1832 / 55 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ecfällang obiger Verfügung die Llufmerksamkeit der erlauch— Hefe auf sich gezogen hat, so haben sie sich veranlaßt gefunden, den dringenden Befehl zu erneuern, daß jene Mili— tärs augenblicklich die freie Stadt Krakau und deren Umkreis a verlassen genöthlgt werden sollen. Der dirigirende Senat ordert daher durch gegenwärtige Bekanntmachung die Polnischen Militairs zum letztenmale auf, den Freistaat binnen nachstehen— der Zeit zu verlassen, nämlich die Herren Offiziere aller Grade bis zum 16ten d. M. und die Unteroffiziere und Gemeinen so— gleich ohne allen Verzug, sobald sie von der Polizei-Direction die nöthigen Vässe erhalten haben, welcher letzteren die Vollzie— hung dieser Verordnung übertragen wird. Besitzt jedoch irgend Einer von den Polnischen Militairs einen gesetzmäßigen Paß oder eine von den betreffenden Behörden ihm ertheilte Er— laubniß, wonach ihm der fernere Aufenthalt im . Stadt Krakau und in deren Umkreis hat er sich damit innerhalb 24 Stunden

lizei Direction der Stadt Krakau m melden, diese jenen Erlaubnißschein besichtigen und vistren kann, so anerkannt wird. Indem der Senat diesen

gestattet dei der

damit bald

8uüurd

pat

Nprseal ke AI grillt derselve als gultig

Beschluß der hohen Höfe, dessen Erfüllung unwiderruflich ist, r allgemeinen Kenntniß bringt, hofft er, daß die Polnischen itairs sich selbst und den Landes-Behörden, welche verpflich⸗

18, sich sogleich mit Ausführung desselben zu beschäftigen, ihnen seldst freisteht, im Nothfall zu Gewalt-Maßregeln

Zuflucht zu nehmen, alle Unannehmlichkeiten ersparen und, Zeispiel des Gehorsams gegen die Allerhöchsten Befehle ge⸗ zu der oben bestimmten Zeit dieser letzten Aufforderung

D 6p ö. isten werden.

*

l Deputirten-⸗Kammer. Sitzung vom 15. Februar. (Nachtrag zum gestrigen Artikel Paris vom 16ten.) Die Proposition des Hrn. Tuneau, die Gehalte der Erzbischöfe und Bischöfe um 485,000 Fr. herabzusetzen und die durch das Kon— kordat von 18901 nicht autorisirten Erzbisthümer und Bisthümer allmälig eingehen zu lassen, füllte fast ausschließlich diese ganze

zung aus. Nachdem der Minister des Kultus in einem ehr aus führlichen Vortrage für die Verwerfung dieses doppelten Antrages gestimmt hatte, ließ Sr. Dupin d. Aelt. sich etwa n folgender Weise darüber vernehmen: „Die Fragen, welche die Französische katholische Geistlichkeit berühren, bieten stets große Schwierigkeiten dar; es läßt sich nicht verkennen, daß sie in ge⸗ wissen Fällen mit besonderer Vorssicht behandelt seyn wollen. Die vor⸗ liegende Frage läßt sich aus dem dreifachen Gesichtspunkte des Gesetzes, der Finanzen und der Konvenienz betrachten. In ersterer Beziehung ist nicht zu verkennen, daß hier von keiner rein diplomatischen Sache die Rede ist; selbst bei gewöhnlichen Traktaten dürfen gewisse Be⸗ stimmungen, wie z. B. die Abtretung oder der Eintausch von Hebietstheilen, Geldbewilligungen u. s. w., nicht ohne die vorhe⸗ rige Bestätigung der Kammern in Ausführung gebracht werden; um wie viel weniger die Bestimmungen eines Konkordats mit dem Päpstlichen Stuhle. Alle Verträge mit der Kirche tragen

Ditz 24 Sitzung *

insefern einen besonderen Charakter an sich, als sie auf das

ganze System der inneren Verwaltung zurückwirken; daher muß⸗ ten in früheren Zeiten auch dergleichen Uebereinkommen von dem Parlamente emregistrirt werden, und selbst bei bloßen Bullen war eine vorherige Verificirung, die stets mit der größten Sorg⸗ falt geschah, nothwendig. Hätte daher nicht in neuerer Zeit ein Gesetz diese Frage ju Gunsten der Regierung entschieden, so würde ich behaupten, daß sie vor das Forum der Kammern gehöre. Leider ist dies aber der Fall; es besteht ein Ge⸗ setz, das uns in der vorliegenden Sache bindet; durch die ses Gesetz (vom Jahre 1821) hat die gesetzßebende Macht dem Kö⸗ nige, 8d. h. seinem Ministerium, die Befugniß übertragen, nach vorheriger Verabredung mit dem Römischen Hofe eine beliebige Anzahl von Bisthümern zu errichten. Nachdem dieser Fehler einmal begangen worden, muß man sich auch die Folgen dessel⸗ ben gefallen lassen, und wenn gleich wir also die gegenwärtigen Diöcesan-Circumscriptionen nicht gut heißen, so müssen wir nichtsdestoweniger für die Dotirung derselben Sorge tragen. Es ist sehr schwierig, wo nicht unmöglich, dem Römischen Hofe wie⸗ der zu entreißen, was man ihm einmal bewilligt hat. Die Re⸗ gierung mag späterhin in neue Unterhandlungen mit demselben treten; für jetzt bindet uns die Gegenwart. Die Päpste haben nicht mehr den Einfluß auf die Französische Regierung, den sie früher geltend zu machen wußten; umgekehrt ader kann unsere Regierung von großem Einflusse auf die Päpste seyn, die viel⸗ leicht diejenigen zu schonen lernen werden, von denen sie Sülfe erwarten können. Auf dem Wege der Unterhandlungen allein lassen sich Verbesserungen bewirken, und ich erlaube mir in die⸗ ser Beziehung schließlich noch einige allgemeine Betrachtungen. Die Regierung darf nie vergessen, daß man mit dem Römischen Hofe sehr vorsichtig seyn muß und sich nie allzu kühn hervorwa— gen darf. Hier mehr als irgendwo bedarf sie der Vormundschaft der Kammer. (Hr. C. PErier: „Wir erkennen keine solche Vormundschaft an!“) Dieses Wort ist ganz an seiner Stelle; in solchen Sachen ist die Regierung allein nie stark genug; sie bedarf der Mitwirkung und des Beistandes. Der Ausdruck, dessen ich mich bediente, ist für sie nicht entehrend; man nannte die Sache früher bei diesem Namen und muß sie auch künftig so nennen. Bewegung.) Wenn also in der Folge 2Anforderun⸗ gen an die Regierung gemacht würden, welche jurückjuweisen sie nicht Kraft genug hätte, so muß sie Schutz und Unterstützung bei den großen Staatskörpern suchen. Was wir alsdann als gut erkennen werden, das werden wir annehmen; das Schlechte aber werden wir die Regierung in den Stand setzen von der Hand zu weisen.“ Der Präsident des Minister⸗-Rathes dußerte sich folgendermaßen: „Da ich für den Augenblick mit dem Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten beauftragt bin Alller Augen wandten sich bei diesen Worten auf den General Sebastiani, der auf der Ministerbank saß), so muß ich der Kam⸗ mer einige Bemerkungen über die vorliegende Frage, insoweit sie die Traktaten betrifft, machen. Ohne mich weiter dabei aufzu— halten, ob es besser gewesen wäre, die geseßzliche Bestätigung erst mach dem Abschlusse eines Vertrages mit dem Römischen Hofe eintreten zu lassen, begnüge ich mich, darauf hinzuweisen, daß das Gesetz vom Jahre 1821 hierüber auf das bestimmteste ent⸗ schleden hat; die Regierung wurde dadurch nicht bloß autorisirt, die Diöcesan⸗Cireumseriptionen zu vermehren, sondern es wurde zugleich die Zahl der zu errichtenden Erzbisthümer und Bisthü⸗ mer festgesetzt. Alles, was sonach die gesetzgebende Gewalt thun konnte, hat sie gethan. Das Uebrige schlug in das Gebiet der Regierung, die, kraft der Charte, allein befugt ist, Trak⸗ raten abzuschließen. Ohnedies hat die Kammer bereits als Grundsatz anerkannt, daß eine gesetzliche Bestimmung amende⸗ mentswelse nicht zurückgenommen werden könne; wollte sie setzt von diesem Grundsatze abgehen, so würde sie sich nicht bloß einer Inkonsequenz schuldig machen, sondern zugleich ihre Be— fugnisse insoweit überschreiten, als sie nicht das Recht hat, Ver⸗

