1831 / 331 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Der Btünner Zeitung vom 19. d. M. zufolge, waren in der Stadt Brünn und deren Vorstädten an der epidemischen Brechruhr: 1) beim Civile vom 21. Sept. bis 17. Nov. früh 1292 erkrankt, 587 genesen, 492 gestorben, in ärztlicher Behand⸗ lung geblieben 213. 2) Beim Militair vom 19. Sept. bis 17. Nob. früh: 143 erkrankt, 65 genesen, 69 gestorben, in ärztlicher Behandlung geblieben 9. ö

Nach den neuesten Nachrichten aus Paris scheint die (letzt⸗ hin mitgetheilte) Meldung vom Ausbruch der Cholera in Gran⸗ ville noch der Bestätigung zu bedürfen. ;

In Sunderland erkrankten am 17. Nov. laut amtlichen Berichten an Diarrhoe 10, an der gewöhnlichen Cholera à und an der bögtartigen ebenfalls 4 Personen. Der Bischof von Durham hat selnem Sprengel (zu welchem Sunderland gehört) alle Gemeinschaft mit diesem Orte streng untersagt. Die Sun⸗ derländer haben hiergegen, so wie gegen den strengen Sanitäts⸗ Cordon, der jetzt um die Stadt gezogen wird, Protest ein⸗ gelegt.

Bekanntmachung.

Es hat sich bei Errichtung der vorschriftsmaäͤßig bloß nach den Nummern der Armen-Bezirke sich nennenden Schutz⸗Kommissionen und sonst noch dargethan, daß die Existenz der von uns jahrlich her— ausgegebenen Nachweisung der mit der Stadt⸗Armenpflege unmit⸗ telbar beschaͤftigten Personen, womit ein die Eintheilung der Stadt nach Polizei- und Armen-Bezirken uͤbersichtlich darstellendes alpha⸗ betisches Verzeichniß verbunden und also jedem Besitzer der Nach⸗ weifung es möglich ist, auf eine leichte und bequeme Weise den Na⸗ men und die Wohnung eines jeden Revier⸗-Polizei⸗Kommissarius und Lokal-Armen⸗Beamten zu finden, bei weitem noch nicht allge⸗ mein bekannt geworden ist. Um daher der jetzt zu erwartenden gröͤ⸗ ßeren Nachfrage, wie in der letzten Zeit nicht moglich war, ent⸗ sprechen und die Stuͤcke der Auflage pro 1832 bestimmen zu können,

1740

sen, en Preis von 5 Sgr. anschaffen wollen, zur Bestellung mit em Bemerken hierdurch ein, daß selbige beliebig bei den einzelnen Herren Armen⸗Kommissions⸗-Vorstehern oder auf unserer Anmel⸗ , , , (im Deutschen Dom auf dem Gendarmen⸗Markt, taͤgllch, mit Ausnahme des Sonntags, von 9 bis 1 Uhr) bis zum 15ten k. Mts. gemacht werden kann. Ein durchschossenes Exemplar, zum leichteren Nachtragen der regelmaͤßig bekannt gemachten Per- sonal⸗Veraͤnderungen, kostet 6 Sgr. Sobald der Druck beendigt seyn wird, werden den resp. Bestellern, welche um deutliche Be⸗ zeichnung ihrer vollstaͤndigen Adresse ersucht werden, die Exemplare kostenfrei zugesandt und der Betrag dafuͤr von ihnen zur Deckung der Druckkosten eingezogen werden. Berlin, den 24 November 1831. Die Armen⸗Direetion.

Königliche Schau spiele.

Montag, 28. Nov. Im Schauspielhause: Die Lichtensteiner, dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen, von Bahrdt.

Dienstag, 29. Nov. Im Opernhause: Wallensteins Lager, Schauspiel in 1 Akt, von Schiller. Hierauf: Ottavio Pinelli, großes pantomimisches Ballet in 3 Abtheilungen, Musik vom Grafen Gallenberg. (Dlle. Therese Elsler, vom K. K. Theater am Kärnthner Thore zu Wien, wird die Partie der Giulette und Dlle. Fanny Elsler, von demselben Theater, die der Ama⸗ lie ausführen.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran⸗ ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛö.

Mittwoch, 30. Nov. Im Opernhause: Die Pieccolomini, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Neu einstudirt.)

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Donnerstag, 1. Dez. Im Opernhause: Wallensteins Tod, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Neu einstudirt.)

Akten; Muslk von Rossini.

Königstadtisches Theater. Montag, 28. Nov. Das Fräulein vom See, Oper in]

Obl. 125 *.

cour. 96. 35. Iproc. pr. compt. 69. 60. fin cour. 69. 70. 5prof, Neap. pr. compt. 82. sin cour. S2. 10. 5proc. Span. perp. 57. bon

87. 4vroc. 773. 771.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 22. November. Niederl. wirkl. Schuld 393. Ausgesetzte do, Is. Kanz-Billets is

6proc. Anl. von 42 Mill. Soz. Oesterr. 5proc. Metall. S835. Russ. G —— 1639) 9.

Span. perp. .

London, 19 November. 3proc. Cons. S253. Bras. 43. Russ. 99.

Wien, 22. November. 5proc. Metall. SS ii. 4proc. I7IzI. 24proc. 44. 1proc. 20. Part. Bank- Actien 1131. ö 3 NEUESTE BCEäRSEN - NACURIGHEFEERH. Paris, 21. Nov.

Frankfurt a. M., 24. Nov. 2Iproc. 46.

