.
nistrirten zu handeln, wenn wir in ihrem Namen den von uns scheidenden braven Truppen den aufrichtigsten und herzlichsten Dank bezeugen fuüͤr den Schutz, den ihre ÄAnwesenheit, nach der vaäͤ⸗ ferlichen Absicht unferes verehrten Monarchen, der durch die Un⸗ ruhen im benachbarten Auslande bedrohten Landesgraäͤnze ge—= währt hat, durch den jede Störung der oͤffentlichen Nube und Sicherheit von außen her gluͤcklich abgewendet und der Fort⸗ gang eines friedlichen Zustandes auf das erfreulich ste gesichert worden ist. Wir find der allseitigen Anerkennung Seitens unserer Administrirten gewiß, daß die mit der militairischen Ein⸗ quartirung an sich verbundene Beschwerde ihnen waͤhrend des bis⸗ herigen Cantonnements durch das ruhige, freundliche und, moralisch gute Verhalten der Truppen und durch die Bereitwilligkeit der Mannschaften in Huͤlfsleistungen bei laͤndlichen und häuslichen Ar⸗ beiten auf eine angenehme Art erleichtert worden; und wir zweifeln gar nicht, daß bei den bequartirt gewesenen Gemeinden eine wohl⸗ wollende Erinnerung an das dadurch ki, , freundliche Ver⸗ haͤltniß stets erhalten werden wird — nsererseits rechmen wir es uns aber zu einer angenehmen Pflicht, sowohl dem Herr Divisions⸗ Commandeur, als den uͤbrigen Herren Commandeuren der verschiede⸗ nen Truppentheile, für die stete Bereitwilligkeit in gemeinschaftlichet Aus⸗ führung der waͤhrend des Truppen-Cantonnements im öffentlichen Intereffe nothwendig gewordenen Maaßre eln, unseren aufrichtigsten Dank hiermit oͤffentlich zu erkennen zu geben, indem das zur Pflicht gewordene gemeinschaftliche Bestreben, zur Erreichung der wohlthaͤ⸗ tigen Absichten Sr. Majestaͤt des Königs, dem Lande, mit moͤglich⸗ ster Schonung der Einwohner, waͤhrend der hier auf der Gran e bestandenen schwierigen Verhaͤltnisse, vollstaͤn digen Schutz und Si⸗ cherheit zu gewaͤhren, darin so große Unterstuͤtzung gefunden hat. Achen, den 2. Dezember 1831. Koͤnigliche Regierung.“ „„Achen, den 1. Dezember 1551. An Eine Koͤnigl. Hochloͤbliche Regierung hierselbst. Indem die unter meinem Kommando stehende (te Division, dem Allerhöchsten Befehl gemäß, den diesseitigen Regierungs⸗-Bmezirk verlaͤßt, sehe ich es als eine unerlaͤßliche Pflicht an, Einer Hochloöͤb⸗ lichen Regierung die Gefuͤhle der Dankbarkeit auszudrucken, von denen ich Und die mir untergebenen Truppen fuͤr die gastfreunzliche Aufnahme erfuͤllt find, die wir in dem Verwaltungs-Bezirk Einer Hochlbblichen Regierung gefunden haben. Wie der 14 monatliche Nufenthalt in diefer Provinz nur dazu beigetragen hat, unsere Ach⸗ fung und ganze Zuneigung fuͤr dessen Einwohner immer fester zu begruͤnden, so wuͤnschen wir, daß das Bestreben, uns ein ehrendes Andenken bei denselben zu stiften, nicht ohne Erfolg geblieben seyn moge. — Fur die Bereitwilligkeit, mit welcher Eine Hochkloöbl. Regierung sowohl, als die Herren Landraͤthe und Ortsvorsteher, jedem Seduͤrfniß ber Truppen unter mehr oder minder schwierigen Umstaͤnden ge⸗ nügt haben, fuͤhle ich mich zu besonderem Dank veroflichtet, und Einc Hochlöbliche Regierung' wird die Bitte gewiß gern erfuͤllen, das Organ unserer Erkenntlichkeit bei den Wohlderselben unterge⸗ benen Behoͤrden zu feyn — Wir verlassen diese Provinz mit den lehhaftesten Wuͤnschen fuͤr das dauernde Gluͤck ihrer Bewohner. Möge die Liebe und Treue fuͤr den ttzeuren Koͤnig und sein erha— benes Haus, ein Gefuͤhl, in dem wir uns immer und uͤberall be⸗ gegnet haben, auch in der Entfernung das Band bleiben, das uns
bruͤderlich verbindet. Der General-Major und interimistische Diwisions⸗ Commandeur, v. Th i le.“
— Aus Stettin wird gemeldet: Bei einem Wasserstande von 13 — 21 Fuß sind im Monat November in den Swine⸗ münder Hafen 94 beladene Schiffe, unter diesen gl Preußen, und 3 beballastete Schiffe, eingegangen. Ausgelaufen sind 30 beladene Seeschiffe, einschließlich 20 Preußen und 16 geballaftete Schiffe. Die Haupt-Einfuhr bestand in Kaffe, Zucker, Färbeholf, Hanf, Heringe, Leinsaat, Hanföl und Thran, Talg und Wein. Ausge⸗ führt wurden namentlich Schiff sbauholz, Stabholz und Bohlen, nebst einigem Getreide und Hülsenfrüchten. Im allgemeinen ist der Getreide⸗Verkehr, besonders mit Roggen, in Stettin sehr be⸗ deutend gewesen, da die guten Preise und der eingetretene Frost die Zufuhr aus Hinterpommern und einem Theile Vorpommerns sehr vermehrte und erleichterte.
