.
welche, von einlgen Soldaten unterstützt, die Streitenden aus⸗ einanderbringen wollte, wurde mit Steinwürfen empfangen, be⸗ mächtigte sich aber mit Hülfe einer Compagnie Linientruppen endlich einiger zwanzig Amerikaner, die sich bis in das Tauwerk ihrer Schiffe geflüchtet hatten. Mehrere Soldaten wurden ver⸗ wundel und dadurch genothigt, von ihren Waffen Gebrauch zu machen.“
In Folge der von dem Königl. Gerichts hofe zu Toulouse eingeleiteten Untersuchung über die Unruhen in Villefranche, sind zoanzig K derselben verhaftet worden; einer hat die Flucht ergriffen. .
r 66 Cabet, Deputirter des Departements des Goldhügels, hat eine Broschüre, betitelt: „Gefahren der gegenwartigen Lage“, in Form eines Berichts an seine Kommittenten herausgegeben.
Der Dey von Algier wird, dem Vernehmen nach, in eini⸗ gen Tagen nach Livorno abreisen, aber bald wieder hierher zu⸗ rückkehren. ;
Den neuesten Nachrichten aus Algier zufolge, herrscht dort die vollkommenste Ruhe. Heftige Südwinde üben auf die öffentliche Gesundheit einen verderblichen Einfluß. Eines der Hauptübel dieser Kolonie ist der Wucher; dortige Kaufleute er⸗ oöthen nicht, Geld mit 4 pCt. monatlicher Zinsen zu verleihen. Man will Versuche machen, die Zucht der Cochenille in Al⸗ gier einzuführen; ein Amerikaner aus Santa-Fé⸗de Bogota vird 1260 mit ihrem Saamen versehene Nopalpflanzen dort⸗ hin bringen. ( .
Der Messager des Chambres äußert über, die Grie⸗ chische Angelegenheit: „Wir. erfahren, daß die Griechische Flotte nicht ganz untergegangen ist, wie es ansangs hieß. Obgleich Admiral Miaulis Befehl gegeben hatte, alle Schiffe annnünden, so wurde dem Unglück doch theilweise durch die Sorgfalt des Russischen Admirals gesteuert. Nur vier Schiffe wurden in Brand gesteckt, aber leider sind es die bedeutendsten der Flotte. Die Griechen werden lange Zeit den Verlust ihrer schoͤnen Fre⸗ gatte „Hellas“ und den eines gut ausgerüsteten Damypschiffes zu seklagen haben. Die beiden Parteien, welche Griechenland scheiden, werden hier in Paris durch Griechen von jeder der beiden An⸗ schten repräsentirt, welche uns Briefe mit ganz widersprechenden Details liber die Verbrennung der Flotte mitgetheilt haben. Wir innen über diesen ernsten. Zwist, der in diesem Augenblick die Aufmerksamkeit der drei Mächte, welche die Unabhängigkeit Grie⸗ chenlands gegründet hahen, in Anspruch nunmt, nicht entschei⸗ den. Prüfen wir die Beschwerden, welche gegen den Grafen JCapodisirias vorgebracht werden, so können wir uns nicht ver⸗ ehlen, daß sie ernst und zahlreich sind. Anfangs war er der Abgott Griechenlands; man übergab ihm vertrauensvoll eine un— deschränkte Gewalt, hob sogar auf seinen Antrag die Reprä—⸗ entanten⸗Versammlung auf und stellte ihm nur einen Senat, dessen Mitglieder er selbst nach Belieben ernen⸗ nen konnte, als Kontrolle an die Seite. Seit zwei Jahren aber wirft inan ihm vor, er habe seinen Despotismus dis auf einen unerträglichen Grad getrieben. Man beschuldigt ihn, alle moͤgliche Machinationen angewandt zu haben, um den Prinzen Lröopolb von der, Annahme des Griechischen Thrones abzuhalten. Er soll das Brlefgeheimniß häufig verletzt haben, um Stoff zu volitischen Projessen zu finden, die Unabängigkeit der Gerichte urch willkürliche Absetzungen und Anstellungen gebrochen, sich der Preßfreiheit und der Verbreitung des höheren Uuterrichts vidersetzt, seinen Kreaturen zum Nachtheil des Staats Lände⸗ een abgetreten haben und in allen seinen Beschlüssen durch die Solda⸗ n Kolokotronis unterstüßzt worden seyn. Dies ist ein Theil der von den Dissidenten gegen den Präsidenten vorgebrachten Beschuldigungen. Die Verbrennung der Flotte durch Miaulis, eine Handlung, die Ir noch immer für eben so verbrecherisch als unheilvoll halten, peweist wenigstens, bis zu welchem Grade der Aufregung die Regierung des Grasen Capodistrias die Köpfe der Griechen ge⸗ bracht hat. Es ist also dringend, daß die drei Mächte inter⸗ veniren und als Schledrichter zwischen den beiden Parteien auftreten, welche den neuen Staat ganz aufzulösen drohen. Der Präsident hat eine National-Versammlung nach Argos, die Hydrioten haben eine andere auf ihre Insel zusammenberufen. Man darf diese Spaltung nicht noch tiefer einwurzeln lassen, nd es sst zu diesem Behuf nothwendig, daß eine von der ma— ellen Gewalt beider Parteien völlig sreie Versammlung un⸗ ter dem Schutze der neutralen Mächte ruhig berathschlagen
lönne.“
Großbritanien und Irland.
