1831 / 253 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

viel schneller und vortheilhafter errelchen konnen, wo man nicht jedes Baustück einzeln aushguen darf, sondern aus einer und der⸗ selben Form die Stücke so oft ziehen kann, als sie sich wie⸗ derholen. Nun hat aber auch unser Gehaͤude jene vorwaltende Höhen-Dimension, welche vornehmlich zu leichtem und reichem Ir⸗ nament auffordern konnte; das Material beguͤnstigte dies aufs Beste, warum hat man es also nicht gethan? Der Grund wird in nerlicher seyn, er wird die Bedingungen der Kunst und ihrer Wir

wird daz Genie des Kuͤnstlers tiefer angehen. Wirklich fel

solchen Gruͤnden nicht.

Zunachst konnen Gebaͤude von ungemeinem Maaßst⸗ zierlichkeit vertragen, ohne daß diese der Großartigkeit saͤnde; bei geringeren Dimensionen dagegen wird Behutsa fordert, damit die Nettigkeit nicht den, Ernst verdraͤnge Kleinliche falle Noch ein anderes Verhaͤltniß fuͤhrt der! terschied der Dimensionen herbei. Die Reinheit des Styl Konfequenz jedes architektonischen Organismus scheint an geringeren Umfangs sogar einer strengeren Prufung ausgesetzt es scheint, als ob sich hier irgend eine Eigenthuͤmlichkeit we gleich dem Blick einleuchtend mgche, dahingegen schon die fachere Wicherholung, der haͤufige Anklang derselben Forn mit irgend einer weniger motivirten Einheit durchdri uͤberzeugt.

Doch dies ist das Geringere. Es fragt sich, wird das dem Änen Material angemessen und schoͤn ist, es auch in j deren seyn? Gewiß haben nur noch wenige uͤbelunterricht⸗ retiker, welche folgern, aber nicht sehen gelernt haben, eine strakten Begriff von Schönheit der Form, daß sie dies glau nen. Aber das Gegentheil, das uns andere Aesthetiker u Baukwüͤnstler lehren, ist nicht besser: naͤmlich, daß die archit Schbnheit uͤberall lediglich aus der Construction herfließe und daß sie in dem Grade erreicht seyn werde, als die, For leicht und unmittelbar aus jener ergeben. Im Angesicht

pofantesten Bauwerke aller Zeiten wage ich es nicht Satz, so ausgesprochen, zu vertheidigen. Wenn wir wießerhoͤlten Aeußerung eines beruͤhmten Gelehrten,

bie Gerechischẽ Architektur Stuͤck fuͤr Stuͤck aus der Holzeonstruetion motivire, gewiß nur mit einigem Bedenken mien ' können, so ist doch das sicher und augenscheinlich, Saule und horizontalen Architrav um vieles leichter in in Stein bauen ' werde, ja daß, was eben zu solcher Ansicht haben mochte, diese Bauart in Stein keinesweges die zunaͤch und natürliche ist. Ferner von der anderen Seite: man d das hohe kuͤhne Gewölbe eines gothischen Doms einmal au tem Holz aufgefuͤhrt, statt des schlanken Pfeilers aus stuͤcken also einen einzigen Tannenstamm, eben so die J Rippen aus dünnen, gebogenen und gespannten Holzer Zweifel ist dies Alles leichter, natuͤrlicher, dem Material an Fer, als eben dies Gewoͤlbe von schweren Quaderstuͤcken. sich selbst um den Eindruck befragen will, dem wird das g! heimniß bald gelöst feyn. Das kuhn, gewagte Spiel mit der die ungeheure Wette mit so gewaltiger Last, diese, welche d terifché kuͤhne Kraft des menschlichen Geistes laut verkuͤnd doch das eintretende menschliche Herz nicht bloß erweitert hebt, fondern auch befangen macht und beklemmt, diese w. außer dem Spiel der Formen noch einen Antheil haben and. drück, welchen der Künstler und der Theoretiker wohl kenn den ber beide nicht kennen, falls es gerecht waͤre, sie bloß zu richten, was sie aus sagen.