6
In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Bestand bis um 7. Dez. Mittags 2226 815 1404 7 Hinzugek. bis zum 8. Dez. Mittags 1 1 .
Bis zum 8. Dez. Mittags Summa 2223 816 1405 7 Hierunter sind vom Militair 35 18 . ‚— In ihrer Wohnung wird 1 Person behandelt, in den Hos— pitälern befinden sich 6. In Magdeburg waren
bis zum 3. Dez. hinzugek. vom 4. bis 7. Dez.
Summa Darunter Militair In Stettin waren bis zum 3. Dezember 367 113 Hinzugek. vom 4. bis 7. Dei. '
Summa 367 113
In Elbing sind erkr.
ö bis zum 30. November 430 Ausbrüche der Cholera sind bemerkt:
Regie rungs⸗Bezirk Königsberg.
Kreis Mohrungen, in der Stadt Mohrungen, am i. November, in Pach ollen und Prothenen, bis zum 26 Növ. Kreis Friedland, in der Stadt Bartenstein, am 20. Nov, in Boöͤtchersdorf, am 23. Nov. Kreis Gerdguen, in Karlz— hof und Groß Gnie, am 22. Nov. Kreis Rastenburg, in Wolfshagen, Dorf Drengfurth und Baeslack bis zum 25. Nov. Kreis Ortelsburg, in Beutners dorf, Rogallß und Theerwisch, bis zum 2). Nov. Kreis Fischhausen, in Ka⸗ porn, am 21. Nov. In Pillau und Preußisch Holland hat die Cholera ganz aufgehört.
—
In Hamburg sind vom 5. zum 6. Dez. 2 Personen er⸗ rankt, 4 genesen und 2 gestorben.
In Wien sind vom 1sten zum 2ten d. vom Civilstande 7 erkrankt, 11 genesen und 4 gestorben.
Der Prager Zeitung zufolge, ist die Cholera, nachdem sie bekanntlich schon seit mehreren Wochen in anderen Theilen Böhmens, namentlich im Königgrätzer Kreise, sich gezeigt hatte, nunmehr auch in Prag selbst ausgebrochen. Eme Kund⸗ machung des Guberniums vom 12ten November enthält die daselbst getroffenen Anstalten. Die Leitung derselben ist der K. K. Stadthauptmannschaft übertragen worden. Vom 1sten Dejember an werden 3200 arme Menschen unentgeltlich mit Rumforder Suppe täglich versorgt; in allen Stadttheilen sind warme Zimmer, wo man sich umsonst aufhalten kann; auch sind sehr beträchtliche außerordentliche Beiträge eingegangen. Wenn man alle im Lande errichtete Spitäler, die von den Herrschaften errichtet und unterhalten werden, mitrechnet, so ist
erkrankt genesen gestorben Bestand
5 w 346 .
3 3 2 5 580 227 5 51 28 1
erkr. genes. gestorb. Bestand. 251 3 = )
251 3 gen. gest. Best. 1
w 7 , geen, em mn, en.
1784
fast eine Million Fl. Conv. -M. zusammengekommen; wohl nech nie hat sich die Wohlthätigkeit so gezeigt! Der Doktor Skulsfi macht in der Warschauer Zei— tung in Bezug auf die Heilung der Cholera Folgendes be⸗ kannt: „Indem ich mich in diesem Jahr in der Stadt Opato⸗ wek mit Heilung der Cholera beschäftigte, richtete ich mich nach den durch' den Druck bekannt gemachten Heilmitteln; aber da ich bemerkte, daß dieselben in ihrer Anwendung mehr oder min— der mit Schwierigkeiten verbunden, nicht schleunig genug zu be⸗ werkstelligen und nicht immer erfolgreich waren, so griff ich zu einem anderen leicht anzuwendenden und auszuführenden und in seiner Wirkung unfehlbaren Mittel. Es besteht aus Pillen von nachstehender Fomposition: R. Tartarl stibiati subtilissime pulverisati
Gpii tebaici ana dr. 14,
Gum. Fes. Asaefoetidae gr. X.
H pilulac No. 66. D. S. ö
Jungen Leuten von 12 bis 20 Jahren wird eine Pille in
Wasser ober Wein, älteren werden anderthalb oder zwei gege— ben; es wird ein wenig Rothwein nachgetrunken, Ich habe in meiner Praxis die Erfahrung gemacht, daß diese
*
Atzenei nicht nur bei solchen, die sich in der ersten Station der Cholera be— fanden, sondern auch bei denen, deren Glieder, Hände, Füße und Augenlieder schon die Todtenbleiche augenommen hatten, die günstigste Wirkung that. Die Kosten des genannten Mittels betragen nicht mehr als 4 Gulden (20 sge. Preuß. ), und man kann damit 40 Eholera-Kranke retten..“ Nachrichten vom 31. Oktober zufolge, hat die Cholera in dem ganzen Gouvernement von Tauris völlig aufgehört. Die Behörde hat zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß seit dem 4. Oktober kein einziger verdächtiger Fall mehr vorgekommen ist. 8 . r 6 t n (Fortsetzung. ) — Schneller, als wir es gehofft, wird uns die Gelegenheit, in un⸗ seren Berichten fortzufahren, und zwar nicht durch die Fortsetzung der bisher beurtheilten Petersburger Mittheilungen, die wir, noch
erwarten, sondern durch Line an unserem Orte selbst eben erschienene
Schrift unter dem Titel: ö ö . „Dle Frage uͤber Kontagiositaͤt oder Nicht⸗Kontagiositaͤt der Asÿa⸗ tischen Cholera, wissenschaftlich eroͤrtert von ür. A. W. von
Stosch, Leibarzt Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Kronprinzessin von