London, 19. Okt. Die Majorität des Oberhauses ist (wie enige Blätter wissen wollen), um die Ernennung neuer, Pairs zu vermeiden, zu großen Konzessionen bereit, wodurch die neue ul, die im Wesentlichen auf derselben Basis, wie die des Lord John Russell, beruhen soll, leichteren Eingang sinden wird. Der Herzog von Cumberland, und Lord Wharncliffe haben bereits ange Unterredungen darüber mit den Herzogen von Susser und Richmond, so wie mit dem Marquis von Lansdowne, gehalten. Die Furcht vor ferneren Unruhen mag den größten Antheil daran aben. Die Regierung hat gewisse Mittel in Händen, um den Torh-Lords zu anderen Gesinnungen au verhelfen, nämlich ih⸗ en und ihren Anverwandten alle ihre Stellen und Einkünfte, s Lord-Lieutenants der Grasschaften z., zu entziehen und n Penssonen und Einkünfte ihrer Familien einzuziehen; serner e Ausschreiben füc alle geschlossene Burgflecken bei einer neuen Harlamentswahl zu unterlassen.
Lord Glenihen, und nicht der Marquis v. Queensbury, ist um Kammerherrn der Königin an die Stelle des Grafen von Howe ernannt worden. Admiral Sir Byam Martin ist eben⸗ ls seines Amtes als Controlleur der Maxine entlassen.
Dem Morning-Herald zufolge, wäre unser Minister der usmoärtigen Angelegenheiten, Lord Palmerston, keinesweges ein Vegünstiger der Reform. Während der langen Debatten über e Bill im Unterhause soll er nicht ein einziges Mal zu Gun⸗ sten derselben aufgetreten seyn, vielmehr immer schweigend sich ve halten hahen.
Am Donnerstage hielt der politische Verein von Birmingham eine Zusammenkunft, worin unter anderen Resolutionen eine Adbresse an den König beschlossen wurde, um ihn zu bitten, 100 neue Pairs zu ernennen, um die Reform-⸗-Bill durchzusetzen, und Ich aller Annäherung zu den Anti⸗Reformers zu enthalten. Im hiesigen Kirchspiele Mary⸗le⸗bone will man eine National-Garde richten. Die Radikalen hegen den Verdacht, daß es damit auf die Unterdrückung der unteren Volksklassen abgesehen sey, weil die Pariser National-Garde aus der Mittelklasse besteht und das Volk im Zaume zu halten dient. Man hat deswegen vorgeschla— gen, eine populaire Garde zu organisiren, um den reicheren Bür⸗ gern das Gegengewicht zu halten. Die arbeitende Klasse soll sede Woche von ihrem kärglichen Lohne etwas zur Seite legen, um Gewehre und Bajonette kaufen zu können, ohne sich an Uni⸗ form und sonstige Zierratben zu kehren. .
Der Niederländische Botschafter, Herr Falck, leidet seit eini⸗
M
gen Tagen an der Gicht und hat daher bei den letzten Konfe⸗ renzen der Bevollmächtigten nicht süigegen seyn können; der Baron van Zuylen van Nyevelt hat sich jedoch bei jeder Ver⸗ sammlung derselben auf dem auswärtigen Amte befunden. Unser berühmter Portrait⸗Maler Pickersgill ist aus Paris zurückgekehrt, wo er die Bildnisse von Lafayette, Alexander von Humboldt und Cuvier gemahlt hat. . Durch das Paketboot „Duke of York“ sind Briefe aus Bo⸗
gota vom 22. Aug., aus Carthagena vom 2. Sept. und aus
Jamaika bis zum 17. Sept. eingegangen. Die Nachrichten aus Tolumbien lauten eben so wenig zufriedenstellend als dee frühe⸗ ren. Flores in Bogota und Luque in Carthageng kommandi⸗ rend, scheinen sich beinahe gegenseitig den Krieg erklärt zu haben. Ersterer hat Truppen nach Panama gesendet, um die dortigen Einwohner zum Gehorsam zurückzubringen, und Luque ist an der Spitze einer Mannschaft von Carthagena abgesegelt, um die Ein⸗ wohner gegen die Truppen von Bogota zu beschützen. Die po⸗ litischen Zwistigkeiten lassen binnen kurzem eine neue allgemeine Aufregung befürchten; die Generale Obando und Cassare streiten sich um die oberste Gewalt und werden Jeder durch eine zahl⸗ reiche Partei unterstützt. Es ist die Rede davon gewesen, einen neuen Zoll auf 45 Prozent auf alle Güter zu legen, welche von Earthagena nach dem Innern von Columdien gehen, indeß hat man Hoffnung, daß dieser Plan nicht ins Werk gesetzt werden wird. - Die Jamaika⸗Zeitungen berichten, daß bei dem Orkan in les Cayes (s. Nr. 295 der Staats ⸗Zei⸗ tung) über 600 Menschen ums Leben gekommen sind. Zwei Amerikanische und ein Haytisches Schiff sind aufs Land gewor⸗ fen worden und gänzlich verunglückt. Eine Französische Fregatte war im Begriff, von Jaemel nach les Cahyes zu segeln, um die Einwohner mit Lebensmitteln zu versehen. Am 11ten ist in Ja⸗ maika eine Erderschütterung bemerkt worden.
Im Monat Mai ist die Englische Brigg „Maria“ an der Küste von Afrika von Seeräubern angefallen und der Capitain und ein Theil der Mannschaft ermordet worden. Einige Ma⸗ trosen, welche, nachdem sie bereits in Gesangenschaft gerathen waren, Gelegenheit fanden, in einem Boot zu entwischen, sagen aus, daß das Kaperschiff während des Gefechts gar keine Flagge, nach demselben aber die Spanische aufgezogen habe. Die Mann⸗ schaft der Seeräuber habe aus ungefahr 100 Leuten, worunter sich Portugiesen, Spanier und Amerikaner befunden hätten, bestanden.
