1832 / 10 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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kannt werden wird, steht in Frage. Der Groß⸗Weslr hat sich nach Uedergabe der Forts von Skutari nach Monastir begeben; vermuthlich werden die Kriegsereignisse in diesem Theile des Oëmanischen Reichs für dieses Jahr ihr Ende erreicht haben; mit Eintritt des Frühjahrs wird der Feldzug gegen Bosnien be⸗ ginnen, wenn es anders bis dahin der Pforte noch möglich ist, ihre Kräfte zu theilen.“

China.

Englische Blätter theilen ein Schreiben des Kaisers hon Ch na an den Gouvernenr von Canton, als Antwort auf dessen Eingabe in Bezug auf die Streitigkeiten mit der Briti⸗ scheu Fakterei, mit. Es lautet folgendermaßen:

„Ls und Andere haben eine Denkschrift eingesandt, worin die alten Bestimmungen zum Schutz gegen fremde Barbaren und ge⸗ wisse im Rathe, vorgeschlagene Mödifiegtionen auseinandergesetzt werden, und, wuünschen, daß denselben Gehorsam verschafft werden möge. Die Englischen fremden Kaufleute haben kurzlich um eine Herabsetzung des Zolles nachgesucht und auf diesen Grund hin ihr Einlaufen in den Hafen verzögert. Im vergangenen Jahre haben sie wieder fremde Frauen heimlich in die Faktorcien gebracht und Flinten und Gewehre in die Stadt Canton eingeschwaͤrzt. Sie haben zwar unmittelbar darauf Reue empfunden

gen; aber die Gesinnungen der Barbaren sind verraͤtherisch und schlau; es ist daher unumgänglich nothwendig, die Verbote

und Befehle mit Strenge in Kraft zu setzen und die durch alte

Bestimmungen angeordnete Vorsicht zu beobachten. Jetzige und frühere Umstände sind sich nicht gleich; die Zeiten bestimmen, ob Etwas zweckmdßig sey, oder nicht. Der besagte Gouverneur und Andere sind uͤber gewisse Hinzusuͤgungen und Verminderungen uͤber⸗ eingekommen, denen allgemein gehorcht werden soll, und haben den Civil⸗ und Militair-Beamten, den Soldaten und der Polizei be⸗ fohlen, getreu und thaͤtig in Beobachtung einer strengen Wachsam⸗ keit zu seyn; auch sind die Hong-Kaufleute und Dolmetscher auf⸗ gefordert worden, getreu und aufrichtig in Wahrnehmung der ge⸗ hörigen Aufsicht zu seyn. Es wird gil hun befohlen, daß die Bestimmungen, welche in den im Rathe beschlossenen acht Para⸗ graäaphen enthalten sind, in Wirksamleit treten sollen. Die erwähnten fremden Kaufleute haben sich bei früheren Ge— legenheiten wirderholentlich den Verboten und Befehlen wi⸗ dersett; da sie aber seitdem Reue daruber empfunden ha⸗ ben, so werde ihnen gus Gnade die Strafe entlassen. Aber es ist durchaus nothwendig, ihnen Gehorsam anzubefehlen und an den alten Bestimmungen festzuhalten. Kaum sollte man es fuͤr mög⸗ lich halten, daß sie sich aufs neue widersetzen und die Befehle überschreiten wuͤrden. Sollten sie es sich aber dennoch beikommen lassen, taglich an Anmaßung und Unverschaͤmtheit, an Verachtung der Gesetze zuzunehmen und ihren Stolz und Mangel an Selbst⸗ überwindung im vermehrten Maaße an den Tag zu legen, was

wurde sich in diesem Falle ereignen? Mögen der erwaͤhnte Gouver⸗

neur und Andere streng in der Anwendüng unserer einheimischen Gebraͤuche seyn und so die Verwirrung, welche die fremden Bar⸗ baren herbeiführen wollen, mit der Wurzel ausrotten Zu gleicher . ist s Pflicht, die achtungswuͤrdige Regierungsweise dieses immlischen Reiches nicht außer Acht zu lassen. Dann wird das Verfahren über alle Maaßen gut seyn. Erfuͤlle dies Edikt und be⸗ fiehl, daß es bekannt gemacht werde. Verehre dieses.“

Diesem fügte der Chinesische Minister, Gouverneur von Canton, hinzu:

„Gehorsam dem Kaiserlichen Befehl, erlassen wir dieses Schrei⸗ ben. Da das Obenstehende mir, dem Minister und Gouverneur, zugekommen ist, so lasse ich sogleich Befehle ergehen, um Gehorsam für dasselbe in Anspruch zu nehmen. Sobald meine Befehle den Hong⸗Kaufleuten zugekommen seyn werden, sollen sie dieselben so⸗

leich den fremden Kaufleuten der Englischen Nation und den remden Kaufleuten aller anderer Nationen mittheilen und ihren ehrfurchtsvollen Geborsam verlangen. Es hat wiederholentlich Un⸗ gehorsam gegen Verbote und Befehle stattgefunden. Von jetzt an wird es unümgaͤnglich nothwendig seyn, den Bestimmungen und Gesetzen des himmlischen Reiches unbedingten Gehorsam leisten. Wenn es in der Folge irgend Jemand , . sollte, sich zu wider⸗ setzen, oder Verwirrung st erregen, so wird sicherlich, in Folge des Kaiserlichen Befehls, eine strenge Untersuchung angestellt, und strenge Strafen sollen auferlegt werden. Es wird ganz gewiß nicht die geringste Gnade oder Nachsicht gezeigt werden. Zittert davor ernstlich denn ernstlich sind . Befehle erlassen worden. Im 11ten Jahre, aten Monat, 4iten Tage.

(gez Taou⸗Kwang.“

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Botschaft des Präsidenten. In Bezug auf die au s.⸗ wärtigen Angelegenheiten heißt es in der (gestern abgebro⸗

chenen) Botschaft ferner: .

