Lord Ponsonby hatte gestern eine lange Unterredung mit dem Grafen Grey und dem Viscount Palmerston. Letzterer hatte späterhin eine Konferenz mit der Belgischen Deputation. Die Herren Deveau und Nothomb und die 16 Belgischen De⸗ putirten speisten alsdann bei dem Prinzen Leopold. Lord Pon⸗ sonby war ebenfalls bei dem Diner gegenwärtig. .
Es wird im Drurylane-Theater, unter dem unmittelbaren Schutze Ihrer Majestäten, ein Ball zur Unterstützung hülfsbe⸗ dürftiger Irländer stattfinden. Ihre Majestäten und sämmtliche Mitglleder der Königl. Familie werden denselben mit ihrer Ge⸗ genwart beehren. . .
Das gerichtliche Verfahren gegen Herrn O'Connell ist auf⸗ gegeben. Der General-Anwalt zeigt dieses demselben in einem Briefe aus Ennis vom 3. Juni an. Der Gerichtshof hält sich nämlich, nach Erlöschung der Parlaments-Akte, worauf die An— klage gegründet war, nicht mehr für kompetent. —
In Gloucestershire sind Unruhen ausgebrochen. Die be⸗ nachbarten Ortschaften von Dean Forrest haben die Umzaäunun— gen eines im Jahre 1808 neugepflanzten Eichenwaldes niederge— rissen, weil sie sich zur Weide ꝛc. in demselben nach Verlauf von 2l Jahren berechtigt glaubten; mehrere Tausend Menschen haben sich jzusammengerottet. Sie haben mehrere Kanonen weggenem— men, eine Batterie errichtet und eine haushohe Mauer quer über den Weg erbaut, um Angriffe des Militairs zu verhindern, wovon nur funsfig Mann da sind. Einwohner, die sich weigern, ihnen beizustehen, schneiden die Rebellen die Ohren ab,
Aus einigen Gegenden Irlands, namentlich aus Clare, wo die eingesetzten Kommissionen gute Dienste leisten, lauten die Nachrichten etwas günstiger, als bisher; aber der größere Theil der Berichte ist noch immer sehr betrübend, obgleich fast allenthal⸗ ben Subferiptionen eröffnet worden sind, um der Hungersnoth und den Krankheiten zu steuern.
Bei einer Feierlichkeit, die kürzlich an der Oxforder Univer— sität stattfand, ward mehreren berühmten Personen das Ehren— Diplom der Doktor⸗Würde ertheilt. Unter diesen bemerkt man den Herrn Washington Irving und den Capitain Basil Hall.
Die Königl. Französtsche Fregatte „Melpomene“ hat am 2ten d. bei Terceira die Portugiesische Fregatte „Urania“ genom— men und nach Frankreich geschickt.
Man meldet, das Französische Geschwader habe schon drei⸗ zehn Schiffe vor Lissabon und sieben vor Porto genommen. Dom Miguel ließ in aller Eile neun Kriegsschiffe ausrüsten, um die Franzoͤsischen amugreifen. Das von dem Französischen Ge⸗ schwader genommene Schiff „St. Christo“ aus Fayal wurde wieder frelgegeben und mit Gefangenen von den anderen Schif— fen nach dem Tajo gesandt. Am Zten sandte die Portugiesische Regierung den von ihr befrachteten Britischen Schooner „Pro⸗ vidence“ heraus, wie es hieß, um heimkehrende Portugiesische Schiffe vor der Gefahr zu warnen und zu sehen, was bei den Azoren vorginge. Ein eben so befrachtetes Britisches Schiff „Hieran“ wurde von unserem Kriegsschiff „Ariadne“ wegen un— regelmäßiger Schiffspapiere angehalten.
Paganini hat gestern sein Ates Konzert gegeben. Das Haus war eben so gefüllt und der Beifall eben so enthusiastisch, wie bei den früheren. —
Die letzten Nachrichten aus Buenos-Ayres bis zum 13. März schildern den Zustand dieses Landes als fortwährend un⸗ ruhig; die Gränz⸗-Provinzen kämpften um die Obergewalt mit der hig un en Republik, ohne daß sich noch ein Resultat voraus sehen ließ. .
Ueber Jamaica erhielten wir Nachrichten aus Cartagena bis zum 4ten Mai und Bogota bis zum 20sten April. Car— tageng ergab sich am 26sten April dem General Luque nach sechswöchentlicher Belagerung. Die Generale Montilla und OL'eary waren im Begriff, sich nach New⸗Nork einzuschiffen. In Bogota hatte General Urdaneta als provisporischer Präsident in die Hände eines Ministerrathes resignirt,; aber den Truppen⸗ befehl beibehalten und wollte mit starker Macht nach der Pro⸗ vinz Neiva und dem Departement Cauca aufbrechen, um die Ordnung herzustellen, bis ein Kongreß in Neiva alle Irrungen geschlichket haben würde; er verhieß in einer am 16ten April erlassenen Proelamation, erst alle gütliche Mittel versuchen zu wollen, ehe er zum Schwerdt greife. . Auf Jamaica war Be⸗ fehl ergangen, daß alle unsere Kriegsschiffe sich segelfertig halten sollten, wse man glaubte, um das Brittische Interesse in Co— lumbien zu schützen.
— — London, 17. Juni. Es heißt, daß der Prinz Leo—⸗ pold von Sachsen⸗Koburg sich am nächsten Sonntag oder Mon⸗ tag definitiv darüber erklaren werde, ob er den Belgischen Thron annimmt. An unserer Börse wollte man bestimmt wissen, daß er den Thron annehme. Alle Staatspapiere würden auch in Folge dieser Aussicht einer endlichen Beilegung der Belgischen Angelegenheit weit höher gegangen seyn, hätten nicht einige un⸗ bedeutende Unruhen in Paris eine Reaction hervorgebracht und unsere Fonds im Steigen verhindert. Eine andere Ursache, daß Staatspapiere nicht höher sind, ist, weil manche Gerüchte lber stürmische Parlaments⸗-Sitzungen, welche nächste Woche beginnen, in Umlauf gebracht wurden; man hält sich jedoch versichert, daß« die Reformbill, mit einigen Modificationen versehen, in beiden Häusern zur Zufriedenhelt aller Parteien durchgehen und sehr wohlthätige Folgen für unser Land haben wird. Im Waaren⸗ Geschäft ist es wegen des nun von unserer Regierung gezogenen Gesundheits-Kordons sehr still, die Bank giebt indessen die Versicherung, daß, wenn unsere Kaufleute durch temporaire Un⸗ terbrechung der Communication durch einen etwanigen Mangel an baarem Gelde in Schwierigkeiten gerathen sollten, sie densel⸗ ben den möglichsten Beistand leisten werde.
Niederlande.