Schon dies Wenige genuͤgt, um die Anwendung chen. Erstens: man denke 66 das Straßburger Muͤnster, d zu Mailand, die Abtei St Ouen u,. s w. in dem zten od Thel ihres Maaßstabes, und jene Zierlichkeit und Feinheit r nicht nur klein, sondern kleinlich vorkommen. Zweitens; me sich das Straßburger Münster, den Mailaͤnder Dom, die A Duen nicht aus Sandstein und Marmor, sondern aus 863 werden diese Denkmaͤler großartiger Kunst uns in doppelte thöͤnern . zerbrechlich wie Thonscherben, bei all

irklichen Festigkeit. . . 1 tu i es in gut, daß weder jene konstruktiven The noch auch die geschickten Töpfer und Former gebaut haben ein Architekt von tiefsinnigem Genie fuͤr seine Kunst. Die pas Rechte, sey es aus Ucberlegung oder unmittelbar. In d ber änen Materigl, daß aus den kleinsten Stuͤcken einzeln menbaut, wird sich das Großartige nicht durch eine gleich lichkeit schoͤner Schnoͤrkel, sondern zunaͤchst durch eine fest. zusammengewachsene Fläche gewinnen lassen; sie muß das tende seyn. Und wie bei gemeißelter Arbeit aus der feste

·

Allgemein.

Bekanntmachungen.

In unserm Depositorio befinden sich 7 Thl. 27 sgr. bag die Banco? Obligation Littr. N. No. 1961 über 80 Thli, di schollenen Weber Johann Friedrich Krause von hier gehörig Diejenigen, weiche auf diese Masse Anspruͤche haben, aufgefordert, sich binnen 4 Wochen bie uns damit zu meld sie zu erweisan, widrigenfalls diese Bestaͤnde einstweilen zur BOffliianten⸗Wittwen-Kasse werden abgesandt werden, die w Kapital aber keine Zinsen zurück zahlt. Mewe, den 31. August 1831. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Auf Antrag mehrerer Real-Glaͤubiger ist die Suhhastat an der Chaussce zwischen Frankfurt a. 8. O. und Ziebingen nen Gasthofes „zum Gruͤnen Tisch“, nebst den dazu gehörig derkien eingeleitet, und Und ö. Bietungs⸗Termine auf

. ö

den J. September, und d 6. n e, . von denen der letzte peremtorisch ist, in hiesiger Gerichtsst gesetzt worden, wozu besitz- und zahlungsfaͤhige Kauflustige eingeladen werden. .

Die im Maͤrm v. J. aufgenommene Taxe betraͤgt 64 16 sar. 8 pf, und kann taͤglich in unserer Registratur enn werden. Reppen, den 16. April 1831.

Könizl. Preuß. Stadtgericht.

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e . er, m, e, rm mm, manner.

; . gr ; Literarische Anzeigen. Bei Eduard Brandenburg in Berlin, Ober⸗Wens nr Nr. 6, sind solgende Werke zu haben:

Benekendorff, Oeconomia forensis. 6 Thl. .

Gräbelslsz Commentar zu den Kredit-Gesetzen, 4 Thle. gut ge— hunden, (fehlt im Buchhandel). 10 Thl.

Savign'y, Geschichte des Roͤmischen Rechts im Mittelalter, Bde. zut gebunden. (Ladenpreis und Band 17 und 18 Thl.) fuͤr 1 und 12 Thl.

Corpus juris ivilis ed. Gebauer et Spangenberg; II Tom. 410. schoͤn gebunden. (Ladenpr. und Bd. 22 Thl) für 11 Thl.

Cerpus jaris eivilis ed. Gothofredi. yI Tom Folio. Cöln, 1612. (Eine sehr gute Ausgabe und schoͤn gehalten). 10 Thl.

Ei n. und Stengels Beitraͤge, 18 Bde. Edupr. 30 Thl.) 16 Thl.

Fee ss Annalen, 26 Bde. (Ladenpr. 33 Thl) 44 Thl.

