* Cholera. In der Residenjstadt Berlin waren
erkr. genes. gestorb. Bestand
Nicht - Amtliche Cours - Notizen.
Berlin, 16. Januar. (Ende der Börse.)
Oest. 58 Met. S905. 43 do. JI9Gz5. B. Actien J97. Russ. Engl. 983.
Poln. Pfhr.— do. Part. 585 Nied. wirkl. Sch. 403. do. 68 Anl. 911. Neap. Engl. S2z. do. Falc. J3.
Amsterdam, 11. Januar.
biz mem g n, eg, weg o, nn, Nieden. wirkl. Seh al. Ken. Bii. i365. 8 Anl. 24. Oeet. Sz Simiugek. v. i6. bis itz. Jan. Mita J ĩ1 Met. Sig. Russ. r. 183) Sig. do. G. 16531) S3. Nep. Fale. Joz. Span. Bis zum 16. Jan. Mittags Summa 255 834 1420 1 perp. 45] . Hierunter sind vom Militair 35 18 17 ⸗ ö
Beide Individuen erkrankten in der Charité und wurden
von da in deren Cholera⸗-Heil-⸗NLnstalt gebracht.
Dienstag, 17. Jan. Im Opernhause: Der Spiegel des Tausendschön, Burleske in 1 Akt, mit Gesang. Hierauf: Zum erstenmale wiederholt: Die Fee und der Ritter, großes Zauber⸗
Perliner Börse. Den 16. Januar 1832.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours - Lettel. (Prei se. Cour.)
Ballet in 3 Abtheilungen, von A. Vestris, für die hiesige Königl. Bühne nen eingerichtet und in Scene gesetzt von Therese und Fanny Elsler. Die Musik ist von verschiedenen Komponisten. (Dlle. Fanny Elsler: Fee Viviane. Dlle. Therese Elsler: Prin⸗ zessin Iseult.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran—
Mittwoch, 18. Jan. Zum erstenmale wiederholt: Die m sikalische Sprache, komische Oper in 1 Akt, nach dem Frami
schen von F. Genée; Muslk von F. Halévy. Hierauf: Ratapla
der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Akt. 1 /// —
NRachscaRkræ.
Paris, 19. Jan. Der Moniteur meldet unterm ges gen Datum: „Man hat heute an der Börse das Verschwim
eines Schatz-Kassirers zu benutzen gesucht, um einen panisch
Schrecken hervorzubringen, der noch durch eine Menge abgeschma ter Gerüchte erhöht ward, gegen die das so oft durch dergleig Kunstgriffe getäuschte Publikum auf der Hut seyn muß. Es hi
delte sich um rein aus der Luft gegriffene diplomatische Ereign
um Zusammenkünfte, die nicht stattgehabt, um N des Ministeriums ohne alle Wahrscheinlichkeit. Wir Abgeschmacktheiten, welche für einen Augenblick x e Vertrauen irre gemacht haben, förmlich Lügen strafen zu müsse
— Heute schloß 5proc. Rente sin cour. 94. 15. 3yn sin cour. 64. 25. 5proc. Neapol. sin cour. 75. 75. 5proc. B
m n n, de,, ö 1erille Linleihe 72. proc. Röm. Anleihe 71. It. Schuld. Sch. 1 54 3537 Getpr. Eꝑendhrf,. 4 3 — Im . 1) Les ö ,,,. en er n, Frankfurt a. M., 13. Jan. „ Desterr. Spro Metall. , , , ; An]. . e m, . ö ö m . let 96. 1393. tial⸗Obl. 123. Loose zu 180. br. . gol. 488 87 br,, do. 4 106] — Mittwoch, 18. Jan. Im Schauspielhause. Zum eisten⸗ 3 ö . 66 m ia z Kurm. Osbl. m. I. C. 4 93 — . . male: Dominigue, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Fran—⸗ Wien, 17. Jan. Oesterr. sproc. Metal! 13. 4 Neunm Int Seh; doe. 4 25, Sch. d. K- u. N - — zZöstschen des Dupin und d' Epagny. Hierauf: Der versiegelte 743. Bank. lctsen 1115 FI. 16 ,, e. 4. per Burgeme ister, Posse in 1 Akt. nl . . ; . i e, 61 41 * 94 . . D ex 42 Königstädtisches Theater. Redacteur John. Mitredacteur Cottel. 410 gon 3. . 6 ; 3 rn me eme, 3 2 497 8963 Friedrichsd'or. . — 15, 13 Dienstag, 17. Jan. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher Grosehz. Pos. do. 4 88 977 Disconto ...... —1 3 4 im Feenreich, Zauberspiel in 2 Akten. Gedruckt bei A. W. Hayn. we . / / ö . ; ; w 5 * e 5 * * ö Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten. l Sturiesschen Eheleute, aus dem hiesigen Kaͤm anberaumten Termine persoͤnlich oder durch einen ge⸗. Der Herr Bau⸗Condueteur Hoffmann, Zoͤglim Bekanntmachungen. mere. Dorfe Preußen, welcher am 26 Mai 1784 Hoöͤrig legitimirten Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die Gewerbe-Instituts in Berlin, daselbst neu Friedn
Avertissem en t, n Auf den Antrag eingetragener Glaͤubiger sollen die in Hinterpommern, im a, , . sonst Borcken. Krelse belegenen, alten v. Borcken Lehnguͤter Kankelsit und Lessenthin mit Zubehorungen, welche die gegen⸗ waͤrtige Besitzerin, vermoͤge Wiederkaufs⸗Kontrakts vom 20. Januar uͤnd dessen Nachtrags vom 9. April 1819 fuͤr den Wiederkaufspreis von S9 825 Thl. 7 gr. 5 pf, auf 24 Jahre, vom 1. Oktober 18185 bis dahin 1842, erwor⸗ ben hat, im Wege der Execution, und jwar auf die Rechte der gegenwaͤrtigen wiederkaͤuflichen Besitzerin zur Subhastatlon gestellt werden und sind die Bie— tungs ⸗ Termine auf den 2. No vem ber e., den 2. Februar 1832, den 2. Ma i 1832, . Vormittags um 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichte⸗ Rathe Lange unte e; worden. Alle diejenigen, welche diese Guter zu kaufen geneigt und annehmlich zu be— jahlen vermoͤgend sind, werden aufgefordert, sich in den bestimmten Terminen entweder