Sie eitle Worte und verbrecherische Hoffnungen verschmaͤhen, und daß nan nur durch den Willen der Franzoͤsen auf den Frgnzösischen Thron gelangen kann. Fene entthron ten Familien, deren Nebenbuhlerscha
man c mn, ich achte ffe, weil ich sie als Buͤrgen fuͤr die Freiheit meines Vaterlandes betrachte; ihr Schicksal enthalt fuͤr die tegie= rende Dynastie die Warnung, nie von dem Gesetze abzuweichen. Wenn die Krone fortfährt, gerecht zu seyn, so hat sie nichts zu fuͤrch= ten, hört sie auf, es zu feyn, was jst uns dann an ihren Besorg= nissen gelegen Glauben Sie nicht, daß eine falsche Großmuth mich frre leitet. Das Kaiserthum i mit dem Kaiser untergegangen. Durch Haß und Habfucht haben die Royalisten von 1815 ihr Kd aigthüm ins Verderben gestürzt. Wie viele Fehler müßte die eh ige Regierung noch begchen, um den Wunsch nach den früheren Regierungen rege zu machen? Das Ministerium weiß dies und hat darum nicht die Initiative bei einem Verbannungs⸗Gesetze ergriffen, das es, bei aller seiner Liebe für die jetzige Dynastie, fuͤr überfluͤsüg hält. Taäuschen wir uns nicht aber die Zeit, in der wir leben. Die Jioilisation mit ihrer Presse, ibren Posten, Telegraphen, mit der Rednerbühne, mit dem Burste nach Freiheit und Wohlfahrt, mit der gegenseitigen Verknupfung der Beduͤrfnisse und Dienste macht aus einer großen Nation gleichsam cine Stadt; fast zu gleicher zeit denken und fühlen wir Alle dasselbe, und wenn ein Volt auf Fiesem Standpunkte steht, so geschieht bei ihm nichts, was es nicht vill, und cine Regierung, der es abgeneigt waͤre, wurde sich nicht lange halten können. Der triftigst Grund gegen den Gesetz Entwurf ist aber dieser, daß das vollstaͤndigst: und beste Verban—
nungs⸗Gesetz in einer guten Verwaltung enthalten ist: um die frü⸗ here Dynastie auf ewig zu verbannen, regiere man besser, als sie. Jede Regierung hat ihren gefaͤhrlichsten Gegner an sich selbst, und Denn sie untergeht, so hat sie untergehen wollen. Die Kraft der setzigen Regierung liegt in dem Prinzip, durch das sie entstanden. ie fst kein Kaiscrthum und suche also keine Eroberungen; sie ist keine Restauratton und zeige sich also nicht begierig nach Allianzen; aus dem Volke entsprungen, gehbrt sie dem Volke an; als ein Kind der Freiheit, ehre sie ihre Mutter, und sie wird nie der Verban⸗ mungs-Gesetze gegen entfernte Nebenbuhler bedürfen.“
Herr Salverte bemerkte, daß eine von einem erblichen Throne gestürzte Dynastie stets die Hoffnung nähre, denselben einst wieder zu besteigen; es sey hiernach nothwendig, daß man die Verbannung des älteren Zweiges der Bourbonen durch ein Hesetz verfüge. Daß man dem lebertreter dieses Gesetzes mit der Todesstrafe drohen wolle, sey in seinen Augen durchaus nicht grausam, da diese Drohung ewig ohne Wirkung bleibe, so lange
Männer, an die sie gerichtet sey, ihr nicht Trotz böten. Ein wichtigerer Einwand sey derjenige, daß das verlangte Gesetz überflüs⸗ und mithin mit der Weisheit und Würde Frankreichs unverträglich et, indem ein Kron-Prätendent nie anders als an der Spitze ines Heeres zurückkehren, in diesem Falle aber das Schwert zwi⸗
hen ihm und der Nation entscheiden würde. Hierauf könne er m erwbiedern, daß, bevor man sich an die Spitze einer solchen Nacht stellen könne, man diese Macht organisiren und zu diesem Zehufe heimliche Reisen unternehmen müsse. Angenom⸗ Jen 3. B., daß die Herzogin von Berrh mit ihrem Sohne der westlichen oder mittäglichen Provinzen besuchte, würde, wenn auf solche Rückkehr keine Strafe stände, Regierung nichts weiter übrig bleiben, als beide In⸗ eiͤbiduen! auf einem Punkte zu vertreiben, um sie auf em anderen wieder zurückkommen zu sehen; das vorgeschlagene esetz sey sonach nothwendig. Der Redner ließ sich hierauf er denjenigen Theil der Briequevilleschen Proposittion aus, der H auf die Napoleonische Familie bezieht, und behauptete, daß even so sehr gegen die Würde, als gegen die Gerechtigkeit der Rammer verstoße, beide Bestimmungen in ein Gesetz zusammen⸗ mfassen; Napoleon, der so oft der Rächer und Retter Frank⸗ chs gewesen, könne nicht mit einer Familie, die dem Lande edtungen worden, in eine Linie gestellt werden; bef— sey es daher, das Gesetz vom Jahre 1816 in sei⸗ ganzen Strenge beizubehalten, als es mit demjenigen rermengen, womit die Kammer sich in diesem Augenblicke (schäftige. Hr. Portalis stimmte dafür, daß man die Pro⸗ tion des Hrn. v. Bricqueville, nachdem die Kommission die enthaltene Strafbestimmung gestrichen habe, ganz und gar verse, indem sie in ihrer jetzigen Form eine völlig illusorische aztegel sey. Die ewige Verbannung des älteren Zweiges der Bourbonen sey an und für sich eine vollendete Thatsache, und edärfe sonach keines Gesetzes mehr dazu. Der Redner hierauf sein Bedauern zu erkennen, daß das Ministe⸗
: sich in dieser Angelegenheit so ganz passiv verhalte, dasselbe doch in einer so hochwichtigen Frage die Initiative ue ergreifen sollen. Er tadelte es ferner, daß man in dem etz'ntwurfe die Familie Napoleon mit dem älteren Zweige der Bourbonen vermengen wolle, und äußerte sich in dieser Be⸗ ung ganz in derselben Weise, wie Herr Salverte. Schließlich mie er gegen die Proposstion, wie solche von der Kemmission ernert worden ist. Auch Herr Augnis, der nach Herrn dortalls das Wort ergriff, war der Meinung, daß nur die ursprüng⸗
He Proposltion des Herrn von Briequeville mit der darin enthaltenen
—mrafbestimmung dem Lande von Nutzen seyn könne. Nach ihm berief
Präsident den Vicomte v. Martignac auf die Redner⸗ hne. Dit Aufmerksamkeit der Zuhörer sowohl im Saale selbst as auf den überfüllten Tribunen wurde dadurch von neuem be⸗ bt. Da es indessen bereits 4 Uhr war, so mußten zuvörderst die Kronleuchter angejündet werden, wodurch die Ungeduld der Neugierigen noch einige Minuten unbefriedigt blieb. Nachdem
„Saal erhellt worden, verfügten die Deputirten sich wieder
hre Plätze, und es trat sofort die tiefste Stille ein.