Preußen, Ritter u. s. w.“ Wenn die hier erörterte Frage in den meisten Werken uber Epide⸗ mieen nur beilaͤufig vorkommt, wenn ihre Beantwortung mit went— gen kategorischen Worten angegeben oder selbst in den seltenen zweifelhaften Fallen, ohne großen Werth darauf zu legen, als un⸗ entschieden hingestellt wird, so ist durch ein sonderbares Zusammen⸗ wirken von Umstäͤnden bei der Cholera gerade sie zur Hauptsache geworden, und es will uns beduͤnken, als ob gar viele unserer ge⸗ feiertsten Aerzte nur darum uͤber die Cholera uberhaupt schweigen, weil sie über jene nicht reden wollen. Die Sache der Wissenschaft darf nie zu einer persßnlichen gemacht werden, und einen Irrthum nicht eingestehen wollen, weil man dadurch dessen Wahrheit zu ver⸗ theidigen hofft, heißt die Augen schließen, um nicht gesehen zu wer— den. Bedenkt man aber uͤberdies die große Wichtigkeit, welche die Bejahung oder Verneinung jener Frage fuͤr den Staat hat, eine Wichtigkeit, welche eben jenen schweigenden Herren am wenigsten unbekannt seyn durfte, so muß es von desto größerem Interesse seyn, einem als Arzt wie als Schriftsteller geachteten Manne in feiner Entwickelung dieses Gegenstandes zu folgen. Diese ist nun, ganz wie es der Titel verspricht, wissenschaftlich gelei⸗ tet. Richt nach aͤußerlichen Thatsachen der erscheinenden Ver⸗ breitung will der Verfasser den Streit schlichten, da sonst beide Par⸗ teien ihre Erfahrungen mit gleichem Rechte, mit gleicher Hartnaͤckig⸗ leit geltend machen, sondern das Feststellen des pathologischen Ver⸗ hältniffes der Cholera zu den anderen kontagidsem Krankheiten, die Beßimmung ihres nosologischen Standpunktes überhaupt sollen die Rats der ganzen Untersuchung seyn. Hierdurch ist jeder Persoͤn⸗ lichkeit der Weg versperrt, denn nicht weil der Verfasser die Ver⸗ breitung durch Ansteckung mit Augen gesehen oder die Nichtanstek⸗ kung durch Versuche erprobt, bestaͤtigt oder laͤugnet er sie, sondern er entwickelt feine Ansicht über die Natur der Krankheit, unp sich dann auf die bekannten und anerkannten Gesetze der Pathologie be rufend, fuͤhrt er die Beantwortung der sich gestellten Aufgabe auf dem gebahnten Wege der Erkenntnisse uͤber das Zustandekommen und Verbreiten der Kontagion leicht herbei. Ist nun jene Ansicht, welche nicht als ein vereinzeltes Dogma hingestellt und so auf den Werth einer Hypothese reduzirt wird, sondern durch alle Huͤlfsmittel der patho⸗ logischen Anglogie und Semiotik eine große Reaglitaͤt gewinnt, wahr, so muͤsnd auch ihre Folgerungen sich bestaͤtigen, und die all⸗ gemeine Anerkennung der hier aufgestellten Saͤtze duͤrfte dem noch bedrohten Theile Europas viele Opfer ersparen, welche die Regie⸗ ö bis jetzt der Abhaltung jener Seuche vergeblich gebracht
àaben.
Die Details der Erörterung der Ansteckungsfrage in vorliegen⸗ der Schrift den Maͤnnern von Fach empfehlend, geben wir hier die Saͤtze, in welche der Verfasser die Resultate seiner Untersuchung zu⸗= sammenfaßt, im Auszuge;
f Die Asiatische Cholera ist eine epidemische Krankheit, Sie hat wahrscheinlich ihren Ursprung in einem gestoͤrten Verhaͤltniß des, die Gefundheit des Menschen bedingenden, tellurischen und atmo⸗ fphaͤrischen Prinzips, daher sie nicht einmal miasmatisch zu nennen ist, weil sie vielleicht gar keinen positiven Krankheitsstoff voraussetzt, sondern ein rein negatives Krankheitsprinzip. .
2) Die genannte kosmische Bedingung fur das Entstehen der Seuche entwickelt sich an jedem Orte freithaͤtig, nicht plotzlich, son⸗ dern nach und nach;? bald mehr, bald weniger intensiv: daher die Vorboten der eigentlichen Epidemie, daher die Uebergangsformen, daher der Umstand, daß der Ausbruch nie durch einen Erkrankungs⸗, sondern nur durch einen Todesfall bezeichnet wird; Todes faͤlle aber entstehen erst, wenn der epidemische Heerd einen gewissen Grad von Intensitaͤt erreicht hat
3) Die Cholera verbreitet sich demnach nicht durch Verschlep⸗= pung von Ort zu Ort, die dafuͤr oft angegebenen Gruͤnde beruhen meist auf irrthuüͤmlichen Thatsachen oder sind Scheingründe.
Die Cholera bietet nicht die geringste Analogie mit den ei⸗ gentlichen kontagiosen Krankheiten; alle charakterisirende Kennzei⸗ chen letzterer fehlen ihr.
5 Eine Analogie mit den miasmatisch⸗-kontagibsen Krankhei⸗ ten ist ebenfalls nicht vorhanden.
6) Sie gehort in die Nerven-Krankheiten und hat als solche eine eigenthuͤmliche Kontagiositaͤt, welche aber nur uneigentlich so genannt werden kann, da die Uebertragungsart nur durch sinnlichen oder psychischen Eindruck vermittelt wird (wie z. B. das Gaͤhnen).
