1831 / 117 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ggt haben.

ö wohner fortnehmen; wie dies bewirken? abgesehen davon, daß der

Armeniern, Juden meist

ihre Kirchen gelassen; indem sie ihnen auch verboten,

uch dieselben, wenn sie verfielen, zu repari— ren, lassen sie doch die Erlaubniß dazu erkaufen; aber die Eng⸗ länder haben der von ihnen besiegten katholischen Bevölkerung alle Kirchen weggenommen. Die Irländer, deren Armuth, Elend und, daraus entstehende Verwilderung und Demoralifatlon im 9 zarlamente ein stehendes, von allen Ministersen eingestandenes, hema ist sind gejwungen, ihre eigenen Geistlichen aus den we—⸗ nigen Pfennigen, die sie besitzen können, zu besolden und ein Lokal für den Gottes dienst zu beschaffen; dagegen die Zehenten alles Güter⸗Ertrages an anglifanische Geistliche zu bezahlen, in deren weitläufigen, selbst zwei, drei, sechs und mehr eigentliche Pfarr⸗Dörfer in sich begreifenden, Kirchsprengeln sich oft nur sehr wenige Protestanten? (zuweilen sst der Küster der einzige) befinden; sie sind gezwungen, auch die Reparatur der nun angll— kanischen Kirchen-Gebaäude, die Beschaffung der Utensilien des Kultus u. s. f. zu bezahlen. Die Feinde der Emancipation ha— ben vornehmlich auch das Schreckbild der Reform solcher schreien⸗ den Ungerechtigkeit, als einer wahrscheinlichen Folge jener Maaß— regel, vorgehalten; aber die Freunde derselben haben sich und ihre Inhänger im Gegentheil wesentlich damit beruhigt, daß mit der mancipation die Forderungen der Katholiken befriedigt und das Etablissement der anglikanischen Kirche in Irland! um so gesich er⸗ ter seyn werde. Dies in einer civilisirten und christlich⸗protestan⸗ tischen Nation beispiellose Verhältniß und der positive Rechts⸗ Titel, durch Eigennutz aufrecht gehalten, hat bisher gegen die vorauszusetzende religiöse Gesinnung der anglikanischen Geistlich⸗ keit und gegen die Vernunft des Englischen Volkes und feiner Reprasentanten ausgehalten; die Reform-Bill versetzt zwar et— liche Jrische Mitglieder mehr, worunter auch Katholiken seyn können, in das Unterhaus; diesem Umstande möchte dagegen die in derselben Bill enthaltene Vermehrung der Mitglieder aus der— jenigen Klasse, deren Interesse mit jenem Zustande der Kirche zusammenhängt, mehr als das Gleichgewicht halten.

Die guts herrlichen Rechte, welche gleichfalls in jener Besorgniß der sich auf sie mit der Zeit ausdehnenden Reform be— faßt werden können, gehen in England seit lange nicht mehr bis zur Hörigkeit der ackerbauenden Klasse, aber drücken auf die Masse derselben so sehr als die Leibeigenschaft, ja drücken sie zu einer ärgeren Dürftigkeit als die Leibeigenen herab. In England selbst, zwar in der Unfähigkeit gehalten, Grund⸗Eigenthum zu besitzen, und auf den Stand von Pächtern oder Tagelöhnern reducirt, findet sie theils in dem Reichthume Englands überhaupt und in der ungeheuren Fabrication, wenn sie in Zeiten des Flors ist, Arbeit; aber mehr noch halten die Armen-Gesetze, die ein jedes Kirchspiel verpflichtet, für seine Armen zu sorgen, die Folgen der außersten Dürftigkeit von ihr ab. In Irland dagegen hat die allgemeine Eigenihumslosigkeit der von der Arbeit des Ackerbaues lebenden Klaffe diesen Schutz nicht; die Beschreibungen der Rei— senden, wie die parlamentarisch dokumentirten Angaben, schildern den allgemeinen Zustand der Irischen Landbauer als so elend, wie sich selbst in kleinen und armen Distrcikten der civilisirten, auch der in der Civilisation zurückstehenden Länder des Conti⸗ neuts nicht leicht Beispiele finden. Die Eigenthumslosigkeit der Landhau treibenden Klasse hat ihren Ursprung in Verhältnissen und Gesetzen des alten Lehens-Rechtes, welches jedoch, wie es auch noch in mehreren Staaten besteht, dem an den Boden, den er iu bauen hat, angehefteten Bauer eine Subsistenz auf dem⸗ selben sichert; indem aber auf einer Seite die Irischen Leibeige⸗ nen wohl persönliche Freiheit besitzen, haben auf der andern Seite die Gutsherren das Eigenthum so vollständig an sich genommen, daß sie sich von aller Verbindlichkeit, für die Subsistenz der Be⸗ velkerung, die das ihnen Ch orig Land baut, zu sorgen, losge—

̃ Nach dieser Berechtigung geschieht es, daß Guts⸗ . tren, wenn sie eine Kultur des Bodens für vortheilhafter fin⸗ en, bei der sie weniger Hände bedürfen, die bisherigen Bebauer, die für ihre Subsistenz an diesen Boden so gut als die Leibeige⸗ nen gebunden waren, und deren Familien seit Jahrhunderten Hüitten auf diesem Boden bewohnten und ihn bebauten, zu Hun⸗ derten, ja Tausenden, aus diesen Hütten, die nicht das Eigen⸗ thum der Bewohner sind, vertrieben und den schon Besitzlosen aich die Heimath und die angeerbte Gelegenheit ihrer Subfisten; entjogen, von Rechtswegen, auch dies von Rechtswegen, daß sie, um sie gewiß aus dem Gründe jener Hütten auszujagen und ihnen die Zögerung des Auszuges oder das Wiedereinschleichen unter solches 3 abzuschneiden, diese Hütten verbrennen ließen.