Im Drury⸗-Lane-Theater wurde vorgestern zum ersten Male ein Srama: „Hyder Llli“ aufgeführt, in welchem ein Löwe aus der Menagerie des Herren Martin die Hauptrolle spielt und au⸗ ßerdem noch mehrere Löwen, Affen, Klapperschlangen, ein Tiger, ein Lama und ein Pelikan zum Theil als agirende und zum Theil als stumme Personen auftreten.
RNR ieder land e.
Aut dem Haag, 21. Okt. Vorgestern Abends ist Se. Königl. Hoheit der Prinz, von Ceanien zur Armee abgegangen. Des Prinzen Friedrich Königl. Hoheit ist aber noch hier zurück⸗
eblieben.
. Dem Vernehmen nach, hat der König Herrn van Asch van Wyck zum Präsidenten der zweiten Kammer der Generalstaaten ernannt, da Herr van Randwyck den Wunsch zu erkennen gege⸗ ben hat, daß man bei seinen hohen Jahren und seiner Kränklich⸗ keit auf ihn keine Rücksicht nehmen möge. —
Gestern wurde in dem Amsterdamer Bürger⸗Waisenhause das unter Leitung des Architekten de Greef von dem Bildhauer Sigault verfertigte Denkmal van Speyk's feierlich eingeweiht. Der mit Segeltuch überdeckte offene Platz des Waisenstifts bil⸗ dete den Hörsaal, in welchem der Professor ten Ter in Gegen⸗ wart der fiädtischen und Regierung s-Behörden nach einer musi⸗ kalischen Einleitung und einem Gesange der Waisenknaben eine der Feier angemessene Rede an die zahlreiche Versammlung hielt. Hierauf wurde das Denkmal enthüllt, welches eine dem Helden geweihte, mit einem, eisernen Gitter umgebene, offene Gruft darstellt, deren Wände und Boden mit Marmor ausgelegt find; auf einer der Wände ist eine Inschrift ange⸗ bracht, welche van Speyks Namen, das Datum seiner Ge— burt (31. Januar 1802), das seiner Aufnahme in das Waisen⸗ haus (5. Februar 1813), seines Eintritts in den Seedienst (21. Februar 1820), so wie das seines am 5. Februar d. J. erfolgten Heldentodes, meldet.
Amsterdam, 21. Okt. Beim Beginn unserer heutigen —
Börse waren die Course sämmtlicher Staats-Papiere etwas nie⸗ driger, als gesiern, weil sich das Gerücht verbreitet hatte, daß die Londoner Beschlüsse keine Annahme finden würden; am Ende hoben sich jedoch die Course wieder, da man aus Antwerpen die Nachricht haben wollte, daß nicht allein Leopold die Beschlüsse annehme, sondern daß auch an den dortigen Vertheidigungs⸗ Werken nicht weiter gearbeitet werde. (Vergl. das Schreiben aus Brüssel.)
Brüssel, 20. Okt. In der heutigen Sitzung der Reprä⸗ sentanten-Kammer erftattete der Rinister der auswär— tigen Angelegenheiten seiner Anzeige gemäß einen aus⸗ führlichen Bericht über den Zustand der Unterhandlungen und theilte der Kammer folgende Aktenstücke mit:
. Zusendungs-Schreiben.
Schreiben an Herrn van de Weyer. Die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten Oesterreichs, Frankreichs, Großbritaniens, Preu⸗ ßens und Rußlands haben, nachdem sie alle ihnen von dem Belgi⸗ schen Heren Bevollmaͤchtigten gemachte Mittheilungen über die Mittel, einen Definitiv Traktat in Bezug auf die Trennung Bel⸗ giens von Holland abzuschließen, reiflich in Erwägung geiogen, zu shrem Bedauern in jenen Mittheilungen keine Annaͤherung zwischen den Meinungen und Waänschen der Lirckt interessirten Par⸗ teien gefunden — Da sie aber die Fragen, deren sofortige Lösung' für Europa ein Bedürfniß geworden ist, nicht laͤn⸗ ger unentschieden lassen konnen und gezwungen sind, dieselben zu loͤsen, wenn sie nicht das unberechenbare Ungluͤck eines allgemei⸗ nen Krieges daraus entspringen sehen wollen: da sie ferner über alle streitige Punkte durch die Mittheilungen des Belgischen Herrn Bevollmächtigten und der Herren Bevollmaͤchtigten der Niederlande hinreichend aufgeklaͤrt sind, so haben die Unterzeichneten nur einer Pflicht gehorcht, welcher ihre Hoͤfe sich sowohl gegen sich selbst, als gegen die anderen Staaten zu entledigen haben, und die bis jetzt durch alle Verfuche einer direkten Verssͤhnung zwischen Holland und Belgien noch unerfuͤllt geblieben ist; sie haben nur einer immer drin⸗ gender werdenden Nothwendigkeit nachgegeben, indem sie die Be⸗ dingungen eines definitiven Arrangements festgesetzt haben, wel⸗ ches Europa, als Freundin des Friedens und berechtigt, die Fort⸗ dauer desselben zu verlangen, seit einem Jahre in den von den beiden Parteten gemachten Vorschlaͤgen, oder in anderen, welche abwechselnd von einem Theil angenommen und von dem anderen verworfen wurden, vergeblich ersehnt hat. — Bei den Bedingungen, welche die anliegenden 24 Artikel enthalten, ist die Londoner Konferenz verpflichtet gewesen, nur auf die Regeln der Billigkeit Ruͤcksicht zu nehmen. Sie ist den Eingebungen des sie beseelenden lebhaften Wunsches gefolgt, die Interessen mit den Rech⸗ ten in Einklang zu bringen und gin sowohl als Belgien gegen⸗
. 6
n, einen friedlichen Zustand des am 8. November 1785 abgeschlossenen Desinitiv⸗
itig vortheilhafte a fenen er J ö. in , Din g ahr rtl.
