1831 / 170 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

d. nur 25 Individuen erkrankt und in dem städtischen Hospital in Bagetelle nur noch 19 Cholera⸗Kranke befindlich.

Die Hannöverschen Nachrichten enthalten folgende Bekanntmachung des Königlich Hannöverschen Kabinets⸗Mini⸗ steriums, die Cholera betreffend. „Obwohl zu hoffen steht, daß den mit der rüuhmwürdigsten Vorsicht getroffenen Vorkehrungen der Königl. Preußischen Regierung, so wie den, in den hiesigen Landen und in den benachbarten Deutschen Bundes Staaten unverzüglich angeordneten, die Abhaltung der aus der Ostsee kom⸗ menden Schiffe bezweckenden Quarantame⸗Maaßregeln es gelin⸗ gen werde, das Eindringen der Cholera in das hiesige Königreich zu verhindern, so ist jedoch bei dem in mehreren Ostseehäfen er⸗ folgten Ausbrüche dieser Krankheit die Möglichkeit des Gegentheils nicht zu verkennen, und es hat daher von Uns für rathsam er— achtet werden müssen, Uns nicht bloß auf jene wegen Abweh⸗ rung der Cholera durch die betreffenden Landdrosteien bereits er— lassenen Verfügungen zu beschränken, sondern schen jetzt diejenigen Vorschriften zu ertheilen, welche sür den Fall zu beobachten seyn werden, daß die Cholera den hiesigen Landes⸗Gränzen sich nähern oder aber im Königreiche wirklich zum Ausbruche kommen sollte. Indem Wir mim die diese Vorschriften enthaltenden Instructio— nen, bei denen Wir die von der Königlich Preußischen Regierung getroffenen Bestimmungen in allen wesentlichen Punkten beibe— halten und solche nur hier und da den besonderen Verhaltnissen der hiesigen Lande angepaßt haben, zunächst den Obrigkeiten und Gemeinden des nördlich belegenen Theils des hiesigen Königreichs und demmnächst erforderlichen Falls auch den übrigen Landes— Distrikten mittheilen lassen werden, vertrauen Wir, daß für den unverhofften Fall, da, aller dawider angewandten Maaßregeln ungeachtet, die Cholera den hiesigen Landen sich nähern oder in diefelben eindringen sollte, sämmtliche Gemeinden und Einwoh⸗ ner den vorgeschriebenen, lediglich ihr eigenes Wohl bezweckenden Anordnungen bereitwilligst sich fügen und nicht einer kleinmüthi— gen Furcht sich überlassen, sondern mit den obrigkeitlichen Be— hörden, auf deren diensteifrigste Thätigkeit Wir in dieser wichti— gen Angelegenheit mit voller Zuversicht rechnen, alle ihre Kräfte vereinigen werden, um die weitere Verbreitung der Cholera zu hemmen und deren möglichst baldige Vertilgung zu besördern, indem die Erfahrung lehrt, daß durch zweckmäßige Vorkehrungen auch diesem gefährlschen Uebel erfolgreich entgegengewirkt wer— den kann. Nicht minder erwarten Wir von allen Aerzten und Wundärzten, daß sie, wenn die Cholera ausbrechen sollte, . mit Eifer, Umsicht und Thatigkeit der Kranken sich annehmen und anf das bereitwilligste dahin eilen werden, wo ihr Rath und ö ihr Beistand erforderlich ist. Endlich haben Wir den Abdruck

einer Belehrung über die zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln, um sich gegen die Cholera möglichst zu schützen, so wie über die bei dem ersten Ausbrüche derselben bis zu der unverzüglich her⸗ beizurufenden Hülfe eines Arztes vorläufig anzuwendenden Mit⸗ tel verfügt, und empfehlen sammtlichen Einwohnern, damit sich bekannt zu machen und eintretenden Falls danach zu verfahren.

Hannover, den 13. Juni 1831.

Zur Regierung des Königreichs Hannover verordnete Vice-König,

Staats- und Kabinets-Minister und Geheimer Rath.

A dolphu s.“

Auch die Französische Regierung hat nunmehr Vorsichts— Maaßregeln zur Abwendung der Cholera getroffen. Der Mo⸗ niteur vom 12. Juni enthält in dieser Beziehung ein Rund— schreiben des Prässdenten des Minister-Raths an sämmtliche Sanitäts-Behörden, worin angeordnet wird, daß bis auf weiteren Befehl alle aus der Ostsee kommende Schiffe ohne Ausnahme gehalten seyn sollen, einen Gesundheits-Schein vorzuzeigen. Die aus den Russischen Häfen des Schwarzen, des Asowschen Mee— res und der Ostsee kommenden Schiffe sollen als aus angesteckten Gegenden kommend angesehen und als solche einer Quarantaine

von 15 bis 25 Tagen, wenn sie giftfangende, und von 10 bis 15 Tagen, wenn sie nicht giftfangende Waaren enthalten, un⸗ terworfen werden. Derselben Quarantaine müssen sich alle übrige, aus angesteckten Häfen kommende Schiffe unterziehen. Schiffe, die aus Russischen Häfen kommende Waaren an Bord nehmen, ohne Vorsichts-Maaßregeln zu treffen, oder die aus Ländern kommen, die, ohne getroffene Vorkehrungs⸗Maaßregeln, in Communication mit jenen Häfen stehen, sollen als verdächtig betrach— tet und einer Quarantaine von 10 15 Tagen unterworfen werden. Die aus nicht angesteckten Häfen der Ostsee kommenden Schiffe haben eine leichte Quarantaine von 5 8 Tagen, wenn sie gift—

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1076 fangende, und von 3— 5 Tagen, wenn sie nicht giftfangende Wanren an Bord haben, zu bestehen. Bis auf weiteren Befehl wird auf die aus der Ostsee kommenden Schiffe nur das Mini⸗ mum der Quarantainezeit Anwendung finden. Die beiden strengen Quarantainen können nur auf folgenden Punkten abgehalten wer⸗ den: Auf den Rheden von Marseille und Toulon von den aus der Levante kommenden Schiffen, von den übrigen auf der In⸗ sel Tatihou (Departement des Kanals), der Insel St. Michel (bei l' Orient), der Rhede von Trompeloup (Dept., der Gironde), an der Spitze du Hoc, bei Hävre, in Treberon (Dept. des Fini— stere) und in der Quarantaine-Anstalt von Bayonne.

