1831 / 183 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

einzelnen Berathungen berufen. Ein und dasselbe Individuum kann mehreren Sectionen beigeordnet, auch in den geeigneten Fallen das einc oder ander? Mitglied einer Section zu den Berathungen einer anderen Section mit zugezogen werden. Für das Gehesme⸗Raths-⸗-Kollegium soll gehören: die Begutachtung aller ju erlassenden allgemeinen Landes- Gesetze und Verordnungen, so wie die Berathung anderer allgemeiner Verwaltungs⸗Angele⸗ genheiten, welche ihrer besonderen Wichtigkeit wegen an das Ge⸗ heime⸗Yüäths⸗-Kollegium zu bringen von Sr, Königlichen Hoheit dem Vice-König und dem Königlichen Ministerium für rathsam erachtet ist. Diese Gegenstände sind nach ihrer Beschaffenheit, entweder in der treffenden Section, oder in mehreren Sectionen, nachdem deren Zufammentreten zu diesem Zwecke verfügt ist, oder in der Plenar-Versammlung, entweder gleich, oder dann zu berathen, nachdem sie schon in den Sectionen bearbeitet worden. Außerdem gehört für das gesammte Geheime⸗Raths⸗Kollegium die Berathüng über die Besetzung aller wirklichen Beamtenstellen, so wie über die etwanige Dlenstentlassung eines Beamten im ad⸗ ministrativen Wege.

Kiel, 26. Imi. Vorgestern Abend sind Se. Maj. der König hier angelangt, nachdem am Abend zuvor Se. Königl. Hoh. der Prinz Friedrich Karl Christian und dessen hohe Ge⸗ mahlin hierselbst angekommen waren. Heute Mittag ist die Kö— nigl. Familie im höchsten Wohlseyn von hier nach Louisenlund weiter gereiset.

Nach der letzten Nummer des Kieler Korrespondenz— Blattes befanden sich 21 Schiffe unter Observations-Quaran⸗ taine bei Friedrichsort, auf welchen sämmtlich die Mannschaft gesund war und sich nichts Verdächtiges gezeigt hatte. Dasselbe Blatt meldet, daß für alle adlige Güter Interims-Physici er⸗ nannt worden sind. Ueber eine Reinigungs-Quarantaine, die nach einer Angabe auf Christiansöe bei Bornholm, nach einer anderen auf Chholm bei Samsöe angelegt werden sollte, erfährt nian nichts Bestimmtes. Ueber das Wänschenswerthe und Pas— sende einer in der Nähe, bei Friedrichsort, zu errichtenden Anstalt dteser Art scheinen die Meinungen getheilt zu seyn.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New-⸗-Nork, 19. Mai. Ein Virginisches Tagesblatt gebt eine Classification der in der Virginischen gesetzgebenden Ver⸗ sammlung befindlichen Parteien hinsichtlich der nächsten Präsi⸗ denten-Wahl, der zufolge der dermalige Vice-Präsident der Vereinigten Staaten, Herr Calhoun, 68, der dermalige Präsi⸗ dent Jackson 50 und Herr Clay 48 Stinmmen für sich haben.

Ein hieslges Abendblatt stellt die Behauptung auf, daß die Fortdauer des Tarif-Systems von der Erwählung des Herrn Elah zum Prässdenten abhinge, und daß dieses System fallen ni⸗sse, wenn er nicht gewählt werden sollte.

In Angelegenheiten der Cherokesen gegen den Staat Geor⸗ gien hat sich der höchste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, an den die Cherokesen appellirt hatten, um ihre Rechte als Nation gegen Georgien in Schutz zu nehmen, für ink om pe—⸗ tent erklärt, und zwar unter dem Vorgeben, daß er die Chero⸗ kesen im Sinne der Verfassung nicht für eine einen besonde⸗ ren Staat bildende Nation anerkenne. Man ist jetzt mehr als jemeltz auf die Wendung gespannt, welche diese Angelegenheit nehmen wird.

1130 * 6. 1 . Cholera.

In Danzig erkrankten vom Zösten bis zum 26sten 19 Per⸗ sonen, es genafen 5 und starben 17. Bis zum 27sten erkrank⸗ ten 27, genasen 2 und starben 18. Es waren bis dahin über— haupt erkrankt 449, davon gestorben 323, in der Rekonvalescenz I9g und noch in der Behandlung 67.

In den Dörfern Brück, Rahmel und Sagorsz sind seit dem 14ten d. M. überhaupt 69 Personen erkrankt und 40 verstorben; es hat jedoch noch nicht genau ermittelt werden können, wie viel dieser Erkrankungsfälle der dort ausgebrochenen Cholera, und wie viel den Faul-Fiebern, die schon früher in jenen Dörfern ge⸗ herrscht, zuzuschreiben sind. .

Auf einem von Danzig nach Dirschau abgegangenen Weich⸗ selkahn erkrankte unterweges am 7ten d. M. der Schiffsknecht Klein und starb während der Fahrt. Bald darauf erkrankte der Schiffs-Eigenthümer und es legte in, Folge dessen der bemerkte Kahn z Meile unfern dem Dorfe Jüthland an, um für den Kranken ärjtliche Hülfe vom Lande her beschaffen zu können. Indessen verstarb der gedachte Schiffs-Eigenthümer schon am LT2ten d. M., und der herbeigerufene Arzt hat an dem Erkrank⸗ ten Symptome der Cholera erkennen wollen. Es ist dieses das in Nr. 169 dieser Zeitung erwähnte, sogleich unter Kontumaz ge⸗ setzte Schiff. Bis jetzt ist von der Mannschaft des gedachten Fahrzeuges Niemand weiter erkrankt und die Gegend ganz ge— sund und n, geblieben.