Aus dem Haag, 17. Juni. Die Staats-Courant meldet: „Einem Berichte des General-Lieutenants Ghassé vom 14ten d. M. zufolge, haben die Belgier an diesem Tage in al— ler Frühe wiederum ein starkes Gewehr⸗Feuer gegen die Citadelle begonnen. Obgleich dasselbe lange anhielt und die Belgier so— wohl aus ihrer Position im Mackgrafen-Ley, als auch von der Stadtseite schossen, so hat die Besatzung dennoch dahei keinen Verlust erlitten; nur ein Militair erhielt eine leichte Quetschung am Fuße. General Chasse ließ von seiner Seite durch die geüb⸗ testen Schutters mit Büchsen nach dem Feinde schießen und, wie aus seinen allgemeinen Angaben abzumehmen, mit gutem Erfolge. Nachrichten aus Bergen⸗op⸗Zoom vom 15ten d. M. zufolge, waren am 14ten Mittags bereits funfzehn Todte nach der Stadt Antwerpen eingebracht worden. Von Belgischer Seite wurde ebenfalls mit Büchsen nach den Kanonen-Booten und nach der Flandrischen Spitze geschossen, wodurch an den Segeln u. s. w. einiger Schaden angerichtet und zwei Matrosen verwun⸗ det wurden; die Fahrzeuge lösten hierauf zwei Kanonen⸗Schüsse auf die versammelten Büchsen⸗Schützen ab, die darauf aus ein⸗ ander liefen und die Feindseligkeiten nicht weiter fortsetzten.“
066 Konferenz⸗-Protokoll Nr. 25 vom 6. Juni mit; es lau— tet folgendermaßen: „In Anwesenheit der Bevollmaͤchtigten von Oesterreich, Frank⸗ reich, Großbritanien, Preußen und Rußland. Die versammelten Bevollmaͤchtigten der Höfe von Oesterreich, Frankreich, Großbrita⸗ nien, Preußen und Rußland haben Kenntniß genommen Lon den ihnen durch Lord Ponsonby aus Bruͤssel bis zum 4ten d. M. uͤber⸗ sandten Berichten, so wie von den zwei hier anliegenden Noten der Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande. Nach⸗ dem sie einerseits die genannten Berichte und Noten und andererseits den Inhalt der Protokolle Nr. 22. 25, und 214. gepruͤft, haben die Bevollmaͤchtigten beschlossen, an Lord Ponsonbr das beigefuͤgte Schreiben und an die Bevollmaͤchten Sr. Majestaͤt des Königs der Niederlande die beiden Antworten zu senden, die im Original gleich⸗ falls hier beigefuͤgt sind. (gez. Esterhazy; Wessenberg. Talleyrand. Palmer⸗ ston Bülow. Lieyen; Matu szewiez.“ Anlage J. „Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten Sr. Maje⸗
Lord Palmerston an den Inhalt der von ihnen am 21. Mal der Konferenz uͤberreichten Note zu erinnern. Darin wird erklaͤrt, daß, wenn Belgien nicht ungesaͤumt den von den fuͤnf Hoͤfen festgestell⸗ ten Grundlagen der Trennung beitritt, Se. Majesiaͤt sich fuͤr frei erachten werden, auf eigene Hand zu handeln, um der langen Un⸗ gewißheit, die den Interessen Ihrer getreuen Unterthanen so hoͤchst nachtheilig ist, ein Ende zu machen. Wenn sie den von der Konferenz am 19. Mai gefaßten Beschluß in Erwaͤgun
ziehen, konnen die Unterzeichneten nicht daran zweifeln, daß die offizielle Mittheilung des 22sten Protokolls zu HBruͤssel am 1. Juni stattgefunden habe; auf dieselbe muß unmittelbar die Antwort gefolgt seyn, entweder, daß die Belgische Regie— rung durch Annahme der oben erwahnten Grund!la⸗ gen der Trennung dieselbe Stellung gegen die funf Maͤchte eingenommen habe, in welcher der . der Niederlande sich befindet; — oder daß jene Grundlagen von der genannten Regierung nicht angenommen worden seyen. — Da der von der Londoner Konferenz der Belgischen Re⸗ gierung gestellte Termin bereits seit einigen Tagen abgelaufen ist, so erfuͤllen die Unterzeichneten eine gebieterische Pflicht, indem sie um Aufklaͤrung uͤber die erhaltene Auskunft bitten, damit ihr Sou⸗ verain auf den Bericht, den sie sich beeilen werden daruͤber abzu— statten, die Maaßregeln treffen konne, die bei dem gegenwaͤrtigen Stande der Dinge sowohl im Interesse seiner Wuͤrde als in dem der Sicherheit Hollands erheischt werden. Die Unterzeichneten er⸗ suchen Lord Palmerston, gegenwaͤrtige Note seinen Kollegen, den Hrn. Bevollmaͤchtigten, mitzutheilen, und benutzen, in Erwartung seiner geehrten Antwort, diese Gelegenheit, um Sr. Excellenz wie⸗ derholt ihrer Hochachtung zu versichern. — London, 5. Juni 1831. (Gez. Falck. H. van Zuylen van Nyevelt.“
Anlage II. „Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten Sr. Maj. des Königs der Niederlande entledigen sich einer gebieterischen Pflicht, indem sie die Aufmerksamkeit des Lords Palmerston und durch seine Vermittelung die der Londoner Konferenz auf das Schreiben lenken, das Herr Ponsonby am 27. Mai an Herrn Le⸗ beau gerichtet hat; ein Schreiben, das dem sogenannten Kongresse zu Bruͤssel mitgetheilt, in allen Zeitungen bekannt gemacht und der Berathung der genannten Versammlung unterlegt worden ist. Ohne der anderen schmerzlichen Gefuͤhle zu erwaͤhnen, welche die Lesung dieses Aktenstuͤckes bei ihnen erweckt hat, beschraͤnken sich die Unter⸗ zeichneten darauf, gegen Alles, was der Herr Agent der Konfe⸗ renz fuͤr angemessen erachtet hat, hinsichtlich eines eventuellen Abtretens des Großherzogthumes Luxemburg zu aͤußern, aufs nachdruͤcklichste i protestiren. Durch die Weise, in welcher Lord Ponsonby in jenem Schreiben von dieser Cession gesprochen, hat er sich ein Recht angemaaßt, das ihm von Niemanden verliehen worden seyn kann; er hat dem Geiste der Anmaßung, der die In⸗ surgenten charakterisirt, durch eine truͤgerische Hoffnung geschmei⸗ chelt; er hat die unverdͤußerlichen Rechte des Königs durch Verspre⸗ chungen beeintraͤchtigt, die der stets uͤbereinstimmenden Sprache, welche von den Organen der Regierung Sr. Majestaͤt sowohl hier als im Haag gefuͤhrt worden, schnurstracks zuwider laufen. Der Koͤ⸗ nig haͤlt sich an die von den fuͤnf Maͤchten vorgelegte und von ihm ohne Vorbehalt angenommene Trennungs-Akte. Durch den Arti⸗ kel 2. dieser Akte wird das Großherzogthum ausdruͤcklich als Besitzung des Hauses Nassau anerkannt. Es laͤßt sich also schwer begreifen, wie an eine Unterhandlung uͤber die Sou⸗ verainetaͤt gedacht werden kann, die selbst ugch der unbedingten Annahme der Grundlagen der Trennung von Seiten Belgiens noch immer große Schwierigkeiten finden wurde, da das Großherzogthum fuͤr den König und die Prinzen seines Hauses desselben Erbstagten ersetzt hat und in seinen Augen einen unschaͤtzbaren Werth besitzt. Demzufolge muͤssen die Unterzeichneten gegen diesen Theil des Schrei⸗ bens des herd Ponsonby proötestiren, wie sie es hiermit auf das be⸗ stimmteste thun; sie widersprechen demselben vollkommen und uͤber⸗ lassen die Verantwortlichkeit aller Folgen dem Verfasser desselben; sie haben die Ehre u. s. w. London, den 6. Juni 1831.