7) Alle in dem epidemischen Heerde der Cholerg lebende Men- schen werden nach ihrer Constitution mehr oder weniger von ihr er⸗ griffen, empfangen daher die Opportunitaͤt zur Krankheit, die dann durch jeden nachtheiligen Einfluß wirklich zu Stande kommen kann.
83) Die Vermeidung dieser nachtheiligen Einfluͤsse sichert am besten gegen die Krankheit. . .
9) Ist diese selbst entstanden, so laͤßt sie sich durch zweckmaͤßige Mittel in den meisten Fallen wieder unterdrücken.
Zum Schlusse faͤgt der Verfasser, als Folgerung seiner Ansicht, Folgendes hinzu
6 Alle und jede Sperre ist unnuͤtz, darum aber auch zugleich in deppelter Beziehung schaͤdlich, erstens weil sie viel. Menschen erfordert, zweitens well sie den Staats⸗Schatz durch die positiven Ausgaben und durch den gehemmten Verkehr erschdbpft.
) Die Lokalsperren leisten, statt die Krankheit abzuhalten, ihr den besten Berschub.
3) Die Maaßregeln der Regierung gegen die Cholera muͤsc lediglich auf den Schutz der Individuen gerichtet seyn, und di kann auf dreierlei Weise geschehen. .
) Hadurch, daß alles die Gemüther Aufregende vermiczen wird die populären Schriften mit den uͤbertriebenen Schilderung
der Krankheit müssen demnach streng verboten und nur g
nöthigen Vorsichts Maaßregeln gegen das Erkranken allgemess
bekannt gemacht werden. h .
b) Dadurch, daß man die aͤrmere Klasse in den Stand sehzt, jen ForsichtsMaaßregeln zu ergreifen, daß man ihr geraͤum Wohnung, gesunde Nahrung, warme Bekleidung verschafft.
H Badurch, daß man die unbemittelte Klasse mit den ersten 3 chen der Krankheit und mit den ersten Huͤlfsseistungen bekam macht und dafür sorgt, daß das in Bereitschaft sey.
—
Bekanntmachung.
Die von dem hiesigen Kunsthändler L. D. Jacobtz (unt den Linden Nr. 35.) unter den Z0sten v. Mts. vorläufig, zu Besten der Armen, angekündigte öffentliche Aus st el lun seiner zu verloosenden bedeutenden Sammlung von Kunstgegn fänden beginnt Sonntag den 11ten d. Mts. um 11 Uhr unn wird drei hintereinanderfolgende Wochen hindurch, Sonntas von 11 bis 2 Uhr, Montag, Dienstag und Mittwoch 20 von 11 bis 3 Uhr fortzesetzt. Der Eintrittspreis beträgt 5 Sy] für die Person, und ist dessen Betrag unverkürzt als Beit zur Anschaffung von Feuerungs-Material für die gesammts Armen unseter Hauptstadt gewidmet. Zur Besorgung des En nahme-⸗Geschäfts bei dieser Ausstellung haben die Herren M glieder der 12ten und 13ten Armen-Kommission mit danken werther Bereitwilligkeit sich vereinigt.
Berlin, den 7. Dezember 1831.
Die Armen -Direction.
Berliner Bör s é. Den 8. Dezember 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Lours- zettel. (rere. Cour
; 64 r , e,,
84 393
1006 100
100 S8
8
rr, D
Os ipr. PHlendhbrꝭ. — bomm. Pfandbæ. 1057 Kur- u. Neum. do. 1057 Schlesische do. 1606 RkSt. C d. K. u. N. — I. G ch. d. K- u. N.
Si. Schuld - Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. X Pr. Engl. Obl. 30 Kurin. Oh In. . C. RNmk. Int. Sch. dt. Berl. Gtadt-OhI. Königsbe. do.
Elbinger do.
PDanz. do. in Th. VWuestpr. Pfandb. Gi ossh⁊x. Pos. do.
1
Wechsel
C T·
Holl. vollw. Duk. Neue dito. Friedrichsd'or.
Disconto
16
C —
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz
1 . — Amsterdam. dito . Hamburg .. dito 4 London..
Augsburg....
Breslau
fehr Petershurg BN. ... .... Wᷣarschau .
Auswärtige Bors an. Amsterdam, 3. Dezember. Rieder. virkl. Schwul 49. Kanz- Bisiets 15. 6proc. Anl. ). 42 Mill. SJ. Cesterr. Spree. Metall. 85. Russ. (von 183 Neap. Falc. I34. Span. perp. 47.
Hamburg, 6. Dezemher. Oesterr. 5proc. Metall. Soz. 4proë. bz. Bank- Actien 9 Russ. Engl. Aul. 983. Russ. Anl. ö Gert. 874. Poln. 11 Dan. 621. Warschau. 4 Dezember. Pfandhriese 86 FI. Partial-Obligationen 348 FI. sign. 1793 — 181 FI.
Ruas. I
Wien, 3. Dezember. proc. Metall. S7. 4proc. 78. Part. Oblig. 1291.
Bin Actien 1164. .
Königliche Schau spiele.
Freitag, 9. Dez. Im Opernhause: Zum erstenmale: umgeworfenen Wagen, komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von C. Blum. Musik von Boheldi Hierauf: Das Schweizer⸗-Milchmädchen, Ballet in 2 Abtheiln gen. (Dlle. Therese und Fanny Elsler werden hierin tanzen
Sonnabend, 10. Dez. Im Opernhause: Hamlet, Pm von Dänemark, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespen
Im Schauspielhause: 1) Le Boa. 2) La famille Riqu bour. 3) Coral. Dans la seconde piege Mr. Closel re plira le roöle de kiquebourg, dans la roisième celui de I ton, et Mad. Robert St. Romain celui de Coraly. .
