nten des Königs Maßjestät allergnädigst ihn jum Gehrimen h, nachdem ihm schon früher wegen seiner 1 9. Rothe Ädler⸗Orden Iter Klasse verliehen worden wat. 7 e Kaisers von Rußland Majestät hat er, bei der , in St. Petersburg, den St. Wladimir-Orden Zter , . . Als der Hingeschiedene am J. Aug. 1828 an dem Ziele . da wenige Staatsdiener erreichen, und ein 50jähriges muf erhaftes Wirken in Staatsdienste zurückgelegt hatte, wurde er durch Ver⸗ leihung des Rothen Adler⸗ Ordens ter Klass⸗ mit Eichenlaub von des Königs ü huldvoll beglückt. Auch des Kaisers von Rußland Majestäͤt verherrlichten jene Jubelfeier dadurch, daß Allerhöchstdieselben dem :c, Goldbeck eine Tabatière, mit dem Kaiserlichen iam eng un, in n und mit dem Datum
Fei n, überbriugen ließen. . ö ir ö her n er, 3. bürgerlichen Verhältnissen hatte der Verstorbene sich Achtung und Liebe erworben. Von Alllen, welche ihn kannten, geehrt und geliebt wegen seines hohen Werths als Beamter und feiner persönlichen guten Eigenschaften, wird er allgemein betrauert und dadurch feinem Verdienste das gebührende
Anerkenntniß ungetheilt gespendet.
*. Cholera. z idenzstadt Berlin waren —̃ö ö. erkr. genes. 1, d is zum 10. September . 137 858 . bis J. 11. Sept. Mittags 20 9 4665 is zum 11. Sept. Mittags Summa 157 10 102 45 im Regierung s-Bezirk Frankfurt. . zreis Friedeb erg. Die Cholera ist hier ausgebrochen in Saltcofsatten und Seelsgrund am September. Kreis Frankfurt. An demselben Tage fanden Cholera verdächtige Erkrankungen im Dorfe Kunitz statt. Regierung s⸗Bexzirk Königsberg. In Königsberg waren erkr. gen. gest. bi zum J. September 12466 419 726 103
inzu am 3. September 15 6 13 99 r re n en, ö 1 16 12 16 87 — 1 15 6 9 87 n ᷣ—¶Kip—Qy , oD¶ 0 —r ——ꝛ:᷑ Summa. .. 1292 443 762 87
Davon Militair 93 29 53 11 Civil 1199 414 709 76 Regierungs-Bezirk Bromberg.
Stadt Bromberg sind ö erkrankt genesen gestorben d
is zum 7. September 91 24 5 1 ö davon Militair 54 15 28 11 Civil 37 9 26 2
lusbrüche der Cholera sind bemerkt worden: ; 6, Schubin, in Lantowo am 2. September; Kreis Inowrazlaw, in Gniewkowo an demselben
Tage. ierungs-Bezirk Breslau. . ö j Am 7. September ist die Choltra in
Leubus ausgebrochen.
Oeffentlicher Dank. ;
Auch das durch a der herrschenden Epidemie uͤber eine große Zahl von Familien des 3 Regierungs⸗Bezirkes ver⸗ breitet Elend hat in der Naäͤhe und Ferne die menschen reundliche Theilnahme gefunden, welche unsere Aufforderung vom 26. Juni s. derrrauensvoll in Anspruch nahm. Es hat sich von neuem die er⸗ hebende Erfahrung bestdtigt, daß die Bewohner aller Gegenden un⸗ feres Vaterlandes einander helfend beizustehen und es durch die That zu bekunden sich gedrungen sehen, daß sie sich von den Banden der Liebe zu ihrem gemeinsämen Könige und Vaterlande umschlungen fuͤhlen, einander in Tagen der Trubfal nicht verlassen, sondern freund⸗ lich die Hand reichen. Es hat der Trost, den diese Ueberzeugung gewaͤhrt, nicht wenig dazu beigetragen, die gebeugten Gemuͤther aufzurichten und das schwere Verhaͤngniß, welches unsere Gegenden
1424
zuerst heim g cht / mlt der ruͤhmlichsten Ergebung und Ausdauer en zu lassen. ertre g a ft demnach eine uͤberaus wohlthuende P lcht⸗ n wir mit der Bekanntmachung der zu unserer unmittelbaren . gung gestellten Gaben der Milde im Namen der Bedraͤngten, wel⸗ chen hierdurch Trost und Huͤlfe zugeflossen ist, die Empfindungen des innigsten Dankes gegen alle diejenigen dffentlich ai rr , welche auf dicfe zwiefaͤche Weise ihre Wohlthaͤter geworden ind. Wir glauben der menschen freundlichen Absicht der edlen Geber . sprochen zu haben, wenn wir ihre Spenden der Abhuͤlfe der 4 n lichen Noth Einzelner, die in vielen Faͤllen jede childerung äber steigt, eh er h widmen. Es sind zu diesem Zwecke bisher be⸗ e rr Rthlr. 