1831 / 280 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

In der Stadt Wreschen hat die Gholera aufgehört. Regierungs-Bezirk Bromberg.

glusbrüche der Cholera find bemerkt:

Kreis Inowrazlaw, in Niszezewie, Gniewkowirte, Zlotnik, Tiszewo, Jaxice und Wielowies bis zum 1. Oktober;

Kreis Gnesen, in Mielzyn am 28. Sept.

Kreis Wongrowitz, der bisher von der Ansteckung frei geblieben war, in der Stadt Wongtowitz und in Zakrzewo bis zum 1. Okt.;

Kreis Chodziesen, in Schneidemühl am 24. Sept.

Kreis Mogilno, in der Stadt Mogilno am 19. Sept.

In 24 Ortschaften des Bromberger und in 22 des Ino⸗ wrazsawer Kreises hat die Cholera gegenwärtig aufgehört.

Bis zum 30. September waren überhaupt im ganzen Re⸗ gierungs⸗ Bezirk erkrankt genesen gestorben.

2628 902 1544. Regierungs-Bezirk Marienwerder;

Kreis Marienwerder. In der Stadt Marienwer⸗ der ist am 1. Okt. eine Person an der Cholera erkrankt, weitere Spuren derselben sind bis jetzt noch nicht bemerkt worden.

Kreis Rosenberg. In der Stadt Bischofswerder ist die Cholera am 28. Sept. ausgebrochen; in Belschwitz hat sie ganz aufgehört.

Kreis Graudenz. In Burstinowo und Grutta hat sse sich am 1. Oktober gezeigt,

Auf den Gütern des Kreises Thorn, in der Umgegend von Rheden des Kreises Graudenz und in den Dörfern in der Nähe von Neumark, Kreises Lobau, hat die Cholera

theils ganz aufgehört, theils sehr nachgelassen.

532 din der Llstatischen Cholera sind vom Tage des Llus bruch bis zum Zhsten Tage ihrer Dauer von 1009 Einwohnern gestorben: in Lemberg. 445 Personen, genauer 44, 33 Riga. k s s 28, 3s

8

3

' Mitau * 267 2 * 26,3. 2 Posen ö 12 2 * 2, 26 Petersburg 12 ö = 19. 2 Königsberg 9 s * 9, 20 Elbing . 8 * ö 8, 33 ö Danzig 1 * 6, 80 n, 4, 13 Berlin.. 3 ö 2, 35, Berliner Börse.

Den 7. Oktober 1831. Amtl. Fonds- und Geid- Gours- Zettel. (Prersss. Cour.)

we

Dr, denn I, ref. Geld.

.

Aus wlrtige Bbrnben.

Hamburg, 5. Oktober. Gesterr. Hproc. Metall. JI94. d4hroq- E68ę. Bank- Actlen 9850.

Nor. 955. Russ. Engl. Anl. 389. oll. v. 1831 816. Russ.

Hlamb. Cert. S2, do. in Inseript. 823. Dan. 593. BPoln. 101.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 8. Skt. Im Schauspielhause: Das Blatt

sich gewendet, Lustspiel in 5 Abtheilungen. (Mad, Wolff: Am

räthin Poll.) Hierauf: Demoiselle Bock, Lustspiel in 1 Akt.

Sonntag, J. Okt. Im Opernhause; Der Freischütz, &

in 3 Abtheilungen; Musik von C. M. v. Weber. Mad. Zisch

vom Großherzoglich Badenschen Hoftheater zu Karlsruhe: M

the, als Gastrolle.) Königstädtisches Theater;

Sonnabend, 8. Sept. Der Pirat, Oper in 2 Akten, M

von Bellini.

KREUESTE BR SERN- KRACURkICHEEN.

Paris, 1. Okt. 5proc. Rente br. compt. 88. 40.

S- Si Sr r d F shsipr. Flandßrt. 4 383 éeonr. 88. 35. Zproc. pr, compt. 59. 25. sin cour. 59. 6 Enęl. Anl. 13 5 1100 e. e. ,, ö . ö proc. Reap. pr. ö 69. 90. fin our. 70.

r. Engl. Anl. 3 83. . Sie icesmm. 3. ö Frankfurt a. M., 4. Okt. Desterr. 5preé, Metall. ) Pr. Engl. Obl. 390 4 S4 S4 Schlesische do. 4 106 . , 6 337 8 8 Kurm. dbl. m. l. CG. 4 89 883 Rkst. C. d. K- u. N. ] 151 93. 4prot. 69. 683. 23 proc. 40. 395. 1proc. 173 r. Bu Neum. Int. Schi. do. 4] 89 I. Sch. d. K. u. N 553 52 Act. 1155. 1153. Partial⸗-Obl. 183. G. Loose zu 100 Berl. Stadt -Oblig. 4 91 (91 1633. G. Poln. Loose 513. 515.

