1831 / 321 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Niemand Capitain werden, der nicht mindestens 2 Jahre dieute⸗ want gewesen ist. Es darf Niemand Bataillons⸗- oder Eskadrens⸗ Cöef werden, der nicht mindeslens Jahre Capitain gewesen ist. Ez daf Niemand Oberstlieutenant werden, der nicht mindestens 3 Jahre Vataillons:- oder Eskadrons⸗-Chef gewesen ist. Es darf Niemand Oberst werden, der nicht mindestens 2 Jahre Oberst: feutenant gewesen ist.“ Auf die Frage des Herrn v. Podenas, warum der Majors-Grad gänzlich übergangen werde, bemerkte der Krieg s-Minster, daß der Masor mit dem Batasllons⸗ vder Egtadrons. Ghes rangire, Da ju dem toten Art kel zahl reiche Amendemenis gemacht worden slud, so be schloß die Ver⸗ sammlung, die Berathung darüber bis zum folgenden Tage zu verschieben.

Paris, 11. Nov. Re flu beehrten der König und die Königl. Familie die Vorstellung in der großen Oper mit ih⸗ rer Gegenwart. Se. Mas. wurden beim Eintritt in die Königl. voge, so wie beim Heraugtreten aus derselben, mit lebhaftem Bei⸗ sall degrüßt. ö

Unter den Deputirten, die sich als Redner für den Brieque⸗ villeschen Antrag wegen Verbannung der vorigen Dynastie haben eintragen lassen, bemerkt man die Herren Salverte, Guisot, Teste, Remusat und Merilhou; dagegen werden die Herren Por⸗ tali, Martignac, Pelet, Duvergier, Chartrouse u. a. m. sprechen.

Die mit der Prüfung des Gesetzes über die Organisation des Munjespalwesens beauftragte Kommission hat Herrn Gillon zu ihrem Berichterstatter ernannt.

Der Ertrag der indirekten Steuern hat sich, dem Journal des Döbats jzusolge, im verwichenen Monat gegen den ent⸗ sprechenden Zeitraum des vorigen Jahres um 3,200,000. Fr. ver⸗ mehrt. Der Ertrag der ersten zehn Monate d. J. würde also di dem Budget ju Grunde gelegte Veranschlagung um mehr denn 5. 000,006 Fr. übersteigen.

Dle Generale und das Ossijier-Corps der hiesizen Garnison werdin morgen dem Ossijier-Corps der hiesigen National-Garde in Saale der großen Oper ein Gastmahl geben, welchem die Herzoge von Ocicans und Nemours, so wle fämmtliche Minister, Eeiwehnen werden; 3000 Personen, worunter 1000 Damen, sind zu diesem glänzenden Feste eingeladen.

Herr Eynard sucht heute den ermordeten Präsidenten von Griechenland, Grafen Capodistrias, von der Haupt-A1Anklage zu

reinigen, die seine Feinde gegen ihn erhoben haben, daß derselbe nänich die von ihm beschworene Verfassung verletzt und alle (Gewalt an sich gerissen habe. Herr Eynard erwiedert auf diese Ar llase Folgendes: „Als der von seinem Vaterlande be— usene Graf Capodisteias in Griechenland angekommen war, rüärte er den Mitgliedern des gesetzgebenden Rathes in mehre⸗ en Sitzungen, „„daß er den durch die Verfassungs-Uÿrkunde vor⸗ geschriebenen Eid nicht leisten könne.““ Dieser Eid verpflichtete n, die Unabhängigkeit Griechenlands aufrecht zu erhalten und den Klauseln jener Urkunde gemäß zu regieren. Er erkiärte dem e tzzebenden Rathe offen, daß ein Mann von Ehre sich nicht verpflebten könne, etwas noch nicht Vorhandenes aufrecht zu erhalten nd et vas Unausführbares auszuführen. (Damals hatte näm⸗ ch Geechemand seine Unabhängigkeit noch nicht erlangt.) Der (Graf Capodistrias stellte es indessen dem gesetzgebenden Rathe rollkemmen frei, entweder die Verfassungs Urkunde zu suspendrren nd bis zur Zusammenderusung eines neuen Konzresses eine provisori⸗ he Regierung einzusetzen, oder zur Wahleines anderen Prä⸗ den ten zu schreiten. Der gesetzzebende Rath entschied sich nach erflogener Berathung für den ersteren Vorschlag, die Veifas. fangs Urkunde zu sugpendiren und eine provisorische Regierung u errichten; erst dann nahm Graf Capodistrias die Präsident⸗ Haft an. Der Kongreß konnte erst im folgenden Jadre nach Arg. jusommenberufen werden, und der Präsldent legte demsel⸗ den über die Ursachen dieser Verzögerung Rechenschaft ab. Der Kongreß billigte nicht nur die Beschlüsse des gesetz edenden Raths und alle Maaßregeln der Regierung, sondern ging noch weiter, udem er unter den damaligen schwierigen Umständen die Noth—⸗ wend geit einsah, alle Gewalten in der Hand des Prässdenten u fensemriren.“ Jn einer Nachschrist sürt Hr. Ehna d dimu: JM diesem Nugendiick erdalte ich ein sehr ausführliches Schrei— Ech aus Nauplia vom 17. Okt., worin es heißt: „Nille seit der Kata⸗ steophe don der Behörde getroffene Maaßregeln smd hochst verständig; feine Unerdnung hat weiter stattzefunden, und das herischende Gefühl ist das der tiefen Trauer. Der Prozeß gegen den Mor⸗ der ist auagesetzt worden, um den Leidenschaften Zeit iu las⸗ sen, sich zu besäuftigen. In derselden Adsicht hat man die Be— erdigung des Prässdenten aufgeschoben, welcher einbalsamirt wor⸗ den? und ert nach der Fintichtung des Mörders offentlich ausgest llt werden wird.“

SFiesige Blätter melden nach Briefen aus Rom, daß der Papst nächstens eine neue Ammestie erlassen werde, wodurch 38 Verbannte zurückberufen werden würden.

Greßdritanien und Irland.

London, 11. Nov. Gestern Mittag um! Udr waren un⸗ ere Kabinets? Minister im autwärtigen Amte Mi einem Conseil versammelt.

Pin Friedrich von Würtemderg ist mit dem kaufmännischen Damp feeete nach Rotterdam abgereist.

Der heutigen Times zufolge, würde die Konferenz der Be⸗ vollmächtigten in Bejug auf die Mederländische Angelegenheit ch fortan nur mit nntergeordneten Bestimmangen des Fiiedens⸗ Vertrages, namentlich mit dem freien Dinchzuge anf Holländi⸗ den Straßen und Kanälen n. s. w., deschäftigen. Hr. van de Weyer sell bereits wieder hier angelangt sen.

