1831 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

In ngsdekret des National-Kongresses in der Tasche.

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man Alles zusammentreibt, was ihr nur irgend entgegen ist, auch einige ihrer Freunde einzufangen sucht, die thöricht oder dumm genug seyn möchten, ins Netz zu gehen. Mit Bedauern habe ich wahrgenommen, daß das erste Gänschen, das kopfüber ins Garn gefallen ist, das tapfere Mitglied für Southwark (Sir Rob. Wilson) sey, (Hört und Lachen) den ich bisher für einen stärkeren Reformisten als mich selbst gehalten habe. Sollte der Antrag des tapfern Generals durchgehen, so würde es un— möglich seyn, die Repräsentation Irlands und Schottlands zu vermehren. Die Irländischen Mitglieder scheinen anch die Frage in diesem Sinne zu nehnien, die Schottischen je— doch, die an der Diskussion Theil genommen, haben sich zu Gunsten derselben ausgelassen. Hieraus schließe ich, daß die Irländischen Mitglieder weit mehr die eigentlichen Vertreter des Volkes sind, als die Schottischen, und daß die populaire Art der Wahl in Irland ein ganz anderes Resultat hat, als die geschlossenen Wahlen in Schottland. Die Folgen einer Ver— werfung der Bill dürften verschiedener Art seyn. Ich mag es nicht als eine Drohung gebrauchen, doch ich habe wohl ein Recht, bemerklich zu machen, daß Se. Majestät, wenn die Bill verworfen werden sollte, mit der Entscheidung nicht zufrieden seyn und von derselben an das Land appelliren möchten. (Hört, hört!) Sollte an der Stelle des gegenwärtigen ein gemäßigter Reform-Plan durchgeführt werden, so würde er das Land we⸗ der zufrieden stellen noch beruhigen. In einem neuen Unter— hause wird die Bill wieder von einem der Mitglieder in Vor— schlag gebracht werden, und diejenigen, die für die zweite Lesung gestimmt haben, würden, wenn sie nicht inkonsequent seyn wollen, verbunden seyn, sie wieder zu unterstützen. Auf diese Weise wird also nicht der Friede hergestellt, sondern der Kampf zwischen dem Volke, das seine Gerechtsame wieder erlangen will, und dem Hause, das sich sträubt, seine angemaaßte Macht aufzugeben, fortgesetzt. Dagegen würde durch die vorge— schlagene Bill wahrscheinlich die Liebe des Volkes zu der Regie— rung und die Lohalität gegen den Thron, die so wünschenswerth für die Dauerhaftigkeit unserer Institutionen ist, wiederhergestellt werden. Der Antrag des tapferen Generals gehört zu den hin— terlistigen Versuchen, einer Maaßregel eine Barriere in den Weg zu stellen. Alle wahre Freunde der Bill fordere ich auf, ver— einigt mit meinem edlen Freunde und mir dem Amendement den entschiedensten Widerstand zu leisten.“ (Es erfolgte darauf die bekannte Abstimmung, wodurch von 299 gegen 291 Stimmen das Amendement des General Gascoyhne angenommen wurde.)

London, 22. April. Die Hof-Zeitung meldet die Er— nennung des Generals Sir G. Don zum Kommandanten des Kastells Scarborough an die Stelle des verstorbenen Grafen v. Musgrave.

Gestern begab sich eine Deputation von Wählern aus South⸗ wark zu Sir Robert Wilson, um demselben ihr Mißfallen über seine Aeußerungen im Parlamente zu bezeigen. Obgleich derselbe sein ganz unerwartetes Verfahren zu rechtfertigen suchte, so scheint doch die Majorität entschlossen, bei den nächsten Wahlen Herrn William Brougham, Bruder des Lord-Kanzlers, an seine Stelle zu ernennen.

Die Gewaltthätigkeiten im westlichen Irland sind fortwäh— rend der furchtbarsten Art. Die Anwesenheit des Lord-Lieute— nants hat fast nichts gefruchtet, und die zahlreich dort stationirten Truppen werden noch ansehnlichere Verstärkungen erhalten; ver—

muthlich wird auch die Insurrections⸗Akte daselbst proklamirt wer⸗ Den müssen. Ein großer Theil der Insurgenten ist bewaffnet und besindet sich unter der Anführung eines gewissen Terry Alt. Die

Gutsbesitzer flüchten nach Limerick und Cork, ja sogar nach Dublin. Das Volk macht übrigens keinen Unterschied zwischen Katholiken und Protestanten, sondern wüthet gegen Alles, was Vermögen und Ansehen hat.

Der Times äußert in Bezug auf die hier angekom⸗ mene Belgische Deputation: „Als sich die frühere Depu— tation nach Paris begab, um dem jungzen Herzoge von Nemours die Krone anzubieten, hatte sie das bezügliche Ernen— Sie hatte nichts weiter zu thun, als den jungen Prinzen zu fragen, ob er König seyn wolle, oder nicht. Der minderjahrige Königl. Prinz nißte natürlich um seines Vaters Einwilligung nachsuchen, die der Letztere bekanntlich nicht gab. Im gegenwartigen Falle aber hat der Kongreß keine solche Autorität ertheilt, so daß, wenn es auch den 5 Abgesandten gelange, Se. Königl. Hoheit für ihre Wünsche zu gewinnen, es dem launischen Kongreß einfallen könnte, seine Einwilligung zu versagen. Bevor der Prinz sich also erklart, sollte er sich die Beglaubigungsschreiben der Depu⸗ tation vorzeigen lassen.“

* Niederlande.

