1832 / 18 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

* Cholera. In der Residenzstadt Berlin waren ö it erkr. genes. gestorb. Bestand bis zum 9. Jan. Mittags R563 834 1419 ‚⸗ Simugek. v. 15. bis 16. Jan. Mittags . 1 1

1 Bit zum 16. Jan. Mittags Summa R565 834 1420 1 Hierunter sind vom Militair 35 18 17 Beide Individuen erkrankten in der Charits und wurden von da in deren Cholera⸗Heil⸗Anstalt gebracht.

Berliner Börse. Den 16. Januar 1832.

Amtl. Fonds- und Geld- Cours Zettel. (Prei ss. Cour.)

3 Gstpr. Esandhrs. Pomm. Pfandbrf. Cur- u. Neum. do.

St. Schuld - Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Er. Engl. Anl. R

68

Nicht- Amtliche Cours Notiz en.

Berlin, 16. Januar. (Ende der Borse.)

Oest. 5g Met. So5. 43 do. J93. B. Actien 797. Russ. Engl. 983. Poln. Pfbr. =. do. Part. 585 Nied. wirkl. Sch. 403. do. 63 Anl. 91. Neap. Engl. S2z. do. Fale. J37.

Amsterdam, 11. Januar.

Niederl. wirkl. Sch 405. KanzcBill. 15. 68 Anl. 923. Qest. 58 Met. Si z. Russ. (r. 183) 913. do. (9. 1831) 853. Neap. Fale. J0. Span. perp. 453. ; Königliche Sch auspiele. .

Dienstag, 17. Jan. Im Opernhause: Der Spiegel des Tausendschön, Burleske in J Akt, mit Gesang. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Die Fee und der Ritter, großes Zauhber⸗ Ballet in 3 Abtheilungen, von A. Vestris, für die hiesige Königl. Bühne neu eingerichtet und in Scene gesetzt von Therese und Fanny Elsler. Die Musik ist von verschiedenen Komponisten. (Dlle. Fanny Elsler: Fee Viviane. Dlle. Therese Eller: Prin⸗ zessin Iseult.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges 1 Rthlr. ꝛc.

Im Schauspielhause: 1) Les deux cousins, vaudeville en 3 actes. 2) La seconde reprèésentation de: Le philtre cham— penois, vaude ville nouveau en 1 acte.

Mittwoch, 18. Jan. Zum erstenmale wiederholt: Die m sikalische Sprache, komische Oper in 1 Akt , nach dem Framis schen von F. Genée; Mustk von F. Halévh. Hierauf: Ratapln der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Akt.

nAchuscaRkrꝶ.

Paris, 19. Jan. Der Monite ur meldet unterm gesun gen Datum: „Man hat heute an der Börse das Verschwinn eines Schatz-Kassirers zu benutzen gesucht, um einen panisch Schrecken hervorzubringen, der noch durch eine Menge abgeschmn ter Gerüchte erhöht ward, gegen die das so oft durch dergleich Kunstgriffe getäuschte Publikum auf der Hut seyn muß. Es ha delte sich um rein aus der Luft gegriffene diplomatische Ereigns um Zusammenkünfte, die nicht stattgehabt, um N * des Ministeriums ohne alle Wahrscheinlichkeit. Wir Abgeschmacktheiten, welche für einen Augenblick Vertrauen irre gemacht haben, förmlich Lügen strafen zu müssen

Heute schloß 5proc. Rente sin cour. 94. 15. gym sin cour. 64. 25. 5prot. Neapol. sin Cour. 75. 75. 5proc. Be Anleihe 72. proc. Röm. Anleihe 71. .

S6z. 4proc. 774. 77. 22proc. 45. proc. A. B. Bu Atiien 1396. 1393. Partial-⸗Obl. 123. Loose iu 100 F. 1801.

I offentli *

Frankfurt a. M., 13. Jan. Desterr. 5prot Metall. 8

Schlesische do. Rkst. C. d. K- u. N. z. Sch. d. K. u. N.

Pr. Ens. Gbi. 365) Kurm. Obl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt- Obl. Kðnigsbg. do. Elbiuger do. Danz. do. in Th. Wostpr. Pfandbr. Grosshx. Pos. do.

Holl. vollw. Du. Neus dito. Friedrichsd'or ..

Dis conto

—— C 00

Mittwoch, 18. Jan. Im Burgeme ister, Posse in 1 Akt.

Dienstag, 17. Jan. im Feenreich, Zauberspiel in 2 A

male: Dominique, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem zösischen des Dupin und d'Epagny.

Königstädtisches Theater. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher

Zum ersten—⸗ Fran⸗ Hierauf: Der versiegelte

Sch auspielhause. W ien . Bank⸗A

741.

kten.

Poln. Loose 573. 571. 12. Jan.

17 54*.

Oesterr. 5proc. Metal! ctien 1115 Fl.

Redacteur John. Mitredaeteur Cottel.

ö Gedruckt bei A. W. Hayn.

Allgeme

Bekanntmachungen.

