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— — Leipzig, 26. Febr. Es gereicht uns zum größten Vergnügen, Ihnen anzeigen zu können, daß sich der Gesundheits⸗ Zustand Leipzigs fortwährend auf das befriedigendste gestaltet und sowohl das gebildete Publikum als die ausgezeichneteren Aerzte in der Ansscht besflärkt, die böse, obwohl übertrieben ge⸗— fürchtete, Cholera werde uns ganz verschont lassen. Selbst in denjenigen zwei Orten, wo sie uns am nächsten gekommen war, ist sie theils im Abnehmen, was in Halle der Fall ist, über des⸗ sen benachbarteste Dörfer sie sich nicht verbreitet hat, theils gänz⸗ lich erlofchen, was von Merseburg gilt, wo bekanntlich überhaupt nur etliche Fälle vorgekommen sind. Unsere väterlich sorgende Regierung hat daher auch den größten Theil der Sperr- und Kontumaß⸗Anstalten mit der vollkommensten Ueberzeugung, die Bewohner Sachsens dadurch nicht zu gefährden, bereits seit ge⸗ raumer Zeit aufheben können. Ueberall hat übrigens die eini⸗ germaßen in unserer Nähe vorgekommene Cholera einen so mil⸗ den Charakter angenommen, daß sie nur ein schwaches Bild von dem darstellt, was sie im Osten Europas war, und wir die Er⸗ wartung vieler angesehener Aerzte in Erfüllung gehen sehen, daß sich die Cholera in ihrem Fortschreiten allmälig theils mildern, theils mit anderen Krankhestsformen verschmelzen und so an ih⸗ rer Furchtbarkeit verlieren werde. Mehrere sind der Meinung, Leipzig hätte die Cholera schon gehabt, als anfangs dieses Jah— res Durchfälle mit und ohne Erbrechen und Krämpfe in den Gliedmaßen bei uns sehr häufig, aber doch so gutartig waren, daß nur 2 Personen schnell daran gestorben sind und man sich auf keine Weise befugt halten konnte, diese Fälle für Indische Cholera zu halten.
Italien.
— — Rom, 11. Febr. Der Kardinal⸗Bischof von Ostia und Velletri, Dekan des Kardinal⸗-Kollegiums, hatte bis jetzt neben seiner geistlichen Gewalt auch besondere weltliche Juris⸗ dictions⸗Rechte über die genannten Orte ausgeübt, vermöge de⸗ ren er als beständiger Governatore von Ostia und Velletri daselbst alle Befugnisse handhabte, die den beiden oberaufsehenden Cen⸗ tral⸗Behörden für die Kommunal- und Provinzial-⸗Verwaltung des Kirchenstaats, der Consulta und der Congregazione del Buon Governo zustehen; zugleich hatte er auch das Recht, Appellatio⸗ nen, die sonst an die Justix⸗Kanzlei gegangen wären, anzuneh⸗ men und darüber zu entscheiden. Ein solcher Zustand, der beide Orte dem Provinzial-Verbande entzog und dadurch die Einfüh⸗ rung der im Edikt vom 5. Juli v. J. ertheilten Reformen der Provinzial⸗ und Kommunal-Verwaltung unmöglich machte, ist nun auf ein dringendes Gesuch der Stadt Velletri durch ein Motuproprio des Papstes vom 1sten d. M. abgeändert worden. Die Provinz Marittima, welche die Ebene zwischen dem Volsker Gebirge und dem Meere umfaßt und bis jetzt zum größten Nachtheile ihrer Bewohner mit der Provinz Campagna eine Delegazione bildete, deren Hauptort (Capo luogo) das entfernte Frosinone war, ist mit ihrer Bevölkerung von 51,504 Seelen von dieser getrennt und zu dem Range einer besonderen Legation mit dem Hauptort Velletri erhoben worden. Kardinal⸗Legat mit besonderen Vollmachten ist der jedesmalige Kardinal⸗Bischof von Ostia und Velletri. Da seine kirchliche Würde ihn zur Residenz in der Kurie verpflichtet, so vertritt ihn zu Velletri ein Vice⸗ Legat, der die Provinz in seinem Namen verwaltet und die Be⸗ fehle der obersten Dikasterien zur Vollziehung bringt; für die
Angelegenheiten der Legation hat er dagegen zu Rom einen Assessore zur Seite, den die Regierung auf seinen Vorschlag er⸗ nennt und aus dem öffentlichen Schatze besoldet. Er übt alle Befugnisse aus, die nach dem Edikt vom 5. Juli und anderen Gesetzen dem Buon Governo zustehen, und hat außerdem das wichtige Vorrecht, für diejenigen Provinzial-Aemter, deren Be⸗ setzung allein vom Papste ohne Mitwirkung der Provinzial- und Kommunal⸗Räthe ausgeht, jedesmal drei Kandidaten vorzuschla⸗ gen. Ferner kann er in allen Fällen, wo der Delegat die Be⸗ stätigung oder den Befehl des Papstes mittelst Berichts an das Staats⸗Sekretariat einholt, sich unmittelbar an ihn wenden; seine Einwilligung ist noͤthig, sobald die Gemeinde-Güter ver— äußert, oder Schulden kontrahirt, oder neue Kommunal-AUuf⸗ lagen außer den im Edikt vom 5. Juli angeführten ausge⸗ schrieben werden; von der Entscheidung der Vice-Legaten und der Congregazione Governativa kann in Kommunal-Angelegen⸗ heiten, mit Ausschließung anderweitiger Behörden, an ihn re⸗ kurrirt werden; im Uebrigen wird die Provinz gänzlich nach den Vorschriften des Edikts vom 5. Juli verwaltet. Ostia dagegen ist mit der Commarca von Rom vereinigt worden, so daß der Kardinal alle seine weltlichen Rechte darauf verloren hat. Nach einer Bekanntmachung des Kardinal Staats-Secretairs vom ten d. M. sind mit der Delegazion Frosinone, als Entschädi⸗ gung für die abgezweigte Provinz Marittima, der Gouverne— ments⸗ Bezirk Paliano und die Kommune Trevi, die beide zur Commarea von Rom gehörten, verelnigt worden. — Vor einigen Tagen ist das Karnevals⸗Edikt erschienen und hat der Ungewiß⸗ heit ein Ende gemacht, ob und welche der gewöhnlichen Lustbar⸗ keiten man gestatten würde. Maskenkleider sind erlaubt; Ge⸗ sichtsmasken, überhaupt jede Verunstaltung des Gesichts, sind da⸗ gegen verboten, so wie die Sitte, den letzten Abend nach Son- nen⸗Untergang mit angezündeten Wachslichtern (moccoletti)h auf
den Corso zu gehen.