11 Sgr. 5 Pf. verwendet und mit den Thraͤnen der Dankbarkeit von solchen Personen gese net worden welchen da⸗ durch in tiefer Noth eine erlcichternde Hülfe zu Theil wurde. Der üeberrest ist, so weit nicht unaufschiebliche Beduͤrfnisse eine schleunige Beruͤcksichtigung erheischen; dazu bestimmt, um die Zu⸗ kunft hülfloser Walsen, welche sich durch ein herbes Verhaͤng⸗ niß ihrer Ernaͤhrer und Versorger beraubt sehen, sicher stellen und diese bebauernswerthen Kinder sich selbst und dem Vaterlande erhal⸗ ten und vor dem geistigen Untergange bewahren zu koͤnnen. ͤ Wenn aber hon jetzt ihre Zahl mit unseren geringen Mitteln in kemem Verhaͤltnisse mehr stehr, so zweifeln wir nicht, daß unsere dringende Bitte und ihr vorzugsweise des thaͤtigen Mitleidens be⸗ duürftiger Zustand noch recht viele fromme Herzen erwecken werde, die sich der koͤstlichen Verheißungen theilhaftig machen wollen, wel⸗ che denjenigen verbuͤrgt ah, die sich der Noth von Wittwen und ĩ rbarmend annehmen,. Kai 1 seit dem 27. Juli bis zum 31sten v. M. bei uns einge⸗ gangen: ö von dem Hohen Ministerium des Innern und der Polizei zur Üünterstuͤtzung der Mili— a rm, . 200 rtl. sidium zu Königsberg? 27 11sg. 9 pf. durch den Hochlbbl. Uunterstü⸗z⸗ zungs⸗Verein zu Berlin 650 — —* .
sidium zu Berlin.. . 500 — ⸗ —⸗ zu Merseburg in 3 Sendungen 124 —— inel. 5rtl. — sg. G.
Sendungen ..... ...:. 2559 6 ⸗—⸗ inel. 156 ⸗15⸗G. durch den Herrn Ockonomie⸗
Kommissarius Schulz in Gen⸗
thin aus? Sammlungen, von
denen die eine am 3. Aug. «.
Hatt find 6 . 16 —⸗
durch den Herrn Zzuchthgus⸗Di⸗ rektor Heinze in Görlitz, aus den Beitragen der Gefange⸗ nen und dem Erldse der von ihnen freiwillig fuͤr diesen Zweck in ihren Freistunden gefertigten Neben Arbeiten 2 6 ⸗
Ter anpt T orti. D sg. pf incl. 161 rtl. 15sg. G.
anzig, den 1. September 1831 m, Koͤniglich ö Regierung. o th e.
— Sämmtliche Herren Studirende —
werden hiermit ersucht, sich ven Montag d. 12ten d. M. an in dem Universitätsgebäude im Auditorium Nr. 2 numerirte Kar⸗
ten baldigst abzuholen, deren Zweck ihnen mündlich mitgetheilt
werden wird. Der Verein zur Verpflegung der an der
Cholera erkrankenden Studirenden. Berlin, d. 10. Sept. 1831.
85
2 Nach eigener Idee habe ich mir zu meinem Gebrauch Vorrichtung von Flanell anfertigen lassen, durch welche ich sichtigte, den Körper bei Anfällen der Cholera während des tirens gegen Erkältung zu schützen und die Ansteckung der tirenden zu verhindern. — Da dieselbe von mehreren m Bekannten für vollkommen zweckdienlich erkannt und sogar den Aermsten leicht und ohne großen Kosten-Aufwand anges
Allgemeine
Prenßischt Staats-Ztitung.
werden kann, so halte ich mich für verpflichtet, sie zur Kenn des Publikums zu bringen, und kann das Modell derselben Jeder beim Portier des Königsstädtischen Theaters näher in genschein nehmen.
Das Ganze hat die Form eines Sackes von 57 Fuß
5 254.
— ———
Berlin, Dienstag den 13tn September.
8
mit Aermeln, in diesen wird der Kranke gebracht und säh h durch angebrachte Bänder am Halse so zugebunden, daf Erkältung unmöglich wird. Auf jeder Seite sind sechs z handschuhe ebenfalls von Flanell an langen, Schnüren besl vermittelst welcher der Kranke leicht und wirksam von meh Personen zugleich an allen Theilen des Körpers fret itt wa] Des Königs Majestät haben den Seehandlungs-Direktor, . Fr. Cerf. chemen Finanzrath Kay fer, zum Geheimen Sber-Finam— — th zu befördern und das hierüber ausgefertigte Patent Aller—
Auswärtige Börsen. Cchst zu vollziehen geruht.
Amtliche Nachrichten. Fh bn i des d gh es.
