v. M. beehrten und dem eine WNeihefolge neuer in 18 Artikeln ent⸗ haltener Vorschlaͤge als Präͤliminarien zu einem Friedens⸗-Vertrage zwischen Holland und Belgien beigefügt waren. — Nachdem der König, dem ich diese Mittheilung unverzüglich unterlegte, sich von derselben in Kenntniß gefetzt und . e sowobl, als die Sr Majestaͤt durch den 846 Baron von Wessenberg gemachten Vorstellungen, mit aller Ruhe und r mf. die ein so wichtiger Gegenstand sowohl als die ernsten Zcitumstaͤnde erbeischen, erwogen hatte, empfing ich von Allerhöchstoͤemselben den Auftrag, folgende Antwort zu ertheilen: Da der Anhang A. zum 12ten Protokoll, von dem Zeityunkt an, wo Se. Maj. Ihre ustimmung gaben, und in uUebereinstimmung mit den Protokollen Nr 11 und 12, von denen dieser Anhang das Resultat ist, als unveraͤnderliche Grundlage der unterhandlungen hingestellt worden isß, so mußte es des Kl erste Sorge sehn, mit diesem Anhange die 18 Arrike . vergleichen, die gegenwaͤrtig als Präliminarien cines Friedens Vertrages zwi⸗ schen Holland ünd Belgien vorgeschlagen werden. Aus diesem Ver gleichen ergab es sich, daß jwischen der vom Könige ange⸗ nommenen Trennungs- Grundlage und den 18 Artikeln eine schr groß Verschiedenheit obwalter, und daß alle dermalen von der Konferenz vorgeschlagene Veraͤnderungen in jener Trennungs⸗ Grundlage zu Gun sten Belgiens und zum Nachtheil Hollands aus⸗ fallen. Cine kurze Analyse wird hinrcichen, um diese beiden That⸗ sachen festzustellen. — Der 2te Artilel . A schließt das Großherzogthum Luxemburg ausdrücklich vom Belgischen Gebiete mit den ein, aus. „daß es, in Folge ganz besonderer Anspruͤche, ein Besitzthum der Fuͤrsten des Hauses Nassäu bildend, einen Theil des Deutschen Bundes ausmacht und anch kün ftig ausmachen solleIn⸗ dem die vorgeschlagenen Artikel die Rechte des Großherzogs in Zweifel las⸗ sen, uͤbergehen sie eine end e, e. Stillschweigen, bei der nicht nur das Haus Nassau, sondern 96 Holland betheiligt ist, dessen militairische Stellung eine wesentliche Buͤrgschaft in dem Schutze findet, der sich ihm durch die Souverainetaͤt des Hauses Nassan im Gref her e gen Luxemburg darbietet, und die durch die Vereinigung des Großher⸗ zogthums mit Belgien geschmaͤcht werden wurde. Noch mehr, die Riaͤchte verkuͤnden im Zten Artikel der vorgeschlagenen Praͤlimina—⸗ rien, daß sie ihre guten Dienste anwenden wollten, um, waͤhrend der besonderen Unterhandlung, die der Souverain von Belgien mit dem Könige der Niederlande und mit dem Deutschen Bunde wegen des genannten Großherzogthums eröffnen wurde, den Status uo in Luxemburg aufrecht zu erhalten. Dieser Status quo aber ist eine wirkliche Beeintraͤchtigung, gegen welche Seine Majestaͤt schon seit langer Zeit um ö n angetragen haben. Da, was die freie Communicatien der Festung Luxemburg mit Jeutschland betrifft, die Aufrechthaltung derselben ausschließlich Sache des Deutschen Bundes ist, so würde der 3 , Pflich⸗ ten gegen den besagten Bund verletzen, wenn er in dieser Hinsicht eine fremde Kompetenz anerkennen würde. Da die Belgier uͤbri= gens dem Anhange A nicht veigetreten sind, so steht der Inhalt des iten Artikels der vorgeschlagenen Praͤlimingrien in Widerspruch mit der am Jten Juni von der Konferenz an die Bevollmaͤchtigten des Koͤnigs gerichteten Note, in welcher es heißt: „daß die 3 Maͤchte den dabei interessirten Parteien einen Austausch des Großherzog⸗ thums nur dann vorschlagen würden, wenn die Belgier ihre Zustim= mung zu der durch die Konferenz g sn und von Sr. Maj. bereits angenommenen Trennungs- Basis würden gegeben haben.“ Nach der naͤmlichen Note freilich: „sollten die Anordnungen, um an Belgien den Besitz des , Luremburg zu sichern, durch gegenseitiges freundschaftliches Uebereinkommen getroffen wer— den, auch sollte man zu diesem Besiß nur in Folge gehbriger Ent— schaͤdigung gelangen konnen, in dem die Machte stets diesen Grund⸗ sätzen beigepflichtet hatten und beiyflichten würden und keinesweges gefonnen seyen, den Beschlüssen des Königs Schwierigkeiten in den Weg legen zu wollen, es im Gegentheil ihre Absicht sey, sich wo moglich zu Gunsten der vem Kbnige annehmbar zu findenden Aequi— valente auszusprechen und auf einer Basis gegenseitigen Nutzens eine Uebercinkunft herbeizuführen, deren einziger Zweck die Sicherung eines dauerhaften Friedens seyn wuͤrbe“ Auch ist es wahr, daß der beabsich⸗ tigte Austausch, wenn er jemals stattfinden konnte, nur vom Könige und vom Deutschen Bunde abhängig seyn würde, wie es auch von den beiden machtigsten Staaten des Bundes und von anderen Mit⸗ gliedern desselben als Grundsatz dargelegt worden ist; diese Berůck⸗ sichtigungen indessen heben die Thatsachen nicht auf, daß die Arti
kel Wund 3 der vorgeschlagenen Praͤliminarien eine wesentliche und Sr. Maj ungunstige Aenderung des Anhanges A enthalten Die Auslassung des Hten Artikelt den n. scheint übrigens auch zu Gunsten Belgiens gedeutet werden zu können. Man behielt sich in demselben namlich vor, zu untersuchen, ob ein Mittel vorhanden waͤre, die Wohlthat der an Belgien verburgten Neutralitat auch auf benachbarte Laͤnder ausdehnen in können, ein Vot⸗ behalt, der sich auf das Großherzogthum Luxemburg anwen⸗ den ließ, den man aber in den vorgeschlagenen Praͤliminarien, wie es scheint, für üderflüͤssig hielt, weil man die Vereinigung des Großherzogthumz mit Belgien varaussetzte — Der àte Artikel der Praͤlimingrien ist neu. Man stellt darin in Zweifel, daß die Re⸗ vublik der Vereinigten Niederlaͤndischen Provinzen im Jahre 1790 über die Stadt Maästricht das Souverainctats-Recht ausgeubt habe. Wenn, wie nicht einzusehen ist, dieser zweifel auch gegruͤndet waͤre, so wurde dieser Umstand nichts für Belgien beweisen, das auf die
