nen auch von der ökonomischen Seite anzufechten, als diese, seh es auch, daß vielleicht ein größerer Gewinn für die Verwaltung s⸗ kassen der Institute dadurch erzielt werden möchte, der Verwaltungs— behörde, namentlich einer Strafanstalt, die zugleich Besserungs⸗ Anstalt seyn soll, in ihren höheren Zwecken hinderlich sind, weil sie den Züchtling nicht gleich und nicht regelmaßig beschaftigen, die Aufgabe eines Tagewerks ausschließen und weil sie den Ar— beiter entlassen, wie sie ihn empfangen, ohne ihn mit irgend einer Geschicklichkeit, die seinem künfti— gen selbststandigen Erwerbe dienen könnte, berei— chert zu haben. — Die Administrations-Kosten betrugen im Jahre 1830 17,769 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf. Die Kasse schloß mit einem Bestande von 4129 Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf. ab, wozu noch die Einnahme-Reste vom Betriehs-Institute mit 1757 Rtihlr. 13 Sgr. 4 Pf. kommen. Ueber die Führung
und ferneren Schüicksale derjenigen entlassenen Züchtlinge, welche einen namhaften Ueberverdienst erworben haben, wird von der Direction eine fortgesetzte Nachweisung und
Kontrolle durch Korrespondenz mit den betreffenden Behör— den A1. des Orts, wohin sie sich begeben haben, geführt und so noch in der Form auf eine zweckmäßige Weise ihr künf— tiges Schicksal im Auge behalten und möglichst auf ihr Wohl eingewirkt; wie denn überhaupt der Direction und allen Beamten der Anstalt und der kräftigen höheren Leitung des Ober⸗Präsiden⸗ . 9 Provinz alle Achtung und der Dank der Menschheit gebührt.
916
Berliner Börse. Den 10. Mai 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours- Zettel. (Hrerss6. Cour.)
II. Irie Geld.] . IVI. Pra. Geld. 2 2 St. Schuld- Sch 4 88 I 88 IOstpr. Efandbrt. 4 961 6 96 Pr. Engl. Anl. 185 — 98 DLomm. Efandbrk. 4 — 1041 Pr. Engl. Anl. 2 5 — 95 Kur- u. Neum. do. 4 — 1052 Pr. Engl. Ohl. 30 4 83 S825 Schlesische do. 4 — 103 Curm. bl. m. j. 6. 4 87 — kksi. C. d. -u. N — 52 — Neum. Int. Sch. do. 4 S6 — I. Sch. d. K. u. N — 55 — kerl. Stadt- Oblig. 4 — 388 Königs -g. do. 4 — 87 Ellinger do. 4 92 — 1IHoll. vollw. Duk.— 185 — Danz do. in Ih. — 35 — Neue dito — 195 — Wert pr. Pfandbr, 4 — S2 sFriedrichsd'or. — 13 12 Grasahz. Pos. do. 4 953 21 IDisconta..... — 63 47 ( 3 ö. Hreus' Cour. Wechsel- Cours. e, r , 250 FI. Kurz 1403 1403 , , , , , . ö, — 139 k hh jk. Kara 1495 , . 300 Mk. 2 Mt. 1485 1482 i 1 LSil. 3 lt. — 62604 J 300 Er. 2 Mt. S0 rx 80x) d 150 El. 2 Mt. — 102 . 150 EFI. 2 Mt. 162 — 2 100 Thl. 2 Mt. 99e — d 100 Ihl. 8 Lage — 1021 Frankfurt a. M. WX. . . ..... 150 Fl. 2 At. tone 10 Petanautg B.... . .. 190 Rbl. 3 Woch. — 291 2 ‚ 600 Fl. Kurz — —
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 11. Mai. Im Schauspielhause: Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. Donnerstag, 12. Mai. ter Gluck. (Mad. Milder: Armide.)
ges 1 Rthlr. 10 Sgr. rc. Königstädtisches Theater.
Mittwoch, 11. Mai.
keit in 1 Akt. Hierauf: Graf Schelle, Posse in 3 Akten.
Eingetretener Hindernisse wegen kann die auf heute angekün
digte Vorstellung „Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Fern
reiche“ erst am Freitage bestimmt stattfinden, und bleiben die 11
dieser Vorstellung bereits gelösten und mit Mittwoch bezeichneth
Billets zu obengenanntem Tage gültig.
/ / „ „ NREUESELE RCG RSEH-KHMACEHIRICEHILEII. Paris, 4. Mai. 5proc. Rente pr compt. 88. 65. sn
eour. 88. 70. Iproc. pr. compt. 62. 30. fin cour. 62. R
proc. neue Anleihe der 121 Mill. S9. proc. Neapol. n,
conipt. 659. 30. fin cour. 69. 59. 5proc. Span. Rente perp. 3 Frankfurt a. M., 7. Mai. DOesterreichische gprocenti⸗
Metalliques S4. S3z. procentige 733. 739. 2Iprocentige in
sprocentige 183. Brief. Bank-Actien 1245. 1242. Partst
Obligationen 1163. 1163. Loose zu 100 Fl. 158. Brief. Py nische Loose 464. 46.
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
— 28 7 6 6f m mer —
Gedruckt bei A. W. Hayn.
—
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
Bekanntmachungen.
