gegen jede Veränderung unserer Instituttonen schöpfen. Wir hoffen aber, daß die Kammer dergleichen Einflüsterungen zu⸗ rückweisen werde. Thäte sie es nicht, so würde sie noch straffälliger erscheinen, als die Englische Aristokratie; denn man muß völlig mit Blindheit geschlagen seyn, um nicht den großen Unterschied wahrzunehmen, der zwischen einem Lande, herrscht, wo die Revolution noch zu machen ist, und einem anderen, wo sie nur von vorn wieder amufangen wäre.“ — Ziemlich in derselben Weise äußert sich der Constitution⸗ nelz auch er findet es wahrscheinlich, daß ein Tory⸗Ministerium au die Stelle des jetzigen ireten werde, da die Majorität gegen die Bill zu groß sey, als daß die Regierung es wagen könnte, dieselbe durch Creirung neuer Pairs zu brechen. Das künftige Torh-Ministerium werde aber in die nicht geringere Verlegenheit gerathen, wie es ein antireformistisches Unterhaus zusammen— bringen solle. Was auch, meint das genannte Blatt, die näch⸗ siten Folgen der Verwerfung der Resorm-Bill seyn möchten, so lasse sich kaum bezweifeln, daß sie zu einer heftigen Krise füh⸗ ren werde. Das Oberhaus hätte durch die Anerkennung der ge—
rechten Beschwerden des Volks sich sein moralisches Ansehen be⸗
wahren können; statt dessen habe es vorgezogen, der Nation einen Krieg auf Leben und Tod zu erklären. Das Beispiel der Fran ößschen Revolution hätte es über die Gefahren eines sol— chen Schrittes belehcen sollen. Diese Verblendung zeige, wie we⸗ nig die Erfahrung dem Parteigeiste fromme, und ein neuer Be⸗ weis hierfür liege darin, daß in demselben Augenblicke, wo die Eng sche Pairie ein selches Beispiel gebe, sich in Frankreich Leute fän⸗ den, welche verlangten, daß man sich dieselbe zum Muster nehme. — Der Conrrier de l'Europe dagegen wünscht sich zu dem Exeig— nisse Glück. „Man darf davon“, sagt die ses Blatt, „eine völlige Aen⸗ derung in der Politik erwarten, die sich über die Granzen Englands hinaus ersteecken wird, und wobei alle Freunde der Freiheit und guten Ordnung lenhaft interessirt sind. Nur allein aus diesem politischen Gesschtspunkte betrachten wir die Sache. Wir wissen seht wohl, daß das Schicksal der Reform-Bell schon läugst alle unsere revolutlonnaire Politiker ausschließlich beschäftigte; auch wessen wir, daß die Bestürzung heute an mehr als einem Orte sehr groß ist. Dies jammert uns. Wäre unsere letzte Revolu⸗ tion wahrhaft gerecht und mächtig, so würde sie vor einem Siege der Tories nicht zu erbleichen brauchen. Was uns betrifft, so eröhcken wir in der Verwerfung der Reform-Bill nichts als eine Rievolutions-Chance, weniger für England, zugleich aber auch eine Berpflichtung für die Aristokratie, eine allmälige Ib stellung von Mißbräuchen herbeizuführen, die, an und für fich ungerecht, sider kurs oder lang einen Vorwand zur Anarchie leihen würden.“
Der Courrler frangais enthält das Schreiben eines Maires, dem die von Hrn. Dupin dem Aelt. in der Sitzung vom 21. Sept. bei den Debatten über die Politik des Ministe⸗ riums gehaltene Rede von Seiten des Unter-Präfekten zugesandt worden war, und der nun anfragt, was er denn eigentlich mit die⸗ ser Rede anfangen, ob er sie ohne Weiteres in das Archiv der Marie niederlegen, oder etwa mittelst Trommelschlages seiner Gemeinde bekannt machen solle.
Die Schuld Gefangenen in Sainte⸗Pelagie haben an Hrn. Debellehme ein Schreiben gerichtet, worin sie ihm zu seiner kürz— lich erfolgten Erwählung in die Deputirten⸗Kammer Glück wün— schen und ihn zugleich bitten, sich bei der bevorstehenden Dis⸗ kussion über eine Proposition in Betreff der Gefangensetzung der Schuldner ihrer anzunehmen. Herr Debelleyme verspricht ihnen in feinem Antwort-Schreiben seimne ganze Theilnahme und Mit⸗ toirkung für eine Milderung der strengen Gesetze über die Ver⸗ haftung der Schuldner. Die Gazette de France erklärt, wie sie sagt, auf die Bits einiger aus Italien zurückgekehrter Reisenden, daß zwei, angeblich von der Herzogin v. Berrh und Hin. v. Bourmont herrlihrende, im Umlauf befindliche Briefe, worin die Rohalisten zu einem Ausstande aufgefordert werden, falsch sehen.
Das Journal du Commerce spricht von einer durch den Telegraphen hier eingegangenen Nachricht von neuen Unruhen, Die in Marseille ausgebrochen wären.
Aus Toulon wird unterm Aten d. M. gemeldet: „Sämmt⸗ liche auf hieslger Rhede befindliche ausgerüstete Linienschiffe, so wie die Zegatte,Jöhigénie“, werden in drei Tagen unter Segel gehen und unter den Befehlen des Contre-Admiral Hugon zehn bis zwölf Tage lang zur Uebung ihrer Mannschaften Evolutio⸗ nen auf der hohen See ausführen. Das Dampfboot „Sphinx“ hat durch den Telegraphen die Weisung bekommen, sich jeden Jälugenblick sür eine noch unbekannte Misston bereit zu halten.
Das Geschäft der Straßenreinigung der Hauptstadt (s. Nr. 275 der Staats-Fritung) wurde vorgestern vom Polizei⸗ Präfekten dem Unternehmer Jakob für die Summe von 8i8, 442 Fr. zu⸗ geschlagen.
Großbritanien und Irlan?.
Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 7. Okt. Folgendes sind ferucre Auszüge aus der (gestern abgebrochenen) Rede des Lend Brongham:
„Ein edler Baron (Lord Wyharncsiffe) sagte uns, er wolle zwar gern zugeben, daß aus den zahlreich eingegangenen Bittschristen das Fäebührffiß der Bittsteller nach einer Reform hervorgehe, doch leugne er, daß damit diejenige Reform gemeint sey, welche jetzt Euren Herrlichkeiten vorliege, Nun waͤre dies aber, meiner Meinung nach, eine ganz seltsame Art des Petitionirens, wenn darunter nicht eine ausdfäckliche Billigung der Bill verstanden wurde; denn wer um Reform nachsucht, waͤhrend eine Bill, die diesen Zweck hat, dem Parlamente vorliegt, der gieht doch wohl ziemlich deutlich zu ver⸗ sichen, daß es eben diese Bill sey, um welche er petitionnire. Ja, man suche doch nur die guten Leute selbst auf, die hier die Tafel Eurer Herrlichkeiten mit Bittschriften uͤberladen, frage sie un) uͤber⸗ zeuge fich davon, daß sie eben nichts Anderes meinen, als die Bill, vor der der edle Lord behauptet, sie sey ihnen so sehr zuwider. Der ere Baron ist so guͤtig gewesen, Euren Herrlichkeiten einen Bericht nöer die Wahrnehmungen abzustatten, welche sein Ohr wahrend seiner Wanderungen dürch die Straßen ron London erreichten; ber edle Lord hatte jedoch kaum einer besonderen Straße erwahnt, beren Einwohner angeblich der Reform abgeneigt seyen, als diese Straße bis auf den letzten Mann, der sie bewohnt, die Tafel Ewr. Herrlichkeiten mit Bittschriften zu Gunsten der Bill uͤberschüͤttet. KBiꝑe ez ihm mit der einen Straße ging, so ging es ihm auch mit allen anderen; welche Straße, welche Allee auch der edle Baron auf seinem Wege berührte — alle griffen sie gleich nach der Feder und würden Bütsteller zu Gunsten der Bill. Wahin er sich aich fluͤch⸗ et, und war es nach der Themse, auf stehnn die Wasserleute und nien um Reform, wie dies gestern erst geschehen ist, wo ich die Bittschrift von Tausend solcher Wasserleüte zu bergeben hatte; simmit er zu einer Lohnkutsche seine Zuflucht — siehe da, der Kut⸗ scher tritt ihm mit einer Petition entgegen, die unzaͤhlige seiner Ge⸗ werb s-Genossen zu Gunsten der Resorm unterzeichnet haben. In einer einzigen Straße Londons durften sich vielleicht keine Reform⸗ Freunde finden, und dies ist die Landsdowne⸗Straße — eine Straße, Fie bekanntlich unbewohnt ist; wo aber ein Haus steht, da findet sich gewiß auch ein Vertheidiger der Bill. Begiebt sich der edle Bgron auf as Land, so folgt ihm auch hier der Ruf,, „Die Bill!“ und reist er in die
Landstäbte, so hört er da nichts als: „„Die Bill, die Bill !““ ja,
wenn er sich dort ermüdet nach dem Zimmer seines Wirthshausez fluͤchtet, so folgt ihm auch hierher der fatale Ruf, denn der Wirth felbst und seine Kellner gellen ihm: „„Die Bill, die ganze Bill, nichts als die Bill !““ in's Ohr. (Ungeheures Gelaͤchter) Derge⸗ stalt wird der edle Baron sich von der Hauptstadt in die Provinz und von der Provinz in die Landstaͤdte verfolgt sehen, und wenn er endlich, des eig wiederholten Rufes uͤberdruͤssig, seine eigene Do⸗ maine erreicht, fo wird er aus der nahen Stadt Sheffield den Ruf „die Bill!““ von 10,099 Kehlen zugleich hoͤren muͤssen. „„Wo⸗ hin,““ ruft dann der edle Baron mit dem Psalmisten, „„wohin foll ich fliehen, um einen Zufluchtsort zu finden?““ — So unsicher, wie hiernach der edle Baron in Bezug auf, Thatsachen erscheint, ist er es auch in Bezug auf seine cigene Ansicht. Der edle Lord will namlich kein bloßer Gönner einer stuͤckweisen Reform, sondern ein ganz vollstaͤndiger Reformist seyn, der jedoch nach einer soliden, we⸗ sentlichen und verfassungsmaͤßigen Verbesserung der Mißhraͤuche in der Schottischen und Englischen Repräsentation strebe. Sind aber nicht alle die Argumente, die der edle Lord und seine angeblich eben so denkenden Freunde gegen die Bill vorgebracht haben, eben so gut gegen eine gemaͤßigte Reform anwendbar, als gegen die vor⸗ liegende? — Ein edler 46 gegenüber (Lord Harrowby) behauptete, daß nur auf seiner Seite dleses Hauses ein ruhiges Urtheil zu fin⸗ den sey, waͤhrend wir, die wir auf der anderen sitzen, übereilt han= delten und eben so unkonsequent in unseren Reden als in unseren Maaßregeln seyen. Nun haͤtte man wohl glauben sollen, daß der edle Graf bei der Besonnenheit und bei dem ruhigen Urtheile, die er sich und seinen Freunden zuerkennt, mindestens so gerecht gegen die Bill seyn werde, daß er sie bis zum Ausschusse werde gelangen lassen, wo die Versammlung mit Ruhe uͤber alle ihre Einzelnheiten deliberiren kann — doch nein, er verweigert der Bill diese Gnade und stimmt, weil er sie in feinem ruhigen Urtheile ohne Weiteres fuͤr eine Verletzung der Constitution erklart, fuͤr ihre sofortige Ver⸗ werfung. Der edle Graf sagte uns indessen, einer seiner Einwuͤrfe egen die Bill beruhe darauf, daß dieselbe den aͤltesten Soͤhnen der
adirs die Thuͤren des Unterhauses verschließe, welches er fuͤr die geeignetsie politische Bildungs- Anstalt der kuͤnftigen Pairs be= krachte; Was dieses Letztere betrifft, so bin ich mit dem edlen Grafen ganz einverstanden, doch leugne ich, daß die Bill irgend ein solches i ben i. darbiete, wie er es voraussetzt. Vielmehr erdffnet sie den Söhnen der Pairs ein viel weiteres Feld, wie auch bereits die Er⸗ fahrung lehrt, daß die meisten Pairs Soͤhne, die sich jetzt im Un⸗ terhaufe befinden, von großen Grafschaften erwaͤhlt worden sind. Ein einziges Beispiel jedoch, das ich besonders hervorheben will, fann uns mehr als alle uͤbrige von dem Ungrunde der Behauptung des edeln Grafen uͤberzeugen. Es giebt einen Pairs Sohn, der an edeln, vortrefflichen Eigenschaften von keinem Anzeren uͤbertroffen wird, so viele von Euren Herrlichkeiten sich auch der trefflichen Söhne ruͤhmen moͤgen; dieser Pairs⸗-Sohn war der Vertreter eines fleinen Burgfleckens durch den Einfluß geworden, den seine Familie dort ausübt; als aber der junge Mann in der vorigen Parlaments⸗ Session für die Reform-Bill sich erklaͤrte, wurde er von dem Flegen verstoßen, dafuͤr aber von einer großen volkreichen Stadt erwaͤhlt. Der junge Mann, den ich meine, ist