Portugal.
— — Lissabon, 8. Febr. In der Voraussetzung, daß die Expedition Dom Pedro's ihre Abfahrt von Belle-Isle noch einige Zeit verzögern werde, hatte die Regierung mit Räcksicht auf die großen Nachtheile, welche der Ackerbau durch die Abwe⸗ senheit der die Mehrzahl der Milizen bildenden jungen Landleute ven den Aleckern erleidet, darein gewilligt, zehntausend derselben in ihre Wohnsitze zurlickjuschicken. Diese Erlaubniß ist aber nach der Ankunft des letzten Paketbootes, welches die Nachricht von der Abfahrt Dom ee. überbracht hat, plötzlich zurlickgenom⸗ men worden. — In den letzten Tagen haben mehrere neue Ver⸗ haftungen stattgefunden; sie trafen Personen, die für Anhänger Dom Pedro's galten und die ihnen auferlegte Taxe zu der ge⸗ zwungenen Anleihe nicht ganz zahlen wollten. Briefe aus der Provlnz melden einen Vorfall, der hier große Sensation er⸗ regt hat. Als nämlich vor einigen Tagen zwei Schiffe, die, wie man glaubte, zu dem Geschwader Dom Pedro's gehörten, in der Gegend von Vianna an der Portugiesischen Küste vorübersegelten, nahmen zwei dort in Kantonnirung ste⸗ hende Miltz⸗Regimenter, ohne auf den Befehl ihrer Anführer zu hören, den Lauf nach dem Ufer mit dem Rufe: „Es lebe Dom Pedro!“ Sie ließen sich durch nichts aufhalten und kehr⸗ ten erst zurück, nachdem sie sich von ihrem Irrthum überzeugt hatten.
In land.
Berlin, 29. Febr. In den Gesammt⸗Sitzungen der Kö⸗ niglichen Akademie der Wissenschaften sind in den Monaten Ja⸗ nuar und Februar d. J. folgende Abhandlungen gelesen worden:
Am 12. Januar: von Herrn Horkel, über den gegenwät⸗ tigen Zustand der Kenntniß von den Marantaceen.
Am 19. Januar: von Herrn Ritter, Vorwort zur Ent⸗ deckungs⸗Geschichte des Altai⸗Gebirges. ‚.
Am 2. Februar: von Herrn Meineke, über den Dichter Rhianus aus Kreta.
Am 9. Februar: von Herrn Oltmanns, über Pentlands Beobachtungen auf der bisher unbesuchten Hochebene von Titi⸗ taca, — vorgelesen von Herrn Encke.
Am 9. Februar: von Herrn Encke, Bericht über eine Pen⸗ del-Uhr der hiesigen Sternwarte, von Herrn Tiede verfertigt.
Am 16. Februar: von Herrn Dirksen, über die Konver⸗ genz und Divergenz einer unendlichen Reihe.
Am 23. Februar: von Herrn Bessel, Fortsetzung seiner Abhandlung über die Länge des einfachen Sekunden-Pendels, — vorgelesen von Herrn Encke.
Ch e her a.
Der am 19. d. M. Nachmittags in London ausgegebenen Gholera⸗Bericht lautet höchst beruhigend. Am Sonnabend und Sonntag waren im Ganzen nur 4 Personen erkrankt, so daß jetzt seit dem Ausbruch der Cholera in London bis zum 19. Abends im Ganzen 34 Personen erkrankt und 19 gestorben waren. — In Edinburg haben die Erkrankungen wieder etwas zugenom⸗ men; am 17. d. M. waren 7 neue Fälle angemeldet worden. — In Glasgow erkrankten an demselben Tage 9 Personen; es
starben 6 und genas 1. =
Die Hannöversche Zeitung enthält unterm 22. Febr. Folgendes: 6
„Da dem Köͤnigl. Kabinets⸗Ministerium bekannt geworden, daß Zweifel darüͤber obwalten, welchen Beschraͤnkungen und Föͤrmlich⸗ keiten der Reise⸗Verkehr im Allgemeinen, namentlich das Wandern der Handwerks⸗Gesellen im hiesigen Königreiche und durch dasselbe, aus Ruͤcksichten auf die Asiatische Cholera noch jetzt unterworfen sey; so ist zur Nachachtung der Behörden und eines Jeden, den es angeht, erklaͤrt, daß nur diejenigen Reisenden mit Einschluß der fremden oder inlaͤndischen Handwerks⸗Gesellen, welche aus einem von der Asiatischen Cholera befallenen Orte kommen, oder auf ihrer Reise bis zur hiesigen Landes⸗-Graͤnze einen solchen beruͤhrt haben, bei ihren Reisen und beim Wandern in das uf Koͤnigreich und durch dasselbe noch jetzt insofern zu beschraͤnken sind, daß sie gehal⸗ ten seyn sollen, bei der diesseitigen Graͤnz⸗Polizei⸗Behörde glaub— haft nachzuweisen, daß sie die letzten funf Tage in einer vollig ge⸗ sunden Gegend zugebracht haben, widrigenfalls sie aus dem hiesigen Königreiche zuruͤckgewiesen werden sollen.“
In Hamburg ist folgende Bekanntmachung des Senats erschienen:
„Das Beispiel und die Wuünsche der Nachbar⸗ und anderer mit uns verkehrenden Staaten veranlassen Einen Hochedlen Rath, hin⸗ sichtlich der aus von Cholera heimgesuchten Plaͤtzen auf die Elbe
kommenden Schiffen e n. zu verordnen,
1) Jedes Schiff, welches mit unreinen Gesundheits⸗Paͤssen auf die Elbe kommt, muß zu Kurhaven setzen.
