1831 / 264 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Chevaurlegers-Regimente den Russischen Feldzug mitgem cht i am 317 Dezember 1812 als vermißt in den Listen e , ,. en worden, und seit der Zeit uͤber seinen Aufenthalt oder Leben keine Nachricht eingegangen. . ; ö. . 0 nr n hem felben aemeinschaftlich mit seinen bekannten le⸗ benden Geschwisterten eine Erbschaft angefallen ist . fo e den der benannte Ludwig Gottlieb Herrgott, oder dessen zuruͤckgelassene un⸗ bekannte leibliche Erben hiermit aufgefordert,

n nerhalb 9 Monat en . sich bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, ihren Aufenthalt auzujeigen, und sich gehörig zu egitimiren, aunßer em nach Uni dicses Termmines der Abwesende für tont erklaͤrt, i. sein Vermo— gen den naͤchsten Verwandten aus geantwortet werden nrird.

Neusadt am Aisch im Reat-Kreise des Koͤnigreichs Baiern, am 3. August 1856.

ö5nigl Landgericht.

Johann Georg Doͤppmann in Pfaffendorf, in dem Gerichts, . ,, Herrschafts⸗Gerichts, am 1. Maͤrz 1771 geboren, hat sich nach Angabs seiner Geschwisterte in seinem wan kigsten Lebensjahre els, Soldat von Hause entfernt, und seitdem keine Nachricht von seinem Aufenthalte gegeben.. ;

Auf Antrag seines Bruders, des Bauern Sebastian Doöͤppmann, wird Johann Geerg Döppmann oder dessen allenfalls lurückgelassene unbekannten Erben und Erbnehmer, hiermit aufgefordert, sich bin⸗ nen neun Moneten, und war laͤngstens bis zu dem auf

den 5. Juli isse, anberaumten Termin, entweder schriftlich oder persznlich vor dem unterzeichneten Gerichte ju melden, widrigenfalls oh ann Georg Döoͤppmann fuͤr todt erklaͤrt, und seine in 150 Fl. Rheinl beste⸗ hende Erbportion an seine Geschwisterte ohne Caution verabfolgt

rden wird. en,, . . Thurnau, im Ober-Mainkreis des Koͤnigreichs Bayern, am

. mber 1831. . ; 6 , , Giech isches Herrschafts-Gericht.

Oeffentliche Bekanntmachung.

en Schuldnern des fruͤher in Barmen bei Elberfeld, spaͤter in n , wohnhaft gewesenen, und im September 1829 in Toncurs verfallenen . ,,,, Ludwig Gensheimer, 3 wird hiermit nochmals bekannt gemacht, da ß guͤltige Zahlungen nur an den bestellten Surator der Concurt-Masse, Hofgerichts⸗ Advokaten, Rath Theobald dahier, geleistet werden koͤnnen.

Darmstadt, den 2 September 1831.

großherzoglich Hessisches Stadtgericht. Großherzoglich H i ,

Die im hiesigen Amte belegenen, dem hier wohnhaft gewese⸗ nen Herrn Hauptmann Schmidt zugehörigen Realitten. als: 1) das adlig freie, vormals von Donopsche Gut allhier, 2) das Gellhausische Colonat Nr. 4 allhier, 3) das Kniesche Colonat Nr. 34 allhier, 45 das Taschemeiersche Colonat Nr. 36 allhier, ö ; 5) das Lohmeiersche Colonat Nr. 29 der Bauerschaft Ehrsen und Breden J 6b) die im hie sigen Amté⸗Bezirke belegenen, an die Stadt Salz⸗ ufflen kontribuabeln, Grundstuͤcke, und 7) die im Jurisdictions-Bezirke der Stadt Saljufflen belegenen Hrundstuͤcke . sollen . ju dem von Gerichtswegen erkannten meistbieten⸗ den Verkaufe sowohl im Ganzen als Einzelnen ausgesetzt werden, und zwar in termine ] K den 13 (dreizehnten) k. M. Oktober,

. Vormittags 10 Uhr, . wozu Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden, und nachrichtlich kenierkt wird, daß jetzt überall kein weiterer Verkaufs-⸗Termin mehr Statt finden, auch kein Nachgebor weiter angenommen werden wird. Schdtmar, den 10 September 1853. .

Vermoge Auftrags Hochfuͤrstl. Lippescher Justij⸗ Kanzlei.

Fuürstlich Lippesches Amt. Helwing.