Auch in sämmtlichen übrigen Gegenden des Preußischen Provinzial-⸗Verbandes erhält sich der Gesundheits⸗Zustand unge⸗ stört erwünscht. Ingleichen sind bis jetzt in den dortigen Qua⸗ rantaine-Anstalten keine verdächtige Krankheiten vorgekommen.

Vom benachbarten Auslande her ist die, jedoch noch unver— bürgte, Nachricht vom Wieder⸗-Ausbruch der Cholera in Polangen und Willomischken, z Meile von der Preußischen Gränze, bei Memel, eingegangen.

In Kalisch sollen seit dem am 24sten d. dort erfolgten Ausbruch der Cholera bis zum 26sten d. M. 4 Individuen an derselben erkrankt seyn. In Kollo und Petrik au ist die Krank⸗ heit noch fortwährend sehr heftig und in Lenczyz neuerdings, und zwar in ihrer ganzen Kraft, ausgebrochen, während in dem Städtchen Krasmiewiz, auf der großen Straße nach War—⸗ schau, nur ein verdaͤchtiger Todesfall vorgekommen.

Auch in den Städten Starzow und Radom, in der Wo⸗ jewodschaft Sandomir, hat sich die Seuche gezeigt.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 3. Juli. Im Opernhause⸗ Der Nachtwächter, Posse in 1 Akt. Hierauf: Der Gott und die Bajadere, Oper mit Pantomime und Ballet in 2 Abtheilungen; Musik von Auber.

In Charlottenburg: Die junge Pathe, Lustspiel in Akt. Hierauf, zum Erstenmale: Leichtsinn und Liebe, oder: Täuschungen, Lust⸗ fpiel in 4 Abtheilungen, von Bauernfeld.

Montag, 4. Juli. Im Schauspielhause: Heinrich IV. (Er⸗ ster Theil), Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare.

Königstädtisches Theater. Sonntag, 3. Juli. Zum fünfundiwamigstenmale: Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Feenreich.

*

Graf Schelle, Posse in 3 Akten. Der Unglücks-Gefaͤhrte, Angel.

Montag, 4. Juli. auf, zum erstenmale wiederholt: spiel in 1 Akt, frei nach Théaulon, von

ö

Berliner Börse.

per X 1a zn Amtl. Fonds. und Geid- Cours Zettel. (Preu/sis. (nn

D Fre, Geld. en n,

Allgemeine

Preußischt Stagts-Zeitung.

183.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Königliche Akademie der Künste hat unterm 18ten d. Königlichen Kommissionsrath Kummer hierselbst, we⸗

im der von ihm so meisterhaft und auf eigenthümliche Art ver⸗ ertigten Globen und geographischen Reliefs, deren Vortrefflich⸗ allgemein anerkannt ist, das Patent eines akademischen Künst=

Berlin, den 18. Juni 1831.

Angekommen: Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 2ten Garde—

Kavallerie⸗Brigade, Graf von Nostiz, von Köln.

Abgereist: Königl. Baierschen Hofe, Freiherr Mortier, nach München.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

(gez) Dr. Schadow. Der General-Major, General-A Adjutant

Der Königl. Französische Geschäftsträger am

——

Zt. Schuld - Sch. 4 30 39 1Estpr. Efandbrf. I 4 F Pr. Engl. Anl. 18 5 995 99 bomm. Pfandbrf. 4 105 ind bP'r. Engl. Anl. 2215 926. 96. Kurt u. Neum. do. 4 is sih Pr. Engl. Ohl. 30 4 58tii So BZehlesische do. 4 ios - Kurm. Dbl. m. I. C. 4 885 K kt. C. d. Ken. ] 54 - Neum. Int. Sch. do. 4 885 I. Sch. d. K- u. N. 55 Berl. Stadt-Oblig 4 91 Küönigsbg. da-... 881 Elbinger do. 44 92 Ioll. vollw. Duk. 18́ . Danz. do. in Th. 35 Neue dito 191 Die Woesipr. Plandbr. 4 933 93 Friedrichsd'or.. 1 N. dem Grosshz. Pos. do. 4 ] 96671 1Discontée-—— 1 ? We ehsel- Cours.

ö mn 2 lets ertheilt. ,,, 250 EI. Kurz 1407 1 *

m 250 FI 2 Mt. 140 Han ure, 300 Mk. Kurz 1498

J 300 Mk. 2 Mt. 1483 n , 1 LSil. 38 At. 6 211 d 300 Fr. 2 Mt. 80 = , 150 EI. 2 Mt. tos; w 150 FI. 2 Mt. 1027 ö 100 JThl. 2 Mt. 8 .,) 100 Ihl. S Tage sis Frankfurt 2. M. WT. . . . . ... 150 Fl. 2 Mt. 1h Pstershurg BN... ...,. 100 Rbl. 3 Woch. 265 e . 600 Fl. Kurz

Auswärtige Börsen.