.
Auf dem, in der Stadt Lyck ub Nr. 59 belegenen, dem Herrn Hauprniann Maletius zuachoͤrigen Grundstuͤcke, stehen aus dem unttim 19. September 1806 gerichtlich vollzogenen Kauf-Contrakte vom 23. August 1806 eub Rubr III. Nr. 5, fuͤr die Landbaumeister Sachersdorffschen Eheleute 2000 Thl. buchstaͤblich Zweitausend Tha— ler gegen Zinsen à 6 pCt. einqetragen, welche dieselben mittelst ae— richtlicher Cessiens⸗Schrift vom J. Januar 1807 und 17 Maͤrz 1810, dem Fraäulem Albertine Lueretie von Schlichting abgetreten haben; und von ditsem Kapita hat die Letztere wiederum nach dem ge— rechtlichen Cessions⸗Instrumente vom 27. Juni und 28. August 1820 109 Thl. buchstaͤblich Einhundett Thaler dem Pfarrer Flaͤß in Berzimmtn abgetreten. Das sonach alse noch auf 1900 Thl buch— stäblich Eintausend neun Hundert Thaler auͤltige Hauptschuld⸗Do— kument soll verlfren gegangen seyn. Auf den Antrag dez Bevoll⸗— mächtigten der Fraͤulein Lnererie von Schlichtingschen Erben, Herrn Uustiz-Kommissarius Schön von hierselbst, werden demnach Alle, die als Cessionarien, Pfand⸗Glaͤubiger oder sonst einen Anspruch an das bezeichnete Doeument machen, aufgefordert, in dem auf
den 30 Juni e.,ů, Vormittags um 9g Uhr, in unserm Geschaäͤfts⸗Loeale, vor dem Deputirten, Herrn Justiz⸗Rath Bergenroth, anberaumten Termine ihre Anspruͤche anzumelden, und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präcludirt wuͤrden, das Do⸗ cument fuͤr mortisieirt erklaͤrt, und an dessen Stelle ein neues ausgefertigt werden wird.
Urkundlich Lyck, den 23. April 1831.
(L s) Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
d
Nachdem uͤber das aus den Guͤtern Driebitz bestehende Ver⸗ moͤgen des Hofraths Christian Lebrecht Tauchnitz mit der Mittags⸗ stunde des 26. Septbrs. 1830 der Concurs eröffnet worden, so wer den die unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners, namentlich die ihrem Aufenthalte nach unbekannten,
) Victzria gebor. von Zotzynska verehlichte von Gawtswska;
D) Anna von Zotzynska;
e) Louise Constantia von Nostiz Drzewiecka.
d) Rittmeister Carl von Mueller.
e) von Zarlinska.
. Gemeinschuldner Hofrath Christian Lebrecht Tauchnitz. hierdurch oͤffentlich aufzefordert, in dem auf den J. Sept. d. J. Vormittags um g Uhr vor dem Derutirten Landagerichts-Rath Herrn Molkow angesetzten peremtorischen Termin entweder in Person oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, sich uͤber die Beibehaltung des Interims-Curators zu erklaren, so wie den Be⸗ trag und die Art ihrer Forderungen umstaͤndlich aniuieigen, die Do⸗ cumente, Briefschaften und sonstigen Beweismittel daruber im Ori⸗ ginal oder in beglaubter Abschrift vorzulegen und das Noͤthige zum Protokoll zu verhandeln, mit der beigefügten Verwarnung, daß die im Termin ausbleibenden und his zu demselben ihre Anspruͤche nicht anmeldenden Gläubiger mit allen ihren Forderungen an die Masse des Gemeinschuldners ausgeschiossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Creditoren wird auferlegt werden.
Hierbei wird jeder Gläubiger angewiesen, zur fernern Wahr— nehmung seiner Gerechtsame und seines Interesses bei dem Con⸗ curs-Verfahren am Orte des Gerichts entweder einen Justiz⸗Kom⸗ missarius oder einen andern zulaͤssigen Bevollmaͤchtigtén, an den das Gericht sich halten kann, zu ernennen und mit gehoͤriger Voll macht zu dem Akt legitimiren, widrigenfalls er bei den vorkommen⸗ den Deliberationen und abgefaßten Beschluͤssen der ubrigen Glaͤu⸗ biger nicht weiter zugezogen, vielmehr angenommen werden wird, daß er sich dem Beschlusse der ubrigen Glaͤubiger und den Verfuͤ— gungen des Gerichts lediglich unterwirft.
Denjenigen Glaubigern, welche den Termin in Person wahr— zunehmen verhindert werden, oder denen es hieselbst an Bekannt— schaft fehlt, bringen wir die Justiz-Kommissarien Salbach, Lauber, Mittelstädt und Douglas als Bevollmaͤchtigte in Vorschlag von de⸗ nen sie sich einen zu erwaäͤhlen und denselben mit Vollmacht und Information zu versehen haben werden.
Fraustadt, den 7. April 1831.
Köhnigl. Preuß. Landgericht.
Die Badeanstalt auf Rügenwalder⸗-Münde ,,,, .
genannt, wird wie bisher am 24. Junius 1831 eroͤffnet werden. Rügenwalde, den 3. Mai 18531.
Die Dire ktien ber An stalt.