Gebiete

. tigte . iber tigte, h Uder

22 Q 4 .

trage abzuschließen, und diese mithin auch nicht annulliren darf. (Die Herren Odilon-Barrot, Salverte und v. Trach verlangten hier gleichzeitig das Wort.) Es ist mir sehr lied, daß man das Wort begehrt, denn Fragen wie diese können nicht umständlich genug erörtert werden, damit die fremden Regierungen erfahren, daß, wenn sie sich ihrerseits durch ihre Verträge mit uns gebun⸗ den fühlen, wir uns dagegen auch unserersests für verpflichtet gegen sie halten. Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht unbe⸗ merkt lassen, daß die drei Staatögewalten völlig unabhängig von einander sind, und daß sich sonach keine derselben wie der vorige Redner solches zu verstehen gegeben unter der Vormundschaft einer anderen befindet; denn jede BVermund⸗ schaft setzt eine Abhängigkeit voraus; die Unabhängigkeit aber ist der Haupt-Charakter der drei Staatsgewalten. . . . Wie verhält sich, denn eigentlich die Sache, die uns in diesem Augenblicke beschäftigt? Die gesetzgebende Gewalt hatte gefühlt,

daß sie ihrerseits außer Stande sey, neue Diöcesen einzuführen,

ilb sie ein Gesetz erließ, worin sie die Regierung ermäch⸗ t mit der geistlichen Behörde das Erforderliche zu verabreden. Was ist eine solche Verabredung aber min Anderes, als eine diplomatische Unterhandlung mit einer fremden Macht? Ob diese Macht eine geistliche oder eine weltliche sey, thut gar nichts zur Sache. Man behauptet, daß, was durch ein Gesetz bewilligt worden, auch durch ein anderes wieder zurückgenommen werden könne. Dies ist ganz richtig, insofern nicht diplomatische Jnteressen oder Interessen dritter Personen dabei im Spiele sind. Sonst ist es unmöglich, einen Vertrag ohne die Zustim⸗ mung der betheiligten Parteien zu brechen. Die Kam⸗ mer wird hiernach fählen, daß es nicht angemessen seyn würde, das Amendement des Herrn Luneaun anzunehmen, thäte sie es dennoch, so würde sie uns in die Unmöglichkeit ver⸗ setzen, künftig nach Gutdlinken mit den auswärtigen Mächten zu unterhandeln.“ Nichtsdestoweniger wurde, obgleich auch noch der Minister des Kultus sich nachdrücklich der von Herrn Luneau beantragten Ersparniß von 185,000 Fr. auf die Gehalte der Erzbischöfe und Bischöfe widersetzte, dieselbe mit ziemlich star⸗ ker Stimmenmehrheit angenommen, was die größte Freude in allen Theilen der Opposition erregte. Ein zweiter Antrag dessel⸗ ben Deputirten auf eine Ersparniß von 20,000 Fr. durch die Ein⸗ ziehung der Gehalte der beiden Bischöfe von Verdun und Beauvais, deren Sitze in diesem Augenblicke erledigt sind, wurde dagegen verwor⸗ fen. Hr. Du meylet verlangte hierauf, daß man die Gehalte der 2 Erzbischöfe und 3 Bischöfe, von zusammen 60,000 Fr., die sich seit der letzten Revolution ohne die Erlaubniß des Königs aus ihrer Diöcese entfernt hätten, im Budget nur ante linenin aufflihre, wie solches bereits in dem Etat des Kriegs-Ministe— riums hinsichtlich des Gehaltes zweier Marschälle geschehe. Die— ser Antrag wurde aber gleichfalls nach einigen Bemerkungen des Grafen v. ontalivet und des Hen. Dupin d. 2A. verwor- fen. Die Versammlung trennte sich um 6 Uhr in ziemlich leb— hafter Bewegung.