Hamburg, 30. Juni. Oesterr. 5proç. Metall. Si. 4proc. J0ß. Bank Actien i Russ. Engl. Anl. S683. Russ. Anl. Ham. Cert. Sd 4. Poln. S5 ;. Din. ij

St. Petersburg, 25. Juni. heilen Pfingsttage,

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland.

Am 19ten d. M., als am wo auf Veranlassung des Regiments festes

der Ismailoffschen Garde eine Kirchenparade des 2ten Bataillons jenes Regiments stattfand, geruhten Se. Majestät der Kaiser, umgeben von den Generalen, Stabs⸗ und Ober⸗Offizieren der

neęvęsrr BGns᷑EK-Nacæhkfickr'r.

S0. 4proc. 6813. 68353. 23proc. 42. 1proc. 18. Br. Bank Alti 1270. 1217. Partial⸗-Obl. 115. 1143. Loose zu 100 F1.1 Br. Poln. Loose 423. 42. ö

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Allgemeiner Bekanntmachungen.

g ron, g nt n

Ueber die künftigen Kaufgelder des, dem Khöͤnigl. Oberfoͤrster Joseph Goswin Monecke gehoͤrigen, im Langensalzaer Kreise belege⸗ sen und bereits jum nothwendigen oͤffentlichen Verkauf gestellten Allodial-Ritterguts Neunheilingen, das Schloßgut oder „iweiten Theils“ genannt, zu welchem ein unter Jurisdiktion des Patrimo⸗ nialgerichts zu Neunheilingen belegenes Gerichtsdiener-Haus und 130 im Fuüͤrstlich Schwarzburg-Rudolstaͤdtschen Gebiete gelegene Acker Hollung als Pertinenien gehoͤren, ist auf den Antrag eines RNeal-esläubigers der Liquidations-Projeß eröffnet.

Demnach werden alle etwaige unbekannte Glaͤubiger, welche nach Magßgabe des §. 12. Tit. 5s. Th. J. der Allgemeinen Gerichts- Ordnung an das gedachte Rittergut oder das Kaufgeld dafür irgend einen Regl-Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, spaͤtestens in dem, auf den Siebenten September 2. «, Vormittags 11 uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts Assessor von Weisienborn, in unserem Geschäͤfts⸗Lokal, angesetzten Termine, entweder in Person, oder durch einen gehörig legitimirten und instruirten Bevollmaͤch⸗ tigten aus der Zahl der hiesigen Ober-Landesgerichts-⸗Justiz⸗-Kom⸗ niissarien, von welchen den damit nicht bekannten Glaͤubigern der Justiz-Kommissarius hr Thilo, Justij⸗Kommissarius Muller und Justiü⸗Kommissarius Schulje vorgeschlagen werden, zu erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzujeigen, und die Bewelsmittel dafür beizubringen., Falls dieselben dieser Aufforde⸗ rung keine Folge leisten, haben sie zu erwarten, daß sie mit ihren Anspruüchen an das gedachte Grundstuͤck und das Kaufgeld dafuͤr ausgeschlossen werden, und daß ihnen damit ein ewiges Still— schweigen sowohl gegen den Käufer des Guts, als gegen die Glaͤu⸗ baer, unter welche die Vertheilung des Kaufgeldes erfolgt, auf— erlegt wird.

Naumburg, den 10. Mai 1831.

Konigl. Preuß. Ober-Landesgericht von Sachsen.

Aertissement.

Folgende Personen, welche seit laͤngerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:

1) der Sattlergeselle Johann Gottlob Worbs aus Egelsdorff, welcher im Jahre 1805 sich auf die Wanderschaft begeben, und 1895 die letzte Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat;

2) der Muͤllergeselle Gottlieb Schroeter aus Kunzendorff, welcher sich vor ungefaͤhr 32 Jahren in die Fremde begeben;

z) der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau, der im Jahre 1814 ausgewandert ist; der Wehergeselle Hottlieb Schwerdiner aus Hernsdorff, wel

cher im Jahre 1815 sich entfernt hat;

) der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff, der bereits seit 90 Jahren abwesend ist; ;

6) der Schmidt Johann Gottlob Dresler aus Ullersdorff, wel⸗ cher im Jahre 1818 sich nach Rußland begeben haben soll;

I) der Hansler Johann Gottlieb Glaͤser aus Flinsberg, der im Jahre 1815 sich entsernt hat;

8) der Müllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher sich vor ungefahr 30 Jahren auf die Wanderschaft begeben;

9) der MWaurergeselle Gottlieb Feist aus Querbach, welcher vor ungeführ 33 Jahren ausgewandert und in Hamburg verheira— thet gewesen seyn soll;

werden nebst deren etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und

Anzeiger fuͤ

Erbnehmer, auf den Antrag ihrer Verwandten, hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den 17. 0 et eb eres. *, Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts-Kanzlei hierselbst anberaum⸗ fen Termine, persönlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung entgegen zu sehen, widrigenfallz die Verschollenen fuͤr todt erklaͤrt, und ihr zurkckgelassenes Vermögen ihren naͤchsten Er⸗ ben, die sich als solche gesetzmaͤßig legitimiren koͤnnen, zugesprochen werden wird. Greiffenstein, den 3. Januar 1831.

Reichsgraͤflich Schaffgotschsches Gerichts Amt der Herrschaft Greiffenstein.

Bekanntmachung.