In Bezug auf die gegen die neueste Schrift des Hrn. von Ghattaubriand gerichteten Bemerkungen der Times (S. vorgestt. Bl. det St. Z.) äußert der Conrier:, Wat die Her zogin von Berry detrifft, so halten wir es fär recht, zu deme ten, daß, als die Eczehnng des jungen Herzoz Iich nech in ihren Händen defand, sie seinem Gemütde nicht diesenigen Grundsätze mittheilte, die idm später eingeprägt wur⸗ en. Wir hatten drei Jahre hinter einander Gelegendeit, das Vineichniß der Bücher zu seen, welche die Herzogin zum Ge⸗ Tauche ihres Sohnes anschaffen ließ. Es desand ich nicht ei⸗ nes darunter, das nicht zu bätte, von dem erwartet wurde, daß es als Mann mit Necht— saaffendeit und Gerechtigkeit über seine Untertanen regieren

solle.

L pon S von

Viele von der Herzogin auggesuchtt Bücher waren von der Art, daß seldst ein Römisches Kind in den desten Zeiten der Repndlik sie hätte lesen können.

Dasselbe Blatt meldet, daß der Französssche Gesandte in London gegen die Beschlagnahme der Schiffe, welche an der Expedition Dom Pedro's Theil nehmen spollten, protestitt und eckläct habe, daß es Französssche Schiffe und dieselden nach Fran össchen Häfen destimmt sehen und solche durchaus keine Krieg⸗ NManttion am Bord hätten. Die Antwort auf die se Reclama⸗ ion Fey noch nicht dekannt.

haben würden.

dische ) ; . ꝛĩ l Kriegsmacht in Belgien eingeruͤckt sey, wieder auf unser altes ,

ker Konferenz an mich erlassenes Schreiben mit,

abgebracht batte Vor t ne 9 294 . streitig in dem Augendlick sehr nützlich auf ihre Gemuͤther gewirkt

niß nehmen wird.

den Studien eines Kindes geveßt während mit die sem wichtigen Gegenstande.

Dem Courier zufolge, hatte sich das Gericht von dem Ausbruch der Cholera in London verbreitet. Durch die Nach⸗ sorschungen der Behörden aber sey erwiesen worden, daß die Person, ven der man behauptete, daß sie von der Cholera be⸗ fallen wäre, an einer anderen Krankheit gelitten habe.

An des hiesigen Börse scheinen einige Spekulanten das Auf⸗ treten der Cholera in England als einen Umstand zu betrachten, der in der Folge den Preis der Staats papiere drücken möchte. Die Times meint jedoch, daß selbst beim Erscheinen der Seuche in London alle Geschäfte nach wie vor ihren gewöhnlichen Gang Die Holländischen Fonds sind gewichen, weil noch immer keine Aussicht zur völligen Beseitigung des Hollän⸗ disch⸗Belgischen Streites da ist. Spanische Cortes Scheine sind dagegen etwas gestiegen, weil man sich mit einem Male eine Verwendung der Französischen Regierung zu Gunsten der Inha⸗ ber dieser Papiere verspricht.

, . aus Gibraltar vom 20sten v. M. zufolge, herrscht dort fortwährend der gunstigste Gesundheits ust and, und das Gerücht, daß unter der dortig:n Garnison die Cholera aus⸗ gebrochen, ist vollkommen unbegrundet.

Niederlande.

Aus dem Haag, 13. Nov. Folgendes sind die Mitthei⸗ lungen, welche unser Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten der zweiten Kammer der Generalstaaten in ihrem General Comité vom 11ten d. M. gemacht hat:

„Edelmbgende Herren! Am 1tten August, kurz vor Ablauf der denkwürdigen Tage, an denen Europg den mißkannten Ruhm unsce— rer Waffen so glorreich und kraͤftig behaupten sah, verfuͤgte ich mich in Ihre Versammlung, um zu Ihrer Kenntniß zu bringen, daß die in der Londoner Konserenz versanimelten Bevollmächtigten der fuͤnf Hoͤfe beschlossen haͤtten, zwischen uns und Belgien zu interveni⸗ ren, daß sie der Huͤlfe, welche Frankreich eventuell an Belgien ver⸗ lichen, ihre Zustimmung gegeben und das Anerbieten einer Flotte von Seiten Englands angenommen hatten, und daß das Niedetlaͤn— Heer Befehl erhalten habe, sich, sobald eine Franzbsische

ich ein unterm 5. August ferner die darauf endlich eine Depesche an unseren Gesandten in Paris, die am ten von dem Departement der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten abgesandt worden war. Bald verwirklichte sich der Einmarsch eines Franzoͤsischen Heeres in Belgien, worauf das Nie⸗ kerlandische auf unfer aͤltes Grundgebiet zurücktehrte Auch ein Theil der Franzoͤsischen Kriegs macht begab sich innerhalb ihrer Landesgraͤn⸗ zen zuruck Mittlerweile empfingen die Niederlaͤndischen Bevollmaͤch⸗ tigten in London den erneuerten Auftrag, unverweilt mit der Konferenz über den Abschluß eines Trennungs Traktates zwischen Holland und Belgien in Unterhandlung zu treten. Man verlangte eine sechswö⸗ chentliche, am 29. Aug. anfangende und am 10. Okt. endigende, Ein⸗ siellung der Feindseligkeiten von uns, zu der auch der Konig seinc zustimmung ertheilte Bei der Konferenz liefen Klagen der Deut⸗ schen Bundes⸗Versammlung gegen Belgien wegen Anmaßungen im Großherzogthume Luxemburg ein:! erschiedene Erklarungen über die Ue⸗ berschwem mungen bei Antwerpen und die Anlegung Belgischer Batte⸗ rieen laͤngs der Schelde kamen zur Sprache; eben so erhielt die Auswech⸗

Zugleich theilte

gebiet zu begeben.

ertheilte Antwort und

2 .

selung der Kriegsgefangenen und die Freigebung der im vorigen Jahre

widerrechtlich in Belgien zuruͤckgehaltenen Militairs ihre Erledigung, udcbre Rütehr der in Belgien nzch verblichenen Franidsischen Trup⸗ pen wurde der Konferen; angekuͤndigt.