we sh

Paris, 16. Februar. Der heutige Moniteur enthält in seinem amtlichen Theile Folgendes: „Nachdem die Regierunz die Ueberzeugung gewonnen, daß kein Gesetz zu der Intervention derechtige, welche in der von der Fürstin von der Moskwa und deren Kindern eingereichten Bittschrift wegen Revision des Prozesses des Marschall Ney von ihr verlangt wurde, hat die⸗ selbe entschieden, daß die Konklusionen dieses Gesuchs abzuwei— sen seyen. Die Gründe dieses Beschlusses sind in dem Berichte des Großsiegelbewahrers enthalten.“ In diesem vom gestrigen Tage datirten Berichte führt der Minister die drei Fälle an, in welchen, der Kriminal-Gerichtsordnung zufolge, die Revision eines Prozesses gestattet ist; diese Fälle sind solgende: 1) Wenn nach einer Verurtheilung wegen Mordes durch Aktenstücke bewiesen wird, daß die angeblich ermordete Person noch am Leben ist; 2) wenn wegen eines und desselben Vergehens zwei mit einander unver— einbare Verurtheilungen stattgefunden haben, und 3) wenn einer der anklagenden Zeugen wegen falschen Zeugnisses verurtheilt worden ist. Der letzte Fall ist in dem Revissons-Gesuche der Familie des Marschall Ney durch folgendes Raisonnement in Llnspruch genommen: „Die Ankläger des Marschalls haben, in⸗ dem sie behaupteten, Ludwig XVIII. sey in der Pariser Con— vention nicht Partei gewesen, und diese sey daher für seine Re— gierung nicht bindend, eine falsche Erklärung abgegeben. Diese Erklärung nun, welche den Pairs-Hof irre leitete und die Ver— urtheilung zur Folge hatte, trägt den Stempel eines falschen Anklage-Zeugnisses, woraus folgt, daß zur Revision Grund vor⸗ handen ist.“ Der Großsiegelbewahrer setzt in seinem Berichte dieser Schlußforderung nachstehende Bemerkungen entgegen: „Allerdings hätte die Pariser Convention den Marschall Ney und die übrigen Opfer des Unglücks, welches da- mals Frankreich betraf, beschützen sollen. Hätte die Regierung! der Restauration LAlchtung vor dem beschworenen Worte gehabt, so würde sie sich durch einen Vertrag, welcher Paris ohne Kampf überlieferte und ihr gen ß Nutzen brachte, um alle Klauseln dessel⸗ ben gewissenhaft zu erfüllen, gebunden geglaubt haben; sie würde nicht wegen Handlungen, über welche jede Untersuchung aus— drücklich untersagt war, Verfolgungen gegen den Marschall ein⸗ geleitet, sondern sich durch die Ehre verpflichtet gehalten haben, die Vollziehung des Urtheils zu hindern. Weil aber die Regierung geläugnet hat, diesen Vertrag ratifseirt zu haben, weil das in ihrem Namen sprechende Ministerium den bindenden Charakter dieses Vertrages verkannte, folgt daraus, daß der Pairshof sein Urtheil auf ein falsches Zeugniß bastrt habe? Wenn das öffent⸗ liche Ministerium eine Anklage behauptete, so kann die Llufzäh⸗ lung der Thatsachen, auf denen sie beruht, die richtige oder falsche Auslegung eines Gesetzes oder Vertrages nicht mit dem verglichen werden, was das Gesetz ein falsches Zeugniß nennt, d. h. eine eidlich erhärtete Aussage einer vor Gericht ge ladenen Person über ein materielles Faktum. Die Revision ist aber durch falsches Zeugniß allein noch nicht gerechtfertigt; vor— her müßten noch die falschen Zeugen vor Gericht gestellt, ihre Vertheidigung gehört und, nachdem sie ihres Verbrechens über⸗ führt worden, verurtheilt werden.“ Nachdem der Minister die Unmöglichkeit dieses Verfahrens in dem vorliegenden Falle und die Unzulässigkeit der Berufung auf einige frühere Beispiele unter Napoleon dargethan, sagt er am Schlusse seines Berichtes: „Ohne Zweifel wird es dem Herzen Ewr. Majestät schmerzlich seyn, zu Gunsten eines großen Mißgeschicks, für das Sie selbst in anderen Tagen ein Interesse zeigten, das seitdem an Lebendigkeit nichts verloren hat, in der verlangten Weise nicht einschreiten zu kön⸗ nen. Es hat nicht an Beweisen Ihrer Sorgfalt für die Ehre eines der berühmtesten Namen in der Französischen Kriegsgeschichte ge⸗ fehlt und wird daran nicht fehlen. Wenn das Andenken des Marschalls Ney die Begünstigung einer Reviston erhielt, so würden die Opfer der Revolutions⸗Tribunale, der Militair⸗Kom⸗ misstonen, der Prevotal-Gerichtshöfe, der Kriegsgerichte und

Viertels 1009 Fr. übersandt, denen die Prinzessin Adel

Kandidaten auf, unter 1 Tissot, Jah, Salvandy und E. . ; Chancen hat indessen der im Jahr 1815 durch eine Vero

Jurys dieselben Ansprüche haben; wo soll man still stehen, wenn man einmal die vom Geseß gesteckten Gränzen überschritten hat?

Wie viel Opfer, deren Namen große und ehrenvolle Erinnem gen hervorrufen, sind troßz den Gesetzen und allen schüzan Formen unter dem Henkerbeile gefallen! Ihren Famillen ge in der Gedanke Trost, daß es ein Tribunal giebt, welches für die Rerisn politischer Prozesse stets kompetent ist, das Tribunal der Gesch h Der Name des Marschall Ney ragt unter diesen Opfern hem

er hat, um für immer ehrenvoll zu bleiben, nicht nöthig, daß die y

gierung Ewr. Maj. sich eine Gewalt anmaße, die lhr von . Gesetze verweigert wird. Die Regierung hat keine ander 2 niachten, als die ihr vom Gesetz verliehenen; sie kann ba Rechte nehmen, noch geben. Das von der Fürstin van Moskwa und ihrer Familie verlangte Einschreiten würde ;

Mißbrauch der Gewalt seyn, und es ist die Pflicht der dies

rung, sich eines solchen zu enthalten.“

Der heutige Moniteur promulgirt mit dem Datum i gten d. M. das Gesetz über den Waaren-Transit und z Entrepots.