persoͤnlich oder durch gesetzlich zulaͤssize, mit hinlänglicher Informa— tion versehene Bevoümaͤchtigte, wozu ihnen beim Man⸗ gel der Bekanntschaft die Justij⸗Kommissions⸗Raͤthe Zitelmann und Remy und die Justi⸗Kommissarien Heypert und Hauschtech hierselbst, in Vorschlag gebracht werden, im Königl. Ober⸗Landesgerichte hierselbst ein⸗ zufinden und ihre Gebote abzugeben. Auf die nach dem letzten peremtorischen Termine eingehenden Gebote wird, wenn nicht gesetzliche Umstaͤnde eine Ausnahme zulaͤssig machen, nicht weiter geachtet, sondern dem Meistbietenden der Zuschlag ertheilt werden. Tach den im vorigen Jahre aufgenommenen land schaftlichen Taxen, welche, so wie die Verkaufs⸗Bedin gungen taͤglich in unserer Registratur eingesehen wer
koͤnnen, i g k is, 202 Thl. 2 sgr. 23 pf.
Kankelsitz auf.. 8, 2 und Lessenthin auf. 32,934 Thl. 22 sgr. 11 pf
haͤtzt worden. ö n. ig. Guͤtern stehen fuͤr die verstorbene Wittwe
des Landraths v. Borcke, Friedericke Gottliebe Tugend—
ich v. interfeld 50 Thl. jaͤhrliche Wohnungsgelder . Die unbekannten Erben derselben wer den daher zu dem letzten Bietungs⸗Termine hierdurch unter der Warnung vorgeladen, daß im Falle ihre— Ausbleibens dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des Kaufschillings die Loͤschung der saͤmmtlichen eingetra— genen, wie auch der leer ausgehenden Forderungen und zwar der Letztern, ohne daß es zu diesem Zwack der Pro— buction der Instrumente bedarf, verfuͤgt werden wird.
Stettin, den 9. Juni 1831.
Koͤnigl Preuß. Ober⸗Landesgericht von
Pommern.
ber den Nachlaß des, zu Dreetz verslorbenen Justim= h,, Schulze ist, durch die Verfuͤgung des Königl. Kammergerichis vom 8 Desember 1831, der erbschaftliche Liquidations⸗Projeß eroͤffnet. Im Auftrage des Königl. Kammergerichts habe ich zu Anmeldung und Nachweisung der Ansprüche an den Nachloß einen Tenmnin auf den 14 April 4. c., Vormittags 9ubr, im Ratbhause hierselbst anberaumt, ju welchem ich simmtliche Glaͤubiger unter der Warnung: daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vor⸗ rechte verlustig erklart, und mit ihren Forderun⸗ aen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der, sich neldenden Gidͤubiger von der Masse noch kbrig bleiben moͤate, verwiesen werden sollen,
söͤnli
als Geselle freigesprochen, sodann auf Wander-Hiesigen Justiz-Cammissarien Schubart, Eisleben und schaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren Fischbach vorgeschlagen werden, zu meiden, widrigen lassen, und dessen hier bekanntes Vermoͤgen in Falls die verehelichte Schneider Zimmermann, Hen einer Ingrossatt von 53 Thl, 8 sar. 9 pf. besteht; riette Florentine geborne Dieckon zu Malchow, eine 2) des vormaligen Schreibers Carl Ludwig Roͤöler, Bruderstochter des Erblassers, fur dessen alleinige recht⸗ eines Sohnes der Thor⸗Einnehmer Roͤelerschen maͤßige Erbin angenommen, ihr als solcher sein Nach— Eheleute von hier, welcher angeblich nach Ruß -Naß zur freien Disposition verabfolgt, und der nach er— folater Praͤclusion sich Etwa ersi meldende naͤhere oder Franzosen gefochten haben, zuletzt in Riga ver- gleich nahe Erbe, alle ihre Handlungen und Die posi— wundet gewesen seyn soll, der am 23. Juli 1783 tionen aniuerkennen, und gegen sich gelten zu lassen schuldig, auch von ihr weder Rechnungelegung uͤber die gehobenen Nutzungen seines Erbtheiles noch deren Ersatz zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mir dem, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden
land gegangen, und im Jahre 1807 gegen die
geboren ist, dessen Erbtheil inel. einiger illiqui— den Activa in 171 Thl 11 sar. 11 pf. besteht;
3) des Zimmeragesellen Gottlieb Prusseit, geboren am 17. Novbr. 1783, welcher im Jahre 1809 nach ; den Russischen Staaten ausgewandert, und an st, zu begnuͤgen verbunden ist. geblich am 1J. April 1813 ertrunken senyn soll, und dessen bekanntes Vermögen in 114 Thl, Q sar 9 pf. und einigen Zinsen davon besteht;
4) der Anna Julian, einer Tochter der Euphrosins Julian, geborne Besch, nachher vereheligt an den Tonrad Giesenhagen, welche seit laͤnger als 30
mögen in 6 Thl. 1 sar. 4pf. besteht; 5) des Baͤckergesellen Michael Heinrich Gohl, wel—
den Kriegen 1863 bei der Feldbaͤckerei beschaͤf⸗ geladen, in dem auf tigt worden, zuletzt im Lajaretth zu Preuß.⸗-Eylau den 28. Mai 1832, sich befunden haben soll, dessen bekanntes Ver— mogen in verschiedenen Aetivis im Betrage von 359 Th; 47 sar. 2 pf, nebst deren Zinsen besteht:
6) des Muͤllergesellen Christopnh Gortlieb Grooß, eines Sohnes der Schaͤnker Martin Grooßschen Eheleute von hier, welcher vor laͤnger als 26 Jah ren auf Wanderschaft gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und dessen bekannter Vermoͤgen 182 Thl. 11 pf. nebst einigen Zinsen davon betraͤgt;
antwortet werden wird.
zu Rehfeld.