Sonntag, 11. Dez. Im Opernhause: Die Vestalin, gin Oper in 3 Albtheilungen, mit Ballets. Musik von Spont (Mad. Fischer: Julia. Dlle. Therese und Fanny Elsler wen im ersten und im dritten Akte dieser Oper tanzen.)
Königstädtisches Theater.
Freitag, 9. Dez. Der Staatsgefangene, Posse in 2 Ill von Theodor Hell. Hierauf: Graf Schelle, Posse in 3 Ali von L. Angely. ĩ ö
NEnksSTE BceRkSEN-NACHRICHLTEM.
Paris, 2. Dez. 5proc. Rente pr. compt. 96, cour. 9h. 25. Zproc. pr. compt. 69. 80. sin Cour, 69. 95. 5) Neap. pr. compt. 82. 20. sin cour. 80. conp. détaché. 5p Span. perp. 58. *
Frankfurt a. M., 5. Dez. Desterr. 5proc. Metall. S6. 4proc. 7734. 773. 2Iproc. 453. proc. 203. B. Ba glctien 1376. 1373. Partial-⸗Obl. 12381. 1277. Loose zu 100 1771. G. Poln. Loose 573. B.
Redacteur John. Mitredaeteur Cottel. — m Gedruckt bel A. WB. Hayn.
ö . ö 3. . . 1. . (.
hierzu nöͤthige 2 stes rr,
iwei Kommisstonen zur Prüfum von örtlichem Interesse gewählt. — Der Handels-Minister legte sodann zwei von der Deputirten-Kammer bereits angenom—
Vertheslung des Reserve-Fonds stattete denselben ab und stimmte für die Annahme des Entwur— ; 2 8 , dg e, n , werner . x.
fes. — Am Schlusse der Sitzung wurden noch die 5 Gesetz⸗ Ent⸗
SFortsetzung der Berathungen über das Strafgesetzbuch. z Versammlung war Tages zuvor bei dem 18ten Artikel stehen ge—⸗
lebenslängliche Zwangsarbeit, sondern auch
) 54 . ; im Jahre 18322 die
fessors Mittermaler aber
Kraͤften stand, um demselben ein Ziel zu setzen.
nicht daran Schuld.
—— — * * 2 36
1 5) 14 4 2. ö
. — &. * rer mr , r , rm wee. —
— —
=
Amtliche K reonik
Nachrichten. des Tages.
Des Königs Majestät haben den Assessor drich Reuter zum Regierungsrath ne geruht. ) —̃ ö Des Königs Majestät haben den bisherigen außerordent— lichen rofessor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Bonn, Prosektor r. Weber, zum ordentlichen Professor in der gedachten Fakultät zu ernennen geruht.
Angekommen: Der Kaiserlich Oesterreichische Kabinets— Courier Schiller, von Wien.
Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Ossipow, als Courier von Moskau kommend, über den Haag nach Haris.
sS8⸗Nachrichten. 1 6 r e n ch.
Pairs-Kammer. Sitzung vom 1. Dez. Nachdem
in dieser Sitzung die Aufnahme und Vereidigung des neu er—
nannten Pairs, Grafen Perrégaux, erfolgt, ernannte der Prä⸗ ü . . * 6 3 . . 52 sident, mit der Zustimmung der Kammer, zwei Kommissionen
zur Prüfung der beiden Hesetz-Entwürfe wegen der Pensionnairs
der ehemaligen Civil-Liste und wegen des Kredits der 500,000 Fre. für die fremden Auswanderer. Gleichmäßig wurden noch ig verschiedener Gesetz-Entwürfe
mene Gesetze vor, wodurch die Departements des Aveyron und der oberen Vienne zur Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer für den Straßenbau ermächtigt werden sollen. — An der Tagesordnung war jetzt der Bericht über das Gesetz wegen der Bank; der Graf Mollien
e würfe von örtlichem Interesse, worüber der Marquis v. Catelan und der Graf von la Villegontier am 29sten v. M. berichtet hat⸗ ten, einstimmig und ohne irgend eine Debatte angenommen. Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 1. Dezember. Die dahin geändert werden sollte, daß nicht bloß die l die lebens längliche Festungsstrafe die bürgerliche Todes-Erklätung nach sich ziehen solle. Dieser letzteren Bestimmung widersetzte sich Hr. v. Vati— mesnil, als einer überflüssigen Strenge, die allmälig aus dem Straf-Koder gänzlich verschtomden müsse. Hr. Taisilandier unterstüttzte diese Ansicht und berief sich dabei auf das Beispiel Baierns, wo bei der Entwerfung eines neuen Straf-Gesetzbuches die bürgerliche Todes-Erklärung aufangs eben— werden sollen, auf den Antrag des Pro— als eine mit der Milderung der Sitten unverträgliche Strase verworfen worden sey. Hr. Ré allier⸗ Dumas wies darauf hin, daß, wenn der bürgerliche Tod nicht die Folge der lebensläuglichen Festungsstrafe wäce, man noch ein neues Gesetz würde erlassen müssen, zu bestimmen, auf
D
blieben, der
Hhols(ß ol 164 voslßekwpagalter velbe halten
falls hahe
11 1
welche Weise die Güter solcher Gefangenen administrirt werden sopillten.
Nachdem noch die Herren v. Rumillyh und Parant
für und Hr. Merlin wider die Beibehaltung der bürgerlichen Todes-⸗-Erklärung gesprochen hatten, wurde das Amendement des Hrn. v.
