w , , .
86 r g
173 seldorf eben eingegangenen ansehnlichen Beitrag von 150) Rthlr. hiermit oͤffentlich bekannt. Es ist dies ein neuer, die edlen Geber hochehrender Beweis einer durch keine Orts-Entfernung in ihrer hülfreichen Wirksamkelt gehemmten, alle Glieder desselben theuren Vaterlandes zu einer Familie verbindenden, großartigen Liebe. Außer
Abtheilungen. Hierauf: Der Platzregen as Eheprokurator, du matisiete Anekdote in 2 Abtheilungen. Montag, 12. Dez. Im Schauspielhause: Torquato Tass
s
Schauspiel in 5 Abtheilungen.
hat überreichen lassen, ist ein wahres Kunstwerk. Er ist 144 Fuß hoch, von einem Silberwerth von 200 Rthlr. und in Berlin nach einer Zeichnung des Herrn Geh. Ober-Bauraths Schinkel gearbeitet. Der untere Fuß ist durch einen Kranz von Eichen⸗
Allgemeine
laub mit dem Mitteistück verbunden, an dessen Ende drei tragen.
Adler den eigentlichen Pokal Ih Das eine Fiellt Aeskulap dar, dem eine zur rechten Seite befindlich knieende Figur zu danken, eine halb aufgerichtete zur linken abe ihn zurücksuhalten scheint. Das andere Medaillon enthält di Inschrift: „Dem Doctor Ernst Barchewitz, dem zur Zeit der Noth, widmet dankdar ein Andenken die Kaufmann schaft zu Danzig.“ .
K* *. *.
C hole rg.
In der Residenzstadt Berlin waren erkr. genes. gestorb. Be bis zum 8. Dez. Mittags 223 816 1405 Hinzugek. bis zum 9. Dez. Mittags = = =
oberen Ihn zieren 2 Medaillons von außererdentlicher Kunst und Schönheit.
uner⸗ schrockenen und unverdrossenen Bekämpfer der Cholera, geprüft
die sen sind uns von Sr. Exc. dem Herrn Ober⸗ Praͤsidenten v. Vincke uͤbersendet . e worunter 8 Rthlr. von den wohlthaͤtigen r Gebern ausdrücklich fuͤr Cholera-Kranke e zu Berlin bestimmt sind. Noch sind eingangen von —r. Wittwe oder Waise in Osterode und durch den Koͤnigl. Oberst Huͤlsen, von H. D. G. in Bur— 4 .
1506 Rthlr. — Sgr. — Pf.
19
.
Um den Absichten dieser Gaben der Milde auf das gewissenhafteste zu entsprechen, lei⸗ ten wir diese nach den vorzugsweise hart betroffenen, noch immer schwer leidenden und der Huͤlfe ihrer Mitbuͤrger sehr be⸗— duͤrftigen Gegenden und haben daher heute abgesendet: () an das K. Ober⸗Praͤsidium
zu Koͤnigsberg in Pr
Bis zum 9. Dez. Mittags Summa 2223 816 1405 Hierunter sind vom Militair 35 18 17 In ihrer Wohnung wird 1 Person behandelt, in den H pitälern befinden sich 6. Regierung s-Bezirk Köslin. In Lauenburg hat die Cholera vollkommen aufgehört. In Königsberg waren erkrankt genesen gestorben Best. bis zum 30. November 2188 837 1310 Hinzugek. am 1. Dezember 3 8 1 0.
19. . ⸗ 10 9
* Dö⸗
mit namentlicher Empfehlung der Stadt Lyk zu einer Empfang— nahme von 50 Rthlre, so wie der Stadt Osterode,
2) an die Koͤnigl. Regierung zu Mmörsrnwerrrrre 2239 mit namentlicher Empfehlung der Stadt Bischofswerder zur Em— pfangnahme von 30 Rthlr.
3) an das K. Ober⸗Praͤsidium J 200
4) an das K. Ober⸗Praͤsidium
Stetti 3
GSumma 2191 855 1314 In Tilsit sind erkrankt genesen gestorben Bestand. bis zum 1. Dez. 398 180 218 ⸗ Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: . Regterungs-Bezirk Gumbinnen. Kreis Johannisburg, in der Stadt Arys am 27. Kreis Löͤtzen, in Bogatzko am 1. Dezember.
— nn
In Hamburg sind vom 6ten zum 7ten Qerkrankt, 5 gene— sen und 1 gestorben.
