1831 / 254 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten des Königs Majestät allergnädigst ihn zum Geheimen . rc n rin schon früher wegen seiner Verdienste der er

Rothe Adler⸗Orden Iter Klasse verliehen worden wat. Von des 1

1424

zuerst heimgesucht, mit der ruͤhmlichsten Ergebung und Ausdauer

n. trag, 93 demnach eine überaus wohlthuende flicht, wenn

ir mit der Bekanntmachung der zu unserer unmittelbaren Verfuͤ⸗

Reres ron Rußland Diasestcät hat er, bei der Anwesenheit in gung geslelitcn Haken der Milde un Ramen zer Fedgängtenz wei⸗

t. Petersburg, den St. Wladimir-Orden Zter Klasse erhalten. . ö 6 , . Im J. Aug. 1825 an dem Ziele i das wenige Staatsdiener erreichen, und ein 50M ähriges musterhaftes w Wirken im Staatsdienste zurückgelegt hatte, wurde er durch Ver⸗ leihung des Rothen Adler⸗ Ordens 2ter Klass mit Eichenlaub von des Königs Majestät huldvoll beglückt. Auch des Kaisers von Rußland Majestät verherrlichten jene Jubelfeier dadurch, daß Allerhöchstdieselben dem c. Goldbeck eine Tabatière, mit dem Kaiserlichen Dramen e ug in ,, und mit dem Datum

Fei überbriugen ließen. g 36. Wer . he n, . bürgerlichen Verhältnissen hatte der Verstorbene sich Achtung und Liebe erworben. Von Allen, welche ihn kannten, geehrt und geliebt wegen seines hohen Werths als Beamter und feiner persönlichen guten Eigenschaften, wird er allgemein betrauert und dadurch feinem Verdienste das gebührende

Anerkenntniß ungeteilt gespendet.

* Cholera.

idenzstadt Berlin waren . ö erkr. genes. gestorb. Bestand

is zum 10. September 2 137 5 93 39 . bis z. 11. Sept. Mittags 205 9 15

ig um 11. Sept. Mittags Summa 157 10 102 45 in,, kern, , , err Frankfurt.

ch&

des innigsten Dankes gegen alle dicjenigen bͤffentlich 0 , n.

en hierdurch Trost und Huͤlfe zugeflossen ist, die Empfindungen

eworden sind.

elche auf diefe zwiefache Weise ihre Wohlthaͤter

i der menschenfreundlichen Absicht der edlen Geber ent⸗ . ö. . ihre Spenden der Abhühlfe der versoͤn⸗ lichen Nöth Einzelner, die in vielen Faͤllen jede „childerung uͤber⸗

l ießlich widmen. . , ., Sgr. 9 Pf. verwendet und mit den Thraͤnen

. s da⸗ Dankbarkeit von solchen Personen gesegnet worden, welchen y tiefer Noth eine erleichternde Huͤlfe zu Theil wurde,

Es sind zu diesem Zwecke bisher be⸗

Der üseberrest ist, so weit nicht unaufs iebliche Beduͤrfnisse eine

fac Berkücksichtigung erheischen, dazu bestimmt, um die Zu⸗ cle ger fr, . Kinn, welche sich durch ein herbes Verhaͤng⸗ niß ihrer Ernaͤhrer und Versorger beraubt sehen, sicher stellen und diese bedauernswerthen Kinder sich felbst und dem Vaterlande erhal⸗

ten und vor dem , Untergange bewahren zu konnen. s

Wenn aber schon jetzt ihre Zahl mit unseren geringen Mitteln

in kei Verhaͤltnisse mehr steht, so zweifeln wir nicht, daß unsere , Ir. . ihr vorzugsweise des thaͤtigen Mitleidens be⸗ duürftiger Zustand noch recht viele fromme Herzen erwecken werde, di 1 2 . * * . . verbuͤrgt sind, die sich der Noth von Wittwen und Waisen erbarmend annehmen,

der koͤstlichen Verheißungen theilhaftig machen wollen, wel⸗

Es sind scit dem 27. Juli bis zum 31sten v. M. bei uns einge⸗

gangen: ö von dem Hohen Ministerium des Innern und der Polizei zur Ünterstuͤtzung der Mili—

s Friedeberg. Die Cholera ist hier ausgebrochen in air Armen ??... 209rtl. gan, acten und Seelsgrund am T. September. durch das Königl. Ober⸗Praͤ⸗ ; ; Kreis Frankfurt. An demselben Tage fanden Cholera sidium zu Königsberg... 21 11 sg. 9pf.

verdächtige Erkrankungen im Dorfe Kunitz statt.

dlech len Hochlbbl Uinterstuz

. : öni s⸗Verein zu Berlin... 650 —⸗— Regierung s-Bezirk Königsberg. zung i. Ee In Königsberg waren erkr. gen. gest. Bestand. , Nee . ns ö

bis zum J. September 12466 419 724 103 vi c' re nigl. Poitjel ra⸗

Es kamen hinzu am 3. September 15 6 13 22 ibium zu Berlin... Soo h . ' 16 w 16 87 ö, ick er, Haupt⸗Insti⸗ . ö 15 6 9 87 tuten und Kommunal ⸗Kasse ( ö G S TD , 757 Ff zu Merseburg in 38 Sendungen 124 —— inel. 5rtl. sg. G. ae,, , Civil 1199 414 70695 76 ,, 86 = in tes , 5, G.