Bad Nenndorf.
Bekanntmachung.
Einem geehrten Publikum wird von Seiten der unterzeichne⸗
ten Direltion zur Kenntniß gebracht, daß , zu e nn o r
am 1. Juni d. J. eroͤffnet wird, und von diesem Tage an die Schwesel⸗, Schlamm-, Gas-, Douche, Tropf - und Sturz⸗Baͤder, die Salz⸗Baͤder aber vom 15. Juni an, gegeben werden.
Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die dasigen Brunnen
aͤrjte, Herrn Hofrath Dr. dHieire in Bremen, und Herrn Dr.
Neuber in Cassel, und Bestellungen von Logis, mit Bemerkung der Zeit der Ankunft und der Zahl der Zimmer, an den, Herrn Burggrafen Tuͤck in Nenndorf zu richten, welcher solche pünktlich besorgen wird. Nennderf, den 21. April 1831. Kurfürstliche Brunnen-Direktion.
Der in Niederrochwitz bei Dresden gebuͤrtige Christian Groh— mann, welcher im Jahre 1812 als Corporal bei der 2 Grenadier—⸗ Compagnie des damaligen Infanterie-Regiments Prinz Anton, mit der Königl. Sächsischen Arme nach Rußland gegangen und seit— dem nichts wieder von sich hoͤren lassen, wird hiermit auf Ansu— chen seints Brudert oͤffentlich vorgeladen, laͤngstens
. den fünften Set oder 1831, an hiesiger Gerichtistelle zu erscheintn, unter der Verwarnung, daß selbiger im Ausbleibungt falle fuͤr todt und sein Vermüͤgen fur ver⸗ erbt erklart werden wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche an ernannten Grohmanns nachgelossenes Vermoͤgen Erb- oder an⸗ dre Anspruͤche zu haben vermeinen, bei Verluͤst ihrer Anspruͤche und der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgeferdert, an demselben Tage sich bei uns zu melden, gehdrig iu lesitimiren und ihre Forderungen ju bescheinigen. Zu Bekannt— machung der Todeterklaͤrung sowie ju Erdͤffnung eines Praͤklusio⸗
Bescheidet ist eventuel der achte Dezember 1831
anberaumt wo den. Goͤnnsdorf bei Dreiden, den 30. April 1831. Herrlich Hendelsche Gerichte und Johann Andreas Bruckmann, Gerichts⸗ Direktor.
Auf Antrag des Buͤrgers Schlottmann zu Teterow ist nachste⸗ hendet Pröclama erkannt. Es werden demnach alle diejenigen, die an nachfolgenden Grundstuͤcken, welche er und seine Ehefrau Maria, geborne Glamann, von dem Herrn Stadt⸗-Seeretair Stoof zu Berlin in Vollmacht seiner Ehegattin Carolina Friederica, geb. Brandt, gekauft haben, namentlich:
1) dem hitsigen Hause Nr. 360 nebst dazu gehoͤrigen Stallung und Garten, welche die hiesige Stadt⸗-Kämmerei, nach einge⸗ gangener Scharfrichterei, unterm 20 März 1829 an die ver⸗ chelichte Steof käuflich uͤberlassen hat;
2) dem, in dem ehemaligen Walle, ohnweit des Steinthors an der Mauer, neben dem Wulffleffschen belegenen Garten;
3) dem, in der Steingasse, neben einem Kirchengarten belegenen Garten, welche beide letztere Stuͤcke die Seeretairin Stoof bescheinigtermaaßen, durch Erbtheilung respeetive von ihren Ascendenten und von ihrem Bruder, dem verstorbenen Stall— meister Johann Carl Brandt, bekommen hat,
wegen Eigenthum, Schuld, Hypothek, Nachbarrecht oder sonst einem Grunde Ansprache haben, hierdurch geladen, selbige
. am 17. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr,
bei uns anzumelden, und mit den Urschriften, die sie darüber be⸗ sitzen, zu bestaͤrken, bei dem Nachtheil, daß diese Grundstuͤcke auf den Extrahenten und dessen Ehefrau zu Stadtbuch verlassen werden sollen, und mit dem Anfügen, daß gegen die unterlassene Meldung keine Restitutisn statt habe
Malchin, den 26 Maͤr; 1831.
Bürgsermeister und Kath.
. An ij eig e die Verlegung des Wollmarktes in Leipzig betreffend.
1 Der dies jaͤhrige Wollmarkt auf hiesigem Platze wird nicht am 31. Mai dieses Jahres, wie vom Rathe dieser Stadt unterm 2sten vorigen Monats hekannt, gemacht worden ist, sondern, zur Vermei⸗ dung des jetzt erst zur offentlichen Kenntniß gekommenen Zusam— mentreffens mit den in den hiesigen und venachbarten Landen be— vorstehenden Wollmaͤrkten, schon
am 25. Mai diese s Jahre anfangen und mit D n e,
sich endigen. 2. Von jedem Centner Wolle, welche von und mit dem 22 Mai dieset Jahres so wie waͤhrend der ganzen Dauer des Woll⸗ marktes, für diesen anher gebracht wird, werden nur Vier Gro— schen als die Hälfte der dermaligen Handels-Abaaben entrichtet; dagegen wird, wenn erweislich die Wolle unverkauft vom Woll markte wieder ausgefuͤhrt wird, die davon bezahlte Eingangs⸗Abgabe wieder erstattet. Leipzig, den 5. Mai 1831. Der Rath der Staht L Mul
Literarische Anzeigen. Tacehenbnceh zum geselligen Vergnügen, von Schulzre, 1809 — 22. Rlieinischee 1822 — 24. Cornelia 1820 — 23. lUauß 1515 — 15. Opern- Almanach 1815 — 17. Kotzebue 1819 — 26,