Prenzlau, den 29. November 1851. Koͤnigl. Preuß. Stadtgericht.
ö ati nn. : ; .
Der Dienstknecht Hans Christian Henning, am 24 bp ire; Les Frangais en Espagne ete, September 1793 geboren, weicher die Feldzuͤge von Jahren verschollen ist, und deren bekanntes Ver-⸗183; mitgemacht hat, guch aus denselben zuruͤckgekehrt ö ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich ge= geben hat, wird sowohl fuͤr seine Person, als auch cher seit 1794 auf Wanderschaft gegangen und in dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch vor—
Vormittags 11 uhr,
auf dem Rathhause hierselbst anberaumten Termine, sich entweder schriftlich oder persoͤnlich zu melden, um die weitere Anweisung, im Nichterscheinungsfalle aber zu erwarten, daß er als verschollen fuͤr todt erklaͤrr und sein Vermoͤgen seinen legitimirten Erben ausge—
steustadt a d. Desse, am 13. Juni 1831. — Das von Klitzingsche Patrimonialgericht
straße Nr 26 wohnhaft, kennt diese Anlage genau, ist im Stande, daruͤber Auskunft zu geben. Erfurt, am 31. Dezember 1831. Ernst Bethmann Bernhard Firma: E. G. Bernhar di und Sy
Literarische Anzeigen.
Nous avous Lhonneur de prevenir les amatenn la langne et de la litisrature frangaäises que la seen partie de Ering s. (Die framoͤsische Sprache in ren vollstaͤndigen Regeln u. s w.) contient un Anm des pièces les plus intéressantes du livre des een et-un, telles qu' Que Fete au Palais-Ron Une premiere Representation, Une k aux environs de Paris etc. ainsi que les meil res esquisses historiques des Soir dé es de Neuil telles que Malet ou Conspiration sous lun
in cessamment. S800 pages est d'un eécu et demi. ö A. G. H 5 J N,
Zimmerstrasse No.!
Bei G. Bethge, Spitte brücke Nr. 2 und 3, o eben erschienen:
Buschmunn E., Lehrbuch der engl Ausspn Preis broch. 1 Thl.
Diese Arbeit, eben so sehr auf wissenschaftliche als auf Leichtigkeit der Methode berechnet, Kben alles uͤber diesen Gegenstand Vorhandene, und! nicht nur fär den Unterricht als das erste Buch ten, sondern es wird es auch Niemand, der sih dem Englischen beschaͤftigt, wegen seiner außerom lichen Vollstaͤndigkeit entpehren koͤnnen.
7) der Elisabeth Flachsberger, geboren den 3. Maͤr; 1791, einer Tochter des Feldwaͤchter Flachsberger von hier, welche vor laͤwer als 16 Jahren nach Rußland gegangen, seitdem nichts von sich hat hoͤren lassen, und einen Erbtheil von 11 Thl— 16 sar., nebst einigen Zinsen zu erheben hat;
8) des Faͤrbergesellen Johann Friedrich Thiedemann, eines Sohnes der Kahnschiffer Johann Friedrich und Sophie Rahel, geborne Herrmann, Thiede⸗ mannschen Eheleute, welcher am 24. Mai 1772 getauft, und vor langer als 25 Jahren auf Wan— derschaft gegangen, seitdem verschollen ist, dessen bekanntes Vermoͤgen 321 Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen betragt;
wol fjaͤhriger Knabe von hier mit einem Russischen Offizser im Jahre 1807 fort gegangen und seit dem verschollen ist, dessen hier bekanntes Vermoͤgen 145 Thl. 9 sgr. 8 pf. betraͤat; so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Er⸗ ben uad Erbnehmer hierdurch aufgesordert, sich bis spaͤtestens im Termine — den 27 April E J. Vormittags um g uhr, vor dem Herrn Justij⸗Rath Huck, schriftlich oder per— ch zu melden, midrigenfalls die genannten Abwe senden fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen den hier bekannten naͤchsten Intestat⸗Erben ausgeantwortet wer den wird. Tilse, den 24. Juni 1831. Königl. Preuß. Stadtgericht.
Auf den Antrag der verehelichten Schneiher Zim-Ibis unter das Dach geleitet.
mermann, Henriette Florentine gebornen Dieckow zu kommen gelungen und auf so mannigfache, Weise zu e benutzen, kaß derselbe den Beifall — ja die Bewun⸗ derung aller Kenner die ihn sahen, erhalten hat.
Malchow Uu. M. werden: . 1) der am 12. December 1769 geborne, und als Gre⸗
ar den Fall, daß sie am persoͤnlichen Erscheinen , werden, mit dem Anheimstellen hierdurch
9 Justij ⸗Kommissarien Loͤper zu Wusterhausen
a. d. D., und Stegemann zu Neu⸗Ruppin, oder 2) der im Jahre M55 geborne Kaufmann nas Chi—
ctuarius Dittmann hierselbst mit Informa⸗ * 21 Vollmacht zu dem angesetzten Termine
ehen. . d. D., den 5. Januar 1832 Der Kammergerichts⸗Assessor Jung.
g dietal⸗ Citation.
