1832 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Jahr 2.564, 9000 Pfd., filr das Vierteljahr S65 545 Pfd. Der große Ausfall in den Zöllen wird theils der BVeschran kung des auswärtigen Handels durch die Cholera im Norden von Europa, . aber der Aufhebung der Kohlensteuer zugeschrieben.

n der Stempel-Abgabe war in dem Vlerteljahre eine Vermeh—⸗ tung von 16,339 Pfund, in dem Jahre eine Verminderung von 194,381 Pfd: eingetreten. Beim Postwesen hat im Jahre eine Vermehrung der Einnahme um 32,995 Pfd. und im Viertel⸗ jahre eine Verminderung von 2005 Pfd. stattgefunden.

In der letzten Versammlung der Irländischen politischen Mational⸗UUnion wurde auf den Vorschlag der Herren John Rey⸗ nolds und O'Connell ein Comité von 21 e, . niederge⸗ setzt, um die besten und zweckmäßigsten Mittel zur beständigen Unterstützung der Irländischen Armen ausfindig zu machen. In derselben Versammlung verlas Hr. O'Connell ein Schreiben des rn. Montagu L. Chapman, worin dieser, als Antwort auf die an ihn ergangene Einladung, erklärte, daß er der beabsichtigten Versammlung der Irländischen Parlaments-Mitglieder beiwoh⸗ nen werde.

Es sind hier Lissaboner Zeitungen bis zum 21. Den. eingegangen. Der Courter sagt: „Wir finden darin mehrere amtliche Bekanntmachungen, welche sämmtlich auf die befůürch⸗ tete Invasion Dom Pedro's Bezug haben und nicht allein von den thätigen Bemühungen, sich derselben zu widersetzen, sondern auch von dem außerordentlichen Bestreben Dom Miguels, die Liebe der Einwohner zu gewinnen, Zeugniß geben. Er spricht von der Thorheit eines Versuches, die Stabilität eines Monar— chen zu erschüttern, der seine Unterthanen wie ein Vater liebt; heftehlt allen Magistratspersonen und Provinzial⸗Behörden, dafür Sorge zu tragen, daß die jetzt nothwendige Bewegung so vieler Truppen die Einwohner der Distrikte, durch welche sie marschi⸗ ren, nicht zu sehr drücken möge; sichert allen Deserteurs, welche zu ihrer Pflicht zurückkehren wollen, Verzeihung zu und ver— ordnet, daß alle Prozesse, in denen Individuen der Armee ver— wickelt sind, so lange sugpendirt bleiben sollen, als jene Personen zur Vertheidigung des Vaterlandes gebraucht werden.“

In einem Schreiben aus Lissabon vom 21. Dez., welches dasselbe Blatt mittheilt, heißt es unter Anderem: „In der Nähe des Palastes von Queluz befinden sich das erste und Ste Infanterie-Regiment, eine Brigade Artillerie und eine Brigade Kavallerie. Sie John Campbell ist vorgestern von Madrid hier angekommen, und man sagt, daß er den Oberbefehl über die Kavallerie übernehmen wird. Der Zustand des Han— dels ist traurig; alle Klassen leiden, und es giebt keine Worte, das hier herrschende E)lend auszudrücken. Man sieht sogar Sol⸗ daten in den Straßen Lissabons betteln. Der eingegangene Be— trag der gezwungenen Anleihe beläuft sich erst auf 50, 600 Mil⸗— reis. Heute Morgen ist alles Getreide auf dem Kornmarkte zum Gebratich für die Soldaten mit Beschlag belegt worden. Ge⸗ stern ging im . der Befehl ein, mit aller möglicher Schnelligkeit die Fregatten „Sybelle“ und „Donna Isabella“ auszurüsten, um dieselben mit 400 Mann nach Madeira schicken zu können.“

Der Morning-Herald giebt nachträglich noch einige No⸗ tizen über die, seiner Ansicht nach, unfreiwillige Landung des Torrijos und seiner Gefährten in Spanien und sucht zu bewei⸗ sen, daß Torrijos die Französische Flagge nicht aufgesteckt habe, um zum Aufstande zu reizen. „Torrijos“, heißt es unter Linde⸗ rem, „kannte seine Landsleute zu gut, um nicht zu wissen, daß die Französische Flagge das allerunpopulairste Symbol gewesen wäre, dessen er sich zu einer Aufreizung gegen die Regierung hätte bedienen können. Er wußte sehr wohl, daß, anstatt seine aer. leute dadurch jum Aufstande aufzuregen, er das Nationalgefühl und den Nationalstoly derselben auf die Seite der schlechtesten Partei getrieben haben würde, sobald dieselbe nur keine fremde war. Nein; die Flagge wurde aufgepflanzt, um zu zeigen, daß die Flüchtlinge nicht mit revolutionnairen Absichten landeten, daß sie nicht bezweckten, einen Aufruf an den Spanischen Pa— trlotismus ergehen zu lassen; sondern daß ihn keine andere Alternative blleb, als unterzugehen oder sich der Gastfreundschaft der Behörden anzuvertrauen; sie ergriffen das Letztere und zogen die Flagge einer fremden Nation auf, die mit ihrer eigenen in freundschaftlicher Verbindung steht, um zu zeigen, daß lhre Ge⸗ sinnung friedlich und ihr Zweck, Schutz zu suchen, war. Ob die Französische Regierung irgend einen Schritt thun wird, um die ihrer Flagge zugefügte Beleidigung zu bestrafen, können wir nicht mit Beslimmtheit sagen; aber England ist verpflichtet, für die Ermordung des enn Boyd Genugthuung zu verlangen. Kein Gesetz, kein Dekret Spaniens kann die Bestimmungen des Völkerrechts überwiegen, welches durch die Hinrichtung eines Britischen Unterthanen auf das gröblichste verletzt worden ist. Wir wünschen zu wissen, was der Britische Konsul bei jener Gelegenheit gethan hat, und was die Regierung thun wird.“

Das genannte Blatt fordert dringend auf, den Sub⸗ scriptionen beinitreten, welche zur Unterstützung der durch die Stürme in Westindien hülftos Gewordenen eröffnet worden sind. Es wird bei dieser Gelegenheit erwähnt, daß der Verlust in Bar⸗ dadoes allein sich beinahe auf 2 Millionen belaufe.

Den letzten Nachrichten aus Vera⸗Cruz zufolge, war da⸗ selbst Alles vollkommen ruhig, und der Zustand der Republik verbesserte sich fortwährend. Das auswärtige Departement hat ein Cirkular an alle fremde Konsuln erlassen, worin strenge poli⸗ zeiliche Maßregeln gegen alle ankommende Schiffe, bis ihr voll⸗ kommener Gesundheitszustand erwiesen ist, angeordnet werden. Auch Kriegsschiffe sind in der Folge von der Quarantaine nicht ausgenommen.

