wungen wurde, die ganze Nacht unter Waffen zu bleiben. —
m gten (21sten) Abende entwickelte der , bedeutende Streit kräfte und blieb ver der Russischen Vorhut stehen, indem er mit 1 Bataillen und 3 Schwadronen das Dorf Slunewo beseste und einen Zug Kavallerie nach Willanow schickte. Doch um 9 Uhr Abends kehrten die Insurgenten wieder nach Warschau zurück. Dieser ganze Zug scheint nur zum Zweck gehabt zu haben, einen Transport mit Lebensmitteln aus den Ufer-Dörfern in die Stadt bringen zu lassen. Am 10ten (22sten) erhielt man im Russsschen Hauptquartier die Nachricht, daß die Insurgenten mit einer be⸗ dentenden Macht auf das rechte Weichsel⸗Ufer übergesetzt wären. Selbige soll aus 2 Infanterie⸗Divissonen mit der dazu y. Kavallerie und Artillerie, in allem aus 10 Regimentern znfanterie, 8 Regimentern Kavallerie und 8 Compagnieen Ar— tillerie bestehen und die Absicht haben, mit Ueberlassung der Ver⸗ theidigung von Warschau an die National-Garden und übrigen Truppen, gegen Litthauen vorzurücken. Doch ist wahrscheinlicher, daß die ganze Unternehmung bloß zum Zweck hat, Lebensmittel und Pferdefutter beijutreiben und zugleich einen Versuch gegen den General Rosen ju machen, um ihn, je nach den Umständen, entweder zu schlagen eder zum Rückzug zu nöthigen und sodann wieder zur Vertheidigung von Warschau zurückjueilen. — Sollte dieses Armee⸗-Corps aber wirklich nach Litthauen vorrücken wol— len, se harrt seiner wahrscheinlich das nämliche Schicksal, das Gielgud und seine Schaaren betroffen hat.
— — Ven der Polnischen Gränze, 4. Sept. Nach den uns zugekemmenen neutsten Blättern der Warschauer Zei⸗ tung (9am 25. bis 28. lugust) ist der General Lubiengti nicht mehr Chef des Gencralstabes; er soll vielmehr ein besonderes Sorps⸗Kemmando erhalten. Gegen den General Dembineki, der noch ver kurzem der Gegenstand allgemeiner Lobeserhebungen war, enthalten die Warschauer Blätter jetzt schon lebhafte An⸗ riffe. Durch eine von dem General Krukowiezki, in seiner
igenschaft als Regierunge⸗Präsldent, erlassene Bekanntmachung werden der General Slupezki und der Konditor Lessel, die be⸗ kanntlich einer contrerevolutionnairen Verschwörung angeklagt wa⸗ ren, für unschuldig erklärt. — Der Deputirte Krysinski ist zum Prãäsidenten der Bank ernannt worden. — Ueber die militairi—⸗ schen Operationen enthalten jene Blätter durchaus nichts Neues zon Bedeutung; Privat- Nachrichten aber, die jedoch noch der Bestätigung bedürfen, sprechen von einem neuerdings von den Polnischen Truppen gemachten Ausfall aus Warschau, durch welchen es gelungen wäre, beträchtliche Vorräthe nach der Haupt⸗ stadt zu schaffen.
Deutschlan d.
Mainz, L. Sept. Se. Königl. Hoheit unser allergnädig⸗ ster Groß erzog haben dem K. K. Gesterreichischen General-Feld— marschall⸗Lieutenant und Militair⸗Vice⸗Gouverneur hiesiger Bun⸗ desfestung, Hrn. Grafen von Mensdorff Excellenz, das Großkreu Allerhöchst Ihres Haus- und Verdiensi⸗Ordens verliehen.
Leipzig, 5. Seyt. Von Königl. Sächsischer Seite wird man sich, wie die hiesige Zeitung ineldet, an den Preußischer Seits zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Cholera angeordneten Corden längs der Elbe, so wie vom Ausflusfe der Neisse in die Oder über Guben nach Kottbus mi, und dann längs der Sprer bis mir Sächslschen Gränze, in der Weise anschließen, daß man einen Militair⸗-Cordon von der Elbe bei Strehla an bis zur Spree zieht. Außerdem wird die Elbe beobachtet werden. Auf der gesperrten Linie bleibt nur Großenhain für die Posten offen. Die Kontumaz⸗Anstalt wird auf der Pfeiffe, einem Vor⸗ werk von Frauenhain, eingerichtet.
Hamburg, 5. Sept. In dem Dampfschiffe Nikolas J. ind 28 Passagiere auf der Lübecker Rhede angekommen, worun—⸗ ter der Kammerjunker Palianski als Courier, der Herjog v. Mor— temart nebst Sohn und den Secretairen Graf v. Bäarn und Hr. Cazener, der Königl. Niederländische Gesandtschafts⸗Serre⸗ tair Hr. O'Sullivan de Graß, Kollegien-Secretair Lobry, Wirk liche Etatsrath Bock.
Oesterrcich.
Wien, 2. Sept. Die Wiener Zeitung meldet: Nach den letzten Berichten vom Z0sten v. M. sind am 29sten Abends zu Fürstenfeld in der Steiermark nur fünf Personen als angeb— lich choleraverdächtige Kranke vorhanden gewesen, wovon bei dreien sich nunmehr ein schleichendes Nervensteber zeigt. Zwei Männer, welche an jenem Tage daseldst starben, sind, bereits früher an Schwäche leidend, unter Symptomen der . Er⸗ schöpfung verschieden. — Diese, hinsichtlich des Charakters der in Fürstenfeld herrschenden Krankheit sehr beruhigenden Nachrichten, lassen bei den kräftigen Anstalten gegen ihre mögliche Verbreitung deren baldiges Erlöschen mit Grund hoffen.
