1831 / 262 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

) gemeine

Preußische Staats-Zeitung.

stand nehmen, von diesem Mittel wenigstens den Gehrau kann den Borar zu 20 30 Gran pro dosi allein oder mi 9 262.

1456

selbst die Leichen J bis J Stunde nach dem Tode, Galvanisirten gleich, Zuckungen und Kraͤmpfe beobachten ließen. Nachdem der Verfasser die besondere Fahigkeit der Haare zur Auf⸗ nahme des Kontagtums ausfuhrlich ö. beweisen gesucht hat, geht er zu der Frage über: welche Haare sich am meisten zur Aufnahme der Tholera eignen, und sagt in dieser Beziehung unter Anderem: „Ich machte auf meiner Reise die Bemerkung, daß Menschen von hoher Bildung und vom Gelehrtenfache, solche, deren Gehirn durch Spe⸗ eulationen, Plaͤne, Sorgen, d. h. nicht deprimirender Art, eraltirt ist, von der Eholerg seltener ergriffen werden, als Leute, deren Ge⸗ hirn⸗Funetionen traͤge und minder entwickelt sind. Also Glatzköpfe und geringere Dichtigkeit der Haare waͤren weniger haf Aufnahme des Kontagiums geeignet. Eben so fand ich mehr Cholera⸗-Kranke mit schwarzen und dunkelbraunen Haaren, vielleicht als Folge des mehr praͤcipitirten Kohlenstoffs, als mit blonden oder gar grauen Haaren.“ Unter den Praͤservativen gegen die Cholera empfiehlt der Verfasser, seinem System getreu, auch eine besondere Sorgfalt

und Pflanzenstoffen ausgeworfen, der gluͤbenden Sonnenhitze ausge⸗ setzt wurden und einen üppigen Gaͤhrun * begbnnen, erklart er fuͤr den Brennpunkt, von dem jene 8 tseüche ausstroome; und die seit dem Jahre 1815 bemerkte eigene unerklaͤrbare Stbrung in den Jahreszejten scheint ihm in einem engen n,, mit der Entwickelung beg Miasma's zu siehen. Auch auf die d gn. welt haͤtten diese Witterungs⸗Verhaͤltnisse einen auffallenden Ein⸗ fluß geaͤußert. Nach der Angabe des Hr. Tytlers waͤre der Reis in Bengalen im Jahre 1817 ganz degenerirt und habe giftige Wirkun⸗ gen hervorgebracht; eben soõ ware im verflossenen Tra das Getreide in Gallizien mit Lolium temulentum (Taumel Lolch) vermischt ge⸗ wesen, und in Rußland sey die Entdeckung gemacht worden, daß man aus der gewöhnlichen Menge und demselben Gewicht von Getreide nur halb so viel Branntwein habe gewinnen kön⸗ nen, als in fruͤheren Jahren; diese unausgebildeten Nahrungsstoffe haͤtten ihre nachtheillzen Wirkungen auf den Organismus h verfehlen konnen. Der Verfasser wirft die Frage auf, ob jene

würden, und da . J chen, wenn alle andere Mittel keine Huͤlfe geleistet haben

viel fohlensaurem Natron vermischt und in warmem

aufgelost nehmen lassen. sch Mels

Berliner Bö5öxaec. Den 19. September 1831. Amtl. Fonds- und Geld- Cours. Zettel. (PrerusF.

XVI. Brie Geld.

4 0 Ostpr. Elandhrt. 997 Pomm. Pfandbrs. 97 Kur- u. Neum. do. S2 Schlesische do. kkst. C. d. . u. N.

Berlin, Mittwoch den Astn September.

̃ Beim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, nebst Praͤnumeration, hier am Orte bei der Redac—

on (Mohrenstraße Nr. 34, in den Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post-Aemtern zu machen sind, und daß der Preis fur . ganzen Umfang der Monarchie auf . reuß. Cour. vierteljährlich festgesetzt ist, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Blatt am Vorabend seines Datums durch die Stadt-Post frei ins Haus gesendet wird.

Um jedoch die erforderliche Starke der Auflage fuͤr das kommende Vierteljahr abmessen zu koͤnnen, muͤssen wir bitten, die Bestellungen bis fpätestens den

Isten d. Man uns gelangen zu lassen, ind em sonst die Interessenten es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn dieZusendung des Blattes eine

terbrechung erleidet und nicht sämmtliche Nummern vom Anfange des Quartals an nachgeliefert werden können.

. Brie )

St. Schuld - Sch. Er. Eugl. Anl. 18 Er. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Gil. m. I. C.

