1832 / 44 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ersteren fallen zu lassen, von dem vierten jedoch nicht abzugehen. Hr. Dubois-Aym s, der ursprüngliche Proponent des 11. Ar⸗ tikels, schlug jetzt vor, auch diesen festzuhalten, da Niemand in Abrede stellen könne, daß durch die Annahme desselben den zahl— losen Mißbräuchen, die bisher bei dem Alschlusse von Liefe— rungs-Kontrakten stattgefunden, für die Folge vorgebeugt wer— den würde. Der Baron Pelet wollte zwar die Gründe, wes⸗ halb die Pairs-Kammer jene Bestimmung verworfen (daß letz⸗ tere nämlich manchem gescheidten, aber unbemittelten Geschäfts— manne den Eintritt in das Ministerium erschweren würde, in einem Rechnungs-⸗ALbschlusse aber überhaupt nicht an ihrem Platze sey), nicht gelten lassen, glaubte aber doch, daß man besser thue, darauf zu verzichten, als sich in die Nothwendigkeit zu versetzen, den betreffenden Entwurf noch einmal an die Pairs-Kammer zu verweisen. Hr. Salverte erklärte, daß die Deputirten-Kam— mer sich um die Gründe der Pairs-Kammer gar nicht zu kümmern, sondern bloß zu untersuchen habe, ob sie ihrerseits den betreffenden Artikel für gut halte oder nicht; wäre er gut, so dürfe man sich aus persönlichen Rücksichten nicht von der An— nahme desselben abhalten lassen; es gebe mehr als ein Beispiel, wo fähige Männer arm in das Ministerium eingetreten und arm aus demselben ausgeschieden wären, ohne sich Einrichtungsgelder bewilligen zu lassen; er kenne einen Minister, der noch unlängst auf diese Gelder verzichtet habe, während andere sie erhoben hät— ten; es sey Herr Dupont v. d. Eure. Der Königl. Commiffair, Herr C. Dupin, suchte die Verwerfung der obigen 3 Artikel Seitens der Pairs-Kammer durch die Ungehörigkeit derselven in ei⸗ nem Rechnunggs⸗A bschlusse zu rechtfertigen. Herr von Tra ech verthei⸗ digte dagegen die Ansichten der Deputirten⸗Kammer; „ich muß mich wundern,“ fügte er hinzu, „daß man uns von gewissen Konventenzen spricht, die zwischen beiden Zweigen der zesetzgebenden Gewalt beobachtet werden müßten. Nicht durch Höflichkeit fördert man das Interesse des Landes. Was mich wenigstens betrifft, so ist mir eine Ersparniß von 5 Centimen bei weitem lieber, als alle Artigkeiten von der Welt.“ Der Handels -Minister be— merkte, daß es sich hier um eine Unabdhängigkeits-Frage zwischen beiden Kammern handle; es scheine ihm daher, daß der vorige Redner sich ein wenig von den parlamentarischen Gebräuchen entfernt habe, indem er das Verfahren der Pairs-⸗Kammer in dem vorliegenden Falle angefochten habe; denn beide Kammern hätten in gleichem Grade das Recht, eine gesetzliche Bestimmung anzunehmen oder zu verwerfen; wollte man diesen Grundsatz nur einen Augenblick verkennen, so würden die Staategewalten nicht mehr unabhängig von einander seyn, und der Gang der Reprä— sentativ-Regierung würde gehemmt werden. Die allgemeine Berathung wurde hierauf geschlossen. Im Laufe der Diskussion über die einzelnen Artikel machte der Handels-⸗Minister noch einen zweiten Versuch, die Annahme des 14ten Artikels zu hin⸗ tertreiben; er bemerkte nämlich, daß es in Kriegszeiten unmög⸗ lich seyn würde, alle Lieferungs-Kontrakte mit dem Mindestfor— dernden abzuschließen, indem durch eine solche Oeffentlichkeit die Pläne der Regierung verrathen werden würden. Hr. C. Dupin unterstützte diese Ansicht, wogegen Hr. Du bois-Aym és be⸗ merkte, daß der 2te 5. des von ihm vorgeschlagenen Artikels (er lautet also: „Von der gegenwärtigen Bestimmung sind diejeni⸗ gen Kontrakte ausgeschlossen, auf welche dieselbe nicht ohne Nach⸗ theil für den Dienst und für die gute Anfertigung der Arbeit angewandt werden könnte;“) jenen Einwand vollkommen besei— tige. Der Handels-Minister hatte sich im Laufe sei⸗ ner Rede unter Anderem auf die Schlacht von Marengo, so wie auf die Expedition nach Aeghpten, berufen, die beide mit dem größten Geheimnisse vorbereitet worden wären, was bei einem öffentlichen Abschlusse der Lieferungs-Kontrakte nicht hätte geschehen können. Hr. Mau guin erwiederte, daß, wenn erst das Ministerium eine Expedition nach Aegypten unter⸗ nommen oder einen Sieg von Marengo errungen haben werde, es auch gewiß seyn könne, eine Indemnitäts-Bill zu erhalten. (Gelächter. Der obgedachte Artikel wurde hierauf mit ziemlich starker Stimmenmehrheit angenommen; eben so der 15te, we⸗ gen der Einrichtungs-Gelder der Minister. Der ganze Gesetz⸗Ent— wurf ging sodann mit 264 gegen 36 Stimmen durch. Es fragt sich jetzx, ob die Pairs⸗-Kammer ihn nicht ihrerseits wieder än⸗ dern wird. Am Schlusse der Sitzung beschäftigte die Ver⸗ sammlung sich noch mit der Proposition des Herrn Roger, künf⸗— tig in wichtigen Fällen die Ehe zwischen Schwägern und Schwä— gerinnen zu gestatten. Zwei Amendements der Herren Poulle und Cabet wurden verworfen und die Proposition in der ursprüng⸗ lichen Abfassung mit 160 gegen 71 Stimmen angenommen. Am nächsten Montag sollte vie Berathung über das Budget, und namentlich über das Amendement der Herren Bousquet wegen der Revision aller seit dem Jahre 1814 bewilligter Penslonen, fortgesetzt werden.

Paris, 5. Febr. Der Spanische Botschafter, Graf v. Ofa⸗ lia, der Herzog v. Broglie und der Präsident der Palrs⸗-Kammer, Baron Pasquier, hatten gestern Privat-dLludienzen bei Sr. Ma⸗ jestät. Vorgestern f atteten Ihre Majestät die Herzogin von Bra— ganga, Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Herzogin von Leuch— tenberg und Donna Maria da Gloria der Königl. Familie einen Besuch ab.

