1831 / 119 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

r

seiner geringen Be—

schenverstend auch das richtige Gesühl erforderli⸗

fähigung, um die zu hohen Staats-Nemtern chen Talente, Geschäfts-Kenntniß, Fertigleit, und Geistes⸗ Bildung zu beurtheilen; sollten ihm 40 Shillinge oder 10 Pfd. Grundrente, oder 200 Fr. Direkter Steuern, die Zusatz-Centimen mit eingerechnet oder nicht, einen so großen Zu— wachs von Befähigung zu enthalten scheinen? Die Strenge der Französischen Kammern, den Gesichtspunkt sonstiger Befahigung gegen die, welche in den 200 Fr. mit ohne die Zusatz⸗CLentimen liegen soll, auszuschließen und sie nur den Mitgliedern des In⸗ stitutes zuzuschreiben, it charakteristisch genug; der Formalismus

der Achtung der 200 Fr. hat die Achtung für die Befähigung

8 a68 und den guten Willen von Präsektur⸗ Gerichts⸗Räthen, Aerzten, Advokaten u. s. f., die nicht so viel Steuern bezahlen, überwun⸗ den. Ueberdem wissen die Stimmgebenden, daß sie vermöge ihres souverainen Rechtes überhoben sind, eine Beurtheilung oder gar Prüfung der sich vorschlagenden Candidaten vorangehen zu lassen, und daß sie ohne all dergleichen zu entscheiden haben. Es ist daher eben kein Wunder, daß in England die Individnen in großer Anzahl, und es käme noch darauf an, ob es nicht die Mehrzahl ist, es bedürfen, daß sie zu der ihnen wenig wichtigen Mühwaltung des Stimmgebens durch die Candidaten aufgereizt werden, und daß sie für solche Mühwaltung, die den Candidä— ten zu Gute kommt, sich von denselben mit Bändern, Braten und

Bier und einigen Guineen schadlos halten lassen. Die Fran⸗ zosen, neuer in dieser politischen Laufbahn, allerdings auch durch die wichtigsten Interessen des noch nicht tiefer consolidirten, viel⸗ mehr in innerste Gefahr gebrachten, Zustandes gedrängt, sind noch nicht so sehr auf diese Art von Schadloshaltung gefallen; aber indem sie die Sachen und ihren Antheil daran ernster zu nehmen aufgeregt worden, haben sie sich für die Geringfügigkeit

.

des individuellen Antheils ihrer Souverainetät an den off ent⸗

lichen Angelegenheiten, durch selbst genommenen Antheil auch an den Sachen in Insurrectionen, Klubs, Associationen u. s. f. entschädigt und Recht verschafft.

(Fortsetzung folgt.)

ö .

1

ilgemeiner Anzeiger für die Preußischen

Li quidari ons- PrRGcCcCesse.

6 *

Provinz.

Name u. Stand des rb e n,

26 Y . 2* 8 u. resp. Bezeichnung der affe.

Name des Gerichts.

eianidation Teriuin. Blatt, wo das Weitere zu finden.

rer * W m ,,, . ee d, , e, = e e men.

Pemmern.

greise belegenen Gutes Gram⸗

. ] H 6 5891 ö 16 Ko bmw, adeligen 8 hl ils. 1

69 * z y 9 . 2 : 8 z Kanfagelder des imm Cemmnminschen Ob. Ldger. zu Stettin.

30. April 1831. Stettin. Int⸗Blatt p. 159.

esa M d

2 3 . Doas Amt?-Vorwerk Cremmen, im Anschluß der Stadt Crem⸗ men, 13 Meile von Oranienburg und 5 Meilen von Berlin, im Ost⸗Havellaͤndischen Kreise beleren, soll im A2Bege des offentlichen Auegebots alternativ im Ganzen oder in ein;elnen Parcellen, mit und ohne Vorbehalt eines Demainen-Zinses, vom J Juni c. ab, zu Eigenthnms-Rechten veräußert werden. Zu den Ende ist ein Lieitations⸗ Termin am 24. Mai d. J.,, Vormittags 9Uhr, auf dem Vorwerke, vor den Regierungs-Rath Kienitz und Negie— rungs-Referendarius v. Patew, anberaumt worden. Zu dem Vorwmerke gehoren: a) auf der Cremmenschen Feldmark, die im Jahre 1323 Küberwiesene, wohl arrondirte und Flaͤche von 1053 Morgen 68 JRuthen, naͤmlich: 8 19 Morgen 1 URuthen,

durch die Separation ervitutfrei

an Gärten, Hof und Bausellen an Acker: Gerstland, 1. Klasse 6 Haferland, .

8 n . w n

z iaͤhrig Roggenland 6 jührig Summa des brauchbaren Ackers 475 * orgrn an unbrauchbaren Acker . ?