Ans dem Haag, 24. April. Se. Majestät haben den Gouverneur von Nord⸗-Holland, Baron van Tuyll van Seroos—⸗ kerken van Vleuten, und den Büärgedmeister von Amsterdam, Hrn. van de Poll, zu Staatsräthen im außerordentlichen Dienste ernannt.

Am vierten Tage haben die Subscriptionen zur freiwilligen Anleihe von 42 Mill. Gulden, bereits 14,385,360 Gulden betragen.

Brüssel, 23. April. Lord Pousonby hat vorgestern bei unserem Provinjial-Gouverneur gespeist; saämmtliche Mitglieder des Ministeriums, außer Hrn. v. Sauvage, den ein Unwohlseyn seit einigen Tagen zu Hause hält, waren zugegen.

Man versichert, der General Goethals werde den Oberbe— fehl über die nach Luxemburg bestimmten Truppen erhalten.

General Dibbets hat neuerdings, wie es im hiesigen Cour⸗ rier heißt, auch nach der von Seiten der Belgier geschehenen Miederherstellung des Süd-Wilhelms-Kanals, die freie Maaß—

Schifffahrt verweigert, weil unmöglich gefordert werden könne,

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daß eine im Belagerungs⸗Zustande befindliche Stad fahrt von Schiffen gestatte.

General Belliard wird erwartet.

Am letzten Sonntage ist in Ostende das erste von der gro— ßen Fischerei bei Doggersbank kommende Fischerboot mit 28 Tonnen Stockfisch eingelaufen, was in Ostende einen sehr ange— nehmen Eindruck gemacht hat, da man die Fischerei in jener Gegend nicht für sicher von Seiten Hollands hielt.

die Durch⸗

e Rias 3 rr * ) * 3 in diesen Tagen aus Paris zurück

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 19. April. Ihre Königl. Hoheit die Kron—⸗ prinzessin befinden sich in gesegneten Leibesumständen, und es haben die öffentlichen Gebete wegen Ihrer glücklichen Entbindung bereits vorigen Sonntag begomen.

Stockholm, 22. April. Am letzten Montage hatte der Marquis von Dalmatien die Ehre, Sr. Maj. dem Könige in einer Privat-Audienz sein Beglaubigungsschreiben als außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königs der Franzosen zu überreichen. —ie amtliche Zeitung enthalt im gestrigen Blatte folgenden Artikel: „Atiswärtige, durch einige Rchwedische Blätter irregeleitete Zeitungen haben das Gerücht

872 verbreitet, daß der Russische Hof den Schwedischen aufgefordert habe, einer Bestimmung der heiligen Allianz zufolge, ein Kon— tingent von 10,000 Mann zu stellen. Die ersten Artikel über diesen Gegenstand schienen keiner Erwähnung zu verdienen; da jedoch jenes Gerücht unaufhörlich wiederholt wird, obschon man dessen Grundlosigkeit kennt, so müssen wir erklären, daß eine solche Aufforderung niemals stattgefunden hat, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil niemals derartige Verbindlichkeiten eingegangen worden sind.“ Nach den letzten Berichten aus

hinlänglich mit Lebensmitteln versehen. 25,400 Tonnen Ge— treide sind aus Schonen in Gothenburg angekommen, ohne die beträchtlichen Vorräthe zu rechnen, die in Westgothland vermit— telst der Seen und inneren Gewässer erwartet werden. In einigen Kirchspielen herrschten Nervenfieber, denen indessen durch Maaßregeln von Seiten der Regierung Einhalt gethan worden ist. Das schöne Wetter und das äußere Ansehen der Felder verspricht für dieses Jahr eine gute Ernte für das Winter— getreide. ,

Schwerin, 25. April. JJ. KK. HH. der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sind heute Morgen von Ludwigslust hier eingetroffen.

Am 23sten, Morgens 2 Uhr, ward das Großherzogl. Schau— spielhaus hierselbst durch ein in demselben entstandenes Feuer gänzlich in Asche gelegt. Am Abend vorher hatte die Vorstel— lung „die Stumme von Portici“ stattgefunden.

Kassel, 25. April. Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den bisherigen Obergerichts-Direktor in Hanau, Gerhard von Motz, zum Staats-Minister der Finanzen ernannt.

nm.

Turin, 16. April. Der Gesundheits-Zustand Sr. Maje— stät des Königs ist, nach dem neuesten Bülletin, unverändert wie in den früheren Tagen. Gestern zeigte sich Diarrhee, die jedoch heute wieder nachgelassen hat.

Livorno, g. April. (Aus der Allgemeinen Zeitung.) Nach glaubwürdigen Berichten soll die Zahl der waffenfähigen Mannschaft der Bolognesen und Modenesen unter General Zucchi nie mehr als 3000 Mann betragen haben. Hier schifften sich heute Morgen wieder 70 Flüchtlinge nach Marseille ein. In Folge eines vorgestern Abends eingetroffenen Befehls, wurde am folgenden Morgen ein Bataillon Infanterie mit einiger Artillerie nach der Insel Elba gesandt. Man sagt, es geschehe, weil sich in Korsika noch immer eine Anzahl Italiänischer Verbannter befinde, von denen man Anschläge gegen Elba besorge. Vor einigen Tagen hatte sich im Hafen von Porto Ferrajo eine Französische Fregatte sehen lassen. Heute lief die Englische Fregatte „Blonde“ von Neapel hier ein.

