1832 / 1 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Allgemeine

Preu ßische Staats-Zeitung.

Amtliche Nachrichten.“ Kronik des Tages.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Ober-Landes— erichtsrath Keb er zu Königsberg in Preußen zum Direktor des dortigen Staotgerichts Allergnädizsi zu ernennen gerührt.

Des Königs Majestät haben den bei der Saupt⸗ Verwaltung

der Staatsschulden stehenden Geheimen expedirenden Secretair

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und Kalkulator Klemm zum Rechnungsrath zu ernennen und das Patent Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht.

Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Karl Söhne Sr. Majestät des Königs) sind von Magdeburg hier tingetroffen.

Der bisherige Hofgerichts-Referendarius Carpe zu Arns—

ern ist zum Justiz⸗-Kommissarius bei den Justiz-Aems tern Es—

lohe, Medebach und Fredeburg und zum Notarius int De par— tement des Hofgerichts zu Arnsberg mit Anweisung seine s Wohn—⸗

sitzes in Eslohe bestellt worden.

Der bei dem Land- und Stadtgerichte zu Emmerich ange⸗

stellte Justij. Kommissarius von de Wall ist zugte ich zum

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Notarius in dem Bezirke des Oberlandesgerichts zu Hamm er⸗ nannt worden.

Bekanntmachung.

Ec wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß dle biaherige Post-Expedition und Station zu Schilln, zwischen Meseritz und Pinne, seit dem 16ten d. M. aufgehoben und der Berlin- Posener Post-Cours von Meseritz über Kähme nach Pinne geleitet worden ist.

Berlin, den 28. Dezember 1831.

General⸗-Post⸗Amt.

Pr eis-Bewerbung. . Die Königliche Akademie der Künste wird am 19. März

lszz2 eine Preis-Bewerbung im Fache der Gesch icht s⸗

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Malerei eröffnen, deren Prämie für Inländer in einer! Reise⸗ Stipendium von jährlich 500 Thalern auf drei Jahre zu einer Studien-Reise nach Italien bestehen soll. Die ÄAkadenrie ladet junächst die Eleven der hiesigen, so wie der Akademie zu Düssel⸗ dorf, zugleich aber auch alle befähigte junge Künstler zur Theil⸗ nahme an dieser Bowerbung hierdurch ein. Um zugelassen zu

werden, muß man entweder die Medaille im Aktsaale der Aka—

demie gewonnen haben, oder ein Zeugniß der Fähigkeit von einem

Nitzliede der Königl. Akademie der Künste beibringen. Die

Neldungen müssen bis zum 17. März Mittags 12 Uhr dei dem

Direktor der Akademie persönlich geschehen und die Zuge lassenen am 19. Mäcz früh um 7 Uhr im Akademie-Gebände sich ein⸗

finden. folgt am 3. August

Kunst⸗-⸗Au s ste tn n g.

Die Königliche Akademie der Künste wird im Jahre 1832 wieder eine öffentliche Kunst-Aus stellung anordnen und ladet einheimische und auswärtige Künstler hierdurch erg ebenst ein, dieselse durch ihre Werke zu bereichern. Da die Erö ff nung der Augsstellung bereits in den ersten Wochen des Septembers

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erfolgen soll, so müssen die einzusendenden Kunstwerke sptestens

bis zum 25. August im Akademie Gebäude abgeliefert werden, die schristlichen Anzeigen derselben aber schon vor dem 15. Au⸗

gust eintreffen, um in das gedruckte Verzeichniß aufgenommen

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Alkademse erst vor ujeigen, wo dann entschieden werden wird, oh

ju werden.

WMWenn Fabrikanten und Handwerker, welche nicht akademi— sche Künstler sind, ihre Arbriten durch diese Ausstellumg zur Kenntniß des Publikums bringen wollen, so haben sie solche der

dieselben zur Aufnahme in eine Kun st-⸗-Ausstellung geeig—

net sind.

Auswärtige Künstler, wenn sie nicht Professoren einer Kunst⸗

Alademie, oder Mitglieder der hiesigen, oder besonders au fge for⸗

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dert sind, haben die Kosten des Transports ihrer Arbeiten selbst

zu tragen. Berlin, den 27. Dejember 1831. Königliche Akademie der Kün ste. Dr. G. Schadow, Direktor.

Seitungs-Rachrichten. .