Unsere Nachrichten aus Buenos⸗ALAhres reichen bis zum 30. Oktober. General Quiroga soll die Unitarier aufs Henn geschlagen haben. Don Juan Rosas, Gouvernenr von

uenos⸗-A Ayres, wird daselbst, nach einer langen Abwesenheit in den Provinjen, zurückerwartet. Er hat seine Entlassung als Gouverneur unter dem Vorwande eingereicht, daß seine Dlenste nicht länger erforderlich seyen, da sich die Provinz in einem voll⸗ kommenen Zustand der Ruhe befinde. Man glaubte indeß, daß das Haus der Repräsentanten ihn veranlassen würde, sein Amt beizubehalten.

Nachstehendes ist die (gestern vorbehaltene) Denkschrift der Konferenz, welche als Antwort anf die der Niederländi⸗ schen n htl oten vom 14. Dezember 1831 zu dienen be⸗

immt ist: 1 „Die Denkschrift Ihrer Excellenzen der Herren Bevollmaͤchtig⸗ ten Sr. Maj. des Königs der Niederlande eben sowohl wie Ihre Note vom 14. Dez. v. J. gründet sich auf zwei Grundlagen: auf die 8 Artikel vom 21. Juli 1814 und auf den Anhang A zum Pro- tokoll vom 27. Jan. 1858. Die Londoner Konferenz kann nur eine dieser Grundlagen anerkennen, namlich den Anhang A zum Pro⸗ tokoll vom 27. Fan. 1831, in Verbindung gesetzt mit den Entwicke⸗ lungen, welche er seiner Natur nach selbst bedingte, mit den in dem besagten Protokolle aufgestellten Grundsaͤtzen, denen Se. Maß. der König der Nlederlande ö. Zustimmung ertheilt hat, mit den spaͤter von der Niederlaͤndischen Regierung angenommenen Vor⸗

schlagen und mit den offiziellen Erklaͤrungen der besagten Regte⸗ rung, welche der Konferenz in ihrem Namen mitgeihcilt worden

nd. Die Konferenz sieht sich gendthigt, die erste der oben an⸗ gefuhrten Grundlagen zu verwerfen:

„istens, weil die Niederlaͤndische Regierung, indem sie aus eigener Veranlassung, noch vor dem Zusammentritt der Konferenz in London, den Grundsatz der Trennung Hollands von Belgien proklamirt, ) selbst den wesentlichen Thell der 8 Artstel vom 21. Juli 1814, welche eine vollkommene Amalgamirung der beiden Laͤn⸗ der bezweckten, vernichtet hat.“

„2tens, weil die Niederlaͤndische fg rung indem sie spaͤter⸗ hin auf offizielle Weise und in den bestimmtesten Ausdrücken er= klaͤrte, daß sie sich außer Stande saͤhe, Belgien ohne fremde mili⸗ tairische Hülfe unter ihre Herrschaft zurückzuführen, die Unmög⸗ . in, der sie sich befaͤnde, die 8 Artikel auszufuͤhren, aner—⸗ annt hat.

„tens, weil, indem sie auf diese Weise aus eigenem Antrlebe den Grundsatz aufgegeben und spaͤterhin eingeraͤumt hat, daß sie die Bestimmungen desselben nicht erfuͤllen konne, die Niederlaͤndi⸗ sche Regierung sich naturlich des Rechtes beraubt hat, denselben in Anspruch zu nehmen“

„4tens endlich, weil der Anhang A des Protokolles vom Asten Januar 1831 der letzte zwischen der Niederländischen Regierung und den funf Maͤchten in Bezug auf die Belgischen Angelegenhei⸗ ö Akt und derselbe bestimmt ist, die 8 Arttkel zu ersetzen.

„Es bleibt daher zu beweisen, daß die 24 Artikel vom 15. Okt, Entwickelungen des Anhanges A, genau in Verbindung mit den Bestimmungen und den Frundsaͤtzen des Protokolles stehen, dem derselbe beigefüuͤgt war. Außerdem, da spaͤterhin von Seiten der Konferenz Sr. Maj. dem Könige der Niederlande, Großherzoge von Luxemburg, Vorschlaͤge wegen Gebicts-Austauschungen gemacht und von demselben angenommen worden sind, bleibt zu beweisen, 89 die 24 Ärtikel auch mit jenen Vorschlaͤgen übereinstimmen. Die Konferenz wird sich der Pflicht, diese Beweise beizubringen, entledigen, indem sie nachstehend auf die Bemerkungen antwortet, welche in der Denkschrift der Niederlaͤndischen Herren Bevollmäͤch⸗ tigten enthalten sind.“

„Art. 1. Um zugeben zu koͤnnen, daß Helland das wieder wer— den muͤsse, was es ehemals, das heißt im Jahre 1790, war, mit Hinzufuͤgung dessen, was es spaͤter unter laͤstigen Bedingungen erlangt hat, und einer Entschaͤdigung fuͤr die zehn Kantone, welche im Jahre 1815 von Frankreich äbgelbst wurden, müßte dargethan werden, daß diese Forderung auf den Inhalt der Bestimmungen des n , A zum Protokoll vom 27. Ign. 1831 begründet ist. Den Worten des Art. 1 dieser Akte gemaͤß, sollen die Hollaͤndischen Graͤnzen alle Gebietstheile, Staͤdte, Platze und Ortschaften in sich begreifen, welche der vormaligen Republik der vereinigten Staaten der Niederlande im Jahre 1750 angehörten. Nach dem Art. 2 foll Belgien aus allen übrigen Gebietstheilen gebildet werden, welche in den Traktaten vom Fahre 1815 die Benennung „Königreich der Niederlande“ erhalten hatten, mit Ausnahme des Großherzogthums Luxemburg. Da der wörtliche Sinn gilt, so konnte man behaup⸗ ten, daß der 1ste Artikel Holland streng genommen nur das zu⸗ weise, was es im Jahre 1790 besessen kalen und daß nach dem 2ten Artikel Belgien von dem vereinigten Königreiche der RNieder— lande alles das erhalten mußte, was Holland im Jahre 1796 nicht besessen hatte Diese Auslegung haͤtte Belgien dss Deutschen En⸗

klayen gegeben, welche Holland im Jahre 790 nicht besaß, die im Jahre 1815 von Frankreich abgeldsten zehn Kantone, welche Holland im Jahre 1790 ebenfalls nicht fa, und diejenigen Rechte, welche