„Es gereicht mir zu großer Befriedigung, Ihnen anjeigen zu können, daß die Vorstellungen, welche auf nieinen Befehl dem bei unserer Regierung beglaubigten Geschaͤftstraͤger Sr Großbritani⸗ (. Majestaͤt gemacht wurden, den gewuͤnschten Erfolg hatten, ndem sie die Freilassung gewisser Amerlkanischer Buͤrger bewirkten, deren Verhaftung erfolgt war, weil dieselben an einem Ort des streitigen Gebiets, der sich faktisch unter der Gerichtsbar⸗ keit Sr. Großbritanischen Majestaͤt befindet, die Autoritaͤt des Staates Maine geltend machten. Hiernach und nach den Ver⸗ sicherüngen, die ich empfing, daß die Orts⸗Behbrden jeden Anlaß zu einer Reibung zu vermeiden wünschten, hege ich die gewisseste Hoffnung, daß ein gutes Vernehmen aufrecht erhalten werden wird, bis eine definitive Regulirung dieses Ge⸗ genstandes es vollstaͤndig befestigt. Die freündschaftlichen Ver= haͤltnisse, die gegenwartig zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritanien obwalten, der wachsende Verkehr zwischen deren Ein⸗ wohnern und das schnelle Verlöschen feindseliger Vorurtheile, die aus fruͤheren ere, m, natuͤrlicher Weise entstehen mußten, dies Alles zusammen laͤßt uns diesen Zeitpunkt als hoͤchst geeignet be⸗ trachten, um unsere Bemuͤhungen zur Verhuͤtung vön Anlaͤssen zu gegenseitiger , die für den Fall eines , . zwi⸗ schen Großbritanien und einer anderen Macht unvermeidlich un⸗ seren Frieden gefährden würde, * erneuern. Beseelt von dem aufrichtigsten Wunsche, einen solchen Stand der Dinge zu verhüten und unter allen nur moglichen Verhältnissen die Rechte und die Ehre unseres Landes auf friedliche Weise zu sichern, habe ich dem neuerlich an den Londoner ef abgesandten Bevoll⸗ mächtigten Instructionen ertheilt, welche geeignet sind, die Ueber⸗ zeugung von diesem Wunsch zu verschaffen und, wenn sie, wie nicht zu zwelfeln ist, entsprechenden Gesinnungen begegnen, jedem Anlaß zu einer Reibung ein Ziel setzen müssen; auch würde eine solche, ohne einer von beiden Parteien Vortheil zu gewaͤhren, nur dahin führen, daß zwei Nationen, welche allen Gründ haben, nicht nur in Frieden, sondern auch in einem Verkehr der freundschaftlichsten Act mit einander zu verharren, ,, entfremdet wurden. Bei Eröffnung der letzten Session des Kongresses gab ich in meiner Botschaft die vertrauensvolle Hoffnung zu erkennen, daß die Gerechtigkeit un serer Ansprüche an Irankreich, in Folge der Beharr⸗ keit und bei dem ausgezeichneten Talent, womit unser dortiger Mi⸗ nister sie geltend machte, endlich Anerkennung finden wuͤrdẽ. Diese Hoffnung ist in Erfuͤllung 6. Ein Traktat wurde unter⸗ ichnet; er wird unverzuͤglich dem Senat zur Genehmigung vorge⸗ egt werden, und da er Stlvulatio gen enthält, zu dengn Akte der Gesetzgebung erforderlich sind, so mussen beide Haͤuser sich darüber vereinigen, ehe derselbe in Kraft treten kann. Die Franzosische Re⸗ gierung verpflichtet sich dadurch zur Zahlung einer Summe, welche, hhenn sie auch nicht ganz demzenigen entspricht, was man als eine unseren Bürgern gebührende Schüld ermstteln möchte, doch gewiß

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unter allen Uumstäͤnden als den dabei Interessirten genügend erach⸗ tet werden wird. Das Anerbieten einer Summe in Bausch und Bogen, anstatt die Anspruͤche eines Jeden einzeln zu befriedigen, wurde angenommen; denn die einzige Alternative bestand in einer strengen Forderung der ganzen Summe, die sich aus den angeblichen Rechts⸗ anspruchen aller Einzelnen ergiebt, wobei jedoch in manchen Faͤllen absichtltche Uebertreibungen, in anderen irrthuͤmliche Ueberschätzun⸗ en eintreten mochten, und worauf man daher nicht ohne Mißhel⸗ igkeit und Ungebuͤhr wuͤrde haben bestehen koͤnnen, oder in der Erledigung durch eine aus beiden Parteien zusammengesetzte Kom⸗ mission, wogegen sich die Franzoͤsischen Unterhaͤndler sehr abgeneigt bewiesen, und die sich durch die Erfahrung in anderen Faͤllen als sehr langwierig und dem Endzweck oft gar nicht entsprechend ge⸗ zeigt hat. Zur Tilgung aller Anspruͤche Franzöͤsischer Bürger an unsere Regierung ist unsererseits eine verhaͤltniäzmaßig sehr geringe Summe festgesetzt worden, und man ist hinsichtlich einer Herab⸗ setzung der Zoͤlle auf unsere Baumwolle und ihre Weine uͤberein⸗ gekommen, als Entschaͤdigung fuͤr das Aufgeben eines wichtigen Anspruchs auf Handelspribilegten, nach dem Sinn, in welchem man den Abtretungs-Traktat von Louisiang auslegt. Wenn dieser Traktat die gehörige Sanetion erhielte, so wuͤrde man dadurch eine Quelle von Erbitterung verstopfen, die seit so vielen Jahren zwei Nationen, welche sowohl aus Interesse, als aus Erinnerung an ihre