„M. H.“, hob Hr. v. Martignae an, „indem ich diese Rednerbuͤhne esteige, um einen Antrag zu bekaͤmpfen, den meine Vernunft verdammt d meln Herz verwirft, kann ich mich einer doppelten Besorgniß nicht
vehren. Einmal fuͤrchte ich, daß meine durch eine lange und
nerthafte Krankheit geschwächten physischen Kraͤfte mir nicht ver nnen möchten, die Aufgabe, die ich mir gestellt habe, zu 1osen; an. rerseits beunruhigt mich die Obliegenheit, auf einen Augenblick
zre Aufmerksamkeit von dem eigentlichen Gegenstande dieser De batte abzulenken und fuͤr den Redner selbst in Anspruch zu nehmen. Wins tröͤstet mich, namlich die Ueberzeugung, daß Sie selbst, wenn Tuch nicht die Nothwendigkeit, doch die Angemessenheit dieser kurzen Abschweifung erkennen werden. — Ich war der Minister Karls X. nd habe ihm als solcher mit einem gewissenhaften Eifer und einer aufrich⸗ igen Ergebenheit gedient; und obgleich dieser Eifer und diese Ergebenheit uißoerstanden worden sind, so habe ich nichtsdestoweniger nach des Finigs Falle in dieser Versammlung noch mit Ehrfurcht von sei nem Alter und mit 6 von seinem Ungluͤcke gesprochen. Es st möglich, m. H., daß diese Sprache in befangenen Gemüthern den Grund zu einem dauernden Argwohn gelegt hat und, ob⸗— gleich von der reinsten Vaterlandsliebe eingegeben, noch lange einem hmerzlichen Vermissen der Vergangenheit und persönlichen Nei—
zungen beigemessen werden wird. Ich bin hierauf gefaßt, und doch
wundere ich mich darüber, denn ich gestehe, daß ich meinerseits eben nicht sehr bereitwillig mein Vertrauen solchen Mannern schenken würde, die rasch von der Ehrfurcht der bestehenden Macht zu der Zerachtung der gefallenen übergehen konnten. Kennte ich vielmehr nen Ehrenmann, der seinem Könige treu und eifrig gedient hatte and ihn nach seinem Sturze öffentlich bedauerte, nichtsdestoweniger aber den Interessen seines Landes zugethan bliebe, so würde q; nicht abgeneigt seyn, einen solchen Mann für aufrichtig zu halten und Vertrauen zu ibm zu haben. Diese Aufrichtigkeit, m. H fsin⸗
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den Sie in mir, wogegen ich um Ihr Vertranen bitt, dessen ich bedarf, weil ich entschlossen bin, nie anders als nach meinem Ge= wissen zu reden und nur das vorzuschlagen, was ich für recht und nützlich halte, und weil ich sonach ein augenscheinliches Interesse habe, daß Sie mir, wenn auch nicht mit Gunst, doch mit jener Un⸗ parteilichkeit zuhbren, die Sie Jedermann schuldig sind. Ich habe fur die Revolution von 13835 nichts gethan: was noch mehr ist, ich habe das Mögliche dagegen gethan. Gott ist mein Zeuge, daß ich Alles, was in meinen Kraͤften stand, versucht habe, um sie zu ver⸗ bindern. Als Buͤrger meines Landes, als ein Zeitgenosse meines Jahrhunderts, über den wirklichen zustand der Dinge durch die mir übertragene, Macht aufgeklärt und nicht verblendet, erblickte ich ganz deutlich den Abgrund, welchem die Dynastie zuge⸗ fuhrt wurde, und that daher, was ich vermochte, um sie am Rande desselben zurückzuhalten. Aber ungeachtet aller meiner Bemuhungen wollte man nicht einsehen, was doch so klar wie das Sonnenlicht war man verfolgte die verderbliche Bahn, die man einmal eingeschlagen hatte, der Thron stuͤrzte in einander, eine ganze Dynastie verschwand, und eine andere Stirn wurde, wenn auch nicht durch das Volk, doch in seinem Namen und durch seine Repraͤsen⸗ tanten, mit dem Diademe geschmüuckt. So lange die Katastrophe dauerte, ging ich gebeugten Hauptes einher, weil ich außer Stande war, den Sturm zu beschworen. Nachdem dieser sich aber gelegt hatte, warf ich einen Blick umher, um zu sehen, was von ihm per. schont geblieben sey; und was gewahrte ich? die Trümmer einer achthundertjaͤhrigen Monarchie näch einem kaum dreitägigen Kampfe. Bei diesem Anblicke bemächtigte sich meiner ein schmerzliches Ge fuͤhl, das ich nicht zu verbergen suchte, denn ehen so wenig, wie ich ein Gefuͤhl, das ich nicht empfinde, auch nicht zu erkuͤnstlen vermag, eben so wenig kann ich ein Gefuͤhl, das ich empfinde, verleugnen. Aber unter jenen Trümmern eines versunkenen Thrones erkannte ich mein Frankreich, den Boden meines Vaterlandes wieder, dem ich so ganz zugethan war, und dessen Interessen, innig verwebt mit den meinigen, mie immer theuer und heilig gewesen sind. Diesen Interessen widmete ich mich fortan frei und offen, arglos und ohne irgend einen Ruͤckhalt. Was auch meine Meinung über einen Zu⸗ stand der Dinge, der nicht mehr ist, gewesen seyn mag und noch ist, wie sehr mich auch das olztzliche Verschwinden desselben geschmerzt haben mag, nie werde ich darum das Gluͤck, die Ruhe und Ungb⸗ hängigkeit meines Landes aufopfern; nie werde ich wie jene Kaba⸗ listen Karls II., deren Andenken uns die Geschichte Englands auf⸗ bewahrt hat, der Rückkehr zur Vergangenheit durch alle Graͤuel der Anarchie die Bahn brechen — einc abscheuliche Politik, die sich in meinen Augen durch nichts rechtfertigen, ja nicht einmal entschuldigen laßt! ( Lau⸗ 3 Diejenigen, die mich in diese Versammlung geschickt haben, sind Freunde der Ordnung, der gesetzlichen Freiheit und der oͤffent⸗ lichen Wohlfahrt. Die Erhaltung dieser Guͤter haben sie mir zur Pfficht gemacht; ich verstehe ihren Willen, und ba ich das mir an— vertraute Mandat angenommen habe, so muß ich auch wohl ent⸗ schlossen seyn, es getreulich zu erfuͤllen. Es handelt sich also nicht mehr, m. o von Ruckerinnerungen und Neigungen, die ich in ver⸗ haͤngnißvollen Tagen nicht verleugnet habe und nie verleugnen werde; es handelt sich von den Pflichten eines Buͤrgers und Deputirten. Diese Pflichten werde ich stets redlich und ohne irgend einen ande⸗ ren Beweggrund, als die Liebe zu meinem Lande, ohne einen ande⸗ ren offenen ᷣder geheimen Zweck, als dessen Gluͤck und Ruhe, erfuͤl⸗ len. Mit solchen Gesinnungen kann man sich ohne Zweifel (und dies kann mir noch oft begegnen) selbst taͤuschen, doch hat man kein Interesse, Andere zu taͤuschen. Dies war es, meine Herren, was ich Ihnen zuvor sagen wollte. Ich komme jetzt auf den eigentlichen Gegenstand der Debatte zuruͤck“ Nach einer kurzen Pause fuhr hierauf