Der Herzog von Aumale hat dem Baron De Maire des 19ten hiesigen Bezirks, welchem der Prinz als Em besitzer und als National-Gardist angehört, für die Armen

lan Schwester des Königs, 500 Fr. hinzugefügt hat. . Die mit der Untersuchung des Keßnerschen Defekts hen tragte Kommission der Deputirten-Kammer begab sich heute 1 dem Finanz⸗Ministerium, um sich ihres Llufttages zu entledin Zu dem durch den Tod des Herzogs von Montes quicu⸗ ledigten Sitze in der Französischen Akademie treten sunffg denen sich die Herren Thiers, C Bonjour befinden. Die meg

des Herrn von Vaublance aus der Akademie eliminirte y Röderer. Außer ihm sind von den damals aus gestoßenen gliedern der Akademie uur noch der Herzog von Bassans in die Herren Sieyes und Garat vorhanden, da die und Arnault bereits wieder aufgenommen sind. Es cirkulirct hier gegenwärtig eine Proclamation Don 9 güel's an die int Auslande befindlichen Po tugiesischen zit linge, worin sie aufgefordert werden, den Dien si im Retthh heere (dem Heere Dom Pedro's) zu verlassen und Dom Mh als König anzuerkennen, in welchem Falle auf dessen Ver hn

Herren C lle

zu rechnen sey.

Lluf die Nachricht von dem Ausbrüche der Cholera jn don hat die Regierung angeordnet, daß alle aus der?

kommende Schiffe in den Französischen Häfen einer fünste .

Quarantaine unterworfen werden sollen.

Aus Givet (im Departement der Ardennen) wird ummn 11Iten d. M. gemeldet: „Der größte Theil der Unterofsiziere i hier in Garnison stehenden 18ten Linien-Regimentes hat sihh ter dem Vorwande, daß die Mannszucht zu fireng und unt recht sey, gegen den Oberst-Lieutenant Eorard, der das Regin in Abwesenheit des Obersten interimistisch kommandirt, emm Sechs der Hauptmeuterer wurden vorgestern verhaftet und un Gendarmerie-⸗Bedeckung gestern nach Meziäres gebracht, um n vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden; gestern fanden neue M haftungen statt, und man erwartet deren noch mehrere in zh der eingeleiteten Untersuchung. Das Vorhaben der Un offiziere war, die Fahne vom Oberst-Lieutenant fortzunehm und ihm nicht mehr zu gehorchen.

Der die Division kommandirende General- Lientenan Janin ist hier angekommen. Die Stadt war gest ern bis um Uhr Abends in großer Aufregung. Eine Menge Truppen, h tillerie und National-Garde waren unter den Waffen, m Ruhe aufrecht zu erdalten. Der Plan der Unt rossijtere schij gescheitert zu seyn. Diesen Morgen ist die Stadt ruhig und n les zur Ordnung zurückgekehrt.“ Das Pamphlet „Hieronymus Freimund“ Beschlag genommen worden. In Marseille sind am 10ten d. 23 Flüchtlinge ai h Romagna angekommen, die ihren Weg über fast unjugängtth Berge genommen hatten. . . Paris, 17. Febr. Der Graf Ta scher berith gestern in der Pair s-Kam mer über den Gesetz⸗ Entwurf wes der LAbschaffung der Trauerfeier des 21. Jannar. Er bemen daß das Gesetz vom 19. Januar 1816, wodurch diese Feiet geführt worden, vielleicht eben so gut gänzlich hätte soriblekh

than.

ist gestern n

können, indem das Andenken Ludwigs XVI. nichtsdestowenst

bis in die spätesten Zeiten fortleben würde; nachdem dasselbe ch einmal erlassen und 15 Jahre hindurch befolgt worden, bin es um so unangemessener seyn, mit den beleidigenden zm des Gesetzes zugleich auch das politische Prinzip desselben ju 1 werfen, als dieses Prinzip, welches die Unverleßzlichkeit der yn son des Königs ausspreche, in den 12ten Artikel der Chart iu gegangen sey. „Wollte man“, fuhr der Redner fort, „m dem Gesetze vom Jahre 1816 zugleich jedes Andenken den 21. Januar 793 verwischen, so würde man dahnt gleichsam zu verstehen geben, daß, nachdem Karl X Jahre 1530 des Thrones für verlustig erklärt , auch wohl daran gethan habe, ä0 Jahre früher Ludwig ; auf das Schaffot ju führen; man würde dadurch im Angtst des ganzen Landes erklären, daß der Tag, an welchem das 6 eines Königs von Frankreich unter dem Henkersbeile gen und derjenige, an welchem ein solcher Frevel sich etwa en. möchte, in den Jahrbüchern der Französischen Geschichte ewöhnliche Tage wären, wo es Jedermann, wie in den 14 Wochentagen, freistehe, seinen Geschäften oder seinen i. gungen nachzugehen, wie solches der Moniteur vom 22. 34 1793 kalt und unempfindlich dem entsetzten Frankreich ge

hatte. : es den öffentlichen Geschäften einen Tag im Jahre wenig ia met; aber es kann untergthen, wenn das monarchische , ohne das es nicht leben kann, eine schwere Verletzung erleln.

kel des Gesetzes vom Jahre 1816 und trug

behaltung des 1sten an, welcher eine allgemelne L .

für den 21. Jan. vorschreibt; dagegen stimmte er . ann ö. U r . diesl

gottes dienst in sämmtlichen Kirchen anordnet, indem 1 6 Bestimmung allerdings den Vorwurf machen könne, ah mann zten 1 . n

ten Artikels wegen der Errichtung öffentlicher bien, r

schaffung des 2ten Artikels, welcher an diesem Tage ei

denschaften dadurch immer wieder aufs neue aufgereg Aus demselben Grunde brachte er die Aufhebung des

Andenken Ludwigs XVI. und seiner Familie in Vot daß die von der Deputirten⸗Kammer ausgegangene tion jetzt also lauten würde: „Art. 1. Am 2tsten 59 jedes Jahres sollen die Gerichtshöfe und Tribuna ferner keine Sitzungen halten. Art. 2. mungen des Gesetzes vom 19. Januar 1816 werden . gehoren.“ Die Berathungen liber diesen Gegensta

hiermit

Ef den nächsten Dienstag (21sten) angesetzt.

