1831 / 135 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

; Königliche Schausptele. —— 1 . . Oberon, 3 der

romantische Feen-Oper in 3 Abtheil mit llets; Er. von C. M. v. . m, r, , .

reise der Plätze: Ein Platz in d des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. 10 2. 2c. ,

Im Schauspielhause: Stille Wasser sind tief, Lustspiel in à Abtheilungen, von Schröder. (Herr Devrient: Baron Wi—⸗ burg.) Hierauf: Humoristische Studien, Schwank in 2 Ab— theilungen.

Montag, 16. Mai. Im Schauspielhause: Donna Diana, Lustspiel n 3 Abtheilungen, von A. West. (Hr. Devrient, Koö— nislich Sächsischer Hofschauspieler, bisheriges Mitglied des Ham— burger Stadttheaters: Don Cäsar, als Gastrolle.) Vorher:

Philipp, Drama in 1 Akt.

Dienstag, 17. Mai. Im Opernhause: Die schöne Mül⸗ lerin, Oper in 2 Abtheilungen. Hierauf: Die jungen Pensio— nairinnen, komisches Ballet in 4 Aufzug, von Ph. Taglioni.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königstädtisches Theater.

Sonntag, 15. Mai. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Feenreiche, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten.

Montag, 16. Mai. Zum erstenmale: Männertreue, oder: So simd sie Alle, Lustspiel in 1 Akt, von Albrecht. Hierauf, zum erstenmale: Der Wollmarkt, oder: Das Hötel de Wibourg, Lust— spiel in 4 Akten, von Clauren. (Herr Matte, Regisseür vom ständischen Theater zu Gräz, im zweiten Stücke: den Amtsrath Herbert. Mad. Matte, im ersten Stücke: die Mariane, im zwei⸗ ten: die Fürstin von Wibourg, als Gastrollen.) Dienstag, 17. Mai. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Feenreiche, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten.

ö 932 Eer liner Börse. Den 14. Mai 1831.

St. Schuld Sch.

Amtl. Fonde- und Geld- CGours-Zettel. (rens6. Cour.) 22 4

4 8911 85 1Ostpr. Efandbrf. 965 951 Er. Engl. Anl. is 5 88 2 pfandbrf 4 * on Er. Engl. Anl. 25 S953 Kur- u. Neum. do. dq i033. Pr. Engl. Obl. 30 4 S3 S2zi Schlesische do. 4 10s Kurm. Obl. m. I. C. 4 88 Rest. C. d. K- u. N. 54 153 Neum. Int. Sch. do. 4 881 I. Sch. d K- u. N. 55 354 Berl. Stadt · Oblig. 4 S9 Königsbg. do. 4 87 Elbinger do. 44 92 1011. vollw. Dok 18 Danz do. in Ih. 355 Nene dito 195 Westpr. Pfandbr. 4 92 Friedrichsd'or.,. 13 12 EGrossh. Pos. do. 4 493 Ihisconto. .... 31 41 Wechsel- Cours. . Brief Geld. Amuaterudlum-- .. 250 FI. Kurz 1407 140 , . 250 Fl. 2 Mt. 1409 1334 , 300 Mk. Kurz 144 149 k 309 Mk. 2 Mt. 1483 142 Landon i , , , , . 1 LStI. 3 Mt. 6 20 . 300 Er. 2 Mt. S0 J 6 , . 1027 w 150 II. 2 Mt. 102 . 100 Th. 2 Mt. 99 *, 90 w 100 IhIl. 8 Tage 1024 Frankfurt. H. WV. . 150 FI. 2 Mt. 102 101 Pęteroaharg BN... 100 Kbl. 3 Woch. 291 er 600 FI. Kurz Q

Auswärtige Bsrsen-.

* Amsterdam, 9. Mai. Niederl. wirkl. Schuld 39. Ausgesetzte do. 3.

2 K 2 ĩ 15. Russ. bei Hope 88. Oesterr. 5proc. Metall. Si. ,.

Neap. 4j London, J. Mai.

3proc. Cons. Sog, auf Abrech Sir. Bras. ö Griech. 21. bproe. Mex. 36. hnung Sts. Bras, 59. Dun. sn

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der Staats⸗-Zei

s 2 . ö t

. . Sxalte 1, 1 6 unten, statt „zu en

i u engeren“ und Zeile von unten schti

lies gern r , . in Nr. 130 dieser Zeitung, Seite gl6, Spalte n

statt „Form“ lies „Ferne“. 2 ,

mr m mm,, / / / 2.

NEUESTE BGRSEHRN-NACHMMRFHIHCAgECß6̈C

Frankfurt a. M., 11. Mai. DOesterreichische t Metalliques S4. S4. Iprocentige 7313. 7323. , , , J , , . Brie. ne, en, . 1255. 1253. Hern, Obligationen 1163. Loose zu 100 Fl. 159. B. sh⸗ Loose 16. 5. . ,,

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

* M Gem m, e,.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Eci ee m

Allgemeiner Anzeiger fur die Preußischen Staaten.

Ci t nat i o n e n

torschollsner und ausgetretener Personen, Behuts deren Lodéserklärung oder Vermögens- Consiscatiors, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

rspin Name des Eitaten.

Letzter bekannter Aufenthalt desselben.