Cönigsbg. do. d 890 664 do * . ni ,, n 311 5. Redacteur John. Mitredacteut Cottel. do. in 3 H , . n , = 2 ar. Plandhr. 4 56 EFriedrichsd or.. 13 12 2. Grosskz. Pos. do. 41 99 Disconto .... 3 4 Gedruckt bei AL. W. Hayn.

Bekanntmachungen.

Avertissemenst. . .

Das im Marienwerder Kreise gelegene, zur Obrist⸗ Lieutenant von Beguignolleschen Liguidations⸗Masse gehoͤrige, landschaftlich auf 37, 436 Thl. 235 szr. 4 pf. abgeschaͤtzte Rittergut Seubersdorf, ist zur nothwendigen Subhastation gestellt, und sind die Bietungs-Termine

auf den 28 Jian u ar nd 3

auf den 6. Nai 1832, und

auf den 23 Au gu st 1832, angesetzt worden. Es werden demnach Kaufliebhaber aufgefordert, in diefen Terminen, besonders aber in dem letztern, welcher perem⸗ torisch ist, Vormittags um 10, Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober- Landesgerichts-Rath Reidnitz hierselbst zu erscheinen, ihr Ge⸗ bote zu verlautbaren, und demnaͤchst den Zuschlag von Seubersdorf an den Meißbietenden, wenn sonst keine gesetzliche Hindernisse ob⸗ walten, zu gewaͤrtigen. Die Taxe und die Verkaufs⸗Be dingungen sind übrigens jederzeit in der hlesigen Registratur einzusehen,

Da das Dokument uͤber die in dem Hypotheken-Buche gedach⸗ ten Gutes sub No. 7, Rkubr. III, eingetragenen 6000 Thl. an Ehe⸗ geld und 2600 Thl. 60 gr. au Ausstattung, welche nach Maaßgabe des Ehe-Kontrakrs d. d. Marienwerder, den 21. Juni 1796 und der hinter demselben befindlichen gerichtlichen Quittung, d. d. Ma⸗ rienwerder, den 8. Maͤrz 179], der verstorbene Besitzer, Landschafts⸗ Deputirte Wilhelm Alexander Heinrich von Bequignolle, von sei⸗ ner Braut Earoline Amalie Julianne Wilhelmine Freiin von Schroͤt⸗ ter zugebracht erhalten, und das Document uͤber die sub No. 8 eingättagene Post von so0ß Thl, die dem Bestzer, andschafte. De, putirten Wilhelm Alexander Heinrich von Bequignolle und seiner Gemalin Taroline Aniglie Jullanne Wilhelmine Freiin von Schroͤt⸗ rer nach dem gerichtlichen Protokoll vom 1. Deibr. 1803, als ein fernerer Brautschatz ausgezahlt worden, der Glaͤubigerin, jetzt ver⸗ ehelichten Oberforstmeister von Landwuͤst in Ilsenburg, verloren gegangen sind, und diese beiden Posten, wenn gleich darüber löͤ⸗ schungt faͤhig quittirt ist, vor der Produetion oder Amortisation der Documenteè nicht gelbscht werden koͤnnen, so werden nach dem Au⸗ trage des Curators der ꝛc. von Bequianolleschen Liquidations⸗Masse. all? diejenigen, welche an die eben beschriebenen beiden Documente als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs⸗ Inha⸗ ber, Anspruaͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, spaͤtestens in dem letzten der oben präfigirten drei Termine ihre vermeintlichen An- spruͤche anzunlelden und zu bescheinigen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die gedachten Documente für unguͤltig erklaͤrt, und die Forderungen selbst, woruͤber sie sprechen, in dem Hyvotheken⸗Buche werden geloͤscht werden. Denjenigen, die nicht bersoͤnlich erscheinen koͤnnen, werden die Justij⸗Kommis⸗ sarien Brandt, John und Kohler in Vorschlag gebracht, um einen derselben mit Vollmacht und Information zu versehen.

Marienwerder, den 19. September, 1831.

König!‘ Preuß. Ober-Landesgericht.

Avert, isse men t., Der Nachlaß des Eigenthüͤmers Andreas Muller u Hundsbelle, soll binnen 4 Wochen 2 dato unter seine Glaͤubiger vertheilt werden. Crossen, den 27. September 1831.

Koͤnigl. Preuß. Landgericht.