Rom, 16. April. Das heutige Diario enthält ein aus 12 Artikeln bestehendes Edikt des Kardinal Staats-Seeretairs Bernetti, dessen Haupt-Bestimmungen folgende sind: Durch den Art. 1. wird eine Civil-Kommission ernannt, um über diejenigen Individuen zu richten, welche die General-Polizei-Direction ihr als Urheber der nunmehr beendigten Insurrection im Kirchen— staate oder als solche bezeichnen wird, welche dieselbe durch Tha— ten, Schriften oder Rathschläge verbreitet haben. Der Art. 2. setzt zu demselben Zwecke für die im genannten Falle befindlichen Militair-Personen eine Militair-Kommission nieder. Im Art. 3. ist bestimmt, daß die Freistätten, dem ausdrücklichen Willen des

heiligen Vaters gemäß, bei der Vollziehung der beiden obigen Artikel nicht zu achten sind, so daß der bezeichnete Schuldige, den kanonischen Vorschriften gemaß, aus der Freistätte weggeführt werden kann. Die Geistlichen, auf welche der erste und zweite Artikel Anwendung finden, sollen von der Civil-Kom— mission gerichtet werden, der ein Geistlicher als Deputir— ter beigegeben werden wird. Art. 4. besagt, daß un⸗ ter den gegen die Schuldigen auszusprechenden Geldstrafen die Confiscation der Güter in eine Entschädigung des Staats— schatzes für die ihm durch die Insurrection zugefügten Verluste aus dem reinen Vermögen der Verurtheilten verwandelt werden soll. Nach Art. 5. verlieren alle Civil, Municipal- und Mili⸗ tair-Beamte, welche, auch ohne Urheber oder Verbreiter des Aufstandes gewesen zu seyn, durch Handlungen, Schriften oder Rathschlage thätigen Autheil daran genommen haben, ihre Aem— ter und alle in gleichem Falle befindliche Pensionairs ihre Pen⸗ sionen. Dem Art. J. gemäß werden alle in den insurgirten Provinzen gestandene Truppen⸗-Corps aufgelöst. Die Civil-Kom— mission wird in Ankona, die Militair-Kommission aber in Rom ihren Sitz haben.

3 168.

Berlin, 29. April. In den Plenar-Sitzungen der König— lichen Akademie der Wissenschaften sind im Monat April d. J. folgende Abhandlungen gelesen worden:

Am 14. April. Herr Grüson, Auflösung eines von d'Alem— bert aufgegebenen Problems der Mechanik.

Am 21. April. Herr Lachmann, über althochdeutsche Be— tonung und Verskunst, 1ste Abtheilung.

Am 28. April. Herr Wilken, über die Venetianischen Konsuln zu Alexandrien im 15ten und 16ten Jahrhunderte.

Wie aus Königsberg vom 2östen gemeldet wird, hatte man daselhst über Riga Briese aus Wilna erhalten, denen zufolge dort Alles ruhig und man um so mehr unbesorgt war, als stündlich eine Verstärkung der Garnison von Riga her er— wartet wurde. Aus letzterer Stadt meldet man, daß dort große Truppenmassen auf Strusen (eine Art großer Kähne) ein— trafen. Von Kauen her fehlte es durchaus an weiteren Nachrichten.

Die Königsberger Zeitung meldet aus Tilsit vom 22. April: „Aus dem Augustowschen hort man, daß die Jufur— genten-Anführer von Puschet und Schon mit ihren Haufen gänz— lich geschlagen sind. General von Fricken trieb eine Abthellung von 606h0 Mann vor sich her, die sich nach Kauen zurückzog. Vor dem Memelstrom gelang es 4000 Mann, sich in die Wäl— der zu flüchten, die anderen wurden eingeschlossen und hatten von der einen Seite den Strom und von der anderen die Russischen Feuerschlünde, die mit Kartätschen in ganz kurzer Zeit den Hau— fen niederstreckten. Man glaubt, daß nicht 100 Mann am Le— ben geblieben sind.“

Literarische Nachrichten. Der Stadt Stralsund Verfassung und Verwal— tung. Ein Versuch von C. F. Fabrizins, Bür—

ger und Advocat. Stralsund 1831. 8. 127 S. Die Zeit, in welcher diese kleine Schrift an das Licht tritt, rechtfertigt es hinlänglich, wenn wir derselben eine allgemeinere Aufmerksamkeit zu zu wenden suchen, als sonst für besondere, locale Interessen in Anspruch genommen werden fann. Di

dem westlichen Theile Schwedens, sind die dortigen Provinzen

Städteordnung in den meisten Provinzen, so wie der na

fangene durch Beachtung der außerhalb Preußens gerade in die Beziehung erhobenen Ansprüche und der durch

seitigt. kleinen Schrift nes Stadtwesens,

versuchte apologetische Darstellung

welches auf ganz

Verbesserung herleitet. tation selbst ergänzt,

Wurzel noch vorzugsweise in dem alten Zunftwesen hat; die Vereinigung der Gerichtsbarkeit mit der städtischen Verwe

Anderes,

dieses und Aufmerksamkeit der

längst die

hen, hat natürlich

sens selbst durch nichts einleuchtender werden, als durch die Büchlein, dessen Verfasser überall, bei ehrenwerther Gesinnun die größte Befangenheit des Urtheis zeigt. Ganz besonda erscheinen nach der gewonnenen Bekanntschaft mit Stra sun d' s Ver s fung und Verwaltung die sich auch dorther kundgebenden Wünsche nach einer Aenderung des in se

