ist, insofern besonders dienlich sehn, als die Sprache in einen ziemlich verschiedenen Dialekt hier ausgeartet lst. Schon in jenen früheren Lexieis ist gewöhnlich der Unterschied des occiden⸗ talischen und orientalischen Arabiens angegeben, der natürlich nicht unbedeutend ist. Die gewöhnlichsten Benennungen sind meist beiden gemeinschaftlich; doch die Übrigen, z. B. technischen Wörter, die mit den Dingen, die sie bezeichnen, erst später auf— kamen oder in den Kreis der Begriffe dieses Volks aufgenom— men wurden, weichen bedeutend ab, nicht zu gedenken, daß die occidentalische Sprache durch die vorgesundenen Dialekte noth⸗ wendig gemodelt erscheinen muß. Bei dieser ungeheuren Aus⸗ dehnung der Arabischen Sprache, vom Euphrat und Tigris an, himmter bis zum Ausfluß des Senegal durch Syrien, Ara— bien, Aegypten und die unermeßlichen Strecken der Nord-Afri⸗ kanischen Küsten, ist es so wenig zu verwundern, daß sich in der— selben eine große Verschiedenheit der Dialekte zeigt, daß man sogar staunen müßte, fände man dieselbe nicht. Und merkwür⸗ dig ist es, daß sie dennoch lange nicht so groß ist, wie etwa der Unterschied zwischen den Europäischen Sprachen, ja nicht einmal der Romanischen. — Der Unternehmer dieser Arbeit hat die Bärbersprache in dem Umgang mit Kaufleuten aus diesen Ge⸗ genden in Aegypten erlernt und hat einem wesentlichen Bedürf— niß abgeholfen. Wie schnell ein solches Werk sich unter den er— wähnten Umständen verkaufen mußte, läßt sich denken. Schnell war die große Menge Exemplare vergriffen, und es wurde eine zweite Ausgabe nöthig. M. Marcel begleitete früher die glän⸗ zende Expedition Napoleons nach Aeghpten als directeur de Limprimerie und legte sich damals schon mit großem Eifer auf das Studlum der regulairen Arabischen Sprache, dessen Frucht, ein Vocahulaire ahrèégé de l'arahe vulgaire zu Kairo, herausge⸗ kommen war, dem er nun dies wichtige und intere ssante Werk hinzufügte. V.
944
Eer liner Börse. Den 17. Mai 1831.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (khreuisi. Cour.)
I, rie, Geld VI fire. Geld. St. Schuld - Sch. Ss9J J 88. IJIstpr. Efandbrt. 963 1 957 Pr. Engl. Anl. 18 — 83 Pomm. Pfandbrf. — 104 Er. Lngęl. Anl. 22 Cur- u. Neum. do. 4 Pr. Engl. Obl. 3) Schlesische do. 4 Kurm. G bl. m. I. C. Rket. CO. d. -u. N. eum. Int. Sch. do. z. Seh. d. - u. N. Berl. Stadt - Oulig. Könitshg. do. Elhinger do. 9 Danz do. in Ih. —
West pr. Plandhr. 4 Ero sahz. Fos. do. 4
Wechsel- Cours.
250 FI. 250 FI. 300 Mk. 300 Mk. 1 4L8t1. 300 Fr. 150 FI. 150 FI. 100 ThI. .
83 883 83
C C 0 O .
Iloll. vollw. Puk. Neue dito
Friedrichsd'or..
Pisconto
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Hreuisss Co. Brief Geœld.
110 135 id 1421 6 21666: S6
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mi. 2 Mt. 2 t. 2 Mt. ð Tage 23 1It?
Alus terdam dit IIamburg dito Landon Paris wien o ne,, . Augsburg Breslau
3 Woch Kurz
Petershurz BX.
Warschau
600 PFI.
Königliche Schanspiele.
Mittwoch, 13. Mai. Im Operuhause: Der Gott und Bajadere, Oper in 2 Abtheilungen; Musik von Auber. Vorhn, Der Oberst, Lustspiel in 1 Aufzug.
Im Schauspielhause: 1) La vieille, piece en 1 acte, Scribe. 2) L'héritière, vaudeville en 1 acte, par Serihe 3) Lionele rival, vaudeville en 1 acte, du théätre du Gx mnaz:
Königstädtisches Theater.
Mittwoch, 18. Mai. Das Pfeffer-Rösel, oder: Die Fran furter Messe im Jahre 1297, Gemälde der Vorzeit in 5 Aftm (Frau von Holtei, neu engagirtes Mitglied dieser Bühne: di Pfeffer⸗Rösel, als Antrittsrolle. Herr Dahn, vom Stadt⸗Then ter zu Breslau: Junker Friedmann von Sonnenberg, als Gastrolse
Auswärtige Börsen. ; Londou, 10. Nai.
3proc. Cons. So,. Bras. HJ. Dän. 6. Griech. 2.
Port. 46. Russ. 83. Span. 163. ö
RNFELBESIE ECRSEMN- NACHIRICHLLEM.
Paris, 11. Mai. 5proc. Rente pr. compt. 89. 35. sn conr. 89. 45. Iproc. pr. eommst. 63. 40. sin our. 63. 5proc. Neapol. pr. conipt. 69. 70. sin cour. 69. 75. 5pm Span. Rente perp. 54.
