1831 / 316 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Chronik des Ghmnasiums enthalte. 4) Verschmelzung der Ver⸗ waltung und des Unterrichts, so daß der Direktor der Anstalt, der jetzs nur Chef der Verwaltung ift, auch am Unterricht we⸗ sentlichen Theil nehme. Am Schlusse dieses ersten Schreibens eigt Herr C. seinem Chef an, er habe die außerordentliche Gefãl⸗ ligkeit des Französischen Gesandten in Frankfurt, Baron Alleye, und des Gesandtschafts⸗ Secretairs Baron Reinhardt, benutzt, an die Ministerien dersenlgen Deutschen Staaten, die er auf sei⸗ ner flüchtigen Reise nicht werde besuchen kömen, Gesuche um Mittheilung folgender Dokumente zu richten: 1) Sämmtlicher gedruckter Reglements für die Universitäten, Gymnaslen und Volksschulen; 2) des Budgets aller Ausgaben für den öffentli= Den Uaterricht:; 3) der Vorlesungs⸗- Programme der Universtta⸗ ten seit 1820 und ) einer Anzahl von Theses, die seit 1820 in den verschiedenen Fakultäten auf gestellt worden. (Forts. folgt.)

Berli ucer Börse. Den 12. No vember 1831. Amtl. Fonds- und Geid-Cours- Kettel. (Preesss. Cour.)

; ; .

S Sr Sem., 1 s 88 85 gstpr. pfsandbr6. 4 995 Pr. Engl. Anl. 18 5 10M Pomm. Pfandhr. 4 1055 Pr. Engl. Anl. 2 5 i005f KRur- u. Nenmn. do,. 4 105 br Eng. Gbl. 2) 4 91 90 Schlesische do. 4 1659 EKurm- Dh m.. C. 4 84 kal. . d. - u. 661 59 mn. int. Sch. d. 4 844 I. Sch. d. cu N] 61 Ber]. Stadt- Ohl. 4 33: Königsbg. de. 33 Fibintzer de. 4 . 924 Holl. vollw. uk. 18 3 Danz. do. in Ih. 3 Nene dito. 191 Woestpr. Psandb. 4 977 Friedrichsd or. 131 121

4 987 1Disconto ..... 3 *

] Preuss. Cour. Wechsel- Cours. i, e,, 1 756 EI. Car, 1483 1 233 ,, . 2659 1. ö Mt. . * Hamb , 300 Mb. ur J * . e n, iss iss; te,, r,, ,, 1 EStl. 3 Mt. 6 273 . 300 Fr. Z Mt. S272, Wien in 20 Ar. .. ...... 150 Fl 2 Mt. 104 Augsburg.... 159 EFI. 2 Mt. 100 w , , , , e,. 160 Thl. 2 Mt. 2 Leipziß - . . ,, 1069 Ihl. 8 Tage 110 Frahkfart a. M. WZ. ...... . 159 FI. 2 Mt. 104 betershurg BN. ...... 155 Rbl. 3 Woch. 301 J 600 FI. Kur

Königliche Sch auspiele.

Sonntag, 13. Nov. Im Opernhause: Die Belagerung v. Korinth, lyrisches Drama in 3 Abtheilungen, mit Ballets. Tu⸗ sik von Rossini. . 6

Im Schauspielhause: Die Novije, Lustspiel in 1. Akt von C. Blum. ö z 6 nach Vorschrift, Lustspiel in 4 Ab⸗ theilungen, vom Dr. C. Töpfer,

. kr n lag, 14. Nov. I S Hauspielhause: Kabale und Liebe, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Hr. Fischer vem Groslherzogl. Badenschen Hoftheater zu Carlsruhe, Wurm, als

letzte Gastrolle.) ! In ee n, Zum Erstenmale: Die Flucht nach Afrika,

Hierauf: Solotanz; und; Freien nach Vorschrift,

Domainen-Veraͤußerung.