Perempt 1 Name des Gerichts. Sistir. Blatt, wo das Weiter

Termin. zu ersthen.

rsen. Die unbekannten Glaͤubiger an die Kasse, des Posenschen Landgestüts zu Zirke, aus dem Zeitraume bis jum 1. Januar 1828.

3 ;

Bekanntmachungen.

Oeffentliche Vorladung.

Der Zinsenmeister und Consul Albert Blankennagel zu Soest, hat seinen Erben von einer im Jahre 1626 den 16. Mai zur Huͤlfs— leistung dortiger dürftiger studirenden Buͤrgerkinder errichteten, 300 Thaler ursprüͤnglich verragenden Stiftung das Kollationsrecht verbehalten, die Frau Galand Elisabeth von Grandis, geborne von Blankennagel, gedachte St pendien-Stiftung zu Soest, am 3. Juli 1748 für siudioses theologie auf ein Kapital von 400 Thasern naher festgesetzt, und deren Bruder, der Hauptmann von Blanken— nagel besagter Stiftung zu Soest, den 29. September desselben

Jahrs gleichfalls ein Kapital von 490 Thalern ausgesetzt.

Dieselben, so wie die von diesen Stiftern etwa nachgelassenen unbekannten Erben, Erbnehmer und Nachkommen, werden zu dem anf den 3 September 1831, Morgens 11 uhr, bestimmten Termine, vor dem Deputirten, Herrn Oher Landes- gerichts-Assesso von Ellerts vorgeladen, um sich persoͤnlich oder schriftlich in diesem Termine oder vor demselben beim Collegio, oder in dessen Registraͤtur, Behufs jenes ihnen vorbehaltenen Ver— leihungsrechts, soweit solches als Vermoͤgen eventualiter Nachlaß der Stifter angesehen werden kann, zu melden, und weitere An⸗ weisung zu gemwaͤrtigen; widrigenfalls dieser Nachlaß dem Fiskus als herrenloses Gut zugesprochen werden muß.

Hamm, den 26. Oetoher 1830.

Königl. Preuß. Ober-Landes-Gericht. .

Oeffentliches Aufgebot. Von der Ostpreuß General-Landschafts-Direktion werden zu Folge der vorhergegangenen einzelnen Verlust-Anzeigen, nachbenannte verlorne Zins⸗Coupons hiermit oͤffentlich aufgeboten:

e ran. m

Bezeichnung der verlornen Zins-Coupons.

Namen von den Ostpreuß. P 4 ü . des : Ostpre . . die ; . ö . ebungs⸗ SEigenthümers. ; Depar⸗ . . genth Git. . Ee Termine. A Frau Prediger Uhle g mann in Potsdam Wicken 6 131 1000 Weihnachten . erg 1821. s Armen⸗Direktion in Borcken Mohrun⸗ 33 10001 desgl. 1833. Berlin. gen Dublie⸗ Koͤnigs⸗ 225 1000 nen berg dito dito 3. desgl. i610. dito dito 230 1000 Schoön⸗ dito 9000 desgl. 1810. walde ; ß 10 J. J. & Susmann Molditten Mohrun⸗ 10 1000 desgl. 1833. Heynemann in Ber⸗ gen 1n

Die ermanigen Inhaber dieser Conpans werden hierdurch auf— gefordert, solche spätestens im Johannis-Termin 1831, bei der ge— döriden Departements oder hier hei der General-Landschafts-Casse, oder auch bei unserer Azentur in Berlin, mit Anzeige ihres etwa— nigen Anspruchs auf neue Coupons zu praͤsentiren, im Fall ihres Ausbleibens aber ju gewartigen,

daß nach beendigter Zinsen-Auszahlung fuͤr den Johannis⸗ Termin 1831, die hier aufgebotenen Coupons Rebst den

etmanigen Anspruchen ihrer unbekannten Inhaber auf

neue Coupons - Bogen fuͤr erloschen erklart, und den hier angedebenen Eigenthuüͤmern der Coupons, sowohl die dar— auf faͤlligen Zinsen gejahlt, als auch die darauf etwa noch zu empfangenden neuen Coupons-Bogen verabfolgt, dage⸗ gen die sich spaͤter meldenden Inhaber nicht von der Landschaft befriedigt, sondern an die Empfaͤnger gewiesen werden sollen. ;

Koͤnigsberg, den 24 Juli 1830. Konig! Ostpreuß. General-Landschafts-Direktion.

Sdietal⸗ Citation. Der Schuhmachergeselle Johann Friedrich Borsdorf, am 30. Juni 1734 zu Friesack geboren, welcher im Jahre 1813 bei dem

wieder erstattet.

Ldger. zu Meseritz. / 4. Juni 31 Posener Int. Bl. p. 129.

ju einem Depot nach Ohlau in Schlesien abgegeben ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich gegeben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch dessen unbekanntö Erben und Eibnehmer, auf den Antrag der verehrlichten Ackerbuͤraer Hansen, Friedericke, geb. Berns zu Waaren im Mecklenburg-Schwerinschen, hierdurch vorgelaben, in dem auf ͤ f

den 23. Augu st d. J., Vormittags 10 uhr, auf dem Stadigersicht zu Friesack anberaumten Termine, sich ent— weder schriftlich oder personlich zu melden, und die weitere Anwei— sung, im Nichterscheinungsfalle aber zu gewaärtigen, daß er als ver— schollen für todt erklaͤrt und sein Vermögen seinen legitimitten Erben ausatantwortet werden wird.