Dieser Krebs schaden Englands wird, Jahr aus, Jahr ein, dem nn. vorgelegt; wie viele Reden sind darüber gehalten, wie viele

omiteè's niedergesetzt, wie viele Zeugen abgehört, wie viele gründli— che Reports abgestattet, wie viele Mittel vorgeschlagen worden, die entweder ungenügend oder unausführbar schienen! Der vorgeschla⸗ gene Abzug der Ueberzahl der Armen durch Colonisation müßte, nm eine Wirkung zu versprechen, wenigstens eine Million Ein—

dadurch entstehende leere Raum, wenn die Verhaltnisse blieben, auf dies elbe Weise, als er vorher angefüllt war, sich bald ausfüllen würde. Eine Parlaments⸗Akte (3ublet- ting act), welche die Vertheilung in kleine Pachte, die Unter⸗ kunftsweise und den Brutboden der fruchtbaren Bettler⸗Klasse in Irland beschränken sollte, zeigte sich so wenig geschickt, dem llebel abzuhelfen, daß sie nach ein paar Jahren des Versuüchs kürzlich zurück enommen werden mußte. Der Zeitpunkt des Ulebergangs von Lehenbesitz in Eigenthum ist unbenutzt, der ackerbauenden Klasse Grund⸗Eigenthum einzuräumen, vorübergegangen; einige Möglichkeit dazu könnte durch Aenderiing der Erbrech ke, Einfuh⸗ rung der gleichen Vertheilung des ilterlichen Vermögens unter die Kinder, die Befugniß der Beschlagnahme und des Verkaufs

sonstigen Gesetze und

der Güter zu Bezahlung der Schulden, überhaupt durch Aen— derung Les rechtlichen Charakters des Grundeigenthums, der un— sägliche Formalitäten und Kosten bei der Veräußerung u. s. f nach sich zieht, eingeführt werden. bung über Eigenthum hat in diesen ken zu weit hin zu der Freiheit desselben, deren es in den Con⸗ tinentalländern genießt, alle Privat⸗Verhaltnisse sind zu tief in diese Fesseln eingewachsen; vollends würde die Eröffnung der Möglichkeit für die landbautreibende Klasse, Grund⸗Eigenthum zu erwerben, durch Aenderung dieser Gesetze nur höchst unbedeu— tend seyn im Verhältniß zum Ganzen; die Schwäche der mo— narchischen Macht hat über jenen Uebergang nicht wachen kön— nen, die parlamentarische Gesetzgebung bleibt auch nach der Re— formbill in den Händen derjenigen Klasse, die ihr Interesse und noch mehr ihre starre Gewohnheit in dem bisherigen Systeme der Eigenthumzsrechte hat, und ist bisher immer nur darauf ge⸗ richtet, den Folgen des Syhstems, wenn die Noth und das Elend zu schreiend wird, direkt, somit durch Palliative (wie der sub- letting - act), oder moralische Wünsche (daß die Irländischen Guts⸗ . ihre Residenz in Irland nehmen möchten u. dgl.), abzu— elfen.

Auch ist der Jagdrechte erwähnt worden, als eines Ge— genstands, welcher einer Reform ausgesetzt werden könnte; ein

Aber die Englische' Gesehge wie in vielen andern Stük-

ab, die Fortschritte, welche andere Nationen in der Ausbildung der Rechts⸗Institutionen gemacht, zu studiren und kennen zu lernen; der

der 858 Punkt, dessen Berührung so vielen Englischen Parlamentsglie⸗ dern und deren Zusammenhang an das Herz greift; aber der Un— füg und die Uebelstände sind zu groß geworden, als daß nicht eine Veränderung der Gesetze hierüber in Anregung hätte ge— bracht werden müssen; insbesondere hat die Vermehrung der Ge— fechte und Morde, die von den Wilddieben an den Park-Aufse⸗ hern begangen werden, des Verlusts an Wild, den die Gutsbe— ßer in ihren Parks erleiden, insbesondere der Verbrechen des zilddiebstahls, die vor die Gerichte kommen, doch nur ein klei⸗ ner Theil derjenigen sind, welche wirklich verübt werden, dann der harten unverhältnißmäßigen Strafen, die auf das unberech— tigte Jagen gesetzt sind und verhängt werden, denn es ist die jagdberechtigte Aristokratie selbst, welche die se Gesetze machte und wieder in der Qualität von Magistrats-Personen und Geschwor⸗ nen zu Gerichte sitzt eine allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezo⸗ gen. Das Interesse der Jagdllebhaber wird gleichfalls durch die große Flusdehnung der Jagdberechtigung in den offenen Gebitten in Anspruch genommen, der Sohn elnes Squire hat das Jagdrecht, und jeder Pfarrer gilt für einen Squire, so daß der Sohn die⸗ sen Vorzug haben kann, den der Vater, wenn er nicht selbst schon Sohn eines Squire ist, nicht besitzt u. s. f. Seit mehreren Jah⸗ ren wird Jahr für Jahr eine Jagdbill zur Verbesserung dleser Gesꝛtze im Parlament eingebracht, aber keine hat noch das Glütck gehabt, gegen die privilegirten Jagd-Interessenten durchgesetzt werden zu kön— nen; auch dem gegenwartigen Parlamente liegt eine solche Bill vor. Es muß noch für problematisch angesehen werden, in wie weit die projectirte Parlaments-Reform auf diese Gesetzgebung, auf die Milderung der Strafen, auf die Beschränkung der persönlichen Jagdberechtigung, vornehmlich auch im Interesse der feldbauenden Klasse auf das Recht, daß die Hirsche, Hasen, Füchse mit der Koppel Hunde und mit 20, 30 und mehr Pferden und noch mehr Fußgängern durch die Saatfelder und alles offene be⸗ baute Land verfolgt werden einen bedeutenden Einfluß haben müßte. In vielen Deutschen Ländern machte vormals der Wild— schaden, die Verwüstung der Felder durch die Jagd, das Abfressen der Saaten und Früchte durch das Wild einen stehenden Arti⸗ kel in den landständischen Beschwerden aus; bis jetzt hat sich die Englische Freiheit noch nicht die Beschränkung solcher Rechte auferlegt, welchen die Fürsten Deutschlands zuͤm Besten ihrer Unterthanen längst entsagt haben.