In der Warschauer Staats-Zeitung befindet sich fol⸗ gender Artikel über die Cholera;

„Der unguͤnstige Erfolg der bei der jetzt herrschenden Krankheit Cholera morbus vorgeschiebenen Heilmethode bewog denkende Aerzte, auf Mittel zu sinnen, deren Anwendung der gewaltsamen Steige⸗ rung des bereits vorhandenen Uebels vorbeugen könnte. Das Blut⸗ lass'n muß bei dieser Krankheit, wo eine außerordentliche Entkraͤftung das erste Zeichen ist, und wo das Gefuͤhl eines Mangels an Kraͤf⸗ ten alle andere Zufaͤlligkeiten begleitet, cher schaͤdlich als heil sam seyn und darf nur in den Faͤllen empfohlen werden, wo man es aus Rücksicht auf den individuellen Zustand und Bau des Korpers nicht zur Heilung der Krankheit, sondern zur Vermeidung von mög⸗ lichen 'nachtheiligen Kongestionen des Bluts bei ihrer weiteren Ent⸗ wickelung fuͤr nothwendig haͤlt. Da aber diese Krankheit selten voll⸗ blutige und starke Personen uͤberfällt, so kann man das Blutlassen keinesweges als ein überall beilsames Mittel ansehen, wie mich meine eigene Erfahrung hinreichend uͤberzeugt hat, Kalomel oder suͤßer Merkur reizen den Speisekanal und wirken gewohnlich laxirend, können daher auch bei diefer Krankheit keine guͤnstige Wirkung thun, um so mehr, als dabei gar kein entzüͤndeter Zustand vorhanden ist. Opium ist zwar unlaͤugoar empfehlenswerth, weil es gewaltsame Auslecrungen verstopft, wie sie bei dieser Krankheit von oben und unten ununterbrochen fortdauern; aber die Erfahrung hat gezeigt, daß kleine Dosen Opium keinen Erfolg haben; in Masse angewandt aber, wird diefes Mittel oft selbst gefaͤhrlich und fuͤhrt durch narko⸗ tische Vergiftung den Tod des Kranken herbei. Unter allen ange⸗ priesenen Heilmitteln scheint das Einnehmen von warmem Wasser das wirksamste ju seyn. Doch mochte dieses Mittel fuͤr sich allein zur Heilung der wirklichen Cholera schwerlich hinreichend seyn. Ohne daher der Ansicht anderer Aerzte und den von ihnen ange— wandten Mitteln zu nahe zu treten, halte ich es doch fuͤr meine Pflicht, das Publikum von den Mitteln zu benachrichtigen, welche mir mein Nachdenken bei Heilung der Cholera an die Hand gege⸗ ben und die Erfahrung mit dem guͤnstigsten Erfolg gekrönt hat. Zuerst hatte ich in meiner Privatpraxis unlaͤugbare Beweise in die⸗ ser Beziehung aufzuzeigen, und ich berufe mich hierbei auf das Zeugniß der Doktoren Remer aus Breslau und Hille aus Dres⸗ den, welche von ihren Regierungen abgeschickt worden sind, um Über diese bei uns herrschende Krankheit Beobachtungen anzustellen. Sodann, nachdem mir seit zwei Wochen die Heilung der von der Cho⸗ lera Befallenen in dem im Krzenänskischen Hause be ndlichen Militair⸗ Hospital anvertraut worden, habe ich von der Zahl der waͤhrend die⸗ ser Zeit hinzugekommenen Kranken keinen Einzigen verloren; viel— mehr geht bei Anwendung meiner Methode die Genesung so schnell von Statten, daß in 5 Tagen die Heilung als beendigt angesehen werden kann. Zur Bestaͤtigung dieser Wahrheit berufe ich mich hier auf das Zeugniß des Dirigirenden von besagtem Militair⸗ Hospital, Professors Doktor Szezuzkl, so wie der Doktoren Sauvan und Enoch, welche. zum Besuch meiner Kranken von mir eingeladen, meine An⸗ gabe fuͤr richtig anerkannten. Eben so haben sich der Kurator, die Offiziere und Beamten, welche in diesem Lazareth angestellt sind, von dem erwünschten Erfolg meiner Methode mit eigenen Augen uͤberzeugt. Meine Heilungsart besteht darin, daß ich dem Kranken, nach Ver⸗ haͤltniß der Umstaͤnde, alle zwei oder drei Stunden 3 Grgn magiste— i Bismuthi mit cinem Zufatz von Zucker eingebe; außerdem lasse ich den Kranken etwas Melissentrank einnehmen, und, wenn der Schmerz in Handen und Fuͤßen sehr heftig ist, so lasse ich ihm die⸗ selben mit einer erwaͤrmten Mischung von einer Unze liqug'is ano. ni caustici und 5 Unzen epiritas anzlicee compasiti einige Male des Tages einreiben. Dies muß zuweilen 48 Stunden hindurch ununterbro⸗ chen fortgesetzt werden, bis sich eine Absonderung von Urin einstellt, welche bei dieser Krankheit im Allgemeinen schr gering und fast ganz gehemmt ist, wenn gleich das Brechen und Laxiren schon zeitiger aufhoͤrt und oft die natuͤrliche Waͤrme an Haͤnden und Fuͤßen erst spaͤter zuruͤckkehrt. In den Faͤllen, wo die Zunge des Kranken mit starkem gelblichen Ueberzug belegt ist, pflegt ein Zusatz von 8 Gran Rad. rhei, igsti auf jede einzelne Dosis des obigen Arzneimittels sehr vortheilhaft zu seyn. Der Arzt muß die Geduld, nicht verlieren und kein anderes Mittel, weder vor noch nach Eingebung des Bismuthum, anwenden, weil dies dessen Wir⸗ Sobald sich Absonderung des Urins einge⸗