und ver⸗ fruͤheren Verbindungen die freundschaftlichsten Beziehungen zu ein⸗

harrten nicht bis zu Ende in ihren widerspenstigen Handlun⸗

ander hegen sollten, gewissermaßen einander entjreindet hat; fuͤr die Beharrlichkeit in rechtmaͤßigen Forderungen wird in diesem neuen Beweise, daß dieselben Gehoͤr finden, wenn man sie nur mit Standhaftigkeit geltend macht, eine neue Aufmunterung liegen, und fuͤr diejenigen Maͤchte, wenn es deren giebt, die geneigt seyn moͤchten, denselben auszuweichen, wird er eine Erinnerung daran seyn, daß man diese Forderungen niemals aufgeben werde. Vor Allem aber werden unsere Mitbuͤrger von der gerechten Zuversicht durchdrungen werden, daß ihre Regierung alle Gewalt, womit sie dieselbe bekleidet haben, anwenden wird, um deren be— gruͤndete Anspruͤche an auswaͤrtige Nationen zu unterstuͤtzen; waͤh⸗ rend zu gleicher Zeit die freimuͤthige Anerkennung und die getroffe⸗ nen Maaßregeln hinsichtlich Befriedigung derjenigen, die sich an unser Billigkeitsgefuͤhl gewendet hatten, obgleich kein gesetzlicher Beweisgrund dieselben unterstuͤtzte, ein glaͤnzendes praktisches Bei⸗ spiel gewahrt, wie wir uns jener goͤttlichen Vorschrift unterwerfen, Anderen das zu thun, wovon wir wuͤnschen, daß sie es uns thun mögen. Schweden und Danemark haben fur die von ihren Schiffen oder in ihren Haͤfen begangenen Ungehsrigkeiten einen Schaden-Ersatz geleistet, der den betheiligten Parteien zu vollkom⸗ mener Genugthuung gereicht, und haben die mit ihnen abgeschlosse⸗ nen Handels⸗Vertraͤge erneuert, so daß unsere politischen und kom⸗ merziellen Beziehungen zu jenen Maͤchten auch fuͤr die Folge auf dem freundschaftlichsten Fuße verbleiben Die Differen en, in denen wir uns bis zum 22. Februar 1819 mit Spanten befanden, wurden durch den unter obigem Datum zu Washington abgeschlosse⸗ nen Traktat beigelegt; aber in spaͤterer Zeit erlitt unser Handel mit den Staaten auf dem Kontinent von Amerika, welche fruͤherhin Spanische Kolonien waren, von bewaffneten Staats- und Pri— vat⸗-Schiffen Spaniens haͤufige Beeintraͤchtigungen und Hem⸗ mungen Man bemaͤchtigte sich mehrerer von unseren Schif— fen, obgleich dieselben einen gesetzlichen Handel trieben, ver⸗ kaufte sie selbst und ihre Ladungen und stellte mit einemmale egen unsere Anspruͤche auf Ersatz und Schadloshaltung die Be⸗ , . auf, daß dieselben wegen Verletzung der Blokade aller Häfen in jenen Staaten in Beschlag genommen worden Diese Blokade war aber nur ein Vorwand und die Unzulaͤnglichkeit der zu Handbabung derselben erforderlichen Macht so offenbar, daß man die diesfaͤllige Erklaͤrung in eine Handelsbeschwerde in Bezug auf Kriegs- Contrebande umwandelte. Auch diese wurde jedoch als unhaltbar befunden, und der Bevollmaͤchtigte, den ich mit Instruc⸗ tionen absandte, um auf den unseren beeintraͤchtigten Mitbuͤrgern schuldigen Schadenersatz zu dringen, hat auf seine Forderung eine Änt⸗ wort eingeschickt, wonach die Beschlagnahmen fur gesetzlich und recht— maͤßig erklart werden, weil die Unabhängigkeit jener Amerikanischen Staaten von Spanien niemals anerkannt worden und dasselbe dem— nach berechtigt sey, den Handel mit ihnen seinen alten Kolonialge⸗ setzen . zu verhindern. Dieser Vertheidigungsgrund stand nicht nur mlt den fruͤher angefuͤhrten, sondern auch mit einer gleichfoͤr⸗ . Handlungsweise und mit dem bestehenden Vblkerrecht in Widerspruch und war von Spanien selbst in der Uebereinkunft, durch die es Britischen Unterthanen fuͤr gleichzeitige und unter denselben Umstaäͤnden erfolgte Beschlagnahmen nach denselben An—⸗— gaben, worauf wir unsere Beschwerden begruͤndeten, Entschaͤdigung bewilligte, aufgegeben worden. Ich hege jedoch die Hoffnung, daß fernere Erwaͤgungen der Sache zu anderen Ansichten fuͤhren werden, und stehe in dem Vertrauen, daß, sobald Se Katholische Maj. sich von der Rechtmaͤßigkeit unserer Anspruͤche uͤberzeugt haben werden, Ihr Wunsch, zwischen den beiden Laͤndern freundschaftliche Verhaͤltnisse aufrecht zu erhalten, auf deren Bewahrung mein eifrigstes Bestreben gerichtet ist, Sie zur Bewilligung unserer Forderung geneigt machen wird. Deshalb habe ich einen außerordentlichen Gesandten mit In— struetionen an unseren Bevollmaͤchtigten abgefertigt, damit derfelbe den Gegenstand noch einmal zur Beruͤcksichtigung vorlege, so daß, wenn auf derselhen Entscheidung, die nur als eine feindselige Ver— weigerung der Gerechtigkeit angesehen werden kann, behartt wer⸗ den sollte, was ich jedoch unmbglich glauben kann, diese Sache noch vor Ihrer Vertagung Ihnen, als den verfassungsmaͤßigen Rich— tern uͤber das, was fuͤr den Fall zu thun waͤre, wenn die unter⸗ handlung wegen Ausgleichung der erfahrenen Unbill fehlschluͤge, zur Beurtheisung uͤbergeben werden konne. Die Abschließung ei⸗ nes Entschaͤdigungs-Traktats mit Frankreich schien eine guͤnstige Gelegenheit darzuübieten, um unsere Anspruͤche ahnlicher Art an andere Maͤchte zu erneuern; und besonders hinsichtlich derienigen an Neapel, da gerade in dem Verfolg unserer Unterhandlungen mit dieser Macht unser Mißlingen, indem wir Frankreich zu bewe⸗ gen suchten, daß es uns Gerechtigkeit widerfahren lasse, als ein Be⸗ weisgrund gegen uns gebraucht würde. Es ist daher dem Gesuch der— jenigen Kaufleute, welche vorzugsweise hierbei betheiligt waren, nach egeben und eine Mission zu dem besonderen Zweck angeordnet wor⸗ en, um die so lange verzögerte Schadloshaltung fuͤr dieselben zu erlangen. Sobald diese Maaßregel beschlessen war, wurde sie auch sogleich in Ausfuͤhrung gebracht, ohne erst die Zusammenkunft des Koöngresses abzuwarten, weil der Zustand von Europa Ereignisse be⸗ fuͤrchten ließ, die unser Anliegen leicht hatten erfolglos machen koͤnnen. Unsere , . an die Regierung beider Sicilien sind von einer ganz eigenthuͤmlichen Beschaffenheit. Die Beein⸗ traͤchtigungen, worauf sich dieselben gruͤnden, werden nicht geleug⸗ net; auch bemüht man sich nicht, die Schaͤndlichkeit und Treulosigkeit, womit diese Beleidigungen uns zugefuͤgt wurden, zu verringern. Der einzige Grund, weshalb ein Schadenersatz ver⸗ weigert wird. besteht in Anfuͤhrung der Gesetzwidrigkeit, kraft deren sich der Monarch, von welchem die Beschlagnahmen ausgingen, im Besitz der Krone befand. Diese Vertheidigung, durchaus auf kei⸗ nen Grundsatz des Völkerrechts gegruͤndet und jetzt gaͤnzlich auf⸗ fern, selbst von denjenigen Maͤchten, auf denen die Verantwort— ichkeit für die Akte früherer Regenten am schwersten lastete, wird zweifelzohne von Seiner Sieilianischen Majestaͤt, auf deren Beschluͤsse jenes erhabene Ehrgefühl und jene Gerechtigkeits—⸗ liebe, welche, dem allgemeinen Ruf zufolge, den Koͤnig cha⸗ rakterisiren, sicherlich großen Einfluß ausüben wird, zuruͤck— enommen werden, und ich hege das vollste Vertrauen, daß das Ta⸗ ent des mit dieser Angelegenheit beauftragten Buͤrgers Demselben die gerechten Anspruͤche unserer beeintraͤchtigten Mitbuͤrger in einem

so glaͤnzenden Licht darstellen wird, daß ich noch vor Ihrer Verta⸗ a im Stande seyn werde, Ihnen die Ausgleichung und Sicher⸗ ellung derselben anzeigen zu önnen. Es sind gendue Instructio⸗ nen ertheilt worden, um die Unterhandlung schnell zum Schluß zu bringen, und man wird denselben Folge leisten. Waͤhrend der

