1831 / 198 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mit, Enthusigsmus die Nachricht vom Triumphs der Freiheit. Es is zu hoffen, daß die den anderen Provinzen zugesendeten Mit⸗ töeilun gen gleiche Resultate liefern we den, selöst in Bahig, mo die ersten Eceignise in der Hauptsiadt an den unglücklichen Maͤrzt agen unguͤnstig inwirkten und die Gemüther einiger Patrioten dergestalt erhitzten, daß sic die ausschwelfendsten Forderungen und Handlun= gen veranlaßten, denen die größten Anstrengngen der Behdͤrden bisher noch nicht Einhalt thun konnten. Es bleibßt jetzt Ihrer BVa⸗ terlandsliebe und Weisheit uͤberlassen, den außerordentlichen Um⸗ staͤnden, in denen wir uns befinden, angemessene Magßregeln zu treffen, die Regierung auf ihrer verfasungs na ßigen Bahn kraͤf⸗ tig zu unterstützen und das großs; Werk der National Wie dergeburt zu vollenden. Der gdatliche Schutz, der aus allen großen Ereigtissen Brasiliens hervörleuchtete, wird mit seinem wohl⸗ ihltigen Einstuß uͤber Ihren unermüdlichen Eifer fuͤr die Wohl⸗ fahrt des Landes walten und Ihren parlamentarischen Arbeiten jenen wahren Ruhm sichern,; der uͤber den Vertheidigern der heili⸗ gen Volksrechte, uber den Freunden der Menschheit und üher den weisen Bewunderern der Vernunft und der Freiheit schwebt.

Marquis de Caravellas.

Ricolgu Perckra de Campos Vergueiro.

Francisco de Lima e Silpa.“

2 .

Berlin, t8. Juli. Die Elberfelder Zeitung enthält nach⸗ flehende Bekanntmachung der Königl. Negierunz zu Düsseld orf: „Ganz ans eigener Bewegung haben seit einiger Zeit Gemeinden und . Vereine sich beschäftigt, Mittel herbeizuschaffen und bereit zu sellen, um die Familien der Heerespflichtigen und hauptsäch— lich der Wehrmänner, für den Fall eines Krieges, auf angemes—⸗ sene Weise zu unterstützen, damit diese, vrn häuslichen Sorgen befreit, im so freudiger dem Rufe zur Fahne solgen können, wenn es nöthig werden sollte, ihn ergehen zu lassen. Wir haben uns verpflichtet gehalten, diefrn Beweis von ächt vaterländischer Gestnnnung durch den an Se. Majestät den König erstatteten Zei— tunzs⸗-Rericht für den Monat Mai l. J. zur Allerhöchsten Kennt⸗

1

niß zu bringen und dabei namentlich den Akt der Konstituirung

eines in der Stadt Elberfeld bereits gebildeten „Bürgervereins für Keiegeszeit“ zu überreichen. Se. Majestät haben sich da⸗ durch bewogen gefunden, folgende Allerhöchste Kabincts-Ordre huldreichst zu erlassen:

„Von dem Elberfelder habe Ich mit Wohlgefallen Kenntniß genommen und ver— eulaffe die Regierung, Meinen Beifall durch das Amts⸗ blatt bekannt zu machen.

Bürger⸗Verein für Kriegszeit

. Friedrich Wilhelm.“ Gern erfüllen wir den Allerhöchsten Besehl und bringen die— 1

sen ausgezeichneten Ausdruck des Allerhöchsten Wohlgefallens zur öffentlichen Kunde, indem wir überzeugt sind, daß alle Theilneh⸗ mer des gedachten Vereins darin reichen Lohn finden wer en.“

Zu Königsberg in Pr. feierte am 12ten d, das da— sige große Hospital im Löbenicht das dreihnndertjährige Jubi— läum. Die von dem Königl. Hospital-Kollegitem zum Besten der Anstalt durch den Druck bekannt gemachten Nachrichten be— weisen die ununterbrochene wohlthätige und segenreiche Wirksam⸗ keit diefes Instituts für die ltidende Menschheit. Vom Herzoge Albrecht an 12. Juli 1531 gestiftet und reichlich mit