der Sohn des edeln Grafen (harrowöy); der Flecken, den er fruͤher vertrat, ist Tiverton, das Eigenthum seiner Familie; und der Ort, der ihn nun erwaͤhlt hat, damit er, seine politische Bildung im Unter— hause vollende, heißt Liverpool, Braucht es mehr als dieses einen Beispiels, um den edeln Grafen zu widerlegen Das nächstée Argument, worauf der edle Lord seinen Widerspruch gegen die Bill gruͤndet, ist, daß die Bevölkerung und nicht das El⸗ genthum, die Basis der Maaßregel ausmache. Wenn unter der Basis der Bill die Gruͤnde verstanden werden, nach welchen es fur recht befunden worden ist, daß einige Staͤdte Repraäͤsentanten ins Parlament senden sollen, und andere nicht, so gebe ich zu, daß des edlen Grafen Einwand nicht unbegruͤnder ist, nd daß die Bewdlke⸗ rung, wenigstens in erster Instanz, beruͤcksichtigt worden ist. Wenn aber in des edlen Grafen Voraussetzung zwei ß verschiedene Dinge unter einander gemischt werden sollen naͤmlich der Grund, wonach einige Staͤdte Repraͤsentanten haben sollen, und andere nicht, und das Wahlrecht, dann muß ich es bestreiten, daß in diesem Sinne die Bevölkerung die Basis der Bill ist. Nur eine Bill, welche das allgemeine Wahlrecht in sich fassen würde, waͤre auf Bevölkerung bäsirt. Wenn man behauptet, daß der gegenwartigen Bill die Bevölkerung zum Grunde ltegt, so mochte ich fra⸗ en, wer bel einer GrafschaftsWahl das Wahlrecht auszuuͤben be⸗ ugt ist? Die Personen, welche eine Stimme abgeben dürfen, sind Freisassen, Paͤchter, Erbpaͤchter, und Paͤchter auf unbestimmte Zeit. Mit Ausnahme der Letzteren sind solche saͤmmtlich durch Ei⸗ genthum zum Stimmen berechtigt. Daß diese Letzteren das Wahl⸗ recht erhalten haben, lag urspruͤnglich nicht in den Bestimmungen der Bill. Es wurde durch einen Verwandten des edlen Herzogs (von Buckingham) in Antrag gebracht, die Regierung widersetzte sich dem Vorschlag, erlitt aber bei der Abstimmung eine Niederlage. In jeder anderen Beztehnng sind die Grafschafts Wahlen auf Ei⸗ genthum begruͤndet, Ich komme nun auf die Befaͤhigung der Waͤh⸗ fer in Burgflecken.“ (Hier hielt der Lord⸗Kanzler einige Sekunden inne, weil ihn die Unterhaltungen in seiner Nahe, in welcher sich die Baͤnke der Opposition befinden, stoͤrten. . „Andere edle Lords, fuhr der Redner fort, „sind doch wenigstens sicher, daß sie, waͤh= rend sie das Haus anreden, keine Cogversationen hinter sich und um sich herum hören. Wenn die edlen Lords bedenken wollten, daß, ich, von meinen Gegnern umgeben, rede, so wupden sie wenigstens ihre Privat⸗ Unterhaltungen einstellen. Ich bin an ein solches Berragen vom Unter⸗ hause her nicht gewohnt Doch ich kehre zu meinem Gegen stande zuruck und pesteeite es, daß die Bevdlkerung, und nicht das Eigenthum, der neuen Burgflecken⸗Vertretung zum Grunde liegt. Die Vill giebt den In⸗ habern eines Hauses von 19 Pfund jaͤhrlicher Rente das Recht, in Burgflecken zu stimmen. Die Atfasser haben hier nicht die Eigen⸗ schaft eines Freisassen oder den Vermoͤgens-VBetrag in Geld und Gut zum Grunde gelegt, weil es mit vielen Inkonvenienzen ver⸗ bunden ist, sich dartber Kenntniß zu verschaffen. Wenn man auch allen Hausbesitzern das Wahlcecht gegeben härte, so wurde selbst diese Anordnung nicht auf die Bevölkerung, sondern guf das Eigenthum begründet seyn. Man hat aber pdiese Allgemeinheit beschraͤnkt und fesigesetzt, daß das Eigenthum bis zu einem gewissen Belauf nur zum Stimmen berechtigen soll. Man hat eingewendet, daß 10 Pfd. Rente ein zu niedriger Satz sey. Dies gehort eigentlich nicht hier⸗ her und wurde passender im Ausschuß eroͤrtert werden; wenn ich aber den edlen Grafen, der diese Einwendung gemacht, überzeugen kann, daß in ganz England, mit Ausnahme von London und ein oder zwei anderen großen Staͤdten, die 10⸗Pfund-⸗-Rente kein nie⸗ driger Satz ist, so darf ich hoffen, seine Zustimmung zur zweiten Lesung der Bill zu erhalten. In kleinen Staͤdten muͤssen sich die Personen, welche in 10 Pfund Haͤusern wohnen, schon in ertraͤglich guten Umstaͤnden befinden. Die Regierung hatte urspruͤnglich den Plan, nur den Inhabern solcher Hauser das Wahlrecht zu erthéilen, deren Ertrag sich auf 2) Pfund jahrlich beliefe. Bei genauer Nach⸗ forschung aber ergab sich, daß in einer Stadt von 17 13,00 Einwohnern nur 30 Personen sich fanden, welche einen jaͤhrlichen Jins von 20 Pfund bezahlten. Sollte die Regierung nur. darum Did Sarum und Gatton vernichten, um gus anderen Plaͤtzen ver⸗ rottet? Burgfflecken zu machen? Der edle Graf, welcher der Mel⸗= nung war, daß die Berechtigung durch einen zu niedrigen und all— gemeinen Satz bedingt werde, wünscht vielleicht, daß dieser an ver. schiedenen Orten ur hi den seyn moͤge, niedriger in kleinen und höher in großen Städten,. Ich will es jetzt nicht berähren, warnm ich mit dieser Ansicht nicht uͤbereinstimme, warum ich ursprünglich von derselben Idee ausging, dieselbe aber spaͤter aufgegeben und den in der Bill aufgestellten Satz angenommen habe. Ich bemerke nur noch, daß ich bereit bin, im Ausschusse diesem Punkt die alleraus⸗ ährlichste, genaueste und sorgsamste Erdrterung zu widmen. Ich . hier als ein Individuum und will nicht eo Mg. daß, wenn eine Veranderung, wie die in Rede stehende, im Ausschuß vorgenommen werden sollte, ich dann die Bill noch fuͤr vollstaͤndig
