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ber die Praͤsidentschaft des Minister-⸗Rathes mit einer gewissen Hast entfernt hat. Es waren aber noch keine vierundzwanzig Stunden verflöossen, als er vom Koͤnige eine Einladung ins Schloß erhielt. Es steht uns nicht zu, das ganze Geheimniß Tirser neuen Unterredung zu durchdringen, nur so viel sagen wir, daß sie ohne Resultat geblieben ist. Die Frage über die sofortige Zusammenberufung der Kammern, die im vorgestrigen Minister-Rathe unentschieden blieb, scheint auch in dem gestern gehaltenen noch nicht entschieden worden zu seyn.“ — Der Temps meldet, an dem Tage nach jener ersten lebhaften Un— terhaltung zwischen Marschall Garard Letzterem einen langen Besuch abgestattet, und gestern sey ein Courier mit einem Schreiben des Koͤnigs an Herrn Dupin abgefertigt worden, der fich in Nogent befun⸗ den; in der Audienz, die hierauf gefolgt, sey Herr Dupin vom Könige äußerst freundlich aufgenommen worden“
Dein, National zufolge, waͤren die Stimmen der Raͤthe der Kriminal-Kammer des Cassationshofes in folgender Weise vertheilt gewesen: Fuͤr die Zuruͤckweisung des Cassations⸗ Gesu⸗ ches: die Räthe Giltzert des Voysins, Avoine de Chantereine und Olivier; für die Annahme deffelben: der Praͤsident Bastard de l Etang, und die Raͤthe Brisre, Dupaty, Meyronnet de St. Marc, Rives, Chilhaud de la. Nigaudie, Choppin d' Arnouville, Rocher und Isambert.
Dein ministeriellen Deputirten, Herrn Gellibert, ist in Angouläme eine Spottmusik gebracht worden. .
Der Bruch zwischen den General⸗Lieutenants Solignac und Bonner scheint immer entschiedener zu werden. Der erstere hatte namlich in seinem (gestern erwaͤhnten) Tagesbefehle dem latz⸗ Kommandanten von Nantes, Obersten Simon Lorière, der einen mehrmonatlichen Urlaub vom Kriegsminister erhalten hat, die Weisung ertheilt, sofort äabzureisen, und bereits seinen Stell— bartreter ernannt. Der genannte Oberst macht hierauf in der dortigen Zeitung ein Schreiben des General-Lieutenant Grafen Bonnet bekannt, worin jener Tagesbefehl des General Solignae für einen Irrthum erklärt und der Oberst angewiesen wird, bis zur Entscheidung des Kriegs-Ministers auf seinem Posten zu bleiben.
Die zarten Verse, welche der Vicomte von Chateaubriand nach seiner Verhaftung auf den Tod einer jungen Englaͤnderin auf der Polizei-Praͤfektur gedichtet hat, sind von dem Kompo⸗ nisten Romagnesi in Musik gesetzt worden.
Es hat sich ergeben, daß der an der Spanischen Graͤnze verhaftete Fluͤchtling, der seinen Namen nicht angeben wollte, ein ehemaliger Zögling der Kriegsschule von Saumur, Namens Mas latrie, ist.
In vielen Provinzialstͤdten haben am Frohnleichnamsfeste oͤffentliche Prozesslonen ohne Stoͤrung der Ruhe stattgefunden.
Die hiesige Feuer-Versicherungs⸗Gesellschaft hat 30090 Fr. zur Unterstuͤtzung der am 5. und 5. Juni verwundeten Nalio— nal⸗Gardisten und Linientruppen beigetragen.
In Marseille ist vor kurzem ein Schiff mit 150 Deutschen Auswanderern, Elsassern und Rheinländern, angekommen, welche vor einiger Zeit sich in Havre nach Algier und Oran eingeschifft hatten, dort aber zuruͤckg'wiesen wurden, weil mehrere Personen am Bord dez Fahrzeuges gestorben waren. Die Ungluͤcklichen, welche den Zweck ihrer Reise ganzlich verfehlt haben, befinden sich in Marseille in der groͤßten Duͤrftigkeit.
— — Paris, 1. Juli. Seit vorgestern hat hier der Gang der politischen Angelegenheiten eine ganz andere Wen⸗ dung genommen; alle bisherige Combinationen fuͤr die Zusam⸗ menstellung eines neuen Ministeriums sind durch das UÜrtheil des Cassationshofes uͤber die Kompetenz der Kriegsgerichte ver— nichtet worden. Die Minister waren auf diesen Schlag durch—⸗ Aus nicht gefaßt; sie hatten vielmehr mit Bestimmtheit auf eine Maßjorität von mindestens 2 Stimmen zu Gunsten des Belage⸗ rungs⸗Zustandes gerechnet. Um so tiefer war der Eindruck, den die unerwartete Nachricht von der nachtheiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes auf das Ministerium hervorbrachte. Es wurde sofort Rath gepflogen, und dieser hatte die Aufhebung des Belagerungs, Zustandes zur Folge. Es fragt sich nun, welche Maßregeln die Regierung ergreifen wird, um den Folgen des erlittenen Stoßes möglichst vorzubeugen. Das Wahrscheinlichste ist die Zusammenberufung der Kammern, um vor Allem zu er⸗ fahren, ob man sich von Seiten der beiden Staatsgewalten auch 1eßzt noch derselben Majoritaäͤt versichert halten duͤrfe, deren das Ninisterium sich bei Lebzeiten des Hrn. Périer zu erfreuen hatte. Viele Leute sind hier der Meinung, daß die elch un einer großen Menge von Deputirten sich seit dem Schlusse der letzten Session gar sehr geändert haͤtten, und daß sonach das Ministerium jedenfalls nur auf eine schwache Majoritaͤt wuͤrde rechnen koͤnnen, die, wenn vollends die Regierung irgend ein Ausnahme⸗-Gesetz in Antrag bringen wollte, wie solches aus einem Artikel, den Sie im heu⸗— tigen Blatte des Moniteur finden werden, nicht undeutlich her⸗ vorgeht, vollends verschwinden wuͤrde. Eine andere Frage ist
die, ob, nachdem der Cassationshof durch sein Urtheil die Schritte
der Regierung fuͤr verfassungswidrig erklärt hat, die Minister es nicht vorziehen werden, den Zeitpunkt, wo die Opposition ihnen mit einer Versetzung in den Anklage⸗-Hustand fuͤr die Verletzung der Charte droht, gar nicht abzuwarten, sondern sich schon jetzt von den offentlichen Angelegenheiten zuruͤckzuziehen. Als am meisten kompromittirt erscheinen offenbar der Graf von Monta⸗— livet und der Marschall Soult, der Erstere fuͤr die Kontrasigna⸗ tur der Verordnung, wodurch Paris in den Belagerungs⸗Zustand versetzt wurde, der Andere dafuͤr, daß er die Kriegsgerichte gleich— sam dirigirt und ihnen alle erforderliche Instruͤctionen ertheilt
hat. Ich meinerseits glaube, daß, wie die Sachen jetzt liegen,
sämmtliche Minister, schon der Ehre wegen, bis zur Eroͤffnung der Kammern zusammenbleiben werden; es muß ihnen Allen, insosern sie durch die von dem Cassationshofe annullirten Maß⸗ regeln wirklich die Charte nicht zu verletzen geglaubt hatten, darum zu thun seyn, von den Kammern eine Indemnitaͤts, Bill zu erhalten, und wird ihnen, diese zu Theil, wie, trotz der Drohungen des Herrn Odilon⸗Barrot mit einer Anklage, kaum zu bezweifeln ist, so oͤnnen sie alsdann mit Ehren ihr Amt niederlegen. Sehr schwer möchte es im Uebrigen auch seyn, unter den gegenwaͤrti⸗ gen Umstanden ein neues Ministerium zusammenzusetzen; denn wer in die neue Verwaltung eintraͤte, würde es sich wahrschein⸗ lich zur Bedingung machen, daß von den Ministern, die durch ihre Maßregeln in Bezug auf den Belagerungs⸗FZustand, jetzt, wo solche von dem höchsten Gerichtshofe kondemnirt worden, ohne Zweifel an Populgrität verloren haben, kein einziger im Amte bliebe. Ich glaube hiernach, daß an einen Ministerwech⸗ sel vorlaͤusig nicht zu denken ist. Herr Dupin, dessen Ernen— nung zum Conseils⸗-Praͤsidenten schon fo ziemlich gewiß war, soll sich auch entschieden geweigert haben, jetzt diesen Posten zu uͤber⸗ nehmen; man behauptet, er habe dem Könige ganz unuͤmwun— den geäußert, er konne sich unmoglich der Unpopularltaͤt der Mi⸗ nister anschließen. Nichtsdestoweniger sind ihm wiederholt An⸗
dem Könige und Herrn Dupin habe der
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erbietungen gemacht worden. Nimmt er sie guet doch noch an, was zu bezweifeln ist, so kann man mit ziemlicher Gewißheit auf eine voͤllige Umgestaltung des Ministerlums rechnen.