Frankreich.

w„Pairs⸗ Kammer. In der Sitzung vom 23. D ez. setzte der Graf v. St. Priest die Berathung über das neue

Pairs: Gesch fort. Derselbe erklärte, daß er gar nicht untersuchen volle, ob die Erblichkeit der Pairie an und für sich gut, son—

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dern, ob sse unter den gegenwärtigen Umständen möglich sey.

Er besteitt dies Leßtere und glaubte, daß das Interesse des Thro⸗ nes, vorzüglich aber das des Landes, es den Pairs zur Pflicht machten, das von ihnen geforderte Opfer zu bringen; die Kammer rbrauche nicht zu besorgen, daß sie durch eine solche Selbstverldug⸗ . ihre Ehre aufs Spiel setze; im Uedrigen stehe sie in der ö

gesunden öffentlichen Meinung zu hoch, als daß sie sich viel um die gegen sie gerichteten Angriffe zu kümmern habe; sie müsse es vor Allem zu vermelden suchen, daß man sie eines Staats strei⸗

ch s Le sich ohnehin schon ber Wiederherstellung der Ruhe und

w es beschuldigen könne, indem sie dadurch die Hinderm isse,

Ordnung entgegenthürmten, nur vermehren würde; er sei⸗

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Berlin, Sonntag den ilsen Januar

nerseits würde nimmermehr den Muth haben, eine solche Verantwortlichkeit zu übernehmen, und er stimme so für die Annahme des Gesetz-⸗Entwurfes. Der Herzog v. isan ce hob in einer sehr ausführlichen Rede die Vortheile der Erblich⸗ keit hervor; zugleich tadelte er die allzugroße Ausdehnung der von der Kammer aufgestellten Kategorleen und schloß mit der Erklärung, daß er sich späterhin einem Amendement des Grafen Dejean, das ihm alle Meinungen zu vereinigen scheine, anschlie⸗ ßen werde. Der Marquis v. Dreur⸗Brézs bemerkte, die Lage der Pairs⸗Kammer sey so seltsamer Art, daß er schwerlich glaube, eine gesetzgebende Versammlung habe sich jemals in einer ähn⸗ lichen befunden. Nachdem die Deputirten⸗ Kammer das Wesen der Pairie vernichtet habe, setze man diese letztere in die Alter⸗ native, entweder eine Maßregel, wodurch ste sich um ihre Ach—⸗ tung bringe, selbst zu sanctloniren, oder durch die Verwer⸗ fung derselben dem Lande neue Störungen zu bereiten; die Vaterlandsliebe streite hiernach mit dem Gefühle der eigenen Ehre, Würde und Unabhängigkeit; gälte es wirklich, Frankreich ein Opfer zu bringen, so würde ein Jeder gern dazu bereit seyn, aber es heiße nicht, seinem Lande dienen, wenn man einer er⸗ künstelten öffentlichen Meinung, der Laune einer Partei, nach⸗ gebe. Seiner Ansicht nach, gäbe es nur zwei Systeme, wonach die Pairs-Kammer konstiturt werden könnte: nämlich eine durch den König zu ernennende erbliche Pairie, oder eine von dem Volke zu wählende lebenslängliche Pairie; einem Zeitalter, wie dem jetzigen, sey es vorbehalten gewesen, noch eine dritte Com—⸗ bination zu ersinnen, die indeß gewiß nirgends Nachahmer fin—⸗ den werde, nämlich eine Pairle, die weder monarchisch, nech arxistokratisch, noch demokratisch sey, und für die sich keine andere

enennung finden lasse, als diesenige einer ministeriellen Pairie. (Sensation.) „Bemerken Sie wohl“, fuhr der Redner nach einigen anderen Betrachtungen fort, „daß der Vorschlag, den man Ihnen heute macht, Sie nicht bloß persönlich, sondern als politischen Körper trifft. Wollen Sie mit eigener Hand die bürgerliche Existen: Ihrer Familie, den Beweis ihrer Berühmt⸗ heit, das symbolische Zeichen ihrer Dienstleistungen, vernichten? Nein, meine Herren, überlassen Sie dleses Geschäft anderen Hän— den. Wenn Andere unsere Kinder enterben und ste einer poli⸗ tischen Nichtigkeit übergeben, so wollen mindeftens nicht wir an dieser Beraubung Theil nehmen. Als politischer Körper ist unsere Lage noch beklagenswerther. Man räumt uns, indem man unsere Sanction verlangt, ein, daß wir konstituirt sind, und