Den Herren Beamten des Auslandes, mit welchen ich waͤh— rend meinér achtzehnjaͤhrigen Anstellung als Polizei- und Kriminal- Beamter hler in dienstlicher Beruͤhrung gestanden habe, zeige ich ergebenst an, daß ich meine Stelle als Stadtrath und Dirigent

bei der Sicherheits-Behoͤrde zu Leipzig mit hoͤchster Genehmigung niedergelegt ö .

Leipzig, den 29. August 1831.

ö ; Carl Streubel.

r por hek gr.

In Folge einer Verfügung des Königl. Hohen Ministerii der Geistlichen -, Uuterrichts— und Mediciual-Angelegenheiten, ist vou Seiten der Direktion des pharmaceutischen Studiums an hiesiger Universität, die Einrichtuusz getroffen worden, den hier siudiren- den Pharmaceuten, vou Michaelis d. J. an, die von ihnen vorsehrist- mälsig zu hörenden Universitäts Vorträge, durch Examiuatorien und Hepetitionen nicht nur fruchthringender zu machen, und etwa vorliandene Lücken in ihrer schulwitacuschaftlichen Bildung aurru- lüllen, sondern itinen auch gleichzeitig Gelegenheit zu ihrer prak- tlöchen Ausbildung in der analytischen Chemie zu gehen, und ist die Leitung dieses Unterrichts dem Unterzeichneten übertragen worden.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniss bringe, zeige ieli zugleich ergebenst an, dals ich, vielfachen, gegen mich geäulserten Wünschen zu genügen, mich entschlossen habe, aus- wärtigen Pharinacenten, während der Dauer ihrer Studien, durch Aufuäahrne in meinen Familien Kreis, nicht nur diejenigen An- nelhmlichkeiten zu gewähren, welche mit einem solchen Verhält- nisse verknüpft sind, sondern auch ihre Studien zu leiten und zu tördern, und können die resp. Angehörigen derselben zich der treuesten Fürsorge in je der Bezie kung versichert halten. Die näheren und zewiss selir annehmbaren kedingungen der Aus- nahme werde ieh, auf postfreie Anfragen, gern mitiheilen, und kéemerke aur echlielolich, dass die Anfnahme nnter keiner Bedin- gung auf kürzerer Zeit, als für die Dauer eines Jahres, und euts weer zu Ostern oder Michaelis erfolgen kann.

Berlin, in August 1831. Professor Lindes.

Verpachtung eines Gasthofes in Lübeck.

Der vor einigen Jahren im neueren Geschmack erbaute, an einer der schonsten Straßen belegene, und mit einem vollstaͤndigen Mobiliar versehene, aroße Gasthof:

. H Steil dun Nord genannt, worin sich alle zu einem ausgedehnten Wirthschafts-Be⸗ triebe erforderlichen Einrichtungen befinden, soll vom 1. Januar 1832 angerechnet, unter Bedingungen verpachtet werden, welche am 15. August und spaͤter beim Unterzeichneten unentgeltlich abge⸗ fordert werden koͤnnen.

Lubeck, den 22. Juli 1831.

C. Stecke, Dr., Johannisstraße Nr. 8.

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Herzog, E, Katholische Religions-Lehre für Kinder. in 3 Abtheilungen. gr. Svo. 7] sar.

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Jacob, L, der Madchen Blumengarten, oder der Blu— men gottselige Deutung, in Dichtungen mit ein- und zwei⸗ stimmigen, Tonweisen. Fuͤr Volksschulen. 18 und 25 Heft in Violinschluͤssel. gr. quer Sr. geh. à Heft 5 sgr. Dasselbe 15 und 25 Heft in Diseantschluͤssel 2 Heft 3 sar.

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Minsbera, F., oberschlesfifche Erzählungen und Sagen.

1, r. . . . e,

Desselben Geschichte der, Stadt Leo bschütz, Beitr zur Kunde eberschlesischer Städte. Svo. Zroch. 1 Thl. 10g.

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Reiche L., das Orient iren, oder has Zurechtfinden auf freiem Felde. Zur Selbsterlernung bearbeitet. Mit 10 Fign— ren. 36. Höch, Jr gr,. . J

Scholz, G., die am 24. Juli 1823 in Schlesien abgehaltene General- Schullehrer-Konferenz; in einem Briefe dargestelt und mit praktischen Bemerkungen versehen, Sro geh, 10 smt.

Schuster, M, ging die Irrfahrt des Ulysses nach Gibraltat oder nach Colchis? eine autiquarische Abhandlung. Mit Z Kar— ten. 8Svo. broch. 15 sgr. .