Redacteur J oh n. Mitredacteur Cottel. n Gedruckt bei A. W. Hayn.

laden wir alle diejenigen, welche sich dieses nuͤtzliche Buch fuͤr den

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Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung,

Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 10810 Thl. pf land⸗ schafilich abgeschaͤtzten, der Landschaft adjudizirten, im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Kiein-Radowick, haben wir einen abermaligen oͤffentlichen Lizitations⸗Termin auf n

den 39. Januar k. J., um 11 uhr Vormittags, auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, zu welchem wir Kauf⸗ lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein an= nehmbares Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht genommen werden soll.

Marienwerder, den 18. October 1831. .

Koͤnigl. Provinzial-Landschafts⸗Direktion.

Nachdem uͤber den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Kauf⸗ manns Friedrich Wilhelm Leopold Grone, und uͤber die von ihm unter der Firma: „Grone & Comp; gefuͤhrte Handlung, am 14. Maͤrz dieses Jahres der Concurs eroͤffnet worden ist, so haben wir zur Anmeldung saͤmmtlicher Forderungen, einen Termin auf

den 21. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz-Rath Koͤlpin, im hiesigen Stadtgericht an⸗ gesetzt. Wir laden daher sammtliche bekannte und unbekannte Glaäu⸗ biger dieser Koneurs⸗Masse hierdurch vor, alsdann versoͤnlich, oder durch julassige Bevollmächtigte, wozu ihnen im Mangel von Be— kanntschaft die Herrn Justi-Kommissarien Reiche J.R, Krause und Euer vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die Masse anzumelden, und durch Einreichung der darüber sprechenden Ürkunden oder sonst glaubhaft nachzuweisen. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

senschaften. Als Leitfaden zu seinen Vorlesungen bearbeitet von Dr. D. C. L. Lehmus. Mit einer Figurentafel. 1 Thl. 222 sar.

Libamenta ex optimis Romanorum seriptoribus in usum juventutis collecta ab E. F. Augusto. 25 sgr.

Beitraͤge zur Kritik und Exegese der Psalmen. Von Ludwig Claus, Pastor zu Woͤrpen, Moͤllensdorf und Wahlsdorf im Her— zogthum Anhalt. Mit einer Vorrede von F. A. Krum macher. 2 Thl. 15 sgr.

Karsten, C. J. B., System der Metallurgie, geschichtlich, stati⸗ stisch, theoretisch und technisch. 5 Bande. Nebst einem Atlas mit ein und funfzig Kupfertafeln. Subseriptions-Preis 25 Thl.

Der Ite Theil, so wie von den Kupfern Tab. XI. und XXXII.

LI. werden in einigen Monaten nachgeliefert. Der Laden⸗-Preis

wird nach dem Erscheinen des Ganzen auf 30 Thl. erhoͤht.

In der Schlesingerschen Buche und Musikhandlung, untern den Linden No. 34, ist so eben erschienen:

Ghateaubriand. De la nouvelle proposition relative au ban= nissement de Charles R et de sa famille, ou suite de mon dernier écrit de la restauratian et de la monarchie dlective. gr. Svo. Pap. vel. 10 s8r.

Die Bruͤsseler und Leipziger Ausgaben kosten 20 sgr., und sind nicht schoͤner geliefert als die unsrige.

Repertoire du théätre frangais à Berlin, No S3. inaris 74 sgr. No. S4. L'onele rival 5 sgr.

Im Laufe kuͤnftiger Woche erscheint:

Paris ou le livre des cent- et- un. T. Ier. Svo. Pap. vel.

1 ThI. 5 sgr.

La perle des

Bei Aug. Rücker, Fischerbruͤcke Nr. 26, ist so eben erschie⸗ nen und brochirt fur 1 Thl. 10 sgr. zu haben:

Eisenberg und Stengels Beitraͤge, 18 Bde. und 1 Register, 17 Thl.

Kleins Annalen der Gesetzgebung, 26 Bde., 15 Thl

Benekendorf Oeconomia forensis, 8 Ortbde, 5 ThI.

Graͤvells Commentar z. d. Creditgesetzen, 4 Bde., 10 Thl.

Savigny Geschichte des roͤmischen Rechts, (5 Bde. neu, statt 16 Thl.) 11 Thl.

Ganz roͤmisches Erbrecht, 3 Halbfräbde. neu, 5 Thl.

Mühle nbruch Pandecten, 3 Halbfrzbde.,, 2 ThI.

Corpus juris civilis ed. Gebauer et Spangenberg, 2 Tom 4to, 10 ThlI.

Corpus juris civilis Glossatum ed. Gottofred, 6 Tom. fol. 10 ThlI.

Corpus juris civilis ed. Freiesleben, 3) ThlI.

Corpus juris eivilis ed. Beck, 2 Tom. fol., 37 Thl.

Bei Simon Schropp & Comp. in Berlin, Jäügerstrasze No. 24d,

ist erschienen:

Engelhardts General- Karte vom Preusas. Staate in 2 Blatt, (1829). Preis 3 ThI.

Berghaus Postkarte vom Preuss. Staate in 25 Blättern (deu 1, Mai 1831). Preis 6 LThl.

Engelhardts Karte vom Regierungs-Bezirk Potsdam in 4 Blatt, (Juni 1830). Preis 4 Thl.

Geognostische Karte von Deutschland in 42 Blättern, (zweite Ausgabe 1831). Preis 50 ThlI.

Hoffmanns, Fr., geognostische Special- Karte vom nord west- lichen Deutschland in 24 Blättern (1829). Preis 50 ThI.

Engelhardts Special- Karte vom Preuss. Staate, und den au-

grenzenden Ländern, östlich von Berlin, No. 13 und 21. Preĩ

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Preußi

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Berlin, Dienstaz den 29ten Ne vember.