Avertissem ent, l Auf den Antrag eingetragener Glaͤubiger sollen dit in Hinterpommern, im Regenwalde chen, sonst Borcken Krelse belegenen, alten v. Borcken Lehnguter Kankelsit und Lessenthin mit Zuhehorungen, welche die gegen⸗ waͤrtige Besitzerin, vermoͤge Wiederkaufö⸗ontrakts vom 20. Januar und dessen Nachtrags vom 9. April 1819 fur den Wiederkaufspreis von 69, 8ꝛ25 Thl. 7 gr. 5 pf, auf 24 Jahre, vom 1. Oktober 1818 bis dahin 15842, erwor⸗ ben hat, im Wege der Execution, und jwar auf die Rechte der gegenwaͤrtigen wiederkaͤuflichen Besitzerin zur Subhastation gestellt werden und sind die Bie— tungs- Termine auf. den 2.ů November er, den 2. Februar 1832, . . Vormittags um 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landeigerichte⸗ Rathe Lange angesetzt worden. Alle diejenigen, welche diese Gäter zu laufen geneigt und annehmlich zu be⸗ jahlen vermoͤgend sind, werden aufgefordert, sich in den bestimmten Terminen entweder persoͤnlich oder durch gesetzlich zulaͤssige, mit hinlänglicher Informa— tion versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen beim Man⸗ gel der Bekanntschaft die Justij⸗Kommissions-Raͤthe itelmann und Remy und die Justü⸗Kommissarien ö und Hauschtech hierselbst, in Vorschlag gebracht werden, im Königl. Ober⸗Landesgerichte hierselbst ein⸗ zufinden und ihre Gebote abzugeben. Auf die nach dem letzten peremtorischen Termine eingehenden Gebote wird, wenn nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme zuläͤssig machen, nicht, weiter geachtet, sondern dem

Mejstbietenden der Zuschlag ertheilt werden.

Nach den im vorigen Jahre aufgenommenen land⸗ schaftlichen Taxen, welche, so wie die Verkaufs⸗Bedin gungen taͤglich in unserer Registratur eingesehen wer

den koͤnnen, ist elsitz auf 18,202 Thl. 2) sgr. 27 pf. . SIJd3n Ehl. 22 szr. M'” pf

und ,, ; aͤtzt worden. . . vg j iter Guͤtern stehen fuͤr die verstorbene Wittwe des Landraths v. Borcke, Friedericke Gottliebe Tugend⸗ reich v. Winterfeld 50 Thl. jaͤhrliche Wohnungsgelder eingetragen. Die unbekannten Erben derselben wer den daher zu dem letzten Bietungs⸗Termine hierdurch unter der Warnung vorgeladen, daß im Falle ihre⸗ Aushleibens dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des Kaufschillings die Loͤschung der saͤmmtlichen eingetra. genen, wie auch der leer ausgehenden Forderungen und war der Letztern, ohne daß es zu diesem Zweck der Pro⸗ duction der Instrumente bedarf, verfuͤgt werden wird. Stettin, den 9. Juni 1831. Koͤnigl Preuß. Ober⸗Landesgericht von Pommern.

Justij⸗ des der

Ueber den Nachlaß den, zu Dreetz verslorbenen Amts⸗Actuarius Schulze ist, durch die Verfuͤgung Königl. K'ammergerichis vom 8. Desember 1831, erbschaftliche Liguidat ons Projeß eroͤffnet.

Im Auftrage des Königl. Kammergerichts h zur Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche

loß einen Temmin auf ,, a. «, Vormittags 9 Uhr,

im Rathhaust bierselbst anderaumt, ju welchem ich den *

e Glaͤubiger unter der Warnung:

daß die Äutbleibenden aller ihrer etwanigen Vor⸗ rechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderun⸗ aen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der, sich weldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möͤate, verwiesen werden sollen,

sammtli

habe ick vor dem Herrn Justis⸗Rath Huck, schriftlich oder per— an sönlich

Fall, daß sie am persoͤnlichen Erscheinen 6 mit dem Anheimstellen hierdurch vorlade: ; .

ĩ Kommissarien Loͤper zu Wusterhausen , e. und . 9 k oder den Actuarius Dittmann hierselbst mit Informa⸗ tion und Vollmacht zu dem angesetzten Termine zu versehen. ö

Nenstadt a. d. D, den 5. Januar 1832 Der Kammergerichts⸗AUssessor Jung.

Cc odietal⸗ Citation. Da auf Todes⸗Erklaͤrung n . genannter Per⸗ ĩ ngetragen ist: . e sen⸗ vel ey lde err fen Johann Sturies, geboren den d. September 1765, eines Sohnes der Land⸗ hesitzer Michael und Elske, geborne Noberat,

iner Anzeiger fur

Sturiesschen Eheleute, aus dem hiesigen Kaͤm merei⸗Dorfe Preußen, welcher am 26 Mai 1784 als Geselle freigesprochen, sodann auf Wander— schaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hören lassen, und dessen hier bekanntes Vermoͤgen in einer Ingrossate von 53 Thl. 3 sar. 9 pf. besteht:

2) des vormaligen Schreibers Carl Ludwig Roͤsler, eines Sohnes der Thor-Einnehmer Rodelerschen Eheleute von hier, welcher angeblich nach Ruß— land gegangen, und im Jahre 1807 gegen die Franjosen gefochten haben, zuletzt in Riga ver— wundet gewesen seyn soll, der am 23. Juli 1783 geboren ist, dessen Erbtheil inel. einiger illiqui— den Activa in 171 Thl 11 sar. 11 pf. besteht;

3) des Zimmeraesellen Gottlieb Prusseit, geboren am 17. Novbr. 17853, welcher im Jahre 1809 nach den Russischen Staaten ausgewandert, und an geblich am 17. April 1818 ertrunken seyn soll, und dessen bekanntes Vermoͤgen in 114 Thl, 22 sar 9 pf. und einigen Zinsen davon besteht;

4) der Anna Julian, einer Tochter der Euphrosins Julian, geborne Besch, nachher vereheligt an den Tonrad Giesenhagen, welche seit laͤnger als 30 Jahren verschollen ict, und deren bekanntes Ver— mogen in 6 Thl. 1 sar. 4 pf. besteht;

