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Familie Clifford, von welcher der edle Lord in gerader Linie ab⸗ gehört zu den altesten adeligen Familien Großbrita—
stammt, nens.
Die Times giebt die Zahl der Franzosen, welche mit dem Franzosischen Konsul am 19. April d, von Lissabon abgereist sind, auf 50 an; nur so viele, wird hinzugefügt, hätten unter 150, welche Pesse begehrt, diese sogleich erlangen können. Andere, denen es später gelungen, sich mit Passen zu versehen, seyen mit dem Packetboote „Marlborough“ nach England gekommen. En Schreiben, das der Portugiesche Minsster, Visconde v. Santarem, dem Französischen Kousul an dem Tage zugesandt hat, da die Fahrzeuge den Tajo verließen, ist, wie ferner gemel⸗ et. wird, uneroffnet zurückgesandt worden, An der Londoner Börse sieht man mit großem Interesse den Entschlüssen der Fran— zoösischen Regierung entgegen. Diese können nicht mehr lange undekannt bleiben, da man die Weigerung Dom Miguels, der Forderung des Französischen Konsuls nachzugeben, bereits seit einigen Tagen in Paris kennt und die „Armide“, die mit den nöthigen Instructionen von Brest abgesegelt ist, sehr bald in Lissaboen angekommen seyn muß. Das Dampfboot, welches dem Britischen Konsul neue Depeschen überbrachte, lief gerabe in den Tajo ein, als das Paketboot, das die letzten Nachrichten aus Lissabon (vom 24. April) hierher brachte, von dort abging. Der Courier, der gestern die Ver— muthung aussprach, daß Dom Miguel den gerechten Forderun— gen des Britischen Kabinets nachgegeben habe, sagt in einem früheren Blatte, er hoffe nichts sehnlicher, als daß Dom Miguel bei seiner Verweigerung jeder Genugthunng beharren möge, weil dies leicht ein Anlaß werden könnte, daß die legitime Monarchie von Portugal wieder auf den Thron komme.
Einige von denen, deren Fenster bei der letzten großen Er⸗ leuchtung eingeschlagen wurden, haben ihren Verlust vor Gericht beschwoͤren, um in den nächsten Sessiouen auf Entschädigung aus den offentlichen Geldern der Grafschaft antragen zu können. Diese nämlichen Personen ertheilten librigens der Polizei, hin— sichtlich ihres Verfahrens während jenes Abends, das größte Lob. ; Nach Berichten aus Canada bis zum Zten April, über New-FPork, war die gesetzgebende Versammlung von Nieder— Canada mit Untersuchung von Lokal-Beschwerden beschaftigt und hatte unter Anderem den dortigen General-Anwalt, Hrn. Stuart, von seinem Amte suspendirt; Letzterer beabsichtigte nach England zu gehen, um sich zu vertheidigen. Auch der dortige Provinzial— Richter, Fletcher, stand in Untersuchung.
Die Nachrichten aus Madras reschen bis zum 26. Dejem— ber. Der dortige Gesundheitszustand war gut. Auf dem Wege von Madras bis zu der 5 Englische Meilen entfernten Stadt Palaveram war die erste Landkutsche in jener Gegend eingeführt worden. Am 2. Dez. hatte in der Nachharschaft von Pondichery und Cuddalore ein Orkan gewüthet, der Häuser und Baume nie— derriß und vielen Menschen das Leben kostete.
Gestern gegen Ende der Börse stiegen Consols plötzlich um 1 pCt., ohne daß man den Grund recht anzugeben wußte, da politische Nachrichten vom Auslande nicht eingegangen waren und auch in Bezug auf die Reform-⸗Frage, die jetzt eine stehende Unterhaltung ausmacht, nichs Neues vorgefallen ist. Man schreibt indessen die Steigerung dem Umstande zu, daß die Bank— Direktoren sich entschlossen haben, ihr seit kurzem befolgtes ängst— liches System, wonach sie, aus Besorgniß vor den Wirkungen der NReform⸗Maaßregel, ihre Geschäfte sehr einschrankten und das Diskonto theilweise erhöhten, wieder aufzugeben. In Folge die⸗ ses Entschlusses war auch an der gestrigen Börse bereits eine größere Leichtigkeit in allen Geldgeschäften bemerklich, und gute Wechsel konnten, was am vorigen Tage noch nicht der Fall war, ohne große Mühe diskontirt werden. Consols schlossen gestern zu 793.
— Lon don, 3. Mai. So wichtig auch der jetzige Zeit⸗ punkt ist, da, wie wohl Niemand in Abrede stellen wird, das Schicksal des ganzen Landes von dem Ausfall der dermaligen Wahlen abhängt, indem es sich durch dieselben entscheiden wird, ob die so sehnlichst gewünschte Parlaments-Reform auf gesetzlichem Wege zu bewirken sieht; so giebt es doch vor der Hand nichts Besonderes mitzutheilen, weil Alles, was geschieht, aus dem schon bekannten Faktum herfließt, daß beide Parteien entschlos⸗ sen sind, ihre Sache durch alle Mittel und Wege durchzusetzen, so daß, wenn man auf der einen Seite subskribirt, um Stim— men zu erkaufen, man auf der anderen Gelder sammelt, um insbesondere auch rebellische Pächter gegen den Zorn ihrer Grundherren zu unterstützen, oder wenn auf der einen Seite der Pöbel in volkreichen Städten die Antireform-Kandidaten mit Koth- und Steinwürfen begrüßt, andererseits Borough-Eigen⸗ thümer jener Klasse eigenen Söhnen das Recht, für diese im Parlament zu sitzen, entziehen, wenn dieselben (wie es sich in ein paar Fällen ereignet hat) für die Reform gestimmt haben. Even so natürlich ist es, daß man in den größeren Ortschaften und Städten, wo die Anzahl der Wähler zu groß ist, um be— stochen oder durch Privateinfluß regiert zu werden, Männer erwahle, welche sich für die ministerielle Resorm erklärt haben, wo hingegen in den kleineren die Wahl nach der einen oder der anderen Seite ausfällt, je nachdem der Patron sich zu dieser oder jener Parei bekennt. Doch wundert man sich, daß die öffentliche Meinung so weit vorgeschritten ist, daß man zu Bri— stol, wo bisher die Tory⸗Grundsatze triumphirend herrschten, einen Torh verworfen hat, um einen Liberalen zu wählen, und daß solches auch wahrscheinlich zu Newark und Stanifors geschehen wird, wo bisher die gegenseitige Macht des Herjozs von New— castle und des Marquis von Exeter, zwei stolser Magnaten, die von keiner Reform hören wollen, unerschütterlich schien. So weit bis diesen Morgen die Nachrichten gehen, waren von den bereits erwählten Mitgliedern 24 für die ministerielle Reform, 13 dagegen und 5 zweifelhaft, und im Ganzen ein Gewinn von 12 Mitgliedern für die Reform. Das Merkwürdigste ist, daß so viele sonst achtbare und zum Theil ausgezeichnete Manner, die aber niemals etwas von Resorm irgend einer Art hören woll— ten, sondern, wie der Herzog von Wellington und wenige Andere noch thun, behaupteten, unsere Verfassung sey die beste, welche die menschliche Vernunft zu erfinden vermöchte, sich jetzt als Re—⸗ sormatoren, obgleich gemäßigte, ankündigen! — Der Besuch des Königs bei dem Lord⸗Mayor ist auf den 20. verschoben. Drei Grafschaften im Norden des Landes, wo sonst des Herzogs von Northumberland und des Grafen Lonsdale Einfluß herrschend war, haben sich so widerspenstig gezeigt, daß die Antiresormers freiwillig das Feld geräumt haben. — Man rechnet (diesen Abend), daß in den bereits stattgefundenen Wahlen 48 Stim⸗ men für die Reform gewonnen worden.