(Gez. Falck. H. van Zuylen van Nyevelt“
Anlage III. „Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten der Hoͤfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland haben Kenntniß von der Note genommen, welche die Herren Be⸗ vollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Königs der Niederlande durch Ver⸗ mittelung des Lords Palmerston am Sten d. bei der Londoner Konfe⸗— renz einreichten. In Beantwortung dieser Note halten es die Un⸗ terzeichneten fuͤr ihre Pflicht, den Herren Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande anzuzeigen, daß laut gestern aus Bruͤssel empfangenen Berichten, die Belgier sich keinesweges durch Annahme der Grundlagen der Trennung gegen die fuͤnf Maͤchte in dieselbe Beziehung gestellt haben, in der sich Se. Majestaͤt der Konig der Niederlande, der obbesagten Grundlagen beigetreten, ge⸗ gen sie befindet; ferner daß Lord Ponsonby bestimmt zuruͤckberufen ist, daß der General Belliard von der Regierung Sr. Majestaͤt des Königs der Franzosen Befehl empfangen hat, Bruͤssel zu ver⸗ lassen, sobald Lord Ponsonby von dort abgeht, und daß die Konferenz sich mit den Maaßregeln beschaͤftigt, welche die von Seiten der fuͤnf Maͤchte gegen den König der Niederlande eingegan⸗ genen Verbindlichkeiten erheischen mochten. Die Unterzeichneten be⸗ nutzen diese Gelegenheit u. s. w.
Ihren Excellenzen den Herren Falck und Baron v. Zuylen v. Nyevelt.“ (Folgen die Unterschriften.) Anlage 19. „Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten der Höfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland haßen die Note, welche die Herren Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande unterm sten d. M., durch Vermitte⸗ lung des Lords Palmerston, bei der Konferenz eingereicht haben, und die sich auf ein vertrauliches von den Belgischen Blattern mitge⸗ theiltes Schreiben des Lord Ponsonby bezieht, in reifliche Erwaͤgung genommen. Die Konferenz, die an dem Schreiben des Lords Pon⸗ sonby keinen Antheil hat, kann sich nur auf das vom 21sten Mai datirte Protokoll Nr. 24. berufen, welches Protokoll den Herren Bevollmächtigten Sr. Majestͤt des Koͤnigs der Niederlande bereits bekannt ist. Vermittelst dieses Aktenstuͤckes wurden drei Punkte Fiete naͤmlich zuerst, daß die Bedingungen, welche da— hin abzwecken, um Belgien den Besitz von Luxemburg zu sichern, solche seyn sollen, die durch gemeinschaftliche Uebereinkunft abgeschlossen wurden; zweitens, daß dieser Besitz nicht anders erworben werden konne, als gegen billige Vergütigung, und drittens, daß die fuͤnf Maͤchte den betheiligten Parteien nicht fruͤ— her Vorschlaͤge hinsichtlich dieses Tausches machen wuͤrden, als nach dem Beitritte Belgiens zu den Grundlagen der Trennung, welche von der Konferenz eidess ht und von dem Könige der Niederlande angenommen worden. Diese Bestimmungen ruhren von den fünf Maͤchten her, und sie werden ihnen auch stets treu bleiben. Sie ver— hindern Se. Majestaͤt den König der Niederlande keinesweges, nach
staͤt des Königs der Niederlande haben die Ehre, Se. Excellen; den
zu nahe zu treten, zeugen sie im Gegentheil von Achtung fuͤr diestl auch zielen sie nur dahin, um, wo moglich, vermittelst der Ent digung, die Se. Maj. fuͤr gut sinden sollten anzunehmen, und einer Grundlage gegenseitigen Nutzens und Vortheils, Bedingm zu Stande zu bringen, die nur zur Befoͤrderung derjenigen 3 dienen sollen, die dem Koͤnige am Herzen liegen, und zur Bo gung eines Friedens, dessen Erhaltung eben so sehr mit seinen schen uͤbereinstimmt, als mit denen der fuͤnf Maͤchte. Die Un zeichneten benutzen die Gelegenheit u. s. w. Ihren Excellenzen den Herren Falk und Baro v. Zuhlen van Nyevelt.“ (Folgen die Unterschriften) Antwerpen, 15. Funi. Im hiesigen Fournal liest „Die Besorgnisse der Stadt werden fortwährend durch von; zu Zeit erneuertes Gewehrfeuer unterhalten. Indessen ver die Bürgergarde den Dienst am Hafen, und man kann sich ihre Vorsicht wie auf ihre Ergebenheit verlassen. Es sind messene Befehle gegeben worden, nicht zu schießen; aber der strengen Wachsamkeit wird oft dagegen gehandelt. Die] sicht der Batterie⸗-Kommandanten, welche den Kanonen der nonierboote nicht geantwortet haben, verdient die größten sprüche. Obgleich wir nicht glauben, daß eine unmittelbare! fahr für die Stadt zu befürchten ist, so lange kein Angrif, die Citadelle versucht wird, so fahren doch die Einwohner sot, fliehen. Eine nur zu gerechte Bestürzung hat sich aller Gen ther bemächtigt! — Man zählt von unserer Seite zwei A und zwei Verwundete, die bei dem Gewehrfeuer gefallen st der Kriegs-Minister soll mit dem General Chassée ein nn Uebereinkommen getroffen haben, wonach Alles in dem gi wärtigen Zustande verbleiben soll.