21 Rüthen,

98 *

Zu snar

8

Zusammen 4835 Morgen 115 JRutyen, an Wiesen zu 10 Ctnr. , . ö det al. zu 8 Ctr. Heu Ertrag 15 ö 14 desgl zu t Ctr. Htu⸗Ertrag 164 10

Ueberhaupt 354 Morgen 146 UMRuthen,

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ö

Transport 354 Morgen 146 MIRuthen, mit einem Heu⸗Ertrage von 2728 Centuer, an bestaͤndiger Weide auf 4 Kuh⸗ weiden abgeschaͤtzt. . ; 113 a 67 an Wegen, Graͤben u. s w. . 2 62 Sind 1155 Morgen 68 (1 Ruthen, b) im Schleuenschen Luch an Wie⸗ sen ungefaͤhr ö mit einem Heu⸗Ertrage von 17 Cemnner. Summa 1086 Morgen 26 (ldmuthen. Die Kauf-Bedingungen und Kaufgelder unterliegen noch der Feststellung des Koͤniglichen Finanz-Ministerii, und werden vorlaäͤu⸗ fig fuͤr das ganze Vorwerk, inel. Koͤnigl Inventarium, beim reinen Verkauf auf 13177 Thl 10 sar., beim Verkaufe mit einem Domai— nien⸗Zinse von 360 Thl. auf 7777 Thl. 10 sgr. festgesetzt, welche in 3 Jahres⸗Raten zu zahlen sind. In beiden Faͤllen hat Kaͤufer außer— dem 141 Thl. Grundsteuer, 4 Thl. Patronets-Canon und unbedeu⸗ tende Abgaben an Kirchen, Geistliche und Schulen, endlich 10 Thl. Pacht fuͤr die Weide im Hohenbrucher Reviere, zu entrichten Im Fall der Pareelllrung werden folgende Abtheilungen des Vorwerks zur Veraͤußerung gestellt: n ) acht größere Parcellen von 64 bis 276 Morgen, saͤmmtlich im Zusammenhauge belegen, für welche die Abaaben und Kauf— gelder, jedoch mit Äusschluß der diesjaͤhrigen Erndte, wie solgt angenommen sind:

32 ö 138

welche enthaͤlt:

hat Käufer zu entrichten:

an unablostichen

Ahaaben jahrlich: an Kaufgeld:

in

Acker. Wiesen. Huͤtung Heideland.

Summa.

1

1

MIA.

mit einem

J D ai⸗ J 6 ohne Domai Domainen-Zins:

nen⸗-Zins in 3 Terminen jahlbar.

an die Heistlich Grund⸗

keit steuer. Roggen

von ; an Kapital in 3 Termi— nen zahlbar. Thl. ] sar. vf

Canon.

Scheffel. Thl.

64] 45 39 71 59 P A6 ib 1350] 66 io] 19

41

20 36

I. 4 331 821 23 .

5 29 23 4 408 21192 . 3199 1399 1621 1657 163 57 11 152 * 235 5 1313 2 a0 593 235

15 1iJ5 ] 2 455 25

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der diesjaͤhrige Einschnitt an Getreide und Brach-⸗Fruͤchten von den Pareellen in 8 und mehreren Abtheilungen, 4 Familien⸗Haͤuser nebst Garten, eine Scheune nehst Garten, das Amts, Hans nebst der Hofstelle und 9 Garten-Parcellen von 79 bis 120 (Rüthen Flaͤchen- Inhalt,

4) simmtliche ad e. nicht genannte Vorwerks⸗Gebaͤude zum Ab— bruch,

) drei Kirchsuhle. Die Kauf-⸗Bedingungen sind in der Registratur der unterzeich—

neten Regierung und im Amts-Hause zu Vehlefanz bei Eremmen zur Einsicht der Kauflustigen bereit

Unter dem Minimo wird kein Gebot angenommen.

Vermoͤgende und cautionsfaͤhige Liebhaber werten eingeladen, in dem Termine ihr Gebot abzugeben.

Pottdam, den 15. April 1831.

du i gl egi ern n g Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Die Fischereien in den Aemtern Zehdenick und Badingen, nebst den zwei Fischerhaäͤusern und Garten in Himmelpforth und Ruthen— berg, sollen vom 1 Juni d. J. ab, meistbietend entweder verkauft, oder bis zum 31, December 84) verpachtet werden, und jwar in beiden Faͤllen, sowohl im Ganzen, als einjelue und mehrer Sten zusammen. Diese Fischereien sind bedeutend, und viufassen die Ober- und Unterhavel bei Zehdenick, die Seen bei Himmelpsorth, die im Mecklenburgischen belegenen Seen, die Gewasser bei Ru thenberg, Lychen, Wentem, Doͤlln u. s. w., zusam nien 69 Seen und Gewaͤsser, liefern an TFischen: Zander, Hechte, Aale, Mahraͤ— nen c., welche nach Berlin zu Wasser geschafft werden können, und haben dem General-Paͤchter seither eine Afterpacht von 1481 Thl. 10 sgr, inel 413 Zhl. Gold, getragen.

Der Verkauf geschieht nit und ohne Vorbehalt eines Domai— nen⸗Zinses, die Kaufgelder sind in 4 Terminen und Jahren zahlbar,

Das Minimum ist mit Vorbehalt der Fesisetzung durch das Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium angenemmen:

t) far den Fall des reinen Verkaufs: A. faͤr die Fischereien des Amts Badingen, welche jetzt mei⸗ stens der Fischer Kaumann in Afterpacht hat: a) Grundsteuer 168 Thl. sgr. pf. b) Kaufgeld . 16, . 2 3 ⸗* B. fuͤr die Fischereien im Amte Zehdenick: a) Grundsteudr.. .. 8 8 b) Kaufgeld 5440 .