Großbrttantien und Irland.
Parlgments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 29. Juni. Lord Althorp trug darauf an, daß sich das Haus in einen Ausschuß verwandeln moge, um die Mittel in Erwaͤgung zu ziehen, welche den Kolonisten von Ja⸗⸗ maika und anderen Westindischen Besitzungen, die durch den Sklaven-A Aufruhr, so wie durch den letzten Srkan, so sehr gelit⸗ ten haben, zu ihrer Aufhuͤlfe zu gewähren seyen. Herr Her⸗ ties wollte zuvörderst wissen, welchen Weg der Kanzler der Schatzkgmmer mit Bezug auf die Nussisch-Hollaͤndische Anleihe einzuschlagen gedenke? Lord Althorp erwiederte, daß er jetzt noch nicht darauf vorbereitet sey, diese Frage zu beantworten, daß er jedoch das Haus zu gehöriger Zeit von dem in Kennt niß setzen werde, was er zu thun gedenke. Demnaͤchst entwickelte der Minister im Ausschusse seinen Antrag zur Unterstuͤtzung der genannten Kolonieen. Im Jahre 1795, fagte er, habe die Insel Grenada ein ahnlicher Unfall (naͤmlich eine Zerstoͤrung des Ei— genthums durch Sklaven-Aufruhr) betroffen, und da habe die Regierung den Kolonisten durch einen Geld ⸗Vorschuß beigestan⸗ den. Er schlage demnach die Ausgabe von Schatzkammerscheinen um. Belaufe von Einer Million Pfund vor, die zu gleichen
heilen unter die Inseln Jamaika, Barbadoes, St. Lucia und St. Vincent vertheilt werden sollen, und fuͤr deren Ruͤckzahlung binnen festgesetzter Zeit die genannten Inseln Buͤrgschaft zu leis sten haben. Hr. Hume fand es bedenklich, oͤffentliche heli zu verleihen, wenn die Sicherheit, die dafuͤr gewahrt werde, nicht ganz hinreichend erscheine. Alderman Thompson und Andere nahmen jedoch den Vorschlag des Ministers sehr beifal⸗ lig auf, und dieser wurde demnaͤchst vom Hause genehmigt.
London, 30. Juni. Vorgestern fand auf der Themse zur Feier des Jahrestages der Thronbesteigung Sr. Majestaͤt ein großes Wettsegeln statt, dem auch Ihre Majestäten beizu⸗ wohnen geruhten. Die Koͤnigliche Segel-Gesellschaft hatte einen praͤchtigen silbernen Pokal als Preis ausgesetzt, der unter dem Zu— jauchzen einer großen Menschenmenge dem Sieger ertheilt wurde.
Der zum Gouverneur der Jonischen Inseln ernannte Sir James Macdonald ist gestern hier nach kurzer Krankheit mit Tode abgegangen.
Die Times enthaͤlt einen halb amtlichen Artikel uͤber den Missethaͤter, welcher nach dem Könige den Stein geworfen; es geht daraus hervor, daß die Aussagen des Sennis Collihs uͤber die Behandlung, welche er im Greenwich⸗Hospital und von Sei⸗
ten des Sir N. Keats erfahren haben wollte, durchaus unwahr seyen; der gedachte Collins ist ein Taugenichts, der bereits 5 Mal aus dem Greenwich-Hospital wegen unziemlichen Betra⸗ gens entlassen und aus Mitleid wieder aufgenommen worden war. Seine Auffuͤhrung war jedoch am Ende so schlecht, daß man ihm nicht noch einmal eine so oft verscherzte Gnade ge—⸗ waͤhren wollte.
In dem Zuchthause der Grasschaft Middlesser ( Coldbath⸗ Fieds bei London) wuͤthet setzt die Cholera und richtet bedeu—⸗ tende Verheerungen an.
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Niederlande.
Aus dem Haag, 3. Juli. Vorgestern hat Sir Charles Bagot, nachdem er eine Abschieds-Nudienz bei Sr. Majestaͤt dem Koöͤnige gehabt hatte, seine Ruͤckreife nach London an⸗ getreten. 5 Die Staats⸗-Courant enthaͤlt nunmehr auch saͤmmtliche (bisher noch nicht von ihr gegebene) Londoner Konferenz⸗Proto— kolle (bis zum sten), so wie außerdem noch die nachstehende Antwort der Niederlandischen Regierung auf die Proto—
kolle Nr. 64 und 65 der Londoner Konferenz: ̃ „London, 39. Funi, 1832.
