1831 / 281 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

3. ö. * ) 2 3

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nes Uebel ist die große Menge schlechthaltiger Kupfermün⸗ ze, welche überall eirkulirt. Eie hat fast nur einen fin⸗ girten Werth und bedroht, in Gemeinschaft mit der vie⸗ sen falschen Münze aus dem In- und Ausland., Handel und Regierung mit einer plötzlichen Ebbe. In dieser Beziehung sind der Kammer bereits zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, von de⸗ nen der eine seiner Unausführbarkest wegen einstimmig verwor⸗ fen, der andere aber von der Spezial⸗Kommisslon selbst, welche mit Prüfung des ersteren beauftragt war, ausgearbeitet wurde. Zwei Theile treten in diesem Entwurf vorzüglich hervor: erstens derjenige, wo die Kommission mit Gründlichkeit die Finanz⸗ Maximen auseinanderseßt, von denen sie sich bei ihrer Arbeit leiten ließ, mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Lage derjenigen Provinzen, wo Papier eirkulirt, und derjenigen, wo noch die Circulation kostbarer Metalle stattfindet; die Ursache, weshalb das Kupfergeld den Vorzug über das Papier behauptet, schreibt die Kommission mit Recht der ungeschickten Eintheilung dieses Papiers zu und schlägt als das unfehlbarste Mittel, diesem Uebel abzuhelfen, die Verausgabung kleiner Billets vor; zwei⸗ tens derjenige, wo der Vorschlag zu Provimiial-Banken gemacht wird, die auf Actien von höchstens 500,000 Dollars in jeder Provinz gegründet werden sollen, und denen das Einziehen des Kupfers und des Papiergeldes der vormaligen Bank von Rio Janeiro und ihrer Filial⸗Banken zu übertragen wäre; für die Sicher⸗ heit ihrer Billets hätten diese Provinzial⸗Banken zwei Drittheile des Werths ihrer Noten in der Tilgungs⸗Kasse zu deponiren; diese Noten sollten in allen Verwaltungs-Zweigen für baar angenommen werden; von dem Tage an, wo eine Bank aufhörte, ihre Bil⸗ lets nach Sicht in klingender Münze zu bezahlen, ware sie als bankerott zu betrachten; mache eine derselben der Regierung ein Darlehen, so solle augenblicklich die Gesellschaft ihrer Lletionnaire aufgelöst werden. Auch dieser Entwurf möchte jedoch vielen Schwierigkeiten bei seiner Ausführung degegnen; denn abgesehen davon, daß die Kommission nicht angiebt, wie, wann und unter welchen Bedingungen jene Banken das Einziehen des Kupfers und Papiergeldes bewerkstelligen sollen, so scheint in der Organi⸗ sation dieser Banken ein Hauptfehler nicht bemerkt worden zu seyn. Einerseits nämlich genöthigt, zwei Drittheile des Werths ihrer Billets in der Tilgungskasse zu deponiren, würden sie noth— wendiger Weise wenigstens die Hälfte desselben Werthes zu ihrer Verfügung bereit halten müssen, um ihre Billets nach Sicht realisiren zu können, und so wären sie genöthigt, gegen das Prin⸗ zip der Banken, eine weit größere Summe, als die von ihnen in Umlauf gebrachte, unbenutzt liegen zu lassen und hierdurch die Geldgeschäfte einer Stockung augzusetzen, die in Brasilien um so mehr zu besorgen stände, als hier Industrie und Handel bereits von Kapitalien sehr entblößt sind, die sich dann alle in diese Banken vergraben würden, wenn dieselben ein so überaus großes Vertrauen darböten; auch ist es sehr zweifelhaft, daß die in der Civilisation noch sehr zurückstehenden Provinzen die zur Organisation solcher Finanz⸗Institutionen nöthige Intelligenz besitzen möchten. Zwar würde man in den aufgeklärteren Provinzen, wie Rio Janeiro und Bahia, weniger Gefahr damit laufen; indeß haben felbst hier die Operationen der vormaligen Bank eben nicht von roßer Einsicht gezeugt. Es exiftirt nun aber noch ein dritter . der den anderen ihr Gutes entlehnt und außerdem die Klippen zu vermeiden scheint, an denen jene bei der Ausführung wahrscheinlich scheitern würden. Dieser Entwurf, welcher unser ganzes Finanz- System umfaßt, geht von einer völligen Umge⸗ staltung des Münzwesens aus. . bietet sich um so mehr die Gelegenheit dar, als in den bedeutendsten Provinzen Gold und Silber als Waaren betrachtet werden und das Kupfer dort nur noch eine eingebildete Münze ist. Nach jenem Plan sollte nun das Kupfer in allen Provinzen zu gleicher Zeit und, wo möglich, binnen einem Monat von der Regierung selbst eingezo⸗ gen und ein Zwölftheil davon, oder, wenn es anginge, zwei Zwölf— theilt in Kußfer und Scheide⸗Münze von gutem Gehalt, nach dem neuen Geldfuß, neun oder acht Zwölftheile aber in einem für jede Provinz besonderen Papier, das nur in dieser Provinz cir— kuliren dürfte, bezahlt werden. Dieses Provinzial-Papier würde auf den inneren Werth des alten Kupfers und auf eine Spe— cial-Steuer oder eine Voraus-Erhebung der schon existirenden Steuern ausgestellt werden. Die Esnlösung dieses Papiers und der Antheil der Coupons sollen sich danach richten, ob in den Provimen entweder Metall oder Papiergeld in Umlauf ist. Während nun die Kammer sich mit Maaßregeln von so großer Wichtigkeit beschäftigt, ist es niederschlagend, den Ausbruch von sinruhen zu sehen, welche nur ju Anarchie und Auflösunz aller Verhältnisse führen können und die nützlichsten Arbeiten verei⸗