Seit dem 13. Juni d. J., wo zuerst die ansteckende Krank— beit in Ungarn ausbrach, sind, laut eingegangenen Berichten bis zum 26zsten d. M. in 66 Jurisdictionen diefes Königreiches, zu⸗ sammen in 856 Ortschaften — Sz, 740 Personen von besagter Seuche ergriffen worden. Daven sind genesen 17,515, gestorben Al, 632, und in der Heilung verblieben 23,593 Personen—
In Siebenbürgen sind seit dem Ausbrüche der Cholera, d. i. vom 27. Juli bis 10. Wugust, im Szäsjväroser Stuhle, Hunya⸗ der und Ober-Albenser Komitat, desgleichen im Kronslädker Di— sirikte, daran jusammen 504 erkrankt, 154 genesen, 182 gestor⸗ ben, daher noch 168 krank verblieben.
Lemberg, 26. Aug. In den beiden letztverwichenen Ta⸗ 3 sind hier nur à Personen an der Cholera erkrankt und 1 ge—
orben, dagegen 5 genesen. Seit dem am 22. Mai d. X. er—⸗ folgten Llugbruche der Krankheit sind bis geslern hier überhaupt 4979 Personen von der genannten Krankheit befallen worden und davon 2604 Personen gestorben, 2322 aber genesen.
.
Die Bremer Zeitung fügt der Mittheilung des von uns letzthin Cin Nr. 239. der Staats-Zeitung) egebenen Schreibens aus Rien Janeiro vom LH. Juni ir, , hinzu: Die Angaben und Voraussetzungen des Korresponden— ten der Staats-Zeitung sinden sich durch die uns zugekommenen späteren Brasilischen Zeitungen (big zum 22. Juni) um großen Theile bestätigt. Doch schien der Stand der Dinge namentlich in der Hauptstadt seit den letzten Tagen eine viel beruhigendere Wendung genonimen zu haben. Die nächtliche Sicherheit war wieder hergestellt, seitdem die Bürger selbst den Dienst der Po⸗ lijeiwachen übernemmen hatten und durch die Straßen patroblil—⸗ lirten. - Auch in Bahia schien sich die Gährung zu legen. Zwar ließ sich unter den niederen Volks⸗Klassen noch immer das Geschrei nach Vertreibung der Portugiesen vernehmen; allein die besseren Bürger sprechen sich laut dagegen aus, unterstüßt von den kräftigen 3 , . der dortigen Zeitungen und von den gleichgesinnten Adressen benachbarter Drtschaften an die Preovin⸗
verließen Ihre Königl. Hoheiten unter dem wiederholten Jubel—
1
1408
m der Wahl ver permanenten Regentschaft während der Minder⸗ jährigkeit Dom Pedro's II. geschritten und durch Stimmen⸗Mehr⸗ . wurden die Herren Francisco de Lima e Silva, Jose da
osta Carvalho und Joao Braulio Moniz als deren Mitglieder bezeichnet. (Der in der Staats⸗-Zeitung erwähnte Martin Fran⸗ cisco Ribeiro d'Andrade hatte von 124 nur 6 Stimmen, An— tonis Carlos Ribeiro d' Andrade 27.)“
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New⸗York, g. Juli. Der Richmond Enquirer sagt: „General Jackson war niemals stärker, als jetzt, ungeachtet der letzten Zersplitterung und Auflösung seines Kabinets.“
In Bezug auf den jetzigen Vice⸗Präsidenten, Hrn. Calhoun, heißt es im American: „Es scheint in der Union eine große Ungewißheit darüber obzuwalten, ob Hr. Calhoun wirklich eine so verkehrte Meinung hinsichtlich der Regierung hegt, daß ein Staat nach seinen eigenen Ansichten von der Constitution die Wirkung einer Kongreßakte hemmen darf, oder mit anderen Worten, ob er ein Anhänger des Annullirungs⸗-Prinzips ist. Von seinen Freunden im Norden wird dieser Grundsatz in seinem Namen verworfen, von seinen Freunden im Süden wird er für ihn in Anspruch genommen. Für die Ehre Hrn. Calhouns ist es nothwendig, daß kein Zweifel über die Sache haften bleibe. Er ist der zweite Regierungs⸗Beamte. Durch den Lauf der Umstände kann er die höchste Magistratsperson werden. Das Volk der Vereinigten Staaten hat ein Recht darauf, den unzweideutigen Ausdruck sei⸗ ner Gesinnungen in dieser Hinsicht zu fordern und kennen zu lernen. Hr. Calhoun ist einer der Kandidaten für die Präsiden⸗ tur. Wird er sich nicht in dem natürlichen Glanz seines männ— lichen Charakters zeigen und erklären, ob die ihm gemachten Vorwürfe Verleumdung oder Wahrheit sind? Er wird es, ohne Zweifel.“
Personen, welche eben aus dem Amerikanischen Ministerium aus— geschieden sind, in unsere Blätter aufgenommen. Es ist bekla— genswerth, eine solche Vergessenheit gegen alle Regeln der gebil— deten Gesellschaft bei Männern zu sehen, welche Aemter, wie die des Schatzamts und des Kriegs-⸗Departements, bekleideten. Solch ein Benehmen muß dazu dienen, die Nation und ihre öffentliche Presse im Lluslande völlig in Mißkredit zu bringen.“
Nord⸗Amerikanern eigenen Wandertrlebe, die Bevölkerung der westlichen Provinzen der Vereinigten Staaten mit reißender Schnelle zunimmt, ist es ein bemerkenswerther, oft übersehener Um— stand, daß es sich in den östlichen, am Atlantischen Meere gele— enen, keinesweges auf gleiche Weise verhält. So z. B. betrug in Marhland die Einwohnerzahl von St. Marys County im Jahre 1791 15,544 Seelen, im Jahre 1821 nur 12,974, bei der letzten Zählung 13,455; die von Kent 1791 12,836, 1821 11,453, 1830 19,502. Selbst in Washington und Alleghany beträgt der ganze Zuschuß in den 40 Jahren seit 1791 dort etwas mehr als 9000, hier weniger als 6000 Seelen. In den blühenden Han⸗ delsstädten der Küste ist es natürlich anders, Baltimore hat sich in den letzten 10 Jahren allein um 17,887 Seelen vermehrt.“
149
Berlin, 7. Sept. Nachrichten aus Düsseldorf zufolge, ist Se. Königl. Hoheit der Prinz August am 1sten d. daselbst far mn und hat am folgenden Morgen die dasige Artillerie nspieirt.
