ö
Im Rückstand befinde, und habe die Zahlung derselben ver— langt und zur Unterstützung dieser Forderung die Anerkennung belgefüigt. Va aber der Zeitpunkt für eine solche Forderung sehr unglücklich gewählt worden ist, so glaubt man, daß darauf die gewöhnliche Portugiesische Antwort: Tenlin paciencia (Habt Ge⸗ duld) ertheilt werden wird. — Man ist hier allgemein darauf gefaßt, daß Dom Pedro nun seine so lauge angedrohte Inva⸗ sion ins Werk richten wird; man forscht ängstlich nach den Mit⸗ teln, die ihm zu Gebote siehen, und berechnet den Widerstand, der seinem Unternehmen entgegengesetzt werden kann. Es kömmt hierbei hauptsächlich auf zwei Umsiände an: erstens, ob Dom Miguel auf den Beistand Spaniens rechnen kann, und zweitens, ob er, wenn dies nicht der Fall ist, eine hinreichende militairische Macht zusammenbringen kann, um den Angriff mit Erfolg zu⸗ rückzuweistn. Was den Beistand Spaniens betrifft, so glaubt man allgemein, daß Ferdinand VII. 12,000 Mann an der Gränze aufgestellt hat, die im Stande sind, auf den ersten Wink herheizueilen; und einerseits hofft, audererseits fürchtet man, daß Dom Pedro gegen einen solchen Beistand nicht hinreichend vorbereitet seyn wird. Sollte aber die Regierung Dom Miguels ihren eigenen Mitteln überlassen bleiben, so würde sie sich in einer sehr ge— sährlichen Lage besinden. Es ist keinem Zweifel mehr unterwor— sen, daß ihr viele Truppen abgeneigt sind; sie werden schlecht be⸗ zahlt und schlecht genährt. Sie kann höchstens auf 10,900 Mann e migermaßen disciplmirter Truppen rechnen. Man ninnnt hier an, daß es Dom Pedro's Ubsicht ist, an zwei Punkten, nämlich an der Algarvischen und an der nordwestlichen Küste, anzugrei⸗ sen und zu gleicher Zeit den Tajo zu blokiren. Zu Gunsten Dom Miguel's ist noch die Aussicht vorhanden, daß, wenn die Indaslon während des Winters versucht werden sollte, sie an senen gefährlichen Küsten das Schicksal der Spanischen Armada haben konnte.“
= Griechenland.
Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheiltes Schrei⸗ ben aus Genf vom 8. Nov. giebt in Betreff der Ermordung des Grafen Capodistrias aus einem Briefe aus Nauplia unter Auderem Folgendes: „Schon seit geraumer Zeit, besonders aber seit Miaulis unwürdiger That, ahnte der Präsident seinen nahen Ted und spielte im vertrauten Kreise mehrmals darauf an, oft selbst mit dem ihm eigenen Humor. Diese Ahnung hinderte aber nicht seine unermüdliche Thätigkeit zu seines Landes Llufrichtung und Wohlfahrt. Mehrmals wurde er vor Koustantin und Georg Mauromichalis und Leuten ihres— gleicken gewaint. Dies bewog ihn jedoch zu seinerlei Vor— sichtsmaaßregeln gegen sie. funf Uhr ankleidete, um in die St. Spiridionskirche zu ge— hen, fühlte er sich unwohl und mußte Darum fam er einige Mlunten später als sonst bei der Kirche an. Hätte er sich mehr Zelt zur Erholung gelassen, und wäre er ein Stunde später zur Kirche gegangen, so wäce der Mord damals wahrscheimlich nicht vorgefallen, denn die Meuchler, die
auf die Rettung ihres Lebens rechneten, hatten wegen der grö
keren Menschenmenge nicht auf das Entkommen hoffen können. mach dem Gange des Schusses durch den Kopf — durch das kleine ind große Gehirn, zur Stirn hinaus — ist zu ver mü— töen, daß der Unglückliche gar nicht gelitten hat. Man würde
aber sehr irren, wenn man diesen Meuchelmord bloß persön-
lichem Hasse der Mauromichalis gegen den Präsidenten zuschrei— ben wollte. Ulle Gutunterrichteten kennen den genauen Ver— lehr, den die beiden Mörder seit geraumer Zeit mit Franzost⸗ schen Abenteurern und Sendlingen hatten. Diese haßten den hellsehenden, festen und undeugsamen Prässdenten noch mehr, denn irgend ein Klephte, denn er war das größte Hinderniß ih er Projekte, Umtriebe und Speculationen. Ue ner den Verlust, den das Land durch den Tod dieses Mannes erlitten, will ich nicht zus Einzelne gehn. Er ist in jerem Falle unersetzlich, und man soird ihn erst dann recht fühlen, wenn die Anarchie von neuem jhre blutigen Krallen iu das arme Volk geschlagen hat, das der Spräsiwbent auf dem einzigen richten Wege zu einem besseren pby— sischen, sittlicihen und intellekinellen Daseyn zu erheben bemüht war, üund worin er seit seinem Auftreten 1828 schon Unbegreis⸗— liches gewirkt hatte.
nicht Deutscher und nicht Russe.“
ö — — Algier, 25. Okt.