Der weitschichtige, Wust des Englischen Privatrechts, wel— ches Engländer selbst einen Augias-Stall zu nennen dem Stolze auf ihre Freiheit abgewinnen können, wäre genug befähigt, ein Gegenstand für die Hoffnung einer Säuberung zu werden. Das Wenige, was Sir Rob. Peel vor einigen Jahren durchgesetzt, ist für sehr verdienstlich geachtet und von allgemeinem Lobe begleitet worden. Weiter eingehende Vorschläge, die der jetzige Lordkanz⸗ ler, Brougham, späker in einer siebenstündigen Rede zur Ver⸗ besserung der Justiz gemacht hat, und die mit großem Beifalle aufgenommen worden sind, haben zwar wohl die Niedersetzung von Comités veranlaßt, aber sind bis jetzt ohne weitern Erfolg geblieben. So viel als in Deutschland eine mehrhundertjahrige stille Arbeit der wissenschaftlichen Bildung, der Weisheit und Gerech⸗ tigkeitsliebe der Fürsten bewirkt hat, hat die Englische Nation von ihrer Volks⸗Repräsentation nicht erlangt, und in der neuen Bill sind eben keine besondere Elemente enthalten, welche an die Stelle theils einer bloß in Gesellschaften, durch Zeitungen und Par⸗ laments⸗Debatten erlangten Bildung, theils der meist nur durch Routine erworbenen Geschicklichkeit der Rechtsgelehrten, vielmehr der gründlichen Einsicht und wirklichen Kenntniß ein Uebergewicht verliehen. Die Bedingungen, welche in Deutschland auch für eine höhere Geburt, Reichthum an Grundvermögen u. s. f. ge— stellt sind, um an den Regierungs⸗ und Staatsgeschaäͤften in den allge⸗ meinen und in den spezielleren Zweigen Theil zu nehmen, theoretisches Studium, wissenschaftliche Ausbildung, praktische Vorübung und Erfahrung, sind so wenig in der neuen Bill als in der bitheri⸗ gen Organisation an die Glieder einer Versammlung gemacht, in deren Händen die ausgedehnteste Regierungs- und Verwal⸗ tungsgewalt sich befindet. Auch die neue Bill enthalt nichts von dergleichen Bedingungen; sie sanctionirt gleichfalls den Grundsatz, daß eine freie Rente von 10 Pfund, aus Grund⸗Eigenthum gezogen, für das Amt, die Befähigung ju dem Geschaäfte der Regierung und Staats ⸗Verwaltung, welches im Besitze der Parlamente ist, zu beurtheilen und dar— über zu entscheiden, vollkommen qualificirt. Die Vorstellung von Prüfungs⸗Kommisfionen, die selbst aus einsichtsvollen und erfahre— nen Männern, die als Beamte Pflichten hätten, bestehen, statt einer Menge Individuen, die nur die Eigenschaft der Zehn-Pfund— Rente haben, so wie Vorstellung von Beweisen der Fähigkeit, die von den Candidaten des Gesetzgebens und Staatsverwaltens gefordert würden, ist allerdings zu weit von der unbedingten Sou— verainetät der hierüber zum Beschließen Berechtigten entfernt.

Wenn nun für die berührten und für andere materielle In⸗ teressen vernünftigen Rechts, welche in vielen civilisirten Stag— ten des Continents, vornehmlich in den Deutschen Ländern, be— reits durchgeführt sind, in England das Bedürfniß noch beinahe zu schlummern scheint, so ist es nicht aus der Erfahrung, wie wenig oder nichts von den Parlamenten, nach der bisherigen Art der Rechte der Besetzung desselben, nach dieser Seite hin gelei⸗

Königl. Kapelle, der Königl. Musik-Schulen und dem gesammuin Chor⸗Personale des Königl. Theaters, unter der Direction J ging General Musik-Direktors und Ritters Hrn. Spontin

Inhalt: Große Symphonie in C. dur, von Mozart. Hin Frieden“, Solo-Gesang mit Chor und Orcheste von Spontini. Dann: Das Alexander⸗Fest, Hder:; Die (Gene der Musik, große Cantate aus dem Englischen des Dryden übersetzt von Ramler. In Mustk gesetzt von Händel, mit nen rer Bearbeitung von Mozart.

auf: „An den

Sängerinnen Mad. Schulz, Fräulein v. Schätzel, und denn niglichen Sangern Herren Bader, Hoffmann, Mantius, Blum Devrient und Zschiesche vorgetragen. .

Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstützungs⸗ Ka

stimmt. BBillets sind im Billet⸗Verkaufs⸗Bureau zu folgenden Pre sen zu haben.

Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Königstädtisches Theater.

Mittwoch, 27. April. Keine Vorstellung.

Donnerstag, 28. April. Lindane, oder: Der Pantoffelmach⸗ im Feenreiche, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten, vn 2. Bäuerle, für diese Bühne bearbeitet von L. Bartsch; Mu

und neuer Maschinerie von Hrn. Roller, bisheriger De koraten und Masch inemmeister beim Hof-Theater zu Kassel, jetzt un engagirtes Mitglied dieser Bühne.