Hiesige Blätter melden nach einem auf anßerordentli— chem Wege hier eingegangenem Privatschreiben aus Madrid, daß Ihre Majestät die Königin von Spanien am 30. Januar pon einer Prinzessin glücklich entbunden worden sey.

Der Temps meldet: „Die mit der Prüfung der von der Pairs-Kammer zu dem Gesetz-Entwurfe über die Verbannung Karl's X. gemachten Amendements beauftragte Kommission hat ihre Arbeit nach langen und lebhaften Erörterungen beendigt. In dem ursprünglichen Gesetz-Entwurfe der Deputirten⸗Kammer hieß es: Der Ex⸗König Karl u. s. w. sind auf ewige Zeiten von dem Französischen Gebiete verbannt; die Pairs⸗-Kammer hat be⸗— kanntlich den Ausdruck „Ex⸗König“ gestrichen und aus der „ewi⸗ gen Verbannung“ eine „Gebiets-Untersagung“ gemacht. Die Kommission der Deputirten⸗-Kammer will nunmehr als Auskunfts— Mittel fatt des bezeichnenden Wortes „Ex⸗König“ vorschlagen: „Karl X., durch die Akte vom 7. August 1850 des Thrones entsetzt“ und statt der ewigen Verbannung „ewige Gebiets— Untersagung“ vorschlagen.“

Der Deputirte Herr Sappeht erklärt in den Zeitungen, daß durchaus kein Mitglied seiner Familit bei den leßten Unruhen verhaftet worden, und daß, wenn eine der festgenommenen Per— sonen sih für seinen Verwandten ausgebe, diese Behauptung falsch sey.

Herr v. Castelbajac zeigt in der heutigen Gazette de France an, daß die Nachricht von der Verhaftung seines Seeretairs in der Nacht vom 1sten auf den 2ten d. M. durchaus ungegründet sey, da er nie einen Secretair gehabt habe. Vorgestern Abend flellte die Polizei bei Herrn v. ,,, . den bekannten ehe⸗ malen Deputirten der rechten Seite, eine Haussuchung an, fand aber nichts, was denselben hätte compromittiren können.

Gestern sind, in Folge der vom Instructionsrichter erlassenen Verhaftsbefehle, ein ehemaliger Gendarm, Namens Maziere und zwei andere Individuen, Barbau, Vater und Sohn, festgenommen worden; der Vater war Polizei-Beamter unter Herrn Delavau. Die Verhafteten sind der Falschwerberei angeklagt.

Die gerichtliche Untersuchung über das Komplott in den Thürmen der Notre-Dame-⸗-Kirche ist ihrer Beendigung nahe; die in den Thürmen verhafteten Individuen befinden sich noch immer in Haft; vier andere, der Theilnahme an diesem Komplott ver— dächtige Personen sind nachträglich verhaftet worden.

Der hiesige Assisenhof sprach gestern den Redakteur des neuen Journals „l'Opinion“, Blondenun, der des Angriffs auf die verfassungsmäßigen Rechte des Königs und der *ufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung beschuldigt war, von beiden Anklagen frei.

Den neuesten Nachrichten aus Brest zufolge, sind die dort bei einem Einbruche ertappten drei Indioiduen zwei gewesene Galeeren-Sklaven und der Sohn eines solchen: ste sagen aus, ihre Absicht sey gewesen, die Kasse der Marine-Inval den zu be— rauben.

Das Kriegsgericht in Clermont-Ferrand verurthellte am 28. Jan. den Lieutenant Delamotte, Ritter des Inli-Kreuzes, we— gen Gebrauchs eines falschen Attestes, um den Liutenants Grad zu erhalten, und wegen unrechtmätzigen Trazens des Kreuzes der Ehrenlegion, zu 5 jähriger Eisenstrafe.

Paris, 5. Febr. Der Zwiespalt zwischen den bei— den gesetzgebenden Kammern, der schon hei mehreren Gelegenhei— ten an das Licht ttat, nimmt jetzt durch die in der gestrigen Sitzung der Wahl-Kammer erfolgte Verwerfung der von der Pairs⸗Kammer in dem Rechnungs⸗Abschlusse für 1829 vorgenom- menen Veränderungen eine ernstere Gestalt an und würde, bei längerer Fortdauer, das Repräsentativ⸗System in seinem Inner— sten angreifen. Die Pairs behaupten, das Recht sey auf ihrer Seite, indem sie aus dem Rechnungs-Abschlusse nur einige dem— selben gänzlich fremde und also auch nicht in denselben gehörige Bestimmungen eliminirt hätten, um die Gesetzgebung vor Ver— wirrung zu bewahren; andererseits läßt sich gegen die Nützlichkeit und Zeitgemäßheit der von der Deputirten-Kammer gemachten und jetzt von ihr aufs Neue bestätigten Amendements nichts ein— wenden. Von minderer Bedeutung als dieser Konflikt über den Rechnungs-⸗A1Abschluß ist die fast einstimmig in der Pairs-Kammer erfolgte Verwerfung der Salverteschen Proposition, welcher zufolge alle in einer Sessson unbeendigt gebliebene Arbeiten der Kam— mern beim Beginn der nächsten ohne Weiteres wieder auf— genommen werden sollten. Tages zuvor hatten zwei Pam s-⸗Ver— sammlungen stattgesunden: die eine beim Herzog von Beoglie, die andere bei einem der neu ernannten Pars; in beiden Ver— sammlungen wurde die Verwerfung der Proposstion, die man als einen Angriff auf die Königl. Prarogative betrachtete, beschlos— sen. Die Verhaftungen dauern noch immer sort und treffen Individuen aller Klassen und Parteien. Der Instructiongrichter Zangiacomi leitet die Untersuchung; wie man versschert, haben auch in den westlichen Departements einige Verhaftungen von Wichtigkeit stattgefunden. Eine Anzahl der in der Nacht vom 1sten auf den 2ten d. M. verhafteten Perso— nen ist bereits nach dem ersten Verhöre wieder frei ge— lassen worden; sogar von einigen der in der rue des Prouvaires Festgenommenen soll sich erwiesen haben, daß sie an demselben Abende erst durch ein Handgeld angeworben worden waren und über das eigentliche Vorhaben der Verschworenen in völliger Un— wissenheit schwebten. Für den 13ten d. M. wird der Ausbruch eines neuen Komplotts angekündigt. Die mit der Feststel⸗ lung des Keßnerschen Defekts beauftragte Untersuchungs-Kommis— sion wird sich morgen, so wie am nächsten Mittwoch und Freitag, versammeln, um sich ihres Auftrags zu entledigen.