Zösten Protokolls enthält die Erklarung d vollmächtigten in Bezug auf den Waffenstillstand; sn ciner Rote nachstebenden Inhalts;

„Die Unterjeichneten, Bevollmächtigte Sr. Mai des Königs

der RKiꝑekerlande, haben sich, der gegen die Konserenz übernommenen Verpflichtung gemaͤß, beeilt, das Z3iste Protokoll zur Kenntniß ihrer Regierung gelangen ju lassen.— Sc. Maj. haben sich, nach Durch lesung jenes Aüktenstacks, nicht verbergen konnen, daß, indem Sie auf eine langere oder kürzere Zeit auf die Anwendung der Mittel aenzichten, weiche Höchfidieselten für die belgeeigneten halten, die Vel zu einer definitiven und auf billige und gerechte Bedingun⸗ gen gegründeten Trennung zu zwingen, Sie die Vortbeile zum beil aufgeben, welche durch die letzten Ereignisse erlangt worden. In der That baben die so schnell erfochtenen Sieg der Armee welche von Sr. K. H. dem Prlnzen von Oranien kommandirt wird, die Hoffnung der Feinde Holland? erschuͤttern müßen, welche naͤmlich glaubten, durch die Gewalt der Waffen die allerunsinnigsten Forderungen erzwingen zu konnen, von dench selbst das Uebergewicht

der Konferenz sie nicht Die Voraussicht neuer Niederlagen würde un⸗

haben, wo man die so lange fruchtlos gebliedenen Unterbhandlungen

wiFeder aufnchmen will. Da indeß die Herren Bevellmschtigten der daß ein neuer Waffen lillstand zur Erreichung vclche sie im Auge baden, unumgaͤnglich

fünf Höfe dafür balten, der wichtigen Resultate —ͤ . notbwendig ist, io bat sich das Haager Katinet von Vertrauen auf die guten Absichten Ewr Excellenen und auf die Bemuͤ⸗ hungen, welche Sie fortwaͤhrend anwenden werden, um die Dinge zu einem daldigen und, gerechten Schluß zu entschlossen, unter diesen umstaͤwnden das, war es nützlich fuͤr Holland baͤlt, einer Maaßregel zu opsern die Konferenz im Interesse der allgemeinen Demiusolge sind die Unterzeichneten beauftragt worden daß Se. Majestaͤt der Koͤnig on den Bevollmaͤchtigten vorgeschlagenen sechswöchentlichen Waffenstillstand, der am 23. August beginnt und am 19. Oftober zu Ende gebt nimmt: damit dieser Wafenstilltand von den fuͤnf Maͤchten benutzt werden koͤnne, um einen Traktat zwischen ihnen und Holland herbet⸗ zuführen, der die Trennung zjwischen Holland und Belgien regulirt

Da diese Erklärung, die uͤdrigens als nicht geschehen angese⸗ hen wird, wenn die Belgier ger nicht oder bedingungsweise anned men sollten, dein von der Konferenz ausgedruckten Wunsche Ge⸗ nüge leistet, so zweifeln die Unterzeichneten nicht, daß die Konferent undertdalich daron, durch Einruͤckung in ein neues Protokoll, Kennt⸗ Sie ergreifen diese Gelegenheit u. s. w. gonden, den 29. August 183

(gez. Falck. Ha van Zuvlen van Nyevelt.“

Durch ihr astes Protokoll deschloß die Konferenz

welche

zu erklaren,

ien zu machen indem sie die deiderseitigen Bevohmaͤchtigten auf.

tigt werden konnten. Zu allen Zeiten, besonders aber in diesem Au⸗ gendlicke war die Sorgfalt der Riederländischen Regierung unauf— brrlih auf die Erwirkung dilliger Bedingungen gerichtet, und die Kortefpondenz mit unseren Bevollmächtigten deschastigte sich fort Ihre am 5. Sept auf die Fragen des zasten Protokolls ertheilten Antworten, von denen, so wie von dem Protokolle selbst, ich eine Abschritt üädergede, gereichen zum 3cug⸗= niß far den Eifer, mit welchem sie stess das ihnen, anvertraute In⸗ teresste beherzigten Der Belgische Bevollmächtigte beantwortete seinerselts die vorgelegten Fragen am 253 Seyt. durch ein Akten stůck, eclches mit dem 45sten Protokolle den Berelmächtigten der Nieder lande übergeben wurde und ihnen zu vielen Anmerkungen Anlaß gab, worauf die Konferenz, von der Ansicht ausgehend, daß eine Annäherung der beiderscitigen jn ihrem en Protekolle die Uedersengung zu erkennen gad sie keine andere Auskunft sebe, als in den ihr deretts vorlte- zenden Aufklärungen die Mittel zu suchen, eine Reihe von Artikeln

seürunen, die geeignet feyen, alt Grundlagen

ten veranlaßt werden, heiten bezichen, Rechtes, daran

Aus diesem Allen gingen die Protololle 9, 35, 31, 32, 33. 3 35. *. . ö 11 6 hervor, die sch abschriftlich Kberreiche. Eine der Beilagen de? 69 . der Niederlaͤndischen Be⸗ sie befindet sich die in

fuͤhren, wesentlich 5 laͤndischen Kuͤste abzusenden ache anempfichlt seolllte.

der Niederlande einen Lon den Herren nachßstehender Weise geantwortet worden.

ans

. zuordnen, einen An⸗ 2 ana mit Ausübung ihrer Vermittelung ech; Holland und Bel⸗ Borde aur

ordert, ihre Gedanken üder die Werthe mitzutheilen, wie die Haupt⸗

schwierlakeiten, welche sich dei der Uunterhandlung kund aaden, desei⸗ 8e, . t wieder en. ben n dieselben aufgenommen werden selten, jene Schiffs macht

Forderungen nicht zu erwarten 6 daß

eine desinttiven

Trennungs-Traktates zu dienen. Das 45ste Protokoll hatte Zweck, von unseren Bevollmächtigten nahere Angaben in Bezug! die Niederlaͤndische Staats-Schuld zu fordern; iin 6sten werden beiderseitigen Bevollmaͤchtigten aufgefordert, ihre Ideen hinsichts einiger Punkte von untergeordnetem Interesse mitzutheilen; im in wird der Verlaͤngerung des Waffenssillstandes bis zum 25. Okt g dacht, waͤhrend das Kste und das dazu gehdrende Memorandum Betrachtung der Konferenz hinsichtlich der finanziellen Gegensthh enthält' = Im 45sicn Protokolle endlich kam die Konferenz ie an glrtikel überein, welche die Trennung von Holland und, Belgt bewirken sollten. Abscheiften dieser verschiedenen Aktenstuͤcke wei hierbei Euren Edcimßgenden überreicht, Auf die oben erwaͤhm 24 Artikel, die den ler findischen Bevollmaͤchtigten mit zwei

gleitenden Noten mitgetheilt wurden, sind die Letzteren an gg h worden, die nachstehende Antwort bei der Konferenz einzureichen.