St. Petersburg, 19. Nov. eldet, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch Thronfolger ach Seiner dortigen Ankunft von Sr. Majestät dem Kaiser, mringt von einer untibersehbaren Menschenmenge, in die Him⸗ melfahrts-Kathedrale begleitet und bei dem Heraustreten aus set Kirche von dem jubelnden Freudenrufe des Volkes bewill— bommnet wurde.

Durch einen Allerhöchsten Ukas an den dirigirenden Senat pom 19. (31.) Okt. wird Folgendes bestimmt:

n ustand der zahlreichen Corporation der Schlachty in den estliche legenheiten und die unter dieser allgemeinen Benennung stattfin—

Amtliche Nachrichten. Kronitk des Tages.

Se. Königliche Majestät haben den General der Infanterie, 5proe. Rente pr. compt. 96. 30. fu lpon Rauch,

Das schon vor längerer Zeit erwartet gewesene Haupt— . Sach⸗ Register zur All emeinen Gesetzsammlung, von den Fahren 1s0ß ab bis 1830 einschließlich, hat jetzt die Peesse verlassen und pird unverzüglich den sich dazu gemeldeten Joteressenten zuge— tickt werden. Obgleich dieses Kegister 43 Bogen stark und Alles aufgeboten worden ist, den Besitzern der Gesetzsammlung in vollständiges und brauchbar Nachschlage-Mittel in die hände zu liefern, so hat das Königl. General-Post⸗Amt den— noch den Preis nur alltin nach den Unkosten bestimmt, wes halb dn Interessenten das Exemplar auf gutem Druckpapier zu D Str., das aber auf Schreibpapier mit 25 Sgr. erlassen warden kann, für welchen Betrag das eine wie das andere nicht gloß sogleich in dem unterzeichneten Comtoir, sondern, nach ge⸗ chehener Bestellung, von sämmtlichen Post-AgAustalten in der Monarchie zu bekommen ist. Berlin, den 29. November 1831. Bereinigtes Geseßsammlungs- und Zeitungs-De—

bit s⸗ Kom toir.

Zeitungs⸗Rachrichten. Ausland.

Rußland. Aus Moskau wird ge—

ouvernements, die Unbestimmtheit ihrer Rechte und Ob⸗

———

ö

den Bischof Neander, den Geheimen Oder Revssonsrach Blanchard, den Geheimen Ober- Regierung s rath ernuth und den Geheimen Ober-Finammrath von Stülp? Oesterr. 5proc. Metal 87 nagel zu Mitgliedern des Staats-Rathes Allergnädigst zu ernen— Iproc. 2053. Br. Bant ren geruht.

Act. 1358. 1356. Part.⸗Obl. 127. 1263. Loose zu 100 Fl. 176. B. Poln. Loose 58. 57.

präͤcludirt und es wird ihm deshalb gegen die uͤbrigen Glaͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. . Stettin, den 20. September 1831. Köniz! Preuß. Stadtgericht.

ö dee rti s fene n e,

Der von Goldlauter gebuͤrtige Kaspar Christigan Weitz, welcher sich im Jahre 1815 als Schlossergeselle auf die Wanderschaft bege⸗ ben, und seit dem Jahre isis keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben hat, oder dessen Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag seiner Geschwister und seines Kurators hier— mit vorgeladen, sich vor, oder spaͤtestens in dem auf

den 8. Juni 1832, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts-Auekultator Stuhl, an hiesiger Landgerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persoͤnlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widri⸗ genfalls der Kaspar Christian Weiß fuͤr todt erklaͤrt, die unbe— kannten Erben und Erbnehmer aber mit allen Anspruͤchen an das vorhandene Vermoͤgen werden ausgeschlossen, und solches den legi⸗ timirten Erben wird zugesprochen und ausgeantwortet werden.

Schleusingen, den 29 Juli 1831 . ; ; Die Königl. Preuß. Landgericht s-Deputation fur die

Grafschaft Henneberg. v. Kitz ing.

Ein grolses Etablissement mit florirendem Brennerei und Destillations-Geschäst, sehr bedeu- tenden Hefen- oder Bärme- Fabrikation und Viehmästerei, soll für 27000 Thl. mit J Theil als Angeld verkauft werden. Ezs liegt in einer an der Oder belegenen schr lebhaften Handelsstadt, und hat die schönsten Wohn-, Fabrik-, Wirthschafts - und Waaren- Ge- bäude, nthige Stallungen und Böden, Wiesen, Gärten ete.

Die Geschäste werden seit 60 Jahren mit dem rentirendsten Erfolge betrieben, und das sämmtliche todte und lebende Inven— tarium wird mit ühergeben.

Alles Weitere wird sehr gern mittheilen

Un gnad, in Berlin, Jüdenatrasie No. 7.

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Literarische Anzeigen.

In der Buchhandlung Duncker und Humblot, Fran— zoͤsische Straße Nr. 20 a., ist zu haben: He la nouvelle proposition relative au bannissement de Charles X.

et de za famille. Par M. de Chateaubriand. Paris, 1831. 20 ar.

Bei G. Reim er, Wilhetmsstraße Nr. B, ist erschienen: Jehann Martin usteris Dichtungen in Versen und in Prosa. Nebst einer Lebensbeschreibung des Verfassers, herausgegeben von David Heß. 3 Baͤnde. Subseriptions-Preis ord. Pap. 37 Thl., fein Pap. 5 Thl., Velin⸗Pap. 63 Thl. Säͤchsisch. . Aufgaben⸗Systeme und Sammlungen aus der ebenen Geometrie zn einem selbststaͤndigen Unterricht in der Analysis geordnet und durch Gesetze vorbereitet von H. v. Helle ben und P. Ger— wien. Erster Theil: Geometrische Analysis. Mit 19 Stein⸗ tafeln. 1 Thl. 10 sar. . . ̃ Grundlehren der hoͤheren Mathematik und der mechanischen Wis⸗—

Adreß-Kalender Loffizieller) für die Königl. Haupt— und Residenz-Städte Berlin und Potsdam, auf das Jahr 1831. Den Hofstaat Sr. Majestaͤt des Koͤnigs und der Koͤnigl. Prinzen und Prinzessinnen; die Besatzung; die ober— sten Staats-, desgleichen die Provinzial- und deren Unterbe— hoͤrden; die wissenschaftlichen Anstalten; die Kirchen und Schu— len ö nebst anderen gemeinnuͤtzlichen Nachrichten enthaltend. gr. VO.