Da auf Toden⸗Erklaͤrung nachstehend genannter Per⸗ rechtlichen Ansprüche an den Nachlaß des p. Dieckom
sonen bei uns angetragen ist:
I) des Lohgerbergesellen Johann Stnries, geboren in dem im Lozale desselben auf.
den 8. September 1765, eines Sohnes der Land⸗
hesitzer Michael und Elske, geborne Noberat, Lvor dem Deputirten Herrn Regierungs⸗-Rath Wilke
nadier des ehemaligen Regiments von Kleist waͤh⸗ rend der Rhein⸗Campagne desertirte Carl Chri⸗ stim Dieckow, welcher zuletzt im Jahre 1798 au. Lissabon von sich Nachricht gegeben,
rurgus Friedrich Carl Ludwig Dieckow, welcher in den Jahren von 1790 bis 15800 sich von Schmie⸗ deberg dei Wittenberg heimlich entfernt und seit dem von seinem Dasein keine Nachricht gegeben hat, oder deren Kinder, als Miterben des am 16 Deeem— ber 1829 zu Malchow in der Ukermark verstorbenen bloͤdsinnigen Johann Leopold Dieckow, hierdurch auf— jefordert, sich ur Anmeldung und Nachweisung ihrer
dersichert.
bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar spaͤtestens Werth bei.
den 21. Rar 1832, Vormittags 10 uhr,
* e * Anzeige fuͤr Fabrik-Unternehmer.
Familien-Verthaͤltnisse und mein herannahendes Al— ter hestimmen , . Anlage zur ,. aarn⸗Spinnerei und Tuchmanufaktur, welche nach dem . ö . m,. Zeugnssse mehrer Sachkundigen megen ihrer Lage und ses jedem, der bis Ende Marz 1832, 1 Friedrich hres Raums, der vorhandenen Krast und ihrer gelun— genen Einrichtung, gewiß eine der vorzuͤglichsten in janz Deutschland ist, aus feier Hand zu verkaufen.
Es bestehet diese Anlage aus einem Fabrikgebaͤude, , ng, 9 f Fuß tief, welches ein ganz direct an mich wendet. massives Erdgeschoß und 3 Etagen von Fachwerk mit ꝛ⸗ ; z e ,,. nne. und ** enthaͤlt. auf eine gewissse dazu bestimmte Anzahl Exem ᷣ . „4 Außer diesem in 2 Faͤrbereigebauden mit 2 Kiepen, 9) des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich 3 kupfernen und 2 znnernen Kesseln, Niederlage, Pfoͤrt⸗ 3 . ᷣ
nerwohnung, Holz- Torf- und Wagenschoppen, Stal-so mehr, als ein Neudruck des Werkes nicht ber lung, Waschhaus, Walkmuͤhle mit 4 Paar Ha . . . Obst⸗ und Ge⸗ nüsegarten, großem Gras- und Baumgarten und gro⸗ zem Hofraunte, hat die Fischerei in den daran fließen⸗ den Nr. 19, Bestellungen an. den Armen der Gera, und ist diese vormalige Mahl⸗ und Schrotmuͤhle zu 6 Gaͤngen berechtiget. Die Ge— baude stehen mit keinen fremden in Verbindung, und sind, mit Ausnahme der Saͤgemuͤhle, im Jahre 1812 1832, die zweite Nr. 1, indem die er st e here und spaͤter vom Grunde auf ju ihren Zwecken neu vorigen Monat als Probeblatt ausgegeben erbaut. Sie sind in der Magdeburger Land-Feuer⸗ . ) ᷓ Societat, autschließlich des massiven Erdgeschosses, für Jahrgange 533 Nummern, mit eben so vielen 19090 Thaler versichert, die jahrlichen oͤffentlichen Ab- colorirten Kupfer-Tafeln, weiche wenigstenz 2 gaben davon bestehen in 2 Thalern.
Der groͤbere Mechanismus ist in dem Hauptgebaͤude
Für Preußische Juristen! Hoffmann, Repertorium der Preuß -Brande gischen Landesqesetze vollstaͤndig in 8 Baͤnden. denpreis 15 Thl.), ist Eigenthum des Unterzeichneten geworden. Ich
dafur franco einsendet, vohstaͤndig geliefert an, werde auch bei Ablassung einzelner Baͤnde fuͤr s welche ihr Exemplar zu complettiren wuͤnschen, in sem Termin mich billig finden lassen, wenn mah Indessen ist, da der Wu einiger Theile nur noch gering ist, dieser Prei
anwendbar, und wenn diese erschöpft, ist das! nicht anders als zum Preis von 15 Thl. zu haben, tigt wird. Leipzig, im December 1831.
ig, Friedrich Fleisch In Berlin nimmt F. Dümmer, unter del
mmern Berliner Modenspiegel.
Von dieser Zeitschrift erscheint heute, am 7. ] Die geehrten Abonnenten erhalten mithin ind
zelne Figuren enthalten werden. — Denjenigen tiven Abonnenten, welche in der Verlagshandlun
Dieser Bau ist so voll⸗Modenspiegels pränumerirten, wird das Blatt all
nabend Mittag frei in s Haus geschickt. — Da die seription auf unsere Zeitschrift uͤber Erwarten gu gefallen ist, die Zahl der Praͤnumeranten sich n
Außer den darin aufgestellten 4 vollstaͤndigen Assor-soergrößert, nnd nns vorzuͤglich aus den Prnm timents zur Streichgarn-Spinnerei und der zur voll- große Ermuthigung mit der besondern Aufohnh siͤndigen Herstellung der Tuche erforderlichen Maschi⸗ wird, recht viele Erzeugnisse der Kunst, des nen und, Gerd he, enthalt sie noch eine Schleifmühle, und der Mode aus Berlin mitzutheilen, kl Farhbeholi- und Fournir-Schneidemaschine, und hai wir nochmals Folgendes dem geehrten Publik noch Raum und Kraft zur Anlage anderer Maschinen. Erinnerung.