Kolonissrung gethan sieht und auch nicht die geringste Lokal Ver— desserung bemerkt. Man kann sich bei einer solchen Wahrneh⸗ waung ficht erwehren, die Gründe eines so beklagen werthen
Stillstandes aufzusuchen, der so west geht, daß die Vorposten
noch immer nicht über eine Viertelstunde von der Stadt aufge— stellt werden, so daß man sich ohne persönliche Gefahr auch nicht ne halbe Stunde weit ins Land begeben kann. Die Verwal⸗ rang des General Claujel, welche mit Energie zu Weile ging, hatte, besonders durch die Expedition nach Belida, die Araber engeschächtert; sie hatte, in dee Vorautsetzung, daß man genug damit ju thun haben würde, die Vrobinz lgier zu kolonisiren, ben Plan entworfen, die Provinzen Konstantine und Oran tri— Fuipflichtigen Fuürsten anzuvertrauen. her die entschiedene und kras⸗ tige Handlung weise des General Clauzel n ißsiel in Paris, man be— häuptett, er sprele den Diktator, und rief ihn zimück. Der Charakter feines Nach solgera ließ nicht befürchten, daß die ser irgend etwas aus er euer Bewegung unternehmen werde. Ven seiner Ankunft an bemerkte man von Seiten der Verwaltung den größten Wider— stand gegen die Kolonisirung; die bereits begonnenen oeffentlichen 2irbeiten wurden eingestellt, und man machte kein Gehennnsß daraus, Troß dem, daß dieser Grundsatz bei allen administrativen Hand— langen durchdlickie, ist doch die ossentliche Meinung so von der Colontsation überzeugt, daß man täglich von Frankreich, Spa— men nnd Italien Kolonisten ankommen sieht, welche hier dinch Handel oder Uckerdan ihr Fortfommen zu sinden hoffen. Da an sich aber bis jetzt nicht ohne Gesahr au dem Bereich der Kanonen des Forts entfernen darf, so häuft sich die Masse un— escdäftigter Hande in der Stadt immer mehr an. Dieser In— and der Dinge kann nicht dauern. Man wird entweder koloni— en oder die Bedolkerung, welche sich hier in der Hoffnung, Be⸗ wäfttzung und Unterhalt ju sinden, zusammenge drängt hat, nach Cera ur uckwer sen müssen. Die Kolonisstung kann auf zwei wirdene Weisen unternommen werden. Entweder bemachtigt wan üch des ganzen Käüsttugedietes der Regentschast und beschüßt auf mehreren Punkten die Europäer durch militairische Streit— täte, se daß sich dieselden mit Wuhe und Sicherheit Ackerbau und Haadelg⸗llnternedmungen üderlassen können; oder aber, wenn wan, die dier denmndliche Truppenzahl nicht vermehren will, so be⸗ gan man dam, die Umgegend von Algier anzubauen und
ö.
Als er sich am 9. Okt. früh um
sich niedersetzen.
Capodisirias war ganz und aueschließend Grieche in seiner Verwaltung, nicht Fraujzose, nicht Englander,
(Ueber Marseille. Wenn man Algier im vorigen Jahre gesehen hat und kehrt jetzt dahnn zurück, so fällt es ungemein auf, daß man keinen Schritt vorwärts zur
daß man die Besetzung nur für temporair betrachte.
diese Anbauung vorläufig bis zum Fuße des kleinen Atlas aus⸗
zudehnen. Zur Sicherung dieses Gebietes hat die Verwaltung hinreichende Mittel unter Händen, indem sie zu dem Ende nur
in Elcolea, Belida, Diomer und Stang militairische Punkte zu errichten braucht. Dieser letzteren E ination würde noch ein besonderer Umstand zu Statten kommen. Die in dieser Ge— gend ansässig gewesenen Araber haben sich nämlich aus Furcht, daß man frührr oder später von dem Rechte des Eroberers Ge⸗ brauch machen und sich ihrer Güter bemächtigen würde, von ihrem unbeweglichen Eigenthum theils durch Verkauf, theils durch Berpachtung auf sehr lange Zeit selbst zu den niedrigsten Preisen loszumachen gesucht, so daß man ohne Uebertreibiung annehmen kann, daß die Europäer sich schon im Besitz der Hälfte des oben⸗ erwähnten Gebsetes befinden und sich nur aus Mangel an mili— tairischem Schutz der Benutzung desselben nicht hingeben können. Wenn sich auch die Resultate der Colonisation nicht genau vor⸗ herbestimmen lassen und Klima sowohl als Boden mancherlei Schwierigkeiten entgegenstellen dürsten, so ist doch ein günstiger Erfolg mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, wenn sich die Verwaltung in guten Händen befindet, wenn die hiesigen P o⸗ dukte sich einer zuten Aufnahme in Frankreich zu erfreuen ha— ben, und wenn die Zölle für dieselben mäßig gestellt werden. Das Gebiet, dessen zuletzt erwähnt werden, ist unendlich man⸗ nigsaltig an Hervorbringungen. Man steht daselbst alle Getreide⸗ arten, Oelbdume, Maulbeerbäume, Citronenbäume. Die Be⸗ lidaer Apfelsinen sind vollkommen so schön, als die von Malta. In den Gärten in der Umgegend von Algier findet man alle Europäische Früchte, und in der Besittzung des Herrn Fougerour ist eine Indlgopflanzung vollkommen gelüngen. Der Weinstock liefert herrliche Trauben, und man steht Aupflanzungen von Krapp und Taback; auch würde das Zuckerrohr gewiß fortkom— men. — Die Berichte, welche man über den bisherigen Handel von KLliaier bessßt, sind im höchsten Grade unvollständig und un— zuverlässig. Die Notizen, welche der Amerikanische Konsul Shaler gesammelt hat, geben für das Jahr 1822 die Summe von 5,980, 000 Fres. für die Einfuhr und 1,474,000 Fres. für die Ausfuhr an. Dagegen werden in einem Werke, welches im vorigen Jahre durch das Kriegs-Depot veranlaßt wurde, Emfuhr und Ausfuhr als balaucirend augegeben, und zwar im Betrage von 4,717,090 Fres. Aber man darf, wie gesagt, auch diesen deiden Dokumenten kem Zutrauen schenken. Die Türken gaben sich fast gar nicht mit dem fremden Handel ab; sie ließen denselben durch die Juden und durch einige Araber besorgen, welche sie dann ganz nach Ge⸗ fallen drückten, und diese Letzteren betrogen natürlich ihre Ty⸗ rannen, so viel sie konnten. In den Provinzen Oran und Kon— stantine wurde der Schleichhandel sogar von den Bens getrieben, und in Algier felrst, unter den Augen des Divans, umging man die Zölle auf mannigfache Weise, woraus denn abzunehmen ist, daß die in oben erwähnten Werken angegebenen Ein- und Llus—