Eigen

Der General Zoefel, (e mandeur der Brigade, zu welcher das 18e Regiment gehört, große Festigkeit an den Tag gelegt und der Meuterei Einhalt]

1 X j ĩ er us Nein, m. H., Frankreich wird nicht untergehen, lud

21 lih⸗

Der Berichterstatter untersuchte hierauf die , , . . uuf

andes tan

esol Jan

Alle übrige Beffin

allt unseren 6 3 wird h Handel

Die: . Am Schlusse der gung deritth die Kammer sich noch über den Gesetz-Entwurf der Fortführung des Pyrenäen-Kanals, so wie über ver? bedene bel ihr eingelaufene Bittschriften. In der Depu— tten-Kammer berichtete gestern Herr Parant über den der Pairs⸗ Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗ Entwurf Betreff der Verhaftung der Schuldner. Auf seinen Antrag schloß die Versammlung, sich vom 25. Fe dr. ab alle Sonnabende mit sem Entwurse zu beschästigen, um denselben noch vor dem chluse der Session zur Abstimmung zu bringen. An der Ta⸗ bordnung war hierauf die Fortsetzung der Berathungen über Budget des Ministeriums des Kultus und des öffentlichen terricht. Der Baron Mercier bemerkte, daß der Nutzen, zm die Canonici stifteten, ihm völlig unbekannt sey; er ver⸗ gte sonach, daß man deren Gehalte von 1500 auf 1200 Fr. sabsetze und dadurch eine Ersparniß von 199,500 Fr. erziele. Nahul nahm sich dieser Geistlichen mit vielem Eifer an;

Canonici, äußerte er, bildeten den Rath des Bischofs, der

ke sie gar unter keiner Kontzole stehen würde. Sr. Mercier niederte, er verlange auch nicht die Abschaffung dieser Klasse öGeistlichen, sondern nur eine Verkürzung Ihres Gehalts. trat zur Vertheidigung des protestantischen unendlich einfacher und bei weitem nicht so Der Antrag des Herrn Mer— einigen Bemerkungen des Berichterstatters worfen. Jetzt kam die Reihe an das bereits in der jzung vom l14ten zur Sprache gekommene Amendement Herrn Beauséjour, eine Ersparniß von 1 Mil— n durch die Einziehung der Gehalte derjenigen Hülfs⸗ atrer zu bewirken, die außerhalb des ihnen angewiesenen brengels ihr geistliches Amt verrichten; allein auch dieser An⸗ z, söo wie ein anderer des Herrn Lacheje, das Einkommen Hülfs⸗Pfarrer gerade umgekehrt um 100,009 Fr. zu vermeh⸗ ß, wneden verworfen. Ein Zusatz-A1rtikel des Hrn. Vatou 3, ß Juhalts, daß alle Geistlichen für das ihnen ausgesetzte Ge⸗ st verbunden seyn sollten, die Sakramente an Unbemittelte un— Hzeltlich auszutheilen, würde auf die Bemerkung des Ministers Kultus, daß diese Bestimmung schon jetzt gesetzlich bestehe, nicht jur Abstimmung gebracht. Nachdem endlich das Ite Kapitel esoldungen für die Geistlichkeit), welches sich nach der Annahme des hendements des Hrn. Luneau (s. oben) nur noch auf 27,290, 300 sellt, angenommen worden, beschäiftigte die Versammlung mit den im Aten Kapitel ausgesetzten Stipendien für die lichen Seminare, im Betrage von 1,100,000 Fr. Herr Du⸗ sis von der niederen Loire trug auf eine Reduction derselben auf 500,000 Fr. an, indem er behauptete, daß einerseits Dotation der Seminare von Seiten des Staats durch Konkordat von 1861 und die späteren Verträge pten werde, andererseits aber die Geifllichkeit ohnehin jn so viele Neben⸗Einnahmen habe, daß sie ung aus Staats- Fonds süglich entbehren könne. ner erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, daß in dem Zeit⸗ me von 1815 bis 1830 den Seminaren mehr als 40 Yill. t werden wären. Herr Guizot sprach sich zu Gunsten der stichleit im Allgemeinen aus und bestritt die Behauptung, diselbe noch von politischer Wichtigkeit sey; schon unter 1X. habe der Klerus, mit Ausnahme des Hrn. von Pradt, em einzigen Priester den Eintritt in die Deputirten⸗Kammer thaffen können, und seit der letzten Revolution sey de ssen fuß zur völligen Nullität herabgesunken. Man thue hier— sehr unrecht, wenn man die Geistlichkeit, die im Allgemei⸗ von den besten Gesinnungen beseelt sty, unaufhörlich an— fe und ihr den Beistand und das Wohlwollen der Regierung sehen wolle. Das fragliche Amendement wurde schließlichͥ der Kammer verworfen.

n öFulchiron tus auf, der . spielig wie der katholische sey

wurde nach

Großbritanien

kLoudon, 15. Febr. Der Marquis von Landsdowne, Vis— t Melbourne, Hr. Stanley, Lord Hill und Viscount Althorp n gestern im Schatzamte Unterredungen mit Lord Grey. Gestern fand das Leichenbegängniß des Dr. Bell statt. Un⸗ den Leidtragenden bemerkte man den Erzbischof von Canter— , die Bischöse von London und von Lichfield, die Lords , Amherst, Kenyon, Wynford, Hrn. Park und' Sir James hham. Der Verstorbene hat der Stadt St. Andrews, wo 'zidoren und erzogen worden war eine Summe von 60,000 St. vermacht, wo von 50,000 Pfd. zum Bau und zur Be— zung eines neuen Kollegiums daselbst bestimmt worden sind. Zwischen dem General Lorenzo Moore und einem Herrn bhlton hat ein Duell stattgefunden, in welchem Letzterer so r verwundet worden ist, daß man an seinem Aufkommen fit. Der General Mobre wurde auf dem Kampfplatze ver— t und befindet sich im Gefaängnisse. Im Clonmell-Herald lieff man: „Die Zehnten werden unter dem Ansehen und durch die Macht der Regierung strieben werden, welche in diesem Augenblick für die Mittel diesen Vorsatz ins Werk zu setzen. Major Miller hat den ihl erhalten, seinen Wohnsstz in Cashel aufzuschlagen, wo be⸗ mehrere Truppen zusammengezogen worden sind.“ er Standard fucht, nachdem er die in der jttzigen Ses— der Holländischen Generalstaaten gehaltenen Vorträge den sten Englischen Parlaments-Reden an die Seite geftellt, bon Hollandischen Rednern geäußerten Vorwurf, daß Eng⸗ euch a. folgendes Raisonnement von der Nation ab— . „England ist icht whig istisch, obgleich durch einen n n Zufall die Wh igparte in diesem Augenblick des 3 tepter schwingt. Die große Mehrzahl der Englischen ahh ein, daß die Interessen Hollands auch die von Eng⸗ 1 und in der Erinnerung an unsere bereits alte Bun⸗ en haft, in der Uebereinstimmung unseres religiösen m der Bewunderung, welche jedes edle Herz für ö empfinden muß, das unter solchen Verhältnissen, t keen artigen der Holländer, sich so benimmt, wie . 96 edle Holländische Natien einen zehntausendmal nur n auf unsere Zuneigung, als alle Bande en ö . Art. Stets wird Holland es empfinden, nigen hp. isch⸗gesinntes Mini sterium am Staatsruder sitzt. e , unsere gemeinschaftlichen Wünsche auf diefes . ö und unsere, Holländischen Bundesgenossen, mse n en. nicht irrthümlich gegen ein für ihre Wohl⸗ ng u esorgtes Volk den Haß wenden, den eine Ver⸗ ir wn li . die von dem ächten Englischen Volke so stark inis wie nur immer möglich.“ rechnen, daß die Reform-Bill bis Ende d. M. im n Andere, daß es damit noch einen ganzen