Neustadt a. d D., den 8 April 1831. Das Stadtgericht zu Friesack

. Wann nach dem am 4 d. M erfolgten Eingange des Be— richts der mit der Abschaͤtzun« der graflich von Schlitzsüen Guter: Burg⸗Schlitz, Kaarstorf, Goͤrshausen und Hohen-Demzin, beauf— tragten landwirthschaftlichen Taxanten der Separat-Verkauf von R angemessen erachtet worden, so wird hierdurch dͤf⸗— entlich bean nt gemacht, daß in dem, durch die Ladungen vom 23 Maͤrj d. J. auf den 6. Juni 8. J. jum Verkauf von Burg⸗ Schlitz, Kaarsorf, Goͤrzhaufen und Hohen-Demzin anberaumten Termine, nur Burg⸗Schlitz, Kaarstorf und Goͤrihausen werden zum Verkauf gestellt werden, dagegen aber Hohen-Demzin am 9. Juni dieses Jahres fuͤr sich allein zum Verkauf kommen wird. Gegeben Güstrow, am 6. Mai 18531. Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗ Kanzlei allerhoͤchst verordnete Direktor, Viee⸗Direktor und Raͤthe. Brandt.

Bad Re nn d orf.

ö Bekanntmachung.

Einem geehrten Publikum wird von Seiten der unterzeichne—

ten Direktion zur Kenntniß 6 daß die Bade⸗Anstalt zu . Re n n o r am 1. Juni d. J. eroͤffnet wird, und von diesem Tage an die Schwefel Schlamm-, Gas-, Douche, Tropf und Stuͤrz-Baͤder, die Sals⸗Baͤder aber vom 15 Juni an, gegeben werden. Anfragen in aͤrjtlicher Beziehung sind an die dasigen Brunnen— arite, Herrn Hofrath Dr. d'Oleire in Bremen, und Herrn Dr. teuber in Cassel, und Bestellungen von Logis, mit Bemerkung , nn eber Zahl der Zimmer, an den Herrn uͤck in Nenndorf zu e anttli

,, rf zu richten, welcher solche puͤnktlich

Nenndorf, den 21. April 1831.

Kurfürstliche Brunnen⸗Direktion.

; R nig e i g e, die Verlegung des Wollmarktes in Leipzig betreffend.

2 Der dies jährige Wollmarkt auf hiesigem Platze wird nicht am 31. Mai dieses Jahres, wie vom Rathe dieser Stadt unterm 28sten vorigen Monats bekannt, gemacht worden ist, sondern, zur Vermei— dung des jetzt erst zur offentlichen Kenntniß gekommenen Zusam⸗ mentreffens mit den in den hiesigen und benachbarten Landen be— vorstehenden Wollmaͤrkten, schon

) a m 25. Mai dieses Jahres anfangen, und mit dem 1. Juni dieses Jahre

sich endigen.

2. Von jedem Lentner Wolle, welche von und mit d 22. Mai dieses Jahres so wie wahrend der ganzen Dauer des g marktes, für diesen anher gebracht wird, werden nur Vier Gro— schen als die Haͤlfte der dermaligen Handels-Abgaben entrichtet; dagegen wird, wenn, erweislich die Wolle unverfauft vom Woll markte wieder ausgefuhrt wird, die davon bezahlte Eingangs⸗Abgabe

Leipzig, den 5 Mai 1831.

C.

Eine Ordonnanz des Königs der Franzosen, d. d. Paris v , , , , . d. 4. om 29. Abril e., sSestattet es, dals die franzäsischen 5, 45, 4 und z proceutige Renten, welche auf -Namen lauten, vom 160. Mai d J ab, au porteur unigetauscht werden können, damit dadurch eine leichtere Cireulation dieser Iuscriptionen sowohl ilin Frank Yi. 21 * 29 . * . ö 5

reich, als inne Auslande stattfinden Kanu,. In Folge dessen benach-

richtige ich hirrimit das verehrte Publikum, dafs ich durch meine , ,, , . in Paris im Stande gesetz. bin, auf vor- 1 ; 5. 4, 4 und 3 hrocentigen Renteuꝶ- Inscriptionen je der Ban] 1 e,. den hilligsten bedingungen und mit der gröls- ten Pünktlichkeit auszuführen. hBestelluugen hierauf, werden vou heute 16. in meinem Comtoir, unter den Liuden No. 44, angenom- men. Unter welchen Bediusunzen die fälsig werdenden Ziusen der vorerwähnten Kenten -— Insctiptionen zur Erleichterung der Inhaber in. der Felge bei mir erhoben werden könueun, werde ieh späterhin ehenfalls darch diese Blätter anzeigen

Berlin, den 13. Mai 1831.

Arons Wolff, Linden No. 44 im Caffé Royal.

