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O esterre ich. — — Wien, 29. Febr. Nach der Ankunft eines Kuriers aus Italien hat sich heute hier aus zuverlässiger Quelle die Nachricht verbreitet, daß die Französische Expedition, aus einem Kriegsschiff und zwei Fregatten bestehend, am 23sten d. M. vor Ankona angelangt ist und zwei Bataillons Truppen gelandet hat, welche alsbald die Stadt besetzt haben. Die Päpstlichen Truppen, welche in der Stadt lagen, sind entwaffnet und ent⸗ lassen worden; die Citadelle war jedoch beim Abgange des Ku⸗ riers den Framösischen Truppen noch nicht übergeben worden. — Den weiteren Nachrichten sieht man mit gespannter Erwar⸗
tung entgegen. Schweiz.
Basel, 24. Febr. Der hiesige große Rath hat in den Si⸗ zungen vom 21. und 22. d. M. über die von Seiten der anderen Kantone erfolgten Erklärungen wegen Garantie der Verfassung . nn, gerathschlagt und einen Beschluß gefaßt, worin es heißt:
„Wir u. s w., nachdem wir durch die uns vorgelegten Akten⸗ stuͤcke die amtliche Kenntniß erhalten, daß sich abermals — unerach⸗ tet unserer wiederholt erlassenen Ansuchen, keing Mehrheit der Stände für die unbedingte Handhabung der gewaͤhrleisteten Ver⸗ fasung unseres Kantons ausgesprochen habe, beschließen, in Erwaͤ⸗ gung der obhabenden Pflicht für die treugesinnten und ruhelieben⸗ den Burger unseres Kantons, durch Beendigung eines schon so lange anvauernden und hoöchst e , Zustandes Sorge zu tra⸗ gen, und in Betracht unseres allen Mlitstaͤnden seiner Zeit mitge⸗ theilten Beschlusses vom 6. Dez. v. J., was folgt:
Allen denfenigen Gemeinden unseres Kantontz, in denen sich bei der am 23. November und an folgenden Tagen stattgehabten ge⸗ heimen Aöhstimmung über die Trennungsfrage nicht die Mehrheit der e,, ,. Burger für das Bleiben erklart hat, soll einst⸗ weilen mit naͤchstküͤnftigem 15. Marz die bisherige bffentlice Verwaltung 2 werden. — Sollte sich waͤhrend des gegebe⸗ nen Zeitraumes die eine oder die andere Gemeinde, durch Beschluß ber Mehrheit ihrer stimmfaͤhigen Burger, zum Bleiben erklaͤ⸗ ren, so kann denselben die bisherige Verwaltung belassen werden. Mit dem 15. März aber werden in den nicht bleibenden Gemeinden erstens sowohl die Regierung als alle ihre Kollegien und Beamte aufhdͤ⸗ ren, die Reglerungsgeschäͤfte zu besorgen, ünd es werden zu dem Ende theils fuͤr den vorlaͤusigen Sitz der Bezirksstatthalter, der Be⸗ zirksschreiber und der übrigen Regierungs⸗Beamten, so wie der Po⸗ lizei⸗Angestellten, theils auch fuͤr die Unterbringung aller dem Staate oder offentlichen Verwaltungen angehbrenden oder bei den Bezirks⸗ schreibereien liegenden Gelder, Schriften, Archive Mobilien und dgl., die noͤthigen Maßnahmen zu treffen er — Nur die Geist⸗ lichen und lehr! werden ihre bisherigen Verrichtungen fort⸗ 16 da der hierfür bestehende Fonds des Kirchen- und Schulguts is zu einer vollstaͤndigen Ausscheidung in gemeinschaftlicher Ver⸗ waltung zu verbleiben hat. — Bis zu einer solchen Ausscheidung soll auch die Land Armenkasse der alten Landbezirke auf bisherigem Fuß verwaltet werden. Die Gerichts⸗Behbrden, deren Gerichts⸗ sprengel in ihrem ganzen Umfang nicht mehr unter der bisherigen Regierung bleiben, werden mit if obenerwaͤhnten Zeitpunkts aufhören, im Namen unseres Standes ihre Verrichtungen zu verse⸗ hen. Die Mitglieder des gr. und kl. Raths und der uͤbrigen Kan⸗ tonal⸗Behoͤrden aus den abgetrennten Gemeinden, welchen die Ver⸗ waltung einstweilen entzogen wird, bleiben bis zur gaͤnzlichen Tren⸗ nung an ihren Stellen; hingegen sind die Gemeinde⸗ und übrigen Ortöbeamten der nicht bleibenden Gemeinden mit dem 15. Maͤrz ihrer Verpflichtung gegen unsere Regierung enthunden.“
Italien.