Niederlande.
Aus dem Haag, 5. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Oran sen wohnte vorgestern der Versammlung des Staats Rathes bei, der eine sehr lange Sitzung hielt.
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Bei der zweiten Kammer der Generalstaaten ist jetzt die Antwort der Regierung auf die hinsichtlich des Budgets von Seiten der Sectionen gemachten Bemerkungen eingegangen. Die Antwort soll, dem Vernehmen nach, sehr ausführlich seyn. — Heute ist den Generalstaaten ein provisorischer Zoll-Tarif übersandt worden; derselbe betrifft vornehmlich die Modification von 5 Artikeln, die sich auf die Ein- und Ausfuhr von Manu— fakturwaaren, Baumwollen⸗Stoffen, Eisen- und Glas-Waaren u. s. w. beziehen.
Am Süd-⸗-Wilhelms-Kanal haben einige Scharmützel zwi⸗
schen diesseitigen Truppen und den Belgiern stattgefunden, die, nachdem sie das Nord-Brabanter Gebiet überschritten hatten, dasselbe wieder verlassen mußten.
Gent, 3. Mai. Nachdem gestern Herr LI. B. Steven, Eigenthümer des Messager de Gand, bekannt gemacht hatte, daß sein Blatt nächstens wieder erscheinen werde, fanden sich sammtliche hiesige Sber-Behörden veranlaßt, das Nachstehende zu publiziren:
„Der Messager de Gand, neidisch auf die Ruhe, die er in der Stadt Gent herrschen sieht, zeigt an, daß er die nö— thigen Maaßregeln genommen habe, um nächstens wieder zu er— scheinen. Er mag es! Wenn jedoch Böswillige von neuem die Freiheit der Presse mißbrauchen wollen, um das Volk durch den Haß zur Unordnung aufzureizen, so ist es die Pflicht der Be⸗ hörden, zu erklären, daß weder die Bürger-Garde noch die Mili— tair-Macht instituirt ist, um die Feinde der Nationalsache zu vertheidigen. Dem Messager de Gand mag es anheim— gestellt seyn, die Folgen seines der öffentlichen Sache feindseligen Geistes zu berechnen; er bleibt dem Volke für seine Provocatio— nen verantwortlich. Der Leichtsinnige, der der öffentlichen Rache trotzt, stellt sich von dem Augenblicke an, da er der Gefahr sich aussetzt, freiwillig außerhalb des Gesetzes. Der Gouverneur Ba— ron v. Lamberts. Der Divisions- General Ritter v. Wan⸗ thier. Der Brigade-General, Militair-Gouverneur von Ost— Flandern, v Mahieu. Der Präsident und die Mitglie⸗ der der Kommission für die öffentliche Sicherheit.“
Brüssel, 4. Mai. Neuerdings liest man im hiesigen Courrier: „Eine Brüsseler Zeitung hat gestern gemeldet, daß die bestimmte Nachricht von der definitiven Weigerung des Prin— zen von Sachsen-Koburg bei der Regierung eingegangen sey. Wir glauben zu wissen und haben auch bereits gesagt, daß noch nichts entschieden ist und die Unterhandlungen fortwährend betrieben werden; unsere Kommissarien, heißt es, haben neue Instructio— nen verlangt. Die Diplomatie ist jetzt in einem Kampfe der Eigenliebe begriffen; die Bevollmächtigten würden unsere Schad— loshaltungs⸗-Nnerbietungen gern annehmen, jedoch erst nach un— serem vorläufigen Beitritte zum Protekolle vom 29. Jan. Dem— nach verlangt man die Anerkennung dieses Protokolls dem Prin— eipe nach, behält es sich jedoch vor, statt der Bestimmungen des— selben eine Schadloshaltung eintreten zu lassen.“
Der Regent hat durch Verfügung vom gestrigen Tage an— geordnet, daß der Name des Obersten Borremans in der Armee⸗ Liste gestrichen werde.
Nächstens wird der Prozeß gegen den Major Kessels begin⸗ nen. Auch der Prozeß gegen den abwesenden General Vander⸗ smissen soll regeimäßig geführt und der Letztere, falls er schuldig befunden wird, in contumaciam verurtheilt werden.
Aus Antwerpen wird gemeldet: „Die militairischen Ver— gehen und Verbrechen nehmen in der Provinz Antwerpen der— maßen zu, daß der hiesige Auditeur es für seine Pflicht gehal⸗ ten hat, einen Adjunkten zu verlangen, um die Prozesse schleu⸗ niger betreiben zu können.“
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— — Von der Gallizischen Gränze, 5. Mai. Nach gestern aus Lemberg hier eingegangenen Nachrichten ist Ge⸗ neral Dwernieki, mit einer Armee von eirea 5500 Mann und 6 Kanonen durch das Kaiserl. Russische Armee ⸗Corps des Generals Rüdiger aus Wolhynien verdrängt worden und hat sich genöthigt gesehen, zwischen Husiatyn und Brody auf das Kaiserlich Oesterreichlsche Gebiet zu flüchten. — Der 1c. Dwernicki mußte mit seiner Mannschaft Gewehr und Waffen, Ammunition und Pferde den Oesterreichern zur Abgabe an die Russen sofort abliefern, und er und seine Angehoöri— gen sind vorlaufig durch Siebenbürgen nach Ungarn abgeführt worden.
unf an d.
