we, er.
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m , m e, e.
Krankhest, mit Hinsicht auf die neuesten Hypothesen (z. B. daß die Cholera ein bösartiges wi er sey oder in einer zu starken Carontsatien des Blutes bestehe ; ferner Bemerkungen uͤber das Individuglisiren bei der Behandlung und eine Erklaͤrung der er deobten Vorzüge des Reibens und Erwaͤrmens der Kranken vor
allen anderen aͤußertichen Heilmitteln.“
Vermischte Nachrichten.
Im Odessaer Courrier liest man Folgendes: „Die Ar—⸗ beiten, welche gegenwärtig unterhalb des Boulevards in unserem Hafen vor sich gehen, haben einen neuen Beweis gellefert, daß hier selbst wie wir nach den Stadiasmen oder Entfernungs— Maßen Arriaus und des anonhmen Verfassers der Seereise im Pontus Euxinus vorausgesetzt haben, eine alte Niederlassung, unter dem Namen login, lui, oder Hafen der Stadt Istros an der Dengu, cxistirte; wir haben dies bereils vor mehreren Jahren bei Gelegenheit der Entdeckungen geäußert, welche auf dem Bauplatz der Boulevards selbst gemacht wurden, indem man daselbst mehrere schöne antike Vasen von Griechischer Ar⸗ beit fand, welche der Form nach denjenigen gleich kamen, die man gewöhnlich mit dem ungtnauen Namen der Etruskischen bezeich⸗ uet. Here Van der Vlies, ein geschickter Hydrotechniker, der mit Leitung der Arbeiten in jenem Theil des Hasens beauftragt ist, hat dem Musenn oder Konservatorium der Alterthümer zu Odessa eine fast unversehrte Amphora und ein Bruchstück einer anderen
Vase derselben Art aus grober Thonerde zum Geschenk gemacht. Man weiß, daß diese Vasen zum häuslichen Gebrauch dienten, und daß die Alten den Wein und das Oel ihrer Wirthschaft darin verwahrten. Der Name des Verfertigers derseiben, der in den Hals der Amphoren eingegraben wurde, ist zu sehr be— schädigt, um ihn unterscheiden oder wiederherstellen zu können.“
Bekanntmachungen.
p r a m ag.
Das unter unserer Gerichtsbarkeit im 1sten Jerichomschen Kreise, eine Meile von Magdeburg belegene, zur Zeit unter Sequestration stehende, und laut gerichtlicher Taxe, bei welcher der Ertrag mit z dpEt, kapitalisirt worden, uf 82363 Thl. 1 sgr. 3 pf. Courant bzescha tte Allodial-Rittergut Nandau, ist auf Antrag mehrerer Yanl⸗ Glaͤubiger zur Resubhastation gestellt, und zu Bietungt— Terminen
der 26. Detober 1831, Vormittags 10 uhr,
der 27. Januar 1852, Vormittags 109 uhr,
der 30. April 1832, Vormittags 160 Uhr, anberaumt worden. Kaüuflustige wollen sich in diesen Terminen, von denen der letzte peremtorisch ist, in unserem Konferenz-Zim— mer vor dem Deputirten Herrn Sber-Landesgerichté-AUsesfor von Klewitz einfinden, und nnter Nachweisung ihrer Zahlungs faͤhigkeit ihre Gebote abgeben. Zugleich wird bemerkt, daß auf späͤtere Ge— bote mit Ausnahme der gesetzlich zuläͤssigen Fuͤlle nicht geruͤcksich= rigt werden wird, diz der Kaͤufer hinsichts der abgeschlossenen, beim Justiz-Kommissarius Heidman hierselbst zur Einsicht bereit liegenden Pacht-Kontrakte in alle Rechte und Pflichten der Seque⸗ strations-Masse eintreten muß, und daß die Taxe in unserer Regi— stratur inspicirt werden kann. Auch werden zu dem letzten Bie— tungs-Termine, die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Gläubiger, der Kaufmann David Lowenthal und der Amtmann Je hann Gottlirb Gerhig, so wie auch die Agron Meyerschen Erben ju Berlin, weil sich bie uns namhaft gemachten Erb-Interessenten nicht haben legirimiren koͤnnen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte üäter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben dem Meishierenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach Erlegung des Kaufgeldes die Loͤschung der eingetragenen Forderun— gen und zwar der leer gusgehrnden, ohne Einforderung der betref— fenden Dokumente verfügt werden wird.
Magdeburg, den 3 Juni 1831. Königl. Preuf. Ober-Landesgericht.
iet , t n i dn Da auf Todes-Erklaͤrung nachsiehend genannter Personen bei uns angetragen ist:
U) des Lohgerbergesellen Johann Sturies, geboren den 8. Sep— tember 17655, eines Sohnes der Landbesitzer Michael und „lske, geborne Noberat, Sturiesschen Eheleute, aus dem hie— igen Kaͤmmerei-Dorfe Preußen, welcher am 26. Mrai 1784 As Göeselle freigesptechen, sodann auf. Wanderschaft gegangen, eickem nichts pon sich hat hören lassen, und dessen hier be , in einer Ingrossate von 53 Thl. 3 sgr. Hf. desteht;
2) des vorntligen Schreibers Carl Ludwig Rdͤeler, eines Soh— nes der Thor Einnehmer Roͤzlerschen Eheleute ven hier, wel⸗ cher angeblich nach Rußland gegangen, und im Jahre 1807 gegen die Franzosen gefochten baden, zuletzt in Riga verwun— et gewesen seyn soll, der am 25. Juli 1733 geboren ist, des⸗ fen Erbtheil inel. einiger illigunden Activa in 171 Thl. 11 szr 11 pf. besteht; .