Herr von Martignae in folgender Weise fort: „Der aͤltere Zweig der Bourbonen hat Frankreich ver⸗ lassen; sein Panier ist zerrissen, sein Wappenschild zertruͤmmert wor⸗ den; die von ihm gegründeten Institutionen sind verschwunden; das Schwerdt und mit ihm die Gewalt sind in des Feindes Haͤnde übergegangen. Wir haben eine andere Charte, eine andere Dynastie, andere Fnteressen. Dies sind unermeßliche Neuerungen, unter denen wir nun schon laͤnger als ein Jahr leben. Was schl kt man uns nun vor? Wir sollen jene Neuerungen durch ein Gesetz bestaͤtigen. Und warum? Haben die Thatsachen, deren Zeugen wir gewesen sind, nicht zu⸗ gleich auch Europa, ja die ganze Welt zu Zeugen gehabt, und wie konnte ein vorübergehendes Gesetz ein Ereigniß bestaͤrigen, das schon fur sich allein laut genug spricht, indem es die Gesellschaft bis in ihre Grundveste erschuͤttert hat? Dergleichen Krisen gleichen einer von jenen au ßerordentlichen Natur- Erscheinungen, die sich nicht nach gewoͤhnli= chen Grund faͤtzen erklaren lassen. Nicht auf gesetzlichem Wege ver fügt man heutiges Tages uͤber das Schicksal der Staaten. Wir sollen die Nachkommen des aͤltern Zweiges der Bourbonen auf ewige Zeiten verbannen und (so lautet wenigstens die Original-Proposi— tion, auf der man noch immer besteht) die Uebertreter dieser Achts—⸗ erklaͤrung mit dem Tode bestrafen. Die Kommission dagegen ver⸗ wirft diese letztere Bestimmung und begnügt sich mit der bloßen Verbannung. Aber wie viel läßt sich nicht auch noch gegen diesen also modifizirten Vorschlag einwenden? Die Verbannung ist nach unseren Gesetzen eine infamirende Strafe, die der Richter nur nach reiflicher Ueberlegung verhängt; und wir sollen dieselbe schon im voraus ohne irgend eine Untersuchung gegen alle jetzige und kuͤnftige Geschlechter des aͤlteren Hauses Bourbon aussprechen. Ich mag nicht untersuchen, wie schmerzlich es ist, jene Strafe auf eine Familie anzuwenden, deren Namen uͤber die Haͤlfte unserer Geschichte hingusreicht. Ich, mag nicht fragen, ob ein S0giaͤhriger gesellschaftlicher Verband sich uüberhgupt al so auflbsen sollte, ob eine solche Auflosung moͤglich waͤre, ohne beide Theile mit Schande zu bedecken. Sensation. Man verlangt im Namen der Würde und Sicherheit Frankreichs die ewige Verbannung. Was heißt dies aber in den Zeiten, wo wir leben? Wie kann man nach 40jaͤhrigen Revolutionen und Reactionen, Usurpationen und Restau⸗ rationen noch von ewigen Maaßregeln sprechen? Haben wir nicht Jahre lang an den Mauern des Palastes unserer Könige die Worte gelesen:. - „Am 19 August 1192 wurde das Köͤnigthum in Frank⸗ reich abgeschafft; es soll nie wiederhergestellt werden.““ Und beruhte dieser prophetische Spruch nicht auf einem Gesetze des Konvents, das Je⸗ den, der es noch wagen wuͤrde, von der Wiederherstellung des Koͤnigthumes zu reden, zum Tode vezurtheilte? Haben wir nicht einige Jahre spaäͤter das absolute Kbönigthum seine Trophäen an derselben Stelle aufhaͤngen sehen, wo kürz zuvor noch jene Weissagung geprangt hatte? Hat im Jahre 1814 Napoleons Dynastie nicht an einem
Tage jenem alten Geschlechte, das unser Zeitalter schon ganz ver
gessen zu haben schien, weichen muͤssen? Mußte dieses Geschlecht nicht bald darauf wieder Napoleon Platz machen, der um sein ge— aͤchtetes Haupt aufs neue das Kaiserliche Diadem wand? Wurden die Bourbonen nicht gleichzeitig auf ewige Zeiten verbannt, und kehrten sie nicht wenige Monate spaäͤter nach dem Palaste ihrer Ah⸗ nen zurück Was sprecht Ihr uns also von ewiger Dauer? welchen Glau⸗ ben kann dieser Ausdruck heutiges Tages noch in der Meinung der Voͤlker finden? M. H., es ist bereits gesagt worden und verdient, wieder
holt zu werden was die Gewalt begruͤndet hat, kann nur durch die Gewalt behauptet werden nicht von dem gewohnlichen Gesetze darf man die Erhaltung dessen verlangen, was man errungen hat. So lange die Gewalt dem Sieger verbleibt, wird er auch sein Werk aufrecht zu erhalten wissen. Eutgeht diese Gewalt ihm, wer erin
nert sich dann noch seiner früheren Erklaͤrungen? Sensation. Die ewige Verbannung ist also ein Hirngespinst. Man sicht dies ein; damit also diese Strafe nicht ohnmaͤchtig sey, will man dieie— nige damit verknuͤpfen, die das Straf Gesetzbuch uͤber Jeden ver
hangt, der sich eines Komplotts gegen die Sicherheit des Staa⸗ tes schuldig macht. Ein solches Gesetz ist aber in Frankreich ungausführbar. Ein Redner sagte unlaͤngst in dieser Versammlung mit jenem Scharfsinne des Gedankens und der ihm eigenen male— rischen Energie im Ausdrucke. „Die Proscription absolvirt.“ Die ser eben so tief gedachte als wahre Spruch bricht über die uns ge⸗ machte Propositson den Stab. In der That liegt in dem . eines Proskribirten etwas, das lauter zum Herzen spricht, als alles
uebrige. Kame ein Kron-Praͤten dent nach e . so wuͤth⸗ man die Behörde auf die Gefahren aufmerksam machen, die aus einer verlaͤngerten Anwesenheit desselben im Lande hervorgehen könnten Wo faͤnde aber ein Proskribirt er wohl einen Mann, der den Scharf Königliche Haupt! Ueberzeugt Euch, daß es einem Verbannten ge— hort, und legt es ihm vor die Fuße!“ Um pProseriptions- Gesche von uns zu verlangen, mußte man uns erst selbst zu anderen Men. schen machen, als wir sind. Oder hat man ganz und gar vergessen daß im Jahre 1816 gegen die Familie Napoleons ein iner fn, setz erlassen wurde, als dasjenige, das man in diesem Augenblsgz— von uns verlangt? Dieses Gesetz besteht noch in voller Kraft, und doch sehen wir zwei Mitglieder der proskribirten Familie Kdie Koönz, gin Hortensie und ihren Sohn) Frankreich durchreisen, um sich hierher zu begeben. An wen wandten sie sich, um Schutz und Sicherheit fur ihr⸗ Person zu erlangen? An den Konig und seinen Premier Minister. Glaußt man nun aber wohl, daß es diesen auch nur im entferntesten in den Sinn gekommen sey, die Ausführung jenes Gesetzes zu verordnen“ Das Gesetz ist also von ihnen auf das feierlichste verletzt worden, Hat gleichwohl der verantwortliche Minister, als er Ihnen von die sem Üümstande sprach, sich auch nur entschuldigt, daß er das Gesch übertreten habe? Nein; er