Localen mit den allgemeinen Staats-Formen höchst bedeutunn voll, und es dringt sich die Frage auf, ob diese Stimmung st

es nicht einerseits bei mangelhafter Vertretung der Communq Interessen an gesetzlichen Organen für einen großen, aufgeklänh und unpartheisschen Theil der Bevölkerung fehlte, andererseh auch in Stralsund, wie überall in unserem Vaterlande, die fes Ueberzeugung, daß in dem zeitgemäßen und besonnenen allgemt nen Fortschreiten des ganzen Preußischen Staats eine gentägenh Bürgschaft für die Abstellung einzelner Mißbräuche vorhands sey, den Einsichtigen volle Beruhigung gewährt hätte. Den diesem unschätzbaren Glauben verdanken wir in Preußen jtn der öffentlichen Wohlfahrt so förderliche Mäßigung und Dis tion gegen die Regierung, welche, freilich in starkem Abstam gegen manche grelle Erscheinungen unserer Zeit, öfters ein 6 genstand wunderlicher Mißdeutungen im Auslande geworden f Wahrhaft erhebend ist es daher was überhaupt keines unbedeutendsten Momente in der innern Entwickelung unsen Monarchie bildet daß in der hier gedachten Angelegenht städtischer Gemeineverfassungen bereits ein neues Unterpfandd gegenseitigen Vertrauens zwischen Regierenden und Regigette gerade jetzt durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 17. wegen Einführung der revidirten Städteordnung gegeben s und zwar nicht mittelst eines im Drange der Umstände imp visirten, sondern seit Jahren reiflich erwogenen und vorbereiten Gesetzes. .

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 30. April. Im Schauspielhause: Die Fru oder: Die Anstellung, Lustspiel in 3 Abtheilungen. Vorthn Der l fm fan, Lustspiel in 2 Abtheilungen, von A. v. St gentesch. Sonntag, 1. Mai. Im Opernhause: Alceste, lhrist Trauerspiel m 3 Abtheilungen, mit Ballets; Mustk von Glu

(Mad. Milder: Alceste. Hr. Hoffmann: Admet.)

Königstädtisches Theater.

Sonnabend, 30. April. Lindane, oder: Der Pantoffe lmatz im Feenreiche, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten.

Sonntag, 1. Mai. Zum erstenmale: Vetter Bened Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. Hierauf, zum erstenmah Die Brustnadel, dramatisirte Anekdote in 1 Akt, mit Gesm von L. Bartsch; Musik von C. F. Ebers. Zum Beschluß, zn erstenmale: Der letzte April, dramatische Kleinigkeit in 1] von W. A. Gerle.

Berliner Börse. Den 29. April 1831.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours- Zettel. (Prei sd. Chur ! a. K

Is lpr. l andbrs. 4 g/ Pomm. Pfandbrsr. 4 lj Kur- nu. Neum. do. 4 lss 4 lll

I. r, Geld-]

St. Schuld - Soh 87 862 Pr. Engl. Anl. 18 98 971 Pr. Engl. Anl. 22 5 95 br. Engl. Obl. 3) 4 793 79 Schlesische do. kurm. Obl. m. l. C. 4 851 h kat. C. d. C.- u. N. Neum. Int Sch. do. 4 857 LH. Sch. d. C. u. N. Berl. Stadt- Oblig. 4 875 r kKönigshg. do. 85 Ellinger do. lloll. voll. Hub. Hanz do. in Th. 35 Nene dito VWesthr. Piandlr. 4 9 S9] Triedricihsdor. ro lshz. Pos. . 41 96 his cento Aus würtig e Börsen. lamburg, 27. April Oasterr, 4proc. NLletall. 4. Bank- Actien 1915. Enss. Inn Anl. SIJ. Kuss. Anl. Ilamb. Cert. S5. Län. 563. Poln. 9534.

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RHEUükisEE BCKRSERN - M.ACGKHLIRICHHLEHMI.

Paris, 23. April. 5proc. Rente pr compt. 86. 60. eour. 86. 55. Iproc. pr. Compt. 58. 70. sin cour. 58. proc. neue Anleihe der 120 Mill. 86. 75. 5prot. Neapol.⸗ compi. 64. 30. fin our. 64. 25. 5proc. Spanische Rin perp. 473.

Frankfurt a. M., 21. April. Oesterr. Sproc. Metall. & S3z. 4proc. 723. 7233. 23proc. 424. 1proc. 183. Brief. Bil Actien 1217. 1215. Partial⸗Obl. 1151. 1153. Loose zu 100 159. Brief. Poln. Loose 463. 453.

Redaeteur John. Mitredaeteur Cottel. 0m

shehrnct hei . M. H ah

entgegengesetzten Prin? cipien beruht, als die sind, aus denen sich ünsere Städte⸗Orh ming und deren eben ins Leben tretende Vervollständigung um Ein Magistrat, welcher , Coo eine Repräsentatien der Bürgerschaf x

welche, ihrem vornehmsten und einflußreichsten Bestandtheile 1 Kronik des Tages. ihr Mandat eben dieser Wählart verdankt, überhaupt aber ih

tung und Polizei in einer Behörde (dem Magistrat), und üb haupt deren Ausstattung mit einer Menge Privilegien, wesch mit den allgemeinen Staats-Institutionen in Widerspruch sp was damit zusammenhäng obersten Y hörden auf sich ziehen müssen, dürfte aber in seinem Gegensg

sowohl gegen die allgemeine Tendenz des Staats, als auch en öenfssor ; ver,, i. . g gen die wohlverstandenen Interessen des einzelnen Gemeinm chen Profe ssor in, der wedilinischen Fakultät der dortigen Kö—

Preußischen Institutionen, in ruhig fortschreitender, zeitgemäßer En wickelung begriffen, haben durch die würdige Haltung unsexes Staat inmitten der allgemeinen Aufregung fast aller Nachbarländer ein seltene Bewährung erhalten. Was wir insbesondere dem Besitz da

5 9 . ö reußischt Staats⸗-Zeitun (sich jetzt schon verwirklichenden) Aussicht auf ihre Einführum z C x. 9

in den übrigen, zu verdanken haben, darüber wird für Unhe

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Altgemeine

diese M sprüche hervorgerufenen, heftigen Reibungen jeder Zweifel he Um so benerkenswerther ist die in der obgenannten

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Berlin, Sonntag den 1st Mai.