Krise seyn werde, Indem alle gutgesimnte Bürger ich um die National-Repräsentanten vereinigen, um deren Unverletzlichkeit zu schützen und ihre und ihres Vaterlandes Zukunft zu sichern.

Inland.

„Straßburg (Westpreußen), 5. Okt. Die Polnische Llrmee hat heute die Preußische Gränze überschritten und bei Jastrzembien das Gewehr gestreckt. Als bereits 2 Divistonen die Waffen niedergelegt hatten, entspann sich zwischen der Ar⸗ riere-Garde der Polen und den Russen ein Gefecht. Es wurde sogleich ein Preußischer Offizier zu dem Russischen kommandiren⸗ den General gesendet, um ihn mit der Lage der Dinge bekannt zu machen, worauf der General Doktoroff, welcher die Russische Avant-Garde befehligte, sogleich das Gefecht abbrach und der Uebertritt ruhig fortgesetzt ward. Folgendes ist der Stand der übergetretenen Polnischen Armee: General en Chef, Ryhbinski; Chef des Generalstabes, General Lewinski; General-Intendant, Dobiezki; die Divissons-Generale Dembinski und Woyezyns ki; die Brigade-Generale Muchowski, Ziemiemki, Sobierzynski, Wronsezki, Böhm, Oborski, Dluski; drei Jufanterie⸗Divistonen, bestehend aus 12 Infanterie-⸗Regimentern, 6 Batterieen; 2 Ka⸗ vallerie-Divistonen, 15 Regimenter, 2 Batterieen; eine Ne⸗ serve⸗ Artillerie von 4 Batterleen; 1 Artillerie⸗Park und 1 Ba⸗

taillon Sappeurs. */ *

** C hole r a n der Residenzstadt Berlin waren . ö erkr. genes. gefltorb. Bestand bis zum 7. Okt. Mittags 1155 266 729 165 Hinzugek. bis zum 8. Okt. Mittags 32 20 18 159

Bis zum 8. Okt. Mittags Summa 1187 281 747 159 Aus dem weiteren Verwaltungs⸗Be⸗ zirk von Berlin bis zum 3. Okt. 19 3 15 1 In obiger Zahl Militair 11 2 8 6 In ihren Wohnungen werden behandelt 102 Personen, in den Hospitälern 57. Regierungs-Bezirk Potsdam. In der Stadt Pots dam sind erkr. genes. gest. Bestand. bis zum 5. Oktober 16 1 8 7 hierunter vom Militair 1 4. Ober-Barnimscher Kreis. In Leuenberg ist eine Person an der Cholera verstorben, weitere Spuren der Krankheit haben sich nicht gezeigt. ; Nieder-Barnimscher Kreis. Am 2. Oktober ist die Cholera in Liebenwalde ausgebrochen, und sind bis zum 6ten d. M. bereits 5 Personen daselbst gestorben. Kreis Angermünde. In Hohensaaten und Liepe hat sie sich am 1. Oktober gezeigt. Regierungs-Bezirk Magdeburg. In der Stadt Magdeburg sind erkrankt genesen gestorben Bestand e erer, 8 1 darunter Militair .... 1 1 Regierungs-Bezirk Gumbinnen. Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: . Kreis Lyck, in Groß Prostken und Neu Jucha bis zum 26. Sept.; Kreis Sensburg, der bisher von der Ansteckung ver— schont geblieben war, in Alt- und Neu⸗Ucta bis zum 28. Sept. Regierung s-⸗Bezirk Königsberg. In der Stadt Königsberg e,. erkr.

gest. Bestand. 27. September 1505 913 2

28. September 13 8 .

29.