Von den untenbenannten adelig Arnimschen Gerichten zu Krieb⸗ stein bei Waldheim, sind auf darum geschehenes Ansuchen folgende Abwesende:

i) Ehrißtlieb Scheller, welcher den 3. Delember 118 in Hoͤsgen bei Waldheim geboren, im Jahre 1810 zur Koͤnigl. Saͤchsis. Armee als Trainknecht ausgeßoben, und zu Anfange des Mo— nats Januar 181 zum Dienste nach Dresden ein berufen wor⸗ den ist, auch der Armee nach Rußland hat folgen müͤssen, seit dem Monat Januar sit aber von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht ertheilt hat, sowohl aus den Feldzügen von 1812 und 13513 nicht juruͤckgekehrt, und von dessen Leben, Aufenthalte oder Tode, auch nach Beendigung des Feldiugs von 1813 eine Nachricht nicht eingelangt, auch, aller mühsamen Erkundigungs⸗Einziehungen ungeachtet, hei 9 , fn Militair-Behoͤrden nicht zu erlangen gewe—

n ist;

2) Johann Gottlieb Herrmann, welcher am 15 April 1718 iu Reinsdorf bei Waldheim geboren ist, die Lohgerber⸗Profession erlernt hat, in Mittweyda Meister geworden, sedoch spaͤter⸗ hin wieder als Geselle gewandert ist, und die letzte Nachricht

unterm 24 Mai 1807 von Ortrand aus gegeben hat;

3) Carl Gottfried Schulje, welcher am 2. November 1789 in Unterrauschenthal hei Waldhein geboren, im Jahre 1812 als Trainsoldat zur Koͤnigl. Sachsis. Ar6mee ausgehoben worden ist, und dieser im nämlichen Jahre nach Rußland hat folgen muͤssen, die letzte Nachricht im Jahre 1813 aus Gallizien seinen Angehötigen ertheilt hat, aus dem Feldzuge von 1813 aber nicht zuruͤckgekehrt, und von dessen Leben und Aufent⸗ haltt oder Tode, auch nach Beendigung dieses Feldzugs eine Nachricht nicht eingelangt, auch nicht zu erlangen gewesen ist;

oder, dafern diese Abwesenden nicht mehr am Leben, seyn sollten, alle biejenigen, welche an das Vermögen derselben einige Ansprüche, es sey nun aus dem Rechte der Erbfolge oder irgend einem andern Grunde, zu machen haben, unter der Verwarnung, daß jene, die Abwesenden, fur todt, diese hingegen, die Anspruchsberechtigten, ihrer Forderungen und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet werden, ju Beibringung der erforderlichen Legitimation, 6e 9. Angabe und Bescheinigung ihrer Forderungen auf bevor— nder

; dreißtigsten November dieses Jahres oͤffentlich vorgeladen, auch zugleich der

dreißigste Dejember dieses Jahres ju Inrotulation und Versendung der Aeten nach rechtlichem Er⸗ kenntnisse, sobwohl der

vier und jwanzigste Februar künftigen Jahres zu Publication des einzuholenden Urthels festgesetzt worden.

Preußischen Staaten.

Solches wird mit Beziehung auf die bei den Stadtgericht, stellen zu Drerden, Leipzig, Großenhayn, Ortrand, Lemberg um Breslau, so wie hier aushaͤngenden Edietal⸗-Ladungen gesetzlichet Vorschrift zufolge hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebrachi.

Schloß Kriebstein bei Waldheim, am 20. Mai 1831.

Theodor Albert Krauße, Ger. Dir.

Der fruͤher zu Grenoble in Frankreich wohnhaft gewesene Kum reiter Jacob Tourniaire ist am 14. Januar 1829 zu Koͤnigsberg! Preußen mit Hinterlassung eines letzten Willens verstorben, wodurt er seinen Sohn Benoit Tournigire zum Testaments⸗-Vollzieher um Vormund seiner beiden minderjaͤhrigen Kinder ernannte. Da nu vorbesagter Benoit Tourniaire bereits vor zwei Jahren, als Mu glied einer wandernden Kunstreiter⸗Gesellschaft, Gränoble verlass hat, und dessen jetziger Aufenthalt ganz unbekannt ist, se wird sol cher hiermit ersücht, sich wegen bieser Angelegenheit persoͤnlich oh schrifllich bei der Königl. Franzoͤsischen Gesandtschaft in Berlin s melden. Berlin, den 24. Juni 1831.

Literarische Anzeigen.

Bei Brandenburg in Berlin, Ober-Wallstraße Nr. 6, ssn folgende Werke zu den billigsten Preisen zu haben: Schillers saͤmmᷓtliche Werke in 18 Halbfribdn, (neu) 8 I Goͤthe's sammtliche Werke in 47 Halbfribdn. (neu). 20 M. Herders saͤmmtliche Werke in 45 Halbfräbdn. (neu). 24 Th! Wieln . saͤmmtliche Werke in 45 Halbfrzbdn. (Prachtexempl 30 Thl. Ade lun gs hochdentsches Woͤrterbuch, 4 Qrtbde. halbfr 16 3 J neuste Aufl., in 12 gr. Detapbdh ö ö / scbi . 2 Weltgeschichte, neuste Aufl. in 14 Halbfribde. (nen; 5 Thl. ( 3m smermanns Taschenbuch der Reisen, 18 saubre Bde. n Kupfern. 10 Thl. unterieichneter macht auf folgende, zwar fruͤher erschienenn, . aber jetzt im Augenblick ganz jeitgemaͤße, und nicht genug ! empsehlende Schrift des Herrn Geh. Rath v. Grafe aufmerkfim

Die Kunst, sich vor Ansteckung bei Epidemien zu sichern selben in ihren früheren Rech dbestätigt werden. 3 Da es sich erweist, daß P als: Ackerleute und Zinsbauern von und Bauern, die an dem Aufstande aus Furcht vor verdienter Züchtigung, rückkehren, sondern fortwährend in den Wäldern umherirren, wo so sollen auch diese, wenn sie nach affen abliefern und sich ruhig ver⸗ zu den Stiftern oder

von C. F. v. Grafe. Broch. 5 sgr. Der Buchhaͤndler Ferd. Dummler, Linden Nr. 19.