Amsterdam, 6. September. Das Staats. Ministerium bringt, nach dem Befehle Seiner Niederl. wirkl. Schuld 373. Kanz- Bill. 135. Oesterr. M Najestät des Königs, die nachstehende Allerhöchste Bekanntmachung Metall. 77. Russ. (bei Hope) ð IJ. ; r allgemeinen Kenntniß:
„Es hat der wachsamsten Vorsorge und den thätigsten Be⸗ ihungen nicht gelingen wollen, die Asiatische Cholera, nachdem E, den strengsten Maaßregeln ungeachtet, über die Gränzen heiner Staaten eingedrungen war, zu unterdrücken und ihrem borschreiten Einhalt zu thun. Ueberall jedoch, wo die erlasse⸗ m Vorschriften pünktlich befolgt worden sind, hat die fichmäßige Sorgfalt der Behörden, mit den lobenswer— en Anstrengungen gewissenhafter Aerzte vereinigt, die Ver⸗ ßerungen der Seuche wirksam gehemmt und die Zahl rer Dpfer, in Vergleich mit anderen Ländern, beträcht⸗ ch vermindert. Da indeß während der Dauer der Krank— elt auf unserem Boden, Erfahrungen gesammelt und die An— chten der Verwaltung durch praktische Wahrnehmungen berich— gt worden sind, so habe Ich die ergangenen Vorschriften einer ündlichen Revision und gewissenhaften Prüfung aller in we— ntlichen Betracht zu ziehenden Umstände unterwerfen lassen, in die bisherigen Einrichtungen theils nach den Resultaten mer längeren Behandlung der Krankheit, theils nach den gegen— äirtigen Bedürfnissen und den Forderungen der Nothwen—⸗ szkeit abzuändern. Die strengen Absonderungs-Maaßregeln, ich Aufstellung militairischer Cordons an den Gränzen d im Innern des Landes, haben bereits auf den ge— erblichen Verkehr der Einwohner ungünstig eingewirkt und rohen, bei verlängerter Dauer, den Wohlstand vieler Familien jerrütten und dem Lande verderblicher zu werden, als die drankheit selbst. Sie sind aber auch in dem bisherigen Maße icht weiter auszuführen, weil die herannahende Herbstzeit nicht estattet, die dazu verwendeten Truppen, ohne sie aufzu⸗ pfern, diesem beschwerlichen Dienste länger zu widmen. sch habe daher besonders in Beziehung auf die mili— nirchen Cordons, auf die eigene Beschützung der von e Krankheit bis jetzt noch verschonten Provinzen, Bezirke nd einzelnen Ortschaften durch polizeiliche Anordnungen, und 5oͤse Abkürzung der Kontumazzeit die Immediat-Kommission it weiteren Befehlen versehen und sie angewiesen, die hiernach bthigen Abänderungen der ergangenen Vorschriften und Einrich— ngen unverzüglich bekannt zu machen, und wie dieselbe bisher Meiner besonderen Zufriedenheit in angestrengter Vorsorge ihr jäühsames Amt zur Abwendung und Bekämpfung der Krankheit rwaltet hat, so wird sie auch fernerhin keine Erfahrung, die
einer Erleichterung der genommenen Maaßregeln dbeitra— n kann, unbeachtet lassen. Der Erfolg dieser Vorschriften ird aber nur dann der Erwartung entsprechen, wenn die hemeinden der einzelnen Ortschaften, mit einem auf die Ge—
Hamburg, 9. September. Oesterr. 5proc. Metall. IS. 4prge. 674. Bank- Actien göz3.] Engl. Anl. 86. Russ. Anl. Ilamh— Cert. 803. Poln. S893. Din.
Wien, 6. September. 5proc. Metall. I7J. 4proc. 67J. Loose zu 100 f. 155 Oblig. 1154. Bank- Actien 937.
Königliche Schauspiele. Montag, 12. Sept. Im Schauspielhause: Der Stlesn Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach Holberg, von E. Ram Hierauf, zum Erstenmale: Demoiselle Bock, Lustspiel in 1 von J. E. Mand. . Dienstag, 13. Sept. Im Opernhause: Die Lokalpost kalposse mit Gesang, in 1 Aufzug, von J. E. Mand. Hin Die beiden Tanten, komisches Ballet in 2 Abtheilungen, girt vom Königl. Balletmeister Titus; Musik von Gyromtß Freitag, 16. Sept. Im Opernhause. Zum Erstenn Die beiden Familien, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tan, dem Französischen: „les deu familles“; Musik von Labͤm
Königstädtisches Theater.
Montag, 12. Sept. Dritte große Kunstvorstellung aut Reiche der natürlichen Zauberei, gegeben von Herrn Pm Döbler, aus Wien. Hierauf, zum Erstenmale: Das Ancke büchlein, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von Cu
Dienstag, 13. Sept. Fra Diavolo, oder: Das Vn haus zu Terracina, komische Oper in 3 Akten. (Dll. Zerlina.)
Berichtigung. Im gestrigen Bl. dieser Zeitung S Sp. 2, Z. 4, st. „reichste“ J. „weise ste“ und ebendaselbst ) st, Irdumt n“ J. „ve im t.“
Redacteur John. Mitredacteur Cottel. ö Gedruckt bel A. W. Hayl
Allgemeiner Anzeiger für
Bekanntmachungen.
Avertissement.
as dem Ackerbuͤrget Carl Ludwig Dehnert gehörige, 1u Lie enn, ub Rr 65 belegene Ackerbuͤrgergut, ist mit der gericht⸗ lichen Taxe der 3654 Thl. 24 sar. 9) pf. Schuldenhalber subhastirt, und die Bietungs⸗ Termine sind auf den 22 Juli, 25 September und 22 Rovember d. J, jedes Mal Vormittags 11 Uhr an hie siger Gerichtsstelle angesetzt, wozu Kauflustige vorgeladen werden. Liebenwalde, den 22. April 1831.