Berliner Börse. Den 26. April 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Gours Zettel. (Preꝛisi. Cour.

XII. 7 CM. Dr, St. Schuld - Sch) sb 86 1s5tpr. Efaudbri. JI 7 F Er. Eng]. An. 18 98 3 Plaudbrsfs. 4 16 Er. Engl. Anl. 22 z 4 1031 4

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Kur- n. N do. 2 pr. Ens. Ghl. 3 e , n, n br lig

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Kurm. 6. m. I. C. Rkst. C. d. K- u. N. 52 Neum. Int. Sch. do. L. Sch. d. N. u. N. 53 Berl. Stadt. Oblig.

Königshg. do. Elbinger do. anz do. in Th. Westpr. Pfaudhbr Gro saltz. Las. do.

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Iloll. vollv. Dal. 185

Neue dite 20 Friedriclisd' or.. 135 13 ria conto 31 4

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Hamburg

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ondon . Wien in 20 Ar Augahurg Breslau ; R 100 ThI. Frankluürt a. M. WX

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stet worden, daß die Nothwendigkeit einer Reform aufgezeigt wird; England wird dem Herzog von Wellington in dem bei⸗ stimmen, was er kürzlich im Oberhause sagte, daß „vom Jahre 1688 an (dem Jahre der Revolution, welches das katholisch ge⸗ innte Haus Stuart vom Throne stürzte) bis jetzt durch den Verein von Reichthum, Talenten und mannigfachen Kenntnissen, der die großen Interessen des Königreichs repräsentirte, die An— gelegenheiten des Landes auf das beste und ruhmvollste ge— leiter worden sind.“ Der Nationalstolz überhaupt hält die Engländer

Pomp und Lärm der formellen Freiheit, im Parlamente und in sonstigen Versammlungen aller Klassen und Stände die Staats⸗An⸗ gelegenheiten zu bereden und in jenem darüber zu beschließen, so wie die unbedingte Berechtigung dazu, hindert sie oder führt sie nicht dar⸗ auf, in der Stille des Nachdenkens in das Wesen der Gesetzgebung und Regierung einzudringen (bei wenigen Europäischen Nationen herrscht solche ausgebildete Fertigkeit des Raisonnements im Sinne ihrer Vor⸗ urtheile und so wenig Tiefe der Grundsätze), der Ruhm und der Reichthum macht es überflüssig, auf die Grundlagen der vor— handenen Rechte zurückjugehen, wozu bei den Völkern, die den Druck derselben empfinden, die außerliche Noth und das dadurch geweckte Bedürfniß der Vernunft treibt.

(Fortsetzung folgt.)

Königliche Schauspiele—

Mittwoch, 77. April. (Am Bußtage.) Im Opernhause: Konjert⸗Spiriiuel, ausgeführt von sämmtlichen Königl. Sängern

111811138111

Petershurg BN. Warschau

Aus würtige Bran.

Amsterdam, 2st. April. Schuld 38. Kanz. Bili. l5t. Qeasterr. Spro Kues. Engl. Anl. 8. Russ. Anl. jlamb. Gert, 8

London, 19. April.

Niederl. wirkl. Netall. Si].

Zproc. Cons. 79. . NACHScKHRIEFX.

Paris, 20. April. Das hier erscheinende Englische Blatt: Galignanis Messen ger, giebt einen kurzen Bericht über die heute durch den König in Perfon erfolgte Prorogirung der Kam mern, jedoch ohne die bei dieser Gelegenheit von Sr. Maj estat gehaltene Rede selbst mitzutheilen. Der König langte einigt Minuten nach 1 Uhr zu Pferde und in voller Uniform, begleinet von dem Herzog von Nemours und dem General Pajol, so wit einer Abtheilung reitender National⸗ Garde, in dem Palaste Bour⸗ bon an, und wurde, so wie unterweges von der versammelten Volksmenge, so auch in dem Sitzungs⸗Saale, von sammtlichen Anwesenden mit dem wiederholten Rufe: „Es lebe der König!“ be grüßt. Die Rede selbst hielt sich, dem gedachten Blatte zufolge, in ziemlich allgemeinen Ausdrücken, und sprach insbesondere die zu versichtliche Hoffnung aus, daß dem Lande seine Wohlfahrt nach innen und außen werde erhalten werden. Nach Beendigung der⸗ leben wurden Se. MajestKt auf dieselbe freudige Weise, wie bei Ihrer Ankunft, begrüßt. f In der Pairs-Kammer ist gestern der Gesetz⸗ Entwurf we⸗ gen der Ausschließung der vorigen Dynastie vom Franzõössschen Gebiete zwar durchgegangen, jedoch mit einem Amen de⸗ ment, so daß die definitive Annahme desselben der tigen Deputirten⸗ Kammer vorbehalten bleibt.

Es bestätigt sich, daß sich in dem gestrigen Termine Behuft des Zuschlags der mission, bestehend aus den ersten Pariser Handelshäusern, ge— meldet und 82 Fr. 10 Cent. e, , der zen e m fen, g. S4 pCt. als das Minimum verlangt hatte, so daß der Zuschlag nicht ersolgte. Inzwischen meldet der heutige Monitenür, daß sich die gedachte Compagnie jetzt erboten habe, die Anleihe zu dem Eourse von pCt. zu übernehmen.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 87. 5. sin coum. 57. Iprot. r. Coimbt. 59. 5. fin Cour. 59. 5proc. Neapol. li Cour, ä. 50. 5proc. Span. Rente perp. 463.