zind 2u vebr hilligen PFroisen zu haben bei
——
rer Kunde der Beschaffenheit und Verfassung Polens, und zur Be—
A. Ac her, Nene - Eriedrichaztrasee No. 49.
Bei Brandenburg in Berlin, Ober-Wallstraße Nr 6 it
zu haben: ien n der Berliner Kunstausstellung des Herbstes 1830;
enthaltend eine Beurtheilung saͤmmtlicher, daselbst aufaestellt gewe— senen Gemälde, von welchen am Freitag sieben im Koͤnigl Schau— spielhause als lebende Blder, bei allgemeinem Beifall, dargestelt wurden. Preis sauber kartonirt: 1 Thl.
Auf Kosten Eines Koͤnigl. Hohen Ministerit des Innern fuͤr Handel, Gewerhe und Baumeseg ist herausgegeben worden, und in der Buchhandlung von Duncker und Humblot, Franzoͤsische a . Nr. 20 2. so wie in allen anderen Buchhandlungen ju aben:
d Sgen, P. N. C, Untersuchungen uͤber den Effekt einiger, in Rheinland ⸗Westphalen bestehenden Wasserwerke. Abtheil. I. und II., gr. 40., mit 12 Kupfertafeln in Folio. 4 Thl. 15 sgr.
. . neue Bücher, welche so eben im Verlage von Duncker und Humblot, Fran= zoͤsische Straße Nr. 20 2, erschienen sind: Aneillon, F., zur Vermittelung der Extreme in den Meinnn—⸗ gen. Zweiter Band: Philosophie und Poesit. gr. Svo. geh. 1 Thl. 20 sagr. (Der erste Band: Geschichte und Politik, er— schien 1828, und kostet 1 Thl. 25 sgr.) Heinsius, Dr. Thdr, die Bildung zur deutschen Beredsam keit In Briefen an einen Staatsmann. gr. Svo. geh. 15 sar.
Das May-Heft der N. Nachrichten aus dem Reiche Gottes, hat die Presse verlassen. S. Elzner, Spandauer Straße Nr. 40,
So ehen ist bei W Natorff & Comp in Berlin erschienen: Handbüchlein der Gesetzgebung, uber die Verpflichtung zur Entrichtung der 6ewerbe— stkuer und des Gewerbe Steuer Wesens überhaupt Fuͤr Kommunal- und Steuer⸗Beamte, wie auch zur Selbsthelehrumn fuͤr Steuerpflichtige aller Klassen Von C. A. Meyer.
Sro. broch. J Thl.
Bei Schuberth & Niemeyer in Hambura erschienen, und in der Stunrschen Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr? nahe der Bruͤderstraße, zu haben:
ol n , . Historisch-geographisch⸗statistische Darstellung zur Verbreitung naͤht⸗
richtigung der Urtheile uber dessen politische Lage. Preis 6 sor.
Mehrfach gedͤnßerten Wuͤnschen ju entsprechen, babe ich mich entschlossen, die Preise folgender Werke auf unbestimmte zeit bedeutend zu ermäßigen:
Hirt, A., die Baukunst nach den Grundsätzen der Alten. Mit
50 erläuternden Kupfertafeln. gr. Roy-l- Folie. Siatt 24 Ihl.
sür 16 ThI.
Dessen Geschichte der Baukunst bei den Alten. 18ter und Aer Band. gr 4to. Mit 15 Kupfern in gr. Imperial - Folio. Statt 18 Thl. iür 10 ThI.
Desselben Werks Zter Band, auch unter dem Titel: die Lehre der Gebäude bei den Griechen und Römern. gr. 4to. Mit 18
Tafeln in gr. Imperial-Fosio. Statt 12 Thl. sür 8 LThI.
Wer diese Werke, die sonst 54 Thl. kosten, jetzt aber in den einzelnen Preisen 31 Thl., jusammen nimmt, erhaͤlt si für 30 Thl.
Derselbe, üher die Bildung der ägyptischen Gottheiten. gr. dio. dlit 11 Tafeln. Statt 23 Thl. für 1 ThI.
Accum, F., physische und chemische Beschaffenheit der Bau- materialien, deren Wahl, Verhalten und zweckmässige An- wendung. Ein Handbuch für den öffentlichen Uuterrieht in der Königlichen Ban- Academie zu Berlin und zum Selbst- studium für Baumeister. Technologen, Kameralisten und Oeko- nomen. 2 Bäude. gr. Svyo. Velinp. Statt 33 Thl. für 23 Ihl.