— — Bologna, 26. Febr. Ueber die am Abende des Jten in Ravenna vorgefallenen blutigen Auftritte, wobei leider der Päpstliche Hauptmann Bernardini den Tod fand, läßt sich ein von dem Gonfaloniere Rasponi von Ravenna an den Gon⸗ faloniere von Perugia gerichtetes Schreiben unter Anderem nach⸗ stehend aus: „Am genannten Abende wurde unsere Stadt durch die Insubordination der Päpstlichen Truppen ernsten Unordnun⸗ gen und einer Wiederholung der Auftritte von Forli ausgesetzt. Da am Tage vorher einige junge Leute den Truppen nicht die schuldige Achtung bezeigt hatten, so fanden diese sich veranlaßt, mit einigen derselben an jenem Abende Händel anzufangen, wor⸗ aus eine solche Verwirrung entstand, daß selbst ruhige und schutz⸗ lose Bürger den Flintenschüssen und Säbelhieben nicht entgehen konnten. Die Zahl der Verwundeten beläuft sich auf mehr denn 20. Nur die Ankunft der Oesterreichischen Truppen stellte die Ord⸗ nung wieder her, worauf der Oberst Zamboni mit seinen Leuten nach Ferrara abjog. Der unglückliche Hauptmann Bernardini war unterdessen in bürgerlicher Kleidung auf Zamboni's Befehl nach dem Hauptplatze gegangen, um den Tumult zu stillen und die Soldaten zur Ordnung zurückzurufen, als er von vieren der⸗ selben mit Wuth angefallen und durch drei Hiebe besonders am Unterleibe verwundet wurde. Aller angewandten Mittel ungeach⸗ tet erlag er am folgenden Tage. Er selbst erklärte freimüthig und zuverlässig jene Umstände in der Verhandlung, welches von dem Kriminal-Gericht im Beiseyn eines Rathes der Prolegation und in Anwesenheit vieler Zeugen, worunter sich mehrere Offi⸗ ziere befanden, die ihn in den letzten Momenten seines Lebens zu trösten gekommen waren, aufgenommen wurde. Die Stadt, welche dem braven Krieger und namentlich seinem trefflichen Be⸗ nehmen in dieser Krisis verdiente Gerechtigkeit widerfahren läßt, beweint aufrichtig seinen Verlust, und die Gemeinde verordnete eine feierliche Bestattung.“ — So eben wird ein Edikt des Kar⸗ dinals Albani angeschlagen, wonach der durch die Kriminal⸗ Verfassung vom 5. Nov. v. J. angeordnete oberste Gerichtshof aufgehoben und statt dessen ein provisorisches Tribunal für die vier Legationen eingesetzt wird, das sich mit der Untersuchung und Bestrafung von Majestäts⸗Verbrechen, Hochverrath und Auf⸗ ruhr beschäftigen soll. Es besteht aus einem Prästdenten, 2 Ci⸗ vil- und 3 Militair⸗Richtern, einem Fiskal-Advokaten, einem amtlichen Vertheidiger und einem Kanzler. Die Revislson der Urtheile gehört bloß dem Staats⸗Secretair an.
Portugal.
— — Lissabon, 11. Febr. Das Spanische Kabinet be⸗ nutzt die bedrängte gegenwärtige Lage der Regierung Dom Mi⸗ guels, um den Prwilegien und Vortheilen, deren die Spani⸗ schen Unterthanen bei shrem Aufenthalte in Portugal nach den zwischen beiden Staaten bestehenden Handelsverträgen genießen, größere Ausdehnung zu verschaffen und die Aufhebung einiger für die Spanischen Unterthanen lästigen Artikel dieser Verträge zu bewirken. er neulich erlassenen Bekanntmachung zufolge, sind alle fremden Kriegs- und Kauffahrteischiffe genöthigt ge⸗ wesen, die längs der Stadt fließende Strecke des Tajo zu ver⸗ lasfen und den Strom entweder weiter hinauf oder welter hinab zm fahrten. Einige Französische und Englische Marine⸗-LOffijiere sind in Folge dieser Maßregel mit einem Theile der Matro⸗ sen und Soldaten von den im Tajo liegenden Kriegs⸗ schiffen beider Nationen gelandet und in die Hauptstadt
ekommen; diese fremden Matrosen und Seesoldaten sind in irn, Schlägereien mit dem hiesigen Pöbel gerathen, und die Polizei war gan h ß, sich ins Mittel zu legen. Aus den an der Gpanischen Graͤnze liegenden Städten und Dörfern erfährt
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man, daß noch immer viele Personen verhaftet werden, die man als Verbreiter beunruhigender Gerüchte über die Bestimmung der an der Gränze aufgestellten Spanischen Truppen in Verdacht hat. In der Provinz Alemtejo sind vier reiche Grundbesitzer und auch in der hiesigen Umgegend, namentlich in Alameda und den auf dem anderen Ufer des Tajo liegenden Dörfern, viele Perso⸗ nen verhaftet worden. — Es sind hier Proclamationen zu Gun⸗ sten der Konigin Donna Maria und der Regentschaft der Azo⸗ rischen Inseln und viele Exemplare des Manifestes Dom Pedro's im Umlauf. Die Polizei hat den Verbreitern dieser Flug⸗ schriften noch nicht auf die Spur kommen können.
Griechenland.
Pariser Blätter melden aus Hhdra vom 29. Januar: „Der Russtsche Vice⸗-Admiral Ricord ist am Bord einer Fregatte vor unserer Insel angekommen, um der hiesigen Opposition die Vergleichungs⸗Vorschläge des Grafen Augustin Capodistrias und Kolokotronis zu überbringen; sie sind zurückgewiesen worden. Die⸗ selben Vorschläge machte der Bischof von Anta, Porphyrios, den Rumeliotischen Deputirten in Megara, erfuhr aber gleiches Schicksal. Die Griechischen Truppen, welche den Kongreß von Megara anerkennen, belaufen sich bereits auf 6000 Mann; für ihren Unterhalt und ihre Besoldung wird durch freiwillige Bei⸗ stenern von hier aus gesorgt. Die Kondurioti, welche während der ersten Revolution 2 Mill. Piaster ausgaben, haben neue Opfer darge⸗ bracht. Maurokordato und 20 andere Deputirte sind auf einer Goelette von hier nach Megara abgesegelt, und es ist ihnen gelungen, der Wachsamkeit des zwischen dem Festlande und unserer Insel kreuzenden Russischen Geschwaders zu entgehen; sie haben einen festlichen Einzug in Megara gehalten. Der dortige Kongreß be⸗ steht jetzt ans 145 Deputirten; Missolunghi, Vonitza, Lepanto und alle Plätze Rumeliens treten den Beschlüssen desselben bet. Die Garnison von Tripolizja ist im Verein mit den Rumelio— ten im Begriff, auf Nauplia zu marschiren, um die dortige Re— gierung zu vertreiben.“
n land.