5) des Baͤckergesellen Michael Heinrich Gohl, wel— cher seit 1794 auf Wanderschaft gegangen und in den Kriegen 1805 bei der Feldbaͤckerei beschaͤf— tigt worden, zuletzt im Lazareth zu Preuß. „Eylau sich befunden haben soll, dessen bekanntes Ver— mögen in verschiedenen Activis im Betrage von 359 Thl. 17 sar. 2 pf nebst deren Zinsen besteht:

6) des Muͤllergesellen Christopnh Gortlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor laͤnger als 2 Jah ren auf Wanderschaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und dessen bekanntes Vermögen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon betraͤgt;

7) der Elisabeth Flachsberger, geboren den 3. Mar; 1791, einer Tochter des Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor laͤmer als 16 Jahren nach Rußland gegangen, seitdem nichts von sich hat hören lassen, und einen Erbtheil von 11 Thl— 16 sar. nebst einigen Zinsen zu erheben hat;

8) des Faͤrbergesellen Johann Friedrich Thiedemann, eines Sohnes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, geborne Herrmann, Thiede⸗ mannschen Eheleute, welcher am 24. Ma 1772 getauft, und vor laͤnger als 25 Jahren auf Wan⸗ derschaft gegangen, seitdem verschollen ist, dessen bekanntes Vermögen 321 Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen betragt;

9) des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich jwoöͤl fjaͤhriger Knabe von hier mit einem Russischen Offizser im Jahre 1807 fort gegangen und seit dem verschollen ist, dessen hier bekanntes Vermoͤgen 145 Thl. 9 sgr. 8 pf. betraͤat;

so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Er⸗ ben und Erbnehmer hierdurch aufgesordert, sich bis spaͤtestens im Termine

den 27. April k. J., Vormittags um 9 uhr,

zu melden, widrigenfalls die genannten Abwe senden fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestat⸗Erben ausgeantwortet wer Tilse, den 24. Juni 1831.

on igl. Preuß. Stadtgericht.

Auf den Antrag der verehelichten Schneier Zim— mermann, Henriette Florentine gebornen Dieckow zu Malchow U. M. werden: ü

1) der am 12. December 1769 geborne, und als Gre⸗

nadier des ehemaligen Regimenis von Kleist wah rend der Rhein⸗Campagne desertirte Carl Chri— stiaa Dieckow, welcher zuletzt im Jahre 1798 au. Lissabon von sich Nachricht gegeben,

* M 6 die Preußisch anberaumten Termine persoͤnlich oder durch einen ge— oͤrig legitimirten Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die die sigen Justiz-Cammissarien Schubart, Eisleben und Fischbach vorgeschlagen werden, zu melden, widrigen Falls die verehelichte Schneider Zimmermann, Hen riette Florentine geborne Dieckom zu Malchow, eine Bruderstochter des Erblassers, fur dessen alleinige recht⸗ mäßige Erbin angenommen, ihr als solcher sein Nach— laß zur freien Disposition verabfolgt, und der nach er— folater Praͤelusion sich etwa erst meldende naͤhere oder gleich nahe Erbe, alle ihre Handlungen und Dieposi— tionen anzuerkennen, und gegen sich gelten zu lassen schuldig, auch von ihr weder Rechnungelegung uͤber die gehobenen Nutzungen seines Erbtheiles noch deren Ersatz zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden st, zu begnügen verbunden ist. Prenzlau, den 29. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.

1 tt.

Der Dienstknecht Hans Christian Henning, am 24. September 1793 geboren, weicher die Feldzuͤge von 183; mitgemacht hat, auch aus denselben zuruͤckgekehrt ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich ge— geben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch vor— geladen, in dem auf den 28. Mai 13832, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause hierselbst anberaumten Termine, sich entweder schriftlich oder versoͤnlich zu melden, und die weitere Anweisung, im Nichterscheinungsfalle aber iu erwarten, daß er als verschellen fuͤr todt erklaͤrr und sein Vermoͤgen seinen legitimirten Erben ausge— antwortet werden wird.

Neustadt a. d. Dosse, am 13. Juni 1831.

Das von Klitzingsche Patrimonialgericht

zu Rehfeld.

* e * Anzeige fuͤr Fabrik-Unternehmer.

Famllien-Verhaͤltnisse und mein herannahendes Al— ter bestimmen mich, meine schoͤne Anlage zur Streich— garn⸗Spinnerei und Tuchmanufaktur, welche nach dem Zeugnisse mehrer Sachkundigen wegen ihrer Lage und hres Raums, der vorhandenen Kraft und ihrer gelun— genen Einrichtung, gewiß eine der vorzuͤglichsten in janz Deutschland ist, aus freier Hand zu verkaufen.

Es bestehet diese Anlage aus einem Fabrikgebaͤude, 144 Rheinl. Fuß lang 37 Fuß tief, welches ein gan; massives Erdgeschoß und 3 Etagen von Fachwerk mit gebrannten Steinen ausgemauert und 2B05den enthaͤlt. Außer diesem in 2 Faͤrbereigebaäͤuden mit 2 Kieyen, 5h kupfernen und 2 zinnernen Kesseln, Niederlage, Pfoͤrt⸗ nerwohnung, Holz-, Torf- und Wagenschoppen, Stal⸗ lung, Waschhaus, Walkmuͤhle mit 4 Paar Haͤmmern und einer Saͤemuͤhle, einem großen Obst- und Ge— nuͤsegarten, großem Gras- und Baumgarten und gro⸗ zem Hofraume, hat die Fischerei in den daran fließen—⸗ den Armen der Gera, und ist diese vormalige Mahl— und Schrotmuͤhle zu 6 Gaͤngen berechtiget. Die Ge— baͤude stehen mit keinen fremden in Verbindung, und sind, mit Ausnahme der Saͤgemuͤhle, im Jahre 1812 und spaͤter vom Grunde auf ju ihren Zwecken neu erbaut. Sie sind in der Magdeburger Land -Feuer— Societät, aut schließ lich des massiven Erdgeschosses, fuͤr 19000 Thaler versichert, die jaͤhrlichen oͤffentlichen Ab⸗ gaben davyn bestehen in 2 Thalern.