Großbritanten und Frland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 2. Febr. (Nachtrag. Lord Wynford ließ sich im Verlaufe seines Antrages über die Russisch-Holländische An⸗ leihe noch in nachstehender Weise vernthmen:

„Wenn Holland, und es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, daß der Hollaͤndische Monarch ebenfalls die ausgezeichnetsten Rechts⸗ gelehrten seines Landes um Rath gefragt hat wenn Holland sich nicht fuͤr verpflichtet haͤlt, seinen Antheil an der Schuld ferner zu bejablen, warum sollte es England? Holland fuͤhlt, und mit Recht, daß ihm mit Belgien die Mittel geraubt worden sind, seinen An— theil an der Schuͤld zu zahlen. In der That war in dem Augen— blick, wo ihm die Festungen genommen wurden, Holland von seiner Verpflichtung befreit, und eben so unbestreitbar ist es England. Ich erinnere Eure Herrlichkeiten an ein Beispiel, welches ihnen noch gegenwärtig seyn muß, wo das Britische Parlament den Grundsatz anerlannt hat, daß ein Souverain de jure nicht dieselben Verpflichtungen habe, wie ein Souverain de facto. Zu der Zeit, als der Konig von England darauf Anspruch machte, de jure Souverain von Nord - Amerika zu seyn, und einen Krieg fuͤhrte, um sich wieder im Besitz der Soü— verainetaͤt de facto zu setzen, wurde ein Gesandter der Regierung der damals in Aufruhr begriffenen Kolonieen in den Tower gewor— fen und des Hochverrathes angeklagt. Er richtete eine Bittschrift an das Unterhaus, worin er sich als den ehrenwerthen Thomas La— wrence, Gesandten der vereinigten Staaten von Amerika, zu er— kennen gab, um als Kriegs⸗-Gefangener und nicht als Rebell be— handelt zu werden, da die Regierung, deren Repraͤsentant er sey, vurch den Koͤnig von England anerkannt worden wäre, indem er mit derselben einen Traktat zum Austausch der Gefangenen abge⸗ schlossen habe; durch diesen Traktat sey das, was fruͤher ein Auf= ruhr gewesen, in einen Bucgerkrieg verwandelt worden, der unter denselben Grundsaͤtzen wie ein Krieg zwischen Nationen ge— fuͤhrt werden muͤsse. Nachdem die Bittschrift vorgelegt worden war, faßte das Haus, auf den Antrag des Herrn Burke, den Beschluß, daß Herr Lawrence nicht de fate als ein Unterthan des Königs von England betrachtet werden koͤnne; und er wurde demgemäß

taten genoß, welche andere Staaten mit dem Koͤnige de jure abge— schlossen hatten. So, als der Graf von Warwick den ungluͤcklichen Heinrich aus dem Tower zog und ihn fuͤr eine kurze Zelt auf den Tbron setzte, fuͤhlte sich der Herzog von Burgund verpflichtet, die

hatte. Ich fuͤhre dies nur als ein Beispiel an, daß die Monar— chen nicht immer streng auf die Rechte anderer Monarchen, son— dern mehr auf deren faktischen Besitz der Souverainetdͤt Ruͤcksicht nehmen, Und so muß auch der Traktat von 1815 ausgelegt werden. Wenn Holland auch noch de jure die Souverainetaͤt ber Belgien besitzt, so hat dieselbe doch de facto aufgehört, und demgemaͤß muß auch die fuͤr diesen Fall festgesetzte Bestimmung des Trafktates in

Kraft treten. Es i

*r Frage sey. Waͤre dies der Fall, warum haben sich denn dite Minister an die rechtsgelehrten Beamten der Krone gewendet? Die Ansicht dieser Beamten in Bezug auf den Traktat soll sich auf Ruͤcksichten der Billigkeit gegründet haben. Dies kann ich aber kaum glauben. Wenn Billigkeitsgruͤnde vorhanden sind, welche Rußland berechtigen, noch ferner jene Zahlungen zu verlangen, so war dies kein Gegenstand, der der Beurtheilung der Beamten uͤber⸗

fange unserer Verpflichtung 7 Rußland giebt, als mein q

lassen werben mußte. Selche Rückfichten kannten Gewicht za wenn man das Parlgment aufforderte, unter den oferän;ehenn, saͤnden cin neues Gesetz u erlassen, und man baͤtte Ruͤcksg! der Art dem Parlamente nicht vorenthalten mussen.“

Nachdem der Redner noch darzuthun gesucht hatte, daß, wenn

sich in diesem Falle lediglich um die Auslegung eines bestehenz Traktates gehandelt härte, man sich auch nicht an die richtensg Beamten der Krone, sondern an die zwölf Richter ven En a hätte wenden müssen, drückte er noch am Schlusse semer R. den Wunsch aus, daß sich der Peinz Leopold König von 8 gien und nicht König der Belgier nennen möchte; er ji diese neumodische Art die Könige zu benennen nicht. Der genwärtige Französische Monarch habe das Beispiel gegthen dem er den Titel König der Franzosen angenommen hade 4 nen Namen, der ihm (Lord Wynford) wegen der Umnände J ter denen er juerst angenommen worden, im höchsten Grad n haßt sey. Der Lord-⸗Kanzler sachte (wis bereiis erweh zuvörderst zu beweisen, daß der vorliegende Fall le ines wen ) das Forum der jwölf Richter gehöre, und ging sodann s s gendtt Weise auf den Gegenstand seldver ein: J „Der Traktat von 1815 setzte fest, vaß Großbritanien und hi land jedes 25 Mill. Gulden an Rußland jablen sollten, 3. und Amortisation se lange bitz die ganze Summe getilgt a würde. Die Verhandlung war aufrichtig und freiwillig von e ten Englands und zwar aus Ruͤcksichten, welch« von Rußland fuͤllt worden sind. Ich bitte auf diese Thatsache besonderz zu g ten; erstens weil sie ein großes Licht auf den sten Art, die sn nannte schützende Klausel wirft, und jweiteng weil sie eine richn und staatvrechtlichere Ansicht von der Beschaffenbeit und dem l und gelehrter Freund in dem Eifer seines Beweises oder pieln— in der Hitze seiner Deelamation entfaltet hat ch m hier besonders den Theil der Rede, in welchem mein und gelebrter Freund auteinandersetzt, wie viel Vergnügen! ihm machen würde, 2 Millionen zu retten, und wie er ssch dann fuͤr einen bei weitem besseren Oekonomisten hält, als Andere, ho mehr von ihren Bemühungen auf diesem Wege spraͤchen. würde sein Entzücken uͤber diesen großen Skononitschen Fund len, wenn sich derselbe mit feierlich eingegangenen Verpflichtun vertruͤge Es darf nicht vergessen wer en, daß Rußland senn quivalent gegeben, und seinen Theil ver übernommenen Verhs lichkeiten erfüllt hat. Der Traktat bezog sich auf den Vertrasm 13. August 1814, und es muß daber der Inhalt dieses ganzen Verjn enau im Auge behalten werden. Wenn z. B mein edter und gelen reund der Festungen erwaͤhnt, so gedenkt er nicht im Entferniesth Kosten, welche Rußland gehabt hat, um die Abtretung undi zufriedenstellende Erledigung der Niederlaͤndischen Ang elegenhthh und die Vereinigung Belgiens mit Holland zu bewerkstelligen. andere und vielleicht weit höhere Ruͤcksicht war die Trennung Belgischen Provinzen von Frankreich. Mein edler und gelcht Freund hat einer anderen von den Lords Liverpool und Eaßlemn aufgestellten Ruͤcksicht erwahnt daß naͤmlich die Verpflichtu⸗ jene Summe zu bezahlen, Rußland ein Interesse gaͤbe. Die mn letzlichkeit Belgiens zu beschützen. Gegen wen sollte dieselbt schuͤtzt werden? Gegen Frankreich Kein anderes Laud kam] Abfassern jenes Traktates in den Sinn. Aus diesen Vordetssh ziehe ich zwei Schlußfelgen Erstens daß Rußland seine Verpsst tungen erfuͤllt hat, und jweitens daß alle jene Arrangements Anfang bis zu Ende gegen Frankreich gerichtet waren. Wenn Ri land nichts sonst gethan hatte, alt daß es die Integritaͤt Belzsn