Allgemeiner Anze
zur Erlernung der deutschen, franzoͤsischen, italieni—
Verlag von Carl Fr. Amelang in Berlin, (Biuͤderstraße Nr. 19, und durch sümmiliche Buchhandlungen zu haben:
choisis dee mneillears poëtes frangais, avec des remarques gramma-
3) Les 3immergesellen Gottlieb Prusseit, geboren am 17. Nopbr. 1I835, welcher im Jahre 15605 nach den Russischen Staaten üsge andert, und angeblich am 17 April 1818 ertrunken seyn soll, und dessen bekanntes Vermoͤgen in 114 Thl. 22 syr. 9 vf. und ein gen Zinsen davon besteht:
4) der Anna Julian, einer Tochter der Euphrosina Julian, ge— borne Besch, nachher veredeligt an den Conrad Gülesenhagen, welche leit langer als 30 Jahren verschollen ist, und deren
bekanntes Vermoͤgen in 6 Thl. 1 sck. 4 pf. besteht;
5) des Baͤckergesellen Michael Heinrich Gohl, welcher seit 1794
ücales ete. Spo. I Thl. — Burckhardt, Complete Pechet-Dictio- nary. 2 hl. — Burckhardt,
Unterricht. 2 Thl. — Ife, der kleine Franzos. 4te Aufl. 4 Thl. — Ife, der kleine Nalienen * Thl. — Ife, faßlicher Unterricht in der franzoͤsischen Sprache. J hl. — Ise, Aaleitung und Materia—
lien. zum Uebersetzen aus dem Deutschen ins Franibsische. Thl — Jost, Dr. J. M., erklärendes Wörterbuch zu Skakespenres plays.
auf Wanderschaf⸗ gegangen und in den Kriegen 1808 bei der Feldbäͤckerei beschästigt worden, zuletzt im Lalareth zu Preuß. Eylau sich befunden haben soll, dessen bekanntes Vermoͤgen in rerschiedenen Aetivis im Betrage von 359 Thl. 17 sr ͤ 2of nebst deren Zinsen besteht: ö. 6) de Müllergesellen Eheistoyh iJottlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor langer als 26 Jahren auf Wanderschaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hören lassen, und dessen bekanntes Ver— mögen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon berraͤgt. 7) er Elisabeth Flachsherger geboren den 3. Maͤrz 1791 einer Tochter det Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor laͤnger als 16 Jahren nach Rußland gegangen, seitdem nichts von sich hat hören lassen, und einen Erbtheil von 11 Thi IK sar. nebst einigen Zinsen zu erheben hat; ; 8) des Färbergesellen Johann Friedrich Thiedemann, eines Soh— nes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, ge— bern Herrmann, Thiedemannschen Ehelente, welcher am 24 Mai 1172 getauft, und vor laͤnger als 25 Jahren auf , zg nen, seirdem verschollen ist, deffen bekann⸗ 1 gen Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen 9) des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich jm lfjaͤhri nabe von hier mit einem Russischen Ie ichn . fortgegangen und seit dem verschollen ist, dessen l ser bekann⸗ tes Vermögen 145 Thl. 9 sgr. 8s pf beträgt; .
11H Thl. — Ponge, Manuel de la laugue sfraugaise à l'usage des écoles. 2 Tomes a! Tal. — Rollin, Dictionnaire de pocii- 14 Thl. — Schöler, A., uew Gramimar of tlie German Tongue. 1Thl. — Valentini, Dr., Diziouario portatile 2 Vols. 3 Thl. —
Valentini, italienische Grammatik fär Teutsche. 22 Thl. — Vollbedings Verdeutschungs-Worterbuch. 3te Aufl. 13 T Vollbedings neuer gemeinnützlicher Briefsteller. 6te Aufl. — Vollvbedengs kleine theoret. prakt. deutsche Sprachlehre.
bei . S. Mit tle r in Verlin, (Sterchbahn Nr 9), so wie in dessen Handlungen zu Posen, Bromberg und Gnesen zu haben:
6r Band. gr. Sxo. Subseriptions-⸗Preis: Velinpap. 3 Thl.,
zur Ehre geretchenden Werkes, sind noch im Subseriptions⸗— Preit ju 132 Thl. fuͤr die Ausgabe auf weiß. Druckpap., und zu 19 Thl. fuͤr die Velin-Ausqabe ju haben. J. .
r, n. (in Hinsicht auf wissenschaftlichen Gehalt, enguigkeit und dͤußere Schönheit, eine der ausgejeichnete—
1624
Berliner Börse. Den 29. Oktober 1831.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours Zettel. (ren /a. Cour.)