J

1154

liegenden Gründen, nutzbaren Gerechtigkeiten und bestimmten Einkünften ausgestattet, hat das Hospital sich der landesvaterli⸗ chen Fürsorze aller nachfolgenden Regenten zu erfreuen gehabt, wodurch das bestehende Gute nicht nur erhalten, sondern geför⸗ dert und vermehrt worden ist. Mit dem Hospital ist das Ma⸗ rienstift verbunden, in welchem außer der Mater noch 11 Perso⸗ nen anständige Wohnung und Unterhalt beziehen. Die Anzahl der Hospitallken beläuft sich gegenwärtig auf 202 davon werden vom hiestgen Magistrat und z von der Königl. Regierung be⸗

setzt. Die Anstalt für Geisteskranke ist seit 1834 vom Hospital getrennt. *. ö *

. 6.

Nach den neuesten amtlichen Berichten aus Danz ig waren: bleisen

26. 6 hin n *. ; rank. nnn genesen. gestorben. . uli gekommen. sen. geste krank. Am 12. Juli 47 9 16 5 r Personen. 15 2 41 9 . 5 3 ;

Bis zum 13ten waren überhaupt Wohnungen abgesperrt 459. entsperrt 189. Bleiben mithin noch gesperrt 270. In den gesperrten Wohnungen befanden sich: 60 Personen über 14 Jahr, 422 ! unter 14 Jahr. Summa S832 Personen.

In einer Vorstadt von Marienburg sind näch einem Be⸗ richte vom 10ten d. M. ein Tagelöhner und dessen Frau plötzlich an einem bösartigen Nervenfteber gestorben. Da die Orts-Be— hörde das Haus dus großer Fürsorge spercen ließ, so verbreitete sich bald das falsche Gerücht, de Cholera seh in Marienburg aus gebrochen, welches hierdurch seine Widerlegung erhält. Dagegen ist am 15ten d. M. in einem unweit Grauden hart an der Weichsel gelegenen Wirihshause der Schiffer Schulz aus Rathe⸗ now, welcher vier Tage vorher von Elbing abzeschifft war, an der

Das Haus 3

Cholera verstorben. nit sämmtlichen Bewonnern

ist sogleich abgesperet; mehrere nur zufällig in demselben gewesene Leute wie das Gefäß des Verstorbenen

hen Leuten, unter die strengste Kontu— maz gestellt und der Maglstrat von Graudenz ist durch die Königl. Regierung zu Marienwerder veranlaßt worden, weder Pässe noch Legltimations-Karten zum Ausgange aus Graudenz zu eitheilen und Jedem die Abreise ohne vorher überstaͤndene Kontumaz zu unterfagen. Ganz dieselben Anordnungen sind in Bezug auf Posen von dem dortigen Königlichen Ober⸗-Präsidium veranlaßt, und heide Städte sind bis nach Verlauf von 10 Tagen nach dem Todesfalle als der Ansteckung verdächtig zu betrachten. Nach den neuesten Nachrichten aus Posen vom 166sen d. M. haute sich kein neuer Besorgniß erregender Erkrankungs- oder Sterbefall ereignet.

Am Sten d. M. ist in Leschnitz, Greß-Strehlener Kreises, Oppelnschen Regierungs-Bezirkes, ein fast gjähriger Knabe plötz— lich, und nach ärztlicher Untersuchung muthniaaßlich unter Sym— ptomen der Cholera, veistorben. 58⸗- M

sind, so mit allen darauf hesindlie

. Alle Sicherheits-Maaßregeln gegen Weiter-Verbreitung des Uebels sind auch dort sogleich ge—

Gütern, iroffen. Nach den letzten Nachrichten vom 12ten d. M. war

Niemand weiter erkrankt und in dem Orte der erfreulichste z sundheits⸗Zustand.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 19. Juli. Kein Schauspiel.

Königstädtisches Theater. Dienstag, 19. Juli. Keine Vorstellung.