Regierungs-Bezirk Bromberg.

Stadt Bromberg sind . erkrankt genesen gestorben Bestand 1.

durch den Herrn Ockonomie⸗ Kommissarius Schulz in Gen⸗ thin aus 2 Gammlungen, von

September 91 24 5 13 denen die eine am 3. Aug. «. . 6 ee, ln tar 54 15 28 11 stattfand . J 63 ⸗16⸗ Civil. 3 8 * ö. pig e , n m,, aus Ausbrüche der Cholera sind bemerkt worden: . . e . Kreis Schubin, in Lantowo am 2. September; nen und dem Eri se der von Kreis Inowrazlaw, in Gniewkowo an demselben ihnen freiwillig fuͤr diesen Tage Zweck in ihren Freistunden . gefertigten Neben Arbeiten 9⸗ 9⸗6⸗

ierungs-Bezirk Breslau. . . Am 7. September ist die Cholera in

Leubus ausgebrochen.

Oeffentlicher Dan t. . Auch das durch i n,, der herrschenden Epidemie uͤber

Toer nnr Torfi. Z fg. pf incl. 161 rtl. 15 sg. G. anzig, den 4. September 1831 Inn, Koͤniglich Preußische Regierung. Rothe.

ahl von Famillen des hiesigen Regierungs Bezirkes ver= e , ,, hat ih, Nähe und Ferne die menschen reundliche Theiln ahme gefunden, welche unsere Aufforderung vom 26. Juni c. Fertrauensvoll in Anspruch nahm. Es hat sich von neuem die er⸗ hebende Erfahrung bestdͤtigt, daß die Bewohner aller Gegenden un⸗ d eres Vaterlandes einander helfend beizustehen und es durch die That zu bekunden sich gedrungen sehen, daß sie sich von den Banden der Liebe zu ihrem gemein amen Könige und Vaterlande umschlungen fuͤhlen, einander in Tagen der Truͤbsal nicht verlassen, sondern freund⸗ lich die Hand reichen. Es hat der Trost, den diese Ueberzeugung gewaͤhrt, nicht wenig dazu beigetragen, die gebeugten Gemuͤther aufzurichten und das schwere Verhaͤngniß, welches unsere Gegenden

Sämmtliche Herren Studirende

werden hiermit ersucht, sich von Montag d. 12ten d. M. an in

em Universitäts gebäude im Auditorium Nr. 2 numerirte Kar⸗

ten baldigst abzuholen, deren Zweck ihnen mündlich mitgetheilt werden wird.

Der Verein zur Verpflegung der an der Cholera erkrankenden Studirenden.

Berlin, d. 10. Sept. 1831.

e Nach eigener Idee habe ich mir zu meinem Gebraucht Vorrichtung von Flanell anfertigen lassen, durch welche ich sichtigte, den Körper bei Anfällen der Cholera während des tirens gegen Erkältung zu schützen und die Anfteckung der tirenden zu verhindern. Da dieselbe von mehreren m Bekannten für vollkommen zweckdienlich erkannt und sogat den Aermsten leicht und ohne großen Kosten-Aufwand anges

Allgemeine

Prtenßische Staats-Zeitung.

werden kann, so halte ich mich für verpflichtet, sie zur Kenn des Publikums zu bringen, und kann das Modell derselben Jeder beim Portier des Königsstädtischen Theaters näher in enschein nehmen.

; Das Ganze hat die Form eines Sackes von 57 Fuß

5254.

—᷑—

Berlin, Dienstag den 13tn September.

8

mit Aermeln, in diesen wird der Kranke gebracht und sch— durch angebrachte Bander am Halse so zugebunden, daz Erkältung unmöglich 5 57 . , . 3 andschuhe ebenfalls von Flanell an langen n beses ; k welcher der Kranke leicht und wirksam von meh FK eonitf des Tages.

Personen zugleich an allen Theilen des Körpers hhortirt we Des Königs Majestät haben den Seehandlungs-Direktor, kann. Fr. Cerf. hchemen Finanzrath Kay fer, zum Geheimen Ober- Finamz— gan th zu befördern und das hierüber ausgefertigte Patent Aller—

Auswärtige Börsen. ihst zu vollziehen geruht.

Amtliche Nachrichten.