ö V. Ff rr fi. ö I, n me, feld. wem, , e,
a, Te, ma nnn m. Il. Bchuld-Sch. 4 3 41 Qsthr. Pfandbrf,. 4 9934 — Pr. Enz]. Anl. 18 5 100 — Hamm. Pfandliir 4 195 — Pr. Eugl. Anl. 22 5 — g9] Cur-u. Neun do. 4 105 — Pr. Engl. Ohl. * 4 893 — Jehlesische de. 4 106 — CKurm. h n. .. 4 6985 — RES ( d. Ku. N. — — — Nik. Int. Schi. i. 4 93 — T. Sch. d. -n N. — ] 60 — Berl. Stadt-Ohl. 4 1 95 — Känigs bez. , — 93 Elbinger do. / 41 — g953 Iioli. vall. Huk. 6168 — Lanz. do. in Th. — 6835 6 Reue liio. — — 91 Vestpr. Pfandb. 4 95 — Friedrichsd lar. — 13 12 rossliz. Pos. do. 4 985 hisconi⸗ J 14 636 Preis. CQouwr Wechsel- Cours. r,, Brie Geli ö — 1 — * 2223 — k ö 2506 FI. Kuch — 1148 J . 25 FI. * Mt. — 147 I 306 Mk. Kurz 64 . k 30h Kk. 2 Mi. 153 152 J w 6 277 — 2 300 Fr. 2 Mt. S2 n, 8231, HM, lu gh Re,, n.. 150 El. 2 Mt. 10a 101 k , 150 El. 2 Mt. 1045 — R to,, — 991 1 na. 160 Til 5 Lige tos — mr n ,, 150 PFI. 2 Mt. . 1037 e , , , n . 100 Rh. 3 Woch. 301 J 600 Fl. Kurz — — iger für die Preußis ger für die Preußi
so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Erben und Erb— nehmer hierdurch aufgefordert, sich bis spaäͤtestens im Termine den 37. Rohr Vernittage un g hr, vor dem Herrn Justiz-Rath Huck, schriftlich oder persöoͤnlich zu melden, widrigenfalls die genannten Abwesenden fur todt erklart und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestac-Erben ausgeantwortet werden wird. Tilse, den 24. Juni 1851.
n Gtadtger i ct.
; ö r , t g . Nachdem über den Nachlaß dez zu Neumhl verstorbenen ehe maligen Forst-Kassen-Rendanten Carl Christian Friedrich Heiland
Auswärtige Börsen.
Amate rdam, 24. Oktober. Niederl. virkl. Schuld 383. 42 Mill. 8334. Oesterr. Sproc. Metall. S6. do. (von 18531) 813. Lamburg, 27. Oktober. Gesterr. 5prac. Metall. Si. 4proc. Idi. Russ. Engl. Anl. 92. Holl. von isst: 85.
Poln. 115.
Königliche Sonntag, 30. Okt.
Schau spiele.
Im Schauspielhause: 1) Le koman d'une heure. Boa, ou: Le bossu à la mode.
Königstädti Sonntag, 30. Okt. a Akten; Mustk von Rossini.
ches Theater.
,, .
. 4 977 52 2 2 S5. woe 75 , pro,
G. Poln. Loose 57.
Redacteur John. Mitredacteur Cottel.
.
laäuterungen 19 Thl. eartonirt. —
selben, ist eine AUSWAHL von 31 Karten ans ST́'ELERS HAND- ATLAS. Preis 6 Thl.,
schen Lander, aber auch in General-Karten die ganze Erde dar— stellenden Atlas, bildet.
In unserm Verlage ist so eben erschienen, und in allen Buch— handlungen, (in Berlin in der Enslinschen Buchhandlung, Breite—⸗ straße Nr. 23), zu haben: .
Die wichtigsten Regeln über die
der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eroͤffnet worden, und dessen bekannte Erben als: ͤ
1) der pensionirte Koͤnigl. Regierungs-Canjlei-Seeretair Johann
Friedrich Heiland zu Alt-Damm, .
2) die Wittwe des Gastwirths Zeglin, Dorothee Caroline, geb. Heiland zu Stettin, . sich der Erbschaft entsagt haben, so werden die etwanigen unbe— kannten Erben des verstorbenen ehemaligen Forst-Kassen-Rendanten Heiland hiermit oͤffentlich vorgeladen, ihre Erbrechte bei uns spaͤ— testens in dem zu diesem Behufe auf . den 30. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichts-Loeale hierselbst anberaumten Termine, entwe— der persoͤnlich oder durch einen Jalässigen Bevollmächtigten nach— zuweisen, widrigenfalls der nach Bezahlung der Schulden etwa ver— bleibende Ueberschuß des Nachlasses als herrenloses Gut dem Fis— kus ausgeliefert werden wird.
leckermuͤnde, den . April 1831. Koͤnigl. Preuß. Justiz-Amt ueckermuͤn de.
* ĩ 2 6. 1 4 . ü 4 Literarische Anzeigen. Bei F. Tendler, Buchhaͤndler in Wien, ist so eben er— schienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben, in Berlin bei C F. Plahn (Jaͤgerstraße Nr. 3): Neueste Erzählungen und Novellen von . A. v Weingarten. 2 Theile mit Kupfern, brosch. J Thl. 20 sgr. Ir Band: Die Seherin (Erzaͤhlung) Der Spuk im Vorstadt—
fouse, (Nach einem wahren Rechtsfalle Der Teppich. (Erzaͤhlung.) ;
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ö ,,,, Geschichte des deutschen Volkes. weiß Druckpap. 23 Thl. Die nun erschienenen sechs Bande dieses, dem deutschen Volke
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grief chen ., zusammengestellt ven Dr. K. F. Merlecker. Svo. 1851. Preis 12 sar. Gebr. Borntraͤger.