Der groͤbere Mechanismus ist in dem Hauptgebaͤude bis unter das Dach geleitet. Dieser Bau ist so voll⸗ kommen gelungen und auf so mannigfache Weise zu benutzen, daß derselbe den Beisall ja die Bewun⸗ derung aller Kenner die ihn sahen, erhalten hat.

Außer den darin aufgestellten 4 vollstaͤndigen Assor⸗ timents zur Streichgarn-Spinnerei und der zur voll, staͤndigen Herstellung der Tuche erforderlichen Maschi⸗ nen und Geraͤthe, enthalt sie noch eine Schleifmuͤhle,

2) der im Jahre 1755 geborne Kaufmann alias Chi— rurgus Friedrich Carl Ludwig Dieckow, welcher in den Jahren von 1790 bis 1800 sich von Schmie⸗ deberg bei Wittenberg heimlich entfernt und seit dem von seinem Dasein keine Nachricht gegeben hat,

oder deren Kinder, als Miterben des am 16 Decem⸗

ber 1329 zu Malchow in der Ukermark verstorbenen bloͤdsinnigen Johann Leopold Dieckow, hierdurch auf⸗ jefordert, sich zur Anmeldung und Nachweisung ihrer rechtlichen Ansprüche an den Nachlaß des p. Dieckom bei dem unterjeichneten Gerichte, und zwar spaͤtestent in dem im Loeale desselben auf

den 21 Mäͤri 1832, Vormittags 19uhr,

vor dem Deputirten Herrn Regierungs⸗Rath Wilke

Farbeholz- und Fournir-Schneidemaschine, und hat noch Raum und Kraft jur Anlage anderer Maschinen. Zaͤmmtliche Maschinen und Fabrikgeraͤthe sind bei der tzothaer Feuer⸗Versicherungs Bank fuͤr 10, 000 Thaler bersichert;

Die guͤnstige Lage von Erfurt, in der Mitte von Deutschland, an den Handelestraßen von Abend nach Morgen, von Mittag nach Mitternacht, und zwischen en vorzhglichsten Meßpläͤtzen legt dieser Anlage bei ihren schon großen Vorzuͤgen noch einen besondern Werth bei,

Kauflustige belieben sich in frankirten Briefen an

den unterzeichneten . zu wenden, welcher 2

Verlangen genauere Auskunft geben wird.

en Staa ten.

Der Herr Bau⸗Conducteur Hoffmann, Zögling Gewerbe⸗Instituts in Berlin, daselbst neue Friedtj straße Nr 26 wohnhaft, kennt diese Anlage genau,! ist im Stande, daruͤber Auskunft zu geben.

Erfurt, am 31. Dezember 1831.

Ernst Bethmann Bernhardt Firma: E. G. Bernhardi und So

.

Literarische Anzeigen.

Nous avons honneur de prevenir les amatenn! la langue et de la litisrature frangaises que la seeqh partie de Frings. (Die franzoͤsische Sprache in ren vollstaͤndigen Regeln u. s w.) content un Aln des pièces les plus intéressantes du livre des cen et-un, telles qu' Gune Fete au Palais-Ron Une premiere Representation, Une H aux environs de Paris etc. ainsi que les meile res esquisses historiques des Soiree de Neuil telles que Malet ou Conspiration sous ' bire, Les Frangais en Espagne eic.

Cette seconde partie est sous presse et pan incessamment. Le S800 pages est d'un ecu et demi.

A. G. Han Zimmerstrasse No. ]

Bei G. Bethge, Spitte brücke Nr. 2 und 3, o eben erschienen:

Buschmunn SE., Lehrbuch der engl Ausspwnt Preis broch. 1 Thl.

Diese Arbeit, eben so sehr auf wissenschaftliche als auf Leichtigkeit der Methode berechnet, übern alles uber diesen Gegenstand Vorhandene, und nicht nur fuͤr den Unterricht als das erste Buch ten, sondern es wird es auch Niemand, der sich! dem Englischen beschaͤftigt, wegen seiner außeror lichen Vollstaͤndigkeit entbehren koͤnnen.

Fur Preußische Juristen! Hoffmann, Repertorium der Preuß-Branden gischen Landesgesetze vollstaͤndig in 8 Baͤnden. ! denpreis 15 Thl.), ist Eigenthum des Unterzeichneten geworden. Ich es jedem, der bis Ende März 1832, 1 Friedrichtf dafur franco einsendet, vobhstaͤndig geliefert an, werde auch bei Ablassung einzelner Baͤnde fuͤr sol welche ihr Exemplar zu complettiren wuͤnschen, in sem Termin mich billig finden lassen, wenn man direct an mich wendet. Indessen ist, da der Vo einiger Theile nur noch gering ist, dieser Prei auf eine gewisse dazu bestimmte Anzahl Exemwn me nbbarꝰ und wenn diese erschöpft, ist das nicht anders als zum Preis von 15 Thl. zu haben) so mehr, als ein Neudruck des Werkes nicht bech tigt wird. Leipzig, im December 1831. Friedrich Fleischt In Berlin nimmt F. Dümmler, unter den in Nr. 19, Bestellungen an.