Königl. Preuß. Justii⸗Amt.
* j 1 Verpachtung eines Gasthofes in Lübeck.
Der vor einigen Jahren im neuesten Geschmack erbaute an einer der schönsien Straßen belegene, und mit einem vollstaͤndigen Mobiliar versehene, große Gasthof:
m , ü n N g r d
genannt, worin sich alle zu einem ausgedehnten Wirthschafts⸗Be⸗ triebe erforderlichen Einrichtungen befinden, soll vom 1. Januar 1432 angerechnet, unter Bedingungen verpachtet werden, welche am 15 Auqust und spaͤter beim Unterjeichneten unentgeltlich abge⸗ fordert 64 ö 26
Luͤber en 22. Juli 1831.
. 3 C. Stecke, Dr.,
Johannisstraße Nr. 8.
Literarische Anzeigen. Bei Theod. Chr. Fr. Entlin in Berlin, sind solgende neue Werke erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben?
p. RAbaelardus, Dialogus inter Philos ophum, Judaeum et Christianum; ex Codd. Bibl. Vindobon., nune primum ed. F. I Rheinwald. Sro. maj. 223 agr.
D. J. HI B. Bauer, Med. - RHath etc., Minerva mediea; Jahr- hücher für die gesammte Heilbunde. 2. Heft. gr. Svo. broch. 1ẽ1hI. 10 9r. 6 3
Friedrich Buchholi, Historisches Taschenbuch, 14r Jahrgang, oder Geschichte der Eurspasshen Staaten seit dem Frieden von Wien, ir Bd. geb. 2 Tyl. ö
Die erssen Baͤnde dieses schonen Werkes sind fuͤr den ernie⸗ drigten Preis von 63 Thl. sstatt 26 Thl.) und der 14te, 151m und 16te 3 2Thl. zu bekommen. .
Dr. E. L. Grosebeim, Reg. — Arat ete, Lehrbuch der operati-
Jen Chirurgie, 2x und leizier Lheil. 8r. Sro. 2 LThl. 15 ar. Beide Theile complet 5 ThI.
Dr. Wilh. Horn, Reine dureh Deutachlaad, Ungarn, Holland, jtalien, Frankreich, Grosabritanien und Irlaud, in Rücksicht auf medizinische und natur wissens chaftliche In- „ritute, Arm enpflege ete. 2r Bant, enthält: Italien und
Frankreich. gr. Svo. 4 Thl.
Dr. Joh Nep. Rust, Geh. Rath und Präsid. ete, Theoretisch- practisches Handbuch der Chirurgie, mit Einschluss der syphi- süischen und Augenkrankheiten, in alphabetischer Ordnung.
nd. gr. Svo. 4 ThlI. . ,, , für jeden folgenden Band ist 3 ThI.
Dr. Jos. Herrm. Schmidt, Zwölf Bücher über Morpholotzie überhaupt und vergleichende Noso- Morꝑholosie ins hes odere 2 Bde. gr. Svo. Nebst 1 Atlas von 19 Lafeln in Folio. 3 ThlI.
Dr. Ge org Ernst Stahl, Theorie der Heilkunde; herausge- geben von K W ldeler, 2r Theil, enthält: Pathologie.
r. Svo. 1 Thl. 15 sgr. .
. Taeitus im t che Werke, uͤbersetzt von Wil h. Boͤt—⸗
ticher. Ir Bd. Svo. 22hl.
So eben hat nachstehende hoͤchst wichtige Schrift die Presse
verlassen: unentbehrlicher Rathgeber fuͤr Alle . welche sich durch zweckmäßige Diät in Bezug auf Speisen und Getraͤnke vor der
* 5 6 asiatischen Cholera schützen wollen. Von einem praktischen Arzte. gr. Svo. Preis 5 sar. geh.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß der Magen und Darmkanal den eigentlichen Heerd der furchtbaren Krankheit bilden, von wel⸗ cher gegenwartig zan Europa bedroht wird. Es ist daher von der allerhöchsten Wichtigkeit, daß diejenigen, welche die Natur mit einer guten Verdauung beschenkte, sich diese besonders jetzt er⸗ halten; die mit schwachen Darm-Organen Begabten jedoch um desto sorgfältiger alles Nachtheillge vermeiden. Wie dies zu erreichen, wird in der vorliegenden Schrift auf eine allgemein faßliche Weise gelehrt und dieselbe 1 . Ausmerksamkeit und Beachtung des
ikums dringend empfohlen . j Nicolaische Buchhandlung in Berlin,
(Brüderstraße Nr. 13), Stettin und Elbing.
In der Jos Koͤselschen Buchhandlung in Kempten ist eben erschsenen, und in allen Buchhandlungen zur Einsicht vorraͤthig: Cor. v. Westenrieders
sa mem etliche Re e.
Er ste voll ständige Original-Ausgabe. ; Erstes Bändchen, enthaͤlt; Schriften über bildende Kunst. Zweites Baͤndchen: Geschichte des dreißigjährigen Krieges.