Amsterdam, 6. September. Das Staats. Ministerium bringt, nach dem Befehle Seiner Niederl. wirkl, Schuld 374. Kanz- Bill. 135. Oesterr. M. Najestät des Königs, die nachstehende Illlerhöchste Bekanntmachung Metall. 774. Russ. (bei Hope) 871. allgemeinen Kenntniß:

„Es hat der wachsamsten Vorsorge und den thätigsten Be— sühungen nicht gelingen wollen, die Asiatische Cholera, nachdem E, den strengsten Maaßregeln ungeachtet, über die Gränzen heiner Staaten eingedrungen war, zu unterdrücken und ihrem orschreiten Emhalt zu thun. Ueberall jedoch, wo die erlasse⸗ i Vorschriften pünktlich befolgt worden sind, hat die fichtmäßige Sorgfalt der Behörden, mit den lobenswer— en Anstrengungen gewissenhafter Aerzte vereinigt, die Ver⸗

Hamburg, 9. September. Oesterr. proc. Metall. ISI. 4pr0c. 6 1. Bank- Actien 953. EWngl. Anl. 86. Russ. Anl. Ilamb. Cert. 803. Poln. Sg3. Din

St. Petersburg, 2. September.

Hamburg 3 Mon. 933. Silber-Kubel 32 Kop.

Wien, 6. September.

übroe. 9 ii. . sr. Loose zu 100 Fla isszr. N ungen der Seuche wirksam gehemmt uns die Zahl , . ter Opfer, in Vergleich mit anderen Ländern, beträchi— ch vermindert. Da indeß während der Dauer der Krank⸗

eit auf unserem Boden, Erfahrungen gesammelt und die An— chten der Verwaltung durch praktische Wahrnehmungen berich— gt worden sind, so habe Ich die ergangenen Vorschriften einer ründlichen Revision und gewissenhaften Prüfung aller in we— ntlichen Betracht zu ziehenden Umstände unterwerfen lassen, in die bisherigen Einrichtungen theils nach den Resultaten ner längeren Behandlung der Krankheit, theils nach den gegen— äirtigen Bedürfnissen und den Forderungen der Nothwen— igkeit abzuändern. Die strengen Absonderungs-Maaßregeln, inch Aufstellung militairischer Cordons an den Gränzen d im Innern des Landes, haben bereits auf den ge— erblichen Verkehr der Einwohner ungünstig eingewirkt und Mohen, bei verlängerter Dauer, den Wohlstand vieler Familien jerrütten und dem Lande verderblicher zu werden, als die drankheit selbst. Sie sind aber auch in dem bisherigen Maße icht weiter auszuführen, weil die herannahende Herbstzeit nicht estattet, die dazu verwendeten Truppen, ohne sie aufzu⸗ pfern, diesem beschwerlichen Dienste länger zu widmen. ch habe daher besonders in Beziehung auf die mili— airischen Cordons, auf die eigene Beschützung der von er Krankheit bis jetzt noch verschonten Provinzen, Bezirke nd einzelnen Ortschaften durch polizeiliche Anordnungen, und lu die Abkürzung der Kontumazzeit die Immediat-Kommission it weiteren Befehlen versehen und sie angewiesen, die hiernach kthigen Abänderungen der ergangenen Vorschriften und Einrich— ngen unverzüglich bekannt zu machen, und wie dieselbe bisher Meiner besonderen Zufriedenheit in angestrengter Vorsorge ihr sühsames Amt zur Abwendung und Bekämpfung der Krankheit rwaltet hat, so wird sie auch fernerhin keine Erfahrung, die einer Erleichterung der genommenen Maaßregeln beitra— n kann, unbeachtet lassen. Der Erfolg dieser Vorschriften ird aber nur dann der Erwartung entsprechen, wenn die hemeinden der einzelnen Ortschaften, mit einem auf die Ge—

Königliche Schauspiele.

Montag, 12. Sept. Im Schauspielhause: Der Stiesti Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach Holberg, von E. Ran Hierauf, zum Erstenmale: Demoiselle Bock, Lustspiel in 1 von J. E. Mand. ;

Dienstag, 13. Sept. Im Opernhause: Die Lokalposs, kalposse mit Gesang, in 1 Aufzug, von J. E. Mand. Hin Die beiden Tanten, komisches Ballet in 2 Abtheilungen, girt vom Königl. Balletmeister Titus; Musik von Ghremtf

Freitag, s6. Sept. Im Opernhause. Zum Ersten Die beiden Familien, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tam,! dem Französischen: „les deux familles“; Musik von Labam

Königstädtisches Theater.

Montag, 12. Sept. Dritte große Kunstvorstellung aug! Reiche der natürlichen Zauberei, gegeben von Herrn Puf Döbler, aus Wien. Hierauf, zum Erstenmale: Das Anetng büchlein, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von Cat

Dienstag, 13. Sept. Fra Diavolo, oder: Das Vun haus zu Terracina, komische Oper in 3 Akten. (Dlle. Zerlina.)

Berichtigung. Im gestrigen Bl. dieser Zeitung S! Sp. 2, Z. 4, st. „reichste“ l. „wei se ste“ und ebendaselbst; st. räumt“ l. „reimt.“

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bet A. W. Hat

Allgemeiner A

Bekanntmachungen.