“ Antwerpen, 16. Juni. In unseren heutigen Zeitz gen liest man: „Jeder Tag unserer gegenwärtigen Existenz n durch neue Unordnungen und neue Schrecken bezeichnet, und n müßte mehrere Jahrhunderte zurückgehen, um in unserer schichte eine gleich unheilvolle Epoche aufzufinden. Alles entf dieser unglücklichen Stadt; die Furcht, die nicht überlegt Alles vergrößert, schildert die Gefahr, die zwar wirklich vor den ist, die man aber vermeiden kann, auf eine übertrieh Weise. Gestern fand eine Auswanderung aller Einwohner-Klu statt, und wir haben gesehen, daß Kranke auf den Armen Kinder hinausgetragen wurden, um einen Zufluchtsort außer zu suchen und nur einen natürlichen Tod zu sterben. Eines unf Handels⸗Fahrzeuge, das auf dem Wege nach Boom war, wurde, ter dem Vorwande von Repressalien, oder weil man vielleicht glan konnte, dieses Fahrzeug sey zu einer kriegerischen Ausrüstung bestim von Holländischen Kanonier-⸗Booten angehalten. Später erlai man ihm, seine Reise fortzusetzen. Dieses provisorische Anz ten veranlaßte indessen ein zweckloses Gewehrfeuer von Len aller Art, die ins Blaue hineinschossen und kein anderes Re tat herbeiführten, als Alles in Unruhe zu versetzen. Der ha rige Zustand der Dinge veranlaßte gestern auch einen Auflü und diese Szenen werden sich erneuern, so lange die Bewegum gründe dazu vorhanden sind. Ist denn die Obrigkeit nicht Stande, diesen thörichten Feindseligkeiten ein Ende zu macht welche von Leuten herrühren, die mehr Eifer als Urtheilskrasth sitzen und jeden Augenblick unsere Sicherheit gefährden? I
nicht, mitten unter so vielen Gründen zur Entmu gung, beklagenswerth, noch seine eigenen Mitbürger fin ten und stets ein Auge auf den Feind, das andere n
seine Landsleute gerichtet haben zu müssen? Die Lage schwierig, und gegen dergleichen oft aus abscheulichen Berechmn gen übelwollender Menschen herrührende Verirrungen müs schnelle und strenge Maaßregeln genommen werden. Die B gergarde ist die Zuflucht und der natürliche Beschützer der Bi ger. Gestern gelang es einigen Menschen aus der niedrz Volksklasse, indem siie sich plotzlich auf eine Patrouille warst mehrere Bürgergarden zu entwaffnen. Dieser gehässige Ulch fall zeigt deutlich das höchst Gefährliche unserer Lage. N Generalmarsch ward geschlagen, und bald versammelte sich zahlreiches Corps der Bürgergarde. Wir sahen Offizieren Unterofsiziere das Gewehr ergreifen und das Beispiel einer erläßlich gewordenen Thätigkeit und Wachsamkeit geben. Bürger vertrauen dieser Garde die Sicherheit ihrer Persom und ihres Eigenthums. Wir leben in einer Zeit, wo die mw rielle Kraft von der moralischen unterstützt werden muß. ist nöthig, die Schwachen zu beruhigen, die Bösen zu zügeln u Jedermann zu beschützen. Dies ist die schönste und edth Pflicht der Bürgergarde. Der Obrigkeit kommt es zu, sie unterstützen und hauptsächlich ihr Waffen zu geben, ohne wet sie nicht alles Gute thun kann, was Herz und Pflicht ihr schreiben.“ ᷣ
Es ist hier folgender Tagesbefehl erschienen:
„Strafbare und irregeleitete Menschen reizen das Volk j Nichtachtung der . auf und wollen, daß wir an einem T die Frucht neunmonatlicher Opfer jeder Art verlieren sollen. I Unordnungen, welche die Stadt Antwerpen seit zwei Tagen hen ruhigten, sind das Resultat hinterlistiger Umtriebe, die un sere then sten Interessen in einem Augenblick verletzen, wo Belgien viell auf dem Punkte steht, den Preis seiner edlen und muthvollen strengungen zu erhal ten. Sie muͤssen also aufhoͤren, und dihh entschlossen bin, dem Willen des Herrn Regenten Achtung zu lt schaffen, so sollen, wenn diese Unordnungen wieder stattfinden, bisher gelinden Mitteln strenge Maaßregeln folgen. Ich besch daher den Militair⸗Behöorden, sich der ihrer Verfugung anheim stellten Truppen zur Wiederherstellung der Ordnung zu bedienq juvor aber lade ich die Civil⸗Behörden und die dͤffentliche Sich heits-Kommission ein, ihren Einfluß auf die Bewohner Antwerp zu benutzen und diese zu bewegen, die Haufen der Uebelwollenhe nicht zu vergroͤßern und keine Theilnehmer der den Schuldigen w behaltenen Strafe zu werden. Es lebe Belgien, es lebe der Regch Achtung den Gesetzen, Vertrauen in unsere Repraͤsentanten Hauptquartier Antwerpen, den 16. Juni 13631. Der Divisions⸗h neral und Ober⸗Befehlshaber der Schelde⸗Armee, Ritter von Tit cken de Terhove.“
Brüssel, 17. Juni. In der gestrigen Sitzung des Kol resses wurde die Berathung über das Gesetz in Betreff d Bürgergarden fortgesetzt, und dasselbe wurde bis zum 2lsten tikel ohne wesentliche Debatten angenommen. J Seit heute erscheint hier der„Belgische Moniteur“ Die Redaction dieses offiziellen Journals ist dem Ministeriu der auswärtigen Angelegenheiten anvertraut. In der ersten Num
Se. Königl. Hoheit den Prinzen von Sachsen-Koburg:
„Mein Prinz, der Kongreß hat im Namen des Belgischen Voll Ew. Koͤnigl. H die Krone zuerkannt. Durch diesen Akt der Soh verainetaͤt vertraut er das und stellt die National-Ehre unter den Schutz der persoͤnlichen Eht Ewr. Königl. H.; beide sind fortan unzertrennlich. Die Belgie rechnen . Ihre kräftigen Bemuͤhungen, um, im Verein mit de Deputirten, welche der Kongreß an Sie abgesandt hat, und der Kom missarien der Regierung, von den Bevollmaͤchtigten der London Konferenz die Anerkennung unserer gerechten Anspruͤche zu erlange Es ist das erste Pfand, welches wir von Ihrer Liebe fuͤr das Bel.