Berlin, 4. März, Die im gestern ausgegebenen Blatte der Gesetz⸗ Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 11. Februar 1832, wegen Regulirung des Cautionswesens . die Staats-, Kassen- und Magazin-Beamten, lautet, wie folgt:
; „Da es bisher an allgemeinen und bestimmten Vorschriften über die Höhe der von den Kassen- und Magazin-Beamten zu bestellenden Dienst-Cautionen und über die Art, in wel— cher diese Sicherheit zu leisten, ermangelt, so will Ich, Ihren in dem Berichte vom 25sten v. M. enthaltenen Anträgen ge⸗ mäß, hierüber Folgendes festsetzen: ̃
15 Die Cautlonen der Beamten, welche eine Staats kasse oder ein Magazin zu verwalten, oder auch dloß Einnahme
von Geld, oder von Materialien, dem Staate angehörig, zu
besorgen haben, sollen fortan in folgenden Beträgen bestellt
werden: a) von einem Rendanten einer General- oder einer Regierungs⸗-Haupt-Kasse, desgleichen einem Hypotheken Be-⸗
wahrer in den Landestheilen des Rheinischen Rechts⸗Systems, mit 6000 Rthlr.; h) von einem Rendanten einer Provinzial⸗ Steuer⸗, Ober⸗Landgerichts-Sportul- und Salarien⸗, Ober⸗Bergamts⸗, Haupt: Zoll- cder Haupt⸗Steueramts⸗ und Kreis⸗Stenerkasse, einer Bomainen-Rentei- oder Forfkkasse, oder eines größeren Magazins, ingleichen von einem Vorsteher eines bedeutenden Post-Amts, mit 3900 Rthlr., je⸗ doch nur insofern, als das jährliche Dienst-Einkommen des Beamten 900 Rthlr. erreicht oder übersteigt; c) von einem Rendanten einer der eben genannten und aller anderen Kassen und Magazinen, ingleichen von dem Vorsteher eines Post⸗ Amts, dessen jährliches Dienst-Einkommen die Summe von 900 Rthlr. nicht erreicht, mit dem Betrage eines zweijährigen Dienst⸗ Einkommens mit der Maßgabe, daß die Caution 1tel der gewöhnlichen einjährigen Einnahme der Kasse nicht übersteigen soll; d) von einem Ober⸗Buchhalter bei einer Central- und Regie⸗ rungs⸗-Hauptkasse als Stellvertreter des Rendanten, und für Kaffen-Controlleurs, Kassirer und andere Beamten, welche nächst dem Rendanten an dem Geld-Empfang oder an der Verwaltung von Magazin⸗Vorräthen unmittelbar Theil zu neh— men haben, mit dem Betrage eines einjährigen Dienst-Ein—̊ kommens; e) von solchen Subaltern⸗- und Unterdedienten, ins⸗ besondere der Justiz⸗ und Post-Verwaltung, welchen ihrer dienst⸗ lichen Stellung nach die Einforderung oder der Transport von Geld oder geldwerther Gegenstände obliegt, mit dem Betrage eines halbjahrigen Dienst⸗Einkommens; f) in den unter c) d) e) bezeichneten Fällen werden die Cautionen nach Abstufungen von 25 Rthtr. durch die vorgesetzten Behörden für die Dauer des Dienstverhältnisses eines jeden Inhabers der Stelle festgesetzt; g) von einem Beamten, welcher mehrere Functionen vereinigt, wofür derselbe cautionspflichtig ist, wird die Caution nur einmal nach seinem Gesammt⸗Einkommen der vereinten Stellen geleistet. Sind dabei Stellen verbunden, wofür Cautionssätze nach verschie⸗ denen Maßstaben (c. d. e.) normirt sind, so muß die Caution nach dem höchsten Satze festgestellt werden.
2) Jede Amts-Caution muß fortan baar in Silbergeld erlegt werden, bevor die Einführung des Angestellten in das ihm zugedachte Amt stattfinden kann. 3) Kein zur Cau— tions⸗-Bestellung nach obigen Bestimmungen verpflichteter Beamte soll von der baaren Einzahlung der Caution befreit seyn. 4) Die sämmtlichen Cautionen werden zur General⸗ Staatskasse eingezahlt, welche dem Cautions-Besteller darüber eine mit fortlaufender Nummer versehene und von dem Kassen⸗ Kurator visirte Empfangs⸗Bescheinigung ertheilt. Geschieht die Zahlung der Caution an eine untergeordnete Kasse, so hat diese eine Interimsquittung zu ertheilen und die Beförderung des Geldes an die General⸗Staatskasse und den Empfangschein zu besorgen. 5) Das Cautions-Kapital soll dem Beamten mit Vier vom Hundert verzinst werden, und ein jeder Cautions⸗ Besteller ist ermächtigt, den Betrag der halbjährigen Zinsen mit Ende des Monats Juni und Dezember aus der von ihm verwalteten Kasse, sofern letztere Ueberschüsse abzuliefern hat, zu entnehmen und die Quittung als baares Geld einzurechnen. In den Fällen, wo die Zinsen⸗Erhebung auf diese Weise nicht stattfin⸗ den kann, erfolgt dieselde in den eben gedachten Terminen bei der⸗ jenigen Kasse, aus welcher der Beamte sein Gehalt zu erheben hat. 6) Der Betrag der Cautions⸗Kapitale wird demnächst bei der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden als ein besonderes De⸗ posstum verwaltet. 7) Sobald das Dienst⸗Verhältniß, für welches eine Caution bestellt worden, aufgehört und aus der Amtsführung nichts mehr zu vertreten ist, wird gegen Auslie⸗ ferung des quittirten Empfangscheins die baare Zurückzahlung der Caution geleistet. 83) Den gegenwärtig schon angestellten Kassen⸗ und Magazin⸗ und anderen Beamten, welche durch Staats- oder andere Schuldscheine oder Verschreibungen oder Verpfändungen von Immobilen ihre Amts-Caution geleistet
z.