Avertissement.

as dem Ackerbuͤrger Carl Ludwig Dehnert gehoͤrige, in Lie end, ub Rr 65 belegene Ackerbuͤrgergut, ist mit der gericht⸗ lichen Taxe der 3654 Thl. 24 sar. 9 pf Schuldenhalber subhastirt, ah, bie Bietungs⸗ Termine sind auf den 22 Juli, 235 September und 22 November d. J, jedes Mal Vormittags 11 Uhr an hie siger Gerichtsstelle angesetzt, wozu Kauflustige vorgeladen werden. Liebenwalde, den 22. April 1831.

Königl. Preuß. Ju stii⸗Amt.

* j 2 Verpachtung eines Gasthofes in Lubeck.

Der vor einigen Jahren im neuesten Geschmack erbaute, an einer der schoͤnsten Straßen belegene, und mit einem vollstaͤndigen Mobiliar versehene, große Gasthof:

rdel du . irthschaft ö

annt, worin sich alle zu einem ausgedehnten Wirthschafts-Be—

err nit ern n Einrichtungen befinden, soll vom 1. Januar

1432 angerechnet, unter Bedingungen verpachtet werden, welche

am 15 August und späͤter beim Unterjeichneten unentgeltlich abge⸗ fordert werden können,

Lübeck, den 22. Juli 1831.

Johannisstraße Nr. 8.

e nee,,

Literarische Anzeigen.

Bei Theod. Chr. Fr. Enzlin in Berlin, sind folgende neue Werke erschienen und in allen Buchhandlungen ju haben

p. Abaelardus, Dialogus inter Philosophum, Judaeum at Christianum; ex Codd. Bibl. Vindobon. unne primum ed. F. H Rhein wald. Svo. maj. 224 agr.

Dr J. HI B. Ban er, Med. Rath et., Minerva medica; Jahr- hücher für die gesammte Heilbunde. 2. Heft. gr. Sv. broch. 11hlI. 10 r. . ö.

Friedrich Buchh ol, Historisches Taschenbuch, 14r Jahrgang, oder Geschichte 1 e . Staaten seit dem Frieden

n Wien, 171 Bd. geb. . , Baͤnde C se⸗ schoͤnen Werkes sind fuͤr den ernie⸗ drigten Preis von 6] Thl. (statt 25 Thl.) und der 14te,

151m und 16te à 2Thl. zu bekommen.

Dr. E. I. Grofeheim, Re. Arat ete, Lehrbuch der operati- ven Chirurgie, 2r und letzter Theil. gr. Svyo. 2 Thl. 15 zr.

Beide Theile complet 5 IhlI.

Dr. Wilh. Horn, Reise durch Deutachland, Ungarn, Holland, jtalien, Frankreich, Grosabritanien und Irlaud, in Rücksicht Auf medizinische und natur wissens chaftliche In- stitute, Arm enpflege ete. 2r Band, enthält: Italien und

Frankreich. gr. Syo. 4 ThlI.

2

uz ige, Rust, Geh. Rath und Prãsid. ete.,, Theoretisch- practisches Handbuch der Chirurgie, mit Einschluss der syphi- süischen uud Augenkrankheiten, in alphabetischer Ordnung. gr. Svo. 4 ThI. , für jeden folgenden Band ist 3 ThI. Dr. Jos. Herrm. Schmidt, Zwölf Bücher über Morpholozie überhaupt und vergleichende Noso-Morpholoßie insheson dene 2 Bde. gr. Svo. Nebst 1 Atlas von 19 Lafeln in Folio. 3 ThlI. Dr. Georg Ernst Stahl, Theorie der Heilbunde; herausges geben von K W 1deler, 2r Theil, enthält: Pathologie. r. Svo. 1 ThlI. 15 s88r. . .*. Tacitus em tit he Werke, uͤbersetzt von Wilh. Boͤt⸗ ticher. Ir Bd. Svo. 2 Thl.

So eben hat nachstehende hoͤchst wichtige Schrift die Presse verlassen: . unentbehrlicher Rathgeber fu

uͤr Alle . welche sich durch zweckmäßige Dit in Bezug auf Speisen und Getraͤnke vor der

. 9 U asiatischen Cholera schützen wollen. Von einem praktischen Arzte. gr. Svo. Preis 5 sar. geh.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß der Magen und Darmkanal den eigentlichen Heerd der furchtbaren Krantheit bilden, von wel⸗ cher gegenwaͤrtig ganz Europa bedroht wird. Es ist daher von der allerhoͤchsten Wichtigkeit, daß diejenigen, welche die Natur mit einer güren Verdauung beschenkte, sich diese besonders jetzt er⸗ halten; die mit schwachen DZarm-Organen Begabten jedoch um desto sorgfaͤltiger alles Nachtheilige vermeiden. Wie dies zu erreichen, wird in der vorliegenden Schrift auf eine allgemein faßliche Weise gelehrt und dieselbe . 3. Aufmerksamkeit und Beachtung des Publikums dringend empfohlen ; 6 neh laische Buchhandlung in Berlin,

(Bräderstraße Nr. 13), Stettin und Elbing.