Amtliche Nachrichten.

Se. Majestät der König haben dem Regierungs-Vice-Prä—

h denten Troschel zu Liegnitz den Rothen Adler-Orden zweiter

asse mit Eichenlaub zu verleihen geruht.

Der bisherige Privat-Docent, Dr. Benarmn hierselbst, ist um außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultat der hiesigen Königlichen Unniversität ernannt worden.

Der bisherige Privat-Docent und Konservator des botani⸗ chen Gartens zu Breslau, hr. Göppert, ist zum außerordent—

glichen Universität ernannt worden.

Die bisherigen Privat-Docenten, Dr. Jacob son und Dr. ganio, zu Königsberg in Pr., sind zu außerordentlichen Pro— sesoren in der juristischen Fakultät der dortigen Königlichen Uni— ersttät ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Großherzogl. Hessen—

r WMagß 5 1 8 j 1 ; e , . ; 2. cher Weise bestehenden und einer Verschmelzung des ein se in Darmftcbtsche Wirkliche Geheime Rath, Ober-zippellations-Ge=

richts⸗Präsident, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Freiherr Schüler von Senden,

i ir ö ürd en nicht lauter und allgemeiner ausgesprochen haben würde, wo nm Schlesien.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 23. April. Gestern Vormittag arbeiteten Se. Majestät hinter einander mit den Ministern der Justiz, des Krie⸗ gez, der Marine und des Innern. Um 3 Uhr begaben Höchst⸗ dieselben sich in Begleitung J. M. der Königin nach Neuillh.

eute Abend geben die Herzoge von Orleans und Nemours dem ir wr, nell „Nemours“ einen großen Ball in dem Schlosse don St. Germain-en⸗-Lahe, wozu auch die dortigen Behörden, so wie die Garnison und die Offiziere von der National-Garde dieser Stadt, geladen sind. 3

Gestern Nachmittag versammelten die Minister sich bei Herrn Casmmir Périer zu einer mehrstündigen Konferenz.

Der Moniteur enthält in seinem gestrigen Blatte einen Auf⸗ sehworin verschiedene, von dem Journal du Commerce und dem Gourrier frangais gerügte Unregelmäßigkeiten, deren sich angeb⸗ lich der Finanz⸗Minister bei dem Zuschlage der Anleihe der 120 Millionen schuldig gemacht haben soll, naher beleuchtet und als völlig ungegründet dargestellt werden. Der Haupt⸗Vorwurf, den die angeflihrten beiden Blätter dem Baron Louis gemacht hat— ten, war der, daß er der Handels-Gesellschaft, die Sans pCt. geboten, das Geschaft späterhin für das von ihm festgesetzte Mi⸗ nimum von 84 pCt. überlassen habe. Der Minister, meinten sie, hätte Behufs des Zuschlags einen neuen Termin ansetzen müssen.

ls Antwort hierauf heißt es in dem Aufsatze des Moniteurs: „Was verlangt das Gesetz! Publicität, Konkurrenz und Beobachtung der Formen; alle drei Bedingungen sind gewissenhaft erfüllt worden. Da sich bisher der Fall noch nicht ereignet hatte, daß das von dem Finanz-Minister gestellte Minimum nicht erreicht worden war, so bestand auch über das in solchen Fällen zu be⸗ obachtende Verfahren keine gesetzliche Bestimnmumg. Dem Mi⸗ nister blieb unter solchen Uniständen nichts übrig, als das allge⸗ meine Beste zu befragen, und dies gebot ihm, auch noch um 2 Uhr ein Geschäft zu machen, das er um 12 Uhr für vortheil⸗ haft gehalten hatte. Der Termin war seit länger als 20 Tagen angesetzt, und doch hatte sich nur eine einzige Compagnie gemel⸗ det. Im Laufe des Tages hatte sich kein Ereigniß zugetragen, wonach man hätte annehmen können, daß noch bessere Anerbie⸗ tungen würden gemacht werden, und wenn die gedachte Com⸗ pagnie 1 Fr. 9gö Cent. zulegte, so beweist dies nichts anderes, als daß sie von Anfang an nicht das höchste Gebot abgegeben hatte. Unter den gegenwärtigen Umständen trägt jede Anleihe den Cha⸗ rakter des Zufälligen an sich; um zu entscheiden, ob die letzte An⸗ leihe vortheilhaft oder nachtheilig für den Staat sey, muß man den möglichen Gewinn oder Verlust vorher gegen einander abwägen. Wir unsererseits glauben, daß der Cours, ju welchem das An—⸗ leihe⸗Geschäft zu Stande gekommen, nicht ohne Einfluß auf die moralssche Kraft des Landes seyn wird. Die Anhänger der Re⸗ volntion von 1830 dürfen sich Glück wünschen, daß diese Revo—⸗ lution, die noch kein Jahr zählt, ziemlich unter denselben Be⸗ dingungen, als die vorige Regierung nach einer mehr als 6 jäh⸗ rigen Dauer und unter günstigen Handels⸗Verhaltnissen, Kredit gefunden hat. Indem die Compagnie die Anleihe ju pCt. übernahm, gab sie der jeßigen Regierung einen Beweis des Vertrauens, wofür man ihr das verdiente Lob ertheilen kann, ohne dadurch den Substribenten der National⸗lnleihe irgend i nahe zu treten; diesen Letzteren gebührt ein Lob anderer Art; sie handeln als Mitbürger, nicht als Kapitalisten, und leisten dem Staate einen unermeßlichen Dienst, wofür die Regierung ihnen einen Dank r,. den sie bei jeder Gelegenheit mit

ergnügen abtragen wird.

