1832 / 107 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

T . , ..

Berliner Börs Den 14. April 1832.

sich,

Amtl. Fonds. und Geld- Gurs Zettel. (Preu/siͤé. Cous.) Fes

D, ihre ö St. Seliuld - Sch. 4 94 9835 IJ 9atpr. Plandprf 4988 Pr. Engl. Anl. 18 5 10H bomm. Efandbrf. 4 iD63. r. Engl. Anl. 2 5 iot Kur- u. Neum. do. 4 105 1051 Pr. Engl. Ohl. 30 4 S713 S7 Schlesische do. 4 19055 1 Kurm. Ohl. m. I. C. 4 9 Rꝑst. C. d. K-u. N. Jeum. Int. Sch. do., 4 82 I. Sch. d. R. u. N. 565 Berl. Stadi- Obl,. 4 944 . Königsbg. do.. 4 94 7 Elbinger do. 43 8 llolI. vollw. Duk. 183 Hanz. do, in Ih. 344 Neue dito. 197 MWestpr. Pfandbr.,. 4 977 Friedrichsd'or .. 13. 131 grolshz. Eos. do. 4 983 IDiseonto ...... 3 ö

Wechsel- Cours.

K Freu. Cour.

Brief Geld.

d 250 FI. Kur- 1466 kl h J 250 FI. 2 At. 1457 k 320 Mk. Kurz 153 1 300 Mk. 2 Mt. 1521

London. .... w 118i. 3 n. 6 295 6 29 ö 300 Er. 2 Mt. Si ö . 150 EI. 2 Mt. 1 Augsburg e,, . . 1933 k 100 Thl. 2 Mt. 9g9r, J 100 Thl., S Tage 1021 Frankfurt a. M. Wz.... 150 El. 2 Mt. 10535 e 100 Rbl. 3 Woch. 30 n 1 k 600 Fl. Kurz

Dominique, Lustspiel in 3 Abtheilungen.

ten; Musik von Auber. ] zu Hannover: Bertha, als zweite Gastrolle.)

tirten⸗-Kammer kamen zunaͤchst verschiedene Bittschriften zum Vortrage. Herr Parant berichtete sodann uͤber den Gesetz⸗Ent— wurf wegen der den eingewanderten Polen, Italiaͤnern, Spa⸗ niern und Portugiesen anzuweisenden Wohnplaͤtze und erklärte, daß die Masoritaͤt der betreffenden Kommission fuͤr die einfache Annahme dieses Gesetzes stimme. Einen n, Bericht uͤber den neuerdings zur Unterstuͤtzung der Fluͤcht

dit von 3, 600, 000 Fr. erstattete Herr Gu izot. Die Versammlung beschloß, sich mit beiden Gesetz-Entwuͤrfen gleich nach der Annahme desjenigen, wodurch ein Zuschuß zu den geheimen polizeilichen Ausga— ben verlangt wird, zu beschaͤftigen. Zugleich kam man dahin uͤberein, am folgenden Tage (einem Sonntage) eine oͤffentliche Sitzung zu halten. Hierauf begannen die Berathungen uͤber den Gesetz—= Entwurf wegen des Wallfischfsanges. Die Nersten Artikel wur—

431

Königliche Schauspiele. Sonntag, 15. April. Im Opernhause: Die Damen unter Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: Die Fee und der Ritter, gro— Zauber⸗Ballet in 3 Abtheilungen. . Im Schguspielhause. Zum erstenmale; Sein Onkel und Tante, Lustspiel in 1 Akt, von J. E. Mand. Hierauf:

—————

König städtisches Theater. Sonntag, 15. April. Der Schnee, komische Oper in ( Ak— (Dlle. Grourx, vom Koͤnigl. Hoftheater

Neueste Nachrichten.

Paris, 8. April. In der gestrigen Sitzung der Depu—

inge verlangten Kre—

den nach einer unerheblichen Debatte angenemmen; der öh Ite aber verworfen. Nachdem noch die übrigen Artikel migt worden, ging der Gesetz⸗ Entwurf mit großer Stn Mehrheit durch. Den Beschluß der Sitzung machte der Kr Minister mit der abermaligen Vorlegung des Gesetzes uͤhn Avancement bei der Armee, in welchem die Pairs-Kammgn 22sten Artikel gestrichen hat.

Der Moniteur enthaͤlt folgendes Bulletin uͤber da finden des Hrn. C. PƷrier vom J. d. „Die Krankheit des Praͤsp

A ll gemetne

a n 22

Preußischt Staats-Zeitung.

des Minister-⸗Raths, deren Charakter anfangs einigermaßen, felhaft war, zeigte bald solche Symptome, daß man die & 6 107 nicht laͤnger verkennen konnte. Gluͤcklicherweise wurden . ö. wirksamsten Mittel zu rechter Zeit angewandt und die schritte der Krankheit gehemmt, und bei dem gegenwartige

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Bon vorgestern bis gestern Mittag erkrankten hier g Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Proviantmeister Sche— dividuen und starben 287; die Gesammtzahl der Erkrantn zer in Magdeburg den Charakter als Kriegsrath zu verlei— traͤgt sonach 3077, die der Gestorbenen 1199. und das diesfaͤllige Patent fuͤr denselben Allerhoͤchst zu

Frankfurt a. M, 11. April. Oesterr. Hproc. Metall. ichen geruht.

S7. 4proc. 777. 7714. 24proc. 444. G. 1Iproc. 20. B. ] Bes Königs Majestaͤt haben den Lotterie⸗Einnehmern, Kauf⸗ Actien 1384. 1382. Part Obl. 1227. 1225. Loose zu in Johann Daniel Ludwig Seeger ö Berlin und 1751. 175. Holl. Hproc. Obl. v. 1832 793. G. Poln. Lohse ] wann Johann . Spatz zu Duͤsseldorf, den

nkter als Kommerzien-Raͤthe Allergnädigst zu ertheilen ge—

Mitredacteur Cottel. Gebruckt bei A. B. Han

Redacteur John.

