1831 / 332 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

die Herren Odilon-Barrot, Salverte, Mauguin, Mö— rilhen und Trach die Mehrzahl der Stimmen erhielten; der Präsldent fügte ihnen noch die Herren v. Sade, Dubois (don der Niederen Loire) und Dupont v. d. Eure hinju, der in die⸗ sem Augenblicke eben in das Bureau trat. Die se Deputirten blieben hier versammelt, um die in der Kammer nie derzulegende Ptoposstion, so wie die Adresse an den König, abzufassen. Abends fand eine außerst zahlreiche Versammlung dei Lointier statt, in welcher man mehrere Deputirte bemerkte, die in der Regel nicht mit der Opposition stimmen. Hier wurde der Entwurf zu einer Adresse die kutirt, worin in energischen Ausdrücken gesen die Er⸗ nennung der neuen Pairs, als gegen eine Verletzung der Rechte der Nation, so wie gegen die Anmaßung protestirt wird, du ch eine Königl. Verordnung dasjenige zu thun, was von beiden Kammern bereits als Gesetz angenommen worden. Die Propo⸗ sition, so wie der Adreß-Entwurf sollten nech in der heut gen Sitzung der Deputizten-Kammer von Hrn. Dupont v. d. Eure vorgelegt werden. ; d le,

Das Journal des Deébats giebt nun heute ebenfalls seine Meinung über die Ecnennung der 36 neuen Pairs ab und süicht, wie sich nach der bekannten Farbe dieses Battes erwar⸗ ten ließ, jenen Schritt der Reßzierung zu rechtsertigen. Der Zweck dieser Maaßregel,“ sagt dasselbe unter Anderem, liegt am Tage; er ist dieser, den von der Deputirten . Kammer so ener⸗ gisch ausgesprochenen Wunsch zu verwirklichen und das Gesetz, wel⸗ ches die Eihlichkeit der Pairie aushebt, in der Pairs⸗ Kammer durch⸗ zu setzen. Unsere Ansicht über die Erblich keit ist bekannt; wir haben dlese große Institution vertheidigt, und zwar nicht aus einer lächerlichen Vorlsebe für die Aristokratie und einen privilegirten Stand, son⸗ dern weil wir sse als eine Bürgschaft der O dnung, Echaltung und namentlich der Freiheit betrachten. Die Majorität der Kam⸗ mer ist anderer Ansicht gewesen und hat die Erblichkeit abge⸗ schafft; dies war in unseren Augen ein großes Unglück, dem aber nicht mehr abzuhelfen war. Wir haben daher über alle Maaß⸗ regeln, welche das Ministerium traf, um das Gesetz durch dle Pairs-Kammer zu bringen, bisher geschwiegen, weil wir weder loben, noch tadeln mechten; jetzt aber wird das kostbatste Recht der Krone, ohne welches weder die Monarchie, noch die Reprã⸗ sentativ⸗ Regierung bestehen würde, das Recht nämlich, Pairs zu ernennen, auf das heftigste angegriffen, und zwar von denen, zu deren Gunsten es ausgeübt worden ist, von den, Gegnern der Erblichkeit. Ihrer Meinung will man den Sieg verschaffen, und dennoch beklagen gerade sie sich am bittersten darüber. Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, länger zu schweigen, Man sagt, die Kammer von 1830 habe, indem sie den Artikel 23 der Charte einer Revision unterwarf, dadurch auch das darin enthaltene Königl. Recht, Pairs zu creiren, suspendirt; man fügt hinju, daß namentlich seit der Annahme des neuen Gesetz⸗-Ent⸗ wurfes durch die Deputirten-Kammer der 23ste Artikel suspen⸗ dirt sey, und daß der König eben so wenig von dem neuen noch nicht zum Gesetze gewordenen Entwurfe habe Gebrauch machen kön⸗ nen. Die nothwendige Folge dieses Einwands würde seyn, daß mit dem 2ssten Artikel der Charte auch die Repräsentativ⸗ Monarchie suspendirt wäre; denn diese ist ohne die doppelte Prarogative des Königs, die Deputirten-Kammer aufzulösen und Pairs zu er⸗ nennen, nicht möglich. Wenn eine aufrührerische Majorität sich in der Deputirten⸗-Kammer bildet, so muß der Kö⸗ nig das Recht haben, sie zu brechen; eben so muß er, wenn die Pairs⸗Kammer durch hartnäckigen Widerstand die öffentliche Ordnung in Gefahr setzt, einschreiten und eine Kammer, die er nicht auflösen darf, wenigstens zum Theil erneuern können. Entreißt man diese beiden, in gleichem Grade wesentlichen Rechte auch nur für einen Augenblick den Händen des Königs, so steht die Maschine des Repräsentativ⸗ staates still. Behauptet man, daß die Revision des 23sten Artikels alle daran geknüpften Rechte und namentlich die Königl. Prärogative suspendirt habe, so muß man, wenn man konsequent seyn will, auch sagen, daß die gesetzgebende Autorität der Pairs⸗Kammer dadurch sugpendirt worden seh. Dennoch sind ihr seit 15 Monaten eine Menge von Gesetz-Entwürfen vorgelegt worden, unter anderen auch das Wahlgesetz. Was würdet Ihr * haben, wenn die Pairs⸗-Kammer alle diese Gesetze, auch das Wahlgesetz und das Budget, verworfen hätte? Da nach Eurer Ansicht der Kö— nig nicht das Recht hat, Pairs zu ernennen, zu wel— chem Mittel hättet Ihr Eure Zuflucht nehmen wollen ? Etwa zur Gewalt, zu einem Staatsstreiche, zu einem Aufruhr? Entweder muß man also sagen, daß wir seit funfzehn Monaten gar keine Pairs⸗Kammer gehabt haben, und daß man sie nur durch einen Mißbrauch an der Gesetzgebung hat Theil nehmen lassen, oder man muß anerkennen, daß die nothwendige VBedin⸗ gung der Existenz der Pairie, das Recht des Königs, Pairs zu ernennen, nicht einen Augenblick aufgehört hat, in unserer Charte vorhanden zu seyn. Es ist in der That ein sonderbarer legisla⸗ tiver Grundsatz, daß ein Gesetz dadurch, daß man es zur Revi—⸗ sion bestimmt, auch suspendirt werde. Wer wüßte nicht im Ge⸗ gentheil, daß ein Gesetz, so lange es noch nicht abgeschafft ist/ in seiner ganzen Kraft besteht? Die Charte hat ebenfalls die Revision der Gesetze über den öffentlichen Unterricht und die Municipal-Organisation versprochen, nichtsdestoweniger haben diese Zweige nach der alten Gesetzgebung fortbestanden. Daß die Diputirten⸗Kammer inzwischen würkklich einen Entwurf ange⸗ nommen hat, durch welchen der 2gste Artikel modificirt wird, ändert micht die Sache, denn ein Gesetz⸗ Entwurf ist noch kein Gesetz; ein Gesetz kann aber nur durch ein Gesetz verän— dert werden.“