2) Wird der Gesundheitszustand der Mannschaft und der Pas⸗ sagiere gut befunden, und ist das Schiff seit funf Tagen von dem ungesunden Orte entfernt, so erhaͤlt es Erlaubniß, die Elbe aufzu⸗ egeln. Ist es leine fuͤnf Tage unterweges gewesen, so muß es die daran fehlende Zeit in Kurhaven liegen bleiben. z
3) Hat das Schiff Cholera⸗Kranke an Bord, oder ist auf der Reise Jemand an der Cholera gestorben, so muß es zehn Tage von dem letzten Genesungs- oder Todesfall an in Beobachtungs-⸗Qua⸗ rantaine verbleiben, falls es nicht vorzteht, die Ruͤckreise anzutreten.
4) Jedes aus einem ungesunden Hafen abgegangene Schiff muß bei der Zoll⸗Jacht, vor den Pfaͤhlen der Stadt, eine in Kurhaven erhaltene Erlaubniß, heraufzusegeln, abgeben.
Gegeben in Unserer Raths-Versammlung. Hamburg, den 27. Februar 1832.
, Seit unserer Anzeige vom 19ten v. M. sind uns an milden Beitragen zur Erleichterung des durch die Cholera verursachten Nothstandes annoch n n. 3 1) aus der Sammlung im Regierungs-Bezirk Duͤsseldorf, 3 Duk., JI Rthlr. Gold ünd 131 Rthlr. 29 Sgr. 7 Pf. Cour., und 2) aus der Sammlung im Regierungs⸗Bezirk Achen, 33 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Cour., zusammen: 3 Duk., 774 Rthlr. Gold und 165 Rthlr. 6 Sgr. 15. C. Nach Verwechselung des Goldes, und
zwar von 3 Duk. 2 1183 mit 9 Rhl 22 Sgr. gi, 1138 76 * 8 — Un 10 Rth. Dan. Ga 11233
zusammen mit
betragt diese Einnahme in Cour. . . . und es haben empfangen:
1) Se. Exc. der Wirkl. Geh. Rath ꝛc. Herr von Schoͤn fuͤr Ost⸗ und West⸗ preußen S0 Rhl.
2) Se Exc. der Wirkl. Geh. Rath ꝛc. Herr von Merckel fur Ober⸗Schlesien 80 ⸗
3) der Herr Qber⸗Praͤsi⸗ dent Flottwell, fuͤr die Pro⸗ vinz Posen
und 4) die Gemeine Flechow bei Angermuͤnde 23 ⸗48gr. Pf. macht obige 263 Rthlr. 4 Sgr. Pf. C. Berlin, 23. Febr. 1832. Im Namen des Vereins zur Erleichterung der durch die Cho⸗ lera entstandenen Noth in den dͤstlichen Provinzen: v. Auers wald. v. n Friese. Köhler. Muhr. o selger.
97 Rthlr. 8 Sgr.⸗Pf. C. 263 Rthlr. 4Sgr.1 Pf. C.
80 ⸗
Literarische Nachrichten.
Unter dem Titel: „Coffea arabica, nach seiner zerstören⸗ den Wirkung auf animalische Duͤnste, als Schutzmittel . Kon⸗ taglen vorgeschlagen von Dr. Chr. Conr. Weiß, Physikus des Kreis ⸗ Amts ie , Freiberg, bei Craz und Gerlach, 1832. 70 S. 8.“, ist eine kleine Schrift erschienen, welche die Aufmerksam⸗ keit der Aerzte und des ganzen Publikums verdient. So wie be⸗ kanntlich ein langsames Zerkauen einer Bohne von gebranntem Kaffee den uͤblen Geruch aus dem Munde nach dem Genuß starkriechender Speisen leicht hebt, so machte der Verf eine Reihe merkwürdiger und uͤberraschender Beobachtungen uͤber die Kraft, welche die beim Bren⸗ nen (8. i. Rbsten) des Kaffees entweichenden Dampfe zur wirklichen
Zersthrung, nicht etwa bloßen Verhuͤllung, der staͤrksten uͤbelriechen⸗ den animalischen Effluvien aller Art 3 — auch der vegetahi⸗
lischen, obwohl bei diesen minder wirksam — ; er beobachtete fernn wie diese Kraft in den Destillaten des Kaffees, der sogenanmz empyrevmattischen Kaffeesaͤure, und einer öligen öder fe
gen Substanz, dem empyrevmatischen Kaffe efett, ausn! mend konzentrirt ist, so daß selbst Moschus und Ca sto re um ren Geruch durch sie vollkommen verlieren. Der Verfagsser zei daß die Zerstbͤrung dieser animalischen Geruͤche stattfin det, der Geruch des Kaffees selbst bemerklich wird; daher wohl nia daran zu zweifeln ist, daß die Kaffeedaͤmpfe chemisch die anima schen Geruͤche angreifen und gleichsam neutralisiren. Der Ven erinnert deshalb auch, man werde bei der Anwendung dieses M. tels leicht zu viel thun und unndthigerweise es in einem Gra anwenden, wo der Kaffee⸗Geruch laͤstig werden koͤnnte. Er rät unter gewohnlichen Umstäaͤnden, von dem Pulver des getrocknet
und dann gestoßenen gruͤnen Kaffes zum Bedarf fuͤr ein Zimm von maͤßiger Größe nür so viel, als man zwischen zwei Fingn spitzen faßt, auf ein durch eine Lampe erhitztes Blech zu stren— und nur bis zum Braunwerden des Pulvers liegen zu lass und dies Verfaͤhren bei neuer Entwickelung von üblen? Dunn zu wiederholen. Ein Tropfen der empyrevmatischen Kaffee- Sh
oder des empyrevmatischen Fettes, durch oi um Verduns
gebracht, leistet fuͤr ein Zimmer von mittlerer of! dasselbe. J Vergleichung mit den aͤhnlichen Kraͤften der Mineralfäuren, y des Holzessigs, Weingeistes u. s. w. wird man im Bug selbst finden. Wachholderbeeren hatten gar keine dhnliche Wirkun wie der Kaffee. Die Vorzuͤge seiner Anwendung vor den Miner saͤuren leuchten ein, die Bequemlichkeit, Wohlfeilhelit und felbst . nehmlichkeit seines Gebrauchs nicht minder Und bat er sich aß schon als ein so kräftiges Raͤucherpulver gegen animalische Efst
vien aller Art bewaͤhrt, so ist die Hoffnung allerdings sehr gegrü
det, welche der Verfasser außerdem hegt, er werde sich au geg. Kontagien als Zerstoͤrungsmittel wirksam erweisen. 5.