Tuffe, A., Handbuch fuͤr den Unterricht in der demonfirati⸗ ven Arithmetik in den 3 unteren Klassen. gr. Svo. 15 sahr

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wig Oehmigke, Burgür. Nr. 8. nahe der langen Brucke: Das rie nt ire n

oder das Zurechtfinden auf freiem Felde; zur Selbsterlernung be—

r 6 8 , 3 5 S ĩ iar ro o j ;

arbeitet von Reiche. Svo. 50 Seiten mit 10 Figuren. Neisse hei Th. Hennings. broch,. 74 sgr. —(

Dieses Werkchen ist nicht nur fuͤr Schulbitliotheken, sondem

auch bei jetzigen Zeitverhaͤltnissen dem Militair besonders zu

empfehlen.

Bei Joh. Ambr. Barth in Leipzig ist erschienen und in

J 4 (. 1 = 2 2 X 7 v * allen Buchhandlungen zu haben, (in Berlin bei C. F. PlIahnm, i- . J 2 v. gerstrasse Ko. 87) ö . 4 Hille, Dr. K. C., Beobachtungen über die asiatische Cholerm, gesammelt auf einer nach Warschau, im Auftrage der Känigl. Sächsischen Landes- Regierung unternommenen Reise. Alt

2. .

1 Karte und Grundrisse. Svo. geh. 183 8. ̃ U Der Herr Verfasser theilt in dieser Schrift die auf seiner Reise gemachten Beohachtungen und Reflexionen (der letatern sinl wenige, dafür der Thatsachen desto mehr), so wie Auszüge an Akten oder polnischen Schriften, von denen wenige in Deuts chlanl bekannt, in drei Abtheilupgen mit, deren erste die Verbreituus ler Cholera in Polen und die daselbst, uud besonders in Wars chan projectirten Manssregeln, die zweite das Bild der Krankheit, nebst den Sectionsbefunden und Bemerkungen in nosologischen und pro gnuostischer Hinsicht, die dritte aber die Behandlung der Cholen⸗ jn Warschau, Ideen zu einer rationellen Behandlung und prakti- sche Bemerkungen, daun die Beantwortung der Frage, oh unl Wie sich der Herr Verfasser vor der Krankheit geschützt liabe, die Beschreihung des Königl. Preuls. Grenz- Gordons und der Quaran- taine- Austalt᷑' zu Podzamee, deren Grundrils der Karte über ie Verbreitung der Krankheit in Polen beigetützt ist, enthält ( Hurch Iinzufügung eines vollständigen Verzeichnisses aller bis . ö Deutschland erschienenen Schsriscten über diese Krankheit. G lallh der Verleger Mauchein einen willkominenen Dieust geleistet u

haben.

In der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung, unter

den Linden No. 34, ist so eben erschienen und zu haben: Löwenstein, A. S.. die Drüsenkrankheit oder die Srol krankheit der Kindler und Erwachsenen, in allen ihren Ge— stalten, Richtungen und Gefahren, und die Mittel sie zu ver- Rküten, zu beschränken und zu heilen. Eiue Schrift für Eltem.

; . Erzieher, Volks- und Schullelirer. Preis 174 38r. . Diese Schrift enthält Alles, wodureh die Ski oselkrankhei⸗ die schon so oft Siechthum und Tod herbeigeführt hat, . f / ien

beschränkt und selbst geheilt werden kann. Wenn 6 . Erzieher das beherz8igen werden, was der er fasser, dem ö ei 3 . 5 . ö ! lung der Skrofeln stets das freudigste Geschält war, in . ö 8 2 2 Schrift ausgesprochen hat, daun werden ihre Kinder und 4 inge gesune lühend und kräftig sey as Skrofelgist wir

linge gesund, blühend 1 kräftig seyn, und das Skrofel allnählich beschränkt und endlich ganz vertilgt werden . Lele wel, Joachim, die Eutdecknngen der Gerth ger . Griechen anf dein atlantischen Ocean Aus dem 4 übersetzt. Mit einem Vorworte vom Prosessor Ritter. Nehnl