doch verlangt man, daß wir dle vonstitution, kraft deren wir bestehen, vernichten sollen. Hierin liegt eiwas, das gegen alle Geseße der Vernunft, gegen alle Regeln der Logik sireitet.“ Am Schlusse seines Vortrages bemühte sich der Kedner noch, zu beweisen, wie nothwendig es sey, da man doch einmal das Prinzip der Volks-Souverainetät anerkenne, Primar⸗Versamm⸗ lungen zusammenzuberufen, um endlich den Willen der Nation kennen zu lernen. Ungeachtet der Gegenbehauptung des Mini— sters der auswärtigen Angelegenheiten lasse sich wohl annehmen, daß vor 40 Jahren die Bhynastie des heiligen Ludwig, einer kon— stituirenden Versammlung gegenüber, nicht gefallen wäre, wenn man nicht schon seit 170 Jahren die Einberufung der General⸗ staaten unterlassen gehabt hätte. Verlange jetzt die Nation in den Primar⸗Versammlungen, daß die Pairie die Erblichkeit zum Opfer bringe, so werde jeder Pair sich gewiß gern darein fügen; bis dahin aber könne er von seiner Ueberzeugung nicht abgehen, daß, was man jetzt von der Pairs-Kammer verlange, weit ent⸗ fernt, dem Vaterlande zu nutzen, vielmehr nur denen ju Gute kom— men würde, die dasselbe irre leiteten und hintergingen. Der Graf Cle⸗ ment-de⸗Ris suchte namentlich die Argumente des Herzogs von Fitz⸗James in widerlegen. Er zog eine Parallele zwischen der erblichen und der lebenslänglichen Pairie und erklärte sich unbe⸗ dingt für diese letztere, indem jeder Pair sich bei weitem mehr geschmeichelt fühlen müsse, wenn sein Sohn ihm durch eigenes Verdienst, als durch das Recht der Geburt in der Pairie folge. Sonach stimmte er zu Gunsten des Gesetz Entwurfes sammt den von der Wahl-Kammer aufgestellten Kategorieen. Der Graf v. Sesmaisons erklärte, daß er die Erblichkeit gern zum Opfer bringen würde, wenn das Land ein solches erheischte; indessen erblicke er in der Abschaffung der Ecblichkeit nichts als Ge— fahren. Ec lasse sich nicht annehmen, daß, wenn schon die erbliche Patrie so große Kämpfe zu bestehen habe, eine le⸗ benslängliche dem Strome der Zeit werde widerstehen können. „Unsere Erblichkeit,“ äußerte der Redner gegen den Schluß seines Vortrages, „ist das Bollwerk der Erblichkeit des Thrones; sie ist die einzige Bürgschaft unserer Unabhängigkelt, wie diese die Bürgschaft für die Freiheiten des Landes ist. Ohne eine solche Unabhängigkeit wäre es vielleicht besser, es gäbe gar keine Pairs: Kammer, da dieselbe, wenn sse auch nicht servil gegen die Regie⸗ rung wäre, doch stets der Servilität beschuldigt werden würde.“ Während dieser Rede traten die Minister des Krieges, der Ma— rine und des öffentlichen Unterrichts in den Saal. Hr. C. Pé—⸗ rier fehlte sowohl in dieser, als in der anderen Kammer, da er, wie man vernimmt, an einem Halsübel leidet. Der Herzog v. Bassano verlangte das Wort wegen eines persönlichen Faktums und sagte: „Als der König uns die Thüren dieses Saales zu öff nen die Gnade hatte, glaubten wir, daß es geschehe, um un⸗ seren Eifer für das Gemeinwohl, unsere Liebe sür die Freiheit, so wie vieljährige dem Vaterlande geleistete Dienste zu beloh⸗ nen. Die Aufnahme, die wir bei Ihnen gefunden, mußte uns in diesem Glauben bestärken. Hat irzend ein politischer Grund den König im versammelten Minister-Conseil bei die⸗ ser Gelegenheit geleitet, so sind wir auch nicht mit einer Shlbe davon benachrichtigt worden; Nlemand hat uns um unsere Meinung über den uns vorliegenden wichtigen Ge⸗ genstand befragt; wir sind weder laut noch stillschweigend irgend eine Verpflichtung eingegangen und bringen eine freie völlig un⸗ abhängige Meinung mt. In demselben Falle befinden sich ohne Ausnahme alle Pairs, die gleichzeitig mit mir befördert worden sind. Genehmigen Sie, m. H., diefe Erklärunz als ein Pfand unserer Achtung für Ihre hohen Einsichten, nach denen sich un— ser Urtheil bilden wird; wir waren dieselbe sowohl Ihnen, als