— Ein Schreiben aus Lübben vom 29. August meldet: „Die Rückreise Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Fürstenstein nach Berlin brachte uns das Glück, die Gefühle der Liebe und Treue aussprechen zu dürfen, welche unsere Stadt für unser hochverehrtes Fürstenhaus beseelt. Nur kurze Zeit vorher gelangte die Kunde davon hier an, aber Jeder beeiferte sich nach Kräften zu den Anstalten beizutragen, welche vorbereitet wurden, die erlauchten Gäste feierlich zu em— pfangen. Ihre Königlichen Hoheiten trafen am 27sten d. M. Nachts um halb 12 Uhr unter Ehrenpforten in der völlig er— leuchteten Stadt ein, begrüßt vom dem Musik-Corps und dem freudigen Hurrah der aufgestellten Bürgergarden und dem Jubel— Ruf der versammelten Menge. Höchstdieselben geruhten in stän⸗ dischen Landhause, welches zur Aufnahme so hoher Gäste und Ihres Gefolges würdig eingerichtet worden war, abzusteigen und wurden dort von den aus der Nachbarschaft herbei geeilten Stän— den und sämmtlichen hiesigen Behörden feierlich empfangen. — Der Jäger⸗Compagnie der Bürgergarde ward die Ehre zu Theil, die Wache vor der Wohnung der höchsten Herrschaften versehen zu dürfen. Am anderen Morgen, Sonntag, geruhten Ihre Kö— nigl. Hoheiten eine von der Bürgergarde veranstaltete Morgen⸗ Musik anzunehmen, welchemnächst Höchstdieselben dem Got— tesdienst in der hiesigen Hauptkirche beiwohnten, wo an derselben Stelle, an welcher Paul Gerhard so oft das Wort Gottes hatte ertönen lassen, der Superintendent Roth über den Segen eines frommen Aufblicks zu Gott sprach. Nach beendigtem Gottesdienste, und nachdem JJ. KK. HP. auch das hiesige Kö⸗ nigliche Schloß in hohen Augenschein genommen hatten, geruhte Ihre Königl. Hoheit die Kronprinzessin noch die Aufwartung der Stände und Behörden und der anwesenden Gattinnen und Töch— ter huldreich anzunehmen. Die freundliche Herablassung, mit welcher Höchsidieselbe die dargebrachten Huldigungen aufnahmen, beglückte Jeden, dem der hohe Genuß zu Theil wurde, die Worte der erhabenen Fürstin ju vernehmen. Nach 11 Uhr Vormit ags
Rufe der auf dem Markte en Parade aufgestellten Bürgergarde und der zahllosen Menge die Stadt, und unsere innigsten Se— gengwünsche folgten Ihnen nach.“
— Die Kreisstände des Wipperfürther Kreises (Regierungs⸗ Bezirk Köln) hatten schon im Monat Mai d. J. in einer dem Prinzen General-Gouverneur überreichten Adresse das Verspre⸗ chen gegeben, bei einem etwa ausbrechenden Kriege die Familien der ins Feld ziehenden Vaterlands-Vertheidiger nach Möglich⸗ leit zu unterstützen. Um dies von Sr. K. Hoheit dem Prinzen Wilhelm huldvoll aufgenommene Anerbieten näher vorzubereiten, sind, die Kreisstände am 9. Juli übereingekommen, die zurück⸗ bleibenden Angehörigen, so weit sie zur bedürftigen Klasse gehö— ren, von allen Kommunal⸗Lasten zu befreien, den Erkrankten un— entgeltlich ärztliche Hülfe und Arzeneien zu gewähren, die Kin— der unentgeltlich in den Gemeindeschulen unterrichten zu lassen und im Falle eines Krieges vatriotische Vereine in den einzelnen Bürgermeistereien zu bilden, die durch Sammlung und Verthei— lung freiwilliger Beitrage die sonst nothwendigen Ünterstützungen den genannten Familiengliedern verabreichen sollen. „Solche Vereine (schreibt man aus Köln) sprechen den guten Sinn des Velkes und die Liebe zum gemeinsamen Vaterlande besser aus, als lange und glänzende Tiraden, mit denen ung das Nusland
zial Regierung. — Um 17. Juni waren beide vereinte Kammern 8
*
In der Quebek-Zeitung heißt es: „Wir haben eine Korrespondenz zwischen den Herren Ingham und Eaton, zweien
Eine Zeitung von Baltimore sagt: Während, bei dem den
C hole Y a In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Best b 1 36 93 16 Bis zum 7. Sept. Mittags Summa JF 7 49 Reg ierungs-⸗Bezirk Frankfurt: Kreis Lebus. In Fürstenwalde sind am 2. um September Cholera verdächtige Sterbefälle vorgekommen. Regierungs-Bezirk Gumbinnen. Kreis Stallupönen. Die Krankheit ist hier bedenn im Abnehmen; man hat die Hoffnung, daß sie bald gan x hören werde. Regierungs-Bezirk Königsberg. In Königsberg waren erk. genes. gest. Besn bis zum 277. Aug. . . 1460 371 63866 Es kamen hinzu am 11 1
*
Summa ; Darunter Militair .. n Landkreis Königsberg. Nei Ausbrüche der Cho wurden bis zum 30. Aug. angezeigt aus den Dörfern Ta nn hof, Spandionen, Beydritten, Weitzenhof, Poss dern und Ziegelhof. Kreis Fischhausen. In Pillau erkrankten liberhan bis zum 24. Aug. 91 Personen, 24 starben. Kreis Memel. Bis zum 26. Aug. ist die Cholera Adlich Koralischken, Bauschkorallen, Daupern m Mis zei ken ö ĩ Kreis Wehlaun. Am 26. und 27. August sind i Stadt Wehlan keine neue Erkrankungen . un zen erkrankten 97 Personen, es starben 54. „Kreis Friedland. In der Stadt Friedland ist Cholera zum Ausbruch gekommen; bis zum 26. Aug. erktanh 8 Personen, es starben 4.