In Sunderland sind am 29. Nov. 12 Personen erkrankt, 5 genesen und 7 gestorben und am 30. Nov. 13 erkrankt, 3 ge— nesen und 4 gestorben. Seit dem Ausbruch der Cholera (26. Oktober) bis zum 30. November sind daselbst jetzt im Ganzen 319g Personen erkrankt und 97 gestorben. Ein im Courier ent— haltenes Schreiben aus Neweastle beklagt sich aber darüber, daß man allen diesen offiziellen Angaben wenig Glauben schenken könne, indem noch immer in vielen Fällen die Krankheit ver— heimlicht würde. Dasselbe Schreiben stellt, um die Heftigkeit der Krankheit in Sunderland darzuthun, einen Vergleich mit dem Sierblichkeits⸗Verhältnisse in Altona an, wo bis zum 18. Nop nur 15 Personen gestorben wären, obgleich die Stadt 30 — 40,000 Einwohner zähle. ;
ö. Bekanntmachung. Mit sehr freudigen und dankvollen Empfindungen machen wir den zu unseren Sammlungen von der Koͤnigl. Regierung zu Duͤs—
5) an das K. Ober⸗Peaͤsidium von Schlesien, fuͤr den Regier. Bezirk Oppeln ö / Den beiden Schutz ⸗Kommissionen
von Berlin, der 58sten und der Igsten, haben wir jeder 50 Rthlr. 10090 ⸗
nahm, .
überwiesen, worin die oben erwahnten 8 Rthlr. mitbegriffen, uͤberhaupt Es bleiben im Bestande
Berlin, den 23 November 1831. 3m Namen des Vereins zur Erleichterung der h die Cl
entstandenen Noth in den oͤstlichen Provinzen Preußens; v. Auerswald. v. Boyen. Fraͤnkel. Friese. Koͤhler.
Muhr. Poselger. 16 gliche Schausptele.
KR 5 571 ö Sonnabend, 10. Dez. Im Opernhause:
1563 — — —
von von Shakespeare.
Wegen fortdauernder Unpäglichkeit des Im Schauspielhause: 1) Le Boa. baurg. 3) Coraly.
lon, et Mad. Robert Si. Romain celui de Coraly. Sonntag, 11. Dez in 3 Abtheilungen, l Fischer: Julia. im erste: in dritten Akte dieser Oper tanzen.) Im se: Richards Wanderleben, Lustspiel in
mit Ballets.
nuntm ach , t Das Hi t mmer ĩ Greiffenbergschen Kreise belegene Das in Hinterpommern, im Greiffenbergschen Kreise belegene, zur Bogislav Franz Ewald von Steinkellerschen erbschaftlichen Li— quidations-Masse gehoͤrige, auf 369036 Thl. 9 sar. gerichtlich abge—
vor un chts⸗ W . Kauflustige werden ju diesen Terminen mit dem Bemerken eingeladen, daß die Taxe und die Verkaufs-Bedingungen in unsrer Registratur eingesehen werden koͤnnen. Stettin, den 4. August 1851. Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht von Pommern.
. g von drei Kunst-Gegenstäaͤnden aus Perleiutter. Das hohe Finanz Ministerium hat auf Grund der Allerhoͤch— sten Kabinets-Ordre vom 2. Februar die Erlaubniß ertheilt, drei Kunst-Gegenstaͤnde von Perlemutter, in j einem großen Spiegel, einem Tische und Stuhle, und einem Toilett⸗-Tische, bestehend, ausspielen zu duͤrfen. Endezunterschri ein gerhrtes kunsliebendes Publikum hierauf chen, woruͤber die Berliner Jntelligenz-Blaͤtter und tungen mehreres sagen. Loose zu 2 Thl. nebst Plan und Zeichnnugen bei Unterzeichnetem zu haben. ; Berlin, den 1. December 1831. . r 1.
rar é bene Uufmer 2151 8
wan 1 . .
Literarische Anzeigen.
So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen (in Berlin dei E. S. Mittler, Stechbahn Nr. . ö. heßn Handlungen zu Posen, Gromberg u. Gnesen zu haben:
. . dr amg ti s cher Alm an a ch fuͤr das Jahr 1832.
Von F. A. von Kurlaͤnder. 22x Jahrgang. Mit 6 illum. Kupf. . 12m5. Eleg. gebunden. Preis 1 Thl. 20 sgr. Inhalt; Die Ehescheidung. Lustsp. in 3 Auf. Der un⸗
alücksvogel In 1 Aufz. Der Pflegesohn. In 1Außfz.
rstes und letztes Kapitel (Erste Abtheilung: Schduü
Klaäͤrchen. Zweite Abtheilung: Frau Klara)
Die dramatischen Leistungen des bekannten Verfassers genießen fortwährend den ungetheilten Beifall des Publikums und sind
e me , e n , e, 1.