Mars jurist. Monateschrift, 11 Bde. und Reg. (Ladenpr. 23 Thl.) 8 Thl.

8 Bde. 4to., ganz Frzbd.

1420 eines zusammenhaͤngenden Steins jene nette feine Durchbrochenheit nicht durch die Schwierigkeit, sondern durch eine viel tiefer liegende halbbewußte Idcen,Verbindᷓung imponirt, so gebot das hier ange. wendete Maferial die reichste Sparsamkeit alles Zierraths. Ver⸗ zeihe man diesen lehrhaften Abfchweif, welchem wir nur dem

Anerkenntniß des Baumeisters schuldig zu seyn r l ir hi se akatte Fläche vorwaltend, wo sich n . nn . , gie glatte. a vocht , , macht.

dae IaIchRmäßise (ef d

zu Elapyant vrt Tentwvn vue wr er,, = ö. ) rung der Symptome derselben; die Art der Behandlung der Krank— heit nach ihren einzelnen Stadien, nebst Beobachtungen uͤber die vorsuͤglichsten gegen dieselbe angewendeten Heilmittel; Vorschriften, welche bei Cholsra-Kranken besonders von den Assistenten zu beob— achten sind; und endlich Krankheitsgeschichten mit Bemerkungen daruͤber. Der Herr Herausgeber hat diesem noch ein amtliches Gutachten uͤber die gegen die Cholera zu ergreifenden Landes— Maaßregeln hinzugefügt. Vor kurzem ist in demselben Verlage erschienen: Anweisung über die Bereitung und Anwendung des Chlor's als Schutzmittels gegen Ansteckung durch Choleragift. geh. 21 sar.

Bei J. A. Mayer in Aachen ist so eben erschienen und an ii r h mn, Deutschlands, der Schweiz, Niederlande ꝛe. ver sandt:

Berliner Börse.,

Den 10. September 1831.

Amtl. Fonds- und Geld. Cours Lettel. (Preuss. Can

Yu / wwwosst ven rent dun, wrd nnr, ert nr, , d. ü vil

gens bogenreicher werden mird, noch im Laufe dleses th

res liefern zu koͤnnen.

Der Denkfreund, 10te mit einem Abriß der allgem.

Weltgeschichte versehene Aufl. 15 sgr. netto.

Abrsß der Weltgeschichte, v. L. C. Diefenbach (aun dem Denkfreunde besonders abgedruckt). 35 sar.

Schmitthenner, Br. Karl,“ ueber Verträge, insbesondenr das Reuerecht nach römischen und deutschen Gesetzen, auch in Bezug auf das Preuß. Landrecht. Nebst einem Anhange gegen Dr. E. Ganz. gr. Svo. 14 Thl. .

Von Dr. Linde's Handbuch des deutschen gemeinen Lill in zesses, wird der 1ste Band, die Lehre von den Rechtom itz und Appellations-Gruͤnden enthaltend, eirea 36 Bogen statt binnen 14 Tagen erscheinen.

Gießen, September 1831.

G. F Heyer, Vater.

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitung.

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Amtliche Nachrichten.

. Kroönik des Tages.

Seine Königliche Majestät haben dem Regierungsrath von uerswald auf Plauth die Landraths-Stelle des Rosenberger Freises, Marienwerderschen Regierungsbezirks, zu übertragen geruht.