30. ö 6 33 1. Oktober 16 43 2. ' 9 42

Summa 1557 h 42 darunter Militair 113 ĩ z 4 Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: 6 Mohrungen, in der Stadt Saalfeldt am 27. Sept. Kreis Heilsberg, wohin die Ansteckung bisher noch nicht gekommen war, in Scharnik am 26. Sept.

gen. bis zum hinzugekommen am

Der in der Stadt Oppeln vorge ommene ; berdach * desfall ist nicht der Asiatischen Cholera zuzuschreiben.

Berliner Börse. . Den 8. Oktober 1831. *

Amtl. Fonds- und Geld Vonrs Zettel. (Prerg/sę. (h Dr, , fn nn.

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917 Ostpr. Pfandbrf. 4 983 100 Pomm. Pfandhr. 1053 1 Kur- u. Neum. do. 1057 S4; Schlesische do. 89 R les. C d. K-u. N L. Sch. d. -u N.

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Oh m. l. C. Nm k. Int. Sch. dt Berl. Stadt- Ohl. Königsbg. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Woes!pr. Pfandb. Giosshz. Pos. do

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Hamburg, 6. Oktober. Oesterr. 5proc. Metall. J93 3 783. 4proc. 683 3 68. Actien 40, pr. Nor 945. Russ. Engl. Anl. 883. Iloll. v. 183 Dän. 59. Poln. 100.

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der Porzia, Lustspiel in 4 Akten.

fas

Dem heutigen Blatte dieser Zeitung ist die Bekanntmach der Königl. Haüpt-Verwaltung der Staats⸗-Schulden, die ge liche Niederlegung der von derselben im Jahre 1830 für Amortisations⸗- Fonds eingelösten Staats-Schuld⸗Verschreibm

betreffend, beigefügt. ö 2 NEUESTE BCGR.SEKN- NACHRIGHLLEM. Frankfurt a. M., 5. Okt. Oesterr. 5proc. Metall. S033. 4prot. 693. 693. 27 proc. 403. 405. 1prot. 172. Br. Act. 1171. 1169. Partial-Obl. 1193. Loose zu 100 Fl. 166, Poln. Loose 5132. 513.

Redacteur John. Mitredaeteur Cottel. m Gedruckt bei A. W. Hayn

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Bekanntmachung.

d .

D* ordine dell' Imperiale Regio Tribunale Erovinciale di Ve- ron zi notifica à Giuseppe Burri del fu Gio. Battista nativo di Pojang, indi domiciliato in Quinto di questa Provincia entrato al zervizio Militare nel gi quarto Reg gimento Italiano di fanteria di linea in qualitẽ di coscritto li 11. novembre 1812, e rimasto Poi perduto nella ritirata di Dresda a Lipsia il giorno 13 ottobre 1813, rientrato al zuo corpo, e quindi non eisendosi piü avute 1lell- di lui etistenza, la di lui moglie Catterina Fenzi .

più uotizie . : fu Giovanni ha prodotta a questo linperiale Retio Trihun-le li 22 gennajo protsimo pastato al N. 1209 una instanza affinehe venghi qdichiarata la di lui morte. .

In conseguenza pertanto di tale istanzaz, viene col presente Editto citato esso Ginseppe Burri àa comparire innanzi questo me- imo Tribunale in persona, o col mezzo di un suo Hrocutatore te costituito nel termine di un anno, coll' 2vvertenza, che undo oO uon dando in altro modo uotizia della di lui si procedera colla provocata

des legalmen

non compare crittenza ihn vita nel iermine suddetio,

dichiarazione della di lui morte.

Si notifica inolire allo atesso Giuseppe Burri essergli stato dal Tribunale deputato in curatore Lavyvocato sig. Alessandro Brotuo- ligo, incaricato di praticare le più diligenti ricerche relative alla zus esistenza, ed al qual curatore potra, volendo, dirigere le zue notizie.

Kertano infine disfidati iutti coloro, che hanuo, o avessero

qualche notizia della vita, o delle circostanze della morte dell' * vente guriferitoò Giuseppe Burri di farue le relative indicazioni a questo medesimo LTribunale o al enratore zuddetto. Il presente sar pubblicato in questa cin ed inserito per tre volte nelle pubbliche garette di Vero na, Berlino, e Dresda, a cura e apese dell' ins tante Catterina Fenzi hurri.

Dal' Imperiale Regio Lribunale Provinciale.

Verona, li 3. marzo 1851.

De Battisti Presidente.

Rosini J. R. Conusigliere.

Patirani J. B. Conzigliere. Negri.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen

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derhold, Obergerichts⸗-Assessor. (Hanau, sst, bei F. Koni

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Allgemeine

ische Staats-Zeitung.