Berliner Modenspiegel.

Von dieser Zeitschrift erscheint heute, am J. In 1832, die zweite Nr. 1., indem die er ste heren vorigen Monat als Pfrobeblatt ausgegeben m Die geehrten Abonnenten erhalten mithin in din Jahrgange 533 Nummern, mit eben so vielen su colorirten Kupfer⸗Tafeln, welche wenigstens 26! zelne Figuren enthalten werden. Den jenigen re kiven Abonnenten, welche in der Verlagshandlum Modenspiegels praͤnumerirten, wird das Blatt alle nabend Mittag frei in s Haus geschickt. Da die seription auf unsere Zeitschrift uͤber Erwarten gut gefallen ist, die Zahl der Praͤnumeranten sich tj verqroͤßert, nnd nns vorzuͤglich aus den Prob große Ermuthigung mit der besondern Aussord wird, recht viele Erzeugnisse der Kunst, des (u und der Mode aus Berlin mitzutheilen, hrin wir nochmals Folgendes dem geehrten Publikum Erinnerung.

Kuͤnstler, Modehaͤndler, Industriemagaz ine, Ci teriehandlungen u. s. w. werden aufgefordert, wen ein neues Erzeugniß zur Kenntniß des Publikums gen wollen, das Modell oder eine genaue Beschtl bung desselben der Verlagshandlung einzusenden, erstern Falle erfolgt es nach der Abzeichnung unßes digt zurück, und wird als sauber illuminirtes Ku dem Blatte beigegeben; im letztern wird eine Emj lung mit Namen und Wohnung des Erfinders Verfertigers im Modenspiegel mitgetheilt.

Cos mar & Krause, Schloßplatz und Breitstraßen⸗Ecle M

pn

rix des 2 Volumes in 8Sro.

Rubel.

Allgemeine

Preußischt Staats-Zeitung.

Berlin, Mittwoch den 18ten Januar

=

wärt liche Rachrichten. Kronik des Tages.

Des K nigzs Majestät haben die Beförderung des Dom⸗ errn von Thelkowski zum Weihbischof zu Posen und des Domherrn 59n Kowalski zum Weihbischof zu Gnesen Aller— gnädigst zu danehmigen geruht.

Königs Majestät haben den gelstlichen Rath Dr. Ni— kolaus nchen zu Köln zum wirklichen Domkapitular an der dortigen zbischöflichen Kirche in die durch das Ableben des

Des

Kapltulars Lie. Hamm erledigte Stelle zu ernennen und die

Nominations-Urkunde Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht.

Se. Königl. Majestät haben den Regierungs-Assessor von Hippel zum Landrath des Kreises Pleß, im Regierungs-Bezirk Oppeln, iu ernennen geruht.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 2ten Diiston, von Rummel, nach Köln.

Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Lange, als Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.

Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland.

Rußland.

Odessa, 30. Dez. Das hiesige Fournal meldet noch folgendes aus Taganrog vom 19ten d. M. über die dort statt⸗ gehabte Sturmfluth: „Die Kronfahrzeuge, welche bei dem letz⸗ sen Sturm im Asowschen Meer verunglückten, sind in den hie⸗

sigen Hafen zurückgebracht worden; das eine derselben hat be⸗

trächtliche Havarleen erlitten. Die Hafen-Quarantaine und das Lazareth-Vlertel sind sehr beschädigt worden. Die über den Don führende Brücke in der Stadt Rostow wurde zerstört. Der Verlust ist an Ort und Stelle auf folgende Summen abgeschätzt worden: an der Admiralität 28, 866 Rubel, an der Quarantaine und Börse 18,000 Rubel, durch Schiffbruch von Privatfahrzeu⸗ gen 156,895 Rubel, an fortgeschwemmtem Holz und en Scha⸗ den der drei Kabeltau⸗-Fabriken und einer Fischerei 31,700 Ru⸗ bel, an Schaden in der Stadt 6,997 Rubel, zusammen 241,558 Den Waarenverlust der Börse kennt man noch nicht; eine Spezial-⸗-Kommission ist eben mit Abschätzung desselben be⸗ äftigt.“

ö fön Tagen ist hier heiteres Wetter und Frost eingetreten, nachdem die Witterung vorher feucht und regnicht gewesen war; dle Kälte ist wegen des anhaltenden Nordwinds sehr empfindlich. Die Rhede ist feit einigen Tagen mehrere Toisen weit mit Els bedeckt.

Frankreich.

Pairs-Kammer. Sitzung vom 9. Jan. ( Nach⸗ trag.) Nachdem die Versammlung beschlossen, daß die Vorle⸗ sung der Abdankungs-Schreiben der sgestern namentlich aufge— führten) 13 Pairs unterbleiben solle, kündigte der Präsident an, daß er Sr. Majestät dem Könige von dem Inhalte derselben Kenntniß geben werde. Der Handels⸗Minister brachte demnächst drei von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommene Gesetz⸗ Entwürfe ein; sie betrafen 1) den neuen Zoll⸗Tarif; 2) den Geld⸗-Zuschuß zur Aufmunterung des Wallfischfanges; 3) verschiedens Anleihen zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse. Es wurde sodann eine Kommisston zur Prüfung der