erzaͤhlte das Faktum als eine ganz ein. fache natürliche Sache. Haben Sie selbst ihn wegen seines Bench— mens getadelt? Nein: es ist Ihnen gar nicht cinmal eingefallen, daß der Minister anders haͤtte handeln konnen. Und glaubt mon etwa, daß dies das einzige Beispiel sey, was sich fur Prosersy, tions-Gesetze anfuͤhren lasse Erlauben Sie mir, daß ich mich noch auf ein anderes berufe. Außer der Napoleonischen Famil wurden im Jahre 181tͤz noch Maͤnner verbannt, deren Name an eine blutige und schmerzliche Epoche in unserer Geschichte erinnerte und die an jenem berüchtigten Prozesse Theil genommen hatten, dessen Andenken bei uns nie erlöschen wird; auf ihre Ruͤckkehr war M Strafe der Deportation gesetzt. Vor 3 Jahren nun, als ich di muͤhsame und traurige Ehre hatte, Minister des Innern zu seyn, kam einer von jenen Maͤnnern nach Paris; ich erfuhr es; meine Pflicht nach dem Gesetze war, den Mann verhaften und ihn vor die Gerichte laden zu lassen, die ihn, nachdem sie ihn rekognosetrt, so lange in Ketten hatten legen lassen, vis wir ihn nach irgen einem zweiten Botany-Bay, irgend einer Wuͤste von Sina man haͤtten schicken koͤnnen, um dort sein trauriges Leben zu enden. Ehre und Menschlichkeit machten mir es aber zur Pflicht, ihn durch eine Person, die Sie errathen werden (Hrn. Debelleyme, der damals Polizei- Praͤfekt war), auf die Gefahr, in der er sich befand, auf merksam zu machen und ihm die Mittel an die Hand zu geben, Frankreich sicher wieder verlassen zu konnen. Der Greis wurde ge— pflegt, denn er war krank; er erhielt Unterstuͤtzung, denn er bedurfte ihrer; er wurde mit aller dem Alter und dem Ungluͤcke gebuͤhrenden Achtung bis zur Graͤnze gefuͤhrt. Nachdem das Werk vollbracht, legte ich Rechenschaft daruͤber ab, und mein Benehmen wurde gebilligt, wie es jetzt auch von Ihnen gebilligt werden wird. Wie nun vollende, wenn auf die Ruͤckkehr die Todesstrafe gestanden haͤtte? Ich glaube in Wahrheit, ich haͤtte in diesem Falle gar nicht einmal der Sache gegen Sie Erwähnung gethan. (Beifall. Wozu also ein Pro— seriptions⸗-Gesetz, wenn man im voraus die Ueberzeugung bat, daß es nie zur Ausführung kommen kann? Und daß Ddieses letztere der Fall ist, wird mir Jedermann zugeben; das Schicksal führe einen von denen, die Sie jetzt verbannen wollen, nach Frankreich zurüͤg, um hier einen Zufluchts-Ort zu suchen; er klopfe an die Thür det Urhebers der Proposition selbst: diese Thuͤr dͤffne sich ihm, er nenne seinen Namen, trete ein, und ich verbuͤrge mich dafuͤr, daß ihm kein Leides geschehen wird. Man beruft sich auf Schottland. Als aber der Enkel Jakob's II., von Allem entbloͤßt, nach je⸗ nem Lande kam, wandte er sich gerade an die Familie seiner Feinde, und er konnte es, denn er war verbannt. Ein solches Bet⸗ spiel ist schon; es gereicht der Menschlichkeit zur Ehre, aber es bricht auch über die uns vorliegende Proposition den Stab; nie soll ein Gesetz verordnen, was die Ehre verbietet. Die Regierung, so sagt man uns, muß die Mittel in Haͤnden haben, kuͤhne Plaͤne und . bare Versuche vereiteln zu koͤnnen. Ganz gewiß; ist denn aber das Gesetz bei uns völlig ohnmaͤchtig? Man cn, das Strafgesetzbuch ach, und man wird darin viel, vielleicht zu viel finden, was dasn geeignet ist, die Ruhe des Staates aufrecht zu erbalten. Man 2 nicht, daß dieses Gesetzbuch von einem Manne herruͤhrt, der seine Waffen wohl zu waͤhlen wußte. Wozu also noch ein Proseriptions - Gesetz Noch andere Gruͤnde wollte ich geltend machen: der Ruf Ihrer Revolution, die Sie sich rein und frei von jeder Reaction zu be— wahren wuünschenz die Ehre des Thrones selbst, den Sie errichtet haben, und den Sie gewiß nicht in eine mit den Erinnerungen der Vergangenheit unvereinbare Lage werden bringen mögen. Aber ich fuͤhlé mich zu schwach, um alle diese Betrachtungen ausfuͤhrlich zu entwickeln. Wenn ich überhaupt das Schweigen brach, so geschah es, weil ich einem Pflichtgefuͤhle folgte, und Sie Alle wissen, m. H., wie un⸗ widerstehlich dieses Gefuͤhl zu uns spricht Meine Absicht war nicht, mich an die Leidenschaften oder den Parteigeist zu wenden; es ist dies eine Sprache, die ich, wenn ich sie uberhaupt je gelernt haͤtte, gern vergessen mochte. Als Zeuge der inneren Kampfe und der gewalt« samen Auftritte, die schon so lange mein Land verheeren und auf einem gemeinsamen Boden zwei feindliche Lager bilden, wünsche ich sehnlichst, daß diese verderblichen Zwistigkeiten endlich aufhören mö⸗ gen; ich darf nicht erwarten, daß meine schwache Stimme oft Ge= hoͤr sinden wird, aber ich will, daß wenigstens mein Gewissen mich von den Uebeln, die ich nicht zu verhindern vermochte, freispreche“
Diese völlig aus dem Gedächtnisse gehaltene Rede wurde mehrmals durch laute Zeichen des Beifalls unterbrochen. Als Herr v, Martignac nach seinem Platze zurückkehrte, empfing er die Glückwünsche einer zahlreichen Menge von Deputirten aus allen Theilen der Versammlung. — Noch ließ sich Hen Te ste vernehmen, der zwar den hochherzigen Gesinnungen des vorigen Reduers volle Gerechtigkeit widerfahren ließ, in— dessen doch der Meinung war, daß man mit der Groß— muth die Klugheit paaren müsse; es sey ganz natürlich, daß ein Volk, das sich selbst befreit, auch Alles aus sei⸗ nem Schoße zu weisen suche, was ihm sein früheres Joch in Erinnerung bringen könnte und es mit einem neuen bedrohen möchte. „Sind Sie der Meinung,“ so schloß Herr Teste, „daß der Augenblick gekommen sey, wo Frankreich, gestützt auf seim neues Königthum, in blindem Vertrauen der Zukunft entgegen gehen könne, so mögen Sie keinen Anstand nehmen, nicht bloß die uns vorliegende Proposition zurüchkuuweisen, sondern zugleich auch das Gesetz vom Jahre 1816 wegen der Verbannung der Napoleonischen Familie abzuschaffen. Die Verantwortlichkeit füt einen solchen Beschluß würde aber allein auf uns zurückfallen, und die Großmuth ist nur dann eine Tugend, wenn sie nicht bis zur Unvorsichtigkeit getrieben wird.“ — Am folgenden Tage sollte die Berathung fortgesetzt werden. Die zunächst eingeschriebenen Redner sind die Herren Rémusat, Pelet, Guizot, Duvergier de Hauranne und Merilhou.