München, 6. Mai. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten schritt dieselbe zur Berathung über die gegen den Staats-Minister des Innern wegen Verlez— zung der Verfassung durch die Censur-Verordnung vom 25. Ja— nuar erhobene Beschwerde. Die hjesige Politische Zei— tung berichtet darüber Folgendes: .
Der Staats⸗Minister v. Schenk betrat die Rednerbuͤhne. Er erklaͤrte, sein bisheriges Stillschweigen bei den Stimmen, welche in der Kammer gegen die Censur-Verordnung erhoben wurden, sey veranlaßt worden durch seine Ueberzeugung, ein Minister duͤrfe kein Beispiel vom Abweichen der parlamentarischen Ordnung der er t n geben; gegen die Angriffe dieser Verordnung in of⸗ fentlichen Blattern sey von dem Ministerium des Innern nichts erwidert worden, weil, nachdem die Sache so weit gediehen, nun— mehr die Kammer der einzige Ort gewesen, wo sich dasselbe uͤber diese Verordnung erklaͤren konnte — Man habe in der Verordnung eine Ausdehnung der Censur auf die mit innerer Politik sich befas— senden Blatter erkennen wollen; dem sey nicht so, sie sey nur eine
nothwendige genauere instruktive Darstellung der verfassungs mäßigen
Bestimmungen her die Cenfur der volitischen und stattstischen he— riodischen Schriften; es habe sich von der Anwendung eines beste— henden Gesetzes gehandelt, welches nach seiner personlichen Ansicht nicht zweckmäßig sey, indem nach dieser volle Freiheit der Presse, jedoch mit ernster Bestrafung des Mißhrauches derselben, einem con— stitutionnellen Staate am entsprechendsten sey, eines bestehenden Ge— setzes, welches nur bedingte Freiheit der Presse gewaͤhre, indem die Censur politischer periodischer Schriften verfassungsgemäß sey; es handele sich deshalb nur von der Frage, was politisch sey. Nach allgemeinem Sprachgebrauche umfasse dieser Begriff den Inbegriff der Grundsaͤtze, nach welchen das oͤffentliche Leben eingerichtet und 2 werden solle; er enthalte also sowohl das, was man innere, als das, was man aͤußere Politik nenne; so sey der Begriff von Politik schon von Aristoteles bestimmt, so von den Schriftstellern uͤber Staatsrecht (wo Aretin angeführt wurde), so völkerrechtlich in dem S§. 16 der Deutschen Bundes⸗-Akte aufgefaßt worden; auch der dbesondere Sprachgebrauch der Baierschen Gesetzgebung weiche von dem all gemeinen nicht ab; Belege seyen die Censur Verordnungen von 1799 und 1806; auch in der Standesitzung von 1819 sey Politik fuͤr aͤußere und innere Politik umfassend erklart worden. Fuͤr diesen Umfang spreche auch das System des Edikts uͤber die Freiheit der Presse: diesem gemäß solle der Mißbrauch dieser Freiheit durch repressive und vrdventive Maaßregeln gehemmt werden; erstere seyen, der Na—⸗ tur der periodischen Presse gemäß, bei ihr nicht anwendbar, also müßten letztere, die Censur, in Anwendung kommen. Nach richti⸗ . Interpretation des 8. 2. des III. Edikts seyen also auch perio⸗ ische Schriften, welche sich mit innerer Politik befassen, von der
Censur nicht befreit. — Diese Ansicht sey auch durch die Observan; seit 1318 bewaͤhrt. — Belege lieferten den Beweis, daß seit diesem Jahre bis 1825 periodische Blaͤtter, die sich mit innerer Politik befaßten, ja sogar Unterhaltungs- Blaͤtter der Censur unterworfen waren, daß die Herausgabe periodischer Blaͤtter durch höochste Be— willigung bedingt war, Und namentlich hinsichtlich der Bekanntma— chung der Verhandlungen der Stande manche Beschraͤnkungen oh— walteten. So sey der Zustand der periodischen Presse hinsichtlich der Censur beim Regierungs⸗Antritt König Ludwigs gewesen., Un— term 15. Juni 1823 sey die Zeitschrift Flora, einiger Unziemlichkei⸗ ten wegen, unter Censur gestellt worden; da diese zeitschrift bloßes Unterhaältungsblatt gewesen, so habe man noch im J. 1225 von der angeordneten Censur Umgang nehmen zu koͤnnen geglaubt; das des fall erlaͤssene Ministerial⸗Reskript sey jedoch mißverstanden worden; ts habe bloß die Unterhaltungs- und Literatur Blaͤtter von der Verbindlichkeit, sich einer Censur zu unterwerfen, befreit; keines- weges aber der inneren Politik gewidmete Blaͤtter, wie die Entschlie—⸗ ßung in Beziehung auf das Külmbacher Wochenblatt, die Verord— nung, die Formation und den Wuͤrkungskreis der Ministerien betr, durch welche die CDensur dem Ministerium des Innern uͤbertragen wurde, die Verfuͤgungen hinsichtlich der Publication der Verhamd— lungen der Kammer der Abgeordneten in den periodischen Blaͤttern bewiesen. Der Grundsatz, daß periodische Blätter, die sich mit innerer Politik befaßten, der Censur unterworfen seyen, sey nie zu— ruͤckgenommen worden, aufrecht erhalten aber der Grundsatz, die Her—⸗ ausgabe einer periodischen Schrift politischen Inhalts sey durch hohere Erlaubniß bedingt. Es seyen nun Lokalblaͤtter entstanden, die sich hier und da mit innerer Politik beschäͤftigt haͤtten, man habe sie nicht beachtet; erst seit dem Beginne des Jahres 1823 haͤtten sich period, sche Blaͤtter, rein fuͤr innere Politik bestimmt, gebildet; das Mini— sterium habe anfangs keine besondere Veranlassung gefunden, die Cen— fur anzubefehlen; es habe geglaubt, die Herausgeber solcher periodi— scher Schriften seyen gehalten, sich der Censur zu unterwerfen, fuͤt die Staats-Regierung bestehe aber keine Verpflichtung, die Censur he allen ihr unterworfenen Blaͤttern anwenden zu muͤssen; es haht wohl von der Censur Umgang genommen, aber nicht Censur— Freiheit ausgesprochen. Nür von diesem Gesichtspunkte aus seh das Ministetial-Reskript von 1829 zu betrachten; durch dasselle sey nur ausgesprochen, anstaͤndiger Aeußerung uͤber innere Politi sey kein ungesetzliches Hinderniß in den Weg zu legen; hieraus könne kein ernstlicher Anspruch auf Censur-Freiheit, kein Verzicht auf die Censur gefolgert werden; zu einem solchen Ausspruch und Verzicht sey die Staäts-Regierung auf, keine Weise verfassungsmi— ßig berechtigt gewesen. In einigen Kreisen habe man nun wohl in⸗ laͤndischer Polstik gewidmete Blaͤtter der Censur nicht unterworfen, in anderen, namentlich im Unter⸗Donau⸗ und Rezgt⸗-Kreise, abtt nicht. — Die gestattete Freiheit habe aber ungemeinen Mißbrauch veranlaßt; die periodische Presse sey, statt frei, zuͤgellos gewor— den; sie habe nichts geschont, selbst die geheiligte Person des Monarchen nicht; durch die Art, wie sie sich gestaltete, sey die Ehre des Staatsbuͤrgers das einzige Gut gewesen, welches gesetzlichen Schutzes entbehrte. Einschreitungen gegen den Mißbrauch der periodischen Presse seyen deshalb dringend gefordert worden, selbst von Vertretern des Volks, dem Landrathe des Ober—⸗ Donaukreises; der Regierung seyen keine andere gestattet gewesen, als die Wiedereinfuͤhrüng der inneren aufgehobenen Censur; dlese