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Koͤnighberg.
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Diaäͤtetisch-medieinischer Rath für Nichtärzte, die ostindische Cholera betreffend, von Dr. Joh Ehrüst Gottfr. Jorg, Koͤnigl. Saͤchsis. Hofrathe und Professor der k an der Universitaͤt zu Leipzig ꝛc. gr. So. geh. sgr.
Bei Herrn A. Asher, neue Friedrichsst — k ĩ
in allen Bäͤchhandlungen ist zu n, rf, T, nn gel Die Cholera nicht ansteckend.
Fuͤr Aerzte, so wie zur Beherzigung und Beruhigung fuͤr alle die, welche derselben mit Furcht und Zagen entgegensehen. Von einem Arzte, der langere Zeit in einem Lajareth fur Cholera—
. kranke sunktionirte. Preis geh. 7a sar. . Bei der jetzigen Zeit, in welcher diese Seuche alle Gemuͤther in Anspruch nimmt und sie beunruhigt, muß wohl obige Schrift Jedem willkommen seyn, indem in derselben bewiesen wird, daß die in Suroza herrschende Cholera bei weitem nicht so schrecklich ist, wie sie sich der groͤßte Theil denkt.
Posen. J. J. Heine & Comp.
Auf die von Januar 1832 ab, in monatlichen He ĩ . 1 2 11 — ** — l
8 Bogen zu erscheinenden ⸗ ,
ö * e 2 9 * — 9
Provinzialblaͤtter fuͤr das Großherzogthum Posen, nen men Bestellungen gegen viertel jaͤhrige Vorausbezahlung von 22 zr, saämmtliche Wohllohl. Postamter und die Buchhandlung von G. Fincke in Berlin, (Markgrafen Straße Nr. 44), an.
8 Burch * — S GSB . s⸗
ü ,,, von C. Köbike, Ober⸗Wallstraße Nr. 9, reirfaden zur einfachen Erklaͤrung der Offenbarung Joh nnn is, besonders fuͤr diejenigen, welche sie zu ihrer Erbauung lesen wollen.
Von Ignatz Lindl. Neue wohlfeile Ausgabe. Geh. 74 sgr. Kalender ⸗ An zeigen.
Bei C. H Jonas, Schloßfreiheit Nr. 9, ist so eb dienen: Großer Wand⸗-Kalender auf das , , ,
Kapfer gestochen von N. Goldschmibot. Mit goth sscher
Verjierung und dem Verzeichnisse der bedeutendsten Jahr—
märkte und Post-Course Deutschlands, nebst einer
Po st und Reifecharte Preußens, so wie auch der angren⸗
zenden Laͤnder und einigen genealogischen und statistischen No— 43 . 6 9. Zoll k. 15 Zoll breit. 15 sgr. Tafel-Kalender 1832, mit den 3 ĩ Köni . Hi, n n Portraits der Königl. Tafel⸗Kalender 1832, mi ĩ
, mit den Portraits deutscher Tafel⸗-Kalender, kleiner, 1332. 3 sar.
Die günstige Aufnahme, welche diese Kalender in den fruheren
C Jahren gefunden haben, lassen auch diese ᷣ . nahme erwarten. 6 h diesesmal eine gleiche Theil⸗
sten geographischen Erscheinungen der neuern Zeit), kostet nebst Er— ar / — Zur Begegnung eines in Heilbronn unternommenen Nachstichs von 31 Karten aus dem⸗
herausgegeben worden, welche einen, vorzugsweise die europaͤi⸗
Kanz-Bissets 144. 6proc. Anl. vq;
Russ. (von 1837) 8.
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Im Opernhause: Die Jungfrau von, Orleans, roniantische Tragödie in 3 Abtheitungen, von Schill 2) Ii 1m
ch . Das Fräulein vom See, Oper in)
Frankfurt a. M., 26. Okt. Oesterr. 5proc. Metall. Zõ n . 731. 7 1proc. 207. G. Ban! let. 1319. 1306. Part.⸗-Obl. 126. 1753. Loose zu 160 Fl. 12.
ö
/// erichtsrath G o tt — 1 e b F r 1 5 dr j ch
u
1
6
estandigen Kammer⸗Präsidenten beim Königlichen Landgericht
hon Wallis zu Friedrichshof, im Regierungs⸗Bezirk Gumbin⸗ en, das Allgemeine Ehrenzeichen ju verleihen geruht.
hreitungsweise gtsammelten Beobachtungen und unter Berücksich⸗ der König, wehrung der Cholera, den bisherigen Vorschriften, Veränderungen eintreten sollen:
Preußische Staats-Zeitung.
Allgemeine
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Land⸗ arl von Glümer zum
Koblenz zu ernennen. Se. Majestät der König haben dem vormaligen Unteroffizier
Bekanntmachung. Nach den bisher über die Natur der Cholera und ihre Ver⸗
Gutachtens der erfahrensten Aerzte haben Se. Maj. auf den Vortrag der Immediat⸗Kommission zur Ab⸗ Allergnädigst zu befehlen geruht, daß in die Cholera betreffend, noch folgende
ung des
1) Die Besinfection der Waartn, Briefe, Gelder und über⸗ haupt aller Gegenstände der Versendung hört unter den zub 2, 3 und à bemerkten Ausnahmen ganz auf, da die Erfahrung nicht nur allgemein dafür spricht, daß durch Waaren-Versendung, Briefe und Geld keine nachweisliche Uebertragung der Krankheit stattgefunden hat, sondern auch die Theorie sich immer vestimmter darüber feststellt, daß keine Gefahr aus dem Verkehr mit denselben zu be⸗ sorgen ist.