Kreis Heiligendeil. krankten am 277sten 9 Personen. Kreis Srtelsburg. In Willenberg erkrankten am) August 2 Soldaten.
Regierungs-Bezirk Marienwerder.
Kreis Stuhm. Bisher war dieser Kreis von der i steckung befreit geblieben; vom 26. bis 28. Aug. ist aber h Cholera in Schönwiese, Parpahren, Brauns wald' in Laase ausgebrochen.
Regierungs⸗-⸗Bezirk Bromberg.
In der Stadt Bromberg waren erkr. gen. 80 16 44 10 9 36 6 24 6 Im Orte Giek ist die Cholera am
Im Flecken Brand enburg a
est. bis zum 3. Sept. ö. darunter Militair . Civil Wirsitzer Kreis. Sept. ausgebrochen. Re ierungs-Bezirk Breslau. Kreis dteunmarkt. In Maltsch sind am 2ten Sen zwei Schifferknechte an der Astatischen Cholera verstorben Regierungs-Bezirk Sppeln. ;
i
Kreis Beuthen. Im Ganzen sind bis ⸗ ĩ ö. Im « zum 29. Aug 231 Personen erkrankt, davon 124 gestorben, 85 genesen, 22 . sonen befinden sich noch in ärztlicher Behandlung und gebin größtentheils Hoffnung zur Besserung. ,
D ant fa gun Wenn in unserer Stadt, nachdem sie lange von der Choltm heimgesucht worden, im Vergleiche mit vielen anderen Orten lj welchen diese Krankheit ausgebrochen, die Zahl der Todten s verhältnißmäßig klein stellt, so haben wir solches wohl zum Thi den Vorkehrungen der hiesigen Orts⸗Sanitats⸗-Kommissson i meisten aber unbezweifelt der unablässigen Thatigkeit mehrin unserer städtischen Herren Aerzte zu verdanken. — Unter dieswn erlauben wir uns, den Hrn. Dr. D da dieser, obwohl dem Greisen-Al Praxis, die auch zu jeder Anspruch nimmt, es nicht gescheut hat Nachtzeit den Erkrankten zu Hülfe zu eilen ten, was Menschenwille und Wissenschaft vermögen, um din Tode seine Opfer zu entreißen. uni dabei nicht berücksichtigt; der würdige zu helfen, wo die Armuth hauste, — bemittelten Kranken mit Häusern der Begüterten. behandelten Cholera-Kranken wurde Jetzt hat das Uebel sich Gottlob so wenige Erkrankungsfälle vorkommen. Möge der Himmel unseren Ort bald ganz davon befreien und alle Menschenfreunde segnen die in der Nähe und Ferne während d . Erleichterung derselben beigetragen haben. Danzig, den 1. September 1831.
9.
ter nahe und im Besltz einn anderen Zeit seine ganze Thätigkeit i
Mann war eben so thatig ha auch wohl bereit, die np Geld zu unterstützen, — als in den
ein Opfer dieser Seucht. vermindert, daß nur noch
Auswärtige Amsterdam., 2
Niederl. wirkl. Schuld Metall. I6]
Börsen. September.
371. Kanz. Bill. 13) 54 . Russ. (hei lsope) gr . il 133. Oasterr. Iproe
llamburg. 3. September.
Oesterr. proc. Metall. 783. 4broc. 673. Bank-Actien 945. Rush
, , ,, , Engl. Anl. 86 Br., 85 G. Russ. nl ilamb. Gert. Soz. Hin. 8] Boln. &
ö . . 19n 2. September. ; roc. Nelall. ein. d4broe. 683. Bank- Actien 9433. 9 * 6 n 1g! ch e Sch auf p ĩ e Te. ö. onnerstag, S. Sept. Im Schauspielhause: Der Nibelum= gens Hortz, Tragödie in s Aufs, mit einem Vorspiel, von E. Rab pach. (Mad Unzelmann: Chriemhild, Dlle. Lange: Brunhild. ö Ke ni Ci dre ch zs Theater. onnerstag, 8. Sept. Schneider Fips, oder: Di ühr⸗ la Sept. S Die ge fähr⸗ liche Nachbarschaft, Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: & nt; Akten.