) Frankfurt a. M., 23. April. Desterr. sproc. Metall. Sil Zöü, proc, 733. 733. 231proc. 423. Iproc. 183. Brief. Banl⸗ zletien , 31. 336. Partial, Oölig. its. 55 Loofe n ä 3. 159. Brief. Poln. Loose 453. 453.

Redgeteur John. Mitredacteur C ottel. n , m mm .

und Sängerinnen, so wie von den sämmtlichen Mitgliedern der

1333 82

Gedruct bet d. 38. Hayn.

*

Gewa

Die Solo-Gesangs-Partien werden von den Königliche

(Spontini-Fonds) für hülfsbedürftige Theater⸗ Mitglieder h

arrangirt vom Musik-Direktor Kugler. Mit neuen De corationn

u welcher sich eine ungewohnliche Menge von Zuhörern einge—

hierauf die Berathung über den Gesetz-Entwurf wegen des Zu⸗— schusses der 19 Millionen Fr. zu den Ausgaben für die geheime Holizei.

sez die ganze Sitzung ausfüllen und das andere sodann gar nicht

Brie Gel. Amsterdam ; 2 .

den um das Beste des Landes wahrzunehmen. Man beschaftigte

scher, sofort zur Abstimmung geschritten, worauf das Gesetz mit . 11 Stimmen durchging. Jetzt eröffnete der Herzog v.

Anleihe der 120 Millionen nur ein? Kom—

Allgemeine

Preußische Staa

Berlin, Donnerstag den

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2 . 9 6 ——

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28sten April.

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1831.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz ist aus Pommern hier ngetroffen.

Angekommen: Der Kaiserl. Russische Feldjäger, Lieute— ant Dobrowolsky, als Courier von St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich. Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 19. April,

unden hatte, wurde zuvörderst durch das Loos die große Depu— ation von zwölf Mitgliedern gewählt, die am folgenden Tage den König bei seiner Ankunft im Palaste Bourbon Behufs der Hrorogirung der Kammern empfangen sollte. Der Graf Übrial berichtete sodann, da die Versammlung zum Berath⸗ schagen noch nicht zahlreich genug war, über einige bei der Kam— mer eingegangene Bittschriften. An der Tagesordnung war

Der Herzog von Valmy wollte, daß man dem Ge⸗ tze über die Verbannung der vorigen Dynastie die Priorität inräume. Es sey zu befürchten, meinte er, daß das erstere Ge—

mehr zur Berathung kommen möchte; die Ungeduld des Publi— ums aber beweise hinlänglich, daß es endlich die Meinung der Pairs-Kammer über diesen Gegenstand zu kennen wünsche; er herlange sonach, daß man sich mit dem Verbannungs⸗Ge⸗ seze unmittelbar beschäftige und es ohne irgend ein mendement annehme, da ein solches als ein verstecktes Nittel, das Gesetz zu verwerfen, betrachtet werden könnte. der Präsident bemerkte inzwischen, die Tages⸗Hrdnung lasse schnicht andern, und der Marquis v. Dreu r- Brézs fügte hinzu, dichairs⸗Kammer berathschlage nicht dem Publikum zu Gefallen, son⸗

sich also zuvörderst mit dem Gesetze liber die 17 Millionen. Ba höessen Niemand das Wort darüber verlangte, so wurde, nach einigen kurzen Bemerkungen des Berichterstatters, Grafen Ta—⸗

oudeauville die Diskussion über den Gesetz-Entwurf we⸗ gen Verbannung der vorigen Dynastie. „Seit mehreren Jah⸗ ten,“ außerte er, „habe ich in dieser Kammer tiefes Schweigen beobachtet; mehrere leicht begreiflich Gründe, deren Entwickelung indessen hier überflüssig seyn würde, sind hieran Schuld gewesen, namentlich auch die vielen beredten Kollegen, die ich in dieser Versammlung zähle, und denen vorzugsweise die Rednerbühue ofen stehen mußte. Heute aber würde ein solches Schweigen mehr als seltsam erscheinen, und Alles zwingt mich, das Wort tgen den uns vorgelegten betrübenden Gesetz-Entwurf zu ergrei⸗ ö. Ich verhehle mir nicht das Peinliche der Dis kussion selbst, so wie die mißliche Lage, worein der Redner sich versetzt, dem was er auch außern mag, den Einen wird er zu viel, den Andern iu wenig sagen; indessen erfülle ich eine Pflicht, und für Ew. Herrlichkeiten, wie für mich, ist dies der beste und gültigste Beweggrund. Ich werde nur die Proposition der Wahl— Kammer bekämpfen und es andern Rednern üsberlassen, die Amendements Ihrer Kommission zu erörtern, deren lͤbliche Absichten ich mit Vergnügen anerkenne. Und sollte nicht derjenige ein Recht haben, seine Stimme zu erheben, der, im Jahre 1814 mit den ausgedehntesten Vollmachten von Lud— wig XVIII. versehen, sich derselben nur mit der größten Behut— samkeit bediente; der in allen von ihm bekleideten Aemtern jede gewaltsame Maaßregel, jede unangenehme Reaction verhinderte; der sich in seinen Proclamationen auch nicht ein beleidigendes Wort gegen den außerordentlichen Mann erlaubte, dessen Ehr⸗ ge Frankreich mit Lorbeeren und Cypressen bedeckte? Da ich nun gegen diesen Mann nach der Wiederherstellung der Monar— chie jeden Angriff sorgfaltig vermieden habe, wie sollte es mich da nicht schmerzen, wenn ich jetzt sehe, wie man den Herrscher⸗ stahm angreift, der durch die letzte Revolution gestürzt werden ist? Ich mag mich nicht zum Lobredner des vori⸗ gen Fürstenhauses machen; aber die Geschichte wird einst lehren, ob seine Regierung seit 18146 dem Lande gar kein Gluck und gar keinen Ruhm geboten, ob es unter seinem Scepter we⸗ niger Freiheit und Sicherheit, als in den vorhergegangenen 2 Jahren, gegeben hat. Auch ich liebe die Freiheit und habe sie immer geliebt, aber ohne den Unfug, der sie entstellt, entehrt, vernichtet. Auch ich liebe ich habe es bewiesen seit meh⸗ reren Jahren die verfassungsmäßigen Institutionen, aber ohne die Ausschweifungen, wodurch sie gehässig und gefährlich werden. Ein mehrjähriger Zeuge jeder Handlung, ja ich möchte sagen, jedes Gedankens der erlauchten Proskribirten, kann ich betheuern, daß ihre Absichten lauter, ihre Irrthümer unfreiwillig waren, und dieses Zeugniß ist um so unverdächtiger, als ein einziger jener ILbrthismer hinreichte, um mich zu einem Opfer zu bewegen, das wenigstens meinem Herzen sehr schwer geworden ist. Wer die Wahrhelt liebt und es redlich meint, welcher Partei er im Uebrigen auch angehören mag, kann eine solche Sprache nicht tadeln. Als Ludwigs XVIII. Ober⸗Kammerherr, der brave General Rapp, von Buonaparte's Verbannung hörte, seufzte er tief. „„Sie sind hierüber wohl sehr bekümmert?““ fragte ihn der Kö— nig. „„Und wie sollte ich nicht!““ erwiederte der General mit edler Freimüthigkeit, „„Buonaparte behandelte mich mit Güte, ich war ihm sehr zugethan, und er ist unglücklich.“