In gekommen; Der Ober⸗-Praͤsident der Rhein-Provinz, n . von Koblenz. b

erei st: Se. Excellenz der Koͤnigl. Saͤchsische Geheime n inanz⸗Minister, von Zes 16 . Dresden.

Allgemeiner Anzeig

zu Rawiez, der Garnison und Magazin-Verwal⸗

Bekanntmachungen.

8 ieee ati n. Der Friedrich Christian Carl Schul, Sohn des ver— socbenen Kreis⸗-Einnehmers Schulz, auf, dem Gut Massen bei Unna in der Grafschaft Mark, ist im Jahr 1795, im 18. Jahre seines Alters als Freiwilliger mit dem Husaren-Regiment von Koehler nach Schlesien gegangen, und hat daselbst im Jahre 1798 zu Bern— stadt seinen Abschied genommen. Da seit dieser Zeit von dem Leben oder Aufenthalt desselben nichts be— kannt geworden ist, so wird auf den Antrag eines der Geschwister des Verschollenen, dieser sowohl, als auch die etwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer des— selben hierdurch aufgefordert, innerhalb 9 Monaten und spaͤtestens in dem auf . den 26. Februar 1833, Vormittags 11 uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landes - Gerichts⸗ Assessor von Isselstein, angesetzten Termin zu erschei⸗ nen, oder bis dahin sich schriftlich zu melden und wei⸗ tere Anweisung ju gewaͤrtigen. Moͤgte der Verschol— lene sich in dem anberaumten Termine nicht melden, so wird auf dessen. Todeserklaͤrung erkannt und dat nachgelassene Vermoͤgen desselben den sich legitimiren⸗ den Erben ausgeantwertet werden. Hamm, den 28 Maͤrz 1832. ĩ Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht.

ö 7

Von dem Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht zu Culm, werden die unbekannten Erben und resp. Erbnehmer der hierselbst am 9. November 1828 ohne Descenden; verstorbenen, und aus Braunschweig ge— buürtigen Maria Schreiber, Wittwe des schon vor mieh⸗ reren Jahren mit Tode abgegangenen Schiffers 6. hann Schreiber, deren Nachlaß 96 Thlr. 6 sgr betragt, auf Antrag des bestellten Curators dieser Nachlaß— Masse, Herrn Justi⸗Commissarius Neumann hier⸗ selbst, hiermit ecsictaliter zu dem, vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts-⸗-Assessor Benthin auf

den 23. Februar 18335,

hierselbst auf dem Gerichtshause angesetzten peremto— rischen Termin zur Anmeldung und Bescheinigung ih rer Erbrechte an den Nachlaß der vorhin erwaͤhnten 2c. Schreiber, vorgeladen, unter der Verwarnung, daß

3) des 1. Ulanen⸗ Regiments, de⸗Landwehr⸗Regiments, 1. Bataillonz 19. Land⸗ Juwelen, Gold- und Silberhandlung auf—⸗

c) der Garnison-Verwaltung des Magistrats zu Ko⸗ sten und der dortigen Lajareth⸗ Vermaltung ; aus irgend einem rechtlichen Grunde, fuͤr den Zeit raum vom 1. Januar bis ultimo December 1831, An⸗ spruͤche zu haben vermeinen, hierdutch vorgeladen, bin—⸗ nen 3 Monaten und spaͤtestens in dem auf

den 11. Juli d. J, Vormittags g uhr, bor dem Deputirten Landgerichts⸗-Assessor Grafen von posadoweki in unserm Instruktions Zimmer angesetz⸗ ten peremtorischen Termine durch gesetzlich und ihre Anspruͤche gehörig na aber zu gewaͤrtigen, daß die Ausbleibenden nicht nur nehmen lassen wollen. mit ihren Forderungen an die gedachten Kassen prae= Audit, werden, sondern ihnen auch deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und sie blos an die Person desjenigen, mit dem sie kontrahirt haben, oder welcher die ihnen zu leistenden Zahlung in Empfang genom— men und stie nicht befricdigt hat, werden verwiesen Fraustadt, den 15. Maͤrz 1832. Königl. Ppreußß. Landgericht.

werden.

Das, dem Hollaͤnder Friedrich Wilhelm Rogge ge⸗ sr. H ju Alt-Koppenbruͤck belegene folio 165 unsers alten Hypotheken⸗Buchs verzeichnete Hollaͤn= dergut, gerichtlich gewuͤrdigt zu 4000 Thlr. Cour, soll Schuldenhalber in den dazu auf

den 21. Juni )

hoͤrige,

lung des Magistrats Garnison⸗Lajareths,

daselbst, so wie des dortigen

wehr⸗-Regiments nebst Eccadron- und Artillerie⸗ zugeben.

Compagnie zu Lissa,

Verwaltung des Magistrats daselbst, und der en, . l sigen besonderen Magajin-Verwaltung, so wie des Waagen u. s. w) wozu ein Capital von 5600 bis 12000 bei H Garnison⸗Lazareths, des aufgeloͤsten 13. Landwehr⸗ Thlr. noͤthig sein Kavallerie⸗Regiments, des anfgelösten 2. Aufge— die darauf Reflektirenden, bots 1. Bgtaillons 13 Landwehr-Regiments und] s bis 19 Uhr Morgens, des aufgelösten Pferde-Depots 5. Artillerie⸗Bri⸗Igen erfragen; wo auch

gade eben daselbst,

B ekann

den 24. Au gu st den 26. Oetober

zulaͤssige Bevo

der Garnison⸗ und Magazin-

Berlin, den 11. April 1832.