Frankfurt a. M., 14. Mai. Oesterr. 5proc. Metnl. S331. 8358. 4proc. 7335. 7335. 23proc. 4213. 1proc. 18. Brin Bank⸗-AT'tien 1256. 1253. Partial⸗Oblig. 1163. 1163. kun zu 1060 Fl. 1583. 1583. Poln. Loose 46. 453.
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
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Gedruckt bei A. W. Hayn.
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verschallener und ausgetretener Personen, Behæuts derer 'Ioctenenklär'ug oder. Vermmôge nis - Cunfiscaicm. so wie auc Vorlalduitgen nilrkantier 1'ätenleiten.
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Yrovin;. Name des Citaten.
Letzter bekannter Aufen halt desselben.
Vet imr Sit ir.⸗ Termen.
Blatt, wo das Weiter
Name des Gerichts. zu ersehen⸗
1 Rheinprovinz. Tie unbekannten Real⸗Pratendenten an die Baͤckermeister Heinrich Kim⸗ melschen Grundstuͤcke zu Wesel.
6 9 4. Juni si Oeffentl. Anzeiger zum Duͤsseldorfer Amts⸗Bl. Nr. 111. p. 506.
Land⸗ und Stadtger Vesel.
/ / // // /
Bekanntmachungen.
betrat e Cit s l dn.
Der Kaufmann Bernhard Franz Pius Laußmann, geboren zu Schömberg den 12 Deebr. 1767, Sohn des Schuhmachers Bern—⸗ hard Laußmann zu Schömberg, früher als Kaufmann hierorts an— saßig, und vor ungefähr 20 Jahren verschollen, wird hierdurch vor— geladen, entweder vor oder spaätestens in dem auf
den 11. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rathe Grunig angesetzten Termine schrift⸗ lich oder peorsoͤnlich sich zu melden, und weitere Anweisung zu erwar⸗ ten, widrigenfalls er durch Erkenntniß fuͤr todt erklaͤrt werden wird.
Zugleich werden die unbekannten Erben oder Erbnehmer des Verschollenen hierdurch aufgefordert, in diesem Termine eöenfalls zu erscheinen und ihre Erbes-A1Ansor che an dem Nachlasse des Ver schellenen nachjuweisen, widrigenfalls der Nachlaß den sich melden⸗ den Erben, oder in deren Ermangelung der hiesigen Kaͤᷣmmerei als herrenloses Gut überantworter werden wird.
Breslau, den 2 Maͤr 1831. .
Konigl. Stadtgericht hiesiger Residenz.
Da sich aus Fem eingegangenen Berichte der Taxanten der graͤflich von Schlitzschen Güter Großen⸗ und Kleine n-Koöthel ergeben, daß dem Separat-Verkaufe dieser Güter erhebliche Hin⸗ dernisse entgegenstehen, und demnach sotcher Sey arat⸗ Verkauf nicht stattfinden wird, sondern statt dessen der Verkauf beider Güter zu⸗ sammen verfügt worden, so werden die fentlichen Ladungen vom 23. Maäͤrz d. J., hinsichtlich des Verkaufs der Güter Großen⸗ und Kleinen-Köthel, hierdurch dahin abgeändert, daß nicht am 8. Juni d. J. das Gut Kleinen-Kothel, und am 9. desselben Mönats das Gut Großen-Körhel, sondern am 8. Ju ni d. J. beide Guter zusammen zum Verkaufe gestellt werden.
Gegeben Guͤstrow, am 3. Mai 1831. ;
Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhoͤchst verordnete Direktor, Vice-Direktor und Raäͤthe.
(.. 8.) G. Brandt.
—
Wann nach dem am 4 8. M erfolgten Eingange des Be⸗ richts der mit der Abschaͤtzuna der graͤslich von Schlitzschen Guter: Burg-Schlitz, Kaarstorf, Goͤrihausen und Hohen-Demzin, beauf— tragten landwirthschaftlichen Taxanten der Separat⸗-Verkauf von Hohen⸗-Demzin angemessen erachtet worden, so wird hierdurch öf⸗ fentlich bekannt gemacht, daß in dem, durch die Ladungen vom 23 Maͤrz d. J. auf deu 6. Juni d. J. jum Verkauf von Burg⸗ Schlitz, Kaarstorf, Görzhausen und Hohen-Demzin anberaumten Termine, nur Burg⸗Schlitz, Kaarsterf und Goͤrzhausen werden zum Verkauf gestellt werden, dagegen aber Hohen-Demzin am 8. Juni die ses Jahres fuͤr sich allein zum Verkauf kommen wird.
Gegeben Hüstrow, am 6. Mai 1831. .
Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz-Lanzlei allerhoöͤchst verordnete Direktor, Vice⸗Direktor und Raͤthe. G. Brandt.
Oeffentliche Aufforderung.
Die beiden Tochter und, soviel dem unterzeichneten Gerichte bekannt, alleinigen Erben des zu Gedern verstorbenen Herrn Ohri— sten v. Mogen, Fraͤulein Caroline y. Mogen und Fraü Major v. Zanthier, Laurette, geborne v. Mogen daselbst sind Willens, nach⸗ siehende Immobilien, namentlich: !.