Menge von Askariden (Spulwürmern), welche er so haͤufig habe von Cholera⸗Kranken erbrechen sehen und bei Leichen⸗Oeffnun⸗ gen im Darm-Kanale gefunden habe, nicht darin hauptsaͤchlich ihre 6 faͤnden? „Ein galvanisch⸗ elektrischer Prozeß“, sagt der Verfässer, „der um so mehr unter den Gluthen der Sonne in jener heißen Zone gedeihen mußte, da ich Elek⸗ trieitaͤt als kondensirte Lichtstrählen betrachte, erzeugte also jenes menschenmorderische Masma, dem wir das Erschcinen der Cholera morbus verdanken. Doch welchen Heerd waͤhlte sich die⸗ ser Ansteckungsstoff im menschlichen Organismus; wo geschieht die Einstromung? Nach meiner festen Uederzeugung sind diefe Leiter die Haare. Sie sind in der Cholera zur Aufnahme des Konta— giums am melsten geignet. Leider hat man seit jeber den Haaren in pathologischer Hinsicht zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt! Meine Erfahrungen und Beobachtungen fanden die erste Stuͤtze in dem herrlichen Werke des D. Burkard Eble „uͤber die Haare“. Der Verfasser macht nun darauf aufmerksam: welchen wichtigen Einffuß die Leidenschaften auf die Farbe und Richtung der Haare dußern, wie auffallend das Ausfallen der Haare nach hitzigen Fiebern sey, welche gefaͤhrliche Krankheiten oft das Abschneiden der Haare her— vorbringe, und wie daher der Zusammenhang und die Sympathie zwischen dem Gehirn, Rückenmark unp den Haaren nicht gelaͤugnet werden koͤnne. Selbst die Gestirne dußerten aun f inflkh einen xedeutenden Einfluß auf die Wieder Erzeugung der Haare, und der upp gere Wuchs derselben werde nur an der Licht cht des Lebens, naͤn lich am Kopfe, bemerkt, wohingegen die Schartenseite, namlich die Fußsohle, ganz unvehgart bliebe. Viele Menschen haͤtten die Eigen chaft, wenn sie gekaͤmmt wuͤrden, elektrüsche Funken aus den Haaren zu spruͤhen; und die neueren Physiologen naͤhmen keineswe⸗ ges mehr Anstand, ihnen Athmungs-Werkzeuge, ungefaͤhr wie den Tracheen der Insekten, Einsaugungsvermbgen und elcktrische Span— nung zuzuschreiben. Daher konne man mit Recht bei der Cholera, welche ohne Zweifel durch ein eigenes Mißverhaältniß in dem elck— trischen Zustande der Luft entstehe, ein Einströmen des Miasmas durch die Haare annehmen. Zur Unterstuͤtzung dieser Hyvothese stellt der Verfasser einen Vergleich zwischen den Entstehungs-ursachen und den Symptomen des Weichselzopfes und denen der Cholera an. Von den Haaren aus wirke das elektrische Fluidum auf die Gehirnmasse und das Ruͤckenmark, und von hier aus erfolge die Zersetzung und Gerinnung der Blutmasse, Man habe bisher in der Symptomenreihe der Cho— lera-⸗Kranken jenes Gefuͤhl allzu wenig beruͤcksichtigt, welches einem kühlen Lüftchen gleich die Haare anwehe und nach einer vom Verfasser selbst gemachten Erfahrung dieselbe Empfindung errege, als ob man auf einem Isolirschemmel den Einwirkungen der elek⸗ trischen Maschine gusgesetzt sey. Bei Leichenbffnungen biete nur das Gehirn und Ruͤckenmark solche Erscheinungen dar, wodurch man Aufschlüͤsse uͤber den oft mit Blitzesschnelle 5 Tod erhalten koͤnne; dagegen seyen in den Eingeweiden, wenn nicht große Gaben Kalomel oder Opium angewendet, keine bedeutende Veränderungen bemerkt worden. Merkwürdig sey es auch, daß selbst die sonst

tuͤrlichen Functionen hinderlich, sondern positiv schaͤdlich sey. „Unter allen bisher vorgeschlagenen Heilmitteln“, sagt der Verfasser, „muß ich nach meiner mannigfaltigen Erfahrun

dem von Hahnemann angeruͤhmten Kampher das volle Lo

sprechen. Es leistet in den bedeutenden Faͤllen der Cholera noch das Beste. Von jeher war ich ein Feind der Homsopathie und konnte mich mit den Ansichten des Gruͤnders dieser Lehre nie vereinbaren; diesesmal muß ich ihm aber Gerechtigkeit widerfahren lassen. Er hat hier ein Mittel a priori als heilbringend aufgestellt, welches sich auch durch meine Erfahrungen bewahrte. Es giebt Menschen, welche oft in Gefahr der Noth und des Elendes Inspirationen haben und sich unbewußt Wahrheiten aufstellen, an die sie oft selbst nicht glauben; zu diesen mag in diesem Augenblick Hahnemann gehören; denn er verlaͤugnet seln eigenes Ich und schlaͤgt eine ziemlich allopathische Gabe von Kampher vor.“ Der Kampher erthetle auch den Haa⸗ ren eine eigene Modification, wodurch sie weniger empfindlich gegen die Einwirkungen des toͤdtlichen Kontagiums wuͤrden. Uebrigens will der Verfasser die Anempfehlung des Kampfers nicht so betrach—⸗ tet sehen, als ob er ihn fuͤr das einzig heilbringende und wirksame Mittel halte; in manchen Faͤllen würde nicht einmal der Geruch, viel weniger der innere Gebrauch des Kamphers vertragen werden konnen. Der Verfasser schließt feine Bemerkungen mit folgenden Worten: „Ueberhaupt glaube ich den Grund, warum man bei der Cholera noch keine bestimmte Behandlungsweise kennt, darin zu fin⸗ den, daß man bisher immer nach einem Specifieum jagte und we—