Berlin, den 14. April 1832.

t machung.

und Rahmen 20 sar.

. 15 sgr. 13832, jedesmal Vormittags

anberaumten Bietungs? Terminen, von welchen der] Flaͤtter rechtfertigen.

wenn sich bis zu diesem Termin Niemand zu dem in Rede stehenden Nachlaß ausweisend melden sollte, derselbe als ein herrenlese Gut dem Königl Fisco zugesprochen werden wird.

Tulm in Westpreußen, den 16. Maͤtz 1832. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.

,

Auf den Grundstuͤcken des hiesigen Weinmeister Jo— hann Christoph Staberow siehen im Grund- und Hy⸗ pothekenbuche der Stadt Zossen Vol. L. pag. 549 aus der Obligation vom 17. Januar 1771 fuͤr den Bauer Rode zu Reehagen 199 Thlr. eingetragen, worauf un—⸗ term 19. October 1776, 25 Thlr abgeschrieben sind. Der Schuldner behauptet, daß der Rest auch bezahlt sei, kann aber weder Huittung noch Obligation vorle⸗ gen und auch nicht beschgffen, weil der Glaͤubiger und dessen Erben nicht aufzufinden sind. Wenn nün diefe Post der 75 Thlr. im Hypethekenbuch geloͤscht werden soll, so wird der gedachte Rode, dessen Erben, Cessio⸗ narlen oder 3 ent in kim Rechte getreten sind, aufgefordert, sich in dem auf

z den 11. Juli, Vormittags 98 uhr, im Gerichtshause anberaumten Termine zu melden und ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfallt und wenn sie ausbleiben, sie mit ihren i, ,,, Real⸗AUnspruͤchen anf die Staberowschen Grundstuͤcke praͤcludirt und ihnen deihalb ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt werden wird.

Zossen, den 3 April 1832 ;

KKönigl Stadtgericht.

ESdietal⸗-Citat ion.

Auf den Antrag der Koͤnigl. Intendantur des fuͤnf ten Armee⸗Corps zu posen, werden alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welche an die Kassen der nach⸗ benannten Truppentheile oder Militair- Institute als. 1) des 1. Bataillons 18. Infanter ie⸗Regimentz hier⸗ selbs, der Garnison⸗ und Magezin⸗Verwaltun⸗ des hiesigen Magißrats und des hierselbst beson ders stationirt gewesenen Magazin⸗Depots, so wi

des hiesigen i, , ,,, . 23) bes Fůselser Vataslllonz 6. Insanttrit⸗Regiment⸗

letzte peremtorisch ist, verkauft werden.

Die Taxe, gegen welche bis 4 Wochen vor dem letzten Termine Erinnerungen zulaͤssig, ist taͤglich in unserer Registratur einzusehen. K

Neustadt a. d. D., den 29. Maͤrz 1832.

Preuß.

Die fruͤhet im Königl. 3 Cuirassier Regiment ge—⸗

Königl.

standenen Individuen:

1) Cuirassier Carl Fischer aus Ostpreußen geboren, und den 13. November 1818.

2) freiwilliger Jaͤger Wilhelm Niemann aus West— preußen geboren, und den 12. Juni 1814,

3) Gefreiter Martin Gotz aus Braunschweig geboren, und den 16. August 1816, .

4) freiwilliger Jaͤger Friedrich Roth in Berlin gebo⸗ ren, und den 12. Juni 1814 . entlassen, werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten und spaͤtestens den 15. Juli 1832 bei dem

der Mark gebürtig, weicher später als Lieutenant den

25. September 131 aus der Artillerie⸗Prüͤfungs⸗Kom, Die Hefte werden nicht getrennt.

mission ausgeschieden ist, wird hierdurch aufgefordert, wird nur auf den vollstaͤndigen Jahrgang von 6 Hef⸗

binnen 3 Monaten, und spaͤtestens Thlr.

den 15. Juli 1832,

bei dem Königl, 3, Cuirassier-⸗Regiment sich zu mel—

den, um ihn ein Erbberechtigungs-Zeugniß jun St.

Georgen ⸗Orden 5. Klasse aushaͤndigen zu koͤnnen. ö Königsberg, den 51. Maͤrz 1832. (Bruderstraße Nr. 135, Stettin und Elbing

Drei Predigten des Königl. Preuß. Gesandschafts⸗ Ipredigers Belslerm enn in Negpei, zum Be

Königl. 3 Curassier-Regiment zu melden, und gleich—⸗ zeitig den Eebberechtigungeschein zum eisernen Kreuj 2. Klasse nebst ein volijelliches Führungs- Attest ein⸗ zureichen, damit sie, als naͤchste Exspectanten, zur Er⸗ erbung erloschener eiserner Kreuze 2. Klasse, in Vor⸗ schlag gebracht werden können. Koͤnigsberg, den 31. Marz 1832. Der Ohberst und Comm andeur des 3.

Cui rassier

Der Oberst und Com mandeur des 3. Cu irassier⸗ Regiments. n Ireih. 5. ren sser⸗

Freih. v. Preusser.

Der fruͤher im Koͤnigl. 3. Cuirassier-Regiment ge— standene freiwillige Jager Rudolph v. Pannewitz aus

Ju st iz Am t.

Salina die

gen werden.

Halle, im Maͤrz 1832. Weidmann. In Berlin nimmt Bestellungen an

Schweiz ist zu beziehen:

Regiments.