n 2366 ed , winner hat sämmtliche Obersten der alten Königl. Garde und des militairischen Hausstandes Karls X., welche General⸗Majors⸗Rang hatten, auf Reform⸗Gehalt gesetzt. Die Gesellschaft: „Hilf dir, so wird dir der Himmel hel⸗

en!“ macht bekannt, daß sie, ihrem früheren Gebrauche gemäß, *in a ed n errichtet habe, das den Bürgern, die sich in die Wahl⸗Listen eintragen gi . er, d. .

läge über die zu diesem Behufe zu thuenden ritte unent⸗ i, we, Auch werden die Advokaten, welche

itglieder dieses Comités sind, diejenigen Bürger, gegen deren Eintragung in die Wahl⸗Listen sich Schwierigkeiten erheben, un⸗

. ertheilen werde.

entgeltlich vor den Gerichten unterstützen.

Der Geschäftsführer des Journals „la Tribune“, der in kurzer Zeit 9 Mal vor Gericht gestanden hat, war auf gestern wegen eines in der Nummer der „Tribune“ vom 5. März ent— haltenen Artikels über die Nationalbelohnungen, worin die Per⸗ son des Königs beleidigt wird, abermals vor den Assisenhof ge⸗ laden worden und wurde, da er nicht erschien, in ontumaciam zu halbjährigem Gefängniß und einer Geldbuße von 500 Fr., dem Minimum der Strafe, verurtheilt. In derselben Sitzung kondemnirte der Assisenhof den Buchdrucker Gambin, der ein von einem Steindräͤck begleitetes Lied zu Ehren des Herzogs von Reichstadt gedruckt hatte, ohne seinen Namen und seine Woh—⸗ nung darauf anzugeben und die vorschriftsmäßige Anzahl von Exemplaren bei der Behörde zu deponiren, zu einer Geldstrafe von 6000 Fr. Ein Kupferstichhändler und mehrere Ausrufer und Bänkelscinger, die wegen Verbreitung desselben Liedes vor— Gericht gezogen waren, wurden freigesprochen. Dieselben Assi— sen haben in den letzten Tagen mehrere Individuen wegen Theil— nahme an den Februar⸗Unruhen zu mehr oder weniger bedeuten— den Gefängniß- und Geldstrafen verurtheilt.

Heute werden, ebenfalls ver den Assisen, die Debatten in dem Prozesse gegen Valerius, Durouchour und einige andere Individuen beginnen, die eines Komplotts gegen den Staat und der Aufstellung aufrührerischer Bilder bei der Todteufeier, die am 14. Febr. in der Kirche St. Germain l'Auxerrois stattfand, angeklagt sind; 40 Zeugen sind auf Antrag des Staats⸗-Anwalts und 20 auf Verlangen der Angeklagten vorgeladen.

Das hiesige Kriegsgericht hat vorgestern den Major Four— mond, ehemaligen Secretair des Grafen Bourmont, welcher vor mehreren Monaten hier verhaftet wurde, weil man einen von ihm mit alten Militair-Effekten nach Angers geschickten Wagen in Beschlag genommen hatte, freigesprochen.

Man wird sich erinnern, daß im Februar und März d. J. bei drei Einwohnern des Bezirks von Segré (im Depart. der Maine und Loire) Kriegs-Munition und Militair-Effekten, in einigen tausend patronen, ferner in Tornistern, Bandelieren, Schabracken u. s. w. bestehend, gefunden wurden. Jene drei Personen wurden von dem Tribunale von Segré zu 100 Fr. Geldstrafe verurtheilt. Der Königl. Prokurator appellirte gegen dieses Urtheil als zu gelind, und der Königl. Gerichtshof von Angers, vor den nunmehr die Sache gebracht wurde, erhöhte in zwelter Instanz die Geldstrafe auf 3000 Fr.

Die öffentliche Sitzung der hiesigen vier Akademieen wird, statt am Namenstage des Königs (1. Mai), bereits Tages zu⸗ vor stattfinden.

Gestern Mittag gegen 2 Uhr langte eine Deputation der Weinhändler des Weichbildes der Hauptstadt im Palais⸗Rohal an, um dem Könige eine Bittschrift über die Getränk⸗Steuer zu überreichen. Da den Abgeordneten im Hofe des Palastes durch den Posten der National-Garde der Weg vertreten wurde, so händigten sie die Bittschrift dem wachthabenden Offizier ein.

Die Einnahme der Tilgungs-Kasse hat vom 1. Juni 1816 ab bis zum 31. März d. J. 1,056, 204,271 Fr. betragen.

Die Fregatte „Juno“ ist am I9gten d. M. mit Truppen für Martinique von Brest aus unter Segel gegangen. .