8 fp]
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e 16 Fd d h . 466 246 auf allen guten Repertoiren zu finden. Die meisten derselben eignen sich zur Auffuͤhrung auf Privatbuͤhnen.
4 . ö
Katechismus der homdopathischen Diaͤtetik fuͤr
Kran ke. Zweite verb. Aufl. von G W. Groß, Velinp. in gr. 8 Pr 15 sgr. Dieses geschaͤtzte Werkchen erschien zuerst 1825; seitdem ward die merkwürdige Entdeckung der antipsorischen Heilstoffe gemacht, welche der hombopatischen Biat viel von ihrer vormaligen Strenge entzog. Der bekannte Hr. Groß hat diese Diaͤtetik nunmehr dem jetzigen Stande der Wissenschaft angepaßt und sie wesentlich ver⸗ bessert. In der traurigen Zeit der Cholera, die eine angemessene Diat hauptsaͤchlich erfordert, ist diese Diaͤtetik besonderer Auf— merksamkeit werth. Der wahre Ch ri st,
oder schriftgemaäͤße Darstellung der christlichen Glaubenslehre
nebst einer Deduction des goͤttlichen Ursprungs derselben, fuͤr
Leser aus den gebildeten Standen. Mit einem vollstaͤndigen
Sachregister von Friedrich Carl Ferdinand Hauschild, Ad—
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chen ꝛe. Velinp. gr. Svo. Preis 15 Thl. ;
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durch die Cholera
niht s dithst. e Sgr. 154
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*rh r. 2 Sgr. 16 Pf.
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Hrn. Devrient kann das Schauspiel: „Die Picolomimi“ heute nicht gegeben werden. 2) La famille Rique- — Dans la seèconde pièee Mr. Closel rem- plira le role de Kidquebourg, dans la troisième celui de Ton-
1. Dez. Im Opernhause: Die Vestalin, große Musik von Spontini. Dlle. Therese und Fanny Elsler werden
.
*
n ng, ü . ram m ds, , nen-.
In Potsdam: Die umgeworfenen
in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen.
Musik von Boh
und Fanny Elsler, vom K. K. Hof⸗-Theater am K zu Wien. König städtisches
9e ere?
Sonnabend, 10. Dez. Auf viele wiederholt: Seenisch-musikalische Abe theilungen. (Im Kostüm.)
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spiel in 1 kt. Hierauf: Der lustige Schuster, komische Oper - E 8 * * 2g 2 5 ö . * . 2 Akten; Mustk von Pär. Zum Schluß der Oper: Variation
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s r 191 , , w. über einen Walzer von
9 F 6 I) ) , ö 22 Den 9, Dezember 1831. J . Amtl. Fonds-
K UR dn
9 ö — r ä. =. , , 29 6 . St. Schuid-Sch. 4 1 94 1 93539 8G Ostpr. Efandbrꝭ. 1 . e mm. Pfandbr.
r- u. 1A Cum. do.
— S3 Or
1 21 115 NM Rz i. . -U. X.
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2. —
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* 3
. .
3 —— Börsen. Dezember.
, Hamburg, 7. Oesterr. 5proc. Metall. 859. 4proc. 77. 1140, pr. Jan. 1145. Russ. Engl. Anl. 933. Russ. Anl. llamb. Cert. S7 4, do. in Inscript. S4. Pün. 63. Eoln. 1 London. 2 Dezember.
* 222 2 r 36) Zproc. Cons. S335. Eras. 413. Kuss. 100.
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. Fra , , aus Lyon vom Orleans sich schon in einer dee Vorstädte befand.
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— — Frankf 1 1.
hoffte, es werde A1lles gut ausgehen, Frankfurt a. M., 6. Dez
r W., ez.
Partial⸗Obl.
— 1
Actien 1389. 1386. 1773. G. Poln. Loose 574. 57. Paris, 3. Dez. 5proct. Rente pr. C K yr nr. 6 1. 69. 8S0. sin C 70 cour. 96. 30. proc. pr. compt. 69. 80. Un Cour. 60. Neap. pr. compt. 79. 75. sin cour. 79. 90. perp. 58.
ampt. 96. 10.
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Die Frage über Contagiosität oder Nicht-Contagio— fitüt der Asiatischen Cholera, wissenschaftlich eroͤrtert durch Hr. Aug. Wilh. v. Stosch, Leibarzt Ihrer Königl. Hoheit der Kronprinjessin von Preußen. gr. Syo— geh. J sar⸗
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9
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Amtliche Nachrichten. J
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lientenant und erste Kommandant von Danzig, von Lossau, nach Danzig.