„Die Bevollmaͤchtigten Sr. Majestät des Koͤnigs der Nieder⸗ lande haben die Ehre gehabt, die Note zu empfangen, welche Ihre Excellenzen die Herren Bevollmaͤchtigten Oesterreichs, Frankreichs, Großbritaniens, Preußens und Rußlands die Gute gehabt haben unterm 11. d. M. uber den Gang der ünterhandlungen in Betreff der , Belgiens von Holland an sie zu richten, und sie ha⸗ ben sich beeilt, diefelbe zur Kenntniß ihrer Regierung zu bringen. Das Haager Kabinet ist der Meinung gewesen, daß jene Vote, so weit sie den Gang der Unterhandlungen bis zum heutigen Tage be⸗ trifft, folgende Erklaͤrungen verlangt: . ⸗
„Sig beginnt mit der Bemerkung, daß die Niederlaͤndische Re⸗
gierung in ihrer letzten Mittheilung der Konferenz alle Zoöͤgerungen, welche die Unterhandlungen erlitten haben, zur Last legen zu wollen scheine., Wenn man indesFsen die Niederlaͤndische Note vom 2. Juni durchliest, so scheint dieser Vorwurf unverdient. Die Niederlaͤndi⸗ schen Bevollmächtigten erwähnen darin eines bestimmten Zeitpunk— tes, namlich desjenigen, der unmittelbar auf die Uebergabe der Ver⸗ bal Noten an den Grafen Srloff gefolgt ist, aus denen diejenige utnemmen würde, welche der Niederlaͤndischen Mittheilung voin 2 Mai beigefuͤgt worden ist. In diesem beschraͤnkten Sinne hat man geglaubt und glaubt noch, daß die Berathung der in jener Note enthaltenen Mütheilungen von der Konferenz aus dem Grunde verzögert worden ist, weil die Konferenz glaubte, daß, bis zum Ein⸗ treffen aller Ratificationen, die Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtig⸗ ten nicht mit Nutzen gehört werden konnten. — Die Konferenz ih⸗ rerseits erwaͤhnt neuer Verzögerungen, welche so vielen anderen gefolgt waren und fur Holland die allerbedenklichsten Folgen nach sich ziehen wuͤrbden. Es scheint qußer Zweifel, daß man Holland diese Zoͤgerungen zur Last legen will, waͤhrenb es doch in der moͤg— lichst kuͤrzesten Zeit den Anhang 3. zum 12. Protokolle angenommen hat und man nicht den Wunsch hegte, die Niederlaͤndischen Bevoll⸗ mächtigten anzußbren, als sie sich bereit erklärten, sich über die 21 Artikel, welche jenem Anhange in mehrfacher Beziehung geradezu entgegenlaufen, zu verstaͤndigen.“ „Was die Erklaͤrungen des Grafen Orloff und der Gesandten Deßsterteichs und Preußens im Haag betrifft, fo wurden sie lediglich durch die Weigerung des Niederlandischen Kabinettes, den 21 Artz! keln beizutreten, und nicht durch den Inhalt der Verbal-Note her— vorgerufen, üher deren größeren Theil man in der Unterhandlung mit dem Grafen Qrloff einig geworden war, waͤhrend die anderch Gegenstande jener Note nicht im Haag eroͤrtert worden sind.“
2 „Eine wichtigere Behauptung verlangt eine Widerlegung. Es ist in der Note von der bestaͤndigen Weigerung der Niederlandischen Negierung, sich den Rathschlaͤgen und Wuͤnschen der fuͤnf Hoͤfe zu fuͤgen, die Rede. Diese we hen gn nf ist nicht gegruͤndet. Sollte die Konferenz es vergesten haben, daß sie selbst es war, die nach einer zwei und ein halb, niongtlicher Erwägung in einem feierlichen Akt die „Trennungs⸗Grundlngen“ feststellte, und daß es der König war, der dieselbe durch seine fhrmliche Zustimmung am 18. Febr 1831
selben zu verlangen? Als die Konferenz im Monat Juni vorigen Jahres und spaͤter auf anderen Wegen mit dem Haager Kabinette zu den gewünschten Resultaten gelangen zu konnen glaubte, hat dieses Kabinet keinen Anstand genommen, ihr auf jenen Wegen zu folgen, und sich dabei bestaͤndig und aushruͤcklich vorbehalten, immer zu den Trennungs⸗Grundlagen zurückkehren zu konnen, wenn es den ander
weitigen Versuchen der Konferenz; nicht gelingen sollte, die gegruͤn⸗
ihr Recht und als das
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759 die Trennung von Holland und Belgien, in Vorschlag gebracht, jedoch mit der Erklaͤrung, daß dieses Hpfer das letzte fe, daß, wenn man sich daruͤber nicht sollte einigen koͤnnen, das Anerbieten als nicht gethan anzusehen sey, und wuͤrde sich dann der Koͤnig der Niederlande bloß an den Anhang A. zum 12ten Protokoll halten, ohne von der politischen Unabhängigkeit Belgiens oder von der Negierung des Prinzen Leopold Notiz zu nehmen, und daß Se. Masestaͤt nicht verantwortlich waͤren fuͤr die Verwickelun⸗ gen, die daraus entstehen koͤnnten, so wie Sie auch niemals gegen die Ehre und gegen das hoͤchste Gesettz des Völkerrechtes handeln wuͤrben. — Durch den eben erwahnten neuen Ent⸗ Wie aus dein Zweybrücker allgemeinen Anzeiger zu ersehen, wurf wird die Unahhaͤngigkeit und die Neutralität Belgiens war unterm 20sten Juni an den Substituten des Staats-Pro—⸗ anerkannt; das Grundgebiet desselben soll ganz so bleiben, kurators am Bezirksgerichte zu Zweybruͤcken folgende Zuschrift wie es in den 24 Artikeln umschrieben worden; die Schifffahrt ergangen: „Ew. Wohlgeboren werden, auf den Grund der so auf der Schelde wird vorlaufig mit der auf dem Rheine gleich eben eingetroffenen Nachrichten von dem Eomité in Paris an bi . r tl ba gestellt, doch wird der freien Fahrt auf den Binnen⸗Gewaͤssern, eines der hiesigen Mitglieder, in Gemaͤßheit des Art. 41. des tung vor ehiligten erpflichtun gen hat; und da solches bie — nnentz. en so wie der Verpflichtungen zur Erhaltung der Kanäle u. s w. Gesetzbuchs uͤber das peinliche Verfahren —— Nagrant elit, ca- gen, Verbindlichteiten sind, welche seit dem i Febr. 1831 zu ohen solrde, so würden sich Sc. Yiajcsitkr doch nur unter billi⸗ nicht erwaͤhnt; hinsichtlich einer Kapitalisirung der Schuld wird meun hublique — ersucht, bei dem Advokaten Savoie Haus— dem nige und den fuͤnf Höfen bestehen, und. zwar eh Entschädigungen, d. h. unter Väébingungen, wie sie die gute jedoch bestimmt, daß daruͤber in Utrecht unterhandelt werden soll, untersuchungen und alle einschlaͤgige Handlungen vorzunehmen, n, ,, , . . a And die Interessen Hollands verlangen, dazu. versithen kr daß, wenn sich die Kommüissarien dieserhalb binnen zwei welche zu Konstatirung der Verbrechen? des Höch, und Staats . . ech . * ᷣ . 