schäftigt haben und ein großer Theil der Wärter mehr g. . niger don Cholera⸗Zufällen ergriffen worden, und daß 1 ö ihnen die Krankheit nur deshalb nicht entwickelt . J den Vorboten derselben (vLeibschmerz, Durchfall, 6 ugst⸗ gefühl in den Präcordien) selten etwas mehr als ein . ges diätetsches Verhalten erforderlich ist, um der allen us . dung der Krankheit Gränzen zu setzen.— Dem bi, , angenomnien werden' zu könen, daß die Mittheilung ö Krantheit von einem Menschen zum andern nur unter be— stimmten ÜUmständen und in selteneren Fällen ö man gewöhnlich annimmt, stattfindet, und daß , ö. personliche Disposstion dazu gehört, um der Ansteckung z
unterliegen.“ ö irti dem Dr. Albers seinen Vorsatz ausge⸗ ö Wolga selbst an Ort und Stelle der
führt, an den Ufern der . ; . zerbrei Krankheit genau nachzuforschen, sagt derselbe in Verbreitung der Krankh. June F. aus Saratow da—
einem unterm (21. Mai) 2. 3 d .; ; ᷣ Schreiben: „ihm sey auch nicht der ge⸗ tirten amtlichen h 1 dan hien Th otere Her
ringste Zweifel mehr übrig geblieben, : ü ö ral und größtentheils durch zuverlässig
hgewi holerakranke Menschen verschleppt worden sen, nge genere ür enechürng, ges Wunde, das Wenner, ih hohe oder niedrige Lage des Ortes und andere Umstände nichts zur Erzeugung der Krankheit beitragen, sondern daß hierzu noth⸗ wendig das Hinzukommen eines mit dem Cholera⸗Kontagium be⸗ hafteten Menschen erforderlich sey.“ Als Schlußfolge, die sich an mehreren Orten an der Wolga auch durch die Erfahrung voll⸗ standig bestätigt hat, führt derselbe an: „d aß eine strenge und kon⸗ sequente Abhaltung aller aus verdächtigen Gegenden kommenden Menschen auch die Cholera sich er ab⸗ hält, selbst wenn sie ringsumher wüth.et,“ wie solch es namentlich unter anderen die Beispiele von Simbirsk und Sa⸗ repta beweisen. Bei dem sehr lebhaften Verkehr an der Wol— ga kamen zu drei verschiedenen Malen einzelne Cholerakranke nach Simbirsk, und dennoch wurde es bei der Thätigkeit der Beamten und der Zweckmäßigkeit der Maaßregeln in allen drei Fällen mög— lich, den Kranken unmittelbar nach seinem Eintreffen zu ermitteln, ihn und jeden, der mit ihm in Berührung gestanden hatte, zu isoliren und auf diese Weise die Cholera von Simbirsk vollkommen ab— zuhalten. .
In Nr. 155. der Staats-Zeitung sind bereits mehrere neu— erdings in Polen gesammelte Erfahrungen über die Ansteckungs⸗ fähigkeit der Cholera mitgetheilt worden, zu denen nunmehr noch den aus Gallizien untem 14ten d. M. hierher gemelde—
Erbrechen und M. Gall
der am
1110
3) R. Bluer wusch die Wäsche eines an der Cholera Verstor⸗ benen, erkrankte zwei Stunden später und starb.
) Die S. Horodowitsch spielte in der Nähe eines Cholera⸗ Kranken, erkrankte und theilte die Krankheit ihrem um sie beschäftigten Vater mit.
6) Ein auf der Straße von walter setzte sich auf einen Wagen, ken nach der Stadt gebracht hatte, wenig Stunden. t ,
6) In Golazury im Zloczower Kreise erkrankte ein vierjähriges Rind des Trak, das mit seinem aus dem angesteckten Orte Bialykamien zurückkehrenden Vater schlief, die Cholera theilte sich der ganzen Familie mit. t
7) In Brodh starben von 14 Krankenwärtern 10, im Lem⸗ derg 4, und es erkrankten bereits 2 Aerzte. Im Zloczower Kreise starben viele Bader-0Gesellen. .
8s) Am 13ten d. wurden in Lemberg zwei Grenadiere infizirt, die den an der Cholera verstorbenen Obersten Wolff frot— tirten.
Wir theilen diese Fakta einestheils zur Vervollständigung der Beobachtungen Sachverständiger über die Kontagiosität der Cho— lera, anderentheils aber auch zur Beruhigung des Publikums mit; denn es müßte die Furcht vor der Krankheit nur vermehren, wenn die Zweifel an der Kontagiosität den Glauben an eine Epidemie, vor der man sich nicht schützen könne, verstärkten.
Es ist gut, daß sich in Orten, wo die Krankheit herrscht, die übermäßige Furcht vor Ansteckung verliert; dies wird Jeden nur in Erfüllung seiner Berufs⸗-Pflichten starken.
In Rybinsk an der Wolga, wo die Cholera sich am 16. Mai gezeigt, waren bis zum 24sten 98 Personen davon befallen worden und 61 gestorben. Am 3. Mai sind Symptome dieser Krankheit zu Ustug, im Gouvernement Wologda, bemerkt wor— den. Von Archangel hat man Nachrichten, daß die Cholera von Ustug dorthin gebracht sey.