Preis fuͤr das Baͤndchen 10 sgr. Zu haben in der — Nicolaischen Buchhandlung in Berlin, (Bruͤder Straße Nr. 135), Stettin und Elbing.
In den Buchhandlungen von J. M. Orberg & Comp. in
Rostock und Güstrow ist erschienen, und in der Stuihrschen
Buchhandlung zu Berlin, Schlosaplatz No. 2, zu haben:
Preußischen Staaten.
ummtheit gerichteten Sinn, überall selbst Hand anlegen, theils im die Verbreitung der Seuche unter ihren Mitbürgern zu ver— indern, theils um den Eckrankten zur Genesung rechtzeitigen ͤBeistand zu leisten. Ich habe deshalb die Einrichtung besonde⸗ r Gesundheitswachen in allen Gemeinden, und die ungesäumte borlegung eines Reglements über ihre Organisation und Wir— ngsweise befohlen. Indem Ich den Erfolg auch dieses Be— hhlusses in die Hand Gottes lege und mit demüthiger Unterwerfung nter seinen höheren Willen seinem Segen befehle, erwarte Ich, it wohlwollendem Vertrauen auf die Anhänglichkeit und Folg— amkeit Meines treuen Volkes, den unbedingten Gehorsam desselben n Beobachtung der bekannt gemachten Vorschriften. Die Be— hhränkungen, welche das Bedurfniß zur schnelleren Unterdrückung er Krankheit erfordert, müssen auf die kurze Zeit ihrer Dauer t Geduld ertragen werden, und Jeder gedenke, daß, was ihn uch Lästiges und Drückendes treffen mag, ihn zum Besten sei— „ Brüder trifft. Mögen Meine treuen und geliebten nterthanen die Schickung, die jetzt über uns verhängt sich dienen lassen zur Demüthigung vor Gott und zur weckung, zu verdoppelter Bruderliebe, gegenseitiger Hülfs— ssung und Aufopferung. Dann wird sich die schwere Prüfung ebst in einen bleibenden Segen für uns verwandeln, und wir erden bald vereinigt Dankgebete zu Gott, unserem Herrn, rich— n können, wie wir jetzt im gläubigen Vertrauen zu seiner Gnade as Gebet um Hülfe und Abwendung der Gefahr zu seinem hrone schicken. Ich werde, wie bisher, mit dem Beispiele vä⸗ Etliche Theilnahme an dem so Viele hart betreffenden Unglück bttdauernd vorangehen, fordere aber auch alle diejenigen auf, hehen die Vorsehung Mittel und Kräfte zur Ünterstützung ßer Nothleidenden geschenkt hat, diesem Beispiel zu folgen, enn der immer weiter sich verbreitende Nothstand fordert he vereinigten Kräfte Vieler. Die gemeinsame Sorgfalt age überall dahin gerichtet seyn, daß der arbeitenden Klasse Helegenheit zur Beschäftigung und zum Erwerb nicht fehle, und laß die Armenpflege der Gemeinden erleichtert werde, welche da—⸗ egen an ihrem Theil nichts zu versäumen haben, um durch an⸗ semessene Lokal-Einrichtungen die Wohlfahrt ihrer Mitbürger zu ötdern und die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrecht zu hal— in. Ich hoffe, daß die strafbaren Gewaltthätigkeiten, die an nigen Orten bei dem Ausbruche der Cholera aus unbegründe⸗ de trsnissen und . Theil aus ganz i n , Verir⸗ . . g 5 en begangen sind, sich nirgend erneuern und alle Verständi⸗ Das aß es gewJ h J
,, . Gn, 1 Wohlgesinnten ihren Obrigkeiten zur Behauptung der schichte und Liebhaber berselben, so wie auch der Jäger und L 9 ichen Ordnung und der Achtung vor dem Gesetz bereitwil— wirthe erregen wird, da die jagdbaren und zur Jãgd braucht r Hand bieten werden. Jede Widersetzlichkeit gegen obrig⸗ so wie die' zur Haus? und Landwirthschaft erförderlichen Eh min Verfügungen, jeder Versuch zur in von Unruhen zusführlicher' als in andern Raturgeschichten behandelt sind. f äorumult wird der strengsten Strafe der Anstifter und Theil⸗ zee mellasphabetisches Verzeichniß aller- Säugethiere erieichtett hchmer unterliegen. Wenn, wie Ich mit Zuversicht hoffe, die Gebrauch des Werkes.
den 1 September 1831. . ö. 9 Becker sche Buchhandlung.
* 4 1 Erster Nachtrag zu den Curbildern, mit Bezug auf Cholera, von Dr. Krüger - Hansen Güstrow. 7 Bogen. gr. Syo. Preis 17 s3gr. Der Verfasser liefert hier ilͤn zweiter Instanz den verheissen Beweis, dals alle bisherige Schrifistelller über die Ruleland, kl eic, verheerende Cholera, mehr oder minder über das Wesen u den Charakter derselben ausgegangen sind, und dals die tödilih Niederlagen nicht sowohl Folge der Intensität der Seuche als j melir Folge der auf jenen Prämissen basirten unz weckmälss Curmethoden seien; auf seine in den Cnrbildern dargelegte sichten mit provocirend Augehäugt hat der Verfasser eine 6 lung über die Schädlichkeit der Blut-Euntziehnntzen in allen Kirin heiten, auch seine Erfahrungen über Gehörleiden.