2 ; r n ! ; ; wartete gls unbegründete Beschüldigung, sich bestandig gen „Die Niederlaͤndische Regierung erwartet mit Zuversicht das Mongten nicht geeinigt haben sollten, alle Differenzien bei verrathes noͤthig sind, deren Theilnahme der erwaͤhnte Advokat haben, den Rathschlagen und. Wuͤnschen der Konferen; Ge arteische Urtheil der, Ceeschichte, oh man deutficher ausdrücken der Liquidation des Syndikats und der Vank als ausge, Savoie beschuldigt ist. schenken, weit von sich zu weisen. — Noch eine andere hat die te, daß man auf die Souverainetät über Belgien nicht Ver- glichen angesehen werden sollen, wenn der Belgische Antheil Unterz. Schenkl, Staats-Prokurator.“ ferenz in ihrem Protokölle vom 10. Junt 1832, Nr. 64, t geleistet habe, und daß, wenn man dies je thun sollte, es nur der Schuld auf Belgien uͤbertragen worden ist; auch wird Speyer, 1. Juli. Gegen den Redacteur der Speyerer surochen, einem Protokolle, das, da es augenscheinlich zu billigen ,, . geschehen wuͤrde; und ob die Be- bestimmt, daß binnen 4 Wochen nach Abschluß des zwischen Hol- Zeitung sind gleichzeitig zwei Anklagen erhoben worden. Er ist blizitaͤt bestimmt ist. um so mehr bei dieser Gelegenheit eine ptung gegruͤndet ist, daß der König, der bis zur jetzigen Stunde land uns Belgien zu entwerfenden Traktates die Raͤumung des beschulbigt: 15 in Nr. 114 der Speyerer Zeitung in dem Artikel wort der Niederlaͤndischen Regierung erfordert und verlangt, als Von diesem Wege abgewichen ist, nicht gegen die Errichtung gegenseitigen Grundgebietes geschehen soll, wahrend fuͤr die Ra⸗ „Rheinbayern“ zur Bewaffnung und Empoͤrung gegen die Re— . , , ö Del gien, V M nm nig? tisication jenes Uebereinkommens mit den Maͤchten ein Zeitraum gierungsgewalt dufgereizt Und 3) in Nr. 1h eine aufruͤhrerische des neunen Souvergins protestirt habe. — Die eben erwaͤhnte von 6 Wochen festgesetzt ist. Protestation und Verlẽumdung des Koͤnigl. Gesammt / Ministe⸗
nicht die Absicht der Konferchz feyn kann, dem Haager Kah über sein politisches System Vorwürfe zu machen, ohne ihn laͤrung schließt mit folgenden Worten: V ; 1 . . ; z ; ; Jas die' Wahl leines Soutrrains fuͤr Bela Eu; zen den durch die Staats-Courant publizirten diplomati⸗ rfums verbreitet zu haben. . , . . oy og freun für, Wflgien betrift, so schen Aktenstuͤcken ist jedem Mitgliede der Generalstaaten ein Stuttgart, 1. Juli. Se. Majestaͤt der Koͤnig sind heute
Abdruck zugesandt worden.
Herzogenbusch, 1. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Feldmarschall ist nach Soestdyk abgegangen Und wird am Dien? stag uͤber den Loo nach dem Hauptquartiere zuruͤckkehren.
Bruͤssel, 2. Juli. Gestern hat der Koͤnig dem Sir Robert
menge war versammelt und begruͤßte Se. Majestaͤt mit Freuden⸗ ruf. Der Koͤnig machte hierauf einen Besuch bei dem Fuͤrsten Taxis und langte unter Kanonendonner in Regensburg an, wo das Absteigequartier im Gasthof zum goldenen Kreuz genommen wurde. Am folgenden Morgen setzten Se. Majestaͤt nach ange⸗ hoͤrter Messe im Dom die . uͤber Nuͤrnberg fort. Dem Herrn Weihbischof Wittmann wurde die Auszeichnung zu Theil, daß Se. Majestaͤt der König selbst ihm die Ernennung zum Bi⸗ schofe von Regensburg, an des verstorbenen ehrwürdigen Sailers Stelle, zu notifiziren geruhten.
ect Rechte des Koͤnigs und der Niederlaͤndischen Nation zu! den ö, , , . zu haben, sich schon dadurch igen.“ . . „in in eine feindselige Stellung gegen Se. Maj. verfetzen und
En, Die Beweise sind eben so schlagend als haͤufig, und dir ahn gend . werden affen i ft ziellen Aktenstücke vom 18, Februar 153 bis zum, Mon gt Jun Bic vorerwähnten Umstaͤnde trugen sich allerdings vor dem Erklärungen des Haager Kabinettes vom 12. Juli und vom Me des Monats Juni 1831 zu; aber sie stehen in zu enger Ver⸗ August, die unterhandlungs⸗Versuche der Monate September ung mit dem spaͤteren Gang. der Unterhandlungen, als daß sie Attobet, die Erbͤrterung der 2 Artikel in der Denkschrift vo Skillschweigen übergangen werden köͤnnten, wennn es darauf Dez, die unterm 306. Jan. d. J. ertheilte Antwort und die bmmt, das Verfahren des Haager Kabinettes in Bezug auf bie Noten der Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtigten thun zur augens verainetaͤts Frage gufzuhellen. — lebrigens hebt auch die Er— lichsten Genüge dar, daß die Niederlaͤndische Regierung m ung des Niederlaͤndischen Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ das Gebiet aufgegeben hat, welches ihr durch, die Trennen vom 12. Jul i831, und also nach dem Monat Junk, jeden rundlagen zugestchert wurde, daß sie dieselben vielme Riel, ber in Dieser Beziehung noch obwalten könnte. Es heißt t und (6 wand, Letrachtet, welches, sel l:. „„Die neu gewahlte Form von Praͤliminarien eines Frie⸗ Insurrection die fuͤnf Hofe und die Niederlande gegenseitig h zs⸗Traktgtes schließt eine Entscheidung uͤher die Souverginekatz= daß fie aber zu gleicher Zeit, so viel in ihren Kraͤften stand. ge in, sich, welche durch dein Anhang à zum TNten Protokoll Konferenz bemuͤht gewesen ist, eine den Wuͤnschen der Maͤch] rührt gelassen worden ist, indem es sich darin nur um die maße Löͤsung aufzufinden. Da dies das offene Und koyale Ben nnung handelt, Und wenn man auch vyraussetzen wollte, daß Masestaͤt darein willigen könnte, daß diese wichtige Loͤsung in