So eben bei mir erschienen und in allen Buchhandlummn in Berlin bei C. H. Jo nas, Schloßfreiheit Nr. 9, zu haben:

,, geordnet nach seiner Organisation. Als Grundlage der Naturg J

schichte der Thiere und mn it n, in die vergleichende Anatomit⸗ om . z Baron von Cup ier. M Nach der zweiten, vermehrten Ausgabe uͤbersetzt und durch Zusitze erweitert von (. F. S. Voigt. . ; Erster Band, die Saͤugthiere und Vogel enthaltend. Gr. Sv. 64 Bogen auf gutem Druckpavier. 4 Thl. F. A. Brockhaus.

deihe

gen d

er anwesenden Truppen, derselben beizuwohnen.

Die Adjutanten des verewigten Feldmarschalls, Grafen Die⸗ Frankfurt a. M., 29. Juni. Oesterr. 5prot. Metall. M] bitsch⸗Sabalkanski, die Garde-Rittmeister Baratynski, Krusen⸗

stern un

d Graf Protassoff sind ten ernannt worden.

zu Kaiserlichen Flügel-A Adjutan⸗

Unterm Aten (16ten) d. ist nachstehender Kaiserl. Ukas an

freiwillig bei den

un Schonung bäten. anbefohlen haben, ihnen nnen Wir nicht umhin, derg vöägung zu ziehen, und da Wi ner Gouvernements, welche durch die V Die Verblendung Adelig Arnimsche Gerichte daselbst. bloß das Schwert zu führen, sondern zur Wiedereinführung der auch den Schuldigen selbst Nachsicht ange⸗

n zu lassen, so verordnen Wir, wie folgt: 1) Die Ober⸗Befehlshaber, Comm Detaschements, desgleichen die Militair⸗ und Civil⸗ Gouverneurs, Militair-Chefs der Distrikte, bei denen Aufruhre Theil genommen und sogar haben, freiwillig und mit Bejeugung sind bevollmächtigt, ihnen Bescheinigun⸗ stellt haben, zu ertheilen, ihnen eine schriftliche Verpflichtung zur nunmehrigen unverbrüchlichen Treue zunehmen und sie darauf nach ihren Besitzungen zu entlassen; ngleich aber auch unmittelbar den Civil- Gouverneurs kund zu Benutzung ihrer Güter wieder ver⸗ Nachdem die Gouverneurs das Nöthige diesfalls darüber den Ober-Befehls⸗

Drdnung und Ruhe,

Kommandanten und Gutsbesitzer, die an dem zu den Waffen gegriffen ihrer Reue sich melden, arüber, daß sie sich ge

thun, daß Jenen die freie gönnt werde. veranstaltet haben, sind sie gehalten, habern und Militair-Gouverneurs des Ortes Bericht zu erstat⸗ ten. Ausgenommen von dieser Amnestie sind die bekannten An⸗ stifter und Haupt⸗Rädelsführer des Aufstandes. hinsichtlich dieser, im Fall sie gleicherweise sich Uns zu berichten, damit Wir auch ihnen messen mögliche Begnadigung zuwenden können. 2) Diejenigen, mit den o versehenen Begnadigten, welche auf's ne in irgend ein Komplott oder eine Theilnah Unternehmungen einzulassen, werden nach a her aufgestellten Regeln und gleich mit den ruhrs gestraft.

35 Geistliche, die nach denselben erhalten, können auf ihren Pfarren verbleiben und in der Aus⸗ übung ihres Amtes fortfahren, mit knüpften Gebühren; doch müssen die we der Stelle die Eparchial-Obrigkeit solcher Geistlichen von der ih nen widerfahrenen Begnadigung in Kenntniß seßen, damit die⸗ ten und Prärogativen vollkommen

sie Aufrührer-Rotten bilden, Hause kommen, dort ihre W halten, begnadigt werden, dafern sie nicht Häuptern der Rebellion gehören.