Die heutige Staaté-Courant theilt das Londoner
seinem Gutbefinden zu handeln. Weit entfernt, ihm in seinen Rechten
gische Volk erwarten. Dieses Volk, im Auslande verkannt und ver,
moch fester zu knuͤpfen, so auch um zur Belebung des Gemeingeis
mer dieses Blattes liest man folgenden Brief des Regenten g
chicksal der Nation Ihrer Weisheit 1 E
eumdet, wird Ewr, Königl. H. als Konig beweisen, daß es eines n e Looses u di ist, als dessen, das man ihm n, wollen chien, dem es aber fest entschlossen war sich nicht zu unterwerfen, pögleich es geneigt ist, der Erhaltung des allgemeinen Friedens alle Opfer zu bringen, welche mit seiner Ehre uͤnd mit der Sicherheit Uiner Excistenz als unabhangige Nation vertraͤglich sind. Ich halte es fuͤr meine Pflicht, Ew. Königl. Hoh. darauf aufmerksam̃ zu ma⸗ chen, daß von der raschen Beendigung der Unterhandlungen das Echicksal Belgiens und vielleicht sogat die Ruhe von Eurbhpa gb—Q hängt. Eben so bin ich uͤberzeugt, daß es von der höchsten KWichtigkeit ist, daß die Konferenz es sorgfaͤltig vermeide, eine delmuͤthige Nation zur Verzweiflung zu treiben; dieselbe hat Alles gethan, um sich im Einklange mit den anderen Europaͤischen Regie⸗ rungen zu konstituiren, und giebt durch die Wahl Eurer Kbniglichen Hoheit davon einen neuen Beweis. Ich nehme keinen Anstand, es auszusprechen, wenn gegen alle Erwartung und trotz Ihrer Bemuͤ—⸗ hungen un ere Anerhietungen verächtlich aufgenommen oder zuruͤck⸗ ewiesen wurden, wir kein anderes Heil erblicken koͤnnten, als das, ju unserem Schwerte Zuflucht zu nehmen. Eurer Königlichen Ho— heit ist es vorbehalten, den Sturm zu heschwören und das Unheil von unseren Haͤuptern abzuwenden, welches sich uͤber ganz Europa verbreiten wurde. Niemals hat sich ein Fuͤrst in einer schöneren Lage befunden. Sie find durch Ihre Stellung Schiedsrichter uͤber Krieg und Frieden; Alles haͤngt jetzt von dem Erfolge Ih— rer Bemühungen bei der Konferenz ab, um der gerechten Säche eines Volkes den Sieg zu verschaffen, welches Sie zu seinem Könige erwaͤhlt hat. Sie werden, wie ich nicht zweifle, seinen Erwartun— gen entsprechen, und ich beschwoͤre Sie darum im Namen des Va— ferlandes. Bruͤssel, den 6. Juni 1831. i Der Regent von Belgien, . Baron Surlet de Chokier.“
In dem selben Blatte liest man: „Es sind heute im auswärtigen Amte Depeschen aus London eingegangen. Ihr Inhalt erweist die Falschheit der Nachricht, daß der Prinz Leo— pold am 13ten d. M. die Krone Belgiens auf offizielle Weise ausschlagen würde. Die Depeschen sind vom 15ten Abends, und, weit entfernt, die Nachricht von der Weigerung des Prin— zen zu bestätigen, schildern sie vielmehr die Unterhandlungen in einem günstigen Lichte.“
Dasselbe Blatt enthält auch Folgendes: „Mehrere Pa— riser Journale haben eine Verbal-Note publicirt, welche Hr. Th. Michiels, der in diesen Zeitungen „„Gesandter des Belgischen Regenten in Frankfurt““ genannt wird, dem Bundestage über— reicht haben sollte. Ueber diesen Gegenstand von der Regierung befragt, hat Hr. Michiels auf das bestimmteste erklärt, dem Bun— destage keine Verbal⸗Note überreicht zu haben. Eben so wenig ist Hr. Michiels Gesandter des Regenten, sondern ein bloßer Agent des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten unter dem Titel eines Geschäftsträgers. Uebrigens ist derselbe nach Brüssel zurückberufen, um der Regierung genaue Aufklärung über die Handlungen seiner Sendung nach Frankfurt zu geben.“
Der Drucker des Belgischen Moniteurs sst durch seinen Kontrakt verpflichtet, jedem Mitgliede der gesetzgebenden Ver— sammlung ein Exemplar dieser Zeitung gratis zuzusenden.
In der Emancipation liest man: „In einer gestern stattgehabten Versammlung der Deputirten von der Opposstion
ist man übereingekommen, ein Ministerium zu unterstützen, wel-
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ches folgendermaßen zusammengesetzt seyn würde; Herr Ch. von Brouckere Finanzminister, Herr Lehardy von Beaulieu Kriegs— minister, Herr Tielemanns Minister der auswärtigen Angelegen— heiten und Herr A. Gendebien Minister des Innern und der Justiz.“ .
Dem selben Blatte zufolge, ist in Mecheln ein Geistlicher, Namens van Geel, als Verfasser oder Mitschuldiger an der Ver⸗ dteitung einer Proclamation an das Belgische Volk, welche zur Zurückberufung des Oranischen Regentenhauses aufforderte, zur gefänglichen Haft gebracht worden. Dasselbe Individuum soll schon im Anfange der Revolution vom Volke, als Frau verklei— det, des Spionicens verdächtig, verhaftet gewesen seyn.
Herr Tielemanns ist gestern in Brüssel eingetroffen.
Dänemark.