Aus Toulon vom 17. April wird gemeldet: „Die Linien⸗ schiffe „Trident“, „Algier“, „die Stadt Marseille“ und „Ma— rengo“ haben ihre Segel angeschlagen und warten nur noch auf das Signal zur Abfahrt. Ueber die Bestimmung dieser Schiffe weiß man nichts Gewisses; einige glauben, das Geschwader werde sich nach der Mündung des Tajo begeben. Das platte Fahr⸗ zeug „Luxor“ ist unter Begleitung der Gabarre „Dordogne!“ am 15ten d. unter Segel gegangen; dieses Fahrzeug wird den Nil von Alexandrien bis zu den Ruinen von Luxor hinauf se— geln und mehrere Denkmäler Ober-Aegyptens durch das Mittel⸗ ländische Meer, den Atlantischen Ocean und die Seine nach Paris bringen. Da die schöne Fregatte „Dido“ einiger Aus— besserungen bedarf, so hat sich ihre Mannschaft an Bord der Fregatte „Artemisia“ begeben, die kleiner und weniger schön ist. Auf diesem Schiffe wird nunmehr der Prinz von Joinville seine erste Uebungsfahrt antreten, und zwar, wie man sagt, zunächst nach Algier. Mit, dem gestrigen Dampfschiff sind 60 Italiänische Flüchtlinge hier angekommen, Die Mann⸗ schaft der Fregatte „Iphigenie“, auf welcher der Contre⸗ Admiral Hugon seine Flagge aufpflanzen wird, zog vorgestern in Masse vor das Hotel des Marine-Präfekten und verlangte einen angeb⸗ lich rückständigen 6monatlichen Sold. Nachdem die Behörde ihr Verlangen angehört und versprochen hatte, dasselbe zu befrie⸗ digen, wenn es begründet sey, zogen sich die Meuterer, 350 an der Zahl, in größter Ordnung an Bord ihres Schiffes zurück.

General Santander erklaͤrt in einem Schreiben an die Re⸗ dactlon des Constitutionnel die von hiesigen Blãättern verbreitete Nachricht, daß er sich anschicke, nach Amerika zurückzukehren, für ungegründet. Er hege diese Absicht nicht, da er befürchten müsse, daß seine Wiederkehr nach Amerika jetzt, wo der Tod des Be⸗ frelers Bolivar die freie Aeußerung der, offentlichen Meinung ge⸗ statte, nur dazu beitragen würde, den inneren Zwiespalt zu ver⸗ längern. ö. Herr Rogier, von der Belgischen Legation, ist gestern mit einem besonderen Auftrage an die Belgische Regierung von hier nach Brüssel abgegangen. ;

6 . 3. Laufe der nächsten Woche von hier nach London ab; er giebt morgen im Opernhause sein letztes Konzert.

Großbritanien und Irland.

arlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz— 6 20. April. ö Nachtrag.) Die von dem Drucker der eingesandte Supplik gab in dieser Sitzung zu leb⸗ haften Erörterungen Anlaß. Der Graf v. Limerick depreeirte zwar jede strengere Ahndung des gegen ihn gerichtet gewesenen

ren Perry und Lamberts, Redaecteur und Drucker der Mor⸗ , , n wegen eines gegen das Oberhaus gerichtet gewesenen Artikels zu dreimonatllcher Einsperrung und einer