Laut Bekanntmachung der Königl. Regierung zu Marienwer⸗ der . Oeffentl. Anzeiger des Marienwerder Amts⸗Blatt. Nr. 43), sell das Ertpochts- Vorwerk Chelmon ige, Intendantur⸗Amts Gelub, ausschließlich der bisher zu diesem Vorwerke gehörigen, bei Lenga belegenen Wiese, mit einem Flaͤchen⸗ Inhalt von überhaupt 16566 Morgen 67 AMuthen, den. saͤmmtlichen Königl. Gebaͤuden und In⸗ ventärienstücken vom 1. Juni 1832 ab, entweder im Ganzen, oder durch Parzelirung veraͤußert werden. Die Veraͤußerung geschieht in der Art, daß das Porwerk mit Vorbehalt einer von demselben zu entrichtenden unablö lichen Grundsteuer von 129 Thl., entweder ohne, oder mit einem darauf liegenden, jedoch abloͤslichen Domai⸗ nen? Zinse von 350 Thl. Preuß. Cour, dem Kaͤufer zum vollen Ei⸗ genthum überlassen, und das Gebot jeden Falls lediglich auf das Raufgeld gerichtet wird. Hiernach betraͤgt: 1) Bei dem Verkauf im Ganzen, und jwar auf reinen Verkauf: die Grundsteuer 129 Thl.,/ das Kaufgeld los0a Thl. 13 sgr 4 pf. nehst Beiahlung des Inven⸗ tarii mit 197 Thl. 14 sgr., und der vorlaͤufig auf 227 Thl. 25 spr. abgeschaͤtzten Saaten. 2) Bei der Veidußerung im Ganzen, mit Vorbehalt eines Domainen⸗-Zinses: das Kausgeld 4504 Thl. 13 sgr. pf, hebst der obigen Grundsteuer und einem jaͤhrlichen De mai⸗ nen, Zinse von 350 Thl., ingleichen nebst Bezahlung dez Inven⸗ rarli Und der Saaten. 3) Für den Fall der Parzelirung ist das Vorwerk in 14 baͤuerliche Etablissements eingetheilt, und kemmen ämüßer der Bejahlung des Inventarii, der Saaten u. s. w saͤmmt⸗ faber io solgender Art zu siehen, als beim remnen. Ven lauf; Kauf⸗ geld 10791 Thl. 21 sgr. 8 pf, Grundsteuer 120 Thl; beim Verkauf nit Vorbehalt eines DomainenZinses: Kaufgeld 492 Thi. 21 sar. g pf. Grundsteuer 120 Thi, Dömainen⸗ Zins 3350 Thl. Die Be⸗ jahlung der Kaufgelder erfolgt vom 4 Juni 1832 ab, in vierjaͤhri⸗ gen Terminen. Die bei der Veraͤußerung zum Grunde liegenden Bedi gungen, so wie auch die Veraͤußerungt⸗Plaͤne und die Charten, önnen im Intendantur-Amt Gollub eingesehen werden. Der Liri⸗ tationt⸗Termin ist auf den 23. Rovember d. J. im Vorwerks⸗Hause ju Chelmoniee vor dem Deyartements⸗Rath angesetzt.

· Bekanntmachungen.

Sdietal⸗Citat i en,;

Am 28. Februar vorigen Jahres starb zu Schweidnitz der da⸗ sige Conrektor am evangelischen Gymnasium, Christian Albert Vo⸗ gelsang, ohne Hinterlassung eines Testaments, und ohne daß sich bisher Jemand gemeldet, welcher ein gesetzliches Erbrecht auf dessen Nachlaß darzuthun verniocht haͤtte. Auf den Antrag des diesem Nachlaß besiellten Curators werden nun die unbekannten Erben des gewesenen Conrektors Vogelsang hierdurch oͤffentlich aufgefor⸗ dert, sich binnen 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf

den 1. Juni 1832, Vormittags um 10uUuhr, im hiesigen Königl. Ober⸗Landezgerichts Gebäude, (bor dem sarnann. ten Deputirten, Herrn Bber-Landesgerichts-Referendar Cleinow, anstehenden Termine zu melden, ihre Erbes⸗Ansprüche auf des Verstorbenen Nachlaß gehoͤrig zu erweisen, demnaͤchst aber die Jeberlieferung desselben zu gewaͤrtigen. Sollte sich jedoch inner⸗ halb dieses Zeitraumes, und spaͤtestens in dem bezeichneten Ter⸗ mine, Riemand melden, welcher auf den Nachlaß des verstorbenen Conrekrorz Vogeisang ein gesetzliches Erbrecht darzuthun vermochte, so wird dieser Nachlaß als ein erbloses Gut betrachtet, und als solches behandelt, die nicht erschienenen Erben aber werden praͤ—⸗ eludirt werden, so daß sie die kuͤnftige Disposition des erschienenen Erben über den Nachlaß rücksichtlich Dritter sich gefallen lassen müssen. Breslau, den 27 Juli 1831. . Königl. Preuß. Ober⸗-Landesgericht von Schlesien. Falkenhausen.

Von dem Königl. Preuß, Hofgerichte von Pommern und Rü—⸗ gen sind durch die heute erlassenen, den Stralsunder Zeitungen in rens eingerückten Vorladungen alle diejenigen, welche an das, von dem bisherigen Pächter Eduard Waitz iu Wuͤst⸗Eldenng, an seinen PVruder, den Doctor Carl Waitz abgestandene Pachtrecht die ses Gurs, so wie an dat zugleich mitverkaufte daselbst befindliche le⸗ bende und todte Wirthschafts⸗ Inventar iu m Saaten, Ackerarbeit, die auf dem Gute befindlichen eigenthümlichen Gebaͤude, den dies⸗ jaͤhrigen Einschnitt, sowie an den cedirten bei der Stadt Greift⸗ wald siehenden Vorschuß, aus irgend einem rechtlichen Grunde An⸗ sprüche und Forderungen haben, aufgesordert, solche, sie moͤgen herrühren woher sie wellen, .

am 23. November ober 22. Dezember d. J., oder 24 Janugr k. J, gehoͤrig anzugeben und ju derifieiren, im widrigen sie durch den, Am 21. Februar 1. J, zu erlassenden Praͤelusio⸗Abschied für immer damit werden abgewiesen werden.

Datum Greifswald, den 17 October 1831. ; Königl. Preuß. Hofgericht von Pemm ern und Rügen.

von Möller, Director.

Der Paͤctergeselle Johann Loren; Noglet. von Grůnhasd gebůr⸗

Allgemeiner Anzeiger für

die Wanderschaft begeben, und ist seit jener Zeit von seiner Hei⸗

math abwesend, ohne daß indessen von seinem Leben, Aufenthalte

oder Tode eine Nachricht eingelaufen ist.