uns selbst schuldig.“ (Der Herzog von Fitz James: Sehr gut!) Der letzte Redner, der sich in dieser Sitzung vernehmen ließ, war der Herzog von Noailles. Er halte es für seine Pflicht, äußerte er, gegen den Gesetz⸗Entwurf zu protesfi= ren, da er innig überzeugt sey, daß sich die ganze Frage um die Repräsentativ-Monarchie oder die Republik drehe. Man spreche stets von den großen Gefahren, die der Ehrgeiz ei= ner Kammer, deren Haupt⸗Element die erbliche Aristokratie wäre, dem Staate bieten würde; er seinerseits frage indessen, ob die Wahl⸗Kammer nicht einer ungeheuren Omnipotenz genieße, da das Ministerium durch sie gezwungen worden sey, nicht nur eine mit seiner inneren Ueberzeugung im Widerspruche stehende Mei⸗ nung anzunehmen, sondern sogar diese Meinung wider seinen Willen in der Pairs-Kammier zu vertheidigen. Man be— rufe sich darauf, daß man dieses Zugeständniß der öffent— lichen Meinung bringen müsse, und daß diese bald von ihrem Irrthume zurückkommen werde; er seinerseits glaube viel⸗ mehr, daß man, von Konzession zu Konzession schreitend, endlich zum Despotismus der traurigen Folge einer Schwachheit gelangen werde, welche die Minister über kurz oder lang beklagen würden. Man drohe den Pairs damit, daß bei einem Wider⸗ stande von ihrer Seite die Deputirten? Kanimer sich der konsti⸗ tuirenden Gewalt bemächtigen und der Staat dadurch umge⸗ wäljt werden würde; er halte es gleichwohl für unmöglich, daß man mit der Ehre feilsche und eine Institution aufgebe, deren Sturz die ganze Regierungsform verändern würde. Man behaupte endlich, die erbliche Pairie sey ein Privilegium, und jedes Privilegium sey mit dem Geiste der letzten Revosution unverträglich; das Wahlrecht sey aber eben so gut ein Privile⸗ gium, und keine Institution würde mehr sicher seyn, wenn ein⸗ mal die Axt an das gesellschaftliche Gebäude angelegt worden. „Die erbliche Pairie“, fo schloß Herr von Noailles, „soll ein unseren Sitten widerstrebendes aristokratisches Prinzip seyn. Mittlerweile wird die Deputirten⸗ Kammer selbst schon des Aristokratismus beschuldigt und die Mittelklasse als privilegirt geschildert. Es handelt sich nicht mehr um eine aristokratische, sondern um eine buͤrgerliche Erblichkeit; der Kampf besteht zwischen den Besitzenden und den Nichtbe⸗ sitzenden. Möchten wir doch hieraus die große Lehre ziehen, daß unsere letzte Revolution eben so wenig frei von Irrthümern ist, wie alle andere, die mit Ueberzeugung beginnen und oftmals mit Reue endigen. Hat der Haß gegen die höbern Klassen erst Wurzel gefaßt, so erschüttert er bald die ganze Gesellschaft. Die Pairz⸗ Kammer hatte sich bemüht, die sen Strome nen Damm entgegenzusetzen; jetzt wird derfelbe durchbrochen. Gott gebe, daß wir die Einzigen seyn mögen, die von der Fluth hinwegge⸗ schwemmt werden!“ Diese Rede wurde mehrmals durch lauten Beifall unterbrochen. Am folgenden Tage sollte die Debatte fortgesetzt werden.