Elberfeld. Die Direktion ves deutsch-amerikanischen Berz) werk-Vereins hat von den, auf den alten und auf den neuen Aktien annoch ruhenden 16 pCt., der in der 160 General ⸗Versamm⸗ lung am 11. Februar 1829 decretirten Zubuße wiederum 2. pC. eingefordert, bie späte stens am 29. Ä ugust d. J. baar f El, berseld eingtzahlt werden müssen, jedoch auch früher unter Ao— zug eines halben Prozentes Discont per Monat, vom Tage der wirklich in Elberfeld erfolüten Zahlung bis zum Verfalltage gerechnet, berichtigt werden koͤnnen Sie hat dabel auf die Nachtheile aufmerksam gemacht, denen, nach § 3. der Statuten und den Beschlüssen der General-Versammlung, derjenige Aktionaͤr sich aussetzen wurde, der binnen dieser zrist ihrer Aufforderung keine Folge leistete, und versprict, in ihrem naͤchsten Rundschrei⸗ ben die Veranlassung zu dieser Einforderung mitzutheilen.

Zum bevorstehenden Johannis-Termine erlauben wi i hochverehrres Publikum hierdurch darauf aufmertsam 96 daß wir auch dieses Quartal sowohl bei der hochiöbl. Land— schaft, als guch bei andern Behörden rc. ze. die Zinsen, erhebung und Ausjahlung von Pfandbriefen, Staatspapie⸗ ren, Hypotheken und Dokumenten jeder Art, gegen eine Verguͤrigung von 24 sgr. vom Hundert fortwaͤhrend ubernehmen jedoch von 1000 Thl. an sind nur 14 sgr. zu bezahlen.

Zugleich empfehlen wir uns den Herren Kapirali— sten zum Ein- und Verkauf von Staats- und andern Documenten, so wie jur sich ern Unterbringung ihrer verfügbaren Gelder, von der groͤßten bis zur kleinsten Summt auf Hypotheken und Wechsel zu 5 und 6pét. jaͤhrliche Zin⸗ sen, und versichern die prompteste Ausfuͤhrung.

Breslau, den 10. Mai 1831.

Anfrage- und Adreß⸗-Büreau im alten Rathhause.

—— ————

Literarische Anzeigen.

In A. Asher Buchhandlun sedr h ist zu haben: chy g. Neue Friedrichsstraße Nr. 4,

Corpus jurit Canonici. Ed. Boehmer. Z vol. dio. Hale, 74]. für 8 Thl. 25 agr. Dasselbe ed. Piches et Pelletier. Paris 2. 5 Thl. Gregorii Magni Opera ed. Benedict. 4 vol. fol. Paris, 705. 33 Ihl. Cyrilli Opera ed. Aubert. 7 vol. fol. Paris 638 50 ThIl. Origiues Opera ed. de la Rue. 4 vol. fol. Charta Mana. Paris, 733 39. 490 LThl.; und mehrere Fir— Hhenvaͤter bester Ausgaben zu billigen Preisen. Ferner: Criiei Sacti. J vol. fol. Franef. 96. S Th. Castelli Lex Syr. ed. Michaelis. 4to Göttintzen, 788. 3 ThlI. 15 gr. MHufrezne du Casgus Glols. 2d Script. mediae et infiniae Iatinit. 3 vol. Fraucl. 7109. 6 ThI. Buxtorff Goncordauüa Bibl. hebr. et chald. sol. Basil, H32. 7 Tul. Fahricii Bibl. Grace, ausge ieichnet schoͤn. 14 vol. 4to. Hamb; 716 28. 14 Thl. Haller Hirt. Stirpium lelvetiae Kptfr. 2 vol. fal. 21 Thl. Kircher Musurgia uni- Yerralis,. Rom, 650. 3 ThI. 15 sgr. Oeder flora danica, mit 6b0 illum. und schwarzen Kupfern. 20 Thl, Spiuoza Opera Posthuma. 4to. 677. 2 Thl. Suidae Lex. ed. Küster Cantabrig. 721. 35 Thl. Surenhusen Mischna. 6 vol. sol. Amst., 702.

14 Thl. Altes in sehr schoͤnen Exempla se werthvolle Werke. remplaren, so wie viele andere

Bei uns ist erschienen:

Der Rath der Stadt Leipzig. Müller.

Amts Lauenstein im Hannoverschen, wird wegen Familien⸗Angele⸗

geib⸗Infanterie⸗Regiment eingestellt und am 4. August ejusd. anni

wn

genheiten, und Militair-Pflicht aufgefordert, sofort in seine Hei— math zurück zu kehren. 9 n n,

Der Kunstdrechsler-Geselle Carl Schuͤbeler aus Hemmendorf,

n , , , e

Ein Gemaͤlde des Lebens dieser Residenz-Stad

t und

ihrer Bewohner, dargestellt in genguer Verbindung

mit Geschichte und Topographie. Mit mehreren Kupfern und dem neuesten Grundriß von Berlin. gr. Syo. cart. 25 Thl.

Schu beler, Buͤrgermeister.

W. Natorff & Comp.

Port. 453. Russ. 91iz. Span. 16

keit fey eine so natürliche Folge des llärte Bürger es gar nicht einmal wagen werde, i behaupten,

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung

M 135.

d s

Berlin, Montag den 1tten Mai.

1331.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der sten Landwehr-⸗Brigade, von Rudolehi, von Frankfurt a. d. O.

Der General-Major und Commandeur der 10ten Landwehr⸗ Brigade, von der Gröben, von Posen.