Vatimesnil verworfen, dagegen aber ein anderes des Hrn. Parant folgenden Juhalts angenommen: „Doch ist die Regierung befugt, dem zur Deportation oder zur lebenslänzlichen
seiner bürgerlichen Rechte zu gestatten.“
des Strafgesetzbuches wurden alsdann in folgender Weise geän—
dert: „Art. 17. Die zur Festungsstrafe Verurtheilten wer⸗
den in irgend einer auf dem Kontinental-Gebiete des
des Festung, die der König mittelst einer Ver— eingesperrt; sie können, den po—
gelegenen ordnung näher bestimmt, nt din m eren o
lizeilichen Reglements gemäß,
wie auch außerhalb befindlichen Personen kommuniziren. Art.
2. Die Festungestrafe auf Zeit darf nicht geringer als 5 und nicht höher als 20 Jahre seyn.“ Der 67ste Artikel des Straf— gesetzbnuches wurde bloß dahin geändert, daß für junge Leute un— ter 1tz Jahren, insofern sie mit Ueberlegung gehandelt,
benslängliche Festungsstrafe in eine 10 — 20jährige Zuchthaus— strafe verwandelt werden solle. Nachdem noch in einigen ande—
ren Artikeln des Strafgesetzbuches, in denen bisher die Strafen
der Deportation und des Prangers fizurirten, diese resp. durch lebenslänaliche oder mehrjährige Festungsstrafe und durch die bür— gerliche Degradation ersetzt worden, unterbrach der Finanz—
J Minister die Diskussion wegen einer amtlichen Mittheilung.
„Wir kommen“, so hob er an, „um von Ihnen, m. H, Die Autorisation zur provisorischen Forterhebung der Steuern fuͤr das erste Quartal des kuͤnftigen Jahres zu verlangen. (Laute und an⸗ haltende Unterbrechung,. Innig durchdrungen von den Nachthei⸗ len des Provisoriums, haben wir Alles gethan, was in unseren J Sie werden sich erinnern, daß das Budget von 1832 gleich nach der Erdffnung der diesjaͤhrigen Session vorgelegt wurde, Wenn die Pruͤfung dessel⸗ ben sich vis heute verzögert hat, so ist mindestens die Regierung Die Nothwendigkeit allein kann das Provi⸗ sorium rechtfertigen; diese Nothwendigkeit aber ist vorhanden. Ge⸗ wisse Ausgaben des kuͤnftigen Jahres muͤssen schon im Laufe dieses Monates regulirt werden: eben so lauft mit dem 1. Januar unsere Ermaͤchtigung ur Forterhebung der Steuern ab. Es leuchtet ein, daß bis dahin das Budget von beiden Kammern nicht votirt seyn
er, ern en emen .
. Ludwig Frie⸗ Allergnädigst zu ernennen
überflässige Strafe, die bei dem Pübtikum r
; 2 . . Ce ssnnasfrafe Rernrtl a , ,. . en Lyon reichen nur bis zum 29. Nov. Festungsstrafe Verurtheilten die Ausübung aller oder eines Theils Ltzzon reh ht bie nm ö
Die Artikel 17 und 20
die le⸗
e ᷣ / — —
Sonnaben
ben ien B ezemnh
kann, und die Pflicht gebietet uns daher, bis zum . April durch die Forderung eines provisorischen Kredits zu er—⸗ setzen. Fuͤr die Einnahme sollen die Bestimmungen des Budgets
Grun dsteuer, die nur fuͤr 1 Fahr bewilligt worden waren, zur Nerm dienen. Was den von uns verlangten Kredit betrifft, so belaͤuft sich derselbe fuͤr alle gewöhnliche und außerordentliche Ausgaben des naͤchsten Quartals auf tz wr Millionen Fr. Wir bitten Sie, hieraus nicht zu schließen, daß sonach die Gesammt-Ausgabe fuͤr das naͤchste Jahr 1440 Millionen betragen werde, denn die Ausga— ben in jedem Quartale bleiben sich nicht gleich; so kostet z. B. die Verzinsung der 3procent. Rente im Monate Maͤrz allein uͤber 80 Millionen. Im Uebrigen kann ja ein provisorischer Kredit die Ver— waltung nie zu einem Mißbrauche berechtigen. Wir schlagen Ih— nen vor, zu erklaͤren, daß die Minister gehalten seyn sollen, sich in— nerhalb der Graͤnzen des fuͤr 1832 angelegten Budgets zu verschließen. Unseren Kredit in Schatzkammerschei len wuͤnschen wir bis auf 250 Mill. erhoht zu sehen. Dieser Betrag ist uns bet der Lage des Schatzes durchaus nothwendig, Wir ergreifen uͤbrigens diese Gelegenheit, um. Ihnen uͤber den Zustand unserer Finanzen die befriedigendsten Zusicherungen zu geben Die Erhebung der direkten Steuern hat, ungeachtet des Widerstandes, den sie an manchen Orten gefunden, keine wesentliche Zogerung erlitten, und was die indirekten Steuern betrifft, so laͤßt uns Alles fuͤr die zweite Halfte dieses Jahres einen Ueberschuß uͤber die Abschaͤtungen des Budgets erwarten. Gestaͤrkt durch das allgemeine Vertrauen, gewinnt der öffentliche Kredit taͤg— lich eine groͤsere Ausdehnung, und die Landes⸗Valuten werden un— ter Bedingungen, von denen man bisher noch kein Beispiel hatte, negociirt. Diese gluͤcklichen Resultate sind die Frucht des zwischen den großen Staatsgewalten bestehenden Einverstaͤndnisses. Durch die Mitwirkung, die Sie, m. H., der Regierung geliehen haben,
sind Sie eben so sehr den Finanzen foͤrderlich gewesen, als Sie
die oͤffentliche Ruhe und Ordnung gesichert haben.“
Der Minister theilte hierauf noch den Gesetz-Entwurf selbst mit, der sosort an die Bureaus verwiesen wurde. — Die Bera— thung über das Straf-Gesetzbuch wurde jetzt wieder aufgenom— men. Eine lebhaste Debatte wurde durch die von der Kommis— sion bei dem 22sten Artikel in Vorschlag gebrachte Aenderung her— beigeführt. Es soll danach den AÄssisenhöfen in Fällen, wo ein
urtheilten zu verfügen. Réal verwarfen die Ausstellung als eine grausame und völlig — e. ei i m nur ein Gefühl des Zorns oder des Mitleids für den Missethäter errege.