, Pi. und Nr. des Flb.: Wohnhaus, Scheuer nebst Pferde, Kuh⸗ Schweinstaͤllen und Holz⸗Remisen unter einem Dache, , Pas. und Nr. des Flb.: 1587 Ruthen Garten am Hause, welche als suceessives Weiberlehen von dem gräflichen Hause Stol— berg⸗Wernigerode releviren, an die genannte Lehns-Herrschaft mit allen Rechten und Lehns⸗Pertinentien zu veraͤußern.
Es werden daher alle, welche als Aguaten oder Coanaten der erwahnten Erben des Obristen v. Mogen, einen Widerspruch ge⸗ gen die vorhabende Veräußerung vorbringen zu koͤnnen vermeinen, sowie diejenigen, welchen irgend erin dingliches Recht auf die vor⸗ benannten Liegenschaften zustehen koͤnnte, hiermit aufgefordert, ihre deßfallsige Gerechtsamen binnen 2 Monaten a duo dahier anzuzei⸗ gen und zu hegrunden, widrigensalls der beabsichtigten Veraͤußerung, ohne Ruͤcklicht auf spaͤtere Anmeldungen, die gerichtliche Bestäͤti⸗ gung ertheilt werben wird.
Ottenberg, den 9. Mai 1831. Hroßherzogl. Hessisches GSraäͤflich Stolbergsches Landgericht daselbst.
Bekanntmachuna.
Das Collaturrecht uͤber die vom vormaligen Archidigconus M. Geerge Ernst Wiegand hierselbst errichtete Familien-Stiftung und das zu selbiger gehoͤrige Stipendium, sind erledigt. Die Geschlechts— Verwandten, welche hierzu berechtigt seyn koͤnnten, und die wahr— scheinlich nur zum Theil bei der Inspektion bekannt sind, werden daher aufgefordert, sich unter Nachweisung der Nahe ihrer Ver— wandischaft bis um —
. , f , JI g hrgg, bei unterzeichnerer Inspektion zu melden.
Meißen, den 7. Mai 1831.
Dr. Karg, Superintendent.
21
Der Rath daselbst.
Nord⸗See⸗-Bad der Insel Helgoland.
Das hiesige See⸗Bad, welches bisher ungetheilten Beifall ge— funden, und durch den Besuch der Herren Natursorscher und Aerite im vorigen Jahr um so mehr ruͤhmlichst bekannt geworden ist, wird medio Juni d. J. eroͤffuet.
Die ieren tigen.
, . 2.
Eine Ordonnanz des Königs der Franzosen, d. d. Paris vom 29. April C., tJestatiet es, dals die französischen 5, 43, 4 und 3 procentige Renten, welche auf Nameu lauten, vom 16. Mai d. J. ab, au porteur umgetauscht werden köunen, damit dadurch eine leiehtere Circulation dieser Iuscriptiouen sowohl in Frank- reich, als im Auslande statifinden kaun. Iu Folge dessen benach- richtige ich hierinit das verehrte Publikum, dass ich durch meins Handels- Verhinduntzen in Paris im Stande geseizt hin, auf vor- stehende 5, 43, 4 und 3 procentigen Renten- lascriptionen jeder Leit Aufträge unter den hilligsten kedinzuntzen nud mit der grölss ten Pünktlichkeit auszuführen. Bestelluntzen hierauf, werden von heute ab in meinem Comtoir, unter den Liuden No. 44, augenom-s- Unter welchen Bediugungen die fällis werdenden Ziusen zur Erleichterung der
men. der vorer wähnten Renten - Insctiptionen Inhaber in der Folge bei mir erhoben werden können, ich späterhin ehensalls dureli diese Blätter auzeigen.
Berlin, den 13. Mai 1831. Aron Wolff, Linden No. 44 im Caffé Roxal.
Empfehlung.
Der Besitzer sehr schöner, in Niederschlesien belegenen Guͤter, welche außerdem, daß der Acker im besten Cultur⸗Zustande ist, be⸗ deutenden Forst, schoͤne Wiesen, feine Schaafheerde und viele Sil— berzinsen haben, so wie die Wohn- und Wirthschafts-Gebaͤude aufs Geschmackvollsie gebaut und im besten Stande sind, brabsichtigt, solche wegen seines herannahenden Alters unter sehr annehmbaren Zahlungs-⸗Modalitäten recht wohlfeil zu verkaufen, und würde am liebsten ein Haus auf einem gelegenen Platze in Berlin in Zahlung mit annehmen, um seine geschwaͤchte Gesundheit allda wieder herstellen zu koͤnnen. Auch werden sichere Hypotheken an Zahlungestatt angenommen. Die diesfallsige Unterhandlung ist uns übertragen, so wie wir mit den noͤthigen Japieren, als Taxen, Anschlaͤgen ꝛc. hinreichend ver— sehen sind, und wollen die resp. Herren Kauflustigen sich gefaͤlligst an uns wenden.
Breslau, den 1. Mai 13831. Anfrage ⸗ und Adreß⸗Buüͤreau im alten Rathhause.