Sicherungs-Anstalten für die Residenz St. Petersburg fin— den gegen Osten wie gegen Westen statt.
Rus Libau wird gemeldet, daß der Gesundheits-Zustand dieses Orts seit dem 27. Mai der erwünschteste sey, und daß fortan das Nicht-Erscheinen der bisherigen Bekanntmachungen ein Beweis des Wohlseyns dieser Stadt und ihrer Umgegend seyn werde.
Lemberg gehender gesunder Ver— der einen Cholera⸗Kran⸗ er erkrankte schon nach
K üönig ti the S ch aufpitl e, Dienstag, 28. Juni. Im Opernhause: Der Kaufmann von
—
acke, par Seribe. (Dans cette pidee Mlle. St. Romain na plira le role de Coraly.)
Königstädtisches Theater. Dienstag, 28. Juni. Musik von Rossini. (Neu einstudirt.)
Berliner Börse. Den 27. Juni 1831.
Amtl. Fonds- und Gejd - Gurs Zettel. (Prenusis. Con e. I , fc 904 S9 I Ostpr. Pfandbrt. f
994 997 Pomm. Pfandbrf. — gz. Kurt u. Neum. do. 1060 16
St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Ohl. 30 Kurm. Ohl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do Berl. Stadt-Ohlig. Königsbg. do. Elbinger do.
Lanz. do. in Th. Woestpr. Psandhr. Grolshz. Pos. do.
165 ö. 105 SI S0 Schlesische do. 88 — Rs. C. d. K- n. N. — 88]
L L — C O,
921 oll. vollw. Duk. — 35 Neue dito — 934 Friedrichsd'or. . 31 tz 974 Disconto z
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C
Auswärtige Börsen.
: Hamburg, 25. Juni. ö
Oesterr. proc. Metall. S3. 4proc. JI03. Bank- Actien 40h Russ. Engl. Anl. SSz. Russ. Anl. IIamb. Cert. 853. 6proc. ba Inscriplionen 63. Län. 60. Poln. 874.
London. 21. Juni. 3proc. Cons. 83. Bras. 49. Russ. 9823. 953. Dän. 62.
Wien, 22. Juni. 5proc. Metall. Sog. 4proc. 6973. 21proc. 403.
ö Loose zu i FI. 1543. Part. Obl. 1143. Bank-Actien 16625. .
KREUESTE BCGERSEN- NACHRICHTEN.
Paris, 21. Juni. Hproc. Rente pr. compt. 88. 20. 4 cour. 88. 20. 3proc. pr. compt. 60. fin cour. 60. 5pu neue Anleihe der 120 Mill. 88. 25. 5proc. Neapol. 68. proc. Span. perp. 52.
Frankfurt a. M., 24. Juni. Oesterr. 5proc. Metall. 83 S013. 4proc. 69,5. 697. 21A proc. 4253. 1proc. 183. B. Ban Actien 1229. 1227. Partial-Obl. 1153. 1155. Loose zu 100 1 157. Br. Poln. Loose 433. 433. -
Redacteur John. Mitredacteur Cottel. — * nm,
Graf Ory, komische Oper in 2 Alu
L. Sch. d. K.- u. N. ̃ —
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
5178.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. Se. Königl. Majestät haben den Geheimen Ober-Tribunals⸗
ath Scheller zum Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath im Justiz Ministerium, den bisherigen Ober⸗Landesgerichts-Rath Due s⸗
erg, und den General-Feuer-Societäts-Direktor, vormaligen
zammergerichts-Rath, Grafen von Alvensleben, zu Gehei⸗
en Justiz⸗ und vortragenden Räthen im gedachten Mmisterium
Mllergnädigst zu ernennen geruht.
Se. Königl. Majestät haben den Land- und Stadtgerichts⸗ ssesor Pockels in Wanzleben zum Justiz⸗Rath und den Ju⸗ ⸗-Kommissarius Kette in Magdeburg zum Justiz⸗-Kommis⸗—
ons⸗Rath Allergnädigst zu ernennen geruht.
Bekanntmachung. Gleichzeitig mit den für die hiesige Stadt getroffenen zur ffentlichen Kenntniß gelangten Sicherheits-Maaßregeln gegen
as Einschleppen der Cholera aus infizirten oder verdächtigen Ge⸗ ʒenden, sind allgemeine Anordnungen ergangen und in Ausfüh⸗ ung gebracht worden, um den Zugang von Personen und Sa⸗ Hen aus solchen Gegenden auch in die übrigen Theile der Pro— ö nz Brandenburg zu verhindern.
Schon unterm 23. Mai c. ward Seitens der Königl. Im⸗ nediat-Kommission zur Abwehrung der Cholera, hinsichtlich der zollmärkte zu Breslau, Landsberg a. d. W., Stettin und Ber⸗ n, so wie der Messe zu Frankfurt a. d. O., strenge Aufsicht ngeordnet, daß keine Polnische Wolle und andere zu den gift— angenden gehörige Waaren ohne Kontumaz-Entlassungsscheine aselbst zugelassen würden, und diese Anordnung wurde unterm „Juni e. auf die in giftfangender Emballage sich befindenden
BHegenstände und die aus Rußland, Polen und Gallizien kom— nenden Personen ausgedehnt.