2
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmalg 6 uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung
zz, 0 Var. 38,9 Par. z38, 9 par.
— 4,1 3 R. 4 3.09 R. — 155 R.
. R. — . R. — . R. pCt. 59 pCt. Sd pCt. Flußwarm
t
nebelnd. . n n. 0 g,
O. 36 O. u Juhr) — . Nicht- Amtliche Cours - Notizen.
Berlin, 29. Februar. ; est. 53 Met. 904. 438 do. Soz. B- Actien J88. Russ. Engl. 10]
do. Holl. (1831) —. Holn. Pkbr. —. do. Part. 573. Nied. wick. e —, do. 63 Anl. —. Neap. Engl. S3. do. Falc. Id. i
. Amsterdam, 24. Februar.
Nied. wirkl. Sch. 39. Kanz - Bill. 143. 683 Anl. S893. 53 nein
do. J5J. Russ. (9. 1835) 893, do. (v. 1831) S3. Oest. 53 Met. 8
1Ltamburg, 27. Februar.
Oest. 53 Met. S5z. 48 d. 764. Bank- Actien 11277 Ru Engl. Anl. 943. Russ. Anl. Hamb. Cert. S5z. Poln. 1131. D;un 6 London, 20. Februar. 33 Cons. S2. 3. ü
1832 28. Februar.
Luftdruck... Luftwaͤrme .. Thaupunkt .. Dunstsaͤttigun Wetter Wind
Wolkenzug ..
Quellwaͤrmt 60 2 R.
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Dr
Wien, 24. Februar.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 1. März. Im Opernhause: Der Maurer, Op in 3 Abtheilungen; Musik von Auber. Im Schauspielhause: Französlssche Vorstellung.
n 2. Mä ; n Freitag, 2. März. Im Schauspielhause: Das Bild, Trau hen, sotche am &. Jankuat, oder A3 Feir ugt, ber R; daͤrß k. J, Morgens 10 Uhr vor dem Koͤnigl. richte hierselbst anzugeben, auch gebuͤhrend zu beschei⸗ igen, widrigensfalls sie durch den am 380 April k J. öerlassenden Praͤklusiv⸗ Abschied fuͤr immer damit Nerden abgewiesen und ihnen ein ewiges Stillschwei⸗ n werde auferlegt werden. Datum Greifswald, den 21 November 1831. oͤnigl. Preuß. Hofgericht von Prmmern
spiel in 5 Abtheilungen. (Mad. Vetter: Camilta, als Gastrolh Königstädtisches Theater.
Donnerstag, 1. März. Aschenbrödel, komische Oper in Akten; Musik von Rossini.
Freitag, 2. März. Zum erstenmale wiederholt: Dolth Faust's Vetter, burles ker Fasinachts⸗Galimathias in 3 Akten, v L. Angel. Im ersten Akte ziemlich albern, im zweiten sehr übe raschend, im dritten recht ergötzlich. Die Mustk ist vom Her Konzertmeister Lon de Gaint Lubin; die neuen Decoratione! Maschinerieen und Arrangements sind von Herrn Roller.
Neueste Nachrichten.
rij und das jus abstinendi vorbehalten und gegenwaͤr⸗ das Koͤnigl. Hofgericht ersucht, zur voͤlligen sichern usmittelung des Schuldenstandes publica proclamata
BSolchem nach fordern wir hierdurch alle und jede, nebst 4 pCt. Zinsen, fuͤr denselben eingetra⸗ e,.
elche an den Nachlaß des verstorbenen Julius Chri⸗ haͤngten Subhastations⸗-Patent beigef bph von der Lanken, vormaligen Besitzers der Guͤter
wankensburg, Presenske und Juliusruh, zuletzt in Ber— in auf Ruͤgen wohnhaft, Forderungen irgend einer
rt haben, daß sie solche am 22. De gem ber dieses, der 7 Januar, oder 2. Maͤrz kuͤnftigen Jahres
Morgens 10 Uhr hieselbst angeben und bescheinigen, ei Vermeidung der sonst ordnungsmaͤßig stattfindenden K echtsnachtheile und bei Strafe der gaͤnzlichen Praͤ—⸗ usion und eines ewigen Stillschweigens, als worin e nach dem am 30. Maͤrz k. J. zu publieirenden Ab⸗
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Datum Greifswald, den 19. November 1831. Koͤnigl. Preuß Hofgericht von P⸗onr mern
Der Constitutlonnel meldete kürzlich, es verbreite sich d Gerücht, daß die Päpstliche Regierung sich der Absendung ei Französischen Divisson nach den Römischen Staaten widerst In Bezug hierauf äußert heute der Messager des Cha bres: „Wir wünschten eben so sehr diese Nachricht, als die
nige von der Zurückberufung des na talien abgefertigten ¶C uf dem 3 3 fang tz; gefertig em wir Kauflustige mit der Versicherung hierdurch
inladen, daß, sobald ein annehmliches Gebot verlaut⸗ nn, wel art worden, auf Nachgebote weiter keine Ruͤcksicht bald nach dem Kriege von 1807 zuͤm Militair einge—
enommen werden soll.
schwaders widerlegen zu können; sie kömmt uns indessen wal scheinlicher als diese vor.“
— Heute schloß 5proe. Rente sin cour 97. 80. 3proc. cour. 67. 30. 5proc. Neap. fin cour. 78. 50. 5proc. Ri Anl. 799. 5proc. Belg. Anl. 76.