welche, auf eine gaͤnzs folgend, weniger na wozu selbst
seltige Vortheile, gute Graͤnze ritorial⸗Besitzes, eine eine Theilung der Schulden zu gewaͤhren, Gemeinschaft der Lasten und Vortheile enauen Berechnungen, eliefert worden waren, weniger nach nen und Traktate, als mit der Ab Wohlstand der beiden
en Bestimmungen r
lirt werden, und i aͤßhei Artikels folien sich / n Gemaͤßheit des
ommissarien, die von beiden Seiten werden, uͤber die Anwendung seiner Dispositionen verstaͤndigen. rtikel 108 his einschließlich 117
ongreß⸗Akte in Bezug auf die freie Schif= J luͤsse sollen auf die Strome und fbaren Fluͤsse angewendet werden, welche das Belgische und sche Gebiet trennen oder durch beide fließen. Schiffahrt auf der Schelde betrifft, so wird festgesetzt, daß tsen⸗ und Tonnenrecht, so wie die Instanderhaltung der rchfahrten stromabwaͤrts von Antwerpen, gemeinschaftlich beauf⸗ meinschaftliche Beaufsichtigung welche von beiden Seiten zu ck zu ernennen sind; daß maͤßige Lootsen⸗Gebuühren durch e Verabredung festgesetzt und fuͤr den Belgischen und ändischen Handel gleichniaͤßig erhoben werden sollen. Es wird ise festgesetzt daß die Schiffahrt auf den die Schelde und n verbindenden Flüssen, um von Antwerpen nach dem hein zu kommen und vice versa, gegenseiti en Zoͤllen unterworfen werden soll, we
3. Die Bestimmungen der er allgemeinen Wiener K ort der Ströme und schiffbaren 5
kleinlichen und mal die Materialien Strenge der Conventso u erleichtern und den vertheilt worden tigten auffordern, die oben erwaͤhntg ers ken die Unterzeichneten noch: 1sten] as Werth eines feierlichen Va
schen Regierung und den funf Maͤcht die fuͤnf Maͤchte die Ausfuͤhrung desselln wenn die Artikel von den beiden Parten solche Wort fuͤr Wort in einen direln und Belgien eingeruͤckt werden sollen un halten darf, als das Angeldöbn welche zwischen den beiden sn
die Lasten u befördern, Belgischen Herrn Bevollmaͤch Artikel zu unterzeichnen, bemer daß diese Artikel alle Kr trages zwischen der Belgi ollen; 2tens, da garantiren; Ztens, daß, angenommen worden sind Traktat zwischen Holland derselbe außerdem nichts weiter ent des Friedens und der Freundschaft, dern und ihren Monarchen fortan bestehen sollen; 4tens, unter den Auspieien der Londoner Konferenz gezeichnete Trat ünf Maͤchte stehen soll; ten Hande ein Ganzes bilden und ken zuf daß sie die schließliche m en ges cheidung der fuͤnf Maͤchte enthalten, welch Hetrag aftliche Uebereinkunft entschlossen sind, die ginn
Annahme der erwaͤhnten Artikel selbst herks (ri
aft und allen tigt werden sollen, und daß di issarien anvertraut werden so
frei bleiben und nur ; e vorlaͤufig fuͤr den l der beiden Laͤnder dieselben seyn sollen. Es werden im Ver⸗ eines Monats von beiden Seiten Kommissarien nach Antwer⸗ ndt werden, um sowohl den definitiven und bestaͤndigen dieser Zölle festzustellen, als auch um uͤber ein allgemeines nt zur Ausführung der Bestimmungen des gegenwaͤrtigen lels uͤbereinzukommen und darin die Ausübung des Fischfang⸗ echtes und des Fisch⸗ Handels auf der Schelde zu begreifen, und ar auf dem Fuß einer gaͤnzlichen Reeiprocitaͤt zu Gunsten der Un⸗ erthanen beider Laͤnder. Stande gekomme
unter der förmlichen Garantie der f daß die in Rede stehenden Artikel Trennung zulassen; t unwiderrufliche durch eine gemeinsch liche und vollkommene int wenn eine der beiden Parteien dieselbe verwerfen sollt.. iese Gelegenheit, den Belgische o osgezeichneten Hochachtung zu vn
Wessemberg, Talleyrand, Pa fannten Strtmen u Bülow, Lieven, Matuszewiez““ inder frei bleiben,
ens endlich,
Die Unterzeichneten ergreifen d Herrn Bevollmaͤchtigten ihrer au
(gez) Esterh az y, merston, II. Tert des Friedens⸗Traktates. Das Belgische Gebiet soll aus den P Brabant, Lüttich, Namur, Hennegau, West⸗ Limburg gebildet werden, wie st konstituirten vereinigten Koͤnigreichs der Nied het t haben, jedoch mit Aüsnahme der im Artikel b Urt. Das Belgische Gebiet soll außerdem den n hen, nen Theil des Großherzogthums Luxembur ; Majestaͤt der Koͤnig der Luxemburg, willigt darein, daß in g die Graͤnzen des Belgischen 6e ogen werden: zwischen Rodange, das dem Großha— emburg verbleiben, und Athus, das an Belgin foll näch beiliegender Charte cine Linie gezogen ma Arlon und dessen Weichbild, so wie n an Belgien lassend, zwischen M und Clemency, das du