sindet im Monthli i Mag azine folgende Darstellung ank von England: „Sie steht unter den Gefahren zan hen obenan und muß daher beseitigt werden. on England ist eine gewöhnliche Aetien⸗Gesellschaft,

und Irland.

.

eie ünter⸗

Der

nicht

nen, so wird es ausgemacht seyn, daß die Bank von England

223 bestehend aus Hrn. Horsley Palmer und dessen Associés, Leuten, die an und für sich felbst nicht mehr Recht, als irgend eine andere Geldwechsler⸗Compagnie, auf den Rang und Titel der Bank von England besitzen; denn es ist allein der Zauber dieses Namens, der die Bank in Stand setzt den ganzen Kredit der machen, Schrecken zu erschaffen und dem Handelsstande des Kö⸗ nigreiches Verdruß zu machen. Der Verkehr in Gelde sollte sei⸗

nen natürlichen Lauf haben dürfen, wie der in Getreide, Wolle und eine National-Bank ist um

oder jeder anderen Waare, nichts mehr erforderlich, als eine National⸗Lichtgießerei oder ein National⸗Backhaus es seyn wilde. Die Bank don England er— hält jährlich 260,000 Pfd. für Besorgung der mit der Zins— jahlung der National-Schuld verbundenen Geschäfte, und da diese ungeheure Summe nichts als eine Proviston für den Bankhalter ist, so schlagen wir vor, sorgung einem wohlfeileren Geldwechslerhause zu Würde eine Anjeige in die Zeitungen eingerückt,

.

daß an dem schäftsBesorgung des Staats-Schuldenwesens 'bei dem Sprecher im Hause der Gemeinen eröffnet werden würde, so würde sich wahrscheiulich finden, daß die Bank von Contts u. Comp. die Besorgung der 3 pCts. für 10, 000 Psd. St. im Jahre und Jones Lloyd u. Comp. oder Baring u. Gebrüder die von allen übrigen Stocks sür 3 oder 5009 Pfd. St

W '—

wisse Einnahme von 15,005 Pfd. St. und mit dem Vortheile, einen ungeheuren Belauf vom lichen Gelde in Händen zu haben“ ausrichten. D den sich haufenden uneingeforderten Dividenden bringt allein die jährlichen Kesten der Geschäfts- Hrn. Horsley Palmer und seinen Theilnehmern von England für ni

in nichts und wieder 260,000 Pfd. St. zu machen, während ihr ganzes Grund⸗Kapi⸗ tal nicht mehr als circa 14 Banguiers⸗Häuser auch besitzen) beträgt und sie durch diesen Raub am Staats-Einkommen eine Masse von ausschweifenden Unter⸗

Treidhaus für Schreiber, haben und doch

chreidet, Patrone und Direktoren unterhalten im Stande gewesen sind, uns an

hat nichts weiter zu thun, als in der men der Bank von England abzuschaffen, an dessen Stelle den der Actien⸗Bank⸗Compagnie in der Threadneedle-Straße treten wird; und würden die H. H. Horsley Palmer und Comp. Geschäst unter diesem Namen und auf gleichen Bedingungen mit den anderen Bauquiers im Königreiche nicht fortführen kön—

nächsten Session den Na—

ganz in dem Zustande sich befindet, einen Ausverkauf auzuftellen. Es ist zum Glücke die Zeit zur Vernichtung rannei eingetreten, und wir würden Verrath an unseren Kindern üben, wenn wir nach der gegenwärtigen Parlaments-Session an der Bank von England .

London, 14. Febr. Der lang gefürchtete Gast, die Cholera, ist nunmehr bei uns erschienen, oder vielmehr die Re— gierung hat, nach manchen, dem Sanltätsamte zugekommenen Anzeigen, wie man sich hier ausdrückt, zu erklären erlaubt, daß eine Krankheit, die schon seit dem Mongt August hier seyn soll und, wie man hochweise hinzufügt, jedes Jahr um jene Zeit erscheint und dann bis zum Frühjahr, besonders unter den Armen, zu wüthen pflegt, die Indische Cholera sey. Dem offiziellen Berichte genläß, sind im unteren Theile der Stadt auf heiden Seiten des Fuusses und auf diesem selbst in zwei oder drei Schif⸗ fen binnen weniger Tage 10 Personen von einer höchst verdäch⸗ tigen Krankheit ergriffen worden und 6 davon gestorben, und nach den aͤrztlichen Untersuchungen von 3 der Kranken und einer Leiche ist es die bösartige Cholera. Natürlich sträubt ssich der Handelsgeist gegen diese Ankündigung und bringt alle Gründe, wie unter Anderem die vorstehenden Argumente auf, welche die Nichtigkeit der ärjtlichen Angaben in Zweifel ziehen können.

die Aerzte siegen auf jeden Fall;

Dem sey aber, wie ihm wolle, eine furchtbare Keankheit ist da, welche ihre Opfer in wenigen Stunden tödtet, gegen die aber, da sie einmal für ansteckend gilt, alle Hospitäser, die als Privat-Stiftungen von der öffentlichen ind, gesperrt bleiben, und, zur Schande