Frankfurt a. M., 26. Febr. 8713. 4proc. 773. G. 23proc. 453. 1proc. 19. Br. Ba Aetien 1367. 1365. Partial-Obl. 1223. G. Loose zu 100 183. Poln. Loose 53. Br.
Redacteur John. Mltredacteur Cottel. —
Gedruckt bei A. W. Hayn. m
/ 1
hrundstuüͤcks.
bei Tilse.
Die im Crossenschen Kreise der Neumark belegenen, r verwittweten Genergsin, Graͤfin von Tauentzien— dittenderg gehörigen Guͤter Groß- und Klein-Blu⸗= enberg, so wie die dazu gehoͤrigen Mittel-Oder⸗ und * ie mne nebst , , . nach . nach terschaftlichen Prinzipien aufgenommenen Taxe auf Staatsschuldscheinen mit den dazu gehoͤri 6 e M26 Thl. 7 pf, abgeschaͤtzt worden, sind auf den An⸗ ͤ , Mag der Realglaͤubiger sub hasta gesiellt, und es sind e Bietungs- Termine vor dem Herrn Ober-Landes—⸗
nngesetzt worden. 3 H (Ende der Böre. Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche
nehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, h spaͤtestens in dem letzten Termine zu melden, ihr
Die Verkaufs-Taxe kann in der hiesigen Registra⸗
Frankfurt a. d. O., den 1. November 1831. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.
Auf Ansuchen des Herrn Kammerherrn von Behr 583 Metall. Soz. 43 do. I64. Loose zu 100 FI. i804. Part. (OblI. 12 f 2. hene ꝛc. ꝛc. , hierdurch h ejenigen gerichtlich aufgefordert, welche an das, von m, an den von Wakenitz auf Clevenow verkaufte,
ne Gut Donnie und den adeligen Antheil in Bol— Rnhagen nebst den mitverkauften Saaten, aus irgend
nnen Kinder des im Juni d. J. in Berlin verstor⸗ nen, und in Bergen wohnhaft gewesenen Julius Ehristoph von der Lanken, haben sich bei dem Anfall
Zum weitern Verkaufe der auf 27470 Thlr. 11 sgr. dem . D pf. landschaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adju— daß etwanige Srinnerungen gegen die taͤglich in seirten, in Löbauer Kreise belegenen adel. GHrodzienno= chen Guter, haben wir einen nochmaligen oͤffentlichen ieitations⸗ Termin auf
gl Oesterr. hproe. Metall. ¶ in
dönigl. Pro vinzial⸗-Landschafts-Direktion der Adam Wilheim e, ,
249 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung M 61.
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
Im Fall des Ausbleihens wird der Adam Wilhelmsben unter sich zu theilen. Dies wird in Gemaͤsheit
Subkastation.
Hoffmann fuͤr todt erklaͤrt, und sein Vermoͤgen seinen der Vorschrift dez naͤchsten bekannten Erben ausgeantwortet werden.
1 Name des jetzigen Be⸗
sstzers.
Domainen⸗ Fiskus.
Blatt, worin das Weitere zu finden.
Amtsblatt der Regierung zu Gumbinnen.
enennung
. Lieitirende Perempt.
Taxwerth des Grundstuͤcks. Bietungs⸗ * gs⸗ dat ei. Termin. 4) im Fall des reinen Verkaufs, Kauf⸗ gelder⸗Minimum incl. Inventarien⸗ Werth; 10305 Thlr. 26 sor. j pf, ne⸗ ben einer fuͤr jetzt auf g21 Thir. be⸗ stimmten jahrlichen Grundsteuer, Y im Fall des Verkaufs mit Vorbe⸗ halt eines Domainen/Zinses: Kauf⸗ gelder⸗Minimum inel Inventarien⸗ Werth 5 61 Thlr. 25 gr. 1 pf. ne⸗ ben einem jaͤhrlichen Domainen—⸗ Zinse von 368 Thlr. und der obi⸗ gen Grundsteuer.
Regierung zu
d. 9. April Gumbinnen.
mainengut 1832.
ruenheyde
Allodial⸗Ritter⸗Gut Groß⸗Slupowo eum pertinen- tis, soll aus freier Hand anderweit verkauft werden. Wir haben hierzu einen Termin auf .
den 29 Maͤrz d. J, um 10 Uhr des Morgens, hier in unserem Geschaͤfts-Lokale angesetzt und la— den die Kaufliebhaber mit dem Bemerken ein, daß der plus licitant sofort im Termine eine Kaution von
3000 Thlr. entweder baar oder in Pfandbriefen oder
Bekanntmachungen.
Avertisse ment.
devonirnn muß, und daß die naͤhern Bedingungen des
Kaufs so wie die Realitaͤten des Guts taglich in un-
serer Registratur resp. einzusehen und zu erfahren sind. Schneidemuͤhl, den 15. Februar 1832.
ichts⸗Assessor Mors als Deputirten, auf . den Königl. Westpreuß. Landschafts-Direktion.
31. NR äarz k. J. den 39 Juni k G, un d den 98. Gepthtr e 8. . ö Von dem Köoͤnigl, Stadtgericht zu Gransee werden alle diejenigen, welche an nachstehend verloren gegan⸗ gene Documente; .
I) die Correal⸗Obligation des Zimmermeister Daniel Klagemann und dessen Ehefrau, gebornen Knickel⸗ bein vom 5. Juli 1812, uͤber 400 Thlr. Cour.
2) die Correal-Gbligation derselben Schuldner vom 30. April 1815 uͤber 450 Thlr., und den Nach⸗ trag vom 20. September 1820 uͤber 50 Thlr.
3) das gerichtliche Schuld-Dokument der Wittwe Hesse, Marie Elisabeth, gebornen Schulze hier— selbt, vom 18. September 1782 uͤber 35 Thlr. nebst 5 pCt. Zinsen, eingetragen fuͤr den Inspek⸗ tor Lietzmann auf dem Garten Vol. III. No. 193.