unterdessen, und bis besagtes Reglement n feyn wird, foll. die Schifffahrt auf den vorbe⸗= nd schiffbaren Fluͤssen fuͤr den Handel der beiden welche in dieser Beziehung provisorisch den Tarif 1831 zu Mainz unterzeichneten Vertrages wegen n Rheinschifffahrt, so wie die anderen Bestimmungen dieses annehmen werden, in so weit dieselben auf die Strome ren Fluͤsse, welche das Hollaͤndische und Belgische Ge⸗ rennen oder durch beide fließen, 19. Der Gebrauch der Kanaͤle, welche durch beide Laͤnde wird fortfahren, frei und den Bewohnern gemeinschaftsich t ist, daß sie solche gegenseitig : edingungen, benutzen, und daß von beiden maͤßige Abgaben für die Kanalschifffahrt erhoben andels⸗ Straßen durch ben durchaus frei und koͤnnen un⸗ Der Gebrauch der
rovinzen Sin ] ber Ost⸗ Flandern Vertrages, Antwerpen und e solche einen Theil d im Jahre 1815 lande ausgemacht zeichneten Distrikte. Artikel 2. angegebe sich begreifen. Großherzog von Großherzogthume biets folgendermaßen gez Graͤnze ab, zogthume Lur gehdren wird, den, welche, die Straße von rlon nach Bastogne, an f Belgischem Gebiete liegen, verbleiben wird, hindurch r Ort gleichfalls dem Großherzogthum on Steinfort wird sich diese Linie in der Ritz Heebus, Guirsch, Oberpalen, Grende, Nothom bis nach Martelange verlaͤngern, so daß Heeg Nothomb und Pareth an Belgien gehb— Oberpalen, Perlé und Martelan Sure entlang, wo der T rd, herunterlaufen i von wo sie so
Anwendung finden koͤnnen.
u seyn; worunter zu verstehen ind. zu den
Beiten nur
Mastricht und Sittard ble er keinem Vorwand gehemmt werden, durch diese beiden Staͤdte gehend, nach den darf nur maͤßigen Zoͤllen, zur so daß dem Transito⸗
die Staͤdte Von der
Straßen, welche, d Hraͤnzen Deutschlands fuͤhren, Unterhaltung der Wege, unterworfen werden, Handel keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, und daß, ver⸗ sttelst der eben erwahnten Zoͤlle, diese Straßen in einem guten und dadurch geeignet seyen, den Handel In den Faͤllen, wo in Belgien eine neue Btraße oder ein neuer Kangl dem Hyollaͤndischen Kanton Sittard Hegenüber erbaut würde, soll es Belgien freistehen, von Holland, in diesen Faͤllen seine Einwilligung nicht vorenthalten wird, daß die erwaͤhnte Straße oder der erwahnte Kanal demselben Plan, ganz auf Kosten Belgiens, durch den Kan⸗
Straße von A saney, das au Großherzogthume Luxemburg u endigen, welche
zustande erhalten werden
geht, um hi ö u erleichtern.
Steinfort ; verbleiben soll, tung von Eischen,
areth und Perle u verlangen,
ogthume verbleiben, die jetzig at, soll jene Linie der genawngs
Fapltal vom Debet des g es Schatzes des Koͤn roßen Buches
Osten, der ge und dem Holl und gar Sr. M ner Eigenschaft ; es mit Holland zu vereinigen,
ufer der Maas soll vom st
werden un
zwischen Holland und Bel vom Art. 6 des zwischen dem Deut
chen Katser und den Genern
. 2
Lande, in welchem sie liegen. Es versteht sich, daß diej = pitalien, welche zur Erbauung dieser i eh chen rn r , sind, in den besagten Lasten (inbegriffen bleiben, in so weit sie noch nicht zurückbezahlt worden sind, und daß diese Ruͤckzahlungen zu einer Liquidation Anlaß geben koͤnnen. Art. 17. Alle Sequester, welche in Belgien waͤhrend der Unruhen und aus politischen Gruͤnden auf Patrimonlal⸗Guͤter oder Domainen gelegt worden sind, werden ohne Verzug aufgehoben, und die rechtmaͤßigen Eigenthuͤmer werden unverzuͤglich wieder in den Genuß der er fh ten, Guͤter oder Do⸗ mainen versetzt. Art. 18. In beiden Laͤndern, deren Trennung in Folge der gegenwaͤrtigen Ärtikel stattfindet, haben die Einwoh⸗ ner und Eigenthüͤmer, welche ihren Wohnsitz von einem Lande in das andere verlegen wollen, zwei Jahre lang die Freiheit, uͤber ihr bewegliches und unbewegliches Eigenthum, von welcher Art es auch seyn mag, zu verfugen, es zu verkaufen und den Erlös aus diesem Verkauf entweder in baarem Gelde oder in anderen Gegen⸗ staͤnden mitzunehmen, ohne daß man sie daran verhindern oder ihnen andere Abgaben auflegen kann, als die jetzt in beiden Laͤndern in Kraft seyenden. Es ist verstanden, daß jetzt und fuͤr die Zukunft auf die Erhebung der Abzugsgelder von Personen und Guͤtern der Hollaͤn⸗ der in g en und der Belgier in Holland verzichtet wird. Art. 19. Die Eigenschaft eines beiderseitigen Unterthans wird anerkannt und aufrecht erhalten. Art. 2). Die Bestimmungen der Artikel 11 bis einschließlich 21 des zwischen Oesterreich und Rußland am 3. Mai 1315 abgeschlossenen raktates, der einen Theil der Haupt⸗Akte des Wiener Kongresses ausmacht, welche sich auf beiderseitige Unter⸗ thanen, auf die vorzunehmende Wahl des Domieils, auf die Rechte,
welche sie als Unterthanen beider Staaten genießen, und auf die