5) Die ganze Schärfe des Kriegs⸗-Kriminal-Reglements ungeachtet dieser neuen Merkmale Unserer sich zu den Banden es wagen, die Post, die Couriere oder anderweitigen Unfug zu

trifft diejenigen, die, Kaiserlichen Milde, nicht ablassen sollten, der Aufrührer zu gesellen und oder die Reisenden zu plündern, üben. 6) Es versteht sich von Amnestie denjenigen der erwä—

den dirigirenden Senat ergangen: „Aus den Berichten der Orts— behörden in den westlichen Gouvernements haben Wir ersehen, daß in Folge Unseres Ukases vom Sten (18ten) Mai d. J., ei⸗ nige Edellente sich der Gemeinschaft mit den Rebellen entzogen, Militair-Befehlshabern gemeldet und ihnen er⸗ 66 ärt haben, daß sie nur durch Gewalt und Schrecken zur Theil⸗

nahme an den Vergehungen der Auftührer verleitet worden, und Indem Wir ihnen selbige gewähren und ihre Besitzungen wieder zu erstatten, leichen Beispiele in besondere Er— r wünschen, in den Gegenden je⸗ erruchtheit Einiger und nicht

Anderer ins Elend versenkt werden,

Berlin, Montag den 4ten Juli.

andeurs von Corps und

Uebrigens ist stellen sollten, die nach Unserem Er—

benerwähnten Beischeinigungen ue wagen sollten, sich me an verbrecherischen ller Strenge der frü—⸗ Urhebern des Auf⸗

Prinzipien Begnadigung

Beibehaltung der damit ver⸗ ltlichen Behörden auf

2 2

ersonen von anderen Ständen, Adel, Bürger, Dienstboten, Theil genommen haben und nicht an ihren Heerd zu⸗

Corps geg

gen.

liehen.

gleich zur beachtung Die

tusk den nisse

gens alle

von 50 Wasser, griff am

das mit gezogen;

beladene

tet man

ürsten

die er Hauptstadt zeig wegen Eintritts der gen Orten bösartige über jeden Erkrankenden, Uebels, der Polizei r

Ihrer Ausbreitung

nichts nicht minder günstig gewesen. fahrung gebracht hatte, daß Minsk zu konzentrirte, um nach Siedles und Brzesc⸗Litewski zu

marschiren, und daß sie letztgenannte Stadt, aus der wir übri⸗

gegen Praga zurü wieder einzogen. rößte Unruhe in Warsch ewegung war. um allen etwanigen Angriffen zu widerstehen. General Rüdiger erfuhr,

Corps von daß General Jankowski von wäre, vertraute er dem Ge und ging am nen und 18 Eskadronen vorwärts. passirte

von Lublin

en begann, Verlust bei, zw ihm einen Arti

viel Gepäck ab. * ziere, und unter Letzteren der Quartiermeister des Corps, Major

Buttym, der Capitain Rogowski, Adjutant des Generals Jan⸗ kowski, und der Lieutenant Malachowski, Adjutant des Generals Skrzynezki. Dieser durch zende Vortheil, obgleich er die Absichten der Rebellen da General Kreutz Befehle riren, wenn sie den Genera tender Truppenmass zurückzugehen. Suwalkl steht, schett zusammengebr n, entgegenmarschir Verstärkung zu senden, als bellen in die Wälder gejagt worden

Plozk besetzt.

Rest den

eine Menge Truppen en

Warschau,

selbst, daß die hier zugestandene hie hnten Individuen nicht zu gute kom⸗

men kann, die, abgesehen von ihrer Theilnahme am Aufstande, noch andere Kriminal-Verbrechen begangen haben.

Der dirigirende Senat wird Sorge tragen, daß die gehöri⸗ gen Maaßregeln zur augenblicklichen Promulgation dieser Verord⸗ nung in sämmtllchen mit Rußland vereinigten Polnischen Gou⸗ vernements ergriffen werden.

Ein Kaiserlicher Ulas vom Sten d. M. ernennt den Gene⸗ ral⸗Major Schirrmann zum einstweiligen Provinzial-Chef der 4 Samogitischen Kreise des Gouvernements Wilna.

Em neulich erschienener Ukas bestätigt 3 frühere Ukasen, denen zufolge es untersagt ist, die gesetzliche Geburt von Kindern, nach dem Tode der Aeltern, gerichtlich zu bestreiten.

Aus Witepsk meldet man die am 15ten d. M. dort er— folgte Ankunft des auf einer Reise begriffenen Cesarewitsch, Groß⸗ fürst Konstantin Kaiserl. Hoheit. ;

In diesen Tagen ist der Staats-Seeretair des Großfürsten— thums Finnland, Graf Rehbinder, von hier nach Abo abgereist. Beim Begim des Gefechtes der Avant-Garde des Garde⸗

en dle Polnischen

Dorfe Rudki, begab sich der dier⸗ Regiments trieben, in die Kette, der Iten Garde-Infanterie⸗Brigade bildeten, um mitten unter Kartätschenfeuer und Kugelregen der Rebellen, den Schwerver⸗ wundeten die Sakramente zu reichen und die Todten zu beerdi⸗ Se. Majestät haben für dieses heldenmüthige Betragen dem würdigen Geistlichen den St. Annen-Orden 2ter Klasse ver⸗

welche

Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Die Polizei t sämmtlichen Bewohnern derselben an, daß starken Sommerhitze, und weil sich an eini⸗ Blattern und Scharlachfieber gezeigt haben, ohne Rücksicht auf die Natur seines mverzüglich Meldung zu machen ist, damit so⸗

ärztlichen Abhülfe

gänzlich aufgehoben werden. dorthin als Kantonisten gesandt wurden, werden künftig den in

Reval befindlichen Militair-Kantonisten einverleibt.