Blolade von Tereeira bemaͤchtigten sich einige Schiffe von

der Portugiesisch en Flotte verschiedener von unseren Fahn gen und ließen sich noch andere Excesse zu Schulden kommen, fün eine Entschädigung gefördert wurde; und ich war eben im Begn eine bewaffnete Macht abzusenden, um jeder Wiederkehr cher Gewaltthaͤtigkeiten vorzubeugen und unsere Mitbuͤrger in d Betrieb eines gesetzmaͤßigen Handels zu beschuͤtzen, als offizielle sicherungen, auf die ich baute, das Äobsegeln der Schiffe unndtz machten. Seitdem wurden wiederholte Persprechungen ertheilt, man einen vollstaͤndigen Schadenersatz fuͤr die ung gu ten Bele ungen und die erlittenen Verluste gewaͤhren wolle. In! lusfüͤhrung hat zwar einiger vielleicht unvermeidlicher Ver stattgefunden; doch hege ich das zuversichtlich ste Vertraun daß sehr bald der dringende Wunsch hinsichtlich einfuͤmrg maliger Beendigung dieser Angelegenheit, worauf unser Beh maͤchtigter eifrigst zu bestehen beauftragt ist, erfuͤllt seyn wird. habe zu dieser Hoffnung um so mehr Grund, als ich von freundschaftlichen Gesinnung jener Regierung durch die Thatsgh überzeugt worden bin, daß dieselbe den Zoll auf Reis, ein Prod unserer suͤdlichen Staaten, herabgesetzt hat, welches zu der Vorqh setzung berechtigt, daß dieser wichtige Artikel unserer Ausfuhr h auf demselben Fuß, wie der von der beguͤnstigtsten Natien pra zirte, wird zugelassen werden.“ (Fortsetzung folgt.)

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Berlin, 8. Jan. Aus Köln vem 2. d. wird gemeldet: einer äußerst glänzenden und über alle Erwartung zahlreichen sammlung wurden gestern unsere ‚„Karnevals-Feitrrichkeiten“ dieses Jahr wieder eröffnet. Der heitere Geist des Frohsinns n Scherzes war beglückend in unserer Mitte. Zu wiederho- en len erschollen dabei die herzlichsten Toaste auf das Wohl unsw vielgeliebten Königs und des Königl. Hauses; es schien, wollte das Lebehoch kein Ende nehmen, denn die Rheinlän empfinden zu tief, was sie dem edlen Herrscher, dem Vater nes Volkes, verdanken, und vergessen ihn daher am wenigsten ihrer Freude, die unter dem Schutze seiner Regierung so hern gedeiht. Das Fest an sich wird nach der gestrigen allgemein lebhaften Theilnahme äußerst glänzend werden, denn die sz ausgesprochene Gund⸗Idee: „die Kölnische Messe im Ig 1932“ bietet den reichsten und mannigfaltigsten Stoff dar. Die Hufelandsche Stiftung zur Unterstätzung Na

leidender Aerzte.

Die Uebersicht der Einnahme und Ausgabe bei der Hu landschen Stiftung zur Unterstüßung Noth leidender Aerzte Jahre 1831, dem ersten, welches das Institut vollendet, gi einen höchst erfreulichen Beweis von dem Wohlihätigkeitss der Aerzte. Es sind in diesem Jahre überhaupt eingeganz 5017 Rthlr. 19 Sgr., darunter 1100 Rthlr. in Preuß. Stag schuldscheinen, 142 Rthlr. in Golde und 3775 Rthlr. 19 S in Courant. Davon waren zur Bildung eines Kapitalfonds! stimmt: 1506 Rthlr. 20 Sgr. mit Eigschluß von 15 Rthlr. Golde und 1100 Rthlr. in Staatsschuldscheinen. Die Aug ben betrugen: 687 Rtolr. 4 Sgr. 3 Pf. zu Pensionen und terstützungen und zur Geschäfts führung. Das Vermögen Stiftung bestand am 31sten Dezember 1831 in 4200 Rthle, Staatsschuldscheinen, 142 Rthlr. in Golde und 207 Rt 18 Sar. 5 Pf. Cour.

Möge eine Stiftung, die einem lebhaft gefühlten Bed niß abgeholfen und bireits im ersten Jahre ihres Bestehe zehn hülfsbedürstigen Aerzten Unterstützung gewähren konn sich ferner einer regen Theilnahme erfreuen.

Das amtliche Verzeichniß des Personals und der Studitt den der hiesigen Friedrich-Wilhelms⸗Unioersität für das lauft Winter-Semester, mit Angabe der Wohnungen, ist im Du erschienen und in der Nauckschen Buchhandlung, Haus voigt Platz Nr. 1, so wie auf der Universitäts-Regsstratur bei i Logis⸗Kommissar Wernicke, gehestet für 7 Sgr. zu haben.

Berlin, den 5. Januar 1832.

Der Rektor und der Richter hiesiger Friedrich⸗Wilhelms⸗Universs Dr. Marheineke. Krau se.

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* Cholera. In der Residenzstadt Berlin waren

erkr. genes. gestorb. Besta bis zum 7. Jan. Mittags 2253 832 1419 2 Hinzugek. bis zum 8. Jan. Mittags 3 2 Bis zum 8. Jan. Mittags Summa 2253 832 1419 Hierunter sind vom Militair 35 18 17 =

Die beiden Kranken befinden sich im Hospital.

, In Hamburg sind vom 3. bis 6. Jan. 7 Personen an! Cholera erkrankt und 4 gestorben; genesen keine. In Wien sind vom 30. Dez. bis 1. Jan. 2 erkrankt mn 2 genesen.

Nicht- Amtliche Cours - Notizen.

Ams ter dam, 3. Januar. Niederl. wirkl. Sch 403. Kanz-Bill. iz. 63 Anl. S8. Oest. Met. S2z. Russ. (v. 1857) 313. do (. 18531) 885. Nep. Fale. 723. arschau, 4. Januar. Pfandbriele S5 853. Part. Ob. 345 354. Russ. Assign. Id! Wien. 3. Januar. 53 Metall. S5 . 43 do. 753. Bank- Actien 1154.