Der General-Major und Commandeur der 11ten Landwehr— Brigade, von Wedell, von Saarlouis.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 8. Mai. Heute Vormittag kam der König zur Stadt und arbeitete nach einander mit sämmtlichen Ministern. m 4 Uhr besuchten Se. Majestät die Kunst-Ausstellung im Louvre und kehrten demnächst nach Saint-Cloud zurück.

Man versichert, daß der König seine beabsichtigte Reise durch sämmtliche Provinzen des Königreiches nächstens antreten werde, um sich selbst von den Wünschen und Bedürfnissen derselben zu sberjeugen. Zunächst wollen Se. Majestät die an der Seine liegenden Derartements der Normandie besuchen und in Rouen, Habre, vielleicht auch in Eherbourg, verweilen. Die Abreise des Monarchen wird wahrscheinlich einige Tage nach der Musterung der National-Garde stattfinden. Unter den Personen, die den König begleiten werden, nennt man die Minister des Krieges und der Marine.

Der anhaltend schlechten Witterung wegen ist die auf heute angesetzt gewesene große Revue der National-Garde abermals auf Hinftigen Somntag, den t5ten d. M., verlegt worden. Die Vahl der Offiziere und Unteroffiziere der National-Garde, die im Laufe der nächsten Woche stattsinden sollte, wird jetzt erst am Montag, den 16ten d. M., beginnen.

Es heißt, daß die Auflösung der Deputirten-Kammer am 15jten d. M. erfolgen werde und daß die Wahl-Kollegien zu— gleich auf den 20sten oder 25. Juni zusammenberufen werden würden.

Der Monitenr enthält heute, zur Widerlegung der von verschiedenen öffentlichen Blättern gemachten Einwendungen ge— gen die Decoration des Juli, folgenden amtlichen Artikel: „Die Regierung faßt keinen Beschluß, bevor sie nicht alle gesetzliche zolgen desselben berechnet, vor Allem aber sich die verschiedenen Uuslegungen hergezählt hat, die der Eigennutz oder umverständige Leidenschaften stets von einem solchen Beschlusse zu machen su— chen, um ihn zu entstellen oder die öffentliche Meinung irre zu führen. Dies ist das Loos ihrer wohlbegcündetsten Entschließun— gen; es mußte auch das der Verordnung seyn, wodurch die Form des Juli-Kreuzes bestimmt und von den Bürgern, die dasselbe verdient haben, ein Eid verlangt wird. Man wendet gegen den Eid ein: 1) daß er nur durch ein Gesetz verlangt werden könne; Y daß kein einziger Artikel des Gesetzes vom 13. Dez. 1830, wodurch das Juli-Kreuz gestiftet wurde, einen Eid vorschreibe; daß sonach 3) der Regierung das Recht einräumen, irgend eine Bedingung außerhalb des gedachten Gesetzes aufzulegen, so viel heiße, als ihr das Recht zuerkennen, dieses Gesetz willkürlich zu veräudern. Wahr ist es, daß kein A ctikel des Gesetzes vom 13. Dez. 1830 einen Eid vorschreibt; aus dem Umstande aber, daß das Gesetz über diesen Punkt schweigt, darf man nicht schließen, daß es die Bürger, die einen Orden erhalten, welcher nur kraft eines von den drei Staats-Gewalten ausgegangenen Akts besteht, und der

unter der besondern Bestätigung der einen dieser Gewalten

verliehen wird, der Eidesleistung enthebe. In der That, dadurch, daß der König der Decoration, für welche die betreffende Kem— mission bloß as Präsentations-Recht hatte, seine Be stä— tigung giebt, verpflichtet er sich zugleich, ihr Achtung zu ver—⸗ schaffen, das gesetzwidrige Amegen derselben zu verhindern und ihr dieselben militairischen Ehrenbezeugungen, als der Ehren⸗-Le⸗ gion zu Theil werden zu lassen. Hierzu bedarf er der Mitwir⸗ lung der Gesetze, der Tribunale, der öffentlichen Macht und der Armee, deren Oberhaupt er ist. Ist es nun aber wohl möglich, sich in einem Staate eine Anomalle, derjenigen gleich zu denken, wonach eine Klasse von Bürgern, die in dem Genusse ihres Vorrechts durch die Gerichte, die öffentliche Macht und die Ge— setze besonders beschützt wird, diesen Gesetzen und dem mit der Vollziehung derselben beauftragten höchsten Oberhaupte zuvor nicht den Eid der Treue und des Gehorsams zu leisten brauchte? Also würde das Gesetz selbst, welches jene Decoration bewilligt hat, mit den Worten? „Wir Ludwig Philipp, König der Fran— osen, haben befohlen und befehlen hiermit“ anheben, und mit den Worten: „Wir gebieten Unseren Gerichtshöfen und Tribu— nalen, den Präfekten und Verwaltungs-Behörden, dem gegen— wärtigen Gesetze Achtung zu verschaffen u. s. w.“ schließen, während die Burger, zu deren alleinigem Besten das Gesetz sti⸗ pulirt, sich des demselben gebührenden Eides für enthoben halten könnten. Also würde der König, der die von der Kommission gemachten Vorschläge bestätigt, durch diese Bestätigung selbst me. haben, daß es unter einer Klasse von Bürgern, deren echte er durch, in seinem Namen gefällte Urtheile verbürgt, Männer gebe, die sich in offener Feindschaft mit unseren Insti⸗ tutionen und den Landes-Gesetzen befinden, Manner, die die—⸗ sen Institutionen und Gesetzen zuwiderlaufende Grundsätze näh⸗ ren und verkündigen, Männer, vor denen gleichwohl unsere National⸗Gardisten und Soldaten das Gewehr anziehen müßten. Wenn eine Nothwendigkeit, wie die der Eidesleistung, in dem Gesetze vom 13. Dezember nicht ausdrücklich ausgesprochen wor— den ist, so liegt, man muß es gestehen, der Grund wohl lediglich darin, daß der Gesetzgeber der . war, jene Nothwendig— Fesetzes, daß der aufge⸗

