Konferenzen hat darin bestanden, sich dem Rechte des , Volks, seine inneren Angelegenheiten zu ordnen und ö . gierung nach eigener Ansicht festzustellen, wie es , . eine känftige Wohlfahrt und Unabhängigkeit am . sten nicht entgegen zu stellen; unter der einzigen Bedingung, die durch die Gebräuche der Nationen geheiligt a n den Grundfatz des Völkerrechts begründet ist, daß , , , 2 nes unbezweifelten Rechts die Sicherheit der . ö e,, ten nicht gefahrdet werde. — Eine Reihe J. *. 6 n un Beleidigungen, für welche, ungeachtet wiederholter Vorstellungen, ede G ; rde ne den war, zwang Mich endlich, jede Genugthunng verweigert wor v . einer Abtheilung Meiner Flotte zu befehlen, vor, Lissabon z einer zereimtorischen Genugthuungs⸗Forderung zu erscheinen. Eine , er nnn, dieser Forderung beugte der Nothwen⸗ digkeit fernerer Maaßtegeln vor, aber Ich , noch [m, n Stande gewesen, Meine diplomatischen Verhältnisse mit der Portügiesischen Reglerung wieder herzustellen;,
Eee l, Herren vom Hause der Gemeinen!“
Ich habe befohlen, Ihnen die Etats über die Ausgaben für das laufende Jahr vorzulegen, und Ich gert mit Zuver⸗ ficht auf Ihre Añhänglichkeit und auf Ihren Eifer, um dem bffentlichen Sienste sowohl die nöthigen Gelder, als auch ie ser⸗ nere Verwendung der Summen zu bewilligen, welche bereits vom vorigen Parlamente zugestanden worden sind; wobei indessen die Nothwendigkeit einer weisen und heilsamen Sparsam keit in jedem Zweige der öffentlichen Ausgaben nicht aus den Augen zu las—
( * ö. „Mylords und Herren!“ ö ö.
Es gereicht Mir zu einem großen Vergnügen, Ihnen an⸗ ö. ju können, daß die bedeutende Ermäßigung der lg gen, welche in- dem verflossenen und in diesem Jahre, in der Absicht, . den arbeitenden Klassen aufzuhelfen, stattgefun den ha, von kei⸗ ner gleichmäßigen Verminderung des öffentlichen Einkommens beglestet gewesen ist. Ich 36 daß die Mittel, welche erforder⸗ lich seyn dürften, um einen heil des Deficits, das durch diese Reducksonen entstanden ist, zu decken, aufgebracht werden kön⸗ nen, ohne dem Wohlstand Meines Volks wesentlich Abbruch zu ⸗ ( ,, Gewerbfleiß zu unterstützen, die Hülfsquellen zu ver⸗ mehren und den Kredit des Landes nach richtigen Grundsätzen und vermittelst einer sicherstellenden und dauerhaften Begrün⸗ dung aufrecht zu erhalten, wird zu allen Zeiten der, Gegenstand Meiner Sorgfalt seyn; zur Förderung desselben blicke Ich mit Vertrauen aiif Ihre eifrige Mitwirkung.“ .
„Mit tiefem Bedauern zeige Ich Ihnen ie, bestnnzigen Fortschritte einer furchtbaren Krankheit in dem östlichen Theile Europa's an, auf welche Meine Au erksamkeit frühzeitig gelenkt worden ist. Da die neuesten Berichte melden, daß sie ihre Ver⸗ ; wästungen auf Häfen im Baltischen Meere, ausgedehnt hat, von woher ein großer Handels⸗Verkehr mit Meinen Ländern stattfin⸗ det, so habe Ich veranlaßt, daß alle VorsichtsMaaßregeln an⸗ geordnet werden, welche sich durch die Erfahrung am wirksam⸗ sten bewährt haben, um England gegen die Einschleppung einer so gefährlichen Krankheit zu beschüßen. ö :
„Es herrscht unglücklicherweise großes Elend in einigen Di⸗ strikten, und befonders in einem Theil der westlichen Grafschaf⸗
ten Itlands, zu dessen Abhülfe in den dringendsten Fällen Ich 4 keinen Anstand genommen habe die Anwendung solcher Mittel anzuordnen, welche ju diesem Zwecke augenblicklich nothwendig waren. Aber ein Beistand dicfer Art ist nothwendig dem Be— trage nach beschränkt und kann nur von momentaner Wirkung sehn. Die Möglichkeit, Maaßregeln einzuführen, welche, indem sie die Vermehrung der natürlichen Hülfsquellen des Landes unter⸗ stützen, der Wiederkehr solcher Uebel vorbeugen, muß daher der Gegen⸗ stand Meiner ängstlichen Sorge und Ihrer gründlichsten und sorgsam⸗ sten Ueberlegung seyn. Oertliche Unruhen, welche nicht mit po⸗ litischen Gegenständen in Verbindung standen, haben sowohl in diesem Theile des vereinigten Königreichs, als in Irland statt⸗ gefunden. In der Grafschaft Clare und in den angränzenden Thälen von Roßcommon und Galway wurde seit einiger Zeit eit; System der Gewaltthätigkeit und Mißhandlungen auf eine bedrohliche Höhe getrieben, zu dessen Unterdrückung das consti⸗ tulionnelle Anfehen der Gesetze auf eine strenge und erfolgreiche Weise in Anwendung gebracht wurde. Durch diese Mittel wird, wie Ich hoffe, der Nothwendigkeit, durch neue Gesetze die fer⸗ nere Macht der exekutiven Gewalt zu stärken, vorgebeugt worden seyn. Eine solche Nothwendigkeit zu vermeiden, war und wird inimer Mein ernstester Wunsch seyn; aber sollte dieselbe unglück⸗ licherweise eintreten, so zweifle Ich nicht an Ihrem sesten Ent⸗ schluß, den Frieden und die Ruhe der Gesellschaft durch die An⸗ nahme derjenigen Maaßregeln aufrecht zu erhalten, welche zum wirksamsten Schutz derselben erforderlich seyn dürften.“
Unmittelbar nach dieser Rede verließ der König unter dem freudigen Zurufe der Versammlung das Haus. ,
Um 5, Uhr nahm der Lord-Kanzler seinen Sitz auf dem Wollsacke ein. Die Pairs hatten sich in ungewöhnlicher Menge eingefunden. Der Lord⸗-Kanzler verlas die Thron⸗Rede, wor⸗ auf der Herzog von Norfolk sich erhob, um auf eine Adresse an den König anzutragen. Derselbe sprach aber so unverständ— lich, daß der Berichterstatter in der uns vorliegenden Englischen Zeitung es sich vorbehält, das Nähere dieses Vorschlages nach—⸗ uliefern.