nichts Uebles nachsagen lasse; es gehe den teuern, die ebenfalls von allen Seiten angefochten würden, doch aber, wie die Strafen, zur Erhaltung des Staats unumgänglich nöthig wären; wo von der praktischen Gesetzgebung die Rede sey, da dürfe man sich nicht mit eitlen Theorieen beschäftigen, sondern müsse vor Allem das In— teresse der Gesellschaft berüicksichtißen; man solle ja nicht verges⸗ sen, daß durch den der Berathung vorliegenden Gesetz Entwurf der Stras-Kodex ohnehin bedeutend gemildert werde; eine über— triebene Nachsicht könnte leicht die schädlichsten Folgen haben. Ziemlich in derselben Weise äußerte sich Hr. Du pin d. Aelt. ; wenn, bemerkte er, der Richter es mit einem Manne zu thun habe, von dem seine innere Ueberzeugung ihm sage, daß demsel— ben noch ein Rest von Schamgefühl beiwohne, so werde er oh— nehin die öffentliche Ausstellung nicht gegen ihn verfügen. Die Versammlung erkläcte sich hierauf für die Beibehaltang dieser Strafe, entschied sich jedoch zugleich, nach dem Antrage des Herrn Vatout, dafür, daß die Ausstellung auf Minorenne und 70iährige Greise nicht anwendbar seyn solle. Der Vorschlag,
damit, wie mit
auch die Weiber davon auszunehmen, wurde verworfen. Dagegen
soll die Ausstellung solcher Offißianten stattfinden dürfen, die sich durch Bestechun gen zu irgend einer amtlichen Handlung, wenn diese auch an sich erlaubt wäre, haben bewegen lassen. Nach⸗ dem noch einige andere minder erhebliche Bestimmungen ange— nommen worden, wurde die Fortsetzung der Berathung bis auf
den folgenden Tag ausgesetzt.
Paris, 2. Dez. Die Nachrichten des Moniteur aus
ie „Die Stadt“, so schreibt
der Präfekt unter diesem Datum, „ist ruhig, die Fabrikanten s
haben ihre Längen wieder geöffnet, die Arbeiter sind zu ihrer Ar⸗ beit zurtickgekehrt, in den Theatern wird seit zwei Tagen wieder
n,. gespielt; Jeder geht seinen Geschäften nach.“ „Die Lyoner“,
fügt der Moniteur hinzu, „sehen mit einer von allen Klassen der Einwohner getheilten Ungeduld dem Einzuge des Prinzen entgegen, wovon wir unfehlbar bald Kunde erhalten müssen.“ — Der Précurseur de Lyon meldet unterm 29. Nov.: „Zwei Werkmeister sind, wie man versichert, gestern nach Paris gereist, um der Regierung diejenige speziellere Auskunft über den wahren Stand der Dinge zu geben, die
Auch heißt es, Hr. Périer habe einen seiner Privat⸗Freunde (Hrn.
Lannier) mit dem confidentiellen Auftrage hierher gesandt, ihm über ihe zu beschützen, was ihnen Gefahr bringen könne.
die Personen und Thatsachen Bericht zu erstatten. Ein pani—⸗ scher Schrecken vor Brandstiftung herrschte auch heute wieder in der Stadt, mit eben so wenig Grund, als an den vorigen Ta⸗ gen; in ganz Lyon ist nun kein Kellerloch und keine einzige Oeff⸗
nung in Mannshöhe mehr zu finden, die nicht sorgfältig ver—⸗
mauert wären. Die National-Garde ist wieder organisirt und
versteht, obgleich sie die Uniform noch nicht wieser angelegt hat,
doch den Dienst mit großer Thätigkeit; starke Patrouillen mar— schiren Tag und Nacht durch alle Stadtviertel.“ — Der Cour⸗ rier de l'Ain und die Gazette du Lyonnais melden aus Trevonx vom 2ssten: „Der Herzog von Orleans ist, von dem Kriegs-Minister begleitet, gestern Abend hier eingetroffen und im Hotel de l'Europe abgestiegen; mit ihm angekommene Telegraphen⸗ Beamten sind auf einen der Thürme des alten Schlosses postirt worden, um den Telegraphen von St. Bonnet zu beobachten; in der Nacht kamen mehrere Couriere an den Prinzen an; heute früh um 7 Uhr war er im Begriff, nach dem Lager des General Roguet abzugehen, und die Pferde waren bereits angespannt, als eine telegraphische Depesche ihn bestimmte, zu bleiben. Eine Lyo⸗ ner Deputation, Herrn Boisset, den Adjunkten des Maire, an der
den Mangel eines Budgets
. 2 x . 1 5 J . 169 von 1831, mit Hinweglgssung jedoch der 30 Zusatz Centimen zu der! ,
j n Herr von . schü ej 3 . ö ö ] - Schwadronen des Jag er — Regiment 36 3n
dem zu Gray sind unterweges.