zusammen Grundsteuer 23 Thl. 1 ; Kaufgeld , ö 2) fur den Fall des Verkaufs zu Eigenthumsrechten, jedoch mit Vorbehalt eines Domainen⸗-Zinses: A. fuͤr die Fischereien im Amte Badingen⸗ a) Grund steuer· 1638 Thl. s4r. pf. p; Somainen⸗Zind⸗. . 5329 ) Raufgeldbddꝰ 6os9ꝰ / A8 / 97

9

B. fuͤr die Fischereien im Amte Zehdenick; a) Grundsteuer 3 6 Thl

b) Domainen⸗Zinz.. 2063

e) Kaufgeld . 1786

zusammen: a) Grundsteuer 223 b) Domainenzins 723 c) Kaufageld 7845 3) fuͤr den Fall der Verpachtung; A. ür die Badingenschen Gewaͤsser k. für die Zedenickschen Gewaässer

zusammen aufe. Pacht in Preuß. Csurant.

Die Pacht- und Kanfgelder fuͤr die einielnen Gemaͤsser, so wie die Pacht- und Kauf⸗Bedingungen, sind bei dem Regirrungs⸗Refe—⸗ rendariuz Richter zu Zehdenick zu erfahren, der auch die sonst etwa erforderlichen Nachrichten mittheilen wird.

Eine Nachweisung der Pacht- und Kausgelder befindet sich auch im Amte RMühlenhoff in Berlin, und ist daselbst einiusehen.

Der Termin zur Lizitation wird auf den 27. Mal d. J., Vormittags 3 Uhr, in dem Amtès-⸗Locale in Zehdenick vor dem Regierunge⸗Rath Kie⸗ nitz angesetzt, zu dem vermdgende Bieter hierdurch eingeladen werden. Es koͤnnen aur diejenigen zum Gebote gelassen werden, welche sich über ihr Vermögen ausweisen und eventualiter Kaution stellen konnen, womit sich ein jeder versehen mag.

Potsdam, den 14 April 1331.

, . Abtheil für die Verwaltung der direeten Steuern, Domainen und Forsten.

Mit w,, n des Köͤniglichen Ministertl des Innezn für Ecewärbt und anbei wirt der hiesizs zMhelsmarft sn den Cter Fozin,

des Herrn Kriminaldirectors Diig;

3 * 68 Staaten. vom 2J. bis 30. Juni dieses und jedes solgenden Jahres, auf der Speicher-Insel, wo jede Feuers-Gefahr entfernt ist, abgehalten werdest. Sie Komniune wird fuͤr die noͤthigen bedeckten und unbe—⸗ deckten Lagerstäͤrtten und Waggen gegen, ein billiges Lager- und Waaggegeld sorgen, ohne den Gebrauch dieser Kommunal- Anlagen einem Z3wanze zu unterwerfen. Institute und Kaufleute werden Vorschuͤsse zu leisten bereit und wir gerne bemuͤht seyn, den Ver⸗ fehr! auf dein zGollmarkte fuͤr Verkaͤufer und Kaͤufer ju erleichtern, welchen die guünstige Lage Danzigs gewiß manche Vortheile dar⸗ bieten wird.

Danzig, den 13. April 1831. .

Ober? Bürzermelster, Burger me ist er und Rath. Winkelmann.

Bekanntmachung, den Wollmarkt zu Stettin betreffend. ;

Der hiesige Wollmarkt wird in diesem Jahre wie derum in den Tagen .

14ten, 15ten, 16ten Juni stattfinden.

Derselbe trisft zwischen den Breslauer, der bereits am 6ten Juni beendet seyn wird, und den Berliner Wollmarkt, der mit dem 19ten Juni beginnt, so, daß also bequeme Zeit bleibt, sowohl fuͤr Käufer, um noch von Breslau hierher zum Markte ju koni⸗ men, ais auch fuͤr Verkaͤufer und Käufer, um noch den zu Ber⸗ lin zu besuchen, wenn sie Veranlassung dau haben sollten.

Die erforderlichen Veranstaltungen fur die Bequemlichkeit des Verkehrs, werden auch diesmal getroffen, und die hiesigen Geld⸗ Institute, sowie angesehene Handlungshaͤuser hierselbst, werden mit ausrrichenden baaren Fonds versehen seyn, um jedem Zahlungs— Bedurfniß und den Geld-Anwelsungen ju genuͤgen.

Die Vortheile aus der Lage des Orts auch fuͤr das Wollge⸗ schaͤft, vornaͤmlich, doß der Transport der Wolle unmittelbar von hier ab durch greße Sxeeschiffe, die Oder hinunter, uber See, und durch verdeckte große Kaͤhne, siromaufwaͤrts nach den Bestimmungt⸗ Orten, erfolgen kann, dürfen wir als schon genugsam bekannt an⸗ nehmen; und, indem wir hoffen, daß auch der dies jaͤhrige Markt, Käufern und Verkaͤufern gewäünschte Befriedigung gewaͤhre, laden wir hierdurch zum frequenten Besuche desselben ein.

Stettin, den 19. April 1831.

Die Wollmarkts⸗-Kommission. Ebert. D. W. Schultze. Gribel. Lemonius.

Ruth. ) ö v. Dewitz. Müller. Rum schoͤttel.

Bekanntmachung.