delt. Warum will man also jetzt die vorige Dynastie bis in ih⸗ ren Verbannungsort verfolgen? Nach zwel furchtbaren Invasio—⸗ nen, die, wie Jedermann weiß, wenn auch nicht sagt, weder durch, noch für diese Fürsten stattgefunden haben, suchten dieselben un— ser Unglück zu mildern; warum wollen wir ihnen das ihrige jetzt verbittern? Lassen Sie uns das Alter und das Mißgeschick ehren. Wer von uns möchte einen besiegten Feind vollends zu Boden drücken; und sind es wohl Feinde, die in der strengen Zurückge⸗ zogenheit, wozu die Vorsehung sie verurtheilt, diese unaufhörlich für das Land anrufen, das sie aus ihrem Schoße gewiesen hat? Solche Gesinnungen sind wahrhaft Französisch; die entge⸗ gengesetzten sind es nicht, und ich berufe mich dieserhalb vertrauens— voll auf die Entscheidung meiner Zuhörer. Und was für Vor— theile verspricht man sich denn von der vorgeschlagenen Verban— nung, von dieser Confiscation, die sich hinter den Namen eines Se questers verbirgt, denn Sie haben noch nicht vergessen, m. H., daß alle Sequester ehemals zahllose Confiscatlonen zur Folge hatten? Was soll bei dem gezwungenen Verkaufe der Domainen der vorigen Dynastie, die fast aus lauter Wal— dungen bestehen, herauskommen? Unter den gegenwartigen Um— ständen würde ein solcher Verkauf höchst nachtheilig seyn, sogar für diejenigen, die ihn anordneten, denn der Preis der Forsten, die durch den Verkauf der 300,090 Hektaren ohnehin an Werth verlieren, würde danach nur noch mehr heruntergehen. Die in Betreff jener Güter vorgeschlagenen Maaßregeln smnd noch weit härter als diejenigen, die ehemals hinsichtlich der Güter der Fa— milie Buonaparte verfügt wurden; ist dies nicht in jeder Bezie⸗ hung eine große Ungerechtigkeit? Was soll ich vollends von dem Zusatz-Artikel über den unglücklichen Ludwig XVI., über jene be— trübende Improvisation sagen, die mindestens ganze Tage der lleberlegung und stundenlange Berathungen erfordert haben würde? Zu befehlen, daß der Tag des Todes, der Hinrichtung des ersten Stifters unserer Freiheiten, des hochherzigen Fürsten, dessen Lohn das Schaffot war, kein Tag der Trauer mehr für das Land seyn solle, das ihn mit Schaudern sterben sah, geht über unsere und aller Menschen Macht. Ist dies nicht eine Beschimpfung für das Land, das man durch einen solchen Beschluß zum Mitschul⸗ digen machen möchte, und das seit 40 Jahren gegen diese unge⸗ rechte Beschuldigung laut und standhaft protestirt hat? Wo ist der Mensch, der, selbst wenn er die erste Revolution und ihre Nesul⸗ tate billigt, nicht die Mittel und Ausschweifungen derselben tadelte, nicht die Gräuelthaten, von denen sie befleckt wurde, beklagte? Und man will das furchtbarste dieser Verbrechen, dasjenige, das alle übrige herbeiführte, frei sprechen! Wo ist der Freund der Juli-⸗Revolution, der bei einem solchen Beschlusse nicht besorgte, die schrecklichen Scenen der blutigen Jahre 1793 und 1794 er⸗ neuern zu sehen? Heißt es nicht, dieser zweiten Revolution den Charakter der Mäßigung und Menschlichkeit nehmen, den man ihr aufzudrücken wünschte, und den man ihr zu erhalten strebt? Unsere Nachbarn haben den Tag, an welchem ihr König unter dem Beile des Henkers fiel, zu einem Tage feierlicher Trauer gemacht, und dennoch besteht bei ihnen die ausgedehnteste Freiheit. Un⸗ sere Revolution, die unter eben so traurigen Auspicien begann, hat nur einen Tag gedauert; wir müssen aber befürchten, daß das Schlimme noch nachkommen werde, wenn wir jenem from— men Beispiele nicht folgen und nicht die Gesinnungen der Ord⸗ nung, Weisheit, Religion, Ehrfurcht, kurz Alles, was auf unsere Achtung Anspruch hat, befördern. Eine auf ein Ver⸗ brechen begründete Institution, und die Verurtheilung Lud⸗ wigs XVI. war ein Verbrechen, kann nicht gedeihen; sie steht nicht fester, als ein Haus auf blutgetränktem Sande. Ach, ver⸗ suchen wir nicht, unseren Schmerz, unsere Thränen zu unter⸗ drücken und die Reue von der Erde zu verbannen; unsere Mühe würde doch nur fruchtlos seyn. Gelänge uns dieser traurige Versuch, würde das Volk, dessen Bestes man fördern, dem man aber nicht schmeicheln muß, darum ruhiger, sittlicher, gehorsamer gegen die Gesetze, gewissenhafter in Erfüllung seiner Pflichten, wurde es darum glücklicher seyn? Und wenn wir diese Proposi⸗ tion annehmen wollten, deren Berathung schon an und für sich ein Unglück ist, würde die Regierung darum stärker, Frankreich geachteter, würden unsere Kammern darum ehrenwerther, die Ge⸗ müther ruhiger, die Parteien versöhnlicher seyn? Nein, gewiß nicht! Die Proposition, die in jeder Beziehung uniemlich ist und ihren Zweck verfehlt, würde die ganz entgegengesetzte Wirkung thun; ste würde Theilnahme für die Familie einflößen, die man un⸗ nütz bis in ein fremdes Land, ja sogar über das Grab hinaus verfolgen will, wie sie schon jetzt uns die Verpflichtung auflegt, sie zu vertheidigen und sie so zu schildern, wie sie ist; denn dem Unglücklichen den Hof zu machen und den Verfolgten zu leben, ist in meinen Augen lockend und selbst in den Augen der Leiden⸗ schaftlichsten, die dies nicht für ansteckend halten, verzeihlich. Diese Maaßregel wird auch die am gemäßigtsten Gesinnten erbit⸗ tern und diejenigen entfernen, die am meisten geneigt sind, sich mit Leuten aus allen Ständen zu verbinden, wenn sie nur ihrem Vaterlande ergeben sind und Ordnung und Ruhe wollen; sie wird die entgegengesetzte Wirkung von dem haben, was man thun will oder wenigstens thin sollte, um Frieden, Vertrauen und Achtung zu erlangen. Diese letztere zu verdienen, ist der Wunsch der Pairs-Kannner, die, ihrer Natur nach, ruhiger und, ihrer Zusammensetzung gemäß, beständiger ist. Sie wird sich den Bei⸗ fall des Auslandes wie des Inlandes erwerben, indem sie ., Antrag verwirft, dem Umstände, die ihr fremd sind, das Ent⸗ stehen gegeben, und dem Gründe, gegen die sie gleichgültig ist, Aufnahme verschafft haben. Sie wird sich weigern, gegen drei Generationen, von denen eine erst zehn Jahre zählt, und die ohnehin schon hart genug bestraft sind (und man siraft nicht zweimal), die Verbamung, eine der stärksten Strafen imfe ges r setzzuches, auszusprechen, die Verhannung die nur über die über⸗ wiesensten Verbrecher verhängt wird, die Verbannung, welche nur als durch die Furcht der Nation motivirt erscheinen würde; was die Nation nicht zugeben wird, da jenes Vort schon längst aus ihrem Wörterbuche gestrichen ist. , where. die Anhänger der Republik wunschen diese Verurtheilung