ö Bekanntmachung. Einige Klassen der hiesigen Einwohner stehen, wie uns ngeieigt worden, in der Meinung, daß es vorgeschrieben sey, ic an der Cholera erkrankten Personen, ohne Weiteres und ge⸗ pissermaßen gezwungen, nach den Cholera⸗Heil⸗Anstalten zu schaffen. bine solche Vorschrift ist aber nicht gegeben; vielmehr hat ie Verordnung des Allerhöchst verordneten Gesundheits⸗Comite pom 23sten v. M. ausdrücklich festgesetzt, daß jeder Cholera⸗ ö rankt in seiner Wohnung gelassen, dort behandelt und gepflegt werden könne, sobald es sein aligenblicklicher Zustand erfordere, seine Angehörigen die Belassung in der Wohnung wünschen und berhaupt diese Letztere von der Art ist, daß dem Erkrankten arm die nöthige Hülfe gewährt werden kann und seine Ange— herigen nicht darunter leiden. Die Cholera-Heil-Anstalten der städtischen Kommune und der Schutz⸗Kommissionen treten also nur aushelfend oder in den Fällen hinzu, wo andere geeignete Hülfe fehlt. Uebrigens halten wir uns verpflichtet, anzuzeigen, daß nach den bisherigen überall bestätigten Erfahrungen in den Heil⸗An⸗ stalten, bei gehöriger Behandlung, mehr Erkrankte genesen sind, als in Privat⸗Wohnungen. ö Berlin, den 11. September 1831. Die Verwaltungs-Behoörde des Allerhöchst verordneten Gesund⸗ ö heits-Comité für Berlin.

v. Arnim.

Bekanntmachung. Wir sichern denjenigen Schutzdienern und Wärtern der städ— tischen und Privat⸗Cholera-⸗Heil⸗Anstalten, welche, nach dem bei⸗ bringenden ärztlichen Zengnisse, zur Rettung und Genesung nes Cholera-Kranken der ärmeren Klasse durch vorzügliche Sorgfalt, Anustrengung und Ausdauer besonders beigetragen haben, eine Belohnung von Einem bis Fünj Thaler hiermit p, und behalten uns vor, die ausgezeichneten Handlungen eines soichn hülfreichen Wärters und Schutzdiemassn öffentlich bekannt zu mach en. Berlin, den 14. September 1831. Die Verwaltungs-Behörde des Allerhöchst verordneten Gesund⸗ heits-Comité für Berlin. v. Arnim.

Angekommen: Der Kaiserl. Russische Secretair beim

Reichs-Kollegium, von Tschebekine, als Courier von London.

Zeitungs-Nachrichten. . .

h u ß lan d.

St. Petersburg, 3. Sept. Se. Maj. der Kaiser haben dem Eivil-Gouverneur Podoliens, Geheimen Rath Lubjanowski, jur Belohnung seiner Anstrengungen bei Verwaltung des dem⸗ selben anvertrauten Gouvernements, die Insignien des St. An⸗ nen-Ordens mit der Kaiserl. Krone allergnädigst verliehen.

Se. Kaiserl. Majestät haben von dem Ober⸗Befehlshaber der aftiven Armee, Feldmarschall Grafen Paskewitsch von Eri⸗ wan, einen Rapport aus Nadarzyn vom 11ten (23sten) d. M. erhalten, welcher einige Details über die (schon bekannten) Er⸗ eignisse in Warschau am 17. August und den nächstfolgenden Tagen, nebst Meldungen über die (ebenmäßig schon bekannten) vesteren Operationen der Russischen Armee bis zum erstgedachten Tage, enthält. Der General-Lientenant Weliaminoff III. ist an die Stelle des Generals von der Kavallerie, Emanuel, zum Befehlshaber der Truppen der Kaukasischen Linie und im Bezirk der Kosaken am Schwarzen Meere, so wie zum Chef der Kaukasischen Pro⸗ vinz, ernannt worden. . Ein gewisser Fedor Soroczynski war (wie die hiesige Zei⸗ tung meldet) von dem Kriminal-Departement des Höchsten Ge⸗ tschtshofes in Podolien, wegen Diebstahls, zu 25 Hieben und Verbannung in die Sibirischen Ansiedelungen verurtheilt worden und befand sich nach empfangener Strafe mit anderen Züchtlin⸗ gen auf dem Wege ins Exil, als unweit der Stadt Litin ein Haufe Empörer ihnen begegnete, sie ihren Wächtern entriß und mitnahm. Kaum erfuhr Sorocshynski, daß seine Befreier Hoch⸗ verräther waren, als er sobald wie möglich sich ihrer Gemein⸗ shaft entzog und sich freiwillig in Balta vor dasselbe Gericht stellte, welches sein früheres Urtheil gefällt hatte. Die Obrig—⸗ eit hielt es für Pflicht, dieses Betragen Soroczynski's, als einen Beweis seiner Selbsterkenntniß und aufrichtigen Reus, so wie der daraus hervorgegangenen Pflichttreue, zur hohen Kunde des Monarchen zu bringen, und Se. Majestät haben geruht, den Soroczhnski von der Verbannung freizusprechen, ihm ein Geschenk von 250 Rubel zu verleihen und die öffentliche Bekanntmachung dieses Vorfalls anzuordnen. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Großherzogin von Sachsen⸗ Weimar hat dem Älsyl der durch die Cholera Verwaisten 2000 Rubel zustellen lassen. ö J Vom 30. Aug. bis inkl. Isten d. M. sind hier 36 Personen an der Cholera erkrankt, 25 genesen und nur 12 gestorben. Am 19. August d. J. hat (wie bereits gemeldet) das Haus Hope und Comp. in Amsterdam eine neue Anleihe für Rußland eröffnet. Die Bedingungen dieses Anleihens erhellen aus fol⸗