des Haager Kabinettes gewesen ist; da es eine so unwandelbart g Wangschale des Arrangenients zwischen Holland und Belgien
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Antwort darauf zu gestatten.“
„Das 6aste Protokoll betrifft den am 39. Januar von den derlaͤndischen Bevollmaͤchtigten uͤberreichten Traktats Entwurf ser Entwurf, wird darin gesagt, waͤre nur dazu bestimmt, ministrgtive Trennung und Ünabhaͤngigkeit Belgiens festzus waͤhrend alle seit dem Monat Juni 1831 mit dem Haager Kah gepflogene Unterhandlungen zum Zweck hatten, Hollands 3 mung zu der politischen Trennung und Unabhaͤngigkeit des) schen Staates und die Anerkennung seines neuen Soun
aͤßt sich der König auf die Erklarung der fuͤnf Hoͤfe in dem n und 19ten Protokoll, daß in ihren Augen der So uverain s Landes den. Grundsaͤtzen der Existenz des Landes selbst ent⸗ chen, durch seine persoͤnliche Stellung der Sicherheit der benach— en Staaten genügen, deinzufolge ohne irgend eine Beschraͤn—⸗ g die in den Protokollen Nr. 1 und 12 enthaltenen Arrange⸗
nach Livorno abgereist, um daselbst einige Wochen lang die See⸗ baͤder zu gebrauchen. . . Karlsruhe, 3. Juli. Im Verfolg der (wie von uns ge⸗ meldet worden) bereits fruͤher in der hiesigen Zeitung erschienenen Erklärungen aus verschiedenen Gegenden des Großherzogthums
. e , „is annechmen und sich im Stande befinden müfsfe, den Belgiern ir ] i ze aer ; T Tißbr r ilt di 2 . eng ö , ,, 6 i , ern, , . Nach dieser Erklarung, e n, ner Geschaͤftstraͤger, Herrn von Tallenay, . nsc e 3 , . ier 9 ) „woll l e gegen den Koni nachdem er die Trennungs-Gr J ; . ; ; ; . Grundlage aller Arbeiten der Konferen; um ein An . hat, dn ig ge ng nnn; e nn, u n Die Emancipation enthält Folgendes: „Wir erfahren heißt: „Die Grundsaͤtze unserer sogenannten Maͤnner des Lichts,
unserer angeblichen Volksbegluͤcker sind laͤngst kein Geheimniß mehr, sie liegen offen zu Tage und wuͤrden sicher noch keinen Widerspruch in politischen Blättern erfahren muͤssen, wenn man nicht die schaͤdlichen Folgen derselben bereits fuuͤhlte. Es giebt einen politischen Fanatismus, der sich noch zu keiner Zeit so geltend
aus der achtungswerthesten Quelle, daß am 29. Juni in Paris die Dispensation des Papstes angekommen ist, wodurch die Ver— mählung der Prinzessin Louise von Orleans mit Sr. Majestaͤt dem Koͤnig der Belgier in ihren religioͤsen Wirkungen genehmigt
ches verkücken, und zwar nach Verlauf von sieben mi chen Bergthungen, waͤhrend deren Se— Majestaͤt der Koͤng Niederlande nicht sowohl gegen die Einsetzung einer neuen E rginetaͤt in Belgien, als lediglich gegen einige Handlungen des Souvergins dieses Landes protestrte; keinerlei Art von Vorste wurde von demselben gegen den Umstand erhoben, daß sich ein
jestaͤt einen Prinzen, der die Souverainetät Über Belgien an⸗ me, ohne vorher die besagten Arrgngements angenommen zu en, nur als sich in einer feindseligen Stellung gegen Se. Maj. be⸗ end betrachten.““
„Die Note und die Denkschrift der Niederlaͤndischen Bevoll⸗ htigten vom 14. Dez. 1831 entfernen sich auf keine Weise von
mit Sr. Maj. die besten Mittel zu berathen, den Unruhen, n
ahne Verzug annahm und nicht aufgehßrt hat, die Ausfuhrung der⸗
und legitimirt wird.“
Der Konig hat dem Buͤrgermeister von Bruͤssel, Herrn Rouppe, seine ganz besondere Zufriedenheit mit den Anordnun— gen und Vorsichtsmaßregeln in Betreff der Cholera zu erkennen gegeben. — Von gestern auf heute ist hier kein neuer Cholera—⸗ Fall vorgekommen. — In Gent sind vom 29sten zum 30. Juni 35 Personen erkrankt und 8 gestorben. Seit dem Ausbruch der Cholera sind daselbst im Ganzen 935 Personen erkrankt und 334 gestorben. .
zu machen wußte, als eben jetzt, und der sich uͤberredet, man koͤnne mit gewissen Kraftworten, als da sind: Licht, Freiheit, Geistesmuͤndigkeit ꝛc. die Welt regieren und begluͤcken, der jede solidere Richtung der Geister unter dem Geschrei uͤber Ber— finsterung, Schwaͤrmerei, Geistesknechtschaft 2c. verdammt und eine schaͤndliche Tyrannei uͤber Alle ausuͤbt, die mit den Ver— besserungs⸗Schwindlern nicht gemeinschaftliche Sache machen und sich nicht mit ihrer Weltanschauung befreunden und befrisdi⸗ gen koͤnnen.“ :
Darmstadt, 1. Juli. J. K. H. die Großherzogin wird morgen ihr Landhaus auf dem Klosterberge bei Jugenheim an der Vergstraße beziehen und der Großherzog gleichfalls noch in dieser Woche (am 5ten) seinen Sommeraufenthalt in dem neu⸗ erbauten Hause auf dem Berggut bei Seeheim, unweit Jugen⸗ heim, nehmen. .