—
Literarische Anzeigen. Verzeichniß der fremden Buͤcher, welche vom 31. März bis 18. April 1831 fuͤr die Königl. Bibliothek erworben
worden sind.
In Rußland erschienene Werke: Sur la baisse du prix courant des produits agrico- 96 eu Russie; par Ar. J. d' Saru. St. Petersburg, 1829. in Sc. ; Ueber das Sinken de Freisesler Lan dhbanerzeug- nisse in Rulslaud;; von G. Manus Bg s v Mannteuffel, zi. Pettreburgz, 1829. ju gvo,
ö 3
chen Staaten.
werde
In Polen erschienene Werke:
pemeeętuik Sau de mierski; pimo poswigeane daiGiom:; lite raturze G3 eat). Tem J. i Il. Porz t l. — VIII. W Warsaawie, 13879 i 1836. 2 ol. in Kro
In Frautreich erschienene Werke:
L.. a e falriquer la (aide uc“ lan elie recouverte d'un éinnil trau parent; par Mr. F. Bastenzite— Dauu Le uant. Pari 1836. in SW.
Jaun nal coOmplèmentaidre des seiences Tom XXXVI. Paris. 1850. ja Su.
La IGZiSẽIatin civise, commerciale et criminelle (dle la Frante, ou Cinmmentzire et complèmant des ces frangais; par Mr. le bar. LoOcr d. Tom. XIX. lari., 1830 in vo.
Memoires de Constaut, premier valet de chamhre de l'eimperenr, s ur la vie privede de Na polsou, sa faluille et sa cour, Tom. I — IV. Paris, 1850. 4 vol. in Svo.
Archives historique« er staridtiques du dèpnarte- ment du Rhone; par trois des meibres de la eqiminiestion de
Tom. XI. Lyon et Paris, 1869
mo dicales
tetistique de ce departement. in 8 vo. Essai sur la culture, la nomenclature et la classi- ficatiou des Dalilia; par Mal. Jacquin frère s. Deuniemme Paris, 18530 in Svo. In England erschienene Werke: Daniels Wyttenkachii animadversziores in Flu- tarchi in oralia. Vol. 1II. Pars JI. Oxoni, 1831. iͤn Svo. In den Niederlanden erschienene Werke: Accusatrion des an ci us ministres sfrangais; rappon réèseutéd a la chambre des députds; par Mr. Berenug er. Brunch jet, 1830. in So. In Norwegen erschienene Werke: = Reis? von Christiania naeh bBrontheim durch Oester- dalen und zurück über Dovre, nebst einem Abstecher nach Jeinle- laud: von Jens Esm ark. Christiania, 1829. in So. In der Schweiz erschienene Werke: Versüch über die ehemalige und gegenwärrige Mr liz - Verfassung der Seh weizerisehen kidtzenossen-
s6ehaft; von V. E. Thellung v. Courtlari. St. Gallen, 1830,
in Svo.
dition.
In Italien erschienene Werke: . Le pitture di un dautico vaso 8greco sittile appꝛzrienente al Sigu. D. . L. Moschini; deseritie ed illustrate da B. Qui-
rantä. Con tre tavole iucise. Napoli, 1827. in sol.
— ———
In Ferd. Duümmlers Buchhandlung, Linden Nr. 19, het eben die Presse vorlassen:
Die Mark Brandenburg im Jahre 1250, oder historische Beschreibung der Brandenburgischen Lande umd ihrer politischen und kirchlichen Verhaͤltnisse um diese Zeit, eint aus Urkunden und Krontken bearbeitete Preisschrist, von Dr. 4
F. Riedel. 1x1 Bd. gr. Sr0o. 2 Thl. 15 sar.
Bei Ch. E. Kollmann in Leipzig ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei C. F. Pl ahn, Jaͤgen straße Nr. 37): e
Ueber die Wiedergeburt des Koͤnigreichs Sachsen. Vom Prof. Krug in Leipzig. Dritte Gabe. Geh. 5 sar.
Die erste Gabe betraf die neue Staat s-⸗-Ver fa ssung. Ri zweite die neue Stadte⸗Ordnung fuͤr das Königreich Sachsen nach den darüber bekannt gemachten Extwuͤrfen. Diese dritte un letzte Gabe betrifft die junge Preßfreiheit und das in diestt Bejiehung noch zu erwartende Preßgesetz. Alle drei Gaben machen ein aboeschlossenes Ganje aus, werden aber auf Verlangen auch einzeln verkauft.
, . . in Bezug auf das ihnen ju ertheilende oder vorzuenthaltende Bin, gerrecht. Den Landstͤnden des Königreichs Sachsen ehrerbictigs vorgelegt. Geh. 5 sgr. .