die Weglassung dieses Punktes sey einer Vergessenheit zuzuschreiben. m das öffentliche Aergerniß zu vermehren, wozu jene, eines Franzosen so wenig würdigen Bedenklichkeiten Anlaß geben, ver⸗ langt man, daß die Worte: „Gegeben von dem Könige“, von der Decoration verschwinden. „„Eine solche Inschrist““, so fagt man, „würde das Wesen der Belohnung verändern, die danach auf— hörte, eine National-Belohnung zu seyn, um eine Königliche Gunstbezeugung zu werden; im Uebrigen sind die Ereignisse, um derentwillen die Decoration gestiftet worden ist, älter als die Re⸗ gierung des Königs selbst.““ Wie will man aber verhindern, daß eine Decoration, wozu gesetzlich die Königliche Bestätigung nothwendig ist, nicht zugleich auch, wenigstens für einen Dritten, eine Königliche Gunstbezeugung sey? sie ist ihrer Natur nach (wie mehr oder weniger Alles, was von dem Gesetze ausgeht) zugleich eine Gunstbezeugung der Nation und des Königs. Welche verderbliche Tendenz ist es nicht, wonach man die drei Staats⸗ Gewalten, deren Einheit und Zusammenwirken allein jene ver— fassungsmäßige Regierung begründen können, um die sich die wahren Julimaänner reihen, beständig von einander trennen und veruneinigen will. Die Regierung, welche eifersüchtig darauf halt, Alles zu ehren und zu belohnen, was an den Exeignissen des Juli Theil genommen hat, ist daher nicht aus den Schranken ihres Rechtes getreten und wird dasselbe zu behaupter wissen: sie wird das Juli⸗Kreuz kraft derselben Gesetze beschützen, mit denen sie zur Vertheidi⸗ gung der übrigen gesetzlichen Institutionen bewaffnet ist. Sollte die Ausübung dieses Schutzes andererseits Gesetzes-Uebertretun⸗ gen zur Folge haben und einige verkappte Interessen ans Tages⸗ licht ziehen müssen, so würde Frankreich daraus nur noch um so deutlicher ersehen, welche kleine Anzahl von Mannern hinreicht, um so viel Lärm zu machen, und was es von so seltsamen De—⸗ clamationen zu halten hat. In der That hüte man sich wohl, die Vermuthung zu wecken, daß diesem ganzen Treiben republi— kanische Meinungen und Ansichten zum Grunde liegen; denn ohne allen Zweifel würde man dadurch den ganzen Widerwillen des Landes erregen; dies lehrt die Erfahrung der letzten neun Monate. Was bedeutet nun aber jene Affectatien, womit man die mit dem Juli-Kreuze Decorirten unter dem Vorsitze von Mämnern versammelt, die noch vor wenigen Tagen, sogar in dem Heiligthume der im Namen des Königs verwal⸗ teten Justiz, ihre republikanischen Grundsätze verkündigten? Was bedeutet jene vorbereitete Ueberraschung eines Stürmers der Bastille (eines gewissen Décombis; siehe den folgenden Artikel), der dem Jahre 1830 das Jahr 1789 gegenüberstellen und gleichsam den Monarchen ersetzen wollte, indem er mit eige⸗ ner Hand Bänder vertheilte, um die sich einige funfzig Personen stritten? Was bedeutet endlich das Stillschweigen, welches denen geboten wurde, die gegen die Berathschlagung protestiren woll— ten;“) was die Absichtlichkeit, womit man am folgenden Tage jenes Stillschweigen als Einmüthigkeit interpretirte! Man sehe sich wohl vor: Frankreich will nicht ferner belogen seyn; und erblickte es eine Handvoll Männer, die geschickt jede Ge⸗ legenheit ergreifen, um der Regierung Hindernisse unter allen Formen in den Weg zu legen, und die sich der ver⸗ fassungsmäßigen Freiheiten bedienen, um die Verfassung selbst anzugreifen, so würde es darüber im höchsten Grade entrüstet seyn; man hat dies bereits aus dem schlechten Erfolge ei⸗ niger Versuche derselben Art gesehen. Mögen die wahren Bür— ger des Juli die Hand aufs Herz legen und sich fragen, ob sie es sind, von denen die Regierung, die Frucht unserer Revolu⸗ tion, systematische Widersprüche zu erwarten hat! Mögen sie sich überzeugen, daß der Eid, den man von ihnen verlangt und der ohne Zweifel ihrem Gewissen entspricht, einem Könige gilt, welcher zugleich Burger von 1789 und der drei Julitage ist! Mögen sie wohl bedenken, daß die ehrenvolle Auszeichnung, die ihre Brust zieren soll, ihnen keinen andern Ehrgeiz ein— flößen darf, als sich vor ihren Mitbürgern durch eine festere Anhänglichkeit an die von ihnen errungenen und von dem Könige bestätigten Institutionen auszuzeichnen! Der König hat dem Datum der drei Juli-Tage seinen Namen hinzufügen wol⸗ len. Hätte er diesen Gedanken nicht gehabt, so hätten die auf— geklärten Patrioten ihm denselben eingeben müssen. Durch seine Hände vertheilt die Nation alle Ehrenzeichen. Alle Eide sind wechselseitig. Der König hat den seinigen am 9. August dem Lande und der Verfassung geleistet. Wer dürfte sich also wei⸗ ern, ihn zu erwiedern; wer wäre namentlich zu einer Ordens⸗ e, e, die auf emer solchen Weigerung beruhte, berechtigt? Das Gesetz, die Regierung und das Land würden in gleichem Maaße eine solche Anforderung zurückweisen; denn wir sind dessen gewiß das Land wird so wenig gegen die Regierung, als diese gegen das Gesetz verstoßen.“