Kopenhagen, 11. Juni. In Betreff der Anordnung der Provinzialstände im Königreich Sänemark ist hier nachstehen— des Gesetz vom 28. Mai 1831 erschienen:
„Wir Frederik der Sechste u. s. w. thun kund hiermit, daß Wir, um Uns und Unsere Koͤnigl. Nachfolger in den Stand zu sez⸗ zen, stets die zuverlaͤssigste Kunde von Allem, so das Wohl Unseres lieben und treuen Volkes befoͤrdern konne, zu erhalten und um das Band, welches Unser Königl. Haus mit Unserem Volke , ,
es beijutragen, haben beschlossen, in Ünserem Königreiche Daͤnemark, so wie in Unseren Herzogthuͤmern Schleswig und Holstein, bera⸗ thende Provinzialstaͤnde zu gruͤnden. Um die Vollziehung dieses Unseres Beschlusses, uͤbereinstimmend mit Unserer landesvaͤterlichen Absicht, vorzubereiten, haben Wir vorlaufig diese Sache durchgrbei⸗ ten lassen, und obgleich sie noch nicht in dem Grade gereift ist, daß sie in allen ihren Theilen durch ein umfassendes Ge⸗ seJß geordnet werden konnte, haben Wir es dennoch zweckmaͤ— ßig gefunden, die allgemeinen Bestimmungen, die der Ein⸗ eng, die Wir den Provinzialstaͤnden in Unserem Koͤnig⸗ reiche Daͤnemark geben wollen, zur Grundlage dienen sollen, öffent⸗ lich kund zu machen. In erwaͤhnter Hinsicht wollen Wir Folgendes allergnaͤdigst angeordnet haben: 5§. 1. In Unserem Königreiche Daͤ⸗ nemark sollen zwei Versammlungen von berathenden Provinzial⸗ Ständen bestehen, die eine fuͤr die Stifte Seeland, Fuͤhnen, Lagland⸗ Fllster nebst IJsland, die andere fuͤr saͤmmtliche vier Stifte Nerd⸗ Juͤtlands. S. 2. In jede dieser Verfammlungen tritt eine naͤher bon Uns zu bestimmende Anzahl von ihren Mitbuͤrgern dazu ernann⸗ ter Maͤnner ein. Die Wahlberechtigung wird, unter den naͤheren Bestimmungen und in der Ordnung, die Wir in einer eigenen An⸗ Adnung dafuͤr festsetzen werden, von den Grundbesitzern in den FStaͤdten und auf dem Lande ausgeuͤbt, wobei Wir doch, mit Ruͤck⸗ sicht auf das feste Eigenthum, das die Gesetze den Hofpaͤchtern Gaardfestere) zugestehen, solche zur Theilnahme an den Wahlen zuge⸗ zogen wissen wollen. Das Grund⸗Eigenthum ist ebenfalls noth⸗ wendige Bedingung der Waͤhlbarkeit, und obgleich Wir im All⸗ gemeinen nicht von Unseren Beamten diejenigen, die nebenbei Grundbesitzer sind, von der Stan de- Versammlung, falls sie dazu gewaͤhlt werden, ausschließen wollen, darf doch kein Beamter, der
tine von Uns unterschriebene Bestallung, Ordre oder Confirmation
hat, die Wahl ohne Unserg vorgängige Allerhöchste, Erlgubniß entgegennehmen. 5. 3. Wir sind nebenher gesonnen, Mitglieder der mniversitaͤt und der Geistlichkeit zu ernennen, um Sitz in den Pro⸗ vinzialstaͤnde Versammlungen zu nehmen, so wie auch nach Umstaͤn⸗ den einzelne Andere, die Wir mit Rücksicht auf ihre Stellung und wigenschaften dazu besonders geeignet finden möchten. 5.4. Ehe Wir ein Gesetz, das eine Veraͤnderung in den Personen- und Ei⸗ genthums- Rechten Unserer Unterthanen oder in den Abgaben und in den dffentlichen Leistungen beabsichtigt, erlassen, wollen Wir den utwurf zu einem solchen Gesetze den beiden Staͤnde⸗Versammlun⸗ gen, oder aber, falls es nur eine oder mehrere einzelne Provinzen ngeht, der betreffenden Staͤnde⸗Versammlung vorlegen lassen, da⸗ mit die Staͤnde den Gesetz Entwurf in Ueberlegung (Overveielse) nehmen und daruͤber ein allerunterthaͤnigstes Bedenken abgeben mö⸗ gen. 5. 5. Wenn die Provinzial⸗ Staͤnde Veranlassung finden, eine BDeraͤnderung in den allgemeinen Landesgesetzen oder in den speziel⸗ len Gesetzen und Einrschtungen der sie betreffenden Provinzen zu
wuͤnschen, oder sich befugt fühlen, über die Art, wie die Gesetze ge⸗
bewerkstelligen.
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handhabt und die Einrichtungen verwaltet werden, Beschwerde zu
fuhren, dann können sie Uns darüber Vorffellung und Vorschlgœ
machen, nach welchen Wir die Sache in Erwaͤgung ziehen und ün“ seren Beschluß daruͤber fassen werden. 8 6. Da ein es zweckmaͤßig finden, daß Mitwirkung guf die Kommunal⸗Angelegenheiten den Provinzial Staͤnden eingeraͤumt werde, so werden Wir in Erwägung ziehen, wie solches auszufuͤhren ist, und daruͤber naͤher beschließen' 8. J. Die Pryvinzial⸗Staͤnde treten auf Unsere Einberufung zusam⸗ men. Dies wird jedes zweite Jahr geschehen; aber wenn An eitung dazu stattfinden sollte, werden Wir ohnedies außerordentliche Ver sammlungen der Staͤnde veranstalten. Die Dauer der Ber⸗ sammlung werden Wir jedes Mal nach den obwaltenden Üm— staͤnden bestimmen, und demnach werden Wir der Versamm— lung die Schließung kund machen lassen. 8 8. Ueber die Anzahl der in jeder Provinzial⸗Versammlung zu ernennenden Mitglieder, so wie uͤber deren Vertheilung auf die einzelnen Distrikte, und uͤber die naͤheren Bedingungen der Wahlberechtigung und der Waͤhlbar⸗ keit, so wie uͤber den Geschaͤftsgang bei den Wahlen und in den Staͤnde⸗Versammlungen, werden Wir die noͤthigen naͤheren Bestim⸗ mungen treffen. Ehe jedoch ein voͤlliger Entwurf zu diesen gesetz—⸗ lichen Bestimmungen Uns vorgelegt wird, wollen Wir einige erfah— rene Maͤnner aus den verschledenen Theilen des Königreichs zu— sammenberufen lassen, um die ihnen vorzulegenden Gegenstaͤnde zu uͤberlegen und daruͤber ihre auf Sach- und Lokal⸗Kenntniß gegruͤn⸗ dete Ansicht mitzutheilen. Sollten Wir kuͤnftig zu Veraͤnderungen in diesen nachträglichen Bestimmungen Anleitung finden, wird eine Veranderung dennoch nicht darin vorgenommen werden, ehe Wir, in Uebereinstimmung mit 5§. 4., daruber das Bedenken der Staͤnde eingeholt haben.“ Deutschland.