Saͤmmtliche Maschinen und Fabrikgeraͤthe sind bei der other Feuer⸗-Versicherungs-Bank fuͤr 10,000 Thaler teriehandlungen u. . w. werden aufgefordert, wen
Kuͤnstler, Modehaͤndler, Industriemagaz ne, Ct ein neues Erzeugniß zur Kenntniß des Publikum
Die gunstige Lage von Erfurt, in der Mitte von gen wollen, das Model oder eine genaue Besch Deutschlaud, an den Handelsstraßen von Abend nach bung desselben der Verlagshandlung einzusenden Morgen cen Mittag nach Mitternacht, und zwischen erstern Falle erfolgt es nach der Abzeichnung un en vorzkglichten Meßplgtzen legt. dieser Anigge bel digt zurück, und wirh als sauber flluminirtes ihren schoön großen Vorzügen noch einen besondern dem Glatte beigegeben; im letztern wird eine
lung mit Namen und Wohnung des Erfinden
Kauflustige belieben sich in frankirten Briefen an Verfertigers im Modensptegel mitgetheilt. den unterzeichneten Besitzer zu wenden, welcher auf Cos mar & Krause, Verlangen genauere Auskunft geben wird. —¶
Echlohpliß ind Dreilntaßel cr
offentli
Cette seconde partie est sous presse et pin Le prix des 2 Volumes in 8e.
trag.)
Allgemeine
Preußischt Staats-Zeitung.
M 18.
— —— 5
Berlin, Mittwoch den 18ten Januar
—— —
1832.
6 22 35
—— * —
— — *
3977 . .
ä tliche Rachrichten. Kronik des Tages.
Des Fnigs Majestät haben die Beförderung des Dom—⸗ herrn von Thelkowski zum Weihbischof zu Posen und des Domherrn don Kowalski zum Weihbischof zu Gnesen Aller— gnädigst zu énehmigen geruht.
Des Königs Majestät haben den gelstlichen Rath Dr. Ni— olaus.. nchen zu Köln zum wirklichen Domkapitular an der dortigen zbischöflichen Kirche in die durch das Ableben des Kapitulars Lic. Hamm erledigte Stelle zu ernennen und die Nominations⸗-Urkunde Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht.
Se. Königl. Majestät haben den Regierungs-ÄAssessor von Hippel zum Landrath des Kreises Pleß, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Nach elner neueren Verordnung der Großherzoglich Hessi⸗ schen Regierung müssen alle mit den Fahrposten in das Groß— herzogthum Hessen eingehende und dort durchgehende Güter und Gegenstände mit Gesundheits-Scheinen versehen seyn, wel⸗ che beim Ein Zoll-Amte vorgezeigt werden müssen.
Das P wird von dieser Anordnung hierdurch in Kenntniß ges t dem Bemerken, daß alle Pakete, welchen eine Gesund scheinigung mangelt, von den Großherzoglich Hessischen Wll⸗Aemtein zurückgewiesen werden.
Berlin, den 15. Januar 1832.
General ⸗Post⸗Amt.
Abgereist: Der General-⸗Major und Commandeur der 2ten Diviston, von Rummel, nach Köln.
Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjäger Lange, als Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.
Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland.
Rußland.
Odessa, 30. Dez. Das hiesige Fournal meldet noch ßolgendes aus Taganrog vom 19ten d. M. über die dort statt⸗
gehabte Sturmfluth: „Die Kronfahrzeuge, welche bei dem letz⸗ ten Sturm im Asowschen Meer verunglückten, sind in den hie⸗ stgen Hafen zurückgebracht worden; das eine derselben hat be— trächtliche Havarieen erlitten. Lazareth-Viertel sind sehr beschädigt worden. Don führende Brücke in der Stadt Rostow wurde zerstört. Der Berlust ist an Ort und Stelle auf folgende Summen abgeschätzt worden: an der Admiralität 28, 866 Rubel, an der Quarantaine und Börse 18,000 Rubel, durch Schiffbruch von Privatfahrzeun⸗ gen 156,895 Rubel, an fortgeschwemmtem Holz und an Scha⸗ den der drei Kabeltau-Fabriken und einer Fischerei 31,700 Ru— 9 an Schaden in der Stadt 6,997 Rubel, zusammen 241,558
ubel. eine Spezial-⸗Kommission ist eben mit Abschätzung desselben be⸗
schäftigt.“
Die Hafen⸗Quarantaine und das Die über den
Den Waarenverlust der Börse kennt man noch nicht;
Seit 8 Tagen ist hier heiteres Wetter und Frost eingetreten,
nachdem die Witterung vorher feucht und regnicht gewesen war; die Kälte ist wegen des anhaltenden Nordwinds sehr empfindlich. . ist seit einigen Tagen mehrere Toisen weit mit Eis dedeckt.
Frankreich.