haben, bleibt freigestellt, es dabei unverä innerhalb 6 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung dien
ndert zu belassen, 0
Befehls ab, sich zu erklären, daß sie die bisherige Caution n
rücknehmen und statt deren die Sicherheit in baarem Ge nach den jetzt ertheilten Vorschriften bestellen wollen. Erfolgt di Erklärung nicht, dann gehen die als Caution eingelegten Schuh Dokumente, mit Aus nahme je doch der Hypotheken⸗Verschresbn
gen auf Grundstücke, in das Eigenthum des Staats über, darin verschriebenen Summen werden dem Cautions-⸗Besel,...
nach der Bestimmung zu 5. verzinst und es bleibt dem Stag vorbehalten, wenn künstig die Cautions⸗Verbindlichkeit an hört, entweder den Betrag der Kaution voll nach dem Nen werthe der Obligation in baarem Gelde zurückzuzahlen, dafür eine Schuldverschreibung gleicher Art und zu demsell Betrage, als womit die Kaution bestellt worden, zurückzugebe
Die bisher durch Eintragung auf Grundstücke oder du Hinterlegung hypothekarischer Aktiv-Forderungen bestellten C tlonen bleiben unverändert, und der Cautions-Besteller m
sich auch die Zinsen, welche davon zu erheben sind, selbst nm
wie vor einziehen. Sie, der Finanz-Minister, haben die Bekanntmachung
Ausführung dieser Bestimmungen zu bewerkstelligen, wosu
des Miniflerium und jede Behörde, so weit es deren Geschäf kreis betrifft, mitzuwirken hat. Berlin, den 11. Febr. 1832. Friedrich Wilhelm. An die Staats-Minister, General der Infanterie, Graf v. Lottu und Maassen.“ ö
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Allgemeine
Preußischt Staats⸗-Zeitung.
Berlin, Dienstag den 6ten M aͤ
1832.
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Königs Majestät haben den bisherigen Direktor des and- und Stadtgerichts zu Kulm, Justizrath Triest, zum dath bei dem Ober⸗-Landesgerichte in Marienwerder zu ernennen
eruht.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen— urg⸗Strelitz ist nach Neu⸗Strelitz von hier abgegangen.
— Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 18. Febr. ha Ang etkemm en; Der Kaiserl. Russische Feldjäger, Lieute=
des Königs-Majestät, „bei der anerkannten Nützlichkeit der C erschen Erziehungs⸗-Anstalt in Charlottenburg, und um dem rüh lichen Bestreben des Direktors Cauer, so wie der Anstalt sel Allerhöchstdero Theilnahme zu bejeigen,“ gnädigst geruht, n Freistellen zur vollständigen Erziehung jweier durch die sera verwasster Söhne von Staats⸗Beamten bei genannter stalt zu errichten.
— Aus Spremberg vom 28. fand hier die feierliche Installation der für hiesigen Ort in F. der Einführung der revidirten Städte-Ordnung neu erwähl Magistrats⸗Personen statt. Die Feier des Tages endete mit nem Festmahle, bei welchem alle Anwesende ihre Wünsche da vereinigten, daß der Himmel unseren frommen und gerech König und Herrn, dem wir die Wohlthat der nenen Ordnn der Dinge verdanken, noch lange zum Heile seiner Völker e ten möge!
Cholera. )
Am L2ästen Februar erkrankten in London 6 Personen der Cholera, es starben 4 und genas 1. Seit dem Ausbn der Cholera in London (11Iten Febr.) bis zum 2ästen Febr. s im Ganzen 55 Personen erkrankt und 35 geftorben. — Edinburg erkrankten am 22sten Febr. 11 Personen; es fi keine und genas keme. — In Glasgow erkrankten an dem ben Tage 14 Personen, es starben 4 und genasen 5. — Ganzen sind bis jetzt in England und Schottland an der G lera erkrankt 5184 Personen und davon 2538 gestorben. J
Meteorologische Beobachtung. .
Morgens Nachmitt. Abends 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
341,7“ Par.
— 4,5 R. 4 2,02 R. — 3,0 9 R.
— 53,69 R — 0,19 R. — 3,59 R. 106 pCt. Sd pCt. 96 pCt. Nebel. sonnig. sternhell. NDO. O. NDO.
Nach einmallge Beobachtung
1832 3. Maͤrz.
Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Dun saͤttgg. Wetter. Wind ..... Wolkenzug .
Bodenwärme 4 1 Austdünstung 246. Niederschlag O.
Nicht - Amtliche Cours - Notizen. Amsterdam, 28. Febrnar.
Nied. wirkl. Sch. 3977. Kanz - Bill. 154. 68 Anl. 911.
583 Met. 823. Russ. (9. 1837) 90, do. (v. 1831) 913. Neap. ale.
Hamburg. 2. Mürz. . Oest. 53 Met. 86. 48 do. 764. Bank- Actien 1127. H Engl. Anl. 945. Russ. Anl. Hamb. Cert. Stz. Poln. 113 B. Dän. St. Petersburg, 25. Februar. Ilamburg 3 Mon. 9. Silber-Kubel 368] Kop. 63 Inseriptio 1131. 58 do. 1. Ser. 8 z. do. 3. Ser. 8. Warschau, 29. Februar. Pfandbriese S4. Wien, 28. Februar. 53 Netall. S5] 5. 48 do. 766. 243 do. 433. Loose zu 100 FI. ss Part. Obl. 1204. Bank- Actien 112063.