An die in der Konferenz zu London ver sammelt 96 Bevollmächtigten der fuͤn f fe.““ 9 „„Durch die beiden Noken, welche die unterzeichneten Ben maͤchtigten Sr. Maj. des Königs der Niederlande die Ehre gchi haben von den Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hoͤfe zu empfangen,) ben ihnen Ew. Excellenjen die Bedingungen zu einem Desinih Arrangement zwischen Holland und Belgien, in 24 Artikel enn ten, zugehen lassen und dabei Ihren Entschluß ausgesprochen, durch alle Ihnen zu Gebote stehende Mittel dem Wiederbeginn nes Kampfes zu widerfetzen, der, jett zwecklos geworden, für h Länder eine Quelle großen ungluͤcks seyn und Europa mit nem allgemeinen Kriege bedrohen wurde, den zu verhindern die g Pflicht der fuͤnf ff . ke Unterzeichneten haben ih Zeit verlust jene Mittheilungen zur Kenntniß ihres Hofes bracht und sind beauftragt worden, Suren Excellen zen au zun ken, daß der Koͤnig sich glücklich schaͤtzt, den fuͤnf Maͤchten ch neuen Beweis davon geben zu konnen, wie sehr es sein aufrich Wunsch ist, zur Aufrechterhaltung des Friedens beizutragen, sin er anzeigt, daß, obgleich er es sich vorbehalten muß, von seinen litairkschen Mitteln Gebrauch zu machen, sobald dieser Gebrauch Interefe des Königreiches nothwendig, ist, der Koͤnig doch bie nicht die Absicht hat, die Feindseligkeiten wieder zu beginnen. König freut sich zu gleicher Zeit, in dem Inhalte der ä am cinen? Beweis der Sorgfalt, welche die fuͤnf Hoͤse fortwährend Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens widmen, und ih Wunsches zu finden, den Zust and der Ungewißheit zwischen h fand (und Belgien durch zweckmaßiges Arrangement zu ben en Wenn aber auch der König diese anholtende. Son fr das allgemeine Wohl nach ihrem ganzen Werthe zu schaͤtzen h und wie sehr auch Hoͤchstderselbe gençigt ist, zur Erfüllung ig Wünsche mitzuwirken, so erlauben ihm doch die Pflichten g seine getreuen Unterthanen nicht, zuzugeben, daß seine Be oll tigten sich von dem Wege ent sernen, in welchem sich die gegen tigen Unterhandlungen von ihrem Ursprunge an bis noch gem kurzem bewegt haben. Nach dem 3. des Achener Protokolle 15. November 13618 dürfen besondere Zusammenkuͤnfte von Ba maͤchtigten der unterzeichneten Machte, sobald dieselben Angeltz heiten betreffen, welche sich besonders auf die Interessen q rer Europsischer Staaten beziehen, nur dann statt finden, ne sie durch eine foͤrmliche Einladung von Seiten derjenigen e auf die' sich die besagten Angthg and unter dem ausdruͤcklichen Vorbehalte direkt oder durch ihre Bevollmächtigten Thil nehmen. Diese Bestimmung sichert dem Köoͤnige gleiche Rechte den anderen Maͤchten und versetzt Se. Majestaͤt, den in der ferenz repraͤsentirten Höfen gegenüber, in cine ganz verschitz Stellung von der, worin sich die Gewalt befindet, welche in si der Insurrection in Belgien errichtet worden ist Es ist dies selbe Bestimmung, welche die von der Konferenz verkündeten sichten motivirte? als dieselbe sich, der Einladung der Niederl schen Regierung gemäß, versammelt batte, und welche spaͤlet rerschiedenenmalen, besonders in den Protokollen 4, 14. 12 und enger Verbindung mit den s Londoner Artikeln hen, ausgebräckt wurde. Endlich ermaͤchtigen die Vollmas welche der Konferenz am 4. August überreicht und die von hr genommen wurden, die Unterzeichneten, einen Trennungs⸗T zwischen Holland und Belgien mit der Konferenz zu erbrtern, s Kellen und zu unterzeichnen Die unterzeichneten, sich auf Vohmachten sützend, un in Folae der von ihrem Hofe erbahh neuen Insfructionen, haben die Ehre, Ewr. Excellenzen zu ren, daß sie bereit sind, die Modificatienen zu erdrtern, dent oben erwähnten 24 Artikel, den früher angenommenen 6H satzen gemäß, unterworfen werden müsen, und mit Ihnen Trennüngs⸗ Traktat festzußellön und zu unterzeichnen, geeignet ist, Holland auf der Höbe zu erhalten, die es dutch Patriotismus und die Treue einc? Untertanen in fruͤberen ] bunderten errungen hat und die in dem gegenwartigen Europ

Srstem ju bebaupten es durch die Loypalitaͤt, den Muth un

Nusdauck, welche die jetzige Generation an den Tag gelegt doppelt verdient. Indem die Unterzeichneten sich auf diese der Befehle ihres Monarchen entlediat haben, ergreifen sie dit legenheit u. s. w. Londen, den J. Nov. 1331. gez) Falck, Ha van Zuvlen van Nyevelt.“ „Während man sich bier mit der Erwägung dieser Artiltl schaͤftigt bielt und dei dem berannahenden Ablauf des Termin welchen der Waffenstilstand auf ausdrückliches Ansuchen der renz letztlich von Sr. Maj frügesctzt worden war, erschien del beiaclegte 50ste Konferenz- Protokoll, welches eine Au ffordern die Britische Regierung enthält, sofort eine Seemacht nach der r welche, so lange der König die Belgien nicht wieder begonnen, auch nicht

seligkeiten gegen nicht Sr Maj. ist hierin

In Gemaͤßbeit der Best immungen

„„An die zu London in der Konfer Bevollmächtigten der fünf Die Unterzeichneten, Bevoll maͤchtigt nige der Niederlande, haben die Edre gehe on den Herren vollmaͤchtigten von Oesterreich und Rußland, versammelt in der Londener Nr 50 zu empfangen, des Inhalts, „daß

* Frankreich, Großbritanien, Krnferenz, das Irn die im Namen des aethanen Erklaͤrungen der Konferenz keinen anderrn Aus weg h als sich anjuschicken, den Wiederbeginn der Feindscligkeiten n

der Konig das Recht vordehalten daß es zu der Befugniß und den Veryflichtun gen der J renz gebdre, die dabin abzweckenden ndothigen Mac regel baß die Berellmächtigten der fänf. Höfe shes härten, die Regierung Scinct Britischen Maickät solle fordert werden, sofort eine Schifs macht nach den Kuen von

hindern, ju welchem sich

land zu senden; daß diese Schiffsmacht keinen Befehl haben

ctwas ju unternchmen so lange der Kbnig die Feind seligleite gen Belgien nicht wieder aufgenommen haben würde; 4 por gecignetsten Maßregeln nehmen würde, um mit der mogl Eile eine vollstaͤndige Einstelkung der Feindseligketten zu d und daß endlich die Bevollmächtigten der fünf Höft dem dahin übercingekommen seyen, daß die Konferenz / diese ersten Maaßregeln unznreichend seyn möchten, alle nigen Anordnungen treffen würde, welche zur Erreichung Zweckes noch für nothwendig erachtet werden mbchten Die Unterzeichneten haben dieses Protokoll Er Kenntnis Hofes gedracht und den Befehl erhalten, der Londoner Kon das Ersaunch und die schmersliche Empfindung ausfudrücken che dessen Inhalt ihrem Monarchen verursacht hat. Auf eine schlag der Konferenz willigte der König in cinen Wa en vom 23 August dis 19. Oktober und verlängerte syaͤterbin Wunsche der Konferenz gemäß, denselben bis zum 25. Oktobe⸗ Bei die sen beiden Gelegenhetten legte der Kboig von neuem eine ichen Gennungen und seinen Eifet, zu den Absichten der funf zumirken, an den Tag. De die Konferen dir Frage wegen