Auf den Antrag seiner nächsten Verwandten, werden daher ge⸗

nannter Rogler oder dessen allenfallsige unbekannte Erben hierdurch

aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und jwar laͤngstens in dem auf .

anberaumten Termine entweger persöoͤnlich oder schriftlich zu mel⸗

den, widrigenfalls derselbe für tobt erklaͤrt und dessen Vermöoͤgen

seinen bekannten Erben ausachaͤndigt werden wird.

Schoͤnwald, im Ober⸗Mainkreise des Koͤnigreichs Bayern, den

19. Juli 1834. ö

Adelig von Paschwitzsches Patrimonial⸗ Gericht. 1. Klasse. Schdnwald.

v. Paschwitz.

W O O 2 0 2 3 - ene

ZLiterarische Anzeigen.

Bei G. Basse in Quevlinburg ist so eben erschienen, und bei E. S. Mittler in Berlin, (Stechbahn Ne 3), so wie in dessen Handlungen zu Posen, Brombera und Gnesen, zu haben:

Von der' vortheilhaftesten Verkohlung des Holzes in Reilern, mit besonderer Rucksiht auf das in, der Grafschaft Stollberg⸗Wernigerode übliche Verfahren. Nebst einer Abhandlunz nber ben Rutzen der Wasserdämpfe beim Hoholenprozeß, als Wi⸗ berlegung einer andern, norin den Was erbaͤmpfen dei jenem P̃es— zeß ein Nachtheil zugeschrieben wird. Mit 19 Abbildungen. Von

F Freytag. gr. 8Svo. Preis 1 Thl. 20 szr.

——

Bei S. Anhuth, Buch- und Papierhandlung in Danzig, ist erschienen und in sauberm Umschlag geheftet in. alen soliden Buch⸗ handlungen ju haben, namentlich in Berlin bei T. Trautwein, Breite Straße Nr. 8:

Marquardt s, J. F... Handbuch fuͤr See-Schiffer und Schiffs⸗Rheder. Ir und 2r Theil. 38 Thl.

Der erste Theil enthalt die Verpflichtungen und das ersorder⸗ liche Benehmen eines Schiffers in allen vorkommenden Fallen, vor Antritt der Reise, waͤhrend derselben und nach, deren Beendigung c ꝛ2c. Der iweite Theil enthalt alle Handelsplaͤtze und Seehafen, pie nur einigermaßen bekannt sind, dir Usangen, der voriuͤglichsien Haupthandeltplaͤtze, welche Ausfuhr-Artikel selbige haben, nach welchem Maaß und Gewicht oder Zahl solche verschifft werden, wie dieselben zur Schiffslast gerechnet und in welchem Gelde die Schiffs befrachtungen abgeschlossen werden, welche Muͤnzsorten jeder

andelsplat.z fuhrt, wie solche nach mehrern Wechselplaͤtzen berechnet erden und'wie sie sich gegen Preuß. Cour. verhalten u. dergl. m.

Fei Ferd. Dum mler, Linden Nr. 18, ist erschienen. und

in allen Buchhandlungen um die beigedruckten Preise zu erhalten: Lavater, Worte des Herzens,. Für Freunde der Liebe und der Glaubens. Herausgegeben von C. W. Hufeland. Zweite

Auflage, broch. 15 sgr, ; ; 6 . . Ten h rgen der in dem Rechenbuche fuͤr

die unteren Klassen der Gym nasien vorkommenden Beispiele, nebst einigen Bemerkungen uber den Rechenunterricht. 40 spgr. Phillips, Prof, deutsche Geschichte mit besonderer Ruͤcksicht auf Religion, Recht und Staatsverfassung. Ir Band. 3 Thl. Erman, Dr. G. A., der Lauf des Obi zwischen Tobolsk und Obdorsk. Berichtigt Nebst einer Karte. 77 atzr.

der langen Brücke, ist so eben erschienen:

Der erste Brief Petri, mit Berücksichtigung des ganzen biblischen Lehrbegrifft, ausgelegt von Wilhelm Steiger. gr. Sro! I Bogen. Preis 11 Thl.

tifch, reichen und prattisch gewichtigen Inhalt hat.

haben:

Auflaga. Ir. gre, 1 Thl.

g, An Sohn des dorrselbtt verstordenen Mllermeisterß Johanne Hin! hat 9 im Jahre Mt, angeblich nach Magdeburg ju, auf

Lange,

——

durch Astronomische Beobachtungen.

Bei Ludwig Oehmigke in Berlin, Burgstraße Nr. 8, an

Eine Auslegung, die es sich zum Zwecke gemacht hat, die Fůlle des Gotteswortez in ihrer strengeren Bestimmtheit ju entfalten, Sprachregel und Gedanke gleich, sehr zu beruͤcksichtigen, und dabei auf die verschiedenen Bedürfnisse der verschie denen Leser, besonders der Studirenden, berechnet ist, indem sie Kleines und Großes umfaßt, und auf weitete Basis pyramidalisch auf⸗ steigt, duͤrfte wohl in unserer Zeit nicht vergeblich erschienen seyn, um? so mehr da ihr Gegenstand einer eben so zeitgemaͤßen do gm a⸗

Bei Joh. Am br. Barth in Leipzig ist erschienen, und durch die Stuhr sche Buchhandlung in Berlin, Schloßplatz Nr. 2, ju

Schulz, Dr. Dev., die chriatliche Lehre vom heiligen Abend- mahl nach dem Grundtent dea neuen Tertamants. Mit einem Abril der Goachschte diogar Lelirs, E walt vorberurt

Mittwoch, 16. Nov. Im Opernhause: Die Vestalin, sches Drama im 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von En tini. (Mad. Fischer: Julia, als Gastrolle.)