2 Karten. Preis 1 Thl. 10 sgr.

Bei G. P. Aderholz in Breslau erscheint woͤchentlich 2 Mil

C h ele, , ,,

Welches alle die vorzůglichsten Mangßregeln speciell beschh,

ben enthalt, wodurch bisjetzt Schlesien vor der Cholera ge schů

wurde und noch geschutzt wird. ,

Preis fuͤr das erste Vierteljahr von 26 Nummern 1 Thl.: di

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——

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Die Kunst, gut und schnell zu verdauen, wenn man auch viel gégessen hat. Mit besonderer Hinsicht uf bie Wirkungen der Speis'n und Getraͤnke auf den Magen und ö Verdauungs- Werkzeuge, um zu erkennen, was dem Magen schadli oder dienlich sey. Frei aus dem Franzdsischen uͤbersetzt, von Kar

Frohreich. Svo. 1831. Broch. I Thl. ;

Da eine Menge Personen an Unverdaulichkeit leiden, so ö. vorstehende Schrift gewiß, besonders bei herrschender Seuche, gin⸗ stig aufgenommen werden.

Zu Berlin in der Stuhrschen Buchhandlung, Schloßhliß Nr. 2, ist zn haben J Beitrage zu den Uuntersuchungen uͤber die

,

von Dr. Philipp son. broch. I Thl. ur

Diese Schrift zeichnet sich, nach mehreren competenteu )

theilen durch wissenschaftliche Tiefe und kritischen Scharfsinn gag

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J 4

Neue⸗Frsedrichostraße Nr. M

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin,

3 33

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Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem besoldeten Rathsherrn kausse zu Spandow den Rothen Adler-Orden vierter Klasse nd dem Musketier Urbaneck des 23sten Infanterie⸗Regimenis as Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Bekanntmachung.

Um den, nach eingegangenen Anzeigen, in einigen Provin— en des Staats entstandenen Bedenklichkeiten zu begegnen, wird Hiermit bekannt gemacht, daß die Ziehung der 4àten und ten

RFlasse gegenwärtiger 6äster Lotterie bestimmt in den planmäßig sestzesetzien Terminen vor sich gehen wird.

Berlin, den 22. September 1831.