Um das weitere Fortkommen solcher Personen zu erschweren,
belche aus infizirten oder verdächtigen Gegenden des Auslandes
ich einschleichen oder die im Innern des Landes selbst etwa an—
Bekanntmachungen. A vertissement.
Ven dem unterzeichneten Land, und Stadtgericht, wird die seit dem Jahre 1808 von hier abwesende, unverehelichte Catharina Jacobina Wenger, die im gedachten Jahre zuletzt aus Geroldtein Fei Trier, Nachricht von sich gegeben, und der hier ein Vermögen von ssb Thl. aus dem Nachlaß ihrer Schwester Elisateth, verehel, Keil, zugefallen, dergestalt oͤffentlich vorgeladen, daß sie oder deren etwaniqe unbekannte Erben und Erbnehmer, binnen 9 Monaten, und jwar laͤngstens in dem auf
den 18. Oetober 1831, Vorm x . vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Barnheim, auf dem hie si⸗ gen Land- und Stadtgericht angesetzten Termin, sich entweder per- sonsich oder schriftlich, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und hinreichender Information versehenen Bevollmaͤchtigten, won denselben die Justi⸗Commissarien Vöoltz und Pappritz, vorgeschla⸗ gen werden, ohnfehlbar melden, und weitere Anweisung, im Fall hrs Ausbleibens aber gewaͤrtigen sell, daß auf den Antrag des Ertrahenten der Edietal Vorladung, mit der Instruction der Sache verfahren, auch dem Befinden nach auf ihre Todeserklaͤrung und was dem anhaͤngig nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird.
Damig, den 21. Oetober 1830.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Vormittags 10 Uhr,
, m t.
Ven dem unterjeichneten Land- und Stadtgericht, werden der seit dem Jahre 1781 von ier abwesende Carl Benjamin Dann ⸗ apfel, und seine Tochter Susanne Adelgunde Danngpfel, so wie der seit dem Jahre 1785 von hier ohne Nachricht abwesende Lud wig Danngvfel, welchen conjunctiv ein Vermögen ron eiren 2200 Thl. jzuge fallen, resp. auf den Antrag ihrer Geschwister und der spnen bestellten Curatoren, deragestalt oͤffentlich vorgeladen, daß sie pder deren etwanige zuruͤckgelassene unbekannte Erben und Erbneh⸗ mer, binnen 9 Monaten, und zwar laͤngstens in Termine
den 18. Oetober 1831, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Justiz-Rath Schlenther, auf dem hiesigen Land⸗ und Stadtgericht, sich entweder persoͤnlich oder schristlich, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und hinreichender Informa— tion versehenen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die Justij-Tommissa— rien Voltz und Pappritz, vorgeschlagen werden, melden, und wei⸗ tere Anweisung, im Fall ihres Ausbleiben aber gewärtigen sollen, daß auf den Antrag der Extrahenten der Edietal-Vorladung, mit der Jastruktion der Sache verfahren, auch dem Befi den nach, auf ihre Todes erklaͤrung und was dem anhaͤngig, nach Vorschrift der Gesetze erkannt werden wird.
Danzig, den 5. November 1830.
Königl. Preuß. Land und Stadtgericht.
Bekanntmachung.
Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 4749 Thl. landschaft. lich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudizirten, im Straßburger Kreise belegenen adeligen Guts Kruszyn haben wir einen nochmaligen offentlichen Lizitations⸗Termin auf
den 23. September e. Vormittags 41 Uhr, auf dem hiesigen Landschafts⸗Hause angesezt, zu welchem wir Kauf— lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein annehmliches Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Rücksicht genommen werden soll
Marienwerder, den 16. Juni 1831. . Kbnigi. Provinzial-Landschafts-Direktion.
Edietal⸗Ladung.
Nachdem der Kaufmann Samuel Mendelssohn zu Blekede sich fur insol vent erklaͤrt, und um Zusammenberufung seiner Creditoren,
9
zum Zweck der Ausmittelung des Passiy-Bestandes und zu versu— chenden guͤtlichen Arrangements, gebeten hat, auch diesem Gesuche statt gegeben ist, so werden alle diejenigen, welche an das, nur aus einem Waarenlager und sonstigen Mobilien bestehende Vermoͤgen des gedachten Samuel Mendelssohn, aus irgend einem Rechts— grunde Forderungen und Anspruͤche zu machen haben, edietaliter, und bei Strafe des Ausschlusses, hierdurch aufgefordert, selbige in dem auf ; ne g, den de nli d. J.,
vor Koͤnigl. Amte hierselbst angesetzten Termine persoͤnlich, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte anzumelden und klar zu machen, zugleich alsdann des Gemeinschuldners Anerbietungen, oder die Amtswegen etwa zu machenden Vorschlaͤge entgegenzunehmen und sich daruͤber zu erklaͤren, wobei hinsichtlich der Nichterscheinenden angenommen werden soll, daß sie den Beschlüͤssen der Mehrzahl der Erschienenen beistimmen.