Proposstion des Hrn. Salverte ernannt, die in einer Session

durch den Schluß derselben unterbrochenen Geschäfte, in der nächsten Sessson fortzufetzen. An der Tagesordnung war jetzt der Bericht des Grafen Roy über den definitiven Rechnungs⸗ Abschluß für 1829. Der Berichterstatter trug auf die Annahme dessel⸗ ben mit Ausnahme der Art. 10, 14 und 15 an, für deren Verwerfung er simmte, da solche mit dem übrigen Inhalte des Gesetz-Entwur— fes nicht das mindeste zu schaffen hätten. Der 19te Artikel be⸗

imifft die mit der Post versandten Summen, die, wenn sie bin⸗

nen 5 Jahren von den Anspruchsberechtigten nicht abgehoben werden, dem Staate verfallen seyn sollen; dem 14ten zufolge soll die Regierung künftig Kontrakte über Gegenstände von min⸗ destens 10,00 Fr. an Werth nicht anders als mittelst Publiei⸗ tät und Konkurrenz abschließen dürfen; der 15te Artikel endlich verfügt, daß den Ministern hinführo keine Gelder zu ihrer ersten Einrichtung bewilligt werden sollen. Der Berichterstatter war der Meinung, daß, was die Beftimmung des 19ten Artikels betreffe, dieselbe zum Gegenstande eines besondern Gesetzes gemacht wer— den müsse. Ueber den Inhalt des 14ten Artikels äußerte er sich etwa folgendermaßen: „Eine ähnliche Proposstion haben wir bereits einmal, als wir über das Budget von 1831 berathschlagten, verwor⸗ fen; der einzige Unterschied zwischen der heutigen und der damaligen desteht darin, daß man das Minimum der Summe, bis zu wel⸗ er die Regierung ohne Konkurrenz abzuschließen befugt seyn soll, von 3000 bis auf 10, 000 Fr. erhöht hat. Dleselben Gründe indeß, die uns damals bewogen haben, für die Verwerfung der

Proposition zu stimmen, bieten sich uns auch jetzt wieder dar. Die Kommission ist nämlich der Meinung, daß eine solche Neue⸗ rung nicht ohne die sorgfältigste Ueberlegung eingeführt werden dürfe, daß sie sonach nicht der Gegenstand eines von der Red⸗ nerbühne herab improvisirten Amendements seyn könne und daß die Regierung allein, gestützt auf die von ihr gemachten Erfah— rungen, im Stande sey, einen Antrag dieser Art zu formiren.“ Nachdem der Redner auch noch die Üngehörigkelt und Unzuläs⸗— sigkeit des 15ten Artikels erwiesen hatte, schloß er mit folgenden Worten: „Abgesehen von den Ihnen angeführten Gründen, wird Ihnen, m. H., wie uns, auch noch das Unzusam⸗ menhängende aller dieser Bestimmungen sowohl unter sich, als mit dem Inhalte des Gesetz-Entwurfes seldst, ein— leuchten, und Sie werden daher die Nothwendigkeit erkennen, den heilsamen verfassungsmäßigen Grundsatz aufrecht zu erhal⸗ ten, daß der Rechnungsabschluß nichts weiter als die Reguli⸗ rung der Einnahme und der Ausgaben des betreffenden Etats⸗ Jahres enthalten dürfe. Wir tragen hiernach auf die Ver— werfung der obgedachten 3 Artikel an.“ Dem Grasen Roy folgte der Herzog v. Broglie auf der Rednerbühne, um über die Proposition wegen der Verbannung der vorigen Dynastie zu berichten. Nachdem der Redner die beabsichtigte Maßregel im All⸗ gemeinen gebilligt hatte, fuhr derselbe also fort: „Es läßt sich gleichwohl gegen die uns vorliegende Proposition noch manches einwenden. So wied J. B. der Fürst, der in der Sitzung vom 7. August 1830 des Thrones für verlustig erklärt worden ist, ungebräuchlicher Weise Ex⸗König genannt, gleichwie der Kai⸗ ser Napoleon in dem Gesetze vom 12. Januar 1816 bei seinem Familien⸗Namen, und der unglückliche Ludwig XVI. in den trüben Tagen der ersten Französischen Revolution blos bei dem Namen des Gründers seines Hauses genannt wurde. Die Kommission hat