führ-Beträge durchaus nicht das richtige Hautelsverhältniß aus— stellen können. Noch weniger aber kann man daraus auf Resun— tate für die Zukunft folgern; denn wie anders würden sich die Dinge gestalten, wenn Algier einmal eine Franzosische Ko— lonie ist; ein einziges Faktum wird dafür einen schiazenden Beweis liefern. Im Jahre 1826, wo sich der Handel von Al— gier im höchsten Flor befand, belief sich die Zahl aller in den Hafen eingelaufenen Handelsschiffe auf 42; und seit der Be⸗ fetzung, also in cinem Zeitraum von etwes länger als einem Jahr, liefen hier deren 295 ein; die Transportschiffe nicht mit eingerechnet, welche die Bedürfnisse für die Armee and rachten. — Die Einfuhren würden sich in der Folze in zwei vesschiedene Klassen theilen; die eine würde die Bedürfnisse der Euroxr q i⸗ schen, die andere die der eingeborenen Bevölkerung in sich begrei⸗ fen. Von den seit der WBesetzunz eingelaufenen 295 Schiffen gehören 2066 Ladungen der ersten und 89 der zweiten Klasse an. Franjösische und Spanische Weine waren die Haupt⸗Einsuhrarti⸗ tikel; außerdem aber warden auch Tuche,
wollene und seidene Zeuge, Modewaaren, Mehl Oel und Brannt⸗ weme eingeführt. Die Einfuhr der Französischen Weine belief sic auf 3,270,716 Litres, die der Sicnischen und Spanischen auf 1648,35 Litres. Die letzteren bezahlen 15 pCt., die ersteren aber nur 4 pCt. Einzangs-Zoll; dennock ist der Preis im De— tall-Bandel ganz gleich, wen man den Spanischen Weinen hier wenig Geschmack abgewin et.
renz erteagen kön nen, so halten wir es nicht für räthlich, daß die Zolle auf fremde erhoht ober dieselden etwa gar prohi⸗ dirt werden; welches den Gründsatzen zuwider seyn würde, die man bei Errichtung der Dounanen in Algier ausgespro— chen hat, imd denen zufolge keine ganmliche irgend einer Waare stattfinden sollte. Dieser Grundsatz, welcher kürsllich zum Theil auch von England angenommen worden ist und jetzt allzemein zu werden sche nt, mußte in Aigier durch d
dle Gewolt der Dinge in Anwendung gebracht werden, weil Han— dels Traktate zwischen der Rezenischaft und verschiedenen Mäch— ten er stirten. Es schemt, daß mag es vermeiden wollte, die Frage auszuwersen, ob jene Traktate durch die militairische Be⸗ setzung aufgehoben wäsen, oder nicht; und ais der Tarif vom 17. Sept. 1839 bekaunt gemacht wurde, erklarte der Amerikaui—⸗ sche Konsul schristlich, daß er sich demselden ohne besondere In— si uctionen seiner Regierung nicht unterwerfen könne. Die an— deren Konsuln traten dem Taris bei; wenn aber die Probi— ditionen Frankreichs in Kraft gesetzt worden wären, so wür⸗ den site ohne Zweifel gegen diese Maaßregel protestirt haden. Die Einfuüdren, welche desonders sür die Eingedorenen bestimmt waren, destanden lediglich aus Englischen gewebten Ardeiten, die in Manchester, Lecds, Halisar und Norwich angefertigt worden. Die bei den Donanen eingegangene Totalsumme belief sich bis zum 1. Juni tSzi auf 788 522 Fr. — Bei dem gegenwartigen Zustand der Dinge laun von der Anucsude nicht füglich
halten, wo die Produkte aus dem Jnnern einteeffen. wir uns uicht in Stora, Gigery und Buggie besinden, kann der Ausfudrhandel sich nicht in seinem ganjen Umfange entwickeln, und ohne die Besetzung der erwahnten Hafen wird Algier das blriden, was es unter der Tirkischen Reg erung war ein Kriegs-Hafen. Auch seldst der Vortheil der früher vom Dey ertheilten Ausfuhr-Licen— zen, wenach die Schisse in vorbenanmen Hafen Ladung einneh— men durften, entgeht und jetzt, und die Handelsschiffe müssen mit Ballast zurückkehren, wodurch die Fracht jwischen MUlgier und Marseille auf 20 bis 22 Fr. per Tonne geftiegen ist. — Je in die Augen springender die Vortheile sind, welche nicht alle in für Feankreich, sondern für das gange civilissrte Enrepa aud der Kolonisienng Lilgiers hervorgehen wilden, je mehr muß das Schwankende und Ungewisse in den Maaßregeln der Französtschen Regierung Wunder nehmen; jedoch ist, wie bereit oden demerkt, der hie⸗ sige Zustand der Art, daß wir dald darüder Gewißheit erdalten miässsen, eb Kultur und Handel sich über die Eroderung Algier sreuen dürfen, oder od Frankreich es seiner Polit angemessen
——
Quinca llerieen, doum-
Prohibition
findet, auf den Ruhm, eine vortheilhafte und regelmãaßi 94 bindung zwischen zwei Welttheilen begründet zu haben, Venn zu leisten.
a d O ο 0 O α 2 e e r ee )en mem em.