Das etwa 1900 , . starke ,, , . 8x . tan r buͤrger, welche durch ihre Steuerverpflichtung, ihr Alter und die dem Schutze des Friedens und des Rechts, dem hochwichtigen Werke Giger ihrer 5 n, . 66 H lor en zu Landtags⸗ der Russi indler im 9 se Jaitiative ein? ! galten, Lessen Böllenzuung bie groß, Aufgang ist, welche ihres Königs Abgeordneten waͤhlbar sind, ist nun im Reg - Blꝭ erschienen. er Russische Unterhändler im Haag die Initiative einiger guͤn⸗ Allerhdͤchster Wille und die dringenden Wuͤnsche des Landes ihnen . ; a , Frankfurter Blatt mi n Bedingungen ergriffen hatte. . Riellt haben, war nichts vermmbgend, einen fo tief erfchtitternden Man ist (heißt ss in einem von einem Frankfurter n „Was die Protestationen des Niederlandischen. Kabinettes be⸗ 6 auf ihre Versammlung, wie auf das getreue Herz jedes getheilten Privatschreiben) sehr auf den Ausgang der demnaͤch⸗ Ho vervielfältigten fich dieselben zu den derschiedenen Epochen Einzeinen, hervorzubringen, als? die Kun! von dem verruchten At- stigen Wahlen gespannt, die hoffentlich im Geisté einer vernuͤnf⸗ lnterhandlung; sie konnten keinen Zweifel über die Gestnnun— tentat, welches die freche Hand eines Elenden gegen die geheiligte tigen und gesetzmäßigen Freiheit und des wahren Interesses des der Niederlaͤndischen Regierung übrig lassen, und wenn man Perfon Ew. Majestaͤt zu richten im Stande gewesen ist. — Landes vor sich gehen, also auf Maͤnner fallen werden, die nur ungeachtet so haͤufiger Darlegungen der Gesinnungen, einigen Wenn schon die angeerbte unverbruͤchliche Treue und in⸗ fuͤr erstere begeistert sind und letzteres genau kennen. schungen hingegeben hat, so würden dieselben, ohne das fast nige Liebe der Hannoveraner zu ihrem Könige Ew. Majestät eine Oldenburg, 30. Juni. 6 6 Morgen des 2ssten d. liche Alleinstchen, zu dem die Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtigten sichere Buͤrgschaft fuͤr die tiefe Trauer Allerhoͤchst⸗Ihrer gesammten M. reisten Ihre Konial Hoheit, die regierende Frau Sioßher— nd erdle tn ein Kerkirthcilt geschen haben, bei) gehoben or! Krutschen Unterthanen uͤber jenes beklagenswerthe Ereigniß sind, a , n, ,,,. ⸗ ö Egner, seyn; die Belgischen Agenten haben diefes Alleinstehen nicht ge- so haben eben in dem gegenwaͤrtigen Augenblicke diesc Gefühle in zogin, mit Suite von hier nach Bad Ems. Se. Königl. Hoh. lt die Zulassung derselben zur Konferen; kann übrigens nur als unfer Aller Brust um fo lebhafter sich erheben muüffen, als das un- der Großherzog begleitete Höchstdieselbe bis Damme und kehrte Handlung unter, Dritten betrachtet werden und eben so wenig erschütterlich- Vertrauen zu dein Abel Em Majest lt wahrhaft Kö. den folgenden Tag hierher zuruck. Heute traf der Erbgroßherzog Folgen seyn, als die Absendung Englischer und Franzdsischer niglichen Gesinnungen die getreuen Stande vor allem Anderen bei von Weimar auf der Reise nach dem Seebade Wangeroge hier andten nach Bruͤssel. w so schwerem Beruf, bei so ernstem Wirken und Streben stets mit ein, stieg im Gasthofe Hotel de Russie ab und wird, dein Ver— Alm Schlusse des 64sten Protololles wird gesagt, daß mehrere neuem Muthe belebt und zu fester unermüdlicher Ausdauer gekraͤf⸗ nehmen nach, am Montage wieder abreisen. der Konferenz repraͤsentirte Hofe dem Koͤnige direkt das Bedauern tigt hat. — Je fester, je unerschuͤtterlicher bei Allen der Glaube rennen gegeben hatten, welches ihnen der Entwurf vom 30sten sieht, daß das. Gelingen des begonnenen Werks und mit ihm die Frankfurt a. M., 4. Juli. Das heutige Amtsblatt bares? Eerursacht habe, — ein Entwurf, der in ihren Augen Wohlfahrt, die drnlßel und der Friede lebender und kommender publizirt folgende Verordnung:
Haus unzjulässig fe. Ber Unterzckchneie st. beauftragt, zu er. Jeschlechter unzertrennlich sind von Ew. Majestäͤt allererhabenster „Wir Buürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt ver— en, daß einer jener Höfe seine Zufriedenheit damit zu erkennen Person, um so unmittelbarer hat das drückende Gefuͤhl des Ab⸗ ordnen hierdur „auf verfassungsmaͤßigen Beschluß der gesetz geben— ben, hat, daß Holland die Initziatzve ergriffen habe; daß zwei scheus vor jener fluchwürdigen That der hohen Freude weichen den Verfammlung vom 7. Juni 1833, zur Vervollstaͤndigung der ere sich nicht erblizirt haben, und daß kelner die Ansicht äisge⸗ muͤssen, welche uns Alle beseelt, indem wir dem allmächtigen Herrn bestehenden Gesetzgebung uͤber unerlaubte ohne Staatsgenchmigung zhihnehit, der Entwurf fen in scincn Augen gan unzulgssiß. der Welt mit heißt Inbrunst unseren innigen Ban dartbzingen ncben den im Stante anerkannten Vereinen und Gesellschaften sich ch wurde es schwer gewesen seyn, sich den letzten Umstand zu er- für die Errettung Ew. Majestaͤt aus so drohender Gefahr, fuͤr die bildende Verbindungen und Zusammenkuͤnfte Folgendes. J. Bie n ds ein großer Theil der Artikel jenes Entwurfes niemals zu Erhaltung eines Lebens, an dem so heilige, so unschaͤtzbare Guͤter Gruͤndung oder das Bestehen von Gesellschaften, Vereinen und Ver⸗ cf tonne Anlaß gegeben hat und mehrere andere in Ge- hangen. Indem die getreuen Stände diesen Ausdruck ihres waͤrm—⸗ bindungen in hiesiger Stadt und deren Gebiet, welchen nicht ein heit der Antwort der Kon scren vom 4. Januar 1832, worauf sten Gefuͤhls und der sie belebenden reinen Gesinnungen zu den rein geselliger oder wissenschaftlicher Zweck zum Grunde liegt, sind ö die Verbal⸗Note der egnferen; vom 11. Juni bezieht, ent— Stufen des Thrones in tiefster unterthaͤnigkeit niederlegen, erheben unerlaubt ünd verboten, sofern sie nicht die ausdrückliche Gench— ö häarden ind, und La andere lrtttiel mit der Üünterhandlung! fie ihre Bitten ö Gott,, daß er ihres theuren Königs Leben bis migung der betreffenden verfassungsmaͤßigen Staatsbehorden erhal— rafen Orloff im Haag uͤbereinstimmen.“ um fernsten Ziels menschlicher Kraft gnaͤdig fristen woölle, und er? ten haben, oder mit deren Vorwissen bestehen oder errichtet werden l ; II. Gaͤnzlich unerlaubt und verboten sind in hiesiger Stadt und deren Ge⸗
biet: 1) Gesellschaften, Vereine, Verbindungen und Zusammenkuͤnfte zu
Dem 64sten Protokolle gemaͤß, ware der in Rede stehende sterben als u. s. w. politischen Zwecken, namentlich wenn in denselben Vorsteher oder Leiter
vollmaͤchtigter dieses neuen Sonverains bei der Konferenz hatt kreditiren lassen, und selbst von den Niederlaͤndischen Vevolh tigten wurden die Mittheilungen entgegengenommen, welch Londoner Konferenz ihnen in Bezug auf die Vorschlaͤge und merkungen des Belgischen Bevollmaͤchtigten, der im Name Königs der Belgier handelte, gemacht hat. Da ste sahen, da Majestaͤt der Koͤnig der Niederlande solchergestalt zu einer Ze der man solches am wenigsten erwartet hätte, allen Unterhandl die seit sechs Monaten mit Holland angeknüpft waren, eine Gestalt gab, und diese demnach nicht fortgesetzt werden konnte waren beinahe alle in der Londoner Konferenz versammelte B u achtigte, gen dthigt, von ihren Hofen neue Instructionen zl angen.“
„ , Jbgleich hei dem gegenwartigen Zustand der Unterhandll die vorstehende Frage größtentheils nur historisch ist, so würde die Niederlaͤndische Regierung ihre Pflicht gegen sich selbst um gen die fuͤnf Hofe zu vernachlaͤssigen glauben, wenn sie die op wähnten Behauptungen mit Stiüschweigen überginge, und a her den unterzeichneten beauftragt, Euren Excell' die nach fol Bemerkungen vorzulegen.“ ꝛᷣ
„Das Protokoll Nr. 1 vom 4. Nov. 1856 erwaͤhnt einen forderung des Königs an die fuͤnf Mächte, um in Uebereinstim
n Grundsaͤtzen, und der Niederlaͤndische Entwurf vom 30) Jan. 2 war in demselben Sinne entworfen. Weit davon entfernt, ir⸗ deine Grundlage umzustoßen, war er die regelmaͤßige Folge des fes der Unterhandlung. — Die Son ver ginetats⸗Frage blieb darin erührt, mit Vorbehalt, sich mittelst Entschaͤdigungs⸗Bedingun⸗ daruber zu verstaͤndigen, und wenn die Konferenz den Nieder⸗ ischen Bevollmaͤchtigten Gelegenheit gegeben haͤtte, sich uͤber besagten Entwurf auszusprechen, so waͤre' es moͤglich und wahr— inlich gewesen, daß man schon in Anfang Februar in Bezug diese Frage die Resultate erlangt haͤtte, welche svaͤter in der besonderen erhandlung im Haag erlangt wurden, Dei welcher letzteren man er voraussehen noch vermuthen konnte, daß mgn im Widerspruch allen durch die Geschichte geheiligten Beispielen von Unterhand⸗ hben uber die Anerkennung von insurgirten Provinzen Seitens legitimen Souverains verlangen würde, daß die Loͤsung die— nraͤsüdiziellen Frage als einverstanden angenommen werden und Konig damit anfangen sollte, auf Seine Rechte Verzicht zu en, ohne vorher billige Bedingungen fur Holland erlangt zu ha⸗ ü Da eine weise unz kluge Politik diefen Weg ünzulaͤfsig hte, so ließ sich die Sounverainetaͤts Frage nur erst beruͤhren,
Deutschland.