S893.

stellt hat, kann man noch einige Tage hindurch fruͤh und Aben ein Pulver eingeben. Da es in der Provin; haͤufig an . c und an Apotheken fehlt, so rathe i oder sagten Pulver zu versehen, welche so wenig kosten, deren zeitigem Gebrauch oftmals das Leben des Kranken abhmn

Nur sehr vollbluͤtigen und jungen Personen kann man 6 —8 Un Blut lassen, und wenn sich die Kranken uͤber heftige Schmerzen der Magengrube selbst beklagen, so muß man ihnen 12 bis 16 Bin Pulver eingegeben werden.

mir angenehm, das Publikum benachrichtigen zu konnen, daß di meine Hellmethöde, welche der Doktor Mälcz dem Dottor linski, der das Hospital fuͤr Cholerakranke in der Bagatelle dirigh mitgethellt hat, von diesem thaͤtigen und einsichtsvollen Arzt, n aus* seinen Berichten deutlicher ersehen werden kann, mit dem glih

l ansetzen, ehe ihnen jene besagten 1j

lichsten Erfolg angewandt worden ist. Warschau, den 11. Juni 1831.

Verein fuͤr Pferdezucht und Pferdedressur.

Am 18ten Juni Nachmittags fand in der Bahn des Hen

Stallmeisters Seeger die Verloosung der von dem Verein Folge der Konkurrenzen gekauften Pferde statt. Bei der Ziehn fielen die Gewinne in nachstehender Reihefolge: 1) auf Nr. 1679., Hr. Graf v. Hertzberg auf Trabehn Neu-⸗Stettin, der Rubens. 2) auf Nr. 1472., Hr. v. Winterfeld auf Cadow bei Jannn der Orion. 3) auf Nr. 338., Hr. Rittmeister v. Bismark, der Aly. 4) auf Nr. 375. Hr. Hof⸗Marschall v. Rochow auf Stüh der Dagobert. 5) auf Nr. 271., Hr. C. Uphagen in Danzig, die Clementjin z; auf Nr. 347., Hr. v. Gröning aus Bremen, der Sie auf der Bahn ju Anklam. . Fz. v. Eckard stein. v. Willisen.

Königliche Schanuspiele. Montag, 20. Juni. dra, Tauerspiel in 5 Abtheilungen. Vorher: Zwei Nichten s Eine, Lustspiel in 2 Abtheilungen. Königzstädtisches Theater. Montag, 20. Juni.

in 3 Akten. Hierauf: Das Fest der Handwerker.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 14. Juni.

Niederl. wirkl. Schuld 39. Kanz-lbilleis 143. Russ. (bei llop

Oesterr. proc. Metall. 81.

Hamburgs, 17. Juni. Gesterr. proc. Netall. S2. 4proc. JG. Russ. Engl. Anl. Sc z. Poln. Ser

Wien. 14. Juni. 5proc. Metall. Sig. 4proc. 053. Bank- Actien 105373.

Bank · Actien ul

RKEbkSTE BCenR SFEN-HMaCHRIGKULETEA.

Paris, 13. Juni. cour. 890. 70. Zproc. pr. compt. 61. 65. 5proc. neue Anleihe der 120 Heil 89. 60. pr. comp. 69. 75. lin eour, 69. 90. 5proc. Span. perp. 5)

Frankfurt a. M., 16. Juni. Oesterr. proc. Metall. S0 S0 3. 4proc. 693. 6913. 22proc. 423. 1Iproc. 183. Br. Bank⸗A4 Loose zu 100 51. 150 über die Einzelnheiten der Schlacht vom 14ten (26.), welche Be⸗

tichte hier nebst allen Beilagen mitgetheilt werden. HhHunterthänigster Rapport des Ober⸗Befehlshabers

1227. 1225. Partial⸗Oblig. 1153. 115. B. Poln. Loose 433. 433.

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

̃ aͤrztlig ch jedem Gutsbesf

Gemeinde⸗Voigt, sich mit einer gewissen Quantitaͤt 9 9j und i

Fproc. Rente pr. compt. 89. 65. sin cour. 61. I

5proc. Neahl

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Bekanntmachungen.

Von dem Koͤnigl. Preuß. Hofgerichte von Pm,nmern und Rüͤgen werden auf Anhalten der Vormuͤnder der Kinder des verstorbenen Hauptmanns Ehristian Ludwig von Barneckow auf Lanken die far ihre Pupillen die vaͤterliche Erbschaft nur mit Vorbehalt der gesetzlichen Zugestaͤndnisse angetreten haben alle diejenigen, wel⸗ che an die Verlassenschaft des defaneti und insbesondre an die da— zugehörigen auf Jasmund belegenen Guter Lanfen-Kloster, Dar—⸗ gast, daz Ackerwẽrk Buddenhagen, das Braugehbft und Pastigen Auntheil in Sagard, die Droschwitzer Schmiede und den Schloͤner Acker, ingleichen den v. Barneckowschen Antheil in dem auf Wit⸗ tow belegenen Gute Putgarten, Real- und Personal⸗Anspruͤche haben, vorgeladen, soiche am 13. Mai oder 10. Juni oder 9. Juli d J hierselbst aniugeben und ju bescheinigen, mit der Androhung, daß sie sonst vermittelst der am 30. Juli d Miu erlassenden Praͤ⸗ clusiv- Erkenntniß damit werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.