ESdicetgal.⸗ Ladung. ; Vom Khoͤnial. Baierschen Kreis- und Stadtgerichte Nurnberg. Inden Katastern der hiesigen Koͤnigl. Staats. Schulden ⸗Til⸗ gungẽ Special-Kasse sind folgende Kapitalien als freies Eigenthum der Maria Jacobina Muscat, vereheligt gewesenen Conditor Fel⸗ binger, nun verwittweten Privat⸗Seeretair Abe, eingetragen: 1) im Kataster Vl, der vormaligen Neichsstadt Nittnberg por— mundamtlichen Depositen sub Nr. 200, eine Obligation über 12651 Fl. Sz Kr., d. 4 den 11. August 1787, ursprůnglich auf den Ramen Jacob Muscats, Markt-Vorstehers, zwei aͤlteste Kinder ausgesfellt, seit dem 6 August 1799 der Susanne Maria Muscat, Markt-Vorstehers-Wittwe, überwiesen, zuletzt laut Attest Königl. Kreis- und Scadtgerichts Nurnberg vom !. Bftober 1320, deren Tochter und Erbin Maria Jacobina Muscat, verheiratheten Felbinger, eigenthůmlich. justaͤndig; Y im Katasser vil. Ser vormaligen Reichsstadt Nürnberg ber— mundamtlichen Darlehen sub Rr, 110, eine Obligation uber 1000 Fl. d. den 3. Februar 1188, urspruͤnglich auf Susanna Marig Mugcat ausgestellt, und auf pen Grund des Attestes Königl. Kreis- und Stadtgerichts Nurnberg vom 7 Hetober 1529, deren Tochter Maria Jacobing Muscat, vereheligt ge⸗ wefenen Conditor Felbinger, als Eigenthümer uͤberwiesen. Da nun die Obligationen vom 11. August 1787 und 3. Fe⸗ bruar ss über 1251 Fl. sz Kr; resp. 1000 Fi. vermißt werden. so ergeht auf den Antrag der verwittweten Privat⸗Seeretair Abe bahier, an den oder die unbekannten Inhaber der Urkunden die Aufforderung, solche binnen 6 Mongten, und laͤngslens in dem am 1. Februar 1832, Vormittags 9 Uhr, im Kommisslons - Zimmer Nr. 17 anstehenden Termine, vor Gericht vorluweisen, widrigenfalls dieseltzkn. für kraftlos erklaͤrt werden mörben.“ Urkundlich unter gerichtlicher Ausfertigung. Nurnberg, den 2. Juli 1831. In Abwesenheit des Direktors J. v. Müller, 1ster Rath.

Allgemeiner Anzeiger für die Pr

Bekannt mach un g. (

Die unterzeichnete Kommissson, beauftragt mit der, Ausfuͤh⸗ rung der wegen der asiatischen Cholera in Kurhessen noͤthig erschei⸗ nenden Maaßregeln, fordert alle im Koͤnigreich Polen gegenwartig befindlichen Aerjte aus dem Kurstagte hierdurch auf, bei Verlust ihrer Anspruͤche auf ihre bisherige oder kuͤnftige Anstellung in der Heimath, in ihr Vaterland, da dieses ihrer äͤritlichen Huͤlfeleistun⸗ gen wahrscheinlich bald bedarf, sich sofort zuruͤck zu begeben. .

Den dieser Aufforderung Folge leistenden Aerzten wird zugleich die Erstattung der Kosten ihrer Ruͤckreise zugesichert. Cassel, am 24. September 1851 . . Kurfürstlich Hessische oberste Sanitaͤts⸗Kommission.

An der Koͤnigl. Akademie des Landbaues zu Möglin erleiden die Lehrvortraͤge so wenig, als die anderweitigen Einrichtungen durch die Annaͤherung der Cholera, irgend eine Aenderung, wie viele vermeint haben. Es ist auch gar keine Ursache dazu vorhanden, da eine trockne, hohe, freie und abgesonderze Lage des kleinen Doꝛfes (Moͤglin), dieser Krankheit den Zugang gaͤnzlich abzuschneiden scheint Jum Beweise dürfte es dienen, daß in einen. derb? St! Wrie⸗ sen umgebenden hochgelegenen Orte, diese Krankheit ausgebrochen ist, obwohl ein voͤllig ungehinderter Verkehr Elso kein Kontumar) seit den 3 September mit der infizirten Stat sortwaͤhrend unter— halten worden ist. Nichts destoweniger aber sind hier in mehreren Haͤusern zweckmäßige. Vorkehrungen getroffen, um den etwa Erkran— kenden schnell und huͤlfreich beizustehen.

Möoͤglin, den 2. October 1831. . P. Thaer.

Literarische Anzeigen. Neueste Verlagsbuͤcher des Jahres 1831,

der Buchhandlung von Earl Friedrich Am elang in Berlin, Bruͤderstraße Nr. 11), welche eébendaselbst, so wie in allen Buch⸗ handlungen des In- und Auslandes zu haben sind:

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2

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Verhandlungen der physikalisch-medizinischen Gesell

Mit dilsem Hefte beg nnen die Abhandlungen eines aͤrztlich Vereins zu erscheisien, der schon laͤngere Zeit in stiller wissenschys Es sind darin die Vorarbeiten üb die Cholera Epidemie in Koͤnigsberg enthalten, und beso n del bie Auftcht über die Richt-Eontagiositat der Kran

s

Die spaͤteren Hefte werden eine Geschichte der Soidemie un 2öir erlauben ung guf, die Wichtigkeit diefer Arbeiten uh

Königsberg die erste deutsche Universitaäͤts Stadt ö

Stadt, in welcher alle Sperrungs-Maaßregelnegn gehoben worden, und die physikalisch-⸗medizinische Gesellsch

sondern durch einige! ihrer Mitte gewählte Redactoren die Ergebnisse gem einst mer wifsenschaftlicher Forschung dem aͤrztlichen Publilis

Die naͤchsten Hefte werden sogleich nach Beendigung der C

*. **

Preußischt Staats-Zeitung.