niger an eine rationelle Behandlung dachte und allzuwenig indivi⸗

dualisirte, was doch immer die Hauptsache ist und bleiben wird. Die

Cholera ist ein wahrer Proteus, sie nimmt beinahe in jedem Grad,

den sie um den Erdball macht, neue Modificationen an, und keine

Krankheit fordert so sehr rationelle Aerzte, als diese. Man verlasse

nur einmal die Idee der Magenkrankheit, man beruͤcksichtige das

aufs Aeußerste beleidigte Gehirn und Rückenmark, und man

wird gluͤcklicher in der Behandlung seyn! Gluͤcklich werde ich mich

fuͤhlen, wenn meine Herren Kollegen meinen Ansichten auch noch so

geringen Beifall zollen. Mit Ruhe und mit der gespanntesten Er⸗

wartung werde ich ihren gerechten Einwuͤrfen und selbst den Tadel

ertragen; denn nur durch Mittheilung, nur durch Zusammenwirken

können wir endlich dieses mit einem gehelmnißvollen Dunkel ver—

schleierte Uebel, welches nun der Schrecken aller Völker ist, nach und

nach enthuͤllen

Ein Deutscher Chemiker (D. in J.) bittet die Aerzte, welche Cholera⸗Kranke zu behandeln haben, den Borax als ein (bis jetzt noch nicht geprüftes) Mittel zur Heilung der Cholera versuchsweise anjuwenden. Wer die eigenthüͤmliche Lin Vermehrung des Blutum— laufs und der Harnabsonderung, so wie in Erregung des Waden—

62 laͤhmten Glieder bei der Cholera plötzlich bewegt und eme nn df

krampfes, bestehende) Wirkung dieses Salzes kennt, wird keinen An⸗

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fuͤr die Haare; unter Anderem besteht er darguf, daß man sis bei dem Ausbruch der Cholera nicht abschneide, weil die Haare zu ihrer Bildung einen bedeutenden Aufwand des Organismus beduͤrf⸗ ten, und weil das oͤůftere Abschneiden nicht allein allen na—

Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt- Oblig. Königsbg. do.

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandhr. Grosshz. Pos. do.

0 6 . 0

971

2. 1 4 4 4

z. Sch. d. K. u. N.

Holl. vollw. Duk.

Neue dito. Friedrichsd'or .. Disconto . . ...

A uswärti

Oesterr. 5proc. Metall. 5. Russ. Engl. Anl. 885. oll.

Poln. 103.

. v. 1851 81 gert. S3. do. in Inscript. S3. 6proc. Pap.

ge Börsen. Hamburg, 17. September.

4proc. 681. Bank- Actien

Russ. Anl.

Königliche Dienstag, 20. Sept. Im

Tanz; Musik von Labarre. Donnerstag, 22. Sept. Henning.)

Dienstag, 20. Sept. 1 Akt, von Castelli.

69. 75.

det. 1145. 1143. 1593.

Partial⸗Obl. Poln. Loose 493. G.

wiederholt: Die beiden Familien,

Im Schauspielhause. male: Die Lichtensteiner, oder: Die Macht des Wahns, hy tisches Gemälde in 5 Aufzügen, nebst Weihnachtsabend“; nach v. d. Velde's Erzählung, von Pu Die dazu gehörige Musik ist vom Königl. Konzertmeister

Königstädtisches T

Schau spiele.

Opernhause. Zum ersim Oper in 3 Abtheilungen,

einem Vorspiele: j

heater.

Das Anekdotenbüchlein, Lustsyf Hierauf: Gleiche Schuld, gleiche Lustspiel in 3 Akten, von Castelli. (Hr. Laddey, im ersten E Imile de Vergign, im zweiten: Oberst Graf Kullnau, als g

NEUESTE BERSEN- NACHRICHLLEn,

Paris, 13. Sept. 5proc. Rente pr. compt. 87. 95 cour. 87. 90. 3proc. fin cour. 59. 80. 5proc. Neapol. fin n 5proc. Span. Rente perp. 471.

Frankfurt a. M., 16. Sept. 798. 4proc. 6813. 683. 23proc. 403.

Oesterr. H5proc. Metall] 1proc. 163. Br. u 11735. 117. Loose zu Il

Redacteur Fohn. Mitredacteunr Cottel. 1

Gedruckt bei A. W. Hatt

——

Allgem

Bekanntmachungen.

. Bekanntmachung.