euen Verlaͤngerung des Waffenstillstandes nicht angeregt hatte ⸗— zußerte der Englische Botschafter, in Folge der , ,, von einem Hofe, am 26. Okt. den Wunsch, die Absichten des Königs in Bezug auf die Wiederaufnahme der Feindsceligkeiten nach Ablauf des sestgesetzt en Termins kennen, zu lernen. Diesem Wunsche konnte zus dem Grunde nicht Genüge geleistet werden, weil zu jener Zeit der Augenblick fuͤr die Niederlaͤndische Regierung noch nicht gekom⸗ men war, einen Entschluß zu fassen, da ein solcher, durch Umstaͤnde, welche sich zwischen dem 26. und 23 Okt ereignen konnten, vielleicht wieder hatte modifizirt werden muͤssen, und weil eine Erklaͤrung uͤber diesen Punkt eine zweite Verlaͤngerung des Waffenstilistan des in sich begriffen haben würde Die dem Herrn Botschafter muͤndlich ge⸗ gebene Antwort beschraͤnkte sich auf die Bemerkung, daß, da der Koͤnig noch keinen Entschluß gefaßt habe, man die gewuͤnschten Aufklaͤrungen nicht geben lönne. Se Excellenz hat in seiner Depesche diesen Um⸗ sand genau wiedergegeben, und es geht aus dem Schreiben des Bot⸗ chafters deutlich hervor, daß die anderen Details auf eine vertrau⸗ üiche Unterredung zwischen ihm und dem Minister der auswaͤrtigen ngelegenheiten Bezug hatten, die der Botschafter, wie zu erwarten and, seiner Regierung mittheilte, welche aber keinesweges dazu be⸗ immt waren, in das Protokoll aufgenommen zu werden. Die De—⸗ hesche Sr Excellenz licfert sogar den Beweis fuͤr einen Irrthum in iner der Acußerungen des e, , wo naͤmlich gesagt wird: „der Koͤnig hst, durch seinen Minister der auswärtigen An⸗ (legenheiten erklaren lassen, daß es den Maͤchten frei stehe, gegen seine Maaßregeln, wenn er deren ergreifen sollte,

ü bewaffnen, und es ibnen ebenfalls frei stehe, sich, gegen kin Stillschweigen zu bewaffnen; der König sey nicht ver— Hfichtet, schon im voraus seine Albsichten fuͤr den Augenblick, wo ber Waffenstillstand zu Ende gehe, wissen zu lassen, und daß, selhst wenn er dazu verpflichtet sey, sich in den gegenwartigen Zei⸗ ken viele Umstände ercignen könnten, welche die Absichten aͤndern pärften, von denen S. Majestaͤt Mittheilung gemacht habc.““ Diese Worte sind aber in der Depesche nur als eine Antwort auf perschiedene Bemerkungen des Herrn Botschafters angeführt. Da aber Se. Majestaͤt jene Bemerkungen nicht im voraus wissen lsonnte, so geht daraus hervor, daß die Antwort nicht als ane Erklaͤrung im Namen des Königs betrachtet werden konn⸗ je eine Erklaͤrung; welche sich schwer mit, den offiziel⸗ len Formen haͤtte in Einklang bringen lassen, waͤhrend im Ge— enthLeil der Gegenstand an und fuͤr sich nicht verfehlen konnte, ei nige vertrauliche Bemerkungen zwischen zwei Personen zu veranlassen, welcht, wenn auch berufen, verschiedene Interessen wahrzunehmen, sich doch ein gegenseitiges Vertrauen zugestehen. Sobald der Ge⸗— enstand der Ecklaͤrung erledigt war, wurde die Unterredung zwi⸗ chen dem Niederlaͤndischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ en und dem Englischen Botschafter so wenig fuͤr offiziell angesehen, daß der Minister eine Antwort verweigerte, als der Botschafter der fünf Machte Erwähnung trat, indem die offizielle Forderung ei⸗ ner Erklaͤrung nicht von Seiten der Konferenz, sondern Sei— tens der Englischen Regierung stattgefunden hatte. Ver er⸗ swähnte Bericht ist alsé offenbar nicht der Art, daß er den Gebrauch rechtfertigt, den man davon gemacht hat, und man kann dem Haager Hofe die Mifverstaͤndnisse nicht vorwerfen, welche dar⸗ aus hervorgegangen sind. Bis dahin halten die funf Machte er= llart, daß sie die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nicht zulassen wächen, eine Erklärung, der man gegen Holland Folge degeben hat, als es im Monat Augüst fur zweckmaͤßig erachtete, die Unterhand= lungen durch militairische Mittel zu unterstüͤtzen, welche Erkläͤrung aber gegen Belgien ohne Wirkung geblieben ist, trotz der taglichen Ver⸗ letzungen des Waffenstillstandes, die dieses Land sich erlaubt hat. Was die Absendung (iner Flotte nach den Hollaͤndischen Kuͤsten betrifft, so scheint diese Magßregel die fruͤheren Forderungen: cinen Waffen⸗ sillßand abzuschließen oder denselben zu verlaͤngern, ill usorisch k machen, da man sich wenig darum kuͤmmern wird, das zu ver— angen oder vorjuschlagen wäs man entschlossen ist, mit Gewalt k erzwingen; und überdies ist diese Magßregel nicht zurch die egonnene oder verkündete Wiederaufnahme der Feindseligkelten, son⸗ nern einzig durch die Ungewißheit,

fr Art gegen dieselbe ungewißheit, welche in Bezug auf Belgien exi⸗ Englische Botschafter im Haag am 25. Okt. benachrichtigt wurde, daß

tin ö an die Armee erlassen und darin gesagt werden wur⸗ / 1 sehend sey. Dieser Tagesbefebl ist auch wirklich am 25. Oktober erschienen, che das Protokoll vom 2äasten im Haag bekannt seyn lonnte, Bei dem gegenwärtigen Zustand der Dinge hat der Koͤ— nig, indem er die Feindseligkeiten nicht wieder begann, denselben gemäßigten Weg verfolgt, von dem er sich niemals entfernt hat, und kann sich um so weniger durch Verpflichtungen in Bezug auf Bie eventuelle Wiederaufnabme derselben binden, als nichts das Betragen der Belgier garantirt und Se. Majestäͤt anderen Maͤch⸗ ten die Befugniß nicht zuerkennen kann, das Recht, Frieden abzu⸗ schließen oder Krieg zu fuͤbren, welches jeder ungphdängige Monarch hesizt, zu beschraͤnken. Nachdem sich die Unterzeichneten auf die se Vesse der Befeble ihres Monarchen entledigt haben, ergreifen sie die Gelegenheit, u s w.