Estaffette im Ministerium des Innern
ihr etwa noch mangeln möchte. Bürgern die Waffen in die Hand gegeben
Spitze, wurde in den Morgenstunden vor den Prinzen über die Unterredung, welcher auch der in der Nach verlautet nichts. Demnächst wurden die verschiedenen Behörden dem Prinzen und dem Kriegs⸗ Minister vorgestellt; Nachmittags machten beide dem General Saint-Geniez einen Besuch, den seine in Lyon empfan— genen Wunden an das Bett fesseln. Der General Rogue, welcher Mittags wieder nach seinem Lager abging, litß vorher folgenden Tages-Befehl an die National-Garden der Departements des Ain, der Isere, der der Saone und Loire anschlagen: „Ich begreife Unwillen, den Ihr über die unheilvolle Lyoner A empfindet; er gereicht Eurer Baterlandsliebe und En heit für die Ordnung und die Regierung zur Ehre; Euch ruhig, seyd aber stets gerüstet, die väterlichen A Regierung zu unterstützen; sie ist nicht ges r
dulden. Die Freunde der Ordnung und der Gesetze, die
ten, die wahren Franzosen werden nicht ohne Sch
(Gez.) Graf Roguet.“ — Durch einen anderen,
und 29ste Division gerichteten, Tagesbesehl befiehlt 3
ral dem im Loire-⸗ Departement kommandirenden Boudinhon, den Obersten des 49sten. Infanter
ments verhaften zu lassen, weil derselbe sich
men hat, ohne Auftrag als Parlamentair nach
gehen und dort wegen des Einrückens seines Regiments zu unterhandeln; bei dieser Gelegenheit hat er Proclamationen
assen z
oin⸗
Eotte
erlassen, welche die Interessen der Armee und des Königl. Dien— stes kompromittiren können. Der Oberst, der bis zur weiteren
Gefängniß von Mont⸗
kehrten Abends nach Trevonx
nach Limmonest, auf der Straße nach
Individuum zur Reklusion oder zur Zwangsarbeit verurtheilt den. Ein Theil der Krußpben se
wird, freistehen, eine 1stündige öffentliche Ausstellung des Ver-
Die Herren Salverte und Felix * S. esée Kommandant von Lyon, werden. Zahlt
der Sasne angekommen und
len. Der General Graf Morand, Platz Kommandant gon, ist nach dem Hauptquartier berufen worden;«
Rao ö, haben sich in i 1 sendet dre
Lyon ge sammelt. Besangon mit emem Bataillon
aun vom
Macht in Lyon einrücken, um all
me zu Unruhen ersticken zu können. von Bourg ist die Aufforderung ergang zu mobilisirenden Abtheilung beizutreten. Compagnie hat sich erboten, zu marsch pagnie von Macon hat den Herzog von
genfalls mit dem Heere gegen Lyon marschiren zu di Prinz hat dieses Anerbieten angenonmen, und 250 Mann der dortigen National-Garde sind mobil gemacht worden. ; Maire von Lyon, Herr Prunelle, ist am 28. Nov. dort ang kommen. — Das anhaltend trübe Wetter hat auch im
des heutigen Tages jede telegraphische Mittheilung ummöglic macht, und bis um 5 Uhr Nachmittags war
auch
Die Zahl der vom 2isten bis zum' Stadtlazareth gebrachten Verwundeten vom betrug nach amtlichen Angaben nur 237, wovor waren und 217 sich noch in Behandlung befanden.
Den Oppositions-Blätterr ge, an der Sane unter den Fenstern Hotels Herzog von Orleans und der Marschall Soult reise durch diese Stadt wohnten, gerufen: stern! Fort mit den Verordnungen!“
Der Präsldent des Minister-Raths hat gef liche Präfekten ein Rundschreiben erlassen, wori Belehrungen aufmerksam macht, welche für die Regierung den Lyoner Ereignissen hervorgegangen sehen; dieselbe hab— neuen Grund gefunden, von den Beamten die strengste W samkeit und unerschütterliche Festigkeit jetzt die erste Pflicht der Beamten. rung seyen den gegründeten Beschwerden si sich hörbar zu machen, daß ein Aufstand, stützen, nie gerechtfertigt werden kö3r:rudͤ. Atich die N müsse sich durch die Lyoner Vorfälle ü Bestimmung sey, nicht nur in den Friedens mit dem Gewehr im vornehmlich in der Stunde der Gefahr bereit der Behörden zu folgen. Denn der Gesetzgeder hahe,
welchen
ö In. ihrer Swurch⸗
zu verlangen; Mutl Unter der jetzigen
5e
das Besitzthum, den Gewerbfleiß und die 21m
Rt Me Reken n. . die Präfekten, den unter
seines Cirkulars ermahnt Herr Périer
ihnen stehenden Beamten dem Geiste dieses Rundschreibens an⸗ gemessene Verhaltungs-Befehle vorzuzeichnen
und von ihnen Gehorsam, Diensteifer und Besonnenheit zu verlangen, nament— keines der in ihre Hände gegebenen Mittel der Autori— tät unwirksam werden zu lassen.
Die neun Bureaus der Deputirten-Kammer haben gestern die auf eine gänzliche Aenderung des Wahl-Systems abzweckende Proposition des Herrn Berryer (S. das gestr. Bl. d. St. 3.) einstimmig verworfen. ö
Der Minister des öffentlichen Unterrichts hat an die Prä— fekten ein neues Rundschreiben erlassen, welches die Beförderung des Volks⸗Unterrichts zum Zwecke hat.
Gestern wurden vor dem hiesigen Assisenhofe die Verhand⸗ lungen in dem Diffamations⸗-Prozesse gegen den National und die Tribune beendigt. Der erste Zeuge, welcher in dieser Sitzung verhört wurde, war Herr Fondras, Chef der Abtheilung für all— gemeine Polizei im Ministerium des Innern; . er erklärte, daß er am 14. Juli, da das Gerücht von Anwerbnug der Arheiter das
lich aber