Oie im Belgardschen Kreise belegenen, bem Lieutenant v. Jat⸗— mund gehörigen Guter Groß ⸗Popplow 2. und b., Brutzen und Vorwerk Carzin nebst Pertinenzien, welche nach der zerichtlichen Taxe vom Jahre 1839 auf 44677 Thl. 12 gr. 2 pf. gewuͤrdiget, und worauf in dem bereits angestandenen Licitations Termine von dem Mazistrat zu Stettin 1809 Thl; geboten worden, sind, weil letz⸗ terer fich nicht hat legitimiren können, nochmals zur Licitation ge— stellt, und ist dazu ein peremtorischer Termin auf

. zor dem Deyutirten, Over⸗Landesgericht-⸗Rath Deetz, angesetzt, wozu Kaufliebhaber hierdurch mit zem Bemerken eingeladen wer— den, daß die Taxe und Kauf-Bedingungen in unserer Registratur und im Termint selbst eingesehen werden konnen.

Cöslin, den 28. Juni 1831

Königl. Ober- Landesgericht von Pommern.

C diet al- Citation.

Von dem unterzeichneten Ober-Landes-Gerichte ist, auf den Antrag der Benefteial⸗Erben dei am 16 April 1830 ju Demmin verstorbenen Lieutenants außer Dienst, Friedrich Wilhelm Lupwig Erich Karl von Parsensw, über dessen Rachlaß, mit Inbegriff der demstlben nicht lange vor seinem Tode angefallenen Erbschaft sei⸗ ner Mutter, der Wittwe des Hauptmanns von Parsensw auf Schmarsowm, Adelheid Louise gebsrnen von Bomin der erbschaft— liche Liquidations-Prejeß eroͤffnet und ein General-Liquidations— Termin auf

ven 4 Nesember 1831, Kora s, or dem ernannten Deputirten, Ober⸗Lander⸗Gerichts⸗Rath Ludolff, anberaumt worden.

Die unbekannten Gldͤubizer de: Gemeinschulpners werden da⸗ her vorgeladen, in dem gedachten Termin, im Ober-Landes⸗-Gerichte hierselbst entweder in Person, eder durch genügend informirte Be— vol'mächtigte, wözu ihnen von den hiesigen Justi; Tommissarien die Justiz-Commissions⸗Raͤthe Calow, Remy, Krüger und Boehmer, der Hof⸗Fiskal Reiche und der Justiz-Esmmissarius von Dewitz borqeschlagen werden, sich einjufinhen, ihre Forderungen nebst Be— weismitteln anzugeben und die daruber sprechenden Dokumente vor— zulegen.

Die in dem angesetzten General-Liquidations-Termin ausblei—⸗ benden Glaͤubiger haben zu erwarten, daß sie aller ihrer etwaigen Vorrechte, durch ein sogleich, ach Abhaltung des Termins abiuQ fassendes Erkenntniß werden fuͤr verlustig erklaͤrt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was, nach Befriedigung der sich ge⸗ meldeten Glaͤubiger, von der c. von Parsenswschen Liquidations— Masse uͤbrig bleiben mochte, verwiesen werden.

Stettin, den 19. Mai 1831.

Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht von Pom m'exrn.

Bekanntmachung.

Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 10810 Thl. 8 pf. land—⸗ schaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudieirten, im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Klein⸗-Radowick, haben wir einen abermaligen oͤffentlichen Lieitatiens⸗Termin auf

der 14 Oetober e, um 11 uhr Vormittags, auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, zu welchem wir Kauf⸗ lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein

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annehmhares Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht genommen werden soll. Marsenwerder, den 4. Juli 1831. Königl. Provinzial-Landschafts-Direktion.

Bekanntmachung.

Das, dem Bauer Gottlieb Henze gehörige, sub Nr. 17 in Breslack, Herrschaft Neujelle belẽgene Henzen Zweihufengut, ist Schuldenhalber sub hasta gestellt, und die Bietungs-Termine auf

den 15. Oktober, 18. November, und 17. Decbr. «,

Vormittag 10 Uhr, von denen der letztere peremtorisch ist, an gewohnlicher Gerichts—⸗ stelle anberaumt, woju Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Meistbietende, wenn sonstige rechtliche Hindernisse nicht eintreten, den Zuschlag zu gewaͤrtigen hat, und daß die Taxe im Betrage von 762 Thl. 11 sgr. 53 pf. hier taglich eingesehen werden kann

Neujelle, den 8, September 1831.

Königl. Preuß. Gerichts ⸗Amt.

Um Anfragen zu begegnen, finden wir uns veranlaßt, unsere , geehrten Geschaͤfts- Freunde auf die Bekanntmachung Eines Koͤnigl. Hochlöͤbl. Besundheits-Comitẽ vom 14. Sept. 2. «. hinzuweisen, wonach die Versendungen unserer Artikel, welche als Seiden Waaren ꝛc., zu den nichtgiftfangenden Gegenstaͤnden gehoͤ⸗ ren, nach hier geschehener dußern Reinigung, durchaus keinem Hin— dernis unterworfen sind, und die Packete ohne den geringsten Nach- theil für die Waare oder den Empfaͤnger, und ohne irgendwo auf— gehalten ju werden, an den Ort ihrer Bestimmung gelangen. Da nun außerdem in unserg Geschaͤfts-Localen auch für die zweck— maͤßigste Waaren⸗Veryackung gesorgt worden ist, so können uͤnsere

Herzen Commitrenten uns fernerhin Ihre Auftraͤge ohne Besorg— niß hierher ertheilen.