betrachten warde. Lufrlchtigkeit haͤlt mich ab, eine bestimmte ) nung über diesen Punkt abzügeben; aber ich weise darauf hin, dies ein der Erörterung im AÄusschuß angemessener Gegenstand (Hört, hoͤrt! Die Bevblkerung ist in der Bill bloß ein Magßs wonach gewisse Städte in das Revraͤsentations⸗System eingeschio⸗ und andere davon ausgeschlossen wurden. Da es unmbglich war, der Stadt das Recht zu verleihen, ein Mitglied ins Parlament senden, so mußte irgendwo eine Linie gezogen werden. Der Graf (Harrowby) hat eingewendet, daß die 4000 Einwohner g Burgflecken lauter Arme seyn koͤnnten. Guter Gott! kann man Witz so weit treiben, um einen so abgeschmackten aͤußersten z anzunehmen? Was eine Stadt von 4656 Einwohnern soll von ter Armen bewohnt werden? Wer soll denn da die Armen⸗Tare zahlen? (Lautes Gelaͤchter. Wenn man aͤußerste Faͤlle annehmen y so erlaube mir das Haus, auch einen anzufuͤhren. Es ist der moglich und wirklich vorgekommen, daß ein Nabob von gn durch Ankauf von Ernennungs⸗Burgflecken 15 bis 20 Mitglit ins Unterhaus senden konnte (Hort, hort?! Nun rede man vom Einfluß des Eigenthums, von den geheiligten Rechten der stokratie, von den Anspruͤchen des Ackerbau⸗Interesse, von den Ra ten und Pflichten des Englaͤnders, wenn der Nabob von Arcot,! seinen verfaulten , ,, , in der rechten Hand! mit seinem Geldbeutel in der linken, nach dem Unterhause zuschn tet und seine 20 Mitglieder installirt! (Beifall) Ich rede hier nicht einmal von einem aͤußersten Fall; denn dieser hat sich wirt zugetragen. Wenn Jemand behauptet, daß ein Mann auf diese seihem Bedienten die Livree ausziehen und ihn ins Unterhaus st ken kann, und daß dies einen wesentlichen Theil der Englischen stitution ausmacht, so muß er sie mit besseren Augen gelesen han als ich. Wenn Jene Recht haben, so habe ich Unrecht; aber y ich Unrecht habe, so haben alle die mit mir Unrecht, die bisher Englische Verfassung gepriesen haben. Ich habe es in meiner ) xis erlebt, daß ein Schneider als Bevollmaͤchtigter das Ernennu recht fur einen Burgflecken erhielt. Er ernannte sich selbst und Mann, der Tafeldecker in einer Taverne gewesen war. Du Schneider saß im Unterhause und wußte es durch gehöriges! richtiges Stimmen dahin zu bringen, daß er zum Baron ernm wurde. — Man sagt gewohnlich, ein schoͤner Styl bestehe pn daß man die rechten Worte an den rechten Platz stellt; so, möchte sagen, besteht das ute Stimmen darin, daß man ein richtiges tum am gehörigen Srt abgiebt. Am rechten Ort richtig zu stimm ist das Mittel gewesen, wodurch schon viele Personen die Ehre Pairie erlangt haben. Man hat die Minister kuͤrzlich sehr getg weil sie Männer zu Pairs ernannt haben, die in politischer Hinst mit ihnen uͤbereinstimmen. Fuͤr sein Vaterland gefochten und blutet zu haben — in öffentlichen Aemtern gedient, die Gercch keit verwaltet zu haben — seine Mitbuͤrger durch Kunst oder senschaft aufgeklaͤrt zu haben — das sind Verdienste, worauf mand feine Anspruͤche zur Pairie begruͤnden sollte. Aber nicht ; Mann unter Hunderten, die zu Pairs ernannt worden sind, diese Ehre aus solchen Gruͤnden erlangt. Politische. Dim ohne Narben, bestaͤndige Gegenwart auf dem Schlachtfelde in dere Stephans-Kapelle, Abwesenheit von den blutigen Schlachtfeldern Blenheim an bis Waterloꝗs — vor Allem aber: richtiges Stimm am rechten Ort — das sind Eigenschaften, die endlich einen M zum Pair erheben. Pitt hat vom Anfang seiner Verwaltung niemals einen seiner politischen Feinde zum Pair ernannt. n solchen Umstaͤnden muß ich mich jehr wundern, daß man den ) nistern fo heftige Vorwürfe daruͤber macht, daß sie einige i Freunde zu Pairs ernannt haben. — Ich komme nun zu Änklage gegen die Bill, welche ich von vielen edlen Lords h vorbringen hören, daß naͤmlich die Bill einer zu großen Anzahl Leuten ein Eigenthum verleihe, welches eigentlich Privat-Eigenth der Pairs und anderer Burgflecken⸗Besitzer sey. Man nennt es g unerhörte, abscheuliche, unleidliche, unbegreifliche und gefaͤhrh Neuerung, daß das Volk bei der Wahl der Parlaments⸗-Mitglit eine Stimme haben soll. Ich bin gefragt worden, zu welcher man in der Geschichte Englands von einem solchen Wahlrecht, das in der Bill festgesetzte, gewußt habe? Muß ich denn Herrlichkeiten daran erinnern, daß Eduard 1V. so viel neue Bm ffecken, Eduard I. deren 25, die gute Königin Elisabeth aba erschuf, und daß bis zur Restauration ungefaͤhr 209 Burgfie theils erschaffen, theils wieder neu belebt wurden? — Der Reh suchte nun ausfuhrlich zu beweisen, daß die Bestimmungen der durchaus mlt der alten Englischen Gesetzgebung im Einklang sl den, und widerlegte demnaͤchst die Behauptung der Opposition, die jetzige Verwaltung den Beistand der niederen Klassen in Anspy naͤhme. „Ein edler Lord,“ fuhr er fort, „hat gesagt, daß er nit dagegen einzuwenden haben wuͤrde, Staͤdten wie Manchester, H mingham, Sheffield und anderen, Repraͤsentanten zu geben, wa durch die Entziehung des Wahlrechts von Burgflecken, die sich M brechen haͤtten zu Schulden kommen lassen, Stellen im Unterhm erledigt wurden. Entweder aber haben solche Staͤdte einen Ansptn auf Vertreter, oder nicht; haben sie ihn aber, warum soll man nen die Befriedigung vorenthalten, bis an anderen Orten ein M brechen begangen wird? Ich hatte noch die Absicht, Euren Ha lichkeiten die Veranderungen auseinanderzusetzen, welche in nen Zeit in den Gemuͤthern, Meinungen und Sitten des Volkes von gangen sind; dies hat aber berests mein edler Freund (Lord pl kett; mit einer Beredsamkeit gethan, die zu erreichen ich mich n gebens bemühen wurde, die aber gewiß in vieler Herzen einen derklang gefunden hat. — Ich habe mich bemuͤht, zu zeigen, daß Minister durch Einbringung der gegenwärtigen Magßregel ihre Pf gegen die Englische Küche und den Englischen Stagt nicht al nicht verletzt, ondern sich derselben auf eine angemessene Weiseg ledigt haben. Ich erinnere Ew Herrlichkeiten daran, was der g nig bei der Kroͤnungs Feierlichkeit beschworen hat. Als der edle G an der Spitze, der Verwaltung Sr. Majestaͤt das Schw der Gerechtigkeit darbot, nahm es der Koͤnig unter Ang bung: „„daß Er veraltete Dinge neu herstellen und die) wiederhergestellten aufrecht erhalten wolle;““ wodurch ge ist, daß Er das Fehlerhafte in der Constitution reform und das Gute beffatigen und aufrecht erhalten wird. D Konig wird das nie vergessen, was er beschworen hat, und ich hi es fuͤr meine Pflicht, dem Monarchen, welchem zu dienen ich Ehre hahe, diefe feierliche Verpflichtung, daß er das Versallene n derherstellen und das Zweckmaͤßige aufrecht erhalten wolle, stetz sein Königl. Gedaͤchtniß zurückjurufen; und wenn diese Aufrechthi tung auch Opfer kosten sollte, so werden sie gebracht werden; in Se Maj, werden denen, welche sich jeder Veraͤnderung widersefn zurufen: „„Ich habe geschworen, das abzuschaffen, was in der C stitution veraltet ist, und das aufrecht zu erhalten, was gut ist.““ (Die Fortsetzung dieser Rede solgt.)