ECreditores, denen das hierselbst attestirte Schulden verzeichniß vorgelegt werden wird, sind jedoch von solcher Anmeldung befreiet, und bewirkt eine Anzeige von ihrer Seite keinen Kostenersatz.

Datum Greifswald, den 5. April 1831.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. v. Möller, Director.

Cgnnjeig e.

Obgleich ich die emaillirten Porzellan⸗zaͤhne zuerst, und zwar schon vor 10 Jahren durch die hiesigen Zeitungen bekannt gemacht und empfohlen habe, so ist mir doch durch die bisher damit ge⸗ machten Erfahrungen die Ueberzeugung geworden, daß dabei vorsich⸗ tig die Stellung der Zaͤhne im Ober, und Unterkieser bericksichtigt werden müässe, und daß dieselben daher nicht in allen Fallen an— wendbar sind, vielmehr die Anwendung derselben oft ganz unstatt⸗= haft ist; weder die kuͤnstlichen, noch die naturlichen Zaͤhne koͤnnen demzufolge völlig entbehrt, werden. Vielen Personen, die sich hier und in Paris Porjellan⸗-Zähne haben einsetzen lassen, habe ich solche durch naturliche oder kuͤnstliche Zaͤhne ersetzen muͤssen, und viele solcher, als gan unstatthaft befundener Garnituren liegen zur belie—⸗ bigen Ansicht bei mir vor. In den Fällen jedoch, wo die Anwen⸗ dung derselben durch den Bau der Kinnlade und der Stellung der Zaͤhne gerechtfertigt seyn sollte, bin ich im Stande, dieselben nach

. *

den neuesten und verbesserten, franzoͤsischer und englischer Zahnaͤrzte

mit denen ich stets in Verbindung stehe, amufertigen, und kann den Preis derselben um so billiger stellen, da ich nicht nöthig habe, sie von Paris zu betiehen, so, daß selbst weniger Bemittelte davon Gebrauch machen koͤnnen. Wie ich seit 18 Jahren durch Soliditaͤt und Dauer meiner Arbeiten das Vertrauen eines geehrten Publi⸗ kums mir erworben habe, so hoffe ich dies durch meine kuͤnftigen Leistungen voͤllig befestigt zu sehen. Berlin, den 14. Juni 1831. S. Wolff sohn,

Koͤnigl. Hof-Zahnarzt. Unter den Linden Nr. 31.

Literarische Anzeigen. Bei Franden burg in Berlin, Ober⸗-Wallstraße Nr. 6, sind folgende Werke ju billigen Preisen zu haben:

Tonversations⸗-Lexicon, 7te (neueste) Auflage in 12 gr.

Sro-Bdn., auf weisem Papier mit großem Druck fur 15 Thl. Dasselbe Werk, frühere Auflage, jedoch eben so vollstaͤndig

als die neueste Auflage, in 17 guten neuen Banden fuͤr 10 Thl. Schillers saͤmmtliche Werke, 22 Halbfranzbaͤnde mit Kupfern

(ohne Gedicht). 6 Thl.

2

Kotzebues saͤmmtliche dramatische Werke, 44 Halbfranzbaͤnde.

(Ladenpreis mit Band 27 Thl). 15 Thl.—

Vän der Velde saͤmmtliche Werke, 25 Halbfribde. (Ladenpreis und Bd. 25 Thl.). 15 Thl. Wielands saͤmmtliche Werke, 48 Halbfrijbde. Velinpapier. (La⸗

denpreis und Bd. 92 Thl). 30 Thl. Herders saͤmmtliche Werke, 45 Halbfrzbde. (Ladenpr. und Bd. 50 Thl.). 24 Thl. Beckers Weltgeschichte neueste Auflage, 14 Halbfrzbde. 15 Thl. Thaers Grundsaätze der rationellen Lanbwirthschaft, (nach Preuß. Maaß und Gewicht, 4 Theile in Halbfrijbde. 8 Thl. Verhandlungen des Berliner Garten-Vereins. 1 Lieferung. (Ladenpreis 30 Thl.). 14 Thl.

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Grundriß der Chemie,

zum Gebrauche fuͤr die Schuler hoͤherer Lehr-NAnstalten. Unorganische Chemie. 15 sar⸗

Berlin entworfen, und fuͤr den chemischen Unterricht zunaͤchst an

dieser Anstast bestim mt. So wie ein solches Buch hier schon lang; entbehrt wurde, moöͤchtf es wohl auch im Allzemeinen bei diest⸗

Art Unterricht ein Beduͤrfniß geworden seyn. Es enthaͤlt in moͤh— lichster Kurze die Hauptpunkte, die durch den muͤndlichen Unten richt und durch die Versuche naͤher erklaͤrt werden, und wird üben haupt bei chemischen Vorlesungen den Zuhoͤrern ein brauchbarn Leitfaden seyn. Die Herren Lehrer, welche es bei ihrem Unten richte einfuͤhren wollen, verweist der Herr Verfasser auf Berzelit Lehrbuch der Chemie, welches diesem Compendium zu Grunde liege.

Im Verlage der Gebruͤder Borntrager in Koͤnigsberg j so eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, (in Berlin namentlich in der Enslinschen Buchhandlung, Breite Straße Nr. 25):

Handbuch über die

kirchliche und Schul-Gesetzgebung,

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vom Prediger J. C. F. Brock. gr. Spo. 387 Bogen. 2 Thl. 10 sagr.

Handbuch Straf⸗Verfahrens ö in den Koͤnigl. Preuß. Staaten, mit Ausnahme der Prosinzen, in wel hen noch Franzoͤnsches Recht gilt. Eine Zusammenstellung alter, fuͤr das gesammte Strafverfahren bestehenden gesetzlichen Vorschriften, mit Zuziehung der besten Huͤlfsmittel der rechtswissenschaftlichen und gerichtlich-medizinischen , Literatur, von D Richter, Koͤnigl. Preuß. Criminal-Richter. Ar und letzter Band, entbaͤlt die Abfassung und Vollstreckung des Erkenntnisses. gr. Svo. 62 Bogen. 4 Thl. Preis aller 4 Baͤnde 12 Thl.

des

Dr. Le o.“

HHachowski, über Lübeck nach St. Petersburg.