London, den 7 November 1831.

; erf Falck, H von Zuylen van Nycevelt.““

„Dieses, Eockmsgende Herren, sind die Mittheilungen, welche ich beauftragt war, die ser Versammlung zu uͤberbringen. Mein un⸗ geschmuͤckter Vortrag wird, wie ich mir schmeichle, hinreichend seyn, um den Gang der Unterhandlungen, seitdem ich das letztemal in . Mitte erschienen bin, deutlich zu machen. Die Regierung, le das Bewußtseyn hat, unter diesen wichtigen Umstaäͤnden des Lan⸗ Nes Wohlfahrt und theuerste Interessen mit Eifer und Festigkeit, jedoch auch mit Ueberlegung, behauptet zu haben, vertraut auf die sortdauernde Mitwirkunz Eurer Edelmdgenden und des Niederlaͤn⸗

dischen Volkes, welches Sie vertreten, zur Erceichung des großen

zieles, nach welchem wir streben: Erreichung naͤnlich billiger und

mit unserer Existenz als unabhaͤngige Nation uͤbereinstimmender

Bedingungen der Trennung zwischen Holland und Belgien?

Man weiß jetzt in Vlleßingen, daß die Königliche Korvette

„Amphitrite“, nach welcher man vergeblich seit einigen Tagen auf dem Meere gesorscht hat, in den Hafen der Dunen einze— laufen sey. (Vergl. den Art. London in Nr. 318. der St. 3.)

An unseren Belgischen Grämen ist es sehr still; die sonst so ampf- und beuteluftigen Belgischen Soldaten lassen durchaus nichts von sich sehen.

Brüssel, 12. Nov. Die gestrige Sitzung der Rerrä⸗ sentanten-Kammer wurde gam mit Bittschrift⸗-⸗Verichten ausgefüllt. Unter Anderem verlangten die Bürgermeister und mihrere Einwohner der Gemeinden von Llelbeke und Mouscron, daß die Regierung unter den gegenwärtigen Umständen, wo es so dringend nöthig sey, die arbeitenden RKlassen zu beschäftigen, den Weg von Courtrah nach Lille ausbessern und erweitern lasse. Die Bittschrift wurde dem Minister des Innern zugewiesen. Eine Bittschrift der Herren Obert und Comp. in Brüssel, worin dieselben um Erlassung der Zölle auf nicht gedruckte Foulards nachsuchten, veranlaßte Sry. Bilain XlIII. die Regierung drin⸗ gend aufzufordern, alles Mögliche zur Unterstützung der Indu—

ie u thun. Der Redner oerlangte ingtesondere die Aussüh⸗ rung des Gesetzes über die Foulards, wonach die aus Indien ommenden 6 pCt. Eingangszoll bezahlen müßten, Der Fi⸗ nanz⸗Minister erklärte, daß die Regierung nächstens über iesen Gegenstand einen Gesetz-Entwurf vorlegen werde.

Gestemn hatten der General Belliard, Sir Robert Adair und 3 Lehon Unterredungen mit dem Könige.

er König hat dem Bärgermesster von Schaerberck 100 31. jur Vertheilung unter die Armen seiner Gemeinde geschickt.

; welche in dieser Beziehung eri⸗ . . motkttirt worden, während feine einzige Vorsichtsmagßregel dit ten, so wie den Courieren.

siet, ergristen worden. Es bleibt noch zu erwähnen übrig, daß der hier eine Gesellschast gegründet worden,

der Wiederb-ginn der . nich? nahe bevor⸗

die ministerielle Verantwoitlichkeit ergangen war.

Es heißt jetzt, daß der Graf Felix von Merode zum Mini⸗

ster der auswärtigen Angelegenheiten ernannt werden soll. In Antwerpen ist Herr von Haultpenne van de Werve zum

Mitgliede des Sengts erwählt worden.

Der Baron sez, Französischer General-Intendant, ist in Brüssel ange koffffien.

Gestern ist hiet ein Wagen mit Deserteurs und Gefangenen von Gent angekommen; er wurde don Gendarmen begleitet.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 8. November. Vor einigen Tagen wohnten die Königin, der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Schauspiel bei. Es war das erstemal nach der Geburt des Her— zogs von Dalekarlien, daß sich die Kronprinzessin im Theater zeigte. Als die erlauchten Herrschaften eintraten, enistand eine allgemeine Bewegung; Ihre Majestät und Ihre Königl. Hohei— ten wurden von allen Anwesenden mit den lebhaäftesten Freu⸗ densbeztugungen empfangen, und mit gewohnter Begeisterung stimmte man die National-Hymne an. Heute, als am Ge— burtstage der Königin, giebt der König im Schlosse ein Konzert, zu welchem die hohen Würdenträger und der Hof eingeladen sind. Außerdem wurde dleser Tag, wie alle Festtage der König— lichen Familie, durch Wohlthaten bezeichnet. Unter Anderem hat der König dem General-Gouverneur den Befehl zukommen lassen, beim Eintritt der ersten Winterkälte hundert Klafter Brennholz auf Kosten Sr. Majestät anzukaufen und sie als Zugabe zu dem bereits gespendeten unter die Armen der Haupt— stadt zu vertheilen. Im verflossenen Sommer hatte in vier Kirchspielen von Nerike ein furchtbarer Hagel alle Feldfrüchte gänzlich zerstört, so daß die unglücklichen Landbebauer ioeder die Mittel hatten, sich das nöthige Korn zur Aussaat für diesen Herbst zu verschaffen, noch auch ihre Famllien während des Win— lers zu ernähren vermochten. Um sie zu unterstützen, nahm der Gouverneur der Provinz, mit Bewilligung des Königs, ein Ka— pital von 5000 Reichsthalern zu Hülfe, welches Se. Majestät im Jahre 1814 zum Unterhalt der Armen in jener Provinz Lescheukt hatten, und welches durch die Zinsen und andere hinzugekommene Legate bis auf 9090 Reichsthalet angewachsen war. Auf diese

Weise wurde dem Elend, von dem die Bewohner jener Kirch— spiele bedroht waren, nicht nur für dieses, sondern auch sür berich⸗ tet, Laß Alle die innigste Erkennilichkeit für die durch die Freigebigkeit des Königs erhaltene Unterstützung bezeugt haben. Der König hat der Guarantaine-Kommissien defohlen, in dem Quarantaine-Reglement, hinsichtlich der Schiffe Wagren und Personen, welcht aus von der Cholera inficirten Orten kommen, einige Modificationen vorzunehmen und ihm einen desfaßsigen Indeß bleiben die Luordnungen des gegen- wartigen Reglements bis zum nächsien Frühjahr in Kraft, und es wird von einer neuen Berathung zer Regierung abhängen, ob daun beim Wiederbeginn der Schifffahrt einige Ermäßizungen werden vorgenommen werden können, um dem Handel Erieichtttung

das nächste Jahr abgeholfen, und der Gouverneur

Entwurf vor ulegen.

zu gewähren und die Kosten der Küstenbewacung zu vermindern.