Das Journal des Déhbats meldet aus Toulon vom 15ten d.: „Die Linienschiffe „Marengo“ und „Algesiras“ wer— den nebst einigen Feegatten und anderen Fahrzeugen in kurzem nach Algier absegeln, um 13,000 Mann dahin zu bringen, wel— che vier zur Rückkehr nach Frankreich bestimmte Regimenter ab— lösen sollen. Die Alfrikanische Armee wird dadurch stärker wer⸗ den, als bisher, indem die neuen Regimenter sich auf dem gro⸗ ßen Kriezsfuß befinden. Die von dem Schiffs-Lieutenant Ar—

noux befehligte Brigg „Eclipse“ ist mit Depeschen von Tripolis

hier angekommen, die Amerikanische Brigg „Othello“ aber, mit den 25 Millioßen Fr., welche Frankreich an die Vereinigten Staaten zahlt, am Bord, nach ihrer Bestimmung unter Segel gegangen.“ ö . . Mehrere hiesige Blätter thellen ein! Stelle aus einem Schreiben mit, in welchem Herr BViennet im vorigen Jahre, als er sich um einen vakanten Sitz in der Französischen Atademie bewarb, den Vicomte von Chattaubriand um seine Stimme bat. „Die Freimüthigkeit meines Charakters“, sagt Herr Viennet darin, „muß einem Manne gefallen, der sich durch seine Loha— lität, wie durch sein Genie, einen Europäischen Ruf erworben hat.“ Die Revue Eneyclopédique enthält in ihrem neuesten efte eine äußerst lobende Beurtheilung der „Bilder des 86 vom Dr. Heinrich Stieglitz. Die neueste Oper von Meyerbeer, „Robert der Teufel,“ wurde gestern zum erstenmale und mit dem glänzendsten Erfolge

* 1746 von dem Personale und im Lokale der großen Oper aufgeführt; der Name des Komponisten wurde verlangt und, als er genannt wurde, von dem Publikum aufs lebhafteste beklascht. Der Tert ist von den Herren Seribe und Germain Delavigne. Die Ko⸗ stüme und Decoratlonen sind das Glänzendste, was man bisher in der hiesigen großen Oper gesehen hat. Die gestrige Nummer der Tribune ist von der Regierung mit Beschlag delegt worden. . Die anzekündigte Broschüre des Herrn Thiers, betitelt: „Die Monarchie von 1830“, ist gestern im hiesigen Buchhan— del erschienen.

Paris, 22. Nov. In der heutigen Sitzung der Pairs-Kammer legte Herr C. Pérser das Pairs⸗-Gesetz mit einer Rede vor, in welcher er die Kammer beschwor, dem Vaterlande ein durch die Umstände noth vendig gewordenes Opfer zu bringen. Die Persamnilunz beschloß, am nächsten Freitag eine Kommis— sion für die Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs zu ernennen. In der Deputirten-Kammer nahm die Mehrzahl der Mitglieder an dem Gegenstande der Berathungen nur halben Antheil, da die von der Opposition beabsichtigte Adresse an den König der eigentliche Gegenstand des Interesses geworden war. Eine Menge von De— putirten begab sich während der ganzen Sitzung entweder nach dem Konferenz-Saale und den Bureaus, ober kam eben von dort her und trat wieder in den Sitzungssaal ein. Die von der Opposition mit der Abfassung des Adreß Ent⸗ wurfes beauftragte Kommisslon, der sich heute früh noch drei neue Mitglieder angeschlossen hatten, so daß dieselbe im Ganzen aus zehn Deputirten besteht, hatte sich in das vierte Bureau eingeschlossen und verweigerte hartnäckig allen ihren neugierigen Kollegen, die sich an der Thüre dieses zweiten Ball⸗ hauses drängten, den Eintritt in dasseibe, Mittlerwe le gingen im Sitzungs-Saale die einflußreichsten Mitglieder der Majoꝛität von Bank zu Bank, um Stimmen gegen den Adreß⸗Ent⸗ wurf zu werben, den, wie man glaubt, Herr Dupont von der Eure noch vor dem Schlusse der heutigen Sitzung vor— legen wird. Besonders zeichuete sich Hert, Madier⸗Montjau durch seine hervorragende Figur unter den thätigsten Vermittlern zwischen der Majorität und dem Ministerium aus. Herr Dupin d. Aelt. schien sich von diesem Treiben entfernt halten zu wollen, wie sich schon aus seiner Broschüre gegen die Pairs Promotion schließen läßt, die er gestern in der Kammer vertheilen ließ; Hr. Thiers vertheilte seinerseits heute unter seine zahlreichen Freunde Exemplare seiner Rechtfertigung der neuen Monarchle.

Großbritanien und Irland.

London, 20. Nov. Der Kabinets: Rath, der gestern ver⸗ sammelt gewesen, hat sich mit der Frage beschäftigt, bis zu wel—⸗ cher Zeit das Parlament aufs neue prorogirt werden soll.

Der Couxrier erklärt, es sey durchaus kein Grund vorhan⸗ den, dem Gerüchte, daß die Minister hinsichtlich der Reform⸗ Bill auf neue Schwierigkeiten gestoßen seyen, Glauben beizumessen. „Das Gelingen dieser Maaßregel“, fügt er hinzu, „ist sicher, welchen Weg auch die Regierung einschlagen möge, um sie durch⸗ zusetzen. Die neue Bill wird nicht im Geringsten von der des Lord John Russel abweichen. In populairem Sinne wird sie selbst, wo möglich, noch stärker seyn. Dieselbe Zahl alter Flecken wird ihres Stimmrechts verlustig erklärt werden, wie⸗ wohl vielleicht einige Veränderungen hinsichtlich einiger besonde⸗ rer Orte stattfinden und die den Flecken genommenen Vertreter sämmtlich auf die Grafschaften und großen Städte vertheilt wer⸗ den. In den untergeordneten Detasls der Bill und namentlich in den Bestimmungen über das Stimmensammeln und Registri⸗ ren wird man einige Verbesserungen anbringen, die dazu geeig⸗ net sind, dem Prinzipe dieser großen Maaßregel eine größere und kräftigere Entwickelung zu verleihen.“

Vorgestern war hier einer der nebeligsten Tage, die uns der e, gewöhnlich zu bringen pflegt. Bie Themse konnte von einem Schiffe, das sich nicht der größten Gefahr aussetzen wollte, befahren werden, und die gewöhnlichen in London an⸗ kommenden oder von hier abgehenden Dampfboote lagen Fill. Das Dampfboot aus Ostende, das am Dienstage abgegangen war, konnte erst am Freitage seine Landung bewirken.

Niederlande.