Bei Gebr. Schmachtenberg und Steinberg in Barmen und Gladöach ist so eben erschienen, und in allen Buchhandlungen zu haben, 6zzu Berlin in der Stuhr schen Buchhandlung, Schloß— platz Nr. 2, in Elbing durch Hartmann);

Christliches Taschenbuch auf die Jahre 1831 u. 1832. Herausgegeben von Carl August Döring, Pastor in Elberfeld, mit 3 schoͤnen lithogr. Kupfern gebunden mit Goldschnitt und Futteral 1 Thl. 5 sgr.

Bei mir ist erschienen und an alle Buchhandlungen versendet

worden: . ; Ro sen müll Ler, M. Ph., Zuge aus dem Leben einiger edlen Fuͤrsten Sachsens. t Mit 4 Portraits. .

Nicht fuͤr den Sachsen allein, sondern gewiß fuͤr jeden Deut⸗ schen wird dieses Buch eine Fundgrube der Freude und der Weis⸗ heit seyn. Der Leser lernt in ihm eine große Anzahl Saͤchsischer Fuͤrsten kennen. Zu dem innern Werthe dieses Buchs gesellt sich auch ein aͤußrer Schmuck mit herrlichen Bildnissen. Keiner der es kauft, wird in gegenwaͤrtiger Empfehlung sich getaͤuscht finden, sondern gestehen, daß das Buch nicht genug geruͤhmt werden kann. Man mache den Versach. Den Subscriptions-Preis von 1 Thl. fuͤr die Ausgabe auf Druͤckpap., und von 1 Thl. 5 sgr. fuͤr die Aus— gahe auf Schreibpap. lasse ich für kurze Zeit noch bestehen; der spaͤtere Laden⸗Preis ist um 3 hoͤher.

Der Roͤsselsprung mit Variationen. Alle Freunde des Schachspiels nicht allein, sondern auch Kundige des Roͤsselsprungs selb i, werden gewiß diese Schrift als eine will kommene Erscheinung betrachten, die ihnen manches Interessante uͤber einen Gegenstand mittheilt, der einen Newton Euler, Leib= nitz u. a. scharfsinnige Denker beschaͤftigte. Der Preis ist aͤußerst billig zu 11 sar. gestellt.

Im vorigen Jahr erschien:

Fabrizius, Superintendent, erstes Lesebuch, fuͤr Landschulen, und zweites Lesebuch fuͤr Landschulen; das Büchlein von der Welt und von Gott. Nebst einer Anleitung fuͤr Kinder zum Beten. 2 Theile. Geb. 10 sar.

Dieses Schulbuch zeichnet sich eben sowohl durch seine Zweck⸗ maͤßigkeit, als auch durch den sehr geringen Preis vor aͤhnlichen

Werken aus. ; . Ed. Billig, Buchhaͤndler in Mitweida.

(In Berlin zu haben in der Enslinschen Buchhandlung, Breite Straße Nr. 23).

* Eduard Brandenburg, Ober⸗-Wallstraße Nr. 6, ist zu haben: Math is jurist. Monatsschrift, 11 Bde. und Register 8 Thl.

Falkenstein, Capitain von, topographische Karte der Gegend um berlin, Maassstab 55G. Preis 4 Thl.

Falchenstein, Capitain von, Mandeuver - Plan der Gegend um Berlin, in 4 Blatt, Maassstab robo (1831). Preis 3 ThlI.

Grimm, Karte von Palästina. Preis 1 ThlI.

Fils, Lieutenant, Vorlege -— Blätter in der von Müfflingsehen Manier. Preis 22 ThlI.

Du Bois, Fréderie de, Conchiologie Fossile et Apergu geo- gnostique des formations du Plateau: Wolhyni-Podolien. Avee S lanches et 1 Carte. Berlin, 1831. Preis 3 ThlI.

Kritischer Wegweiser im Gebiete der Landkarten Kunde nebit anderen Nachrichten ete,“, 31 Band 1831. Preis 3 ThlI.

Allgemeine Eneyclopaͤdie der Wissenschaften und Kuͤnste von Ersch und Gruber.

Der Unterzeichnete hat mit dem saͤmmtlichen Verlag der J. F Gleditsch schen Buchhandlung auch dieses deutsche National Werk an sich gebracht, und wird der raschen Foͤrderung desselben alle seine Kraͤste widmen. Drei Bande sind der Beendigung nahe, und bei deren Ausgabe wird das Naͤhere uͤber die Fortsetzung be⸗ kannt gemacht werden. .

Leipzig, 15. November 1831. F. A. Brockhaus.

Bestellungen darauf nehmen wir stets gern an . Nieolaische Buchhandlung in Berlin, (Bruͤderstraße Nr. 135, Stettin und Elbing.

Bei J. A. List, Burgstraße Nr. 9, in Berlin, sind zu haben;

Jo. CrySsostomi opera omnia. XII. Ti. gr. lat. Eraneof. 697, 98, fol., in 4 Pergamentbaͤnden, sehr schoͤnes Exempl. 18 Thl.