Chaptal, J. A., die Chemie in ihrer Anwendung auf Kuͤnst und Handwerke. Aus dem Franzoͤs. übersetzt und mit Anmer— merkungen begleitet von S. F. Hermbstaͤdt. 2 Bde. gr. Sro. Mit 12 Kupfern. Statt 5 Thl. fuͤr 21 Thl
Eytelwein J. A., Grundlehren der hoͤheren Analysis. 2 Bde. gr. to. Mit 1 Kupfertafel. Statt 11 Thl fuͤr 71 Thl.
Las8grange, J. L., mathematische Werke. Deutsch herausge- geben von A. L. Crelle. gr. Svo. 3 Bände. Mit 2 Kupferun und Lagrange's Bildnisé. Stutt 113 Thl. für 7 ThlI.
Fur welche Preise diese Werke durch alle Buchhandlungen in erhalten sind.
Berlin, im Mai 1831. .
G. Reimer, Wilhelmistraße Nr. I
ü Im Opernhause: Armide, grof— heroische Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; Musik vom Ra
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran
Der letzte April, dramatische Klein
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
6 131.
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—
Berlin, Mittwoch den 11ten Mai Abends.
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— ————
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7
1831.
— —
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Merseburg erfolgten 19ten Verloosung der potmals Sächsischen Kammer⸗-Kredit-Kassen⸗-Scheine sind fol— gende Nummern gezogen worden, als
von Litt. B. à 500 Rthlr. Nr. 162 und 507. = PD. a 50 Rthlr. Nr. 500. 548. 592 und 666. A. à 1000 Rthlr. Nr. 392. 570. 764. 821. 855.
Außerdem sind von den unzinsbaren Kammer-⸗Kredit⸗Kas⸗ sn-Scheinen Litt, E. à 25 Rthlr. die Scheine von Nr. 12,168 bis 12,541 zur Zahlung im Termine Michaelis 1831 ausgesetzt
worden. Die Inhaber der obigen verloosten und resp. zur Zahlung
autgesetzten Scheine werden daher aufgefordert, nach erfolgtem Eintritt ü gabe der Scheine und der dazu gehörigen Talons und Coupons,
des Michaelis-Termins 1831 die Kapitalien, gegen Rück⸗
siei der hiesigen Haupt-Instituten- und Kommunal-Kasse in
Empfang zu nehmen.
Merseburg, den 19. April 1831. Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der . Staats ⸗Schulden. Der Königl. Preußische Regierungs⸗-Präsident, v. Rochow.
Bekanntmachung Bei der am heutigen Tage, unter Konkurrenz der zur dies⸗
sseitigen Steuer-Kredit⸗Kasse verordneten Ständischen Herren
Deputirten, stattgehabten 19ten Verloosung der vormals Säch⸗ sischen Steuer⸗-Kredit-Kassen-Obligationen smd folgende Num— mern gezogen worden:
1) von Litt. A. à 1000 Rthlr.
Nr. 2916. 3193. 4167. 4555. 4793. 5945. 6275. 7510. S160. 8192. 9g556. 9679. 11,471. 11,553. 11,631. 12,530. 12,604. 13,245. 13,648 und 14,642.
2) von Litt. B. à 500 Rthlr.
Nr. 415. 1021. 1521. 1606. 2163. 2913. 4518. 4608. 4685.
5160. 7057. 7572. 3) von Litt. D. à 100 Rthlr.
Nr. 232. 2520. 3200. 4393. 5324. 5657. 5867. 6055.
Die Einlosung dieser Obligationen wird Michaelis 1831 bei der hiesigen Haupt-Instituten- und Kommunal-Kasse, gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen Talons und
Coupons, erfolgen.
Merseburg, den 26. April 1831. Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der . Staats-Schulden. Der Königlich Preußische Regierungs⸗-Präsident, v. Roch ow.
Angekommen: Der Attachs bei der Königl. Großbri⸗
tanischen Gesandtschaft am Kaiserl. Russischen Hofe, Magenis, als Courier von St. Petersburg.
Zeitungs⸗Nachrichten.
Ausland. Frankreich.
Paris, 4. Mai. Die Marschälle Soult, Macdonald, Mor—
tier und Gerard, so wie die Generale, Obersten und Oberst-Lieu⸗ tenants der Regimenter, die vorgestern von dem Könige gemustert wurden, hatten nach der Revue die Ehre mit Sr. Maj. und der Königl. Familie an zwei Tafeln, die dere zu funszig Couverts, zu speisen. ? Maj. nach einander mit den Ministern der Marine, der Justißz,
eine zu sechzig, die an⸗
des Handels und der auswartigen Angelegenheiten. . Der König hat wegen des Todes seines Schwagers, des Kö—
nigs von Sardinien, auf 2 Monate Trauer angelegt.
Morgen beziehen Se. Maj. und die gesammte Königl. Fa—
nilie das Schloß St. Cloud.
Der Prin; von Joinville empfing gestern eine Deputation der Zöglinge des Gymnastums Heinrichs 1V., die ihm zu seiner auf morgen anstehenden Reise nach Toulon Glück wünschten.