Aus dem Haag, 24. Nov. In der gestrigen Sitzung un⸗ serer zweiten Kammer beschäftigte sich dieselbe in zAnwesen⸗ heit des Finanz-Ministers mit dreien zu dem ordentlichen Ein— nahme⸗Budget gehörigen Gesetz⸗ Entwürfen. Das Gesetz zur Vermehrung der 5 pCtigen sogenannten Kriegs-Obligationen (Qor- logslasten) um eine Million Gulden wurde von 37 gegen 3 Stimmen angenommen. Hr. van Reenen widersetzte sich dem Antrage, indem er erklärte, daß die Regierung vielmehr bei Zei⸗ ten darauf bedacht seyn mußte, diese Schuld einzulösen und auf ihren ursprünglich festzesetzten Betrag zurückzuführen. In glei⸗ cher Weise ließ Herr van Foreest sich vernehmen. Der Mi⸗ nister vertheidigte jedoch das Gesetz, indem er auf die außeror⸗ dentlichen Umstände hinwies, in denen sich die Finanzen des Landes seit dem vorigen Jahre befunden hätten Umstän⸗ de, welche man nur allzu oft aus den Augen verliere. Außer den beiden oben genannten Mitgliedern stimmte auch Herr van Nagell gegen das Gesetz. Der zweite zur Sprache gekommene Gesetz-Entwurf über den im Jahre 1832 zur Einlösung kommenden Theil der Staatsschuld, wurde von 29 gegen 11 Stimmen angenommen. Die Herren van Reenen, Fockema und Beelaerts sprachen dagegen, weil sie es für un— zeitig hielten, eine Einlösung der gemeinschaftlichen Stagtsschuld festzustellen, indem Nord ⸗Niederland dadurch bei einer Ausglei⸗ chung des Streites mit Belgien benachthelligt werden könnte. Andere Mitglieger meinten jedoch, es würde den öffentlichen Keedit sehr herabsetzen, wenn man nicht die gewöhnlichen Anord— nungen in Betreff der Schuldentilgung erlassen wollte. Hier— nächst kam die Biskusston über den Gesetz- Entwurf hinsichtlich der Tresorscheine an die Reihe. Man erwähnte wiederum der Miß⸗ bräuche, zu denen die Existenz dieser Art von Staatsschulden überhaupt Aulaß gebe, und meinte, daß auch das vorliegende Ge⸗ setz diesen Mißbräuchen nicht abhelfen, würde. Der Minister stimmte zwar der Ansicht über die Schädlichkest der Tresorschesne bei, fügte jedoch hinzu, daß das vorliegende Gesetz, so wie das von der Regierung kürzlich vorgelegt. Finanz-Gesetz (wegen Er— hebung einer neuen Anleihe, deren Ertrag zum Theil zur Einlö— sung der Tresorscheine bestimmt ist), allen Uebelständen abhelfen würde. Der Gesetz-Entwurf wurde endlich ebenfalls und zwar von 38 gegen 3 Stimmen angenommen. q .

2 Sectionen der zweiten Kammer haben viele Mit⸗ glieder ihre Ansicht dahin ausgesprochen, daß die Staats⸗usga⸗ ben noch nicht die wünschenswerthe Reduction erlitten hätten, und es wurde demnächst eine Uebersicht der Staats-Pensionen, Wartegelder und Ostindischen Revenuen verlangt.

Am 22sten d, hat auf dem Leck bei der Fähre von Vianen

ein beträbendes Ereigniß stattgesunden. Von einem Detascht ment der Schutterei, das daselbst übergesetzt wurde, sind nämlig

wurden gerettet; alle übrig gingen in den Fluthen unter. .

Folgendes ist, der aats-Eourant zufolge, das Zhsu Protokoll der am 30. Llug. 1831 im auswärtigen Amte zu Lon— don gehaltenen Konferenz:

In Auwesenheit der Bevollmaͤchtigten Oesterreichs, Frankreich⸗ Großbritaniens, Preußens und Rußlands. Nachdem die Bevoh. maͤchtigten der fünf Hoͤfe versammelt waren, erkldrten die Bevol, maͤchtigten Oesterreichs und Preußens, daß sie den Befehl erhalten hatten, der Konferenz die beiliegende Aöschrlft eines Schreiben welches der Belgische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten un term 29sten v M. an den Landgraf von Hessen⸗Homburg, Militaft Gouverneur der Festung Luxemburg, gerichtet hat, so wie 9 Uebersetzung einer Verfugung des Deutschen Bundestages, welch durch jenes Schreiben veranlaßt wurde, mitzutheilen '). Der Bunde

verunglückt. Nur der . der Offizier und ein Schutta

tag, berufen, uͤber die Gebiets- Integritaͤt Deutschlands und folg

lich auch uͤber die jedes einzelnen Staats des Bundes zu wachj hat eine Anzeige nicht mit Stillschweigen uͤbergehen koͤnnen, dutt welche ein fremder Minister es versucht hat, Rechte zu beeintraͤc tigen, welche, weit davon entfernt, sie aufzugeben, der Bund in i rem ganzen Umfange anerkennt und entschlossen ist, dieselben au recht zu erhalten, ihnen Achtung zu verschaffen und ohne seine u n des Großherzogs von Luxemburg vorlaͤufige Einwilligung auch nich modisiciren zu lassen. Andererseits ist der Deutsche Bundes voll Vertrauen zu dem Gang der Londoner Konferenz, uͤberzeugt daß er bei den funf Maͤchten, welche in derselben repräsentirt wer den, den nöoͤthigen Schutz zur Aufrechterhaltung der Rechte de Bundes und des Großherzogthums von Luxemburg und seiner Agnn ten sinden wird Die Bevollmaͤchtigten Oesterreichs und Pre ßens, obgleich sie dieses Vertrauen durch alle von der Kon feren ausgegangene, Erklärungen in Bezug auf das Großherzogthmn Luxemburg fur vollkommen gerechtfertigt halten Erkl 5 welche die allerbestimmteste Anerkennung der Rechte des Großhet zogs und des Bundes auf jenes Land in sich enthalten, glauha dennoch, hier folgende Thatsachen in Erinnerung bringen zu müsse Istens, daß, mit gerechter Ruͤcksicht auf die Rechte des Den schen Bundes, der Fre, . Belgien und Holland abgeschlossen Waffenstillstand niemals auf das Großherzogthum Luxrembur e. dehnt worden ist; 2) daß die Konferenz durch ihr 23stes Proto vom 10. Mai d. J. eventuell die Nothwendigkeit anerkannt ha daß der Deutsche Bund damals Maaßregeln in Bezug auf in Großherzogthum ergreifen muͤsse; 3) daß diese Ansicht im Wesent lichen nicht durch das 24ste Protokoll geaͤndert worden ist, welchem in der nicht in Erfuͤllung gegangenen Voraus sehum daß die Belgier dem Trennungs-Traktate beitreten würden die Rede von einem freiwilligen Austausch Luxemburgs geg Entschaͤdigungen war, deren Zweckmaͤßigkeit und Billigkeit do dem Großherzoge und dem Bunde anerkannt werden muß ten; 4) endlich, daß man sich durch den 3ten der von de Konferenz in ihrem 26. Protokoll vom 26. Juni vorgeschlagen Artikel darauf beschraͤnkt hat, die guten Dienste der funf Höfe f eine eventuelle Unterhandlung zu versprechen, und daß es augen scheinlich ist, daß so lange, bis diese Unterhandlung nicht zu End efuͤhrt worden, keine Besitznahme des Großherzoͤgthums Lurem ken Seitens der Belgischen Regierung stattfinden kann. Dl Bevollmaͤchtigten Frankreichs, Großbritaniens und Rußlands h merkten in Folge dieser Erklaͤrung: sie waͤren mit den Bevollmiäch tigten Oh ee he und Preußens der Meinung, daß die London Konferenz in allen ihren Handlungen die Rechte des Königs d Niederlande und des Deutschen Bundes auf das Großhet zogthum Luxemburg gewissenhaft respektirt habe, daß, wie die auch die Konferenz⸗ Protokolle bezeugten, alle unterhandlunget in Bezug auf jenes Land nach freiem Willen eingeleitet wer mußten; daß die Konferenz ganz unbezweifelt fortfahren werde, selbe Achtung fuͤr die von ihr feierlich anerkannten Rechte zu hegt Indessen konne man sich unmöglich verhehlen, daß, wenn man h dem zwischen Belgien und 2 and abzuschließenden definitiven