Im Schauspielhause auf Begehren: M

Herr Joseph und Frau Baberl, ode Der Viehhaͤndler aus Oedenburg, Wiener Lokalposse mit Gesmn

den Adels-Deputirten des Gouvernements Witepsk, Herrn von Szadurski, zum Kammerjunker des Kaiserlichen Hofes ernannt.

Rapport Sr. Kaiserl. Hoheit des Kommandirenden des Garde⸗Corps

.

Regen, woraus Ew. Mäjestaͤt zu ersehen geruhen, daß der Rückzug (encs Eorps, ungeachtet der Uebermacht der Rebellen⸗Armee sowohl

ind Regelmaͤßigkeit vor sich ging, deren sich sets ruͤhmen konnten. ergriff,

wo sie

denten Dr. Ritzsch zu Wittenberg den Rothen Adler-Orden zweit

Orden zu verleihen geruht.

Naÿajestät des Königs) ist nach Halberstadt abgegangen.

Nachrichten: „Der Ober⸗Befehlshaber der aktiven Armee Gene⸗

jestät dem Kaiser Nachstehendes, über die Resultate der am 14. E6.) d. M. den Rebellen bei Ostrolenka geliefer⸗ ten Schlacht:

nn einem Zustande, der nicht die entferntesten

Y Rapport Sr. Kaiserl. Hoheit des Kommandirenden

der Operationen der Gardetruppen gegen die Rebellen, April bis zum 131en Mai, v Pflicht halte, Ew. Excellenz die

keit, die General⸗ . durch Geschicklichkeitt, Muth und

bei Zoltkti mit Gewalt zu erzwingen. . General⸗Majore Polaͤschka und Graf Nostij,

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitüung.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Seine Majestät der König haben dem General⸗Superinten⸗

er Klasse mit Eichenlaub zu verleihen geruht. Seine Majestät der König haben dem Prinzen Viktor Amadeus zu Isenburg in Offenbach den St. Johanniter—

Der Justiz Kommissarius Höpfner mu Fürstenwalde ist zum Notarlus im Departement des Ober-Landesgerichts zu Frank⸗ urt a. d. O. ernannt worden.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm (Sohn Sr.

Abgereist: Der Kaiserl. Russische General⸗Major v. War⸗

Zeitungs⸗Nachrichten.

Ausland.

Rußland. St. Petersburg, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser haben

Die hiesigen Zeitungen enthalten folgende Armee⸗

ral Feldmarschall Graf Diebitsch⸗Sabalkanski berichtet Sr. Ma⸗

„Nach dieser Schlacht, in welcher die Rebellen, trotz ihres höͤchß verzweifelten Widerstandes, so tapfer von unseren Truppen geschlagen wurden, retirirte die Hauptmacht ihrer Armee, in der

größten Verwirrung, mit Zurücklaͤssung einer Menge Verwundeter und Erschoͤpfter, die immerfort zahlreich rn , werden. Die goördertrüppen unserer Avant-Garde, welche die Empzrer verfolgen, desetzten am 1. (19.) Sierozk und r. und die Rebellen haben, nach schneller Flucht, kaum auf dem linken Ufer des ö. Posto ge⸗ fußt, nichdem fie den Fluß passirt und die Brücken sowohl Kber den Bug bei Zegrz, als uͤber die Narew bei Sierozk hinter sich zerstoͤrt hatten. Ünsere Avant- Garde, befehligt von dem General von der Kavallerie, Grafen Witt, befindet sich bereits in Pultusk, wohin am 2hsten auch die Hauptmacht der Armee ruͤcken sollte.““ . „Zugleich sind vom Ober-Befehlshaber folgende einzelne Rapborte eingegangen: 1) Ueber die Operationen des Garde⸗ Corps am 360. April, (12. Mai), vor der am 13. (25. Mai) geschehenen Vereinigung desselben mit der Haupt⸗Armer, und 2)

der aktiven Armee vom 19. Gi. Mai) gus Ostrolen ka. „Ich habe das Gluͤck, Ew. Kaiserl. Majestaͤt im Hriginal den

nebst der beigelegten Beschreibung der Operationen der Truppen des Garde- Corps vom 30. April bis jum 13. Mai, 12. 25. Mai dar⸗

als ber forcirten Maͤrsche, dennoch mit der gusgejeichneten Ordnung . w. Majestaͤt Garden Sobald das Garde⸗Corps aber die Offensive verfolgte es die Empöͤrer, ohne sie zu Athem kom⸗ men zu lassen und ohne selbst an Erholung zu denken, indem es in drei Tagen gegen 110 Werst zuruͤcklegte. Nach so angreifen den Maͤrschen* sah ich dies ausgezeichnete Coörps, als es gestern durch Ostrolenka zog, voll, Freude, ja ich kann sagen: voll Bewunderung

puren von Erschöpfung zeigte; die Leute hatten dasselbe wackere und gesunde Aussehen, wie n Petersburg, die Munition war in der vollkommensten Ordnung, die Pferde wohl bei Leibe. Kurz, man kann diesen Truppen keinen beseren Zustand wünschen, als den, in welchem sie sich jetzt unter dem Befehle Sr. Kaiferl Hoheit befinden, Hichstderen uncrmüdlicher Vorsorge sie fo viel. verdanken. Dieses Ew. Kaiserl. Majestaͤt zu bezeugen, halte ich fuͤr meine heilige Pflicht.“

des Garde-Corps an den Oberbefehlshaber.