Mainz, 16. Juni. Die hiesige Zeitung berichtet: „Heute wurden in seierlicher Sitzung hochverordneter Central— Rhein-Schifffahrts-Kommission die Ratificationen der Aller⸗ höchsten und Höchsten Souveraine des unter dem 31. März letzt⸗ hin abgeschlossenen Rhein-Schifffahrts⸗Vertrags förmlich ausge⸗ wechselt und der Vollzug dieser neuen Ordnung auf den nächsten künftigen 17. Juli festgesetzt. Diese Akte, die nun ohne Zwei— fel schnell zur Offenkundigkeit des großen Publikums gevracht werden dürfte, wird in den Annalen des Handels und der Schiff— fahrt auf dem Rheine einen neuen Abschnitt bilden; mit dem Zeitpunkte, wo sie ins Leben tritt, fallen die Jahrhunderte lang den nun freien Strom drückenden Fesseln, ja noch mehr, die Ausgangspforten aus dem herrlichen Fluß in das unermeßliche Weltmeer werden dem Handel und der Schifffahrt des Rheins geöffnet! — Bei einem glänzenden Festmahle, zu welchem dieser denkwürdige Tag dem Großherzogl. Badischen Bevollmächtigten, Herrn Legationsrath Ritter Büchler, zeitigem Präsidenten der Central-Kommission, die erfreuliche Veranlassung gab, und woran, außer den sämmtlichen Mitgliedern dieser Kommissson, größten— theils die hohen Civil- und Militair-Behörden und mehrere an— gesehene Bürger Antheil nahmen, wurde denn auch der von dem verehrten Festgeber zuerst ausgebrachte Toast: „Auf das hohe Wohl der sämmtlichen Soßuveraine der Ufer⸗Staaten, unter de⸗ ren Aegide dieser Vertrag heute seine letzte Weihe empfing,“ mit ganz besonderer Theilnahme und Wärme aufgenommen.“
Wiesbaden, 14. Juni. (Aus der Frankfurter Ober— Postamts- Zeitung.) In der Hauptstadt Nassau's wurde heute, so wie in anderen Städten des Herzogthums, das Ge⸗ burtsfest unseres allgefeierten Herzogs auf sinnvolle, herzliche und fröhliche Weise gefeiert. Des Morgens war große Militair⸗Pa⸗
rade, des Mittags große Tafel im Kursaale, wo unter dem Don⸗
ner des Geschützes Nassau's erlauchtem Regenten ein tausend⸗ stimmiges Lebehoch ausgebracht wurde. Auch im Tempel Tha⸗ liens wurde dieser Tag verherrlicht. Ein zur Feier des Festes gedichteter Prolog wurde von dem Theater-Direktor unter kaum endendem Lebehochrufe des zahlreich versammelten Publikums gesprochen. Der Tag wurde mit einem glänzenden Balle ge⸗ schlossen. Der die Kosten übersteigende Mehrertrag wurde den hiesigen Armen überwiesen. Ueberall sprach sich das Gefühl der tiefsten Ergebenheit und Anhänglichkeit an Nassau's vielgeliebten Beherrscher auf die unverkennbarste Weise aus.
e st ee Preßburg, den 7. Juni. (Aus der Agr. Zeitung.) Vorgestern Abends um 7 Uhr ist der Polnische General Dwer⸗ nizki, in Begleitung eines seiner Adjutanten und eines Kaiserl. Königl. Rittmeisters von Kaiser-Husaren, über Tyrnau hier em⸗ getroffen und im Gasthofe zum grünen Baum abgestiegen, wo er einige Tage verweilen wird.
F tall
Rom, 9g. Juni. Der Kardinal Pro⸗Staats-Secretair hat unterm 1sten d. M. folgende Bekanntmachung an die Bewohner der Legationen erlassen: „Die provisorische Einrichtung, welche die
Regierung dieser Provinzen wegen der letzten Begebenheiten er—
halten mußte, indem sie von dem übrigen Kirchenstaate beinahe getrennt werde, nähert sich ihrem Ende, und es müssen überall
mit Uebereinstimmung der Ansichten und Handlungen die Wege erleichtert werden, damit der Vergangenheit jene bessere Zukunft folge, die der heilige Vater allen Unter—
thanen ohne Unterschied verschaffen will. Mit dem Aufhören der gegenwärtigen außerordentlichen Verwaltung treten wie frü⸗ her wieder die vier abgesonderten Legationen ein; jede derselben wird in ihrer resp. Hauptstadt residiren und künftig von einer aus vier Personen bestehenden Regierungs-Kommission regiert werden, von denen die eine in ihrer Eigenschaft als Präsident den Titel Pro— legat führen wird. Diese Kommission hat über alle öffentliche Angelegenheiten zu entscheiden, und alle Mitglieder derselben ha— ben berathende Stimmen. Bis zur Einführung einer neuen, für den ganzen Staat gleichen und der allgemeinen Tendenz entspre— chenden Justiz-Verwaltung wird die jetzt bestehende in Kraft blei— ben, und die in dieser Beziehung dem außerordentlichen Kardi—
nal⸗Legaten ertheilten Befugnisse bleiben ihm übertragen, ob—
gleich seine Legation aufhört; weitere zeitgemäße Maaßregeln stehen Euch in kurzem bevor; es wird keine Sorgfalt gescheut werden, um das von den Umständen verlangte Gute zu Jede Bemühung, dieses wichtige Ziel zu erreichen, würde aber fruchtlos seyn, wenn die öffent— liche Ordnung nicht vor neuen Angriffen bewahrt d. Bewohner der Legationen, noch ist ein verderblicher Parteigeist und der Haug ju umwälzenden Neuernngen in diesen Provinzen nicht gan; erloschen; wenn aber diese Stimmung nicht den Ge⸗ fühlen der Religion, Subordination und des Friedens Platz macht, ist Eure Hoffnung auf Glück und Eintracht vergeb⸗ lich.“ Am Schluffe folgen die Namen der Mitglieder der Regie⸗ rungs⸗Kommissionen der vier Legationen Bologna, Ferrara, Ra⸗ venna und Forli. .
e , r .
Madrid, J. Juni. Die hiesige Hof-Zeitung meldet: „Am 2s. Mal litt in Granada Donna Mariana Pineda, Be⸗ wohnerin dieser Stadt, die Todesstrafe. Am 13. Märn wurde
wird.
sie in ihrem Hause von der Polizei überrascht, die bei ihr eine zur Hälfte gestickte revolutionnaire Fahne und andere hnliche Gegenstände fand; ) durch die Nachsuchungen der Polizei und den Verfolg des Prozesses vor Gericht ist das Verbrechen der Donna Mariana Pineda vollkommen erwiesen worden. Wenn auch die Bestrafungen an Frauen schmerzlicher sind, als an Männern, so sind sie dennoch um Abschrecken nöthig, zumal seit— dem die Revolutionnaire den niedrigen Kunstgriff gebrauchen, zum Werkzeuge und zum Schilde ihrer schlechten Pläne dasje⸗ nige Geschlecht zu machen, das weniger vorsichtig und am mei— sten geeignet ist, fremdes Mitgefühl zu erregen.“
I i ren e n
Der Courrier de Smyrne meldet aus Alexandrien vom 16. April: „Vor mehreren Tagen ist Ibrahim -Pascha, der Sohn des Vice-Königs, hier angekommen, wo man die Flotte des Groß— herrn unter den Befehlen des Kapudan⸗-Pascha erwartet. Dle Ankunft des Türkischen Admirals hat den Zweck, mit dem Bice— Könige die Maaßregeln zu verabreden, die für bie Organistrung verschiedener, gegenwärtig unter der Herrschaft rebellischer Pa— scha's stehender Theile des Reichs zu treffen sind; insbesondere handelt es sich um das Paschalik Bagdad, gegen das Mehemet⸗ Ali Befehl erhalten hat, S000 Mann Truppen marschiren zu las— sen. Der Kapudan⸗Pascha wird in Kairo vom Vice⸗-Könige in seinem Palaste Schubra empfangen werden, wo man in diesem Augenblicke Anstalten zu seiner Aufnahme trifft. — In Aegyp— ten werden viel Truppen ausgehoben, was eine starke Auswan— derung unter den Arabischen Landbauern veranlaßt, die sich, so viel wie möglich, dem Militair⸗Dienste zu entziehen suchen Iäch— steus wird ein zweites Linienschiff vom Stapel gelassen und ein
Arsenal herrscht die größte Thätigkeit. Das ganze Augenmerk des Vice-Königs ist auf die Vermehrung seiner Marine gerich— tet. Die jwischen Alexandrien und Kairo vertheilten Streit⸗ kräfte werden auf 50,000 Mann regulairer Truppen berechnet, nämlich 40, 00 Mann Infanterie und 10,000 Mann Kavallerie. Der Vice-König errichtet auch seit kurzem eine Ehren-Garde von 1000 Mann. Außerdem sind einige Regimenter in Ober⸗ Aegypten zerstreut, und 8h00 Mann stehen als Garnison in Kan— , , . beläuft sich also ungefähr auf 70, ann, und die Marine wächst mit unglaubli
Schnelligkeit.“ 3 .