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 23. Dez. eröffnete Hr. Beérenger mit einem Berichte über das Ge such des Abbe Saulnier Eigenthümers des Gutes la Meilleraye,/ Hrn. C. Périer in seiner Eigenschaft als Deputirten dafür ge⸗ richtlich belangen zu dürfen, daß auf dessen Befehl das Domkeil des Bittstellers (wo sich bekanntlich das Trappisten⸗ Kloster be⸗ fand) gesetzwidriger Weise verletzt und seine Mitbewohner gewaltsam vertrieben worden wären. Um die Versammlung in den Stand zu setzen, über dieses Gesuch gehörig urtheilen zu können, setzte der Berichterstatter das ganze Sach verhaltniß aus⸗ führlich auseinander. Es ergiebt sich daraus Folgendes: Gegen Ende des Jahres 1816 faßte der Abb? Saulnier, der sich seit 25 Jahren in England an! der Spitze eines Trappisten⸗ Klosters befand, den Entschluß, auf die Einladung Ludwigs xv. nach Frankreich überzuschiffen. Hier kaufte er, theils aus eigenen Mitteln, theils mit den Summen, die er von jenem Monarchen erhielt, die alte Abtei la Meilleraye im Deyartement der Nie⸗ dern Loire, unweit Chategubriant. Bald darauf würden saͤmmt⸗ liche Trappisten auf einem Königlichen Fahrzeuge nach Frank= reich gebracht, und am 18. Juli 1517 kuͤndigte der Abbé Saulnier dem Minister des Innern, damals Herrn Laine, an, daß die gesammte, seiner Leitung anvertraute Bruͤderschaft an elangt sey. Seit dieser Zeit bis zum Jahre 1824 that er alli nile e um von der Regierung die gesetzliche Anerkennung seiner Stiftung zu erlangen. Im April 1872 wurde ihm der Bescheid zu Theil, daß die se Anerkennung nur mittelst eines Gesetzes erfolgen konne und aß, er zu diesem Behufe zuvor die Statuten der Congregation, be⸗ staͤtigt von dem Disecesen⸗Bischofe, einsenden muͤsse. Der Abt that dies aber nicht, sondern begnügte sich damit, einige Au fschluůͤsse uͤber die Lebensweise seiner Geistlichen zu geben; da indessen diese Mit⸗ theilung nicht fuͤr ausreichend befunden wurde, so bequemte er sich endlich am 12. Marz 1823, die Statuten selbst einzureichen. Ei erfolgte jedoch noch kein Gesetz, so. daß, als im Jahr darauf die geistsichen Angelegenbeiten dem Bischof von Hermoßpolis anvertraut wurden, Hert Saulnier diese ihm guͤnstig scheinende Gelegenbeit benutzte, um sich in einem Schreiben vom 14. Sept. 1821 aber die Geringschaͤtzung zu beklagen, die man gegen die Ordens⸗Geistlich⸗ keit bezeige. Der Minister antwortete sofort, daß das benz= thigte Gesetz im vorigen Jahre von der Pairs⸗ Kammer verwor— fen worden sey, und daß ohne Zweifel die Kammern sich in ihrer naͤchsten Session aufs Neue damit beschaͤftigen würden. Bis hierher ging die Lorrespondenz zwischen der vorigen Regierung und dem Abt von la Meillerahe Mittlerweile widmeten ni? Trap⸗ pisten sich, neben ihren frommen Uebungen, nützlichen Geschäßten und entwickelten eine ungemeine Gewerbs⸗Thaͤt igkeit Neue Me⸗ thoden zur Bestellung des Bodens wurden eingefuhrt, Fabriken fuͤr Ackergerdthschaften errichtet, Maschinen gebaut, Zöglinge für die gan diwtrrthschaft erzogen. Vielleicht war Riese groß Betriebsamkeit daran Schuld, daß die Civilliste dem Abte eine jaͤhrliche Unter⸗ sißungfvan töc0hg Fr. zahlte. Auch dachte nach der enn. NRevo⸗ lution Niemand daran, die Geistlschen jn ihrem Besitzthum zu stz⸗ ren, als im Fruͤhjahr dieses Jahres die in der dortigen Gegend ver gefallenen Unruhen die oͤffentliche Aufmerksamkest auf sie lenkte and die Ortsbehoörden zu der Vermuthung fuͤhrte, daß das Kloster die⸗ sen Unruben wohl nicht fo ganz fremd sey. Nach dem Wunsche des General-Confeils des Deparss, der Nicpern Lolze und nament- lich des Bezirks-Conseils von haͤtegubriant, verfuͤgn⸗ daher der dortige Präfekt, auf Befebl des Praͤsidenten des Eon eils, unterm 5. Au die Aufhebung des Klosters la Meilleraye; und da diese aus Schon nicht gleich erfolgte, die Regierung sie aher zur Ber ahigung des westlichen

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