„Ich habe die Ehre, anbei Ihrem Ermessen die Beschreibung vom 30sten

vorzulegen. Indem ich es fuͤr meine t : apferkeit, Unermuͤdlichkeit und aus⸗ t Ordnung dieser Truppen, so wie den kriegerischen Feist, der sie alle ohne Ausnahme beseelt, zu bezeugen, jetzt, gegen die Empbrer fechten und in vollem Maße das Vertrauen rechtfertigen, welches der Kaiser unausgesetzt diesem Corps zu erweisen geruht, erachte ich es zugleich fuͤr meine erste Obliegenheit, zur Kunde Ew. Excellenz zu bringen, daß ich bei allen Anordnungen in Beziehung auf die Operationen der Garde⸗Truppen den auf wahren Nutzen und vieljaͤhrige militairische Erfahrung ge⸗ gründeten heilsamen Rathschlaͤgen des bei dem Garde Corps, gegen; waͤrtigen General⸗-Adjutanten Fuͤrsten Schtscherbatow vorzuͤglich viel zu verdanken habe; fuͤr die musterhafte Ordnung aber, mit wel⸗ cher der schwierige Ruͤckzug, im , . der ganzen Rebellen⸗ Armee, von Sniädow bis hart an die Narew vor sich ging, der wohlberechneten Geschicklichkeit und dem ausgezeichneten militairi= schen Talente des General⸗-Adiutanten Bystrom verpflichtet bin, der stets die von ihm befehligten Truppen aufzumuntern weiß. Der General- Adjutant Schenschin hat durch seine ausgezeichnete Tuͤchtig keit im Felde, so wie durch seine verstaͤndigen Anordnungen, der Ge⸗ neral⸗Major Bergmann durch seine persoͤnliche exemplarische Tapfer⸗ ajore Ssumarokow und Bibikow Jeder von ihnen seltene Kaltbluͤtigkeit gemeinschaftlich dazu beigetragen, die Empbrer daran zu verhindern, den Uebergang Der General⸗Adjutant By⸗

stroͤm ertheilt seinerseits das groͤßte Lob dem Verfahren der Herren

Berlin, Dienstag den 21sten Juni.

8

1831.

——

Geistesgegenwart und klugem Ueberblick jedes Unternehmen der Gegner vercitelten und duͤrch ihr persönliches Beispiel den Muth der Truppen anfeuerten; ferner dem General⸗Maior Gerbel, der die Artillerie der Avant⸗-Garde befehligte, und durch seine Unerschrocken⸗ heit, gestuͤtzt auf seine vieljaͤhrige Kriegserfahrung, zur Erfechtung der Vortheile uͤber die Empoͤrer viel beitrug; dem General-Major Schilder, den seine rastlose Thaͤtigkeit und vollkommene Sachtennt= niß stets ausgezeichnet haben; besonders aber dem General ⸗Major Statkowski, stellvertretenden Chef des Stabes bes der Avant⸗Garde, der dem General-Adjutanten Bystrom der nuͤtzlichste und eifrigste Beistand im Gefechte war. Bei dieser Gelegenheit mache ich mir's noch zur Pflicht, Ew. Excellenz den glaͤnzenden Muth, die thaͤtige Umsicht und die unermuͤdlichen Anstrengungen zu bezeugen, welche der Oberst Weymarn, stellvertretender Chef des Corps-Stabes, der Ober Quartiermeister des Garde⸗Corps, Oberst Tutschkow, und der Ober-Quartiermeister der Avant Garde, Oberst Brümmer, be— wiesen haben.“ (Fortsetzung folgt.)

Vor einigen Tagen kehrte der Minister des Innern, Graf Sakreweki, der zugleich General-⸗Gouverneur des Großfürstenthums Finnland ist, von Helsingfors in die hiesige Residenz zurück.

Die hiesige akademische Zeitung enthält eine ausführ⸗ liche Beschreibung und Kritik des Gemäldes des Professors Krü⸗ ger in Berlin, eine große Parade der Königl. Preußischen Gar— den vorstellend.

In Moskau wurde die jährliche Ausstellung von einheimi⸗ schen Gewerb-Erzeugnissen am 29. Mai eröffnet; sie ist in 18 Sälen nach jeder Gattung von Fabrikaten vertheilt und beson— ders reichhaltig an Maschinen, unter denen sich eine zur Verfer— tigung von Kaschmir-Shawls auszeichnet, welche der Besitzer vor dem Publikum arbeiten läßt. Zu dieser Ausstellung, die 5200 Nummern zählt, lieferten 480 Fabrikanten Beiträge.

Der Prästdent des Lievländischen Ober⸗Konsistoriums, Graf Mellin, hat ein Kapital von 1800 Alberts-Thalern ausgeseßzt, von dessen Interessen alljährlich Bibeln und andere nützliche Bü⸗ cher, baares Geld oder Effekten unter diejenigen von der Lievlän⸗ dischen Bauernschaft beiderlei Geschlechts vertheilt werden sollen, welche durch ächte Religiosität, gute Sitten, ordentliche Haus⸗ haltung, nützliche Industrie, Pflanzung, Schonung und Aussaat von Holz, gute Behandlung der Thiere oder sonst etwas Tugend⸗ haftes und Gutes sich vor Anderen rühmlichst auszeichnen.

Nach Berichten aus Archangel vom 27. Mai, war dort noch kein fremdes Schiff angekommen; die innere Schifffahrt war aber in voller Thätigkeit.

Bis vorgestern waren in Kronstadt 460 Schiffe angekom— men und 172 abgesegelt.