Königliche Schau spiele.
Montag, 5. März. Im Schauspielhause: Seltsame E Posse in 2 Abtheilungen. Hierauf: Die Kirmes, komische in 1 Aufzug, von E. Devrlent; Mustk von W. Taubert.
Dienstag, 6. März. Im Opernhause: Die Dame auf St Avenel, Oper in 3 Abtheslungen; Musik von Boyeldieu. 8 Vetter, vom Großherzogl. Hessischen Hoftheater ju Darms Georg Brown, als Gastrolle. Mad. Hoffmann-!Greis: A Dlle. Bötticher: Jenny, als zweite Debutrolle.)
Königstädtisches Theater. Montag, 5. März. Die weiße Dame, komische Opt 3 Akten; Mussk von Bohyeldieu. (Dlle. Grünbaum: Anna,; zweites Debüt.) ö
Febr. schreibt man: Gesh
Dom Pedro und Dom Miguel mische. soll dem Spanischen Botschafter in London in demselben Sinne
rektoren auf dem Präfektur-Hotel erklären.
ant Achalin, als Courier von Paris.
—
Zeitungs-Nachrichten.
. .
Frankreich.
Paris, 27. Febr. Der König begab sich gestern Mittag, Begleitung der Königin und der gesammten Königl. Familie, ach Argenteuil, um der feierlichen Einweihung der daselbst neu dauten Brücke beizuwohnen. Se. Majestät wurden bei Ihrer nkunft vor der Stadt von dem Präfekten der Seine und Oise nd dem kommandirenden General der Provinz unter einem riumphbogen empfangen. Nach einer Musterung der National⸗ arde begaben Höchstdieselben sich nach der Brücke, wo Sie n den Haupt-Actionairs dieses, in vier Monaten beendigten, Meubaues begrüßt wurden. Auf der anderen Seite der Seine angelangt, muüsterte der König noch die National-Garde der um— legenden Gemeinden und kehrte demnächst zu Pferde über Meuilly nach Paris zurück. Die Fortsetzung der Berathung über die von der Haupt—
aadt beabsichtigte Anleihe der 40 Mill. Fr. ist nicht (wie gestern
ach dem Journal des Debats gemeldet wurde) auf heute, son—
dern auf den nächsten Sonnabend verlegt worden.
Das Journal des Débats kündigt heute seinen Lesern an, daß der Herzog von Mortemart, nachdem derselbe seine au—
ßerordentliche Missson bei Sr. Maj. dem Kaiser von Rußland ollbracht, den öffentlichen Augelegenheiten entsage und in das Privatleben zurücktrete, wohin seine pexsönlichen Interessen, die
w seit vier Jahren denen des Staats aufgeopfert, ihn rie fen; les sey der alleinige und wahre Grund seines Ausscheidens aus
*. zn ali ᷣ Böswilligen falsch ausgelegt , n, dem Königlichen Dienste, das von Boöswillige geleg 341,1 Par. 340, 8 wan eg nl, 6,299 worden se. .
Flußwärme 1,699 ; es Ha riums sich in die Länge zieht und die heutige Sitzung der De⸗
Da die Diskussson über das Budget des Handels-Ministe⸗
putmten-⸗Kammer ganz darauf verwandt werden wird, so wird
das Budget des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten st morgen oder vielleicht gar übermorgen an die Reihe kommen. Die Familie des Marschalls Ney will das von dem Könige bgewiesene Gesuch um Reviston des Prozesses des Marschalls unmehr direkt an die Pairs⸗Kammer richten. .
Herr Amy, ehemaliger Präsident des hiesigen Königl. Ge⸗ ichtshofes, ist in voriger Nacht hierselbst mit Tode abgezangen. Im Temps lieft man: „Es scheint gewiß ju seyn, daß
das Französtsche Ministerium dem Spanischen Botschafter hier⸗
selbsi die bestimmte Absicht zu erkennen gegeben hade, nicht zu— zulassen, daß der König von Spanien sich in den Streit zwischen Das Englische Kabinet
Eröffnungen gemacht haben. Aber die diplomatische Sprache hat seit einiger Zeit eine so weite Ausdehnung gewonnen, daß
man, um zu wissen, was die „Absicht, nicht zuzulassen“, bedeu⸗ ten foll, die Erklärungen abwarten muß, die in der Kammer bei
den Berathungen über das Budget des Ministeriums der aus— wärtigen Angelegenheiten werden gegeben werden; denn wenn das It mist ii seine „bestimmte AÄbsicht, nicht zuzulassen“, so versteht, wie es zu einer anderen Zeit seine „bestimmte Llbsicht, nicht einzuwilligen“, verstand, so würde die, Spanische Armee ihren Marsch nach Portugal ruhig fortsetzen können.“
Aus Toulon schreibt man unterm 2tsten d „Die zwei Artillerie- und Pionier⸗Compagnieen, die sich am Bord der „Dor⸗ dogne“ und des Linienschiffs „Marengo“ nach Italien einschis— fen sollten, sollen Gegenbefehl erhalten haben; auch ist das hier
erwertete Bataillon des 13ten Linien-Regiments, welches dieselde Bestimmung hatte, noch nicht angekemmen. — Man spricht von
einer großen Expedition nach den Provinjen Bona und Konstan— tine; dies würde die Thätigkeit, die man gegenwärtig im Arse—⸗ nal bemerkt, und die häufigen Zusammenkünfte der Hafen-Di— Das 13te Linien⸗ Regiment ist in la Seyne (eine Stunde von hier) angekommen;
i dresßig Bataillone sollen in der Umgegend unserer Stadt Kan—⸗
ben war ursprünglich dem in London erscheinenden Stand
zugesandt worden)“, die anscheinend zum Briefe des Lord! sonby gehört, als Anmerkung der Redaction anzusehen. 1 ä 2 n
H REUkSsTE Binn sd kN - KaCHUhksdrrER.kd.