Wiedereinführung habe jedoch nach höchst liberalen Grundsaͤtzen statz⸗
gefunden, denn die Regierung habe von der Observanz, die Erlaub, niß zur Herausgabe periodischer und siatistischer Schriften nöthig i machen, ümgang genommen, so wie die Censur nur auf Artikel pö⸗ litischen und statistischen Fnhalts beschraͤnkt; aus allen diesen Gruͤnden möchte also die Beschwerde materiell nicht begruͤndet seyn. Als formeller Grund einer Beschwerde sey angeführt worden, die fragliche Verordnung habe als Abaͤnderung der Verfassung nicht einseitig vom Ministerium des Innern à— sassen werden koͤnnen; es sey jedoch diese Verordnung weder ein neues Gesetz, noch eine authentische Interpretation, noch eine Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes; durch sie solle nicht. Neues eingeführt werden, sie sey nichts als eine Instruction zum Vollzuge des Ediktes uͤber die Freiheit der Presse, welche man, um sie gehörig bekannt zu machen, durch das Regierungsblatt bekannt gemacht habe; daß sich die Instruction vorzüglich auf die innett Politik beschraͤnkte, habe darin seinen Grund, weil die dußere Politik,
keine festen Bestimmungen zulasse; daß aber eine solche Instructign verfassungsmaͤßig sey, habe der Antrag der Kammer in dieser Bezit— hung im Jahre 1815 gezeigt, welche nur deshalb gesetzliche Normen wollte, um möglichen Wechsel reglementairer Vorschriften zu vermei— den. Da deshalb die Beschwerde auch formell nicht begruͤndet ct⸗ scheinen moͤchte, so handle es sich nur um die von der Minoritaͤt des Aus⸗
sich zu aͤußern, moͤge ihm erlassen werden, dg er, wie er hoffe, die Vor aussetzung der Versetzung in den Anklagestand, die Verfassungsmi— drigkeit der Verordnung widerlegt habe, übrigens sey die vorlie— ende Beschwerde insofern ersprießlich, als aus ihr die Nothwenwdig— keit ciner Abänderung des Edikts uͤber die Freiheit der Presse het= vorgehe. — Hierauf betrat der Abgeordnete Schwindl die Redner— bühne, um für die Anklage wegen Verletzung der Verfassung durch die Eensur Verordnung zu sprechen. Er begann mit Darstellung der Wichtigkeit des zur Entscheidung vorliegenden Falles, indem zum erstenmale ein Minister vor den Schranken der Kammer angeschmh, digt stehe: Pflicht der Abgeordneten sey ruͤcksichtslose Strenge, solle ja die Verfassung nicht eine politische Mißgeburt ohne GeQ waͤhr seyn. Der Redner beruͤhrte hierauf, es sey ein un, glücklicher Verfuch gewesen, die Preßfreiheit zu zerstören, al man den Nebacteuren periodischer Blaͤtter die Aufnahme vob Artikeln, welche die Regierung betraͤfen, untersagte; dies sch cine Schlinge gewesen, um die Censur⸗Ordonnanz vorzubt⸗ reiten, eine Schlingt, durch die viel Mißtrauen zwischen Regie rung und Volk geworfen wurde; am verderblichsten habe die Cen, surverordnung vom 23. Januar 18531 gewirkt; diese habe das Eꝛilt ber die Freiheit der Presse in seinem wesentlichen Theile aufgeht ben, indem sie Zeitschriften, die sich mit innerer Politik befaßten, der Censur unterworfen habe, diese aber nach dem Edikte keingt unterworfen seyen; die Regierung habe dies anerkannt, indem Kit diese Zeitschriften censurfrei erscheinen ließ; dagegen konne nicht ein⸗ gewendet werden, sie habe sich ihres Rechtez nicht bedienen wollen, denn es stehe nicht in der Willkuͤr der Regierung, die Censur ein— zufuͤhren oder aufzuheben; durch die Verordnung sey aber eine Gt⸗ dankenmanth eingeführt worden; die in ihr enthaltene Beschraͤn—« kung der Mittheilungen von Nachrichten über die Königl. Familit verletze die Wurde des Baierschen Volkes, sie entfremde es von det Königl. Familie: daß den Censoren aufgetragen worden, notorische Un⸗ wahrheiten zu streichen, sey eine politische Absurditaͤt, denn diese wider, legten sich von selbst; durch die Beschraͤnkung der Raisonnements uͤhen di Siäͤnde Verhandlungen werde der Censor Richter uͤber die öffentlicht Meinung und dies konne er nicht seyn; er habe uͤberhgupt de Recht, jede der Regierung unliebe Acußerung zu unterdruͤcken, et braucke ste nur nach 5. 7 fuͤr Schmaͤhung zu erklaͤren, die Bestim, mungen der Ss. 8s und 9 seyen Unausführbaͤr; vergleiche man al die Verordnung mit dem Preß-Edikte, so zeige sich in ihr etw
ganz Anderes, sie widerstrebe dem Geiste des Preß⸗-Edikts; sie ent⸗ halte eine authentische Interpretation des im Edikte enthaltenen Wortes Politisch; deshalb habe aber auch der Minister des Innerh diese Verordnung nicht erlaffen konnen, dies ware nur auf verfa⸗ sungsmaͤßigem Wege, nach Vernehmung des Staatsraths und mit Genehmigung der Staͤnde, moglich gewesen; dadurch, daß er sie el⸗ lassen, habe er seine Kompetenz uͤberschritten; er muͤsse also zur Ver⸗ antwortlichkeit gezogen werden; die Stande hätten dazu nicht nut das Recht, fondern die Pflicht, indem, wenn ein Minister, der, wie durch die Verordnung vom 238. Januar geschaͤhe, zi Grund- Prineivien der Verfaͤssung untergrabe, nicht derantwortlic gemacht wurde, die Verfassung keine Garantie habe, die Verant⸗ wortlichkeit der Minisser eine Fabel sey. Die Kammern haͤtten je=
ihrer Vandelbarkeit und der bei ihr zu nehmenden Ruͤcksichten wegen, gewinnt eine ungewöhnliche Thätigkeit.