Pairs-Kammer. Sitzung vom 9. Jan. (Nach— Nachdem die Versammlung beschlossen, daß die Vorle⸗
sung der Abdankungs-Schreiben der (gestern namentlich aufge— führten) 13 Pairs unterbleiben solle, kündigte der Präsident an, daß er Sr. Majestät dem Könige von dem Inhalte derselben Kenntniß geben werde. — Der Handels-⸗Minister brachte demnächst drei von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommene Gesetz-Entwürfe ein; sie betrafen 1) den neuen Foll-Tarif; 2) den Geld⸗Zuschuß zur Aufmunterung des Walffischfanges;
3) verschiedene Anleihen
zur Beschäftigung der arbeitenden
Klasse. — Es wurde sodann eine Kommission zur Prüfung der Proposstlon des Hrn. Salverte ernannt, die in einer Session durch den Schluß derselben unterbrochenen Geschäfte, in der nächsten Session fortzusetzen. — An der Tagesordnung war jetzt der Bericht des Grafen Roy über den definitiven Rechnungs⸗ Abschluß für 1829. Der Berichterstatter trug auf die Annahme dessel⸗ ben mit Ausnahme der Art. i0, 14 und 15 an, für deren Verwerfung er siimmte, da solche mit dem übrigen Inhalte des Gesetz-Entwur— fes nicht das mindeste zu schaffen hätten. Der 10te Artikel be⸗ trifft die mit der Post versandten Summen, die, wenn sie bin— nen 5 Jahren von den Anspruchsberechtigten nicht abgehoben werden, dem Staate verfallen seyn sollen; dem 14ten zufolge soll die Regierung künftig Kontrakte über Gegenstände von min—
destens 10,500 Fr. an Werth nicht anders ais mittelst P
ubliei⸗
tät und Konkurrenz abschließen dürfen; der 15e Artikel endlich verfügt, daß den Miniftern hinführo keine Gelder zu ihrer ersten
Einrichtung bewilligt werden sollen. Der Berichterstatter war der Meinung, daß, was die Beftimmung des 10ten Artikels betreffe,
dieselbe zum Gegenstande eines besondern Gesetzes gemacht wer⸗ den müsse. Ueber den Inhalt des 14ten Artikels äußerte er sich etwa folgendermaßen: „Eine ähnliche Proposstion haben wir bereits einmal, als wir über das Budget von 1831 berathschlagten, verwor⸗ fen; der einzige Unterschied zwischen der heutigen und der damaligen
desteht darin,
daß man das Minimum der Summe, bis zu wel⸗
cher die Regierung ohne Konkurrenz abzuschließen befugt seyn soll, von 3060 bis auf 10, 000 Fr. erhöht hat. Diefelben Gründe
1
ndeß, die uns damals bewogen haben, für die Verwerfung der
Proposition zu stimmen, bieten sich uns auch jetzt wieder dar. Die Kommission ist nämlich der Meinung, daß eine solche Neue⸗ rung nicht ohne die sorgfältigste Ueberlegung eingeführt werden dürfe, daß sie senach nscht der Gegenstand eines von der Red— nerdühne herab improvisirten Amendements seyn könne und daß die Regierung allein, gestützt auf die von ihr gemachten Erfah— rungen, im Stande sey, einen Antrag dieser Art zu formiren.“ Nachdem der Redner auch noch die Üngehörigkelt und Unzuläs⸗ sigkeit des 15ten A Artikels erwiesen hatte, schloß er mit folgenden Worten:; „Abgesehen von den Ihnen angeführten Gründen, wird Ihnen, m. H., wie uns, auch noch das Unzusam⸗ menhängende aller dieser Bestimmungen sowohl unter sich, als mit dem Inhalte des Gesetz-Entwurfes seldst, ein— leuchten, und Sie werden daher die Nothwendigkeit erkennen, den heilsamen verfassungsmäßigen Grundsatz aufrecht zu erhal— ten, daß der Rechnungsabschluß nichts weiter als die Reguli— rung der Einnahme und der Ausgaben des betreffenden Etats⸗ Jahres enthalten dürfe. — Wir tragen hiernach auf die Ver—⸗ werfung der obgedachten 3 Artikel an.“ — Dem Grasen Roh folgte der Herzog v. Broglie auf der Rednerbühne, um über die Proposition wegen der Verbannung der vorigen Dynastie zu berichten. Nachdem der Redner die beabsichtigte Maßregel im All- gemeinen gebilligt hatte, fuhr derselbe also fort: „Es läßt sich gleichwohl gegen die uns vorliegende Proposstion noch manches einwenden. So wied J. B. der Fürst, der in der Sitzung vom J. August 1830 des Thrones für verlustig erklärt worden ist, ungebräuchlicher Weise Er⸗König genannt, gleichwie der Kai⸗ ser Napoleon in dem Gesetze vom 12. Januar 1816 bei seinem Familien: Namen, und der unglückliche Ludwig XVI. in den trüben Tagen der ersten Französischen Revolution blos bei dem Namen des Gründers seines Hauses genannt wurde. Die Kommission hat diese Art sich auszudrücken nicht für angemessen befunden; sie ist der Meinung, daß kein hinreichender Grund vorhanden sey, um von den Gebräuchen des Europäischen Staats⸗ Rechts abzuweichen, das jedem Fürsten, der eine Krone getra⸗ gen, gleichviel durch welches Ereigniß er dieselbe verloren hat, den Titel bewahrt, den er vor diesem Exreignisse führte. Wir leben unter einer monarchischen Regierung; es ist daher von Wichtigkeit, daß wir die Majestät des Thrones auch nicht im Entferntesten herabwürdigen. Hierzu kommit noch, daß die uns vorliegende Proposition der Bestätigung eines Fürsten bedarf, dem die Bande des Blutes und alte Familien⸗Neigungen die zlusübung der ihm obliegenden Pflichten oftmals schmerz—