Berlin, Sonntag den gti Oktober.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Seine Majestät der König haben dem Pfarrer M. Funke ju Schenkeuberg, im Mersebzirger Negierungs-Bęzirl, und dem Steuer-Einnehmer Zwieseler zu Labes den Rothen Adler— Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.

Seine Königliche Majestat haben den Land- und Stadtge— richts-Direktor Martens, zu Stendal, zum Direktor des Land— gerichts in Torgau Allergnädigst zu ernennen geruht.

Bekanntmachung. Nachdem die Cholera außer mehreren Oberschlesischen Städ⸗ ten am linken Oder-Ufer nun auch in Breslau und in Mag— deburg ausgebrochen ist und somit die Sperrlinien an der Oder und Elbe von der Krankheit ebenfalls durchbrochen worden sind, so ist Alllerhöchsten Orts die Aufhebung sammtlicher noch in den zrovinßen Schlesien. Brandenburg und Sachsen bestandener Sperrungs-Cordons beschlossen worden, welche unverzüglich aus⸗ geführt werden wird. Es hören hiermit zugleich alle innere Hemmungen des Rei— severkehrs, die noch zwischen den Provinzen Schlesien, Posen, Brandenburg und Sachsen bestanden, und alle darauf Bezug habende innere Kontum gz Einrichtungen von Seiten des Staats, sowohl für den Land- als den Wasser-Verkehr, auf; und nur bie Kontumaz-Plätze gegen das Ausland bleiben auch in Schle⸗ sien, gleich denen in den Provinzen Preußen und Posen, noch fortbestehen. Es wird in Erinnerung gebracht, daß für die Provinzen Schlesien und Sachsen hiernach nun auch die in der Bekannt— machung vom 12. Sept. d. J. suh. 4 enthaltene Bestimmung in gleicher Art wie in den anderen Provinzen in Kraft tritt: daß den einzelnen Orten, die sich vom Verkehr mit Rei— senden 1c. aus angesteckten Orten frei erhalten wollen, zwar die Verweigerung des Aufenthalts, aber nicht die Verwei⸗ gerung des Durchganges gegen solche Personen ꝛc. gestattet sst; und daß in dergleichen Orten jedenfalls eine auf Ko— sten der Kommune einzurichtende Kontumaz-Anstalt vor— handen seyn muß, in welcher die Aufnahme denjenigen Personen ꝛc. nicht verweigert werden darf, die entweder der Kommune angehören, oder welche nachweisen, daß sie für ö Verpflegung in der Anstalt selbst die Kosten tragen önnen.

Die in der erwähnten Bekanntmachung v. 12. Sept. d. J. sub angeordneten Gesundheits⸗-Revisionen der Schiffer werden in den Provinzen Schlesien und Sachsen nun ebenfalls wie in den an— deren Provinzen stattfinden und von den betreffenden Ober⸗Prä—⸗ ssdien das Erforderliche deshalb erlassen werden.

Von den Elb⸗Kontumaz⸗Anstalten wird die vor Magdeburg, da dieser Ort selbst schon angesteckt ist, sogleich, die u Sandau, Wittenberg und Torgau aber am 15ten d. M. eingehen.

Berlin, den 7. Oktober 1831.

Der Chef der zur Abwehrung der Cholera niedergesetzten Immediat⸗ Kommission, v. Thile.

Zeitungs-Nachrichten. ae n s land.

gra ntre nch.