spaische Schiffe kaum diese unwirthbare Küste; im Laufe des
ben an der Küste überwintert. S J ͤ nung der Perser beladen, die den Weg von Tauris über Bayazid,
n Gn. ̃ z . dar sher ihre zsiraße angenommen haben; sie umgehen auf diese Weise schusfes beantragte Versetzung des Ministers in den Anklagestand daruͤbet , . . ene nn, 9 . . . lich gemacht, die auf seinem Gebiete befindlichen Kurden in Ruhe zu halten. Wenn diese Umstände so bleiben, so wird Trebisonde durch den Handel des einheimischen Verbrauchs und durch den Transit mit hersien ein wichtiger Hafen werden. — In der Nachbarschaft geschieht nichts von Bedeutung. wierigen Krieg gegen die Abasen, und der Vertrag von Adriano— pel hat in der Lage dieses Landes noch nichts geändert.“
G nur anzuklagen, die Leitung des Prozesses komme dem Ober⸗ spellationsgerichte zu. Der Renner schloß mit dem Antrage, den mister v. Schenk in den Anklagestand zu versetzen, die Censur für hwidrig zu erklaͤren und allen , . die Regreß Klagen n den Minister vorzubehalten. Hierauf sprach Frhr. v. Roöt⸗ hahn gegen die Anklage. (Mit dem Vortrage dieses Mitglie⸗ schlteßt die politische Zeitung ihren Bericht, dessen Fortsetzung öchalten wird.)“
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Turin, 29. April. Vorgestern Nachmittag, einige Stun— k nach dem Tode Sr. Maj. des Königs Karl Felix, empfing n Nachfolger Karl Albert die Huldigungen der Großwürden— iger, des Capitains der dienstthuenden Garde und des Ceremo⸗ n-⸗Meisters, welche die Ehre hatten, zum Handkuß zugelassen werden und die Königl. Befehle entgegenzunehmen. Se. Maj. pfingen hierauf den kommandirenden General der hiesigen Mi⸗ al-Division, Tahon-Revel Grafen von Pratolungo, die Mi⸗ ster mit Portefeuille und die ersten Staats⸗Secretaire. Gegen
Uhr versammelten sich sämmtliche Truppen der hiesigen Gar⸗ sson in Parade Uniform auf dem Waffenplatze, wo der ge⸗ annte General ihnen nach einer kurzen, aber eindringlichen An—⸗ de den Eid der Treue gegen den neuen König abnahm. Die ruppen kehrten dann in ihre Kasernen und Quartiere zurück.
urz vorher war folgende Proclamation an den Straßenecken ßgeschlagen worden: ö . „Nach einer langen und schmerzhaften Krankheit, die bis
möletzten Hauche mit einer religiösen und heldenmüthigen Htandhaftigkeit getragen wurde, hat die Vorsehung Se. Ma— siüt den König Karl Felir zu sich gerufen. Der treffliche Fürst ß Sr. Majestctt dem Konige Karl Albert das Beispiel sei⸗ r Tugenden und seiner väterlichen Liebe zu seinen Unterthanen srück. Segnen wir daher die göttliche Vorsehung, die ihm men in der Blüthe des Lebens stehenden König zum Nachfol⸗ her giebt, dessen Talente, Gedanken und Beschäftigungen stets uf das gerichtet waren, was einst das Glück seiner Unterthanen usmachen sollte. Unferen Thränen um den besten Souverain Farl Felir müssen wir unsere Dankgebete für den neuen König jinzufligen, den Gott zum Herrscher über dieses Land bestimmte, and dessen angeborene Tapferkeit aufs glänzendste in Spanien ktrvortrat, und Gott bitten, ihn mit seinem allmächtigen Arm ü unterstüttzen, wie alle seine Unterthanen, wenn es Noth thut, hr Leben für die Vertheidigung seines Thrones aufopfern öherden.“
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Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Konstantino— hel vom 11. April: „Elin Theil der Türkischen Flotte soll nach er Albanesischen Küste, ein anderer Theil nach Algier bestimmt seyn, welches angeblich von den Franzosen den Türken überge— en werden wird. — In Folge des abermals in Albanien aus— gebrochenen Ausstandes soll sich der Groß-Wesir in einer mißli— then Lage befinden. Auch in Bosnien und Servien, so wie in Tyrien, sind neuerdings große Unordnungen vorgefallen. Von hier gehen viele regulaire Truppen ab. Vor einigen Tagen wurde der Bice-Admiral erdrosselt; man kennt die Ursache nicht, glaubt iber, daß er mit in die entdeckte Verschwörung verwickelt war.““)
— Der Courrier de Smyrne meldet aus Trapezunt zom 4. Februar: „Der Seraskier Osman Pascha hat alle De— eys der Küste unterworfen. Mehrere sind als Gefangene haher gebracht und der Derebey von Gunieh ist erdrosselt wor— en; 12,000 Mann waren zu diesem Unternehmen ins Feld ge⸗ schick. Die innere Verwaltung des Paschaliks ist gut. Die Fermans der Pforte werden vom Pascha treulich ausgeführt, der bie Christen mit einer Milde behandelt, an die sie hier nicht ge⸗ wohnt waren. Ueberall herrscht jetzt Sicherheit, und der Handel Früher besuchten Euro⸗
vorigen Jahres sind deren 26 hier eingelaufen, und mehrere ha—⸗ Sie sind größtentheils fur Rech—
Diadin, Erzerum, Trebisonde und Konstantinopel definitiv als
rung erklärt ward, aufgehört hatte, gesetzmäßig der Oberbeamte
malige Unterwerfung unter den Ausspruch der Kammern, auf
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am 4. Februar 1830 serlassenen Gesetzes für unfähig zur Regie⸗ der Republik zu seyn, und um so mehr, da er durch seine da—
die ihm etwa früher zuerkannten Rechte selbst verzichtet hatte.