Den Debitoren wird jeder Schuld-Abtrag an den Samuel Mendelssohn, bei Strafe doppelter Zahlung untersagt, und es ist wegen Sicherung der Masse im Uebrigen die noͤthige Verfuͤgung ergangen. ̃
Blekede, den 17. Juni 1831.
Koͤnigl. Großbritanisch-Hannoversches Amt.
gi a dung.
Von Uns sind folgende abwesende Personen, als: Gottlob Setzer auß Obertitz und Gottfried Heinrich Rost, sowie Martin Michael aus Eythra, unter der Verwarnung, daß sie selbst außer— dem fuͤr todt, und im Fall selbige wirklich nicht mehr am Leben sind, deren Erben und alle diejenigen, welche an dem Vermoͤgen dieser Personen gegruͤndete Anspruͤche haben, unter der Verwarnung, daß sie außerdem ihrer Rechte sammt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, auf den 16. November 1831 oͤffentlich vorgeladen, und dabei zugleich der 16. Februar 1832 zur Publikation des hierauf einmholenden Urthels terminlich anberaumt worden, welches mit Bezug auf die zu Prag, Berlin, Dresden, Leipzig und Chemnitz aushangenden Edietalien hiermit anderweit oͤffentlich bekannt gemacht wird..
Schloß Eythra, ohnweit Leipzig, den 24. Mai 1831.
Die Angerschen Gerichte allhier und bei Mausitz. Ludwig, G.“ V.
Wein-Auetion zu Dresden. Erholtener Anweisang gemäß, sollen zu Dresden im Par— terre des Königl. Kuffenhauses;.. ge öntag, den, und folgende Tage, Vormittags von 190 Uhr an ; 500 Eimer blanker und rother Landwein. saͤmmtlich in den Jahren 1826, 1827, 1828 und 1825 in den Kö— nigl. Weingebirgen zu Pillnitz, Hoftösnitz, Costebaude und bei Mei⸗ ßen erbauet und qut gepfleget, den Meistbie renden gegen sosortige Bezahlung in Conventions-Munze, zur Haͤlfte in Kassen-Billets, auctionis lege üherlassen werden. Dresden, den 23. Juni 1831. J. M. Fleischmann, Koͤnigl. Saͤchsis Ober-Landwein⸗ Koͤnigl. Saͤchsis. Amts⸗Aue⸗ meister. tionator.
NB. Speeiellere Verzeichnisse hiervon sind in der Koͤniglichen Auctions⸗-Crpedition zu Dresden, am Altmarkt Nr. 192 zu bekommen.
Karl Kohler,
Literarische Anzeigen.
In meinem Verlage ist erschienen, und durch die Stuhr sche Buchhandlung zu Berlin, Schloßplatz Nr. 2, nahe der Bruͤderstraße, auch durch Riemschneider in Neu⸗Ruppin zu haben:
Die allgemeine Volksbewaffnung, ihre Organisa—
tion und ihre Vorzüge vor den stehenden Heeren,
in Bezug auf Landes-Vertheidigung, Gesittung, Politik und Staatswirthschaft, dargestellt von Johann Sporschile— Broch. 1 Thl.
Praktisches Rechenbuch, oder Anleitung zu den arith— methischen Kenntnissen fuͤr das Wechselgeschaͤst. Mit einer tabellarischen Uebersicht der verschiedenen Staats— papiere im Werthe gegen einander. Eine Mitgabe an den jungen Banquier und Kaufmann bei seinem Eintritt in das praktische Leben. Von R. A. Rumann. Broch. 1 Thl.
Petronella, die polnische Einsiedlerin auf dem Anna-Berge in Ober-Schle sien. Historische Erzaͤhlung aus der Zeit des Aufstandes in Polen. Von Biedermann, Ir Band. 1 Thl.
NB. Der zweite Band wird in Kurzem fertig.
Selbst-Verblendung, oder die Reise nach den Cana— rischen Inseln. Von Wilhelmine v. Gersdorff. Broch 14 Thl.
ueber Frankreich, Italien und Spanien. Von Fie— veée, Steudhal und Rotalde: mitgetheilt und eingeleitet durch F. W. Carové. Broch, *. Thl. 4
Die beiden Freunde. Zwei Erzaͤhlungen aus dem Franzoͤs schen und Altdeutschen; mitgetheilt und eingeleitet durch 5 W. Carové. Broch. I Thl.
Leipzig, im Mai 1831. 6G. Wolbrecht.
Bei C. Heymann in Glogau ist erschienen und in allen Buch handlungen zu haben: .
Der theoretische und praktische Gebutshelfer,
oder vollstaͤndiger Unterricht der gesammten Geburtshuüͤlfe und der Kran heiten der Schwangern, Woͤchnerinnen und neugebornen Kinn, nebst einer neuen Schwangerschafts⸗-Tabelle 2c, zum Gebrauche si Aerzte, Geburtshelfer ꝛe., von Dr. A. S. Löwensein, praktischem Arzte und Geburtshelfer zu Berlin.