I Durchgereist: Der Königl. Niederländische Kabinets⸗-Cou⸗ üer Hooger, aus dem Haag kommend, nach St. Petersburg.
—
Zeitung s-Nachrichten. Au s land.
Ruß hand.
St. Petersburg, 30. Nop. Am 2Asten d. M. ist Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch Thronfolger mit Seinem Ge— solze in erwünschtem Wohlseyn von Moskau hierher zurückgekehrt.
Gestern um 17 Uhr nach Mitternacht vollendete in Zarskoje⸗ Selo, im alten Palaste, Ihre Durchlaucht die Gemahlin Seiner
Bank- Aetien pr. Da Kaiserl. Hoheit des hochseligen Cesarewitsch Konstantin, Fürstin
Ihre irdische Laufbahn. Schon seit einigen Jahren war Ihre Gesundheit sehr jerrüttet, und das allmälig zunehmende Uebel schloß mit einer langwierigen Krankheit.
Seine Majestät der Kaiser haben den General-Lieutenants Kablukoff II. und Baron Rennenkampf II., so wie dem General-Major Dannenberg III., die Insignien des St. Annen⸗Ordens 1ster Klasse mit der Kaiserlichen Krone, dem Ge⸗ neral-Major Tönner den St. Annen⸗-Orden 1ster Klasse und dem General-Major Schürmann J., so wie dem Geheimenrath Thomson, Dirigirenden der Kanjelet des Hof⸗Etats Sr. Kaiserl. Hoheit des hochseligen Cesarewitsch Konflantin, den St. Wla—
Jeannette Antonowna Lowicg,
Fimir-Orden 2ter Klasse zu verleihen und den Letzteren, auf seine
Oesterr. 5proc. Metall. 87 75 7 7 * . * ** 69 3 5 S735. 4proc. 783. J85. 21Iproc. 45. 1proc. 201. B. Bants
Bitte, mit einer jährlichen Pension von 9000 Rubel gänzlich ans dem Dienst zu entlassen geruht. . ö Durch Alierhöchstes Resiript an den bevollmächtigten Di—
sil vans⸗Vorsitzer der Fürstenthümer Moldau und Wallachei, Gene⸗
ral-ALAdjutanten Kössseleff, haben Se. Majestät demselben Ihre vollkommene Erkenntlichkeit dafür bezeugt, daß es ihm in Be— äehung auf die zum diesjährigen Unterhalt der Truppen in den Fürftenthümern angewiesene Summe durch Verminderung der glusgaben nicht nur möglich geworden ist, die zu obigem Zweck in Silistria ebenfalls bestimmt gewesene Summe von 674,992 Rub. 27 Kop. nicht requiriren zu dürfen, sondern auch noch aus den Einklinften der Fürstenthümer den Rest der denselben im Jahre 1828 vorgestreckten 100,900 Dukaten, im Betrag von 44,595 Dukaten, zurückzuzahlen. Der wirkliche Staatsrath Tanejeff ist an die Stelle des seines Dienstes entlassenen Senators Murawieff um Dirigenden der 1sten Kanzlei⸗Section Sr. Kaiserl. Majtstät und zum Staats⸗ Secretair, der Hofrath Skopin zum Vice⸗Gouverneur von Minst und der wirkliche Staatsrath Gajewski zum General⸗-Civil-Stabs⸗ arzt ernannt worden. Ein Allerhöchst bestätigtes Gutachten des Reichsraths ver⸗ ordnet, daß Polizei- und andere Beamte, welche nicht zu den söädtischen Behörden gehören, so wie deren Wittwen und Waisen, hre Pensionen und Unterstützungen eben so, wie die übrigen Civil? und Militair-Beamten, aus dem Reichsschatz, diejenigen Beamten dagegen, welche in den städtischen Behörden dienen, die ihrigen aus den Stadt-Einkünften beziehen sollen. In einem anderen Gutachten des Reichs⸗Rathes wird fest— gesetzt, daß freie Ackerbauern, welche ihren Pflichten gegen ihre vorigen Gutsherrschaften noch nicht Geniige geleisttt haben, nur nuit Einwilligung ihrer Gemeinde, ihrer Gutsherrschast und, in⸗ oocfern sie bei der Reichs-Leih-⸗Bank, bei der Pfandleihe des Er— Fürsorge verpsändet sind, mit Einwilligung derjenigen Behörde, welche sber sie ein Pfandrecht besitzt, in einen anderen steueryflichtigen Stand oder zur Kaufmannschaft übergehen dürfen. Die Ge⸗ Verpflichtungen, welche dem Ent— lassenen bei seinem Eintritt in den Stand der freien Ackerbauern auferlegt wurden, und die in den mit seiner früheren Grund herr⸗ schaft abgeschlossenen Kontrakten enthalten sind, insofern der Ent⸗ aaassene sich derselben noch nicht entledigt hat; dagegen überläßt der Austretende der Bauern-Gemeinde seinen gamen Antheil an Grundstücken. Der General-A Adjutant Graf Orloff ist am 24. Motkau wieder hier angelangt. . Obgleich nach den Reichsgesetzen nur derjenige, der Ruß⸗ lands Monarchen und dem Russischen Reiche dient, nebst seinmin Nachkommen die Vorrechte des Russischen Adels genießt, so sollen doch, einem Gutachten des Reichs⸗-Raths zufolge, auch ausländische Edelleute, zu denen die zu den Unterthanen fremder Staaten gehörenden Schlachtizen ebenfalls zu rechnen sind, sobald sie ihren Adel beweisen, nicht zu Körperstrafen verurtheilt wer⸗ den können. . l . Personen aus dem Kaufmannsstande, welche, ohne gedient ju haben, einen Rang erhalten, dürfen, einem Gutachten des Reichs⸗Raths zufolge, in Civil-Dienste treten, müsen jedoch vier Jahre lang in! Amte seyn, che ihnen der erste Klassenraung zu Theil wird. Bei nachherigen Beförderungen sind sie den übrigen Beamten gleich zu achten. ; . . Das Reglement für die bei Gatschina, zwischen Ingerburg und dem Mosinschen Thore, an der großen Straße von Zarskoje⸗ Selo, zu erbauende Invaliden Vorstadt ift von Sr. Maje tat bestätigt worden. Diese Vorstadt wird zum Gedächtniß an den hochsesigen Kaiser Paul Petrowitsch den Namen Pawlowsk er⸗ halten und ist für die ausgezeichnetsten Invaliden unter den Gardesol⸗ daten, welche Familie haben und nach ihrer Verabschiedung kein Unterkommen u ihrer Heimath finden können, zum Wohnert be⸗ siimmt. Die Häuser dieser Vorstadt werden so eingerichtet, daß in jedem zwei an s fen wohnen und daneben einen Gemüsegar⸗
d. M. von
Reürlsn, C nne eg
J ten
Dezember
1831.
*. Sar x m reer. / ö ; —
ten erhalten können. Lußerdem bekömmt jeder Invalide Land zur Viehweide und Heuernte und aus dem Kabinet 100 Rubel zur ersten häuslichen Einrichtung. Nach dem Tode eines Inva— liden erben dessen Kinder nur dessen bewegliches Vermögen; die Wittwen aber, welche minderjährige Kinder haben, bleiben so lange im Besstz ihres Antheils an dem unbeweglichen Nachlaß, bis deren Söhne in eine Militairschule eintreten und die Töchter das 16te Jahr erreichen. Sterben beide Eltein, so werden deren minderjährige Göhne sogleich in die Militair-Erziehungs-Anstalten aufgenommen, die Töchter aber bis zu ihrem 15ten Jahre auf Rech— nung der Krone in den wohlthätigen Anstalten zu Gatschina unter— gebracht; das ihnen zufallende bewegliche Vermögen wird veräu⸗ ßert und das dafür eingelöste Geld bis zu deren Volljährigkeit im Leihhause auf Interessen deponirt. Sind die hinterlassenen Wittwen und etwalgen erwachsenen Töchter verstorbener Invali— den nicht im Stande, sich ihren Unterhalt zu erwerden, so wer— den sie ebenfalls in die wohlthätigen Anstalten zu Gatschina auf— genommen. ;
In Kronstadt ist am 30. Okt. ein von der Cholera⸗Kom— mission begründetes temporaires WMaisenhaus für I30 Kinder, welche ihre Eltern durch die Cholern verloren haben, eröffnet worden; es waren bereits 12 Waisen darin aufgenommen.
In der Nacht vom 27sten auf den 23sten d. M. stand die Eisdecke der Newa still. Die Conmiunication mit der großen Geitt war völlig unterbrochen. Am 23sten Nachmittags begann man zuerst, über das Eis zu gehen.