. Dam asc. opp. omn. ed. Lequien. II. Vol. gr. - lat. Venetiis, 748, fol', Franzband, unbeschnitten, sehr schoͤn. 12 Thl.

Dionysii Are op. opp. omn. ed. Cordez gr. - lat., II. Vol. Autv, 634, fol. Pergamentband, sehr schoͤn. 8 Thl.

Haberti l. pontif etc. gr. - lat. Paris, 675, fol., Pergmtbd, sehr schoͤn. 5 Thl.

Ba silii pp. gr. - Bas,, Froben., 551. (ed. prine.) fol, Lederband, sehr schoͤn. I Thl. Hieronymi, Str. o

578, fol, in 3 Schweinslederbaͤnde, schn. 12 Thl. . Bernard i opp. ed. Picard. Paris, 6532. sol., Pergamentband, schoͤn. Z Thl. Origenis opp. gr. lat. Ed. Benedict. IV Ti, fol. Paris. 33 59. 40 Thl.

Bei F. A Herbig, Linden Nr. 56, ist erschienen: Geschichte der Dog men, oder Darstellung der Glaubenslehren des Christen, thum s, von seiner Stiftung bis auf die neuere Zeit, insbesonkene fuͤr Studirende der Theologie und zur Vorbereitung auf ihre Pri fungen, von F. A. Ruperti, 1831. 11 Thl,

Die allgemeine Kirchen⸗Zeitung Nr. 66 erwaͤhnt dieses Werkes sehr lobend. Da die Dog mengeschichte einen Theil der Geschichte der Eultnr des menschlichen Geistes in einer der wichtigsten Ange, legenheiten desselben, der Religionstheorie, ausmacht, so muß sie auch jeden denkenden Menschen, besonders jedem Gelehrten wichtig sein, den die Bestrebungen des menschlichen Geistes nach Erforschung der Wahrheit, und die Fortschritte, die er dabei ge⸗ macht hat, interessiren.

p. ed. Reatinus. 1X Ti. Autv. Plaut.

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dende unpassende Vermischung wirklicher Edellcute mit Personen, velche 1 Anspruͤche auf den Adel durch nichts beweisen können, haben seit der Zeit, wo h. Gouvernements wieder an Rußland . fortwaͤhrend die Aufmerksamkeit der Regierung beschäftigt. emjufolge wurden jenen Leuten zuerst verschiedene Termine anbe—⸗ liumt, um die Beweise ihrer Herkunft beizubringen, danach aber ttgab sich die Nothwendigkeit, mit ihnen eine allgemeine Ausmuste⸗ fung vorzunehmen. Gleichwohl konnten wegen des Zusammentref⸗ * verschiedener Umstaͤnde weder jene Magßregeln, noch die bereits lt der Regierung der hochseligen Kaiserin Katharina II. ent- vorfenen Grundzüuge zu einer neuen Srganisation der Schlachty, r Ausfuhrung gelangen. Unterdessen haben bie neuesten Ercignisse

den von Polen zuruͤck erhaltenen Gouvernements dargethan, daß lse Leutö, wegen Ermangelung fester Wohnsitze unnd eige⸗ in Vermdͤgens und bei der von vielen derselven gefuͤhrten bensart, vorzugsweise zum Aufstande und zu verbrecheri⸗ hen Handlungen gegen die gefetzlich Macht geneigt waren. hichdem die Schuldigen der verdienten Strafe überantwortet wor⸗ n sind, haben Wir ffn dienlich erachtet, zugleich die Bewerkstelli⸗ 79 Unseres Planes zur besseren Organisatlon des Zustandes der brigen zu beschleunigen und nachdem Wir fuͤrs Künftige der nmaßung adeliger Rechte abseiten solcher Individuen, die weder urch ihre . noch durch die Anspruͤche, welche der Dienst im llgemeinen verleiht, des Adels theilhafüig sind, Gränzen gefetzt ha= un, ihre Lage auf festere und den frühckten sie betreffenden Änord⸗ n entsprechendere Prinzipien zu begruͤnden. Deshalb und in häcksicht deffen, daß: 1) bei dem Heimfall ber westlichen Gouvernements Rußland die Rechte und Privilegien der Schlachty durch Unsere Vor⸗ sbten nur denjenigen Perfonen bestätigt worden, welche wirklich ber gesetzlich zum Stande der Schlachty oder Ebelleute gehoͤrten, und daß eine solche Bestaͤtigung auf diejenigen, welche sich cigen⸗ sächtig die Benennung Schlachty angemaaßt hatten, nicht ausge⸗ hnt werden konnte; ) bei der fruͤheren Regierungsform jener Ge⸗ mie durchgebends alle Stände im Staate, auch die' wirklichen Cdel= lute nicht ausgenommen, verpflichtet waren, an der Landwehr Theil nehmen und persoönlich a, m. in der Ordnung zu ver⸗ ichten, wie dazumal diese Sbkiegenheit geieistet wurde, und 3) Schlachta damals auch Abgaben an Gelde zahlte, nicht nur orm von ä . Beisteuern, sondern nach einer be⸗ immten Auflage, durch Erlegung einer Haus- und Vermpgenz— gluer; verordnen Wir: 15 von nun an fuͤr die Zukunft einen sinmten unterschied swischen wirklichen Schlachciey, d. h. denen, nach ber vorgeschriebenen Srdnung ihren Adci dartbun können und darin von der Heroldig anerkannt werden, und solchen Leuten n machen, die sich jenen Namen beilegen, obne den sich angemaaß⸗ n Vorzug mit gesetzlichen. Beweifen unterstühen zu önnen.