Jahrgang 1832.

ten angenommen, und betraͤgt 3

Bre k an ntm ach ung. ) tende )

Wir beabsichtigen unsere, am Doͤnhoffs⸗Platz, Evangelische Fremde, sind in brochirten Exem Jerusalemsstraße Nr. 38 belegene und seit zu 10 sgr., (ohne der Milde Schranken zu sett 3. Bataillons, 3. Gar⸗sæ1 Jahren in dem selbem Lokale betriebene finden:

Sollte Jemand gesonnen sein, dieselbe mit odersBres eius, Friedrichsstraße Nr. 23; 3 h dor-⸗ ohne Laden- utensilien (Spinden, Comptoir-Tische. Superintend. Schulz, Sophien-Kirchgasse Ni

würde, zu übernehmen, so koͤnnen Hrn. Pred. Bochmann, alte Jakobssirgfe taglich in den Stunden von c) beim Konsist.“ Rath Bellerm ann, Landäh bei uns die billigen Bedingun- sstraße Nr. 10 4, 7) in der Nieolai schen Buch im Fall einer Uebernahme der . ; Miethskontrakt uͤber Laden, Local zur Wohnung oder Fabrik auf beliebige Zeit abgeschlossen werden kann.

C. F. Niedlich und Sohn. des erschienen und beide Abtheilungen (wong

ziterarische Anzeigen.

Von den von Kamptz schen An nalen der Pfreuß. ; ö. K i , . entweder persoͤnlich oder Heft des Jahrganges 18531 erschienen, welches die Her⸗ . q Gerl ehzohatten'n. . Umachtigte in erscheinen ren Abonnenten hierfelbsi in den Vormittags ffun, ien s', f, , . e m , sd der General⸗Lieütengnnt Liachowitsch J. z chzuweisen, widrigenfalls den von 19. 1 Uhr bei mir gefaͤlligft in Empfang *.. Dime fa, 4 Pr 15 ir. zu ban] In den Provinzen wird das— selbe binnen 8 14 Tagen zu erhalten sein.

Schmidt, Hofrath, Behren⸗Straße Nr. 68. 24 gr. Laderprei-, für 18 Thir. 223 gr, ibn

Geschenke fuͤr Confirmanden.

Als solche, um zur Erinnerung an den Tag der Tonfirmatign zu dienen, empfehle ich zwei kleine Blaͤt⸗ ter unter Glaz und Rahmen, deren jedes ein religid— ses Gedicht, calligraphisch schoͤn dargestellt und geziert, enthaͤlt und die bei mir zu haben sind .

Preis eines Blattes in farbigem Druck mit Glas

Detgleichen im schwarzen Druck und dergleichen aach russischen Aktenstücken und Berichten bean

Die Ansicht dieser Blaͤtter, die zugleich eine nied⸗ e so eben die Presse verlassen, und it dut 11 Uhr ju Rathhause allhier liche Decoration abgeben, wird die Empfehlung dieser ,, ö 91 il 1

Die Buch und Musikhandlung von T. Trautwein, Breitestraße Nr. 8.

Allgemeine staͤdtische Oppositions blaͤtter.

Mit der von mir redigirten ant ip ie ti stischen und antidemagogischen Zeitschrift zweite habe ich als Eytrablaͤtter, welche einzeln auch versendet werden, stabtische Oppositionsblätter verbun⸗seben erschienen und versandt: den, und bitte ergebenst, mir die zugesicherten Bei—⸗ traͤge un frankirt durch die Buchhandlungen, oder 1832 erlassene Iaνtruction, durch welche direkt durch die Post frankirt zu übersenden.

Die Blaͤtter selbst koͤnnen durch alle Buchhandlun—⸗ gen, oder zugleich mit der Zeitschrift, durch saͤmmtliche Königl. Preuß. wohllobl. Postaͤmter bejo=

Merseburg als Verlagshandl die Buchhandl. v. Fr. Weldmann.

die Wagen fuhr sche Buchhandl., Leipzigerstraße Nr. 566.

Durch alle Buchhandlungen Deutschlands und der

Breslauer Zeitschrift für katholische Theologie. Herausgegeben von

dem Alumnats⸗ Spiritual Karl von Ditters dorf und den Domherren Dr. Ritt er und Herber.

Alle jwei Monate erscheint ein Heft von 8 Bogen Das Abonnemen:

hlr Buchhandlung Jo sef Max und Komp. in Breslau. Bestellungen nehmen wir hierauf an Nicolaische Buchhandlung in Berlin,

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Kam—⸗ err, Graf von Hardenberg, nach Hannover.

nes in Neapel zu errichtenden Krankenhause sf⸗

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Rußland.

Et. Petersburg, 7. April. In Vollziehung des 31 sten

tleß des dem Koͤnigreich Polen . organischen Sta⸗

haben Se. Majestaͤt ein besonderes Departement im Reichs⸗

g öfür die Angelegenheiten des Koͤnigreichs Polen zu errichten

shssen und durch Ukas vom 26. Februar zu Mitgliedern die—

von dem Feldmarschall Fuͤrsten , von Warschau din dessen Abwesenheit von der Hauptstadt von dem Wirk—

n Geheimen Rath Engel zu leitenden Departements die

tllichen Geheimen Raͤthe Nowosilzoff und Graf Zamoyski,

Generale der Kavallerie, Graf Kraͤsinski und Roznezki, den

zeral-Licutenant Graf Grabowski und den Geheimen Rath

rsten Lubezti, sowie außerdem die vier Letzteren durch densel—

Ukas zu Mitgliedern des Reichsraths ernannt.

Durch einen Tages⸗Befehl Sr. Majestaͤt vom 31sten v. M. um Kommandan⸗ von Brzesc-Litewski ernannt, und durch Tagesbefehl

1. d. M. der General⸗Major Offenberg II. zum Comman—

des Garde⸗Chasseur-Regiments und der eneral⸗Major treff Il. zum Chef der 5ten Lancier⸗Division.