Berlin r . Hen 18. Juli 1831.

Amtl. Fonds. und Geld- Gonrs - Zettel. (Preuss. Coy

r nn m. 3. Schuld Sele. 4] 833 38 Hiuastphr. fandbrJ. 4 983 Pr. Engl. Anl. 183 3 9. 983 Pomm. Plandbrf. 4 1052 ker. Ent. Anßf 223 5 96 96 ure u. Neum. do., 4 Pr. Engl. Ohl. 3 4 SuuJs 80 3chlesischg de. 4 Kurm. Ohl. in. I. C. 4 87 KRksSt. C. d. C.- u. N. 53 Neum. int. Sch. do 4 871 .-Sch. d. .- u. N. 541 Berl. Stadt-Ohliz. 4 9053 80 Kinigshz. do. 1 883 Elbinger da. / 47 892 lol. vollw. Dußk. 1835. Kant. do. in 1h 35 Neue dito 191 - Wes pr. üendi r. 4 gz skriedrichsd'or. 13 th Grolsliz. Hos. do. 41 86 Discontu..... 1 31 . . Auswärtige Bürs en. Amsterdam, 13. Juli. Rijederl. wirkl. Sciculdi 375. Kanz- Bill. 133. Oesterr. 5 letall. Id l

Russ. (hei Hose) 873.

Iamkurg, 16. Juli . ö ; w. ; . metall. 802. 4nroc. 68. Bar k- Actien 9 8 . * *

Russ. Anl Lamb. ert. 88. Dän. 5:4. Poln. l

Londo n, 12 Juli.

5nnoe.

6 1 . 459 7 Russ. Engl. Aul 873.

Mex. 373. Criech.

zproc. Cäans. 427 Bras. 50 PDän. 62. Port. 46. Russ. 913.

KELESLE BCeRSEH-KNHGnRHküũkKlkER.

te pr. compt. 85. g5 ; lin cour. 56. 15. 5m 5proc. Neap ol. pr. com Span. Rente perp. 47

Paris, 12. Juli. 5proc. Ren conr. 86. r. Coinpf. 56. 10. neue Anleihe der 120 Mill. 86. 66. 45. lin coGur. 66. 50. 5prot. 473.

Frankfurt a. M, 15. Oesterr. 5proc. Metall. ) . 7953. 4proc. 5773 675. 23proc. 4443. Iproc. 173 B. Bank 1220. 1218. Partial⸗Obl. 1143. Loose zu 100 Fl. i Br. Poln. Loose 4023. 403.

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Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

—— 2

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71

6 **

Bekannt maächunge 5

Edietal⸗Citation.

Eri

demsel en nicht lange vor seinem Tode angefallenen Erbschaft sei⸗ ner Mutter, Schm

Termin auf

den 4. November 1831, hora 9, vor dem ernannten Deputirten, Ober-Landes-Gerichts-Rath Ludolf, anberaumt worden.

Die unbekannten Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden da— her vorgeladen, in dem gedachten Termin, im Ober⸗Landes⸗ Gerichte hierfelbst entweder in Person, oder durch genuͤgend informirte Be⸗ boöllimächtigte, wozu ihnen von den hiesigen Justij⸗Commissarien die Justiz⸗Commissions⸗Raͤthe Calow, Remy, Krüger und Boehmer, der Hes⸗Fiskal Reiche und der Justiz⸗Commissarius von Dewitz vorgéschlagen werden, sich einzusinden, ihre Forderungen nebst Be— . anzugeben und die darüber sprechenden Dokumente vor— zulegen.

Die in dem angesetzten General⸗Liquidations⸗Termin ausblei⸗ benden Gläubiger haben zu erwarten, daß sie aller ihrer etwaigen Vorrechte, durch ein sosleich, nach Abhaltung des Termins abzu— fassendes Erkenntniß werden fuͤr verlustig erklart und mit ihren Fo derungen nur an dasjenige, was, nach Befriedigung der sich ge⸗ meldeten Glaͤubiger, von der ꝛc. von Parsenowschen Eiquidations⸗ Masse übrig bleiben mochte, verwiesen werden.