Das Fournal de St. Petersbourg enthält folgende Nachricht über die erste Gründung der Diligencen zwischen St. Hetersburg und Moskau:
„Der Plan zur Einrichtung dieser Diligeneen war von Sr. Ezeellenz dem Grafen M. Worontzoff, im Einverstaͤndniß mit Sr. Ereellenz dem Hrn. v. Bulgakoff, entworfen und am 20. Mai 1820 Sr. Ezeellenz dem Ober-Post⸗Birektor Fuͤrsten A. Galitzn einge⸗ reicht wörden, um die Allerhöͤchste Genehmigung zu erhalten. Am 35. August desselben Jahres wurde der Geselsschaft ein zehnjaͤhriges Privilegium bewilligt. Sie waͤhlte die Mitglieder der Verwaltungs⸗ Kommifsion unter den Actionnairen und gab 75 Actien, eine jede zu 1000 Rub, aus. Die erste Diligence ging von St. Petersbueg nach Motzkau am 27. November und von Moskau nach St. Pe—⸗ tersburg am 1. Dezember 1820 ab. Der maͤtige Preis und die beaueme Reife Gelegenheit brachten die neue Einrich— tung bald in Ruf und bewiesen den Nutzen derselben. An⸗ faͤnglich gingen die Diligencen von St. Petersburg und Mos⸗ kau nur zweimal wöchentlich ah; spaͤter wurden die Abfer⸗ tigungen von Jahr ju Jahr Kae seer, und zuletzt erfolgten ste 3 Diese Unternehmung mußte natuͤrlich Nachahmer finden, aber im Allgemeinen waren dieselben nicht gluͤcklich. Die Unter— nehmer von Diligencen zwischen Moskau und Riasan konnten sich nicht halten; die Person, welche ein Privilegium zu Errich tung einer Diligence aüf der Straße nach Tulg erhalten hatte, kam gar nicht einmal damit zu Stande. Die erste Gesellschaft hinge gen organisirte im Jahre 1821 eine Diligenge nach Zarskoje⸗Selo und im Fahre 1828 eine dergleichen nach Reval; sowohl die eine als die dndere bestehen noch jetzt. Eine andere Gesellschaft etablirte im Jabre 1321 Diligeneen nach Riga; aber beim Ablauf ihres Pri⸗ vilegiums ließ sie ihr Unternehmen eingehen, welches nun von der ersten Gesellschaft fortgesetzt wurde, deren Diligencen nach Riga und bis an die Preußtsche Graͤnze, so wie zuruͤck, gehen. Der wohlwollende Schutz der Post-Verwaltung hat sehr viel zum gun⸗ stigen Erfolg der Gesellschaft beigetragen; uͤberdies verbesserte sich das Fuhrwerk von Jahr zu Jahre; im Jahre 1831 wurden die Preise herabgesetzt, und die Unternchmer ließen Wagen von einer neuen Form bauen, welche fuͤr die Reisenden bei weitem bequemer sind. Mit dieser Einrichtung der Diligencen ist eine andere nicht min⸗ der nuͤtzliche verbunden, wo man Transperte von allerlei schwe⸗ ren, umfangsreichen und fluͤssigen Gegenstaͤnden, die auf der Post nicht angenommen werden, und deren Versendung durch Fuhrleute manche ünannehmlichkeit veranlassen wurde, versichern kann. Diese Trantzporte finden vornehmlich zwischen St Petersburg und Mos⸗ sau siatt; jedoch uͤbernimmt man auch Besorgungen nach Nowgo—⸗ rod, Twer und anderen an der großen Straße gelegenen Orten, und im Sommer werden von beiden Hauptstaͤdten aus die Transporte nach der Rischnei⸗Nowgoro der Messe, nach Saratoff und zuruͤck befoͤrdert. Die⸗ fes Etablifsement hat seine Comtoirs zu St. Petersburg, Moskau und Riga, und auch an anderen Orten Abtheilungen derselben. Das Haupt⸗ Tontoir ist zu St. Petersburg, wo sich auch eine aus 5 Mitglie⸗ dern bestehende Verwaltungs-Kommistion befindet. Diese Trans- porte gewlhren den Vortheil der Puͤnktlichkeit und Sicherheit; man fann überdies die abzusendenden Gegenstaͤnde versichern, indem man von dem angegebenen Werth eine Praͤmie von ppCt. fuͤr den Ru⸗ bel bezahlt; die Gesellschaft hat ein Kapital von 50,000 Rubel als Resere? Fonds zur Bestreitung von Unfaͤllen deponirt. Außer Wagren und Sachen werden mit diesen Transporten auch Leute aus den niederen Standen befördert. Diese Transport-Einrichtung, welche im Jahre 1822 als Erganzung des Diligence⸗Comtoirs be⸗ gruͤndet wurde, gewaͤbrt dem Publikum, besonders dem Handel trei⸗ benden Theil deffelben, ebenfalls großen Nutzen“
Polen.