Hannover, 4. Juli. Gestern Vormittags um 11 Uhr hatte eine zahlreiche Seputation beider Kammern der allgemei— nen Stände⸗Versammlung die Ehre, Sr. Koͤniglichen Hoheit dem Vice-Koͤnig die von derselben beschlossene Adresse an des Koͤnigs Majestät zu uͤberreichen; sie ist a . Inhalts: z„Allerdurchlauchtigster, , er Konig! Allergnaͤdigster Konig und Herr! Wahrend Ew Majestat getreue Staͤnde, unter
in seinen Staaten ausgebrochen waren, ein Ende zu machen. — Demgrcations⸗- Linie, sagt das Protokoll vom 17. Nov., thij politischen Fragen keinen Eintrag. — Ba im Iten Protokol sagt wurde, daß, was die Frage wegen der Flagge betraͤfe, Übereingekommen sey, daß dieselbe Gegenstand einer fernerwe Berathüng seyn solle, erklaͤrte der Gesandte des Koͤnigs in Note, daß diese Phrase Sr. Maj. eben so viel Erstaunen als mer verursacht habe, und daß der Koͤnig nicht begriffe, was daß laß gegeben haben koͤnne, ein Schreiben der Insurgenten zu emps und zu berathen, worin von einer anderen Flagge in Belgib von der Niederlaͤndischen die Rede sey, und daß Se. Majestaͤt solche Flagge kenne noch anerkennen wuͤrde. — In dem Pro Nr. J. vom 20. Dez. 1830 sprach die Konferenz zum ersten mal Wort, künftige Unäbhaͤngigkeit Belgiens, aus.? Zwei Tage protestirte der Gesandte des Königs förmlich gegen dieses Prot in so weit es durch sahe Bestimmungen oder darch feine Jun den Rechten des Königs Abbruch thaͤte. Spaͤter ließ der noch, auf dasselbe Protokoll durch eine Erklaͤrung antworte welcher Er der Konferenz die Befugniß bestritt, das Koͤnigraj zerstuͤckeln, und sich ausdruͤcklich Seine' und bie Rechte Seines ses auf Belgien vorbehielt.“
„Der letzte Paragraph des Protokolles Nr. 12 vom 2]. 1831 lautet folgendermaßen: — „„Ohne irgend etwas uͤbg Frage wegen der Souverainetaͤt Belgiens entscheiden zu m kömmt es doch den Maͤchten zu, zu erklaren, daß in ihren der Souverain jenes Landes nothwendig den Grundsaͤtzen der stenz des Landes selbst entsprechen, dur ) seine versdnliche St der Sicherheit der benachbarten Staaten genuͤgen, zu dem E in dem gegenwaͤrtigen Protokolle verzeichneten Arrangements g men und im Stande seyn muß, den Belgiern den friedlichen nuß derselben zu sichern.““ — Der Anhang zum 12. Pro tragt die Ueberschrift. „„Grundlagen, welche dazu bestimmt
lun nm i f der Londoner Konferenz am 31. ec ĩ ies = oni ĩ it ei ö. doner Konser m 31. Jan. durch die Diese Adresse ward Sr. Koͤnigl. Hoheit mit einer Anrede detlandischen, Bevollmächtigten mitgetheilt worden. Man er— ö gl. Hoh
ö sich hierbei die Bemerkung, daß das Schreiben, durch welches
uͤbergeben, worauf Hoͤchstderselbe zu erwiedern geruhten:
zie Trennung zwischen Holland und Belgien fe stzu t wollmäͤchtigten der Konferen; den Entwurf über ; ach theile mit Ihnen, meine Herren, den Schmerz, den Sie der Hesellschafts Angelegenheiten srwählt, oder Geld Beiträge er⸗ * g — 53 2 ö 6 ᷣ 8 ; . üͤbersandten, das⸗ ¶ 5 vr; 2 2 3 9 . . . .. r ten 1 Adre en und d ent ichen Es ist. darin weder von Souverainetaͤt noch von poll Datum fuͤhrt, wie die Niederlaͤndische Antwort, und daß die rn ben, daß. ine herhrecherisch Hand das Leben des besfen der if ren ,., , . .. , .