König städtisches Theater. Sonntag, 13. Nov. Das Fräulein vom See, Oper h

Akten; Musik von Rossini. . , . 13. Nov. Zum erstenmale: Die Sonnensn

frau, Schauspiel in 5 Akten, von Kotzebue.

Auswärtige Börsen.

London. 4 November. zproc. Cons. S2. Bras. 443. Niederl. 44. Russ. 983.

KREUESsTE een s8EN-NACKHaIdHUTEI.

Frankfurt a. M., 9. Nov. DOesterr. 5proc. Metall. 893. 4proc. 80. 80. 2Ipre- 371. proc. 21]. G. Banh tien 1382. 1378. Partial⸗Obl. 1291. 1282. Loose zu 10) 1783. Br. Poln. Loose 593. 59.

Redacteur John. Mitredaeteur Cottel. ——— m

Gedruckt bei A. W. Hayn,

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zur Einleitungzwissenschaft in die Schriften des neuen Bun

bes. 23 Baͤndchen; die Unitarier. ar. Sro. 261 sgr.

Kerndorffer, H. A., Anleitung zu der richtigen ünd wum vollen deelamatorischen Behandlung der in den Koͤnigl. Prei Landen angeordneten Kirchenagende. 85; 1 *6t.

Tit? mann, Dr. J A. H., die evangelische Kirche im Inn

1530 und im Jahre 1839, pragmatisch dargestellt. gr. Sro. g]

Thi. . hl. aber die Fixirung der Stolgebühren und des Etz elde. gr. Svo. geh. 117 sgr. . . . Muller, ig? kirchenstaat rechtliche Untersuchungen uber e bindende Agende in der protestantischen Kirche, mit vori, cher Bezugnahme auf uüsere symbolischen Buͤcher und ein etwaige Reform derselben. gr. Sro. 26 sgr- ; redigt⸗ Entwürfe, extemperirbare, nebst kuren Dit yo tionen und Hauptsaͤtzen ju freien Vortraͤgen über die, Ey steln an Sonn- und Festtaͤgen des ganzen Jahrs, so wie übe die Perieopen in der Sächsischen Agende und liber erte alf der Leidensgeschichte Jesu. 2r Baud. gr. Sro. 2 Th. Cölln, Dr. D. v., und Hr. D. Schul, iwer Antwortschreibtt an Hrn. Dr. Fr ie dr. Schleier nin cher, (vergl. Studien n Kritiken, Jahrg. 1831. 15 Heft). gr. 8vo. gth. 11) sgqr.

Zualeich empfiehlt derselbe noch folgende Werke seines Verlags ö fe ee. evangellsche Glaubenslehre, fuͤr die Ct bildeten in ,, nnn wissenschaftlich dargestellt. 3 Bam Svo. broch. 5 Thl. ĩ Tzschirn . Dr. H. G., der Fall des Heidenthums. Hera gegeben von C. W. Niedner. Ir Bd. gr. So 3 Eh. . Briefe eines Deutschen an die Herren Chate aubrin de la Mennais und Mon tlöster über Gegenstaͤnde der Reli

und Politik. Herausgegeben von Krug. gr. 8Sro. 1823. hi

1Thl. 9 . . über den Krieg. Ein philosophischer Versuch. & z Thl. ; Ti eclänn, Dr. J A. H., die Protestation der evangelist

Stande auf dem Reichstage zu Speyer am 19. April Mit historischen Erlauterungen, 9c, Svo. 1829. broch. 1

Faeius, M., Geschichte des Reichstags zu Augsburg im 1530, und der dazu gehörenden Documente; gr, Srvo. 2]

Herbst, Dr. 5. Bibliothek christlicher Denker, 1r Bd. J Hamann und F. H. Jakobi. Sro. 14 hl. ;

Schulthes«, Dr. Joh., die evangelische Lehre von dem hi gen Abendmahl nach den fünf unterschiedlichen Aus ich die sich aus neutestamenilichen Texten zirklich oder ache bar ergeben. gr. Sry; 2 Thl .

Stein,” M. K. W., uͤber den Begriff und obersten Grun der historischen Interpretation des Neuen Testamentz. E historisch⸗ kritische Untersuchung. gr. Spo. 111 ,

die Apologetik ö. Chrisienthums, als Wissensth dargestellt. gr. Spo. 11 Thi. 2

3. Dr. 5 B, Immanuel, oder Charakteristik der neutt mentüchen Wander-⸗Erzaͤhlungen. gr. Svo. 11 Thl.

In Kuriem erscheint: ͤ

TZittmänn, Br. J. A. H, die Polemik der evangel. Kitt

nach ihren Haupfinomenten dargestellt. n Ausführlichere Anzeigen äber diese Werke findet man in!

gele sensten theologischen Journalen.

Einladung zur Subseription.

Zum Besten derjenigen armen Kinder, welche durch die Chl ihre . verloren haben und bereits in, das Friedrichi⸗ Wi haus aufgenommen sind, wird noch im Laufe S. J. nachsteht religizse Schrift im Druck erscheinen: ;

Achtzehn Predigten waͤhrend der Dauer der Cholera in Berlin, von mehreren der hn ren Prediger in hiesigen Kirchen gehalten, ( Gesammelt und gerald u Voigt, Cand. Ih rei . Saͤmmtliche Wohlloͤbl. Armen⸗Kommissionen hie sigen Ort

wohl als die unterjeichnete Buchhandlung, nehmen nige Subs

ionen darauf an. 2 . Bechtold und Hartje, Jaͤgerstraße Nr 2] 2.