Den erstgenannien, als wirklichen Edelleuten, alle unserem sichzadel verliehene Rechte und Privilegien zu bewahren und in in bffentlichen und gerichtlichen in Russischer Sprache verfaßten in eꝛ nicht mehr Schlachty, sondern Edelleute zu nennen; den tand, die Rechte und Pflichten der übrigen bisher sich Schlachty nenden Personen aber auf nachstehende Haupt- Prinzipien zu be⸗ nden. 3) Saͤmmtliche Schlachty, welche ihren Abel nicht darthun nnen, forthin, ihrem Aufenthaltsorte gemäß, in zwei Haupt⸗Kaäͤte⸗ brieen zu teilen? in Borf⸗ uͤnd Stadttewohner. 4) Zur kuͤnftigen 'rmeidung jeder Verwechselung sämmtlichen Dorfbewohnern die ses Ftandes die Benennung Fresfaffen (Odnobwor y) mit Beist ung n dtmen⸗ derjenigen Gouvernements, dem Feder bei h rn ) zu ertheilen; die in Städten seßhaften aber Burger zu nennen. . reisaffen in den weslischen Jzubernements, denen krast die

lastg pe sondere err g. eigelegt werden, find entweder a) . ine, d. H. welche ihr eighes Fand haßen bder von 3mä

* K 9

Allgemeine

sche Staats

, m n,

oder Gefaͤllen auf Laͤndereien der Krone oder eines Guttbesitzers ben, oder h) Nicht- Eingesessene, d. h. die auf Edelhdfen oder bei Privatpersonen in Dienst und Pflicht stehen. 6) Denjenigen unter

zen Bürgern, welche eine Wissenschaft oder Kunst treiben, als: Äerz⸗

ten, Lehrern, Künstlern u. s. w gleichwie auch denen, die gesetzliche Erlaubniß zum Aovokatengeschaͤft haben, wird zum Unterschiede von denen, welche eine Handthierung treiben oder sich in Privatdiensten und anderen untergeordneten Stellen befinden, die Benennung Eh⸗ renbürger (Potschotnyi Grashdanin) beigelegt. I) Die Zahl aller dieser Personen unter ihren neuen Namen, als FreJsas⸗ sen und Buͤrger, muß unverzuͤglich genau ausgemittelt wer— den, worauf deren Familien ⸗Verzeichnisse anzüfertigen sind. 8) Bei Anfertigung dieser Verzeichnisse sollen ohne Ausnahme Alle, welche sich bisher Schlachty nannten, ohne ihren Adel beweisen zu konnen, sich nach ihrer freien Wahl in eine der oben angefuͤhrten Kategoricen einschreiben, wobel es ihnen übrigens un benommen bleibt, in der Folge, mit Vorwissen des Kameralhofes, aus einem Dorfe in das an dere, oder in die Stadt und wieder zuruck zu ziehen. Ueber die zu befolgende Ordnung bei dem Uebertritt aus den übrigen Ka— tegorieen in die der Ehrenbürger, wird ein besonderes Reglement er⸗ lassen werden. 9) Denen, die nicht angesessen, fuͤr eine Zeit lang einge⸗ kehrt oder nicht mit den vorgeschriebenen Aufenthalts⸗Scheinen versehen sind, wird es freigestellt, sich entweder zur gehörigen Einschreibung wie⸗ der in ihren Gouvernements oder Kreisen zu melden, oder in eine der neu creirten Kategöricen an dem 29

ordnung sie antrifft, 10) Zur Beendigung der Einschreibung wird vom Tage der Promulgation dieses Befehles cine Jahres⸗ frist anberauntt, Mit denen, welche nach Ablauf diescs Ter⸗ mins erweislich nirgends eingeschrieben oder nicht mit den vorgeschriebenen Aufenthalts- Scheinen versehen sind, ist, wie mit Landstreichern, den bestehenden Gesetzen gemäß, zu verfahren. 11) Die Abliegenheiten der Personen, welche bisber den Namen Schlachty fuͤhrten und gegenwartig 5 Corporation der Freisassen oder Burger eingeschrieben werden, sind in Grundlage der Anord⸗ nungen der fruheren Verwaltung jener Gegenden festzusetzen. Demgemaͤß erlegen sie, außer den Abgaben des Landes nach der , noch: 2) eine Geld-Beisteuer zu den allge⸗ meinen Reichs- Einkuͤnften zum Unterhalt der Truppen und uÜber⸗ nehmen hb) bestimmte versonliche Militair-Verpffichtung anstatt der Ausruͤstung der ehemaligen Landwehr (Pospolite Ruschenie), welche der gegenwartigen Einrichtung des Militairs nicht angemessen ist.“ Die Abschnitte 12 16 enthalten die naͤheren Bestimmungen über die Entrichtung jener Steuer und uͤber die Leistung des Militair ˖ Dienstes. Von den angesiedelten Feeisassen und Buͤrgern wird die Abgabe, wie früher, ünter dem Namen Haussteuer erhoben. Far andere Personen betragt sie nach Verhaͤltnissen 1 3 Silber⸗Rudel. Die Erhebung dieser Steuer beginnt mit dem 1. Jan 1833. Die Dienstzeit, von welcher die Ehrenbuͤrger gegen Erlegüng einer Abgabe befreit sind, wird auf 15 Fahre r, n Von Allen, die ihren Adel nicht erweisen knnen, werden zum Kriegsdienst von so In⸗ ,. ausgehoben.“ (Die weitere Mittheilung behalten wir uns vor.)

Am 15ten d. M. langte der Senator Metschnikoff aus Char⸗ koff hier an, und am 16ten reiste der Vice-Kanzler Graf Nessel⸗ rode von hier nach Moskau ab.