ses Recht eben so wenig Ansprüche hat, als Holland auf das Bis= ihum Lüttich. — Nach dem Artikel 4 des Anhanges A sollten durch die Vorsorge der 5 Maͤchte solche Austausche und Anordnun⸗ gen jwischen beiden Laͤndern getroffen werden, die ihnen den gegen⸗ seitigen Vortheil einer völligen Äbgraͤnzung der Besitzungen und einer freien Verbindung zwischen den innerhalb ihrer respekti⸗ ven Graäͤnzen belegenen Stddten und. Orten sichern würden. Da Belgien im alten Gebiete der vereinigten Provinzen keine En— klaven besitzt, so war diese Bestimmung augenscheinlich zu Gunsten Hollands. Die vorgeschlagenen Praͤliminarien sprechen dagegen nur von freundschaftlichen Auswechselungen zwischen Holland und Bel⸗— qien, die nach gegenseitiger Konvenien; getroffen werden konnten; von einer volligen Abgränzung aber, so wie von einer freien Ver— vindung und der von den Mächten eingegangenen Verpflichtung, Anordnungen herbeizufsihren, um diese Vortheile beiden Ländern zu sichern, ist gar nicht die Rede mehr. — Der 6te Artikel der vorge⸗ schlagenen Praͤliminarien befindet sich nicht im Anhange . „Die gegenseitige Rdͤumung der Gebiete, Staͤdte und Srte, heißt es dort, „wird unabhaͤngig von den Anordnungen hinsicht= lich der Auswechselungen stättsinden.“ Eine solche Riumung aber, bevor Alles abgemacht ist, würde Holland der Haupt- Bürgschaft berauben, die es gegen ein revolutionnirtes Land hat, um das voll— streckt zu sehen, was stipulirt wurde. Diese Burgschaft ward ihm von der Konferenz selbst ,, die, dem Anhange A des Pro
tokolls Nr. 16 zufolge, den Belgischen Autoritäten erklaͤren ließ, daß, wenn die Belgischen Truppen bis zum 209. Januar nicht in die Stellungen zurückgekehrt seyn warden, welche sie am 21. Rovember inne hatten, die Citadelle von Antwerpen nicht gerdumt werden sollte, und es iß bekannt, daß die Belgischen Truppen am 29. Jan. nicht in ibre fruheren 2 zurückkehrten. — Nach dem Iten Artikel der vorgeschlagenen Prälimingrien soll die Theilnahme Bel⸗ giens an der Rheinschiffahrt vermittelst der zwischen diesem Strom und der Schelde belegenen inneren Gewaͤsser der Gegenstand einer besonderen Unterhandlung zwischen den dabei interessirten Parteien ausmachen, wobei die 3 Machte ihre guten Dienste anbieten wiüͤr— den. Es ist wichtig, hier zu bemerken, wie unzulaͤssig dieser Vor⸗ schlag ist, von dem in dem Anhange Aà nichts gefagt wird. In der That waͤre der König, so geneigt er auch ist, auf der Steile eine Unterhandlung zu eröffnen, um, nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses, eine freie Schiffahrt auf der Schelde anzuord⸗ nen, nicht im Stande, in dieser Unterhandlung die guten Dienste anderer Maͤchte, besonders derer, anzunehmen, die bei dieser Ange⸗ legenheit selbst betheiligt seyn möchten. Hier ist zu sehr von der Wurde des Konig bie Re , keit Hollands und von der Achtung der Maͤchte für die Unabhaäͤngigkest aller Voͤlker, als daß
*
also au 3, * nutzung des Kanals von Gent nach Terneuze und desjenigen von Zuid⸗
bnigs
1226 es nöthig waͤre, sich laͤnger bei diesem Gegenstande aufzuhalten. —
Die Benutzung der Kanäle in Holland steht allen Nationen frei ch den Beller Eine spezielle Bestimmung, welche die Be
Willems vaart den Bewohnern beider Laͤnder freistellt, wurde folg⸗ lich eine Ausnahme seyn. — Der 3Zte Artikel der , . Praͤliminarien schweigt üͤber die Bestimẽmaung im Artikel 5 des An⸗= hanges A, nach welchem, wenn sich eischin den Graͤnz⸗Kommis⸗ sarien Streitigkeiten erhiben, die nicht freundschaftlich beigelegt werden konnten, die vereinigten Hofe mit ihrer Vermittelung ein⸗ schreiten und die Streitigkeiten auf die der aufgestellten Grundlage angemessensten Weise beilegen wuͤrden. Um Allem ein Ende zu machen, beduͤrfte es dann nur einer einfachen abschlaͤgigen Antwort von Seiten der Belgischen Graͤnz Kommissarien. Der Fte Artikel, obgleich ziemlich i ng en mit dem ten des Anhanges A, ist nicht so deutlich in Betreff der Ausschließung des Großherzogthums Luxemburg, de⸗ ren im Artikel gar nicht mehr erwaͤhnt wird. — Die Artikel 13 und 3 ersetzen die J letzten Artikel des Anhanges A, die sich auf die Theilung der Schulben beziehen. Sie sind durchaus unvollstaͤndig und stellen eine ganz veränderte Grundlage dar, bei welcher man in Bezug auf Holland alle Entschaͤdigungen und zahlreiche Opfer vergessen zu haben scheint; der Haag wird nicht mehr als Verei nigungspiatz der Liquidations-Kommissarien genannt; es ist keine Rede mehr von der Vermittelung der fein Höfe, um im Fall von Streitigkeiten, die man nicht freundschaftlich beilegte, die Sache auf die angemessenste Weise in Ordnung zu bringen; alles Unterlassungen, welche die Belgischen Liquidatoren befaͤhigen wür⸗ den, jeder Uebercinkunft auszuweichen. Nach dem Artikel 13 soll es die erste Arbeit der Liquidations-Commissaire seyn, die Quote zu bestimmen, die Belgien provisorisch zu zahlen haben wuͤrde, und dann, mit. Vorbehalt der Liquidation, eine Summe zur Bezahlung eines Theiles der Zinsen fuͤr die im vorhergehenden Artikel erwaͤhn⸗ ten Schulden. Dagegen macht der Artikel 17 des Anhanges A diese Zahlung von dem Zusammentreten der Liquidations Kommis⸗ sarien völlig unabhaͤngig, indem er festsetzt, daß, bis zur Beendigung der Arbeiten dieser Kommissarien, Belgien gehalten seyn solle, pro⸗ visorisch und