Gurbilder in Bezug auf Cholerh von demselben Verfasser. à 1 Thl. 124 sgr.
Zum Besten der hiesigen Cholerakranken⸗Anstalh wird in der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung, ih den Linden Nr. 31, die Nr. 1It des Freimuthigen t Preis von 14 sgr. ausgegeben. Dieses Stuͤck enthaͤlt ein hoͤc kereffantes und belehrendes Schreiben aus Elbing vom 2 Au, worin sehr richtige Gesichtspunkte fuͤr die Beurtheilung der G lera aufgestellt sind, die zur Beruhigung der durch Besorgniß geregten Gemuͤther unfehlbar beitragen werden. Auch sind do die nöͤrhigsten Vorsichts-Maaßregeln enthalten, so wie uͤbethn das ganze Schreiben mit Sachkenntniß und Einsicht abgefaßt sᷣ.
So eben ist erschienen und in allen Vuchhandlungen in hein Naturgeschichte der Saͤugethiere von Dr. H. O. Lenz.
XII und 324 Seiten in gr. Spo. Preis 1 Thl.
Dieser Naturgeschichte der Saͤugethiere ist Euviers berüh Wer zu Grunde gelegt. Der ffeißige und scharfsichtige Veiss (Lehrer der Naturgeschichte zu Schnepfenthal) hat aber, die . Cuvier beschriebenen oder zum Theil nur genannten Saugethi ausführlicher geschildert und alle merkwürdigen auslaͤndischen,⸗ senders aber alle inlaͤndischen Saͤugethiere genauer behandelt, d bei lag es in seinem Plane, die Narurwissenschaft auch dem in zuganglich zu machen, der nur der deutschen Sprache maͤchtigs daher hat er jeden aus fremden Sprachen entlehnten Ausdth viel als moͤglich vermieden, die bestimmten lateinischen Namen Thiere aber, zu richtiger Aussprache, genau mit dem Sylt enn
eingeleiteten Maaßregeln allen Klassen und Ständen Meines Volks die Ueberzeugung gewähren, daß die Staats⸗Ver⸗ waltung, gleich weit entfernt von verderblicher Sicherheit und ängstlicher Befürchtung, alle zu ihrer Verfügung ge— standenen Mittel an die Unterdrückung der Seuche gewendet und sich zugleich mit dem redlichsten Ernst bemüht hat, die Uebel, welche sie begleiten, zu verhüten und zu mildern, so hat jeder Einzelne nur noch dem Rufe seiner Pflicht und der Stimme seines Gewissens treulich zu folgen, um der gemeinsamen Ge— fahr mit ruhigem Gemüth und dem unerschrockenen Vertrauen entgegengehen zu können, daß er in Gottes Hand steht, und daß das Uebel um so schneller an ihm vorübergehen werde, je fester und e , es ihn in diesem Glauben und Vertrauen gegrün⸗ et findet. Charlottenburg, den 6. September 1831. (gez. Friedrich Wilhelm.“
Bekanntmachung.
In Folge der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 6ten d. M. an die Immediat-Kommission zur Abwehrung der Cholera wird dieselbe unverzüglich die bisher bestandenen und mehrfach nach dem eingetretenen Bedürfnisse modifizirten Verordnungen und Instructionen vom 5. April und 1. Juni d. J. einer neuen Um⸗ arbeitung unterwerfen und selbige so schnell als möglich publiziren. Um aber bis dahin die von Sr. Majestät Allerhöchst befohlenen Abänderungen und Erleichterungen der bisherigen Vorschriften nicht aufzuhalten und in ihren wesentlichen Punkten sogleich ins Leben treten zu lassen, macht die Immediat-Kommission hier⸗ durch Nachstehendes schon jetzt zur Nachachtung bekannt:
1) Die militairischen Sperr-Cordons werden größtentheils sofort eingezogen werden. Nur der Cordon auf der Elb-Linie von Mühlberg bis gegen Schnackenburg, auf der Linie der Spree und Neiße von der Königl. Sächsischen Gränze über Sprem— berg, Kottbus, Guben, zur Oder, und auf der Oder-Linie von Ratzdorf am Einfluß der Neiße bis Oderberg in Ober⸗Schlesien werden zur Sicherung der westlichen, noch nicht von der Seuche er⸗ griffenen, Provinzen und des westlichen Deutschlands überhaupt noch ferner fortbestehen. Eben so sollen die an der äußeren Gränze von Schlesien aufgestellten Cordons noch nicht augenblicklich eingehen, bis darüber eine besondere Verfügung nachfolgt.