lich machen mögen; wir müssen sie ihm daher nicht noch unnütz erschweren. Aus diesen Gründen stimmt die
Kommission dafür, statt Ex-König zu sagen, der König Karl X., und um zu beweisen, daß sie aus einem bloßen Schick— lichkeits-Gefühle handle, schlägt sie vor, auch bei Erwähnung der Napoleonischen Familie dem Haupte derselben den Kaisertitel wiederzugeben. Eben so haben uns die Ausdrücke Verb an⸗ nung oder Ausschließung in dem vorliegenden Falle nicht als geeignet geschienen, wir haben also beide zu umgehen ge— sucht. Was die Güter betrifft, die der ältere Zweig der Boür— bonen noch im Lande besitzt, so ist nns die Beflimmung, daß, wenn der Verkauf derselben nicht binnen Jahresfrist erfolgt wäre, die Güter meistbietend losgeschlagen werden sollten, allzuhart vor— gekommen. Es ist nicht unsere Absicht, die vorige Dynastie zu berauben, oder sie wie einen überwundenen Feind zu behandeln. Die Mitglieder derselben sind in den Augen des Gesetzgebers bloße Grundbesitzer, die man dazu zwingen will, sich in dem Juteresse des allgemeinen Besten ihres Eigenthums zu entäußern; wir tragen sonach darauf an, daß das Gesetz wegen der Exmit— tirung der Grundbesitzer eintretenden Falls auf sie angewandt werde. Also modificirt, glauben wir, daß die Proposition durch⸗ aus kein weiteres Hindermß darbiete, und wir schlagen Ihnen da— her einmüthig die Annahme derselben in nachstehender Ab— fassung vor:
„Art. 1. Das Gebiet Frankreichs und seiner Kolonieen ist 1) den Ascendenten und Descendenten des Kaisers Na— poleon, seinen Onkeln und Tanten, seinen Neffen und Nich— ten, seinen Brüdern, deren Frauen und Descendenten, seinen Schwestern und ihren Gatten; 2) dem Könige Karl X., seinen Descendenten, so wie den Gatten und Gattinnen derselben, — unter sagt.
Art. 2. Die im 2ten Paragraph des vorigen Artikels bezeichneten Personen können in Frankreich durchaus keines bürgerlichen Rechtes genießen; sie können in diesem Lande kein Eigenthum, weder bewegliches, noch unbewegliches, besstzen, auch kein solches, weder durch Kauf, noch durch Schen⸗ kung, erwerben.
Art. 3. (wie im Entwurfe; s. Nr. 328 und 329 der vor⸗ jährigen St. 3.)
Art. 4. Erfolgt der Verkauf in der vorgeschriebenen Frist nicht, so werden die gedachten Güter ven dem Staate mit den bei Exmittirungen in dem Interesse des allzemeinen Besten geltenden Förmlichkeiten von dem Staate angekauft.
Art. 5. (wie im Entwurfe; s. Nr. 329 der vorj. St. Z.)
Art. 6. Der 4te Artikel des Gesetzes vom 12. Jan. 1816 wird hiermit aufgehoben.“
Die Berathung sowohl Über diesen Gesetzes-Vorschlag, als über den Rechnung s⸗Abschluß von 1829 wurde auf den nächsten Mitt— woch (11ten) angesetzt. — Am Schlusse der Sitzung leate noch der Großsiegelbewahrer den von der Deputirten-Kammer bereits angenommenen Entwurf zu einer Reform des Strafgesetz= buches vor.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom g. Jan. wurde durch eine kurze Diskussion über 12 Gesetz⸗Eutwürfe eröff⸗ net, wodurch mehrere Städte, namentlich auch Lyon, zur Llus—⸗ schreibung einer außerordentlichen Steuer oder einer Anleihe er⸗ mächtigt werden. Die Annahme dieser Entwürfe erfolgte mit⸗ telst 48 Stimmen gegen 7. — Hierauf wurden die Berathun⸗
en über die Civillisie, die am letzten Freitage bis zum Schlosse ompiegne vorgerückt waren, fortgesetzt. Herr Tronchon, De⸗
putirter von Compiègne, stimmte für die Beibehaltung dieser Domaine, — einer der schönsten, die vielleicht die Krone besttze. Herr Maugunin erklärte, daß er den König gern im Genusse dieser Domaine lassen würde, wenn der Schaß sich überhaupt in einer gümstigen Lage befände; unter den dermaligen Umslän— den aber, wo einerseits die Erhebung der Steuern Hindernisse oder gar Widerstand finde, andererseits aber dem Lande eine Zukunft droht, die leicht noch größere Bedürfnisse herbeiführen möchte, könne er für eine allzureschliche Ausstattung der Krone nicht stimmen. „Wohl weiß ich,“ fügte er hinzu, „daß es nicht an Rednern fehlen wird, die diese Ansicht als revolutionnair darstellen werden. Nun gut! ich erkläre hiermit, daß ich ein Revoluttonnair bin, wenn an— ders derjenige es ist, der die Staatsschulden bezahlen will und sich der Kontrahirung neuer Schulden widersetzt. Ich bin ein Revolutionnair, wenn derjenige diesen Namen verdient, der da glaubt, daß die Würde der Krone nicht in einer Menge schöner Paläste, sondern in der Erleichterung der Steuerpflichtigen und in der Wohlfahrt des Landes besteht.