Berlin, den 16. Seytember 1831.

Grabenstein & Greiff. Kramer & Tallacker. Ernst Koch & Comp.

mu et i.,

Literarische Anzeigen.

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reits eine jweite Auflage noͤthig wurde, das beste

Zeugniß giebt,

Diese neue Ausgabe ist wesentlich verbessert und bereichert. Di hauptsaͤchlichsten Bereicherungen bestehen in „Einige Worte lle Lukrej“ in einer gediegenen Abhandlung „uͤber daz Leben und dit

Weisheit des Epikur“,

wovon Goethe selbst in einem beigedrut

ten, auch in anderer Hinsicht lesenswerthen Schreiben also urtheilt:

„Der Aufsatz uͤber das muthig überzeugend, d der Vorfahren am rechten Orte; schriebenen Ode zur

Leben und die Weisheit des Epikur ißt ch ie Vetrachtung gründlich und die Zeugfist und in einer „Zeugniß“ lͤber⸗ Verherrlichung des Dichters.

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Bei G. Reimer, Wilhelmsstrasse No. 73, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

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Graece et Latine ex recensione

Immanuelis

Edidit

Bekkexi.

Academia Regia Borussia. IV. Vol. to. maj. Charta impr. 24 ThJ. Charta angl. 32 ThlI. Charta membr. 44 ThI.

saseript. 63. Din

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sesigen Interessenten, welche die Zeitung bereits jetzt halten, ist wiederum die Einrichtung getroffen worden, durch die . Zusendung der diesfaͤlligen Quittung, einziehen oder die Abbestellung entgegennehmen zu lassen.

duartal, unter

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Zur Bequemlichkeit derjenigen Stadt-Post den Praͤnumerations-Betrag fuͤr das naͤchste

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Landrath Lie din zu hrefswalde, im Regierungs-Benirk Stralsund, den Rothen sler-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Se. Maiestät der König haben dem Hof⸗Post⸗ Amts⸗ Boten hoß zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Bekanntmachung. Die wegen der Maaßregeln gegen die Asiatische Cholera rotdnete Königl. Sächsische Immediat-Kommission hat eine Bekanntmachung, d. d. Dresden, den 14. September (., er— issen, nach welcher die sub No. 3 meiner Bekanntmachung vom zAen d. M. allgemein festgesetzte fünftäzige Kontumaz⸗Zeit nicht ür genügend erachtet, vielmehr allen Personen und Waaren der Eingang in die Königl. Sächsischen Lande untersagt wird, bevor je icht, wenn sie aus einem angesteckten Orte kommen, eine wanzigtägige und, wenn sie aus dem Umkreise von 10 Meilen im einen solchen Ort kommen, eine zehntägige Kontumaz über⸗ anden haben. Indem ich solches hiermit zur Kenntniß des hublikums bringe, muß es Jedem überlassen bleiben, der nach 'bachsen reist, sich nach überstandener vorschriftsmäßiger fünftä⸗ sger Kontumaz bei Wittenberg, noch die zur Erfüllung jener hrsst erforderlichen Tage an einem gesunden Preußischen Orte hes linken E)lb⸗Ufers aufzuhalten und sich solches von der Po— zei-Behörde bescheinigen zu lassen. Berlin, den 18. September 1831. Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗Kommission, v. Thile. Im Bezirk der Königlichen Regierung

zu Markenwerder ist die durch die Versetzung des Dekans und Pfarrers Bienkowski erledigte katholische Pfarrstelle zu Lie—⸗ tenau durch den Dom-Vikar Ruchniewicz wieder besetzt worden; . zu Oppeln ist der bisherige Pfarr⸗Administrator Soyka in Beneschau zum Pfarrer daselbst befördert worden; zu Pots dam ist der seitherige Pfarrer und Superinten⸗ bent in Stepenitz, Albrecht, zum Ober-Prediger und Super— intendenten in Angermünde bestellt; zu Stettin ist der bisherige Konrektor in Greiffenhagen, Krafft, zum Prediger in Klein-Schönfeldt und Klein⸗Möllen, Synode Kolbatz, der bisherige Prediger in Groß-Latzkow, Buls, zum Prediger in Kloxin und Prillwitz bei Pyritz und der bishe⸗ rige Rektor und Prediger in Wollin, Mösch ke, zum Prediger in Neuwarp, Wahrlang und Albrechtsdorff ernannt worden.

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Zeitungs⸗Nachrichten. Mulm d.

Frank ren ch.