Niemand hat jemals dieses Betragen und diese Antwort geta—

der letzten Sprößlinge einer Dynastie, die seit Jahrhunderten so

viel Glanz und Glück über Frankreich verbreitet und es auf den jetzigen Punkt seiner Macht erhoben hat. Nur zu gut wissen wir, welche Folgen vor 40 Jahren die Republik in unserm un⸗ glücklichen Vaterlande hatte; nur zu 3 errathen wir, welch e Folgen sie auch jetzt haben würde. och beruhigen wir uns beim Anblick eines Ministeriums, das mit Talent, Weisheit und Festigkeit die Unordnungen unterdrücken, die Anarchie ersticken und den Frieden im Innern wie nach außen hin erhalten will. Durch eine verständige und edle Verwerfung der Proposition wird die Pairs⸗-Kammer Frankreich ein betrübendes Verbannungs⸗ urtheil und dem Fürsten, der es beherrscht, einen für sein Zart⸗ gefühl und seine Stellung schmerzlichen Beschluß ersparen. Die vorgeschlagene Maaßregel ist, man kann es nicht genug wieder⸗ holen, eine zwecklose Beschimpfung, ein grundloser Akt der Härte und des Zorns und keinesweges ein politischer Akt, denn es wird dadurch in dem Stande der Dinge nichts, durchaus nichts ver⸗ ändert. Eine Popularität, die nicht auf die Achtung, die Ehre und die Vernunst begründet ist, kann nur von kürzer Dauer und sehr wenig wünschenswerth seyn. Wie viel Beispiele davon haben wir nicht seit mehr denn 50 Jahren unter Augen! Die Französische Nation vergesse nicht, wie viele Opfer ihr diese Popu⸗ larität, das Idol des Tages, diese eben so trügerische als gefähr⸗ liche Gottheit, der man leider viel zu viel aufopfert, gekostet hat. Die Pairs müssen ihre Popularitat in dem Eifer, Alles, was nüßz⸗ lich seyn kann, anzunehmen, in der Festigkeit, alles Schadliche zu verwerfen, und in der muthigen Erfüllung ihrer Pflichten, so schwierig und hart sie auch seyn mögen, suchen. Sie hal en davon vor nicht gar langer Zeit einige Beweise gegeben und sind weit ent— fernt, es zu bereuen. Thu, was du sollst, geschehe auch, was da wolle, muß ihr liebster Wahlspruch seyn. Wer ihm treu bleibt, steht nicht nur über allem Tadel, sondern auch über allen Ereignissen; wer ihm treu bleibt, erhält früher oder spater von der Zeit, die Alles, nur die Tugend nicht, vernichtet, eine Genugthunng, die dann um so dauernder und befriedigender ist. Wer ihm treu bleibt, lebt ohne Besorgniß, was auch geschehen mag, und stirbt ohne Reue. Ja, das Unglück achten, das Al⸗ ter schonen, den in Ungunst Gefallenen beschützen, der ungerechten Gewalt trotzen, die wenig verdiente Gunst, sie komme von Konig oder Volk, verachten, ist die köstlichste der Freiheiten, ist die hei⸗ ligste der Pflichten. Bei jedem schwierigen Umstande ge⸗ ben uns viele Leute zu hören, daß die Stellung der Pairs⸗Kam⸗ mer ebenfalls schwierig sey. Da der jetzige Umstand gewiß nicht der letzte dieser Art seyn wird, so will ich ein für allemal meine feste Meinung hierüber sagen. Ich wiederhole aus dem Grunde meines Herzens in Bezug auf diese Kammer oder wenigstens alif mich, was der ehrwürdige Landammann Steiger vor 35 Jah⸗ ren im großen Rathe in Bezug auf die bedrohte Schweiz an g Es ist besser, wie Sagunt unterzugehen, als w Vene dig. Diese Rede bedarf, ich fühle es, Ihrer Nachsicht, m. H.; Sie werden letztere aber meiner alten Gefinnung, meiner langjährigen Erfahrung nicht versagen; Sie