Stettin, den 19. Mai 1831.

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von PosSdNm mern. Bekanntmachung.

Zum anderweitigen Verkaufe der auf 25274 Thl. 13 sar 5 pf landshastlich abgeschaͤtzten, der Landschaft ad udizirten, im Loedaue Kreise belegenen adeligen Guts-Antheile Triinno A. B. C. D. haben wir einen öffentlichen Lieitatiens-Termin auf

den 22. September e. Vormittags 11 uhr, auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, zu welchem wor Nauf— lastige mit der Versicherung hierdurch einladen daß, sohald ein annshmisches Gebot verlautbart worden, duf Nachzebote weiter keine

Riß cksicht genommen werden soll. Mar enwerder, den 31. Mai, 131. Königl. Prs vinzial-Landschafts-Direktion.

Verordnung, die Einführung von Gesundheits-Atresten zur Abwen— dung der Cholera betreffend. D D. Braunschweig, den 23. Juni 1831. Von Gottez Gnaden, Wir Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg re.

Nachdem Wir bereits durch Unsere Verordnung vom 17. d. M. die gegen daz Eindringen der Cholera in die hiesigen Lande zu tref— fenden aligemeinen RMaaßregeln betreffend, sͤmmtlichen Polizei⸗ Behörden und Graͤnz-Zoll-Beamten aufgegehen haben, Personen, Wanren und andere Gegenstaͤnde, welche von Gegenden kommen,

wo notorisch die Cholera herrscht, oder kurzlich geherrscht hat, also namentlich aus Rußland, Polen, Gallizlen und den Haͤfen von Danzig und Riga, juruͤckijuweisen, wenn nicht durch gehoͤrig docu⸗ mentirte Gesundheits-Atteste der benachbarten Staaten dargethan ist, daß sie den Ansteckungsstoff nicht mit sich fuͤhren,

durch eben diese Verordnung aber zugleich vorgeschrieben ist, daß, wenn das Erscheinen der Epidemie in einem der benachbarten Staaten die Anwendung von Vorkehrungs-Maeßregeln gegen Las Einschleppen derselben durch Menschen, Vieh und leblose Gegen⸗ staͤnde nothwendig machen wurde, die an den Haupt-Zoll-Aemtern vorzurichtenden Kontumaz-Anstalten in Wirksamteit treten sollen,

auch durch eine sernere, unterm heutigen dato erlassene Ver—⸗ ordnung, die naheren Vorschriften in Betreff der Errichtung jener Kontumaz-Anstalten beieits ertheilt worden sind, und es vun dei der Ungewißheit der Sreignisse und insbesondere bei den zerorfte— henden Versendungen der für die herannahende Sommer-Messe be— stinimiten Waaren für das Publikum ven Wichtiakeit ist, die Fer— men zeitig kennen zu lernen, welche bei den in entweder jetzt schon vorhandenen oder in kuͤnftig vielleicht plotzlich eintretenden Fällen beizubringenden Gesundheits Attesten zu beobachten sind, so finden Wir fuͤr uͤthig, in Betreff der Letzteren Folgendes zu verordnen:

§. 1. Der Zweck der ESinfuͤhrung der Gesundheits-Paͤffe be— steht darin, bei den zur Abhaltung der Cholera von den hiestaen Landen en den Graͤnsen nothwendig gewordenen oder werdenden Sanitaäͤts-Anstalten diejenige Erleichterung des Verkehrs eintreten zu lassen, welche die Umstände nur irgend gestatten.