— 36 Unterhause fand sich der Sprecher, nach Anhörung der Königlichen Rede, um 44 Uhr ein. Nachdem noch mehrere Mitglieder den Eid geleistet hatten, trug Lord Althorp darauf an, daß keine Privat-Bill vor dem 1. Juli zum erstenmale ver⸗ lesen und kein Bericht darüber vor dem 25. Juli abgestattet wüärde. Dies wurde genehmigt. Lord John Russell zeigte an, daß er am nächsten Freitag darauf antragen würde, eine Bill zur Verbesserung der Volks-Vertretung in England und Wales einbringen zu dürfen. Der Sprecher verlas darauf die König— liche Rede. Herr C. A. Pelham trug auf die Adresse an den König an, um ihm für seine gnädige Rede, zu danken. Er zeigte sich mit jedem einzelnen Punkte derselben einverstanden und drückte den Wunsch aus, die Adresse in diesem Sinne ab⸗ gefaßt zu sehen. Sir J. E. Johnstone unterstützte diesen Vorschlag. (Wir müssen uns vorbehalten, auf die, Rede dessel—⸗ ben und auf eine folgende des Sir Rob. Peel zurückzukommen, da die uns zugegangenen Londoner Blätter solche noch nicht mit⸗
theilen.)
5148 hält,
London, 21. Juni. Gestern hielt der König ein Kapitel des Hosenband-Ordens, in welchem Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig zum Mitgliede dieses Ordens aufgenommen wurde.
Der Courier berichtet folgendermaßen über die heutige Parlaments⸗Versammlung: „Niemals war vielleicht eine größere Aufregung, oder eine größere Menge Volks versammelt, als die⸗ sen Morgen. Von 10 Uhr an waren die Zugänge zu den bei⸗ ber Parlaments⸗Häusern gedrängt voll; offene Wagen, angefüllt
1108
mit den Schönheiten der Hauptstadt, hielten in den Straßen, so daß um 12 Uhr der Züg sich schon bis zur Admiralität er— streckte. Die Dächer der Haͤufer, alle Fenster und jeder Winkel, von wo man nur einen Blick auf die Straße werfen konnte, waren mit Menschen angefüllt. Der Enthusiasmus war allge⸗ mein und, wir können wohl sagen — beispiellos; denn das Volk weiß und fühlt, daß die Schlacht, welche gefochten wird, seinem Könige, seinen Ministern und ihm selbst gilt. Wer möchte nicht der König eines solchen Volks, der Souverain emer solchen Na⸗ tion seyn? — Um 11 Uhr untersuchte Herr Lee, der Groß-Kon— stabler von Westminster, in Begleitung mehrerer Soldaten von der Koͤnigl. Garde, dem Gebrauche gemäß, die Keller unter dem Parlamentshause. Das Haus der Lords wurde den Fremden um 12 Uhr, das der Gemeinen um 1 Uhr geöffnet. Um 12 Uhr war das Gedränge so groß, daß die Frauen der Pairs genöthigt waren, nach ihren Wagen zurückzukehren, um das Verläufen der Menge abzuwarten. Se. Maj. kamen gegen 2 Uhr in dem ge— wöhnlichen Staate durch den Park und wurden mit lautem Ju— bel vom Volke begrüßt.“
Graf Grey und Viscount Althorp gaben gestern große par— lamentarische Diners. Ersterer bewirthete die Pairs, Letzterer die Mitglieder des Unterhauses, welche als die Hauptstützen der ministeriellen Partei betrachtet werden. Beide Minister theilten ihren Gästen die Königliche Eröffnungs⸗-Rede mit.
Vorgestern ist der Gesandte der Vereinigten Nordamerikani⸗ schen Staaten, Herr Me. Lane, mit seiner Familie von hier nach Portsmouth abgereist, um sich von dort nach Washington einzu— chiffen.
ö. , Abend kam Lord Granville aus Paris hier an und begab sich sogleich nach dem auswärtigen Amte, wo er eine Un— terredung mit Lord Palmerston hatte.
Die letzten hier eingegangenen Nachrichten aus der Graf— schaft Clare sind von der befriedigendsten Art.