rangement nicht auf die besten und zweckmaͤßigsten Mittel bedach

sey, um in der gegenwartigen politischen Lage des Großherzogthun Luxemburg solche Veraͤnderungen zuwege zu bringen, wie diejem gen sind, denen sich das e, e, der Niederlande selbst ha ünterwerfen mussen, zu befuͤrchten stehe, daß man zwischen do beiden direkt betheiligten Parteien keinen Vergleich zu Stande b

e, dessen dringende Nothwendigkeit sich inimer mehr und m ; ahl mache, und daß sonach die Londoner Konferenz, indem s so den Zweck ihres Zusammentritts verfehle, nicht dazu gelang

werde, die en n, Ruhe zu befestigen. Die Bevollmachtigig

Frankreichs, Großbritaniens und Rußlands fügten hinzu, sie hatte Gruͤnde zu der Vermuthung, daß man in Bezug auf das Gro herzogthum Luxemburg eine Entschaͤdigungsart auffinden könn welche von Sr. Majessͤt dem Koͤnige der Niederlande angenomme werden durfte; wegen dieses Umstandes und der wichtigen Betrachtum die sie so eben entwickelt haͤtten, konnten sie die len . Oesterreichs und Preußens nur auffordern, dem Deutschen Bunde tage sogleich vorzuschlagen: ihnen Vollmachten und noͤthige Instirue tionen zu ertheilen, um in den Londoner Unterhandlungen alle Fr en ju erörtern und zu loͤsen, welche auf das Großherzogthu ke l, Bezug haben werden. Die Bevollmaͤchtigten Oesttt reichs und Preußens haben versprochen, diese Forderung obne h geringsten Verzug zur Kenntniß des Deutschen Bundes zu bring

(gez) Esterhaßod, Wessenberg. Talleyrand. Palm ersso

Bülow. Lieven, Matuszewiez“—

Brüssel, 23. Nov. In der gestrigen Sitzung der Sen toren⸗-Kammer wurde Bericht über den von den Repräse tanten bereits angenommenen Vorschlag des errn Destou yell die Suspendirung der Einziehung der Beiträge für die gezwn gene Anleihe in den abzutretenden Gebiets⸗-Theilen betreffen und über die von dem Minister des Innern geforderten Krebi abgestattet. Beide Entwürfe wurden nach einer unerhebliche Debatte einimmig angenommen.

Die 6 Kanonler-Schaluppen, welche die Regierung in Bog hat erbauen lassen, sind hier angekommen und liegen im Hu dels⸗Bassin. Gestern sind mehrere Batterieen und Munitson Wagen in Brüssel eingetroffen. U

In Gent haben vorgestern einige Unruhestifter wie dern den Versuch gemacht, die Feier des Tages, an welchem der Fi dens-Traftat daselbst bekannt gemacht wurde, durch Tumult mn Unordnung zu stören. Sie fanden aber beim Volke so wen Unterstützung, daß eine Patrouille der Pompiers hinreichte, i die Ruhe wieder herzustellen.

Der Bürgermeister des Distcitts von ludenaede empfiel in einem Cirkular den von ihm abhängenden Bürgermeistern, al Sorgfalt darauf zu verwenden, daß die von der vorigen Reg rung errichteten Schulen nicht durch Mangel an Besuͤch gänsll zu Grunde gingen, wie dies an mehreren Orten schon der F seh. Sie möchten sich nicht durch das eitle Wort, „Freiheit d Unterrichts“, verleiten lassen; denn eine Freiheit, die die Sch len vernichte, sey der abscheulichste Despotismus. Das Journe des Flanders greift dieses Cirkular aufs heftigste an; welch dem Journal d' An vers Anlaß giebt, die intolerante Ideen jenes Blattes neuerdings in ein helles Licht zu stelle Letzteres Blatt sagt unter Anderem: „Das Cirkular enthält m

Die Mütthellung dieser beiden (ebenfalls in der Staat Courant befindlichen) Aktenstuͤcke müssen wir uns für morg vorbehalten

. , , . und die löblichste . nterricht der niederen Klassen; aber es greift allerdings das 8 Soldaten und 1 Offizier durch das Umschlagen eines Kahnez Monopol an, welches eine 9 e, re ere

halben es die Revolution begonnen hat. in den

ohne Intelligenz

können.“ Brüssel, 23 Nov.

die Provinz theilte, fängt unn zu verhallen an.

un glich der Freude eines Kindes,

h klüger als die Erwachsenen, z das Kind versprochen hatte,

dadurch eine Nation, die

er als Kriegsbeute hatte, in

Sorgfalt sür den

artei sich angemaaßt, und dessent⸗ ü Es bejweckt, Ausklätung Gemeinden zu verbreiten, welche man in der Unwissenheit und Dummheit erhalten will, um desto leichter über eine Masse verfügen und eine Heerde Llutomaten ohne Berstand und ohne Willen nach den Wahl⸗Kollegien führen zu

h r Der Jubel über die Anerken— ming unserer politischen Schöpfung, den mit der Hauptstadt auch t. Wiewohl man hei diesem Jubel eines Lächelns sich nicht erwehren konnte, denn dessen erste vollendete Arbeit bon Erwachsenen bewundert wird und doch war dieses Kind noch vor kurzem so ungezogen; es lärmte und tobte und dünkte die aber erst dann nachgaben, . ) solgsam zu seyn. Der Akt, den Europa hier ausgeübt, erregt doch die Theilnahme Alller, die dem Leben der Völker ohne Partei⸗Gefühl zuschauen. Es wurde Jahrhunderte lang nur immer nach dem Werthe berechnet wurde, den sse für den jedesmaligen Sie⸗ die Reihe ihrer Europäischtu

chwestern aufgenommen. Es giebt nun ein Belgien, nicht mehr Epanische und Hesterreichische Niederlande oder wohl gar bloße De- n. gaͤrtements der Schelde, der beiden Nethen zc., wie die Französtsche Belt-⸗Eroberung sie nannte, oder auich Theile eines Ganzen, das n wohlwollender Irrthum aus widerstrebenden Elementen ge⸗

zeige, daß wurden.