sicherte Summe noch fernerhin zu verlangen. Ohne zu gr tern seine Zuflucht zu nehmen, welche die volkerrechtlichen Gt nicht kennen, oder zu solchen, welche vielleicht etwas mehr den wissen, muß auch jede nicht gelehrte Person zugeben, M eine Partei, die das von ihr. Verlangte erfuͤllt pat, nh der anderen die festgesetzte Entschaͤdigung fordern darf. Die nicht allein der Lehrsatz des gewöhnlichen Verstandes und der Bu

nunft, sondern auch der . technische Grundsatz der Publlt sten. In dem Rußland gegebenen Versprechen befand sich in eine schuͤtzende Klausel für England, und von diesem Vothtzu oder dieser Ausnahme hangt dle , . e Frage hauptslchl ab. Die Worte jener Flausel sind folgende: „„Die besagten zn lungen u. s. w. sollen aufhzren und beendigt seyn, wenn det sitz und die Souverainetaͤt Belgiens zu irgend einer Zeit von! Souverainetdͤt der Niederlande getrennt oder ihr genommen tg den, bevor die ganze Summe bezahlt ist.““ Die deruͤhmttß Vllkerrechtslehrer Hugo Grotius und Vatell sind der Memj daß, wenn man unter unvorhergesehenen Umstaäͤnden allgench und vielleicht zweideutige Worte auszulegen gezwungen wsrd, urspruͤnglichen Ansichten der kontrahirenden Partelen nie ah Acht gelassen werden dürfen. Belgien ist von Holland gettm worden; aber es ist nicht an Frankreich gekommen, es ist ein um , Staat geworden. Frankreich war die Macht, welch! Partelen damals allein im Auge hatten, und wenn man h , ,, und Wegnehmen sprach, so meinte man Trenmm von Hollans und Wegnehmen von Frankreich. Wenn man bez tet, daß das, was mit Belgien vorgefallen ist, einer von den sll sey, an die man bei oben erwaͤͤbntem Vorbehalte gedacht habt, n ich leugne, so bemerke ich dagegen, daß die allgemeinen Geschth die Errichtung neuer Staaten beruͤcksichtigen; sie setzen boötz daß Königreiche bleiben, wie sie sind, mit Ausnahme von Geht Abtretungen. Sie veruͤcksichtigen eben so wenig neue Staaten, Revolutisnen in alten. Durch das bier Angefuͤhrte hoffe ih! wiesen zu haben, daß der Traktat einer liberalen und keiner nl lichen Kussegung unterworfen werden muß; aber auch selbs! strengster ger nta, der Worte bestreite ich, daß die Min einen anderen Weg, als den eingeschlagenen, befolgen konnten“ Der Redner untersuchte demnaͤchst die Frage, in wie welt die in. Belgien bestehende Souverainetät den Traktat von 1815 n kraͤfte und bemerkte, daß, wenn jene Souverainetdt auch von 6 land anerkannt worden, dies doch von Seiten Rußlands noch!! der Fall sey, und schon deshalb der Artikel, welcher die mehrern ten Zahlungen feststelle, in voller Kraft bleiben müsse. „Ich mt

qus dem Tower entlassen. Es hat sich oft begeben, daß ein König de facto, selbst wenn er ein Usurpator war, alle Vortheile der Trak—

Vertrage aufrecht zu erhalten, welche er mit Eduard 19. abgeschlossen

st gesagt worden, daß dieser Gegensänd keine

, wohl wissen?, fuhr der Lord⸗Kanzler fort, was man gesagt hãben ni⸗ wenn die Regierung anders , ,. hätte. Würde man nichti den abscheulichsten Treubruch geschricen, und was würde man llt von der Elfersucht und dem Haß gegen jene große Macht gespi⸗ haben? Wie oft wurde nicht gesagt worden seyn; ware g J Frankreich, dann wurden die Minister das Geld wohl bejablt n ie Dienste Rußlands fuͤr die allgemeine Sache, wurde es ge 9 haben, sind vergessen, und man betrachtet es, wie den algen Feind Die edlen Lords gegenüber wurden nicht unterlassen j zu sagen; Es ist nicht h so würdet Ihr ihn nicht allein dem Geiste und dem Büchi s nach ausgeführt, sondern Ihr wuͤrdet auch nicht daran gane und gedreht und besonders wärdet Ihr denfelben liberal auh und Mittel gefunden haben, die Zahlung zu rechtfertigen.“ z wir, den Traktat nicht gemacht und seine Bestimmungen niß billigt haben, ist gewiß; ich selbst habe mich demselben . widersetzt. Aber wenn das Land durch den Traktat gebunden wenn die Verpflichtung fortdauert, fo verhiste Gott, daß 9 Meinung von der unjweckmaäͤßigkeit bes Beitrages irgen ö Einsfuß auf mein urtheil, ob ef. Verpflichtung noch cristir nicht, dußern solle⸗“