In der Jos Koͤselschen Buchhandlung in Kempten ist eben erschsenen, und in allen Buchhandlungen zur Einsicht vorraͤthig: Cor. v. Westenrieders

ä rm m tl che e. , Erste voll stͤndige Origin al! Au sgake. Erstes Bändchen, enthaͤlt; Schriften uͤber bildende Kunst. Zweites Baͤndchen; Geschichte des preißigjaͤhrigen Krieges. Preis fuͤr das Baͤndchen 10 sgr.

Zu haben in der ; ; Nicolaischen Buchhandlung in Berlin, (Brüder Straße Nr. 135), Stettin und Elbing.

In den Buchhandlungen von J. M. Orberg & Comp. in Rostock und Güstrow ist erschienen, und in der Stunihrschen

Buchhandlung zu Berlin, Schlosͤplatz No. 2, zu haben:

far die Preußischen Staaten.

ummtheit gerichteten Sinn, überall selbst Hand anlegen, theils um die Verbreitung der Seuche unter ihren Mitbürgern zu ver— indern, theils um den Erkrankten zur Genesung rechtzeitigen Beistand zu leisten. Ich habe deshalb die Einrichtung besonde⸗ r Gesundheitswachen in allen Gemeinden, und die ungesäumte borlegung eines Reglements über ihre Organisation und Wir— ngsweise befohlen. Indem Ich den Erfolg auch dieses Be— hhlusses in die Hand Gottes lege und mit demüthiger Unterwerfung ster seinen höheren Willen seinem Segen befehle, erwarte Ich, it wohlwollendem Vertrauen auf die ÄUnhänglichkeit und Folg— amkeit Meines treuen Volkes, den unbedingten Gehorsam desselben Beobachtung der bekannt gemachten Vorschriften. Die Be— hhränkungen, welche das Beduͤrfniß zur schnelleren Unterdrückung er Krankheit erfordert, müssen auf die kurze Zeit ihrer Dauer st Geduld ertragen werden, und Jeder gedenke, daß, was ihn uch Lästiges und Drückendes treffen mag, ihn zum Besten sei⸗ i Brüder trifft. Mögen Meine treuen und geliebten nterthanen die Schickung, die jetzt über uns verhängt sich dienen lassen zur Demüthigung vor Gott und zur weckung, zu verdoppelter Bruderliebe, gegenseitiger Hülfs⸗ sung und Aufopferung. Dann wird sich die schwere Prüfung lbst in einen bleibenden Segen für uns verwandeln, und wir erden bald vereinigt Dankgebete zu Gott, unserem Herrn, rich— kn können, wie wir jetzt im gläubigen Vertrauen zu seiner Gnade a Gebet um Hülfe und Abwendung der Gefahr zu seinem htone schicken. Ich werde, wie bisher, mit dem Beispiele vä⸗ etlicher Theilnahme an dem so Viele hart betreffenden Unglück brtdauernd vorangehen, fordere aber auch alle diejenigen auf, helchen die Vorsehung Mittel und Kräfte zur Unterstützung är Nothleidenden geschenkt hat, diesem Beispiel zu folgen, enn der immer weiter sich verbreitende Nothstand fordert le vereinigten Kräfte Vieler. Die gemeinsame Sorgfalt ge überall dahin gerichtet seyn, daß der arbeitenden Klasse helegenheit zur Beschäftigung und zum Erwerb nicht fehle, und laß die Armenpflege der Gemeinden erleichtert werde, welche da— 22 n i, nichts zu 7 en ö ö. an⸗

e inläandischen Saäͤugethi . l semessene Lokal-Einrichtungen die Wohlfahrt ihrer Mitbürger zu sonders aber alle inlaͤndischen Saͤugethiere genauer rler ene shi lnb: brun ausellht m le hä. . n. Ich hoffe, daß die strafbaren Gewaltthaͤtigkeiten, die an nigen Orten bei dem Ausbruche der Cholera aus unbegründe⸗ en Besorgnissen und zum Theil aus ganz widersinnigen Verir— ngen begangen sind, sich nirgend erneuern und alle Verständi⸗ n und Wohlgesinnten ihren Obrigkeiten zur Behauptung der Lin fentlichen! Ordnung und der Achtung vor dem Gesetz bereitwil⸗ ig die Hand bieten werden. Jede Widersetzlichkeit gegen obrig⸗ eitliche Verfügungen, jeder Versuch zur Erregung von Unruhen und Tumult wird der strengsten Strafe der Anstifter und Theil⸗ ächmer unterliegen. Wenn, wie Ich mit Zuversicht hoffe, die

Erster Nachtrag zu den Curbildern, mit Bezug auf Cholera, von Dr. Krüger -— Hansen Güstrow. 7 Bogen. gr. Svo. Preis 174 2gr. Der Verfasser liefert hier in zweiter Instanz den verheilsen Beweis, dass alle bisherige Schrifisteller über die Rusloland, bh etc., verheerende Cholera, mehr oder minder über das Wesen n den Charakter derselben austzegangen sind, und dals die tõdilic⸗ Niederlagen nicht sowehl Folge der Intensität der Seuche als. mel Folge der auf jenen Prämissen basirten unz weckmãlszt Curmethoden seien; auf seine in den Cnrbildern dargelegte sichten mit provocirend Augehäugt hat der Verfasser eine 46 lung über die Schädlichkeit der blut Entziehnngen in alleu Kr heiten, auch seine Erfahrungen über Gehörleiden.