halten

. n

fangenen be ser schreiten

des Abends am

brechen, zum Auft Pobel verstaͤrkend, trieben, ihren sch

nicht, die in jener Anzeige bezeich sen, ob diese gleich aus einer O unlauter und truͤge diesem Abend die wurdigkeit noch me ; Stimmung, die man bei ahnlichen Fallen z nichts Schlimmes befuͤrchten ließ. mit den Verh ringste Aufklaͤr

heater gesc hr in 3we

ung; sie wurden je Nicht zufrieden damit, ben Tages mehrere verdächtige den Ant. Faja, einen der j Streiche aus P Es wurden ferner einige Vorsich men, daß sie auf der einen auf der anderen aber im Falle der Not Nichts destow

pldet hatte. Ob dieses eben erstandene Belgien nicht auch schon Abends) allc im Komplotte begriffene

pie Keime seiner eigenen Auflösung wieder in sich trägt,

sttete Selbstständigkeit eines Europäischen

benutzen, um sowohl

ß es sonderlich auffällt. in nicht allzugroßes Haus bewohnt,

drangistisch bezeichnet.

e verborgene Absicht hegte,

wegen. Am frühen Morgen schon wurde ein

n Angriff auf das Haus sofort zu züchtigen.

.

orrufen mußten.

gnito hier aufgehalten hat. zrüssel ging selbst unseren Zeltungen unbemertt vorüber;

saag brächte, würde im Triumphe vom Volte werden. So lange Holland im Stande ist, provisorischen Zuffand zu behaupten, mer Besorgnisse und Unruhen, und zwar ker Regsamkeit aufgehaltenen Quellen den. Die Hoffnung jedoch,

nft ein. Pfd. Sterl. in London zu eröffnen. Die

n sie Brüssel bisher noch nicht verlassen.

Deutschland. München, 23. Nov.

urg abgestiegen. It al ie n.

Neapel, 10, Nov, Die offizielle Zeitung von Palermo, a Cerere“ enthält, nächst dem Bericht über die Vollziehung (von uns bereits erwähnten) Sentenz der Militair Kommis⸗ wan den des Aufruhrs vom 1sten Sept. üͤberwiesenen In⸗ duen, auch denjenigen Theil jener Sentenz, welcher sich über Thatbestand des am 1sten Sept. Vorgefallenem verbreitet, bewovon der Anfang vieles noch nicht Bekanntes enthält. angs⸗ Abgaben zu erheben sind. , Staats⸗

daß Chausseegelder, oder andere tungen, eben so Pflaster , Damm⸗ unter welchen anderen Namen derg Unterschied, ob die Erhebung fuͤr Privat ⸗Berechtigten, namentlich ein dem Betrage beibeh den gewöhnlichen Herstellungs⸗ Das dermalen in

heißt darin:

„Wenige Mßrder, bloß auf Raub ausgehend, nahrten seit eini⸗ Zeit das schaͤndliche Vorhaben, die öffentliche Ruhr zu stöͤren, inmitten der die Unterbrechung der Ordnung begleitenden Zer⸗ einen . 1 Bereicherung von herische Absicht blieb der

weil theils die Zahl dieser denn sie belief sich kaum auf 8, Alles sie Bewahrung des Geheimnssses interessirte Personen, theils sie sich nie zusammen an demselben Srte einfan den, sich be= gend, nur einzeln Andere in ihr Komplett i ziehen, so daß t Erregendes darbot.

ersehnten Augenblick erwartend und von , n, Vorsicht nachlassend, singen sie am 31. August und en Leuten zu su en 9

ach⸗

n sie nun Einige von diesen fur ihr Vorhaben ewonnen, faßten 5 ie Stadt einzu⸗

ung und Verwirrung sich, dem Gute ju bahnen. Diese verbre litei verborgen, aus dem Grunde,

hrer sehr klein war,

Fähr Betragen nichts die Aufmerksamkei geduldig jedoch den

eptember an, Mitschuldige unter en, als zu allen Schandthaten bereit, bekannt waren.

den Entschluß, am Abend des 1. Sept. in

2 i 6 ö

ist frei⸗ sh eine Frage, die dem Kosmopoliten seine Freude üher . Volkes verdüstern shnnte; der bestimmte Wille jedoch, der sich in Europa aus spricht, pen Frieden zu erhalten, das Leben der Staaten nicht durch An⸗ siffe von außen zu gesährden und den Keim der Zerstörung sbst durch die Segnungen des Friedens zu zerstören, läßt auch Pier zu der Hoffnung Raum, daß die Saat des Bösen, die in Belgien mehr als irgendwo verbreitet ist, nicht zum Gedeihen sommen werde. Selbst die letzten Freudensbezeugungen wollte zit Partei, die nur ihre eigenen egoistischen Zwecke verfolgt und n der Pactfizirung Europa's eine Fernstellung derselben erblickt, hier als in Gent neue Berivegungen her⸗ porjurufen; doch ist es ihr hier damit so wenig gelungen, daß ben dem Versuche, der gemacht worden, kaum gesprochen wird nd die Zeitungen darüber ein Schweigen, zu dein se übrigens hte besonderen Gründe haben mögen, beobachten können, ohne Die Gräfin de Lalain, die im Parke sieht nämlich oft Soiréen fei sich, die man, ich weiß nicht, ob mit oder ohne Grund, als Diesen Umstand wollten unsere Partei— nẽnner benutzen, um das eben in lauter Freude begriffene Volk smächst zur Erstürmung jenes Hausts und alsdann, wie man auch noch zu anderen Zwecken zu be soldeter tupp abgesandt, dem aber mit Ausnahme einiger Knaben Nie— nand sich anschloß, und der, an Ort und Stelle angelangt, es lüglicher Weise bei einigen drohenden Demonstrationen bewen⸗ en ließ, nachdem er ohne Aussicht auf Sukkurs erfahren hatte, ß dir junge Graf de Lalain sich und ein halbes Dutzend sei⸗

Domestiken mit geladenen Gewehren bewaffnet habe, um je⸗ ü Demgemäß heint auch Hoffnung vorhanden zu sehn, die Gräuel- und Plün⸗

ngö⸗Seenen, die im Monat März d. J. hier sowohl als in len größeren Städten des Landes mit so schauderhaftem Erfolge urchgeführt wurden, nicht so bald wiederholt zu sehen; der Strudel der sevolution hat sich in der Apathie verloren, die ihre Erfolge nothwendig Davon hat sich auch wohl Herr de Por?