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Warschau, 16. Juni. Vorgestern war die gesetzliche Voll— ahl der Landboten⸗Kammer nicht zusammengekommen; da jedoch die zur Berathung vorliegenden Gegenstände für sehr dringend gehalten wurden, so vereinigten sich beide Kammern, dem Reichstags-Beschluß vom 26. Februar d. J. zufolge, und hielten eine gemeinschaftliche Sitzung. Bei Eröffnung derselben zeigte der Finanz-Minister Senator Kastellan Dembowski der Ver⸗ sammlung an, daß er, den Befehlen der Regierung gemaͤß, das Finanz⸗Ministerium übernommen habe, gab dann eine kurze Schil⸗ derung von der jetzigen Lage des Schatzes und stellte dar, wie sehr derselbe erschöpft sey und der schleunigsten Unterstützung be⸗ dürfe. Sodann kam ein Gesetz-Entwurf folgenden Inhalts zur Verhandlung: „Die Senatoren- und Landboten⸗Kammer haben auf Antrag der National-Regierung und nach Anhörung der Reich stags⸗Kommissionen, in Betracht, daß, um sich ferner noch in die Möglichkeit zu versetzn, die Kosten zur Erhaltung der bereits vermehrten und noch zu vermehrenden Streitkräfte der Na⸗ tion zu decken, die Nothwendigkeit eintritt, die Einkünfte des Staats-Schatzes nach Verhältniß der sich steigernden und unvermeidlichen Bedürfnisse unverzüglich zu vergrößern, be⸗ schlossen und beschließen, wie folgt: Artikel 1. Für die Bedürfnisse des Landes wird auf ein Mal die Erhebung einer außerordentlichen Steuer beschlossen. Artikel 2. Als außerordentliche Steuer sollen in die öffentlichen Kassen entrich⸗ tet werden: a) von der 50pCtigen und 40pCtigen geistlichen und Lehnsgüter⸗Ofiara, * der jährlichen Gebühren; b) von der 20⸗- und 10pCtlgen geistlichen Ofigra, von der 24pCtigen Grundstück⸗ Oflara, von der 5⸗ und 10pCtigen Lehnsgüter⸗Ofiara, von der frei⸗ willigen Ofiara und derjenigen von den neuen Feldfrüchten, e) von der Hubensteuer, d) von dem Mühlen⸗ und Windmühlen-Kanon, die Hälfte der jährlichen Gebühren; e) von der alten Rauchfangsteuer der Hauptstadt Warschau und der Städte jedes Ranges, () von der erhöhten Rauchfangsteuer dieser Städte, die vollen jährlichen Ge⸗ bühren. Art. 3. Die Pächter der weiter unten erwähnten Gü— ter und Titel einer außerordentlichen Steuer entrichten: a) von dem Pacht an Privatgrundstücken, au Nationals, Kron⸗, Bergwerks- und se⸗ questrirten Gütern, 5 pCt. von der. jährlichen Brutto⸗Pacht⸗ summe; b) von dem Pacht der Consumtions⸗ und Tabacks⸗ Einkünfte, der Wege⸗ und Brückenmauth, 5 pCt. von den kontraktmäßigen jährlichen Summen. Die Pächter von Gütern und von den erwähnten Einkünften sollen nicht das Recht haben, von Seiten derer, mit denen die Kontraklte ab⸗ geschlossen worden sind, irgend eine Vergütigung in dieser Hinsicht zu fordern. Art. 4. Zur Vermehrung der Schatz⸗Ein⸗ künfte soll die Zoll⸗Abgabe, wie sie in dem gesetzlichen General⸗ Tarif bestimmt ist, um 10 pCt. erhöht und auf diesem Fuß bis zu Ende des Jahres 1831 erhoben werden, Art. 5. Die in den Artikeln 2 und 3 festgesetzte außerordentliche Steuer soll

Erhebung derselben muß im Verlauf der Monate Juli und Ok⸗ tober d. J. unter Androhung administrativer Execution bewerk⸗ stelligt werden; die um 10 pCt. erhöhte Zoll⸗Abgabe aber soll mit der gewöhnlichen Zoll-Abgabe zusammen erhoben werden. Art. 6. Außer der außerordentlichen Steuer sollen die Kontribuenten der direkten Steuern an den Staatsschatz die halbjährigen Gebühren aus dieser Quelle für das Jahr 1832 anticipando entrichten, und