mit Vorbehalt der Liquidation, seine Quote fuͤr die Zin⸗ sen und zur Tilgung der Schulden des vereinigten Koͤnigreiches der Nie⸗ derlande nach den in den Artikeln 10 und 41 bestimmten Saͤtzen zu zahlen. Diese Abweichung scheint sehr wesentlich, da nach dem Artikel 13 der vorgeschlagenen Praͤlimingrien Belgien nur die Absendung seiner Liquidatoren verschieben konnte, um zugleich guch die Zahlung seiner Quote fuͤr Zinsen und Schuldentilgung aufzuschieben. Diese an und fuͤr sich schon wichtigen Einwürfe erlangen einen noch höheren Grad von Wichtigkeit, wenn man auf die Grundsaͤtze zuruͤckkommt, welche die Konferenz bei Feststellung der Schulden des Koͤnigreiches der Niederlande leiteten, und die in der Einleitung zum Protokoll vom 25. Jannar so deutlich ausgesprochen sind. Es giebt frei⸗ lich, mit. Beruͤcksichtigung der Theilung dieser Schuld, ge⸗ wisse Punkte, die allein von Belgiens Gutduͤnken abhaͤngig ge⸗ macht wurden, und hierin findet Holland seine Rechte durch die Benennung „Vorschlaͤge“, die sich im jwejten der Tren⸗ nungs-Grundlage vorfindet, um so weniger beeintraͤchtigt, als der 18 Artikel es ihm mit Vermittelung der fuͤnf Hofe schließ⸗ lich uͤberlaßt, die finanziellen Differenzen mit Belgien „in einem den in der Trennungs-Akte enthaltenen Bestimmungen am meisten angemessenen Sinne“ zu beseitigen. Was aber Holland als die sicherste Buͤrgschaft gegen alle Üüngewißheit diente, und was Se. Maj. am meisten veranlaßte, nicht nur den Fundamental⸗Anordnun⸗ gen „in Betreff der Graͤnzen“, sondern auch den fur die Schulden⸗ Theilung „vorgeschlagenen“ beizutreten, war die Versicherung zu Ende des 12ten Protokolls, „daß der künftige Souverain von Belgien die in genanntem Protokoll enthaltenen Bestimmungen!/ die sich namlich auf die Schuldentheilung beziehen, annehmen mußte. — Wie sollte sich diesen Thatsachen gegenuber der König jetzt mit einer Liquidation begnuͤ⸗ gen konnen, von der , Schulden we , . bleiben sol⸗ len, die Holland nur in Folge der Üünion zur Last fielen, so wie alle von ihm gebrachte Opfer, um diese Union zu bewirken, und wie soll er auf diefe Weise einem Vertrage beitreten, der, weit entfernt, die gerechten Erwartungen seiner treuen Unterthanen zu rechtfertigen, ihr Vermögen einer unvermeidlichen Katastrophe aussetzen wurde? — Der 13te Artikel setzt eine Thatsache voraus, die in Holland nicht stattfindet, wo in Folge der Belgischen Insurreection kein Be⸗ schlag auf Privat⸗Vermdgen gelegt worden ist. Naͤhme man diesen Artikel an, so wuͤrde man sich geradezu als Theilnehmer an einer Ungerechtigkeit bekennen, die nur die Belgische Regierung beging. Uebrigens ist der neue Artikel mangelhaft, und vergleicht man ihn mit dem Artikel 14 des Anhanges, so wird man beinahe zweifelhaft, ob das Vermögen und die Domainen des Hauses Oranien am Ende nicht bei Aufhebung der Beschlagnahme wurden qusgeschlossen wer⸗ den. — Ew. Excellenjen werden mir erlauben, diese Parallelen mit einer allgemeinen Bemerkung zu schließen, die sich auf mehrere we⸗ sentliche Artikel der vorgesch . Praͤliminarten bezieht. An die Stelle naͤmlich der Genauigkelt und Klarheit im Anhange A stößt man hier auf eine unbestimmte und doppelt gefaͤhrliche Abfassung, da es sich hier nicht darum handelt, seine Verhaͤltnisse mit einer auf solider Grundlage ruhenden Regierung a , sondern mit ei⸗ ner in revolutionngirem Zustande sich befindenden, deren einmal anerkannte Neutralitaͤt die zuflucht zu den Waffen, im Fall sie sich einem billigen Vergleich widersetzen würde, neutralisiren konnte, besonders da die 5 Maͤchte laut Artikel 17 sich damit begnuͤgen, mit ihren guten Diensten hinzuzutreten, wenn die betheiligten Par⸗ teien es verlangen sollten, ohne sich fa verpflichten, oder sich dar⸗ über auszulassen, daß sie auf das Verlangen einer der beiden Par⸗ teien hinzutreten wurden, und ohne foͤrmlich, wie im Anhange A, zu erklaren, daß sie als Vermittler auftreten und die Sachen dem Inhalt des besagten Anhanges so angemessen als möglich, abmachen würden. Die Praäͤlimingrien mithin, weit entfernt, ein Ziel dar⸗ zubieten, weder fuͤr die Theilung der Schulden, noch fuͤr die Graͤn⸗ zen oder fuͤr andere Gegenstaͤnde, liefern im Gegentheil an Belgien die Mittel, durch willkuͤrliche e gung Alles nur vroblemgtisch zu lassen. Schon haben die uber diese Prälimingrien in Bruͤssel statt⸗ gehabten Diskussionen diese Wahrheit an den Tag gebrgcht, und die Rede dessen, der die auswaͤrtigen Angelegenheiten Belgiens leitet, zeigt deutlich genug, was Holland sich von dem Beitritt Sr. Maj. zu den vorgeschlagenen Praͤlimingrien zu versprechen hat. Die von ihm gegebenen Details sind um so bemerkenswerther, da er, seiner Stellung nach, nothwendiger Weise die Unterhandlungen und Schritte der Belgischen Commissaire in London leitete und mithin alle Um⸗ stände genau kennen mußte. Außer diesen Betrachtungen, welche die Hauptzüͤge jener Artikel betreffen, hat man nicht umhin koͤnnen, die Bemerkung zu machen, daß die neu gewahlte Form von Praͤliminarien zu einem Friedens-Vertrage die Frage über das Recht der Souve⸗ rainctaͤt berührt, welche das 1210 Protokoll und der Anhang A, wo nur von Trennung die Rede ist, unangetastet lassen. Vorausge