Paris, 27. Febr. 5proc. Rente sin cour. 97. 55. Zprof, cour. 67. 19. 5proc. Span. Rente perp. 523. Hproc. Röm, 79. 5proc. Belg. Anl. 75. ö Frankfurt a. M., 1. März. Oesterr. 5prore. Metall. 9 S7 *. 4proc. JJ. 77... 2pproc. 453. 1prot. 1935. B. B Actien 1365. 1365. Part.⸗Dbl. 1223. 1221. Loose zu 10 1823. 182. Poln. Loose 573. 57. .
Redaettur Joh n. Mitredaeteur Cottel. —— 6 0 M
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Gedruckt bei A. W. 6.
dd ; 7 7
tonnirungen beziehen; eine noch größere Amahl soll in Bayonne, Toulouse und Perpignan versammelt werden. Alle hier auf Ur⸗ laub Befindlichen haben Befehl erhalten, sich innerhalb 24 Stun—⸗
den zu ihten Regimentern zu begeben.“
Der von der Regierung gegen den National wegen eines Artikels über die provisorische Verhaftung der Publizisten an⸗ hängig gemachte Prozeß wird den 13. März vor dem hiesigen Assisenhofe verhandelt werden.
Der Temps meldet: „Vorgestern gab es im Faubourg Montmartre großen Lärm; zwei Munizipal-Gardisten erschienen bei dem Literaten Rey⸗Dussueil, um ein Urtheil des Disciplinar⸗ Rathes der zweiten Legion der hiesigen National⸗Garde zu voll— ziehen. Da in dem Urtheil selbst, und namentlich in der Form,
36. einige Unregelmäßigkeiten vorhanden waren, so weigerte sich Herr
. zu gehorchen; ein heftiger Kampf entspann sich zwischen ihm ünd den Munizipal-Gardisten, in welchem es ihm gelang, sich von den beiden Gegnern frei zu machen, jedoch nicht ohne hart mitgenommen zu werden; er wurde an der Brust ver⸗
letzt, und eine alte Wunde am Bein brach wieder auf. Der von den Llgenten der öffentlichen Macht herbeigerufene Polizei⸗Com— missair erklärte, daß er, da das Urtheil ihm nicht regelmäßig zu seyn scheine, es nicht vollziehen lassen könne. Emer unserer ausgezeichnetsten Literaten wird also in seiner Wohnung, nach⸗ dem er kaum von einer langen und schmerzlichen Krankheit ge— nesen, angefallen und sieht sich genüthigt, mit Gefahr für seime eigene Person seinen Bürgerrechten Achtung zu verschaffen! ,, wird diese unangenehme Sache vor Gericht gebracht werden.
Das Journal „le Mouvemem“ enthält einen langen, mit Anklagen gegen das Ministerium angefüllten Artikel über die (gestern gemeldete) Verhaftung seines Geschäftsführers, Herrn Requier; der Darstellung des . zufolze, wäte ir Veran⸗ lassung dazu felgende gewesen: „Das Mouvement machte un— längst eine Reihe von Artikeln über die Verwaltung des Seine— Departements bekannt; nach dem Erscheinen des ersten Artikels kamen drei Präfektur⸗Beamte in das Bureau des Journals und verboten dem Redacteur, künftig über diesen Gegenstand zu spre⸗ chen; als er dennoch am folgenden Tage einen Artikel über die Anleihe der Stadt Paris erscheinen ließ, kamen dieselben Perso⸗ nen, mit Stöcken bewaffnet, aberraals zu ihm, wiederholten ihr Verbot und drohten ihm mit prügeln, wenn er es noch einmal übertrett. Der Redacteur machte hierauf in sei— nem Blatte bekannt, daß er künftig nur bewaffnet ausge— hen würde; an demselben Tage kamen die drei Präfektur⸗ Beamten, Pinel, Frochot und Join, in seine Wohnung, entfernten sich aber, da sie ihn nicht zu Hause fanden, ihre Dro⸗ hungen erneuernd; den nächsten Tag, 24sten d. M. erscheint ein neuer Artikel über die Finanz-Verhältnisse der Stadt Paris mit der wiederholten Benachrichtigung, daß die bedrohte Person mit Waffen versehen sey, und daß alle Verantwortlichkeit auf die gewarnte Behörde zurückfallen werde, wenn die Präfektur⸗Beam⸗ ten ihre Drohungen ausführen sollten. So standen die Sachen, als am 25sten Morgens um 11 Uyr der Redacteur des Mouve⸗ ment, zwanzig Schritte weit von seiner Wohnung, indem er sich nach der Redaction begeben wollte, von sechs mit Stöcken bewaffneten Personen, unter denen er die drei Präfektur⸗-Beam⸗ ten erkannte, angefallen und geschlagen wurde; in dem Kampfe feuerte er eine der beiden Piflolen, die er bei sich hatte, ab, wurde mit Hülfe des herbeigeeilten Polizei⸗Commissairs verhaftet und nach der Polizei⸗Präfektur gebracht, wo er unter der Anklage eines Mordversuchs dem Instructions⸗Richter übergeben wurde.“
Die zehn ersten Vorstellungen der Tragödie Ludwig XI., von C. Delavigne, haben dem Théatre frangais 40,700 Fr. eingetragen.