, Volksschrift für Preußen. Herausgegeben von einem Vereine Gelehrter. ĩ
Mit Portraits und historischen Darstellungen. Preis; Thl. vierteliaͤh
Die iöbl. Stuhr sche Buchhandlung in Perlin, nimmt Pe, stellungen an; duch ist daselbst eine ausführliche Antündis gung nebst Probehlatt der Zeitschrift zur Ansicht bereit Namen und Eharakter der resp Abonnenten werden vorgedruckt,
Um dieser Zeitschrift die möglichste Authentieitdt, und Aut⸗ dehnung zu geben, werden saämmtliche Koͤnigliche Hochlobliche te gierungen um Mittheilung der wichtigsten Materialien aus ihrem Bereiche ehrerbiettiast ersucht. Außerdem ergeht an des Vaterlah des Gelehrte, an Maͤnner, die gern dem großen Berufe soelgen, ihre Kenntnisse dem Wohle der Mit burger zu weihen, und da Nützliche, Schöne und Gute befördern zu helfen, die Bitte: ö. Üunternehmen mit reichhultigen Beitragen zu unterstützen; An solche unter nachstehender Adresse einzusenden. Jeder passende Bei trag der sonst noch geliefert wird, soll ebenfalls dankbar aufgenom⸗ men , ,. honorirt werden.
Ersurt, im Mai 1851. Die F. W. Andrelsche Tul handlung
—
Der Minister der ö
Allgemeine
Prenßische Staats-Zeitung.
Berlin, Donnerstag den 19ten Mai.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben dem Post⸗Expediteur, aupt⸗ mann Him mel zu Telgte, den Rothen Adier-Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Des Königs Majestät haben geruht, den Landgerichts⸗Rath Schwenchert zum Rath bei dem Ober-Landesgericht zu Glo— glau zu ernennen. ;
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts-Referendarius Ferdi⸗ nand Johann Christian Krumteich ist zum Justiz-Kom— missarius bei der Kreis⸗Justiz⸗Kommission und dem Land- und Stadtgerichte zu Konitz, so wie bei den Land⸗ und Stadtgerich—⸗ ten zu Tuchel, Schlochau und Preußisch Friedland, mit Anwei— sung seimnes Wohnsitzes in Konitz, bestellt worden.
Bekanntmachung.
Seitdem die unter dem Namen Cholera morbus bekannte Krankheit mehrere Gegenden des Russischen Reichs befallen hatte und eine Annäherung an die Preußischen Staaten zu besorgen war, wurden, auf besonderen in Allerhochst landesväterlicher Für— sorge erlassenen Befehl Sr. Majestät des Königs, von den un— terzeichneten Ministern Veranstaltungen getroffen, um durch die Beobachtungen und Untersuchungen abgeschickter Sachverständigen an Ort und Stelle die Natur des Uebels genau zu erforschen und im voraus die Maaßregeln zu ermitteln, durch welche die
Krankheit von den Gränzen abzuhalten, und, im Fall solches
nicht zu verhüten seyn sollte, die bestmöglichsten Einrichtungen zu ihrer kräftigen Unterdrückung vorzubereiten. Eine Kommissson aus Räthen der Ministerien und aus Aerzten hat sich mit den Vorarbeiten für diesen Zweck thätigst beschäftigt, und da nun— mehr der Ausbruch der Krankheit im Königreich Polen nicht zu bezweifeln ist, so haben Se. Majestät zu beschließen geruht, daß die eingeleiteten Vorkehrungen sofort in Wirksamkeit treten sol⸗ len, auch Höchstdero General-Adjutanten, den General-Major von Thiele an die Spitze der unmittelbar beftätigten Kommissson gestellt und dieselbe mit der Ausführung sämmtlicher Maaß⸗ regein, welche sich auf die Abwendung und Unterdrückung der Cholera beziehen, dergestalt beauftragt, daß sie, zur Vermeldung jeder Verzögerung, unabhängig von der Einwirkung der verschie⸗ denen Ministerial-Ressorts und des für die gewöhnliche Verwal⸗ ung vorgeschriebenen Geschäftsganges, nach selbstständig zu fas— senden Beschlüssen, mit raschen Verfügungen überall einschreite,
wo und wie die wechselnde Lage der Umstande es nöthig macht.
Durch die Organisation dieser Kommission und die ihr bei⸗ gelegte Autorität, durch eine strenge, militairisch unterstützte Gränzsperre, durch die Anlegung der erforderlichen Quarantaine— Anstalten für Reisende, durch Einrichtungen zur Reinigung der— jenigen Sachen, welche die Ansteckung verbreiten könnten, und durch die Bekanntmachung ärztlicher Vorschriften über das Ver⸗ halten der Einwohner bedrohter Gegenden, so wie über das Heil⸗ Verfahren bei eintretender Krankheit, ist zur Sicherheit des Staats und seiner Einwohner Alles angeordnet, wovon, unter dem Schutze des Höchsten, ein günstiger Erfolg sich hoffen läßt. Die specielle Ausflihrung dieser Anordnungen erfolgt vorschriftsmäßig durch die Ober⸗Präsidenten, die in der Ausübung der ihnen anvertrau⸗ ten Gewalt sowohl von den kommandirenden Generalen mit dem Beistande der bewaffneten Macht, als von der Immediat— Kommission durch schnelle und kräftige Anwendung aller der Central⸗Verwaltung zu Gebot stehenden Mittel mit unablässiger Aufmerksamkeit unterstützt und durch sorgfältige Communieatio⸗ nen in übereinstimmender Wirksamkeit werden erhalten werden.