nachbarlichen Verhaͤltnisse bei dem Besitzthum, welches durch die Graͤnzen durchschnitten wird, beziehen, sollen auf die Eigenthuͤmer Anwendung finden, welche sich in Holland, im Großherzogthum Luxemburg oder in Belgien in dem durch die erwaͤhnten Bestim— mungen der Wiener Kongreß⸗Akte vorgesehenen Fall befinden. Da die Abzugsrechte von jetzt an zwischen Holland, dem Großherzog⸗ thum Luzemburg und Belgien aufgehoben sind, so versteht es J, daß das, was sich in den eben erwaͤhnten Bestimmungen auf diese Rechte bezieht, in den drei Laͤndern nicht in Kraft tritt. Art. 21. Niemand kann in den Laͤndern, welche an⸗ dere Herrscher erhalten, wegen irgend einer direkten oder indi= rekten Theilnahme an politischen Ereignissen zur Rechenschaft gezogen oder beunruhigt werden. Art. 22 Die Pensionen und War⸗ tegelder werden in der Folge von beiden Seiten allen sowohl Mi⸗ litair⸗ als Civil⸗Berechtigten, den vor dem 1. Nov. 1839 in Kraft gewesenen Gesetzen gemaͤß, ausbezahlt. Man ist uͤbereingekommen, daß die Pensionen und Gehalte der Berechtigten, welche in den Ge— bietstheilen geboren sind, die jetzt zu Belgien gehoͤren, dem Belgi⸗ schen Schatze, und die Pensionen und Gehalte ,, Berechtig⸗ ten, welche in den Gebietstheilen geboren sind, die jetzt zu Holland gh, dem Hollaͤndischen Schatze zur Last fallen sollen. Art, 25. lle Reeclamationen Belgischer Unterthanen gegen Privat⸗Etablisse⸗ ments, als Wittwen Kassen u. s. w, werden von der gemischten Li⸗ quidations⸗-Kommission, deren im Art. 13 Erwaͤhnung geschicht, un⸗ tersucht und nach Inhalt der Reglements solcher Institute entschie⸗ den. Die hinterlegten Cautionen, gerichtlichen Depots u s. w. wer⸗ den den Berechtigten auf Vorzeigüng ihrer Anspruͤche ebenfalls zu⸗ růckge eben. Wenn Belgische ünterthanen aus den sogenannten Franzoͤsischen Liquidationen noch Anspruͤche geltend zu machen ha⸗ ben, so werden dieselben ebenfalls von der benannten Kommission untersucht und liquidirt. Art. 24. Unmittelbar nach dem Aus⸗ tausch der Ratificgtionen des zwischen den beiden Parteien ab⸗ zuschließenden Traktates werden den respektiven Befehlshabern der Truppen die noͤthigen Befehle zur Raͤumung der Gebietstheile, Staͤdte, Platze und Oerter gegeben, welche unter andere Herrschaft kommen. Die daselbst, befindlichen Civil Bebörden empfangen zu gleicher Zeit die noͤthigen Befehle zur Uebergabe dieser Gebiets⸗ theile, Staͤdte, Platze und Herter an die Kommissarien, welche zu diesem Zweck von beiden Theilen ernannt worden lind. Diese Raͤumung und diese Uebergabe werden auf solche Weise vollzogen, daß sie in einem Zeitranme von 14 Tagen oder fruͤher, wenn es moglich ist, beendigt seyn können. (Gez. Esterhazy, Wessemberg; Talleyrand; Palmerston; Bülow; Licven, Matuszewiez.“ IIl. Zweites Begleitungs-Schreihen. „Den unterzeichneten, Bevollmaͤchtigten der Hoͤfe von Oester⸗ reich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland, bleibt, nachdem sie dem Herrn Bevollmaͤchtigten Belgiens die ihrer Note vom heutigen Tage beigefuͤgten 24 Artikel mitgetheilt, und nachdem sie erklaͤrt haben, daß diese Artikel die schlicßllche und unwiderruf⸗ liche Entscheidung der Londoner Konferenz bildeten, noch eine Ver⸗ pflichtung gegen den Herrn Bevollmaͤchtigten zu erfuͤllen uͤbrig, und sie werden sich solcher mit einer Freimuͤthigkeit entledigen, deren Veweggründe nicht anders als anerkannt. werden können. Die funf Hofe, indem sie sich der Aufgabe unterziehen und die Verpflichtung ubernehmen, die Zustimmung Hollands zu den in Rede stehenden Artikeln zu erlangen, wenn es dieselben auch anfaͤng⸗ lich verwerfen sollte, indem sie ferner die Ausfuͤhrung derselben ga⸗ rantiren und uͤberzeugt sind, daß diese Artikel, auf die Wr n oe einer unbestreitbaren Billigkeit gegruͤndet, Belgien alle Vortheile ge— wahren, auf welche es mit Recht Anspruch machen darf, koͤnnen nicht umhin, hierdurch ihren festen Entschluß zu erkennen zu geben, sich durch alle in ihrer Macht stehende Mittel dem Wiederbeginn eines Kampfes zu widersetzen, welcher, von. jetzt an ohne Zweg, für beide Laͤnder die Quelle großen Ungluͤcks seyn und Europa mit einem allgemeinen Kriege bedrohen wuͤrde, den zu verhindern die erste Pflicht der fuͤnf Maͤchte it — Ic mehr aber dieser Ent⸗ schluß dazu geeignet ist, Belgien uͤber selne Zukunft und uͤber die üUmstaͤnde zu beruhigen, welche gegenwartig daselbst so lebhafte Be⸗ sorgnisse verursachen, um so mehr sind die fuͤnf Hofe berechtigt, sich aller in ihrer Macht befindlichen Mittel zu bedienen, um die ustim⸗ mung Belgiens zu den obenerwaͤhnten Artikeln zu beschaffen, falls es solche, * alles Erwarten, verweigern sollte. Die Unterzeich⸗ neten ergreifen diese Gelegenheit, u. s. w. London, den 15. Oktober 1831. (gez Esterhszy, Wessemberg; Talleyrand; Palmerston; Buͤlow; Lieven, Matu szewiez.