Trennung die Rede. Da außerdem der Prinz Leopold Sachsen⸗Koburg die Souverainetaͤt Belgiens angenommen hat, das Protokoll Rr. 12 oder den Anhang vom 27 Januar 1251 nehmen, so findet sich der Koͤnig dadurch allein in Bezug auf! Prinzen von jeder Verpflichtung befreit, welche man aus seinl nahme des besagten Anhanges herleiten konnte. — Das Pu Nr. 21 vom 25. Mal 1331, spricht zum erstenmale davon, Prinz Leopold von Sachfen⸗Koburg zur Souverainetät uber H berufen werden konne, Unter demfelben Datum erklärten de vollmaͤchtigten des Koͤnigs, daß Se. Maiestaͤt sich an das Alt tokoll und an den Anhang desselben haz en. — Am 6. Jun protestirten dieselben Bevollmaͤchtigten ü Men die von Lord Po in Brüͤssel vorgebrachten Beschluüͤsfe in Betreff einer Abtretun
Könige hat bedrohen konnen, so wie den Dank gen die goͤttliche
fich tei ö, Chr böten, ds, besngie & Preben dan en Dörsehnng, welche das their. Haupt beschützt nz. durch gnadlg⸗
; ieruͤbe en wenn Zeit und Ort abermaliger Versamm— und die Antwort am Montag den 3h. Januar um t Ühr hieruͤber getroffen, oder 3 9 s
g e e ah, fe, g, dne, n,, e,, w, . Abwendung der Gefahr den Anschlag eincs Ytuchlosen zu Schan= lungen festgesetzt, oder Statuten errichtet werden. Es versteht sich, beirn T nl deln en in , n, ¶Dieser Un den gemacht hat Dun sols Imd hn, ö. 69 , daß der voruͤbergehende Zusammentritt hiesiger Burger, worin ord⸗ cher auh che, Inbthherden, wer segrgus hervgrgeht, Laß Hannovera hers erfllen rtl her bf m Ich zum vorgus ge. nungsgemäße Vorstellungen in siddtischen Angelegenheiten an die Erlen Gi sbnhr be fhrUlung aun fel gusch:z i ehndratiftaatignen ööiß, denn aus lungen nn vielfalligst Erfaßrung, lennz Ich den Piesit gen Sraats-Vehbrden beschlossen ober vereint et, ober int“
ing vor sich . i . een ing; dieses me rediichen und treuen Sinn, Werl ch Einwohner dieses Landes be- schristen hierzu gefammelt werden, unter obigem Verbot nicht be⸗ [n . . ö a ahi i , , ischen Fer ollmachtig⸗ seelt — Als Ausdruck dessen empfange Ich daher nit Vergnuͤgen griffen ist; ) Volks-Verfammlungen zu polttischen Zwecken und tech a , e ur den Trg a , den sie pie Adresse, welche Sie Mir im Namen des Landes überreichen. Reden, welche an verfammeltes Volk öffentlich gehalten werden ehangen en e, nn, . u , , sie sich der ihnen Ich werde Mich beeilen, sie dem Könige vorzulegen, denn Ich weiß, sollen, wenn nicht Jemand vermöge seines Amtes dazu berufen ist; hr n n, r, , ,,, zu dem Ende am 5h. Fan, zum daß Ich Meinem erhabenen Bruder keine froher Stunde bereiten 3) die Thellnähm̃e hiesiger Angehörigen an dergleichen gaus⸗ am , n aun m nnn gen Ant eingefunden hatten.“ ann, als diejenige, welche Ihm Zeugniß von der Liebe und der waͤrtigen Versammlungen, Gesellschaften, Vereinen und Verbin⸗ n lich dern unterzeichnete, Böpollmaͤchtßter Se. Maje- Treue seinct cinch ringt; -, Oeses, zeugniß Meinerseits zungen, welche von de betreffenden Staats-Behbrde verboten en;
Königs der Niederlande, der Befehle seiner Regierun bekräftigen zu koͤnnen, ist Mir aber eben so erfreulich, als ich Ih 4) gin Tragen von Abzeichen und Erkennungs-Zeichen aller Art,
Großherzogthuines LJremburg.“ die vorsfehenden Erplicatlonen entledi ift er di ir die bei di ; 8 es i ᷣ er . . ho er edigt hat, ergreift er diest ne ur die bei ranlass mir dargebr Sluͤckwüͤn⸗ ; in Baͤndern, Kokarden, oder was es auch immer fey „Dd Belgische Deputirte nach London gekommen wareh legenheit, n. f p. fi, fir dir, Kei shtesst S eran ig fung im bargen rachten lu n , 3 des gesetz lich anerkannten Ie .
; eg n n, , 3 1 . iche, so wie dafuͤr dankbar bin, daß Sie hiermit bi Helegenheit pr He, . , ö Ein t eh He on Zuylen von Ny evel d.“ Hl serste t . * ,, an , , chens des Landes, deffen Angesdriger derjenige ist, der ein solches 41 1831 eine Note, worin es unter Anderem ien g zAiber sie M hfal e zweite Note, der Niederländischen Bevollmaͤchtigten, Sie so wie gegen das ganze Land bffentlich hierdurch aͤussprechen zu tragt. II. Die Polizei-Behörde ist nicht nur befugt, solche Ver⸗ 94 gen sich mit dem Gedan ken baß n Muehle len Ain bib ö s vom 30. Juni (deren Mittheilung wir uns noch vor⸗ Foöͤnnen.“ . eine, Gesellschaften, Verbindungen und Zusgmmenkuͤnfte, welche 1 verainetaͤt, die Annahme ober die Weigerung des erwaͤhlten alten), geht auf die in den Anhängen zum 6östen Protokoll Muͤnchen, 2. Juli. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben vor- sich, vorstehenden Verbotes ungegchtet, konkituirt haben und ver⸗ zen, mit, oder ohne Bedingungen, Sachen sind die außerhg 7. 165 der Staats⸗Zeitung) enthaltenen Propositionen der gestern fruͤh um 4 Ühr die hiesige Residenz verlassen, um sich anstaltet werden, zu schließen ünd fernere Versammlungen zu ver— Protokolle liegen, welche sich arguf beschraͤnkt haben, die ferenz näher ein und erklärt unter Anderem, „daß eine vor nach Bruͤckenau in das Bad zu begeben. hindern, sondern dieselbe kann auch alle und jede bestehende Gesellschaf⸗
ngen, festzutß len, die sih an bie Anerkennung des Som Ja. Juli zu bewirkende Räumung des gegenseltigen Grund— Nürnberg, 4. Jult. Bei der am 39. Juni erfolgten An- Hen, Vereinc u. Lol, wsslche, diefer Verordnung und dem runde ihrer . 1 . 2 . ö ö V. . g ⸗ * P ö ö 2 2 9 2 3 ) b J inlaͤn 2 ö Es ist indeß nicht weniger gewiß, da sie dem M tes (der Eitadelle von Antwerpen) unannehmlich ist, so lange kunft des Koͤnigs an der Donaubruͤcke bei Donaustauf wurde ,, , n ,,
*
men kuͤnfte bis zu erfolgter naͤherer Untersuchung und Entscheidung, un⸗ tersagen. v. ie Uebertretung vorstehender Verbote wird — vorbehaͤlt⸗
fremd sind, den Arrangements zůischen den Belgiern und M sich nicht uͤber die Bedingungen der Trennung verstanden har? Dritten nicht betreffen können; und wenn selbst die anderen v mnaͤchst wird diesseits ein neuer Entwurf zu , ,,, .
Se. Majestaͤt von dem Fuͤrsten von Thurn und Taxis Durchl. empfangen, in dessen Begleitung Hoͤchstdieselben den Berg erstie⸗
Konferenz, verlangten Reöingün gen erfüüt würden, so win n dem Könige der Niederlande und den flnf Hofen, in Bezug auf
die Person, welche die Souweraihetat Belgien sf annahme, ohn lich der gesetzlichen weiteren Bestrafung, wenn nach Maßgabe der da=
gen, um den Walhallabau zu besichtigen. Eine große Menschen⸗