Hauses nieder. Nach ihm nahm Graf von Eldon da—

und erklärte, daß er den Antrag seines edlen Freundes, be Ihren Herrlichkeiten vorgelegt worden sey, gesehen und ge habe. Er halte sich aber fuͤr verpflichtet, zu sagen, daß n seinem Eintritt in das Haus, den Gegenstand reifliche

vbt

sals vor

in den letzten 15 Jahren geschuͤtzt, so wuͤrden Viele ei denn fuͤr hinreichend berechtigt halten, die ihm durch den Traktat inn

uer Traktat, wenn es der Eurige n

Der Lord-Kanzler ließ sich unter dem lauten Beifal r k

hill

und es ihm doch dünke, daß der Antrag zu weit gehe. Er ere sich keines einzigen Falles, in dem man die Richter be— nz habe, um sich zu vergewissern, ob das Verfahren der Mi—

nm den Gesetzen gemäß sey. Er wünsche daher, daß sein edler und auf den Antraz, wie er jetzt abgefaßt sey, nicht be— In möge. Im Uebrigen aber müsse er bemerken, daß, z. Ansicht nach, das Verfahren der Minister bei Zah— f jener Summen das tadelnswertheste sey, was nur das Parlament gebracht wolden wäre. Er gebe

dat die Regierung verpflichtet sey, den Frieden in oha aufrecht zu erhalten, und daß sie unter schwierigen Um— den auf eigene Ve antwortlichkeit handeln müsse. Wenn cher Gelegenheit hatte, sich an das Parlament zu wenden, härt es ihre Pflicht, um eine Indemmitatt-Bill nachzusuchen. é Tattat sey dem Parlamente vorgelegt worden, und das

„es habe den Traktat in einer gewissen Llusdehnung ange⸗

smnen, und Die flussührung desselben so lange genehmizt, wie

Wir wollen nicht sagen, daß dies die beste Art sey, aber es wülrde auch keinen Schaden thun. kannt; er ist ein Freund Irlands und kein Unruhestifter; und so . sebr Herr O'Connell das letztere ist, so sind wir doch überzeugt, ige Antwort darauf: zu berücksichtigen, was vom Parla— . ö

Das Par⸗

(ind und Belgien vereint und nicht get ennt seyn würden. lönge diest, Bedingung bestanden, sey Großbritanien zur zunz verpflichtet gewesen. Die einzige Frage sey, was die slbe Regierung mit dem Parlamente zu thun habe? Und

nie in Bezug auf den Traktat verfügt worden sey. hint habe damals gesagt: So weit sollt Ihr gehen und nicht ir. Lord Wynford erklärte hierauf, daß er sich durch Bemerkungen semes edlen und gelehrten Freundes veranlaßt ut, seinen Antrag zurückzunehmen.

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Unterhaus. Sitzung vom 3. Febr. Viele Bitt— ssten wurden überreicht, unter denen sich auch eine dem Hrn. st anvertraute aus Manchester befand, worin nachgesucht e, daß das Parlament nachträglich eine Untersuchung der 6. Auz. 1819 in Manchester stattgehabten traurigen LAuf— (des Gemeßels auf dem Petersfelde u. s. w.) anstellen s. Hr. Hunt kündigte an, daß er selbst am 23. Februar f fntraz in dieser Hinsicht machen werde. Lord J. Rus— seigte eine besondere Bill zur Festsetzung der Gränzen an, h welchen die Geafschaften, Behufs der künftigen Wahlen, hilt werden sollen. Das Haus ging demnächst in den Aus— ß zu fernerer Erwägung der Reform-Bill über. Ein neues ndement zum 27sten Absatz derselben wurde von Hrn. De— n ßemacht und hatte den Zweck, die Abschätzung aller Häu— af 5 Jahre unveränderlich festzusetzen. Lord J. Russell st, er sehe die Nothwendigkeit dieses Verlangens nicht ein müsse sich ihm datzer widersetzen. Sir Rod. Peel unter⸗ e das Amendement, weil es ihm wichtig erschien, die jähr— wiederkehrenden Anlässe zu Aufregungen zu vermeiden. Hr. nison wollte es indessen zu keiner Abstimmung über sein sendement kommen lassen und nahm es deshalb zurück. Nachdem der Ausschuß seine Arbeiten für heute beendigt te, nahm Sir R. Vyvyan das Wort und erklärte, daß er ssehr seltsm finde, dem Parlamente einen Traktat vorzulegen, nut theilweise ratificirt worden sey. Demnächst fragte er Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ob er Hoffnung e, daß der Traktat auch von den drei Mächten der Konferenz, Les bisher noch nicht gethan, ratifieirt werden würde? Ferner, die Regierung Willens sey, in Gemeinschaft mit Frankreich ch einen noch abzuschließenden Vertrag auch dem Könige der dersande die Artikel des vorliegenden Traktates auf gleiche sse ju garantiren, wie man sie bereits dem Könige von Bel— gaärantirt habe? Lord Palmerston antwortete, daß es neues Verfahren seh, auf die Tafel des Hauses einen Trak— lu legen, der in der Einleitung ein Vertrag verschiedener itte genannt wird und doch nur von einigen dieser Mächte cht ist. Dies seh 3. B. mit der Wiener Kongreß-⸗Akte der zewisen, die ein Traktat aller Mächte genannt, auf die l des Hauses gelegt und doch erst zwei Jahre später von nien ratificirt worden san,. Der vorliegende Traktat sey, so Let die Großbritanische Regierung betreffe, vollständig und se deithalb dem Parlamente vorgelegt werden, damit es slben gutheißen könne. Nächstdem nehme er keinen An— ü binzuzufügen, daß er die stärksten Gründe habe, zu glau— Desterteich, Preußen und Rußland würden ebenfalls Ratifieationen bald austauschen. Was indessen die se in Bezug auf die Garantie betreffe, so dürfe er, als Mi— nder Krone, sich nicht üder Maßrezeln auslassen, die er, socher, erst noch zu nehmen oder anzurathen gedenke, und in Bezug auf einen Traktat, welcher noch nicht bestehe. Robin son fragte nun, ob England für die Bejahlung der ichen Schuld, wie selbige durch den Traktat festgesetzt werde, sschaft leiste? Demnächst verlangte er auch noch nähere Auf— ngen über die mit der Russisch-Holländischen Anleihe ver— enen Umstände und erklärte, daß, wenn die Sache nicht ummen einleuchtend gemacht werde, er sich aller Geld-Be— ungen im Finanz-Ausschusse widersetzen würde. Lord Pal—⸗

ion erwiederte in Bezug auf den ersten Umstand, daß Eng- durch den vorliegenden Traktat in keinem Falle zu einer

sZahlung verpflichtet seyn würde. Hinsschtlich des anderen snsandes weigerte er sich, für jetzt in nähere Ecklärungen hchen. Die Dedatte hatte damit ein Ende. Seinen slichen Antrag in Bezug auf die Niederländischen Ange— Ile wied Sir R. Vyvyan erst am nächsten Dienstage

kendon, 4. Depeschen abgegangen. 67 Eintritt des Sir John Hobhouse in das Kabinet be⸗ 3 Courter: „Die Umstände, unter denen Sir John