“ IV. Antwort des Belgischen Bevollmächtigten. „Der unterzeichnete, Bevollmäͤchtigter Sr Majestaͤt des Koͤnigs der Belgier, beeilt sich Ewr. Excellenzen den Empfang: 1stens der 24 von der Londoner Konferenz entworfenen und festgestellten Arti⸗ kel, welche als Grundlage eines Trennungs- Traktates zwischen Holland und Belgien dienen sollen, und, Ztens den Empfang der beiden Noten, welche diese 2 Artikel begleiteten, und worin die Kon⸗ ferenz, nach Auseinandersetzung ihrer Beweggruͤnde, ihrer Absichten und Grundsaͤtze, den Unterzeichneten auffordert, den ihm übersandten Entwurf zu einem Friedens ⸗-Traktat zu unterzeichnen, anzuzeigen. So lebhaft auch der Wunsch des Unterzeichneten ist, die Absichten Ewr. Excellenzen in Bezug auf die Aufrechthaltung des allgemeinen Friedens recht schnell in Erfuͤllung gehen zu sehen, so ist es doch seine Pflicht, zu erklären, daß die in Rede stehenden 24 Artikel sich zu weit von den Instructionen, welche er von seiner Regierung er⸗ halten, und von den Präliminarten entfernen, welche seinen Instrug= tionen . Basis gedient haben, als daß der unterzeichnete die 24 Artikel mit feiner Unterschrift versehen könnte. in, ,,. hat er die Ehre, Ew. Excellenzen zu benachrichtigen, daß er die 24 Arti⸗ kel und die beiden Noten ohne Verzug Sr. Majestaͤt dem Koͤnig der Belgier uͤbersenden und diese Allerhoͤchste Entscheidung abwar= ten wird. Der unterzeichnete ergreift diese , . u. s. w. London, 15. Skt. 18531. (gez.) van de Weyer.“
Der König ist gestern Abends nach dem Schlosse Laeken zurlickgekehrt. Bei der vorgestrigen Musterung des Lagers von Diest hat derselbe die Herren Nypels und Bryas zu Brigade⸗ Generalen ernannt.
Der Französische Gesandte i i. reuil, befindet sich jetzt n , Haag, Herr Durand de Ma⸗
— — Brüssel, 20. Okt. Das so eben erschienene Blatt des Moniteurs vom morgenden . bringt 6 viel besprochene Ultimatum der Londoner Kenferenz, das Herr van de Weyer, der bereits wieder im Begriff seyn soll, nach London zurückzukehren, unserer Regierung von dort überbracht hat. Die Bestimmungen desselben waren unserem Publikum schon seit ei⸗ nigen Tagen bekannt, und es bestärigt sich nun, daß Belgien einen Thell, und zwar den größeren, des Großherzogthums Luxem⸗ burg erhalten, während es an Holland außer dem Theile der Provinz Limburg, der schon früher den Generalstaaten gehörte, noch einen andern abtreten soll, der mit diesem in Verbindung Wenn schon diese angebliche Gebiets-Schmälerung hier mit Murren aufgenommen wird, Zins⸗Quote von 8 Millionen jährlich, die wir von der Niederlän⸗ dischen Schuld übernehmen sollen, das größere Unbehagen, weil sie nämlich den Beutel der Einzelnen trifft und Jeder hier lie⸗ ber vom Gemein⸗Wohl als vom eigenen ein Opfer bringt. Bei der nicht u umgehenden Alternative, in die uns die Entschei⸗ dung der Konferenz versetzt, trägt man sich hier mit allerlei Ge⸗ rüchten, die einander an Unwahrscheiniichkeiten überbieten; so wird unter Anderem erzählt, daß der König Leopold erklärt der Konferenz angeordneten Einengung
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so erregt doch die
habe, bei der von des Landes und dessen Belastung tenden Staats⸗Schuld, die Krone niederlegen zu wollen, indem es unmöglich sey, einem so kleinen und verschuldeten Lande die Unabhängigkeit zu erhalten. doch zu vergessen, daß Holland bei einem viel kleineren Gebiete und mit einer viel bedeutenderen Schuldenlast seine Unabhängig⸗ keit Jahrhunderte lang bewahrt hat, und daß man unmöglich das kleinere Land in seinem Gebiete noch mehr beeinträchtigen darf, um dem größeren die Gelegenheit zu verschaffen, seine Unabhängigkeit besser behaupten zu können. ster-Rathe soll es bereits zu lebhaften Diskusslonen darüber gekommen seyn, ob man die Beschlüsse der Konferenz von sich weisen solle, oder nicht; man scheint sich jedoch nur zu dem B schlusse vereinigt zu haben, in ähnlicher Weise, wie Herr Casimit Pẽrier der Franzosischen Deputirten-Kammer die Festsetzung der Civil-Liste überlassen hat, auch unserer Repräsentanten-Kammer die Initiative der Entscheidung zu überlassen, bei der sich das Minisierium ganz passiv verhalten will. naere (unser Minister des Auswärtigen und des Innern) von Herrn Legrelle heute befragt wurde, ob die Feindseligkeiten am 25. Okt. wieder beginnen würden, ertheilte er die Antwort, er darüber gar keine Auskunft geben könne. ? auch noch Fall gefaßt sind. In der That werden die Rüstungen mit gro⸗ ßer Thätigkeit fortgesetzt; täglich ziehen Artillerie⸗Trains, Pulver— Wagen u. s. w. durch unsere Stadt und werden der Gränze oder dem stark verschanzten Lager von Diest zugeführt. Aufgebot der Bürgergarde wird mit Macht in den Waffen ge⸗— übt, und den Widerwillen, der sich namentlich noch bei diesem Corps gegen alle Mannszucht zu erkennen giebt, sucht man durch kräftige Mittel zu unterdrücken.