2) Nur die bei Cholerakranken im Gebrauch gewesenen oder mit solchen in unmittelbare Berührung gekomme⸗ nen Kleider, Betten und Effekten müssen, ehe fie wiger in Gebrauch kommen dürfen, einer vollständigen Reinigüng unterworfen werden, wie sie sub 5 naher angegeben ist. Die Kleidungsstücke, Betten und Effekten der Reisenden sind, insofern die Reisenden selbst gesund sind, überall als unverdächtig zu behandeln, und nur gebrauchte Gegen⸗ stände der Lirt, als Handels⸗-Artikel, dürfen von außer⸗ halb nirgend eingeführt werden.
3) Waaren, welche zu Wasser transportirt werden, oder deren Emballagen sind der bisher vorgeschriebenen Reinigung nur dann, und zwar am Auslade⸗Orte, zu unterwerfen, wenn auf dem Schiffe, auf welchem sie sich befinden, die Cholera geherrscht hat. Die angeordneten Revisionen der Flußschiffer an bestimmten Stellen und der Ausweis der Schiffsrollen und der Schiff sjournale bei Seeschiffen ge⸗ währen darüber die hinreichende Kontrolle, und es muß sedem Flußschiffer deshalb ein Revistons-Llttest, von jedem Revissons-Ort visirt, ertheilt werden, mit welchem er an dem Auslade-Orte die Unverdächtigkeit der Waaren und des Schiffes zu beweisen hat. ;
4) Alle Seeschifft, auf welchen sich keine Cholera⸗Kranke be⸗ funden haben, werden, nach Abhaltung der früher schon an⸗ geordneten viertägigen Beobachtungs⸗Quarantaine, ohne Weiteres in die Seehäfen eingelassen und zur Löschung ver— stattet. So lange die iländischen Hafen⸗Plätze selbst von der Cholera ergriffen sind, soll es diesen Hafen gestattet seyn, auch von solcher viertägigen Beobachtungs⸗Quaran⸗ taine abzustehen, wenn sie es ihrem Interesse angemessen erachten. Die sub 3 angeordnete Waaren⸗Des infection muß aber in den dort bezeichneten Fällen unbedingt stattfinden.
5) Die überall, wo die Cholera ausgebrochen ist, ang eordne⸗ ten Wohnungssperren werden — um die mit der Beschrän⸗ kung des Verkehrs verbundenen Nachtheile mit den in sa⸗ nitäts- polizeilicher Hinsicht erwiesenen Vortheilen derselben in das wünschenswerthe Gleichgewicht zu setzen — dahin ermäßigt, daß sie nur so lange fortdauern sollen, wie die Cholerakranken selbst in der Wohnung sich befinden, und bis nach ihrer Entfernung aus derselben oder ihrer Gene⸗ sung die Reinigung der Wohnung, Effekten und Perso⸗ nen vollständig und gründlich, unter amtlicher Auf⸗ sicht, bewirkt worden ist. Um so strenger aber werden die Behörden verpflichtet, die Wohnungs⸗Syerren überall auf das sorgfältigste und vorschriftsmäßig auszufüh⸗
der Wohnungen geschieht durch
ren. Die Reinigung e Waschen, Scheuern, Lüften und Räucherung, die der Kleider und Effekten durch Lüften, Waschen in Sei⸗
fenwasser oder Chlorkalk⸗LAuflösung, oder Räucherung; die Betten müssen gekesselt, die Personen duech Baden, Räu⸗ cherung und Wechseln der Kleider desinfieirt werden, Die Räucherungen geschehen in der bisher vorgeschrie benen Weise, wobei jedoch ausdrücklich erinnert wird, daß Men⸗ schen der Chlor-Räucherung gar nicht ausge setzt werden dürfen, weil sie den Lungen leicht nachtheilig werden kann. Die Gesundheits-Kommissionen haben für die Erfüllung dieser Vorschriften überall zu sorgen.
6) Zur Sicherung der noch nicht von der Cholera ergriffenen Theile des Landes gegen Einschleppung der Krankheit dieibt die Bestimmung in Kraft, daß jeder innerhalb Landes Reisende, ohne Ausnahme, mit einer Legitimations⸗Karte, nach der Verordnung vom 6. Juni d. J, versehen seyn muß.
Denjenigen Personen in angesteckten Orten aber, welche während der letzten 5 Tage mit Cholerakranken in unmit⸗ telbare Berührung gekommen sind oder mit solchen in ei⸗ nem Hause gewohnt haben, darf vor Verlauf dieser 5 Tage keine Legitimations Karte zum Reisen ertheilt werden. — Die Karten müssen deshalb, außer dem Gesundheits⸗Zu⸗ stand des Abgangs⸗Orts, auch (bei angesteckten Orten) die Bemerkung, daß der Reisende in einem seit 5 Tagen
; Cholera⸗frejen Hause gewohnt hat, ausdrücklich enthalten.