setzt aber auch, daß der König dahin einwilligen konnte, daß die⸗ ser wichtige Gegenstand in die Waagschale der Ausgleichung zwischen Holland und Belgien gelegt wuͤrde, so wuͤrde sich Sc. Majestaͤt nur gegen gehbrige Aequivalent, daß heißt unter Bedingungen dazu entschließen, wie sie die Billigkeit, die gerechte Sache ünd das In⸗ teresse Hollands erheischen — Wenn hiernach die vorgeschla⸗ genen Artikel auf Se. Majestaͤt einen schmerzlichen Eindruck machten, so hat die . die man den Unterhandlungen , nicht minder Ihr Allerhoͤchstes Bedauern erregt. — Als die Fortdauer des Aufstandes (in Belgien) eine Unter⸗ stuͤtzung von Seiten der Bundesgenossen des Königs als nothwendig erscheinen ließ, erbat sich Se. Majestaͤt kraft der Traktaten ihre Mitwirkung zur Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung. Wie⸗ wohl zu diesem Zwecke vereinigt, nahm die Londoner Konferenz, statt an die Erreichung desselben, wie sich dies hatte hoffen lassen, zu denken, sehr bald eine ganz entgegengesetzte Richtung, die sich nur aus den Folgen des Aufstandes erklaͤren laßt. Inzwischen er⸗ klärte sie doch Pffentlich, daß, von dem Prinzipe zer Trennung Hol⸗ lands von Belgien ausgehend, die Rechte des ersten Landes geachtet
und gehandhabt werden wuͤrden. Durch ihr zwoölftes Protokoll sien sie die Grundlagen auf, die bei der Trennung Belgiens von Hollan beobachtet werden sollten. Der wichtigen Gruͤnde ungeachtet, sich darlegen ließen, diese nicht anzunchmen, wurden sie boch vn Könige genehmigt, in der Absicht, Holland ungesaͤumt wieder n Auslande sicher zu stellen und dadurch die Fortdauer seiner innern Ruhe zu sichern, welche zu achten den Belgiern ausdrücklich durn Art. der Anlage A. befohlen worden war. Belgien schlug g nen anderen Weg ein; es fuhr fort, stets neue ünhaltbare Fyr derungen an den Tag zu legen, verweigerte den vorgeschlageng Vergleich und vergaß sich gegen die Konferenz durch einc Hand lungsweise, wie sie bisher in den Annalen der Diplomatie noch nich vorgekommen ist. Nachdem dieser Stand der Dinge mehrere M
nate lang gedguert hatte, sah der Koͤnig sich genbthigt, darauf ann. tragen, daß die von der Konferenz ein . , n, Verbindlichtes Belgien zu zwingen, sich nach den org fh agenen Grundlagen de Trennung zu richten, in Ausführung gebracht werde. Die Kone renz setzte der Belgischen Regierung den 1sten Juni als letzten Ta min zur Annahme fest. Nachdem dieser Termin und die ersten Tag des Monats ohne Resultat verstrichen waren, berichtete die Kong. renz den Bevollmaͤchtigten des Koͤnigs durch eine Note vom ten Juni, daß, den am vorigen Tage von Bruͤssel empfangenen Nachrigh ten zufolge, die Belgier sich nicht durch Annahme der Grundlagen der ,, in diejenige Stellung gegen die fuͤnf Maͤchte gebratzt haben, in welcher sich der Koͤnig, der dlesen Grundlagen volistaͤnd beigetreten sey, gegen sie befaͤnde; daß Lord Ponsonby definitiv zi ruͤckberufen worden sey; daß der General Belliard von der Regt rung Sr. Maj, des Königs der Franzosen Befehl erhalten ha Bruͤssel zu verlassen, sobald Lord Ponsonby von dort abreisen wärn, und daß endlich die Konferenz mit den Maaßregeln beschaͤftigt se, welche die von den fuͤnf Maͤchten gegen den König eingegang— nen Verbindlichkeiten erheischen möchten. — Solchergestalt ma der Stand der Sachen am Iten Juni, und die Regierum Sr. Majestaͤt setzte die Zubereitungen fort, um ihre eigenen Mittel mit denen der fuͤnf Maͤchte zur Erreichung des Zweckes zu vereinigen, als sie vernahm, daß die Konferenz, Fan ihrerseits Zwangsmittel zur Ausfuͤhrung der mit Hinsicht auf den Koͤnig getroffenen Anordnungen zu verfugen, einen ganz abweichen— den Weg einzuschlagen beschlossen habe, und daß sie, indem sie d Weigerung der Belgier, die angeordneten Grundlagen anzunehmen, zuließ, sich mit einem neuen Arrangement beschaͤftige, das dem er. sten schnurstracks entgegen, den anerkannten Rechten Hollands nach— theilig und ein Zeichen sey, wie sehr den Belgiern ihre in Londa angewandten Bemuͤhungen gelungen seyen, und welches große Ver⸗ langen man trage, alle Bewilligungen dermaßen zum Vortheile der Belgier zu stellen, daß man einer guͤnstigen Aufnahme der Beyin, gungen in Belgien versichert seyn konnte. — Die achtzehn Artikel, welche ich die Ehre hatte, von Ewr. Excellenzen zu erhalten, un die den beiden Parteien als Praäͤlimingrien eines Friedens⸗Vertraget vorgeschlagen werden, haben dies bestaͤtigt. Der unerwartete In— halt dieses Aktenstuͤckes hat Se. Maj um so schmerzhafter beruͤhr, als daraus hervorgeht, daß es die Konferenz nicht fuͤr noͤthig gr halten, auch nur eine einzige von den vielen Bemerkungen, die Seitens der Niederlaͤndischen Bevollmächtigten gemacht wurden, zu benutzen Der größere Theil dieser Artikel scheint im Einverstaͤndnisse mit denjenigen abgefaßt zu seyn, welche die Macht in Belgien ausuͤben, allein ohne diesen Anschein beachten zu wollen, ist es doch That— sache, daß sie gleichzeitig an Belgien und an Holland mitgetheilt wurden, und daß man sich mit dem Kabinet vom Haag nicht vorher uber deren Inhalt berieth, wie Se. Majestaͤt Grund hatte, es so= wohl wegen der Stellung zu erwarten, in welcher er sich durch An= nahme der Trennungs⸗Grundlagen zu der Konferenz befand, alt des urspruͤnglichen Zweckes halber, der die Zusammentretung der Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Machte und des Koͤnigs veranlaßt hatwt, so wie endlich um dessentwillen, was ein gesetzmaͤßiger Souverain, der auf die Gerechtigkeit und auf Vertraͤge sich stuͤtzt, das Rech hat, zu reklamiren, sobald es sich darum handelt, ihn und sein ge treues Volk gegen die Usurpgtionen des Aufruhrs zu vertheihi— gen. — So wichtig ubrigens die Krisis ist, in welche ein Zusam— mentreffen ungluͤcklicher Umstaͤnde Europa und besonders Holland verwickelt hat, werden die