Preis 2 Thl. 74 sar.
Anzeige für Theaterdirektionen,
Dieu ert la BY nder (Der Gott und die Baya dere), grolse Oper mit Pantomime und Ballet in zwei Auszügen,
Le
nach dem Französischen des Scßlꝗibe, zur beibehaltenen Musik von Auber, für die deutsche Bühne bearbeitet von dem Freiherrn von Lichtenstein.
Von vorstehender Oper sind die Partitur, Clavier- Auszuß, Textbuch, Zeichnung der Decorationen und Costumes etc. erschie- nen, und alle Theater-Direktionen sind höflich ersucht, entweder direkt oder durch eine bekannte Musik- oder Buchhandlung: (in Berlin durch T. Trautwein, Breitestrasse No. 8), ihre Austräze ertheilen zu lassen.
Um diese Oper jeder Bühne zugänglich zu machen, hat der Uebersetzer die ScRene des Tanzetreites abgeändert, ohne dem Werke selbst nachtheilig zu seyn, und diese Abänderung wird der Par- titur beigegeben.
Der steigende Beisall, welcher dieser Oper in Berlin gerollt wird, wo dieselbe jetzt schon Achtmal nacheinander bei immer vollem Hause gegeben wurde, lässt nicht zweifeln, dafs solche aller- wärts eben so gut aufgenommen, und dieses Werk zum Vortheil der Direktionen sich würdig seinen Vorgängern (Stumme von Por- tici und Fra Diavolo) anreihen wird.
Mainz, den 14. Mai 1831.
B. Sechott's Söhne Hosmusikhandlung.
wordnenden Cordons umgehen möchten, sind anfänglich, zufolge
er auf Allerhöchsten Befehl sich gründenden Bekanntmachung nd weiteren Verfügung des Königl. Ministeriums des Innern nd der Polizei vom ten d. M., alle Reisende in den zunächst edrohten Provinzen Preußen, Posen, Schlesien und in dem Re⸗ serungs-Bezirke Köslin einer schärferen Kontrolle unterworfen und sbesondere auch jedem innerhalb derselben reisenden Inländer fa Pflicht gemacht worden, eine schriftliche Legitimation bei sich
führen. Laut anderweiter Verfügung des Königl. Ministe⸗ sums des Innern und der Polizei vom gleichen Tage darf
hne ein in der vorgeschriebenen Form ausgefertigtes Attest der
etreffenden inländischen Kontumaz-Anstalt kein Reisender, wel⸗
her Polen, Rußland und Gallizien nach dem 15. Mai d. J. pder Danzig nach dem 2ysten ejd. verlassen hat, in Gasthöfen der Privat-⸗Wohnungen aufgenommen, sondern derartige Indi— piduen müssen der Obrigkeit angezeigt und von dieser dem vor⸗ zeschriebenen Reinigungs⸗Verfahren unterworfen werden.
Auf den Grund der Anordnungen der Immediat-Kommis—
son zur Abwehrung der Cholera vom 14ten d. M., wurde die un⸗ erm 6ten ejusd. für die in den damals genannten Provinzen
eisenden Inländer vorgeschriebene schriftliche Legitimation auf
sichenigen Theile der Provinzen Brandenburg und Pommern
usgedehnt, welche rechts der Oder bis zum Ausflusse der Peene legen sind, wogegen hinsichtlich der übrigen Theile der Mo—
harchie es bei den bisher bestandenenen paß- polizeilichen Ein⸗ Lichtungen verbleibt. Fähren auf diesen Strömen das Uebersetzen aller Personen, Wagen, Vieh und Effekten, die nicht zu der betreffenden Kom— mune gehören, streng untersagt, bei allen öffentlichen Fähren aber, imgleichen bei allen Brücken, die Anordnung bestimmt wor— den, daß Niemand, welcher nicht mit einer im letzten Nachtquar⸗ ier visirten schriftlichen Legitimation und, wenn er aus einer infi⸗ hirten oder verdächtigen Gegend kommt, mit einem förmlichen Kon— umazscheine oder resp. einländischen Gesundheits⸗AUtteste versehen,
Dabei ist den Inhabern von Privat—
zie Oder passire. Um die Befolgung dieser Anordnungen in der revinz Brandenburg zu sichern, sind auf der Strecke längs der Oder bon Tschicherzig bis einschließlich Niederkränig, Schwedt gegen⸗ 'Uber, an den nicht schon mit Garnison besetzten Orten, und
war auf 19 Punkten des Stroms, Militair-Kommando's zur Ulnterstützung der Civil-Behörden aufgestellt, die Uebergänge über kie Warthe, die ehemalige Danziger Meßstraße, so wie die Fhaussee über Hochzeit, ebenfalls mit den nöthigen Wachen be— kzt, über die Netze aber lediglich Driesen als Uebergangs⸗ Punkt bestimmt worden.