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Montag den 10ten Oktober.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Alle diejenigen, welche sich, ohne nach den bestehenden Ge— etzen immatriculationsfähig zu seyn, dem chirurgischen oder phar— maceutischen Studinm hei der hiestgen Universstät widmen oder bas schon begomene fortsetzen wollen, werden hierdurch aufge⸗ ordert, sich noch vor Beginn des bevorstehenden neuen Studien⸗

Semesters bei Unterzeichnetem (Französsische Straße Nr. 42, in ; ' „ei 4,

en Morgen⸗Stunden, von 85 —=10 Uhr), mit Beibringung der iber ihre Schulkenntnisse oder über bereits gehörte Vorlesungen prechenden Zeugnisse, zu melden, und haben, wenn sie hiernach

der nach einer, erforderlichen Falls noch zu veranlassenden, Vor—

rüsung geeignet befunden werden, die Zulassung und nähere lnleitung zum betreffenden Studium zu gewärtigen. . Berlin, den 9. Oktober 1831. .

bei hiesiger Universität. Rust.

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Zeitungs-⸗Nachrichten. A u s g nd.

Franken.

Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 1. Okt. röffnete Herr Mallet mit einem Petitions-Berichte. Die irste Eingabe, die er zum Vortrage brachte, rührte von etwa 9g00 Lmwohnern der Städte Caen, Dijon, Chätean-Thierry, Sémur ind Paris her, welche sich au die Kammer mit der Bitte wand— en, ihre Wünsche zu Gunsten der Peien zu den Füßen des hrones niederznilegen. Der Berichterstatter bemerkte, daß, seit— em dlese Bittschriften abgefaßt worden, sich in der Lage der Dinge in Polen gar manches geändert habe; damals habe man och einige Hoffnung gehegt, daß die Sache der Polen nicht mterliegen werde; jetzt aber frage es sich mir noch, ob mit der siederlage der Polen zugleich auch ihre Nationalität unterge— hangen sey. „Wir können dieses nicht glauben“, fügte er hin— u; „Sie haben ja gehört, w. S., ag der Minister der aus— päörtigen Angelegenheiten von dieser Rednerbühne herab erklärt hat, daß der Kaiser von Rußland das feierliche Versprechen ge— jeben habe, er werde jene Nationalität aufrecht erhalten. Wir ürfen diesen Versprechungen um so mehr Glauben schenken, als derselbe Kaiser sich zu dem Grundsatze bekennt, daß das Wort zer Könige unverletzlich, wie die Rathschlüsse der Vorsehnng, hn müsse.“ Der General Lafayette meinte, man habe Un— echt, wenn man die Polnische Sache schon ganz verloren gebe; o beklagenswerth auch der Fall von Warschau sey, so bleibe den bolen noch ein patriotisch gesinntes Land und ein treffliches Heer brig, in dessen Mitte sich die beiden gesetzgebenden Kammern efänden; unter diesen Umständen sey immer noch Grund genug orhanden, Frankreichs Theilnahme an dem Schicksale der Po⸗ n m erkennen zu geben und eine nachdrückliche Vermittelung ur Behauptung ihrer Unabhängigkeit eintreten zu lassen. Die etreffenden Bittschriften wurden hierauf, dem Antrage des Be— ichterstatters gemäß, an den Präsidenten des Minister-Rathes erwiesen. Andere Petitions-Berichte, die jedoch kein erhebliches Fnteresse darboten, wurden von den Herren Martin, Marchal, on Cormenin und Taillandier abgestattet. Unter den zittschriften, die demnächst Herr Charpentier zum Vortrage rachte, gab eine einzige zu emer lebhaften Debatte Anlaß. Ein ewisser Mercier zu Rougemont (Dep. des Doubs) verlangte ämlich, daß alle vom Staate besoldete Geistliche gehalten seyn pllten, den verfassungsmäßigen Eid zu leisten. Der Berichter— atter bemerkte, daß, da die Geistlichen nicht zu der Klasse der Staats-Beamten gehörten, sie auch nicht jener Eidesleistung un— erworfen werden könnten; mdessen sey doch die Frage von Wichtig kit, ob man nicht irgend einen andern Eid von ihnen verlangen nüßte, und die Kommisston wünsche sonach, daß man die be— effende Bittschrift dem Minister des Kultus überweise. Ge— en diesen Antrag erhoben sich zahlreiche Stimmen in den Cen— is und verlangten, daß man zur Tages-⸗Ordnung übergehe. Hr. evêque de Pouilly berief sich dadei auf das Gesetz vom jahr 1791, welches ebenfalls von den salarirten Geistlichen einen id verlangt, aber bei diesen großen Widerstand gefunden und en bald darauf ausgebrochenen Bürgerkrieg nur um so blutiger emacht habe. Herr Charpentier seinerseits erinnerte daran, es viele andere Bürger in Frankreich gebe, die keine Staats⸗ tamten wären und dennoch den verfassungsmäßigen Eid leisten üßten, wie z. B. die Advokaten, Sachwalter, Wähler u. s. w. Der Redner wollte die Gründe, weshalb die Kommission den igen Antrag formirt habe, noch weiter entwickeln. Man ließ

hn indeß nicht zu Worte kommen und mehrere Stimmen rie—

n, es sey gefährlich, dergleichen Fragen, wodurch die Gemüther „den südlschen und westlichen Provinzen nur noch mehr gereijt pürden, öffentlich zu verhandeln. Die Versammlung ging dar— if über die gedachte Bittschrift zur Tages-Ordnung über.