Bestrebungen des Königs doch ruhig mitten unter der allgemeinen Aufregung ferner den Sturm zu he— schwoͤren suchen, indem sie Maͤßigung mit Festigkeit vereinigen wer= den; nach dem Beispiele der maͤchtigsten Monarchen, indem er die jenigen seiner Unterthanen, welche sich seiner Autoritaͤt entzogen haben, ihrem Schicksale überlaßt; niemals wird er ihnen jedoch die Rechte Hollands zum Opfer bringen. Da ihn nun eine reifliche Untersuchung uͤberzeugt hat, daß die Praͤliminar⸗Artikel die theuer⸗ sten Interessen des Vaterlandes der Gnade der Insurreetion uͤbet⸗ lassen wurden, so kann er dieselben nicht annehmen und muß auß neue, wie ich durch Gegenwaͤrtiges die Ehre habe es in seinen Namen zu thun, von Seiten der funf Maͤchte die Ausfuͤhrung der gegenseitigen Verbindlichkeit fordern, welche die Maͤchte und der König mit einander eingegangen, die Ersteren durch die Protokoll Nr. 1 und 12, und Se. Majestaͤt durch den Beitritt zu den Grund= . der Trennung, welche die Konferenz selbst in ihrem Prote— kolle Nr. 15 fuͤr unwiderruflich erklaͤrt hat. — Seit dem Beginne der Belgischen Insurrection hat der König nicht aufgehört, Beweis davon zu geben, wie sehr es ihm am Herzen liege, zur Aufrechthel— tung des allgemeinen Friedens beizutragen; Se. Majestaͤt werden j. doch niemals den Grundsatz zun m nden, daß dieser Friede mi der Ehre und dem Wohlseyn Hollands allein erkauft. werden soll ein Grundsatz, der zu gleicher Zeit sowohl dem Gefuͤhle, das Mn König von seinem guten Rechte und seiner Wurde hegt, als selt dem Interesse des allgemeinen Friedens zuwider seyn wuͤrde; dey weit davon entfernt, an Festigkeit zu gewinnen, sich nur dadurt kompromittirt sehen moͤchte, däß ein den Gesetzen unterworfenes um seinen Institutionen getreues Volk einer Bevölkerung aufgeopfeht wird, welche die gesellschaftlichen Bande zerrissen hat und die Recht nicht achtet. Der Koͤnig zaͤhlt auf die Freundschaft und aufgeklärte Politik seiner Verbuͤndeten zu sehr, um nicht zu hoffen, daß sie dit selben Gesinnungen theilen werden. Es wurde uͤberfluͤssig seyn, zu bemer⸗ ken, daß die Erhaltung des Europaͤischen Friedens nicht etwa von der Mit- wirkung Belgiens bloß abhaͤngt, so wie daß für diesen Frieden nichts gewonnen seyn möchte, wenn man die Frage von Bruͤssel nach den Hagg verlegt, und daß die Nothwendigkeit, in der sich der König befinden durfte, mit bewaffneter Hand von den Belgiern solche Be— dingungen der Trennung zu erlangen, die der Billigkeit gem
waͤren, ganz dieselbe Krise herbeifuͤhren wurde, welcher, die weisen und menschenfreundlichen Absichten der fuͤnf Maͤchte vorzubeugen suchen. — Was die Wahl eines Belgischen Monarchen betrifft, s verlaͤßt sich der Koͤnig auf die Erklarung der fuͤnf Hofe in dem 12ten und 19ten Protokolle, daß namlich in ihren Augen der Souperain jenes Landes nothwendig den Grundsaͤtzen der Existenz des Landes selbst entsprechen, durch seine persoͤnliche Stellung der Sicherheit der benachbarten Staaten genügen, zu diesem Ende die in dem Protokolle 11 und 12 festgesetzten Anordnungen ohne Vorbehalt an. nehmen und sich in dem Stand befinden muͤsse, den . den friedlichen Genuß derselben sichern zu kbnnen. — Nach dieser Er= klaͤrung, welche eine Verpflichtung gegen den König geworden ist, nachdem derselbe die Grundlagen der Trennung, wie sie im 12. Pro—⸗ tokolle verzeichnet waren, angenommen hatte, würden Se. Maj, in dem Sun daß ein zur Herrschaft über Belgien berufener Fuͤrst dieselbe annaͤhme und Besitz davon ergriffe, ohne vorher den besagten Anord- nungen beigetreten zu seyn, schon deshalb allein diesen Fürsten als in eine feindselige Stellung gegen Sie versetzt und als Ihren Feind betrachten. — Ich benutze mik Vergnügen die gegenwärtige Gele⸗ genheit, um Eure Excellenzen zu ersuchen, die Versicherung meiner Hochachtung zu genehmigen.
Im Haag, den 12. Juli 1831. . (gez.. Verstolk van Soelen.“
Gent, 19. Juli. Nachdem Leopold J. den ihm überreich⸗ ten Ehren⸗Wein gekostet hatte, richtete er folgende Worte an die
ewuͤnschte i P
n, er e g nne n , , . ꝛ
chörden und die anwesenden Offsiere: „Meine Herren! Als der versah ich mich nicht des Empfanges, welcher mir hier
dig, Theil wird, und ich kann Ihnen nicht ausdrücken, wie sehr 9 F denselben zu schätzen weiß. Ich weiß, daß die Stadt Gent
w der Revolution in ihrer Industrie viel gelitten hat. Wenn 6 nach Erfüllung der Pflichten, welche mir die Belgische Con⸗ ution auferlegt, definitiv Oberhaupt des Staates seyn werde, im wird es meine nächste Sorge seyn, mich mit dem Wohl⸗ mnd Ihrer Fabriken, so wie mit den Interessen des ganzen Kö⸗ gfreichs, zu beschäftigen. Belgisches Blut, so hoffe ich, ein Blut, uches jedem edelmüthigen Herzen theuer seyn muß, wird nicht
cht vergossen werden; und wenn das Vaterland ein edles Opfer
langt, so werde ich all das Meinige daran setzen, um seine abhängigkeit und sein Glück zu sichern.“ Diese Worte wur⸗ n von den lebhaftesten Beifallsbejeigungen begleitet. Heute sorgen hat der König mehrere Fabriken, die Universität, das mnrhistorische Kabinet und die Kathedrale von „St. Bavon“ sicht. Ueberall wurde er mit dem lebhastesten Jubel empfan⸗ n. — Gegen 3 Uhr verließ der König in Begleitung eines inzenden Gefolges die Stadt. Se. Majestät haben der Ad⸗ uinsstration des Wohlthätigkeits-Bureaus eine Summe von hooh Fr. zustellen lassen, um augenblicklich unter die Armen sctheilt zu werden, und die Bemerkung hinzugefügt, daß es hre nächste Sorge seyn würde, an der Unterstützung der ärme⸗ nä Klassen zu arbeiten.