Im Moniteur liest man Folgendes: „Heute morgen hatte man das Gerücht von angeblichen Bewegungen einer Oesterrei⸗ chischen Armee und von Befehlen, die den im südöstlichen Theile des Reichs stehenden Französtschen Truppen übermacht worden wäten, im Publikum verbreitet. Schon die Form, worin man diese Nachricht gekleidet hatte, indem man vorgab, daß sie von einem Königlichen Botschafter ausgegangen sey, machte, daß sie vorsichtig aufgenommen wurde. Zu einem solchen Gerüchte war aber nicht der mindeste Grund, nicht der leiseste Vorwand vor⸗ handen; wir begnügen uns mit der Bemerkung, daß dasselbe zwei Tage, nachdem die Betheuerungen des diplomatischen Corps und die Antwort des Königs das Vertrauen zu der Aufrechthal⸗ tung des Friedens verdoppelt hatten, in Umlauf gebracht worden ist. Wir können daher das Publikum nicht lebhaft genug er⸗ mahnen, gegen Nachrichten von dieser Art auf seiner Hut zu seyn. Der schlechte Erfolg der oberwähnten mag ihm als Bei⸗ spiel dienen.“
Der Moniteur enthält auch noch folgende Berichtigung: „Der Constitutionnel meldet in seinem Blatte vom zten d. M. nach dem Journal der Maine- und-Loire, daß die meuchelmör⸗ dexische Nachstellung, die dreien Gendarmen das Leben gekostet g eigentlich dem General Dumounstier gegolten habe; daß der
ezirk Beaupréau von diesem Letzteren in Belagerungs⸗Zustand erklärt, und der Hauptmann Vauthter beauftragt worden sey, den
1313. 1417. 1456. 1601. 1678. 17954. 1989. 2108 und 2370.
Gestern arbeiteten Se.
Prozeß gegen die Schuldigen einzuleiten. Von diesen Angaben ist auch keine einzige richtig. Der General Dumoustier befeh⸗ ligt die zwölfte Militair⸗Division; das Departement der Maine⸗ und-Loire, worin der Bezirk Beaupréau liegt, gehört aber zu der vierten Division, und im Uebrigen weiß Jedermann, daß es nicht dem Commandeur einer Divisson zusteht, irgend einen zu seinem Kommando gehörenden Bezirk in Belagerungs-Zustand zu erklären. Wos das Faktum selbst betrifft, so berechtigt Alles zu dem Glauben, daß es die Folge einer vorbedachten Rache ge— en die Gendarmerie war, die verschiedene, von dem Königl. Pro— urator zu Beaupréau erlassene Verhafts-Befehle gegen Indivi⸗ duen, welche Banden von Uebelthätern angehört hatten, vollzie— hen wollte.“
Der Messager des Chambres äußert: „Der Anblick der Hauptstadt in den letzten drei Tagen, wo das Namensfest des Königs die Einwohner in Bewegung setzte und die An⸗ wesenheit eines herrlichen Armee-Corps das Ganze noch mehr belebte, hat einen erfreulichen Eindruck zurückgelassen. Aus dem behaglichen und zufriedenen Aussehen der Menge ließ sich leicht abnehmen, daß Ordnung, Gewerbthätigkeit, Circulation der Ka⸗ pitalien, kurz, daß alle Privat- und öffentlichen Interessen sich von der Erschütterung der Revolution erholt hatten, und daß man die Früchte derselben zu genießen anfangt. Der Gedanke der Sicherheit, des Vertrauens und die Aussicht auf eine glückliche Zukunft hat jetzt in den Gemüthern Wurzel gefaßt. an sieht das Gute sich entwickeln, sieht, wie überall nach dem Besseren gestrebt wird, wie die Regierung ihren Eiden und der Charte vom 7. August treu bleibt, wie die Versuche der Chouans und der Republikaner ohne Härte vereitelt werden, wie die Regierung in allen Zweigen der Verwaltung einen verständigen, festen und libe⸗ ralen Gang nimmt, — und Jedermann faßt Vertrauen zu der Dauer dieser Ordnung der Dinge. Dieses Gefühl der Festig— keit des gegenwärtigen Zustandes gewinnt bei den Bürgern, wie bei der Regierung, immer mehr an Stärke, und aus ihm wird ohne Zwelfel die für das innere Glück Frankreichs, für seine Freiheit und seinen Einfluß auf die Europaischen Angelegenhei⸗ ten erforderliche sittliche Kraft hervorgehen. Die anhaltende Po— pularitat, deren der König genießt, und die durch die bisweilen heftigen Angriffe gegen die Maaßregeln seiner Minister nicht ge⸗ schwächt worden ist, ist ein schlagender Beweis für die Wah heit unserer Bemerkungen.“
Das Journal des Débats enthält in Beantwortung der Bemerkungen des Temps, Courrier frangais und National über die neu gestiftete Decoration (s. d. gestrige Bl. d. St. Z.) Folgen⸗ des: „Man beklagte sich mit Bitterkeit über die Saumseligkeit der Regierung in der Ertheilung des Juli⸗Kreuzes; diese Erthei⸗ lung ist nun erfolgt. Jetzt kommt aber eine Beschwerde weit ernsterer Art: der Orden soll die Worte tragen: Vom Könige