Bra R n m.
Die Times giebt in einer ihrer neueren Nummern folgendes Privatschreiben aus Rio⸗Janeiro vom 13. April: „Der erste Akt des politischen Drama's, dem wir hier seit 5 Wochen beiwohn⸗ ten, schloß mit der Abreise des Kaisers, und ein neues Dasehn, wie die Brasilianer sagen, bietet sich den Freunden der Freiheit dadurch dar, daß der in Brasilien geborne Sohn des Begrün— ders der Unabhängigkeit und Freiheit Brasiliens den Thron bestieg. Für eine Zeitlang dürfte auch der neue Monarch populärer seyn, als sein Vater, de ssen großes Verbrechen es war, daß er in Portu⸗ gal geboren wurde! — Welches auch Dom Pedro's Mängel ge— wesen seyn mögen, — er hat viel für die Freiheit gethan. Alle, die Brasiliens Freiheit lieben, sollten nie vergessen, daß ohne ihn dieses große Reich niemals zum Besitz seiner
Unabhängigkeit gelangt seyn würde, ohne auch die Lei— den zu empfinden, welche die Spanischen Republiken der
neuen Welt heimgesucht haben und noch immer heimstichen. Es ist der aufrichtigste Wunsch meines Herzens, daß er in Eu— ropa weniger Undankbarkeit finden möge, als er hier selbst von denen erfahren mußte, die er aus dem Staube hervorzog. — Der zweite Akt des Drama's begann mit einem Je Deum bei Gelegenheit der Thronbesteigung des jungen Kaisers; ich fürchte indessen, daß er nicht lange regieren wird. Der neue Monarch und seine Schwestern werden bald nach Europa gesendet werden, und auf diese Weise wird sich der zweite Akt schlteßen. Den An— fang des dritten wird eine ganz neue völlig republikanische Scene machen, und alle Auftretende werden, mit Hintansetzung der Vaterlandsliebe, nur im Interesse ihrer Gottheit, des Ehrgeizes, handeln, ohne zu bedenken, daß sie die ersten Opfer werden dürf— ten. Wer kann, wenn eine solche Ordnung der Dinge eintritt, sagen, wie lange er hier iu bleiben gedenkt? Ein Land, in wel— chem zwei Drittheile der Bevölkerung farbige Leute und größ— theils Sklaven sind, trägt schon den Samen der Zwietracht in sich, und ich fürchte, daß man hier nur zu früh Scenen sehen werde, wie sie St. Domingo mit seinen Christophs und Petions lieferte... Ich werde sie nicht erwarten.“
— Nachrichten aus Ba hia vom 19. April zufolge, hatten große Menschenmassen in der Nacht vom 5ten April die dortigen La— den angegriffen, die sich meistens im Besitz von Portugiesen be— finden, und 30 der Letzteren ermordet. Die Portugiesen flüch— teten an Bord der Schiffe, mit ihren Familien und Allem, was sie nur fortbringen könnten. — Am 29. April brachen ebendaselbst wegen der Ermordung eines Brasiliers durch einen Portugiesen neue Unruhen aus. Der Pöbel erbrach alle Wein- und DOel— Magazine und zerschlug die Fässer auf den Straßen. — Zu Per— nambuco war man am 29. April ebenfalls vor Unruhen besorgt.
Inland.
Berlin, 22. Juni. Aus Halberstadt vom 19. Juni wird geschrieben: Unserer Stadt ward heute das hohe Glück zu Theil, Se. Königl. Hoheit den Prinz Wilhelm, Sohn Sr. Majestät unseres vielgeliebten Königs, in ihren Mauern zu se— hen. Höchstdieselben trafen heute Nachmittag 2 Uhr hier ein und geruheten, im Gasthofe zum Prinzen Eugen abzusteigen, wo— selbst sich die Militair⸗ und Tivil⸗Behörden ju dessen Empfange versammelt hatten. Nach beendigter Mittagstafel, wozu sämmt— liche Stabsoffiziere, ingleichen die beiden Präsidenten des hiesi— gen Königl. Ober⸗Landesgerichts, so wie der zeitige Magistrats—
Dirigent, zugezogen zu werden die Ehre hatten, fand die Mu— sterung der hier garnisonirenden Truppen, aus 2 Escadrons des
Iten Uhlanen-Regiments bestehend, statt, worauf Se. Königl.
Hoheit die hiesige Domkirche in Augenschein zu nehmen geruh— ten und Abends 8 Uhr, von den herzlichsten Wünschen der Bür— gerschaft begleitet, Ihre Reise nach Quedlinburg fortsetzten.
— Mit dem heutigen Tage kann der hiesige Wollmarkt als beendigt angesehen werden. Es wurden in diesem Jahre im Gan— zen ungefähr 22,900 Ctr. Wolle an den Markt gebracht; dazu kamen circa 2000 Ctr. als Bestand vom vorigen Jahre. Die geringere Zufuhr im Vergleich zu der vorjährigen ent— stand theils daher, daß in diesem Jahre weniger Wolle, als im vorigen Jahre geschoren wurde, größtentheils aber, weil bereits vor der Schur viel Wolle verkauft worden war. Wiewohl die Haupt-Zufuhr an zweien Tagen, den 18ten
) Vergl. das in Nr. 70 der Staats- Zeitung befindliche Schrei⸗ hen aus Madrid. ᷣ
anderes von 120 Kanonen auf die Werfte gebracht werden. Im
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