Freischütz, Parodie mit Gesang in 3 e NMACHRICHULELEM.
nan! . MNEeMEsäKEKE; BGR SEM - proc. Rente pr. Compt. 89. 90. sin pr. compt. 59. sin Conr. 59. 5. proc.
Paris, 1. Sept. l. 89. 60. 3proc. n . r pt 69. 50. sin Cour. 69. 40. Sproc. Span. Frankfurt a. M. 4. Sept. proc. 68r3. G. 2Iproc. 403. 1Iproc. 163. Br. Bank⸗Actien 1135. Partial-Obl. 1165. Loose zu 100 Fl. 156. Poln. Loose 463. G.
Oesterr. Hproc. Metall. 79M.
oft gar ju gern blenden möchte.“
Redaeteunr John. Miötredactenr Cottel. — n mmm Gedruckt bei Ll. W. Hayn.
Bestan
ann den Vater hervorzuhebel, zu jeder Tages- un und Alles aufzubin
Aeußerliche Verhaͤltnisse wurd
Nur eine geringe Zahl der von ihn
er überstandenen Noth zu
Mehrere Einwohner von Danzig.
Allgemeine
Prenßische Staats-Zeitung.
Berli n, gte
it ag den g9gten Septem ber.
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er mn 7 . J ; h / // //„/////////// ///
Amtliche Nachrichten.
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ö nn nt ih a n nn g
Nachstehende, zur Verhütung des weiteren Verbreitens der vlera, von aus ländischen Regierungen angeordnete Maaß— ,„hinsichtlich der mit den Posten eingehenden Briefe, Per⸗ zien, Päckereien und Gelder, werden hiermit zur öffentlichen
enntniß gebracht: e , Baiern. Alle über Hof eingehende Reisende, Päckereien, zelbbriefe und Geld⸗-Pakete müssen mit unverdächtigen, von der hölizei-⸗Behörde des Abgangsorts ausgestellten und ven einem herichtsarzte kontrasignirten Gesundheits-Attesten versehen seyn. Den aus verdächtigen Orten eingehenden Sendungen wird der kingang nur auf den Grund der Zeugnisse über stattgefundene Reinigung gestattet. ͤ g. Die aus inficirten Orten des Preußi⸗ chen Staates kommenden Gelder werden angenommen, wenn sie, sen Bestimmungen der Immediat; Kommisston zur Abwmehrung er Cholera vom 27. Aug. C. gemäß, verpackt und äußerlich ge— einigt sind. . J 6. Frankreich. Alle aus und über Deutschland ꝛc. eingehen—⸗ e Briefe werden durchstochen und durch Essig gezogen. Es ürfen daher keine dicke Brief-Pakete, welche durch dieses Ver— ahlen leiden könnten, angenommen werden. . 4 Die Korrespondenz erleidet hierdurch an der Framösischen GHränze eine Verspätung von 24 Stunden. . Von Anfang der Frankfurter Herbst-Messe, den 8. Seytem ber c. an, bis einen Monat nach deren Schlusse, dürfen alle Sen- ungen mit giftfangenden Waaren aus Franksurt a. M. und esen Bezirk, aus dem Nassauischen, den Großherzogthümern Hessen-Darmstadt und Baden, den Preußischen und Baierschen
RKhein⸗Provinzen, nur über die Douanen⸗Bureaus Strasburg, Lauterburg und Wessemberg (Nieder-Rhein—
Departement), Forbach, Siereck (Mosel-Departement) und Sedan (Departement der Ardennen)
ngeführt werden. ö Die Sendungen aus Frankfurt a. M. und dessen Gebiete nterliegen einer Quarantaine von 29 bis 30 Tagen, einschließ⸗ sich der Reinigung; die aus den übrigen genannten Ländern inet solchen von 10 bis 20 Tagen, einschließlich der Reinigung. iir die letzteren können die Behörden und die Sanitats⸗-Kom⸗ missonen den Quarantaine-Termin auf 5 — 10 Tage ermäßigen, un hinlänglich erwiesen ist, daß die Sendungen Frankfurt a. M. nicht berührt haben, oder sie frei lassen, wenn feststeht, daß die gedachten Länder beim Eingange der Sendungen aus Frank⸗ surt a. M. hinreichende Sicherheits-Maaßtegeln genommen
haben. Die Führer der Schiffsgefäße, Wagen und Lastthiere, welche
schriftsmäßig abgehaltene Kontumaz oder durch genügende Ge— sundheits⸗Certifikate legitimiren.
Mecklenburg-Schwerin. Briefe und Pakete unterlie— gen an der Gränze einer vollständigen Reinigung. Die einge⸗ richteten Kontumaz⸗-Anstalten sind nur für Mecklenburger bestimmt. Reisende aus fremden Staaten werden in dieselben nicht zuge⸗ lassen.
J Mecklenburg-Strelitz. Reisende aus infieirten Orten werden gar nicht zugelassen, sondern an der Gränze zurückgewiesen. Die aus der Cholera ganz unverdächtigen Orten kommenden Reisenden müssen, um eingelassen zu werden, mit genügenden Gesundheits⸗-Llttesten versehen seyn.
Oesterreich. Das jeder Paket-⸗Sendung beizugebende Ge⸗ sundheits-Attest muß von der Orts-Polizei⸗Behörde oder vom Landraths-Anite ausgestellt seyn und die Bescheinigung ent— halten, daß die Sachen wenigstens in den letzten 20 Tagen in keiner von der Epidemie befallenen Gegend sich befunden haben.