Die Errichtung einer Quagrantaine zu Helsingbocg für die aus Däne—

ö .

Staatsbudget aufgenommen. In Betreff des ten Artikels auf den Kommissionsbericht des Abgeordneten Hoffmann iber die Verfassung und Verwaltung der Aqyortisationskass⸗ erhob sich eine lebhafte Debatte zwischen dem Herrn Finanz⸗-Minister und den Abg. v. Rotteck, Beck, Buhl u. A. Der Artikel betraf die Beschränkung des Ankaufs und die Erbauung von Staatsgehäuden. Der ganze Gesetz⸗Entwurf wurde bei der Abstimmung durch namentlichen Aufruf von den 41 präsenten Abgeordneten ein⸗ stimmig angenommen. Nachmittags 2 Uhr schloß der Herr Präsldent die Sitzung, nachdem er angezeigt, daß sich neue Kom⸗ missionen gebildet haben, in Betreff folgender Gegenstände: 1) Wegen des Drucks der Protokolle (Abg. Merkel, v. Rottek, v. IJstein u. a.); 2) wegen Aufhebung der Herrenfrohnden (Ubg. v. Rottek u. a.); 3) wegen der Polizei der Presse und der Bestra⸗ fung der Preßvergehen (Abg. Mittermaier, v. Rottek u. a.); 4) Un⸗ eerstützunz nothleidender Soldaten, welche in Spanien gesochten. 5) Für die Begründung der Motive des Abg. Welcker, betreffend die vollkommenere Entwicklung dis Deuntschen Bundes zur Be— sörderung Deutscher Nationaleinheit (Abg. Mittermaler, v. Itz⸗ stein, v. Rotleck n. a.). 6) Für den von Seiten der Regierung vorgelegten Besoldungs-Etat des Kriegs-Ministeriums und des Großherzogl. Armee-Corps. In der vorgestrigen 129sten Sin⸗ zung der ten Kammer wurde unter Anderem durch den Abg. Weicker eine ven dem Stadtrath und vielen Bürgern zu Neckat⸗ gemünd unterzeichnete Petition übergeben, worin um ein libera— les Preßgesetz gebeten wird. Das Sekretariat verlas die Redac— tion früherer Beschlüsse. Sodann schritt die Kammer zur Be⸗ rathung des Kommissitengberichts des (lbg. Mittermaler, die Be⸗ försterung der Privatwaldungen betreffend. Der angenomm ne Art. 1. lautet: „Das provfforische Gesetz vom Jahr 18 über die Beförsterung der Privatwaldungen ist aufgehoben.“ Art. 2. „Jedem Privatwaldbesitzer steht die freie Bewitthschastung sei— ner Waldungen, ohnt Einmischung der Foisttehörde, . Der abgeänderte Artikel 3. lautet: „Die Fersibehörde soll in die Rechte der Privatweldbesitzer nur dann einschreiten, wenn ie Bewirthschaftung den Ruin und die Ausrottung einer Wald— strecke von 50 Morgen und darüber nach sich ht.“ Heer der Zusatz: „Läßt der Eigenthümer, der emen Wald von 56 Morgen und darüber ausrettet, die Strecke ein Jahr lag lie gen, so wird ihm von der Beörde aufgetragen, den Boden binnen mehreren Monaten als Wald wieder aniupflanzen, oder ihn auf andere Weis. zu bebauen.“ Mit 52 Stimmen gegen 3 wurde der Gesetz-Entwerf angenommen Um 11 Uhr ging die öffentliche Sitzun im e ne geheime übtr.

Luxemburg, 12. Nov. Die Stadt Arlon ist der Schau⸗ platz tumultugrischer vuftrtte gewesen, iu denen die Einquartit⸗ rung Anlaß gereben haz en soll. Einer Vorschrift der Belgischen Regierung zufolge, sollen nämlich die bei deu Emwobnern im Quartier liegenden gercarden nicht mehr auf Beköstigung, sendern nur noch auf Wohnung Auspruch haben. Da nde ssen die wohlhabenden Bürger ihcen wasten eennoch au! f eiem Wellen einige Vorteile gewahrt hatten, welche biest nich fahren lasse n oll⸗ ten, io kam es bei Veri ung der Burgergarden in nue Qwartiere zu Streitigkeiten, an denen auch das Volk Theil ühm. En im

mark kenmenden Reis nsen st beendig; 7 Persoen können darin hiesigen Journal enthaltenes Schrtihen aut Atlen seibst oem

zu gleicher Zeit auf enommen werden. Durch eine heut hier bekannt

gemachte Verordnung wird angezeigt, daß, soba d die Cholera in

Seeland zum Ausbtlich kon ni, vo« Dän mack aus jedem Rei— senden der Zutritt m Schweden vertoten st, außer den Schwe— den, welche ven dort in iht Vaterland zurückkehren, und denjeni⸗

gen Fremden, welche die

der Kinder aus den ämeren Volksklassen und von den Arbei⸗ tern in der Hauptstadt ang tlegen seyn lassen will,

durch Vernachlässigung von Seiten ihrer Eltern verdosben wird Diese Geselsschast, deren Stifter der Bischof Wallm, Groß⸗Almofenier des Königl. Hofes, und Wannquist, der Unter— Gouverneur der Hauptstadt, sind, hielt im vergangenen Monat ihre General Versammlung, in welcher bekannt gemacht wurde,

daß die Gesellschast bereits über die Zinsen eines Kapitals von

150,000 Reichshbankothalern verfügen konne zu welchem der König und die Königliche Familie noch eine Beisteuer zu geben beabsichtigen, um die Einkünfte zu vermehren. Die Gesellfch aft hat den Beschluß gefaßt, ein ansehnliches Gebäude zu kaufen, um ihr Werk zu beginnen. Man ist allgemein überzeugt, daß diese Institution für die Zukunft von großem Heil seyn und den niederen Volksklassen von Stockholm einen Wohlstand und eine Moralität verleihen wird, wovon man in großen Städten wenig Beispiele sindet.

Deutsch land.