Ausfgahan für Schachspieler nebst Auflösungen, als Fortsetzung des

Taschenbuchs für Schachfreunde, verfasst von Juli ue Mendheim. Mit einem Anhange,

dis Correspondenns- Partie des Berliner und Breslauer EClubb⸗ enthaltend. Unter diesem Titel wird noch vor Weihnachtan d. J. ob gehrift erscheinen und brochirt für 15 8r. ausgegeben n* Wor bit dahin bei mir darauf unterreichnet, erhält das Buch

äsielben Preis auf achinem Volin-Frapier uud cartonitt.

KHärsia, im November 1831. r, TY MM, . hrültg ar fen Mel

19 *. r. ., Destedge zur . Rirchengeschlchtt, 6H wit

reußischt S

Allgemeine

taats⸗-Zeitung.

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Berlin, Montag den 14ten November.

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Amtliche Nachrichten. Ce enil des Tages.

Berlin, am 13. November 1831. Heute Mittag um 1 Uhr wurde im Neuen Palais bei Pots⸗ dam die feierliche Taufhandlung des am 18ten vorigen Monats gebornen Prinzen, Sohnes Sr. Königl. Hoheit des Prinzen

Wilhelm, Sohnes Sr. Majeftät, durch den Bischof Dr. Eylert volljogen.

Der junge Prlnz hat in der heiligen Taufe die Namen: Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl erhalten.

Von den Höchsten und Hohen Taufzeugen waren anwesend: Se. Majestät der König, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz und Höchstdessen Gemahlin, Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl und Höchstdessen Gemahlin, Se. Königl. Hoheit der Prinz August, Se. Hohelt der Herzog Karl jzu Mecklenburg, Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz.

Abwesend:

Ihre Majestät die Königin der Niederlande, Se. Majestät der Kaiser von Rußland, Se. Majeslät der Kaiser von Oesterreich, Ihre Königl. Hoheit die Erb⸗Geoßherzogin ju Mecklenburg⸗ Schwerin und Höchstderen Gemahl, Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande und Höchstseren Gemahl, Se. . Hoheit der Prinz Albrecht und Höchstdessen Ge⸗ mahlin, Se. . Hoheit der Prinz Friedrich und Höchstdessen Ge⸗ mahlin, Ihre Königl. Hoheit die Herzozin zu Anhalt-Dessau und Höchst⸗ deren Gemahl, Ihre Königl. Hoheit die Frau Kurfürstin von Hessen, Se. Königl. Hoheit der Prinz Heinrich, Se. , Hoheit der Prinz Wilhelm und Höchstdessen Ge⸗ mahlin, Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Louise, Gemahlin Sr. Durchlaucht des Flirsten Radziwill, Se. Königl. Hoheit der (Großherzog zu Sachsen-Weimar und Höchsteessen Gemahlin Kaiserl. Hoheit, Se. Königl. Hoheit der Großherzog zu Mecklenburg⸗Strelitz, Se Hohelt der Herzog Bernbard zu Sachsen-Weimar. Dis Mittags war große Tafel bei Sr. Königl. Hoheit dem Frinzen Wilhelm.

Se. Königliche Majestät haben den bisher bei dem Ober⸗ Landesgerichte in Halberstadt beschäftigten Kammergerichts⸗Asses⸗ s“or Karl Fulius Alexander Mollard zum Justizrath bei dem hiesigen Stadtgerichte zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben den Landgexichts-Assessor Friedrich Wilhelm Gräff zum Rath beim Landgericht zu Koblenz, den Landgerichts-2lssessor Joseph Anton Franz Foörster zum Staats-Prokurator beim Landgericht zu Kleve, den Lppellations⸗-Gerichts⸗Assessor Friedrich Leue zum Staats— Prokurator beim Landgericht zu Achen und den Appellations⸗

Gerichts-Assessor Albert von Ron zum Staats Prokurator

beim Landgericht zu Düsseldorf zu ernennen Allergnädigst geruht.

Den 15. November und folgende Tage wird im Saale der Königl. Akademie der Künste von 11 bis 3 Uhr die Ausstellung einiger Arbeiten hiesiger Künstler statthaben. Der Eintrittspreis a5 Sgr. ist für die Armen.

Dr. G. Schadow, Direktor.

Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldiäger Kusmin, alt Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankreich.

Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 4. November. (Nachtrag.) Nachdem der General Lam arque dem Feld herrn⸗ Lalente Rapoleons eine Lobrede gehalten (s. das gestrige Bl.), fuhr er also fort: „Der Kriegs⸗Minister hat uns dreimal gesagt, daß ein Heer von 500,000 Mann hinreichend sey, um Frankeeich unter jeglichen Umständen zu vertheidigen; er will, daß wir sei⸗ ner vielschrigen Erfahrung Glauben schenken sollen, und versichert uns, daß er über diesen Punkt noch heute wie fruher denke. Es thut mir leid, daß ich ihm hierin widersprechen muß. Am 2. September 1823 schrieb der Herr Marschall in einem Me⸗ moire, das in den Reihen dieser Versammlung eirkulirt, daß unser bisheriges System lästig, mangelhaft, mißbräuchlich und gesährlich in seinen Folgen sey. Warum hat er seitdem seine Meinung geändert? Wie kann er heute dasselbe System loben, das er damals tadelte?“ Der Minister, em es sichtlich un⸗ angenehm war, daß einem Aktenstücke, welches er für das größere Pu⸗ blikum nicht bestimmt hatte, eine solche Oeffentlichkeit gegeben wurde, erwiederte, daß er eigentlich Ursache hätte, sich über die Indiscretion des General Lamarque zu beklagen; indessen finde er in jener Denkschrift nur eine volle Bestätigung dessen, was er im Laufe der gegenwärtigen Debatte geäußert habe. Er habe das im Jahre 1318 von dem Marschall Gouvion St. Cyr aufgestellte System niemals verworfen; nur habe er es im Jahre 1823 in⸗ sofern für illusorisch und ungenügend gehalten, als dasselbe erst mit dem zwölften Jahre, also im Jahre 1830, vollständig ins keben getreten seyn würde. Hr. v. Lu dre bemerkte aber hier⸗ auf, die gedachte Denkschrift sey nicht vom Jahre 1823, sondern vom 2. Sept. 1830 datirt. „Ich selbst“, füzte er hinzu, „habe

erst heute früh eine von dem Herrn Marschall eigenhändig un⸗

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terzeichnete Abschrift davon, die ich bisher sorgfältig aufhob, da mir das Dokument von hohem Inttresse schien, dem Herrn Ge⸗ neral Lamarque mitgetheilt. (Sensation.) In diesem Memoire sagt der Herr Minister, daß, wenn der Marschall Saint-Cyr die Zadl der jährlich auszuhebenden Mannschaft verdoppelt und die Dienstzeit auf 12 Jahre bestimmt hatte, wir, nach Abzug des ge⸗ wöhnlichen Abganges, jetzt eine Armee von 640, 000 Mann haben wür⸗ den, eine Macht, die er für hinlänglich halte, um den übrigen Staa⸗ ten die Spitze zu bleten. Man ersieht hieraus, daß die Ansicht, die der Herr Marschall im vorigen Jahre über die erforderliche Stärke unserer Armee hatte, mit unseren htutigen Ideen ziemlsch zusam— mentrifft, denn wir verlangen eine Armee von 500,000 Mam und eine Reserve von 150,000, also zusammen öh, 000 Mann Aber der Minister war damals noch weiter gegangen; er hatte eine Art von Gesetz abgefaßt, worin er auf das Bestimmitestt eine Reserve verlangte.“ Bei diesen Worten stieg die Ungeduld des Ministers aufs Höchste. „Ich habe Ursache, mich zu beschwe⸗ ren ö. rief er wiederholt von seinem Platze. „Sie begehen eine Indiscretion. Die Denkschrist war nur für ein ge Freunde be— stimmt, die sie nicht hätten verbreiten und die Kammer davon unterhalten sollen.“ „Nun, wenn es Ihnen unangenehm ist“ erwiederte hierauf Herr v. Ludre, „so werde ich über den ferne⸗ ren Inhalt des Mémoire schweigen;“ und hierauf verließ er die Rednerbihne. Der Graf Delaborde meinte, daß, wenn der Herr Marsch all sich auf seine alte Erfahrung berufe, je der Deputirte dagegen einen alten gesunden Sinn habe, der ihm sage, daß es besser sey, große als kleine Armeen zu haben, vorzüglich in einem Lande wie Frankreich, das überall offene Geänzen habe. Er berief sich dem⸗ nächst darauf, daß auch Napoleon fast in allen seinen Schlach⸗ ten die Uebermächt gehabt habe. Nach einigen Betrachtungen des Hrn. Odilon-Barrot, der die absolute et nnen, einer Reserve darzuthun sich bemühte, ergriff der Mintster der auswärtigen Angelegenheiten das Wort. „Die Frage“