Holland in jenem Jahre in Mastricht nicht ausübte. Dieser Aut⸗ legung setzte aber Holland entgegen, daß es die Deutschen Enklaven im Jahre 1809 unter laͤstigen Bedingungen erlangt, daß Bel⸗ gien keinen Anspruch auf die Erbschaft von Rechten habe, welche die Fuͤrsten des vormaligen Deutschen Reiches auf jene Enklaven in der Stadt Mastricht ausuͤbten, und endlich den Umstand, daß die zehn Kantone in den Traktaten von 1815 nicht die Benennung „Königreich der Niederlande“ erhal⸗ ten hatten, sondern daß sie eine gemeinschaftliche Acquisition des schon konstitutrten Königreichs gewesen waren In den 21 Artikeln vom 13. Okt. hat die Konferenz, nach reiflicher Erwägung jener Reclamationen, einerseits Holland den volligen Besitz der Deutschen Enklaven und der Stadt Mastricht gesichert und von der anderen Seite Belgien die von Frankreich abgeloͤsten zehn Kan⸗ tone gelassen, von denen Holland die Haͤlfte verlangte. In Bezug auf denselben Gegenstand bezieht sich die Konferenz jedoch noch auf eine Bemerkung, welche im Verlauf der gegenwaͤrtigen Denkschrift vorkommt.“

Art. 2. Die Niederlaͤndischen Herren Bevollmaͤchtigten verlan⸗ gen die Angraͤnzung des vormaligen Gebietes der Republik der ver- einigten Staaten an die vormaligen Hollaͤndischen Enklaven im Limburgischen vermittelst einer Gebiets⸗-Entschäͤdigung, welche aus den Deutschen oder Belgischen Distrikten an beiden Ufern der Maas bestehen und den ganzen Lauf der Suͤd⸗Wilhelmsvaart in sich begreifen soll. Es ist augenscheinlich der Anhang A, der Über die Gultigkeit dieser Forderung entscheiden muß. Nun spricht aber der Art q des Anhanges A von keiner Gebiets ⸗Entschaͤdigung ir⸗ gend einer Art zu Gunsten Hollands. Er setzt nur den gegensei⸗ tigen Austausch der Enklaven fest, um beiden Landern den eben falls gegen seitigen Vortheil eines vollkommenen Zusammenhan— gez ihrer Besitzungen zu verschaffen Es ist wahr, daß der Mi⸗ nister der auswaͤrkigen Angelegenheiten Sr. Majesat des Königs der Niederlande in einem ünterm 12. Juli v. J. an die Kon ferenz gerichteten Schreiben versucht hat, zu beweisen, daß diese Bestim= mung ausschließlich im Interesse Hollands getrofsen worden sey, da Belgien keine Enklayen auf dem vormaligen Gebiet der Repu⸗ blik der vereinigten Provinzen besitze. Aber der BesitzZustand Belgiens war in den Augen der Niederlaͤndischen Regierung und der fuͤnf Mächte durch den mehrerwäaͤhnten Anhang A festgesetzt worden. Der 4 Art. dieses Anhanges sagt ausdruͤcklich: „„Da dessenungeachtet aus den in Art. 1 und 2 aufgestellten Grundlagen , . wuͤrde, daß Holland und Belgien auf ihren resp. Territorien En kla ven besitzen würden.““ Die Existenz Belgischer Enklaven auf Hollaͤndischem Gebiet war also in jenen Artikeln vollkommen zuge⸗ geben, und, den darin enthaltenen Bestimmungen gemaͤß, mußte das Versprechen, den beiden Laͤndern die Desenklavirung und den Zusammenhang zu verschaffen, erfuͤllt werden. Bei Untersuchung dieser Frage ant die Konferenz nur ein einziges Mittel, sie dem Sinne und dem Buchstaben des eben erwaͤhnten Artikels gemäß zu losen. Dieses Mittel bestand in dem Austausch eines Theils von Luremburg gegen einen Theil von Limburg. Aber in dieser Bezie⸗ hung fand 64 die Konferenz durch den 3ien Artikel des Anhanges A gebunden, und sie verhehlte es sich nicht, daß sie ohne die er⸗ langte Einwilligung des Großherzogs und des Beutschen Bundes nicht zu einem Austausch schreiten konnte, den sie fuͤr unum— . lich nothwendig hielt. In diesem Zustand der Dinge sprach ö m 36sten Protokolle die Ueberzeugung aug, welche sie erlangt hatte, und suchte, durch die Vermittlüng des Deutschen Bundestages, um die doppelte Einwilligung nach, deren sie bedurfte. Ihre Schritte waren erfolgreich; die Autorisationen, um die sie ersüchte, wurden auf das eigene Verlangen des Gesanbten Sr Maj. des Königs Großherzog beim Deutschen Bunde , . und die Vollmachten und 39 ruetionen des Bundestages an die Bevollmächtigten Oe⸗ sterreichs und Preußens in London befördert Nur alsdann erst nahm die Konferenz elnen Theil des Großherzogthumz Luxemburg in ihre Pläne uber den Gebietsaustausch auf. Sie glaubte nicht mehr Achtung fur die von ihr anerkannten Rechte, nicht mehr Sorgfalt bei Erfüllung der von ihr einge⸗

Anmerkung in der Denkschrift. Siehe die Königl. Botschaft vom 15. Sept 1830, das Votum der beiden Kammern der Generalstagten vom 29. und 29. dess. Mis, die Königl. Botschaft vom 1. Okt. 1830, die Proclamation Sr. K.