Eine andere Eingabe, worin über 100 Pariser Fabrik— rren die endliche Feststellung der Civil⸗Liste verlangten, purde, nach einigen Bemerkungen des, Herrn Carl Du⸗ in, der sich derselben mit vieler Wärme annahm, dem hrässdenten des Minister-Raths zugestellt. Man erfuhr bei die⸗ r Gelegenheit, daß der von den Ministern bereits der Kammer ngekündigte Gesetz-⸗Entwurf über die Civil-Liste erst im Laufe er nächsten Woche vorgelegt werden würde. Herr Reynard erichtete hiernächst über den in der Sitzung vom 13. Sept. Nr. 263 der St. Z.) vorgelegten Gesetz-Entwurf, wonach, hin—

Uchtlich der Getrelde-Einfuhr, das Gironde⸗Departement von der weiten in die dritte Klasse versetzt und also die Einfuhr in

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ordeaur, gleich den Städten La Rochelle und Nantes, schon

Honn erlaupi fen solf, wenn dat Gettolfttr 29 Fe. gilt. Der

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rer jetzigen Regierung in Einklnng z;

Berichterstatter erklärte, daß die Kommisslon einmüthig für die Annahme dieses Entwurfs stimme, zugleich aber den Wunsch hege, daß die Regierung baldmöglichst ein definitives Gesetz über den, Getreide⸗Verkehr vorlege, und dabei für immer auf das un— bedingte Einfuhr-Verbot verzichte. Hr. Jay bemerkte, daß der vorliegende Gesetz- Entwurf nicht bloß für das Departement der Gironde, sondern für alle angränzende Provinzen von der höch— sten. Wichtigkeit sey, weil die diesjährige Ernte in diesem ganzen Theile Frankreichs als völlig mißrathen betrachtet werden müsse; mittlerweile tücke die strenge Jahreszeit heran und es sey daher nothwendig, für die Subsistenz der ärmeren Klassen des Gironde— Departements namentlich aber in Bordeaux, wo der Handel täg— lich mehr in Verfall gerathe, Eorge zu tragen; man möge also vor Allem diesen Gesetz-Entwurf erledigen. Äls von mehreren Seiten verlangt wurde, daß man erst das Pairs⸗-Gesetz zu Stande bringe, äußerte Hr. Jay: „Wir werden nachher immer noch Zeit genug haben, unsere politischen Theorieen zu entwickeln. Hunger und Elend aber können nicht lange warten. Ich bitte daher dringend, daß wir uns über das in Rede stehende Gesetz Hon in unserer nächsten Sitzung berathen.“ Der Marquis von Bryas fügte hinzu, Bordeaux sey nur sehr schwach verprovian— tirt; im ganzen Languedot sey so gut als Nichts geerntet wor— den so daß sich von dieser Seite für das Gironde-Departement Nichts erwarten lasse, und letzteres also allein durch Getreide aus der Ostsee verproviantirt werden könne; er beschwöre die Kam— mer, diesen bedenklichen Zustand der Dinge in Erwägung zu zie— hen. Die Versammlung beschloß hierauf, den mehrerwähnten Gesetz- Entwurf schon in ihrer nächsten Sitzung (Montag) zu dis— kutiren. An der Tages-Ordnung war jetzt die Fortsetzung der Berathungen über das Pairs-Gesetz.

Herr March al vertheidigte die konstituirende Gewalt der De⸗ putirten⸗ Kammer; gleichwie i Kammer im vorigen Jahre die ganze Charte revidirt hahe, alse stee ihr auch jetzt die Revision des Iten Artikels derselben zn. Er erhob sich sodann sehr nachdruͤck⸗ lich gegen das Prinzip der Erblichkit und vertheidigte das System der Kandidaturen; dagegen war er der Meinung, daß, was die Zahl der Pairs betreffe, dieselbe unbeschraͤnkt seyn muͤsse. „Durch uͤnsere neue Verfassung“, aͤußerte der Redner am Schlusse feines Vortra⸗ ges, „ist die T ellung der böchsten Macht zwischen dem Koͤnige und den Kammern erst ins Leben getreten; sie erkennt der Deputirten— Kammer, gleich der Regierung, di Initiative in der Gesetzgebung zu und uͤbertraͤgt ihr die Sorge, anch die Unabhaͤngigkeit der an— deren Kammer ju sichern n ien, tt fer mit dem Syhsteme unse⸗