überzeugt, der sich, um wieder einmal das Terrain durch ei⸗ mne Wahrnehmung zu sondiren, vor mehreren Tagen ganz in— Seine dreitägige Anwesenhelt in a, er vielleicht, um sich nicht unangenehmen Begegnungen . gen, die Verschweigung seiner Ankunft selber?' veranlaßt. eich der Agitatoren ist vorüber, und der Friedens⸗Vermittler da⸗ gen, der endlich auch den ersehnten Oelzweig aus dem empfan⸗ den jetzi⸗ werden auch wegen der in des Erwerbs, gehegt daß auch Holland früher oder tter zu dem Entschlusse kommen muß, diesem Stande der hinge ein Ende zu machen, flößt einiges Vertrauen in dse Zu⸗ Einstweilen beabsichtigt man hier, um dem üblen stand unserer Finamsen abzuhelfen, ein Anlehn von 3 Millio—⸗ Kommissarien 1 Abschließung dieses Geschäftes sind bereits ernannt, doch ha—

Ihre Majestät die verwittwete Kö⸗ in sind nebst Ihrer Königs. Hoheit der Prinzessin Marie vor— lern von Tegernsee hier eingetroffen und in der Herzog⸗Max⸗

Das

Art. 16.

fuͤhrt werden, kontrahirenden Staaten frei.

Waagren, welche aus Laͤndern a ser durch das Gebiet

das Gebiet des ander 4 Eine gleiche Befreiung genießen endli staͤnde, welche aus dem Gebiete eines d durch das Gebiet des anderen hindurch n Auslande geführt werden, wobei es 6 daß sowohl des gemeinsamen Zoll-Vereins zum die gesetzlichen Eingangs- Abgaben, vort in den geeigneten Fallen die

moglich von

, , 1 / ;7

sich kaum auf ungefaͤhr 21 belief, unbewaffnet war,

Berlin, 29. Nov. lung aus dem (gestern erwä Demgemaͤß hoöͤ gangs , Ausgangs- und

In Absicht der letztgedachten Gegenstände wird zwar on alle iren eilen als wuͤnschenzwerth anerkannt, auch hierin eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung und der Besteuerungs= saͤtze in deren Staaten hergestellt zu schen, unde es wird daher Ihr Bestreben auf die Herbei ßigkeit gerichtet bleiben; bis dahin a worden, sollen in Absicht d gende Bestimmungen beobachtet werden —. den Bestimmungen ist die Einfuhr Spielkarten, aus dem Preußischen

so umgekehrt, verboten. gende Gegenstaͤnde, als: Brandtwe ingleichen inlaͤndische Mehl aller Art, Graupen, Gries, Nud gleichen Rind, Schaaf⸗ staͤnde, insofern sie in Preußische Städte, steuer besteht, oder umgekehrt in Kurhessi desfallsige Kommunal wird hinsichtlich wechselseirig keinen hoheren werden sollen. Nach Art 12 wird in a unmittelbar vorhergebenden Artikel eine Ur Binnen⸗Graͤnzen zu erheben ist, auf welchen der Uebergang

gesetz lichen Defraudations⸗ und bekannt machen. dabei ausdrücklich zur gegenseitigen Behufs Sicherstellung der vorher erwahnten a ; dauernden Erhebungen. hier fontrahirenden Thẽeil⸗ Zoll-Systems und z handels sich gegenseitig kräftig unterst erforderlichen Anordnungen dur den und ein foöͤrmliches Zollt Verkehr mittelst der W nellen Weserzolls wird, dem Art. (t zufolge, Preußischen und Kurfürstlich Hessischen redet: a In Hinsicht aller Waaren, stromab⸗ als stromaufwaͤrts Theile, es sey mit oder ohne Umladung, bleibt es lediglich bei staͤndigen conventionellen Wasserzolls. Gebiete des einen der

fuͤr die

angemessen sind. see⸗ Geld nach dem als ein Maximum der Chaussee⸗ dem Zeitpunkte ab, trag in Wirksamkeit tritt, laͤngstens aber vom (. keinem der kontrahirenden Staaten überschrltten Schleusen⸗, Bruͤcken⸗, Faͤhr⸗ Hafen⸗ derlage⸗Gebuͤhren und sonsti⸗ leichterung des Verkehrs best schon bestehenden Einrichtungen nicht erhöbet, auch

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derselben festgesetzt, Abgaben als die

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Sie schrieen bald:

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der Erhebung des

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uhr aufzufordern, und, von denen sie glaubten, aͤndlichen

in Zeichen von Auf

nittelst der

sich durch diejenigen vom l sie, vom Elende ge⸗ z ; Rathschlaͤgen folgen würden, wollten sie zuerst die Polizei entwaffnen, die Hauptwache flürmen, die Ge freien und darauf zur Plünderung der reichsten Haͤu⸗ Zu dem Ende kaufte des 1 Sept. zwei Pfund Pulver und acht stimmte zum Sanimelplaße einen Srt au demselhen Ta

Dom.

ifel setzte,

Inland.

rohe und fabrieirte

. 6

daß

di Marco am Morgen Pfund Kugeln und be— ̃ außerhalb der Stadt. ge jeboch erhielt die Polizei eine fehr unbesfimmte Ln Schlusse des Theaters Unruhen vor Der thätige General- Direitor der Polhei unterlteß

neten Personen arretiren zu las⸗ ie sich schon oft als . bekannter Weise an jslossen blieben, welches ihre Glaub⸗ endlich die hffentliche u Rathe ziehen muß, . Auch erhielt man durch das afteten vorgenommene strenge Verhör nicht die ge doch auz Vorsicht in Arrest de— ließ der Polizei⸗Direktor noch dessel ige Personen aufheben, unter Anderen Mitverschwornen, welcher, we alermo fortgeschickt,

telle kam, d risch gezeigt hatte, und

cht kannten, oder ihren verwegenen Ansch daselbst um

21 von denen selbst denn der ganze Vorrath von W voll Morder bestand in 5 Flinten, 2 ner geringen Anzahl von Patronen“ bekannten Vorfälle, vom Einbruche der bis zu ihrer Flucht durch das Zerstreuung. Mehrere Personen und auch ein von ihnen ermordet. tituzione; bald: Viva Santa Rosalia! 1820 allgemein als e kannt ist.“

Thor von Santa

Nachstehendes ist die weitere hnten) Zoll- und Handels-Vertrage: ren von jenem Zeitpunkte ab alle Ein— . langs⸗Abgaben an den gemeinschaft⸗ lichen Landes-Graͤnzen des Königlich Preußisch⸗Groß herzoglich Hes⸗ sischen Zoll⸗Verbandes und des Kurfürstenthums Hessen auf, und es konnen die Erzeugnisse des einen Ge das andere Gebiet eingefuhrt und in mit Ausnahme der im Innern des L belasteten Gegenstaͤnde.