H. des a . von Oranien vom 65. Okt. und die Königl. Botschaft vom 18. Okt. desselben Jahres.

angenen Verbindlichkeiten an ben Tag legen zu können. In ihrer Denkschrift reklamiren die Niederlaͤndischen Herren); vollmaͤchtigten die Gemeinde Lommel, weil dieselbe im Fahre! zu Holland gehört hatte. Die Bevollmächtigten der fun rr bei der Demarcation der Graͤnzen auf dem angegebenen Punkt! Lommel der Linie gefolgt, welche die Bevollmächtigten des Köhn in ihrer Der eschrif vom 5. Sept, die dem Protokoll Nr. 43 liegt, gezogen hatten; es heißt darin: „„Auf dem rechten Ufer Schelde wird die Demarcations⸗-Linie mit derjenigen identisch sa welche Nord⸗ Brabant von den Provinzen Antwerpen und Limn trennt, bis auf den Punkt dieser letzteren Linie, welcher unterh Valkenswagrdt liegt.““ Nun macht aber die Gemeinde Lom einen Theil der Provinz Limburg aus, indem sie bei der adm strativen Eintheiluug des Koͤnigreiches der Niederlande in dern ben einbegriffen war; dagegen aber wurden andere Gebietstheile, n che im Jahre 17890 nicht zu Holland gehörten, der Provinz Nordbrah zugefuͤgt, die der Niederlaͤndischen Regierung ganz verbleibt. „Art 3, 4,5 und 6. Die Konferenz leugnet nicht, daß die Gebig theile, welche Sr. Maj dem Koͤnige der Riederlande jm Limburgischa Folge saͤmmtlicher Austausche zugewiesen worden, eine Verschicj, heit an Flaͤcheninhalt und gu Bevölkerung darbieten. Aber sie h nicht einrumen, daß Flaͤcheninhalt und Bevölkerung die ein Bestimmungen sind, nach denen ein Territorium abgeschaͤtzt wen muß. Die Einnahme, welche es dem offentlichen Schatze hin seine Beschaffenheit, scine Lage, die Vermehrung des Werthes! der Sicherheit, welche seine Erlangung anderen Gebietstheilen, man schon besitzt, gewahrt alles dles kann ohne Ungerechtz bei der Abschaͤtzung eines Gebietstheiles nicht unberuͤcksich tigt! ben. In dem Fall aber, von dem es sich hier handelt, ist der g gien zugewiesene Theil von Luxemburg notorisch beinahe durchgä ein armes und unfruchtbares Land, welches dem Staate nur un deutende Abgaben bezahlen kann. Der Theil von Limburg, n cher Holland zugewiesen worden, ist dagegen reich, fruchtbar, werhthaͤtig und eintraͤglicher an Abgaben. Er verbindet die n maligen Hollaͤndischen Gebietstheile, denen fruher diese Verbinz mangelte; er vermehrt daher ihren Werth und auch ihre Sich heit, indem er die Verbindung mit dem wichtigen Platze Masf erleichtert. Endlich erhaͤlt Hölland dadurch eine langere Gr gegen Deutschland und stuͤtzt sich so auf seinen natürlichen Al ten. Die Konferenz wuͤrde geglaubt haben, die Grundsaͤtze Billigkeit, welche die Politik des Koͤnigs leiten, in Zweifel zu hen, wenn sie sich nicht uͤberzeugt gehalten haͤtte, daß derglen Beruͤcksichtigungen mehr als hinreichend seyn wurden, um in Augen Sr. Maj. eine untergeordnete Differenz an Bevöͤlken und Flaͤchen⸗Inhalt aufzuwiegen. Es geschah aus Achtung die Rechte Sr. Niederlaͤndischen Majestaͤt und des Deutschen M des, daß die Konferenz sich enthielt, uͤber die Arrangements zu stimmen, welche in Folge jener Austausche zwischen Sr. Majts dem Deutschen Bunde und dem Hause Nassau stattfinden mis Niemand konnte bei dieser Gelegenheit besser als der König Gh herzog die , , Wuͤnsche vereinigen und in Uebereins mung mit dem Bunde auf eine angemessenere Weise die Konth taͤt der Hollaͤndischen Besitzungen fesistellen Seine und die In essen Deutschlands stimmen in dieser Beziehung so uͤberein, daß Abkommen nothwendig leicht werden muß. Eben so konnte R mand hesser als der Koͤnig in seiner Gerechtigkeit und Weith uͤber die Anspruͤche der Agnaten des Hauses Massau entschesn Ihre Rechte stehen zu entfernt, um zu ernsthaften Schwieriglt in den Unterhandlungen Anlaß geben zu können. Uebrigens in so lange die Kronen vereinigt sind, so lange die Souverainetaͤt i olland und Luxemburg gemeinschaftlich ist, keiner von den Uch aͤnden eintreten, welche die Niederlaͤndischen Herren Bevollmüt tigten anführen. Zur unterstuͤtung ihrer Behauptungen ssellen den Fall mit Hannover und Großbritanien auf. Aber augenschtt lich ist dieses Beispiel auf die vorliegende Frage nicht anwennt— Zwischen Hannover und seinen Verbindungen mit Großbritan und Luxemburg und seinen Verbindungen mit Holland, sind die terschiede in die Augen fallend. Sie in eben so wohl geographlt als auch, wenn man sich dieses Ausdrucks bedienen darf, erh Luxemburg ist nicht von Holland, wie Hannover von Großbritam durch ein weites Meer getrennt. Es graͤnzt beinahe ann Hollaͤndische Gebiet, und der Fall, daß beide Laͤnder nicht demsch Herrscher unterworfen seyn sollten, liegt beinahe außer den Bert nungen menschlicher Voraussicht. Es scheint sogar nur von Köoͤnlge abzuhäͤngen, denselben unmoͤglich zu machen. Die Bet sichtigungen, welche hier angefuͤhrt werden, haben schon ihre K kung hervorgebracht. Die Konferenz hat die allergerechteste Ursnt zu glauben, daß der Deutsche Bundestag und die Agnaten Hauses Nassau, bereit, die Arrangements vom 15. Okt. zu un schreiben, nur eine Einladung Sr. Maj. des Koͤnigs der Nien lande erwarten, um denselben beizutreten. Aus allen diesen Gruͤm wuͤrde eine neue abgesonderte Unterhandlung in Bezug auf das Gi herzogthum Lugem bürg der ausdruͤcklichen Autorisation, welche die Kn ferenz von Sr. Maj dem Koͤnige Großherzog und von dem Bundestg in Frankfurt erhalten hat, so wie den Interessen Hollands, wel des Nebeneinanderliegens seiner Besitzunigen beraubt werden könn und der Beschleunigung eines definitiven Arrangements zwisch der Niederlaͤndischen Regierung und Belgien zuwider seyn. Nachdem durch die vorstehende Auseinandersetzung bewießsen m den: 1) daß die Konferenz sich in den 24 Artikeln vom 15. Olta streng nach den Territorial⸗Bestimmungen des Anhanges A Protokolle vom 2. Januar 18531 gerichtet hat; 2) daß sie den A tausch eines Theiles von Luxemburg gegen einen Theil von g burg nur in Folge freiwilliger und foͤrmlicher Autorisationen! Seiten des Königs Großherzoges und des Deutschen Bundes“ geordnet hat, und z) daß sie Holland eine Graͤnze und Vorth des Nebeneinanderliegens der Besitzungen gesichert hat, wie si dieses Land selbst in den denkwuͤrdigsten Zeiten seiner Macht nicht! sessen hat, = wird man die anderen Behauptungen in der Ou schrift der Niederlaͤndischen Herren Bevollmaͤchtigten untersuchu (Fortsetzung folgt.)