e 1g in ng zu bringen. Es fragt sich nun, ob Sie, m. H. der Pairs⸗Kammer ihre wahre Bestimmung geben wollen, indem Sie ihr gestatten, aus der Wahl⸗urne einen Theil der Sou⸗ verainetaͤt zu schöpfen, der auch die Krone und die Deputirten⸗-Kam— mer ihre Macht verdanken; oder ob Sie, den Charakter der letzten Revolution verkennend, die Pairs-Kammer in dem Zustande einer sekundaͤren Gewalt erhalten wollen, worin beide Kammern sich un⸗ ter der vorigen Dynastie befanden. Ich meinerseits bin überzeugt, daß die Pairs- Kammer als politische Gewalt auf derselben Hohe stehen muß, wie die beiden anderen, denen sie als Vermittlerin die⸗ nen soll, und daß sie auf diese Hoͤhe nur durch die Annahme eines guten Wahl-Systems gebracht werden kann; hiernach werde ich spaͤ—⸗ rerhin die Ehre haben, Ihnen ein Amendement vorzulegen, welches die Dazwischenkunft der Waͤhler-Klasse mit den uͤbrigen Bedingun⸗ gen, denen die Organisation der Pairie genuͤgen muß, ver⸗ schmelze.!“ Der Baron von Brig ode sprach sich zunaͤchst ge⸗ gen die Erblichkeit aus, doch war er der Meinung, daß, wenn dieselbe abgeschafft werde, man nothwendig der Kammer auf einem anderen Wege die Achtung und die Unabhaͤngigkeitz er⸗ setzen muͤsse, als deren vornehmste Buͤrgschaft viele Staatsmaͤnner nicht ohne scheinbaren Grund die Erblichkeit betrachteten; ohne eine solche Vorsicht wuͤrde man die Institution der Pairie nur noch mehr herabwuͤrdigen; letzteres wuͤrde aber, ganz unfehlbar der Fall seyn, wenn man einerseits die Erblichkeit aufheben, andererseits aber die Wahl der Pairs nicht dem Könige (denn der Konig thue nichts aus sich selbsh, sondern dem Ministerium uͤberlassen wolle; nachdem die Erblichkeit einmal abgeschafft worden, haͤnge das Le⸗ bens Prinzip der Pairs Kammer allein von einem guten Wahl⸗ Systeme ab; bevor man sich uberhaupt den Kopf zerbreche, wie ein Gleichgewicht der Gewalten am seichtesten erzielt werden koͤnne, solle man untersuchen, ob es dergleichen Gewalten gebe; er seiner⸗ seits erkenne bei dem gegenwartigen Zustande der Gesellschaft nur eine In y Gewalt an: die Volksgewalt, der der Köoͤnig sowohl als die Deputirten⸗Kammer ihr Daseyn verdankten; unmdglich koͤnne man hiernach der Pairs⸗Kammer irgend eine Kon⸗ sistenz verleihen, wenn man sie aus anderen Elementen zusammen⸗ setzen wollte; um sich dem Wahl⸗System möglichst zu naͤhern, schlage die Kommission vor, daß man es dem Könige zur Bedingung mache, die Pairs nur in gewissen Klassen der Gesellschaft zu wahlen; diese Idee habe aber einen doppelten Nachtheil: einerseits ergebe sich naͤm⸗ sich aus einer oberflaͤchlichen Berechnung, daß es, nach den von der Kommission gestellten Kategorieen, unter den 32 Millionen Franzo— sen nur etwa 2900 Pairs-Kandidaten geben wurde, andererseits aber wurde man sich, da gewisse Beamte erst nach zjaͤhriger Dienstzeit waͤhlbar seyn sollten, gendthigt sehen, noch 4 Jahre hinter einander die Pairs unter den Beamten Karls X. zu ernennen. (Sensation) Man wuͤrde, aͤußerte Herr v. Brigode, großen Schwierigkeiten entgangen seyn, wenn man die Pairs Kammer gleich nach der letzten Revolution rekonstituirt haͤtte; statt dessen habe man damals Anstand genommen, 2 300 maͤchtige Fami⸗ lien einer sechzehnjaͤhrigen Wuͤrde zu berauben, als oh man nicht mehrere derfelben sogleich wieder neu hatte einsetzen konnen; nur hatten die Pairs anerkennen muͤssen, daß sie ihre politische Exi⸗ stenz einem neuen gesellschaftlichen Prinzipe verdankten. Was da⸗ mals nicht geschehen, muͤsse man jetzt, so gut es sich thun lasse, nach⸗ holen, und er mache hiernach der Versammlung folgende Vorschlaͤge; „Die Ernennung der Pairs steht den Wahl⸗Kollegien zu Die Zähl derselben wird auf 256 festgesetzt. Sie muͤssen H, Jahre alt seyn und 10600 Fr. an direkten Steuern zahlen. Die Pairs⸗Wuͤrde wird auf 10 Jahre verlichen. Der König hat das Recht, die Pairs-Kam⸗ mer aufzuldsen. Die jetzige Pairs⸗Kammer wird voͤllig neu organi⸗ sirt.“ Herr Tardien hielt eine Rede gegen die Erblichkeit „Je mehr wir uns“, dͤußerte er, „dem heilsamen. Wahl-Prinzipe naͤhern, um so mehr Macht und Ansehen werden wir auch der Pairie ver⸗ leihen. In dem Vertrauen der Nation muͤssen hinfuͤhro alle gesell⸗ schaftliche Elemente geschͤpft werden. Eine Ernennung durch den König, sie geschehe auf direkte oder indirekte 6 koͤnnte in dem gegen⸗ wart gen ,. vielleicht keine große Gefahren bieten; denn. der