In Folge Allerhoͤchst bestaͤtigter Sentenzen des Kriegsge— tz sind der Kreismarschall von Bjelsk, Franz Bjelgoraiski,

Dilnaer Gutsbesitzer Kobylinski und der verabschie dete Rus⸗

ä Unteroffizier Golub zum Verlust ihres Ranges und Adels,

t Cenfiscation ihres etwaigen Vermögens und Verweisung

h Bibirien, der Gutsbesitzer⸗Sohn Stephan Portschinski, der

liöschiedete Lieutenant und Gutsbesitzer Tripolski aus dem

. ; („an utscher Kreise; der Kanonikus Johann Seratzinski, der

Von. Dr. J. . Liehrenstidt's trefflich g feser Modest Didkowski und der Wilnger Student Wladis= Die asiatische Cholera in Russlaa B Newjarowitsch zu Soldaten im Sibirischen Linien⸗Bataillon in den Jahren 1830 und 183 ur Confiscation ihres Vermögens, endlich die Schlachcitzen

fund Sperski, Franz Seletzki, Valerian Urbanowitsch Und wöimir Kossakowski zur Degradation und Confiscation ihres umigens und zu Soldaten im Orenburgischen Corps verur—

. . weil sie mehr , Antheil an der Pol⸗

; ; ö n Insurrection genommen haben.

. Eiefftinn wirt uch eimein, unn Moskauer Kaufmannschaft hat den Stadt-Direktor Fortgecerrte Erfahrungen üher die zciuncte] Et, die Allerhöchste Bewilligung dazu auszuwirken, daß sie jera, wäbrend ihrer Ilerrachatt zu St, heern nttelst Einsammlung von Beiträgen dem Militair?Gouver— Ion. Dr. Lichtenstädt ete. brochin i flit von Moskau fuͤr den von demselben wahrend der Cholera debitirt 4 Gunsten des Handels bewiesenen Eifer ein Monument

Berlin, i832. Haude u. Spenersche Li] rn darfe, Gbgleich ähnliche Huldigungen, unter welchem

. . . . n 6 i h. . ; ; wd mon Bildnissen, Adressen u. s. w., den Gesetzen gemaͤß nur

Bei A. Hir schwald, Charlottenstraße Md m altssz sind, wenn diejenigen, denen solche zugedacht wer—

bereits aus dem Dienst ausgeschieden oder in andere amt⸗ he Verhaͤltnisse eingetreten sind, wo ihr Einfluß auf die Hul—

nden ganz aufgehört hat, so haben Se. Maj. doch erlaubt,

beobachtende Verfahren festgesetzt wird. Enter diesem Falle aus Ricksi t auf die besonderen dabei obwaltenden

traz zum Tagebach über das Verhalten 9. nde eine Ausnahme zu machen.

en nenn, 7 zerln. von Dr A . Maͤrz. Die Ackerbau-Gesellschaft von Neu

dto. brochirt 7 sꝗr. ö ieh. den n n , , , Gutsbesitzer

erreichneten isß so eben erschietm⸗ dien, und den Rath Baumann, Guter-Verwalter Sr. . 16 1 26 , er, CHaucht des Herzogs von Anhalt⸗Koͤthen, zu ihren Mitglie⸗

zn in er ( (Am 10. Aptil dargestellt auf dem Konig! waͤhlt Theater) Sauber geheftet, Preis: . Ih. Co smar und Krause, ö Schloßplatz und Breitestraßen⸗ Eil

1) bei Hrn. Geh,.⸗Ober⸗Finanzrath Sem let, Kommandantenstraße Nr. 27; 2 bei Hrn. Konsss

rn. Pred. Rolle, Kurzestraße Nr. 2.

Von J. J. Berzelius

Lehrbuch der Chemie

ist nun die 2te (letzte) Abtheilung des vierten

eräite die Thie rehemie (zu 3 Thlr. 20 agr. hält) sind durch alle namhaste Buchhandlungen Berlin bei C. F. Amelang, Brüderstrasse M noch im Pränum -Preis von 6 Thlr. 221 igt. n

Die 2te Abtheilung enthält: chem itehe Op̃

Die drei ersten Bände in 6 Abtheilungen v bis zur Ostermerse 1832 ebenfalls zu einem mehl ligen Preise von 12 Thlr. statt des Ladenprein! 16 Thlr. 2d „gr, und alle vier Bände ztatt M

hahen sein. Es versteht dich wohl von zelbuh jede Buchhandlung diesen äusserst billigen Prei bei baarer Zahlung zu halten im Stande ist. Dresden und Leipzig, im Februar 1832. Arnoldis che Buch handlun

hat die vierte und letzte Lieferung in m

zu beziehen.

hetrachtungen über die unter dem lu

Betreff der agiatischen Cholera im Preusi. Sunh

Pole n.

warschau, 1. April. Se. Majestaͤt haben dem Präͤsi⸗ 9 der Stadt Kalisch, Hrn. Omielenski, in Anerkennung ns Diensteifers und seiner Treue gegen die rechtmaͤßige Re— . den St. Annen⸗Orden Zter Klasse verliehen. Der Divistons-General Kwitnizki ist von hier nach Biala— . abgereist, der General⸗Major Graf Strogonoff nach St. Utöburg und der General-Lieutenant Wlassoff nach Neu⸗Tscher⸗

. Die fruͤhere provisorische Regierung hat an Se. Majestaͤt gr. So. 60 Bogen auf feinem Drnckpah. m ee, eingereicht, daß Allerhoͤchstderfelbe gestatten moͤge, Fruͤher erschien bei mir; ct Au pril bis zum 1. Okt. d. J. den Zolltarif, insoweit er Dante lighieries lor ische Geige un fegen auf, die vom Auslande in das Königreich Polen lienisch und deutsch herausqegeben we. 2b kj hrenden Pferde und Rinder betrifft, zu suspendiren und

ll

So eben erscheint bei mir und ist in allen handlungen des In- und Auslandes zu erhalltz Die göttliche Komödie des Dan gn setzt und erklaͤrt von Karl gur n a te zer. , Dritte, Kehr veränderte auflegt, Mit einem Titelkupfer und geomettis 9

der Holle, des Fägefeuers und den Pa

mig. aunzgie ßer i827 g, 8 en Stell, während dieses zeitrarl liz beinen kernin derten

z auf 6 1 Thlr. . lassen, so daß von einem Stuck Rindvieh bei der

, uunhhluhs wen. Rißflanß qus nur 6 Ff. von Oesterteich und

Zu finden in der M ea . aber 15 Fi entrichtet werden wurde; der Ent— Ricolgischen Buchhandlung , . leses Gesuchs sieht man noch entgegen.