Gurbilder in Bezug auf Cholerhh von demselben Verfasser. à 1 Thl. 124 sgr.

Zum Besten der hiesigen Cholerakranken⸗Anstalth wird in der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung il den Linden Nr. 34, die Nr. 144 des Freimüthigen ur Preis von 14 sgr. ausgegeben Dieses Siuͤck enthaͤlt ein hoͤcht teressantes und belehrendes Schreibsk aus Elbing vom 22 Aug worin sehr richtige Gesichtspunkte fuͤr die Beurtheilung der lera aufgestellt sind, die zur Beruhigung der durch Besorgniß geregten Gemuͤther unfehlbar beitragen werden. Auch sind un die nörhigsten Vorsichts Maßregeln enthalten, so wie uͤberhsh das ganze Schreiben mit Sachkenntniß und Einsicht abgefaßt ls

So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu hiht

berühmt f ]

eingeleiteten Maaßregeln allen Klassen und Ständen Meines Volks die Ueberzeugung gewähren, daß die Staats⸗-Ver⸗ waltung, gleich weit entfernt von verderblicher Sicherheit und ängstlicher Befürchtung, alle zu ihrer Verfügung ge⸗ standenen Mittel an die Unterdrückung der Seuche gewendet und sich zugleich mit dem redlichsten Ernst bemüht hat, die Uebel, welche sie begleiten, zu verhüten und zu mildern, so hat jeder Einzelne nur noch dem Rufe seiner Pflicht und der Stimme seines Gewissens treulich zu folgen, um der gemeinsamen Ge— fahr mit ruhigem Gemüth und dem unerschrockenen Vertrauen entgegengehen zu können, daß er in Gottes Hand steht, und daß das Uebel um so schneller an ihm vorübergehen werde, je fester und , ,. es ihn in diesem Glauben und Vertrauen gegrün⸗ et findet. Charlottenburg, den 6. September 1831. (gez. Friedrich Wilhelm.“

Bekanntmachung.

In Folge der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 6ten d. M. an die Immediat-Kommission zur Abwehrung der Cholera wird dieselbe unverzüglich die bisher bestandenen und mehrfach nach dem eingetretenen Bedürfnisse modifizirten Verordnungen und Instructionen vom 5. April und 1. Juni d. J. einer neuen Um— arbeitung unterwerfen und selbige so schnell als möglich publiziren. Um aber bis dahin die von Sr. Majestät Allerhöchst befohlenen Abänderungen und Erleichterungen der bisherigen Vorschriften nicht aufzuhalten und in ihren wesentlichen Punkten sogleich ins Leben treten zu lassen, macht die I·mmediat-Kommission hier⸗ durch Nachstehendes schon jetzt zur Nachachtung bekannt:

1) Die militairischen Sperr-Cordons werden größtentheils sofort eingezogen werden. Nur der Cordon auf der Elb-Linie von Mühlberg bis gegen Schnackenburg, auf der Linie der Spree und Neiße von der Königl. Sächsischen Gränze über Sprem— berg, Kottbus, Guben, zur Oder, und auf der Oder-Linie von Ratzdorf am Einfluß der Neiße bis Oderberg in Ober⸗Schlesien werden zur Sicherung der westlichen, noch nicht von der Seuche er⸗ griffenen, Provinzen und des westlichen Deutschlands überhaupt noch ferner fortbestehen. Eben so sollen die an der äußeren Gränze von Schlesien aufgestellten Cordons noch nicht augenblicklich eingehen, bis darüber eine besondere Verfügung nachfolgt.

2) An den äußeren Landes-Gränzen bleiben die bisherigen Kontumaz-Anstalten für die aus dem Auslande kommenden Per⸗ sonen, Fuhrwerke 2c. bestehen, und der Eingang in das Inland ist nur über diese Punkte gestattet. Eben so bleiben die Kontumaz-A1An⸗ stalten auf den sub 1. genannten noch fortbestehenden Sperr— linien in Wirksamkeit. Alle andere atef den aufzuheb enden Sperr⸗ linien im Innern des Landes etablirte Kontumaz⸗-Anstalten ge— hen dagegen ein, und die bisher darin zurückgehaltenen Kontu—⸗ mazisten und Waaren sind sofort zu entlassen.