Im Courier liest man Folgendes: „Wir äußerten vor eini— gen Tagen, daß die Beendigung der Belgischen Angelegenheit nä— her sey, als es in der letzten Zeit den Anschein hatte, und heute freuen wir uns, sagen zu können, daß nichts vorgefallen ist, was die Hoffnung auf eine zufriedenstellende Abmachung mindern könnte. Unmöglich ist es, einen unparteiischen Blick auf diese Angelegenheit zu werfen, ohne daß die Ueberzeugung von dem großen Interesse in das Auge fällt, welches Frankreich und Eng— land an der möglichst schnell zu bewirkenden Beendigung dersel⸗ ben haben. Das Französische Kabinet sieht in der Annahme der Krone von Seiten des Prinzen Leopold's ein sicheres Mittel, jene Faction in Frankreich zu besiegen, die, so lange Belgiens Loos unentschieden bleibt, im Stande ist, alle mißvergnügte Parteien unter dem Vorwande zu vereinigen, daß das Ministe— rium eine Gelegenheit verabsäumt habe, das Französische Gebiet wesentlich zu vergrößern; und da diese Faction aus den am feindseligsten gegen die Monarchie gesinnten Männern zusammen— gesetzt ist, so sieht man ein, daß, nächst dem Muthe seiner ge— treuen Unterthanen, das beruhigte Belgien unter einem gemä— ßigten und tugendhaften Souverain die beste Bürgschaft für den Thron Ludwig Philipps seyn würde. Es überrascht uns daher nicht, daß die Französische Regierung ernstlich in den Prinzen Leopold gedrungen hat, die Krone anzunehmen, da sie im entge— gengesetzten Falle einen Mangel an guter Politik an den Tag gelegt haben würde. Was unsere Regierung betrifft, so dürfte ihr wo möglich noch mehr als Frankreich daran gelegen seyn, diese Angelegenheit auf das baldigste günstig für die Belgier besei⸗ tigt zu sehen. Der Vortheil, auf dem Belgischen Thron einen Prinzen aus unserer Königlichen Familie zu sehen, ist nicht gering; und doch ist er nur unbedentend, wenn man dagegen die Re⸗ sultate erwägt, welche diese Thronbesteigung für unsere auswär— tigen und inneren Verhältnisse im Allgemeinen erwarten läßt. Wie viel Gutes für England aus seinem dadurch zu erlangenden Einfluß in Belgien, erwachsen könne, darüber ließen sich ver⸗ schiedene Ansichten aufstellen; denn sieht sich Prinz Leopold im Stande, ugs zu dienen, so dürften wir uns eben so gut aufge— fordert fühlen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Darin in—⸗ dessen kann keine Meinungs⸗Verschiedenheit obwalten, daß bei dem Zustande unserer in Folge eines langen Krieges erschütter— ten Finanzen die Erhaltung des Friedens zur Befestigung un— serer neuen Einrichtungen, zur Verbesserung unseres Handels und zur Ausführung so mancher alle Staatszweige berührenden Re— form-Pläne höchst wichtig ist, da von dem Allen nicht die Rede sein würde, wenn zwischen uns und einer anderen Nation ein Krieg ausbrechen sollte. So groß auch die von uns keineswe— ges bezweifelten Hülfsquellen Großbritaniens zur Führung eines Krieges seyn mögen, so wird man doch zugeben müssen, daß die Natlon keinen Krieg gern sehen würde, wenn er nicht nothwen— dig und hinreichend begründet wäre. Einem liberalen und auf— geklärten Ministerium, wie das unsrige, muß mithin darum zu thun seyn, eine Rechnung abzuschließen, die aus mannigfachen Einzelnheiten besteht, welche von den verschiedenen Parteien so ab— weichend beurtheilt werden, daß, wenn man sich über jeden ein— zelnen Punkt in besondere Unterhandlungen einlassen wollte, man Gefahr laufen würde, in offenen Streit zu gerathen. Die Kabinette würden sowohl mit ihrem Interesse, als mit ihrer Pflicht in Wider— spruch gerathen, wenn sie, nach so vielen den Belgiern und sich einander gemachten freundschaftlichen und ehrenvollen Konzessionen — nach so vielen Anstrengungen zur Aufrechthaltung des Friedens und für die Wohlfahrt Belgiens — sich jetzt an bloße Formen der Etikette oder an die Frage wegen der Gränzen, die zu beseitigen sind, stoßen wollten. Man glaube ja nicht, daß wir den Kabinetten anempfehlen, ir— gend etwas gegen Ehre und Grundsätze zu thun, oder den unge— rechten Forderungen Belgiens nachzugeben. Lieber würden wir einen Krieg sehen, gegen welches Reich es sey. Große Staaten aber können einer kleinen Nation, wie die Belgische, Konzessio—⸗ nen machen, ohne sich selbst zu entehren, oder ihren Interessen zu nahe zu treten. Und welche Konzessien verlangt man? Das Gebiet von Limburg — an welches, wie man sagt, Belgien kei⸗ nen rechtmäßigen Anspruch hat. Das mag ganz wahr seyn, und wenn es wahr ist, würde es ungerecht seyn, von Holland die
Abtretung Limburgs zu verlangen. Sollte es aber kein Mittel geben, diesen Punkt künftiger Erwägung zu über— lassen? Die Belgische Verfassung giebt dem Könige und
dem Kongreß das Recht, in den Gränzen des Reiches Verände— rungen vorzunehmen. Und wenn Limburg für die Sicherheit des neuen Königreiches nothwendig ist, sollte sich der König von Holland zur Abtretung dieser Provinz durch Entschädigung an Geld, oder durch Bewilligung einer ausgedehnteren Gränze in Belgisch Brabant, nicht willig finden lassen? Beides scheint uns sehr gut ausführbar, und wir hoffen mithin auch auf eine friedliche Ausgleichung. Für Frankreich und England ist diese Angelegenheit zu sehr natsonal, als daß ihre Abmachung noch länger aufgeschoben werden sollte, und die Kabinette von London und Paris haben wichtigere Pflichten zu erfüllen und wichtigere
nichts Interessantes. Oestlich vom Vorgebirge da Roca lag eine Französische Fregatte, 2 Korvetten und eine Kriggsbrig
Berichte aus Bueno s-Ayres bis zum- 22. März brin eine befriedigende Schilderung des Zustandes der Argentinisch Republik und die Nachricht von der nahe bevorstehenden Ben digung des Krieges zwischen der Regierung und den Rebell deren Anführer von den Truppen der ersteren in mehreren 6 sechten geschlagen worden. Eine von der Regierung bekan gemachte allgemeine Amnestie hatte einen sehr günstigen E druck gemacht.
ö
Aus dem Haag, 22. Juni. Se. Königl. Hoheit z Prinz Friedrich der Niederlande begab sich am 18ten d. M., du Jahrestage der denkwürdigen Schlacht von Waterloo, aus Brt in das Lager bei Rhyn und hielt dort, nachdem er mit Seim Königl. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Weimar einem fe lichen Gottesdienste beigewohnt hatte, große Heerschan über)
Schutterei, die Ban Damschen Jäger, 2 Batterieen Feldgesch und eine halbe Batterie reitender Artillerie. Bei dieser Gen genheit erhielten die Rotterdamer und das erste Bataillon Non Holländischer Schutterei aus den Händen Sr. Königl. Hohh neue Fahnen, die in Rotterdam und Haarlem für sie verfert worden waren.
In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Geneng staaten stattete die Central-Abtheilung ihren Bericht Über dg Gesetz⸗Entwurf wegen einer freiwilligen und gezwungenen Anleh ab; die öffentlichen Verhandlungen darüber sollen morgen steat finden. Ferner wurden in der nämlichen Sitzung die Bericht Kammer vorgelesen. Bei dieser Gelegenheit gab der Minf der auswärtigen Angelegenheiten eine Schilderung des Zustand
—
Maaßregeln himuzufügen, indem es wichtig sey, die ganze R tion mit den Gesinnnugen der Kammern bekannt zu machef, Diesem Antrage konnte nicht mehr gewillfahrt werden, indem h verschiedenen Berichte sich bereits in dem regelmäßigen Geschäßt gange befanden und daher in selbigen nichts mehr verändert olg hinzugefügt werden durfte. Es ward indessen einstimmig beschlt⸗ sen, die Mittheilung des Ministers drucken und vertheilen i lassen.
abgegangen.