—v ———

—— .

„Um mehrfache außerordentliche Ausgaben zu decken und dem Reichsschatz die Reserve⸗Kapitalien zu erstatten, welche bis⸗ her zu diesem Zweck verwendet worden, haben Wir es für nöthig erachtet, eine 5proc. Anleihe in Belauf bis zu zwanzig Millio⸗ nen Rubel Silber eröffnen zu lassen. In Folge dieses geben Wir ihnen auf, für dieses Anleihen folgende Verfügungen zu treffen: J. Diese Anleihe wird in das Hauptbuch der Russischen Reichsschuld, unter der Benennung, dritte Serie der 5proc. An⸗ leihen in Silber, eingeschrieben. Es werden für diese Anleihe Inscriptionen auf fünfhundert Silberrubel verabfolgt. Sie tra— gen eine jährliche Rente von 5 pCt. vom 1. Juni des laufenden Fahres an. Die Auszahlung dieser Rente geschieht in St. Peters⸗ durg durch die Schuldtilgungs-Kommission halbjährig, jedesmal vom 1. bis zum 15. Juni und vom 1. bis 15. Dezember je⸗ des Jahres. Il. Zum Rückkauf dieser Obligationen wird ein spezieller Tilgungssonds von einem Prozent bestimmt, welcher mit dem Tilgungsfonds anderer Anleihen nicht vermischt wird. Dieser Fonds wird durch die, vermöge des Rückkaufes der In⸗ scriptionen, frei gewordenen Zinsen ftüfenweise vermehrt. Er ist bestimmt, die Inscriptionen nach dem Cours anzukaufen, so lange sie sich nicht über den Nominalwerth, das heißt über das Pari, erheben. In diesem letzteren Fall wirkt der Tilgungsfonds, für die alsdann noch übrige Summe, durch eine Rückzahlung zum Pari vermittelst jährlicher Verlosung, so daß jede ge⸗ jogene Inseription mit 590 Silberrubeln bezahlt wird. III. Wir üdertragen unseren Banquiers Hope und Compagnie, welche bei mehreren Gelegenheiten Uns Dienste derselben Art geleistet haben, die Sorge, dieses Anleihen nach den näheren Instructionen, welche sie ihnen geben werden, und nach Maaß⸗

Berlin, Montag den 12ten September.

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gabe des Bedarfs und der Gelegenheit zu realisiren. Die Ban⸗ quiers Hope und Comp. überliefern an die Personen, welche an der Anleihe Theil nehmen wollen, die Inscriptionen, in welche die Namen der Erwerber durch Unseren General-Konsul in Am⸗ sterdam einzuschreiben sind. (gez) Nikolaus.“

St. Petersburg, den 14. (26.) Mai 1831.