Königliche Schauspiele. Montag, 9. Jan. Im Schauspielhause: Freien nach Vn schrift, Lustspiel in 4 Abtheilungen. Hierauf: Demoiselle Bet Lustspiel in 1 Akt. ; ö.

Königstädtisches Theater. Montag, 9. Jan. Der Hagelschlag, Lustspiel in 1 A Hierauf, zum erstenmale: Die Bierstube, Lokal-Posse in 1 9 von Ad. Glaßbrenner. Zum Beschluß, zum erstenmale: Rah plan, der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Akt, nach dem Fru zössschen, von Ferd. Pillwitz. ö ä . Paris, 2. Jan. 5proc. Rente pr. compt. 95. 40. cour. g5. 75. Z3proc. pr. compt. 66. 75. sin cour- 5proc. Neap. pr. compt. 76. 20. sin conr. 76. 40. 5ph Span. perp. 533. cοnp. dét. 5proc. Belg. Anleihe 75. Frankfurt a. M., 5. Jau. Oesterr. Horoc. Metall. Sb S6J. 4proc. 77. 763. 21proc. 453. 1proc. 20. B. Ba Actien 1394. 1392. Partial-Obl. 1243. Loose zu 100 Fl. 19 B. Poln. Loose 58. 573.

Redaecteur John. Mitredacteur Cottel. n mmm,

Gebruckt hel . M. Han

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitung.

n 10.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Durchgereist: Der Königl. Niederländische Kabinete⸗-Cou—⸗

r Hooger, von St. Petersburg kommend, nach dem Haag.

Der Königlich Franzbsische Kabinets⸗ Courier Mauny, von

Et. Peteraburg kemmend, nach Paris.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. Rußland. St. Petersburg, 31. Dezember. Der Kommandirende der Isten Brigade der 1sten Divisson der Baltischen Flotte, Contre⸗

Admiral Ricord, ist zum Vice-Admiral, und der General-⸗Ad⸗ utant, Artillerte⸗Generallieutenant Suchosanet J., zum Ober⸗Di⸗ ektor der Lirtillerieschule ernannt. Der Generalmajor Solodikow, Mitglied des Feld-Anditoriates der 1sten Armee, ist zum stell— hertretenden General-Intendanten derselben ernannt worden.

Am 28. Dezember sind Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Alexander und Einst von Würtemberg aus Bialhstock in dieser Residenz angelangt.

Die St. Petersburgische Zeitung enthält im heutigen Blatte folgendes Allerhöchste Manifest:

„Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus der Erste, Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen ꝛc. ꝛ. .. Unter den vielen Unserem eben getreuen Adel zuerkannten Privilegien ist eines der wichtig⸗ sten das Wahlrecht, durch welches derselbe zur Erhaltung der all⸗ hemeinen Ordnung und Handhabung der Gerechtigkeit wesentlich nitwirkt. Kraft dieses Vorrechtes bilden die Körperschaften des Adels in den Gouvernements Versammlungen, nicht nur zur Be⸗ athung uͤber ihre Beduͤrfnisse und Interessen, sondern auch um us ihrer Mitte die wuͤrdigsten Beamten fuͤr verschiedene Faͤcher der Rechtspflege und Abministration zu waͤhlen. Der Zweck und die Wirksamkeit jener Versammlungen, die Ordnung der Wah-— sen und der daran geknüpften Dienste sind hinsichtlich ihrer Hrundprinzipien durch die Gouvernements-⸗Verordnung von 1775 nd die Abels Privilegien von 1785 naͤher bestimmt. Diese Verordnungen sind im Laufe der Zeit durch besondere Be⸗ ehle und Verfuͤgungen ergaͤnzt worden. Ergaͤnzungen dieser Art aber, welche allmalig vorkommende einzelne Schwierigkeiten nd Mißyerstaͤndnisse losten, konnten keinesweges anderen allgemei⸗ nen, bei Wenigem hervorleuchtenden, Inkonvenienzen vorbeugen. Dese letzteren sind nicht sowohl in dem Wesen der Grundgesetze be⸗ Dingt, als vielmehr durch den natuͤrlichen Wechsel der Umstaͤnde, be⸗ onders aber durch die haͤufige Zerstuͤckelung adeliger Guͤter mittelst

erkaufes und Erbtheilungen. Dieser Umstand vergroͤßerte auch nverhaͤltnißmaͤßig die Anzahl der Waͤhler. Die Adelsversamm⸗ lungen bestehen schon nicht immer aus lauter solchen Individuen, deren eigene Vortheile auf den Besitz eines zureichenden, ihre ge⸗ hörige Ausbilzung begünstigenden, Vermbgens begründet waren und als Buͤrgschaft fuͤr ihr Streben nach Gemeinwohl dienen konnten; daher auch Klagen uͤber parteiische, dem Vertrauen und den Er⸗ wartungen der Regierung nicht genügende, Wahlen sich erhoven haben. Wir erachten darum suͤr dienlich, diesen Klagen abzuhelfen, in⸗ dem Wir die nuͤtzliche Anordnung der Adelswahlen auf ihre ur⸗ sprüngliche Kraft und Wirksamkeit zuruͤckfuͤhren und selbigen, ohne Verletzung des Grund⸗Prinzipes, mehr Festigkeit verleihen. Zu die⸗ sem Ende war es noͤthig: . nach Zusammenstellung der verschiede⸗ nen seit 1785 erlassenen Verfuͤgungen hinsichtlich der Adelswahlen, selbige mit dem Zweck und Geist der verliehenen Privilegien zu ver⸗ gleichen und dabei alle darin bemerkte Mangel abzustellen und zu ersetzen; 2) unbeschadet der Wesenheit des Wahlrechtes, dennoch die Ordnung bei Ausuͤbung desselben dem gegenwärtigen Stande der rn Güter angemessener zu organisiren, auch zugleich den Kreis der Wahl Kandidaten zu erweitern und dieselben durch Verleihung ahnlicher Belohnungen und Vortheile, wie der oͤffentliche Staatsdienst sie mit sich bringt, zu den durch die Adelswahlen auferlegten Lokaldiensten auf⸗ zumuntern. Die ser Vorsatz geht in Erfuͤllung In Grundlage der von Uns angegebenen Prinzipien ist der Entwurf zu einem „neuen Statut in Betreff der Adelswahlen und der damit verknuͤpften Dienste“ zu Stande gebracht und im Reichsrathe gepruft worden. Indem Wir diese Verordnung, als dem Staatswohl und den Adels-Privilegien voll⸗ kommen entsprechend, genehmigen, beschließen Wir zugleich, dieser Körperschaft neue Merkmale Unseres vorzuͤglichen Wohlwollens zu geben. Fortan sollen nicht nur einige Mitglieder, sondern auch die Praͤsidenren der Gouvernements-Tribunale vom Adel erwaͤhlt und die Bestaͤtigungen der von ihm erkorenen Gouvernements⸗Marschaͤlle Unserem eigenen Ermessen anheimgestellt werden. Wir zweifeln kei⸗ nen Augenblick, daß der Russische Adel jederzeit, auf dem Felde der Ehre nicht minder als in den uͤbrigen Faͤchern des Staatsdienstes, eingedenk seines hohen Berufes, eine Stuͤtze des Thrones zu seyn, auch gegenwaͤrtig in vollem Maße Unser Vertrauen rechtferti⸗ gen werde. Geleitet von den ihm aufs genaueste vorgezeichneten Regeln, wird derselbe mit erneutem Eifer nach der Erfuͤllung einer seiner wichtigsten Obliegenheiten streben, welche in der Wahl von Beamten besteht, die des Ramens der Huter der gesellschaftlichen Ordnung und Gerechtigkeit vollkommen wuͤrdig sind'