Die Belgier treffen Anstalten, um den zwischen und Loewen belegenen Platz Westerloo zu verstarken, um iht gegen einen etwanigen Angriff der Niederländischen Truppen z schütz en.
Brüssel, 21. Juni. In der heutigen Sitzung des Kon gresses wurde der Vorschlag des Herrn Lecocg in Betreff d
Juni vertagt. An der Tages-Ordnung war die Berathung übn den von der Central-Section umgestalteten Gesetz-⸗Entwurf üb— die Orgauisation der Bürgergarde, welcher bis zum 16ten Arth kel angenommen wurde.
Im Belgischen Moniteur liest man: „Die heute dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten durch einen Co rier überbrachten Depeschen bestätigen die Hoffnung einer hald gen und zufriedenstellenden Beendigung unserer Angelegenheiten.
Das 5te Regiment hat heüte früh Brüssel verlassen.
Aus Antwerpen wird gemeldet, daß, obgleich die Ruhe wit derhergestellt sey, die Stadt dennoch einen sehr trüben Anblt darbiete, wozu die Anstalten für den Fall eines Bombardemen und die durch die vielen Auswanderungen bewirkte Oede besm ders beitrügen.
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Warschau, 23. Juni. In der Reichstags-Sitzung von 18ten d. wurde (nächst den gestern erwahnten) auch der Geseh Entwurf wegen Zahlung der Pfandbriefs-Zinsen in Papiergteh in einen Reichstags-Beschluß verwandelt; derselbe lautet wortltt wie folgt: „Die Senatoren⸗- und Landboten⸗Kammer, aufAntrag du National-Regierung und nach Anhörung der Reichstags-Kom missionen, in Betracht, daß durch die Unterbrechung des Hapm dels der Absatz von Acker-Erzeugnissen, so wie von Tuch und an deren Fabrikwaaren ins Ausland gänzlich gehemmt, die Einfuh von Silber aber, sowohl in Münzen, als in Barren, nach P. len durch die benachbarten Regierungen, und namentlich dutz einen Preußischen Kabinets-Befehl vom 18ten Januar d. J.) verboten worden ist, und daher ein Mangel an klingender Si bermünze, worin nach dem Artikel 7 des Gesetzes über den land schaftlichen Kredit-Verein die Associé's die von ihnen dem Vet— ein zukommenden Zahlungen zu entrichten verpflichtet sind, stz fühlbar macht — haben beschlossen und beschließen, wie folgt: Art Für die ses eine Mal wird den Schuldnern des landschaftlichen Knoͤl⸗ Vereins gestattet, die dem Verein gebührenden Zahlungen n Kassen- und Bank⸗Billets, so wie in Gold nach dem Kurs, we— nach es die anderen Kassen des Königreichs annehmen, zu em— richten. Art. 2. Für dieses eine Mal wird auch die Haupt⸗ Direction ermächtigt, die Zinsen für die laufenden und verfalle— nen Coupons, so wie auch den Betrag für die verlosten Pfannd= briefe, in Kassen⸗ und Bank-Billets, so wie in Gold, in der im ersten Artikel vorgeschriebenen Art und Weise, auszuzahlen. Wenn jedoch der Empfänger die ihm zukommenden Summen in bloßen Kassen- oder Bank-Billets ausgezahlt zu erhalten wün— schen sollte, und nicht in Gold, so soll die Auszahlung in solchen
Billets geschehen. Art. 3. Sollte der Eigenthümer von verlosten Pfandbriefen und abgelaufenen Coupons bei dt Auszahlung weder Gold, noch Kassen- und Bank-Billett
„Eine Kabinets⸗Ordre vom 18. Jan. d. J, wodurch die Ausfuht
sagt waͤre, ist weder an gedachtem Tage, noch zu irgend einer ande⸗ ren Zeit, Allerhoͤchsten Orts erlassen worden, indem solche, der Na— tur des Gegenstandes ugch, unfehlbar im verfassungsmaͤßigen Wegt zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden, seyn würde. Dagegen haben, wie die Redaetiöon der Allgemeinen Staats- Zeitung zu be— merken sich in den Stand gesetzt findet, Se. Majestaͤt der Konig mittelst einer, von gedachtem Tage datirten, Allerhoͤchsten Kabinets— Ordre zu befehlen geruht, daß die nach dem Koͤnigreiche Polen be— stimmten Gelder und Barren, wenn sie an die Königl. Polnische Bank oder an cin anderes Königl. Polnifches Institut abressirk find, sie mögen aus dem diesseitigen Staate abgesendet oder durch denselben gefuͤhrt werden, mit Vorbehalt jedoch der Feststellung aller und jeder Eigenthums-Anspruͤche, vorlaufig zuruͤckzuhalten sind, sob ald von Seiten der hiesigen Kaiserlich Rufsischen Gesandtschaft die einstwei⸗
Interessen zu bewahren.“ Die Lissaboner Zeitungen bis zum 11ten enthalten
sers von Rußland, in Allerhöͤchstdessen Eigenschaft als Königs von Polen, im biplomatischen Wege in Antrag gebracht werden foͤllte,
dort stehenden ß Bataillone Linien-Jufanterie, 6 Batailla
E 1 . J C 327 . . hrubießzow, der Verhandlungen des letzten allgemeinen Comité der zweitn
des Reiches, die sich eines solchen Beifalls zu erfreuen hathn daß ein Mitglied der Kammer darauf antrug, dem Bericht i Dankerkenntniß an den Minister für die von ihm getroffen
..
Gestern früh sind wieder 125 Jäger von hier zur .