4) die gerichtliche Obligation des Schmidtmeister Krause vom 28. April 1811 über 50 Thlr. nebst 35 pCt Zinsen, eingetragen fur die Wittwe Schwarz, , de, Setzpfandt auf dem Hause Vol. III.
0. .
5) die gerichtliche Obligation des Ackerbuͤrger Chri⸗
stian Hartmann und dessen Ehefrau Marie Chri⸗
of⸗ stine, gebornen Finkelberg, vom 22. Februar 1797 uber 59 Thlr. nebst 3 pEt. Zinsen, fuͤr den Bauer Michael zu Schoͤnermark, und dem Nachtrage
0
bot abzugeben, und hat demnaͤchst der meißtbie— de den Zuschlag zu gewaͤrtigen, wenn nicht gesetz⸗ e Umstaͤnde eine Ausnahme zulassen.
eingesehen werden.
Grimmer Kreise und Raekawer Kirchspiele bele⸗
em rechtlichen Grunde Forderungen und Anspruͤche
50 Thlr., nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr denselben; beide Schuldvosten sind laut Instrument vom 24. Februar 1795, dem Bauer Johann Schulz zu Schoͤnermark cedirt; ferner der Nachtrag 6 diesen Documenten vom 24. Februar 1798 uͤber
2560 Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr den Bauer Johann Schulz zu Schoͤnermark, und der Nachtrag vom 16 April 798 uͤber 0 Thlr. nebst 3 pCt. Zinsen fuͤr denselben Glaͤubiger; saͤmmtliche Posten eingetragen auf den Grund⸗ stücken der Schuldner Vol. III. No. 360.
6) die gerichtliche Obligation des Maurermeister Sei. fert vom 8. August 1797 uber 509 Thlr. Courant nebst 4 pCt. Zinsen fuͤr den Prediger Gruͤneberg zu Craatz, und
der Nachtrag dazu vom 25. Mai, und Recog⸗ nition vom 12. Juli 1798 uber 50 Thlr. Cour.
Ruͤgen. v. Möller, Director.
und
Gerichtliche Vorladung. Die majorennen und die Vormundschaft der mino⸗
r vaͤterlichen Verlassenschaft das heneficium Inven-
gen auf dem Wohnhause Vol. J. Fol. 40, Ansyruͤche irgend einer Art zu haben glauben, hier— durch aufgefordert, dieselben spaͤtestens bis zu dem au
den 9. Junius e., Vormittags 11 uhr, angesetzten Termin anzumelden, widrigenfalls sie da— mit praͤeludirt und die Dokumente amortisirt werden.
Gransee, den 20. Februar 1832. odnigl. Preuß. Stadtgericht.
. w vertisse n ent.
Die in unserm Hypotheken-Buche, Fol. 99 b. ver⸗ zeichnete, zum Nachlasse des Johann Friedrich Paaschen gehörige, sechs und neunzig Thaler taxirte Unterbuͤd⸗ nitz, soll Theilungshalber in termino
den 1. April c., Vormittags 19 uhr, auf dem Stadtgericht zu Friesack oͤffentlich verkauft werden. Kauflustige werden zu diesem Termine mit Eroͤffnen eingeladen:
ied verfallen werden.
Rügen. v. Möller, Director.
und (L. 5.)
unserer Registratur einzusehende Taxe bis 4 Wo⸗ chen vor dem Termine angebracht werden können. Neustadt a. d. Dosse, den 16 Januar 1832.
den 17. April c., Nachmittags 4 uhr, Das Stadtgericht zu Frie sack.
f dem hiesigen Landschafts-Hause angesetzt, zu wel⸗ Sdietal⸗-Citat ion.
Der Tod des Adam Wilhelm Hoffmann, welcher
n 2 . zogen und vor laͤnger denn jwanzig Jahren im Laja— Die Taxe und die Lieitations-Bedingungen koͤnnen reth zu Koͤnigsberg verstorben seyń soll, hat nicht
in den Dienststunden in unserer Registratur glaubwärdig nachgewiesen werden koͤnnen, und es ist daher von eine naͤchsten Verwandten auf seine To⸗
deserklaͤrung angetragen worden. Demgemaͤß wird so wie seine etwanigen unbekannten Erben hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in Termino den 28 November s, Vormittags 9guhr,
esehen werden. arienwerder, den 19. Januar 1832.
Bekanntmachung.
Dan im Kreise und Regierungs- Departement Brom vor dem Herrn Jus i- Amtmann Podendarff, entiweber berg belegen, 1 Meile von der
Stadt Mroczen, 2spersoͤnlich oder durch einen gesetzlich julaͤsstgen Bevoll⸗ eilen von Nakel, 2 Meilen von Polnisch Erone oder maͤchtigten, wozu ihnen die hiesfgen Justiz⸗Kom missa⸗
Roronowo und 3 Meilen von Bromberg belegene, der rien Toobe und Heydenreich in Vörschlag gebracht
zeichneten Landschafts-Direetion in der nothwen⸗werden, zu erscheinen, und weitere Anweisung zu ge— Subhastation fuͤr 43, 750 Thlr. adjudieirte freie waͤrtigen. —⸗
Sch
ken einladen, daß dem Meistbietenden, falls liche Hindernisse eintreten, den wird.
sehen.
Louise gebr. Schwitzke zur Universalerbin lasses ernannt und seinem Höhne ein Vatererbe von 5 Thlr. festgesetzt hat, wel⸗ ches nach dem
und Buselwitz,
vom 2. Februar 1798 uͤber jwar: ) Zessel auf Hohe von 68, g Thlr. 10 sgr. S pf Kirchenbuches am 13. Maͤrz 1774 getaufte
Tilse, den 26. Janugr 18532 Königl. KreisJustiz-Amt Ballgarden.