Pairs-Kammer. Am 30. Sept. fand in dieser Kam⸗ ner wieder eine öffentliche Sitzung statt, die jedoch nur eine halbe Stunde dauerte und von dem Grafen v. Tournon mit einem Berichte eröffnet wurde, worin derselbe auf die Annahme es in der Sitzung vom 2isten vorgelegten Gesetz-Eutwurfs we⸗ Jen Bewilligung einer Summe von 2 Millionen Fr. zur Voll⸗ endung verschiedener Kanal-Bauten antrug. Nach einigen Be— merkungen des Handels-Ministers wurde, da sonst Niemand das Wort verlangte, sofort zur Abstimmung über den nur aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetz-Entwurf geschritten, vorauf derselbe mit 62 Stimmen gegen 1 durchging.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 30. Sept. Zu Anfang dieser Sitzung theilte Herr Thabaud⸗Linetiere der Kammer eine neue, aus 6 Artikeln bestehende Proposition vegen einer Aenderung in der Einrichtung der Landes-Gestüte, vovon derselbe sich eine , . der Pferdezucht versprach, nit. Hierauf begannen die Berathungen über die Proposition des Herrn Vatout, des Inhalts, daß, wenn in den kleineren Wahlbezirken, nach bereits erfolgtem Schlusse der Wähler⸗Liste, voch irgend ein Bürger durch den Ausspruch eines König⸗ lichen Gerichtshofes flir stimmfähig erklärt wird, der Nie⸗ örigstbesteuerte wieder von der Liste abgesetzt werde, derge⸗ stalt, daß diese nie mehr als die gesetzliche Zahl von 169 Wählern enthalte. Die mit der Prüfung dieses Antrages beauftragt gewesene Kommission hatte, gerade umgekehrt, darauf angetragen, daß in Fällen, wie der eben erwähnte, die Präfekten nicht ermächtigt seyn sollten, die zuletzt in die Wähler-Liste Ein— getragenen wieder in derselben zu streichen. Hr. Comte hatte dagegen als ein Amendement zu der Proposition des Hin. Va⸗ tout die Zuziehung einer Menge nichtbestenerter Personen zu der Zahl der Wähler in Vorschlag gebracht. Der Umstand, daß die⸗ ser Antrag mit demjenigen des Hrn. Vatout durchaus nichts ge⸗ mein hatte, mochte wohl daran Schuld seyn, daß auch dieser, so wie der der Kommisslon, verworfen wurde,. Denn als Niemand das Wort für die allgemeine Diskusston verlangte, trug Hr. Renouard darauf an, daß man, der im Kammer-Reglement vorgeschriebe⸗ nen Form gemäß, die Versammlung befrage, ob sie nunmehr zu einer Beralhung über die einzelnen Artikel übergehen wolle.

scheidet, so ergiebt sich hieraus von selbst, daß von dem zur Be— rathung vorliegenden Gegenstande nicht weiter die Rede seyn kann.) Ein erster Abstimmungs-Versuch ergab kein bestimmtes Resultat; nach einem zweiten, zu welchem die in den Bureaus befindlichen Deputirten herbeigerufen wurden, erklärte der Präst⸗ dent, daß die Mehrzahl der Versammlung dafür stimme, sich nicht mit den einzelnen Artikeln zu beschästigen. Die Proposition des Hrn. Vatout ist sonach, sammt den dazu in Vorschlag gebrach— ten Amendements, als verworfen zu betrachten, was einige Sen— sation erregte. Jetzt bestieg der Präsident des Minister— Rathes dit Rednerdühne, um der Kammer einen neuen Ge— setz Entwurf vorzulegen, wodurch eine Summe von 500,000 Fr. zur Unterstützung derjenigen Ausländer, die sich wegen politischer Ereignisse nach Frankreich geflüchtet haben, verlangt wird. Der begleitete diese Mittheilung im Wesentlichen mit solgen⸗ er Rede:

„M. H.! Die in den verschiedenen Gegenden von Europa statt⸗ gefundenen politischen Ereignisse haben, von dem Jahre nir, . bis auf die neueste Zeit, eine große Menge von Auslaͤndern, als Spa⸗ nier, Portugiesen, Italtaͤner u,. A., bewogen, nach Frankreich auszu⸗ wandern, wo sie, in Betracht ihrer huͤlflosen Lage, durch, die Frei⸗ ego en der Regierung unterstuͤtzt worden sind. Auf diese Weise ind z. B fuͤr diejenigen Spanier, die nach Beendigung des Krieges von 1823 unter dem Schutze unserer Armer nach Frankreich flohen, nach einander im Jahre 1324 619,900 Fr., im Jahre 1829 350,009) Fr., und im Jahre 1830 300,009 Fr. hergegeben worden. In dem ersten Entwurfe zu dem dies jaͤhrigen Budget hatten wir an Unter⸗ stuͤtzungen fuͤr saͤmmtliche flüchtig gewordene Auslaͤnder eine Summe von Hib,h0h Fr. in Ansatz gebracht, die jedoch in dem von Ihnen fuͤrzlich genehmigten zweiten Entwurfe, in Folge der mittlerweile in Italien stattgefundenen Ereignisse, bis auf 4 Million erhöht wer⸗ den mußte. Wir glaubten, daß diese Summe hinreichend seyn wurde. Ehe sie aber einmal von Ihnen votirt worden, war sie bereits durch die Ankunft neuer Fluͤchtlinge absorbirt, so daß wir uns jetzt in dem Falle befinden, noch einen Zuschuß zur Bestreitung der drin⸗ endsten Bedurffnisse jener Ausgewanderten, die von Allem entblößt ind, von Ihnen zu verlangen. Als Belag zu dieser Forderung lege ich eine Note uͤber die . der Ausgewanderten jeder Nation nebst einer Uebersicht ihrer Zahl und der ihnen gewaͤhrten Unterstuͤtzun⸗ gen auf das Bureau der Kammer nieder. Sie werden daraus er⸗ sehen, m H., daß beinabe 5509 Individuen an diesen Geldbewilli⸗ gungen Theil nehmen. Dieses Untersuͤtzungs System konnte indeß üble Folgen haben, wenn wir nicht die Absicht, die dabei vorwaltet, so wie die Graͤnzen desselben, laut verkuͤndigten. Man beruft sich gewohnlich zu Gunsten jener Ausgewanderten auf die Politik; wir berufen uns allein auf die Mens lichkeit; sie ist es, die uns be⸗ i dem Unglücke zu Huͤlfe zu kommen. Wir protestiren daher auf das nachdrücklichste gegen jede andere Auslegung, die den dop⸗ pelten Nachtheil haben würde, daß sie einerseits der Freigebigkeit der Nation einen politischen Charakter liehe, den sie weder haben kann. noch darf, andererseits a den Theil nehmern gewissermaßen ein Recht einrdͤumte, das man nicht anerkennen könnte, ohne einen Zustand der Dinge herbeizufüͤhren, der eben so nachtheilig fuͤr die öffentliche Qrdnüng, als verderblich fuͤr den Schatz seyn wurde. Man huͤte sich daher wohl, in jenen Huͤltsgeldern gleichsam einen regelmäßigen Sold fuͤr ein Heer von Propagandisten, bestehend aus Soldaten von allen Sprachen, verbreitet uͤber alle Laͤnder, gesam—⸗ melt nicht sowvohl um die Nationalfahne zur Vertheidigung des ei—⸗ genen Landes, sondern um das Losmopolitische Banner der Revolu⸗ tion, zu erblicken, Frankreich ist nur das Vaterland der Franzo⸗ sen; es ist nicht abwechselnd Belgisch, Italiaͤnisch, Spanisch. Es ist Französisch und als solches wohlwollend und huͤlf⸗ reich. Die Politit Frankreichs, m. H., darf. sich auch nicht im ent⸗ ferntesten in den Verdacht bringen, als beschuͤtze sie irgend eine Pro⸗ paganda. Was Frankreich heute als Nation thut, das wurde eben so gut jeder Franzose persoͤnlich fur jeden Proskribirten thun, der seine Gastfreundschaft in Anspruch naͤhme. Die Pflichten der Auz⸗ gewanderten gegen die Franjoͤsische Regierung gleichen also voll—⸗ kommen denjenigen, die die Gastfreundschaft dem gastfrei Aufgenom⸗ menen auflegt. Ich bemerke dies absichtlich, um die Vorsichts⸗ Maaßregeln zu rechtfertigen, zu denen die Regierung sich an ge⸗ wissen Srten gegen gewisse Maͤnner gendͤthigt gesehen hat. Es be⸗ trübt mich, daß mehrere Ausgewanderte sich des ihnen geliehenen Beistandes so wenig wuͤrdig eig haben, daß Einige von ihnen sogar als Theilnehmer an den letzten Unruhen in Paris und Perpignan verhaftet worden sind. Ohne Zweifel haben An⸗ dere auch die, Landes- Gesetze, so wie die dffentliche Ruhe und un sere Bezichungen zum Auslande, zu ebren gewußt. Je mehr man aber die zwischen ihnen und der Fran ck Regierung be⸗ stehenden Verhaͤltnisse zu entstellen sich ere ü ht um so mehr zwingt man uns, an das eigentliche Sachverhaͤltniß zu mahnen und uns. auf das bestimmteste dagegen zu verwahren, als ob irgend die Po⸗ litik dabei im Spiele waͤre. Wir wollen hoffen, daß die Ausgewan⸗ derten, uͤber ihr Interesse besser belehrt, auch ihre Pflichten ünd die unsrigen endlich besser erkennen und daß sie nicht durch Gott weiß welchen heimathlosen Patriotismus den redlichen Wunsch in sich er⸗ sticken lassen werden, einst das Gluck zu verdienen, ihr Land wie— 6 Wir, die wir ihnen bei uns nur ein unvollkommenes Bild davon geben koͤnnen, wir muͤssen uns vor Allem bemuͤhen, ih⸗ nen ihr wahres Vaterland zuruͤckzugeben. Hinsichtlich der Ita⸗ liaͤner ist dies von unserer Seite bereits geschehen, und un⸗ sere Schritte wuͤrden schon durch den vollstaͤndigsten Erfolg gekroͤnt seyn, wenn wir nicht bei Einigen unter ihnen auf Hindernisse ge⸗ stoßen waren, die wir von ihrer Seite nicht erwartet hätten. Der Roͤmische Hof hatte, wie Sie wissen, eine allgemeine Amnestie unter der Bedingung bewilligt, daß die zur Rückkehr Geneigten zuvor der Päpstlichen Regierung aufs neus den Eid der Treue ien Da