Niederlande.

Aĩus dem Haag, g. Jan. Die heutige Staats⸗Cu rant publizirt das Gesetz vom 6ten d. M. in Bezug auf neue freiwillige Anleihe und die gezwungene Gel Erhebung, welche, falls die erstere nicht zu Stande komm stattfinden soll. Die Subseriptionen für die erstere sollen Montag den 16. Jan. bis zum Montag den Z30sten d. M.! der Niederländischen Bank, bei allen Agenten des Reichs⸗-K rers und bei den Ortsbehörden des Landes geleistet werden könn

An der Amsterdamer Börse waren heüte allerlei, jedoch sn Theil sich widersprechende, Gerüchte verbreitet, wodurch die Cohn der Staatspapiere etwas gedrückt worden sind.

Brüssel, 8. Jan. Alle Soldaten der Linie, welchen zweimonatlicher Urlaub zugestanden war, haben den Befehl halten, sich bis zum künftigen Dienstag bei ihren resp. Cn einjzufinden. Gestern wurden an die Bürgergarden des en

LAufgebotes, welche in Brüssel garnisoniren, Patronen verth

Mehrere Offiziere, welche auf Halbsold gefetzt waren, sol wie man sagt, wieder zum aktiven Dienst aufgefordert won

seyn. .

Der Belgische Moniteur erklärt, daß die Regiem kein neues Protokoll erhalten habe und ihr bis jetzt atich l Vorschlag, die 24 Artikel zu modifieiren, gemacht worden seh— In einer Nachschrift desselben Blattes heißt es: „Wir! ben vor einigen Tagen die Denkschrift mitgetheilt, welche Fel n n Bevollmächtigten unterm 14ten Dez. v. J

onferenz überreicht haben. Am Aten Jau. hat die Konfet der Hollaͤndischen Keglerung eine Antwort erthellt (s. das gesuh

dem Tanze Theil.

sel gewidmet.

att der Staats-Zelt.). In diesem sehr ausfilhrlichen Akten⸗ fe rechtfertigt sie jeden einzelnen der 24 Artikel und erklärt, Traktat aufrecht erhalten ju wollen.“ Der König wird am künftigen Mittwoch in Gent erwar— Ein Theil seiner Dienerschaft ist bereits dahin abgegangen, die nöthigen Vorbereitungen im Gouvernements-Hotel zu

fen.

Brüssel, 8. Jan. Der Himmel weiß, welche außer— entliche Nachricht hier angekommen seyn mag; aber es ist hier Drängen und Treiben, als stände der Welt üntergang bevor, als wollten unsere Minister noch vor dem Eintritte diefer lastrophe die allernöthigsten Anordnungen treffen. Unsere Beur⸗ bten sind einberufen worden, die Buͤrgergarde wurde mit Pa⸗ en versehen, neue Verstärkungen sind nach der Holländischen änze abgegangen, und unsere Kaffeehaus⸗-Politiker prophezeien den 16. Jan, den Wiederbeginn der Feindseligkeiten, weil an— lich drei Mächte die Ratification des Traktates vom 15. Nov. snitiv verworfen haben sollen. Was aber sagt unser Moniteur dazu? erzählt uns in der Nachschrift seines so eben erschlenenen Blattes, 5 die Londoner Konferenz in einem am 4ten d. M. abgefaß⸗ Protokolle übereingekommen sey, bei ihrer früheren Entschei⸗ Ig zu beharren. Er theilt jwar das Aktenstück selbst noch, hi mit, doch ist seiner Angabe wohl so viel zu trauen, daß alle vorher erwähnte Gerüchte für grundlos erklären können. bzu also die Kriegsrüstungen? Tantaene animis coelestibus e? Sollte es etwa auf eine Stürmung der Antwerpener Ci⸗ elle abgesehen seyn, falls Holland sie zur bestimmten Zeit ht räumt? Dies ebenfalls hier verbreitete Gerücht ist jedoch abgeschmackt, um es auch nur halb im Ernste zu wiederholen. er 6 ist, von Antwerpen zurückgekehrt und soll sich ziemlich sweideutig über den unverdient kalten Empfang ausgesprochen hen, den er dieses Mal daselbst gefunden hat. Bei einem hen Konzerte, das dort im Saale der philharmonischen Ge⸗ schaft, dem Könige zu Ehren, gegeben würde, war es, wie⸗ Ih! der Subscriptionspreis nur auf 1 Fl. 50 Ets. (26 Sgr.) zzesetzt war, so leer, daß man sich veranlaßt sah, um dem Rö— ze nicht die leeren Bänke zu zeigen, mehrere derselben heraus—⸗ hmen zu lassen, Ein ähnlicher Mangel an Aufmerkfamkeit echte sich am Abende vorher im Theater bemerklich, das der änig mit seiner Gegenwart beehrte, und wo es fast ganz und 6 an Damen fehlte. Bel den öffentlichen Äludienzen kten sich nur die Civil- und Militair-Autoritäten der aht, die Konsuln von Frankreich, Großbritanien und Bue— ss⸗-Ayres, nicht aber auch der Adel und der vornehme undelsstand, eingefunden. Bei der großen Truppen-Musterung gar soll sich neben dem Rufe: „Vive le Roi!“ ein unanstän— ßes Zischen vernehmlich gemacht haben. Kein Wunder ist es o, wenn der König mit dem Resultate seiner Reise nach Ant⸗ then sehr unzufrieden ist. Gegen den dortigen Bürgermeister er geäußert haben: „Je ne merite pas un accueil si froid la ville d' Anvers. Ce n'est pas moi, qui a sait la révo- lion; d'ailleurs les Belges m'ont appelé, et je suis venu, bur empécher, qu'on ne verse le sang ete.“ o mindestens es mit von Freunden des Hrn. Legrelle mitgetheilt worden, ch kann ich mich natürlich nicht dafür verbürgen, daß dieses nau die Worte gewesen seyen, die der König gebraucht at. General Belliard ist noch immer nicht von Paris zu⸗ ckgekehrt, was einiges Befremden erregt; dagegen treffen täg— H mehr vagirende Franzosen hier und im ganzen Lande ein, sosie entweder als gewöhnliche „Instituteurs“ auftreten und hensions⸗Anstalten errichten, oder, als Apostel des St. Simonis⸗ uz, dieser korrupten Lehre neue Anhänger erwerben wollen. zei dem Stande unserer Bildung ist in Bezug auf den Erfolg, mdiese Lehre hier haben wird, von zwei Dingen nur eines sunehmen: entweder sie findet, wie alles Halbverstandene und eberspannte, besonders wenn es aus Frankreich kommt, zahl— iche Anhänger in Belgien, oder, was viel wahrscheinlicher ist, gelingt unserer Geistlichkeit, die ersten St. Simonisten förm— ch aus dem Lande zu treiben ein Resultat, das man wahr⸗ Ih einen wohlthätigen Akt unserer Intoleranz nennen möchte.