ärsi den wir auf dem Throne erblicken, kennt sein Zeitalter un warde rg. mst seiner 3 gewiß nin olch . ker el die . allge⸗

meine Achtung und die Erkenntlichkeit des Volkes ihm dazu bezeichneten Bir muͤssen aber auch an die Zukunft denken und zum Besten un— serer Nachkommen ernstlich darauf bedacht seyn, dem Lande Buͤrg⸗ schaften zu gewaͤhren und es vor dem ministericllen Einflusse zu be— wahren, der sich, wollten wir den Gesetz⸗ Entwurf in der uns vor— gelegten Abfassung annehmen, ohne allen Zweifel geltend machen würde. Argwohn und Mißkredit warden sich dann aufs neue zei⸗ gen, und von enem solchen Zustande zu der radikalen Ohnmacht der

egierung ist die Entfernung nicht groß. Ich erklaͤre daher, daß allein ein solcher Organisations⸗ Modus meinen Beifall haben kann, der sich deni Prinzipe, welchem die beiden anderen Staats⸗Gewalten ihre Sristen; verdanken, möglichst naͤhert, und den ich fuͤr den angemessensten für die Bildung einer vermittelnden Gewalt halte, die allein der Weisheit, der Erfahrung und den geleisteten Diensten zugaͤnglich seyn soll. Als Herr Da undu, der nach Herrn Tardieu' Wort hatte, die Tri⸗ bune mit einem ziemlich dicken Manuskripte bestieg, verlangten einige Stimmen von der linken Seite die Vertagung der Debatte bis auf den naͤchsten Montag; viele Mitglicder der gensta protestirten je⸗ doch dagegen, da es erst sz Uhr fey und man nie fertig werden wurde, wenn man die Sitzungen so fruͤh schließen wollte Als der Praͤsident abstimmen ließ, ergab sich eine starke Majoritaͤt fuͤr die Fortsetzung der Debatte. Herr Daunou suchte nun in seinem aus— gedehnten Vortrage zuvoͤrderst darzuthun, daß es in Frankreich keine wahrhafte Pairièe gebe; dieses Wort komme nicht ein einziges Mal in der Charte vor, welche immer nur von Pairs und einer Pairs⸗ Kammer spreche. (Da die Stimme des Redners dͤußerst schwach war, so verließen bald die meisten Deputirten ihre Platze und naͤ⸗ herten sich der Tribune, um besser höͤyen zu können.) Eine wahrhafte Pagirie bestehe nur in England, wo sie auf ei— ner in die Sitten des Landes tief eingewurzelten Aristokratie be— ruhe; zwischen der Englischen und der Franzoͤsischen Pairie sey aber nicht die mindeste Aehnlichkeit vorhanden. Die Charte stelle die Pairs Kammer, mit Ausnahme der richterlichen Befugnisse fur ge⸗ wisse Faͤlle, quf eine Linie mit der Deputirten-Kammer; sie sey schlechtweg als eine der beiden gesetzgebenden Kammern zu betrach⸗ ten; der Charakter einer vermittelnden erhaltenden Gewalt werde ihr von der Charte nicht gegeben, und nur durch die Art ihrer Theil⸗ nahme an der Gesetzgebung uͤbe sie einen Einfluß im Staate aus. In Ansehung der kuͤnftigen Organisation dieser zweiten gesetzgeben⸗ den Gewalt behauptete der Redner, daß die Ernennung der Pairs nicht dem Koͤnige zustehen koͤnne, sondern nothwendig vom Volke auf dem Wege der Wahlen ausgehen muͤsse. Die Kommission habe die Schwierigkeiten dieses Punktes durch Beschraͤnkung der Königlichen Wahl auf, gewisse Klassen der Gesellschaft umschiffen gesucht; die Aufstellung solcher Kategorieen sey aber nach seiner Ansicht in Sachen der Politik immer etwas Schlech⸗ tes und Wlllkürliches, und die von der Kommission in Antrag gebrachten Klassifizirungen würden bei dem Mangel einer all⸗ gemeinen Richtschnur zu endlosen Diskussionen fuͤhren, aus denen sich die Unmoͤglichkeit einer solchen Maaßregel ergeben werde. Wenn die Eigenschaft, Beamter der Regierung zu seyn, Änspruch auf die Ernennung zum Pair gabe, so würde es die Regierung in ihrer Gewalt haben, die Kandidaten⸗-Listen groͤßtentheils mit den Namen solcher Maͤnner zu füllen, die ihr unbedingt ergeben waͤren; wenn man dagegen die Wahl des Koͤnigs bloß auf die Beamtenklasse und die von ihren Mitbuͤrgern mehrmals gewaͤhlten Deputirten be⸗ schraͤnkte, so wuͤrde man eine große Anzahl anderer verdienstvoller Maͤnner von der Pairie ausschließen. Ein dritter uebelstand sey, daß viele ausgezeichnete Manner in keine der von der Kommission vor⸗ geschlagenen Kategorieen einbegriffen waͤren, obgleich der Koͤnigl. Wahl immer noch ein großer Spielraum gelassen sey, wie schon daraus hervorge⸗ he, daß nach der dem Kommissionsberichte angehaͤngten Veranschlagung ungefaͤhr 2000 gr Pairs⸗Ernennung geeignete Personen vorhanden seyn wurden. Besser wuͤrde es seyn, der Ernennung des Koͤnigs gar keine Schranken zu setzen, als ein System von Kaͤtegorieen ein⸗ zufuͤhren, welches einerseits der Wahl der Krone zu viel Freiheit gewaͤhre, andererseits aber dennoch den Eintritt in die Pairs Kammer manchen fuͤr die gesetzgebenden Functionen hoͤchst geeigneten Maͤn⸗ nern versage. Der Redner war schließlich der Ansicht, daß an der Ernennung der Pairs Wahl⸗Versammlungen durch Aufstellung dreier Kandidaten fuͤr jeden im Schoße der Pairs-Kammer erledigten Platz Theil nehmen muͤßten.