Hafer-Ausfuhr, auf seinen eigenen Antrag, bis nach dem 30st
gemuͤnzten Goldes oder Silbers oder von Gold- und Silber- Vnr— J ren aus den diesseitigen Staaten nach dem Koͤnigreiche Polen unter⸗
lige Beschlagnahme derselben, als Eigenthum Sr. Maßjestaͤt des Kal⸗
muehmen wollen, so kann er dieselben in der Polnischen Bank niederlegen, welche verpflichtet ist, dafür eigene, auf den Namen des Eigenthüniers oder des Vorzeigers lautende, Obligationen uf Silbermünze, nach dem Münzsuß des Landes, auszustellen, die binnen 3 Monaten nach Beendigung des Krieges, oder auch nach Zurücknahme der oben erwähnten Verbote der Preu— sschen Regierung, bei der Bank zahlbar sind und tägliche Zinsen, m Verhältniß von h pCt. jährlich, tragen. Art. 4. Mit Vollzlehung gegenwärtigen Beschlusses wird die National-Regierung beauftragt.“ Am 20sten d. M. hielten die vereinigten Kammern
eine Sitzung, bei deren Beginn der Landbote Rembows—
ti im Namen der Kommission über einen Antrag der Her— en Niemojowski und Tymowski Bericht erstattete, wonach die in der Landboten⸗-Kammer erledigten Repräsentanten— fellen wieder ausgefüllt werden sollen. In Uebereinstimmung knit diesem Antrag waren die Kommisstonen der Meinung, daß uf diejenigen Repräsentanten, welche entweder mit Tode abge— gangen oder zu Senatoren gewählt worden sehzen, oder sich den bom Marschall ihnen ertheilten Urlaub verlängert hätten und nicht auf ihre Posten zurückgekehrt, oder endlich ohne Erlaubniß Des Marschalls verreist wären, der Artikel 1 des Reichstags⸗-Be— chlusses vom 12. Februar dieses Jahres, welcher in solchem Fall neue Wahlen vorschreibt, angewandt werden müsse. Die borgelesene Liste ergab folgende Stellen als erledigt: die des Deputirten, Falz, welcher ungeachtet dreimaliger Aufforderung
duch die öffentlichen Blätter am 15. April sich nicht eingefun—
den und auch keine gesetzliche Legitimation über die etwanigen Abhaltungen eingesandt, ja sogar ohne Erlaubniß des Reichsta— hes ins Ausland sich begeben hatte; die Repräsentantenstellen für Tomaszow und Sieradz, indem die Herren Wen— zinski, Chrzanowski und Kaczkowski nicht zu der im Urtaub ih— mbestimmten Zeit zurückgekehrt waren; die für Kujavien und Zamosc, deren Repräsentanten, Wosßzkiewicz und Wysßynski, sich hne Urlaub entfernt hatten; die für Lubartow, Radzhn, Seynh ind Mariampol, weil die Repräsentanten derselben sich in den nden der Russen befinden, nämlich die Herren Jablonowski, Horkowski und Gebrüder Kruszewski; endlich zwei Stellen für Sienniza und Seyny, deren Repräsentaͤnten, die Herren Sta— nislaus Jezierski und Kajetan Gawronski, gestorben sind. Da e letzteren beiden Stellen und die durch die Senato— en-Wahl erledigten schon im Begriff waren, durch neue
zahlen ergänzt zu werden, so beriethen sich die Kammern bloß iber die Anwendung des erwähnten Gesetz-Artikels auf die an— deren Fälle und beschlossen auf Antrag des Marschalls, daß in ziehung auf diejenigen Mitglieder der Landboten-Kammer, welche ihren Urlaub überschritten hätten, dieses Gesetz erst am
Turnhon löten Juli in Ausübung gebracht werden solle, bis zu welchem Termin die kleine Vollzahl zur Berathung angenommen worden;
Haß aber die Repräsentanten, welche sich aus freien Stücken in bas vom Feinde in Besitz genommene Land begeben hätten, näm— lich die Brüder Kruszewski und Herr Borkowski, so wie lejenigen, welche ohne Erlaubniß des Marschalls abgereist aͤten, wie der Deputirte Falz, der noch dazu eine für Die Bedürfnisse der Kammer bestimmte Summe aus dem Schatz mitgenommen und sich damit ins Ausland entfernt atte, augenblicklich ihre Repräsentantenwürde verlieren sollten. hierauf wurde den Kammern vom Staatsrath Brozki ein Ge— ttzsntwurf zur Untersuchung vorgelegt, worin die Regierung erkangt, daß, mit Rücksicht auf die außerordentlichen Bedürf— ise des Landes, alle überflüssige silberne Kirchen-Geräthschaf— ken in Beschlag genommen, jedoch mit der Zeit den Kirchen aus dem öffentlichen Schatz wieder ersetzt werden sollen. Gegen die— ssen Entwurf erklärte sich besonders der Deputirte Brincken großer Heftigkeit, indem er ihn für beleidigend gegen die öttliche Majestät hielt, zu deren Dieust jenes Silber bestimmt ieh; außerdem meinte er auch, daß die Vortheile, welche für den Schatz aus dieser Maaßregel hervorgehen möchten, nicht bedeu— end seyn würden, weil die Hälfte des Landes von den feindli— hen Armeen besetzt sey, die reichsten Kirchen aber, nämlich die u Krakau, nicht zum Königreich Polen gehörten und die Kirche u Czenstochau, über deren Reichthümer grundlose Gerüchte im mlauf wären, schon mehrmals ihrer Schätze beraubt worden seyh; e stimmte daher dafür, daß man, um höchstens 30,000 Gulden gewinnen, nicht den Zorn und die Strafe des Schöpfers, der bis jetzt die Polen beschutzt habe, auf sich ziehen solle. Der Deputirte FLorianmowiez hielt das eingebrachte Projekt deshalb it nachtheilig, weil es dem Feinde die Augen öffnen und ihm int Quelle der Bereicherung zeigen würde; denn sobald die Po— en sich die Plünderung der Kirchen erlaubten, würde er sich benfalls dazu berechtigt glauben. Andere Repräsentanten wa— en der Meinung, daß ein solcher Schritt leicht die Geistlich⸗ eit und die minder aufgeklärten Bauern entmuthigen könnte, indem diese gewohnt seyen, die zum Gottesdienst gehörigen Ge— wenstinde, als einen Beweis der Gottesfurcht ihrer Vor— hren, mit einer gewissen Ehrerbietung zu betrachten. Die Deputirten Klimontowiez und Zwierkowski widerleg— sen diese