P *

——— Aus dem Russischen Hauptquartier Pul—

12. (24.) Juni. Entscheidendes

unsere Magazine

besetzt hatte, machte derselb ließ Anstalten treffen, bei Diese Demonstra

Als der

Werst zurück,

theils über eine

7. (19.) Morgens den Feind, mit Ungestüm ang ihn, seine Steilung zu verlassen, und nahm llerie⸗Park mit gefüllten Munitions⸗-Kasten und

Gefangen

Protohierei Euphem Lewitzki, von Amtseifer ge⸗

Anstalten getroffen werden können. dieser Vorschrift würde strenge Verantwortlichkeit zur

Folge haben.“ Militair-Kantonisten-Compagnie in Helsingfors wird

tion gelang vollkommen; ück und verließen Siedle, wo unsere Truppen Nach Aussage der Gefangenen herrschte die au, wo während zweier Tage Alles in General Creutz hat übrigens Truppen genug,

daß General Romarino die Weichsel

passirt habe, um ihn anzugreifen, daß zu demselben Zweck ein 2 5,000 Mann aus Zamose ausgerückt sey, und

auf Lublin hemmen, und um so mehr rhalten hat, in ihrem Rücken zu ope⸗

en nöthigen sollten, wieder über den Wieprz Andererseits war nachdem ihm bekannt geworden, daß ein von Pu⸗ achter Haufe

J

1831.

w —d

(gez.) Nikolas.“

Empörer, am 20. Mai, bei dem Feldgeistliche des Leibgarde-Grena⸗

die im Walde vertheilten Schützen

der Krankheit oder zur Verhinderung Die Nicht⸗

Die Soldatenkinder, welche zeither

o 1e in

e

i

Wenn gleich die militairischen Ereig⸗ darbieten, so sind sie uns deshalb

Nachdem der Graf Toll in Er⸗ sich die Armee der Rebellen nach

und Hospitäler zurückgezogen, sogar e eine Bewegung auf Sierozk und Sierozk eine Brücke zu schlagen. die Polen zogen sich

der Rebellen von dieser Seite

auf unserem linken Flügel stehende

der Haüpt-Armee abgeschickt worden neral Grafen Timan die Bewachung 5. (17.) Juni mit 11 Bataillo⸗ Cr legte einen Marsch den Wieprz, theils durchs bei Lysobyki geschlagene Brücke, der sich zu vereini— ihm beträchtlichen

an, brachte

wurden 506 Soldaten und 10 Offi⸗

den General Rüdiger erlangte glän⸗ kein entscheidender Sieg war, muß

Rüdiger durch Entwickelung bedeu⸗

wahrsam gestellt. wohner der Hauptstadt, Euch auf das feierlichste zu versichern, geln getroffen worden sind, um so Vorwurf . 3 ö in den Herzen der Polen so merzliche Gefühle erweckt der alle rechtschaffene , . n. ĩ erfüllt. Die strengste Strafe harrt des Verbrechens, wenn es ge⸗ richtlich bewiesen wird. Nichts vermag die Schuldigen von der Vollziehung der schnellsten und strengsten Gerechtigkeit von Sei⸗ ten des betreffenden Gerichts, welches während des Belagerungs⸗

„In Folge einer dem Generalissimus eingereichten Anzeige von

nem innerhalb des Landes durch Russen geschmiedeten Plan

gegen die heilige Sache des wiederauflebenden Vaterlandes hat der Generalissimus, um die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Schuldigen zur strengsten Strafe zu ziehen, sogleich den Be⸗ fehl gegeben, einige Generale und mehrere andere Personen, auf welche der Verdacht einer so schmählichen Unternehmung fiel, zu verhaften, die Einen der Denunciation gemäß, die Anderen, um Aufklärung über die Sache zu erhalten.

Ihre Papiere wurden n Beschlag genommen und die Personen unter strengen Ver— Indem die National-Regierung Eüch, Be⸗ hiervon benachrichtigt, beeilt sie sich, daß alle Maaßre⸗ schnell als möglich einen ins Reine zu bringen, der

enthüllen und

Bürger mit so großem Schrecken

zustandes der Hauptstadt Warschau eingesetzt worden, zu efreien;

unsere heilige Sache wird in dem Gesetz einen billigen, aber un⸗

erbittlichen Rächer finden. So lange jedoch die begonnene Nach⸗ forschung die bis jetzt von dem Mantel des Geheimnisses ver⸗ deckten Thaten noch nicht enthüllt hat, so lange das Verbrechen

noch nicht offenkundig geworden ist fordert die Natio⸗ nal-⸗Regierung Euch auf, Bewohner der Hauptstadt, diejenige

Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, welche bis jetzt die edle Bevölkerung Warschau's stets auszeichneten, welche,

wie immer, so auch jetzt die Seele unseres Verfahrens

seyn müssen; jeder zu voreilige Schritt, jede unüberlegte Handlung könnte den Schuldigen der begonnenen Nachfor⸗

schung entziehen und den ganzen zur Entdeckung des Verbre⸗ chens eingeleiteten Plan vereiteln. Also im Interesse unserer Sache, im Interesse der Gerechtigkeit, welche die Bestrafung der Schuldigen vorbereitet, fordert Euch, Bewohner der Hauptstadt, die Natlonal-Regierung auf, die begonnenen Anstalten zur Ent⸗ deckung des Verbrechens nicht zu hemmen und den Erfolg der⸗ selben, so wie die unverzügliche und strengste Bestrafung der