Der diesjährige hiesige Wellmarkt beginnt wie gewohnlich mit dem J. Junius . Wegen des Abwiegens der Wolle auf den an mehreren Orten der hiesigen Stadt errichteten Wollwaagen, der An? und Abfuhr der Wagen ju und von den Wollwaagen, der Benutzung der von uns angelegten Wolllager, der Schaumeister bei entstehenden Streitigkeiten und der Bezahlung der bei den Woll“ waagen zur Befoͤrderung des Wiegens angestellten Arbeitsleute, be⸗ ziehen wir uns lediglich auf unsere Belannt machung vom 1. Mai vorigen Jahres. Wo wir bei den in dem verflossenen Johre getrof⸗ fenen nenen Einrichtungen zur Bequemlichkeit der Herren Verkaͤu⸗ fer und Herren Käufer Gelegenheit gehabt haben, Maͤngel zu be— merken, haben wir denselben abgeholfen. Sollten die Herren Ver⸗ kaͤufer oder Herren Käufer, welche den hiesigen Woll markt be⸗ suchen, irgend billige Wuͤnsche haben, die zur Befoͤrderung des Verkehrs auf unserm Wollmarkte gereichen, so ersuchen wir er— gebenst, uns davon gefaͤlliast in Kenntniß zu setzen, und werden wir ez uns zur besondern Pflicht machen, billigen Wuͤnschen ent⸗ gegen zu kommen

Lande berg 4. W., den 11. April 1831. ; .

Der Magistrat und die Deputation für die Woll⸗ markts⸗-Angelegenheiten. ,

5 . 2 J 1

Literarische Anzeigen. unter der Presse befindet sich dasjenige Heft der Annalen für deut sche und auslaändische Krimlnalrechtspflege in welchem die Relation, das Urtheil und die Entscheidunasgruͤnde, in Sachen der Giftmische⸗ rin zu Bremen, Witt we Gottfried, mitgetheilt werden. Ich lasse von diesem Hefte eine Anzahl besonderer Abdruͤcke fuͤr Nicht ebbenenten der Annalen veranstalten; da diese aber bald erschoͤpft seyn dürften, weil keine andere amtliche Darstellung des wichtigen Falles erscheinen wird, so bitte ich, die Bestellungen auf jenes Heft mir schleunigst zukommen iu lassen, damit ich im Stande sey, sie zu erledigen.

Ferd. Dummler, Linden Nr. 9.

——

In der Nauckschen Buchhandlung, Hautvogtei-Platz Nr. l hat so eben die Presse verlassen und wird in einigen Tagen gehef⸗ tet fuͤr 14 Thl. zu haben seyn:

Einiges uͤber Mehreres, das uns nahe geht. Ein Beitrag zur Verstandnittehre der Dialektik franzoͤ⸗ sischer Tages blatter

nebst einer ; ehrenologisch⸗tabellarischen uebersicht der im europäͤischen Staatensystem theils bestehenden, theils wiede erloschenen schriftlichen Verfassung surkunden und darauf Bezug habenden bedeutenden organischen Edikte, vom Jahre 179 bis 1830, burch eharakteristische und geschichtliche Andeutungen sum,— marisch erläutert, nebst einer Nachweisung der Sammlungen, in welchen diese Verfassungsurkunden und Edikte enthalten sind.

So eben ist erschienen, (Dessau bei C. G. Ackermanm': Fhäesärre francais modern PFubli par S. Louis Serie 1. Vol. 2. Conten. Le Jauite Pprame Eu trois actes et en sis tablegux par Victor Du snnß“ el G. de Pix drGeourt.

Subseriptions⸗-Preis fr diejenigen, welche sich auf die vollstil⸗ dige Serie von 12 Haͤndchen zu 96 Bogen verbindlich machen 5 sst· Verkaufs⸗Preis einzeln 77 sar.

Zu erhalten in der Stu hr schen Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2, nahe der Brüderstraße, woselbst auch noch vo ssändiz? Exemplare ber ersten Serie von 12 Bandchen vorraͤhin sind? * in Neu- Ruppin bel K iem schueider⸗ .

sellschaftliches und politisches

Allgemeine

chrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Kaiserlich Russischen Kammerherrn von Demidoff den Rothen Adler-Orden zweiter slasse zu verleihen geruht.

Se. Majestät der König haben dem Thor-Controlleur Wurm n Bonn das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der

zien Landwehr⸗Brigade, von Rudolphi, von Frankfurt a. d. O. Abgereist: Der General-Major und Chef des General— abes des 5ten Armee⸗-Corps, von Diest, nach Posen.

Zeitungs⸗-Nachrichten.

Ausland.

Rußland.

St. Petersburg, 20. April. Se. Majestät der Kaiser haben den General-Major Read zum Befehlshaber der 2ten

Brigade der Aten Husaren⸗-Division ernannt.

Nachstehendes ist im Auszuge die Fortsetzung des von der St. Petersburgifchen Zeitung gegebenen Artikels aus dem Polnischen Blatte Thygodnik. (Vergl. Nr. 115 der St. Z.)