(Grü per ßraße Mr. 135, Gtettin un 6! vorigen Jahre zählte Warschau 1533 Personen von

. 80 Jahren, davon 8 von mehr als 166, worunter jedoch

esten eij⸗

Berlin, Montag den 16ten April

nur ein Individuum maͤnnlichen Geschlechts; die aͤlteste Person war eine Frau von 107 Jahten.

Die Extrapost⸗Verbindung zwischen Brzesc⸗Litewski und St. Petersburg hat aufgehoͤrt.

In diesen Tagen langten der Fuͤrst Woroniezki, die Generale Slotwieski und Plantin und der Graf Rostworowski hier an.

Aus dem Bericht der Krakauer Gesellschaft fuͤr Wissenschaf⸗ ten geht hervor, daß dieselbe im verflossenen Jahre unter An⸗ derem felgende interessante Geschenke erhalten hat: einen Gro schen mit dem Gepraͤge Wladislaus II., Königs von Böhmen, eine alte Polnische Münze Boleslaw's il. oder IV., einen wahr⸗ scheinlich im Jahr 1472 angefertigten Abriß des Krakauer Schlos⸗ ses und ein eigenhaͤndiges Schreiben von Sigismund August.

Frankreich.

Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 7. April. (Nachtrag:) Hr. Parant aͤußerte sich in seinem Berichte uͤber den Gesetz- Entwurf wegen der Beaussichtigung der eingewander⸗ ten Italiaͤner, Polen u. s. w. im Wesentlichen folgendermaßen: „Mit Vergnuͤgen haben wir bei der Vorlegung dieses Gesetzes erfahren, daß es der feste Wille der Regierung sey, den wegen politischer Ansichten verbannten Ausländern in Frankreich eine unverletzliche Freistatt K ewäͤhren. Die besten Handlungen be— duͤrfen indessen der 6 Von diesem Gedanken geleitet, tragt die Regierung auf Maßregeln an, die ihr gestatten, ihre Bastfreiheit mit dem wohlverstandenen Interesse des Landes und der Aufrechthaltung der inneren Ordnung zu verschmelzen. Be⸗ vor wir diese Maßregeln naͤher untersuchen, haben wir uns zwei Fra⸗ gen zu beantworten: Muß im Allgemeinen der Ausländer denselben Besetzen wie der Eingeborne unterworfen seyn? Ist im Verneinung s⸗ Falle das vorgeschlagene Gesetz nicht uͤberfluͤssis? Wenn man auch ein noch so entschiedener Feind von allen Ausnahme⸗Maßregeln ist, so kann man doch unmoͤglich ein Gesetz tadeln, das dem X dl! eine Befugniß, die von Rechts wegen bloß dem Franzosen zu⸗ steht, versagt oder ihm eine Verbindlichkeit auflegt, der dieser Letztere nicht unterworfen werden kann; denn das gemeine Recht einer Nation gehort lediglich der Nation an, die sich eines Theils desselben nur in so fern entaͤußert, als sie es ihrem eigenen In⸗ teresse fuͤr angemessen findet. Der Eingeborne lebt allein fuͤr sein Land; Arbeit, persönlicher Beistand und eine Beisteuer zu den Staats⸗-Ausgaben, dies sind die Pflichten, die ihm obliegen, und wogegen er auf alle die Vortheile Anspruch machen kann, die eine wohlorganisirte Gesellschaft einem jeden ihrer Mitglie⸗ der schuldig ist. Der Ausländer dagegen hat gar keine Lasten 9 tragen, und er kann daher augenscheinlich nicht auf dieselben

echte, wie der Eingeborne, Anspruch machen. Auch ist dieser Grundsatz von jeher aufgestellt und anerkannt worden. Dem Gesetze vom 26. Vendemiaire des J. VI. zufolge, kann die Regierung jeden Auslaͤnder aus dem Lande weiseh, dessen Gegenwart ihr gefaͤhr⸗ lich fur die öffentliche Ruhe scheint; und in einem Gutachten des Staats-Raths vom 18ten Prairial XI. heißt es ausdruͤck= lich, daß kein Ausländer sich ohne Erlaubniß der Regierung in Frankreich niederlassen duͤrfe, und daß diese Erlaubniß, den Um⸗ staͤnden nach, ganz oder theilweise zuruͤckgenommen werden koͤnne. Hiernach halten wir es fuͤr unbestreitbar, daß die Regierung das Recht hat, in Bezug auf die Auslaͤnder ein besonderes 34 zu erlassen, und es bliebe uns jetzt noch zu untersuchen uͤbrig, ob nicht die bereits bestehende Gesetzgebung jedwede neue Be— stimmung uͤberflüͤssig mache? Allerdings stellt das Gesetz vom Jahre Vl. die Auslaͤnder unter die spezielle Aufsicht der vollzie⸗ henden Gewalt, die sie eventuell aus dem Lande weisen kann. Es fragt sich jetzt, ob dieses Gesetz noch in Kraft sey oder nicht. Im letzteren Falle muͤßte augenscheinlich etwas geschehen, damit die Behörde nicht hinsichtlich der Auslaͤnder, die zu Storungen Anlaß geben, gaͤnzlich ent⸗ waffnet ware. Hat dagegen jenes Gesetz nichts an seiner Kraft verloren, wie wir solches unsererseits annehmen, so ist dasselbe viel zu hart, und es waͤre in dieser Beziehung ebenfalls ange⸗ messen, der Regierung gelindere Mittel an die Hand zu geben, um die Ruhe im Lande aufrecht zu erhalten; denn na h der ge—