Puaictrs-Kammer. In der Sitzung vom 12. Sep⸗ tember verlas der Präsident abermals 6 Schreiben, worin eben s viel Pairs sich entschuldigten, daß sie Kränklichkeits halber an den Sitzungen der Kammer vorläufig keinen Theil nehmen könn— ten. Nachdem hierauf eine Kommission zur Prüfung der in der letzten Sitzung vorgelegten 5 Gesetz- Entwürfe von örtlichem Jnteresse ernannt worden, stattete der Graf Chaptal einen Bitschriften⸗Bericht ab. Sodann begannen die Berathun⸗ en über den Gesetz-Entwurf wegen der diesjährigen Revision ür Wähler- und Geschwornen-Listen. Nachdem die 4 Artikel btsselben einzeln angenommen worden, ging der ganze Entwurf mt 64 gegen 3 Stimmen durch. Da, von jenen Artikeln einer von der Pairs-Kammer hinzugefügt worden ist, so muß der Gesetz-Entwurf jetzt noch einmal in die Deputirten⸗Kammer gebracht werden. Bevor die Versammlung sich trennte, er— nnerte der Präsident sie noch daran, daß die Kammer am näch— sten Donnerstage (15ten) als Gerichtshof zusammentreten werde, um sich mit dem Prozesse des Grafen Montalembert, Abbé La⸗ cerdaire und Herrn Decour zu beschäftigen. Die Functionen des öffentlichen Ministeriums wird der General⸗Prokurator Hr. Per— si verrichten; die Angeschuldigten haben die Advokaten Herren Lafargue und Frémery zu ihren Vertheidigern gewählt.

Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 12. Sept. öffnete Herr Sag lio mit einem Berichte, worin er auf die Annahme des Gesetz-Entwurfes wegen Bewilligung eines Kredits

von 2 Millionen zu Vollendung verschiedener Kanalbauten an— trug. Die Diskufsion darüber wird am nächsten Mittwoch statt⸗ inden. Herr Jaubert berichtete sodann über die Proposition des Herrn 85 d'Anglas in Betreff der während der hundert age ernannten Offiziere und Ehrenlegionsritter. Er bemerkte, die Kommission habe sich mehrere Sitzungen hindurch mit die⸗ sem wichtigen Gegenstande deschäftigt; sie habe, die Ansichten des Kriegs⸗Ministers und einiger anderen Offiziere darüber in Rathe gezogen, und wenn danach ihre Vorschläge nicht in allen

menträfen, so müsse die Kammer es lediglich der allgemein an— erkannten Nothwendigkeit beimessen, in allen Staats-⸗Ausgaben die möglichsten Ersparnisse zu bewirken. Die Kommission habe zunächst in Ueberlegung gezogen, ob die gedachte Proposition auch der Form nach zu loben sey, und ob es nicht besser gewesen wäre, in dieser Sache der Regierung die Initiative ju überlassen; allerdings stehe diese letztere auch der Kammer zu; indessen sey es gut, wenn sie sich derselben nur mit großer Vorsicht bediene und jede, wenn auch an sich gute, Proposition verwerfe, inso— fern sich irgend annehmen lasse, daß die Königliche Prärogative dadurch verletzt werde. Was den vorliegenden Fall angehe, so sey jedoch die Kommission der Meinung gewesen, daß die Kom⸗ petenz der Kammer sich um so weniger in Zweifel ziehen lasse, als der Gegenstand eine Finanz-Maaßregel betreffe. Der Red⸗ ner ließ sich hierauf in eine nähere Untersuchung der beregten Proposition ein. Es würde abgeschmackt seyn, äußerte er, wenn man die Frage, um die es sich handle, absolut in dem Sinne einer vollständigen Anerkennung aller von der Regierung der hun— dert Tage ausgegangenen Verfügungen lösen wollte; denn in diesem Falle würde z. B. die Marine, deren Herr Boissy d'An⸗ glas gar nicht erwähne, dieselben Ansprüche wie die Landmacht haben; und eben so müßte man die damals im Civil-, Finanz⸗ und Justiz-Fache verliehenen Aemter nachträglich anerkennen; zu einer folchen Masse von Anforderungen möchte inzwischen der Staatsschatz schwerlich hinreichen. Aber es gebe auch noch eine andere Gränze, die man nicht überschreiten dürfe; die Anerkennung früherer Rechte, so gegründet diese im Uebrigen auch seyn möchten, dür— fe nämlich niemals späterhin erworbene Rechte beeinträchtigen. Aus diesem Allen ergebe sich zunächst, daß der von Hrn. Boissh d'Anglas aufgestellte Grundsatz nicht unbedingt geltend gemacht werden könne. Wolle die Kammer nun aus besonderen Rück⸗ sichten etwas für die während der hundert Tage beförderten Mi⸗ litairs thun, so dürfe solches nicht für den ganzen Zeitraum vom 27. Februar 1815, als dem Tage des Aufbruchs Napoleons von Elba, bis zum J. Juli, als dem Tage der Rückkehr Ludwigs XVIII. nach Paris, sondern nur für die Zeit vom 260. März, wo Napoleon seinen Einzug in die Hauptstadt gehalten, bis zum 22. Juni, wo er seine zweite Abdications-Akte unterzeichnet habe, geschehen, indem bis zum 20. März die Regierung Ludwigs XVIII. auf gesetzliche Weise fortgedauert, in der 6 vom 22. Juni bis J. Juli aber bloß eine provisorische Regierungs⸗-Kommission bestanden habe. Nachdem sonach die Epoche der hundert Tage auf die zweite wirkliche en, reducirt worden, zerfalle die Proposition des Hrn. Boissy d'Anglas in zwei ganz von ein— ander verschiedene Theile, nämlich die damals vorgenommenen Beförderungen in der Armee und die bewilligten Orden der Eh— renlegion. Wenn nun Hr. Boissh d'Anglas verlange, daß man die während der hundert Tage beförderten Offiziere den ihnen gebührenden Anciennetäts-Rang in der Armee einnehmen lasse, fo könne die Kommission diesem Antrage nicht beistimmen. Der Kriegs⸗Minister habe der Kammer vor einigen Tagen schon ein⸗ mal angezeigt, daß bei der Wiederbesetzung erledigter Stellen in der Armee auf jene Offiziere ganz besonders Rücksicht genommen würde; die Regierung thue sonach Alles, was man bei der ge— genwärtigen Lage der Militair-Gesetzgebüng nur immer von ihr verlangen könne; für eine Aenderung dieser Gesetzgebung könne aber die Kommission um so weniger stimmen, als schon jetzt von allen Seiten Klagen über die vielen höheren Militair-Stellen in Frankreich erhoben würden und mithin der Augenblick wohl eben nicht geeignet sey, dem Staate noch 1 Marschall, 30 General⸗— Lieutenants, 50 Brigade-Generale, 80 Obersten u. s. w. mehr aufzubürden. Nach einigen anderen Betrachtungen über die Un—⸗ möglichkeit, den Militairs der hundert Tage ihren Anciennetäts⸗ Rang zu bewilligen, ohne zugleich den Rechten anderer aktiven Militasrs zu nahe zu treten, ging Herr Jaubert zu dem jweiten Theile seines Berichtes, betreffend die wahrend der hundert Tage bewilligten Decorationen der Ehrenlegion, über. er, stimme die Kommission mehr als dert mit den Ansichten des Herrn Boissy d'Alnglas überein. Er habe bereits oben erklärt, Faß die Kommission weder die von Napoleon auf seinem Zuge von Elba bis Paris, noch die von der provisorischen Regierung (also in dem Zeitraume vom 22. Juni bis 7. Juli) bewillig—⸗ ten Decorationen anerkenne; jene hätten sich auf 847, diese auf 618 belaufen, so daß nach Abzug derselben nur noch 4726, in der vom 20. März bis 22. Juni mittelst Kaiser⸗