Königlich Preußische General-Lotterie-Direction. (gez.) Scherzer. Bornemann.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Deputirten-Kammer. In der Sitzung vom 14. eptember legte der Handels-Minister, dem 6östen Artikel der Charte gemäß, der Kammer drei neue Geset-Entwürfe über Das gesammte Kommunal-Wesen vor. Der erste handelt von den Befugnissen der Munieipalitäten; der zweite betrifft die Depar— temental-Organisation, und der dritte setzt die Befugnisse der General-Conseils der Departements fest. Der Minister bemerkte, aß, da diese drei Gesetze sehr lang wären, er für heute nur den rsteren, am folgenden Tage den zweiten und am 16 ten d. den ritten motiviren werde. Er hob hierauf mit folgenden Worten n: „Die Charte von 1830 wollte, daß Frankreich rasch mit Nunicipal-Institutionen, basirt auf ein Wahl-System, versehen verde, und das Gesetz vom 21. März d. J. hat dieser Anord⸗ ung unseres Grundvertrages genügt. Durch dieses Gesetz ist de Zusammenstellung des Municipal-Körpers und der Munici— al⸗Lonseils festgesetzt und jedem Bürger, der eine gewisse Steuer aht oder gewisse Fahigkeits⸗Bedingungen in sich vereinigt, das gicht zuerkannt worden, die Organe seiner örtlichen Interessen seldst u wählen. Die in Folge dieser Bestimmung angelegten Muni—⸗ ripal-Wähler-Listen sind ihrer Beendigung nahe, und das bewil— gte Recht wird daher unge säumt in Ausübung kommen. Heute vollen wir einem anderen Wunsche Frankreichs genügen; wir brin— hen Ihnen, meine Herren, einen Gesetz⸗Entwurf über die Be— ugnisse der Municipalitäten. Es ist nicht hinlänglich, daß man die Orts-Behörden organisire; auch die Natur ihrer Rechte, de⸗ ren Umfang und Gränze müssen näher bestimmt werden. Sie wissen, daß über diesen Gegenstand bereits mehrere Gesetz⸗Ent— würfe vorbereitet worden sind; der letzte, der den Kammern vor— elegt wurde, war vom Jahr 1829. Seitdem haben gewaltige Ereignisse eine Dynastie vom Throne gestüczt, die ihre Eide ver— letzt hatte; doch ist deshalb unser gesellschaftliches Gebäude nicht bis in seine Grundfesten erschüttert worden; die Bedürfnisse der Gemeinden sind noch dieselben, die sie früher waren; das Band, das ie Bewohner des Landes in so mannigfacher Beziehung umschlingt, nicht zerrissen; vielmehr liegt den Bürgern eine direkte Einwir⸗ bung auf ihre örtlichen Interessen mehr als je am Herzen. Wir 1 aben daher auch die Nothwendigkeit erkannt, den Kreis, vorin der Einfluß des Burgers sich obne die Dazwischenkunft der Regierung frei bewegen darf, zu erweitern und eine in mehr— acher in als unvollständig und fehlerhaft erkannte Gesetz⸗ hebung zu verbessern. Sonach ist der Haupt-Gedanke, der uns bei unserer Arbeit geleitet hat, der gewesen, daß man den Orts— Versammlungen die möglichsie Unabhängigkeit, insofern sie nur nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt, bewilligen müsse, und der materielle Zweck unserer Llrbeit war, bestimmte Regeln für die Bildung und Verwaltung der Gemeinden ju entwerfen. db uns solches gelungen, darüber mögen Sie, m. H., Richter hn.“ Der Minister durchlief hierauf die zahlreichen Bestim— nungen des aus III. Titeln und 56 Llrtikeln destehenden Gesetz— Entwurfes. Da wir auf dieselben bei den Berathungen dar⸗ ber ohnehin ausführlich zurückkommen müssen, so beschränken wir uns für jetzt darauf, die verschiedenen Rubriken des Entwurfs namentlich aufzuführen und den wesentlichen Inhalt derselben itjutheilen. Der J. Titel handelt von der Verwaltung der Ge— einden, und zwar 1) von den Befugnissen der Maires und ihrer Ad— Inken; 2) von den Befugnissen der Municipal-Conseils, uns 9) von der Verwaltung der Einkünfte und Güter der Gemeinde. Hier— uin gehören a) die Kommunal-Lasten und Llusgaben; h) die gewöhnlichen und außerordentlichen Kommunal⸗Einnahmen; e) das Rechnungswesen der Gemeinde; d) alle Erwerbungen und Ver— iußerungen, so wie die Annahme von Geschenken oder Legaten; ndlich e) die Rechtéshändel und Uebereinkünfte der Gemeinde. Der 1Ite Titel betrifft die Zusammenstellung und Versammlung der Gemeinden, und der Isste enthält allgemeine Bestimmungen. Der Haupt-Inhalt dieser III Titel ist folgender: Es sollen zu— ächst den Gemeinden verschiedene pekuniaͤre Vortheile gewährt derden, als J. B. der Ertrag der, kraft des Gesetzes uber die National- Garde, verhängten Geldstrafen. Man will ferner die Rommunal Verwaltung unabhängiger, als bisher, von der Central⸗ Landesverwaltung machen und ju diesem Behufe den Präfek— ten unter Anderem die Entscheidung über folgende Gegenstände berlassen: über die Reparaturen an Kommunal⸗Gebäuden, bis zum Betrage von 40,000 Fr.; über die Neubauten, bis mu M00 Fr.; über alle Anleihen und außerordentliche Steuern, bis um 10 ten Theile des Betrages der direkten Steuer der Gemeinde; über Verkäufe, Erwerbungen und Austauschungen, bis zum Werthe von 500 Fr.; über die der Gemeinde zufallenden Geschenke und Ver⸗ maächtnisse, bis zur Summe von 3000 Fr.; über Vergleiche im Betreff

——

8 n m, , , ,

2

e r r 2 1 1 *

streitiger Punkte, bis zum Werthe von 3000 Fr. Zu den sonstige Verbesserungen, die in die . , werden sollen, gehören folgende: eine bessere Klassificirung der Kommunal⸗Ausgaben und eine gleichmäßigere Vertheilung der— jenigen, welche mehrere Gemeinden zusammen betreffen; das dem Municipal⸗Rathe eingeräumte Recht, das Budget des abge lau⸗ fenen Jahres definitiv zu reguliren; die Niederlegung der Bud⸗ gets und Rechnungen bei dem Sehkretariate aller Mairieen; der Druck der Budgets sämmtlicher Städte, deren Einkom? men die Summe von 100,000 Fr. übersteigt, so wie aller solcher, die diesen Druck ausdrücklich votiren. Der letzte (56ste) Artikel des Gesetz- Entwurfes besagt, daß für die Stadt Paris ein besonderes Gesetz erlassen werden solle. „Werden wir durch alle diese Verbesserungen“, äußerte der Graf v. Argout am Schlusse seines Vortrages, „die bestehende Gesetzgebung vervoll— ständigt und in gleichem Maße das Interesse der Gemeinden und die Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wahrge⸗— nommen haben? Wir hoffen es, m. H., denn wir sind bestaͤn— dig von einer aufrichtigen Liebe für das Gemeinwohl und von dem Wunsche geleitet worden, die Municipal-Verfassung mit den übrigen Theilen des gesellschaftlichen Gebäudes in Einklang zu bringen. Ihre Sache ist es jetzt, den Gesetz-Entwurf näher zu