Einwürfe und behaupteten, daß es keineswe— ges eine Beleidigung gegen die göttliche Majestät wäre, denn man überflüssige und zum Ritus minder nothwendige Ge— sächschaften für einen heiligen Zweck verwände, indem der Erlö— er selbst ein Beispiel von Armuth und Anspruchslosigkeit gege— en und die Welt davon überzeugt habe, daß die wahre Gottes— cht nicht im äußeren Schein, sondern in guten Werken be— iche; sie fügten noch hinzu, daß auch die Geistlichen, welche so Freitwillig dem Vaterlande Opfer darbrächten, gewiß gern zur Follziehung des gegenwärtigen Gesetzes beitragen würden, da es Je nicht einmal des Eigenthums der Kirchen beraube, sondern süsselbe nur auf eine bestimmte Zeit zur Verfügung des Schaz— Es stelle. Der Finanz ⸗Minister endlich erklärte, daß schon durch, daß es den Geistlichen freistehe, die Kirchenschätze in Pfandbriefe zu verwandeln, die ein bestimmtes Einkommen trü— n, der Zweifel gehoben werde, ob man dieses Silber ohne erletzung der Religion zu einem anderen Zwecke verwen— En dürfe, und meinte, daß auch die Furcht, als würde w Feind das zu erlassende Gesetz zu seinem Vortheil gebrau— en, ungegründet sey, weil man sonst gar kein dem Lande vor— seilhaftes Gesetz erlassen könnte, ohne ein Gleiches zu befürch— n. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen wurde der Gesetz— utwurf in seinen Einjelnheiten in Erwägung gezogen. Die be— tutendsten Veränderungen, welche darin vorgenommen wurden, aren folgende: daß außer dem Silber, auf den Antrag des andöboten Niemojowski, auch das überflüfsige Gold aus den ichen zum Nutzen des Landes verwendet, daß das Gesetz auf e Glaubens-Bekenntnisse ausgedehnt und die National-Negie⸗ ng beauftragt werden sollte, zur Vollziehung desselben E nöthigen Instructionen zu ertheilen. Lange Zeit wurde ich darüber verhandelt, ob die Schatz-Obligaäͤtionen, welche e Kirchen für ihr Gold und Silber erhalten, Zin— tragen sollten, oder nicht. Die Landboten Swidzinski 18 Zwüserkow ti verlangten durchaus, daß ein bestimmter
1109 Zins dafür festgesetzt werde, indem überall, wo eine Anleihe ab— geschlossen würde, der Darleiher auch Zinsen für sein Kapital empfangen müsse. Dagegen bemerkten der Finanz-Minister und die Landboten Niemojowski und Ehelmizki, daß in dem vorliegenden Fall die Kirchen nur eines todten Kapitals be— raubt würden, welches keine Interessen trage, daß es sich hier nicht um eine neue Doticung der Geistlichkeit handele, und daß der Polnische Schatz nicht so vermögend seh, um sich zu lang— wierigen Zinszahlungen verpflichten zu können. Die Majorl— tät der Kammer stimmte daher dafür, daß der Schatz nur verpflichtet werden solle, von dem Augenblick an, wo der Reichstag darüber eine Entscheidung fällen werde, jähr— lich 6 pCt. Zinsen von den Obligationen zu deponiren, um dar— aus ein Kapital zu bilden, aus welchem dereinst den Kirchen ihre silbernen und goldenen Geräthschaftem wieder hergestellt wer— den könnten. Der ganze Gesetz-Entwurf ging sodann mit einer Majorität von 29 gegen 22 Stimmen durch und wurde in einen Reichstags⸗Beschluß verwandelt. Am Schluß der Sitzung wurde noch, in Stellvertretung des Senats, dessen Mitglieder sich zum größeren Theil von Warschau entfernt hatten, und dem Reichs— tags-Beschluß vom 18ten d. M. gemäß, eine Deputation aus dem Senator Kastellan Grafen Malachowski und den Landboten Rostworowski und Graf Olizar zusammengesetzt, um die Gültig— keit der Wahl des Reichstags-Repräsentanten für den Distrikt Luzk in Wolhynien zu untersuchen; worauf die Kammern aus— einandergingen.
D 3nd.
München, 22. Juni. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Louise, Gemahlin Sr. Hoheit des Herzogs Max von Baiern, wurde gestern Abends um 7 Uhr von einem Prinzen glücklich entbunden.
In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordne— ten wurde die Diskussion über den Nachweis der Einnahmen und deren Verwendung in den Jahren 1833 weiter fortgesetzt. Saunover, 24. Juni. Von dem Königl. Kabineks⸗-Mini⸗ sterium ist die allzemeine Stände⸗Versammlung, deren Berathun⸗ gen seit dem Jten März gedauert haben, heute vertagt worden.
Am 2hsten Juni sind von Emden nach saͤmmtlichen Ost⸗ friesischen Inseln Infanterie-Kommando's abgegangen, um et— wanige Landungs-Versuche zu verhindern, die mit Böten von den der Quarantaine unterworfenen Schiffen gemacht werden möchten.
Kassel, 23. Juni. In der Sitzung der Stände-Versamm— lung vom 20. Juni ergriff der Abgeordnete Jungk eine Veran— lassung, um auf die immer fühlbarerer werdende gol eme er der schleunigen Berathung des Gesetzes über die Bürger-Bewaff— nung aufmerksam zu machen, und bat den Landtags⸗-⸗Kommissa— rius um Auskunft, ob der Entwurf desselben wirklich, wie man behauptete, schon seit fünf Wochen vollendet sey und bloß auf die Landesherrliche Genehmigung warte, indem er darauf antra—⸗ gen wolle, der Staats-Regierung die unverzügliche Vorlegung des Gesetzes dringend anzuempfehlen. — DerLandtags-Kommissar bezog sich auf seine frühere Versicherung, daß das Staats-Ministerium täglich zur Einbringung des Entwurfes in den Stand gesetzt zu verden hoffe, und fügte hinzu, daß, da die Verhältnisse zwischen dem Ministerlum und dem allerhöchsten Landesherrn nicht zur Beleuchtung in der Versammlung sich eigneten, er eine mehr befriedigende Auskunft nicht zu ertheilen vermöge. Auf den An— trag des Abgeordneten Wiederhold ward demnächst beschlossen, die Staats⸗Regierung um schleunige Vorlage desselben zu ersuchen.