Paris, 16. Nov. Gestern ertheilten Se. Majestät dem . Pasquier, Präsidenten der Palrs-Kammer, eine Privat— ludienz.
Der Staatsrath Baron Favard de Langlade, einer der Kam⸗ mer⸗Präsidenten am Cassatious⸗Hofe, ist vorgestern hierselbst einer langen und schmerzhaften Krankheit erlegen.
Nachrichten aus Bourbon-Vend ée vom 11ten d. M. zufolge, hat man in der Meierei, in welcher die Gräfin von La— rochejaequelein verhaftet worden ist, mehrere Kisten mit Geweh⸗ ren und anderen Waffen, eine heimliche Presse und 20, 000 Fr. baares Geld gefunden. Der Gräfin selbst soll es gelungen seyn, sich den mit ihrer Bewachung beauftragten Personen durch die
Flucht zu entziehen.
richter auf ihn aufmerksam machte, indem er ihm sagte: „Seht egg, .
Das im Boulogner Gehölz gelegene Landhaus des Herrn is. e, ist in einer der letzten Nächte erbrochen und geplün⸗ worden. t ; Der Marschall Clausel will, dem Vernehmen nach, in einer nr nächsten Sitzungen der Deputirten⸗Kammer einen Plan zur zlonisation Algiers von der Rednerbühne herab entwickeln.
Den neuesten Nachrichten aus Oran zufolge, gewinnen adschi⸗Mustapha und Benardi, Häupter zweier mächtigen, dem asser von Marokko ergebenen, Arabischen Stämme täglich mehr snfluß auf die Beduinen, so daß der in Oran kommiandlrende eneral Boher für nöthig gehalten hat, auf den Kopf eines en dieser beiden Häuptlinge einen Preis von 600 Algierischen houros (2000 Fr.) zu setzen. Bei der bekannten Habsucht der faber hofft der General von dieser Maaßregel guten Erfolg.
Großdritanien und Irland.
London, 14. Nov. Am Sonntage ertheilte der König in righton dem Lord-Kanzler und gestern dem Sir F. Maitland Audienz. — Die Königin ist unpäßlich gewesen, befindet sich r jetzt wieder vollkommen wohl.
Dle Bevollmächtigten der fünf Höfe hielten vorgestern im kawärtigen Amte eine Konferenz, welche bis gestern Morgen 1 Uhr dauerte. Um 3 Uhr Nachmittags begannen sie ihre trathungen auss neue. Um à Uhr wurde im auswärtigen
te ein Kabinets-Rath gehalten.
Aus Portsmouth meldet man unterm 12ten d., daß die Revenge“ von 78 und die „Magicienne“ von 24 Kanonen, sche zu der Flotte in den Dünen gehörten, in den dortigen fen eingelaufen sind. Die Flotte in den Dünen besteht nun ch aus der „Talavera“, dem „Wellesley“, der „Tribune“, Falathea“, dem „Curaçao“, der „Imogene“, dem „Tweed“, ,Charybdis“ und dem „Brisk“. Der Englische Botschafter Haag soll dem Admiral Warren angezeigt haben, daß die
ötte, aller Wahrfcheinlichkeit nach, nicht nöthig haben würde, h wieder an der Holländischen Küste zu zeigen, da die Regie— ng jenes Landes von dem Beisammenseyn und dem Zweck des schwaders vollkommen überzeugt sey. Die Lootsen für jene ste waren indeß fortwährend am Bord.
Ueber die jetzt von vielen Seiten sich äußernden Besorgnisse Bezug auf den Erfolg der neuen Reform⸗Bill sagt die Ti⸗ s: „Wir behaupten nicht, daß eine solche Besorgniß noth⸗ ndigerweise begründet seyn muß, aber sie ist, Alles wohl über— st, durchaus nicht unnatürlich und müßte unverzüglich und slich beseitigt werden. Man hört nicht auf, Beweise zu ver— gen, daß die Minister wirklich im Besitz der Mittel sind,
dem Englischen Volke so theure Maaßregel ohne weitere ndernisse durchzubringen. Und was für Beweise bringt die waltung bei? Sie schweigt, schweigt wie das Grab. Es ist ht ein Wort vorgebracht worden, welches darauf berechnet wäre,
Land zu überzeugen, daß das Oberhaus geneigt ist, neue Bill anzunehmen. Die Torh⸗Lords haben ihrer— 6 ebenfalls keine Sylbe vernehmen lassen, welche zu er solchen Hoffnung berechtigte. Es ist ein Haupt⸗Grundsatz stairischer Klugheit, den Angriff auf denselben Feind nicht
geringeren Kräften wiederzubeginnen, als diejenigen waren, derselbe schon einmal geschlagen hat. Die Mmister müssen her entweder die Macht ihrer Feinde verringern oder für sich mrekrutiren. Sie müssen das Land durch Creirnng neuer irs beruhigen und dem Volke zeigen, daß sie die Kraft und
Willen besitzen, sich den Intriguen der Tories entgegen zu en. In einem Pnukt stimmen wir mit den Journalen der utzfleckenhändler überein, daß nämlich der gegenwärtige Zu— nd der Dinge nicht länger dauern kann. Wir nehmen um weniger Anstand, die Unhaltbarkeit des jetzigen Zustandes zu saupten, da ein Wort des Grafen Grey zur Umgestaltung elden hinreicht.“
Die Adresse der Grafschaft Durham au den König und den afen Grey zählt dereits 11,000 Unterschriften.