„Im XIV. Jahrhundert, hatte Europa zu seiner Graͤnze den Bug und den Niemch: zwei Fluͤsse, die einc Graäͤnzlinie zwischen zwei großen politischen Systemen, der Europdischen und der Slawo⸗Rus⸗ sischen, oder vielmehr Russo⸗Mongolischen Welt, zogen. Suͤdlich von diesen Fluͤssen lag Polen, das mit den übrigen Staaten des dst⸗ lichen Europas eine abgesonderte gesellschaftliche Verflechtung hildete, die ihre Combingtionen, ihre Bande und ihre Zwiespalte fuͤr sich hatte, völlig isolirt von den Angelegenheiten der Slawo⸗Russischen elt. Nördlich vom Bug und Niemen, bis zu dem Eismeer ein er⸗ seits und bis Pekin und zu den Ufern des Ganges andererseits, wal⸗ iete ein anderes weitreichendes politisches System, das eine Menge Vöͤlkerschaften verschiedenen Ursprunges umfaßte, die unter sich durch

besondere wechselseitige Verhaͤltnisse, durch Sitten und Ansichten, die

den Stagten jenes Systems fremd waren, zusammenhingen. Es be⸗ fand aus Litthauen, verschiedenen Russischen Fürstenthümern und dem Mongolischen Reiche. Litthauen war damals unstreitig der michtigste Staat in diesem System, denn das Mongolische Reich im

Wefen naͤherte sich bereits seiner Aufloͤsung, und die Beziehungen

zz erstern Landes zu den oͤstlichen Theilen jenes Reiches wurden ron Tag zu Tag lockerer. Litthauen war fast ganz aus Slawoö⸗ Russischen Staaten zusammengesetzt und , , enge Verbin⸗ zungen mit den übrigen Russischen Fuͤrstenthüͤmern, die sich von der Mongolischen Herrschaft noch, nicht losmachten. Es bil⸗ dete gemeinschaftlich mit diesen Fuͤrstenthuͤmern ein einziges ge⸗

; Gebaͤude, wurde nach denselben IHrundsätzen der Autokratie regiert, seine Angelegenheiten verfloch⸗ ten sich mehr und mehr mit denen des großen Slawo⸗Rus⸗ sischen Staaten Vereins, und es war offenbar bestimmt, mit allen jenen Fuͤrstenthümern in den Inbegriff eines einzigen kolosalen und monarchischen Reiches einzugehen. Dies war seine natuͤrliche Be⸗

simmung, entsprungen aus der vollkommenen Uebereinstimmung der Sitten uͤnd politischen Grundsaͤtze und kraͤftig unterstuͤtzt durch die

Identitaͤt der Sprache und selbst der Religion, denn fast saͤmmtliche Ünterthancn der Litthauischen Hospodare bekannten die Griechisch⸗ Russtsche Konfesston, mit Ausnahme, des eigentlich sogenann⸗ ien Litthauens und Samogltiens, die kaum 7 bis 8. Kreise dez jctzigen Gouvernements Wilna ausmachten und heidnisch ge⸗ blieben waren. Schon hatten mehrere Glieder des regieren⸗ den Hauses selbst jene Religion angenommen. Die Hanpt⸗ fadt der Großfürsten von Litthauen war auf Slawo⸗Russi⸗ schem Boden erbaut, ihre offizielle Sprache war die Russische, ihre Ehrentitel: „Weliki Knias“ und „Hospodar“ oder „Hossudar“ wa⸗ ren national Russisch und bezeichneten ihren Wunsch, in den Sla⸗ wo⸗Rufsischen Fürstenthuüͤmern die Nolle der Großfuͤrsten von Kiew zu spiclen, deren Staaten sie hesaßen. Mit einem Worte: das Lit⸗ thauen des Jagello und Vitold der Name des Landes und der Ursprung der He aft! thut nichts zur Sache war ein wahrhaf⸗ tes unadhaͤngiges Rußland jenes Jahrhunderts, denn die übrigen Slawo⸗Rufstschen Fuͤrstenthuͤmer gehorchten noch den Mongolen.

Jene glückliche und unvermeidliche Bestimmung Litthauens wurde plötzlich von ihrem Ziele abgelenkt und erhielt sogar eine sei⸗ nen theuersten Interessen gerade zuwiderlaufende Richtung durch die Wahl unseres Großfürsten und Hospodars Iggello spaͤter Ladislas genannt) fuͤr den Polnischen Thron, durch seine Vermaͤhlung mit der Erbin jenes Königreichs und durch seine Bekehrung zu (iner Religion, die Niemand in seinen Erblanden bekannte Im Verfolg dieser Ereignisse zerriß Litthauen gewaltsam die naturlichen Bande zwischen sich und dem Slawo⸗Russischen Staaten Verein und trat mit Polen, von demselben fortgerissen, in das politische System des westlichen Europa's, von dem es in aller Hinsicht, besonders in Betreff seiner Lokal-⸗Interessen, gufsallend genung abstach. Von diesem Au⸗ genblick an begannen auch seine Widerwärtigkeiten und endeten erst, als es zu Ausgange des verstossenen Jahrhunderts wieder zu einem Bestandtheil des großen polittschen Stagtskbrpers wurde, dem es ent⸗ zogen worden war. .

Wir brachten Polen das größte und freigebigste Opfer, welches ein unabhängiges Volk einem andern bringen kann, indem wir un⸗ serer Rechte auf Unabhaͤngigkeit uns begaben, auf unsere Volks⸗ thuͤmlichkeit und die Principien unserer Vaͤter verzichteten. So lange, als die Abkömmlinge unserer Groffuͤrsten den Polnischen Thron besaßen, waren wir noch ganz glücklich, denn sie regierten uns nach unseren nationalen monakchischen und autokratischen Prin⸗ cipien, die vollkommen zu unseren Sitten und Gewohnheiten paßten; wir blieben fortwaͤhrend ein Russischer Stgat, durch eine gemein⸗ schaftliche Dynastie an Polen geknüpft. Die Polen wurden indessen nach sehr abweichenden Grundsaͤtzen beherrscht: seit lange schon wa⸗ ren ste an mehr oder minder demokrgtische Institutionen gewohnt und . sich in der Verwirrung, daher wir auch nie mit ihnen uͤbercinstimmen konnten.