Heeres ist,
Hierbei scheint man je⸗
In unserem Mini⸗
Als Herr von Meule⸗
Das erste
Der regulaire Theil des , , ,. ᷣ . au aben ie zahlreichen Französischen Offiziere noch immer nicht bei den e , n. mig In Antwerpen sind fast alle Straßen barrikadirt, und die Stadt sieht wie ein Spanischer Reuter im Großen aus; die Verschanzung Brüssels, von der eine Zeit lang gesprochen wurde, ist bisher noch nicht zur Ausführung ge— ĩ So eben vernimmt man, daß auch der Französlsche Marschall Gérard heute hier angekommen ist und sich nach seiner Ankunft sofort zu den hier anwesenden Herzogen von Orléans und Nemours begeben hat. fige Unterredungen mit dem Kön ben die Annahme des Londoner schenswerthes dargestellt haben.
Deutschland.
Sigmaringen, 17. Okt., Abends 6 Uhr. Durchlaucht der regierende Fürst Anton Alois zu Hohemollern⸗ Signiaringen in Folge eines Schlag-Anfalles, nach kaum be⸗ merkbarem, einige Tage vorhergegangenem, von ihm selbst nicht beachtetem Uebelbefinden mit Tod abgegangen. unerwartete traurige Ereigniß hat die hiesige Einwohnerschaft je⸗ des Standes und Alters tief ergriffen, um so mehr, da wir an dem Höchstverblichenen nicht nur den Regenten und Landesherrn, sondern den Vater jeder Familie, und besonders die Armen ihre beste Stütze verloren haben; unsere Trauer ist unbe wird in dem ganzen Fürstenthum allgemeine Theilna
Würzburg, 19. Okt. Franken allgemein die Weinlese. ungünstig aus, als man im Frühjahr befürchtete. des Mostes wird jenem vom Jahre 1828 gleich geachtet und dürfte mitunter sogar jenem von 1827 sich nähern. Die von der herrlichsten warmen Witterung begleiteten Oktobertage haben noch Unerwartetes an den Trauben bewirkt. Ertrags liefert auf jeden Fall den Konsum-Bedarf einiger Jahre. ; Vorgestern wurde der Dänische Cordon längs der Elbe und Stecknitz aufgehoben, und morgen wird ein Gleiches mit dem um Hamburg vor sich gehen. Ort ist also nun auf der Holsteinischen und Lauenburgischen Seite alle Sperre aufgehoben, wenn schon vorerst Niemand zuge⸗ lassen wird, der nicht mindestens zehn Tage von Hamburg, als angestecktem Orte, abwesend war. Der Transport von Waaren wird demnach wohl wieder beginnen, doch dürften die dabei zu beobachtenden Vorsschtsmaaßregeln erst nach einigen Tagen be⸗ Die Quarantaine für ankommende Schiffe ist nun auch auf zehn Tage beschränkt, und werden die Tage der Reise jetzt mitgejählt, so daß Schiffe, die länger als 10 Tage in See wahlen, feine Quarantaine mehr abhalten. auch die Passaglere, welche jüngsthin mit dem Dampfschiffe „Ni⸗ kolaus J.“ auf unserer Rhede ankamen und erst gestern früh auf die „Alexandra“ übergesetzt wurden, gestern Abend desinfizirt und heute früh freigelassen worden. Mit dem „Nikolaus J.“ sind nur wenig Waaren und Kontanten abgegangen, da die Sperren so Man⸗ ches zurückgehalten hatten.
O e ster reich.
Wien, 21. Okt. Die hiesige Zeitung enthält im heutigen Blatte den gewöhnlichen Bericht über die Ergebnisse des Til— gungs-Fonds im ersten Semester des laufenden Verwaltungs⸗ Jahres, welchen die zur diesfälligen Prüfung aufgestellte Kom⸗ Juli an Se. Majestät den Kaiser erstattet Nach Inhalt desselben hat die baare Einnahme des Fonds in gedachtem Zeitraum 4,366,046 Fl. 191 Kr. und die LAlusgabe 4,364,867 Fl. 9 Kr. betragen, mithin ist ein Kassen-Rest von
so viel man vernimmt, ten sehr stark heimgesucht;
Üiebt machen können.
bracht worden.
Letztere haben hau⸗ Leopold und sollen demsel⸗ eschlusses als etwas Wün⸗
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ränzt, und n me finden. In der nächsten Woche beginnt in Sie fällt bei weitem nicht so
Die Güte
Die Quantität des Lübeck, 23. Okt.
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mission unterm 31.