London, 9. Okt. An die Stelle des zum Baron Temp more erhobenen Hrn. A. Chichester hat die Grafschaft Wart i nn R. S. Carew zum Mitgliede des Unterhauses! wählt.
Eine zweite Ausgabe des Couriers vom gestrigen At enthält die Namen⸗-Liste der Pairs, die für oder gegen die? form-Bill gestimmt haben. An der Spitze der Pairs, die geh die Bill gestimmt, besinden sich JJ). KK. HH. die 5 zoge von Cumberland und Gloucester, die Herzoge von Buch ham, Wellington, Beaufort, Leeds, Rutland, Dorset, Nl castie, Manchester, Marlborough und Northumberland. An Spitze der anderen Partei bemerkt man Se. Königl. Hoheit Herzog von Sussex, die Herzoge von Grafton, St. Alban Richmond, Brandon, No folk, Devonshire, Somerset, Portla und Bedfort. Von der Bischöflichen Bank haben nur die schöfe von Chichester und Norwich für die Bill gestimmt.
„Wir wissen“, heißt es in einem Sonntags-Blath „daß die Minister alle von der Vorsscht erheischte Anordnunh
ettoffen haben, damlt Llusschweifungen bes Publikums unter— lick und die ersten Parorhsmen der getäuschten Erwartung be— igt werden. Eine starke Militair-⸗Macht befindet sich in der achbarschaft der Hauptstadt, und Truppen sind in mehreren heilen des Landes zusammengezogen worden, von wo sie rasch ch denjenigen Orten geschafft werden können, in denen es wa zu Gewaltthätigkeiten kommt. Es war die Pflicht der Rinister, solche Schritte zu thun, doch wir hoffen, daß sie ganz anbthig gewesen sen werden. An dem Volk ist es jetzt, zu gen, daß Kraft, Mäßigung und Festigkeit eine Niederlage der ten Sache in einen Sieg verwandeln können. War auch die siehrhelt im Oberhause größer, als man sie sich gedacht hat, so doch noch nicht Alles verloren. Hat doch Graf Grey erklärt, n König nicht verlassen zu wollen, so lange er demselben von utzen seyn könne. Zwar sind Se. Maj. von Feinden der Re⸗ r ,. doch Wilhelm 1V. wird fest stehen, wie ein Fels eere.
Der Morning-Herald enthält Folgendes: „Es ist ge— ß, daß die Niederländischen Angetegenhelten von der Londo— er Konferenz sehr ernstlich in Ueberlegung genommen werden, nd daß man erwarten darf, bald einen deßinitiven Friedens— raktat unter Vermittelung dieser Schiedsrichter zwischen Hol— nd und Belgien abgeschlossen zu sehen. Wir haben Gründe, glauben, daß Folgendes der genaue Gang der Unterhantlun— n ist. — Auf Ersuchen der Konferenz haben die Holländischen d Belgischen Bevollmächtigten jeder die Grundlagen zu einem raktat vorgelegt. Der Belgische Bevollmächtigte hat sich, wie erwarten stand, auf die 18 Präliminar-A Artikel bezogen, indem den gegenseitigen Austausch der Enklaven vorschlug, wonach
ganz Limburg und mehrere Plätze auf dem linken Schelde— ser mittelst einer Enischädigung Belgien anheim fallen würden. Her Holländische Bevollmächtigte hat sich dagegen auf die Pro— kolle berufen und sich bemüht, deren Resultate noch weiter zudehnen. Er schlug vor, daß der König von Holland Lu— mburg behalten sollte, wobei er zu verstehen gab, daß es
der Folge ein Gegenstand des Gebiets-Austausches erden könne. Er verlangte ferner, daß Belgien 77 der Schul— ntragen, und daß Holland seine Gränzen von 1790 mit einer udehnung in Limburg, die ihm die beiden Ufer der Maas bis (ich Visé sicherte, wieder erhalten sollte. Diese letzteren Forde⸗ gen wurden indeß von der Konferenz von so außerordentlich er zeschaffenheit befunden, daß der Gesandte es für passend erach— te, sie durch die Instructionen seiner Regierung über diesen Ge— nstand zu rechtfertigen. Die Gränzen Hollands sollten diesel— n, wie die der Vereinigten Provinzen der Niederlande im Jahre 90 seyn, mit den Modificationen, welche aus folgender Aus— llung hervorgehen. Die Demarcations-Lmie solle von dem unkt des Meeres ausgehen, wo das Holländische und Beigische ebiet sich zu jener Zeit berührten, und sich bis an das linke er der Schelde nach Staatsflandern erstrecken. Auf dem hten Ufer der Schelde solle sie ganz dieselbe seyn, wie , welche Nord-Brabant von den Provinzen Antwerpen hemarcations-Linie ihre Richtung südlich, Peer und Tongern Westen und Achel, Nommont, Brée und Billen im Osten end, nehmen und sich dann mit der gegenwärtigen Gränze äischen den Provinzen Limburg und Lüttich vereinigen, sich zdlich von Visé bis zur Maas und jenseits des Flusses bis die Preußische Gränze ausdehnen solle, genau dabei den igen Gränzen zwischen den Provinzen Limburg und Lüttich gend. Alles Gebiet und Land, nördlich und östlich von die⸗
Demarcations-Linie gelegen, solle Holland gehören. Der beck dieser Linie wäre, eine Demarcation zu errichten, wodurch der künftige Streit vermieden würde, und da das System der aklaven in allen früheren Unterhandlungen so viel als möglich ucksichtigt worden sey, so stehe der König von Holland nicht zu verlangen, datz dieser Grundsatz zu seinem Gunsten an⸗ wendet würde. Das Resultat desselben würde seyn, daß der znig eine freie Communication mit Mastricht erhalten, und ger seinerfeits auf alle Enklaven Verzicht leisten würde, wel—
Holland jenseits dieser Linie besäße.“
Niederlande.
Aus dem Haag, 11. Okt. Durch Königliche Verfügung im 7ten d. M. ist der General-Lieutenant Vermasen, bisheriger ovinzial-Kommandant von Nord⸗Brabant und Ober⸗Befehls— ber von Herzogenbusch, zum kommandirenden General im zwei⸗ großen Mititair-Kommando, an die Stelle des bisher interi⸗
ssch mit diesem Posten bekleidet gewesenen General-Lieute⸗ nns Cort-Hehligers, ernannt worden, und wird derselbe sein nuptquartier in Zütphen aufschlagen. Zum Provinzial-Kom⸗ ndanten von Nord-Brabant und Ober⸗-Befehlshaber von mogenbusch ist der General-Major George und an die Stelle Letzteren der General-Lieutenant Howen (früher in Mons mandirend) zum Gouverneur von Nhmwegen ernannt worden.