Damit auch der durch Kahn⸗Schiffer aus infizirten oder verdäch⸗
ligen Gegenden zu besorgenden Gefahr vorgebeugt werde, sind die Brücken über die Warthe bei Landsberg, die Oder-Brücken
ei Krossen, Frankfurt und Küstrin, so wie die Brücken an dem Friedrich⸗Wilhelms-Kanal, an der Stelle des Durchlasses mit Bäumen, welche während der Nacht verschlossen werden, verse— en, an den übrigen Jochen aber gänzlich gesperrt worden. Die Bekanntmachung der Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der holera vom 10ken d. M. enthält diejenigen Sicherheits⸗Maaß⸗ egeln, welche die Abwendung jeder Gefahr durch die Messe zu Frankfurt a. d. O. erheischte; zur Ausführung dieser Maaß⸗ egeln sind überall die nöthigen Einleitungen getroffen, insbe⸗ ondere durch die Königl. Regierung zu Frankfurt, die zur Ein⸗ ichtung von Kontumaz-Anstalten, so wie der vorgeschriebenen holizei⸗Bureaus, ausersehenen Orte bereits untern 13. d. M. Frankfurter Amtsblatt Nr. 24. vom 15. d. M. Seite 163 — 5) ekannt gemacht und den daselbst stationirten Beamten die ge⸗ lessensten Instructionen ertheilt worden. Die Einfuhr der Rus⸗ schen, Polnischen und Krakauer Lumpen ist durch eine Verfügung er Königl. Immediat⸗Kommission vom 15. d. M. imwischen ganz erboten und den Behörden an den Gränzen die danach nö⸗ hige Weisung gegeben. . ᷣ Außerdem sind sämmtliche landräthliche und Medizinal⸗
Berlin, Mittwoch den 29st Juni.
Kreis⸗Behörden der Provinz, so wie die Magisträte der großen Städte, mit den ergangenen Instructionen über das zur Abwehrung der Cholera, so wie im unglücklichen Falle des Ausbruchs derselben, zu beobachtende Verfahren versehen worden, nicht nur, um sich selbst damit bekannt zu machen, sondern auch die Kenntniß davon bei den Orts-Behörden und Einwohnern zu verbreiten und die für jenen Fall zu treffenden Einrichtungen vorzubereiten; namentlich ist überall die Bildung von Orts- und Kreis⸗Kommisstonen eingeleitet, welche auf den Gesundheits⸗-Zustand der Eingesessenen sorgfältig zu wachen, die⸗ sen Gesundheits-Zustand durch die dazu dienenden Mittel zu be— fördern und etwanige verdächtige Krankheits-Fälle zur Anzeige zu bringen, zugleich aber auf Unterbringung von Erkrankten, welche nicht in ihren Wohnungen bleiben können, im voraus Bedacht zu nehmen verpflichtet worden. — Diese Maaß— regeln lassen mit Zuversicht hoffen, daß die Cholera-Krank— heit von der Provinz werde abgewendet und jedenfalls die Verbreitung derselben werde verhindert werden. Die Einwohner derselben aber werden wesentlich dazu beitragen, sich vor dieser Krankheit zu bewahren, durch Unterstützung der Behörden in Ausführung der ,,, Einrichtungen, so wie durch Befol⸗ gung des in den Amtsblättern der Königl. Regierungen bekannt gemachten diätetischen Verhaltens, und beides kann daher densel⸗ ben nicht dringend genug empfohlen werden. Berlin, den 27. Juni 1831. Der Ober⸗-Prasident der Provinz Brandenburg, v. Bassewitz.
Angekommen: Se. Excellenz der Königl. Schwedische General-Lieutenant und Mitglied des Conseils, Graf von Lö—⸗ wenhjelm, von Stockholm.
Der Kaiserl. Russische Kammerjunker, Graf von Oginski, als Courier von Wien.
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
w ich.
Paris, 21. Inni. Vorgestern empfingen Ihre Majestät die Königin in Saint⸗Cloud den Groß⸗-Referendarius der Pairs⸗ Kammer, Marquis von Semonville, den General Grafen Lobau und den General Baron Jacqueminot.