Sachsen. Personen und Waaren werden nur dann zuge— lassen, wenn über ihren unverdächtigen Gesundheitszustand in nachstehender Art vollständige Ausweise gegeben werden:
1) Für Personen und Waaren, die aus von der Cholera an— gesteckten Gegenden kommen oder dieselben durchreist ha— ben, sind Zeugnisse über die vorschriftsmäßig abgehaltene Kontumaz und Reinigung, oder aber für Reisende darüber, daß sie zuletzt 20 Tage lang durch unverdächtige Gegenden gereist sind, erforderlich.
Die rechts der Oder herkommenden Reisenden und Gegen— stände können ebenfalls nur gegen Kontumaz-Scheine oder durch wirkliche Gesundheits- und Reinheits-Pässe, die an einem Uebergangspunkte der Oder visirt seyn müssen, mit den Posten eingelassen werden.
Personen und Waaren aus anderen Gegenden des Auslandes müssen sich entweder durch besondere Gesundheits- und resp. Reinheits-Zeugnisse oder durch auf diese Umstände besonders mit eingerichtete Pässe und Legitimations-Karten ausweisen. Jeder Mangel an hinreichender Legitimation, worin er auch immer bestehe, hat die Zurückweisung der Person und Waare zur Folge. Die Pässe und Gesundheits⸗AUtteste der mit den Posten nach und über Leipzig reisenden Personen werden bei dem in der Nähe der Stadt Leipzig aufgestellten Rayon-Bureau geprüft und abgestempelt. Die Prüfung der Gesundheits-Certifikate für die mit den Posten eingehenden Päckereien und Waaren aller Art findet dagegen bei der Ankunft in der Ober⸗Post⸗Amts-Expedition in Leipzig statt.
Schweden. Mit dem Dampsschisft von Greifswald wer⸗ den Reisende in Astadt vorerst nicht zugelassen.
Berlin, den 8. September 1831.
General⸗Post⸗Amt.
jum Transport dienen, unterliegen derselben Quarantaine. Per— sonen,
Rheins kommen, werden von allen Douanen-Bureaus zugelassen,
wenn sie durch Pässe und Legitimationen sich über den Abgangs-
hort vollständig aus weisen, so lange die Länder, aus denen sie kommen, für gesund erkannt werden. Die aus den jetzt von der Cholera ergriffenen Ländern oder aus Franksurt a. M. und seiner Umgebung kommenden Reisen⸗ den können nur durch d Bure den Eingang in Frankreich erlangen, eben so auch diejenigen Reisenden, welche sich über ihren Abgangs-Ort nicht ganz voll— ständig ausweisen können. Dieselben werden einer Quarantaine von 5 bis 10 Tagen unterworfen, während welcher ihre Effekten gereinigt werden. Es bleibt übrigens der Beurtheilung der Behörden überlassen, diese Quarantalnen nach Maaßgabe der Umstände zu verlängern. Freie Stadt Frankfurt a. M. Die aus inficirten Län— dern kommenden Reisenden und Waaren sollen in die Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet nur dann ein- und durchge— lassen werden, wenn durch Bescheinigungen einer zwischenliegen⸗ den obrigkeitlichen Behörde glaubhaft dargethan ist, daß dieselben ntweder eine Quarantaine an den Gränzen des Landes gehal— n, oder daß seit dem Austritt aus denselben wenigstens dreißig Lage abgelaufen sind. ö . Giftfangende Waaren aus solchen Ländern können nur ein⸗ oder durchgehen, wenn durch glaubhafte Beschemigung einer wischenliegenden Behörde erwiesen ist, daß sie bei oder nach dem Uebergang aus genannten Ländern der vorschriftsmäßigen Desinfection ünterworfen worden sind. ⸗ Reisende und Waaren, welche nicht aus angesteckten Ländern, aber aus solchen, welche jenen angränzen, kommen, müssen, um eingelassen zu werden, mit guten Passen und glaub hasten Gesundheits⸗-Attesten versehen seyn, in welchen hinsichtlich der Waaren die Zahl und die Beschaffenheit der einzelnen Stücke,
Ballen, Kisten 3c.R, nebst den äußeren Kennzeichen, so genau als Dergleichen Gesundheitsscheine sind nur dann gültig, wenn sie von der Polizei-Behörde des Abgangsorts Jeder von Norden oder Osten kommende Rei— sende muß mit einem gültigen, obrigkeitlich ausgefertigten, besie⸗
möglich angegeben sind. ausgestellt sind.
gelten Passe versehen seyn.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind diejenigen Per—
sonen:
a) welche in denen der Gränze zunächst gelegenen Ortschaften benachbarter Staaten wohnen; himmsichtlich dieser genügt es, wenn sie bloß mit Ausweisen ihres Orts-Vorstandes über
ihre Herkunft versehen sind;
b) solche Personen, welche unzweifelhaft aus keinem der oben
angegebenen Länder kommen.
Hannover. Jeder Reisende aus einer Gegend, welche von der Cholera ergriffen oder derselben verdächtig ist, muß sich und
die bei sich führenden Waaren und Effekten beim Eintritt ir dag Königreich durch vollständige Bescheinsgungen ber die vor
welche aus den Nachbarländern der Departements der Ardennen, der Meuse, der Mosel, der Meurthe und des Nieder⸗
ie oben angegebenen Douanen-Bureaus
Zeitungs⸗Nachrichten. l n e g n d.
ant re n ch Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 31. August, zu welcher sich, dem Journal des Débats zufolge, nur 20 bis 30 Pairs eingefunden hatten, legte der Präsident des Minister-Raths den von der Deputirten-Kammer bereits angenommenen Gesetz-Entwurf wegen der diesjährigen Publica— tion der Wähler- und Geschwornen-Listen vor. Ueber das be— kannte Amendement des Herrn Mauguin (s. Nr. 242 d. St. Z.)