waͤrtigen Angelegenheiten uͤberreich daß j 3 hte, bemerkte er, daß jeder Ausge⸗ . der derselben beitrete, die bendthigten . zur Rückkehr ,. erhalten wuͤrde. Ich fertigte sofort Abschriften , . ber reden Praͤfekten zu, um sie den Ausgewanderten . , hrift vorzulegen, und war der Meinung, daß, wer sie 3 nicht unterzeichnete; als freiwilliger Auswanderer n . werden müsse und daher auf eine Unterstüͤtzung 6. ei 6 Anspruch machen koͤnne. In der That scheint es, 66 n . Unterstuͤtzung nur denen bewilligt werden duͤrfe, die 16 4 Gefahr nach ihrem Vaterlande zuruͤckbegeben können. 6 ö ü haben die ünterwerfungs-Akte unterzeichnet und ö snr ücktehr erhalten; 2) sind wirklich schon abgereist. Was , 3 anbetrifft, so laßt sich nicht füglich absehen, wie sie eine en. ig 13 in der von ihnen verlangten Erklaͤrung finden können. ; erweile erheischt die bedraͤngte Lage des eigenen Landes, die n so e ertragen wird als sie unperdfent ist, daß wie tn nur solche Ausgewanderte, die sich einer wirklichen Gefahr 91 etzen . wenn sie nach ihrem Lande zurückkehrten, unter— . alle dicienigen aber ihrem Schicksal überlassen, bie güs falsch ver andenem Ehrgefuͤhle dabei beharren, auf Kosten Frankreichs in 6 Lande zu bleiben. Die Kammer wird ohne Zweifel mit 6. Ansicht einverstanden seyn, die uns, bei der Vertheilung der ö wir heute von Ihnen verlangen, zur Richtschnur

Herr C. Périer verlas hierauf den Gesetz⸗ Entwurf selbst. Aus den von ihm deponirten beiden Verzeichnissen ergiebt sich, daß es gegenwärtig in Frankreich 2867 Spanische, 1524 Ita— liänische und 962 Portugiesische Flüchtlinge giebt; 6 Polen er— halten Unterstützung, und 15 Polen, so wie 1 Preuße, versan— gen eine solche; in Summe 5375 Individuen. Mit Ausnahme einiger ehemaligen Cortes⸗Mitglieder, Minister und Generale, die höhere Summen beziehen, erhalten die Stabs⸗-Offiziere täglich 7 Fr. die Subaltern-Offiziere 17 Fr., die nicht kaser⸗ nirten Unteroffiziere und Gemeinen 75 Centimen, die kaser⸗ nirten, je nachdem sie Rationen bekommen oder nicht, 30. bis 60 Centimen. Die Civilpersonen werden je nach ihren Aemtern oder ihrer gesellschaftlichen Lage den Militairs gleichge— stellt; die Frauen erhalten die Hälfte, die Kinder den vierten Theil. Es begamien hierauf die Berathungen über das Pairs⸗ Gesetz. Die Gesammt-Zahl der zu Gunsten des Gesetzes ein⸗ geschriebenen Redner beträgt 43; wider dasselbe haben sich 78 Redner eintragen lassen. Der erste, der sich darüber vernehmen n e . e n , , ,

.Derselbe erhob sich zunaͤchst gegen das Spezigl⸗Mandat, das er fuͤr unvertraͤglich mit den Pflichten eines Deputirten hielt, indem es diesen in die Alternative versetze, entweder seinen Kommittenten das ihnen gegebene Wort zu brechen, oder gegen seine Ueberzeugung zu handeln, falls diese sich nach den in der Kammer stattgefunde⸗ nen Debatten aͤndern sollte. Eine zweite Praͤfudizial-⸗Frage, die Hr. Fhalret Durtcu beleuchtete, betraf die von mehreren Seiten gufge⸗ stellte Behauptung, daß die Deputirten⸗Kammer allein das Recht habe, sich mit der Reorganisation der Pairs Kammer zu be⸗ schaͤftigen. Nach ciner ausfuͤhrlichen Erörterung dieser Frage sprach der Redner sich dahin aus, daß nicht bloß der Kö⸗ nig, sondern auch die Pairs- Kammer bei den Berathungen uber die kuͤnftige Organisation derselben zugezogen werden muͤßten. Er vertheidigte sodann die Erblichkeit als die einzige Buͤrgschaft fuͤr die Unabhängigkeit der Pairs, eine Buͤrgschaft, die sich in demselben 6 in keinem einzigen der verschiedenen Entwürfe wiederfinde, die man an die Stelle derselben in Vorschlag gebracht habe. Hierauf bekämpfte er den Plan, von dem Volke Kandidaten waͤhlen zu lassen, unter denen der Konig seinerseits die Pairs er⸗ nenne, und sprach sich zugleich sehr bestimmt gegen die von der Kommission in Antrag gebrachten Kategorieen aus, auf die der Mo⸗ narch bei der Wahl der Pairs beschraͤnkt werden solle. Am Schlusse seines Vortrages erklärte der Redner, daß, was die Zahl der Pairs betreffe er sich seine Meinung daruͤber bis zu der Berathung uͤber die einzelnen Artikel des Gesetz⸗- Entwurfes vorbehatte. Herr Thouvenel beschaͤftigte sich zuvorderst mit der Präjudizial⸗ Frage, ob der Kammer im gegenwaͤrtigen Falle nicht die konstitui⸗ rende Gewalt allein zustehe, und verwies in dieser Beziehung auf eine Abhandlung, die er zu Anfang des vorigen Monats unter die Mitglieder der Kammer vertheilen ließ, und worin er obige Frage bejahend beantwortete; zugleich bemerkte er, daß der Berichterstatter der Kommission bei weitem nicht alle Argumente, die er Hr. Thou⸗ vencl) damgls fuͤr seine Ansicht beigebracht, entkraͤftet habe. Der Redner bekaͤmpfte hierauf aus allen seinen Kraͤften das Pæinzip der Erblichkeit der ä „In, den Zeiten des Irrthums und der Un— wissenheit“, dußerte er in dieser Hinsicht, „wo das Blendwerk der Namen, Titel und Privilegien noch bestand, war es begreiflich, daß die Erblichkeit in den Augen des Volks mit Kraft und Unab⸗ haͤngigkeit verbunden war; aber jetzt, wo die Menschen und die Wurden von Jedem nach ihrem wirklichen Werthe gemes⸗ sen werden, kann die Erblichkeit den Einfluß nicht erhöhen. Bedenken Sie ferner, daß der Zeitpunkt, wo der juͤngere Zweig der Bourbonen uber uns herrscht, wenig geeignet ist, das Recht der Erstgebornen zu proklamiren. Gestehen wir es uns selbst, m. H., es würde in unserem Jahrhunderte ein seltsames Unternehmen seyn, durch ein Stuͤckchen Charte den Gemahlinnen derer, die zur Pai⸗ rie gelangt sind, das Privilegium, daß ihre Sohne auch wieder Pairs werden sollten, zu ertheilen und auf diese Weise eine gesetz= gebende Function auf ewige Zeiten, wenn naͤmlich die Eharte so lange dauert, gleich einem Besitzthum adeliger Stamme fortzu— pflanzen? Naͤchst der Erbfuͤnde, die sich bekanntlich von Adam bis ans Ende der Welt vererben wird, konnte es nichts Sonderbareres geben, als die erbliche Pairie“ Der Redner erklaͤrte sich hierauf