prüfen; ergeben sich aus den Debatten einige Verbesserungen,

die wir unfreiwillig übersehen haben, so werden wir uns beeilen, zur Ausfüllung dieser Lücken mitzuwirken, denn wir Alle haben nur ein Ziel vor Augen, die Erhaltung des heilsamen Prinzips, daß man den Gemeinden selbst die Vor— mundschaft über ihre Angelegenheiten einräumen und zu diesem Behufe, so weit die Natur der Dinge und die Klugheit es ir— gend gestatten, den Uebelständen und Mißbräuchen der Centrali— sation abhelfen müsse.“ Nach dem Handels-Minister bestieg Herr v. Bricgueville die Rednerbühne, um der Versamm— lung solgende Proposttion mitzutheilen:

„Art. 1. Der ehemalige König Karl X., seine Nach— kommen, so wie die Gattinnen und Gatten derselben, werden für immer von dem Französischen Gebiete ausgeschlossen und können auf demselben weder durch Schenkung, noch unter lästiger Bedingung ein Eigenthum erwerben, noch eine Rente oder Pension beziehen. * Uebertretung der in diesem Ar— tikel ausgesprochenen Verbannung ist dem im 9isten Art. des Strafgesetzbuches angegebenen Verbrechen gleich zu achten.“

„Art. 2. Die im vorigen Artikel bejeichneten Personen sind gehalten, innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Bekannt— machung des gegenwärtigen Gesetzes an, alle Güter ohne Aus⸗ nahme, die sie in Frankreich vesitzen, zu verkaufen. Ist der Verkauf derselben in der vorgeschriebenen Frist nicht erfolgt, so soll dazu in den für die Veräußerung der Güter von Mi— norennen bestehenden Formen und, msofern es Krongüter sind, durch die Domainen⸗-Verwaltung geschritten werden. Der in die Depositen⸗-Kasse zu schüttende Vertaufs-Ertrag soll zur Dis position der Bevollmächtigten der ehemaligen Eigenthümer bereit gehalten werden, nach Abzug jedoch der Ansprüche der Gläubiger und mit Vorbehalt aller Rechte dritter Personen.“

Man wird sich erinnern, daß, nachdem ein ähnliches Gesetz schon von der vorigen Deputirten-Kammer im März d. J. (f. Nr. 91 und 92 der St. Z.) angenommen worden, die Pairt—⸗ Kammer einige Aenderungen darin vornahm, worüber der Schluß der Kammern herankam, so daß das Gesetz nicht noch einmal in die Deputirten⸗Kammer gebracht werden konnte. (Die von der Pairs- Kammer gewählte Abfassung des Gesetzes s. in Nr. 117 d. St. Z.). Hr. von Bricqueville erklärte, daß er seine Propo⸗ sition am folgenden Tage näher entwickeln werde. Der Prä—⸗ sident des Minister-Raths brachte hierauf noch einmal den von der Pairs-Kammer veränderten Gesetz-Entwurf über die dies⸗ jährige Anlegung der Wähler- und Geschwornen-Listen ein und setzte in wenigen Worten die Gründe zu den darin vorgenomme— nen Amendements aus einander. Sodann begannen die Be— rathungen über den Gesetz-Entwurf, wodurch ein außerordentlicher Kredit von 2 Mill. Fr. zur schnelleren Beendigung einiger im Bau be⸗ griffenen Kanäle verlangt wird. Nach einer unerheblichen Debatte, die sich über diesen Gegenstand zwischen Herrn von Podenas, dem Grafen von Rambuteau, Herrn Faubert und dem Han⸗ dels-Minister erhob, wurde der aus einem einzigen Artikel bestehende Gesetz Entwurf mit 207 gegen 12 Stimmen ange— nommen. An der Tages⸗Ordnung war jetzt der Bericht des Herrn Prunelle über den Gesetz⸗Entwurf, wodurch die Regie— gierung die Summe von 1 Million Fr. zur Bestreitung der Aus— gaben verlangt, welche die jur Abwehrung der Cholera von ihr zu treffenden Vorkehrungen nothwendig machen. Der Bericht— erstatter erklärte, daß die Kommisston einmüthig für die Bewilli— gung dieser Summe stimme, jedoch zugleich den Wunsch hege, daß das Ministerium dieselbe bloß zu materiellen Ausgaben, nicht aber zur Remunerirung irgend einer Sanitäts-Behörde verwen— den möge. Die Berathungen über diesen Gegenstand sollten am 16ten beginnen. Bevor die Versammlung auseinander ging, erhob sich noch eine kurze Debatte über die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Der General Dem argay bemerkte nämlich, es fey um so auffallender, daß der Bericht über die künftige Organisation der Pairs⸗Kammer immer noch nicht abgestattet werde, als hier von keinem weitläuftigen Gesetze, sondern bloß von einem einzigen Artikel die Rede sey; schon 14 Tage beschäftige die Kommission sich mit der Prüfung dieses wichtigen Gegen⸗ standes, und noch immer habe sie keinen Entschluß darüber gä— faßt; er begreife sehr wohl, daß der Berichterstatter (Herr Be— ranger), dessen Talent die Kammer aus Erfahrung kenne, gern einen seiner würdigen Bericht abstatten wolle, indessen scheine ihm, daß die Ungeduld des Publikums und die hohe Wichtig— keit der Sache selbst keinen längeren Aufschub gestatteten. Da Herr Béöranger selbst in der Sitzung nicht zugegen war, so er⸗ griff Herr Viennet, der gleichfalls ein Mitglied der gedachten Kommission ist, das Wort. „Die Ungeduld des Publikums und dieser Kammer“, äußerte er, „ist mir sehr wohl erklärlich; indessen ist die Frage, um die es sich handelt, keinesweges so einfach, als der vorige Redner es zu glauben scheint. Die Kom⸗