Der Eourrier frangçais erzählte gestern das in vorste⸗ hendem Artikel erwähnte Faktum folgendermaßen: „In dem Augenblicke, wo in der Sitzung, die vorgestern in der sogenaun⸗ ten „Graude-Chaumiere“ stattfand (s. das gestrige Blatt der Staats-Zeitung), die Frage wegen des von den Decorirten des Juli verlangten Eides erörtert wurde, verlangte Herr Décombis das Wort und sagte: „„Bürger, ich bin glücklich genug gewe— sen, an der Erstürmung der Bastille Theil zu nehmen; ich trage die Decoration dieses denkwürdigen Ereignisses, und nie hat man einen andern Eid von mir verlangt, als denjenigen, den ich dem dritten Stande, d. h. dem Volke geleistet habe.““ Nach diesen, mit großem Beifall aufgenommenen, Worten wurde Herr De⸗ combts, auf den Antrag des Präsidenten, von jwei Mitgliedern der Versammlung zum Büreau geleitet. Sodann erfolgte die einmüthige Annahme der beiden (in dem gestern gegebenen Be⸗ schlusse enthaltenen) Punkte über den Eid und die Inschrift, worauf der Präsident erklärte, daß „der Bürger der Ba⸗ stille, der Held von 1789 und 1850“ das Band unter die Anwesenden selbst vertheilen werde. darauf traf die Nachricht ein, daß man nur einige Ellen

Im Journal des Debats vom sten vrotestiren jwei Per- sonen, denen das Juli⸗Kreeuz verliehen worden ist, jetzt schriftlich gegen die in der betreffenden Sitzung gefaßten Beschluͤsse.