Cholera.
In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Besleg
bis zum 17. Nov. Mittags 2150 743 1368 39 Himnzugek. bis zum 18 Nov. Mittags 8 3 6 3
Bis jum 18. Nov. Mittags Sunma F5s 757. 7557 -F Hierunter sind vom Militair 31 16 15 ⸗
In ihten Wohnungen werden behandelt 16 Personen, den Hogpitälern 21.
In Potsdam waren erkr.
genes. gestorb. Be *, ,,
Hinzugek. vom 13. bis 16. Nov. 6 ⸗ . 3
Summa 48 8 * Aus den von der Cholera erreichten Provinzen der Monn chie sind bis zum 12. November in Berlin angemeldet:
bis zum 12. Nov.
Da die Franzosischen Weine bei einem Zoll-Unterschicde von 11 pCt. mit Vortheil die Konkur-
die Rede seyn, da wir tenen einzigen ven den Punkten desetzt Bevor
dem ruhigen Besitz der Hafen von Bona,
aus . Regie⸗ . 146 Provim. tun gs⸗ erkrankt. gestorben. genesen. Bezirken. m- e ax m 2 e ee. Preußen .... 4 20,563 12,231 7, 418 , 2 10, 542 6,037 3,631 Schlesten ... 3 2, 045 1, 191 594 Brandenburg 2 4 663 2.827 1,A726 inel. San Sachsen .... 1 606 360 189 Pommern. . . 2 1,393 847 488 ĩ — rm, Summa .. 39,812 238, 493 14, (46 Hierunter die Städte Ber⸗ lin, Königs derg, Danzig, Posen, Breslau, Mag— . deburg u. Stettin mit: S, 41 5,269 2, 797 ĩ
Austrüche der Cholera sind bemerkt; Regierungs⸗Bezirk Frankfurt.
Kreis Guben, in des Stadt Fuͤrst en berg am 31. Oltaha ᷑
Kreis Zullich au, in Krummendorf am 31. Oktober. RRegterungs⸗-Bezirk Stettin. Kreis Kammin, in Medewitz am 14. November. Regierungs⸗-Bezirk Königsberg. Kreis Heilsberg, in Adlich Kossen am 11. November.
— *
Eine Großherzoglich Mecklenburg⸗-Schwerinsche Vm ordnung vom 10ten Nov. enthält erleichternde Bestimmungen in Betreff der Maaßregeln gegen die Einschleppung der Cholen Im Eingange wird gesagt, daß Se. Konigl. Hoheit „nach wi ter angestellter Prüfung der Ansicht geworden sind, daß die Ven schleppung der Cholera durch Waaren höchst problematisch ss daß vielmehr durch die Erfahrung die Nichtverschleppung feß erwiesen erscheint, indessen nicht gemeint sind, eine Behandlun der Waaren zu verfügen, welche die geringste Besorgniß erregz könnte“ ꝛc. (Eine weitere Mittheilung von dem Inhalte die Verordnung behalten wir uns auf morgen vor.)
In Hamburg sind vom 15. um 16. November 2 Perst erkrankt, 5 genesen und 2 gestorben.
In St. Petersburg sind während der Tage vom! bis 7. November 6 Personen erkrankt, à genesen und 5 gestorben
3
nen
eri see . Deu 18. November 1331. Audl. Fonds- und Gelä-Cours-detfel, (rer,. Cour
Dr, , . er, F.
St. Schusdã ck. 4 395 S4 IGetpr. Efaudbri. 4 8 — Pr. Engl. Anl. is 5 i0̃ꝰ — Pomm,. Pfandhr. 4 1856
Pr. Eozl. Ani. 22 3 — 1007 Kur- u. Neun de.. 4 1051
Er Engl. Ohl. V 4 89 90 Schlesisch- . 1653
Ru cu. Ot. i.. C. 4 84 — KESt. C d. Ku X — 13 mk. Iut. Seb. dt. 4 84 — E- Sch. d K-u N. —
Berl. Stadt-Obl,. 4 — 857
Königsbz. da. — 8: Elbinger da. 4 — 8981 lol. val. Duk. — 18 — LDauz. do. in Ib. — 36 — Neue ditꝰ. — e. 19 Westpr. Plaadb. 4 893 — Friedrichsd or. — 13 15 Grosshæ. Pos do 4 999 — 1Disconto ..... 1— 3
Auswärtige Börsen. Hamburg. 156 Noreniber
Oesterr. 5proc. Metall. & s 4 PM. 86 2 . Bank- Aelien 1165 3 1161. Russ. Engl. Anl. 8656 5z3. Hill. von 1131: S5! S5. Russ. Anl. farb. Cert. Sit 3 4. Sproc. Pap. las cript. & Dau. G4 à 637. Poln. 114.
Si. Peters burg, 8. Morerber.
Laniburg 3 Mon. Sr. Silber- Rubel 370 op. pro. Inseripl
in Silber zu 372 Kop. &ćt -*
—
Königliche Scanspiele. . Sonnabend, 19. Nov. Im Schauspielbause;: Die Geschmi⸗ sier, Drama in 1 Akt, von Gothe. Hierauf: Der Jude, Schah
spiel in 5 Abtheilungen.
Königstädtisches Toöoeater. Sonnabend, 19. Nep. Lenore, Melodrama in 3 Akten.
Q , O e , 2 2 2 222 22 -
NEUESTE EGRSENN-NACHCRICGHTEH.