so hob er an, „womit Sie sich in diesem Augenblicke beschaf⸗ tigen, ist von der höchsten Wichtigkeit. Sie sollen das Problem lbsen, wie eine Armee zu organistcen sey, um rasch von dem Friedens- auf den Kriegsfuß und umgekehrt von diesem auf jenen gebracht werden zu können, zugleich aber auch der Natio⸗ nal-Unabhangigkeit die zu ihrem Schutze erforderliche Kraft zu leihen. Das von der Kommisslen in Vorschlag gebrachte System, das wir zu dem unsrigen gemacht haben, giebt uns den Stamm zu einem stehenden Heere von 500,000 Mann und in der mobi⸗ len. National- Garde eine Reserde. (Stimmen zur Linken: „Was sagen Sie dat Sie fülbst haben sich ja der Mobil⸗ machung der National-Garde widersetzt, Ich kann diese Unterbrechungen nicht begreifen. Die mobile National⸗Garde ist eine gesetzlich bestthende Institution; niemals wird das Ministe⸗ rium dehaupten, daß es diese Institution nicht für dringend noth— wendig halte; es ist sogar gesonnen, Ihnen einige Verbesserun⸗ gen in dem Gesetze, dem sie iht Entstehen verdankt, vorzuschla— gen. Diese Verbesserungen sind unerläßlich, um jene Infstitution in der möglichst kürzesten Frist aus ihrem gegenwärtigen Zustande in den der Altivität versetzen zu können. (Beifall. Dem Sy⸗ stem zufolge, das man dem der Kommission gezenüberstellt, will man erstens ein stehendes Heer, dann eine Reserve und zuletzt auch noch die mobile National-Garde. Lassen Sie uns dieses System näher untersuchen. Unsere Armee wird auf dem Frie⸗ densfuße wahrscheinlich nie stärker als höchstens 250,009 Mann seyn; hiernach haben wir also schon eine eben so starke Reserve, die in jedem Augenblick und auf den ersten Wink zu den Regimentern zugezogen werden kann. Alllerdings würde dies nur in dringenden Fällen geschehen. Dergleichen Fälle sind aber seltener, als man vielleicht glaubt. In der That ist Europa nicht in einer Weise organisirt, daß eine verbündete Macht schon binnen 6 Monaten sollte an unserer Gränze erscheinen können. (He. Odilon⸗Barrot; „Warum denn nicht?“; Glauben Sie mir, m. H., wie groß auch die Anstreugungen unserer Feinde seyn möchten, immer wür— den uns 3 Monate zu unseren Rüstungen übrig bleiben. (Hr. Odilon-Barrot: „Das beweist Belgien!“ Ich denke nicht, daß man mir das Beispiel Belgiens im Ernste anführt. Unsere Nachbarstaaten bedürfen, um ihre Armeen vom Feiedens⸗ auf den Kriegsfuß zu bringen, ebenfalls der Zeit. Nle werden wir eine Invasion zu befürchten haben, die uns nicht Zeit ließe, un⸗ sett Armee zu sammeln und unsere National-Garde zusammen⸗ zuberufen. (Zeichen des Zweifels.) Aber auch für einen solchen unvorhergesehenen Fall würde das System unserer Gegner keine Vortheile vor dem unsrigen haben; eine Einberufung der ent⸗ lassenen Mannschaft müßte immer stattfinden; der Unterschied bestände also bloß darin, ob die von der Fahne abwesenden Leute sich kraft eines Gesetzes, oder kraft eines Urlau⸗ bes in ihrer Heimath befänden. Ich meinerseits halte das System der Beurlaubung für das Bessere, einmal, weil danach eine schnellere Einberufung möglich ist, und zweitens, weil es dem Staate weniger Geld kostet.“ Herc v. Trach stinmte für die Bildung einer besonderen Reserve; eben so der Marschall Clauzel. „Eine Resecve“, äußerte dieser Letztere, „ist jeder girmee eben so unentbehrlich, als dem Menschen die Luft. Aus Konskribirten und National⸗Gardisten läßt sich keine Reserve bil⸗ den. Der Kriegs-Minister muß, da er die Qualität höher als die Quantität stellt, dies am besten fühlen; er muß aus eigener Erfahrung wissen, daß eine in der Eil zusa nmengesetzte Reserve nie von Dauer ist. Haben wir daher eine kleine Armer ohne Reseroe, so werden wir in Kriegszeiten nie etwas ausrichten konnen. Als der Marschall Gouvion-Saint-Cyr Ludwig dem XVIII. den Plan zu seinem Veteranen-Corps vorlegte, wollte der Monarch ihn erst nicht unterzeichnen, und als er sich endlich dazu entschloß, sagte er zu dem Marschall: „„Sehen Sie sich wohl vor; wir leben unter einer Repräsentativ-Regierung; wenn daher das Gesetz dem Lande verderblich wird, so wird man nicht meinen Kopf, fondern den Ihrigen fordern!“ Der ergraute

Keiegsmann ließ sich aber dadurch nicht irre führen, und

sein Gesetz Entwurf wurde von beiden Kammern angenom⸗

men.“ (Mehrere Stimmen: „Ja; ader unter einigen

wesentlichen Modiicationen.“ Der Graf v. Mo sbourg au⸗

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ßerte sich in dem Sinne des H in

errn von Trach. Nach einigen Gegenbemerkunzen des Kriegs-Ministers wurde die . setzung der Debatte auf den folgenden Tag anberaumt.

Die Sitzung vom 5. Nov. begann mit eini ner n n,, Herr erf Ser e. '. 943 66 . Seses Entwurf, wodurch ein einstweiliger Kre— i, d. Fr. jur Befriedigung der Pensionairs der ellen . ö. ö verlangt wird. Man wird sich erinnern, daß schen im ,. ieses Jahres ein Vorschuß von 1,500,000 Fr. zu

emselben Zwecke bewilligt wurde; hiervon find indessen nir , . Fr. verausgabt worden; mit dem Reste von