Von allen untergeordneten Civil- und Militair-Behörden, denen in ihren einzelnen Ressorts ein thätiges Einschreiten zur Pflicht gemacht ist, wird, wie von sämmtlichen Einwohnern, die pünktlichste Befolgung der ertheilten Vorschriften mit Zuverstcht und Vertrauen erwartet.
Die unterzeichneten Minister beeilen sich, zur möglichsten Beruhigung über die Besorgnisse, welche die Nachrichten von der Verbreitung der Chelera im Königreiche Polen erregt haben möchten, diese Allerhöchsten Anordnungen und die in deren Ver⸗ folg e, m . Maaßregeln zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Mai 1831. istlichen, Umn⸗ terrichts und Medizinal⸗
Angelegenheiten,
von Altenstein.
Der Minister des Innern und der Polizei, von Brenn.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der beiden Herren Minister der geistlichen und Medizinal-NAngelegenheiten und des Innern und der Polizei vom 17ten d. M., bringt der Unterzeich⸗ nete über die bisher zur Abhaltung der Cholera von dem dies⸗ seitigen Gebiet getroffenen Anordnungen diejenigen näheren De⸗ fails, an welchen das Publikum ein allgemeines Interesse hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß:
Da das von den Königlichen Behörden einzuleitende Ver⸗ fahren sich nur auf die genaue Kenntniß von der Natur der Krankheit begründen konnte, so ist zunächst auf dem Wege wis⸗ senschaftlicher Prüfung die Frage zu lösen gewesen, ob die Krank⸗ eit zur Gattung der ansteckenden gehöre oder nicht, und ob im ersteren Fall die Ansteckung mittelst eines in der Luft verbreiteten Ansteckungastoff oder mittelst Uebertragung durch ein an dem
erkrankten Individuum entwickeltes Contagium erfolge.
Eine strenge Präfung der hierüber gesammelten, aus einer toßen Menge amtlicher und Privat-Mittheilungen geschöpften, rfahrungen hat fast mit Bestimmtheit für den letzten Fall ent⸗ ieden, und der entsprechende Erfolg, den angemessene, mit
de , angeordnete und mit Sorgfalt und Gewissenhaftig⸗ keit durchgeführte Sicherungs- Maßregeln an mehreren Orten Fehabt haben, hat dlese Ueberzeugung auf das kräftigste bestäͤ—⸗
tigt. Die auf solchem Wege bewirkte Sicherung von St. Pe⸗ tersburg giebt dazu einen erfreulichen Beleg.
An die Frage, ob die Cholerg überhaupt zur Gattung der contagiösen Krankheiten gehört, knüpfte sich die zweite Frage, ob die Mittheilung des Contagit nur von Menschen auf Menschen oder auch durch Vermittelung lebloser Gegenstände erfolge, ob also auch eine Ansteckung durch Effekten und Waaren möglich sey. Das Letztere wird zwar vielfaͤltig geläugnet, es fehlt aber noch inimer an zuverlässigen Erfahrungen, die eine sichere Bürg— schaft dafür gewährten; und um nicht durch eine verfehlte An⸗ ordnung in dieser Beziehung vielleicht den ganjen Zweck der Sicherungs : Maaßregeln zu vereiteln, mußte nothwendig der Entschluß gefaßt werden, diese Maaßregeln auch auf Effekten und Waaren auszudehnen. Die daraus für Eimelne erwachsen⸗ den Nachtheile werden durch die für das Ganze gewonnene Sicherheit, wie jeder Unbefangene fühlen wird, bei westem über⸗ wogen. Die ferneren Erfahrungen können nur entscheiden, ob in dieser Beziehung künftig eine Aenderung in den bisherigen Anordnungen zulässig seyn dürfte, die, sobald man diese Ueber zeugung gewinnt, gewiß unverzüglich ausgeführt werden wird.
Die Maaßregel der Gränz⸗Sperrung ist gegenwärtig auf der , zunächst bedrohten Landes⸗Gränze von Memel bis zur üdlichen Spitze von Ober-Schlesien durch einen militairischen Sanitãts⸗ Cordon ausgeführt worden. Es stehen zu dem Zwecke längs der Gränze Militair-Kommando's, die, theils durch ste— hende Posten, theils durch Patrouillen, die Communicationen mit dem Auslande gänzlich aufheben, und die autorisirt sind, gegen diejenigen Personen, welche auf mehrmalige Zurückweisun⸗ gen nicht hören und den Eingang in das diesseitige Gebiet außer den , wider das Verbot durchsetzen wollen, nö⸗ thigenfalle die Gewalt der Waffen zu brauchen.
Hinter dieser ersten Linie sind für den Fall, daß die Krank—⸗ heit irgendwo diesseits des Cordons sich zeigen sollte, zur augen— blicklichen Absperrung solcher Punkte Reserde⸗Posten aufgestellt.