Paris, 12. Nod. Sptoc. Wente pr. Compt. 4. 45. fin caur. 91. 60. Jproc. pr. Coipt. 67. 509. Kan eour. 67. 65. Spro. Neap. pr eouipt. 78. 79. uu Cour. 78. 90. 5proc. Span. perp. 55.
Frtantfurt a. M., 15. Nod. Destert. Spro. Metall 390 893. 4vroc. Soz. S0 cπν., 2zproc. 477. proc. 213. &. Banl⸗ Act. 1377. 1375. Part. Ddi. 1285. 1281. Teose u 100 . 1771. Poln. Loose 583. Br.
—— —
Nedaeteur Jod na. Mitre dactene Cottel. — n
Gedruckt dei M. G. Dan.
322.
— ——
unter dem 27. gerechnet, ange der
theilt worden.
Majestät des Kaisers von Rußland, von Tschefskin, als Cou— fe nach Paris.
btmb er eroffnete Hr. ber einiger Zeit der Kam wer hurch verschtedene wesentliche Buche vorgenommen werden sollen.
ange ist der orden; die
ine allzu große Strenge dem herhältniß zwischen der gestraftheit, vorzüglich in hestehen. n Anwendung,
Besetzes, dessen Organ sie Etrafe hält sie sich zuweilen für beftigt,
his das Gesetz, insofern es geaen die Gerechtigkeit und
dem Projesse vor dem Urtheilsspruche die Frage
Uingeschuldigten sprechen, in welchem Falle jedesmal bei der Ver⸗ uuntheilung eine niedrigere Strafe in Anwendung kommen soll.
indessen kein
Allgemeine
Preußischt
taats⸗Zeitung.
Berlin, Sonntag den 20sen November.
hinführo die temporaire Verhaftung eintreten zu lassen. Die beiden Strafen des Brandmarkens und des Abhauens der rech— ten Hand gehen ganz ein. Die Strafe des Prangers auf dem Schaffotte sell der gewöhnlichen öffentlichen Ausstellung und der bürgerlichen Degradation Platz machen. Die Zeit, die ein An—⸗ geschuldigter, bevor er vor seinen Richtern erschienen, im Ge⸗ sängnisse zugebracht hat, soll ihm, nach wie vor, im Falle einer Verurtheilnng, nicht in Anrechnung gebracht werden, da sonst der Verurthellte sich in einer günstigeren Lage als der Freige— sprochene befinden würde. Die Todes⸗Strase und die lebensläng— liche Zwangs-Arbeit werden unter Anderem für Falschmünze⸗ rei, für das Nachmachen und den Gebrauch der Staatesie— gel, so wie für das Nachmachen von Schatzkammer: und Bankscheinen oder die Ausgabe derselben abgeschafft. Bei Brand⸗ stiftungen, worauf bisher ebenfalls die Todesstrafe stand, soll künftig die Strafe nach dem Grade der Gefahr und im Verhält— nisse zu dem angerichteten Schaden abgemessen werden. „Die
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Den Kaufleuten Felten und Guilleaume zu Köln ist Oktober 1831 em, vom Ausfertigungstäage an zehn hinter einander folgende Jahre im ganzen Um— Monarchie gültiges Patent:
auf eine für neu und eigenthümlich anerkannte, von ihnen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte me⸗ chanische Verrichtung zur Fertigung des doppelten Stichs an Bandseilen, in ihrer ganzen Zusammensetzung,
Abgereist: Der General-⸗Maͤjor und Flügel-Adjutant Sr.
Durchgereist: Der Königl. Französtsche Kabinets-Courier Reform, die wir Ihnen vorschlagen / äußerte der Berichterstatter Favergie, von St. Petersburg kommend, nach Paris. am Schlusse seines Vortrages, „wird den Bedürfnissen des Au—
genblicks genügen, insofern sie eine Stütze in den öffentlichen
m ö Sitten findet, und die Jury dem Gesetzgeber zu Hülfe kommt. Nichts
; ü ) wirkt verderblicher, als die Ungestraftheit; sie regt alle Leidenschaften
3 eitung §8⸗ Na ch r*1 ch ten. auf, und ermuthigt zu allen Vergehen; ein einziges Verbrechen,
das ungeahndet bleibt, bedroht die Sicherheit der ganzen Gesell—
Ausland. schast; ein einziges Gesetz, dem ungestraft getrotzt wird, macht,
J daß alle anderen in Verachtung sinken. Dlesem Uebel soll und
zrankreich. wird das vorliegende Gesetz abhelfen. Aber nicht bloß durch Re—
Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 161. No⸗ Y pressiv-⸗Maaßregeln wird die öffentliche Sicherheit bewahrt; noch
Dumon mit einem Berichte über den andere Bärgschaften sind wir idr schuldig: der Volks-Unterricht
vorgelegten Gesetz-Entwurf, wo- muß vom Laster abhalten und zar Tugend zurückführen; ein angemes⸗—
Aenderungen in dem Strafgesetz⸗ seneres Straf⸗System muß zugleich züchtigen und bessern; die Be⸗ Der Bericht füllt im Mo—
steur volle zwölf Spalten. Im Eingange heißt es: „Schon
Wunsch einer Reform unserer Strasgesetze, rege ge⸗
Menschlichkelt erfordert sie, die Klugheit räth dazu,
wahrung der öffentlichen Ruhe und Onnung muß dem Toben le Magistratur ift darüber mit der öffentlichen Meinung einver⸗
der Leidenschaften ein Ziel setzen; der Friede endlich muß dem Dürftigen, mit der Ardeit, zugleich die Lust und Liebe dazu zu— anden. Riemand stellt es heutiges Tages mehr in Abrede, daß Gesetze selbst schadet. Das Miß—