Tage in Kraft, wo die Listen definitiv geschlossen sind.
aufgenommen.
ihres Wahlrechts zu berauben.
ßerordentliche Steuer der 30 Procent zu entrichten haben.“
dem Gesetz-Entwurf bestehende Lücke auszufüllen.
für die gesetzwidrige Eröffnung einer Freischule zu richten.
äußerte der Minister sich folgendermaßen: „Nach dem bisher be— folgten Systeme tritt die Ausübung des Wahlrechts erst 44 dem is da⸗ hin erfolgen die partiellen Wahlen nach der vorhergehenden Liste. Auch in das vorliegende Gesetz hatten wir diese Bestimmung Die Deputirten-Kammer ist indessen der Mei⸗ nung gewesen, daß es nicht gerecht sey, diejenigen Bürger, welche die außerordentliche Grundsteuer der 390 Procent zu ent— richten haben, für die Zeit vom 21. Oktober bis 31. Dezember Es war für uns hinreichend, daß man in diesem Amendement einen Beweggrund politischer Billigkeit erblickte, um uns, ungeachtet der mit der Ausführung verbundenen Schwierigkeiten, zur Annahme desselben zu bewegen. Wir schlagen Ihnen daher vor, vom 21. Oktober d. J. an das Stimmrecht allen Bürgern zu bewilligen, die die 8 er Minister bemerkte hierauf, daß, um die Ausführung dieses Amen⸗ dements möglich zu machen, es aber nothwendig sey, eine in Er trug so⸗ nach darauf an, in den Zten Artikel des Entwurfs die Bestim⸗ mung einzuschalten, daß, falls in dem Zeitraum vom 21. Okt. bis 31. Dez. irgend eine Deputirten-Wahl stattfinden sollte, das Zusammentreten des betreffenden Wahl-Kollegiums frühestens 30 Tage nach dessen Einberufung erfolge, damit diejenigen Bürger, die bloß durch die Entrichtung der außerordentlichen Steuer der 30 pCt. wahlfähig wären, Zeit genug behielten, ihre Ansprüche gel— tend zu machen. — Nachdem Hr. C. Périer den hiernach ver⸗ änderten Gesetz-⸗Entwurf selbst vorgetragen hatte, theilte der Prä— sident eine ihm zugegangene Königl. Verordnung vom 19. Aug. mit, wodurch die Pairs-Kammer als höchster Justizhof einberufen wird, um die Herren v. Montalembert, Lacordaire und ö, r wies darauf hm, daß sämmtliche Pairs zu diesem Prozesse berufen würden, daß mehrere von ihnen aber von Paris entfernt
einer Civil-Schuld sestgesetzt worden sey. Im Jahre 1822 habe die Kammer fast einstimmig erklärt, daß kein Pair wegen einer solchen oder wegen einer Handels⸗Schuld verhaftet werden dürfe; nur in dieser Voraussetzung sey er im Jahre 1828 einige Wech— sel-⸗Schulden eingegangen; seit der letzten Revolution habe nun die Pairs-Kammier ihre Ansichten über diese Rechtsfrage geän— dert und sich dahin erklärt, daß ein Pair Schulden halber aller— dings verhaftet werden dürfe, insofern die Kammer ihre Er— laubniß dazu ertheile; nimmermehr aber könne eine solche Erklärung eine rückwirkende Kraft haben; es handle sich hier nicht um das ver— sönliche Interesse eines einzelnen Pairs, sondern um das der gesamm⸗ ten Kammer; die Charte verlange ausdrücklich, daß unter keinerlei Vorwand ein Richter, Deputirter oder Pair an der Verrichtung seines Amtes behindert werden dürfe; er verlange daher eben so aus— drücklich, daß man ihm auch gestatte, sein AÄmt als Pair zu ver— sehen; stets werde er gegen seine Verhaftung, als das Resultat eines verfassungswidrigen und retroaktiven Beschlusses, protesti⸗ ren; in dem Schreiben, das er unlängst vom Könige erhalten, heiße es ausdrücklich, daß er an der am 23. Jul. zu eröffnenden Session Theil nehmen solle; unmöglich könne er aber dies, wenn man seine Gefangenschaft nicht aufhebe. Jetzt trete vollends die Pairs⸗-Kammer als Gerichtshof zusammen, wo es die Pflicht je— des Pairs sey, an den Verhandlungen Theil zu nehmen; unmög— lich könne er aber diese Pflicht erfüllen, wenn man seiner gerechten Beschwerde nicht Gehör gebe. „Ich ersuche Sie,“ sagt der Bittsteller am Schlusse seines Schreibens, „meinen Brief der Kannner in ihrer heutigen Sitzung in extenso mitzutheilen, damit sie mir gerecht werde; im entgegengesetzten Falle würde ich mich genö— thigt sehen, zu der Oeffentlichkeit der periodischen Presse, als der Hüterin aller Rechte, meine Zuflucht zu nehmen.“ Auf den Antrag des Prasidenten wurde dieses Schreiben der mit der Prüfung anderer Schuldforderungen an den Vicomte Dubou— chage beauftragten Kommission überwiesen und die Sitzung um 3 Uhr aufgehoben.