Schuldigen, ruhig zu erwarten.“

Der Generalissimus hat seinerseits nachstehende Proclama⸗ tion an die Bewohner der Hauptstadt erlassen: „Da ich gestern die Nachricht erhielt, daß mehrere Personen in unseren Mauern ein Komplott amettelten, welches zum Zweck habe, den Feind zu unterstützen, so hielt ich es um des Wohis unserer Sache willen sür erforderlich, dem Gouverneur der Hauptstadt anzubefehlen, daß er nicht nur diejenigen, auf denen ein so schwerer Vorwurf

lastete, sondern auch Alle, welche in näherer Beziehung zu den— selben ständen, aufs schleunigste solle verhaften lassen. Demzu⸗

folge wurden bis heut die Generale Hurtig Jankowski, Salazki, der Oberst Slupezki, der hiesige Bürger Karl Lessel, der Kam⸗ merherr Fenez (Fenshave) und die Fran Bazanow in Verwahr⸗ sam gebracht. Der Schrecken, von dem die Einwohner der Haupt⸗ stadt ergriffen wurden, als sie von diesem Vorfall Kennt⸗ niß erhielten, war leicht vorauszusehen; denn Eure patrio⸗ tischen Gesinnungen, Euer Haß gegen die Feinde sind allgemein bekannt. Aber eben so gewiß können wir auch seyn, daß die Liebe zur Gerechtigkeit, wovon Ihr seit dem Beginn unserer Resurrection so häufige Beweise gegeben habt, Euch anbefehlen wird, das Resultat der in dieser Hinsicht begonnenen en, . Untersuchungen mit derjenigen Ruhe abzuwarten, welche ein sei⸗ ner eigenen Kraft vertrauendes Volk stets begleiten muß. Bis jetzt frei von jedem Vorwurf der n , ,, werdet ihr ihn auch jetzt zu vermeiden wissen. Wenn es einerseits für den Ruhm des Polnischen Namens wünschenswerth wäre, daß die Unschuld der Angeklagten erwiesen werden könnte, so versichere ich Euch andererseits, daß das Verbrechen nach der ganzen Strenge der Kriegsgerichte bestraft werden soll, und daß ich nicht aufhö⸗ ren werde, darüber zu wachen, daß neben Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die Machinationen ausgearteter

Verbrecher vereitelt werden.“ Ferner enthalten die hiesigen Blätter noch folgende „Sobald uns die Nach⸗

Proclamation des Municipal⸗Raths: richt von der Entdeckung einer schändlichen Verschwörung

mehrerer im Einverständniß mit den Feinden unseres Vaterlan⸗ des stehender Personen zugegangen war, hielten wir es für un⸗ sere heiligste Pflicht, die National-Regierung im Namen der Bürger ünserer Hauptstadt zu befragen, ob zu Entdeckung der Uebelthäter die nöthigen Maaßregeln genommen worden seyen. Nach Empfang einer beruhigenden Antwort und gewonnenen Üleberzeugung, daß die National-Regierung in einer so wichtigen Angelegenheit mit aller Energie und Oeffentlichkeit zu verfahren beschlossen habe, beeilt sich der Municipal⸗Rath, alle Bewohner der Hauptstadt davon zu benachrichtigen. Wie es demnach einer⸗

der General Alferieff, der in

von 275 Mann dem Oberst , im Begriff gewesen, dem Letzteren hm die Nachricht zuging, daß die Re⸗— wären. Ein Streif-Corps,

der Säuberung des Landes beauftragt ist, hat die Stadt

sem Weijen ward ein Thei Einwohnern überlassen.

in jedem Augenbli

30. Jun Proclamation des Cjartoryski, an die

Die dortigen Behörden der Rebellen waren davonge⸗ indessen fand man dort noch einige Vorrathe von Le⸗ bensmitteln, auch nahm man auf dem Strom einige mit Waizen und nach Warschau bestimmte Barken weg.

Von die⸗ unter die Truppen vertheilt und der Ueber General Gielgud erwar⸗ ck Nachrichten; es stehen ihm übrigens

tgegen.“

. Die Staats-Zeitung enthält Präsidenten der National-Regierung, Bemohner der Hauptstadt Warschau:

seits die heilige Pflicht eines jeden Bürgers ist, sich alle Mühe zu geben, um möglichst viele von den Verbrechern zu entdecken, so müssen wir uns andererseits Alle zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung vereinigen und nicht gestatten, daß unssttliche Leute sich diesen Augenblick zu Nutze machen. Vertrauen wir der Regierung, unserer smustethaften Garde, und zeigen wir auch bei diesem Ereigniß

and daß bei dem Polen niemals Leidenschaft und Rache die Oberhand über die Vernunft gewinnen können.“

In der gestrigen Staats-Zeitung heißt es: „Heute Nacht wurden mehrere Personen verhaftet; unter ihnen befinden sich die Generale Hurtig und Salazki, der Konditor Lessel, einige Frauen und auch die Generale Jankowski und Bukowski. Wir erwarten, daß noch mehrere Verhaftungen stattfinden werden. Die Behörden in den Provinzen sollen die sorgfältigste Aus⸗ merksamkeit auf alle Personen richten, die ohne Pässe, Aufträge oder Befehle aus Warschau abgereist sind.

In der heutigen Warschauer Zeitung liest man in der— selben Beziehung Folgendes:

der Welt, daß wir stets und vor allem Anderen das Gesetz ehren,

„Gestern wurde die Ruhe unserer

// 2 .