Auch vergesse man nicht, daß er zu der Zeit seiner Unter⸗
werfung sich im Zustande völliger Freiheit, Und nur von sei—
nen Freunden und Anhängern umgeben, in Tixtla, seinem
Geburtsorte, befand. Wenn er später jenen Entschluß be⸗
reute und selbst als Rebell gegen eine Macht auftrat,
der er das Anerbieten der Anerkenming und des Gehorsams ge—
macht hatte, sollte man sich in solchem Fall etwa darüber wun⸗
dern, daß man ihn nach den bestehenden Gesetzen richtete? Ge—
neral Guerrero war zur nämlichen Zeit der Urheber und der Vor⸗ wand zu einem Bürgerkriege, der ein ganzes Jahr lang das süd—⸗ liche Mexiko verwüstete, und da man ihm zu verschiedenen Zei⸗ ten Vergessenheit und Versöhnung angeboten hatte, so mußte man ihn für alle Uebel verantwortlich halten, die er über seine Theilnehmer brachte. Es haben ihm Einige den Namen eines Oberhauptes der populairen Partei beigelegt; versteht man un ter populairer Partei Banden, die größtentheils von Straßenräu— bern, wie Catanco, Cruz, Monjoy ü. s. w., befehligt wurden, so wurde natürlich Gucrrero ihr Oberhaupt, als er sich an ihre Spitze stellte. Wir glauben indessen nicht, daß es der wahren demokra⸗ tischen Partei damit gedient seyn würde, wenn man die Exeesse der sogenannten Vertheidiger der öffentlichen Freiheit auf ihre Rechnung schriebe; gewiß würden sie ein Verbot der Freiheit des Plünderns, Brennens und Mordens lieber gesehen haben. Fer— ner hat man den Einwurf gemacht, er sey durch List gefangen, vor eine nicht kompetente Behörde gestellt und willkührlich verurtheilt worden. Die beiden letzten Behauptungen sind falsch und die erste nicht ganz richtig. General Guerrero wurde vor eine Militair-Kom⸗ mission gestellt, nicht als Divisions-General der Republik, weil er aufgehört hatte, es zu seyn, wie er als Rebell gegen die Re⸗ gierung auftrat und sie bekriegte, sondern als ein Feind des Ge— meinwesens, der folglich auf den Schutz der Gesetze keinen An⸗ spruch machen durfte. Die Militair⸗Kommissionen übrigens sind in Mexiko, wie fast allenthalben, aus von der Ober-Behörde ernannten Offizieren jedes Ranges zusammengesetzt und entschei⸗ den ohne Appellation. General Arana wurde gleichmäßig im Jahre 1828 vor eine Militair-Kommission gestellt und von ihr zum Tode verurtheilt, die aus Offizieren unter Obersten-Rang bestand, und zwar zu einer Zeit, wo es keinen Bürgerkrieg gab. Was den Umstand betrifft, daß man, um seiner habhaft zu wer⸗ den, zur List seine Zuflucht nahm, so müßte man zuerst Beweise für eine solche Behauptung liefern und in Erfahrung zu bringen suchen, ob die Regierung vielleicht nichts weiter that, als zufällige Umstände benutzte, um einem Bürgerkriege ein Ende zu machen. Vorausgesetzt aber auch, die Mexikanische
von ihr selbst ausgegangen, so bliebe es noch zu erörtern, ob sie nicht ein Recht hatte, das ihr vorgeworfene Mittel gegen einen Feind zu gebrauchen, der unter dem Schutz der Mauern von Acapulco jeden Augenblick Ausfälle ju Lande oder zu Wasser machen und, sich an die Spitze seiner Anhänger stellend, dit Fackel der Zwietracht aufs neue entzünden konnte. Wir glau— ben, es dürfte schwer halten, zu beweisen, daß ein solches Recht denen nicht gebühre, die für die öffentliche Ordnung und Ruhe verantwortlich sind.“
B n la nh
Berlin, 10. Mai. Nach Inhalt des heute erschienenen Blattes der Gesetz-Sammlung ift der bereits früher publieirte (in Nr. 114 der St.⸗Z. erwähnte) Staats Vertrag über den künf— tigen Beitritt des Großherzogthums Sachsen-Weimar zum Zoll⸗ Verbande der östlichen Preußischen Provinzen, vom 11. Februar d. J., von Sr. Majestaͤt dem Könige am 29. März d. J. und von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen⸗Weimar am 16. Febr. d. J. ratifieirt, die Ratifications-Urkunden aber sind am 9. April d. J. in Berlin gegenseitig ausgewechselt worden.
Die Russen führen einen lang—
G n n,. Rio de Janeiro, 12. Februar. Der Kaiser und die Kai⸗
serin befinden sich noch immer in Mines, von wo häufig Nach— richten Über dort veranstaltete Festlichkeiten eingehen. JJ. MM.
scheinen sich dort so zu gefallen, daß man bezweifelt, ob Sie zur
Eröffnung der Kammern am 3. Mai hierher zurückgekehrt seyn werden; auch hier will man die Heimkehrenden mit Ehrenpfor—
ten empfangen. — Vor kurzem wollte man eine Verschwörung in Rio Grande entdeckt haben; ein Ingenieur⸗-Offizier, von Ge⸗ kurt ein Deutscher, der mit Aufnahme der Stadt Porto-Ale— gie beschaftigt, sollte, wie es hieß, die Umwätzung lei— len wollen und wurde verhaftet; der völlige Ungrund
der Anklage kam jedoch bald an den Tag. — Um von den durch
den Schiffbruch der Fregatte „Thetis“ verloren gegangenen baaren Geldern so viel wie möglich zu retten, hat man eine Taucherglocke am Bord des Englischen Admiralschiffes aus eisernen Vasserkasten zusammengesetzt und bereits einige Versuche ange— stellt, von denen man sich einen vollkommnen Erfolg verspricht, da bereits mit gewöhnlichen Mitteln Kanonen ausgesischt wur— den, ein Zeichen, daß die Fregatte nicht tief liegt. — Die Nach— richten aus Buenos-Ahyres lauten nicht erfreulich. Die Unita— risten hatten die Oberhand, und der Krieg mit den Föderalisten soll im Gange seyn; alle Fremde sollen, weil sie früher den Letzteren beigestanden, vertrieben werden. — Chilt und Peru waren nach den letzten Nachrichten ruhig.