Warschau, 6. Dez. Se. Kaiserl. Königl. Majestät ha⸗ ben dem hiesigen Hutfabrikanten, Herrn Wilhelm Neumann, den Titel eines Hoflieferanten des Königreichs Polen zu erthei— len geruht. ;
In diesen Tagen langten die Generale Creutz, aus Lenczhz, und Moiendorf, aus Piontko, hier an.
Vor kurzem starb hier in dem Alter von etwas mehr als 10 Jahren der Schriftsteller Stanislaus Regulski Sohn des zur Zeit des Königs Stanislaus August berühmten Bildhauers Re⸗ gulski. Er hatte sich von seiner frühesten Jugend an der Litera⸗ kur und Poesie gewidmet; seine gründliche Kenntniß der Italiã⸗ nischen, Deutschen und Französsschen Sprache, sein reiner und strenger Geschmack, sein natürliches Talent ließen in ihm einen ausgezeichneten Schriftsteller für die vaterländische Literatur ah⸗ nen; seine ersten Arbeiten, die Uebersetzung des Macbeth, welche noch jezt auf dem National⸗Theater gegeben wird, mehrere Ge⸗ dichte in den von Bentkowski herausgegebenen Memoiren, eine Uebersetzung der Merope, wovon der erste Akt dem Publikum bekannt ist, erweckten jene Hoffnungen; leider wurde seiner ferne⸗ ren Thätigkeit aber durch gänzliche Erblindung ein Ziel gesetzt.
Es ist jetzt hier das dritte Heft der architektonischen Abhand⸗
lungen des Regierungs-Baumeisters Markoni erschienen, und das vierte wird nächstens folgen.
Das Journal Sylvan, dessen Lieferungen durch die Kriegs⸗ Ereignisse unterbrochen worden waren, wird, nebst den Annalen des Königlichen Forst⸗Corps für das Jahr 1832, vom 1. Januar an wieder regelmäßig erscheinen.
Der durch mehrere gelehrte Arbeiten bekannte Pole, Herr Konstantin Slotwinski, hat von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich die Aufsicht über die Ossolinskische Bibliothek in Lem⸗ berg erhalten, und man sieht nächstens von ihm einer neuen Fort— setzung der sogenannten „Zeitschrift der Ossolinskischen Biblio thek“ entgegen.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 2. Dez., die, da die Versammlung sehr unvollzählig war, erst nach 2 Uhr eröffnet werden konnte, wurden die Berathungen über den Ge— setz Entwurf wegen der Reform des Straf-Codexr fortgesetzt. Durch den 17ten Artikel wird der 24ste des Straf-0Gesetzbuches dahin geändert, daß für die zur Gefängnißstrafe verurtheilten Individuen die Strafe, ohne Anrechnung der Zeit des Unter⸗ suchungs⸗A1Arrestes, so wie ohne Rücksicht auf ein etwaniges Appel⸗ lationsgesuch von Seiten des Vernttheilten oder des Prokurators, erst mit dem Tage, wo das Urtheil erfolgt ist, anheben soll. Hr. Bavoux hatte hierzu den nachstehenden Zusatz gemacht, der nach einer weitläuftigen Debatte ebenfalls angenommen wurde: „Erfolgt keine Verurtheilung, oder lautet die Verurtheilung auf gleiche oder noch geringere Zeit als diejenige, die der Angeschulm digte bereits im Arreste zugebracht hatte, oder erläßt die Raths-⸗Kammer eine Verordnung des Inhalts, daß gegen den Angeschuldigten kein gerichtliches Verfahren einzuleiten sey, so wird der Verhaftete unmittelbar in Freiheit gesetzt. — Der interimistisch mit dem Portefeuille des Kriegs-Ministeriums be— auftragte Minister der auswärtigen Angelegenheiten unterbrach hier die Diskussion über das Strafzesetzbuch, um der Kammer eine amtliche Mittheilung zu machen. Er bemerkte, daß seit der Vorlegung des Ausgabe-Budgets für 1832 von meh— reren Seiten Dekumente eingegangen wären, woraus sich ergebe, daß die in diesem Budget ausgefetzten Fonds für die Instand⸗ haltung und Verbesserung der Festungen, zur Bestreitung aller Bedürfnisse dieses wichtigen Dienstzwesges nicht ausreichten, das es sonach nothwendig sey, die gedachte Summe zu erhöhen. Es sey der Kammer hinlänglich bekannt, fügte der Graf Seba stiani hinzu, daß vielt ; ; Landes nter der vorigen Dhynastie völlig vernachlässigt worden wärrn; seit der Juli-Revolution hätten die Festungsbauten zwar eine große Ausdehnung gewonnen, doch habe man sich vorläufig nur auf diejenigen beschränkt, die als unumgänglich nöthig erschienen wären, zugleich aber die nöthigen Dokumente gesammelt, um eine