An der Gränze von Seeländisch-⸗Flandern fahren die Bel⸗ r fort, Schanzen aufzuwerfen, die Wege zu durchschneiden und dere Vertheidigungsmittel ins Werk zu setzen. In Maldeg⸗
war die Furcht vor dem Wiederbeginn der Feindseligkeiten 10. d. M. so groß, daß ein großer Theil der Einwohner sich chtete und viele Häuser ganz geschlossen waren.
Die Königl. Korvette „Hippomenes“ ist am 6ten d. nach
Rhede von Vließingen zurückgekehrt. . ;
An der Amsterdamer Börse wollte man wissen, daß Graf ey nur noch so lange am Englischen Staatsruder bleiben rde, bis die Ruhe im Lande als vollkommen gesichert erscheint.
Brüssel, 11. Okt. Gestern sind hier von Lüttich 50 Ki⸗
Gewehre angekommen. — Aus Donai meldet man, daß ein lgischer Offizier daselbst angekommen sey, um 159090 Ge⸗ hte in Empfang zu nehmen, welche die Französische Regierung Belgischen abgetreten habe.
Die hlesigen Zeitungen berichten, daß der Komman⸗ zt von Brüssel mehrere Bürger-Gardisten des ersten Aufge⸗ s durch Gendarmen nach dem Orte ihrer Bestimmung habe ühren lassen.
Aus Ostende wird gemeldet, daß ein vor einigen Tagen in dortigen Hasen eingelaufenes Schiff angezeigt habe, daß ä Hollaͤndische Kanonijerböte begegnet seyen. Alle Einwohner nöe's hätten sich auf die Wälle begeben, aber kein Schiff er⸗ kt, woraus man schließe, daß dieseiben entweder eine andere chtung genommen oder nur die Absicht gehabt hätten, die stungswerke zu rekognosciren.
— — Brüssel, 11. Okt. Seit mehreren Tagen sehen wir starke Truppendurchzüge, meistens sind es sogenannte De⸗ s, welche nach den verschiedenen, dem Vernehmen nach sehr k verschanzten, Lagern ziehen, wo man immer noch einen herfall von Holländischer Seite zu befürchten scheint. Indes⸗ ist unser Ministerium mit den neuen Frie dens⸗Vorschlägen, ihm von London aus gemacht werden, sehr beschäftigt und
1d Limburg trennt, bis dicht unter Valkenswaard, von wo die
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dilrfte wohl am Ende doch, alles Sträubens ungeachtet Miene zum bösen Spiel machen und diejenigen h en , ar . men, die allein im Stande sind, in Belgien einen definitiven Zustand herzustellen, ohne welchen seine jetzige Regierung und der neun errichtete Thron niemals auf eine feste Grundlage kommen können und immer den politischen Stürmen eine leichte Beute darbieten werden. Es sind jetzt keine Französische Truppen mehr in Belgien, doch ist in jeder Belgischen Feslung ein Französischer“ Stadt⸗ Kommandant, der 8 Frauzösische Gendarmen zu seiner Disposttion bei sich hat, zurückgeblieben. Kaum eine Stunde von der Belgischen Gränze entsernt findet man die Franzö— sischen Truppen in den zahlreichen Döoͤrfern kantonnirt. Nament— lich befinden sich daselbst das Ste und 3zste Linien- so wie das 20ste leichte Infanterie-Reglment. Von dem 12ten und Usten Linien-⸗Infanterie⸗Regimente sind hier neuerdings zahlreiche Offiziere angelangt, deren Bestimmung ein Räthsel ist, da man sich diesseits schon früher gegen jede fernere Anstellung Französt— scher Offiziere ausgesprochen hat. Fast ist anzunehmen, daß man nun auch unseren Bürgergarden die so sehr mangelnde Dis eiplm durch Französische Offizsere wolle beibringen lassen. Beim ersten Aufgebote sind kürmlich die Widersetzlichkeiten so hufig vorgekommen, daß man an aller Wicksamkeit der bestehenden Dis eiplinar-Strafen schon verzweifelt und über kurz oder lang einen Aufstand in Ora— nischem Sinne befürchtet. Zur Reorgauisation unseres Feld— Lazareth-Dienstes ist der bekannte General-Stabéarzt des Kai— sers Napoleon, Baron Larrey, aus Paris hier angekommen. Es sind ihm bereits die hier anwefenden Militair-Nerzte vocgestellt worden. Mit diesem Heilkünstler zugleich hat uns Frankreich die Instrumente zugeschickt, die unsere Feinde ebenfalls auf die Nothwendigkeit eines solchen Mannes hinweisen sollen. Wir erhiel⸗ ten nämlich am vorigen Donnerstage 7000 Gewehre aus Frankreich und erwarten deren noch 30,000. Vermuthlich haben jene Ge— wehre früher denjenigen Franzosen angehört, die über unsere Gränze gekommen sind, um die 4 neuen Belgischen Regimenter zu bilden. Indessen würden sich bei der jetzt hier im Lande herr— schenden Stimmung diese Französischen Gäfte hier kaum für sicher halten, wenn sie sich nicht auf die dicht an der Gränze lie⸗ gende Nachhut verlassen könnten. Auser den oben bezeichneten Regimentern befinden sich noch in Maunbeuge das Ste leichte In⸗ fanterie- und das 2te Husaren-Regiment, so wie in Valenciennes 3 Batterieen Artillerie von Nr. 1. und 4 Batterieen von Nr. 8. Der übrige Theil der Französischen Nord-Armee hält sich etwas weiter von unserer Gränze entfernt.
Verviers, 11. Okt. Gestern gegen 3 Uhr Nachmittags traf der König Leopold hier ein. Die Bürgergarde, eine Ehren⸗ wache und sämmtliche Behörden empfingen denselben am a⸗ vée-Thore. Im Gefolge des Königs befanden sich: der Prinz sein Bruder, die Generale Chasteler und d'Hane von Steen⸗ huhse, der Adjutant Capiaumont und der Groß⸗Marschall von Aerschot. Alle Häuser waren mit Kränzen und Blumen ge⸗ schmückt, und der König wurde mit dem lebhaftesten Juhel be— grüßt. Nach ertheilten Lludienzen und der Revue über die Bür— gergarden nahm der König mehrere Fabriken und die Kunstaus— stellung in Augenschein, wohnte dann einem Diner auf dem e . bei und kehrte gegen 7 Uhr Abends nach Lüttich zurück.