die mit vorzuͤglicher

war neben Bezahlung der laufenden Steuern und an denselben

in zwei Raten an die Bezirks⸗Kassen entrichtet werden, und die

Einkünfte sollen an die öffentlichen Kassen unter dem

Terminen, welche für die außerordentliche Steuer im zweiten Semester des laufenden Jahres bestimmt sind. Art. 7. Mit Voll⸗ ziehung gegenwärtigen Beschlusses wird die National-Regie⸗ rung beauftragt.“ Die gewaltsame Nothwendigkeit, in welche der Schatz versetzt sey, dieses Gesetzes zu bedür— fen, setzten der Staats-Referendar Leski und der Landbote Wenzyk im Namen der Finanz⸗Kommisstion auseinander. Der Deputirte Klimontowiez meinte, im Finanzwesen mache zweimal zwei nicht immer vier, und es sey unmöglich, von den Steuerpflichtigen mehr zu verlangen, als sie zu geben im Stande seyen; dennoch beruhe das eingebrachte Projekt gerade auf einem solchen Grundsatz. Er zählte die Lasten auf, welche die Grund⸗ eigenthümer schon jetzt tragen müßten, und bewies, daß diesel⸗ ben, wenn man die gewöhnlichen Steuern und außerordentlichen Abgaben zu verschiedenen Zwecken einrechne, bereits 120 pCt. betrügen und also das Einkommen selbst überstiegen; deshalb seyen diese Eigenthümer außer Stande, diese neue Last zu ertra⸗ gen. Dasselbe sagte er in Beziehung auf die Einwohner beson⸗ ders der kleineren Städte, und selbst in Bezug auf Warschau erklärte er, daß der glänzende Zustand dieser Stadt sich jetzt be⸗ deutend verändert habe, und daß, da der größere Theil der Häu⸗ ser nicht vermiethet sey und die Wohnungen überall im Preise fielen, die Forderung von Abgaben, über das Maaß und die Möglichkeit hinaus, gewiß einen großen Theil der Hauseigen⸗ thümer, nöthigen würde, dem Schatz die Administration die⸗ ser Häuser zu überlassen. Der Senator Kastellan Sol⸗ tyk ertheilte den Rath, die von den Pächtern zu entrichtenden Abgaben noch zu erhöhen, indem er auseinandersetzte, daß die Pächter in allen Kriegszeiten am wenigsten zu den öffentlichen Lasten beigetragen hätten. Der Deputirte Jab lons ki behaup⸗ tete, man müsse gleich den Pächtern auch die Hypothekare mit Steuern belegen. Der Landbote Swidzinski ging bei Be⸗ kämpfung des Gesetz⸗Entwurfes von dem Grundsatz aus, daß der Krieg nicht mit Steuern, sondern mit Kapitalien geführt werden müsse. Da die im Auslande projektirte Anleihe von ei⸗ nigen 80 Millionen Gulden, nach den so eben aus England er⸗ haltenen Nachrichten, zu Stande kommen werde, meinte er, so müsse man mit einer Maaßregel zurückhalten, welche dieje⸗ nige Einwohner Klasse, die gegenwärtig dem Lande die größten Opfer bringe, am meisten bedrücken würde, und solle man in dringenden Fällen mit Auflegung von Lasten lieber bei der Klasse der Professionisten, Handeltreibenden und Kapitalisten beginnen, welche bis jetzt den geringsten Antheil an den öffentlichen Lasten gehabt habe. Der Landbote Rembow⸗ ski verlangte, man möchte in dem vorliegenden Gesetz ausdrück⸗ lich bestimmen, daß dessen Vorschriften nicht auf den Theil des Landes ausgedehnt werden sollten, welchen der Feind besetzt halte und zwar deshalb, damit der letztere nicht, auf den Grundsatz dieses neuen Gesetzes gestützt, von den Einwohnern dieser Lan⸗ destheile die neu aufzulegenden Steuern einziehen könnte. Hier⸗ auf nahm der Finanz⸗-Minister das Wort, um auf die man⸗ nigfaltigen Anträge zu antworten. Er bemerkte unter Anderem, daß er in Bezug auf die im Auslande abzuschließende Anleihe noch keine Gewißheit besitze, und selbst wenn diese Anleihe zu Stande käme, könne man doch nicht behaupten, daß sie den Bedürfnissen des Schatzes noch zu rechter Zeit in den Monaten Juni, Juli und August zu Hülfe kemmen würde. Sodann fügte er noch zur Beruhigung der Besorgniß des Landboten Swidzinski hinzu, daß die Regierung nicht unterlassen würde, alle Einwohnerklassen auf gleiche Weise zu besteuern, und daß zu diesem Zweck in kurzem dem Reichstage mehrere Projekte hinsichtlich einer Patent-, Klassen- und Silbersteuer vorgelegt werden sollten. Nachdem hierauf der Antrag, das diskutirte Projekt noch einmal an die Kommissionen zu überweisen, ver⸗ worfen worden, schritten die Kammern zur Verhandlung über die einzelnen Artikel desselben und nahmen es zuletzt mit einigen Abänderungen einstimmig an.

Die Staatszeitung äußert in mehreren Artikeln ihren Unwillen über die beabsichtigte Regierungs-Veränderung und will darin die Intriguen und Kabalen einer Coterie sehen, welche immer bedeutender werde und auf verschiedene angesehene Mit⸗ glieder der Kammern ihren Einfluß zu äußern beginne. So, behauptet sie, habe man Herrn Wolowski durch die Aussicht auf eine Stelle im Senat zum Stillschweigen zu bringen gesucht und ihn an der Redaction des Gesetz-Entwurfes über die Regie⸗ rungs-Veränderung Theil nehmen lassen, und zwar auf ganz ungesetzliche Weise, damit er nur nichts dagegen einzuwenden haben sollte; eines noch ungeschickteren Mittels habe man sich bei Herrn Krysinski bedient, an den der Adjutant des Generalis⸗ simus abgeschickt worden sey, ein Mann, der, obgleich er nicht einmal mit den Russischen Gefangenen zu sprechen verstanden, doch jenem Publizisten habe Vernunft beibringen und ihn be⸗ stechen sollen; andere Landboten habe man bei Gastmahlen ge⸗ kirrt und katechisirt, ja selbst hinter der Kammer seyen geheime Apostel, Anhänger des Despotismus und Kongreganismus, ver⸗ borgen. Das genannte Blatt will alle Namen dieser Ränke⸗ schmieder kennen und sie publiziren, sobald ihre Machinationen schlimme Folgen haben sollten, damit die Nation sehe, wem sie die Eutzweiung der Gemüther, Zank und Hader, ja vielleicht ihr Verderben, zu verdanken habe. Hierauf werden folgende Hauptpunkte angeführt, wodurch angeblich im Publikum am meisten Furcht und Schrecken verbreitet wütden: erstens, daß man die höchste Gewalt den Händen eines Einzigen anvertrauen, zweitens, daß man den Reichstag unter mancherlei Vorwänden prorogiren wolle, dann die Zurücknahme des Gesetz-Eutwurfs hinsichtlich Verbesserung des Zustandes der Bauern, ferner die Suspension oder Einschränkung der Preßfreiheit und die zu be— fürchtenden Verfolgungen, Proscriptionen und Einkerkerungen, wenn die Ration der Wächter ihre Feeiheiten, der Karmmiern und der Presse, beraubt wäre, endlich die Unterhandlun gen über eine Basirung des Königreiches auf die Grundlagen des Wiener Kongresses. Die genannte Zeitung meint, daß es nicht an

ä = 213378 Os801M ιο

feierlichen Versicherungen und Declamationen über ächten Patrio⸗