§ 2. Wenn nun in der Verordnung vom heutigen Tage, die Errichtung ron Sanicaͤts-Anstalten betreffend, die Vorschrift er—

theilt worden: 1) daß Personen, Waaren und Thiere, welche aus einer völlig genden, d. h. aus einer solchen Gegend kommen, in wel⸗ cher die Cholera uberhaupt nie geherrscht, oder schon seit mehr denn 40 Tagen qänzlich aufgehört hat, und welche auch nicht eine von der Cholera befallene Gegend auf der Reise passirt haben, als des Contagiums unverdaͤchtig zu betrachten, und dieselben resp zur Weiterreise oder weiteren Versendung verstattet werden sollen; daß Personen und Waaren, welche aus einer der Cholera verdächtigen Gegend, d. h. aus einer solchen kommen, in melcher die Krantheit erst Fuͤrilich, vor mehr als 20, aber noch nicht vor 4) Tagen gasgehört hat, oder in deren Naͤhe (im Umkreise von 10 deutschen Meilen) sie noch herrscht, oder in welcher schnell törrliche und verdächtige, von den Aerzten jedoch noch nicht besimmt für Cholera erklärte Krankheits—= falle vorgekommen sind, und welche auf der Reise keine infi⸗ eirte Gegend passirt haben, einer Kontumaz von nur 10 Ta⸗ gen unterworfen werden sollen; daß Personen und Waaren, welche aus einer von der Cho— lera wirklich befallenen Gegend, d. h aus einer solchen kom— men, in welcher die Cholera zur Zeit der Abreise noch herrschte oder doch vor noch nicht mehr als 29 Tagen aufgehort hatte, eine Kentumaz von 29 Tagen üͤberstehen müussen; daß eine verhaͤltnißmäßige Abkuͤriung der vorgeschriebenen Kontumaz-Zeit zu verstatten sey, wenn von dem Reisenden oder in Beireff der Waaren ein überzeugender Nachweis dar— Über geführt werden kann, daß sie unmittelbar vor ihrer An— kunft auf der Reise eine bestimmte Zeit hindurch nur in ganz gesunden Gegenden sich befunden haben; so muͤssen zur Ausweisung hieruͤher die Ge sundheits⸗⸗Atteste

2)

3)

4

und

Reise-Paͤsse dienen. Es liegt daher im Interesse der jenseiticls Reisenden und Wanren⸗Versender, sich dieserhalb mit den vorschtift⸗ mäßigen Gesundheits-A rtesten und Reisepaͤssen zu versehen, inen bei Ermangelung derselben die Personen und Waaren als soltz - betrachtet werden muͤssen, welche aus eiger von Ter Cholera bef, . lenen Gegend kommen; Reisepaͤsse konnen nur insofern die Sith der wirklichen Gesundheirs-A1tteste vertreten, als die uͤber die n stehenden fraalichen Punkte eisorderliche Auskunft auf eine dum . aus unzweifelhafte Werse in ihnen enthalten ist .

53 Nr die nach beigefügtem Schema (*) anae fertig Gesundheils-Atteste koͤnnen als guͤltig anerkannt werden. NR Reisexäasse müssen jeden Abend visirt und mit den auf den Ge heitszustand der Gegend, durch welche der R

teisende oder die W ren gekommen sind, Bezug habenden Bemerkungen, nach den § 2. gegebenen Bestimmungen, versehen seyn Die Gesundhein Aiteste müffen von dem Porstande der Orts-Pel zei⸗Behoͤrde in gestellt, und mit deren Namens-Unterschrift und Amtt sir gel bi sehen, auch von dem am Orte oder in dessen Taͤhe wohnen Arzte oder Wundarzte, wo moͤglich einem, in einem oͤffentlitz; Amie stehenden und ein eigenes Amissiegel (welches beizudruchh fuͤhrenden mit unterzeichnet seyn. Die Reisepaͤsse werden iin der jedes maligen Orts-Polizei-Behoͤrde visirt. Findet sich ll Arzt oder Wund eirzt an diesem Orte, so wird dessen Mitzeichm die Berüicksichtigung des Attestes noch mehr erhoͤhen.

8 4. Fur jeden ein elnen Reisenden ist ein besonderes, ihm perföͤnlich einzuldsendes Gesundheits-Attest erforderlich, mon er genau zu signalisiren ist, und welches er eigenhaͤndig mit n unterschreiben hat.