Ein frischer Seewind trieb schon in der Nacht vom Iosten auf den 3isten das Wasser im Galeerenhafen und in der Newa zu einer merklichen Höhe. Es fiel am Tage wieder, da der Wind nachgelassen hatte, stieg aber, als derselbe in der Nacht vom 31. auf den 1. Sept. zu einem wüthenden Sturme heranwuchs, bis auf 7 Fuß Zoll über seine gewöhnliche Höhe, so daß die Newa in den niedrigeren Gegenden aus ihrem Bette trat, viele Ge— wölbe und Keller unter Wasser setzte und die drei Brücken ?) hob und abbrach. Die Schiffe, welche unterhalb der Isaaks— brücke lagen, wurden durch da Sturmfluth von den Ankern ge⸗ rissen, stromaufwärts an die Brücken und, nachdem diese aus einander gegangen waren, bis nach dem Stückhofe getrieben. An manchen Stellen hatte der Sturm die Bäume entwurzelt. Der Regen ergoß sich von Zeit zu Zeit in Strömen. Beson⸗ ders haben die im Galeerenhafen wohnenden Leute viel gelitten und nächstdem mehrere Schiffer der sogenannten Finnischen Holz⸗ flotte, deren treibende Vorräthe die Newa weithin bedeckten. Um 3 Uhr nach Mitternacht begann das Wasser zu fallen; noch am Isten wehete ein starker Westwind bei kühler Witterung, und es ließen sich einige Donnerschläge in der Ferne hören. Die Newa stand 23 Fuß Über der gewöhnlichen Höhe. Gestern aber hat sie ihren gewöhnlichen Wasserstand erreicht, der Wind sich gelegt und der Himmel aufgeklärt.

inzFolge einer abgeschlossenen Capitulation hier ein, während die Polnische Armee bereits seit gestern Abend die Stadt und Um⸗ gegend verlassen hat und über Praga gegen Modlin marschirt, um sich, wie man glaubt, bei Plozk noch einmal wieder aufzu⸗ stellen. Folgendes sind die näheren Umstände dieses wichtigen

Polnischen Gouvernement 14 Tage Bedenkzeit zur Unter⸗ werfung gelassen. Als diese abgelaufen war, nachdem noch

= P᷑Polen. Warschau, 8. September, früh 8 Uhr. In el⸗ nigen Stunden rücken die Kaiserlich Russischen Truppen

Ereignisses: Der Feldmarschall Graf Paskewitsch hatte dem

am Aten eine desfallsige Zusammenkunft, jedoch ohne Erfolg, stattgefunden, begann am 6ten ein Angriff auf die ganze Linie von Mokatow bis Paryzow; die Hauptmassen waren aber gegen die erste Schanze vor dem Dorfe Wola gerichtet, und das Feuer währte bis gegen 6 Uhr Nachmittags. Die ge⸗ dachte Schanze, so wie eine zweite bei dem Dorfe Czyfte, wurden genommen, 20 Kanonen von schwerem Kaliber erobert und 4 Re— gimenter Infanterie theils zusammengehauen, theils zu Gefange— nen gemacht; schwer verwundet geriethen in Russische Gefangen⸗ schaft: der General Sowinski, ingleichen einer der Hauptanstifter der Revolution und Anführer beim Ueberfalle des Schlosses Bel— vedere am 29. Nov. v. J., Peter Wysozki, welcher sich jedoch im Augenblicke der Gefangennehmung erschossen haben soll. Ge⸗ stern früh nach 6 Uhr traf der Russische General von Dannen⸗ berg als Parlamentair hier ein,

zu verwandeln und diese mit schwerem Geschütz zu verse—⸗ hen. Da die Polen, statt zu unterhandeln, alle waffenfä— hige Männer nach den Wällen sandten, so wurde das Feuer mft großer Heftigkeit erneuert, und viele Gebäude jener Gegend, so wie sämmtliche Windmühlen, gingen in Flammen auf. Ge⸗

worauf endlich, nach einer nochmals wiederholten Aufforderung, eine Capitulation zu Stande kam, deren näherer Inhalt jedoch noch nicht bekannt geworden ist. Das Artilleriefeuer wurde nichtsdestoweniger noch bis nach 8 Uhr und das fleine Gewehr— feuer die ganze Nacht über gehört. Einige Polnische Divisionen wollten Warschau noch vertheidigen, allein da es ihnen darum zu thun ist, ihre Munitionsvorrathe möglichst zu schonen, so sind auch sie abgejogen. Die Kaiserl. Truppen haben Wunder der