7) Die Legitimations⸗ Karten der Reisenden müssen während
der Dauer der Reise in jedem Nachtquartier von der
mit Cholerakranken in
den, durch Reisende, erhebliche
zichten. nung derselben zum
teten
Legitimations⸗Karten
antwortung ausgespro den Bestimmungen
22. August. 9) Wegen des Eingangs
als der andere war. Eine lich mit der Pairs-Frage der gegen seine protestirte; ein
ser Bürger, der der Revolution ber zufällig von einem
andere Petitionen wurden wiesen. Zu einer äußerst
gierung dahin verwende,
sche Ordnung der Dinge Ausschweifungen Schr
Gegenden eine allgemeine schiedene in abgesonderten verlassen hätten, um in zu suchen; die Regierung
steuern,
bei den Verwandten der pflicht durch die Flucht en
Gesetzen einer civilisirten
jenigen bewirkten,
des Gesetzes zu verlassen, glusnahme⸗Gesetz über
Ortspolizei⸗ Behörde vistrt und, wenn ein Reisender dort
nichtsdestoweniger sey die
vorher bemerkten, gekommen wäre, so muß ihm das Wei⸗ terreisen durch Zurückbehalten der Legitimations-Karte während 5 Tagen verweigert werden.
8) Wenn gleich bei der gewissenhasten Beachtung der sub 6 und 7 enthaltenen Vorschriften, welche der Aufmerksam⸗ keit der Orts-Behörden deshalb besonders empfohlen wer—
men, den gesund gebliebenen Ortschaften durchaus keine Gefahr mehr letzteren zu deren größerer Beruhigung die ihnen bisher ertheilte Befugniß, dergleichen Reisenden ohne vorgän⸗
gige Kontumazirung den Aufenthalt zu verweigern, dennoch ferner gestattet werden, in der Hoffnung,
daß sie sich von selbst bei längerer Erfahrung immer mehr geneigt finden werden, auf diese Befugniß zu ver— Da jedoch die bisherige zu allgemeine Ausdeh—
gen für die Verwaltung zur Folge gehabt hat, so wird fortan die in 5. 7 der Bestimmnngen vom 22. August enthaltene Vorschrift in Bezug auf die Reisen der Beam⸗ dahin modifizirt, daß künftig alle Beamtete und Militair⸗Personen, bei Reisen in Dienstgeschäften, worüber sie sich jedoch durch eine Dienst-Ordre aus juweisen haben, und insofern sie übrigens mit der vorschriftsmäßigen Legitima— tions-Karte versehen sind, gar keinen sanitäls-⸗polizeilichen Hindernissen mehr rücksichtlich ihrer Reisefreiheit und ihres glufenthalts unterliegen dürfen. Von der Beibringung der
sten Eile und Wichtigkeit eine Dispensation durch die vor— gesetzten Behörden in der Dienst-Ordre selbst auf ihre Ver⸗
Bei Märschen von Truppen-Kommandos bleibt es bei
tigen Gränzen sind die Bestimmungen bereits unter dem
16ten d. M. gegeben worden, bei welchen es verbleibt. Berlin, den 25. Oktober 1831.
Der Chef der Immediat-Kommission zur Abwehrung der Cholera.
— — — — —
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
gra nktrench.
Deputirten⸗-Kammer. Oktober begann mit verschiedenen Bittschriften-Berichten, die die Herren Fay, Mauguin, Chevandier, Caumartin und Tarabt abstatteten und wovon der eine bedeutungsloser
Abberufüng von dem Gymnasium in La Chatre Feldmesser, der seine Wiederanstellung verlangte; eine Doktors-Witwe, die um die Pension ihres verstorbenen Mannes bat; ein Projektenmacher, der eine Verbesserung in der Erhebung der Getränk-Steuer ersonnen zu haben vorgab; ein Pari⸗ seine Frau an den Unterstützungen für die Opfer Theil nehmen lassen wollte, weil sie im Septem⸗ National-Gardisten verwundet worden war, — gingen spurlos an der Versammlung vorüber.
Eingabe Änlaß, worüber der sechste Berichterstatter, Hr. Tixier⸗ Lachassaigme, der Kammer Vortrag machte. Eine große Menge angesehener Einwohner verschiedener Kantone der Vendée ver⸗ langte nämlich in , n. aß zur Zerstreuung der bewaffneten Banden in den westlichen De⸗ partements ergriffen würden, diese Banden zwar unvermögend wären,
ecken und Unordnung in den von ihnen durchstreiften Landstrichen verbreiteten; namentlich sey ihre Kühn⸗ heit in der letzteren Zeit aufs höchste gestiegen, so daß in jenen
ihrer eigenen Sicherheit wegen den
Monaten militairische Maßregeln getroffen, um jenem Unwesen zu doch hätten sich dieselben bis jetzt als unzulänglich erwiesen;
die Bittsteller hielten dafür, ; ; beabsichtigten Zweck zu erreichen, in der Einlegung von Pressern
fahren, dessen man sich unter dem Kaiserthum schon einmal kraft eines Gesetzes bedient habe; diesen Vorschlag nicht flimmen, mit der Gerechtigkeit und Moral,
müßten, unvereinbar halte; dergleichen Maaßregeln zuweilen gerade das Gegentheil von dem⸗
was man Rücksicht aber verstärke die Abneigung der Kommission vor dem in . gebrachten Mittel: die Juli⸗-⸗Revolution habe näm⸗ lich bereits so manchen bösen Tag überstanden, ohne die Bahn
Zweifel ihren Stols darin
Berlin, Montag den 31st Oktober.