8 5. Die Bogege der Reisenden und uͤberhaupt alles, h dieselben mit sich füͤßren, ist in der dafür bestimmten Rubrik n Atteste genau zu registriren. ;

§. 6. Eben so ist bei Attesten fuͤr Waaren (Schema B) in genaue Specification derselben mit Angabe der Art ihrer V packung, der Zahl der Ballen, Kisten und Faͤsser, des Gewicht jedes einzelnen Eollis, äberhaupt Alles erforderlich, was zur Kol⸗ siatirung der Identitaͤt der Waaren dient

5. J. In den Attesten fur Thiere (Schema C) ist nicht In die Gattung, sondern auch die Stuͤckjahl derselben genau anzugebeh und wo es irgend thunlich ist, sind auch die einzelnen Stuͤcke naͤhl zu bezeichnen, um' hierdurch andere zum Bewelse der Identti dienende Maaßregeln unnoͤthig zu machen.

§ 8. Die Gesundheits-Atteste sind nur fuͤr die zur Neise odt den Transport der Waaren, Thiere ꝛc. bis zur Graͤnze er forde⸗ lichen Zeit und kurz vor dem Abgange derselben auszustellen, inden eine längere Giltigkeit wegen der moͤglichen Veranderungen dei Gesundheit? / Zustandes ihnen nicht beigelegt werden kann.

§ 9. Den dierseitigen Behörden ist es iur strengsten Pfich gemacht, diese Gesundheits Atteste und Reisepässe auf das Sorgsi tiaste zi prüsen? Sollte sich hierbei in diesen Dokumenten irgen etwas Regelwidriges vorfinden, so verlieren dieselben ihre Guͤltigkell Sammtliche betreffende Behörden, so wie ein Jeder, welch es sonst angeht, hahen sich hiernach gebührend zu achten. .

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten herzoglich Staats ⸗Kanzlei⸗-Sienels. . (

Braunschweig, am 23 Juni 1831. J

Auf Hoöͤchstem Special-Befehl. v. Schleinitz. Schulz.

8 6

Be il ag

Beilage zur Allg

1

J emeinen Preußi

schen Staats-Zeitung M 1938.

—— = ——

Gesundheits⸗Attest für Reisende.

en. Gesundheits⸗Zustand des n , . Ortez, ven weichem er Mitgefuͤhrte Bagage Angabe der Name, Vornamen 8ijgnal Woher d Welchen Weg Auf welche in die Herzog, koͤmmt. Oerter, wo und , , n , ,, . er einschlagen Weise er rei⸗ lichen Staa⸗ i, Visa Bemerli desselben. selbe koͤmmt. reisen gedenkt. ten Linmutre⸗ Ob von ] Ob wer⸗ Ob ven heits⸗ Attest . rungen. Gtand des Reisenden. will. sen wird. ltxen brab, er Ehr, daͤchtig der Cho⸗ Klesdungs— Genstige guhrwert. . sichtigt. lera frei. ni 6 stůcke. Effecten. R.

Worin verpackt.

Ort. Deren Amtssiegel.

Datum. Bemerkungen. H) Dieses Attest hat nur an dem Graͤnz-Zoll⸗Am 3) Eben so gilt es nur fuͤr die zur Reise bis an

3 Än keinem der Oerter, wo uͤbernachtet

worden ist,

Namens / unterschrist der das Attest aunstellenden Orts⸗Behoͤrde.

auf welches es lautet, seine Guͤltigkeit.

te, ; Gi Zeit, naͤmlich fuͤr

die Graͤnze erforderliche Wochen,

Graͤnze den Verschriften unterliegen, welche fuͤr die aus wirklich infieirten Gegenden Kommenden bestehen.

4) Nur mit der in dem Atteste angegebenen Bagage wird nach dem al wenn sie aus einer wirklich von der Cholera befallenen Gegend

Reinheits⸗Attest für Waaren.

(Schema B).

herkaͤmen.

Tage, vom Tage der Ausstellung darf das Visirenlassen dieses Attestes unterbleiben. War gegen . der genannten

Inhalte desselben verfahren. Sollte der Reisende noch anderweitige Effeeten

Namens ⸗/ unterschrift eines angestellten Aritet. Dessen Amtssiegel.

angerechnet. ; Punkteè gefehlt, so wuͤrde der Reisende an der

bei sich fahren, so werden dieselben behandelt, Namen z⸗unterschrift des Reisenden.