In Brüstol ist man jetzt sehr eifrig mit dem Wiederaufbau jerstörten Häuser beschäftigt. Der Betrag des Schadens solt,
dortigen Blättern zufolge, sehr übertrieben worden seyn. mn schaͤtz denselben jetzt, in so weit er Privat-Eigenthum be—
t, auf 67,600 Pfd. Sterl.
Man ist in Bristol sehr begierig auf die Entscheidung der zierung in Bezug auf die eingereichte Bitte um Untersuchung
Betragens der Municipal-Behörden. Vier Kirchspiele der adt haben erklärt, daß, wenn nicht bald eine Versammühung mtlicher Einwohner angeordnet würde, sie entschlossen setyen,
n ihren resp. Distrikten zu versammeln, um ihren unverän— en Wunsch, daß eine Untersuchung eingeleitet werde, auf eine mmmte Weise auszudrücken.
Aus Norwich sind wieder traurige Nachrichten Über die trsbrünste in der Umgegend eingegangen. Herr T. W. Coke
eine Belohnung von 200 Pfd. Sterl. auf die Entdeckung
häter gesetzt. Auch von anderen Orten her wird noch im—
über dse vielen Brandstiftungen schmerzliche Klage geführt.
Die Times sagt in ihrem Börsen-Berichte von gestern: die Erörterungen Über die kritische Lage des Ministeriums in zug auf die Reform⸗Frage dauern in der City fort; aber wir
ben nicht, daß die Meinung, die Minister würden ihre Ent—
ung einreichen, seit gestern mehr Grund gewonnen hat. Im gentheil glauben wir, daß, nach den Erörterungen, welche die
sse über diesen Gegenstand angestellt hat, ein solcher Schritt den unglaublichen gehört. Es zeigt übrigens, wie sehr sich
kit)h noch immer für die Reform interessirt, daß das bloße licht von Zweifeln, welches gestern und heute im Umlauf
„allenthalben eine sehr unbehagliche Stimmung hervorbrachte.“ Der Globe äußert: „Wie wir vernehmen, soll Sir Strat— „Canning beauftragt seyn, mit der Pforte über die neuen inen Grlechenlands zu unterhandeln. Man glaubt, daß die
tte keine Einwendungen machen werde; aber die Schwierig⸗
wird seyn, wie man mit den Griechen unterhandeln soll, die setzt fast in einem anarchischen Zustande befinden. Die fünf chte, welche sich die Aufgabe gestellt haben, Europa zu paci— en, werden genöthigt seyn, ihre Aufmerksamkeit auf die Le— ke Mn richten.“
ie in einer Englischen Uebersetzung erschienenen „Briese
s Verstorbenen“ werden sast von allen hiesigen Zeitungen Zünstig beurtheilt. Die Times äußert sich folgendermaßen
iber: „Dieses kürzlich bei Wilson erschienene Werk scheint
its in einem solchen Grade Eingang in die Gesellschaft ge⸗ den zu haben, wie dies nicht oft bei einem anonymen Werke dal ist, wenigstens nicht in so wenigen Tagen, nachdem es hresse derlassen hat. Die Bemerkungen des Verfassers die Sitten, politischen Parteien und über den Charakter der länder, untermischt mit Vorfällen, welche durch das ungeblen⸗ luge eines scharfen und kühnen Beobachters einen Anstrich enheit erhalten, werden den Erfolg des Werkes sichern, wenn die erste Neugierde befriedigt worden ist. Wir müssen en, daß der Verfasser bei vielen Gelegenheiten einen nicht meichelhaften, aber auch öfters einen nicht ganz treuen
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Spiegel vorhält. Der Irländische Theil seiner Reise ist se geistreich und so launig wie der . selbst. al. ö. Uebersetzung anbetrifft, so ist es die beste, welche uns jemals , . . 9 vorgekommen ist.“ Dieser Anzeige olgt eine früher im Deutschen erschienene z , . schen ersch Beurtheilung Gothen s Nieder lan de
Aus dem Haag, 18. Nov. Sowohl im Kreise der Kö⸗ niglichen Familie, als an allen Orten der treuen Niederländischen Provinzen, ist heute der Geburtstag unserer eben so geliebten als allgemein verehrten Königin gefeiert worden. Mit diesem Feste ist auch immer die Feier des Jahrestages der Befreiung von der Französischen Herrschaft (im Fahre 1813) verbunden. Sowohl die Prinzen von Oranien und Friedrich, als der junge Prinz Ale— rander, sind zur Feier dieser schönen Feste in der hiesigen Residenz eingetroffen.
Bei unserer Armee, die fortwährend verstärkt wird, finden auch beständig Bewegungen von einem Punkte zum anderen statt.
Der Sturm, der in der Nacht vom 13ten zum 14ten d. wüthete, hat sowohl auf der See, als an unseren Küsten große Verheerungen angerichtet. Es wird, wie die Staats-⸗Cou⸗ raut berichtet, ausehnliche Kosten bedürfen, um den Schaden, den der Sturm an den Meeres-Dämmen angerichtet, wieder gut zu machen.
Brüssel, 17. Nov. Gestern hat der General Belliard mit mehreren Ministern, Senatoren und Deputirten beim Kö⸗ nige gespeist.
In der gestrigen Sitzung der Repräsent anten-Kam— nter trug Hr. v. Meulenaere auf Bewilligung der provlsori⸗ schen Kredite für das Ministerium des Innern an. Dieselben wurden sogleich einer Kommission überwiesen, welche nach Ver⸗ lauf einer Stunde durch Hrn. de Theux darüber Bericht ab⸗ statten ließ. Die Berathung wurde auf morgen verlegt.
Durch eine Königl. Verordnung vom 15ten d. ist dem Mi— nisterium des Innern eine besondere Kommisston für Handel und Industrie beigegeben worden, welche aus 19 Mitgliedern besteht. Sie soll die geeignetsten Mittel zur Beförderung des Handels und der Industrie vorschlagen und hat das Recht, durch Ver⸗ mittelung des Ministeriums des Innern von allen öffentlichen Verwaltungen diejenigen Notizen zu verlangen, deren sie zu be— dürfen glaubt.