Merxiko.
Folgendes ist der (gestern unter London erwähnte) Artikel des Couriers zur Rechtfertigung des in Mexiko gegen den General Guerrero beobachteten Verfahrens. „Ohne uns“, heißt es in jenem Blatte, „bei Betrachtungen über die Art und Weise, wie der General Guerrero zum Präsidenten erwählt worden, auf⸗ halten oder den Wunsch hegen zu wollen, die Excesse und Plün— derungen ins Gedachtniß zurückzurufen, die in Parian am 4. Dezember 1828 seiner Erhebung zu jenem hohen Posten un— mittelbar vorangingen, müssen wir hier dennoch in Erinnerung bringen, daß er von dem Augenblicke an, wo er in Folge eines
) Vergl. Nr. 128. der Staatt⸗Teitung.
haltene Ministerial-Erklärung vom 1. Mai 1831, über die mit
lichen Gefandten und bevollmächtigten Minister Herrn Grafen
— Die im obgedachten Blatte der Gesetz-Sammlung ent⸗
der Kaiserl. Oesterreichischen Regierung verabredete Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in den Preußischen und Oesterreichischen Hafen, lautet, wir folgt: „Nachdem Se. Majestät der König von Preußen und Se. Masjestät der Kaiser von Oesterreich in dem Wunsche übereingekommen sind, durch gegenseitige Aufhe⸗ bung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in Allerhöchst Ihren Häfen zur Beförderung des Handels-Verkehrs Allerhöchst Ihrer hierbei be⸗ theiligten Unterthanen beizutragen; so erklärt das unterzeichnete Ministerium hierdurch, in Folge Allerhöchsten Auftrags und in Erwiderung der von dem Kaiserl. Oesterreichischen außerordent⸗
von Trautmansdorff, Namens Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich, rücksichtlich der Preußischen Schiffe ausgestellten glei⸗ chen Zusicherung: daß in den Preußischen Häfen die Oesterreichischen Schiffe, bei ihrem Einlaufen wie bel ihrer Abfahrt, hinsichtlich aller Ha⸗ fen-, Tonnen, Leuchtthurm-, Lootsen⸗ und Berge⸗Gelder und überhaupt hinsichtlich aller anderen jetzt oder künftig der Staats-Kasse, den Städten oder Privat-Linstalten zufließenden Abgaben oder Lasten irgend einer Art oder Benennung auf ganz gleichem Fuße mit den Preußischen Schiffen behandelt, auch die auf Oesterreichischen Schiffen ein- oder ausgeführten Waaren keinen höheren oder anderen Abgaben irgend einer Art, als die auf Preußischen Schiffen ein- oder ausgeführten Waaren zu erlegen haben, unterworfen werden sollen. Die Wirksamkeit dieser Gleichstellung soll vom 1. April des laufenden Jahres ab beginnen und sich bis zum 1. April 1841 erstrecken, alsdann aber, wenn nicht ein Jahr vor letzterem Zeit⸗ punkte von einer oder der anderen Seite eine Aufkündigung er⸗ folgt seyn sollte, noch ferner bis nach Ablauf eines Jahres, nach geschehener Aufkündigung, bestehen bleiben.“
— Aus Köln meldet die dasige Zeitung vom Sten d. M.: „Die Feier der funfzigjahrigen Diensizeit eines einfachen Sol⸗ daten, welche in diefen Tagen stattfand, ist ein so seltenes Ereig⸗ niß, daß darüber folgende Mittheilung wohl erwünscht seyn dürfte. Johann Gottfried Ebert, zu Artern an der Unstrut ge⸗ boren, trat Anfangs Mai 1781 im 15ten Lebensjahre freiwillig bei dem Kürfürstlich⸗Sächsischen Chevaurlegers⸗-Regimente von Polenz in Dienste, wohnte den Feldzügen von 1795, 1866, 1809, 1812, 1813, 1814, 1815 bei und wurde im Treffen bei
Regierung hätte von der List etwas gewußt, ja, diese List ware“ 9 9 9
det. Als nach der Katastrophe in Rußland das Säͤchsische Corps neu organisirt ward, wobei dit Cheveauxlegers-Regimenter ein⸗ gingen, trat er ju dem Husaren⸗Regimente über, dessen aus dem Herjogthume Sachsen gebürtige Mannschaften im Jahre 1815 den Stamm des 12ten Preußischen Husaren⸗Regiments bildeten. Wahrend seiner langen Dienstzeit hat er sich vor dem Feinde als einen tapferen, im Frieden als diensteifrigen und zuverlässi⸗ gen Soldaten bewährt, dessen Beispiel nicht ohne günsti— g Einfluß auf die jüngeren Kameraden bleiben konnte. lls im Herbste vorigen Jahres das Regiment schnell nach dem Rheine aufbrach und aus Rucksicht für sein Alter die Rede davon war, ihn in der Garnison zurückzulassen, bewirkte er durch dringende Bitten die Aufhebung einer wohlwollenden Maaßregel, welche ihm aber als Zurücksetzung erschien, und blieb auch wirklich in ununterbrochener Dienstlichkeit. Er war überhaupt siets bei der Fahne, nie beurlaubt und nur einmal 10 Tage lang krank; seine Ordnungtliebe ist im Regiment zum Sprüchwort gewor⸗ den. — Um ihn auch als achtbaren Menschen zu charakterisiren, braucht nur hinzugefügt zu werden, daß er seinem im hohen Alter verstorbenen Vater eine im Verhältniß zur eigenen Ein— nahme betrachtlich zu nennende monatliche Unterstützung abgab, und nächstdem auch einer Schwester beistand; seine Genügsam⸗ keit spricht sich in dem Wunsche aus, daß ihm, wenn er einst nicht mehr kriegsdienstfähig sey, eine kleine Stelle bei der Sa⸗ line zu Artern werden möge. — Der Fall einer solchen Dienst— jubelfeier gewährte aufs neue Gelegenheit, zu erkennen, wie unser gnädiger Monarch das Verdienst in jeder Sphäre gern würdigt und ehrt. Auf desfalls erstattete Anzeige geruheten des Königs Majestät folgende Allerhöchste Kabinets--Ordre zu er⸗ lassen: ö „„Mir ist angezeigt worden, daß der in der Zten Eskadron des 12ten Husaren-Regiments stehende Husar Gottfried Ebert, aus Artern gebürtig, am 1. . M. sein 50jähriges Dienst— jubiläum erlebt. Da derselbe, nach dem Zeugnisse seiner Vor— gesetzten, sich in seiner ganzen Dienstzeit, in welcher er 7 Eam⸗ pagnen mitgemacht, bei einem musterhaften Lebenswandel als ein vorzüglich zuverlässiger tüchtiger Soldat geführt und selbst noch auf dem letzten Marsche sich keinem Dienst entzogen hat, welcher ihm mit seinen jüngeren Kameraden übertragen worden, so ertheile Ich Euer Königlichen Hoheit den Auftrag, diesem würdigen Veteran an seinem Jubelfeste in Meinem Namen zu diesem seltenen Ereignisse Glück zu wünschen und ihm, zum Beweist Meiner Erkenntlichkeit für seine gut geleisteten Dienste, den beiliegenden Rothen Adler-Orden vierter Klasse, welchen Ich noch durch ein Geschenk von 50 Rthlrn. in Golde begleite, zu übergeben, ihm dabei bekannt zu machen, daß Ich ihm außerdem nicht nur eine lebensläng⸗ liche Zulage von 2 Rthlrn. monatlich ausgesetzt, sondern auch dem eee, n aufgetragen habe, ihn bei dem Sah werke ju Artern, wenn eine Erledigung eintritt, anzustellen; und außerdem soll er befugt seyn, die Montirung des 121en Husaren-Regiments bis an sein Lebensende zu tragen.