2) Eben so 3) Ueberdies gilt das Attest nur

4) Die Fuͤhrer der Waaren, so wie das etwa jum

(Schema C).

.

fuͤr die jum Trausvort der Waaren bis i Transport derselben dienende Zugvieh, muͤssen mit besonderen Gesundheits⸗Attesten vesehen seyn.

Gesundheits-Attest fur

zur Graͤnze erforderliche Zeit, naͤmlich fuͤr

An welchem Haupt⸗

Wochen,

hier e

Gesundheits⸗Zustand des Ortes, von welchem sie kommen.

ö Quantitat derselben ; Gesundheits⸗Zustand des Ortes wobei die Zahl der n Het h,. Auf weh ef sie ver⸗ aus weichem die Waren. Oerter, an Angabe Collis und deren Ge⸗ Auf welcher Zoll A sie in di ; kommen. ; wicht, die Stückiahl! Von wo Wohin Zoll⸗Amte sie in die 6. denen die . der der einzelnen Arti Route iu Herzoglichen Stag, . ; Visa. Bemerkungen. er einelnen Artikel, abgesandt. bestimmt. ten einzupassiren be⸗ Ob Oh ver⸗ Ob von Attest visirt Waaren. das Maaß u. Gewicht trans portiren. simmt sind per per zu von vaͤchtig der Eho⸗ der Gegenstaͤnde ge⸗ / Fest. Führe. Wahr. der Cho⸗ und metz, lera be⸗ worden. nau anjugeben. lera frei. halb. falen. Ob und wie verpackt. . Ort. Deren Amtssiegel. Nament⸗Unterschrift der das Attest ausstellenden Orts⸗Behoͤrde Namens ⸗Unterschrift eines angestellten Arjtes Datum. Dessen Amtssiegel. Bemerkungen. Y) Dies Attest gilt nur fuͤr diejenigen Waaren, welche ausdrücklich in demselben angegeben und genau speeifieirt sind. ist dasselbe nur fuͤr datzjenige Haupt⸗Zoll⸗Amt guͤltig, auf welches es ausgeste llt ist.

Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet.

Führers der Waaren.

Namens / Unterschrift des

Oerter,

Gattung Deren Aniahl, Angabe oͤglich mi i Zoll⸗Amte sie in die en sie ge⸗ an denen dies . der . ö . a. nher 3 der einzuschlagenden Heriosgl. Braunschw. Durch wen e ist Visa. Bemerkungen. h naͤherer Bezeichnung sie kommen. sie sollen. Route Staaten einzupas⸗ fuͤhrt werden. Ob von der Ob verdaͤch⸗ Ob von der Attest visirt 66 der einzelnen Stucke) ; siren bestimmt sind. 36 tig ö eh be⸗ worden ist. ret. a . a en.

e

Ort. Deren Amtẽsiegel. Datum. Bemerkungen. 1 Nur fur die angegebene,

fuͤr dasjenige

25 Eben so gilt dasselbe nur für de fuͤr die zum

35 Das Attest ist ferner nur 4) Die Fuͤhrer und Treiber der falls dieselben der vollen Contumaz⸗/ Zeit

Namens⸗ Unterschrift der das Attest ausstellenden Orts ⸗⸗Behoͤrde.

mit Buchstaben ausgeschriebene Anzahl der genannten Thiere ist dies Attest guͤltig. Graͤnz⸗Zoll⸗Amt, Transport der Thiere bis zn Thiere muͤssen, im Falle sie selbst die

auf welches dasselbe lautet. , ,. zur Gränze erforderliche Zeit giltig, Thiere in dem diesseitigen

naͤmlich fuͤr

1

jn Berlin namentlich in der Stuhr- chen Buchhandlung, Schlofsplatz No. 2, nahe der Brüder- strasse, wo Exemplare zur Ansicht bereit liegen, auch bei mm- ler, Hun cker & Humblot und Mittler wird die Praenumeration

auf nachstehendes Werk angenommen:

Handbuch der Mechanik

Von Ritter von Gerstner, Ex. k. Gubernialrath, Ritter de k. . Oesterreichis chen Leopold- ordeus, Direktor des technischen Institutes zu Prag. Professor der Mechanik, emeritirtem Direktor der physischen und mathematischen Findien an der Universität, em. ẽ. Landes wasserban - Direkior, und emeritirtem Professor der höhern Mathematik und Astronomie, Mit-

glied mehrerer gelehrten Gesellschasten, aufgesetat, mit Beiträgen von neuern englischen Kon- ztructionen vermehrt und herausgegeben von Franz Anton Ritter von Gerstner. Pra, in dio, in 3 Bänden,

In allen Buchhandlungen,

Franz Joseph

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Er war schon längst ein plikums in Deutschland, die Schrif&ten Rathes Ritter von Gerrztuer zu Prag, U erste technische Iustitut in Peutsehland errichtete und eit 25 Jah- ren den Gegenstand der Mechanik vorträgt, zu beritzen. Diczem Wunsche wird zegenwärtitz durch dessen Herrn Sohn entsprochen, welcher drei Reigen eigende in der Absicht nach England gemacht hat, um die neuesten Eonstructjonen der Mechanik und Bnkunst jn dieses Werk aufzunehmen. Die allgemeine Literatur - Leitung von Helle, April-Hest 1831 26 über dieses Werk: „Diez Werk zeichnet unger Jahrhundert eben a0 aus, als es bei den: Me cani- quer celentes Jon Laplace und der Physique von Hiot der Fall Var. „In den beiden ersten Heften erßkennen wir sogleich die Meisterhand der gediegenen Kunst, und vir dürfen ohne An- maleung behaupten, es -*, ju der Mechanik nicht- mehr von Bedeutung zu erwarten. „Damit das Werk nicht bloss dem

Wunzch des wiszenschastlichen Pa- de, Herrn Gubernial- welcher daselbst das

Gebiete weiter fuuͤhren wollen,

unterliegen wurden.

we

Wochen,

Namens / Unterschrift eines angestellten Arztes. Dessen Amtsßiegel.

Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. mit besonderen Gesundheits / Attesten versehen seyn, Unterschrift des Fuͤhrers der Thiere.

Methemæatiker, aendern auch dem eigentlichen, nur ainigermas.en vorbereiteten Techoiker zugängiieh werde, hat der Verfasser sart überall die Ableitungen von Grund aus beigefützt, und findet zich nindcetene in diesen ersten Hesten nichts, was nicht mit den ge- wöhnlichen Vorkenntuiscen au. der Geometrio aud Algebra ver- atanden werden Könnte, und die besondere Aussührliehkeit der ehr gelungenen Kupfer macht das Werk velbst für den gebil- deten Handwerker uubedingt brauehbar-“ Ia der Leipziger Li- teratur- Zeitung No 65 vom 15. Märn wird gest: „Referent kann mit Ueberzeugunzs versichern, dals der grüudliche und leicht ver- iändliche Vortrag der Verfasser, ihr Bestreben, überall zich nur einfacher Formelu zu bedienen, die bei jedem Gegenstande aus der wirklichen Anwendung gewählten Beispiele, die genaus und durch Zeichnungen vollkommen erläuterte Beschreibung der Zu-

sammensetzung der Maschinen ganz geeignet ind, am dem Werke Beifall zu erwerben.“ Der Herr Oberlandesbau - Direbtor Eytel-

wein dagt im 3ten Heste des 4ten Bandes von Crelle's Iournal für die Baukunet, Seite 34890, nachdem er den Inhalt des Handbuches der Mechanik angesuhrt hat:

„Bei der Behandlung dieser wichtigen Gegenetända gebt die Absicht der Herren Verfasser dahin, ein Handbuch au liesern, in Velchem ie meinten vorkommenden Fülle prakti(sh aufgelsst eind,

widrigen /

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