enwaͤrtigen Gesetzgebung stehen die Auslaͤnder unter polizeilicher Aufsicht und koͤnnen ohne Weiteres uͤber die Graͤnze gebracht werden. Die erstere Bestimmung muͤßte uns, wenn sie beibe⸗ halten wuͤrde, nothwendig verletzen. Man behauptet mit Recht, daß es gewissermaßen schimpflich seyn wuͤrde, Ungluͤckliche, die ihr Land haben fliehen muͤssen, gleich Verurtheilten, unter Auf⸗ sicht zu stellen. Deshalb ist auch in dem uns vorliegenden Gesetz⸗Entwurfe nichts enthalten, was einer solchen Beaufsichti⸗ gung irgend gliche. Nichtsdestoweniger haben einige Mitglieder Ihrer Kommission fuͤr die Verwerfung desselben gestimmt; sie sind der Meinung, daß es wohl hinsichtlich derjenigen Fluͤchtlinge, die von der Regierung unterstuͤnßt werden, angemessen fey, sie an bestimm⸗ ten Orten zu sammeln, daß indessen hinsichtlich aller uͤbrigen kein Grund vorhanden sey, ihnen einen bestimmten Wohnplatz anzu⸗ weisen, indem sie sich bei ihrem Eintritte in Frankreich, ihrer Freiheit nicht entaͤußert hatten; stoͤrten diese die oͤffentliche Ruhe, so bliebe der Regierung immer noch das Mittel uͤbrig, sie ihren Wohnsitz veraͤndern gi lassen, oder . gewisse Staͤdte gaͤnzlich u verbieten, im schlimmsten Falle aber sich mit dem Gesetze vom Jahre VI. zu waffnen und sie uͤber die Graͤnze zu bringen. Dies ist die Ansicht der Minoritaͤt Ihrer Kommission. Die Majoritaͤt zieht dagegen die einfache Annahme des eingebrachten Gesetz-Entwurfes vor; sie ist der Meinung, daß es in Frankreich schon genug Elemente der Unordnung gebe, und daß man sonach keine Vorsichts-Maßregel verabsaͤumen duͤrfe, um neuen Unruhen vorzubeugen; die Regierung verlange uͤbrigens keine allgemeine und absolute Maßregel, sondern eine bloße Autorisation fuͤr mogliche Faͤlle; uͤber die Befugniß, die unterstutzten Einwan⸗ derer zu kontroliren, koͤnne kein Zweifel obwalten, und was die nicht unterstuͤtzten betreffe, so solle ja die Regierung nicht verpflichtet, sondern bloß befugt seyn, ihnen bestimmte Wohn⸗ plaͤtze anzuweisen; es sey aber kein Grund zu der Besorgniß vor⸗ handen, daß sie diese Befugniß jemals . koͤnnte; von einer polizeilichen Aufsicht sey in dem Gesetz⸗Entwurfe uͤberhaupt

