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„An Ihre Eteellenzen die Herren Bevollmächtigten Oesterreichs, Frankreichs, Großbritaniens, Preu⸗ ßens und Rußlands.
London, 50. Juni 1832. Mit der Note J. J. E. E. der Herren Bevollmaͤchtigten der Hoͤfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Ruß⸗ land vom 11ten d. M. haben die Bevollmaͤchtigten Sr. Majestaͤt des Königs der Niederlande die Ehre gehabt, den Entwurf zu einem Uebereinkommen zwischen den funf Hofen und Sr. Majestaͤt und den Entwurf zu einem direkten Uehereinkommen zwischen Holland und Belgien zu empfangen. Sie haben darin zu gleicher Zeit die Frage gufgestellt gefunden, ob, vorgusgesetzt, daß Belgien seine Zu⸗ ö zu dem eben erwaͤhnten direkten Uebereinkommen zwischen beiden Landern gabe, dieser Entwurf, so wie der zu einem Ülcher—⸗ einkommen zwischen den fünf Höfen und dem Könlge, die Zußtim— mung Sr. Majestaͤt erhalten wurde.“ . . „„Nachdem die besagte Note und die derselben beigefuͤgten Ak⸗ tenstücks der Niederlaäͤndischen Regierung zugesandt worden sind, findet sich der unterzeichnete, Bevollmaͤchtigte Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, . Niederlande, beauftragt, der Könferenz Nachstehendes zu erwiedern: . „ „HzJene Entwuͤrfe schließen die Unterzeichnung der 24 Artikel in sich, zu der sich nicht verstehen zu können bie Niederlaͤndische Re⸗ gierung bereits erklart hat. — In dem 2ten Artikel des Traktat⸗ Entwurfes zwischen den fuͤnf Höfen und dem Riederlaͤndischen wer⸗ den in der That die 24 Artikel nebst den 3 erläuternden, als die Bedingungen der Trennung fesistellend, angefuͤhrt und wird gesagt, daß solche dieselbe Kraft und denselben Werth haben sollen, als bb sie cinen integrirenden Theil des Traktaͤtes zwischen Holland und den fuͤnf Hoͤfen ausmachten, und demselben Artikel gemaͤß sollen sie sogleich in einen Traktat zwischen Holland und Belgien verwandelt werden. — Die drei erlaͤuternden Ärtitel sind kelnesweges der Art, die Hindernisse, welche sich der Unterzeichnung der 2 Artikel ent— gegenstellen, zu heben.“ ; . „Der erste bestimmt, daß, ungeachtet des zum Austgusch der Rati⸗ fieationen festgesetzten fechswöchentlichen Termines, die Raͤumung der gegenseitigen Gebietstheile vor dem 29. Juli stattfinden soll; diese Raͤumung ist aber unzuläͤssig, beyor man sich nicht uͤber die Trennungs⸗Bedingungen verstaͤndigt hat. — Dem zweiten erlaͤu⸗ ternden Artikel gemäß, sollen sich Kommissarien in Antwerpen ver⸗ sammeln, um daͤselbst nach den gegenseitigen Konvenienzen der bei⸗ den Lander ein guͤtliches Arrangement in Bezug auf die Ausfuͤh⸗ rung der Artikel) und 12 zu unterhandeln und abzuschließen; die Ausführung dieser Artikel soll bis nach Abschluß dieser Unter⸗ handlung aufgeschoben bleiben. — Aber die Ausfuͤhrung jener Ar⸗ tikel seßt ihre Existen; voraus, und die KÄufschiebung dersel ben macht ihre kuͤnftige Anwendung moglich. — Der Traktat mit den fuͤn. Mächten und der mit Belgien würden indeß ganz illu⸗ sorisch werden, wenn Gegenstaͤnde, wie die in den Artikeln und 12, bei denen es sich um allgemeine Grundsaͤtze und nicht etwa um augenblicklich schwer zu zink? Details handelt, einer ander⸗ weitigen Unterhandlung anheimgestellt werden follen. Dieselbe in Belgien eroͤffnen, hieße