Brüssel, 20. Juli. Bei Beginn der heutigen Sitzung kKongresses ergriff Herr van Meenen das Wort und lagte sich, daß zu der gestern anberaumten Abend⸗Sitzung sich her der Präsident noch das Bureau eingefunden habe. Er sdlangte, daß dieser grobe Verstoß gegen die Versammlung in s Protokoll aufgenommen werde, oder daß wenigstens das Bu— ü eine Erklärung darüber abgebe. Der Präsident, Herr von serlache, sagte: „Meine Herren, ich war gestern zu dem Hrn. sgenten eingeladen, um mich mit demselben über das Programm der morgenden Feierlichkeit zu verständigen. Am Abend be⸗ ten wir uns mit mehreren Mitgliedern des Bureaus nach seken, um den König von den getroffenen Anstalten in Kenntniß nsetzen; ich glaube, daß dies um so mehr angemessen war, als an dem Könige das Protokoll mittheilen mußte, welches er ü Leistung seines Eides zu unterzeichnen hat. Um 7 Uhr n hier abgefahren, dachten wir, um 8 Uhr wieder in Brüssel hn zu können, weil wir glaubten, daß der König bereits im Echlosse eingetroffen seyn würde. Aber der König, von der enge, welche ihm entgegenströmte, aufgehalten, kam erst m ioß Uhr an. Wir warteten von einem Augenblick zum an⸗ wren, da wir nicht gern zurückkehren wollten, ohne unseren Auf— lug vollzogen zu haben. Dies, meine Herren, hat uns verhin— wn, zur bestimmten Stunde hier anwesend zu seyn. Ich ge—
sche ein, daß es ein Versehen ist, und es thut mir gewiß am heiten leid; aber keiner von uns hat die Absicht gehabt, die
mm Kongresse gebührende Achtung aus den Augen zu setzen. gh hoffe auch, daß Niemand uns so verkennen wird, dies zu üben.“ (Nein, nein!) Diese Erklärung genügte der Ver— nmlung, und man ging zur Tagesordnung über. Herr Rai⸗ im bat hierauf um die Erlaubniß, den Bericht über die Wahl des ern von Sauvage abstatten zu bürfen. Diesem Vorschlag widersetzte ch die Opposstion mit großer Heftigkeit, unter dem Vorwande, daß se Zeit viel zu kurz sey, um sich noch mit dergleichen Angele⸗ nheiten beschäftigen zu können. Endlich ward indeß doch der sricht abgestattet und die Zulassung des Hrn. v. Sauvage 119 Stimmen gegen 18 beschlossen. — Dbdemnächst ging man Diskussion über die Bewilligung der provisorischen Kredite e. Nach einer langen Debatte wurden die Anträge der Mi— ser durch 151 Stimmen gegen 6 genehmigt. Schließlich wurde uch das von der gestern ernannten Kommission entworfene Ge— über die Presse mit gl Stimmen gegen 25 angenommen. De Sitzung wurde um 55 Uhr aufgehoben und eine Abend⸗ Fizung um 7 Uhr festgesetzt. Gestern um 8 Uhr Abends verkündigte der Kanonen-Don⸗ hn die Ankunft des Prinzen Leopold auf dem Schlosse Laeken. Der Belgische Moniteur enthält Folgendes über die Abtei des Königs von Gent und dessen Ankunft in Laeken: Der König hat Gent gestern gegen 3 Uhr Nachmittags ver⸗— ssen. Er wurde in Alost mit lautem Jubel empfangen und sg daselbst im Stadthause ab, wo er von den Behörden em— saͤngen wurde. In einer gewissen Entfernung von Alost be— füfte den König eine Deputation der Bürgermeister, der er zende Antwort ertheilte: „„Ich habe eine glänzende und glück— he Lage nur verlassen, um mich dem Glücke Belgiens zu wid— In. Ich komme mit der sesten Absicht zu Ihnen, Ihre Insti⸗ hionen zu befestigen, Ihre Freiheiten aufrecht zu erhalten und fen Achtung zu verschaffen und Ihre Unabhängigkeit zu ver⸗ sidigen. Der rührende Empfang, welcher mir seit meinem ersten Ethritt auf Belgischem Gebiet zu Theil wird, beweist mir, daß, wem ich die Krone angenommen, ich einen National-Wunsch üllt habe. Ich rechne auf Sie, m. H., und Sie können, s Ihre Rechte und alle Ihre Interessen anlangt, auf mich shnen.“ — Der Gouverneur von Brabant empfing den König den Gränzen der Provinz. Der König hat sich auf dem hege mehreremale in seinem Wagen erhoben, tief ergriffen bei Anblick der unzähligen Volksmenge, welche ihn mit einstim—⸗ gen Beifalls-Bezeigungen empfing. Ein Theil der Bevölke⸗ ng Brüssels war dem Könige entgegengekommen, die Equi—⸗ zen drängten sich auf dem Wege, der nach Laeken führt. Die senge war so groß, daß Se. Majestät erst um 103 Uhr in keken eintreffen konnten, wo Sie von dem Herrn Regenten ß dem Präsidenten des Kongresses empfangen wurden. Es unmöglich, das Rührende der Zusammenkunft des Königs dem Regenten zu beschreiben. Der König hat dem Präst— men des Kongresses zu erkennen gegeben, daß er wünsche, ih der Inauguration alle Deputirte zu einem Gasimahle bei zu sehen.“ ; Man schreibt aus Ostende vom 1sten Juli: „In dem Ge— e des Königs bemerkte man den General Mellinet zu Pferde; senungeachtet war er der einzige von den in Ostende anwe— Den höheren Offizieren, welcher von dem Könige nicht zur fel gezogen wurde.“ — — Brüssel, 20. Juli. Gestern Abends nach 8 Uhr Se. K. Hoheit der Prinz Leopold in der nach Gent führen— n hiesigen Vorstadt Molenbeck St. Jean angekommen, von wo nachdem er die Begrüßung der dortigen Lokal-Behörde ent⸗ zengenommen hatte, auf einem außerhalb der Stadt gelege⸗ en Wege nach dem Schlosse Laecken sich begab, um dort bis otgen, dem Tage seines hiesigen Einzuges und seiner Huldi⸗ g, zu verweilen. Die Kunststraße von Brüssel nach Gent ft auf drei Stunden Weges mit Menschen und Equipagen he— kt. Ueberall begrüßte man den Ankommenden als den guten senius, der dazu bestjmmt sey, den trüben Tagen der Gesetzlo⸗ seit und der bürgerlichen Unruhen ein Ende zu machen. Es tt besonders jetzt deutlich hervor, wie sehr im Grunde der
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größere, Theil allet hiesigen Einwohner der Aufregungen überdrüssig ist, die zum Theil von der republikanischen Partei eines Nachbarlandes und zum Theil von einer ein—⸗ heimischen Faction ausgegangen und so lange mit Glück erneuert worden sind, als noch kein fester Stand der Dinge den dabei be⸗ theiligten Abenteurern die Hoffnung nahm, ihre Pläne gelingen zu k. Merkwürdig ist es, daß gerade jetzt so viele laute mündliche Aeußerungen vernommen werden, die von einer weh⸗ müthigen Rückerinnerung an den Wohlstand zeugen, den die Regierung des Königs Wilhelm nicht bloß in Brüssel, sondern in ganz Belgien verbreitet hat, und daß heute von vielen Brüs⸗— selern die Leutseligkeit des Prinzen von Oranien mit der des Prinzen Leopold, und zwar nicht zum Nachtheile des Ersteren, verglichen worden ist. Auch ein vom Lynx heute mitgetheilter Artikel über den hohen Schwung, den das Unterrichts⸗Wesen in Bel⸗ gien unter der Regierung des Königs der Niederlande genommen hatte, scheint mit großem gn eye gelesen zu werden. Indessen, aller dieser Rückerinnerungen ungeachtet, ist doch der Wunsch vorherr⸗ schend, die gefährliche Feit des Bürgerkrieges ganz ent⸗ fernt zu sehen, und Jeder hört es gern, wenn die guten Eigenschaften des neuen Königs hervorgehoben und ange— rühmt werden. Auch der größere Theil der bekannten vor— nehmen Familien zeigt sich geneigt, den Hof des neuen Königs durch ihren Glanz zu verherrlichen; einige nehmen zwar noch An⸗ stand, dies zu thun, wollen es jedoch, sobald der König Leopold auch von den auswärtigen Mächten anerkannt und von dem Nimbus der Diplomotie umgeben seyn wird. — Im Allgemei⸗ nen hat man bemerkt, daß die von dem Prinzen auf seiner Reise⸗ Route ertheilten Antworten großen Jubel erweckt haben; man findet sie inhaltsvoll und konzis, aber auch der Würde und dem Königlichen Anstand entsprechend. Zu dem morgenden Einzuge des Prinzen werden große Vorbereitungen getroffen. Die Estrade auf dem Königsplatze ist geschmackvoll; seltsam macht sich in⸗ dessen die blaue Blouse, die im Innern der Trophäen gemalt ist, unter denen sich die sogenannten Waffenthaten von Brüssel, Waelhem, Berchem, Venloo u. s. w. verzeichnet finden. Einige scheinen zu wünschen, daß der Prinz hier mit der Blouse beklei⸗ det einziehen möge; gestern ist er in der Belgischen Armee⸗Uni⸗ form gesehen worden.