Febr. Gestern Abends sind vom auswärtizen

souse ins Amt getreten ist, sind für alle Betheiligten gleich sich bereit, dieselben naͤber zu bezeichnen. Hof durch die am 10. Nov. von der Konferenz an die Unterzeich⸗ 6

mit Sicherheit in Erfahrung gebracht habe,

voll., Graf Greh, indem er das Anerbieten machte, gab neuen Be *

und die sehr schmeichelhafte Mittheilung, welche Sir John eiche Aufrichtigkeit von jener Seite stat findet. Wir ver—

nbinettes [ . nur im Fall eines Krieges vermehrt werden würde, ment, das Amt anzunehmen, bis ihm einige der ältesten aus der imetuiit, versicherten, ; annehmen möchte. lu einem Posten, der so „r eimige Umstand, der das Land über den Verlust des rz Parnell zufrieden stellen konnte. Da die allge— Innung im Lande mit der Ansicht des Sir Henry er die

es sey ihr Wunsch, daß er

l

slament habe genehmigt, daß eine gewisse Sache geschehen

zu betrachten sind.

ten, erkldͤrten sie in ihrer Note vom 7 sie, Vollmachten, wodurch sie ermaͤchtigt wurden, mit ihr einen Tren— nungs⸗-Traktat zwischen Holland und Belgien zu erörtern, festzu⸗ ] . mehr Schnelligkeit, wie geschehen, habe betrieben werde 1 erhaltenen Instructionen, bereit waren, die Modificationen zu er⸗ ö! geschehen, h werden kon

menen Grundsaͤtzen gemaͤß unterworfen werden mußten. 7 Nov also gab die Niederlaͤndische Regierung ihre Meinung zu erkennen, daß die 24 Artikel Modificationen erforberten, und erklaͤrte

eis seiner Aufeichtigkeit in der Sache der Re⸗

uuse von der höchsten Person im Staate erhieit, zeiat, daß

Cith von Westminster, welche er im Parla⸗ l te U rung und die Erklarung, womit die Konferenz dieselbe degleitet hat,

Die Wahl des Sir John Hob nung ger K viel e , , viel⸗- Artikel kennen zu lernen, sind eine guͤnstige Vorbedeutung von dem 1 / *

a d Russisch-Holländische Anleihe übereinflimmt, sese Ansicht der Gründ seiner Entlassung ist, so würde!

solche große Unzufriedenheit erregt haben, wenn man nicht über⸗ zeugt wäre, daß eine Meinungsverschiedenheit unter den Mini— stern der Reform schädlich seyn würde. terhauses schlug Sir Henrh aber als Minister hätte er entweder mit seinen Kollegen stim— men oder ihnen vorher seine Absicht, zu resigniren, anzeigen müssen.“

Einem Gerüchte zufolge, wird der Marquis von Angle sea seinen Posten als Lord⸗-Lieutenant von Irland niederlegen und den Grafen von Carlisle zum Nachfolger erhalten.

„Die Nachrichten aus Irland lauten fortwährend sehr un— günstig. Man hält es jetzt für unumzänglich nothwendig, die bewaffnete Macht zu verstärken und Katholiken so wie Prote— stauten zu entwaffnen. Der Courier sagt über diesen Gegen⸗

stand: „Von einigen Seiten ist der Vorschlag gemacht worken, durch man⸗

in die ser Krisis denn eine Krisis ist es wirklich cherlei Konzessionen zur Wiederherstellung der Ruhe beizutragen und die Herren O'Connell und Shiel zu Aemtern zu befördern.

Herrn Shiels Geundsätze sind be—

daß er auf die Leiden Irlands, die er zum Theil selbst verucsacht hat, nicht ohne Thränen des Bedauerns blicken kann. Wir wünschen, daß ihm eine Gelegenheit gegeben würde, seinem Lande auf eine wirksame Weise als Freund und nicht durch Aufregung zu dienen.“

Zeitungen aus Rio-Janeiro enthalten ein Dekret zur Verhütung des Sklavenhandels, welches, wenn es gehörig aus⸗ geführt wird, allerdings geeignet scheint, demselben ein Fiel zu seßen. Es ist im Diario do Governo vom 13. November ent— halten, von der Regentschaft im Namen des Kaisers Dom Pedro ll. publizirt Und enthält in 9g Artikeln im Wesentlich en Folendes: Art. J. Alle Sklaven, die vom Auslande nach Brastlien kommen, sind frei. Ausgenommen sind diejen gen, die ur Mannschaft eines Schiffes aus solchen Län— dern gehören, wo Eklaverei geduldet ist; und diejenigen, welche von fremdem Gebiete oder fremden Schiffen flüchten, und die auf Anforderung ihrer Herren herausgegeben werden sollen. Art. II. Diejenigen, welche Sklaven in Brasilien einführen, sind der körperlichen Züchtigung unterworfen, welche Art. 179 des Kriminal-Gesetzbuches für diejenigen bestimmt, die frrie Menschen zu Sklaven machen, und sollen außerdem 200,000 Rees für jeden eingeführten Kopf bezahlen, außer den Kosten der Rückfracht nach Afrika. Die Zurücksendung wird die Regie— rung in der möglichst kurzen Frist dewerkstelligen, nachdem sie in Afrika einen Llufenthalt für solche Sklaven ausgemittelt haben wird. Art. 11I. Benennt diejenigen, die als Sklaven⸗Händler Art. 1 V. Auf Sklaven-Schiffe, welche au— ßerhalb Brasilianischer Häfen von Brasllianischen Fahrzeugen ge— nommen werden, sind die Art. 1. und II. anwendbar. Art. V. Verfügt eine Belohnung für die Angeber von Uebertretungsfällen dieses Gesetzes. Art. VI. Bestimmt ein Gleiches in Bezug auf die Befehlshaber und die Mannschaft derjenigen Fahrzenge, wel— che Sklavenschiffe aufbringen. Art. VII. Freigelassene, die nicht Brasllianer sind, sollen unter keinem Vorwande in Brasi⸗ lien zugelassen, im Uebertretungsfalle aber sofort zurückgeschickt werden. Art. VlII. Setzt eine Strafe für diejenigen, welche solche Freigelassene einführen, und eine Belohnung für die An— geber fest; die erste von 100,000, die letzte von 30,000 Rees pr. Kopf. Art. IX. Der Ertrag der Geldstrafen wird, nach Abzug der Kosten für Belohnungen c.“, zur Errichtung von Findelhäu— sern oder Hospitälern verwandt.