Die Dynastie der Jagellonen erlosch , das Ende des XVI. Jahrhunderts, und die Polnischen Stagts ünstler, die unterrichteter Faren, als wir, und die ihren Eicero lgsen, erfanden das vielbespro= chene System einer Republik mit einem Wahlthron, das jener vrt eh ohne bie Gefahren desselben zu kennen, empfohlen

ntte, Fiir fagten ung in ihre schönen Rin fälle, da wir uns fr zu

wenig vorgeruͤckt in der Bildung ansahen, um den Lelewels iener Periode zu widersprechen. Was war die Folge davon? Die Polen fuhren fört, ihre Koͤnige einzusetzen und abzufetzen, schlossen Bund⸗ nisse mit fremden Hofen verkauften ihre Wahlstimmen und uͤber⸗ warfen sich mit ihren Nachbarn, wahrend die Unsrigen und, wir nicht unihin konnten, allen ihren Thorheiten beizutreten ünd die Unfo⸗ sten zu tagen. Die Union wurde unvertraͤglicher und folglich stuͤr⸗ mischer gls jemals Die Interessen unseres eigenen Landes zogen uns unablaäͤssig nach dem Norden und dem Osten, und die Absichten Po⸗ lens warfen uns bestaͤndig zuruͤck gegen den Suͤden und Westen. Die Errichtung einer gleichsörmtgen Regierung in beiden Laͤndern vollendete unseren Ruin; die Fluth der alten Polnischen Unordnung überschwemmte unsere Provinzen; die Zuͤgellosigleit, denn Frei⸗ heit konnte man es nicht nennen, die republikanische Zuͤgellosigkeit theilte sich wirklich unseren friedfertigen Fluren mit; allein sie war unserem Charakter so vollig fremd, das man noch im 17ten Jahr⸗ hundert, mehr als einmal, auf den Warschguer Landtagen unsere Repraͤsentanten die gluͤckliche Zeit mit Wehmuth zuruͤckwuͤn schen hoͤrte, wo Litthauen ciner autokratischen Regierung unterworfen war, dieser volksgemaͤßen Regierung aller Slawo⸗Russischen Staaten.“ (Schluß folgt.)

Am 13. d. M. fand hier ein öffentliches Examen der Zög— linge des unter der Verwaltung des Ministeriums der auswär⸗ tigen Angelegenheiten stehenden rientalischen Justttuts statt. Zwei derselben hatten Sr. Majestät dem Kaiser während der Belagerung von Varna und bei dem feierlichen Empfange Les Persischen Prinzen Chosreff-Mirza als Dollmetscher gedient. Die Bibliothek dieses Instituts wurde in der letzteren Zeit mit 2000 Bänden dem Zwecke der Anstalt entsprechender Werke vermehrt. Der verstorbene Geheime Rath von Italinsky, der lange im Orient lebte, vermachte dem Institut die zahlreichen orientalischen Manuskripte seiner ausgesuchten Bibliothek, aus der auch oben⸗ erwähnte von Sr. Maj. angekaufte 2000 Bände herstammen. Verschiedene Spanische seltene Goldmünzen wurden von unserem Gesandten am Hofe zu Madrid, Herin v. Oubril, und von dem früheren dortigen Legations⸗-Secretair Herrn v. Stoffregen zum Ge⸗ schenk gemacht. Das Münz⸗Kabinet des Instituts besteht aus mehr als 2000 Exemplaren.

In einem Schreiben aus Mos kau vom 9. April heißt es: „Sest der Zeit der Verbreitung der veredelten Schafzucht und der Vervollkommmung der Tuch-Fabrication, war noch keine Epo⸗ che diesen beiden Zweigen der National-Industrie so gedeihlich, als der Anfang dieses Jahres. Unsere Fabrikanten sind bei fast unglaublicher Erweiterung ihrer Thätigkeit kaum im Stande, die Nachfrage der Käufer im Innern des Reiches zu befriedigen, die wetteifernd das mittlere und seine Tuch kaufen, sobald es nur die Appretur erhalten hat. Auf allen Messen während des Winters wurde diese Waare immer rasch und gänzlich aufge⸗ räumt, und die Bestellungen der Kiachta-Händler und der Si⸗ birischen Kaufleute beschränken sich jetzt bloß auf emheimisches Fabrikat und gewähren allen selbstständigen Fabrik⸗Inhabern die Aussicht auf einen künftigen vortheilhaften Ibsatz des Mas⸗ lower und des feinen Tuchs. Diese günstigen Verhältnisse, ver⸗ bunden mit der täglich häufiger werdenden Nachfrage von ordi⸗ nairer und mittlerer Wolle fuͤr England, bringen jetzt die Preise dieses Materials so in die Höhe, daß die Wolle, die am Ende des letztverflossenen Jahres zu 35 Rubel das Pud auf Termin bezahlt wurde, jetzt zu 55 Rubel baar gekauft wird. Die ge⸗ meine sogenannte Donische Wolle, die früher 19 12 Rubel kostete, ist auf 18 20 Rubel das Pud gestiegen.“