G ole n.
Warschau, 21. Juli. Der Generalissimus Skrzynezki hat in den letzten Tagen mehrere Tages⸗-Befehle, theils in Modlin, theils in Warschau, erlassen. Durch den ersten derselben wird denjenigen Offizieren, welche, obgleich längst an ihren Bestim⸗ mungsort beordert, sich doch noch nicht bei ihren betreffenden Regimentern gestellt haben, angezeigt, daß, wenn sle dies nicht bis zum 20sten d. M. thäten und ssch über ihr Ausbleiben recht⸗ fertigten, sie alle aus der Rangliste gestrichen und durch andere ersetzt werden sollen. Der zweite ist eine Dank⸗AUAdresse im Namen der Nation, für die derselben geleisteten Dienste, an den Kommandanten der Festung Modlin, Grafen Ledochowski, und
den Major vom Ingenieur-Corps, Schultz, welcher zugleich für
die treffliche Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten zum Oberst⸗Lieutenant ernannt wird. Es heißt darin, daß die Festungswerke von Modlin im Verhältniß der dazu verwandten Zeit und Mit⸗ tel außerordentlich vorgeschritten seyen, und zwar mit erstaunen⸗ der Schonung der dafür bestimmten Fonds. — Durch den drit⸗ ten werden Beförderungen, Versetzungen, Ertheilungen von Eh⸗ renzeichen und Entlassungen in der Armee vorgenommen und mehrere Kommando's vertheilt; es erhalten der Bri⸗ gade⸗General Bonifacius Jagmin den Befehl über die Iste Kavallerie Divisson, der Brigade⸗ General Ambrost⸗ us Skarzhnski über die zweite Brigade der dritten Ka⸗ vallerie⸗Division, die Obersten Szydlowski, Myeielski, Schneide und Mlokossewiez über einzelne Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Bri⸗ gaden. — In dem vierten, welcher von ähnlichem Inhalte ist, werden die Kommando's über die 3. Brigade der 3. Kavallerie— Division dem Brigade-Geueral Gawronski und über die 1. Bri⸗ gade der 1. Kavallerie⸗Dioision dem Oberst Czarnomski überge⸗ den. — Durch den fünften wird bekannt gemacht, daß ein Co⸗ mité eingesetzt worden ist, vor welchem sich alle nach dem 29sten November 1830 ernannte und nicht durch Tagesbefehle publizirte Offiziere über ihre Grade legitimiren sollen, um dadurch zu ver⸗ hindern, daß Individuen, welche ungesetzliche Offizier⸗Ernennun⸗ gen besitzen, sich vermittelst derselben der Conscription entziehen, oder, wie es schon geschehen ist, auf Grund dieser Ernennungen auf Sold Anspruch machen. Demnach sollen alle oben genannte Offiziere bis zum 10. August dem unter Vorsitz des Generals der Infanterie, Krasinski, gebildeten Comité ihre Legitimatione n vorlegen. Die von diesem Comité anerkannten Offiziere sollen dann durch einen Tagesbefehl bekannt gemacht werden.
Die National⸗Regierung hat, auf Vorstellung des Ober— Befehlshabers der National-Garde, unterm 19. d. mehrere Be⸗ förderungen in derselben vorgenommen.
Der General-Gouverneur der Hauptstadt hat unterm 18ten d. eine Bekanntmachung erlassen, worin er den Bewohnern von Warschau anzeigt, daß der Feind sich auf dem linken Weichsel⸗ ufer befinde, und daß seine Schaaren sich wahrscheinlich der Hauptstadt nähern würden; daß ein Theil der National-Armee zwischen dem Bug und der Weichsel die Offensive ergriffen habe, wo bereits Vortheile errungen worden seyen, und daß der Wi⸗ derstand der Hauptstadt jenem Theil Zeit verschaffen werde, diese Vortheile zu verfolgen und den Feind dort zurückzudrängen, wah— rend die Polnischen Truppen, welche nicht zu jener Expedition gehören, sich vor Warschau zusammenzögen, um es zu verthei— digen. Hierauf fordert er die Einwohner auf, an dieser Ver⸗ theidigung Theil zu nehmen und sich täglich vom s Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends im Rathhause oder auch bei den Bezirks⸗ Kommissarien zu melden, wo sie in den dazu eröffneten Listen eintragen sollen, mit welcher Waffe sie dienen und wo sie ihren Platz angewiesen haben wollten, ob in der Stadt selbst, auf den Schanzen, oder auch innerhalb der Schanzen. Die Warschauer Freiwilligen sollen auf keinen Fall in einem weiteren Umkreis, als höchstens eine Meile von der Stadt, gebraucht, jene Listen aber morgen schon geschlossen werden.
Es ist befunden worden, daß das gegenwärtig in Polen ver⸗ pflichtende Militair⸗Gesetz, das Verfahren und die Organisation der Kriegs⸗Gerichte nicht mit einander übereinstimmen und den Bedürfnissen des Landes nicht entsprechen. Man will bemerkt haben, daß das zerstückelte, ungleichförmige und aus augenblick— lichen von der Nothwendigkeit hervorgerufenen Dekreten beste⸗ hende Französische Militair⸗Gesetz keine systematische Einheit hat, oft mit anderen in Polen verpflichtenden Gesetzen im Wider⸗ spruch steht und Straf-⸗Bestimmungen enthält, welche das vor⸗ geschrittene Zeitalter verwirft. Bei der jetzigen Organisa⸗ tion der verschiedenen Kriegsgerichte, welche sich der Bil— dung der Französischen Kriegs-Gerichte nähere, heißt es, seyen zwei ganz ungleichartige Proceduren in Kraft, so daß,
wenn der Angeklagte nach dem einen aus Mangel an Be—
weisen freigesprochen wird, er nach dem anderen eine außeror⸗ dentliche Strafe erleide. Diese Ungleichförmigkeit in Gesetz und Verfahrungsweise, welche sich in der praktischen Anwendung fühl⸗ bar machte, hat die National⸗Regierung veranlaßt, dem ele. Ministerium in Gemeinschaft mit dem Justiz⸗Ministerium die Anfertigung eines neuen Geseß⸗Entwurfs hinsichtlich des Verfah⸗ rens und der Organisation der Kriegsgerichte aufzutragen. Beide Ministerien haben mehrere ihrer Mitglieder dazu bestimmt, ihre * diesem Gegenstande zu widmen. Der General⸗-Auditeur der
olnischen Armee, Herr Kalinski, fordert in dieser Beziehung alle erfahrene Rechtsgelehrte auf, die bezeichnete Kommis⸗ ston, die in kurzem ihre Arbeiten beginnen soll, mit Ma⸗ terialien zu unterstützen und derselben ihre Ansichten mitzutheilen.