Mryt tt. von allen kontrahirenden Th

biets frei und unbeschwert inn demselben verbraucht werden, andes gegenwartig mit Abgaben

3 einer solchen (Gleichma⸗ ber, wo dies Ziel erreicht er nachbenannten besteuerten

und Schweinefleisch, wo Mah

die betheiligte Regler der besteuerten Artikel bei Strafen nur

bereitwilli

ützen, auch zu diesem Behuf die ch besondere uebereinkunft . artel abschließen lassen. eser und wegen der Erhebung des conventio= zwischen der Königlich Regierung Folgendes verab⸗ welche auf der durch die Gebiete beider

Bruͤcken⸗

wo der

we en schlechter heimlich zuruͤckgekehrt war. ts Maaßregeln dergestalt genom⸗ Stadt nicht beunruhigen, b Hülfe gewähren konnten ; . eniger unterließen diese Verbrecher nicht, sich auf ihrem Sammelplaͤtze a, , entweder weil sie die gegen sie getroffenen Anstalten n

jeden Fall entschlossen waren, und es fanden sich wirklich

weil sie auf lag zu wagen, 22 Uhr gegen 19 ühr Personen ein, deren Anzahl ein großer Theil affen dieser Hand⸗ Karabinern, 2 Sdbeln und ei= Hierauf folgen die schon Rebellen in die Stadt an, Agata und gaͤnzlichen Polizeiagent wurden Viva il Re, vivun l Cios- „ein Aufruf, welcher seit rubr und Plünderung be

Artilel fol⸗ Nach, den hierauf folgen⸗ des Kochsaljes, ingleichen der ̃ Gebiet in das Kurhessische, und Die uͤbrigen Bestim mungen betreffen fol⸗ in, inlaͤndischen Wein und Most, Tabacksblaͤtter, eln, Puder und Starke, des nannte Gegen⸗ Mahl- und Schlacht rhessische eingefuͤhrt werden, wo oder. Octroi⸗Abgaben stattfinden, und es daß die fraglichen Gegenstände einheimischen unterworfen llen Fallen, wo nach dem bergangs⸗Steuer an den ung die Straßen, ö Vermeidung der stattfinden darf, bestimmen Regierungen verpflichten sich gsten unterstutzung usnahmsweise

Ueberhaupt wollen nach Art. 13 die h zur Aufrechthaltung Ihre Handels- und g des gemeinschädlichen Schleich

Weser sowohl kontrahirenden durchgefuhrt werden, ver⸗ sz einer jeden Regierung zu⸗— l“! Waaren, welche aus dem kontrahirenden Staaten in das Gebiet des anderen mit der Bestimmung zum Verbleib im von dem conventionellen Dieselbe Befreiung tritt ein fur ußerhalb des Zollvereins auf der We⸗ des einen kontrahirenden Theils hindurch in Theils eingefuͤhrt werden. ch auch diejenigen Gegen⸗ er kontrahirenden Staaten ö Weser nach dem sich von selbst versteht, Wasserwege Verbleib eingehenden Waaren als beim weiteren Land Trans⸗ gesetzlichen Ausgangs- und Burch= : Nach Art. 15 verbinden sich die Regierungen gegenseitig zu dem Grundfatze, statt derselben bestehende Entrich⸗ ri und Faͤhrgelder, oder leichen Abgaben bestehen, ohne echnung des Staats oder eines 1er Gemeinde, geschieht, nur in alten oder neu eingefuͤhrt werden konnen, als und unterhaltungs- Kosten Preußen bestebende Chaus⸗ allgemeinen Tarif vom J Gebühr angesehen gegenwartige Ver⸗ Jan. 1833 ab, werden. Kanal⸗ Wagge⸗, Krahnen- und Nie⸗ Leistungen fuͤr Anstalten, die mmt sind, sollen,