keine Rede, und es lasse sich sonach nicht behaupten, daß derselbe mit den Gesinnungen der Nation irgend im Widerspruche stehe. Dies ist die Ansicht der Majoritaͤt, in deren Ramen ich Ihnen, m. H., die einfache Annahme des Gesetz Entwurfes in n chlag bringen soll.“ Hr. Guizot, der einen zweiten Bericht uͤber den zur ferneren Unterstuͤtzung der freinden Emigran⸗ ten verlangten Kredit abstattete, aͤußerte unter Anderem, die Regierung solle nie den wahren und einzigen Zweck die⸗ ser Unterstuͤtzung aus den Augen lassen; sie habe sich hiernach zu vergewissern, ob diejenigen Fluͤchtlinge, denen sie Bei⸗ stand leiste, auch wirklich genöthigt gewesen wären, po litischer Ereignisse halber ihr Vaterland zu verlassen, damit nicht etwa Landstreicher und Sträͤflinge an nterstuͤtzungen Theil nahmen, die einer besonderen Klasse von Ungluͤcklichen, naͤmlich den poli— tischen Proskribirten, zugedacht waren; die Regierung wurde 7 und gar gegen ihre Pflichten verstoßen, wenn sie dem ande eine Armen⸗Taxe, eine Praͤmie fuͤr fremden Muͤßig⸗ gang, auflegen wollte. Nicht minder unerlaͤßlich sey es, daß man sorgfaltig nachforsche, welchen militairischen Grad oder welche gesellschaftliche Stellung die Unterstuͤtzten in ihrem Vater⸗ lande gehabt haͤtten; man habe z. B. die Bemerkung gemacht, daß die Zahl der eingewanderten Offiziere ungewöhnlich stark sey, indem sie sich fuͤr die Spanier auf 1,106, fuͤr die Polen aber auf 1,691 belaufe, waͤhrend die Unteroffiziere und Gemei⸗ nen dort nur 1,10, und hier 737 betrugen; es möchte vielleicht angemessen seyn, wenn die Regierung fuͤr die Fluͤcht⸗ linge jeder Nation namentliche Listen mit Bemerkung ihres Standes anfertigen und dieselben durch ihre diplomatischen Agen⸗ ten im Auslande konstatiren lasse, um moglichen Hintergehun⸗ gen vorzubeugen. Auch sey die Kommisston der Meinung, daß die Regierung in ihren Unterhandlungen mit den fremden Hoͤfen nicht Thaͤtigkeit genug zu dem Zwecke entwickeln konne, den Aus— gewanderten eine wahrhafte Amnestie zu verschaffen; Frankreich sey zu einer solchen Vermittelung nicht bloß verpflichtet, sondern berechtigt, indem es den Frieden von Europa aufrichtig gewollt und zu der Bewahrung desselben wesentlich beigetragen habe. Was endlich diejenigen Fluͤchtlinge betresse, denen eine Nuückkehr nach ihrem Vaterlande nicht gestattet werde, so muͤsse der Staat darauf bedacht seyn, sie auf eine Weise zu beschaͤftigen, die zu⸗ gleich ehrenvoll fuͤr sie und nuͤtzlich fuͤr Frankreich sey. „Dies,“ so schloß der Redner seinen Vortrag, „sind die Bemerkungen, die ich Ihnen, , mit dem Vorschlage der Bewilligung des verlangten Kredits, im Namen Ihrer Kommission machen sollte. Die Last, die wir uns aufbuͤrden, nimmt unaufhoͤrlich zu; während sie sich im vorigen Jahre nur auf 2 Millionen belief, betragt sie jetzt schon 3, 00, 60 Fr. Frankreich, das ohne— hin schon selbst so viel zu tragen hat, wird fonach in zwei Jah⸗ ren dem fremden Ungluͤcke eine Summe von beinahe 6. Millio— nen gewidmet haben. Wir wollen nicht behaupten, daß fur so großes Unheil die Summe zu stark sey; nichtsdestoweniger kön- nen wir uns aber zur dauernden Entrichtung derselben nicht fuͤg= lich verstehen. Lassen Sie uns daher hoffen, m. H., daß die erprobte Sorge unserer Negierung, der heilsame Einfluß unseres Vaterlandes und die allgemeine Pacification von Europa unse⸗ ren Anstrengungen bald ein Ziel setzen werden.“ Zur Berathung über die beiden, auf die Fluͤchtlinge bezuͤglichen Gesetz⸗Entwuͤrfe wurde eine Sitzung auf den folgenden Sonntag angesetzt. Die Annahme des Gesetz-Entwurfes uͤber den Wallsischfang, mit dem man sich demnaͤchst beschäftigte, erfolgte mit 249 gegen 13 Stim— men. Am Schlusse der Sitzung beschäftigte die Versammlung sich noch mit dem Gesetz⸗Entwurfe uͤber das Avancement bei der Armee, und namentlich mit dem von der Pairs⸗Kammer gestrichenen 22. Art., wongch der Konig die Stabs-Offiziere nur unter den ihm von den Corps⸗-Chefs und General⸗Inspektoren vorgeschlagenen Kan⸗ didaten sollte wahlen durfen. Der General Lama r que ver⸗ theidigte diese Bestimmung, die allein den Offizieren dafuͤr Ge⸗ waͤhr leiste, daß ihnen keine Jungeren im Bienste vorgezogen werden koͤnnten. „Es ist nuͤtzlich, ja nothwendig“, fuͤgte der Redner , „daß wir den gestrichenen Artikel wieder herstel⸗ len; wir wuͤrden sonst gegen unsere Pflicht verstoßen und die Armee entmuthigen.“ Der Kriegs-Minister bestritt diese An⸗ sicht und wies darauf hin, daß von den drei Staats gewalten wei sich gegen den gedachten Artikel erhoben hätten, daß die

airs-⸗Kammer ihn bereits zweimal verworfen und die Regie⸗ rung unausgesetzt erklart habe, daß sie ihn nicht annehmen konne; wollte die Deputirten⸗Kammer jetzt dennoch bei demselben beharren, so wuͤrde dies einer Verwerfung des ganzen Gesetzes gleichkommen, das doch fast allgemein als eine wahrhafte Verbesserung der Militair, Gesetzgebung betrachtet und von der Armee mit Ungeduld er— wartet werde. Als mehrere Oppositions-Mitglieder diese letztere Behauptung in Zweifel stellten, wiederholte der Minister sie mit dem Hinzufügen, daß er in seiner Stellung besser als diejenigen, die ihn unterbraͤchen, unterrichtet zu seyn glaube. Nach einer kurzen Erwiederung des Generals Lamarque kam es zur Ab⸗ stimmung, worauf der betreffende Artikel mit schwacher Stim⸗ menmehrheit verworfen wurde. Ungehalten hieruͤber, erklärte jetzt die Opposition, als uͤber das ganze Gesetz mittelst Kugel⸗ wahl abgestimmt werden sollte, daß sie an der Abstimmung růͤcht Theil nehmen und dadurch sbei der Unvollzäͤhligkeit dar Ver— sammlung) die Annahme des Gesetz, Entwurfes vereiteln werde. Vergebens bemühte sich, der Präsident, mehrere Oppositions; Mitglieder von diesem Vorsatze abzubringen. Aus den 2 rief man, die Taktik der Opposition sey eben so kleinlich, als unwirksam, da am folgenden Tage die Abstimmung den⸗ noch erfolgen wurde. „Auch morgen werben wit nicht mitstimmen!“ entgegnete man von der rechten und linken Seite. Der Namensaufruf ergab nur 215 anwesende Mitglie⸗ der, während jetzt zu einer Abstimmung mindestens 229 erforder⸗ lich sind. Hr. v. Schon en verlangte, daß man diejenigen De⸗ putirten, die sich weigerten, mitzustimmen, namhaft machte, und der Graf Julius v. Laroche foucau ld rief, unmöglich könne die Minoritaͤt der Majoritaͤt Gesetze vorschreiben. Der Praͤsident meinte, es bleibe unter den obwaltenden Umstaͤnden kein anderes

littel uͤbrig, als die Wahl⸗Urne so lange offen zu lassen, bis die