Freitag den 23st September.

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missiean, deren Secretair ich bin, hat 8 Tage hinter einander 66 6 Stunden der Prüfung derselben gewidmet. Es wur— en eine Masse von Einwendungen gemacht, die zuvor besestigt werden mußten. Vor 10 Tagen hat sie ihren Berichterstatter ernannt und sich seitdem nicht wieder versammelt. Sit wollte heute eine Sitzung halten, Herr Beranger hat uns aber anze— gen lassen, daß er krank sey und daher seinen Bericht erst am nächsten Freitage der Kommission mittheilen könne. Ich war diese Rlufschlüssft der Kammer schuldig.“ Die Sitzung wurde hierauf aufgehoben.

Paris, 15. Sept. Vorgestern Abend ertheilte der König dem Englischen Botschafter, Lord Granville, 1 dem diesseiti⸗ en Boischafter am Sicilianischen Hofe, Marquis v. Latour— Maubourg, Privat-Audienzen. Gestern Mittag hatte eine De— putation der dreizehn Legionen der National-Garde des Seine— , . die Ehre, von Sr. Masjestqt empfangen zu wer⸗ 3 ö egen Abend begaben sich Se. Majestät mit der Königl.

amilie nach dem Schlosse Neuilly, um dort den Rest der schö⸗ nen Jahreszeit zuzubringen.

Durch Königliche Verordnungen vom gten d. M. ist der Staatsrath im außerordentlichen Dienste, Herr Patry, zur Theil⸗ nahme an den Berathungen und an den Arbeiten der Comitèés des Staatsraths berechtigt, der bisherige Requeten⸗Meister, Hr. A. Jaubert, zum Staalsrath im außerordentlichen Dienste be— fördert und der Graf v. Latour⸗Maubourg, Auditeur erster Klasse und erster Secretair bei der diesseitigen Legation in Wien, zum Requeten⸗Meister ernannt worden.

. Staatsrath im ordentlichen Dienste, Herr von Cambon, ist, auf sein Gesuch, des Dienstes entlassen worden.