Dentin n
far, n, s. 14. Okt. Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Durch ein Schreiben der Königl. Daͤnischen Landdrostei zu Pinneberg ist dem Senate angezeigt worden, daß von Wedel bis oppenbuͤttel, noͤrdlich von Tiensdal, Brosen, Eggerstedt, Thesdorff, zellingen, Bonningsstedt, Garstedt, Ochsenzoll, Hummelsbuͤttel und Wellingsbüttel und weiter nach Rahlstedt und Besenhorst ein Mi⸗ litair-Cordon aufgestellt worden sey, welcher so lange als Sperr⸗ Cordon bestehen solle, bis die in Pinneberg, Rahlstedt und Esche⸗ burg schleunigst eingerichtet werden sollenden Kontumagz⸗Anstalten orgänisirt seyn werden, uͤber deren Einrichtun baldmoglichst das Erforderliche bekannt gemacht werden soll, und bei welchen fuͤr Perso⸗ nen, aus Hamburg, als aus einem inficirten Orte, kommend, eine 2htaͤgige Kontumas-Zeit, fuͤr Personen aus Altong, als aus einem bis jetzt gesunden Orte, kommend, eine 10taͤgige Kontumaz⸗Zeit vor⸗ geschrieben ist. Das naͤmliche Schreiben zeigt an, daß der Andrang zu diesen Anstalten schon so groß sey, Faß den Reisenden zu rathen feyn würde, bis auf weiter? Bekanntmachung über die Einrichtung und die Bedingungen, der Aufnahme zuruͤckzublei⸗ ben, weil in der Naͤhe der zu errichtenden Kontumaz⸗-Anstalten fuͤr die Aufnahme von Reisenden nicht füglich gesorgt werden konne. Da die Ausfuhr aus dem Holsteinischen von Lebensmitteln und Schlachtvich frei ist, wenn die zum Transport derselben ge⸗ brauchten Personen sich demnaͤchst der Kontumaz unterwerfen, oder wenn diese Gegenstaͤnde auf der Cordonlinie von Personen aus den diesseits des Cordons belegener Distrikten, unter Beobachtung der ehdrigen Vorsichtsmaaßregeln, in Empfang genommen werden; da uͤbrigens 1 hier und Pinneberg ein Markt, namentlich fuͤr Schlachtvieh und aͤhnliche Waaren, jedoch mit Ausschluß des De⸗ tail-Handels, organisirt werden soll, woruͤber das Naͤhere noch fer⸗ ner bekannt gemacht werden wird, und auch die Einrichtung getrof⸗ fen ist, daß dem Durchgange aller sowohl Fracht- als . Posten nach Hamburg durchaus keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden sollen, und fuͤr die Desinfection der von Hamburg kommen⸗ den Brief-Posten auch schon gesorgt ist, Fahrposten von Hamburg und Ältong aber bis auf Weiteres nicht durchgelassen werden, die , ,, unter welchen Geldsendungen zu rechnen sind, auf der Konigk Daͤnischen Post erfragt werden können, so hat in Hochwet— ser Rath dies Alles zur offenklichen Kunde bringen wollen. Gegeben in Unserer Raths-Versammlung, Hamburg, den 14. Oktober 1851.“ J — Hannover, 14. Okt. Die Gesetz Sammlung enthält nachstehende, von dem Königlichen Kabinets⸗Ministerium unter dem
10ten d. M. erlassene Bekanntmachung: Nachdem die Cholera⸗-Krankheit seit dem Zten d. M. die Elbe bei Magdeburg üͤberschritten hat, dieselbe , am Sten d. M. zu Hamburg ausgebrochen ist und Königl. Preußischer Seits unter Auf⸗ hebung äller innerer Absperrungen ünd Kontumaßen der freie Ver⸗ kehr zwischen den jenseits und diesseits der Elbe belegenen Landes⸗ theilen hergestellt ist; so haben Wir uns überzeugen muͤssen, daß weder dein ferneren Vorbringen der Krankheit über die Grän— zen des Köͤnigrelchs bei dem steien und unvermeidlichen Verkehr init dem benachbarten infieirten Auslande, insonderheit mit der Stadt Hamburg, durch einen bewaffneten Absperrungs⸗ Cordon wirksam gewehrt werden konne, noch daß die zu Gehote stehen den militairischen Mittel überhaupt hinreichen würden, eine strenge Ab—= sperrung der zugleich bedrohten nördlichen, dᷣstlichen und suͤddstlichen Gränzen des Landes zu bewersstelligen und dauernd zu unterhalten. Wir haben daher, zugleich in Beruͤcksichtigung der wesentlichen Nachtheile, welche nach den in anderen Laͤndern gemachten Erfah⸗ rungen dem Erwerbe, Handel und Verkehr durch eine srrenge Hand⸗ habüng der uͤber Absperrungen und,. Kontumazen bes chenden Vor⸗ schriften erwachsen, folgende Verfügungen zu treffen beschlossen: I der an der Elbe von Artlenburg bis Schnacken burg aufgestellt ewesene Militasr⸗Cordon soll nach Af r Einziehung des damit n Verbindung stehenden Koͤnigl. Preußischen Cordons aufgehoben werden, und werden dort, wie an allen anderen bedrohten Landes. Gränzen, nur die Haupt- Eingangs- Punkte ane, mit bewaffneter Macht zur Unterstuͤtzzung der Polizei⸗Auhfsicht geschuͤtzt werden;
2) die beabsichtigten Land- Kontumaz-Anstalten treten nicht in Wirksamkeit, vielmehr wird der Jah en * Innern, ren, außen, unter Beobachtung der erforderlichen VorsichtsMagßre⸗ geln und der Legitimations Vorschriften nach den in den felgen⸗ den Artikeln enthaltenen naheren Bestimmungen zugelassen; 3) die Verbindung des diesseitigen Elb - ufers mit dem jenseitigen, namentlich mit Hamburg, soll in dem Maße ununterbrochen fort⸗ bestehen, daß ein freier Verkehr mit dem letzteren allen diessei⸗ . innerhalb einer Entfernung von drei Meilen von dem linken Elb ⸗- Ufer belegenen Staͤdten, Flecken, Dörfern u s w gestattet, dabei jedoch ihnen nachgelassen ist, sich selbst gegen jede Verbindung mit den inficirten und verdaͤchtigen Gegenden nach Maaßgahe der daruͤber von der Koͤnigl. Immediat⸗Kommission gegen die Cholera 6 erlassenden naͤheren Bestimmungen abzusperren; 4 diejenigen ewohner der inficirten Oerter, welche jenes nicht gesperrte Ufer⸗ Gebiet uͤberschreiten und sich in das Innere des . begeben wollen, so wie die Bewohner dieses Ufer⸗Gebiets selbst, můssen dur genügende Legitimations-Scheine beweisen, daß sie sich volle fun Tage lang an einem nicht angesteckten, von der Cholera verschont gebliebenen Orte jenes freien Gebtets aufgehalten haben. Gegen diejenigen, welche sich ohne Beobachtung dieser Vorsichts⸗Maaßregeln in das Innere des Landes einschleichen, ist nach der ganzen Steen⸗ ge der Bekanntmachung vom 1sten September d. J. zu verfahren; ) wenn wider Verhoffen die Krankheit auch in die hiesigen Lande eindringen sollte, so gilt dasselbe, was in Ansehung der Elb⸗ ufer in den vorstehenden Artikeln vorgeschrieben ist, auch fuͤr die Umge⸗ bung des infieirten Orts, indem sodann