Deputirten-Kammer. Sitzung vom 31. August. Da man in dieser Sitzung einen Bericht uber die in Vorschlag gebrachte Herabsetzung des Gehalts des Präsidenten und der Quästoren erwartete, so hatte Herr Girod aus Zartgefühl den Präsidenten-Stuhl an Herrn Dupont v. d. Eure abgetreten. — Zunächst verlas Herr Blondeau eine Proposition des Inhalts, daß hinführo von jedem außerhalb Paris angestellten Beamten, der zugleich Deputirter ist und ein Gehalt von mehr als 30090 Franken bezieht, für die Dauer der Session die Hälfte des Mehr— betrages einbehalten werde. Herr Blondeau wollte diesen An⸗ trag in der nächsten Sitzung (3. Sept.) entwickkln. — Herr Réallier-Dumas berichtete hierauf über die beiden Vor— schläge des Herrn Glais-Bizoin, das Gehalt des Präsidenten der Kammer auf 5000 Fr. monatlich (statt der bisherigen 10,000 Fr.) für die Dauer der Session festzusetzen, das der Quästoren aber gänzlich einzuziehen. Mit dem erste— ren Antrage erklärte der Berichterstatter sich einverstanden; an die Stelle des zweiten aber schlug er vor, jedem der bei— den Quästoren, statt des bisherigen Gehaltes der 12000 Fr., künftig ein für allemal eine jährliche Entschädigungssumme von 6000 Fr. zu bewilligen. Die Berathungen über diesen Gegen— stand werden ebenfalls in der nächsten Sitzung stattfinden. — An der Tagesordnung war jetzt die Diskussson über die in der Sitzung vom 23sten vorgelegten 5 Gesetz⸗ Entwürfe von örtlichem Interesse. Nachdem jeder einzelne Entwurf ohne Weiteres an— genommen worden, wurde über alle 5 zusammen mittelst Kugel⸗ wahl abgestimmt, worauf selbige mit 254 gegen 4 Stimmen durchgingen. — Jetzt bestieg der Großsiegelbewahrer die Rednerbühne, um der Kammer einen neuen Gesetz-Entwurf vor— zulegen, wodurch mehrere Bestimmungen des Strafgesetzbuches emildert werden sollen. Der Gesetz- Entwurf selbst zerfällt in II. Titel und 41 Artikel. Der lte Titel handelt von den Strafen und ihren Folgen, der Ilte von den Verbre— chen und Vergehen, so wie von der Bestrafung derselben, der Illte endlich enthält allgemeine Bestimmungen. Vier Stra— fen sollen gänzlich abgeschafft werden, nämlich die Deportation, der Pranger, das Abhauen der rechten Hand und das Brand— marken. Die Gefangensetzung an einem besonderen Orte ist eine infamirende Strafe: sie kann lebenslänglich oder auf Zeit ver— hängt werden, in letzterem Falle aber nie auf weniger als 5 Jahre und nie auf mehr als 20 Jahre; die Verurtheilten werden in irgend einer Festung auf dem Kontinental-Gebiete des Landes einge— sperrt. An dit Stelle der Deportation tritt die lebenslängliche Verhaftung; an die Stelle des Prangers die bürgerliche Degra— dation. Mit dem Tode bestraft wird jeder Angriff auf die Person des Königs oder der Mitglieder der Königlichen Familie, ferner jeder Versuch, die Regierung oder die Thronfolge umzustoßen oder zu verän⸗ dern, so wie jede Aufreizung der Bürger zur Auflehnung gegen die Auto—⸗ rität des Königs, endlich jeder Versuch, den Bürger⸗Krieg anzufachen, oder Verheerung, Mord und Plünderung in einer oder mehreren Gemeinden zu veranlassen. Mord soll nur dann mit dem Tode bestraft werden, wenn er in der Absicht geschah, irgend ein an— deres Verbrechen vorzubereiten, zu erleichtern oder auszuführen, oder wenn er die Flucht der Urheber oder Mitschuldigen dieses Vergehens begünstigen sollte, um selbige der Strafe zu entziehen. In allen andern Fällen soll der Mörder nur mit lebenslang li— cher Zwangs⸗-Arbeit belegt werden. Auf Zwangs-⸗A1rbeit auf Zeit wird erkannt, wenn der Mord absichtslos war. Brandstiftung wird mit dem Tode bestraft. In den in den Artikeln 132, 139, 344 und 381 des Straf-Gesetzbuches bestimmten Fällen tritt le= benslängliche Zwangs-Arbeit an die Stelle der Todesstrafe. Je⸗ der Angriff auf die Schamhaftigkeit gegen Kinder beider— lei Geschlechts von weniger als 11 Jahren wird mit der Reklu—
wären; unter diesen Umständen, meinte er, möchte es wohl an— gemessen seyn, die Gerichts-Sitzung um 14 Tage zu verschieben, damit die abwesenden Herren Pairs Zeit behielten, sich in der Hauptstadt einzufinden. Die Versammünng erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden. — Der Präsident verlas hierauf
sion und, wenn der Thäter ein Staats-Beamter, Geisilicher oder Lehrer war, mit Zwangs -Arbeit auf Zeit bestraft. Die übrigen Bestimmungen des Gesetz-Entwurfes sind minder wichtig. (Einen Auszug aus der Rede des Ministers selbst be= halten wir uns auf morgen vor.) — Gegen 43 Uhr ging die
ein Schreiben des Schulden
ö 1 worin die ser darüber
pouch age,
n verhafteten Vicomte Du⸗ eschwerde führte, daß er wegen
Bersammlung auseinander, nachdem sie jussr nech beschsessen