Berlin, den 20. April 1831.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
An des Prinzen Wilhelm von Preußen
Königliche Hoheit.““ Der Veteran empfing am ten d. M. hier aus den Händen Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm diese Beweise der Lll—= lerhöchsten Gnade und demnächst, zur Fürstlichen Tafel gezogen, noch ner, , . erhebender Huld; wenn er diesen Tag billig als den glücklichsten emes langen bewegten Lebens betrachtet, so mögen auch wir uns desselben freuen und das Geschick seguen, welches uns das ritterliche und milde Herrscherhaus der Hohen— zollern verlieh.“
— In der Sitzung der geographischen Gesellschaft am ten Mai las Herr Hauptmann Stargardt die Fortsetzung einer histo⸗ risch⸗geographischen Abhandlung über Belgien, und zwar von der Eroberung des Landes durch die Salischen Franken bis auf den Untergang des Burgundischen Hauses. — Herr Ingenieur-Geo⸗ graph Wolf machte der Gesellschaft mit dem ersten Blatte eines von ihm auf eigenthümliche Weise bearbeiteten Karten⸗Wegwei⸗ sers ein Geschenk und gab dazu Erläuterungen. — Herr Min⸗ ding trug eint Abhandlung vor: über die bei einer geographischen Darstellung der Krankheiten festzuhaltenden Gesichtspunkte. 5h Mädler legte eine Zeichnung und Berechnung der in den Jahren 1832 und 1833 stattfindenden Finsternisse des sechsten Saturns-Trabanten vor und erläuterte dieselben. — Herr Pro⸗ fessor Zeune berichtete über ein vom Hrn. Professor Ackersdyk in Utrecht der Gesellschaft gemachtes Geschenk einer Holländischen Preisschrift von Bennet und Wyk über die geographischen Ent⸗ deckungen der Niederländer, mit Karten, und gab eine Uebersicht ihres Inhalts. Mehrere Geschenke an Karten und Reliefs gin—⸗ gen ein, und andere wurden zur Ansicht vorgelegt.
— Nach offiziellen Angaben hat die Verwaltung der Straf⸗ und Besserungs-Anstalt in Naugard im verflosse⸗ nen Jahre folgende Resultate geliefert: Am 1. Januar 1836 waren 262 männliche und 115 weibliche, also zusammen 377 Personen beiderlei Geschlechts in der Anstalt detinirt; am 31sten Dezember 1830 betrug dagegen die Zahl der Detinirten 400, nämllch 287 männlichen und 113 weiblichen Geschlechts. Davon gehörten 298 Personen Alt⸗Pommern an, 45 waren Ostpreußen aus der abgebrannten Straf-Anstalt zu Ragnit, und 57 waren Neu⸗Vorpommern aus dem im Laufe des Jahres aufgehobenen Zuchthause zu Stralsund. Die tägliche Durchschnittszahl sämmtlicher Züchtlinge ist im verflossenen Jahre I78, also, des bedeutenden außererdentlichen Zuwachses aus Neu— Pommern ungeachtet, kleiner gewesen, als im Jahre 1829, wo sie auf 387 gestiegen war. An Zuwachs wurden der Anstalt üher⸗ wiesen?z32 Individuen (165 männl. und 67 weibl.); dagegen sind 207 Individuen (138 männliche und 69 weibliche) theils entlas⸗ sen, theils über die Gränze gebracht, theils in andere Anstalten abgeliefert, theils auf Verwendung der Beamten vermiethet, theils auch verstorben, zwei aber entwichen. — Bei Berechnung des Arbeits-Ertrages der Durchschnittszahl von 378 Köpfen täg⸗ lich kamen etatsmäßig 3 als Kalefaktoren, Kranke, Gebrechliche, Anfänger und dergleichen in Abzug. Zur Verdienst⸗Arbeit mit dem vollen Pensum verblieben aber wirklich nur 315 Köpfe, de— ten etatsmäßiger Verdienst auf jeden 30 Rthlr., mithin is0 Rthlr. betragen sollte. Es smd jedoch 12,676 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf. verdient, und es verblieb der Antheil des Staates daran, nach Abzug des 1705 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf. betragenden Ueber— verdienstes der Gefangenen, welchen sie theils effektive, theils gut eschrieben erhalten haben, 10,970 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. lUleber— n ist seit der gegenwärtigen Organisation des Betriebs⸗Instituts, also seit à Jahren, ein Ueber-Verdienst von 6673 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. Privat-Eigenthum der Züchtlinge geworden, und es durf— ten diest Ergebnisse um so mehr dazu geeignet seyn, den hier
Saalfest, so wie im Jahre 1800 im Gefecht bei Nossen, verwun⸗
und da in anderen Anstalten bestehenden Gebrauch der Maschi⸗
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