Gewalt unabhängig s der Hauptstadt seh es gesagt, jetzt erst werden in aller Eile Häu— ser zur Aufnahme von Cholera Kranken eingerichtet. Die Re⸗ gierung hat gestern Abend Erlaubnsß erhalten, dem Parlamente gewisse Dokumente vorzulegen, damit dasselbe nun so schnell wie moglich durch ein besonderes Gesetz den Kirchsprengeln gestatte, sich selbst zu besteuern, um der Krankheit Einhalt zu thun. Im Unterhause wollten dabei einige Mitglieder, daß man gewissermaßen ein Sperr⸗System einführe, während andere der Meinung sind, daß solche Sperren gegen die Krankheit nirgends von Nutzen gewesen, im Gegentheil aber durch Verminderung der Beschäftigung Armuth und Elend vermehren helfen, welche doch im Allgemeinen dieser Pest die meiste Nahrung gewähren. Nach einigen Nachrichten soll sich die Krankheit auch in der Vorftadt Lambeth haben blik— ken lassen, welche dem dicht an der Themse stehenden Parla⸗ mentshause gegenüberliegt. Auch hat man im Unterhause be⸗ reits angefangen, über Enge und schlechte Ventilation zu klagen sollte man wohl davon Anlaß nehmen wollen, das Parla⸗ ment mit der ewigen Reform-Bill zu vertagen? Dem Mini— sterium wäre wohl am meisten damit gedient; denn der Fortgang der Bill bedroht dasselbe doch mit dem Untergang. Im Unter⸗— hause dürfte die Englische Bill wohl binnen 1 Tagen durchgehen; dann käme sie ans Haus der Lords. Daß dieses sie zum zwei⸗ ten Male verwerfen würde, ist nicht wahrscheinlich; inn Gegen— theil, mit oder ohne Zuwachs von nenen Pairs würde es sie zum zweiten Verlesen und in den Ausschuß kommen lassen. Die Whigs aber werden es schwerlich wagen, eine sol— che Anzahl Pairs zu ernennen, durch die sie in Stand gesetzt werden würden, die Bill ohne wesentliche Verkriippelung durchzusetzen; und ohne dies würde gewiß das Wesentliche daran in dem Ausschusse verworfen werden. Da nan das Unter⸗ haus, wie es jetzt jusammengesetzt ist, die in ihren Hauptzügen entstellte Maßregel nicht gut heißen könnte, so müßte es sie fallen lassen und dann wäre ein neues Ministerium unver⸗ meidlich. Bliebe das Land ziemlich ruhig, so würden die ge— mäßigten Tories die neue Verwaltung bilden, wo nicht, so kämen die Ultra- Liberalen heran. Bei allen die sen Partei- Kämpfen aber leidet natürlich das wahre Interesse des Staates; schon die endlosen Debatten über die Reform rauben dem Parlament die Muße zu anderer Berathung; und ein Ministerium, das sich auf allen Seiten von Gefahren umringt sieht und mit jedem Augenblick seinen Umsturz befürchten muß, kann nicht die Geistes⸗

freiheit besitzen, welche der verwickelte Zustand unserer inneren

und äußeren Politik dermalen erfordert, Die setzige Verwaltung,

(dem zeitigen Governor)

Englischen Nation zu ihrem Monopol zu)

jene Geschäftshe⸗ übertragen.

ober dem Tage die Annahme von Angeboten zur jährlichen Ge⸗

- ð übernehmen würden; denn es läßt sich eine ungeheure Menge Geschäfte für eine ge⸗ ohne irgend einen Rissco! öff ent⸗ er Zins von 6 s⸗Besorgung wieder ein, und es kann daher nicht politisch gehandelt seyn, fortwährend jährlich . der Bank nichts ein Geschenk von

Millionen (nicht mehr als andere nehmungen, Fälschungen und Ausfällen gefördert, ein ungeheures

201 Millto⸗ nen vom öffentlichen Gelde wieder darzuleihen. Das Parlament

ihr

dieser inneren Th—

noch einen Stein auf dem anderen ließen.“!

die ihre beengte Lage nur zu sehr empfindet, schwankt daher unaufhör lich zwischen Llrisiokratismus und Demokratismus; sie möchte gern diejenigen gewinnen, welche wohlfeile Regierung, Gleichheit? Rechte und daher Abschaffung aller Monopolien verlangen; ab sie hat auch Verwandte und Freunde zu versorgen und mön nicht gern in den Augen ihrer vornehmen Gegner für eine Freun— din des Pöbels gelten, und so glebt sse fich bald hier, bald dort Blößen, die ih allmälig das Zutrauen der Menge ent— ziehen, ohne daß ste dadurch die Gegner zu versöhnen vermag, die nichts Geringeres von ihr verlangen, als Räumung ihrer Plätze. 3. B. sagten Graf Grey und Lord Plunkett im Oherhause, man werde die Irländische Kirche Lurch die Gewalt tes im Besitz ihres Eigenthums zu behaupten suchen; doch ein Jeder einsteht, daß ein solcher Verfuch bei jetzig goes dortigen Ve kes nur durch tyrannische Gesetze unde er Waffen auszuführen wäre und nur durch sehr n Einschreiten ein Theil des Zehnten der onnte, wenn man den anderen Theil ilflofen Armuth hingeben wollte, und zu denn der Betrag baar vom Grundeigenthümer unmittelbat vom Pächter, erhoben wtirde. klärung der Mi elch gen wollten, zu einem Bürgerkrieg führen könnte, pört, aber ihre Gegner nur noch heftiger gemacht. dische Oraniengeist, welcher mit dem Torylsmus e . ist, hat sich bis nach England verbreitet; bei einer Versammlung welche die Partei hier in London hieit, wurden die heftigften Drohungen ausgestoßen, und in einer eben bekannt gemachten Adresse ans Englische Volk, welche von Lord Lorton unterzeich net ist, wird den Ministern alles mögliche Schlimme zur Last gelegt und die Englische Nation aufgefordert, ihren „Irlandischen Mitbrüdern“ zu helfen, jene von ihren Stellen zu treiben, wenn sie nicht die protestantische Religion in Irland ĩ jene Insel der Gesetzlosigkeit preisgegeben und bindung mit England losgerissen sehen wolle! Hierbei wird vor— züglich die Religion zum Deckmantel gebraucht und behauptet, die Regierung s

X

d 18 * 31 Gewalt 3

gemäßigtes

zenr

.