— — Paris, 27. Febr. Die unter den hiesigen inneren Vorgängen vorwiegende Thatsache bleibt für jetzt die Spaltung zwischen den beiden Kammern, welche die neuerliche Abstimmung der Pairs-Kammer über den von der Deputirten⸗Kammer aus gegangenen GesetzEntwurf in Betreff der Abschaffung der Buß— feier des 21. Jan. nur zu erweitern geeignet war. So xichtig gewiß auch das die ser Abstimmung zum Grunde liegende Gefühl der Ehrfurcht für das Königthum überhaupt war, so berührte sie doch noch weit tiefer, als das Amendement der Pairs-Kammer zum Briquevilleschen Vorschlage, die Sympathieen und Erinne⸗ rungen der Revolution und rief daher nicht allein in der Depu— tirten-Kammer, sondern auch bei der Masse der Partei der Re⸗ volution ein lautes und heftiges Mißvergnügen gegen die Pairs⸗ Kanmer hervor, welche bei dieser Gelegenheit sogar alle im Sinne des Ministeriums schreibende Fournale, mit Ausnahme des Jomnal des Dbats, mehr oder weniger unumwunden ta⸗ deln zu müssen glaubten. Was die Lage der Regierung unter diesen Umständen noch schwieriger macht, ist, daß das jüngste Pairie-Gesetz die Ernennung und Zahl der Pairs ganz ihrem Gutbefinden anheimstellt und daher diese Kammer gewisserma⸗ ßen völlig in ihre Hände gegeben hat; woraus denn die Parteien eine Art von Berechtigung, das Ministerium für das Benehmen der Pairs⸗Kammer verantwortlich zu machen, herzuleiten nicht ermangeln. Ich habe schon in einem früheren Schreiben die Gründe erwähnt, die für jetzt der Regierung die Creirung einer solchen Anzahl von Pairs, wie sie erforderlich seyn würde, um die gegenwärtige Majoritat in der Pairs⸗-⸗Kammer zu brechen, schwlerlg machten. Man versichert nun, daß Hr. Peérier, der schon durch manche in der Deputirten-Kammer stattgehabte gleußerungen mehr und mehr zu einem desfalls zu fassenden Entschluß gedrängt wird, die Absicht habe, die Auswahl der erforderlich'n Anzahl von Pairs aus den jetzigen Mitglie⸗ dern der Deputirten-Kammer mit der zu erzielenden Be⸗— wahrung seiner bisherigen Majorität in eben dieser Kam— mer dadurch in Uebereinstimmung zu bringen, daß er die zu wählenden Pairs theils von den Bänken des Centrums, anderentheils aber von denen der Linken nähme. Dieses Aus— kunftsmittel müßte dahei um so glücklicher gewählt erscheinen, als dadurch die in die Pairs-Kammer versetzten leitenden Mit⸗ glieder der Opposltion fattisch neutralisirt würden. Aber freilich bliebe es immer noch zweifelhaft, ob die betreffenden Mitglieder der Linken die ihnen zugedachte Pairie anzunehmen geneigt wä— ren, welche, seitdem sie erblich zu seyn und den Pairs⸗Fami⸗ lien gewissermaßen die Anwartschaft auf die reichsten Heira⸗ then zu sichern aufgebört, den größten Theil ihres früheren Reizes verloren hat. Während die Reibung unter den höheren Staatsgewalten auf diese Weise fortdauert, scheinen auch die in der Nation vorhandenen Parteien noch wesentlich von einer gründ⸗ lichen Ausgleichung entfernt zu bleiben. — Die Journale ent⸗ halten Details über die seit einiger Zeit wieder in der Vend e und dem Chouannerie⸗Bezirke zunehmende Gährung und über das dort kürzlich zum erstenmale bemerkte Erscheinen von uniformit⸗ ten Banden; während der bekannte Vorfall, wo Herr Berthier de Sauvigny mit seinem Kabriolet, absichtlich wie es scheint, den König fast umgefahren hätte, zu einem neuen Belage dient, daß die Stimmung der Anhänger der älteren Linie in der Hauptstadt fortwäh⸗ rend noch sehr aufgereijt bleibt. Die republikanische Partei sucht da⸗
gegen ihre Waffen vorzugsweise in der auch von der Partei der älteren Linie nicht verschmähten Presse und in Karikaturen, mittelst welch er sie eine Art von Rollfeuer gegen die Regierung unterhält, wobei die offenbare Nachsicht der Jury, welche nur für die sogenannten Karlistischen Blätter ihre Strenge aufqusparen scheint, nicht geeig⸗ net ist, ihr einen ernstlichen Zaum aufzulegen. Wie weit übrigens diese Partei in unziemlichen Persönlichkeiten ju gehen sich erlaubt, darüber wird ein nahe bevorstehender Prozeß der Tribune, wegen Verläumdung der Person des Königs selbst, wahrscheinlich ein alles Bisherige in dieser Art weit hinter sich zurücklassendes Beispiel abgeben; und leider, man muß es sagen, bleibt selbst in diesem Falle der endliche Ausspruch der Jurtz noch höchst jweifelhaft. Man war hier sehr gespannt darauf, wie die Entscheidung der Jury über die Bekanntmachung eines den Herzog von Reschstadt darstellenden Kupfetstiches, mit den klarsten allegorischen Anspielungen auf eine dereinstige Rolle des⸗ selben, aus fallen würde. Sie war der Anklage ungünstig und liefert einen beachtungswerthen Beweis über die Nuancirung der , Volkestimmung hinsichtlich der verschiedenen polltischen
arteien; wobei indeß doch, um einem Mißverständnisse vor⸗ zubeugen, bemerkt werden muß, daß das Buonapartische Inter⸗ esse für jetzt hier noch gar keine unmittelbare Llussichten hat, sondern sich vielmehr noch sorgsam in der Mitte der sogenannten republikani⸗ schen Partei versteckt hält. Unter den St. Simonianern ist eine aber⸗ malige Spaltung ausgebrochen. Der eigentliche Geschäftsmann der Sekte, Herr Olinde Rodrigues, ehemaliger Wechsel-Mäkler, versuchte nämlich, das Oberhaupt, Srn. Enfantin, zu entfernen und sich an dessen Stelle zu setzen, fand sich aber bei diesem Versuche von allen Sektirern verlassen. Diese wiederholten Spaltungen dürften den Beweis liefern, daß der jeßige Zustand der hiesigen Gesellschaft, wo des Glaubens sich so wenig vorsindet, der Ent⸗ wickelung religiöser Sekten durchaus ungünstig ist. — Herr von Polignac hat, unter dem Titel, Considèrations politiques sur l'èépoque actuelle', eine gutgeschriebene Rechtfertigung seines Ver⸗ fahrens, während er am Staats⸗Ruder war, bekannt gemacht. Er gründet darin seine Vertheidigung auf die . daß die Revolution, welche die ältere Linie der Bourbonen vom hrone stürjte, keinesweges ein bloßer durch die bekannten Verordnungen her⸗ vorgerufener Zuͤfall gewefen, sondern daß die Restauration von ihrem Beginnen ab' mit dem demokratischen Interesse in einen ungleichen Kampf verwickelt worden, der sie in eine von ihr selbst als fast verzweifelt betrachtete Lage schon versetzt hatte, als Karl X. zu dem Ministerium von 1829, als einem letzten Ver⸗ theidigungs⸗Mittel, griff.