Hr. Fallon hat, dem Courrier zufolge, das Ministerium des Innern deshalb abgelehnt, weil er sich nicht im Besitz der dazu nöthigen Kenntnisse glaubt. j
— — Brüssel, 17. Nov. Während sich König Leopold einige Tage auf der Jagd zu zerstreuen suchte, haben unsere Blät⸗ ter ihr Publikum täglich mit einer neuen Anerkennungs-Form des Belgischen Staates und seines Souverains zu unterhalten gesucht. Unsere Blicke sind jedoch jetzt minder nach London, als nach dem Haag gerichtet. Die Konferenz hat das Ihrige ge⸗ than, und lhre förmliche Anerkennung des Königs Leopold wäre zwar ein wichtiges Moment für den neuen Staat; seine Konso⸗ lidirung kann er jedoch erst durch die Zustimmung des Königs der Niederlande erhalten. Die Weigerung des Haager Kabinet⸗ tes, die 24 Artikel des Londoner Konferenz-Beschlusses anzuneh⸗ men, hat hier natürlich zu Vergleichungen dieser Artikel mit den Protokollen vom 20. und 27. Januar (Nr. 11 und 12) oder dem sogenannten Anhang A des 12ten Protokolles Anlaß gege⸗ ben, um auf diese Weise die Bewegungsgründe aufzufinden, welche Holland minder geneigt zur Annahme der 21 Artikel, als zu der der Protokolle Nr. 11 und 12 gemacht haben, denen der König der Niederlande bekanntlich am 18. Febr. durch seine Bevoll⸗ mächtigten in London ohne irgend einen Vorbehalt beigetreten ist. Breierlei streitige Punkte sind es hauptsächlich, um die es sich in der Holländisch-Belgischen Angelegenheit handelt: die Gränz⸗Bestimmungen, die Schulden-Theilung und die freie Fahrt auf Strömen, Flüssen und anderen Handelswegen. Wle sind diese drei Punkte in den von Holland genehmigten Protokollen vom 20. und 277. Jan. zur Erledigung geführt? Hinsichtlich des ersten sind die Gränzen des Jahres 1790 zut Grundlage ange— nommen; das ganze Großherzogthum Luxemburg sollte, als ein Theil des Deutschen Bundes, dem Hause Nassau verbleiben, dagegen sollten Austauschungen gegenseitiger Enklaven unter Vermittelung der fünf Höfe stattfinden können. Nehmen wir nun die Gränzbestimmungen der 26 Artikel zur Hand, so finden wir auch hier nichts Anderes, als die Gränzlinie des Jahres 1790, und nur der Unterschied ergiebt sich, daß der Aus⸗ tausch der Enklaven, der dort vorbehalten wurde, hier unter Vermitte⸗ lung der füuf Höfe gewissermaßen schon ins Werk gesetzt wird, indem der Großherzog von Luxemburg einen Theil seines Großherzogthums abtritt ünd dafür die im Jahre 1790 den Generalstaaten nicht gehörenden Enklaven auf dem rechten Maas⸗llfer der Provin; Limburg, so wie das volle Souverainetäts⸗-Recht über die Stadt Mastricht, erhält. Der zweite Punkt, die Schulden-Theilung, sst freilich in den 24 Artikeln nach einem ganz anderen Verhält⸗ nisse zur Erledigung gekommen, als in dem Protokolle vom 27. Jan. Dem letzteren zufolge, sollten die wirkliche sowohl als die ausgesetzte Schuld, die Schuldscheine des Amortisations⸗ Syndikats und die Domainen-Loos⸗Renten en ri nach dem Durchschnitts-Betrage der Summe, welche beide Länder
während der Jahre 1827 — 28 und 29 an direkten und indirek⸗ ten Steuern dezahlt haben, unter Holland und Belgien vertheilt
werden. Demzufolge hätte zwar das letztgenannte Land 17, also mehr als die Hälfte der ganzen Schuld, übernehmen müs⸗ sen; dagegen war ihm als Entschädigung der freie Verkehr mit den Niederländischen Kolonien ganz auf demselben Fuße und mit denselben Rechten und Vortheilen, wie ihn die Holländer führen, zugesichert worden. Dieser Theil des Protokolls vom 27. Jan. war es ganz besonders, den die Belgier als unbillig darstellten. In der That schien es auch hart, Belgien die größere Hälfte einer Stäatsschuld tragen zu lassen, die sich Hol⸗ land in den alten Kämpfen für seine Unabhängigkeit und bei der Erwerbung eines den Reichthum aller anderen Europäischen Länder übersteigenden National-Vermögens zugezogen hatte. In Holland selbst wurden Stimmen laut, die das inrecht zwar nur ahnen ließen, das den Belgiern dadurch widerfahren würde, die aber auch offen gegen die Helm nungen selbst sich ausspra⸗ chen, weil es keinem Holländer recht war, die Vorthelle seiner alten Kolonieen mit den Belgiern zu theilen. Da aun auch Belgien diese Vortheile keinesweges als ein Aequivalent flir die Bürde der 5 wollte gelten lassen, so traten hier die 2 Artikel vermitttelnd ein, indem sie einerseits dem Verlangen der Hol⸗ länder nachkamen und den Belgiern den freien Verkehr mit den Kolonieen nicht zugestanden, andererseits aber auch eine der Na⸗ tur der Sache geniäßere, im 46 sten Protokolle vollständig moti⸗ virte, Thellung der Schuld anordneten und demnach die Bel⸗ gier mit einer jährlichen Rente von S, a C, 00 Fl. belaste⸗ ten, eine Summe, 1 keine sweges 91 . 'ne Beigien zu groß erschelnt, wenn man sie mit de
. ml w seine Nachbarländer die Kosten der
Französschen RKevolutions⸗- Kriege verzinsen müssen, bei welchen doch Belgien mindesteng eben so 57 D war, als 6 ganze übrige Europa., Auch würde Belgien, wenn es im Jahre is mit dem Französlschen Reiche vereinigt geblieben wäre, bet weitem mehr als S, 400, 009 Fl. als seinen Lintheil an der Last der gemeinsamen Französischen Staatsschuld zu tragen haben. Die Summe ist aber auch nicht zu klein, wenn wir fle mit der⸗ jenigen vergleichen, die nun nur noch zu Hollands Lasten verbleibt, und die augenscheinlich viel . hätte seyn müssen, wenn jedes Land genau den Theil der Schuld, den es vor der Vereinigung der beiden Länder besessen und außerdem noch die Hälfte der ge⸗ meinschaftlich gemachten Schulden übernommen hätte. Belgien zahlt, wie es im 48sten Protokolle heißt, mit den 8, 400,000 Fl. zugleich eine billige Entschädigung für das vor dem Jahre 1790 nicht gehabte Recht der Benützung der freien Strom-Schifffahrt und der Durchzugswege, und dieses führt uns, nachdem wir ge⸗ sehen, daß auch in Betreff des zweiten Punktes Holland keinen Grund hat, sich über die 24 Artikel zu beschweren, auf den dritten, der eben die freie Fahrt auf den Strömen, Flüssen und anderen Handelswegen betrifft. Dieser dritte Punkt giebt auch ostensibel und den Holländischen Blättern zufolge, das hauptsächlichste Motiv zur Verwerfung der 24 Artikel von Sei⸗ ten Hollands ab. Es scheint indeß, als ob die Konferenz hier ganz eben so verfahren, wie in Betreff des ersten Punktes, daß sie nam⸗ lich nichts Anderes that, als dasjenige, was, den Protokollen vom 20. und 27. Januar gemäß, einer späteren näheren Regulirung noch vorbehalten war, sofort vollständig zu ermitteln und fest u⸗ stellen. Der Art. 3. des Protokolls vom 20. Jan. lautet: „Es versteht sich, daß die Bestimmungen der Art. 1638 bis einschließ— lich 117 der allgemeinen Wiener Kongreß⸗Akte, hinsichtlich der freien Beschiffung der Ströme und schiffbaren Flüsse, für die Flüsse und Ströme, welche das Holländische und das Belgische Gebiet durchschneiden, gültig bleiben.