3) Die Kontumaz-Zeit für Reisende und Waaren wird auf den Grund der bisherigen ärztlichen Erfahrungen ganz allgemein auf fünf Tage beschränkt. Couriere werden von den östlichen Landes-Gränzen bis zu der westlichsten Sperr-Linie, also für jetzt bis zur Linie an der Elbe, oder der oberen Oder, Neiße und Spree, ohne alle Kontumazirung durchgelassen; sie sind nur da, wo sie über die Landes-Gränze treten, einer Desinfection ihrer Personen und Effekten unterworfen. An der westlichsten Sperr— linie müssen sie aber die fünftägige Kontumaz bestehen, wobei ihnen die Tage der Reise im Inlande nur insofern angerechnet werden können, als sie während derselben erweislich nicht durch angesteckte Orte gekommen sind.

) Den einzelnen Ortschaften ist es, wegen der dadurch ent⸗ stehenden Hemmung des inneren Verkehrs, nicht mehr, wie bis— her, zu gestatten, Reisenden und Waaren aus angesteckten Orten den Durchgang zu verweigern. Es bleibt ihnen nur überlassen, ob sie solchen Reisenden 1c. den Aufenthalt gestatten oder verweigern wollen; den Durchgang durch den Ort sind sie aber überall zu gewähren verpflichtet. Auch muß in jedem solchen Orte eine auf Kosten der sich schützenden Gemeinde ein— zurichtende Kontumaz-Anstalt vorhanden seyn, in welcher die Aufnahme denjenigen Personen nicht verweigert werden darf, welche entweder der Kommnne angehören, oder die für ihre Ver— pflegung in der Anstalt selbst die Kosten tragen zu können nach— weisen.

5) Absperrungen gesunder Ortschaften in einem größeren Be⸗ zirksverbande dürfen ebenfalls nicht mehr stattfinden; vielmehr werden die Provinzen, wie die einzelnen Ortschaften, auf den Schutz angewiesen, den ihnen die Sanitäts-polizeilichen Maaßre— geln und vorzüglich die Paßvorschriften gewähren, welche auf das sorgsamste von ihnen zu beobachten sind. Nur ganzen Provinzen, die von der Cholera noch nicht, oder doch nur in sehr wenig Punkten, ergriffen sind, soll es erlaubt seyn, sich von den Nachbar-Provinzen zu sondern und den Eingang für Reisende auf bestimmte zu bezeichnende Punkte zu verweisen, wo dann Kontumaz-Anstalten auf Kosten der Provinz zu unterhalten sind. Die Immediat⸗-Kommission wird mit den betreffenden Ober⸗-Prä- sidenten über diese Maaßregel unverzüglich in Verbindung treten, deren Ausführung allein in die Hand und unter die Leitung der Ober⸗-Präsidenten gegeben ist. Auch in solchen Provinzen soll aber der gewöhnliche Gränz⸗Verkehr auf den Grund vorschrifts⸗ mäßiger Legitimations-Karten aus gesunden Orten bis auf drei Meilen von der Gränze abwärts überall ungehemmt und unbe— lästigt bleiben.

6) Die Wohnungssperre bleibt in der durch die abändern den Bestimmungen vom 22. Aug. bezeichneten Art bestehen, nur wird die Kontumazzeit für die abzusperrenden Personen auch hier, statt auf zehn und zwanzig künftig in allen Fällen nur auf fünf Tage bestimmt, vom Tage der Entfernung des Kranken ins Lazareth, seiner Genesung in der Wohnung oder der Beerdigung an ge⸗ rechnet. Da der Ausdruck in den Bestimmungen vom 22. Aug. c. 5. 9 ad 2 zu Mißdeutungen Anlaß gegeben hat, daß nur solche Wohnun⸗ gen ohne eine allgemeine Haussperre für sich besonders abge⸗ sperrt werden dürfen, welche einen besonderen Zugang ha⸗ ben, so wird dieser Ausdruck „besonderer Zugang“ hier dahin

erklärt: daß unter demselben nichts anderes, als „eine be⸗ sondere Wohnungsthür“ zu verstehen ist, durch deren Sperrung die Wohnung oder selbst ein Theil derselben 2 fon gen Räumen des Hauses so zu n n . zu be⸗ ist, daß zwischen denselbe us keine Verbindun fee l. . sch selben durcha 9 7) Die Fluß⸗Schifffahrt wird in allen von der Cholera schon ergriffenen Provinzen ganz frei gegeben werden und alle Fluß Kontumazen in selbigen daher unverzüglich aufhören. Nur an der Elbe werden die Kontumaz-Anstalten beim Ausfluß der Havel bei Havelberg und am Ausfluß des Plaueschen Kanals bei Parey fortbestehen. Ueber die Fluß-Kontuümag auf der Oder für Schlesien und der Oder und Peene für Pommern wird aber das Nähere noch festgesetzt werden. Mit den Schiffern und ihrer Mannschaft soll dagegen überall an dazu noch zu bestimmenden Punkten eine Gesundheits-Revision vor⸗ genommen werden, um das Verheimlichen der Krankheit auf Schiffen und das Verschleppen durch selbige so viel als

möglich zu verhüten, und die Königl. Ober-Präsidenten werden das deshalb Nothige einleiten. ö ö

Berlin, den 12. Sept. 1831. Der Chef der zur Ab wehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗ Kommission, v. Thile.