rückgeben. Die beiden fruchtbarstén Quellen des Verbrechens, Unwissenhelt und Mangel, werden Sie, m. H., verstopfen, und milde—⸗ Strafe und dem Vergehen führt zur Un— ndern, wo die Geschwornen-Gerichte
re Gesetze werden alsdann auch seitener zu steafen haben. Die Kom⸗ mifsion schlägt Ihnen die Annahme des Gesetz Entwurfes mit den Der Richter, ein Sklave des Gesetzes, bringt dasselbe selbst wenn es ihm tadeluswerth erscheint, und
darin vorgenommenen Aenderungen vor.“ Nachdem Herr Du⸗ wert der strengen Pflicht sein inneres Gefühl auf. Die Jury
mon hierauf noch den verbesserten Entwurf selbst vorgelesen hatte, erhob sich eine kurze, aber sehr lebhafte Debatte über gegen, eines solchen Opfers ungewohnt, macht sich zur Richterin des ist; erschreckt über die allzu große Härte der
die Frage: wann die Berathungen darüber beginnen sollten. Die Bersammlung beschloß endlich, die Eröffnung derseld en bis nach der Distussion über den Rechnungs-AUꝭschluß für das Etats-Jahr 1829 zu verschieben. — Der Handels⸗
das Vergehen zu leug—
tn, und ist der Meinung, daß ihre Nicht⸗ Verantwortlich keit die
lige legitimite. Bei einer solchen Ansicht wäre aber zuletzt gar
Minifter legte hierauf zwei neue Gesetz-Entwürfe vor. in Gesetz mehr moglich und es gäbe nichts mehr, als gränzen—
Durch den ersten derselben, den der Minister in einem sehr ausführlichen Vortrage näher emwicktlie, soll der Regierung die ze Willklir. Die Regierung glaubt, daß es, um diesen Miß— tauch mit der Wurzel auszurotten, kein besseres Mittel gebe,
Befuzniß eingeräumt weren, mittelst Königl. Verordnung in Mensch⸗
vicr Städten des Inneren, uämlich Paris, Toulouse, Orleans ichkeit verstößt, zu mildern, damit dem Gewissen der Jury in
finerlei Veise mehr Zwang augethan werde. Dies, m. H n
und Lyon, so wie in vier Gränzstädten, nämlich in Lille, Metz, Straßburg und Mühlhausen, Wagren-Entrepots zu errichten, in
er Zweck des vorliegenden Entwurfs.“ Der Berichterstatter
ging hierauf in eine aussührliche Erörterung sämmtlicher in dem
Besetz-Entwurfe enthaltenen Bestimmungen ein; die wichtigste
denen alle nicht verbotene Waaren, insofern sle über die für die Einfuhr bestehenden Zollstätten anlangen, für den gesetzlichen on allen ist diejenige, wonach den Geschwornen künftig dei je⸗ gesiellt werden
Zeitraum von 3 Jahren deponirt und innerhald dieser Frist nach daß mildernde Umstände für den
Belieben entweder durch Erlegung der Consumtions-Steuer zum Verbrauche im Imeren bestimmt, oder nach einem anderen En⸗ trevot verführt, oder endlich zur See oder per Achse wieder nach dem Auslande ausgeführt werden können. — Der zweite Gesetz⸗ Entwurf, den der Minister einbrachte, betrifft die Anlegung des Pyrenäen⸗Kanals zur Verbindung des Atlantischen Oceans mit dem Mittelländischen Meere, durch die Fortsetzung des Kanals von Langue⸗ doc zwischen Bayonne und Tonlouse. Einem gewissen Galabert, der sich erboten hat, diesen Ban auf seine Kosten zu vollführen, soll das Unternehmen unter der Bedingung zuerkannt werden, daß er binnen 6 Monaten eine Caution von 3 Mill. stellt, die ihm, in dem Maße, als der Bau vorschreitet, in Raten von 500,000 Fr. zurückgezahlt werden soll, dergestalt, daß er die sechste und letzte Rate erst nach der gänzlichen Beendigung des Baues, die spätestens in 15 Jahren erfolgen muß, erhält. Der mit dem Galabert abgeschlossene Kontrakt ist dem Gesetze ange⸗ hängt. — Schließlich theilte der Haudels-Minister noch eine Kö—
oll, ob sie der Meinung sind,
Der Berichterstatter bemerkte, die mit der Prüfung des jesetz Entwurfes beauftragt gewesene Kommission habe sich ein—⸗ nüthig für die Annahme dieser Neuerung ausgesprochen; damit Mißbrauch damit getrieben werde, was bei der gro— än Nachsicht, die sich seit einiger Zeit unter den Geschwornen merklich mache, leicht zu befürchten seyn möchte, stinime sie em Antrage der Regierung bei, daß künftiz zu der Erklärung ie Vorhandenseyns mildernder Umstände eben so gut wie zu r Straffalligkeits- Erklärung 8 gegen à Stimmen nöthig seyn ollten. Ueber die Todesstrafe, die nach dem Gesetz Entwurfe
eibehalten werden soll, äußerte Herr Dumon sich folgenderma- nigl. Verordnung mit, wodurch ein unterm 283. Sept. d. sen: „Die Kommissson hat die Frage nicht untersuchen mögen, J. der Kammer vorgelegter Gesetz⸗- Entwurf, welcher der b jene Strafe rechtmäßig sey oder nicht. Es ist dies eine furcht-⸗ Regigrunz ein für allemal die Befuguiß ertheilen soll⸗
die Veinunft ver⸗ te,? Grämzberichtigungen in anstoßenden Gemeinden verschie⸗
hate Frage, die das Gewissen beunruhigt und die 1. der irrt, die aber der bel so vielen Völkern und durch so viele Jahr⸗ dener Deyartements vorzunehmen, zurückgenommen wird.