Uste -

Ran F 6

sey mit der katholischen Hierarchie und den De⸗ mayogen dieses Glaubens gegen die protestantische Kirche verschworen da sie fort führe, das katholische Kollegium zu Mainooth zu unterftützen während sie den protestantischen Schul⸗Gesellschaften, die doch alle einst den Katholiken gehörige Stiflungen und Pfrüänden an sich gezogen haben, die frühere Unterstützung nicht länger gewähren wolle (wodurch dieselben im Stande gewesen, die katholische Jugend

zu bekehren, und dadurch Hunderttansende von den Schulen zu—

rückscheuchten, die unter einem liberalen Erziehungssystem, welches die Regierung jetzt einzuführen wünscht, den Unterricht erhalten haben würden, der ihnen dermalen abgeht). Die Regierung will nur noch diejenigen Elementarschulen unterstützen, in denen Allc unterrichtet werden können; und weil man denselben die Bi— bel nur in Auszügen zulassen kann, so behaupten jene Wide

cher der Regierung, man wolle ihnen ihre Bibel rauben!

11 11 2

ö 118

Niederlande.

Aus dem Haag, 15. Febr. Der neue Gesetz-Eutwurf über die auf den Torf zu legende Llecise ist gedruckt und gestern an die Mitglieder der Generalstaaten vertheilt worden. Diesem Entwurfe zufolge, soll von dem ausländischen Torf bei seiner Ein— führ in das Land eine Abgabe von resp. 25 und 15 Cents für die Tonne, je nach der Quasität desselben, erhoben werden. Der inländische Torf wird Behufs der Veraccisung in vier Klassen vertheilt, deren erste 11 Cents und die letzte nur 1 Cents von der Tonne entrichten soll.

Aus Herzogendusch vom 16ten d. M. wird gemeldet: „Gestern wohnten Ihre Königl. Hoheiten der Prinz Feldmar⸗— schall und der Prinz Friedrich ju Miodelrode, in der Nähe un— serer Stadt, einem Versuche bei, der mit einer vor Kurzem nach der neuen Erfindung eines Ingenieurs hier verfertigten Lauf⸗ brücke gemacht wurde. Diese Brücke hat die Gestalt eines Wa— gens, ruht auf Rollen und wird von sechs Pferden gezogen; sie dient zum Passiten kleiner Flüsse und Gewässer nicht nur durch Fußvolk, sondern auch durch Artillerie, und ist mit den auf beiden Ufern ruhenden Stücken funfzehn Riederländische Ellen lang: eine Viertelstunde nach der Ankunft der Brücke an der Aa ging eine Batterie von acht Geschützen auf derselben Über Fluß. sen Weimar und hter⸗“

Aus Eindhoven wird gemeldet, daß ein Theil der schen Truppen sich unserer Gränze wieder mehr genähert haben ungefähr 3000 Mann waren am letzten Montag in Turnhout

ngekommen. Dieser Umstand macht von Seiten unseres eine verdoppelte Wachsamkeit nothwendig.

Dem Militaire Spectator zufolge, soll, im nächster März in Medenblik eine für die Bildung von Ingenieur-Ofß zieren bestimmte Kriegsschule errichtet werden.

Am st erdam, 13. Febr. Der Handel in Staats papieren war waͤhrend der abgelaufenen Woche wieder nur von geringem Umfang. Die Nothwendigkeit, Geld zum Behuf der neuen ÄAn— leihe anzuschaffen, hat die Holläͤndischen Effekten ntedergedruͤckt und vornehmlich solche, die als Einzahlung in jener Anleihe benutzt werden mogen und deshalb in der vorherigen Woche etwas zu hoch getrieben waren. Die fremden Fonds behaupteten sich dagegen auf ihrem Preisstand; zproc. Franzoͤsische Renten und Rubels gingen selbst etwas hoͤher. Englische Staatspapiere waren gestern flauer auf die Nachricht von einem Fallissement, welches in London statt gefunden hat. Das Geld bleibt rar, und werden 6 pCt. Zinsen auf Leihung und Prolongation noch fortwährend bewilligt. Eine er hebliche Veranderung ist am hiesigen Getreide- Markt nicht einge treten; schoͤner schwerer rother Weizen wurde zum Verbrauch ge

n en

diesen Die Generale Menher, Herzog Bernhard von Sa Constant Rebecque befinden sich gegenwärtig

. D eolg!. = e1Id !?

aer Vet 1621

6 75

sucht, doch war wenig zu Markte; fuͤr getrockneten Roggen unter Schloß finden sich stets Abnehmer, und auch im Verbrauch hielt die Frage mäßig an. Gerste ging bel Kleinigkeiten ab, und mit Hafer war es flau. Folgende Preise sind angelegt worden: fuͤr 1199 uͤnd. ordin. Polnischen bunten Weizen 300 Fl', fuͤr 122pfuͤnd. besseren dito 336 Fl., für 129pfuͤnd alten und neuen Schlesischen 310 Fl fuͤr 129pfuͤnd. schoͤnen neuen Rheinweizen 315 Fl, für 126pfünd. Preußischen Roggen bei einzelnen Lasten 264 Fl, 118. 1opb,ünd getrockneter galt 139 182. Fl., fuͤr 117pfuͤnd. getrockneten unter Schloß wurden 173 Fl. bei Partieen angelegt; fur 102pfuͤnd. Som mergerste 142 Fl; fuͤr Säapfuͤnd. feinen Hafer 98 Fl.ů, fuͤr 73pfuͤnd Futterhafer 4 Fl. r

Brü ssel, 17. Febr. neralen Desprez und Privat⸗ Audienzen. Die hiesigen Blätter enthalten einen Nekrolog des Ba⸗ ron Beytz, worin gesagt wird, daß er es geweien sey, der im Rathe der Fünfhundert, als Napoleon mit Soldaten in die Versammlung eindrang, sich auf die Tribune gestürzt und da— rauf angetragen habe, den Diktator außer dem Gesetz zu erklären. Der Belge wirft dem Kriegs-Minister vor, daß er kürzlich einen noch nachtheiligeren Lieferungs-Kontrakt, als den unter dem Namen des Hambrouck'schen bekannten, abgeschlossen habe,

Gestern ertheilte der König den Ge— Duvivier und dem Sir Robert Adair

und fordert den Moniteur auf, sich darüber zu erklären,