ähnliche Berührungen, wie die eben
welche aus angesteckten Orten kom⸗
drohen dürfte, so soll den
Theil die nachtheiligsten Hemmun—
darf aber nur in Fällen der dringend⸗
chen werden. des §. 8 des Publikandums vom
aus dem Auslande über die diessei⸗
.
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Die Sitzung vom 22sten
Madame Claire, die sich sehr ernst— beschäftigt haben wollte; ein Lehrer,
Einige an die betreffenden Ministerien ver⸗ lebhaften Debatte gab dagegen eine
daß die Kammer sich bei der Re— energischere Maaßregeln als bisher
Der Berichterstatter bemerkte, daß die gegenwärtige politi⸗
umzustoßen, daß sie aber durch ihre
Bestürzung herrsche, mehrere Maires Abschied genommen und ver⸗ Landhäusern wohnende Familien diese der nächsten Stadt einen Zufluchtsort habe nun zwar bereits seit mehreren
daß eines der geeignetsten Mittel, den
Konskribirten, die fich ihrer Militgir⸗ tzogen, bestehen würde, — einem Ver⸗
die Kommissson könne indessen für da sie die Ausfiihrung desselben die bei der Entwerfung von Nation stets zur Richtschnur dienen auch dürfe man nicht vergessen, daß
damit beabsichtige; noch eine dritte
und die Kammer werde sonach ohne suchen, auch ferner ohne irgend ein die Feinde des Landes zu ssegen;
lichen Provinzen auf das lebhafteste betrübt und tief durchdrun⸗ gen von der Nothwendigkeit, demselben möglichst rasch ein Ende zu machen; es möchte zu diesem Behufe vielleicht angemessen seyn, bewegliche Kolonnen zu organistren, um die Schwierig⸗ keiten des Terrains zu besiegen; jedenfalls habe die Kommss⸗ sion das Vertrauen, daß, wenn man die gesetzlichen Mittel mit Klugheit und Nachdruck anwende, solche auch himrei⸗
chen würden, die bewaffneten Banden zu zerstreuen, vorzüg⸗ lich wenn die Befestigung des äußeren Friedens ihnen jede Hoffnung auf, eine fremde Hülfe nähme; zu Ausnahme— Maaßregeln dürfe man sich aber nur im höchsten Nothfalle ent⸗ schließen; die Kommission stimme für die Ueberweisung der be— treffenden Bittschrift an den Präsidenten des Minifter-Rathes. — Kaum hatte der Berichterstatter seinen Vortrag geendigt, als mehrere Deputirte der westlichen Departements auf einmal das Wort verlangten. Zuvor aber bestieg Hr. C. Peërier die Red⸗ nerbühne, um der Versammlung auseinanderzusetzen, was von Seiten der Regierung Alles geschehen sey, um den Unruhen und Gräueln in der Vendée, die übrigens, mieinte er, in den öffent⸗ nil Blättern oftmals sehr übertrieben würden, ein Ende zu machen. Ich habe“, so hob derselbe an, „dem verstaͤndigen Berichte, den Sie so eben vernommen haben, nichts hinzuzufuͤgen, als einige Bemerkungen uͤber die Anstrengungen, die die Regierung gemacht hat, um bie Paecifieirung der Vendée herbeizuführen. Wir hoffen, dieses Ziel bald zu erreichen, und haben das Vertrauen, daß Sie, m. H., die von uns bisher getroffenen Maaßregeln billigen werden. An die in Rede stehende Bittschrift knuͤpfen sich Ansichten, die die . nicht mit Stillschweigen uͤbergehen darf. Uebertriebene Schilderungen, die von den bffentlichen Blaͤttern ohne Pruͤ⸗ fung in ihren Korrespondenz⸗ Artikeln aufgenommen werden ste⸗ hen mit den Berichten, welche die verschiedenen Ministerien aus vielfachen Quellen erhalten, fortwaͤhrend im Widerspruch. Die durch dergleichen falsche Nachrichten verbreiteten Besorgnisse haben eine ruͤckwirkende Kraft und bringen ein größeres Uebel her= vor, als dasjenige, welches man bezeichnet. Allerdings ereignen sich eng art auf einigen Punkten der westlichen Departements trau⸗ rige Vorfaͤlle, welche Wachsamkeit und Strenge nothig machen; die kröegerische Stimmung hat dem Morde und der Raͤuberei Platz ge⸗ . diese empöͤrenden Verbrechen beweisen aber nur die Verzwei⸗ flung derer, die sich mit der thoͤrichten Hoffnung geschmeichelt hat⸗ ten, in jenen Provinzen einen politischen Krieg organisiren zu koͤnnen, und die jetzt im Pluͤndern eine Entschaͤdigung suchen. Man klagt uͤber die Unzulänglichkeit der Maaßregeln gegen die facht gewordenen Militair⸗ pflichtigen, bedenkt aber nicht, daß die Verantwortlichkeit ganzer Familien und Gemeinden fuͤr dergleichen Rekruten durch das Rekrutirungs⸗Gesetz von 1818 aufgeboben worden ist. Ein neues Gesetz uͤber diesen Ge⸗— genstand 6. Ihnen vor, und es ist ein Leichtes, es den Beduͤrf⸗ nissen der Gegenwart anzupassen. Bis dahin aber würde es