St. Petersburg, am 6. (18) Dezember 1851.

Nikolaus.“

Einem zu Moskau am 28. Oktober Allerhöchst bestätigten Gutachten des Reichsrathes zufolge, soll zur Aufnahme und ermessung aller in Kurland befindlichen Kron⸗Güter und Län⸗ dereien, für welche Zins gezahlt wird, eine Messungs-Kommission nd für die Durchsicht der schiedsrichterlichen Entscheidungen in

etwanigen Gränz⸗ und Servitut⸗-Streitigkeiten zwischen Kron⸗ und Privatgütern, ein Ober-Schiedsgericht errichtet werden.

Se. Majestät haben an den Minister des öffentlichen Un⸗ lerrichts einen Allerhöchsten Ukas erlassen, worin demselben, in Berücksichtigung, daß häufig junge Leute ohne die nöthigen Vor⸗ lenntnisse die Universitäten beziehen und daher, nicht im Stande, den Vorlesungen zu solgen, ihre Zeit unnütz verbringen, anbe⸗ ohlen wird, die erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, damit in Zukunft Niemand auf den Universitäten zugelassen werde, der nicht den vollständigen wissenschaftlichen Kursus in den Gym—⸗ nasien beendigt und ein Zeugniß darfiber erhalten oder, wenn er den Unterricht in Penssons-Anstalten und zu Hause genossen,

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Berlin, Dienstag den 10 ten Januar

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vorher ein strenges Examen in allen Gegenständen des Gymna—⸗ sial⸗ Unterrichts bestanden hat. ;

Zur Etleichterung der Rekrutirung bei der gegenwärtigen 97sten Hebung wird Lillerhöchst anbefohlen, Leute mit körperlichen Gebrechen, wie sie bei der gösten Rekrutirung zugelassen wurden, auch diesmal als Rekruten anzunehmen, den Freigelassenen, wenn sie schon dreijährige Freibriefe besitzen, anch n Gemeinden, wo sie nicht eingeschrieben sind, die Verdingung zum Militair⸗Dienst für Bürgerfamilien, Kron⸗ und Post-Bauern zu gestatten; den Bürgergemeinden, Kron und Appanage⸗Dorfschaften zu erlauben, daß sie Leute, die sich bei ihnen eingeschrieben haben, wenn auch noch kein Jahr seit deren Einschrelbung verflossen ist, und Frei⸗ gelassene ein Fahr nach deren Freilassung als Rekruten stellen, den Gutsbesitzern aber zu bewilligen, daß sie auch Leute, welche sie mit der ganzen Familie oder einzen erworben haben, ein Jahr nach abgeflossenem Kauf⸗Kontrakt zu Rekruten abgeben dürfen, und endlich die bis zum 1. Januar 1832 rückständigen Rekruten nach Grundlage des Rekruten⸗Reglements oem 19. Juli 1831 anzunehmen.

Den bestehenden Verordnungen zufolge, ist es nur erlaubt, Einwohner von Finnland, die bereits das 2iste Jahr erreicht haben, als Rekruten zu miethen; da nun aber bereits mehrere Russische Bürger und Bauern aus Unkunde dieser Verordnung auch solche gedungen haben, welche dieses Alter noch nicht er⸗ reicht hatten, und diefe das bereits auf Abschlag empfangene Miethsgeld nur durch vieljährige Dienste bei ihren Mieths—⸗ herren würden abarbeiten können, auch die Letzteren in Verlegen— heit seyn würden, statt ihrer zur rechten Zeit andere Rekruten zu erhalten, so haben Se. Majestät, auf Vorstellung des Staats⸗ Secretairs des Großfürstenthums Finnland, Ce heimenraths Graf Rehbinder, zu gestatten geruht, daß es denjenigen, welche bis jetzt Rekruten von 18 bis 21 Jahren gemiethet haben, wenn weiter keine Hindernisse im Wege stehen, erlaubt seyn soll, die— selben ausnahmsweise für dieses eine Mal bei der Rekrutirungs⸗ behörde abzuliefern, ohne daß jedoch diese Dispensatien für die Zukunft Anderen zum Vorwande dienen möze.

Nach Allerhöchst bestätigtenm Gutachten des Reichsraths kön— nen Zöglinge des Findlingshauses, Hofsleute, deren Gutsherr— schaften bei ihrem Absterben keine Erden hinterlassen, und natür⸗ liche Kinder, deren Mütter zu keinem steuerpflichtigen Stande gehören, nach erlaugter Volljährigkeit in eine selbst gewählte Ge⸗ meinde, ohne deren Einwilligung zu bedürfen, eintreten und ge⸗ nießen eine fünfjährige Steuer- und Abgaben-⸗Freiheit.

Der verabschiedete Kornet des Chevaller-Garderegiments, Fürst Sanguschks, und der Gutsoesltzet Scrumillo von Wolhy⸗ nien sind durch Allerhöchst bestätigte Sentenzen des Kriegsge⸗ richts zum Verlust ihres Ranges, Titels und Adels, zur Ver⸗ weisung nach Sibirien und Confiscation ihres Vermögens ver⸗ uctheilt worden, der Erstere, weil er den Sr. Majestät dem Kai⸗ ser geleisteten Eid der Treue gebrochen, unter den Truppen der Polnischen Insurgenten gedient und mit ihnen gegen die Russi⸗ sche Armee gefochten, der Letztere, weil er die gesetzwidrigen An—⸗ schläge der Alufrührer gekannt und sie der Regierung nicht an⸗ gezeigt, auch Andere zur Vereinigung mit den Rebellen verführt und sich geweigert hat, auf Forderung des Militair-Kommandos die Waffen auszuliefern.