— — Von der Polnischen Gränze, 24. Juli. Den neuesten Nachrichten aus der Gegend von Nieszawa zufolge, hat die Russische, Haupt⸗ Armee, deren Stärke auf 60,000 Mann nebst 70 Stück Geschütz angegeben wird, den Uebergaug über die Weichsel nunmehr zer, . indem am 19 ten d. M. auch die Garden unter dem Befehle Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael mittelst der zu dem Ende geschlagenen Brücke den Fluß passirt haben. Am 2isten d. M. ist deshalb in dem Russischen Lager ein Tedeum unter Lösung der Kanonen gesun— gen worden. Die Awvant⸗Garde des Russischen Heeres, unter dem Fürsten Schachoffskoi und dem General Witt, soll, ohne auf ihrem Marsche auf Hindernisse von Seiten der Polnischen Truppen ju stoßen, bereits in die Nähe von Warschau vorgedrun— gen seyn. 61 Aus Litthauen vernimmt man, daß der General Dembinski mit seinen Mannschaften — dem letzten Ueberbleibsel der dahin gegangenen Expeditions⸗Truppen — in Russische Ge⸗ fangenschaft gerathen seyn soll.
Deutschland.
München, 21. Juli. In der gestrigen Sitzung der Kam— mer der Abgeordneten ward derselben von dem Herrn Finauj⸗ Minister der Entwurf des einen Theil des Finanz ⸗Gesetzes bil⸗ denden Ausscheidungs⸗Gesetzes, desgleichen ein Additional-Ge— setzentwurf zur Zoll⸗Drdnung von 1838 übergeben, welcher letztere authentische Interpretation zweifelhafter Stellen, Maaßregeln zur Erleichterung des Verkehrs, Schärfung der Sicherhe its-Maäaß— regeln und nothwendige Zusätze enthält. Zuletzt erstattete der
enannte Staats⸗Minister noch Bericht über die Zoll⸗Verhältnisse zaierns zum Auslande und entwickelte die Punkte, bei welchen die Stände zur Regulirung derselben mitzuwirken hätten.
Stuttgart, 19. Juli. Se. 2 Majestät sind gestern Nachmittag von Höchstihrer Reise nach Weimar in erwünschtem Wohlseyn. hier wieder eingetroffen. Uebermorgen werden sich SHöchstdieselben nach Friedrichshafen begeben.
Kassel, 23. Juli. In der Sitzung der Stände-Versamm— lung vom 11. Juli entwickelte Hr. Pfeifer J. einen Antrag, die Staats⸗Regierung um die Vorlegung eines Gesetzes⸗-Entwurfs zu ersuchen, wodurch die Verbindlichkeit des Uferbaues an öffentli— chen Flüssen für eine Staatslast erklärt würde. Der Vortrag wurde an den Desiderien⸗-Ausschuß zur Benutzung und beziehungs— weise zur Begutachtung überwiesen. Hr. Wiederhold berichtete im Namen des Zoll- und Handels-Ausschusses über drei die Mauth ⸗Verhältnisse betreffende Vorstellungen aus der Provm Fulda. Sie stimmen sämmtlich in der Bitte überein: 1) daß statt der Wiedereinführung der Mauth eine Averstonalsumme für die Kreise Fulda und Hünfeld nach billigem Maaßstabe fest— gesetzt werde; 2) daß in jedem Falle keine anderen Grundsätze für dieselben als für die Provinz Hanau angenommen werden möchten.
Luxemburg, 20. Juli. Im hiesigen Journal liest man: „Die Truppen, welche die Regierung Belgiens noch in dem Groß⸗Herjogthume unterhält, sind nicht bloß Freiwillige; sie machen nämlich, was sie wollen. In den Umgebungen von Etalle haben sie den Damm eines Teiches durchstochen, und der Eigenthümer hat dadurch einen beträchtlichen Verlust, den man auf 20909 Gulden schätzt, erlitten. In den Umgebungen von Habay ist ein alter öffentlicher Beamter, der den Einfluß seimes Namens und das Ansehen seiner Familie benutzen wollte, um den Excessen aller Art Einhalt zu thun, deren die Soldaten sich täglich schuldig machen, füc seinen kühnen guten Willen durch schlagende und wiederholte Beweise revolutionnairer Dank- barkeit belohnt worden. In der Nähe von Stressen, nahe bei den Thoren der Stadt, halten die Soldaten die Spaziergänger an und beschimpfen sie auf alle mögliche Weise. Der status quo ist, wie man sieht, sehr angenehm für die Gegenden, wel— che von den Soldaten der unbeschränkten Freiheit befetzt sind.“
Italien.
Rom, 16. Juli. Se. Heiligkeit Gregor XVI. hat fol— gende vom 12ten d. datirte Proelamation an die Bewohner der vier Legationen erlassen: „Die tapferen Truppen, deren Beistand Wir bei dem frommen und erhabenen Oesterreichischen Monar— chen Franz J. nachsuchten, um die durch die nun vorübergegan— genen Bewegungen gestörte Ordnung und Ruhe unter Ench wie— derherzustellen, ziehen sich jetzt aus diesen Provinzen zurück, in der Gewißheit, daß die Verirrten sich, endlich enttauscht, mit dem größeren Theile der Bevölkerung vereinigen und diese Alle, die von der Religion ihrer Väter, von ihren Pflichten als Untertha— nen und von der Ehre ihnen vorgezeichnete Bahn einmüthig betretend, ohne Unterschied und kräftig dafür mitwirken werden, jene Wohlfahrt zu erlangen, zu der nur eine gesunde Moral füh⸗ ren und die nur durch bürgerliche Eintracht und wahre Liebe zum Frieden befestigt werden kann. Ihr habt gesehen, wie diese siegreichen Truppen Euch eben sowohl Beweise von Tapferkeit, als von musterhafter Maßigung gaben; sie traten als Freunde in Eure Mitte und haben sich auch stets so gezeigt; sie kamen, um die Unterdrückten aufzurichten und die Unterdrücker im Zaume zu dalten, und haben keinen Augenblick ihren schoͤnen Auftrag vergessen; sie haden sowohl dem dringen— den Bedürfnisse dessen, der sie rief, namlich die Stürme eines furchtbaren Gewitters zu beschwichtigen, als den hohen Befehlen ihres Herrn entsprochen, dem es nur am Herzen lag, die Kinder in die Arme ihres Vaters zurückzuführen und dem Besitzthum der gemeinsamen Mutter, der beiligen Romischen Kirche, die Ruhe wiederzugeben. Sie verlassen setzt Unsere Staaten mit der gewissen Umeberzeugung, Euch großes Unheil erspart zu haben, und mit der gegründeten Hoffnung, daß Ihr selbst einer ver— derblichen Wiederkehr desselben vorjubengen wissen werdet. Bei einer solchen Gelegenheit wollten Wir nicht in Unserem Still— schweigen verharren, sondern Euch Uünser Herz aufs neue oöffnen. Stark durch die heiligen Rechte dieses Papstlichen Stuhles und durch die feierlichen, Euch nicht unbekannten Garantieen, die uns dei dieser Gelegenheit von den dohen Europäischen Mächten aufs neue gegeben worden sind, sollten wir zu Euch mehr die Sprache des Sonveraing, als die des Vaters führen; wir bebalten ins
dieselbe ader für den unglücklichen Fall vor, daß neue Unerdunn—
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