Herr, Casimir Périer hat unterm Aten d. M. ein Rundschrei⸗ ben an sämmtliche Präfekten erlassen, worin er ihnen befiehlt, ihre Wachsamkeit gegen die Karlistische Partei zu schärfen. „Meh⸗ rere Berichte“, heißt es darin unter Anderem, „die mir von ver— schiedenen Punkten des Landes zugehen, machen auf die Thätig⸗ keit der Intriguen und Machinationen einer Anzahl von Anhän— gern der vorigen Regierung aufmerksam. Ihre Versuche neh— men an Verwegenhest zu, die Zahl ihrer Agenten vermehrt sich; an bestimmten Tagen brechen die von ihnen vorbereiteten Un⸗ ruhen aus, und wenn sie bei den Scenen der Unordnung, die sich an mehreren Orten wiederholen, nicht immer den Vorsitz führen, so sind sie doch keiner derselben ganz fremd gehlieben. Freiheit und öffentliche Ordnung! ist überall der Wahlspruch der Regierung; wenn diefelbe aber nicht will, daß Maaßregeln der Vorsicht und Ruhe zum Vorwande für Beschränkungen der per— sönlichen Freiheit genommen werden, so meint sie damit nicht, daß die Feinde der verfassungsmäßigen Regierung und des 6f— fentlichen Friedens mit der ihnen bewilligten Freiheit Mißbrauch gegen die Ordnung treiben, die ihnen mißfällt. Sie werden daher auf gewisse Personen, ihre Reisen, ihre muthmaßlichen Zwecke und ihre Verbindungen ein wachsames Auge haben, mir das Signalement derselben einsenden und beobachten lassen, ob jene Per— sonen sich nicht von der im Passe angegebenen Reise⸗Route entfernen. Der Kriegs-Minister hat semerseits bestimmte Instructionen an die Gendarmerie-Chefs erlassen. Halten Sie auf deren Beobach— tung, fordern Sie die Maires auf, Sie von den heimlichen Orts⸗ veränderungen der Geistlichen genau in Kenntniß zu setzen, und benachrichtigen Sie mich davon; ich habe in dieser Beziehung mit dem Minister des öffentlichen Unterrichts und des Kultus Rücksprache genommen. Ich habe bereits Ihre Aufmerksamkeit auf die Versuche von Falschwerberei gelenkt, die man besonders bei den Militairs von der alten Garde und bei denjenigen akti— ven Truppen macht, die bei dem Mangel an Kastrnen in man— chen Städten bei den Einwohnern einquartiert sind. Alle Mit— tel sind einer Partei genehm, die sich jede Ausschweifung erlaubt, alle Masken annimmt und vor lemer Uebertreibung zurückscheut, denn alle Uebertreibungen haben den Zweck, zu zerstören, und jene Partei hat kein anderes Ziel, als dieses. Sie werden den Einfluß derselben in dem Ihrer Obhut anvertrauten Departement kennen; unterrichten Sie mich davon, so wie von ihren Mitteln und Agenten.“ .

Fast sämmtliche hiesige Journale enthalten heute mehr oder weniger bittere Aeußernngen über den gestrigen Artikel des Mo— niteur, der den gänzlichen Abzug der Französischen Armee aus Relgien ameigt; sogar das Journal de Débats tadelt den darin enthaltenen Ausfall gegen die leichtfertigen Zeitungen und memt, daß in einer Zeit, wie die jetzige, und bei der gegen— wärtigen Regierungsform Frankreichs, deren Wesen in der Oef— fentlichkeit bestehe, die Minister die inländischen Zeitungen sowohl als die fremden aufmerksam zu lesen nöthig hätten. Was übri⸗ gens den Hauptpunkt, den Rückug des Heeres betrifft, so erklärt das genannte Blatt sich mit dem Monitenr darüber einverstanden. Der Constitutionnel äußert über die— sen Artikel: „Aus den leeren und schön klingenden Phrasen des Moniteur erhellt, daß unsere Armee noch vor dem Ablaufe des Waffenstillstandes Belgien ganz räumt. Marschall Soult sagte uns in der Sitzung vom 13. Aug, daß, wenn die Holländischen Truppen Belgien bald räumten, dies von Seiten der unsri— gen nicht der Fall seyn würde, und daß wir so lauge in Belgien bleiben würden, bis die streitigen Fragen ganz entschieden wären und von dieser Seite her keine Gefahr mehr drohe. General Sebastiani gab in der Sitzung vom 11Iten d. M. zu, daß die Belgische Angelegenheit eine Europäi— sche sey, in der die Elemente des Krieges oder Friedens lägen, und fügte hinzu, daß dieselbe noch keinesweges beendigt sey. Sind dies improvisirte Redensarten, durch welche die Minister sich aus der nn,, Verlegenheit herautzreißen wollen, die aber keine Wichtigkeit weiter haben? Das Ministerium er— kläre ein- für allemal, wem man glauben soll, ob den Parla—

ments⸗Reden seiner Mitglieder, oder den damit im Widerspruch stehenden Aufsätzen des Moniteur.“ Das Journal du Commerce sagt: „Um seine Uneigennützigkeit zu beweisen und den unruhigen Köpfen, die den Frieden Europa's gestört zu sehen

hofften, einen Streich zu spielen, ruft das Ministerium unsere