Subhastations⸗ Patent. Das dem Bauer Martin Friedrich Saljmann ge⸗
höͤrige, zu Wandlitz sub Rr. 36 beiegens, im Hypo— theken⸗Buche Vol. XXII. Fol. 141 verzeichnete Ein- Hüfner Bauergut nebst Zubehör an Ländereien, Wie⸗ sewachs, und allen darauf ruhenden auf 49 Thl. 13 sar. 4 pf. gerichtlich zuldenhalber im Wege der nothwendigen Subha— gene statin öffentlich an den Meistbietenden verlauft werden. freiwilligen. Verlauf verdußert werden, und es ist hierzu ein Termin auf den 5. Apr il B. J. t bei Saalfeld, angesetzt. Sollte in diesem Termin kein annehmbares Gebot geschehen, so wird eine Ver⸗ vachtung dieses Guts beabsichtiget, zu welcher die An⸗ erbietungen Tages darauf erwartet werden. Der Zu⸗ schlag kann gegen Deponirung einer angemessenen Kau⸗
Die Bietungs⸗Termine sind auf den 2. R äarz, vw ny rig,
term. peremt. aber auf
den 3. Rai k. J.,
jedesmal des, Vormittags 11 Uhr, Auf unserer Ge— sichtsstube hierselbst angesetzt, wozu wir besitz⸗ zahlungsfaͤhige Kauflustige hierdurch mit dem Bemer⸗ Hauptvorwerke und Bauerndorfe Auer ünd den Zu⸗ nicht recht⸗ behorungen Wilhelmswalde, Chahl und Chmelowfen,
Die Taxe ist in unserer Registratur taͤglich einzu— Liebenwalde, den 30. Dezember 1831. Königl. Preuß Justiz⸗Amt.
Pub likand u m. Dem, seinem Aufenthalte nach unbekannten Muͤl⸗
lergesellen Ludwig Höoͤhne wird hierdurch bekannt ge⸗ J macht, daß sein Pater der Altsitzer Friedrich auf der Janke⸗Muͤhle bei Friediand in seinem
ohne
Tode der Universalerbin aus dem noch
uͤbrig bleibenden Vermögen gezahlt werden spoli.
Lieberose, den 16 Febr 1832. Königl. Preuß. Gerichts-Amt.
Subhastations⸗Patent.
Nachlasse des Herrn Grafen v. Rei⸗
auch Boguslawitz bei Zessel genannt auf welche Gätẽr bisher kein 3 6,
b) Buselwitz auf Hoͤhe von 30,998 2582 42
zu besitzen faͤhig und annehmlich zu bezahlen vermoͤ— gend sind, aufgefordert:
in diesem Termine an hiesiger Gerichtsstaͤtte sich zu melden, und ihre Gebote entweder auf beide genannten Guͤter zusammen, oder auf eines der⸗ selben allein abzugeben, indem auf die nach Ver⸗
lauf dieses Lieitations⸗Termins etwa einkommen⸗l
den Gebote, insofern gesetzliche Uumstaͤnde nicht eine Ausnahme zulassen, nicht weiter Ruͤcksicht genom⸗ men werden, sondern der Zuschlag an den im Termine Meist- und Bestbietend-Verbleibenden und zwar nach vorgaͤngiger Einigung der Erb-In— teressenten und resp der Approbation der concur⸗
66 obervormundschaftlichen Behoͤrden erfol⸗ gen wird.
Die Taxe ist dem an hiesiger Gexichtsstaͤtte ausge⸗ ügt.
Oels, den 24. Januar 1832.
Heriogl. Braunschweig-Oels sches Fuͤrsten⸗
thum s⸗Gericht.
Zur Fortsetzung der freiwilligen Subhastation des im Fuͤrstenthum Oels und dessen Constaͤdter Weichbilde
belegene, zum Nachlaß des Herrn Grafen Heinrich Carl Fabian v. Reichen bach gehoͤrigen freien Allodial⸗ Ritterguts Pohlnisch Wuerbitz, auf welches Gut in dem am 8 September 1831 angestandenen Termine ein Gebot von 195,900 Thlr. gemacht worden, ist ein neuer Licitations-Termin vor unserm Deyutirten, Herrn Justiz- Rath Wideburg, auf
den 28. Mai c., Vormittags um 10 Uhr, angesetzt worden. ⸗ .
Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gedachtes unterm 3. Juni 1830, auf 17,018 Thir. AM sgr. 2 pf. Landschaftlich abgeschaͤtztes Gut zu besitzen faͤhig, und annehmlich zu bejahlen vermoͤgend sind, aufgefordert, ; .
in diesem Termine an hiesiger Gerichtsstaͤtte sich zu melden, und ihre Febote abzugeben, indem auf die nach Verlauf dieses Lieitations⸗-Termins etwa einkommenden Gebote, insosern gesetzliche Üm—⸗ Ednde nicht eine Ausnahme zulassen, nicht weiter Ruͤcksicht genommen werden, sondern der Zuschlag an den im Termine Meist- und Bestbietend= Verbleibenden, und zwar nach vorgaͤngiger Eini⸗ gung der Erb-Interessenten, und resp. der Appro⸗ batign der concurrirenden obervormundschaftlichen Behoͤrden erfolgen wird.
Die Taxe ist dem an hiesiger Gerichtsstaͤtte ausge⸗ haͤngten Subhastations⸗Patent beigefuͤgt.
Oels, den 8. Februar 1852. ; Das Herjog! Braunschweig⸗Oelssche Fuͤr⸗
stenthums⸗Gericht.
Bekanntmachung. Die Erben der zu Kloͤtzen bei Marienwerder ver⸗ storbenen Kammerherrin . von Rosenberg gebo⸗ renen von Weiher, heabsichtigen den Nachlaß dersel⸗
und tion sogleich erfolgen
der Zuschlag ertheilt wer⸗ und umfaßt ein Areal von 76 mit Einschluß von 26 Hufen 27 Morgen Waldungen. Die Regulirung der gutherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnisse ist bereits vollstaͤndig bewirkt. Naͤhere Nachrichten sind in portofreien Briefen bei dem Un⸗ terzeichneten Testaments⸗Vollstrecker zu erfragen.
le ; en 3 Carl Grapow zu Woznick bei Petrikau in Februar d. J publizirten Testamente seine Ehefrau wurde im vorigen Jahre in . zum 4. Linien seines Nach⸗Infanterie⸗Regiment bes Polnischen Militairs ausge⸗ gedachten Sohne Ludwig hoben und soll, nach Uebertritt des Rybinskischen Corps, bei dem er betheiligt gewesen, über die Preuß. Grenze mit anderem Polnischen Militaire seinen Weg durchs Preußische nach Belgien oder Frankreich zu ge⸗ nommen haben, indem ein Camerad denselben zwischen Crossen und Kuͤstrin verlassen haben will.