H Die Isaaksbruͤcke, die beim Sommergarten und die Woskres⸗

gendem Allerhöchsten Reskript an den Finanz⸗Minister:

sensche.

gen 5 Uhr waren die Russen im Besstze aller Verschanzungen,

um der Regierung nochmals Bedenkzeit bis 1 Uhr Mittags zu geben, während die Russen

diese Frist benutzten, um die Schanze vor Wola in eine Redoute ü einstimmig,

1831.

Unerschrockenheit it bei ü : n enheit und Tapferkeit bei Erstürmung der Schanzen

Nachschrift. Vormittags 10 Uhr. So eben marschirt ein

Theil der Kaiserl. Garden mit starker Artillerie liber die Brücke nach Praga den Polen nach; Letztere sieht man deutlich in der Richtung nach Modlin abmarschiren. Der General Krukowiezki ist noch hier, und scheint es demnach, daß er der Armee nicht folgen werde.

Warsch au, 8. Sept. Die Russischen Garden sind in

größter Ordnung eingerü i = , 9 l. ückt, und in der Stadt herrscht vollkom Stadt wenigstens keinen freiwilligen Antheil genommen. Ohne Krukowienkiss Eigensinn wäre sehr viel Blut gespart worden. Die Kanonade hat in der Nacht vom Montage zum Dienstage begonnen und ohne Unterbrechung bis zur j Die Russen haben einen uneischütterlichen Muth an den Tag gelegt und sind über die mit Russischen Leichen gefüllten Grä⸗ ben in die Schanzen gedrungen. neue Unterhandlungen begonnen, die gleichfalls ohne Resultat gewesen sind, worauf Sturm und Kanonade wieder ihren An⸗ fang genommen und am Abende mit der Besitznahme aller Ver⸗ schanzungen geendet haben. Die Polnischen Gouvernements— K d. viele . und Landboten haben sich der olnischen Armee angeschlossen, die in die Plozker Woje⸗ wodschaft zurückzieht. ; . . k

Die Einwohner haben an der Vertheidigung der

Nacht fortgewährt.

Am Mittwoch früh haben

Frankreich.

Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 3. Sep tem⸗— ber, welche nur eine Stunde dauerte, trug zunächst der Präsi⸗ dent mehrere Schreiben vor, worin verschiedene Pairs sich ent⸗ schuldigten, daß sie Kränklichkeits halber vorläufig noch an den Sitzungen der Kammer keinen Theil nehmen könnten. Hier⸗ auf, wurde eine aus 7 2 1 bestehende Kommission zur Prüfung des transitorischen Gesetz Entwurfes wegen der dies jäh⸗ rigen Revision der Wähler- und Geschwornen⸗Listen ernannt. Der Herzog von Choiseul und der Graf Lemereier berich— teten fodann nach einander über verschiedene bei der Kammer ein— gegangene Bittschriften, von denen jedoch keine einzige irgend ein besonderts Interesse darbot. Am Schlusse der Sitzung erfolgte noch die Erneuerung der Bureans, wocauf die Herren Pairs sich sofort nach ihren resp. Sectionen begaben, um zur Wahl ihrer Präsidenten, Vice⸗Präsidenten, Secretaire und Vice⸗Secretaire zu schreiten.