eit h lichen Seen verliehene, Decorationen zu berücksichtigen blieben. Von diesen müsse man aber noch 2026 abrechnen, de⸗ ren Verleihung bereits von der vorigen Dynastie erneuert wor⸗

wären, so daß die Gesammtzahl der Dekorirten, deren Wie der⸗ aufnahme in die Ehrenlegion gegenwärtig verlangt werde, sich auf 26025 belaufe. Der Kriegs-Minister habe nun zwar bereits in der Sitzung vom 26. August erklärt, daß fast alle von dem Kaiser direkt vorgenommene Ordeng- Verleihungen anerkannt worden sehen; da indessen die Kommisson glaube, daß einerseits der Hr. Minister sich hinsichtlich der Zahl im Irrthum befinde, andererseits aber auch, daß er weder die Marine, noch die im Civilfache Dekorirten im Sinne gehabt, habe, so schlage die Kommission vor, sowohl jene als diese in die Anerken⸗ nung mit zu begreifen. en Geldpunkt betreffend, stimme die Kommissson der, Ansicht des Hrn. Boissh, d'Anglas

Punkten mit der Proposition des Herrn Boissy d'Anglas zusam⸗

bei, daß die Zurückgabe der Decoration Niemand zu

Hier, äußerte

einem Anspruche auf Ausjahlung des rückständigen Gehaltes berechtigen dürfe; dagegen sey sie der Meinung, daß man das laufende Gehalt vont 1. Jan. 1832 ab nur den Ünter-Offi— zieren und Gemeinen der Land- und See-Macht, die während der hundert Tage wirklich aktiv gewesen, nicht aber zugleich auch den Offizieren, wie Hr. Boissh d'dlnglas solches verlange, be⸗ willigen müsse; die dadurch entstehen e Ausgabe würde sich auf 320,000 Fr. belaufen. „Unsere Vorschläge“, so schloß der Red⸗ ner, „entsprtchen nur unvollkommen den Erwartungen unseres ehrenwerthen Kollegen. Indessen werden Sie fühlen, m. H., daß die Kommission so weit gegangen ist, als die Achtung vor wohl erworbenen Rechten und die Nothwendigkeit, mit den Staats⸗ fonds haushälterisch zu Werke zu gehen, es ihr irgend gestatte— ten. Nie war diese Nothwendigkelt gebieterischer, als jetzt; die Bedrängnisse des Handels und Gewerbfleißes, die Noth der un— teren Klassen beweisen dies nur allzusehr. Nichts destoweniger bieten sich uns immer neue Ausgaben dar; unter die— sen giebt es eine, zu deren Bestreitung die produktiven Kräfte Frankreichs kaum hinreichen möchten, nämlich diejenige, die ein allgemeiner Krieg verursachen würde. Die Weisheit der Regierung hat uns vor einem solchen zu bewahren gewußt. Kaum aber dieser großen Gefahr entronnen, werden schon wieder andere, wenn gleich minder bedeutende, Forderungen an die Steuerpflich- tigen gemacht, als ob Frankreich nicht bereits an der Last der Vergangenheit genug zu tragen hätte. Lassen Sie uns daher mit den zu bewilligenden Entschädigungen sparsam zu Werke ge— hen, damit nicht zuletzt die eine Halfte des Landes sich zu Gun— sten der anderen ganz und gar erschöpfe. Wir wollen für die Militairs der hundert Tage das Mögliche thun. Will man Sie indessen dazu verleiten, m. H., die Gränzen der Billigkeit zu überschreiten, so erinnern Sie Ihrer Seits an dit Klagen der Steuerpflichtigen.