Das Libausche Wochenblatt enthält eine interessante Notiz über die Pest⸗Ereignisse u Liban in den Jahren i646, 1661 und 1710. Schon in dem ersten dieser Jahre wurde eine Pest-Ordnung publizirt und in den beiden anderen genannten Jahren erneuert. Dieser zufolge, wurden vier Männer Deutscher Nation angenommen, welche in die insteirten Häuser gehen, die Leichen einsargen, sie auf die Bahre tragen und die Beerdigung besorgen mußten, wofür sie, je nachdem der Gestorbene ein Kind oder eine erwachsene Person war, 6 oder 12 Polni— sche Groschen (1 2 Silhergroschen Preußisch) erhlelten. Außerdem aber mußten alle Einwohner in einer bestimmten Reihe⸗ folge die Leichen zur Erde begleiten oder eine Geldstrafe erlegen, die bei jedem neuen Fall erhöht wurde. Die Leichen durften nicht länger als 3 Tage über der Erde bleiben und mußten in den Kir⸗ chen meist eine Elle tief in die Erde gesenkt werden. Im Jahre 1710 starben, wie es heißt, in der Deutschen Gemeinde zu Tibau 900 Menschen und in der nicht Deutschen Gemeinde 5000 Men—⸗ h j ganz Kurland aber 7 Achttheile der Bevölkerung, an

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Aus Nikolajeff wird vom 26. Oktober gemeldet, daß da⸗ selbst am 22. desselben Monats die im dortigen Hafen von dem wirklichen Staatsrath Perowski erbaute, mit Kupfer beschlagene, Fregatte „Enos“, von 60 Kanonen, glücklich von Stapel gelau— fen ist. Es war dort noch völlige Sommerwitterung, und der Bau steinerner Häuser ging seinen ungestörten Gang fort.

Ein Provinzialblatt meldet, daß in Liefland die Gegend um Riga jetzt sehr unsicher für Reisende seh; es hatten einige Tage d, . einander mehrere Fälle von Straßenräubereien stattge⸗ funden.

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Paris, 21. Novbr. Vorgestern hatten die Lords Gran— ville, Durham und Rivers, so wie der Präsident des Minister— raths und der Minjster der auswärtigen Angelegenheiten, die Ehre, mit dem Könige und der Könlgl. Famile zu speisen. Gestern hielt der König einen Ministerrath und arbeitete dann mit Herrn C. Périer und dem Grafen Sebastiani.

ittelst Königl. Verordnung vom 19. d. M. ist eine Kom⸗ mission mit der Reviston der beantragten, aus der Penssong⸗ Kasse der alten Civilliste zu zablenden Pensionen beauftraßt wor— den. Mitglieder dieser Kommission sind der Baron v. Schonen, Genera⸗⸗Prokurator beim Rechnungshofe und Kommissarius der alten Civilliste, der Staatsrath und erste Kabinets-Seeretair, Baron Fain, der Staatsrath Baron v. Fréville und der Baron Delaitre, provisorischer Verwalter der alten Krongüter.

Durch eine zwelte Königl. Verordnung von demselben Tage sind die Präfekten Hr. Derville⸗Maléchard aus deim Departe⸗ ment der Vaucluse in das des Doubs (an die Stelle des zum Präfekten des Niederrheins ernannten Herrn Choppin d' dlrnou⸗ ville, Herr Bureauxr de Puzy aus dem Departem. der Ober Pyrenäen in das der Vaucluse versetzt und statt des Letzteren der bisherige Unter-Präsfekt, Herr v. Saint⸗Aignan, zum Präfekten der Oher⸗Pyrenäen ernannt worden.

. hiessge Blätter flellen heute Betrachtungen über die beiden Königl. Werhrdnungen wegen der Eintnnung der gz neun