Nach Beendigung dieses Vortrags, der bis 63 Uhr dauerte, wurde die Sitzung aufgehoben und die Fortsetzung der Diskus⸗ sion auf den nächsten Montag angesetzt. Unter den zuerst ein— geschriebenen Rednern befinden sich die Herren Thiers, Bignon, und Royer⸗Collard. .

Paris, 2. Okt. Der unlängst aus den Vereinigten Staa— ten von Nord-Amerika zurückgekehrte General-Lieutenant Ber— . hatte gestern die Ehre, zur Königlichen Tafel gezogen zu werden.

; 26. Herzog von Orleans reist heute Abend nach Mau— euge ab.

Der Herzog von Mortemart ist gestern Abend hier ange— kommen.

Lord Granville ist nach London abgereist, um an der wich— tigen Abstimmung über die Reform-Bill Theil zu nehmen.

Der heutige Moniteur promulgirt mit dem Datum des 28. Sept. das Gesetz, wodurch dem Minister des Handels und der öffentlichen Bauten ein außerordentlicher Kredst von einer Million Fr. für Sanitäts-Maaßregeln eröffnet wird. Dass— selbe Blatt enthält eine vom 29sten v. M. datirte Königliche Verordnung, welche die Uniform der hiesigen National-Garde definitiv feststellt. Die von den National-Garden der Departe— ments angenommene Uniform bleibt unverändert.

Der te Wahlbezirk des Departements des Morbihan zu Ploërmel hat statt des Herrn Gaillard-Kerbertin, der für Van— nes optirt hatte, Herrn von Civrh zum Deputirten gewählt.

Nachdem die Deputirten⸗-Kammer in ihrer vorgestrigen Siz— zung die Proposition des Herrn Vatout sammt dem Amendement des Herrn Comte (s. Nr. 280 d. St. Z.) verworfen hatte, hat Letzterer sein Amendement in der Form einer besonderen Propo⸗ sition gestern in den Bureaus noch einmal zur Sprache gebracht, ist jedoch zum zweitenmale damit gescheitert, indem die Bureaus die Vorlesung und Entwickelung des Antrages in öffentlicher Sitzung nicht genehmigten. Der Zweck der Proposltion war, mehreren nicht besteuerten Bürger⸗Klassen, als den Mitgliedern der General⸗Conseils, den Maires der größeren Städte, den Mit⸗ liedern der Gerichtshöfe, den Advokaten, Sachwaltern, Rerzten,

itgliedern des Inslituts u. s. w, das Wahlrtcht zu verschaffen,

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