Der Gesetz-Entwurf über die Deckung des Ausfalls in der Staats⸗Einnahme, welche durch die Unterlassung der Entrichtung der indirekten Steuern in den Provinzen Hanau und Fulda ver⸗— anlaßt worden ist, wurde nochmals verlesen und, nachdem sich gegen die Abfassung kein Widerspruch erhoben hatte, mittelst ge—⸗ heimer Abstimmung durch 34 gegen 11 Stimmen angenommen. — Herr Eberhardt trug die Beweggründe seines Antrages vor, die Staats-Regierung zu ersuchen, auf die Verbesserung der Ge— fängnisse und der Straf- Anstalten überhaupt möglichst hinzuwir— ken und der Stände-Versammlung noch im Lause dieses Land— tags eine beruhigende Versicherung hierüber zu ertheilen. Der Antragsteller hob als Hauptmangel hervor, daß neben der Strafe keine Rücksicht auf sittliche Besserung der Sträflinge genommen werde, daß keine Klassen-A1Abtheilung stattfände u. a. m. Er machte darauf aufmerksam, wie ungünstig für Kur-Hessen eine Vergleichung der hier bestehenden Anstalten dieser Art mit denen in Darmstadt und Nassau ausfalle, und trug am Schlusse ins— besondere auf die Wiederherstellung des Zwangsarbeitshauses in Hanau an. Der Antrag wurde von mehreren Mitgliedern unter— stützt, von der Versammlung in Erwägung gezogen und alsbald ohne Ueberweisung an einen Ausschuß genehmigt.
Altona, 24. Juni. Der heutige Mer kur enthält folgende Bekanntmachung: „Zur Beruhigung des Publikums, und nament⸗ lich zur Vorbeugung übertriebener Gerüchte über die Verbreitung der Cholera-Krankheit, wird hierdurch bekannt gemacht, daß, nach den hierselbst eingegangenen Berichten, welche bis zum 17ten d. M. reichen, kein verdächtiges Schiff, mit Ausnahme der am Iten d. M. in den Kieler Hafen eingelaufenen und sofort unter die Kanonen der Festung Friedrichsort verwiesenen Jacht Bonus Finis, an den Küsten des Herzogthums Holstein angekommen ist, und daß sich au keinem Orte des Herzogthums Spuren der Krank— heit gezeigt haben. Bereits am 13. Nov. v. J., als hierselbst die Nachricht eingegangen war, daß die Cholera-Krankheit angefangen habe, sich außerhalb des um Moskau gezogenen Cordons zu ver⸗ breiten, ward den sämmtlichen Behörden des Herzogthums die durch die Quarantaine-Verordnung für solche Fälle vorgeschrie⸗ bene verdoppelte Aufmerksamkeit auf die Reisenden eingeschärft. Als es bekannt geworden, daß sich in Riga Spuren der Krankheit gezeigt hatten, ward unterm 6Gten d. M. sämmtlichen Obrigkeiten an der Ostsee-Küste aufgegeben, die Zulassung von Schiffen aus den Russischen Ostsee⸗Häfen, so wie jeden ander weitigen Verkehr mit denselben, zu hemmen. Am 13ten d. M. wurde an die Obrigkeiten der an die Ost- und West-Küste, an die großen Flüsse und an das Ausland gränzenden Distrikte nach— stehende Verfügung erlassen: ; ; ö
„Se. Königl. Majestät haben mittelst Allerhöchsten Re— skripts, d. d. Hadersleben den gten d. M., geruht, dem Hol— steinisch⸗Lauenburgischen Ober-Gerichte Allergnädigst aufzutra— gen, Vorkehrungen dahin zu treffen, daß es keinem aus den mit der Cholera-Krankheit behafteten Orten seewärts oder land⸗ wärts Kommenden verstattet werde, in die Herzogthümer Hol⸗ stein und Lauenburg ans Land oder über die Gränze ins Land zu treten, wenn nicht vollkommene Gewißheit vorhanden, daß die Betreffenden mit keiner Krankheit behaftet seyen.
Dieser Allerhöchsten Verfügung zufolge, wird denjenigen Obrigkeiten, deren Distrikte an die Ost- und West-See, oder an dle großen Flüsse gränzen, aufgegeben, Strandwachen an⸗ zuordnen, um das Anlauden der aus den der Cholera⸗Krank⸗ heit verdächtigen oder damit behafteten Russischen und Preu⸗ ßischen Häfen kommenden Fahrzeuge zu verhindern und nicht
zu gestatten, daß die auf solchen Fahrzeu ichen - sonen ans Land gehen. Fihmnngen besindlichen wer
Rücksichtlich der von den Landseiten über die Gränze kom— menden Personen aber werden die Gränz⸗Behörden angewie⸗ sen, sich von denselben sowohl über ihre Person als über die von ihnen zurückgelegte Reise genaue Auskunft zu geben und darthun zu lassen, daß selbige sich wenigstens in den letzten 21 Tagen in keinem der Cholera verdächtigen oder damit ange⸗ steckten Orte aufgehalten haben. Reisende, welche diesen Be—
stimmungen nichr genügen können, sind zurückzuweisen; sollten sie aber bereits ins Land eingeschlichen seyn, so sollen densel⸗= ben von den Landes-Obrigkeiten keine Pässe ertheilt oder vi— sirt, sondern selbige dahin, woher sie gekommen, zurückgeschickt werden.“
Am 16. d. M. wurde den Obrigkeiten derjenigen Distrikte, welche keinem Phystkate einverleibt sind, aufgegeben, die vom Sanitäts-Kollegimm, mittelst Cirkularschreibens vom 12. d. M., mit der ärztlichen Aufsicht über diese Distrikte beauftragten Aerzte auf jede Weise in der Wahrnehmung dieses Geschäfts zu unter— stützen. An demselben Tage wurde die Errichtung von Gesund— heits-Comité's, bestehend aus den Mitgliedern der Quarantaine— Kommissionen und anderen sachkundigen und angesehenen Ein— wohnern in den Seestädten und den der See- und den Landes⸗ gränzen zunächst belegenen Städten und Flecken, verfügt. Von dem Zusammenwirken der größtentheils mit löblichem Eifer den von hier aus erlassenen Verfügungen zuvorgekommenen Behörden mit sämmtlichen Einwohnern des Landes läßt sich erwarten, daß nichts versäumt werden wird, was dazu beitragen kann, das Ein⸗ dringen der schrecklichen Krankheit in dieses Herzogthum zu ver— hindern, und auch in Zukunft werden die deshalb getroffenen allgemeinen und besonderen Maaßregeln zur öffentlichen Kunde 3 . ;
Tönigl. Holstemisch-Lauenburgisches Obergericht zu Glück— stadt, den 20. Juni 1831. . ,,
Freiherr von Brockdorff. Levsen. ; Mohrhagen.“
Lübeck, 24. Jun. Heute Nachmittag um 24 das Dampfschiff „Nikolas J.“, Capt. N. W. Stahl, von Tra— vemünde nach St. Petersburg ab. Unter den 89 Passagieren befinden sich Herr v. Ribeauplerre mit Familie, General-Lieute⸗ nant Orloff, der Kaiserl. Garde- Oberst Siniävin, die Gräfin Wolkonski mit Familie, die Grafen Golowkin und Tolstol, die Generale Warpachowski und Diakoff, die Fürstin Gagarin und die Generalin Diakoff.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New⸗Aork, 19. Mai. Der hiesige Handel ist so blühend und lebhaft, daß seit dem 1. Januar bis zum 1. Mai d. J. die hiesige Zoll⸗Einnahme beinahe 8 Millionen Dollars betrug; in den letzten 8 Tagenallein wurden 622,000 Doll. eingenommen.