Eme halbe Stunde

Band habe auftreiben können. Jeder wollte davon haben; der Mann der Bastille wurde von allen Seiten gedrängt. End- lich trat wieder Ordniumg ein und Herr Decombis knüpfte selbst einer großen Menge von Bürgern das Band ins Knopfloch. Während dieser Austheilung wurde beschlossen, sofort in den Bureaus des National, des Courrier frangais, der Tribüne und der Revolution eine Subscription zu eröffnen, um denlenigen braven Männern des Juli, die den Bedürfnissen ihrer Familie auch nicht die kleinste Summe entziehen können, die Decoration unentgeltlich zu verschaffen.“ ̃ Außer dem obigen Artikel des Moniteur liest man auch in den übrigen hiesigen Blättern abermalige Erörterungen über das Inli⸗Kreüj, wozu ihnen die vorgestrige Versammlung der damit deliehenen Ritter neue Nahrung geliehen hat; wir heben aus den einflußreichsten Journalen einige Betrachtungen hervor. Das Journal des Débats bemerkt darüber: „Eine Decoration wird gestiftet, um den Muth und die Hingebung der Juli-Män⸗ ner auf eine glänzende Weise zu belohnen; es erhebt sich bittrer Tadel liber zwei Punkte, nämlich über den verlangten Eid und über die Inschrift: „Gegeben vom Könige.“ Wir antworteten und Alle Welt antwortete mit uns: Wie! Ihr wollt unter uns ehrende Auszeichnungen und Vorrechte genießen, die uns in den Augen Eurer Mitbürger erhöhen, ohne den Eid der Treue ge⸗ gen die Gesetze und den Landesfürsten, der sie Euch bewilligt, zu leisten? Ihr wollt nicht, daß der König, der für uns Alle die Nation rtepräsentirt, sie gegen Euch repräsentire! Ihr fühlt Euch durch die Worte: „Gegeben vom Könige“ beleidigt, wie wenn dies nicht eben so viel hieße, als: von der Nation ge⸗ eben? Was ist denn der König nach Euerer Ansicht? arum beneidet Ihr ihm die Ehre, nicht nur die Nation, son⸗ dern auch die Revolution, deren erstgeborner Sohn er ist, zu re⸗ präsentiren? Das haben wir gesagt, und diese Bemerkungen nennt ein Blatt, das sich in den schärfsten Worten gegen die Erwähnung des Königs in der Ordens⸗Inschrift und gegen den Eid erklärt hat, mißmuthige Herausforderungen von unserer Seite. Antworten heißt also herausfordern, und man ist be übler Laune, wenn man den sonderbaren Satz, daß eine vom Könige gegebene Belohnung nicht mehr national sen, nicht gel⸗ ten läßt. Wie leicht wären uns Gegenbeschuldigungen. Wer hat seit sechs Monaten die einander widersprechendsten Vorwände ergriffen, um die Regierung in der öffentlichen Achtung herab⸗ zufetzen? Wer hat der Kammer bald vorgeworfen, daß sie zu lang⸗ fam, bald, daß sie zu schnell verfahre, bald, daß sie Gesetze gebe, bald, daß sie keine gebe? Wer hat sich über die beleidigende Verach⸗ tung gefreut, mit welcher einige Schüler den ihnen von der Kam⸗ mer votirten Dank zurlckwiesen, und wer würde lauter geschrieen haben, wie sie, wenn die Kammer diesen Dank nicht votirt hätte Wer macht den nationalen Gedanken, den Namen des Königs mit dem Juli⸗Orden zu verbinden, zum Texte der unbilligsten und der belei⸗ digendsten Opposttion, und wer beschuldigt zugleich unausgesetzt die Regierung, daß sie sich von der Revolution trenne? Welche bittere, verletzendẽ Bemerkungen würde man sich nicht erlaubt haben, wenn der König da nicht eingeschritten wäre, wo man es jetzt so himmelschreiend findet, daß er einschreitet So viel über die Sache; was die Form betrifft; so mag das Publikum ent⸗ scheiden, auf welcher Seite die Schicklichkeit in der Sprache und die Ruhe in der Diskussion beobachtet worden ist. Wir fügen noch ein Wort hinzu: Wie können Männer, die es mit der Ge⸗ setzlichkeit so streng nehmen, daß sie sich weigern, einen Eid zu leisten, weil er nicht durch das Gesetz verlangt wird, ohne Er— laubniß und ohne sich in eine Bedingung zu fügen, einen Or⸗ den tragen, den sie offenbar nur sich selbst verleihen? Daß man in einem solchen Falle den Orden ausschlägt, ist in der Ord⸗ nung, aber ist es gesetzlich, ihn aus eigener Machtvollkommenheit und ohne den Erfolg seiner Beschwerden abzuwarten, anzulegen 4 Der Temps mißbilligt ebenfalls das Verfahren der Opposi⸗ tion in dem vorliegenden Falle. „Vorgestern“, sagt dieses Blatt, „versammelte sich eine große Anzahl von Juli-Rittern in der „Grande⸗Chaumiere“, und faßte den Beschluß, den Orden so⸗ fort zu tragen, ohne den vorgeschriebenen Eid zu leisten. Beamte, ausgezeichnete und berühmte Männer wohnten dieser Versamm— lung bei, gegen welche heute zwar mehrere Personen protestiren, die aber darum nicht minder ihre Wirkung hervorgebracht hat; denn seit gestern sieht man viele mit dem blauen Bande ge⸗ schmückte Personen auf den Straßen einhergehen. Wir halten es für eine Art von Kinderei, eine Angelegenheit dieser Art so heftig zu betreiben, wenn man nicht die Gränzen des gesetzlichen Widerstandes, des einzigen, der in einem Reprasentativ⸗ Staate zulässig ist, übertreten will. Prüft man die Elemente der Ver⸗ sammiung in der „Grande⸗Chaumiere“, so wird man Personen aus verschiedenen Klassen finden, die sich über die Uebereimstim⸗ mung ihrer Meinungen wundern würden, wenn sie sich der Ten⸗ denz des Schrittes, zu dem man sie verleitet hat, bewußt wären. Zuerst findet man darunter diejenigen, die, wie wir, die Regie⸗ rung unter der Bedingung gewisser Principien unterstützen wol- len und keinesweges geneigt sind, sich den Maaßregeln dersglben, wenn sie selbige auch mißbilligen, gewaltsam zu widersetzen; jwei⸗ tens diejenigen, welche die Regierung nicht unterstützen wollen und sich also passiv verhalten, und endlich diejenigen, die dieselbe umzustürzen streben und die nach unserer Ansicht mehr als die übrigen eine gütliche Unterhandlung über diesen Gegenstand wünschen müssen, denn ihr jetziges Verfahren führt sie nicht zu ihren Zwecke. Das Journal du Commerce tadelt dage⸗ gen aufs schärfste das Benehmen der Regierung hinsichtlich des Juli-Ordens und schließt mit folgender Bemerkung: „Der vor⸗ ssegende Fall ist ein merkwürdiges Beispiel der unseligen Folgen, die aus falschen Grundsätzen und aus den Uebelstsnden hervor⸗ ehen, denen sich eine Regierung aussetzt, die gegen ihr eigenes rincip ankämpfen will. Es ist klar, daß die Minister in ihrer Vorliebe für monarchische Ansichten in dem Sinne, den dieser Ausdruck unter der Restauration hatte, so weit gegangen sind, das Königthum des Juli in einen Zwist zu verwickeln, aus wel⸗ chem seine Würde nur unbefleckt , , . kann, indem es die Minister selbst aufopfert. Die Juli⸗-Ritter üben, indem sie

e , , d,. . , m mn

ö x , 7 7 7 7 77 o

1

.