“ Der Berichterstatter verlas hierauf die drei Artikel des Gesetz-Entwurfes; ste lauten also: „Art. 1. Die von dem Kaiser Napoleon in dem Zeitraume vom 20. März bis 22. Juni 1815 ernannten Mitglieder der Ehrenlegion, deren Namen mittelst Dekrets bei der Ordenskanzlei eingetragen worden sind, haben das Recht, die Decoration ihrer resp. Grade wieder anzulegen. Es sollen ihnen zu diesem Behufe neue Patente aus⸗ gefertigt werden. Art. 2. Diejenigen unter ihnen, die bei ih⸗ rer Ernennung als Unteroffiziere oder Gemeine in der Land- und Seemacht dienten, sollen vom 1. Januar k. J. ab das mit dem Orden verknüpfte Gehalt beziehen. Art. 3. Die obigen Be— stimmungen K unter keinerlei Bedingung zu irgend einer Entschädigung für Gehalts⸗Rückstände.“ Die Berathungen über diesen Gegenstand sollten in der Sitzung vom 14. Sept. statt⸗ finden. Hr. Passwy stattete hierauf den Kommissions⸗-Bericht über den neuen Gesetz⸗ Entwurf wegen der Rekrutirung der Ar— mee ab und verlas zuletzt eine zahlreiche Menge von Amende⸗ ments, die bei der Berathung selbst näher zur Sprache kommen werden. Die Eröffnung dieser Berathung wurde auf den An⸗ trag des Herrn Salverte bis nach der Annahme des Gesetz⸗ Entwurfes über die Pairie verlegt. Am Schlusse der Sitzung berichtete noch Herr Dumont über die Proposs⸗ tion des Herrn Vatout wegen Ergänzung des 2ten Artikels des Wahl-Gesetzes. Man wird sich erinnern, daß dieser Vor⸗ schlaz darin besteht, in den kleinen Wahl⸗ Bezirken immer so viel Niedrigstbesteuerte von der Wahl Liste abzusetzen, als Höherbe⸗ steuerte hinzutreten, damit die Lifte selbst nie mehr als 150 Namen enthalte. Der Berichterstatter stimmte für die Annahme dieses Antrages mit einer unerheblichen Aenderung in der Ab— fassung. Nachdem die Versammlung beschlossen, sich mit dieser Proposstion am nächsten Freitag (16ten) zu beschäftigen, wurde

die Sitzung aufgehoben.

In der Sitzung vom 13ten legte der Handels-Minister einen neuen Gesetz⸗ Entwurf vor, wodurch zur Bestreitung der Ausgaben für den Bau des neuen Sans der Deputirten⸗Kam— mer nachträglich die Summe von 500 9000 Fr. verlangt wird. Der ganze Bau wird etwa auf 3, 000, 000 Fr. iu stehen kommen. Den Beschluß der Sitzung machten verschiedene Bittschriften⸗ Berichte. Eine lebhafte Debatte wurde durch die Eingabe eines gewissen Lepahen veranlaßt, welcher verlangte, daß man die sterbliche Hülle Napoleons nach Frankreich schaffe und unter den Säule auf dem Vendome⸗Platze beisetze. Auf den Antrag des

den sey, so wie 675, deren Inhaber seitdem mit Tode abgegangen

jüngeren Hrn. Las Cases wurde diese Petition zuletzt mit großer Stimmen-Mehrheit an den gesammten Minister-Rath verwiesen. (Eine ausführlichere Mittheilung morgen.)

Paris, 15. Sept. GSestern hatten der Marschall Lobau, der Graf Pajol, kommandirender General der ersten Militair— Divisson, der Graf Roy, Pair von Frankreich, und mehrere an— dere Pairs die Etzre, mit dem Könige und der Königl. Familie zu speisen. Die Tafel bestand aus 50 Couverts. Gir prä⸗ sidirte der König in einem dreistündigen Minister⸗Rathe. Mor⸗ gen werden JJ. MM. der König und die Königin sich nach Reullly begeben und den noch übrigen Theil der schönen Jah⸗ reszeit dort jzubringen.

Der Bericht über den Entwurf in Betreff der Pairie wird morgen von Herrn Béranger im Schoße der mit der Prüfung desselben beauftragt gewesenen Kommission vorgelesen, je doch erst in der Donnerstags⸗ oder Freitags-Sitzung in der Kammer ab— gestattet werden. Die Bureaus der Kammer versammelten sich