Aus Frederiksburg schreibt man, es sey jetzt so gewöhnlich, Gold in Virginien zu finden, daß man schon gar nicht mehr davon spräche; in Süd⸗Karolina entdeckte man vor kurzem eine einzelne, auf 200,000 Dollars geschätzte Gold⸗Ader.
Die Miliz der Vereinigten Staaten beßeht aus 1, 190,153 Mann. Am meisten stellt der Staat New⸗Nork, nämlich 186,335 dann folgt Pensylvanien mit 177,741, Ohio mit 125,009 und Virginien mit 1091,54 Mann. Am wenigsten stellen Columbia und Michigan, nämlich ersteres 1401 und letzteres 1503 Mann. »Die Anlegung von Eisenbahnen“, bemerkt ein hiesiges Blatt, „ist in den Vereinigten Staaten eine wahre Manie ge— worden. Kaum wird es bekannt, daß sich zu diesem Zweck eine neue Geschellschaft bilden will, so meldet sich gleich die doppelte oder dreifache Zahl der dazu erforderlichen Actionnaire mit ihren Beiträgen, und die Actien der bereits bestehenden Gesellschaften sind nicht ohne beträchtliche Prämien zu 3 Dies Alles spricht für Ueberfluß an Kapitalien, mäßigen Anspruch auf Ge— winn, wenig Gelegenheit, sein Geld auf langere Zeit anzulegen, und vielleicht auch für das Daseyn von etwas — Spielfucht.“
In der gesetzgebenden Versammlung von Massachunsetts ist eine Bill durchgegangen, der zufolge es künftig kemem Fremden erlaubt seyn soll, von einem Schiffe ans Land zu steigen, bevor der Capitain des Schiffs nicht 5 Dollars an die Behörde des Ortes zahlt, wo der Fremde landen will.
Das öffentliche Gefängniß in Connecticut, das 182 Gefan— gene zählt, bringt durch die Arbeiten der Letzteren der Regierung einen reinen . Gewinn von gegen 8000 Dollars.
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Köln, 24. Juni. Am 22sten d. M. Abends ist in Brüssel durch einen Courier die Nachricht angelangt, daß der Prinz von Sachsen⸗Koburg die Krone von Belgien angenommen hat. — Er hat sich bereit erklärt, die Constitutlon zu beschwören und die Gränzen Belgiens zu vertheidigen, sofern solches nöthig seyn sollte. — Lord Palmerston ist aus dem Ministerium getreten; Lord Durham wird denselben remplaciren.
Lyck, 21. Juni. Eingegangenen Nachrichten zufolge, beab— sichtigen die Russen das Corps des Generals Gielgud, welcher jetzt bereits ganz umschlossen ist, nach Preußen herüberzudrängen, und dürften daher in den nächsten Tagen wichtige Ereignisse hier statt haben.
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Höheren Anordnungen zufolge, ist für die Stadt Königs— berg in Preußen zur Behandlung aller derjenigen Gegenstände, welche auf die Abwehrung der Orlentalischen Cholera von dersel— ben Bezug haben und zur Unterdrückung dieser Krankheit, wenn sie dessenungeachtet ausbrechen sollte, eine besondere Orts-Sani— täts-Kommission niedergesetzt worden.
Der im letzten Wimter von Gumbinnen aus zur Beobach— tung der Cholera nach Rußland geschickte Königl. Preußische Medizinal- und Regierungs-Rath Pr. Albers, welcher sich in
seinem ersten von Moskau aus datirten Bericht vom gten (E2lsten) Mär) d. J. noch kein entscheidendes Urtheil über die Kontagiosität der Krankheit erlaubte, vielmehr damals
als vorurtheilsfreier Mann in diesem Berichte sich dahin äußerte, daß es zu beklagen sey, daß Niemand der streitenden Parteien für seine Behauptung so klassische Dokumente und so gründliche Lokal-Untersuchungen aufzustellen im Stande sey, daß jeder Wi— derspruch unmöglich werde, fügte schon damals hinzu: „Daß die Cholera von Menschen zu Menschen übertragen werde, muß ich bis jetzt um so mehr glauben, als selbst die eifrigsten Geg— ner der Kontagion unter den hiesigen Aerzten zugeben, daß in Hospitälern und engen Zimmern, in welchen Cholera-Kranke zusammengedrängt liegen, sich bei vernachlässigtem Luftwechsel ein Emanations⸗Heerd bilde, von wo aus sie auf gesunde Individuen
übergehen kann.“ Endlich ist es nicht zu übersehen, daß fast sämmtliche Aerzte, die sich mit der Behandlung der Cholera he⸗
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