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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 30. Dez. (Nachtrag.) Nachstehendes ist der Schluß des Berichtes des Herrn Thiers über das Ausgabe-Budget für 1832:

Nachdem der Berichterstatter die verschiedenen Ersparnisse worauf die Kommission bei den einzelnen Ministerien antrage, nam⸗ haft gemacht hatte, bemuͤhete er sich zu beweisen, daß es unmoglich seyn würde, noch größere Reductionen vorzunehmen, ohne die Staats⸗Verwaltung zu desorganisiren, und daß selbst dann, wenn man sich dieser Gefahr aussetzen wollte, die Ersparnisse sich nicht bis auf 15 Millionen bringen lassen wurden. Die Kommission habe bei den Gehalten aufs strengste darauf gesehen, daß den Beamten nirgends Luxus, sondern nur eine ihrem Stande angemessene Exi⸗ stenz gesichert werde. Ohnehin liege das Uebel nicht in den starken Besoldungen; die Gehalte der gesammten höheren Civil-, Milttair⸗ und Justiz⸗Beamten betrugen nur etwa 29 Millionen, und mit 3 Millionen, die man zu den Besoldungen dieser Beamten hinzufuͤge oder davon abziehe, hebe man entweder den Luxus des Kaiserreichs oder die Einfachheit der Nordamerikanischen Freistaaten. Hr. Thiers beleuchtete demnaͤchst die gegen die Centralisation der Verwaltung erhobenen Beschwerden aus dem finanziellen Gesichtspunkte und suchte darzuthun, daß erstere keinesweges so theuer sey, wie man gewohnlich glaube; die Kosten saͤmmtlicher acht in Pa⸗ ris befindlichen Central-Verwaltungen betrugen noch keine 13 Millionen, wovon sechs allein auf die Finanz⸗Verwaltung kamen. Die Centralisatton trage also nicht die Schuld des hohen Budgets. Hierauf ging der Berichterstatter die einzelnen Ministerien noch mals durch, um die Unmöglichkeit weiterer Abzüͤge darzuthun. Bei ciner Vergleichung des Budgets des Kriegs-⸗Ministeriums mit denen anderer Lander, behauptete er hier, die Englische Armee koste im Verhaͤltniß ihrer Starke wenigstens doppelt so viel, als die Franzb⸗ sische, und in dem seiner Militair⸗Organisation wegen so gerühmten Preußen betrugen die Ausgaben für die Armee, nach glaubwürdigen Aktenstücken, mindestens eben so viel, als in Frankreich (2). Nur in Desterreich scheine das Heer dem Staate weniger zu kosten, was aber daher komme, daß dort eine Menge von Ausgaben, als Trans⸗ porte, Quartier und verschiedene Natural - Lieferungen den Hrts⸗ Behbrden zur Last fielen. Nachdem der Berichterstatter eingeraͤumt, daß gleichwohl in dem Franzoͤsischen Militair⸗Syostem noch manche Verbesserungen moglich waͤren (namentlich die Einfuͤhrung der Be⸗ urlaubungen), dagegen der Plan, die Armee zu verringern und einen Theil ihres Dienstes der Natto nal⸗Garde aufzubürden, als voͤllig un statthaft ,, e, , hatte, ging er zu dem See⸗Ministerium über, um einerseits die Ansicht derer zu widerlegen, die da glau⸗ ben, daß Frankreich sich darauf beschraͤnken soslte, eine Konti⸗ nen tal Macht zu seyn, andererseits aber die fuͤr die Marine ver⸗ langten Geldbewilligungen in Schutz zu nehmen. Er schloß sodann diefe? Recapitulation mit folgenden Worten: „Im Jahre 1789, als das Lehenswesen vernichtet werden sollte, im Jahre 1809, als man aus ben Trümmern desselben ein neues Gebdude errichten wollte, konnte man eine Veränderung des Systems fuͤr nothwendig halten;

aber heutiges Tages, nach so vielen ümwaͤlzungen, nach einer Re⸗

volution, nach Napoleon, nach einer 15jäͤhrigen Repraͤsentativ⸗ Regierung würde man die Anstrengungen so vieler Geschlechter, die alle ihre Kraͤfte erschoͤpften, um unsere Verfassung neu aufzu⸗— bauen, verkennen, wenn man eine abermalige Veranderung des Systems verlangen wollte. Nein, m. H, das alte muß vervollkomm⸗ net und zwar langsam vervollkommnet werden, und hierin liegt der Grund, weshalb gewissenhafte Maͤnner nach monatlanger Arbest Ih⸗ nen nur zehn Millionen an Ersparnissen vorschlagen konnten.“ Ueber den Tilgungs-Fonds äußerte sich endlich noch Hr. Thiers in nachstehender Weise: Es laͤßt sich nicht in Abrede stellen, daß sich hier gar leicht eine Ersparniß von 39 bis 40 Mill. erzielen lassen würde Erlauben Sie mir daß ich diese wichtige Frage noch in aller Kurze beleuchte Der Tilgungs⸗Fonds ist von allen Lasten die⸗ jenige, die am beschwerlichsten erscheint. Bei einem oberflächlichen Anblicke hat es das Ansehen, als ob Frankreich sich abmuͤbe, jahrlich 30 Mill. zu zahlen, bloß um das Börsenspiel damit zu unterhalten; dem Ruͤckkaufe der Rente scheint man gar keinen Glauben beißzu⸗ messen und meint, daß es hinreichend sey, die Staatsschuld zu ver⸗ zinsen. Den Einfluß des Tilgungs⸗Fonds auf den Cours der Staats⸗ Papiere haͤlt man für einen bloß voruͤbergehenden, der z. B. mit demjenigen, den das bloße Gerücht eines Krieges uͤbe, auch nicht im Entferntesten zu vergleichen sey. Man a sich endlich auf das dringende Bebuͤrfniß einer Ermaͤßigung der Steuern. Auf alle diese , , erwiedern wir folgendes. Wir sind zunaͤchst der Meinung, daß Niemand bei dem Tilgungs-Fonds weniger in⸗ teressirt ist, als die Borsenspieler. Diese pariren bloß auf die Be⸗ wegung der Fonds; ob letztere steigen oder fallen, gilt ihnen gleich⸗ viel; eine Wette ist in beiden Faͤllen möglich. Wir muͤssen hier Überhaupt eine wichtige Bemerkung machen, namlich die, daß die Boͤrse ungleich bewegter ist, wenn die Fonds niedrig, als wenn sie hoch stehen. Sobald die Fonds eine gewisse Höhe erreicht haben, so stellen sie sich, und alles Stillstehen bringt dem Boörsenfpiele den Tod. Nicht fur diese Spekulanten also arbeiten wir, wenn wir den Werth unserer Fonds zu erhalten suchen. Das Geld, das Frank⸗ reich zur Einldsung der Rente zahlt, fließt nicht den Böͤrsenspielern u; es geht vielmehr in die Haͤnde des Rentiers uber, der, nach⸗ em er sein , . dem Staate anvertraut hat, dasselbe jetzt von ihm zuruͤckerhaͤlt Es ist von Wichtigkeit, daß wir uns von dem wahren Zwecke des Tilgungs-Fonds einen deutlichen Begriff machen. Dieser Zweck ist keinesweges bloß der, den Cours der Rente zu heben und dem Lande einen anscheinenden Kredit zu erhalten; dies ist nur ein Nebenzweck; der eigentliche Zweck des Tilgungs⸗ a ist, die Schulden des Staats zu bezahlen. Der Staat darf ich eben so wenig wie der Privatmann seinen Verpflichtungen ent⸗ ziehen; daß er mächtiger als dieser, darf fuͤr ihn keinen Grund ab⸗ eben, minder rechtlich zu seyn. Wer geborgt hat, muß auch zab⸗ en Allerdings darf der Staat dies nicht an einem Tage thun; aber er muß seine Schuld immer in gewissen Graͤnzen halten und sie nie zu einer Höhe anwachsen laßen, die ihn hindert, sich frei zu bewegen. Wir behaupten nun aber, da ein Land, das bereits den vierten Theil seines Ginkommens it die Bedienung der fundirten Schuld verschlungen sieht, genug Schulden hat, und an die Zukunft denken muß. Ünsere konsolidirte Schuld kostet uns jährlich 253 Mill. und mit Hinzufügung der schwebenden, der immerwaͤhrenden und der Cautions-Verzinsung, 2388 Mill. oder den dritten Theil unseres ganzen Einkommens. Wir möchten behaupten, dies sey schon zu viel; mindestens lehrt unt die Geschichte, daß die Hal fte des Staats⸗Einkommens zur Verzin⸗ sung der Schuld noch nie verwandt worden ist, ohne den betreffen⸗ den Staat irgend einer Katastrophe bloß zu stellen. Vergessen wir uͤberdies nicht, daß der Friede uns in diesen Zustand verfetzt hat, daß wir in diesem Augenblicke bei jeder Verlegenheit zu dem Fffent= lichen Kredite unsre Zuflucht nehmen muͤssen und daß, wenn wir so⸗