In diesen Tagen starb hier der Adsunkt für das Fach der Astronomie an der hiesigen Universität, Herr Tichorniroff, Ver— fasser mehrerer werthvollen Abhandlungen, unter anderen auch eines Kataloges der Gestirne und mehrerer sehr zweckmäßiger

Lehrbücher.

p o 1e

Warschau, 25. April. In dem Sitzungssaal der Land⸗ boten-Kammer hatte sich am vergangenen Domnerstag, den 2lsten, auf die Nachricht, daß an diesem Tage wichtige diplo— matische Fragen an den Mmister der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten gerichtet werden sollten, eine sehr zahlreiche Versammlung von Zuhörern eingefunden, und auf den Ministerbänken nahmen außer dem Grasen Malachowski auch noch der Minister des Innern, B. Niemojowski, der Finanz-Minister Biernacki und der Staatsrath Graf. Wielopolski Plat, welcher Letztere vor kurzem aus England zurückgekehrt war, wohin er nit diploma⸗ tischen Aufträgen von der National⸗-Regierung abgesandt worden. Der Marsch all der Landboten-Kamnier eröffnete die Sitzung

.

mit der Erklärung, daß zwei wichtige Gegenstände die Versamm⸗ lung heute beschäftigen sollten, nämlich die Forderung um Auf⸗ klärungen von Seiten des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten und der von Seiten der Regierung gemachte Antrag, ihr einen Kredit von Gulden zu eröffnen, um die Bauern neuen Aussaat damit zu unterstützen. Fhe man sich mit diesen Gegenständen befaßte, erfolg⸗ ten noch vorläufig einige Erörterungen über die Statuten der Kanmmer; der Marschall erklärte namlich, daß, obgleich die Repräsentanten durch den Beschluß vom 15. März in die Haupt—

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stadt zurückgerufen würden, doch die Entscheidung vom 12. Febr.

den Marschall bevollmächtige, so lange Urlaub zu bewil igen, als die Zahl der Anwesenden noch 10 über die Hälfte der gesamm— ten Repräsentanten betrage, und daß er daher solchen Urlaub er⸗ theilen werde. Mit dieser Erklärung wal man einstimmig zu⸗ frieden, nur wurde bemerkt, daß bei der Ertheilung von Urlaub auf diejenigen Rücksicht genommen werden solle, welche bis jetzt den Berathungen ununterbrochen beigewohnt hätten. Der Land⸗ bote Turski trug darauf an, daß die Aufklärungen von Seiten des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in den vereinig⸗ ten Kammern gegeben werden sollten, und zwar kraft früherer Reichstags-Beschlüsse, nach denen alle wichtigere Mittheilungen auf diese Art geschehen sollen. Herr Swirski unterstützte die⸗ sen Antrag, indem er noch hinzufügte, daß, wenn der Reichstag die Minister zur Rechenschaftablegung auffordere, er dies nur auf den Grundsatz gestüttzt thun könne, daß er die monarchische Ge⸗ walt ausnbe, Fer allein diese Prärogatsve zufomme diest Gr⸗

walt aber sey nicht in jeder einzelnen Kammer, sondern nur in beiden zugleich enthalten. Andere Landboten waren der entge⸗ gengesetzten Meinung, und nachdem sich der Narschall dahin ausgesprochen hatte, daß er die Nothwendigkeit nicht einsehe, warum die von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten geforderten Aufklärungen in den vereinigten Kammern abgegeben werden sollten, und zwar deshalb, weil es etwas Anderes sey, Traktate, Pakte und Verträge abzuschließen, etwas Anderes, Aufklärungen geben, die im Verlauf jeder anderen Dis kussion gefordert werden könnten, und die, wenn sie stets in den verei⸗ nigten Kammern stattfinden sollten, den Gang der Verhandlun⸗ gen nur hemmen würden; so kam man dahin überein, daß der Deputirte Krysinski ohne Verzug die Punkte eröffnen sollt, hinfichtlich deren er eine Mittheilung vom Minister verlange. Der genannte Deputirte nahm somit das Wort und sprach sich, wie die Zeitungen sagen, aus dem Stegereif, folgendermaßen aus: Ehe er dle Fragen ablese, auf die ihm der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Malachowski, gewiß antwor⸗ ten werde, sehe er sich genöthigt, die Aufmerksamkeit der Kam⸗ mer auf die Umstände zu lenken, welche ihn zu Stellung seiner Fragen veranlaßten. Einerseits seyen die Anstrengungen der Armee, andererseits die Bemühungen der Nation für die allge⸗ meine Sache nicht zu verkennen; unbekannt aber sey es, ob auf dem dritten, nicht weniger wichtigen Felde, dem der Diplomatie, mit gleichem Eifer gearbeitet werde. Hier müsse es nun einen Jeden wundern, daß in den Kabinetten nicht nur der unum⸗ schränkten, sondern auch der constitutionnellen Monagrchieen sich eine so völlige Gleichgültigkeit gegen die Polnische Sache zeige. Zwar gebe das Volk hin und wieder Zeichen von Mitgefühl zu er⸗ kennen, die Kabinette aber blieben still. Thränen und Trauer⸗ flore könnten nichts helfen, und entscheidende Thatsachen sehe man nirgends. Ehe man nun aber ein Urtheil über die aus⸗ wärtigen Mächte sich erlaube, möge man sich vorher überzeugen, ob auch Polen seine Schuldigkeit gethan. Er wolle zwar Nie⸗ mand anklagen, im Gegentheil glaube er, daß Jedermann die besten Absichten habe; aber diese wären nicht hinreichend, man müsse sie auch ins Leben treten lassen; Kopf und Herz müßten fich vereinigen, nur aus der Gemeinschaft beider könnten befriedigende Resultate hervorgehen. Nun wären es be⸗ sonders zwei Epochen in den auswärtigen Beziehungen, welche er herausheben und über die er Aufschluß fordern wolle; die erste betreffe die Zeit der Diktatur, deren er nur mit Schmerz Er⸗ wähnung thun könne, und der Minister werde gewiß durch ant⸗ liche Aktenstücke die Kammer über die Tendeny aufklären, welche die auswärtige Politik während dieser beklagenswerthen Diktatur gehabt habe. Er glaube, daß alle politische Unterhandlungen sich durch die Thatsachen erklären ließen, Negociation mitgetheilt worden, denn in so ,,