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General⸗Uebersicht von allen vorzunehmenden Bauten zu erlan-—
gen; diese Dokumente wären nunmehr dem Ministerium allmä— lig zugegangen, jedoch zu spät, um sie noch bei der Entwerfung des Budgets des Kriegs-Departements benutzen zu können; aus einer Prüfung derselben ergebe sich, daß es, um die Hauptpunkte des Landes in den nöthigen Vertheidigungsstand zu setzen, eines Zuschusses von 2, 800, 000 Fr. bedürfe. Der Minister verlas hierauf den ans einem einzigen Artikel bestehenden Gesetz-Entwurf selbst, wo— nach die erwähnte Summe vorzugsweise zur Befestigung der Städte Paris, Lyon und Grenoble verwendet werden soll. — Nach dem Gra— fen Sebastiani bestieg Hr. Glais-Bizoin die Rednerbühne, um der Versammlung nachstehende Vorschläge, wodurch die Art. 32 und Ih des Reglements der Kammer modificirt werden sollen, zu ma—⸗ chen: „Ueber jede Proposition, die ein Gesetz zum Gegenstande hat, wird mittelst Kugelwahl abgestimmt, es sey denn, daß die Kammer sich einstimmig für die Theilung derselben erklärt. Ue— ber alle andere Proposttionen stimmt die Kammer durch Llufste⸗ hen und Sitzenbleiben ab, wenn anders nicht 20 Mitglieder, ent— weder sofort oder nach dem ersten Abstimmungs-⸗Versuche, die Theilung verlangen. Giebt die Kammer ihre Meinung durch Aufstehen und Sitzenbleiben kund, so entscheiden der Prösident und die Secretaire über das Resultat der Abstimmung, die in zweifelhaften Fällen wiederholt werden kann; die Theilung findet statt, sobald 20 Mitglieder sie verlangen. Bei dem Abstimmen über den Antrag auf eine Theilung der Proposition bleiben die Mitglieder, die für die Annahme derselben sind, auf ihren Platzen sitzen, während die übrigen sich nach dem Konfe— renz⸗Saale zurückziehen. Zwei Secretaire zählen jede Fraetion, und das Resultat der Zählung wird durch den Präsidenten ver— kündigt.“ Die Kammer entschied, daß Herr Glais-Bizoin diese Proposition erst nach dem Budget entwickeln solle. „Eine hös⸗ liche Manier“, riefen mehrere Stimmen, „zur Tagesordnung überzugehen.“ — Jetzt wurden die Berathungen über das Stras— gesetzbuch wieder aufgenommen. Der 18te Artikel modisicirt den Zgsten des Straf-Coder in folgender Weise: „Wenn ein Ver— bannter während der Dauer seiner Verbannung nach Frankreich
zurückkehrt, so wird er auf den alleinigen Beweis seiner Identi⸗
tät zur Gefängnißstrafe verurtheilt, die mindestens der Zeit, die das betreffende Individuum noch hätte in der Verbannung zu— bringen sollen, gleichkommen muß, das Doppelte dieser Zeit aber nicht überschreiten darf.“ Durch den 19ten und 20sten Artikel erleiden die Art. 44, 45 und 51 des Straf⸗-Gesetzbuches in Betreff der Beaufsichtigung eines Individuums durch die hö⸗ here Polizei einige Aenderungen. Ueber den 2isten Artikel des Entwurfes (56sten des Straf-Coder) in Betreff der räck— fälligen Verbrecher ließ sich sehr ausführlich der Graf Gas—⸗ tan von Larochefoncauld vernehmen. Es sey Jedermann bekannt, äußerte er, daß die Rückfälle in Frankreich zahlreicher als irgend in einem anderen Lande von Europa wären; sie be— trügen nämlich 338 Prozent unter den Gefangenen in den Zucht— haͤusern und 33 Prozent unter den Straf⸗Gefangenen in den Bagnos; es gebe nur ein Mittel, solchen Rückfällen vorzuben⸗ gen, wenn man nämlich das Loos der Gefangenen nach über— standener Strafe verbessere, denn im Allgemeinen sey jeder glückliche Mensch auch tugendhaft; von hoher Hand werde jähr⸗
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