Straft von 50rPfund Jeder verurtheilt worden seyen. Graf

Artikels, machte jedoch bemerklich, daß im Jahre 1798 die Her⸗

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Grey meinte, es würde besser seyn, die Sache, statt sie noch länger aufzuschieben (es war darauf angetragen worden, am näch⸗ sten Tage dazu zu schreiten), sogleich vorzunehmen, dem Angeklagten einen Verweis zu ertheilen und ihn seiner Haft zu entlassen. Dem Marquis v. Londonderry erschien diese Strafe jedoch zu gering. „Man hätte“, sagte er, „mehr in den Angeklagten dringen sollen, um den eigentlichen Verfasser des Artikels her⸗ auszubringen, damit dieser selbst, zur Warnung gegen eine Wie— derholung des Vergehens, bestraft werde. Man sollte den Re⸗ dacteur des Blattes vorladen, denn der Drucker hat den Artikel nicht geschrieben und dient nur zur Maske, hinter der sich Andere verbergen. Ich habe bisher immer geglaubt, daß der edle und gelehrte Lord auf dem Wollsack der Mann sey, der die beson⸗ dere Verpflichtung habe, die Rechte und Privilegia der Lords zu beschützen und die Anordnungen des Hauses in Kraft zu setzen. Dem edlen und gelehrten Lord (Brougham) hat es indessen gefallen, unsere Privilegia, statt sie zu vertheidi⸗ gen, selber anzugreifen. (Hört, hört) Ja, wenn ich mich der Aeußerungen des edlen und gelehrten Lords erinnere, so möchte ich in der That glauben, daß er der Advokat des Angeschuldig⸗ ten sey.“ Der Lord-Kanzler rief hier den Redner zur Ord⸗ nung. „Ich fürchte zwar“, sagte er, „den edlen Lord nicht, und seine Sticheleien, Sarkasmen und Einflüsterungen sind mir ganz gleichgültig; ich möchte jedoch, daß er, statt in dieser Weise auf mich anzuspielen, eine direkte Anklage gegen mich richte. Ich wenigstens bin immer gewohnt, meine Beschuldigungen ge⸗— rade heraus vorzubringen und habe mit solchen Einflüsterungen nicht gern etwas zu thun.“ Der Marquis von Londonderry antwortete, es sey gar nicht seine Absicht, den edlen und gelehr⸗ ten Lord zu verklagen. „Ich bin“, fügte er hinzu, „seiner gro⸗ ßen Macht mir sehr wohl bewußt und hege die größte Achtung vor seiner gewaltigen Beredsamkeit und seinen glänzenden Talen⸗ ten; nichtsdestoweniger aber will ich mich doch weder von dem edlen und gelehrten Lord noch von irgend einem Andern über⸗ wältigen lassen. War nicht der edle und gelehrte Lord, der unsere Privilegia schützen müßte, der Erste, der uns empfahl, wir soll— ten uns mit der ganzen Sache so wenig als möglich abgeben? Was erfolgte jedoch darauf? Ew. Herrlichkeiten beschlossen, nemine eoutradicente, gegen die Empfehlung des edlen und gelehrten Lords, den Angeschuldigten vor die Schranken des Hauses zu laden. Als sodann ein edler Lord (Wynford) die Meinung abgab, daß dem Angeschuldigten eine Geldbuße und Gefängnißstrafe auferlegt werden sollte, erhob sich der edle und gelehrte Lord vom Wollsack und bezweifelte die Befügniß dieses Hauses, solche Strafen auferlegen zu dürfen. Heißt das, die Privilegia Ewr. Herrlichkeiten vertheidigen?“ Der Lord-⸗Kanz— ler erklärte, wenn er den edlen Lord zur Ordnung gerufen, so sey es geschehen, weil derselbe einem Individuum dieses Haust s die Schändlichkeit beigemessen, daß es als Advokat eines Angi⸗ schuldigten erscheine, während dieser vor ihn, als obersten Richter des Landes, gestellt werde. Der Marquis entgegnete, er habe nicht dies, sondern bloß gesagt, das Benehmen des edlen und gelehrten Lords sey von der Art, daß man fast glauben möchte, er sey der Advokat des Angeschuldigten. Dlese Wen— dung wurde vom Lord-Kanzler als ein Kunstgriff bezeichnet, den so geschickte und bewanderte Redner, wie der Marquis, immer gebrauchten, damit ihren Worten nicht beizukommen seh. In⸗ zwischen bleibe die Anschuldigung immer noch sehr kränkend, und er glaube daher zu seiner eigenen Rechtfertigung bemerkiich ma— chen zu müssen, wie der edle Lord sich selbst widerspreche, wenn er sage, daß nemine eontradicente die Anklage beschlossen und der bezeich⸗ nete Artikel als ein Libell erkannt worden sey. Denn hieraus gehe ja schon hervor, daß er (der Lord⸗Kanzler) nicht als Recht⸗ fertiger des Angeklagten aufgetreten, sondern ebenfalls für dessen Vorladung gestimmt habe. Nur gegen die gleichzeitige Auferle⸗ ung einer Geld- und einer a , . babe er sich er⸗ lärt, weil er es unmöglich billigen könne, daß Jemand wegen

einer Verletzung der Privilegia, wie die in Rede stehende, mit

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100 Pfd. Geldstrafe belegt und außerdem noch auf 6 Nona

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nach dem Newgate⸗Gefängnisse solle gebracht werden können. Es wäre doch seltsam, wenn es in der Macht des Hauses stände, solche Strafen vielleicht auch eine Geldbuße von 10,600 Pfd. ohne Jurh, und ohne daß der Angeklagte durch einen Anwalt vertheidigt worden sey, bloß deshalb aufzu— erlegen, weil ein Lord sich beschwert, daß sein Ehrgefühl durch einen Zeitungs⸗Artikel verletzt worden sey. Gäbe man solchen Beschwerden jedesmal nach, so würde das Oberhaus am Ende nicht sowohl als Gerichtshof, sondern als eine wahre Inquisition auftreten. Lord Tenterden (Lord⸗Oberrichter) erklärte jwar, die beiden Parlaments-Häuser hätten eben so gut, wie die ho— hen Gerichtéehöfe, das Recht, Geld- sowohl als Gefän niß⸗ strafen, wegen einer Verletzung ihrer Autorität und zur Erhal⸗ tung ihrer Würde, aufzuerlegen; diese Behauptung won Seiten einer so hohen Gerichtsperson gab jedoch nur dem Lord-Kanz— ler Anlaß, auf den Gegenstand noch ausführlicher zurüchukom— men und in einer langen, von gelehrten Citaten begleiteten Ab— handlung, die, weil sie ganz aus dem Stegereif gehalten wurde, den lautesten Beifall des Hauses sich erwarb, nachjzuweisen, daß am allerwenigsten dem Unterhause eine solche Befugniß zu⸗ komme. Schließlich kam man überein, den Supplikanten am folgenden Tage wieder vor die Schranken des Hauses treten zu lassen, um ihm demnächst einen Verweis zu ertheilen (was auch in der Sitzung des Oberhauses vom 21. April geschehen ist).

London, 23. April. Se. Majestät der König wurde R ge⸗ stern bei Ihrer Hin- und Rückfahrt nach und von dern Ober— hause ven allen Klassen der hiesigen Bewohner mit dem laute— sten Jubel begrüßt. Gegen 20 Personen, größtentheils Advo— katen, die sich auf dem Portikus der Einfahrt zum Oberhause befanden, schwenkten unter wiederholtem Freudenruf ihre Hüte. Auch der Lord-Kanzler und Graf Grey wurden mit großen Bei— fallsbezeugungen empfangen. Abends waren viele Haäͤuser er— leuchtet, und Glockengeläute ertönte fast von allen Kirchen.

„England, Irland und Schottland“, sagt die Tim es, „leben

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