2) An den äußeren Landes-Gränzen bleiben die bisherigen Kontumaz-Anstalten für die aus dem Auslande kommenden Per⸗ sonen, Fuhrwerke ꝛc. bestehen, und der Eingang in das Inland ist nur über diese Punkte gestattet. Eben so bleiben die Kontumaz-A1An⸗ stalten auf den sub 1. genannten noch fortbestehenden Sperr— linien in Wirksamkeit. Alle andere atef den außzuhebenden Sperr⸗ linien im Innern des Landes etablirte Kontumaz-Anstalten ge⸗ hen dagegen ein, und die bisher darin zurückgehaltenen Kontu— mazisten und Waaren sind sofort zu entlassen.
3) Die Kontumaz-⸗Zeit für Reisende und Waaren wird auf den Grund der bisherigen ärztlichen Erfahrungen ganz allgemein auf fünf Tage beschränkt. Couriere werden von den östlichen Landes-Gränzen bis zu der westlichsten Sperr-Linie, also für jetzt bis zur Linie an der Elbe, oder der oberen Oder, Neiße und Spree, ohne alle Kontumazirung durchgelassen; sie sind nur da, wo sie über die Landes-Gränze treten, einer Desinfection ihrer Personen und Effekten unterworfen. An der westlichsten Sperr— linie müssen sie aber die fünftägige Kontumaz bestehen, wobei ihnen die Tage der Reise im Inlande nur insofern angerechnet werden können, als sie während derselben erweislich nicht durch angesteckte Orte gekommen sind.
4) Den einzelnen Ortschaften ist es, wegen der dadurch ent⸗ stehenden Hemmung des inneren Verkehrs, nicht mehr, wie bis— her, zu gestatten, Reisenden und Waaren aus angesteckten Orten den Durchgang zu verweigern. Es bleibt ihnen nur überlassen, ob sie solchen Reisenden 1. den Aufenthalt gestatten oder verweigern wollen; den Durchgang durch den Ort sind sie aber überall zu gewähren verpflichtet. Auch muß in jedem solchen Orte eine auf Kosten der sich schützenden Gemeinde ein— zurichtende Kontumaz-Anstalt vorhanden seyn, in welcher die Aufnahme denjenigen Personen nicht verweigert werden darf, welche entweder der Kommnne angehören, oder die für ihre Ver⸗ r e. in der Anstalt selbst die Kosten tragen zu können nach— weisen.
5) Absperrungen gesunder Ortschaften in einem größeren Be⸗ zirksverbande dürfen ebenfalls nicht mehr stattfinden; vielmehr werden die Provinzen, wie die einzelnen Ortschaften, auf den Schutz angewiesen, den ihnen die Sanitäts-polizeilichen Maaßre— geln und vorzüglich die Paßvorschriften gewähren, welche auf das sorgsamste von ihnen zu beobachten sind. Nur ganzen Provinzen, die von der Cholera noch nicht, oder doch nur in sehr wenig Punkten, ergriffen sind, soll es erlaubt seyn, sich von den Nachbar-Provinzen zu sondern und den Eingang für Reisende auf bestimmte zu bezeichnende Punkte zu verweisen, wo dann Kontumaz⸗Anstalten auf Kosten der Provinz zu unterhalten sind. Die Immediat⸗Kommission wird mit den betreffenden Ober⸗Prä— sidenten über diese Maaßregel unverzüglich in Verbindung treten, deren Ausführung allein in die Hand und unter die Leitung der Ober-Präsidenten gegeben ist. Auch in solchen Provinzen soll aber der gewöhnliche Gränz⸗Verkehr auf den Grund vorschrifts⸗ mäßiger Legitimations⸗Karten aus gesunden Orten bis auf drei Meilen von der Gränze abwärts überall ungehemmt und unbe⸗ lästigt bleiben.
6) Die Wohnungssperre bleibt in der durch die abändern den Bestimmungen vom 22. Aug. bezeichneten Art bestehen, nur wird die Kontumazzeit für die abzusperrenden Personen auch hier, statt auf zehn und zwanzig — künftig in allen Fällen nur auf fünf Tage bestimmt, vom Tage der Entfernung des Kranken ins Lazareth, seiner Genesung in der Wohnung oder der Beerdigung an ge⸗ rechnet. Da der Ausdruck in den Bestimmungen vom 22. Aug. c. 8.9 ad 2 zu Mißdeutungen Anlaß gegeben hat, daß nur solche Wohnun⸗ gen ohne eine allgemeine Haussperre für sich besonders abge⸗ sperrt werden dürfen, welche einen besonderen Zugang ha⸗ ben, so wird dieser Ausdruck „besonderer Zugang“ hier dahin
erklärt: daß unter demselben nichts anderes, als „eine be⸗ n Wohnungsthür“ zu verstehen ist, durch deren berrung die Wohnung oder selbst ein Theil derselben 6. i Räumen des Haufes so zu . . zu be⸗ ist, daß zwischen densel durchaus keine Verbindun fortbestehen 6 ö . j 7) Die Fluß⸗Schifffahrt wird in allen von der Cholera schon ergriffenen Provinzen ganz frei gegeben werden und alle Fluß⸗Kontumazen in selbigen? daher unverzüglich aufhören. Nur ahn der Elbe werden die Kontumaz-Anstalten beim Llusfluß der Havel bei Havelberg und am Ausfluß des Plaueschen Kanals bei arey fortbestehen. Ueber die Fluß-Kontumaz auf der Oder für Schlesien und der Oder und Peene für Pommern wird aber das Nähere noch festßese h werden. Mit den Schiffern und ihrer Mannschaft soll dagegen überall an dazu noch zu bestimmenden Punkten eine Gesundheits⸗Revision vor⸗ genommen werden, um das Verheimlichen der Krankheit auf Schiffen und das Verschleppen durch selbige so viel als möglich zu verhüten, und die Königl. Ober-Präfidenten werden
das deshalb Nöthige einleiten.