Bekanntmachung.

Des Königs Majestät haben zu befehlen geruht, daß zur Ausführung einer früher schon beabsichtigten, durch das Bedürf⸗ niß wünschenswerth gewordenen, Erweiterung der Königlichen Cha⸗ rité hierselbst der gegenwärtige Zeitpunkt besonders aus dem Grunde gen chlt werde, damit die in der Residenz sich aufhaltenden Hand⸗ Arbeiter Gelegenheit zum Brod⸗Erwerb erhalten. Es soll daher, nach dem ausdrücklich ausgesprochenen Willen Sr. Majestät, mit dem Bau eines Gebäudes im Charité⸗ Garten und zunächst mit den dazu nöthigen Erd⸗-A1Arbeiten augenblicklich vorgeschritten werden.

Das unterzeichnete Kuratorium, dem die Ausführung des Allerhöchsten Befehles aufgegeben worden ist, in der Absicht, der stets sich erneuernden Huld des besten Landesvaters pflichtmäßig zu entsprechen, fordert diejenigen hier wohnenden Hand-Arbeiter, denen es an Bꝛischãftigung fehlt, hiermit auf, des Morgens zu den hergebrachten Arbeits⸗Stunden im Charité-Garten sich ein⸗ zufinden und bei dem Königlichen Bau-Inspektor Hesse oder den daselbst anwesenden Bau-Aufsehern zu melden, um, so weit die Gränzen der jzunächst auszuführenden Erd-Arbeiten und die hiernach zu bestimmende Anzahl Arbeiter es zuläßt, Beschäftigung gegen den üblichen Lohn zu erhalten. Da jedoch, nach dem Al⸗ lerhöchsten Befehle, nur solche Arbeiter zugelassen werden kön— nen, welche in Berlin sich aufhalten, so haben die sich Melden— den durch ein vorzuzeigendes Attest des Polizei⸗Kommissarius des Reviers, in welchem sie wohnen, nachzuweisen, daß sie hierselbst wohnhaft seyen, widrigenfalls sie nicht zugelassen werden können.

Berlin, den 12. September 1831.

Königliches Kuratorium für 1 Kran kenhaus⸗Angelegenheiten. ust.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen wegen An⸗ ordnungen benachbarter und entlegener Staaten hinsichtlich der Cholera, wird hierdurch noch Folgendes zur öffentlichen Kunde gebracht:

Hessen-Darmstadt. Für dieses Land gelten diejenigen Bestimmungen, welche in Betreff der freien Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet bekannt gemacht worden sind.

Königreich Sach sen. Die Poststraßen von Hoyerswerda nach Budissin und von Hoyerswerda nach Königsbrück sind vor⸗ läufig ganz gesperrt.

Dle aus diesseitigen inficirten Orten abgehenden Gelder wer⸗ den in das Königreich Sachsen zugelassen, wenn hinsichtlich der Verpackung und der äußeren Reinigung die Seitens der Kö⸗ nigl. Immediat⸗Kommission zur Abwehrung der Cholera unterm 1ssen und 27sten Aug. C. erlassenen Bestimmungen befolgt sind.

Königreich Sardinien. Alle dahin bestimmte Sendun⸗ gen aus Provinzen, in welchen die Cholera herrscht, müssen als wohl gereinigt obrigkeitlich bescheinigt, die aus anderen Provin⸗ zen kommenden Sendungen aber mit einem obrigkeitlichen Ur⸗ sprungs⸗-A Atteste und Gesundheits⸗Zeugnisse versehen seyn.

Berlin, den 11. September 1831.

General⸗Post⸗ Amt.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der Kadetten-Anstalten, von Brause, aus Schlesien.

Abgereist: Der Kaiserl. Russische Secretair beim Reichs— Kollegium, von Tschebekine, als Courier nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Frankreich.

Paris, 5. Sept. Die vier Revuen, die der König in diesem Jahre noch über die National-Garde abhalten will, wer— den, einem Tagesbefehle des Marschalls Lobau zufolge, an den vier Sonntagen des 11. und 25. Sept., 9. und 23. Skt. statt⸗ nden. ; Der Messager des Chambres enthält folgende Uebersicht der Kammer⸗-Verhandlungen und sonstigen politischen Ereignisse der verflossenen Woche: „Die Vorlegung des Gesetzes über die Pairie ist unstreitig das wichtigste Ereigniß dieser Woche; ein an⸗ deres bedeutungsvolles Faktum ist die Ernennung der mit der Der nn dieses Gesetzes beauftragten Kommission. Bei dieser

elegenheit zeigte sich eine große Majorität für die gemäßigten

Männer, und das Befremden der Opposition war um so größer,