Großbritanien und Irland.
Londen, 25. Febr. Das So f⸗Journ al sagt: „Wir haben ein Verzeichniß der Stimmen gesehen, wie sie wahrscheinlich bei der zweiten Lesung der Reformbill in dem Hause der Lords ad⸗ gegeben werden. bn Liste ist von einem ministeriellen Pair ent⸗ worfen, wird indessen allgemein für wohlbegründet gehalten. Die Mehrheit zu Gunsten der zweiten Lesung wird auf 8 ange⸗ geben, und man hofft noch ferneren Zuwachs ju derselben; zu⸗ gleich gesteht man jedoch ein, daß ohne eine neue Pairs Er⸗ , . keine Hoffnung sey, die Bill durch den Ausschuß zu
ringen.“
Die Times sährt in ihren Betrachtungen über den Fall, daß Graf Grey neue Pairs ernenne (s. das vorgestr. Blatt der St. Itg.), folgendermaßen fort: „Man hat gesagt: wie, wenn wir nun Pairs creiren und dennoch geschiagen werden? Besser tausend Mal, antworten wir, Jenes vergebens gethan, als den einzigen Weg jum Heile nicht betreten ju haben. Wenn, nach Ergreifung einer so entschiedenen und energischen Maßregel, die Tories doch noch zu mächtig bleiben und die besten Verfügun⸗
en der Bill aufgegeben werden müssen, so wird man sagen: die inifter haben ihre Pflicht gethan; sie haben wie Männer ge⸗ fochten und sind nur besiegt worden, weil Sieg unmöglich war. Aus ihrem Amte scheiden fie unter dem Dank und den Seg⸗ nungen ihrer Mitbürger und bleiben die auserwählten Llnsührer des Britischen Volkes. — Wir fragen also, welches sind — wel⸗ ches können die Entschuldigungen für die Nicht⸗Creirung von Pairs seyn, wenn ju dem allgemeinen Motive, die Lords in Harmonie mit dem Englischen Volke zu bringen, noch diese Bill, dieser Schlußstein zu dem Schicksale des Reiches, in ernste Erwäzung kommt, — wenn es bekannt ist, und dem Anscheine nach bekannt eben so wohl jedem Handwerker und Tagelöhner in Großbritanien, als jedem Mitgliede des Kabinets, oder die sem erleuchteten Rat he im Ganzen, daß von dem Erfolge oder dem Fehlschlagen der Bill die fernere Herrschaft oder das Aufhören des Friedens und der Gesetze in diesem Reiche abhänge, — wenn für das Land eine unheilbringende Folge, für Lord Grey aber eine, deren bloßer Gedanke ihm fürchterlich seyn muß, untrennbar mit der Nieder— lage der Keform verbunden ist, — wir meinen seinen eigenen Sturz und die durch keine menschliche Kraft zu verhindernde Vernichtung des Interesse der Whigs, wenigstens für ein ganzes Jahrhundert. — dlber wenn sie nicht in ihrem Berufe untergehen, — wenn sie die Bill verlieren, weil sie nicht versuchen wollten, sie durchzubringen, — wenn sie die einzige Waffe, die ihnen noch zu Gebote steht, in der Scheide lassen und dann nach erlittener Niederlage ausrufen: „es war nicht unsere Schuld!“ — was wird ihnen zu Theil werden, als Verachtung und Schande, — was sind sie anders, als Heuchler, wenn nicht Idioten? — was, als Verräther, wenn nicht Memmen? Wer wird Theilnahme für sie empfinden? wer nicht Wehe rufen über das feigherzige Whig⸗ Ministerium von 18321 — Gott bewahre König Wilhelm vor muthlosen Freunden! Gegen offene Feinde wird sein braves Volk ihn schützen.“
leber die dem Lord⸗Mahor von Dublin ertheilte Antwort. des an, (s. das gestr. Blatt der St. Z.) bemerkt die Ti⸗ mes: „Wir sind überzeugt, daß die ausschließlich loyale nnd konservative Corporation der Stadt Dublin diesmal hinlänglich dafür gestraft worden ist, ihren Monarchen ins Angesicht und das Unterhaus in seiner 6e enwart geschmäht zu haben. Seit Menschengedenken hat die Yen und die Weisheit nicht einen