Berlin, den 12. Sept. 1831. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immeddiat . Kommission, v. Thile.
J RBetguntm ach ung.
Des Königs Majestät haben zu befehlen geruht, daß zur Ausführung einer früher schon beabsichtigten, durch das Bedürf⸗ niß wünschenswerth gewordenen, Erweiterung der Königlichen Cha— rité hierselbst der gegenwärtige Zeitpunkt besonders aus dem Grunde ge hlt werde, damit die in der Residenz sich aufhaltenden Hand⸗ Arbeiter Gelegenheit m Brod-⸗Erwerb erhalten. Es soll daher, nach dem ausdrücklich ausgesprochenen Willen Sr. Majestät, mit dem Bau eines Gebäudes im Charits⸗ Garten und zunächst mit den dazu nöthigen Erd⸗-A1Arbeiten augenblicklich vorgeschritten werden.
Das unterzeichnete Kuratorium, dem die Ausführung des Allerhöchsten Befehles aufgegeben worden ist, in der Absicht, der stets sich erneuernden Huld des besten Landesvaters pflichtmäßig zu entsprechen, fordert diejenigen hier wohnenden Hand-Arbeiter, denen es an Bischaftigung fehlt, hiermit auf, des Morgens zu den hergebrachten Arbests⸗-Stunden im Charité-Garten sich ein⸗ zufinden und bei dem Königlichen Bau-Inspektor Hesse oder den daselbst anwesenden Bau⸗Aufsehern zu melden, um, so weit die Gränzen der zunächst auszuführenden Erd⸗-Arbeiten und die hiernach zu bestimmende Anzahl Arbeiter es zuläßt, Beschäftigung gegen den üblichen Lohn zu erhalten. Da jedoch, nach dem Al⸗ lerhöchsten Befehle, nur solche Arbeiter zugelassen werden kön— nen, welche in Berlin sich aufhalten, so haben die sich Melden⸗ den durch ein vorzuzeigendes Attest des Polizei-Konnnissarius des Reviers, in welchem sie wohnen, nachzuweisen, daß sie hierselbst wohnhaft seyen, widrigenfalls sie nicht zugelassen werden können.
Berlin, den 12. September 1831.
Königliches Kuratorium für . Krankenhaus⸗Angelegenheiten. u t.
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen wegen An⸗ ordnungen benachbarter und entlegener Staaten hinsichtlich der , en, wird hierdurch noch Folgendes zur öffentlichen Kunde gebracht:
Hessen-Darmstadt. Für dieses Land gelten diejenigen Bestimmungen, welche in Betreff der freien Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet bekannt gemacht worden sind.
Königreich Sachsen. Die Poststraßen von Hoyerswerda nach Budissin und von Hoyerswerda nach Königsbrück sind vor⸗ läufig ganz gesperrt.
Die aus diesseitigen inficirten Orten abgehenden Gelder wer⸗ den in das Königreich Sachsen zugelassen, wenn hinsichtlich der Verpackung und der äußeren Reinigung die Seitens der Kö⸗ nigl. Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera unterm 1sten und 27sten Aug. c. erlassenen Bestimmungen befolgt sind.
Königreich Sardinien. Alle dahin bestimmte Sendun⸗ gen aus Provinzen, in welchen die Cholera herrscht, müssen als wohl gereinigt obrigkeitlich bescheinigt, die aus anderen Provin⸗ zen kommenden Sendungen aber mit einem obrigkeitlichen Ur⸗ sprungs⸗-Atteste und Gesundheits⸗-Zeugnisse versehen seyn.
Berlin, den 11. September 1831.
General⸗Post⸗Amt.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der Kadetten-Anstalten, von Brause, aus Schlesien.
Abgereist. Der Kaiserl. Russische Secretair beim Reichs⸗ Kollegium, von Tschebekine, als Courier nach St. Petersburg.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Franer e g.
Paris, 5. Sept. Die vier Revuen, die der König in diesem Jahre noch über die National-Garde abhalten will, wer den, einem Tagesbefehle des Marschalls Lobau zufolge, an den vier Sonntagen des 11. und 25. Sept., 9. und 23. Skt. statt⸗ nden. ñ Der Messager des Chambres enthält folgende Uebersicht der Kammer-Verhandlungen und sonstigen politischen Ereignisse der verflossenen Woche: „Die Vorlegung des Gesetzes über die Pairie ist unstreitig das wichtigste Ereigniß dieser Woche; ein an⸗ deres bedeutungsvolles Faktum ist die Ernennung der mit der . dieses Gesetzes beauftragten Kommission. Bei dieser
elegenheit zeigte (. eine große Majorität für die gemäßigten Männer, und das Befremden der Opposition war um so größer,