hunderte üblich gewesene Gebrauch gegen die Zweifel der Phi eln der Tagesordnung war jetzt die Fortsetzung der Bera⸗ ssobhie und die Gewissensskrupel der Menschlichkeit löst. Die thungen über das Gesetz wegen des Apoancements in der stommissson gesellt sich mit ihren besten Wünschen den phi- Armer. Der ite Artikel, der Tages zuvor noch einnial au I antropischen Bemühungen derer bei, die die Abschaffung Kommisston verwiesen worden war, hat von dieser eine veran—
derte Abfassung erhalten, wonach derselbe etzt also lautet: „AUlle Militairs von der Armee werden bis zum 25sten Lebensjahre zu einem Examen Behufs der Aufnahme in eine Mllitair- oder in die polhtechnische Schule zugelassen.““) Der 10te Artikel, bei dem die Versammlung Tages zucor stehen geblieben war, ging in felgender Adbsassung durch: „Art. 10. Es darf, Niemand zu einem höheren Grade als dem eines Oberslen besordert werden, der nicht drei Jahre in dem nächstvorhergehen den unteren Grade gedient het. Ein Zusatz des Barons von Pod en a6 halts, daß ein General-Lieutenaut nur dann zum Marschall sollte erhoben werden dürsen, wenn er . Jahre General⸗Lieutengnt ge⸗ wesen ift und im Kriege ein Armec-Corps kemmandirt hat wurde auf die Bemerkung des Kriegs-⸗Ministers, daß der Marschalls-Titel eine Würde und kein n litairischer Grat sey, — eine Behauptung, die in der Versammlt ung vielen 966 spruch fand, — verworsen. Der 1Ite und 12te Artikel lauten 3 gendermaßen: „Art. 11. Ein Drittel der Seconde-Lieutenan
wird aus der Zahl der Unter-Ossiziere, das zweite Drütel aus der Zahl der Zöglinge der polytechwulschen und der Militair⸗ Schulen, das Festie Brittel endlich aueschließlich aus der Zahl
Hiernach f 1701, Sp. 3,
't Todes-Strafe verlangen; aber das Interesse dieser heiligen Bache selbst, die der schlechte Ersolg eines gewagten Versuches eicht kompromittiten könute, so wie nicht minder das Interesse et Gesellschaft, die man nicht ihres kräftigsten Schutzes berau⸗ hen darf, ohne ihr zugleich einen andern eben so wirksamen, benn auch nicht eben so blutigen, zu leihen; eudlich die politi⸗ he Lage des Landes, worüber in der Magistratur nur eine Stimme herrscht, — dies Alles bestäckt uns in der Meinung, aß eine allmälige Asschaffung jener Strafe das einzig Vernünf⸗ ige und Mögliche ist, und auf dieser Bahn glauben wir durch die Annahme der miidernden Umstäude und durch die Abschaf⸗ ung der Todes-Strafe in einzeinen Fällen weit genug vorge⸗ hritten zu seyn.“ Der Berichterstatter ließ sich hiernächst über die übrigen Strafen, namentlich über die lebenslängliche Zwangs⸗ ltbeit und siber die daraus herfließende bürgerliche Todes⸗Erklä⸗ ung vernehmen, und stimmte für die Beibehaltung Leider. Er ntersuchte sodann die Frage, ob die Strafe der Deportation ertbeflehen müsse oder nicht, und entschted sich, schon wegen der Schwierigkeit, einen passenden Deportations-Ort aussindig zu nachen, für diese letztere Ansicht, indem er darauf autrug, die Deportation künftig durch lebenslängliche Haft zu ersetzen. Eben o schlug er vor, ssatt der Verbannung für politische Vergehen, pie der Kommisslon als eine völlig illusorische Strafe erscheine,
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allt der im gestrigen Blatte der Staate - Z3eltung 3. — 5 v u enthaltene Satz weg
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des In⸗
der Zöglinge für das Artillerie- und Ingenieurwesen, so wie für die übrigen Waffengattungen, aus der an der Unter⸗ Offiziere und Zöglinge, die der König nach freier Wahl dazu bestimmt, genemmen. Art. 12. Zwei Drittel der Lieutengnts und Ca⸗ pitains⸗ Stellen werden, bei der Infanterie und Kavallerig, nach der Anciennetät an die Offiziere desselben Corps, hei dem Artille⸗ rie-Corps, dem Ingenieur-Wesen und dem General-Stabe
aber an die Offiziere der gesammten Waffe vergeben.“ Bei dem 13ten Artikel trug der General Lamarque
einen kleinen Sieg über den Kriegs-Minister davon. Nach dem Inhalte desselben sollte nämlich die Vergebung aller Grade vonn Bataillons⸗ oder Eskadrons-Chef excl. aufwärts der freien Wahl des Königs zustehen. Der General Lamarque verlangte aber, daß auch der Oberst-Lieutenants-Rang noch nach der Ancienne⸗ tät vergeben werde, und daß sonach das dem Könige einzuräu— mende Recht erst mit dem Obersten-Range inel. beginne. Der Kriegs: Minister widersetzte sich diesem Antrage auf das lebhaf⸗ teste. Es sey, äußerte er, unter seinem Ministerium bereits mehr als einmal der Fall eingetreten, daß ein Bataillons⸗Chef auf den Grund seiner Lnciennetät zum Oberst-Lieutenant befördert wor⸗ den sey, sich jedoch als solcher so unbrauchbar erwiesen hahe, daß er alsbald habe pensionirt werden müssen; da der Oberst⸗-Lieutenant oftmals den Obersten im Kommando ersetzen müsse, so