egeben. — Vom Könige gegeben! Als ob die Manner des n irgend etwas vom Könige zu empfangen hätten? Haben sie sich für ihn geschlagen? Was haben sie und er mit einander ge⸗ mein? Man hätte setzen sollen: National-Belohnung! Man kann, ohne zu erröthen, eine Belohnung, einen Ehrentitel aus den Hän⸗ den der Nation empfangen; aber man würde sich augenscheinlich erniedrigen, wenn man sie aus den Händen eines Königs an— nähme, den man selbst gemacht hat. Wir zweifeln nicht, daß die große Mehrzahl der Juli⸗Männer die Gesinnungen zurückweist, welche man ihnen unterlegt, Gesinnungen, die auf nichts weniger abzielen, als aus ihnen eine besondere Klasse der Nation, eine Art Aristokratie, ju machen. — Frank⸗ reich hat Ludwig Philipp auf den Thron gehoben. Wer soll die Belohnung im Namen Frankreichs verleihen, wenn nicht der König der Franzosen? Ist nicht in einem Lande, welches einen König anerkennt, dieser der erste Repräsentant der Nation? Ist es bloß ein Mann, den man auf den Thron setzt, oder ist es nicht vielmehr die Nation selbst, welche in diesem Manne reprä— sentirt wird? Ist eine Belohnung weniger national, wenn der König sie giebt? Aber was ist alsdann in Frankreich der König? Auf diese Weise würde es zwei Arten öffentlicher Belohnungen geben, wovon die einen der König, die anderen die Nation er⸗ theilte. — Alle öffentliche Belohnungen sind aber National⸗ Belohnungen; der König giebt sie, allein er giebt sie im Namen des Volks, das er repräsentirt, und diejenigen, welche sich belei⸗ digt finden möchten, sie aus seiner Hand zu empfangen, würden dadurch viel weniger den König, als Frankreich selbst, kränken. Ihr wollt die Decoration zurückweisen! Immerhin; dies steht anz bei Euch. Das Publikum wird deshalb nicht minder die Ehen nach ihrem wahren Werthe würdigen; es nimmt Unge— bührlichkeiten nicht für Heldenmuth, die Berechnungen einer klein⸗ lichen Eigenliebe nicht für Römischen Stols,. Wir halten uns überzeugt, daß die wahrhaft patriotischen Männer des Juli sich weigern werden, die armselige Rolle zu spielen, die man ihnen vorzuschlagen wagt.“ . .
Um künftig bei der Negociirung von Renten die Weitläuftig— keiten zu vermelden, die bisher daraus entstanden, daß bei einer Renten-Uebertragung dem Schatze jedesmal das Eigenthums⸗ Recht nachgewiesen werden mußte, ist mittelst Königl. Verord⸗ nung vom 29sten v. M. allen Renten⸗Juhabern die Befugniß eingeräumt worden, ihre Renten vom 1. Mai d. J. ab in Ren⸗ ten au porteur umschreiben zu lassen, .
Der General-Prokurator am Königl. Gerichtshofe zu An⸗ gers, Herr Gauthier, ist zum Kammer⸗Prasidenten bei diesem Gerichtshofe an die Stelle des Herrn Dubors ernannt worden.
Die Gesellschaft: „Hilf Dir, so wird Dir der Himmel hel— fen!“ hat eine Subscription eröffnet, aus deren Ertrage, wäh⸗ rend des den Wahlen vorangehenden Monats die größtmögliche Anzahl von ultraliberalen Blättern, für den monatlichen Preis von A Fr. das Blatt, nach den Departements zur Vertheilung unter die Wähler gesandt werden, soll. Unter den Mitgliedern, die diesen Beschluß des genannten Vereins unterzeichnet haben, bemerkt man die Herren Baude, Polizei⸗Präfekt unter Lafsitte, Carrel, Redacteur des National, Cauchois-Lemaire, gewesener Mitarbeiter des Constitutiennel, und Chatelain, Redacteur des
Courrier franęais.
Die Rede, welche der Herzog von Fitz⸗James bei den De⸗ batten über die Proposition des Herrn Baude in der Pairs⸗ Kammer gehalten hat, ist in Nantes zu 600) Exemplaren ge⸗ druckt und bald vergriffen worden. Sämmtliche in beiden Kam⸗ mern über diesen Gegenstand gehaltene Reden werden hier, in einem Band gesammelt, erschemen.
Vier Individuen, Namens Barbier, Lecomte, Bouquot und Tixier, die bei den Volks⸗Aufläufen des 13. April verhaftet wor⸗ den waren, erschienen gestern vor den hiesigen Assisen. Der An⸗ klage zufolge, hatte sich damals im Faubourg St. Jacques ein Haufe von 400 Individuen, worunter sich die Angeklagten befanden, gebildet, war mit dem Rufe: „Es lebe die Republik! Fort mit Philipp! Es lebe Napoleon II.!“ nach dem Stadthause gezogen und hatte im Namen des souverainen Volkes den dortigen Posten der National⸗Garde aufgefordert, die Waffen niederzule⸗ gen. Da es ihnen nicht gelang, diesen Posten zu entwaffnen, so wendeten sie sich nach dem Faubourg St. Antoine, um Ver⸗ staͤrkung zu holen. Der Haufe wurde aber unterweges zerstreut und die genannten Individuen wurden unter der Anklage der erfolglosen Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Gesetze ver— haftet. Da die Jury sie aber für nicht schuldig erklärte, so wur⸗ den sie sofort in Freiheit gesetzt.