Zur Unterhaltung des Verkehrs mit dem Auslande sind mehrere Punkte der Gränze für den Eingang geöffnet geblieben und werden mit den zur Abhaltung der ,, erforderlichen 23 , Solche Punkte sind:
erun Zabrze erbe, 8 ) in Schlesien. 8 bei Kempen
kalmierzhee (nur für Briesbeförderung) Strzalkowo bei Wrzeschen Szylno bei Thorn Strasburg Napiorken bei Neidenburg Dlottowen bei Johannisburg Eidkuhnen bei Stallupöhnen Schmaleningken Laugallen bei Memel Nimmersatt
Um für den Verkehr durch diese Eingangspunkte mit dem Auslande jede moͤgliche Erleichterung eintreten zu lassen, ist die Einführung von Gesundheits-AUttesten beschlossen und in Bezug hierauf angeordnet worden: ;
1) daß Personen, Waaren und Thiere, welche aus einer völlig gesunden, d. h. aüs einer solchen Gegend kommen, in wel⸗ cher die Cholera überhaupt nie geherrscht oder schon seit mehr denn 10 Tagen ganzlich aufgehört hat, und welche auch nicht eine von der Cholera befallene Gegend auf der Reise passirt haben, als des Contagiums unverdächtig zu betrachten und dieselben resp. zur Weiterreise oder weiteren Versendung verstattet werden sollen; daß Personen und Waaren, welche aus einer der Cholera verdächtigen Gegend, d. h. aus einer solchen kommen, in welcher die Krankheit erst kürzlich vor mehr als 20, aber noch nicht vor 40 Tagen gufgehört hat, oder in deren Nähe (im Umkreise von 10 Meilen) ste noch herrscht, oder in welcher schnell tödtliche oder verdächtige, von den Aerzten jedoch nicht bestimmt für Cholera erklärte, Krankheitsfälle vorgekommen sind, und welche auf der Reise keine inßieirte Gegend passirt haben, einer Kontumaz von nur 10 Tagen unterworfen werden sollen; daß Personen und Waaren, welche aus einer von der Cho⸗ lera wirklich befallenen Gegend, d. h. aus einer solchen kommen, in welcher die Cholera zur Zeit der Abreise noch herrschte oder doch vor noch nicht 20 Tagen erst aufgehört hatte, eine Kontumaz von 20 Tagen überstehen müssen; daß eine verhältnißmäßige Abkürzung der Kontumazzeit verstattet werde, wenn der Beweis geführt werden kann, daß die Reisenden (oder Waaren) schon eine bestimmte Zeit hindurch während der Reise nur in ganz gesunden Gegenden sich befunden haben.
Es ist dafür Sorge getragen worden, die näheren Erforder⸗ nisse der Gesundheits⸗gltteste, sowohl im Inlande, als in den an— ranzenden Ländern, möglichst zur Kenntniß derer, welche ein earn. daran haben, gelangen zu lassen.
Alle Kontumaz⸗AUnstalten stehen unter der Aufsicht eigener, mit besonderen Instruetionen versehener, Beamten. In diesen Anstalten werden die ankommenden Reisenden (so wie Effekten und Waaren) nach bestimmten Vorschristen gereinigt, die etwa erkrankenden Personen in dazu eingerichteten Hospiftälern unter— gebracht, die gesundbleibenden aber nach Beendigung der Kon⸗ iumaz⸗-Zeit, mit den vorschriftsmäßigen Attesten, zur Fortsetzung ihrer Reise in dem diesseitigen Gebiet, aus der Anstalt entlassen.
Bei dem Reinigungs-Verfahren in Betreff der Waaren ist ein Unterschied gemacht zwischen giftfangenden und nichtgiftfan— genden.
in Posen.
in Preußen.
Als die ersteren sind bezeichnet: alle diejenigen Waaren, welche eine rauhe lockere, haa⸗ rige oder faltige Oberfläche haben, mithin unter denjeni⸗ gen Gegenständen, welche aus den gegenwärtig der Krank— heit verdächtigen Gegenden eingeführt werden, besonders: Bett- und Schreibfedern, Pferde⸗ und Kuh⸗Haare,
Pelzwerk, Segeltuch, Tauwerk, Werg, Wolle und ge— r aus . Baumwolle und Leinen verfertigte Sachen.
Die nichtgiftfangenden Waaren bedürfen weder eines Ge— sundheits⸗Attestes, noch einer besonderen Reinigung, und es ge— nügt die Reinigung oder Abnahme ihrer Emballagen.
Briefe und Papiere werden durch Räucherung gereinigt; Wollen⸗Vieh muß vor dem Einlaß geschwemmt, auch nach Umständen einige Tage aufgehalten, bei sehr naher Gefahr aber nicht anders, als nachdem es vorher geschoren worden ist, eingelassen werden.