P᷑Po len.

War schau, 140. Jan. Das hiesige Municipalitäts-Amt ringt jetzt die Eintheilung der Hauptstadt in 12 Bezirke, statt er bisherigen 8, und den Umfang der einzelnen Bezirke zur fentlichen Kenntniß.

Am 6ten und 7ten d. M. fand in der hiesigen Schloß⸗Kapelle er Festottesdienst zur Weihnachtsfeier nach Griechischem Nitus nd in Gegenwart Sr. Durchlaucht des Fürsten Paskewitsch on Warschau statt. Unter dem Donner von 100 Kanonen⸗ alpen wurde ein festliches Le Deum gesungen, indem diese age zugleich von Sr. Majestät dem hochseligen Kaiser Alexan⸗ er zur Gedächtnißfeier der im Jahre 1812 erfolgten Besiegung er Feinde bestimmt wurden. .

Vorgestern fand bei dem Staatsrath Suminski eine glän⸗ ende Soirée statt.

Dieser Tage trafen der General Pelczynski und der Graf heinrich Lubienski hier an.

An dem Tribunal der Wojewodschaft Krakau ist die mit inem Jahrgehalt von 4500 Fl. verbundene Stelle eines Rich⸗ ers vakant; die Kompetenten werden aufgefordert, sich bis Ende Januars bei dem betreffenden Gericht zu melden.

Schon sind alle Flüsse des Königreichs Polen mit starkem

Fis bedeckt; seit gestern fällt Schnee, und sobald die Schlitten⸗ ahn eröffnet seyn wird, hofft man in hiesiger Hauptstadt auf Zufuhr verschiedener Produkte, namentlich von Holz.

Aus der Wojewodschaft Plozk wird gemeldet, daß an sehr zielen Orten nicht nur über das Rindvieh, sondern auch über schafe und anderes Kleinvieh ein Sterben ausgebrochen ist.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. Jan. Am Neujahrstage beehrten JJ. MM., so wie der Kronprinz und die Kronprinzessin, die Assem⸗ dlöe auf dem Börsensaale mit Ihrer Gegenwart, der eine zahl— eiche Versammlung der Einwohner und das diplomatische Corps Jöeiwohnten. JJ. MM. und KK. HF. machten eine Tour im Zaale herum und redeten die Anwefenden mit gewohnter Huld an. Der Kronprinz so wie die Kronprinzessin nahmen auch an

Die beabsichtigte Errichtung einer Fußpost hierselbst wird vor der Hand unterbleiben.

Sch weiz.

Lurern, 3. Jan. Die am 26sten und 2sten v. M. ge⸗ galtenen beiden letzten Sitzungen der Tagsatzung waren der de⸗ nitiven Berathung über die Angelegenhesten des Kantons Ba⸗ Die Deputation dieses Kantons bestand fort⸗ dauernd dringend auf unbedingte Aufrechthaltung der der Ba⸗

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allen Dingen hlertiber ahgestimmt werde. Da edoch die Majorität nicht dafür erklärte, wurde zelt gel err ue Kantone zur Ertheilung diesfälliger neuer Instructionen an ihre Gesandten für die nächste Tagsatzung eimuladen; einstweilen aber soll der Kanton Basel bis zum Ende Februar d. J. militairisch besetzt bleiben, und wenn bis dahin die Tagsatzung nicht wieder zusammentritt, so soll das Direktorium den Kantonen Bericht über die etwa für nöthig ii erachtende Verlängerung der frag⸗ lichen Besetzung zugehen lassen. Schließlich fand die Tagsatzung es angemessen, nicht bloß sich zu vertagen, sondern sich aufzulbsen.

Spanien.

Madrid, 29. Dez. Durch ein Königl. Dekret vom 23sten d. M. ist den Offizieren und übrigen Perfonen, welche sich we⸗ . ihrer Theilnahme an der ehemaligen freiwilligen National— Miltz unter der Cortes-Regierung noch vor Gericht zu reinigen haben, ein neuer Termin von zwei Monaten, wenn sie sich im Inlande, und von vier Monaten, wenn sie sich im Auslande be⸗ finden, Behufs ihrer Rechtfertigung vergönnt worden.

Portugal.

Lissabon, 19. Dez. Das Tribunal von Oporto hat am 2ästen v. M. den Baccalaureus der Rechte, Manuel Cajetano Coelho de Mendoza, wegen Theilnahme an dem Ausstande des 16. März 1828 in Oporio zum Galgen und den Schuhmacher Juan Cahetano Pinto, wegen desselben Vergehens, zu lebens länglicher Verbannung und zur Anwesenheit bei der Hinrichtung des Ersteren verurthellt. Die Hof-Zeitung meldet, daß Dom Miguel durch ein Dekret vom 12tin d. M' flir das Ver— gehen einer ein⸗ und zweimaligen einfachen Desertion allen den⸗ jenigen Soldaten Verzeihung angedeihen läßt, welche binnen dreißig Tagen zu ihrem Regimente zurückkehren und zu dienen fortfahren werden. Durch ein zweites Dekret werden alle Pro⸗ zesse, bei denen die jetzt für die Vertheidigung des Landes unter den Waffen stehenden Soldaten als Kläger oder Beklagte be⸗ theiligt sind, suspendirt.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗ork. 8. Dez. Hiesigen Blättern zufolge, würde General Jackson, wenn die Dppositions-Elemente sich unter einander einigten, bei der nächsten Prässdentenwahl von den 261 Wahlstimmen kaum 50 erhalten.