Briefe aus Bogota melden, daß Choco beschlossen hat, sich an Neu-Grenada anzuschließen, und daß die anderen Provinzen von Cauca diesem Beispiele folzen werden. Die Verfassung ist zum zweitenmale verlesen worden; sie enthält mehrere wichtige Veränderungen. Die Convention beschäftigt sich auch mit einem Gesetz über die öffentliche Schuld und mit einem anderen, wo— durch mehrere Bestimmungen, die unter Bolivar's Diktatur auf— gehoben worden sind, wieder hergestellt werden sollen.

Rieder lande.

Aus dem Haag, 7. Febr. Die heutige Staat s-Cou— rant publizirt in einer besonderen Beilage die Mittheilung, wel— che (wie bereits zur Zeit gemeldet wurde) der Minister der aus— wärtigen Angelegenheiten am 1sten d. M. den beiden Kammern der Generalstaaten gemacht hat.

Folgendes ist demgemäß die Antwort auf die von Seiten der Londoner Konferenz unterm ä. Januar 1832 an die Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kö— 6 der Niederlande gerichtete Note; sie lautet, wie olgt:

H„Da die unterzeichneten Bevollmächtigten Sr. Majestaͤt des Koͤnigs der Niederlande sich gegenwartig in dem Stand befinden, im Namen ihres Monarchen auf die Mittheilung, womit Ihre Ex⸗= cellenzen die Bevollmaͤchtigten der Hofe Oesterreichs, Frankreichs, Großbritaniens, Preußens und Rußlands sie unterm ten d. M.

beehrt haben, antworten zu koͤnnen, so entledigen sie sich, ihrer berechnen. Die Entlassenen gehören meistentheils dem

ls die Unterzei von den 24 Artike ; JJ. EE. ; . ; A Unterzeichneten von den Artikeln, welche von JJ. EE. ger- und Bauern-Stande an; die jetzt annoch Verhafteten wer—

Pflicht gemaͤß, dieser Aufgabe durch die gegenwaͤrtige Note.

als Bedingungen eines definitiven Arrangements zwischen Hol⸗ land und Belgten festgestellt waren, Kenntniß genommen hat— 7 November v. J., daß

in Betracht der der Konferenz am 4. August uͤberreichten

stellen und zu unterzeichnen, und in Betracht der von ihrem Hofe

wagen, denen die oben erwaͤhnten 24 Artikel, den fruͤher angenom—

Nachdem der Haager

neten gerichtete Note erfahren hatte, datz seine Ecklaͤrung nicht an genommen worden war, sah er sich zu seinem Bedauern in die trau— rige Nothwendigkeit versetzt, die Mittheilungen, welche durch die

daß er, un zeachtet der Bereicwilllzkeit, mit der Nichtzulassung des allgemeinen Grundsatzes, auf den sie sich tützten, 7 1 1 . = F111 1 31 * *. 1 ö

Lenhseh enwerthen Baronet dlufklärungen über die Politik gab, und trotz der ausdrücklichen Versicherung,ů

fur jetzt, unzestig wurden, auf eine guͤnstigere Epoche zu verschteben. Die Eroͤrterung, welcher die Konferenz ihre Note und Denkschrift

als Antwort auf die Denkschrift der Unterzeichneten vom 14. Dez. widmet, veranlaßt sie zu dem Glauben, daß sie diesesmal in der

Wahl des Augenblickes gluͤcklicher gewesen sind, als zu der Zeit,

wo sie jene Mittheilungen zum erstenmale machten. Jene Eroͤrte—

daß sie wuͤnsche, die Meinung des Haager Kabinettes uͤber die 21 Ausgange der Unterbandlung und geben einen neuen Beweis von der Ueberzeugung der Konferenz, daß die Stimme der Vermitte⸗ lung die einzige ist, welche dahin fuͤhren kann. Auch findet sich dieser Grundsatz schon in einem Schreiben des Franzbsischen Mini— sters der auswaͤrtigen Angelegenheiten an Hrn. Bresson vom 1. Febr. 1851 ausgedruͤckt. Es heißt darin: „„Die Londoner Konferenz ist

Als Mitglied des Un- Parnell den richtigen Weg ein;

; lange ?

eine Vermittelung, und es ist die Absicht der Regierung, daß sie diesen Charakter nie verliere.“““ Derselbe Minister sagte in einem Schreiben vom 1. Marz 1831 an den Franstsischen Bevollmachtig⸗ ten in London: „„Die Konferenz ist weniger kompetent und weni⸗ ger aufgeklärt zur Loͤsung einer Frage, bei der es sich lediglich um Pxrivat-Interessen handelt, als zur . der Fragen, die das Euro⸗ päische Fnteresse umfassen.““ Seit die insurrectionnelle Gewalt in Belgien dieselbe Aufnahme gefunden hat, wie die legitimen Rechte des Koͤnigs, nimmt der Niederlaͤndische Hof um so weniger Anstand, sich auf jenen Grundsatz zu berufen, da er sich jedes Schrittes enthalten hat, der in Bezug auf ihn den Zustand der Dinge auf irgend eine Weisc hatte modifrciren konnen, und da er alsen Handlungen unter Dritten fremd geblieben ist Wat den Lauf der Unterhandlungen be⸗ trifft, so theilt der Niederlaͤndische Hof die Meinung, daß der 4te 8 des Achener Protokolles die Formen der Berathungen nicht feßigesetzt; aber er bat die Ansicht nicht aufgeben koͤnnen, daß die Theilnabme der Bevollmaͤchtigten an den Zusammenkuͤnften, welche in jenem Paragraphen wortlich ausgedrüctt ist, ihre Gegenwart bei den Ver— sammlungen jedenfalls bedingt, und besonders, daß kein Gegen stand ohne ibee Mitwirkung und Einwilligung vorbereitet, erortert und festgestellt werden kann. Selbst die wichtigsten Interessen der ver— mittelnden Maͤchte können um so weniger Anlaß geben, von jenem Grundsatze abzuweichen, da das erste Interesse der politischen Welt die Aufrechthaltung der Unabhaͤngigkeit und der freien Bewegung jedes einzelnen Mitgliedes des Voͤlker⸗Systems ist. Die durch daß Protokoll vom 4. November 1830 an den Gesandten des Königs er— lassene Einladung, sich den Berathungen anzuschließen, scheint an— zudecuten, daß zu jener Zeit die Konferenz dem Achener Protokoll denselben Sinn unterlegte, wie die Niederlaͤndische Regierung. Sicherlich ist der Haager Hof weit davon entfernt gewesen, sich dem Verdacht zu uͤberlassen, daß die Konferenz Holland kuͤnftig nur eine Titular-Stelle in der Europäͤischen Gesellschaft zugestehen wolle. Wenn die Unterzeichneten sich die Bemerkung erlaubt hahen, daß die 24 Artikel Holland hoͤchstens eine solche Stelle anweisen wurden, so war diese Bemerkung auf die Ueberzeugung begründet, daß die Konferenz ein solches Resultat nicht beabsichtigen konne. Aber so günstig die fremden Maͤchte, Freunde und Verbuͤndete auch ge⸗ stimmt seyn mögen, so urtheilt doch, der Natur der Dinge nach, jeder Stagt am besten uͤber die Combinationen, welche ihn betref— fen, und uͤber seine eigene Lage; und es ist noch mehr die Pflicht der Niederlaͤndischen Regierung, sich in der ihrigen zu behaupten, als es die Befugniß der anderen Machte ist, die selbe zu achten. Die funf Hofe, wird gesagt, finden sich auf eine unfreiwillige Weise noch einmal, wie im Fahre 1814, verpflichtet, uͤber die Zukunft und uͤber die Art der Existenz Belgiens zu entscheiden. Zu jener Zeit aber war die Verpflichtung auf einen foͤrmlichen Traktat begrüän⸗ det; der Wiener Traktat eristirte noch nicht, und es handelte sich nicht, darum, jene Zukunft und jene Existenz auf Kosten der Unab— haͤngigkeit Hollands, seiner Finanzen, des freien Gebrauchs seiner Flüsse, Kanäle und seines Gebietes und auf Kosten der Patrimonial⸗ Guͤter des Hauses Nassau oder deren Aequivalent zu begruͤnden.“ (CFortsetzung folgt)