Oels 3. 9 ee, n n. ;. ; h J ; ꝛ⸗ reunde des In⸗ un uslandes bitte dringen
chenbach gehörigen freien Allodiäl-Ritterguͤter Zessels wenn sie von dan ꝛe. Grapow Nachricht zu 2. mf, sen, diese an mich gelangen zu lassen, und demselben auf, alle Weise behuͤlflich zu sein, daß er hierher zu⸗
Allgemeinen Landrechts Theil 1.
Tit. XVII. S. 137 bis 141 hierdurch zur Kenntniß — * unbekannter Glaͤubiger der Verstorbenen gebracht.
Lischnitz bei Lauenburg, den 19. Februar 1852 Der Landschafts⸗Deputirte von Weiher, als Testaments⸗Volstrecker.
Avertissement. Das, den Erben der verstorbenen Frau Kammer⸗
Gerechtigkeiten, herrin Freiin von Rosenberg zugehdrige, im Mohrun⸗ gewuͤrdigt, soll genschen Kreise,
bele⸗
Regierungs⸗Bezirk K 6 65
freie Rittergut Auer dum pertinent., so in Auer
Das Gut bestehet aus dem
ufen Cullm. Maaßes
Lischnitz bei Lauenburg in Pommern, den 16. Feb. 18532. Der Landschafts⸗Deputirte von Weiher.
August Grapow, Sohn des Koͤnigl. r, . olen,
Da nun den, um den ÄAugust Grapow sehr beküm⸗
rn. n. . afsen 1 J. 5 * . n 6 en und Aufentha achricht zu erhalten, so wir Zur Fortsetzung der freiwilligen Subhastation der ĩ s , , Kreise des gf n n , nn,,
zum
Unterzeichnetem solche und alle wohlwollende Menschen⸗
2
ruͤckkehre.
Poln. Wartenberg in Schlesien.
J Grape w, . Fuͤrstl. Biron⸗Curlaͤnd. Rentmeister
. . 2 gh orthüm, ist vor etwa 38 Jahren von Schwerin, allwo er sich in der Baͤckerlehre befunden, , ohne seitdem von seinem Leben oder Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben.
auf, den Antrag seiner Schwester,
Edietal ⸗ Ladung. Der von hier gebürtige, nach Ausweise des hiesigen
einrich Franz Korthuüm,
Jacob and hiesigen Tabackspinners Heinrich
werden daher setzt Schw der verehelichten Behnke gebornen Korthuͤm hierselbst und in Gemaͤß⸗
Derselbe, eventualiter seine Eben,
heit der Landesherrlichen Constitution d. 8. Maͤrz 774 edictaliter geladen:
sich innerhalb zwei Jahren a Dato persoͤnlich beim hiesigen Stadt. Wassen⸗ Gerichte zu melden oder den Ort ihres Aufenthaltes anzuzeigen, unter dem endlich angedroheten Nachtheile, daß sonst das bisher von der verehelichten Behnke verwaltete Vermoͤgen des Abwesenden dessen naͤchsten hiest= gen Anverwandten fuͤr anheim gefallen erklart und, sonst den Rechten gemaͤß daruber disponirt . . fh h „Hagenom im Großherzogthum Meklenburg⸗-Schwe⸗ rin, den 22. Februar 1833. 1040 Stadt ⸗Waisen⸗Gericht.
Avertisse ment.
Nachdem auf darum gethanes Ansuchen alle dieje⸗ nigen, welche an folgenden, auf dem in dem Ronne⸗ burgischen Amts⸗-Bezirke geiegenen Rittergute Kauern noch haftenden hypothekarischen Kapitalien, als:
I Eintgusend Thaler, in Zahlen 1900 Thlr. in vollwichtigen Dueaten à Thlr. 20 gr. und alten wichtigen Louisd'ors à 5 Thlr. Darlehn des weil, wirklichen Ministers und Geheimenraths, Kanzlers und Stifts⸗Probst 79 Altenburg, Herrn Johann Freiherrn von Rothkirch und Traͤch, an die Gebrüder Carl 21 — Philipp, Ludwig Wil⸗ helm, Christian Ferdinand und Ernst Adolph, so wie Friedrich August von Muͤhlen, gegen Ver⸗ pfaͤndung des, von denselben in coimmunione he- sessenen Rittergutes Kauern laut Obligation vom 11. Oetober, und mit Erlöschung nach 6 Jahren ertheilter Consens⸗Urkunde vom 7. November Mg auch deren Prolongation vom 7 Juli 1780, und
Y Zweit ausend sechshundert Thaler, in Zahlen 2600 Thlr., nehmlich:
1600 Thlr. in Louisd'ors à 5 Thlr. 10600 Thlr. in eonv. Species Thalern 21 Thlr. 8 gr.
w. o. Qtlehn der Vormuͤnder der de Rothlirchschen Sohne und Toͤchter an die Herren ir nen brich August, Earl Johann, Ehristian Ferdinand und Ludwig Wilhelm, wie auch Ernsi Adolph don Mühlen gegen Verpfandung des von denselben be⸗ sessenen Rittergutes Kauern, laut Obligation vom 11. April und mit Erloͤschung nach 6 Jahren er⸗
é theilter Consengurkunde vom 22 Mai S3,
3) Zweitgusend Gulden Meißn., in Zahlen 2099. Meißn. Fl. in vollwichtigen Louisd org zu 5 Thlr. Dahrlehn des Herjogl. Sach sen⸗ Hildburg⸗ hausischen Hausmarschall; Herrn Earl Friedrich