jedem in einem Umtreise von 38 Meilen von diesem belegenen Orte der freie Verkehr mit dem in fieirten gestattet, keinem aber die ohnehin im Inneren des Lan— des allgemein gestattete freiwillige Absperrung benommen seyn soll und jedem Bewohner dieses Rahons nur dann die Ueberschreitung desselben vergönnt ist, wenn er sich uͤber einen fuͤnftaͤgigen Auf enthalt an einem gesunden Orte gehörig auszuweisen vermag. — 6) Briefe und giftfangende Wagren aus den insicirten Orten, so wie die Efekten der Reisenden, sind dem vorschriftsmäͤßigen Desin⸗ feetions⸗Verfahren zu unterziehen, wenn sie das freigelassene Ge⸗ biet überschreiten. Den Königl. Land⸗Drosteien und der Berghaupt—⸗ mannschaft zu Klausthal bleibt es uͤberlassen, die Orte zu bestimmen, wo dies Verfahren in Ansehung der Waaren und Effekten der Rei⸗ senden vorgenommen werden soll. Die mit der Post versandten aͤckereien und Briefe sind der Desinfeetion auf dem naͤchsten Post— Bureau zu unterzichen. ⸗ Auch die Reisenden in den uͤbrigen Theilen des Landes haben sich hinfuͤhro mit Legitimations-Karten über den Gesundheitszustand ihres letzten Aufenthaltsorts zu verse⸗ hen. Uebrigens bleiben nicht nur alle Vorschriften der Bekanntma— chung vom . Sept d. J uber die Legitimation der Reisenden in so weit bestehen, als sie nicht durch gegenwaͤrtige Verordnung eine Aenderung erlitten haben, sondern es wird auch den Obrigkeiten und Polizei⸗Behoͤrden eine geschaͤrfte Beobachtung derselben eimpfohlen.“
Unter dem nämlichen Datum ist von der Königlichen Imme— diat⸗Kommission gegen die Cholera ein Publikansum etlassen, welches in Ansehnng der, unter dem 13. Juni ergangenen, das Verhalten bei der Annäherung oder dem Ausbrüche der Astati— schen Cholera betreffenden Ministerial⸗Instruction, abändernde und erweiternde Bestimmungen enthält. —
Die Elb-Cordon-Brigade ist wieder aufgelöst. Die Trup— pen-Abtheilungen, welche jene Brigade gebildet hatten, werden an einem von dem Commandeur, Obersten von Düring, zu he— stimmenden Tage entlassen, und treten für selbige alsbann die gewöhnlichen Dienstverhältnisse wieder ein.
Seine Königliche Hoheit der Vice⸗Koönig ist gestern nach Oldenburg, zu einem Besuche bei Sr. Königl. Hoh. dem Groß⸗ herzoge, abgereist und wird auf der Rückreise sowohl nach Bre— merhafen, um die dortige Hafen-Anlage in Augenschein zu nehmen, als auch nach Verden, Behufs Besichtigung der daselbst ausgeführten Deichbauten, sich begeben. Se. Königl. Hoheit werden am nächsten Montage hier zurück erwartet. ö
tale n.
— — Rom, 1. Oktbr. Nachstehendes ist, in getreuer Uebersetzung des Lateinischen Originals, die Päpstliche Bälle, in deren Folge der Botschafter Dom Miguels am 2tsten vori— gen Monats Audienz bei dem Papste gehabt hat: „Papst Gregor, der Knecht der Knechte Gottes, zu künftigem Gedachi⸗ niß. — Die Sorge für die Kirche, welche die Römischen Bi⸗ schöfe, dem ihnen von Gott anvertrauten Hirten-Amte über die christliche Heerde gemäß, unablässig beschäftigt, treibt dieselben dazu an, Alles, was in allen Ländern und hei allen Völkern die gute Verwaltung der Religion, so wie das Heil der Seelen be— fördert, eifrigst ins Werk zu richten. Die Beschaffenheit der Zeit ist indessen von der Art, und der Wechselsälle und Verände⸗ rungen in der Regierung und dem Zustande der Staaten sind so viele, daß jene dadurch nicht selten gehindert werden, die geist— lichen Bedürfnisse der Völker schnell und mit Feeiheit zu befrie— digen. Die Autorität der Päpste kann nämlich hauptsächlich von denen, die nach weltlichen Gesichtspunkten urtheilen, in einem gehässigen Lichte dargestellt werden, als ob jene nämlich, von Parteigeist getrieben, irgendwie ein Urtheil über die Rechte der Personen fällen wollten, wenn sie in Ländern, wo mehrere um die Herrschaft streiten, in Bezug auf die dortigen Kirchen und insbesondere auf die Bestätignng der Bischöfe erwas beschließen und zu diesem Behufe mit denen unterhandeln, welche daselbst faktisch die oberste Gewalt besitzen. In diesen gehässigen und und verderblichen Verdacht sind die Römischen Päpste zu allen Zeiten gerathen, obschon ihnen daran, daß dessen Ungrund offen— bar werde, so viel liegt, als das ewige Heil derer werth ist, de— nen aus dieser Ursache der geeignete Beistand verweigert oder doch länger, als billig, vorenthalten wird. — Nur dies hatte Unser Vorgänger, Clemens V., seligen Audenkens, im Auge, als er auf dem allgemeinen Concilium in Vienne in einer höchst heilsamen Bulle bevorwortete, daß, wenn der Papst Jemanden mit dem Titel irgend einer Würde nach sicherer Kunde in Wor— ten, Bullen oder Briefen benene, ehre, oder auf irgend eine andere Weise behandele, dies nicht so verstanden werden dürfe, als wolle er denselben dadurch in jener Würde bestätigen oder ihm ein neues Recht verleihen. — Dasselbe hat auch Johann XXII. aufs deutlichste kund gethan, als er dem Robert WBeuce, der als König der Schotten auftrat, in Briefen, um der Ein— tracht wislen, den Königstitel ertheilte, wohl wissend, daß dadurch, der Bestim der Clementinischen Bulle gemäß, weder dem Rechte des Königs von England ein Abbruch geschehe, noch je— nem ein neues Recht verliehen werde. Was er nicht nur in zwei Briefen an Robert selbst ausgesprochen, sondern auch in einem Gußerst verbindlichen Schreiben dem Könige Eduard von England, mit dem jener um die Herrschaft Englands kämpfte, ausdrücklich in Erinnerung gebracht, nämlich: daß er nicht glqu— ben möge, es werde durch diese Titulatur das Recht eines von ihnen beiden vermehrt oder geschmälert. — In ähnlicher Wesse verfuhr Pius II., als zwischen Kaiser Feiedtich und Matthias, dem Sohne Hunyad's, um die Herrschaft von Ungarn gekämpft wurde; er erklärte nämlich, derjenige werde, dem Brauche ge— mäß, von ihm König genannt, der die Herrschaft besitze, wo— durch, wie er glaube, keinem eine Beeinträchtiginig widerfahre. — Diese Handlungsweise, die, wie wir wissen, von dem Papst⸗ lichen Stuhle seit den dͤltesten Zeiten beobachtet worden ist, hat
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