Der Globe meldet: „Eine Depesche von unserem bevoll⸗ mächtigten Minister bei der Ottomannischen Pforte, Commodore Porter, berichtet, daß derselbe am 11. August auf dem Schiff „John Adams“ glücklich zu Konstantinopel angelangt ist. Bei seinem Einlaufen in die Dardanellen schickte der Kapudan⸗Pascha einen Beauftragten an ihn ab, welcher ihn davon unterrichtete, daß Befehle ertheilt worden seyen, um seinem Schiff die Durch⸗ fahrt zu gestatten, und ihn um die Ehre eines Besuches bat, welcher denmächst abgestattet wurde. Man behandelte den Com⸗ modore, so wie die ihn begleitenden Offiziere des „John Adams“, mit der größten Aufmerksamkeit. Sobald er in Konstantinopel anlangte, reichte er dem Reis-Efendi eine Note ein, worin er . seine Ankunft meldete und ihn um eine Audienz er⸗ uchte.“

In Bezug auf den jetzigen Zoll⸗Tarif der Vereinigten Staa—⸗ ten heißt es im Courrier des Etats-Unis:

„Nach Beendigung des letzten Krieges, als die Vereinigten Staaten aus ihrer Neutralitaͤt getreten waren und sich ausschüeß— licher im Besitz des Transport⸗Handels befanden, sahen sich diesel⸗ ben gendthigt, einen anderen Weg einzuschlagen, um die Industrie und das Kapital ihrer Buͤrger zu beschäftigen. Was sich hier zuerst der allgemeinen Aufmerksamkelt darbot, waren die Manufakturen und inneren Verbesserungen. Die Politik der Regierung hatte stets bis zu einem gewissen Grad die Naätional⸗Industrie beguünstigt, und alle gerechte Und wahrhaft aufgeklärte Männer gaben ben Bemü⸗ hungen, welche die Forderung der Landesreichthüͤmer und dig Er⸗ leichterung des inneren Verkehrs zum Zweck hatten, ihre vollkom⸗ mene Zustlmmung. Bis zur Annahme des Tarifs von 1823 scheinen der Kongreß und die damalige Regierung den klar vorgezeichneten Plan zur unterstuͤtzung der National-Fabriken umfaßt und befolgt zu haben, als das beste Mittel zur Entwickelung der Huͤlfsquellen und Macht der Union. Indeß ereignet es sich haufig, daß in ei⸗ nem Lande, dessen Gebiet so ausgedehnt ist, allgemeine Gesetze mit einer üͤbermaͤßigen Strenge auf einzelnen Distrikten lasten. Im Jahre 1516 nahm der Staat von Suͤd-Carolina ein System, welches der Amerikanischen Industrie immer mehr Schutz gewaͤhrte, sehr guͤn⸗ stig auf. Leider findet jener Staat in diesem Äugenblicke, daß die⸗ ses Prinzip mit seinen wirklichen oder eingebildeten Interessen im Widerspruch stehe. Er behauptet daher, daß die Central Regierung nicht berechtigt sey, auf die Einfuhr irgend einer fremden Waare eine Steuer zu legen, es sey denn, daß es das Beduͤrfniß der Ein⸗ kuͤnfte erfordere; daß ferner das Tarif⸗Gesetz unconstitutionnell sey, und daß er selbst, in seiner Eigenschaft als unabhaͤngiger und sou⸗ verainer Staat, das Recht habe, dieses Gesetz, aun g, innerhalb der Graͤnzen seines Territoriums, abzuschaffen und zu annulliren.“

Im Richmond⸗Whig heißt es, daß, nach Herrn Clay's Ansicht über die Reduction des Zoll-Tarifs, der Betrag dieser Herabsetzung sich auf 19 Millionen belaufen müsse, welche Summe jährlich aus den Einkünften der Zölle zum Tilgungsfonds ge⸗ schlagen worden sey, und deren Nothwendigkeit wegfalle, sobald die Schuld getilgt wäre, und daß man den Zoll vorzugsweise auf solche Artikel reduziren solle, deren Einfuhr am wenigsten mit der einheimischen Fabrication kollidire.

Der Zoll auf Thee und Kaffee soll, wie es heißt, nach Neujahr herabgesetzt werden und die Abgabe auf Kaffee 1 Cent. für das Pfund, auf Thee aber, je nach der verschiedenen Güte desselben, 25 Cents. für das Pfund betragen.

In dem Hafen von New-Nork sind in diesem Jahre aus den westlichen und südlichen Theilen des Staats an Mehl 100,000 Faß weniger eingeführt worden, als im verflossenen Jahre. Auch an Weizen gingen 700,000 Bushel weniger ein.

Die Arkansas-Zeitung enthält mehrere Nachrichten über die Auswanderung der Indianer. Die Choktaws sind im Begriff, sich in ihre Besitzungen westlich von Arkansas zurückzu⸗ ziehen, und werden in kurzem an vier Punkten unter der Auf⸗ sicht und Leitung von Agenten der Vereinigten Staaten über den Missisippi gehen. Außer diesen beabsichtigen noch 200 In⸗ dianer von demselben Stamm auf ihre eigene Hand bei Mem⸗ phis über den Missisippi zurückzuwandern, denen die Regierung einem Jeden 10 Dollars bewilligt hat, wogegen die Erstgenann⸗ ten von den Agenten versorgt und verpflegt werden. Auch war zu Arkansas die Nachricht eingegangen, daß die im Staate Geor⸗ gien wohnenden Cherokesen sich anschickten, nach Arkansas aus⸗ zuwandern, und daß die Oberaufsicht über diese Emigration ei⸗ nem Offizier der Armee übertragen worden sey.

Ueber die Indianischen Angelegenheiten sagt die Cinein⸗ nati-Zeitung: „Am Anfang des November ging eine Depu⸗ tation der Whandot⸗-Indianer von Cincinnati nach Missouri ab, um vor Abschließung eines Traktates über den Verkauf ihrer

ber Geneca⸗Indlaner, über 200 an der Zahl, haben die Stad Cincinnati auf ihrem angeblichen Zug nach Arkansas passirt, nach

dem sie ihre Ländereien in Ohss an die Vereinigten Staaten verkauft und der Heimath ihrer Väter ein letztes Lebewohl gesagt . Vor wenigen Jahren würde hier über diese Angelegen⸗ eit nur Eine Stimme geherrscht haben. Parteilichkeit verwan⸗ delt jetzt das Mitgefühl für die Indianer in Opposition gegen die Verwaltung; daher nimmt jeder Ausdruck des Mitleids eine üble Wendung und bringt nichts als Vorurtheil zu Wege; „traurig ist es, daß es wahr, und wahr, daß es traurig ist.““

Der Winter hat in diefem Jahre hier so früh begonnen, als man es sich seit 4 Jahren in den Vereinigten Staaten nicht erinnert. Am L2osten November fror es zum erstenmale Eis. In der Nacht des 21isten begann ein geln ge, Sturm mit Schneegestöber, und am 22sten war schon die Erde 2 Zoll hoch mit Schnee bedeckt.

Inland.