nach unseren Tilgungs⸗Fonds noch vermindern wollten, wir uns zuletzt

an dem Tage, wo uns ein neuer Krieg drohte, mit Schulden über⸗ laden sehen wurden. Gedenken wir stets jenes gewichtigen Grund⸗ satzes, daß man im Frieden . müusse, um im Kriege ausgeben zu konnen. Es laͤßt sich nicht leugnen, daß, die Wirkungen des Tilgungs⸗Fonds auf den Cours der Papiere mit denen einer Nach⸗ richt uͤber Krieg oder Frieden nicht e vergleichen sind. Wenn in⸗ zwischen eine solche Nachricht taglich ein konvulsivisches Steigen oder Fallen erzeugt, so veranlaßt der Tilgungs-Fonds ein allmaäli-= ges und fortschreitendes Steigen. Aber noch ein anderer maͤchtige⸗ rer Grund muß uns bewegen, diesen Fonds unangetastet zu lassen. Jedermann wird mir zugeben, daß eine Verminderung desselben so⸗ fort ein betraͤchtliches Sinken der Rente herbeifuͤhren würde. Ist nun aber wohl der gegenwaͤrtige Augenblick, wo wir des Kredits so sehr bedürfen, dazu angethan, denselben zu erschuͤttern? Wir muͤssen in diesem Jahre abermals zu einer Anleihe unsere Zuflucht nehmen; wie koͤnnten wir uns also absichtlich in die Nothwendigkeit versez- zen, um 7, 8 oder 10 pCt. niedriger zu kontrahiren, als uns solches mit Huͤlfe des Tilgungs⸗Fonds möglich seyn wurde? Wie könnten wir auf solche Weise abermals 15 bis 29 Mill. an Kapital aufopfern? Man spricht uns von Ersparnissen. Allerdings sind wir es dem Lande schuldig, deren moͤglichst viele zu bewirken; wir muͤssen sie aber in einer festen und gewandten Verwaltung suchen, und eine solche er⸗ heischt, daß wir unter den gegenwartigen kritischen Zeit⸗Umständen den Tilgungs⸗ Fonds unberuͤhrt lassen. Die Früchte dafür werden wir zu Millionen an dem Tage einernten, wo wir eine neue An- leihe machen müssen. Was ist uberhaupt der Grund unserer jetzi⸗ en Bedraͤngniß? Etwa die Steuern? Aber im Jahre 1823 waren 6 eben so hoch, und Niemand klagte. Der Besorgniß uͤber die Zukunft also und dem Mangel an Kredit muͤssen wir das Uebel beimessen. Seit einiger Zeit schwankt dieser Kredit, sowohl der f= fentliche, als der Privat⸗Keredit, hin und her. Sollen wir ihm noch muthwillig einen neuen Stoß versetzen? Hierzu kommt noch

eine Betrachtung. Der ungewisse Zustand, worin Europa sich befindet, känn nicht von Dauer seyn. er ur h fentlich mit dem Frieden endigen:; jedenfalls ist er nahe

bevorstehend, denn Europa kann so wenig, als wir, eine solche Un⸗ gewißheit langer ertragen. Gesetzt nun aber es kame zum Kriege, wie müßte es uns dann nicht leid seyn, daß wir unferen Krebit selbst erschuͤttert haben. Behalten wir dagegen den Frieden, wer vermochte alsdann zu bezweifeln, daß, bei einem Tilgungs⸗ Fonds von 84 Millionen, unsere 5procentige Rente den Parl⸗Cours bald übersteigen wird? Alsdann kann eine wahrhafte Ersparniß einge führt werden, indem man naͤmlich den Zinsfuß herabsetzt. Dies sind die i , die ich Ihnen im Namen der Kommisston vorlegen sollte. Durch die vorgefchlagenen Ersparnisse stellt sich un.= ser gewöhnliches Budget auf 945, 320,530 Fr. und mit Einschluß ber kürzlich verlangten 2,3900, 9900 Fr. fuͤr den Festungsbau auf 9ä8, 1235, g37 Fr Man wird uns vielleicht fragen, ob dem Lande keine bessere . winke? ob die Steuerpflichtigen stets dieselbe bast ertragen sollen? Wir erwiedern hierauf Folgendes Ersparnisse sind allein bei der Staat sschuld und bei der Landes-Verwaltung möglich. Bei der letzteren dürfen

sie nur allmaͤlig eingeführt werden; bei der Staatsschuld werden