Deputirten-Kammer. Sitzung vom 3. Sept. In dieser Sitzung, welcher der Kaiser Dom Perm in Begleitung eines Adjutanten beiwohnte, und in der Hr. Dupont v. d. Eure den Vorfitz führte, entwickelte Hr. Roger einen Gesetzes-Vor⸗ schlag über die persönliche Freiheit. Es soll danach hinführo Niemand, der eines zuchtpolizeilichen Vergehens angeklagt wird, gefänglich eingesogen werden dürfen, wenn der Fall nicht selbst von der höchsten Wichtigkeit ist; und die Caution zur vorläufigen Entlassung eines Angeschuldigten aus dem Gefängnisse soll nach Maaßgabe der Umstände, worüber die Richter selbst zu erkennen haben, bis auf 50 Fr. herabgesetzt werden dürfen. (Auf den nä— heren Inhalt dieser aus 7 Artikeln bestehenden Proposition wer⸗ den wir zurückkommen, wenn dieselbe in Erwägung gezo⸗ gen werden sollte. ) Herr Blondeau entwickelte hierauf feinen in der letzten Sitzung gemachten Vorschlag, von jedem Aktivitäts-Gehalte von mehr als 3000 Fr., das ein außerhalb der Hauptstadt augestellter Beamter, der zugleich Deputirter ist, bezieht, für die Dauer der Session die Hälfte des Mehrbetrages einzubehalten. Zur Begründung dieses Antrages äußerte Hr. Blondeau unter Anderem: er finde eine schlagende Aehnlichkeit zwischen der Stellung eines auf Urlaub und der eines als De⸗ putirten von seinem pen abwesenden Beamten; jeder Staats⸗ Beamte, der einen mehrmonatlichen Urlaub nehme, müsse sich einen Gehalts-Abziug gefallen lassen; er (der Redner) frage nun, ob ein von einem Wahl -Bezirke zur Kammer ab⸗ geordneter Beamter nicht ebenfalls einen Urlaub nehme, und zwar einen völlig freiwilligen, da nichts ihn zwinge, die Depu— tirten-Stelle anzunehmen, diese vielmehr in der Regel seinen Wünschen gemäß sey; ein solcher Beamter sitze nun, gleich den übrigen Deputirten, in der Kammer und beschäftige sich mit Ersparnissen, während er selbst nach wie vor sein volles Gehalt beziehe und nicht einmal die Geschäfte versehe, für die der Staat ihn bezahle; man werde ihm vielleich entgegnen, daß die An⸗ nahme seines Vorschlages manchem Manne von Kopf die Kam— mer verschließen würde; hierauf erwiedere er aber, daß, wer von dem allgemeinen Besten wahrhaft beseelt sey, ein solches un⸗ bedeutendes Opfer gern bringen werde; eben so werde man ihm vielleicht bemerklich machen, daß die bewirkte Ersparniß nur ganz unbedeutend seyn würde; allein auch dieser Grund könne ihn nicht umstimmen; es sey endlich Zeit, mit den Staatsgeldern haushälterischer als bisher umzugehen, und wie klein auch eine Ersparniß seyn möchte, so dürfe man sie nicht von der Hand welsen. Nach einigen Bemerkungen der Herren Petit, Gi⸗ rand, Faubert und Bavoux, beschloß die Versammlung fast den Antrag des Hrn. Blondeau in Erwägung zu ziehen. Es begannen hierauf die Berathungen über die Pro— posstion des Hrn. Glais-Bijoin in Betreff der Ermäßigung der Gehalte des Präsidenten und der Quästoren der Kammer. Hr.

Beauséjour verlangte, daß man diese Gehalte ganz und gar

einziehe, und berief sich auf die konstituirende und auf die gesetz⸗ gebende Versammlung, so wie auf den Konvent, wo der Präsi⸗ dent und die damaligen sogenannten Saal⸗Inspektoren ebenfalls nie ein Gehalt bezogen hätten. Hr. Perin trat diesem Antrage bei, wäh⸗ rend Hr. v. Podenas für den Vorschlag der Kommission stimmte. (S. weiter unten.) Hr. Caminade wollte vom 1. Jan. k. J. ab dem Präsidenten eine Entschädigung von 5000 Fr. monatlich, jedem Quästor aber eine solche von 0, 000 Fr. jährlich bewilligen. Nachdem der Berichterstatter die Berathung zusammengefaßt, Herr Glais⸗-⸗Bijzoin aber erklärt hatte, daß er hei seiner ur⸗ sprünglichen Proposition beharre, wurde das obige Amendement

des Herrn Beauséjour, so wie auch das des Herrn Caminade,

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