diese Art sich auszudrücken nicht für angemessen befunden; sie ist der Meinung, daß kein hinreichender Grund vorhanden sey, um von den Gebräuchen des Europäischen Staats— Rechts abzuweichen, das jedem Fürsten, der eine Krone getra⸗ gen, gleichviel durch welches Ereigniß er dieselbe verloren hat, den Titel bewahrt, den er vor diesem Exeignisse führte. Wir leben unter einer monarchischen Regierung; es ist daher von Wichtigkeit, daß wir die Majestät des Thrones auch nicht im Entferntesten herabwürdigen. Hierzu kommt noch, daß die uns vorliegende Proposition der Bestätigung eines Fürsten bedarf, dem die Bande des Blutes und alte Familien⸗Neigungen die Ausübung der ihm obllegender Pflichten oftmals schmerz⸗ lich machen mögen; wir müssen sie ihm daher nicht noch unnüß erschweren. Aus diesen Gründen stimmt die Kommissson dafür, statt Ex⸗König zu sagen, der König Karl X., und um zu beweisen, daß sie aus einem bloßen Schick⸗ lichkeits⸗Gefühle handle, schlägt sie vor, auch bei Erwähnung der Napoleonischen Familie dem Haupte derselben den Kaisertitel wiederzugeben. Eben so haben uns die Ausdrücke Verban⸗ nung oder Ausschließung in dem vorliegenden Falle nicht als geeignet geschienen, wir haben also beide zu umgehen ge— sucht. . die Güter betrifft, die der ältere Zweig der Bour— bonen noch im Lande besstzt, so ist nns die Bestimmung, daß, wenn der Verkauf derselben nicht binnen Jahresfrist erfolgt wäre, die Güter meistbietend losgeschlagen werden sollten, allzuhart vor⸗ gekommen. Es ist nicht unsere Absicht, die vorige Dynastie zu berauben, oder sie wie einen überwundenen Feind zu behandeln. Die Mitglieder derselben sind in den Augen des Gesetzgebers bloße Grundbesitzer, die man dazu zwingen will, sich in dem Interesse des allgemeinen Besten ihres Eigenthums zu entäußern; wir tragen sonach darauf an, daß das Gesetz wegen der Exmit⸗ tirung der Grundbesitzer eintretenden Falls auf sie angewandt werde. Also modificirt, glauben wir, daß die Proposition durch⸗ aus kein weiteres Hinderniß darbiete, und wir schlagen Ihnen da⸗ her einmüthig die Annahme derselben in nachstehender Ab⸗ fassung vor: „Art. 1. Das Gebiet Frankreichs und seiner Kolonieen ist 1 den Ascendenten und Descendenten des Katsers Na—⸗ polesn, seinen Onkeln und Tanten, seinen Neffen und Nich⸗ ten, seinen Brüdern, deren Frauen und Descendenten, seinen Schwestern und ihren Gatten; 2) dem Könige Karl X., seinen Defcendenten, so wie den Gatten und Gattinnen derselben, unter sagt. ͤ Art. 2. Die im 2ten Paragraph des vorigen Artikels bezeichneten Personen können in Frankreich durchaus keines bürgerlichen Rechtes genießen; sie können in diesem Lande kein Eigenthum, weder bewegliches, noch unbewegliches, besszen, auch kein solches, weder durch Kauf, noch durch Schen⸗ kung, erwerben. Art. 3. (wie im Entwurfe; s. Nr. 328 und 329 der vor⸗ jährigen St. 3.) 4 int. 4. Tigt der Verkauf in der vorgeschriebenen Frist nicht, so werden die gedachten Güter von dem Staate mit den bei Exmittirungen in dem Interesse des allzemeinen Besten geltenden Förmlichkeiten von dem Staate angekauft. Art. 5. (wie im Entwurfe; s. Nr. 329 der vorj. St. Z.) Art. 6. Der 4te Artikel des Gesetzes vom 12. Jan. 1816 wird hiermit aufgehoben.“ z Die Berathung sowohl über diesen Gesetzes-Vorschlag, als über den Rechnungs-⸗Libschluß von 1829 wurde auf den nächsten Mitt— woch (11Iten) angesetzt. Am Schlusse der Sitzung legte noch der Großssegelbeiwahrer den von der Deputirten⸗-Kammer bereits angenommenen Entwurf zu einer Reform des Strafgesetz⸗