Der Moniteur giebt in seinem heutigen Blatte nachträg— lich noch einige an den König während dessen Aufenthalts im Departement des Wasgaus gehaltene Reden, so wie die von Sr. Majestät darauf ertheilten Antworten. Der Präfekt äußerte bei der Vorstellung der Verwaltungs⸗Behörden des Departements, wie diese sich der Hoffnung hingäben, daß sie durch ihre Recht⸗ lichkeit der Verwaltung jene moralische Kraft zurückgeben wür⸗ den, deren sie so sehr bedürfe, und die ihr durch strafbare Unter⸗ schleiff (bei den Wahlen) entzogen worden sey. Der Kö⸗ nig erwiederte Folgendes: „Nichts ist wichtiger, als daß die Verwaltung sich gänzlich jener Unterschleife enthalte, wodurch so manche ihrer Vorgängerinnen vernichtet und das Vertrauen zerstört worden ist. Dieses nämliche System hat auch die vorige Regierung gestürzt. Die Verwaltung muß überall redlich und offen verfahren; unter keinerlei Vorwand darf sie sich je in Dinge mischen, die sie nichts angehen, denn sie muß stets die persönliche Unabhängigkeit aller Franzosen achten. Unter die⸗ sen Bedingungen bin Ich zum Throne gelangt und werde sie aufrichtig und redlich erfüllen. Jeder muß seine bürgerlichen und poli⸗ tischen Rechte ungehindert ausliben können und in seinem Eigen⸗ thum, wie in seiner Person geschützt werden. Aber die Behörde muß auch die erforderliche Kraft haben, um den Gesetzen Achtung verschaffen und die Unruhestifter niederhalten zu können; denn nur so kann Ich selbst Meinem Eide treu seyn; nur so kann die Nation in vollem Maße der Freiheit genießen, die Ich ihr so gern erhalten will.“
Gestern sollte auf dem Rathhause die Anleihe der 10 Mil— lionen Fr. für Rechnung der Stadt Paris in 5procentigen Renten zugeschlagen werden. Ein einzig Gebot war von der Compagnie Odier, Aguado, Hagermann, Blanc Collin und Comp., André Cottier und Comp., Fould und Fould-Oppenheim abgegeben worden; dasselbe wurde aber verworfen, indem es nur auf 85 pCt. lautete, während das Minimum auf 88) pCt. festgesetzt worden war. „Der Umstand“, äußert der Constitutionnel, „daß nur ein einziges Gebot, und zwar zu einem so niedrigen Preise erfolgt ist, dient zum Beweise, wie sehr die Kapitalisten sich scheuen, in dergleichen Finanz-Operationen einzugehen, und was für bedeutende Vortheile man ihnen gewähren muß, um sie dazu zu bewegen. Die Hauptstadt hat eine sehr beträchtliche Einngh⸗ me, aber sie weiß ihre Ausgaben nicht darnach abzumeffen. Sie schreitet von einer Anleihe zur anderen, ohne jemals mit ihren Finanzen in Ordnung zu kommen. Warum? weil die städtische Verwal⸗ tung nicht ju sparen versteht und sich in unnütze Luxus⸗Ausga⸗ ben einläßt, zu deren Bestreitung sie keinen bequemeren Ausweg findet, als zu borgen. Doch sind Anleihen ein äußerstes Mittel, ju dem man immer nur im höchsten Nothfalle seine Zuflucht nehmen sollte. Mit Ungeduld sehen wir der Publication des Budgets von 1831 entgegen, die schon vor 6 Monaten hätte er⸗ folgen sollen. Wir werden alsdann erfahren, ob man endlich einen besseren Weg eingeschlagen hat.“
Der Admiral Verhuell, welcher vor einigen Monaten zum Gesandten am Berliner Hofe designirt war, hat gestern früh Paris verlassen, wie man glaubt in Dienst⸗Geschäften, da der Moniteur unlangst bei der Anzeige von der Ernennung des Gra⸗ fen von Flahault zum Gesandten in Berlin hinzufügte, daß der Admiral Verhuell zu einer anderen Mission von großer Wichtig⸗ keit bestimmt sey.
nnn Leiben aus Toulon vom 16öten zufolge, hat die Corvette „Garonne“ das Geschwader unter den Befehlen des
1831.
Kontre⸗Admirals Hugon nordöstlich von Mahon in westlicher Richtung gesehen, woraus man schließt, daß dasselbe keine an⸗ 3. , d mn habe, als sich nach der Portugiesischen Küste egeben. .
as Journal des Débats äußert in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen: „Je näher die Wahlen heranrücken, desto weniger sind wir über den Ausfall derselben besorgt. Drei Par⸗ teien werden dabei auftreten: die Karlistische Partei, die Partei der Opposition oder der republikanischen Monarchie, und die Partei der verfassungsmäßigen Monarchie. Die erstere hat keine Aussichten auf einen Sieg; was sie mit dem doppelten Votum und unter dem Beistande einer über die Wahl der Mittel nicht verlegenen Verwaltung nicht vermocht hat, wird sie zuverlässig jetzt nicht vollbringen, wo sie ihren eigenen Kräften überlassen ist. Höch⸗ stens werden einige ihrer parlamentarischen Namen aus der Wahlurne hervorgehen, und dies ist kein Unglück. Die Partei der Opposition oder der republikanischen Monarchie hat sich, wie wir glauben, über die Stimmung der Gemüther in Frankreich gänzlich getguscht; sie hat nicht gesehen, daß das wahre Pro—⸗ gramm der Wünsche des Landes in den Diskussionen enthalten sey, die in den letzten 10 Jahren zwischen der Rednerbühne und der Preffe auf der einen Seite und der Regierung auf der anderen stattfanden. Dieses Programm ist zehn Jahre lang