Karlsruhe, 5. Nov. In der am 2. d. gehaltenen 128stem öffentlichen Sitzung der 2ten Kammer zeigte, nach der Berichterstattung über mehrere neuerdings eingegangene Petitionen, meist lokale Interessen betreffend, der Präsident der Versammlung an, daß die 1ste Kammer veschlossen habe, der Adresse der Aten, die Vereinigung des Großherzogthums mit mehreren anderen Deutschen Ländern zu einem Zoll- und Han⸗ delsoerbande detreffend, beizutreten; so wie gleicherweise der an⸗ deren Adresse, welche wegen Vervollständigung der Gesetze über Sodann er⸗ über die Motion Betreff der Verbesserung der Bericht, welcher mit allge⸗

stattete der Abg. Winter (v. des Abg. Wetzel 11. in

Stadt- und Landschulen einen meinem Beifall aufgenommen wurde. Nach der Beantragung der Kommissien werden alle Gynmassen, Lycten, Pada⸗ gogien und Schulen überhaupt als Staatsanstasten angesehen. In Hinsicht auf die Erhöhung des Gehaltes und die Verbesse⸗ rung des Zustandes sämmtlicher Lehrer, umfassen die Antraäge der Kommsssson besonders folgende Punkte. 1) Die Eigenschast von Staats- Dienern wird nicht allein den wissenschaftlich gebil— deten und geprüften Oberlehrern, sondern alich den pädagogisch gebildeten und geprüften Unterlehrern allzemem zuerkannt. 2) Das Gehalt derselben soll außer freier Wohnung und sreiem Holze und dgl. in größeren Städten von Farüber nicht unter 500 Fl, in Orten von 15900 nicht unter 100 Fl., in Orten von 1000 1500 Seelen nscht unter 300 Fl., in noch kleineren nicht unter 200 oder 260 51. betragen. Die Schulgelder sollen aufgehoben und die Mittel zur Besoldung der Lehrer aus den Fond, aus Besträgen der Gemeinden und, im Fall diese nicht genügend erscheinen, aus Zuschüssen der Staalg-Kasse besirstten werten. I) Einer besonders zu errichtenden Ober- Schul- Behörde liegt serner die Prüsung der theologischen, philologischen und padagogischen Kandidaten ob, so wie in gleicher Wesse die oherste Lestung und Aussscht über smmuiliche Unterrschtaanstalten derselben Übertragen wirb, 4) Zu alle dem wird die Summe von 30,000 Il. in das

Heidelberg)

besondere Eriaubniß des Königs erhal⸗ Jedoch müssen alle diese Personen vorher zu Helsingötorg Quarantaine halten. Ver kurzem ist die sich die Erziehung

) indem der Charakter dieser Kinder oft schon in ihrem zartesten Alter

3000 Seelen und 3000 Seelen

vorgesirigen Tage meltet darüber Folgendes: „Heut. bärtasich hier beinahe kin großes Unglück ereignet; ruhig in meencm Zim mrstz ut, höre ich draußen Geschtet; die Trommel wird giru het, man iust Feucn! Auf dem Ma kte angekommen, sehe ich, we die Bingergarde von der Hefe des Volks beschmpft wrd. Emem Offizier hatte man seine Epaulette abgerissen und seinen Degen zurbrogen; eine Hausthüre wurde mit Gewehrkolben geprengt, um Len Tha⸗

ter in seinem Schlupfwinkel zu fassen. Der Obeist von Lescanlle und mehrere andere Osfiziere eilten herbei, bahnten sich, nicht ohne Mühe, einen Weg durch die Bajonette und machten dem Kampfe ein Ende. Man wollte die Bürgergarden zum Rack uge zwingen; einige junge Leute, vie unruhigsten Köpfe der Stat, nahmen sür ihre Gesährten Partei und riefen zu den Waffen, um sich eines Magazins von Piken zu bemächtigen; da imjwi— schen die Nacht einbrach, so kehrte bald Alles zur Ordnung zuruck. Dieser Zwist hat keine ernste Folgen weiter gehabt, alt baß zin Bürger, der einem Offizier seinen Degen entreißen wollte, sich dabei an der Hand verwundete.“

Ftalte n.

Genua, 5. Nov. JJ. MM. der König und die Köni— gin werden heute von Turm, von wo sie estern abgereist sind, hier erwartet. Die verwittwete Königin Marie Therese ist mit ihrer Tochter, der Peinzessin Marie Ehristine, bereits am ver⸗ wichenen Sonntage hier eingetroffen.

Mailand, g8. Nov. Am 4ten d. M. sind die Vorlesun⸗ gen an der Universstät Pavia durch die feierliche Aufstellung der Marmorbüste Volta's eroffnet worden.

Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Schrei⸗ ben aus Rom vom Iltsten Skt. „Zu den hier angekemmenen Personen gehört die Herzogin v. Berry, welche gestern anlangtte— Sie wird, wie es heißt, vierzehn Tage hier verweilen, che sie sich nach Neapel begiebt.“

Portugal.

Der Morning-Herald enthält ein Schreiben aus Lissa— bon vom 29. Oktober, worin es heißt: „Am Mittwoch war der Geburtstag Dom Miguels, der mit den iblichen Feierlichkeiten begangen wurde. Er legte an diesem Tage sein 23sies Jahr zu— rück. Am Morgen fand in der Tapada, einem Park in der Nahe des Palastes Aluda, eine Revue aller in und um Lissabon be⸗ findlicher Truppen statt, deren Gesammtzahl sich auf 9 10,600 Mann belsef. Am Abend war die Stadt erleuchtet. Das Opern⸗ haut wurde bei dieser Gelegenheit eröffnet. Dom Miguel wohnte mit seinen beiden Schwestern der Vorstellung bei. Allen Briti⸗ schen Offfzieren, mit Ausnahme des Capitains von der Fregatte „Briton“, waren Einladungs-Karten zugesandt worden, So viele, als von den Offizieren der beiden Lnienschiffe, welche jetzt im Tajo liegen, ablommen konnten, fanden sich ein. Sie be⸗ grüßten und belomplimentirten sich sehr viel mit der rohalistischen Partei, welches bei den Anhängern Dom Miguels große Zusrie⸗ deuhest zu erregen schien. Die Einladungs⸗Karten waren libci⸗ gens von den Tabacks- und Selfen⸗Monopol⸗Besitzern, einer sehr reichen Handels« Gesellschaft, ausgetzeben worden; die se uteressiren sich sehr ernftlich und lebhaft für die Aufrechterh al⸗ tung der bestehenden Regierung, da sle derselben große Vorschüsse gemacht haben. Die Anerkennung von Seiten des Parstes ist vor einigen Tagen jn den Straßen ven Lissabon ausgerufen worden. Man erzählt sich hier, daß diese Anerkennimg auf sol⸗ gende Weise zu Stande gekommen sey. Die Pärstliche Regie⸗ rung seh von einer anderen 6. Bezahlung gewisser Forderun⸗ gen sehr gedrängt worden. Da aber bie Kassen in Rom stehr leer gewesen seyen, so habe man sich erinnert, daß die Portugie⸗ sische Regierung oder vielmehr die Kirche sich seit dem Tode Dem Jogo's VI, mit der Zahlung mancher (gebühren bedeutend

e , ,