buches vor.

Deputirten⸗-Kammer. Die Sitzung vom 9. Jan. wurde durch eine kurze Diskussion über 12 Gesetz⸗Entwürfe eröff⸗ net, wodurch mehrere Städte, namentlich auch Lyon, zur Aus⸗ schreibung einer außerordentlichen Steuer oder einer Anleihe er⸗ mächtigt werden. Die Annahme dieser Entwürfe erfolgte mit⸗ telst 48 Stimmen gegen 7. Hierauf wurden die Berathun⸗

en Über die Civilltfie, die am letzten Freitage bis zum Schlosse Han enn. vorgerlckt waren, sortgesetzt. Herr Tronchon, De⸗

putirter von Compièêgne, stimmte für die Beibehaltung dieser Domaine, einer der schönsten, die vielleicht die Krone besitze. Herr Mauguin erklärte, daß er den König gern im Genusse dieser Domaine lassen würde, wenn der Schatz sich überhaupt in einer günstigen Lage befände; unter den dermaligen Umstän⸗ den aber, wo einerseits die Erhebung der Steuern Hindernisse oder gar Widerstand finde, andererseits aber dem Lande eine Zukunft drohe, die leicht noch größere Bedürfnisse herbeiführen möchte, könne er für eine allzureschliche Ausstattung der Krone nicht stimmen. „Wohl weiß ich,“ fügte er hinzu, „daß es nicht an Rednern fehlen wird, die diese Ansicht als revolutionnair darstellen werden. Nun gut! ich erkläre hiermit, daß ich ein Revoluttonnair bin, wenn an⸗ ders derjenige es ist, der die Staatsschulden bezahlen will und sich der Kontrahirung neuer Schulden widersetzt. Ich bin ein Revolutionnair, wenn derjenige diesen Namen verdient, der da glaubt, daß die Würde der Krone nicht in einer Menge schöner Palästt, sondern in der Erleichterung der Steuerpflichtigen und in der Wohlfahrt des Landes besteht.“ Der Berschterstatter Hr. v. Schonen bemerkte, daß das Schloß Compièegne in ar— chitektonischer Hinsicht eines der schönsten Gebäude der neueren Zeit sey; es würde sonach Schade seyn, dasselbe der Krone zu entziehen und in Verfall gerathen zu lassen; hierzu komme noch, daß zu demselben ein völlig zusammenhängender Wald von beinahe 30, 000 Morgen gehöre, den man für die Be⸗ dürfnisse der Sauptstadt zu erhalten suchen müsse, und der bisher stets vortrefflich gehegt worden sey. Hr. Salsverte meinte, es könne keine Rede davon seyn, Compiegne der Krone zu entzie—⸗ hen, sondern nur, ihr dasselbe zu geben, denn seit der letzten Revolution existire keine Dotation der Krone mehr, und alle Krongüter wären dem Staate anheimgefallen. Er halte es aber um so unangemessener, das Schloß Compiègne zu den Krongü⸗ tern iu schlagen, als dasselbe zur Bewohnung eben nicht geeig⸗ net sey. Hr. Dupin d. A. berief sich darauf, daß der Betrag der Civilliste selbst noch nicht festgesetzt sey; wäre dies Letztere der Fall, so könnte man allenfalls das unbewegliche Eigenthum der Krone vermindern, und sich darauf stützen, daß man bereits so oder so viel an baarem Gelde bewilligt habe; so aber setze man sich der Nothwendigkeit aus, die bewegliche Dotation in demselben Maße zu erhöhen, als man die unbewegliche ermäßige; von einem Zuviel oder Zuwenig könne sonach, wenigstens vor der Hand, noch keine Rede seyn; es handle sich vielmehr bloß darum, ob es angemessener sey, das Schloß Compiègne zu der Krone oder zum Staats⸗Eigenthum zu schlagen; er seinerseits sey der Meinung, daß man vor allen Dingen für die Erhaltung der bis—⸗ herigen Königl. Schlösser Sorge tragen müsse. Nach Herrn Dupin ließ sich Hr. Mauguin zum zweitenmale vernehmen, um namentlich die Aufforderung des vorigen Redners, daß man die Dotation der Krone nicht allzu sehr schmälern solle, dadurch zurückzuweisen, daß die meisten Schlösser wegen der bedeutenden Verwaltungs⸗-Kosten bisher für die Krone nur eine Last ge— wesen wären; hiernach könne man mit Recht behaupten, fügte er hinzu, daß man die Dotation der Krone in dem— selben Maße bereichere, als man ihr das unbewegliche Ei— genthum entziehe; er wolle nicht, daß das Königthum arm seh; so wie dasselbe von der Kammer ausgestattet worden, sey es aber immer noch reicher, als die meisten übrigen König— thümer in Europa; im Uebrigen beruhe die Würde der Krone nicht in einem großen Reichthume, sondern in der Größe und Unabhängigkeit des Landes. „Ja“, fuhr Hr. Mauguin im Eifer fort, „so lange Frankreich groß ist, wird auch der König von Frankreich der erste Souverain von Europa seyn!“ Bei diesen Worten wurde der Redner durch lautes Gelächter unterbrochen, dessen Beweggrund ihm anfangs unerklärlich schien. Mehrere Deputirte ermahnten ihn lachend zur Ordnung, mit dem Bemer⸗ ken, daß er die von ihm unterzeichnete Protestation vergesse, wo⸗ nach es keinen König von Frankreich mehr gebe. „Minde⸗ stens“, äußerte Hr. Mauguin, „habe ich msch dieses mir ent— schlüpften Ausdrucks nicht in einer geschriebenen Rede bedient. Uebrigens haben dergleichen Worte keinen anderen Werth, als denjenigen, den man ihnen beilegt, und hätte das Ministerium nicht auf dem Worte Unterthanen in einer Weise beharrt, die uns glauben lassen mußte, daß man sich desselben systematisch bediene, so würde man den Ausdruck nicht mit solcher Hartnäk— kigkeit zurückgewiesen haben.“ Als es hierauf zur Abstim— mung kam, verlangten einige 20 Stimmen den Nameng⸗Auf⸗ ruf, worauf das Schloß und der Wald von Compiègne mit einer Majorität von 58 Stimmen (214 gegen 156) zu den Krongütern geschlagen wurden. Fontainebleau wurde mit einer unzweifelhaften Stimmenmehrheit bewilligt. Die beiden Königl. Schlösser in Strasburg und Bordeaux wurden dagegen, dem Antrage der Kommission gemäß, von der Dotation der Krone abgejweigt, obgleich Hr. Saglio, Deputirter des Niederrheins, und Herr Roul, Deputirter des Gironde⸗Depar— tements, sich alle Mühe gaben, dieselben dem Könige zu erhal⸗ ten. Jetzt kam die Reihe an das Schloß zu Pau, in dem bekanntlich Heinrich IV. geboren wurde. Nach einigen Bemerkungen des Grafen v. St. Criq entschied die Versammlung fast einstim— mig, daß dasselbe auch ferner zu den Krongütern gehören selle. Auf die Frage des Grafen v. Lam eth, warum des Schsosses Mar⸗ rae in der Nähe von Bahonne keine Erwähnung geschehe, erwiederte der Berichterstatter, daß dieses Schloß nicht zu der Dotation der Krone gehört habe. Fr. Salverte seinerseits erhob sich gegen das in dem be⸗ treffenden Artikel hinter der Nomenklatur der Schlösser befindliche und so weiter und verlangte, daß man über die Manufakturen zu Sevres, zu Beauvais und der Gobelins, so wie über die Forsten von Senart, Boulogne und Vincennes besonders abstimme. Dieses Letztere geschah nach einer unerheblichen De— batte zwischen dem Berichierstatter, so wie den Herren Lau— rence, Dupin d. A., Giraud und O. Barrot. Hierauf wurden sowohl die eben gedachten 3 Manufakturen, als die 3 Forsten, mit starker Stimmen-Mehrheit zu der Dotation der Krone geschlagen. Eine Stimme aus den Reihen der Oppoff—= tion rief im Unmuthe: „Dies ist eine förmliche Contre⸗-Repd— lu ion!