unge setzlich seyn, außer Kraft gesetzte Bestimmungen wieder einfuͤhren zu wollen. Aus menschenfreundlichen Ruͤcksichten war jenes Rekru⸗ tirungs⸗Geset abgeschafft worden; wenn indessen die zum Theil durch entflohene Rekruten unterhaltenen Unruhen in den westlichen De⸗ partements eine Ruͤckkehr zu demselben noͤthig machen, so sind Sie im Stande, durch Veraͤnderung des Ihnen vorgelegten Gesetzes den Wunsch der Bittsteller zu erhoͤren. Alle der Regierung gesetzlich zustehende Maaßregeln sind getroffen worden, dagegen hat die selbe alle ungesetzliche, die von ihr verlangt wurden, standhaft zurüͤckgewiesen. Die von der Verwaltung angewandten . Mittel sind folgende: Im April d. J. eriheilte sie, nachdem einige Zwistigkeiten unter den Tokal-Behhrden sie von dem Beduͤrfnisse der Konzentrirung der mi⸗ sitairischen und administrativen Gewalt uͤberzeugt hatten, einem er— fahrenen General den Auftrag, mit ausgedehnten, aber gesetzlichen, Vollmachten sich an Ort und Stelle zu begeben. Die Gendarmerie erhielt neue Verhaltungsbefehle; das Zoll⸗Beamten-Persongl wurde gereinigt und ihm verdoppelte Wachsamkeit anbefohlen. Die Ma— rine bewachte sorgfaͤltig die Kuͤsten und hinderte geheime Landun⸗ gen von Waffen und Kriegs Munition, welche baͤufig angekuͤn— digt wurden. Soldaten von der ehemaligen Garde, die man an—= geworben hatte, fielen in die Haͤnde ber Gerichte; bald nah⸗ men die Banden ab und, irren jetzt ohne feste Staͤtte umher, aber eben dieses Umherziehen macht dem, der die geographischen Verhaͤltnisse und die Sitten der Vendée kennt, ihr laͤngeres Beste⸗ hen erklärlich. Außer den militairischen und polizeilichen Maaßre⸗ eln wurden deren auch noch andere getroffen. Die geistliche Schule n Beaupréau, das kleine Seminar in Vitré und das Trappisten⸗ Kloster in la Meilleraye, welche als Ursachen der Aufregung ange⸗ eben wurden, find im Einverstndniß mit dem Kultus⸗-Minister ge⸗ chlossen und dabei alle noͤthige VorsichtsMaaßregeln fuͤr die Auf⸗ rechthaltung der Ordnung und die Schonung aller Interessen und Rechte getroffen worden. Die Anlegung zahlreicher Straßen, roelche den Wohlthaten der Civilisation den Eingang in jene Provin— zen öffnen und nöthigenfalls auch die militairischen Operatio— nien erleichtern sollen, wird von den wohlthaͤtigsten Folgen seyn. Dem Antrage des Ministers des Innern zufolge, sind die Straßen von Angers nach les Sables d Olonne, von Chollet nach Beauprénu, von Beaupréau nach Saint-Florent und von Chalonne nach Che⸗ mille vollendet worden; von Bourbon⸗Vendée nach Bressuire wird eine neue Straße durch das Buschland gebaut, — ein fur die poli— tischen und materiellen Interessen des Landes hoöͤchst wichtiges Un. ternehmen. Auch die Arbeiten an dem Kanal von Nantes nach Brest sollen thaͤtigst fortgesetzt und in diesem Jahre s0o,h90 Fr. dafur verwendet werden; 31 neue Gendarmerie Brigaden zu Fuß sind in den Departements des Westens und der Bretagne vertheilt; außerdem kantonniren dort zwei Bataillone mobiler Gendarmerie. Der als außerordentlicher Kommissarius dahin gesandte General— Lieutenant ist n den ehemaligen Militairs dieser Gegenden die ihnen bewilligten eldunterstuͤtzungen zu entziehen, wenn erwie— sen wird, daß sie zu den Banden gehört oder ihnen Waffen, Mu⸗ nition und Lebensmittel geliefert haben. Man hat als ein Mittel zur Wiederherstellung dei Ruhe im Westen die Herabsetzung der Salzstcuer und die Errichtung von Elementac⸗-Schulen vorgeschla— en) die erstere kann aber nur in Folge eines allgemeinen Gesetzes attfinden, und die letztere wird in jenen Departements so eifrig, wie in allen anderen, betrieben. Was man auch sagen mag, unsere Maaßregeln haben bereits Erfolg gehabt, und jeder Tag bringt uns der vollfändigen Pacificatson des Westens naͤher; wichtige Ban— den-Ehefs sind nach und nach der Behbrde in die Hande gefallen. Die Formen der Gesetzlichkeit erscheinen Manchen, und unter ihnen auch den Urhebern der Petition, als zu langsam. Vom Begian der Unruhen im Westen an haben Personen die Regierung zu Aus nahme⸗Maaßregeln aufgefordert, die wir unseren rundsaͤtzen und
Kommisslon über den Zustand der west—
Pichi gemäß ablehnten, und deren Entbehrlichkeit wir zu bewei⸗ en wissen werden. Ich sage dies, weil noch gestern ein Redner
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