.. O Sr. so wie den gegenwärtig verlangten 600, 000 Fe, sollen nun die Bedrãngtesten unter den Pensionairs vorläufig und bis zur definitiven Kegulirung der alten Civil-Liste befriedigt werden. Unter der vorigen Regierung zahlte. die Gibil⸗Liste⸗ an Pensionen nicht weniger als 5, 368, 363 Fr., und zwar: 4902 ensionen von 20 bis 250 Fr. 5997 von 230 1060 Fr.; und . von 1009 25, 000 Fe. Der Berichterflatter truz auf die lnnahme des betreffenden Gesetz- Entwurfes an, mit dem die Kammer sich unmittelbar nach der Erledigung des Rekrutirungs⸗ Gesetzes beschäftigen wir. Die Berathungen liber dieses letz— tere Gesetz wurden hierauf wieder aufgenommen. Herr Sal— ver te unterstützte das Amendement der Herren Deläsorde und von Ludre (f. das gestrige Blatt der St. Zeit.), wogegen der General Strolz für den ursprünglichen Vorschlag der Regierung stimmte. Herr Guizot gab dem Amindement der Komm isston bei weitem den Vorzug vor dem der Herren Delaborde und v. Ludre. „Eine Reserve“, bemerkte er, „wie wir sie uns bei der Annahme des Systems der Kommission versprechen dürfen gewährt den doppelten Vortheil, daß sie jeden Augenblick schlag⸗ fertig, zugleich aber auch gehörig ausgebildet ist, und daß es zu dieser Ausbildung keiner besonderen Organisation bedarf. Das System der Herren Delaborde und v. Ludre hat dagegen keinen dieser beiden Vorzüge und kommt überdies dem Staate viel theurer zu stehen, als jenes. Es handelt sich hier nicht darum ob wir eine Reserve haben sollen, oder nicht, sondern ob wir eine sosche in den Reihen oder außer den Reihen des stehenden Seeres haben sollen. Ich möchte behaupten, daß wir ugs gleschsam zwischen zwei Friedens-Systemen befinden und in Verlegen⸗ heit sind, für welches von beiden wir uns entscheiden sollen. Einerseits will man dem stehenden Heere eine übermäßige Ausdehnung geben, andererseits will man dieses Heer moõglichst vermindern, um im ganzen Lande die mobilen Ytalional· Garden einzuführen. Meiner Meinung nach, ist weder das eine noch das andere System für uns geeignet. Frankreich bedarf einer wohl organisirten Armee, aber es will auch, daß der militairlsche Geist nicht auschließlich im Lande dominire, wie er nur allzu lange dominirt hat. Das Amendement der Kommission bietet n is nun ein Mittel dar, beide Zwecke mit einander zu verbinden.“ Nachdem noch Herr v. Trary sich für und der General Ley— det wider den Antrag der Herren Delaborde und von Lure hatten vernehmen lassen, wurde von allen Seiten der Schluß der Debatte verlangt. Der Peäsident verlas hierauf ein Unter Amendement des Generals Subervic, dem die gedachten bei den Deputirten sich anschlossen, und wonach die einberufene junge Mannschaft von ihrer Sjahrigen Dienstzeit 5 Jahre bei den Fahnen und 3 Jahre in der Heimaih (statt resp. und 4 Jahre) jzubrin⸗ gen sollte. Der See-Minister trat zur Bekämpfung dieses Antrages auf. Wenn man, meinte er, die für die Marine aus— juhebenden jungen Leute schon nach 3 Jahren wieder eutlasse, so dürse man nicht darauf rechnen, daß Frankreich jemals gute See—⸗ leute ziehen werde; gerade bei der Marine müsse der Dienst am längsten seyn; andererseits würde es manchen Nachtheil haben, wenn man die Dauer des gesetzlichen Dienstes bei der Marine auf eine längere Zeit, als bei der Landmacht, feststellen wollte. Der General Lam arque unterstützte dagegen das Unter⸗Amende—⸗ ment des Hrn. Subervie, das indessen, als es endlich zur Abstunmung kam, verworfen wurde. Das Amendement der Hen. Delaborde und v. Ludre wurde hierauf, insofern es die Dienstzeit und die Bil⸗ dung einer Reserve betrifft, getheilt und jeder Theil einzeln zur Arstim⸗ mung gebracht. Beide Theile wurden mit starker Stimmenmehcheit ebenfalls verworfen, was eine lebhafte Sensation ertegte. Nicht besser erging es einem Amendement des Generals Del ort der die Dienstieit bei den Fahnen anf 6 Jahre und in der Hei⸗ math auf 2 Jahre festgesetzt wissen wollte. Eudlich kam die Reihe an das Amendement der Kommission. Der Kriegs— Minister erklärte, daß die Regierung diesem Amendement bloß aus dem oben von dem See⸗Minister angeführten Gennde bei— getreten sey; worauf eine Stimme aus den Reihen der Opposi— tion erwiederte, das Ministerium hätte doch von Anfeng! an wissen sollen, daß Frankreich eine Marine habe. Hr. Larabit wollte jetzt den ursprünglichen Antrag der Regierung für seine Rechnung wieder aufnehmen. Der Präsident des Mini— ster⸗Ra th s bemerkte inzwischen, daß die Regierung auf ihren An⸗ trag nicht unbedingt, sondern nur für den Fall verzichtet habe, daß das Amendement der Kommission angenom;men würde. Als endlich nach einer unerheblichen Debatte zwischen den Herren Voyer d'Argenson, Passy und Odilon-Barrot über dieses letz⸗ tere Amendement abgestimmt wurde, ging dasselbe mit ziermich starker Stimmenmehrheit durch. Der 30ste und wichtigste Arti⸗ kel des Gesetzes lautet demnach jetzt wörtlich also: „Die Dauer der Dienstjeit der einberufenen jungen Mannschaft wird auf seben Jahre festgesetzzt und beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, für welches die Eintragung in die Stam molle erfolgt ist. In Friedenszeiten werden die Leute am 31. Dezember nach beendigter Dienstzeit, in Kriegszeiten aber unmittelbar nach dem Eintreffen des zu ihrer Ablösung bestimmten Kontingents in ihre Heimath entlasfen.“ Noch verlas der Prässdent eine Zusatzbe— stimmung des Herrn Roger; die Versammlung verlegie insto⸗ schen die Fortsetzung ihrer Berathung auf den nächsten Montag.

Paris, 6. Nov. Gestern empfing der König den Präͤss— denten und die Secretaire der Pairs-Kammer, welche Sr. Maje⸗

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