werden sie dem nicht versagen, der in diesem großen und traurigen Prozesse, denn einen solchen verhandeln wir, das Amt eines Anwalts versieht und auch so viel Spielraum und Freiheit haben muß, wie jener; Sie werden Ihre Nachsicht einem Pair von Frankreich nicht ver— sagen, der, seinem Lande, der Treue, der Dankbarkeit ergeben, den Ehrgeiz, persönliche Absichten, Privat⸗Interessen, ja selbst das Leben für nichts achtet, wenn es nicht makellos ist, und der da— gegen den Wunsch, das Gute zu thun, die Liebe zum Vater⸗ lande, das Wohlwollen seiner Kollegen, die Achtung sei⸗ ner Mitbürger und das Zeugniß seines Gewissens über Alles hochstellt. Ich stimme für die Verwerfung des von der Deputirten-Kammer vorgeschlagenen Gesetz⸗ Entwurfes.“ Der Präsident des Minister-Rathes erklärte zuvörderst, daß die Regierung den von der Kommission in Antrag gebrachten Amendements beistimme. „Nachdem wir“, fuhr er sodann fort, „uns mit den Maaßregeln zur Ausführung einverstanden erklart haben, fühlen wir nur noch das Bedürfniß, unser Einverstendniß mit dem Principe des Gesetzes selbst zu rechtfertigen. Die Re— gierung hat dieses Princip von Anfang an angenommen, nicht als eine Bürgschaft für die Bewahrung der Freiheit, son— dern als ein Pfand des öffentlichen Friedens; vor Al— lem aber als eine feierliche Verkündigung einer Thatsache, die den Völkern wie den Regierungen den wahren Cha— rakter der letzten Revolution zeigen soll, einer Revolution, die, für jedes Rachgefühl unempfänglich, den besiegten Feind nur unter die Autorität der von ihm verletzten Gesetze beugen will. Möge Europa, auf das die Ereignisse des Juli so verschie⸗ denartige Eindrücke hervorgebracht haben, mit Ruhe und lleber⸗ legung die unermeßliche Kluft überschauen, die den 21. Januar 1793 vom 29. Juli 1830 trennt, und es wird erkennen, wie viel Großes und Kräftiges die Freiheit, wenn sie mit der Eivilisation Hand in Hand geht, zu vollbringen vermag. Für die Geschichte wie für Europa ist es nothwendig, daß die in constitutionneller Form erfolgte Scheidung einer Dynastie von ihrem Volke auch noch die gesetzliche Bestätigung erhalte, damit diejenigen, von denen die Revolution von 1830 noch verkannt wird, erfahren, daß das Gesetz allein der Gegenstand des Kam— pfes und der Preis des Sieges war, wie es auch heute noch die einzige Waffe ist, deren der Sieger sich gegen den Besiegten bedient. Was die neben dem Verbannungs⸗Urtheile noch sest⸗ zusetzende Strafbestimmung betrifft, so halten wir eine solche sowohl für das Land, als für die Verbannten selbst, für über⸗ flüssig. Zwischen beiden besteht ein Abgrund, den man niemals überschreitet.“ Der Marquis v. Dreur⸗Brézé äußerte, daß, da eine große Menge von Rednern sich gegen das Gesetz habe eintragen lassen, er sich mit wenigen Worten zur Bekämpfung desselben begnügen werde. Daß das Gesetz überflüssig sey, dar— über gebe es nur Eine Stimme; der einzige Charakter, der dem— selben sonach anklebe, sey die Rachsucht; denn inden man die Mitglieder des älteren Zweiges der Bourbonen auf ewige Zei⸗ ten von dem Landesgebiete ausschließe, entziehe man ihnen die Eigenschaft eines Franzosen und behandle sie noch strenger, als

der Konvent die Emigrirten und die Bourbonen wieder die

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