Die gestrige Nummer des Journals „la Révolution“ ist auf der Post in Beschlag genommen worden. Der Redacteur dieses Blattes, Hr. Fazy, ist von dem Assisenhofe zu Besangon wegen eines Artikels über die Erhebung der direkten Steuern in dieser Stadt zu 14tägigem Gefangniß und 200 Fr. Geldstrafe kondemnirt worden.
Der Redacteur des Journals „la France Nouvelle“, Herr Leo Pillet, ist wegen Verleumdung des General⸗Prokurators, Herrn Persil, von dem hiesigen Königl. Gerichtshofe vor den Assisenhof verwiesen worden.
Beim Graben einer Tranchée in Soissons haben die Arbei⸗ ter eine antike Gruppe von weißem Marmor gefunden, die einen Römer vorstellt, wie er einem Kinde beim Hinaufsteigen auf eine Treppe behülflich ist. Köpfe und Arme der Figuren sind abge⸗ brochen; die ganze Gruppe wiegt ungefähr 2009 Kilogramme. Der Minister des Handels und der öffentlichen Bauten hat so⸗— gleich Befehle zur Erhaltung dieses interessanten Denkmals er⸗
theilt. Auf den Antrag des Maires von Soissons ist es einst⸗ weilen in einem der Säle der dortigen Bibliothek aufgestellt worden.
Unter dem Titel „Historisches Archiv Frankreichs und des Auslandes“ wird in monatlichen Lieferungen eine Uebersicht der
Art des Englischen Annual-Register erscheinen. Das Journal des Debats beurtheilt die vor kurzem erschienene erste Nummer dieser periodischen Schrift mit Beifall.
Herzog Karl von Braunschweig ist am 238sten v. M. mit seinem Gefolge in Bordeaux angekommen und hat am folgen⸗ den Tage seine Reise nach Spanien fortgesetzt.
Am Namensfeste des Königs wurden an 1200 bedürftige, nicht in die Armen⸗-Listen eingetragene Familien von Arbeitern, welche die Unterstützung des Königs nachgesucht hatten, Vorräthe von Brod und Fleisch vertheilt, welche hinreichen, um sie eine Woche lang zu ernahren.
Der Gouverneur von Martinique, Contre⸗-Admiral Dupotet, meldet dem See⸗Minister unterm 12. März, daß in der Kolos nie die Ruhe vollkommen wiederhergestellt sey. Die gerichtliche Untersuchung über die im Februar stattgehabten Unruhen wurde thätig betrieben. So viel ergab sich schon damals daraus, daß das Komplott von den Sklaven der Stadt und des Weichbildes derselben, die sich geschmeichelt hatten, daß die freien Farbigen und die Schwarzen auf dem flachen Lande mit ihnen gemein⸗ schaftliche Sache machen würden, ersonnen und ausgeführt wor— den war. Der Gouverneur fügt hinzu, daß späterhin noch ver— schiedene Brandstiftungen stattgefunden hätten, daß indessen die Gährung allmälig nachlasse, und mithin zu erwarten stehe, daß ähnliche Unglücksfälle sich nicht wiederholen würden.
Das von Paganini zum Besten der Armen gegebene Kon— zert hat 6105 Fr. eingetragen, wovon er 3000 Fr. direkt an eine n . Anstalt und unter mehrere unglückliche Familien ver— theilt hat.
Großbritanien und Irland.
London, 4. Mai. Das Hof-Journal äußert: „Wir freuen uns, anzeigen zu können, daß die allerfreundschaftlichsten Verhältnisse zwischen dem Englischen und Französischen Kabinet in jeder Beziehung bestehen; und daß Ludwig Philipp unserem gnaädigen Monarchen durch seinen Gesandten seine Bewunde— rung wegen des hochherzigen Benehmens ausgedrückt hat, das . bei einer neuerlichen Gelegenheit an den Tag ge— egt hat.
Unter den neuerdings erwählten Parlaments-Mitgliedern bemerkt man Sir Fr. Burdett und Herrn Hobhouse für West— minster, Herrn Baring für Callington, Herrn Sergeant Wilde für Newark und Herrn Sadler für Aldborough.
Dem Morning Herald zufolge, geht in der City das Gerücht, daß das neue Parlament zwar in Monat Juni zusam— mentreten, jedoch nur die nothwendigsten Finanz- und anderen Angelegenheiten von geringerem Interesse erledigen werde, als⸗— dann aber bis zum Anfange des Monats Februar prorogirt wer— den dürfte. „Es ist zu wünschen“, sagt das genannte Blatt, „daß dieses Gerücht unwahr sey, und wir glauben auch, daß es eine bloße List des Feindes sey, erfunden, um die Freunde der Reform zu entmuthigen und ihnen Mißtrauen gegen die Mini⸗ ster einzuflößen. Mindestens würde ein solches Resultat durch nichts so leicht herbeigeführt werden können, als durch die Ver— breitung der Idee, daß das Passiren der Bill einen Augenblick länger, als es absolut nothwendig ist, verzögert werden möchte. Man sagt gewöhnlich, und zwar mit Recht, daß es für alle die— jenigen, die etwas zu hinterlassen haben, eine heilige Pflicht ist, bei der Ungewißheit des menschlichen Lebens, so frühzeitig als
möglich ein Testament anzufertigen. Ist dies mit Bezug auf
politischen Ereignisse, mit statistischen Notizen verbunden, nach
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