Für den Verkehr zur See ist die Anstalt getroffen, daß alle aus den Russischen Ostseehäfen auslaufende Schiffe von jetzt ab sich ebenfalls mit Gesundheits-A ttesten versehen müssen, zu deren Ausstellung die Königlichen Konsulate angewiesen worden sind, und von deren Besitz das ungehinderte Einlaufen und Aus⸗ laden der Schiffe abhängig seyn wird. Für diejenigen Schiffe, die nach einer bestimmten Frist ohne dergleichen genügende At— teste ankommen, werden ebenfalls Kontumaz-Einrichtungen ge⸗ troffen werden. 5
Für den Fall einer größern Annäherung der Cholera gegen die dies— seitigen Gränzen (bis auf 10 Meilen), so wie eines wirklichen Aus⸗ bruchs derselben innerhalb des Landes, ist die Bildung von Ortskom⸗ missionen verordnet, die aus dem Ortsvorsteher und einem Arzte be— stehen und unter Kontrolle der Kreis⸗-Kommisstonen und König— lichen Regierungen über den Gesundheits⸗Zustand der Einwoh⸗ ner auf das sorgfältigste zu wachen und die für den Fall eines wirklichen Ausbruchs der Krankheit in Ausführung kommenden Maaßregeln vorzubereiten haben. Dahin gehört die Sorge für vorräthige Arzenei- und Lebensmittel, die Verthellung derselben in etwa gesperrte Häuser durch eigens angestellte Personen, Ein— richtung von Hospitälern zur Aufnahme solcher Kranken, welche in ihren Wohnungen nicht eine den polizeilichen Anordnungen entsprechende Behandlung erhalten können u. s. w.
Es ist eine Eigenthümlichkeit der gegenwärtig in den Nach⸗ barländern herrschenden Cholera, daß fle nicht, wie die pestähn⸗ lichen Seuchen, in Folge hloßer Berührung jedes Individunm fast ohne Ausnahme ergreift, sondern daß zur Aufnahme des Contagii derselben eine besondere Empfänglichkeit und Prädis⸗ position für die Krankheit gehört. Die Cholera zeichnet sich da⸗ durch auf eine zur besonderen Beruhigung gereichende Weise vor anderen ähnlichen Seuchen aus, und es kömmt „bei ihr zugleich mehr, als bei allen übrigen, auf die Beobachtung einer ange⸗ messenen Diät und Lebensweise an, um sich vor der Anstecknng zu bewahren. Es ist deshalb eine dahin abzweckende Belehrung für das Publikum ausgearbeitet und, damit sie die möglichste Verbreitung erhalte, der Mittlerschen Buchhandlung hier zun öffentlichen Debit überlassen worden. Eben so ist in Rücksicht auf die Neuheit der Krankheit und der daraus entspringenden Unbekanntschaft der meisten Aerzte mit derselben, eine aus den bisher gesammelten Erfahrungen geschöpfte Anleitung zur Er⸗ kenntniß und Heilung der Cholera ausgearbeitet und zur Ver⸗ theilung an die Aerzte bestimmt.
Bei dem mit dem Näherrücken der Krankheit gesteigerten Interesse des Publikums daran wird von jetzt ab dafür Sorge etragen werden, aus allen eingehenden amtlichen Nachrichten über den Stand und die Verbreitung oder Abnahme der Krank— Bt wo sie herrscht, von Zeit zu Zeit durch die öffentlichen
lätter getreue und ausführliche Mittheilungen zu liefern und da— durch vorzüglich die Beunruhigungen zu verhüten, welche durch vielfältige falsche Angaben, Uebertreibungen und Entstellungen sich so leicht verbreiten.
Für den Augenblick wird in dieser Beziehung nur noch be— merkt, daß die bisher verbreiteten Gerüchte von dem Ausbruche der Cholera in Kutno, auf der Straße von Warschau nach Po⸗ sen, in Kalisch, in Wraclawek an der Weichsel, so wie in Lomza in der Wojewodschaft Augustowo, sich sämmtlich als falsch er— wiesen haben. Es ist daher bis jetzt westlich von Warschau noch kein Ort erweislich von der Krankheit ergriffen. Dagegen ist nach amtichem Bericht der Königlichen Regierung zu Gumbin— nen die Cholera in dem Polnischen Dorf Zarnowo in der Ge— gend von Augustowo wirklich ausgebrochen, und es sind vom 2Isten April bis 2Tten Mai unter I6 Erkrankten 13 gestorben, die übrigen 23 Individuen aber völlig wiederhergestellt worden; auch ist seit dem 2Zten Mai kein neuer Krankheitsfall mehr da— selbst vorgekommen.
In der Stadt Augustowo ist die Krankheit am 23sten April ebenfalls zum Vorschein gekommen. Es erkrankten daselbst bis zum 4ten Mai von den Kaiserlich Russischen Truppen 23 und von den Einwohnern 8 Personen; unter diesen starben bis zum 4ten Mai 15 und lagen nach den letzten Nachrichten noch 15 Kranke im Militair-Hospital und 6 unter den Einwohnern an der Cholera danieder.
Berlin, den 18. Mai 1831.
Als Chef der Immediat-Kommission für die Abwehrung der Cholera, v. Thile.
Angekommen: Der Kaiserl. Russische Legations-Seecre⸗
tair bei der Gesandtschaft am Königl. Niederländischen Hofe,
Fürst Dolgorucki, als Courier von London.
Zeitungs-Rachrichten.
Ausland.
Frankreich.
Paris, 11. Mai. Vorgestern begaben Se. Masestat fich, begleitet von dem Herzoge von Nemours und den Prinzessinnen Louise und Marie, zu Pferde nach Mendon und besichtigten das dortige Gestüt. J. Majestät die Königin folgte zu Wagen mit,
Flachs, Hanf, rohe Häute und Felle, Leder, Juchten,
den Prinzessinnen Adelaide und Klementine und dem Hetzoge
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