als der dußerste Gränz⸗ stein der Wünsche jedes vernünftigen Mannes gerühmt worden. Wie hat man hoffen können, ein so gesinntes Land zu überreden, daß es das, was es gewollt, was es heiß gewünscht, verachten müsse, nachdem es dasselbe errungen; daß dieses Ziel aller seiner Wünsche, die verfassungsmäßige Monarchie, nicht die Mühe lohne, die man sich genommen, um es zu erreichen, und daß man, ohne es zu wollen. für einen andern Stand der Dinge, für die repu⸗ blikanische Monarchie, gearbeitet habe. Die Opposition hat sich durch die Heftigkeit ihrer Angriffe selbst Schaden gethan; man behandelte selbst das letzte Ministerium Karls X. nicht so hart; um so bittere Angriffe zu verdienen, müßte die Regierung Lud⸗ wig Philipps Herrn von Polignae übertreffen. Dergleichen kann man sagen und schreiben, aber Andere davon zn überzeugen, hält schwer. Mag man immerhin behaupten, die Preßfreiheit sey unter⸗ drückt; wer die Blätter liest, weiß, was er davon zu denken hat. Mag man hundertmal wiederholen, das Herrn Casimir Périer zuge⸗ schriebene Rundschreiben in Betreff der Wahlen sey eine Wie⸗ derholung der Rundschreiben des Herrn v. Corbiére, oder gar
noch etwas schlimmeres; wer beide gelesen hat, wird in je⸗
nem die redlichste und gewissenhafteste Achtung der Rechte der Wähler finden und über einen solchen Vergleich lachen. Die Opposition hätte klüger gethan, etwas mehr Mäßigung zu zeigen. In der unvorsichtigen Hie ihrer Polemik hat sie Verpflichtungen übernommen, die von ihr abschrecken; ein Ministerium der Oppo⸗ sition würde uns am nächsten Tage den Krieg bringen und, wie man fürchtet, hart, bis zum Uebermaaß systematisch, abenteuer⸗ lich und neuerungssüchtig seyn. Auch die Unruhen haben der Opposition geschadet; wir wollen nicht Unrecht mit Unrecht ver— gelten und die Schuld der Unruhen auf sie werfen, aber die Heftigkeit ihrer Sprache bringt sie wider ihren Willen den Un⸗ ruhestiftern näher, von denen sie nichts wissen will; sie leiht ihnen Vorwände, sie unterhält die Heftigkeit der Parteien, sie schwächt, so viel in ihren Kräften steht, die Regierung und sucht dieselbe um ihre Achtung zu bringen. So schlecht auch ein Princip seyn mag, die Opposition verficht es, sobald es nur ihren augenblicklichen Zwecken dient. Eine politische Opposttion darf aber nie vergessen, daß sie möglicher Weise einmal selbst ans Ruder kommen könnte, und daß es darum nöthig ist, daß sie die wesentlichen Principien eines Staates unangetastet lasse. Gleichwohl werden ausgezeich— nete Männer der Opposition in die Kammer kommen, aber zu⸗ verlässig wird diese nicht die Majorität erhalten. Die dritte Par⸗ tei ist die der verfassungsmäßigen Monarchie, welche die unge— heure Mehrzahl in Frankreich bildet; sie besteht aus der Menge von einsichtsvollen, friedliebenden Männern, welche, in der gegen⸗ wärtigen Ordnung der Dinge, ihre liebsten und ältesten Wünsche erfüllt sehen. Die Revolution ist für sie nichts Anderes, als die Emancipation der verfassungsmäßigen Monarchie, die Mor— genröthe wahrer, aber durch die Gesetze geregelter Freiheit. Sie glauben nicht, daß Frankreich die Lehren der Erfahrung verges⸗ sen und Alles verwerfen müsse, woran es früher Gefallen fand; voll Zuversicht in ihre Principien, halten sie diese jetzt um so fester, als sie sehen, daß der Unverstand der Par⸗ teien aufs neue die Gränzen derselben u überschreiten sucht. Sie halten die Freiheit unter der jetzigen Verwaltung für vopll— kommen gesichert; die Regierung erscheint ihnen eher zu schwach, als zu stark; ohne daher ministeriell zu seyn, theilen ste nicht die Vorurtheile der Opposition gegen Männer, deren Lohalität, aufrichtige Freiheitsliebe und Talent so vielfach erwiesen sind. Diese Partei ist es, die bei den Wahlen den Sieg davontra— gen wird.“
Hr. de la Pelouze, einer der verantwortlichen Geschäftsfüh— rer des Courrier frangais, der vor einigen Tagen, nachdem die Jurh ihr „Schuldig“ über ihn ausgesprochen, von den Richtern zu einmonatlicher Haft und einer Geldbuße von 2000 Fr. verur— theilt worden, bestreitet die Richtigkeit dieser Anwendung des Gesetzes und hat deshalb auf Cassation angetragen.
Die Akademie der Wissenschaften hat kürzlich einen neuen Verlust durch den Tod des Herrn Jvard, Mitglied der Section für Landwirthschaft und Gartenbau, erlitten, der vorgestern auf seinem Landgute bei Paris verstorben ist.
Nächstens werden die Memoiren des Herrn von Lavalette, General⸗-Postmeisters unter Napoleon, im hiesigen Buchhandel erscheinen.
Die Gattin des verhafteten Obersten Lennor ist, der Tri⸗ bune zufolge, nach Brüssel entflohen.
Straßburg, 22. Juni. Der König wurde heute früh durch die Ankunft wichtiger Depeschen aus Paris im Palast zu rückgehalten, die Se. Majestät so sehr beschäftigten, daß Sie den Besuch mehrerer öffentlichen Anstalten, unter anderen des Civil- Hospitals und der Thomas-⸗-Kirche, aufgeben mußten. Die Ab⸗