terhandlungen seh ein Widerspruch undenkbar; die Polmschen Agenten im Auslande hätten so handeln müssen, daß der Russi⸗ sche Gesandte keinen Widerspruch mit den von dem Polnischen Abge⸗ sandten in Petersburg, Fürsten Lubecki, gepflogenen Unterhandlungen wahrnehmen konnte. Er frage daher, welche Politik unter der Diktatur beobachtet worden, welche Sprache man geführt, was man ver⸗ langt, welche Intervention man gefordert habe. Nach der Ab⸗ dankung des Diktators und nach der Detronisations⸗Akte habe die Politik natürlich einen anderen Charakter und Gestalt anneh⸗ men müssen. Die Polnischen Agenten hätten wahrscheinlich ganz andere Instructionen erhalten, und es seyen gewiß andere Personen gewahlt worden, da dieselben Personen nicht zweierlei Sprache führen und in so kurzer Zeit die Sache aus ganz ver⸗ schiedenen Gesichtspunkten hätten darstellen können. Er verlange daher zu wissen, welche Modificationen vorgenommen worden, und welches die Sprache der Polnischen Agenten in dieser zwei⸗ ten Epoche gewesen sey. Hierbei welle er die Kammer auf einen wichtigen Umstand aufmerksam machen; er habe nämlich vor eini⸗ gen Wochen mit betrübtem Herzen einem Journal, das für das Organ des Londoner Kabinets

im Englischen Courier.

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welche in der Pere n, 9

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gelte, Folgendes gelesen; „Wenn die Polnische Revolution uicht

bie Revolution ener Klaffe, sondern der Nation ist, dann müßte sich das Londoner Kabinet in dieser Hinsicht definitiv erklären.“ Es sey also noch vor kurzer Zeit Lord Grey von dem Polnischen Agenten so mangelhaft unterrichtet gewesen, daß jenes Blatt sich des Ausdrucks: „Wenn“ bedienen konnte, und die Kabinette hätten nicht gewußt, ob man die Revolution nur zum Schein unternommen oder in vollem Ernst vollführt habe; man habe ihnen vielleicht gesagt, sie sollten es nur nicht so ernst nehmen, die Einwohner seyen zu der Revolution gezwungen worden, und diese werde bald in ihr Nichts zurückfallen. Noch mehr aber müsse das Benehmen des Französischen Kabinets in Erstaunen setzen, dessen Gleichgültigkeit sich gar nicht erklären lasse, da es,

wenn es den Polen beistände, noch den materiellen Vortheil in seinen Finanzen haben würde, daß es statt 1200 Mill., die es jetzt brauchte, um sich aus Furcht vor Rußland auf dem Kriegszustand zu erhalten, wenn jene Besorgniß mit der Herstellung Polens weg⸗ fiele, mit 700 Millionen auskommen könnte, und doch habe Frankreich, mitzlose Verse und armselige Kollekten abgerechnet, noch gar nichts für Polen gethan. Er frage daher, welche Sprache an das Französische Kabinet gerichtet worden, nicht von Seiten derer, welche privatim in Paris seyen und Lafayette und Mauguin besuchten, sondern von denen, welchen die National⸗ Regierung das Portefeuille übergeben habe. Es komme min darauf an, ob die Wahl dieser Agenten so getroffen worden, daß ihr früheres Leben eine Bürgschaft für deren jetziges Verfahren sey. Dies sey sehr wichtig, denn er glaube nicht an plötzlich im⸗ provisirte Grundsätze und Gesinnungen, sondern sehe nur auf Thatsachen. Endlich wolle er noch eine Bemerkung machen; in einer Repräsentativ⸗Regierung sey jeder Minister der Nation für alle öffentliche Handlungen verantwortlich; mit Uebernahme sei⸗ nes Amtes unterziehe er sich zu gleicher Zeit der ganzen Strenge dieses Rechts. Durch den Minister würden Tha⸗ ten vollführt, auf welche die ganze Nation ihr Augenmerk richte. Daher wäre es nöthig, daß ein Minister völlig selbststandig in feinen Unternehmungen, dass er das wahrhaft Baupt derstlhben /

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