Berlin, 14. Jan. Die Posener Zeitung enthält abermals

eine Bekanntmachung des Königl. Ober⸗Präsidiums daselbst, durch

welche mannigfache Beweise des fortdauernd bei Bekämpfung der

Cholera sich bewährenden , , en, e, Sinnes der Einwoh⸗

ner der Provinz zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Im

Krotoschiner Kreise hat der stellvertretende Bürgermeister Krantz

zu Kozmin durch sein furchtloses Benehmen und durch zweckmä⸗—

ßige Anordnungen bei der Bekämpfung der Seuche sich Lnsprüche

auf öffentliche Anerkennungen erworben. Der dortige jüdische Schneider Hiller Schöps übernahm, ohne Rücksicht auf die eigene starke Familie, die Wartung seiner erkrankten Glaubensgenossen unentgeltlich und erfüllte den selbstgewählten Beruf mit der un⸗ ermüdlichsten und aufopferndsten Thätigkeit. Im Bromberger Kreise übernahm der Schullehrer Reyssowski im Dorfe Wleino die Wartung der dortigen Cholera⸗Kranken und schaffte die nö⸗ thigen Medikamente aus eigenen Mitteln an. Seiner Fürsorge gelang es, mehreren Menschen das Leben zu retten. Im Ino⸗ wraclawer Kreise machten sich der Vikarius Rogalli zu Gniew⸗ kowo, der Kanonikus v. Dziengilewski in Tuemo, der Prediger Markiewich in Jaxice, das Fräulein Juliane v. Preyß in Marko⸗ wice und der stellvertretende Woht Schmidt in Lipie durch Be⸗ kämpfung der Vorurtheile, durch thätiges Einschreiten und durch Darbringung mannigfacher Opfer um ihre Mitmenschen sehr verdient. Im Wongrowiecer Kreise gelang es den aufopfemnden Bemühungen des Herrn v. Kosjutski auf Lukowo, durch die sorg⸗ samste Pflege und Behandlung von 63 erkrankten Personen 41 am Leben zu erhalten.

Eine rühmliche Erwähnung verdient auch das, was in Elberfeld für die Armenpflege überhaupt geschieht. Im allge⸗ meinen Armenhause daselbst sind in der Periode vom 1. Oktober 1830 bis 14. Oktober 1831 134 Pfleglinge aufgenommen wor⸗ den; mit Hinzurechnung der am erstgenannten Tage bereits in der Anstalt vorhanden gewesenen 188, hat sich sonach die Anzahl der Pfleglinge in gedachtem Zeitraume überhaupt auf 267 belau⸗ fen; davon sind 31 gestorben und außerdem noch 24 wieder ab⸗ gegangen; die arbeitsfähigen Pfleglinge wurden theils im Haus⸗ wesen, theils mit Handwerker⸗-AgArbeiten für dasselbe beschaͤftigt, wodurch es möglich ward, manche Ausgabe früherer Zeit zu er— sparen. Seit dem Anfange des Jahres 1831 hat das genannte Armenhaus etwa 900 Familien und einzelne Personen mit wöchentlichen Gaben an Geld unterstützt. Die Gesammt⸗ Summe dieser baaren Unterstützungen betrug bis zum 14. Ok⸗ tober 1831 133275 Rthlr. 22 Silbergroschen 2 Pfennige. Außerdem sind 702 Familien und Individuen außer dem Är⸗ menhause mit Kleidung und Bettwerk unterstützt worden. End— lich haben viele arme Kranke für Rechnung dieser Wohlthaͤtig⸗ keits⸗Anstalt Armeien nach den Verordnungen der Armen⸗Llerzte erhalten; die Ausgaben dafür betrugen bis zum 1sten September S899 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf. Und alle diese Summen werden größtentheils durch freiwillige Beiträge der wohlthätig Gesinnten aufgebracht.

In den Hafen zu Swinemünde sind im verflosse—⸗ nen Monate, bei einem Wasserstande von 19 21 Fuß, 28 be⸗ ladene und 5 geballastete Seeschiffe eingegangen und 14 bela⸗ dene und 14 geballastete Schiffe von da ausgelaufen. Ueber⸗ haupt liefen im Jahre 1831 91s beladene Seeschiffe zu 67, 448 Lasten daselbst ein und 788 Schiffe zu 61, 752 Lasten aus; un⸗ ter den ersteren befanden sich 709 Preußen zu 5d, 173 Lasten und unter den letzteren 579 Preußen zu 48,499 Lasten Größe. Am 1sten d. M. langte noch das Schiff „der gute Bote“, von Lieth mit Hering kommend, in Swinemünde an, konnte jedoch wegen des starken Eisganges und vor der Stadt stehenden Eises nicht einlaufen, sondern mußte in den Osternothhafen gebracht werden. Am 3ten d. M. ließ sich das Russische Schiff „Frie—⸗ drich“, mit Ballast nach Liebau bestimmt, nach See hin durcheisen.

* *

Cholera.

In der Residenjstadt Berlin sind vom 13ten bis 14ten Januar Mittags neue Erkrankungen an der Cholera nicht angemeldet worden.

Regierung s⸗-Bezirk Potsdam.

Kreis renzlow, in Wilsikow und Neuhof hat die

Cholera aufgehört. Ausbrüche der Cholera sind bemerkt: . Regierung s⸗Bezirk Oppeln.

Kreis Ratiher, in Woinowitz, am 25. Dezbr. Leobschütz, in Liptin und Dirsch el, bis Lehn Langenau, am 21. Dez. Kreis Nei bals und Arnoldsderf, bis zum 24. Dez. berg, in Dorf Friedland, am 28. Dez.

, Regierung s⸗Bezirk Posen.

Kreis Schildberg, in der Stadt Grabow, am 2. Jan.

Regierung -⸗-Fejirk Brom berg.

Kreis Wongrowitz, in Czeslawice, am Jan.

Kreis um 13. Dez.; in se, in Ziegen⸗ Kreis Falten⸗

In Prag sind vom 5. bis 7. Januar 35 Personen erkr. 18 genes. 28 gestorb. w ö 37 I, . a ö n , In Sunderland erkrankten am 3. Januar wieder 2 Per⸗ sonen, von denen 1 starb. In New eaffle erkrankten am 3. Jan. 45 Personen, es starben 11 und genasen 2.z. In Gateg⸗ head erkrankten an demselben Tage 15, starben 5 Und genasen 11 Personen. In Neweastle erkrankten am 4. Jan. 29, starben 6 und

Hinterlassenschaft und über ihre Auswanderung nach dem Westen

seler Constitution ertheilten Garantie und verlangte, daß vor

des Mississsppi jene Gegend zu untersuchen. Der ganze Stamm

genasen 19 Personen. In Gates head erkrankten an demsel⸗ ben Tage 256 Personen, es starben 5 und genasen 11. aan