gehöre schon aus diesem Grunde ein Mann dazu, der sich durch seine militai⸗ rische Ausbildung besonders empfehle und Kenntnisse besitze, die das Dienstalter nicht immer unbedingt verleihe. Der General Leydet war dagegen der Meinung, daß man der Willkür mög⸗ lichst vorbeugen müsse; man mässe, fügte er hinzu, selbst Offizier gewesen seyn, um zu wissen, wie leicht es der Intrigue werde, sich empor zu schwingen, und wie ein Lieutenant in der Provinz, der nie sein Regiment verlassen, oft einem jüngeren Kameraden, der in der Hauptstadt antichambrire, weichen müsse; er seiner⸗ seits kenne viele Majors, die schon 16 Jahre ein Bataillon hät— ten und noch immer nicht Oberst-Lieutenants wären, obgleich le Regiments-Commandeure abgeben würden, untet, deren Be⸗ fehlen zu stehen er sich stets zur Ehre rechnen würde. LAluch der General Demargay sprach sich in diesem Sinne aus. Als es hierauf zur Äbftimmung kam, wurde das Amende— ment des Generals Lamarque, zur großen Zufriedenheit der Opposltions-Partei, angenommen. Der 13te KÄrtikel lautet danach also: „Art. 13. Die Halfte der Grade der Bataillons—⸗ oder Escadrons⸗-Chefs wird durch die ganze Armee nach der An— citnnetät verliehen. Alle höhere Grade, vom Oberst-Lieutenants— Rang excl. an, werden nach der Wahl des Königs vergeben.“ Zwischen dem 13. und 14. Artikel wollte Hr. R cal eine Bestim— mung in Bezug auf das Avancement bei den Militair-Jutendan— tuen eingeschaltet wissen, nahm jedoch sein Amendement auf die Bemerkung des Kriegs-Ministers, daß er nächstens ein be— sonderes Gesetz über diesen Gegenstand vorlegen werde, wieder zurück. Am solgenden Tage wollte man sich über die nech sibri⸗ gen Artikel des Gesetzes berathen.
Paris, 12. Nov. Vorgestern hatte das diplomatische Corrs, so wie Sir Stratford-Canning, Englischer Botschafter bei der hohen Pforte, die Ehre, mit dem Könige und der Königl. Fa— milie zu speisen. Der Königl. Preußische Gesandte, Freiher v. Werther, hatte an demselben Tage eine Prioat-Audienz bei Sr. Majestät. Gestemn präsidirte der König in einem zweistün— digen Minister⸗Rathe.
Die Königliche Verordnung, wodurch der General Savarn zum Befehlshaber der Armee in Algier ernannt ward, liegt, wie das Journal du Commerce wissen will, dem Könige bereits seit 1h Tagen zur Unterzeichnung vor und wird in einem der nächsten Blätter des Moniteur erscheinen.
Der hiesige Englische Botschaftec hat vorgestern der diessei⸗ tigen Regierung offizielle Anzeige von dem Ausbruche der Cho— lera in England gemacht.
J. K. H. die verwittwete Herzogin von Leuchtenberg ist auf dem Schlosse Meudon angekommen.
Der Temps äußert in seinem heutigen Bulletin: „Die Deputirten-Kammer hat am 19. Okt. das Pairs-Gesetz Lolirt, dieses liegt asso bereits 22 Tage in den Portefeuilles des Mini— steriums und ist democh der P.uirs-Kammer noch nicht vorge⸗ legt. Was ist in dieser langen Zeit geschehen? Hat die Regit⸗ rung während derselben stets ihte Würde bewahrt? Es ist lei— der nur zu gewiß, daß man, statt sich öffentlich und mit Lo— nalität an die Pairs- Kammer zu wenden, es vorgtzegen
bat, die Stinmien der einzelnen Mitglieder zu gewinnen.
Was sist daraus entstanden? Zweisel und Ungewißheit über Alles.
Bald hat man neue Pais creiren wollen, bald hat man es wieder aufgegeben. Täglich zählt man die gewonnenen Stim— men, man intriguirt bei den veischiedenen Pams⸗Vereinen, man verspeicht, geht Verbindlich keiten ein, und bei alle dem kam das Ministerium in einer so wichtigen Sache, bei der es sich um ein (Hrundgesttz handelt, noch nicht sagen, was für ein Ende sie neh— men wird.! Welch‘ ein Schauspiel für das Land! Wie sehr schwächen diese geheimen Schiitte das Aasehen des Ministeriun is und derer, an die es sich wendet! Man muß endlich einen Ent⸗ schluß fassen, durch 21tagige Undͤbͤterhandlungen muß das Ministe⸗ rium sich übersengt haben, was es hoffen dars; schon daß es so lange gezögert hat, ist ein großer Fehler. Wir hoffen, der Prä⸗ sident des Minister-Raths werde ssch beeilen, diesem peooiso⸗ rischen Zustande ein Ende zu machen.“
Mehreren Opposttions-Blättern zufolge, laßt das Ministe⸗ rium eine Broschüre, welche eine für die Herren Périer und Soult vortheilhafte Darstellung der bekannten Gewehr ⸗Lle fe⸗ rung enthält, in einer großen Menge von Exemplaren in den Departements verbreiten. :
Dle Gazette de France hatte, wie man sich erinnern wird, einen Diffamatlons- Prozeß gegen den Constltutionnel anhängig
emacht, well dieser sse beschuldigt hatte, sie wünsche den Aus— . eines Bürgerkrieges und zugleich eine Invasion der frem⸗ den Mächte. Dag hiesige Zuchtpolizei⸗Gerscht beschäftigte sich gestern mit diesem Prozesse und sprach, nachdem Hr. Berrher für
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