die vorgeschricbene Eidesformel einige Schwierigkeiten fand, indem darin nicht bloß eine Verpflichtung fuͤr die Zukunft, sondernn zu⸗ gleich ein Widerruf des Geschehenen enthalten war, so bemerkte der Kardinal Bernetti, auf eine desfalsige Anfrage unseres dortigen Bot⸗ schafters, daß dieser zweite Theil des Eides ihm nothwendig scheine, und spaͤterhin fuͤgte er hinzu, daß, wenn die Ausgewanderten die ihnen verge . Eidesformel als im Widerspruche nit der Würde ihres personlichen Charakters befanden, sie dieselbe durch die Erklaͤ⸗ rung mildern konnten, daß sie nicht zu der Zahl derer gehort haͤt⸗ ten, die in dem zweiten Theil der Formel gemeint zu seyn schienen. Diesen Zugestaͤndnissen folgte bald eine noch guͤnstigere Bestimmung: der Römische Hof fandte namlich eine neue Eidesformel ein, worln von der Vergangenheit gar keine Rede mehr war, und wodurch jeder Ausgewanderte sich nur in allgemeinen Ausdruͤcken verpflichten sollte, der Paͤpstlichen Regierung treü zu seyn, an keinem Komplotte Theil zu nehmen und sich der , eines solchen durch alle ihm zu Gebote stchende Mittel zu widersetzen. Als der höesige Paͤpft⸗

(Wenn in solchen Fällen die Kammer sich für die Negative ent—

liche Geschäststraͤger diese neue Eidesformel dem Minister her gus⸗

zu Gunsten des Systems der Kandidaturen; die Verfassungen, be⸗— merkte er, seyen Akte des Mißtrauens, durch welche die Zukunft ei⸗ nes Volkes gesichert werden solle; Mißtrauen sey in der Politik mit Voraussicht und Klugheit gleichbedeutend: eine erbliche Pairie mit unbeschraͤnkter Anzahl der Mitglieder, deren Wahl den Ministern anheimgestellt wurde, sey, nach seiner Ansicht, die verderblichste Ein= richtung, die man einem Volke geben koͤnne und er werde daher nur dann fuͤr den Entwurf stimmen, wenn derselbe im Sinne der von ihm ausgesprochenen Grundsaͤtze amendirt würde. Hr. Lher⸗ bete erklaͤrte, daß er, obgleich Mitglied der mit der Průfung des Pairs-Gesetzes beauftragten Kommission und in mehreren Punkten zur Minoritaͤt gehbrend, dennoch nicht umhin konne, den vom Mi nisterium vorgelegten Entwurf zu bekaͤmpfen. In Bezug auf die Praͤjudizial⸗Frage der konstituirenden Gewalt der Kammer fragte der Redner, was man thun wolle, wenn die Pairs das ihnen vorge legte Gesetz verwuͤrfen? Es wuͤrden dann nur drei Auswege sbrig bleiben; entweder eine Menge neuer Pairs zu ernennen, wodurch man aher eine Institution, die man in den Augen der Nation heben