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Pairs und der Anerkennung der in den hundert Tagen vorge— nommenen Befördꝛrungen in der Armee an. Die erstete diefer Maßregeln wird nur von zwei Rlättern gelobt, nämlich dem Wessatzer des Chambres und cer France neuoclle. Vas dritte mimsterielle Blatt, nämlich das Journal des Débats, schweigt vor der Hand nech gänzlich darliber. Der Mesfager des Cham bres äußert sich folgendermaßen: „Ungeechtet des Ge⸗— schrei's der Opposition hat die Krone, gestützt an itz Recht, eine gewisse Anzahl neuer Pairs cenannt, die dazu bestt mt sind, die Lesimitive Konstituirung der nicht erblichen Kummer zu sichern. Ein unwiderleglicher Grund, die Nothwendigkeit, eine Menge von Spitzfindigkeiten zum Schweizen hringen, die man ohne Zweifel über diese Frage erhetzen werd. Wir wollen warten, bis die Gegner der Magßregel ihre Em— wendungen zu erkennen geben, um darauf u antwo ten, denn bis jetzt sehen wir noch nicht ein, wache Vorwinfe man dem Verzeichnisse der neu ernannten Pairs machen kenn“ In der France nouvelle liest man Folgendes: „Durch die Er— nennung der nenen Pairs wird die Einigkeit zwischen den Staatsgewalten wiederhergestellt. Em verfassungem zes Gesetz, welches Frankreich mit Ungeduld erwartet, Und das unser polrti⸗ sches Recht vervollständigen soll, konnte nicht dem Zufall einer Verwerfung preisgegeben werden. Man erkannte daher die Noih⸗ wendigkeit einer Ergänzung der Pairs-Kammer durch berühmte Namen. Dle Pairs Karls X., die Kreaturen des Herrn von Villele, werden durch tapfere Krieger, durch ausgeze chnete Ge⸗— lehrte, durch angesehene Justiz⸗Personen ersetzt; die Kammer er⸗ hält dadurch einen neuen Glanz, und den patriotischen Meinungen in derselben wird die Mejorität gesichert, deren sie bedarf, um ihre auf die Erhaltung des Bestehenden gerichtete Aufgabe würdig lösen zu können.“ Alle übrige Blätter tadeln in mehr oder minder scharfen Ausdrücken das Verfahren des Ministeriums bei dieser Gelegenheit. Der Con⸗ stitutionnel spricht sich darüber in folgender Weise aus: „Der Verstellung unfähig, müssen wir erklären, daß die Ernennung der I6 neuen Pairs ein großer Fehler, ja vielleicht noch mehr als ein bloßer Fehler ist. Hr. Dupin der Aeltere hatte sich die ser Maaßregel, die von Vielen als ein Staatsstreich betrachtet wird, auf das kräftigste opponirt. Glücklicherweise trifft uns in dieser Sache kein Vorwurf: wir hatten angedeutet, wie man auf eine sichere und ehrenvolle Weist zum Ziele gelangen könnte; wir hatten alle die Gefahren einer Promotion in Masse hervorgehoben. Um⸗ sonst! Wir haben jetzt eine zweite Kammer, bestehend als einem Theile der alten und aus einigen neuen Mitgliedern, deren Ernennung mitten in die Berathung der beiden gesetzgebenden Gewalten fällt; eine Kammer, die aus den heterogensten Elementen besteht. Was soll hieraus entstehen? Welche Achtung können Gesetze einflößen, die aus solcher Quelle herfließen? We, wenn das Volk, unter dem Vorwande der Verfassungswidrigkeit dersel⸗ ben, ihnen den Gehorsam verweigert? In ünserer tiefen Be⸗ trübniß wagen wir es nicht einmal, diese Fragen weiter zu ver⸗ folgen. Was die militairischen Beförderungen betrifft, so glaub⸗ ten wir aufangs, daß das Land eine Art von Entschädigung darin würde finden können. Dem ist indeß nicht also; statt das von beiden Kammern votirte Gesetz zu bestätigen, hat man es vorgezogen, eine zweite rein administratioe Maaßregel zu ergreifen. Wir werden späterhin auf dieselbe zurück⸗ kommen.“ Der Temps sagt: „Es würde uns bei dieser Ge— legenheit leicht seyn, die Sprache der Leidenschaft zu reden, als Politiker haben wir aber ernstere Worte zu sagen. Laut welches Gesetzes sind die 36œ. Pairs ernannt? Laut der Charte von 1814, der Verordnung vom Aug. 1815 und der anderen Bestimmun⸗ gen, durch welche die Pairie unter der Restauration konstituirt wurde? Oder laut der Charte von 1830 mit ihrem der Revision vorbehaltenen 23sten Artikel? Oder laut des Gesetz- Entwurfs der Deputirten⸗ Kammer? Verfährt man nach dem alten Gesetze der Restauration, warum ernennt man denn bloß lebenslängliche Pairs und sagt nichts von Majoraten und den übrigen Bedin⸗ gungen und Garantieen, welche die Restauration der Pairie auf⸗ erlegte? Geht man von dem Artikel 23 der Charte von 1830 aus, so fragen wir, ob ein zu revidirender Artikel nicht ein suspendirter Llrtikel ist, und ob eine gesetzmäßige Gewalt nach einer Bestimmung verfahren kann, die noch nicht definitiv festge⸗ stellt ist? Wir fragen, ob es gesetzlich ist, eine Art von Spezial⸗ Kommission in die Pairs⸗-Kammer zu schicken, um hier über das Werk der Deputirten⸗Kammer ein Urtheil zu fällen? Hat man den neuen von der Deputirten⸗Kammer amendirten Gesetz-Ent⸗ wurf zum Grunde gelegt, warum verletzt man denn alle darin gestellte Bedingungen? Diese Bedingungen betrafen die Kate⸗ wre und das Alter; unter den neuen Pairs finden wir aber lusnahmen, die allerdings berühmte Namen treffen, aber als Ausnahmen in einem verfassungsmäßigen Systeme immer Fehler bleiben. Der Fürst von der Moskwa z. B. ist noch nicht drei⸗ Fig, der Graf Ferdinand Foy noch nicht achtzehn Jahr alt. In Ansehnng der Beamten⸗Kategorieen sind noch mehrere andere Ausnahmen gemacht. Die neuen Pairs sind also nach keinem einzigen Gesetze ernannt, vielmehr alle gesetzliche Bedingungen dabei übertreten worden. Wir kommen jetzt zu der politischen und moralischen Seite der Maaßregel. Der Zweck derselben ist, eine Majorität in der Pairs⸗-Kammer zu bilden; ist man aber auch sicher, diese dadurch erlangt zu haben? Der Präsident des Minister-Raths hat in folgender Weise raisonnirt: Beim Ab⸗ stimnmen werden 120 bis 125 Mitglieder der Pairs⸗Kammer zu⸗ gegen seyn; 55 Stimmen sind mir zugesagt, wenn ich noch 36 Pairs dazu ernenne, so habe ich 99 Stimmen, und meine Ma⸗ jorttät ist gesichert. Die richtige Rechnung ist aber folgende: Die Zahl der Stimmenden wird mit den neuen Pairs 160 bis 165 betragen und die Majorität also 83 seyn. Ist das Ministe⸗ rium wohl sicher, daß keiner der neu ernannten Pairs abtrünnig werden wird? Es hat sie nnr auf Lebenszeit ernannt, um ihnen keine Lust zu machen, für die Erblichkeit jn stimmen. Wird

aber die Bersihrung mit den anderen Pairs, die Hoffnung wund der verführerische Wunsch, in seinen Erben fortzuleben,

ben Ministern nicht einige Gtimmen taußin Damm kamm

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