“ Die Art. 108 bis 117 der Wiener Kongreß-Akte haben bekanntlich zu allerlei Ausle—⸗ gungen und Wortdeutungen Anlaß gegeben; es war mithin nö⸗ thig, der späteren Exegese zuvorzukommen und einem Prinzipe, das sich durch ganz Europa Bahn gemacht hat, auch hier einen sicheren Eingang zu verbürgen. Dieses Prinzip will zu⸗ nächst, daß kein Staat das Recht habe, auf dem Strome, der aus dem Nachbarstaate kommt, eine Barriere anzulegen, um dadurch diesem Nachbarstaate seine ihm von der Natur ange— wiesene Verbindung mit anderen Ländern und dem Meere zu verbieten; zu dieser Verbindung gehören nächstdem auch kurze Kanäle und Heerstraßen, wenn selbige die einzigen Vermittler zweier Landstriche sind, die zu den Erhaltungskosten dieser Durch— zugswege das Ihrige beitragen wollen. Alle in Gemäßheit der Wie⸗ ner Kongreß⸗Akte abgeschlossene Verträge verschiedener Staaten über gemeinschaftliche Stromschifffahrt und Durchzugswege haben jenes Prinzip im Auge gehabt und zur Ausführung gebracht. Man blicke nun auf die Art. 9 u. 10 der von Holland zurückgewiesenen Konferenz⸗Beschlüsse, und man findet dann eben auch nichts weiter als die Bestimmungen des Art. 3. des von Holland angenommenen Protokolles vom 20. Januar, jedoch nach einem allgemem gel⸗ tenden Prinzipe näher aus einander gesetzt. Nicht bloß die Schelde ist ein von Belgiern und Holländern gemeinschaftlich umwohnter und befahrener Fluß, sondern auch die Maas. Die viel größere Landstrecke, die Holland an der Maas im Vergleiche mit der Schelde, besitzt, kann hier nichts zur Sache thun; Oesterreichs Elbschiffen ist eben so gut die freie Fahrt bis zur Strom-Mün⸗ dung und über dieselbe hinaus gestattet, als Preußischen und Mecklenburgischen. Den Schiffer aus Lüttich trägt sein Strom eben so gut bis an das Meer, als den Schiffer aus Düsseldorf oder Köln der seinige. Ja, der Strom des Ersteren, die Maas, hat sogar das nominelle Vorrecht, nachdem er die alte Kraft des Vaters Rhein durch die Waal in sich aufgenommen, ihn, unter Beilegung seines Frauen-Nanmen, bis an das Meer zu führen. Von den Mündungen der Rhein-Maas bis zu denen der Schelde werden die Provinzen Süd⸗Holland und Seeland von Gewässern durchschnitten, die entweder Fortsetzungen der Maas, wie der Bies⸗Bosch, Hollands Diep, Haringvliet, das Volk⸗Rak u. s. wo., oder Fortsetzungen der Schelde, wie die Ooster⸗Schelde u. s. w. sind. Den schon im Protokolle vom 20. Januar angedeuteten Befstimmungen gemäß, könnte sonach den zwischen der Rhein— Maas und der Schelde gehenden Fahrzeugen aus dem Jungrn der hinter Holland gelegenen Staaten der Weg durch jene Gewäs⸗ ser der Provinzen Süd⸗Holland und Seeland nicht verwehrt werden. Das Recht, das die Holländischen Kaufleute zu haben glauben, die den hinter ihnen n. Ländern eine direkte Verbindung mit einander wehren möchten, könnten sich 3. B. die Dänischen Kaufleute in Bezug auf den Schleswig-Holsteinischen Kanal oder wohl gar auf den Sund anmaßen wollen. Kiel könnte eben so gut wie Rotterdam verlangen, daß eine Verbindung zwischen Hamburg und den nahen Ostseehäsen durch die Eider nur unter der Bedingung stattfinde, daß in seinem Hafen eine Umladung vorgenommen werde. Die im Art. 11. der Friedens⸗-Beschlüsse festgesetzte nicht zu hindernde Benutzung der Haudelsstraßen durch Mastticht und Sittard bedarf wohl kaum einer Recht— fertigung, und man könnte viel eher sich wundern, daß es einer solchen Stipulation gar bedurft habe, da ähnliche Durchzugs⸗ Straßen sich in allen Ländern nachweisen lassen, welche, dem Holländisch-Limburger Landstriche ähnlich, den Uebergang von einem Staate zu dem anderen bilden. Die Eisenbahn, welche auf ihre Kostem anzulegen, und der Kanal von Sittard, welchen ebenfalls auf ihre Kosten fortzusetzen, den Belgiern gestattet wird, sind zwar an sich neue Erscheinungen, die in die bisher erwähnten Kategorieen nicht gehören; doch welches Land würde es sich nicht gesallen lassen, wenn sein Nachbar sich erböte, dergleichen groß⸗ artige Verbesserungen kostensrei für den Boden, den sse un⸗ mittelbar treffen, anlegen zu lassen? Bleibt es dem Lande nicht unbehindert, einen solchen Kanal, eine solche Eisenbahn für sich selbst zu benutzen, und kann es dies nicht mit größerem Vor⸗ theil, als der Fremdling, dem nur der Durchflug gestattet ist ? Inwsefern hat denn Holland überhaupt die, Belgische Konkur— renz, die es, es koste, was es wolle, unterdrücken möchte, wirk— lich zu fürchten? Wo sind in Belgien die Kapitalien, wo die rein kommerziellen, nicht durch Fabriken bedingten, Juteressen, die eine Nebenbuhlerschaft mit dem reichen, keiner Schutz⸗Zölle be⸗ dürfenden, Holland zulassen ? Und war dle Llussicht auf die mög— iche Konkurrenz nicht auch schon vorhanden, als das Haager Kabinet unterm 18. Februar dieses Jahres seine Zustim⸗ mung zu den Protokollen vom 2. und 27. Januar ertheilte ? — In melnem nächsten Schreiben will ich mich mit den Gründen deschüftigen, die hier — ob mit Recht oder Unrecht, lasse ich vorläufig unentschleden — der Weigerung Hollands untergelegt
werden. So eben verbreitet sich hier die Nachricht,
Nachschrift. ü. daß auf außerordentlichen Wege aus London die Anjeige von den die Bevollmächtigten der
einem Traktate eingegangen sey füinf Höfe am 15 9 M. nit dem Bevollmächtigten Belgiens
abgeschlossen haben.
K,