“ Der Berschterstatter Hr. v. Schonen bemerkte, daß das Schloß Compiegne in ar— chitektonischer Hinsicht eines der schönsten Gebäude der neueren Zeit sey; es würde sonach Schade seyn, dasselbe der Krone zu entziehen und in Verfall gerathen zu lassen; hierzu komme nech, daß zu demselben ein völlig zusammenhängender Wald von beinahe 30, 000 Morgen gehöre, den man für die Be— dürfnisse der Hauptstadt zu erhalten fuchen müsse, und der bisher stets vortrefflich gehegt worden sey. Hr. Salverte meinte, es könne keine Rede davon seyn, Compiègne der Krone zu entzie— hen, sondern nur, ihr dasselbe zu geben, denn seit der letzten Revolution existire keine Dotation der Krone mehr, und alle Krongüter wären dem Staate anheimgefallen. Er halte es aber um so unangemessener, das Schloß Compiègne zu den Krongü⸗ tern in schlagen, als dasselbe zur Bewohnung eben nicht geeig⸗ net sey. Hr. Dupin d. 2A. berief sich darauf, daß der Betrag der Civilliste selbst noch nicht festgesetzt sey; wäre dies Letztere der Fall, so könnte man allenfalls das unbewegliche Eigenthum der Krone vermindern, und sich darauf stützen, daß man bereits so oder so viel an baarem Gelde bewilligt habe; so aber setze man sich der Nothwendigkeit aus, die bewegliche Dotation in demselben Maße zu erhöhen, als man die unbewegliche ermäßige; von einem Zuviel oder Zuwenig könne sonach, wenigstens vor der Hand, noch keine Rede seyn; es handle sich vielmehr bloß darum, ob
es angemessener sey, das Schloß Compiègne zu der Krone oder
zum Staats⸗Eigenthum zu schlagen; er seinerseits sey der Meinung, daß man vor allen Dingen für die Erhaltung der bis— herigen Königl. Schlösser Sorge tragen müsse. Nach Herrn Dupin ließ sich 5r. aug uin zum zweitenmale vernehmen, um namentlich die Aufforderung des vorigen Redners, daß man die Dotation der Krone nicht allzu sehr schmälern solle, dadurch zurückzuweisen, daß die meisten Schlösser wegen der bedeutenden Verwaltungs-Kosten bisher für die Krone nur eine Last ge⸗ wesen wären; hiernach könne man mit Recht behaupten, fügte er hinzu, daß man die Dotation der Krone in dem selben Maße bereichere, als man ihr das unbewegliche Ei⸗ genthum entziehe; er wolle nicht, daß das Königthum arm se; so wie dasselbe von der Kammer ausgestattet worden, sey es aber immer noch reicher, als die meisten übrigen König⸗ thümer in Europa; im Uedrigen beruhe die Würde der Krone nicht in einem großen Reichthume, sondern in der Größe und Unabhängigkeit des Landes. „Ja“, fuhr Hr. Mauguin im Eifer fort, „so lange Frankreich groß ist, wird auch der König von Frankreich der erste Souveraln von Europa seyn!“ Bei diesen Worten wurde der Redner durch lautes Gelächter unterbrochen, dessen Beweggrund ihm anfangs unerklärlich schien. Mehrere Deputirte ermahnten ihn lachend zur Ordnung, mit dem Bemer⸗ ken, daß er die von ihm unterzeichnete Protestation vergesse, wo— nach es keinen König von Frankreich mehr gebe. „Minde⸗ stens“, äußerte Hr. Mauguin, „habe ich msch dieses mir ent— schlüpften Ausdrucks nicht in einer geschriebenen Rede bedient. Uebrigens haben dergleichen Worte keinen anderen Werth, als denjenigen, den man ihnen beilegt, und hätte das Ministerium nicht auf dem Worte Umunterthanen in einer Weise beharrt, die uns glauben lassen mußte, daß man sich desselben systematisch bediene, so würde man den Ausdruck nicht mit solcher Hartnaͤk⸗ kigkeit zurückgewiesen haben.“ Als es hlerauf zur Aostim⸗ mung kam, verlangten einige 20 Stimmen den Namens ⸗Auf⸗ ruf, worauf das Schloß und der Wald von CEompiegne mit einer Majorität von 58 Stimmen (214 gegen 156) zu den Krongütern geschlagen wurden. Fontainebleau wurde mit einer unzweifelhaften Stimmenmehrheit bewilligt. Die beiden Königl. Schlösser in Strasburg und Bordeaur wurden dagegen, dem Antrage der Kommissson gemäß, von der Dotation der Krone abgezweigt, obgleich Hr. Saglio, Deputirter des Niederrheins, und Herr Roul, Deputirter des Gironde⸗Depar⸗ tements, sich all Mühe gaben, dieselben dem Könige ju erhal⸗ ten. Jetzt kam die Reihe an das Schloß zu Pau, in dem bekannt lich Heinrich IV. geboren wurde. Nach einigen Bemerkungen des Grafen v. St. Criq entschied die Versammlung fast einstim⸗ mig, daß dasselbe auch ferner zu den Krongütern gehören solle. Auf die Frage des Grafen v. Lam eth, warum des Schlosses Mar⸗ rae in der Nähe von Batzonne keine Erwähnung geschehe, eiwiederte der Berichterstatter, daß dieses Schloß nicht zu der Dotation der Kron? gehört habe. r. Sal ver te seinerseits erhob sich gegen das in dem be⸗
„nnd so weiter“ und verlaugte, daß man über die Manufakturen zu Sevres, zu Beauvais und der Gobelins, so wie über die Forsten von Senart, Boulogne und Vincennes besonders abstimme. Dieses Letztere geschah nach einer unerheblichen De⸗ batte zwischen dem Berichlerstatter, so wie den Herren Lau—⸗ rence, Dupin d. A., Giraud und O. Barrot. Hierauf wurden sowohl die eben gedachten 3 Manufakturen, als die 3 Forsten, mit starker Stimmen-Mehrheit zu der Dotation der Krone geschlagen. Eine Stimme au den Relhen der Oppef' tion rief im Unmuthe: „Dies ist eine förmliche Contre : Neoo⸗
luion!“
treffenden Artikel hinter der Nomenklatur der Schlösser befindliche
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