Wasserzoll beider

nach Art. 16, überall von den

lUnterthanen der anderen lontrahirenden Theile auf vhlig gleiche Weise, wie von den eigenen unterthanen, erhoben werden. Art. 17. besagt, daß die Preußischen Seren dem Handel der Kur⸗ fuͤrstlich Hessischen ünterihanen gegen villig gleiche Abgaben, wie solche die Königl. Preußischen un? Großherjogl. Hessischen Unter⸗ zhanen entrichten, offen stehen sollen, auch sellen die Königl. Preu⸗ ßischen Konsuln in den auswärtigen Seehäfen beauftragt werden, den Kurfuͤrstl. Hessischen Unterthauen Schutz und Unterstützung zu n,, g. Da der Kurfuͤrstlich Hessischen Staats regierung we⸗ entlich daran gelegen ist, den Meß- un größeren Marktverkehr, welcher jetzt in der Stadt Kassel besteht, durch die Wirkungen des geren art en Vertrages nicht geschmaͤlert zu frhen, fo wird, nach rt. 18, dieser Gegenstaud bei Gelegenheit der im Art. 3 vorbehal⸗ tenen gemeinsamen Rücksprache naͤher berathen und erledigt werben. Vorldüfig werden jedoch schon einige dahin abzweckende Festsetzungen etroffen. Dem Art. 19 fufe ge, werden die hohen kontrahirenden beile gemeinschaftlich dabin wirken, daß durch Annahme gleichfor= miger Grundsaͤtze die Gewerbsamteit' beftßrdert und der Be⸗ fugniß der Untertanen des einen Staates, in dem anderen zArhrh und Erwerb zu suchen, moͤglichst freier Spielraum gegeben werde. Vorlaͤn fig sind Sie dahin uͤbereingekommen, daß Fabrikanten und andere Gewerdtreibende, welche bloß für das von ihnen betriebene Ge⸗ schäft Renkaͤufe von Waaren machen, oper Handlungsreisende, welche nicht Waaren selbst, sondern nur Muster derselben hei sich führen, um Bestellungen zu suchen, wenn sie als Fnlaäͤnder die Berechtigung zu diesen (Gewerbebetriebe in dem einen Staate durch Entrichtung der gesetzlichen Abgaben erworben haben, in dem anderen Staal! leine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet seyn sollen. Art. 2h. Die als Folge des gegenwärtigen Vertrages eintretende Gemein schaft der Einnahmen der bet eiligten Staats Regie rungen bezieht sich vorlaͤufig allein auf den Ertrag der Ein⸗= gangs Aurgangs. un5nd Landdurchgangs Abgaren in den bei- den westlichen Preußischen Provinzen Westphalen und heinpro= vinz, dem (Hroßherzogthume Hessen nebst den deren Zollverban⸗ de schon beigetretenen Staaten, ingleichen in dem Rurfürsten⸗ thun Hessen und den etwa ferner noch heitretenden Staaten. Nach Art. 2 richtet sich die Vertheilung der gemein schaftlichen Ein⸗ gangs, Ausgange und Durchgangs Abgaben nach dem Verbält nisse der Seelenjahl in den beiden westlichen Preußischen Provinzen und deim Ghroßherzogthnie Hessn, mit Hmjürechnung der Bert kerung der schon dermalen durch Vertrage in den gemein samen Zoll- Verband aufgenommenen oder künftig noch aufzunehmenden Deut⸗ schen Bindesstagten, zu der Scelenzahl im Kursürsienthum Hessen, anzschließlich derienigen Hestandthelle des letzteren, welch: nr ben Zoll⸗Verband nicht auf enemmen werden. Dem K rt. 22 zufolge, sollen die aus den böff ichen in die westlichen Königl. Preußischen Provinzen oder in die mit letzteren zum gemeinsamen Zoll Verbande vereinigten Bundesstaaten übergehenden Kolonial und anderen über? seeischen Wanren wohin zur Vermeidung geringfügiger Annotatio⸗ nen hier nur Arrat und Nun, (hewsrzeé. Kane? Reis, Syrup, Zucker, Thee, Umerlkanische Taba spiatter und fabricirter Tabac mit auslaändischen Etiquetts, ingleichen Weine, gerechnet wer den sollen,, welche daselbst zut Verjebrung gelangen, aber keine Eingangs Abgaben entrichten, weil sie* in wen istli⸗ chen Preußischen Provinzen verstenert worden sind, angeschrie⸗ ben werden und die davon dort schon eutrichteten Eingangs Abgaben nach dem im Krtitel 21 festgesetzten Magßstab— jur gemein schaftlichen Vertheilung kemmen. Dagegen sollen auch die Eingangs Abgaben pon dergleichen Gegenstanden, welche in dem gemeinschaft⸗ lichen westlichen Zollverbande versteuert worden sind und in die öst⸗ lichen Preußischen Provinzen äbergehen, um dafelbst zur Verzehrung zu gelangen, als ausschließlich fur dic Königl. Preuß. Staats Re gierung erhoten, berechnet und von der Vertheilung ausgenommen werden, Nach Art. 23 fließen die an den Grhchüngsstätten ein. gebenden Abgaben bis zur Atrechnung und Abtheilung in die Kasse derienigen Landesherrschaft, in deren Gebiete di⸗ Erhebung sstaͤtte belegen ist. Aus diefen Gefallen werden vorweg die sammtlichen Verwaltung - Kosten hestritien, jedoch mit Ausnahme des Baues. der Unterhaltung, e n und Micthung der zum gemein schaft⸗ lichen Dienste nibthigen Gebäude and Wohnungskaumè! . der erforderlichen Wange Geraͤthe und fonstigen ütenstlten, än? der Armatur der Granz⸗Aufseher, deren Kosien von jeder Regierung für eigene Rechnung getragen werden. Das hiernach sich heraus stellende Netto- Guthaben des einen oder des anderen Theils soll gleich nach volltogener Abrechnung durch Baarzahlung berichtigt werden. Nach Arn at, verbleiben die Zollstrafen und Kon sstate, vorbeßeltlich der. Auntheile der Denunzianten, jedem der kontrahircnden Theile in 6 Gebiete und bilden kein Objekt der gemeinschaftlichen Thei⸗ ung. Das Begnadigungs⸗ und Stra fverwandlungsrecht wird eben falls von jeden der kantrahirenden Thesle in seinem Gebiete aus⸗ geübt Art. 29 Zur Vollziehung der gemeinschaftlichen Zollgesetze und zur Leitung der Dienstführung der Lokal Zollbeamten im Kur⸗ fuͤrstenthume Hessen soll dem Art. 28 kufolge) eine der dortigen höch⸗ sten Finanz Hehdrde untergeordnete Zoll Direction gebilber und in Be⸗ zichung auf ihren Wirkungskreis und die Geschafts⸗ ebandlung gleich- en, mit den r. Preuß. Provinzial ⸗Steuer-Directionen und der Großherzog! Hessischen Zoll Direction eingerichtet werben. * Die Königl. Preußischen und Großherzogl. Hessischen Regierungen sind befugt, jede einen Rath bei diefer zoll Direction zu ernennen Diese Beamten sollen von allen bei der Zoll-⸗Birection vorkommenden Ver waltungs- Geschäͤften, welche sich auf die durch den gegenwärtigen Vertrag eingegangene Gemeinschaft bezichen, vollstaͤndige Kenntniß erhalten und an seldigen Antheil zu nehmen berechtigt seyn. Die Königl. Preußische und die Großherzog! Hessische Regierung sind. nach Art. 32, berechtigt, den zu organisirenden Kurfuͤrstl. Hefsischen Haupt-Zoll-Aemtern Controlleurs beizuordnen, welch; von allen Ge⸗ schäften derselben und den der Neben Aemter, so wohl wegen des Abfertigungs⸗Verfahrens, als auch wegen der Gr nzbewachung, durch Mitkontrolltrung Kenntniß nebmen und auf Erhaltung eines uͤbereinstimmenden Verfahrens und Abstellung etwaiger Maͤngel ein⸗ jupirfen haben, allenfalls auch nach einer naher zit verabte benden Dienst⸗ Ordnung einen gewissen Antheil an den laufenden Geschaf⸗ ten ubernehmen konnen. Eine gieiche Befugniß wird der Kurfürstl. Hessischen Regierung bet den Königl. Preußischen und Großherzogl. Hessischen Haupt Zoll Aemtern eingeraͤumt, wo diefelbe die Anstel⸗ lung Kurfüͤrstl Hessischer Controlleurs nothwendig findet. Von jedem der kontrahirenden Theile werden, zufolge des Art Iz, Be⸗ vollmaͤchtigte Ernannt, welche jährlich einmal in den ersten Tagen des Juni in Berlin zusammenkommen, um die Theilung der ge— meinschaftlichen Einkuͤnfte zu bewirken, die erforderlichen Aoreck nungen zu vollziehen und die Erledigung der Änßaͤnde herbeizufüͤh⸗ ren, welche sich im Laufe der Verwaltung etwa ergeben haben feun ten. Zwischen diesen Bevollmaͤchtigten Ine auch die Mittheilun gen statt, welche nach Art 2) oder fonst im Laufe des Jahres unter den betheiligten höheren Beborden nothwendig werden könnten tet Alles dasjenige, was in Beziehung auf Freibeit des Verkehrs im Verhaͤltnisse Preußen und des Großherzogthums Hessen zu solchen Deutschen Staaten, mit welchen die Königl. Preußische und Groß= berzogl. Hessische Regierung in Zoll-Vereinigungs und Handels⸗ Vertragen stehen, namentlich im BVerhaͤltniffe zu Baiern und Wür⸗ temberg durch den Handels- Vertrag vom J. Mal 152 verabredet worden ist, wird, nach Art. 37, auch auf das Verhaͤltniß von Kur⸗ hessen zu den erwähnten Staaten und um elehrt, mit den Magß⸗ gaben, welche der gegenwartige Vertrag enthält, Anwendung fenden. Die Dauer des Vertrages wird, nach rt. 3, vorläufig bis zum J. Januar 1842 festgesetzt Wird der Vertrag wahrend dieser Zeit und spaͤtestens . kahre vor Ablauf derselben nicht gekündigt? se soll derselbe auf zwölf Fabre, und sofort von 12 zu 17 Fahren, al verlaͤngert angeschen werden. ö Der gedachte Vertrag ist von Sr. Majestät dem Könige unter dem 8. November und von Sr. Hohest dem Kurprinzen und Mitregenten unter dem 5ten desselben Monats ratifleirt, und die Ratifications⸗-Urkunden sind am 16ten desselben Monats n Berlin ansgewechselt worden,

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