Die beiden Königl. Prinzen werden, dem Vernehmen nach, noch im Laufe dieses Monats hier wieder erwartet. Zu Anfang oder gegen die Mitte des künftigen Monats wollen dieselben auf der Haide bei Reyen ein daselbst zu errichtendes Lager von 20,000 Mann auf demselben Punkte besichtigen, von wo aus im vorigen Jahre das Heer nach Belgien vorgerückt ist. Wie es heißt, werden auch Se. Majestät der König um dlese Zeit wieder das Heer inspiziren. Die Nachrichten über den Gesund— heitszustand der Truppen lauten sehr befriedigend.

Ein Verein in Harlem hat am 4ten d. dem daselbst ver— storbenen Dichter Bilderdyk in der großen Kirche ein Denkmal errichten lassen.

In Herzogenbusch sind 14 Mill. Gulden zu der neuen An— leihe unterzeichnet worden.

Brüssel, 6. Febr. Gestern ertheilte der König dem Gene— ral Desprez, Chef des Generalstabes, und dem General Billiard Privat⸗Audienzen.

Die neuesten Depeschen des Herrn van de Weyer enthalten, dem Vernehmen nach, nichts Anderes als die bereits bekannten Ratifieationen. Seit dem Eingange jener Ratifitcationen fin— det täglich Minister-Conseil statt.

Am vergangenen Mittwoch ist nach einer kurzen Krankheit der Graf von Namur d'Elzee verstorben. Er war taubstunnm und einer der bewundernswerthen Schüler des Abbé Sa van. Der Graf war voller Verstand und Kenntnisse. Er sprach meh⸗ rere Worte aus, obgleich er, was man öfter bei Taubstummen beobachtet hat, den Ton seiner eigenen Stimme nicht hören konnte. Er hinterläßt mehrere Kinder, unter denen ein Sohn,

der der letzte Sprößling der Grafen von Namur ist.

Deutschland.

„Hannover, 7. Febr. Ein im heutigen Blatte der Han⸗ növerschen Zeitung beßndliches Privat-Schreiben aus Celle enthält in Bezug auf die Untersuchung wegen der Göttinger und Osteroder Unruhen unter Anderem Folgendes:

„Die Zahl der aus Göttingen, Osterode und der Umgegend hierher trans portirten Gefangenen hat sich sehr bedeutend verren— gert. Während der Monate Januar, Februar und März v. J. war sie dis auf dreißig oder noch gar darüber gestiegen, aisch ersolgten im Laufe des verwichenen Sommers und Herbstes noch mehrfache Verhaftungen. Jetzt läßt sich die Anzahl der ge en—

wäctigen Verhafteten mit ziemlicher Genauigkeit auf etwa zwölf

Bür⸗

den fast ausschließlich aus den gelehrten Ständen sehn Die Untersuchung dauert nun schon ein Jahr; gewiß, für sich be— trachtet, eine lange Zeit; ob fur die vorliegende Sache zu muß der Ausgang lehren. Od und welche Schwe— rigkeiten die oft besprochene Untersuchung darbietet? Od sie mit

nen? solche Fragen wird ohne reife Prüfung der Sache näͤr

Gern n der beantworten, welcher für Billizung oder Tadel schon im Voraus bestimmt ist.

Mehrere der Verhafteten hatten vor emiger Zeit ein in Englischer Sprache verfaßtee Gesuch un, Abo— liton an den König gerichtet. Der auf diese Snpplik erfolgten abschlägigtn Immediat-Resolution Sr. Majestät sind, wle ich folgende Gründe hinzugefügt: daß es für das gemeine Beste und für das wahre Wohl der getreuen Unterthanen von eben so hoher Wichtigkeit seh, daß das schwere Verbrechen des Aufruhrs gegen die Regierung und der offenen Wodersetzichkeit gegen die gesetzmaßige Gewa Au denjenigen, die sich dessen schuldig gemacht, mit gebührender Strenge geahndet werde, als wie, daß eine richtige Würdigung der den Angeklagten zur Last fallenden Vergehen durch den Urn? theils spruch eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts dofes zur öffentlichen Kenntniß gelange. An Verwendungen Deit— ter für die Angeschuldigten hat es gleichfalls nicht ermangelt. Der König hat auf solche, wie ich ebenmäßig aus guter Quelle wesß, erwiedert: daß Se. Maj. es mit Ihren heiligsten Pflich⸗ ten nicht vereinen könnten, den Lauf der Gerechtigkeit bei Ver— brechen zu hemmen, die zu den schwerflen und strafwürdigften gegen die öffentliche Sicherheit gezählt werden müßten, und be— schlossen hätten, erst dann, wenn der Grad des Verschuldens der