noch dazu, wenn uͤberhaupt die Rede davon seyn könnte, die Würde der Niederlaͤndischen Regierung verletzen. — Dieser Artikel schließt mit der Bestimmung, daß die freie Schiff⸗ fahrt, auf den Stroͤmen und Fluͤssen, welche das Hollaͤndische und Belgische Gebiet trennen oder durchschneiden, vorlaufig denselben Abgäben und Zöllen unterworfen bleiben soll, welche gegenwaͤrtig von beiden Seiten erhoben werden. Diese Bestimmung liefert für Hollgnd gar kein Resultat, da der Koͤnig den Entschluß* gefaßt hat, vorlaufig muͤßiger Zuschauer der Schifffahrt auf der Schelde zu bleiben, als Ihin im Januar 1831 nur diefe Alternative, oder die, sich der Schifffahrt auf der Schelde durch die Gewalt der Waffen zu widersetzen, uͤbrig blieb; ein Entschluß, der zur Folge gehabt hat, 26 . jetzt keine Abgaben fuͤr die Schifffahrt auf der Schelde erhebt. ö „Der dritte erlaͤuternde Artikel betrifft lediglich die Kapitalisi= rung, und nicht die Liquidgtion des Syndikates. Die Verweisun dieser Gegenstaͤnde an eine künftige und ungewisfe unterhan
dlung is ebenfalls un u df in Betracht daß die unterzeichnung eines Wal
tates, der eine solche Verweisung und die der Artikel 9 und 12 in sich schließt, Velgien den unmittelbaren Genuß aller ihm zugesi— cherten Portheile verschaffen wuͤrde, ohne Holland die geringste Buͤrg⸗ schoft für die seinerseits in Ansprüch genommenen Bedingungen zu eben.
ö „In einer Verbal-Note vom 11. Juni erwaͤhnt die Konferenz ihrer Denkschrift vom 4. Januar 1837, worin sie sich über mehrere der Artikel ausspricht, welche sie am 15. Oktober 1334 vorgeschla= gen hat. Es versteht sich, fuͤgt sie hinzu, daß, im Fall sich Zwei⸗ sel über die Ausführung oder uber den Sinn der in Rede stehenden Artikel erheben sollten, die in der Denkschrift vom 4. Janugr 13832 enthaltenen Auftlaͤrungen die Ansicht der fünf Höfe ber die aus besagten Artikeln hervorgehenden gegenseitigen Verbindlichkeiten aussprechen. Die in jener Verbal Note an den Tag gelegte An⸗ sicht. der Konferenz scheint nicht hinzureichen, um Holland uͤber die Ausfuͤhrung in dem Sinn der abgeschlossenen Artikel zu beruhigen, in Bezug auf welche die Denkschtift vom 4. Januar 1832 sich gůn— stig ausspricht, naͤmlich die Artikel 7, 8, 19, 77, 25, 24, abgesehen von der Berichtigung des 9. Artikels und das Aufhören der Servi— i. im Limburgischen, dem 11. und 12. Artikel gemaͤß. Man er= aubt sich in dieser Beziehung, folgende Bemerkungen zu machen.“ „Dg der Traktat zuletzt von Holland und Belgien ausgefuͤhrt werden soll, und da dieses nicht seine ausdrückliche Zustimmüng zu den verschiedenen Auftlärungen ertheilt hat, in welche die Konfe⸗ renz in ihrer Denkschrift vom 4. Januar 1632 eingegangen ist, so konnte es sich um dieselben aus dem einfachen Grunde nicht weiter bekuͤmmern, daß es in dieser Beziehung keine Verbindlichkeit einge⸗ kengfn sey. = Da die Konferenz freiwillig zu Erklärungen über ie Artikel 7, 8, 10, 1, 23 und 21 geschritten' ist und das Haager Kabinet dieselben in seiner D tfchris vom 39. Januar 1832 ange⸗ nommen hat, so konstituirt dieses Uebereinkommen zwischen dem Häa= ger Kalznette und den Reyraͤsentanten der 3 Maͤchte eine Veröind— ichkeit, oje nothwendig, den üblichen diplomatischen Gebräuchen gemaͤß, eine legale Konsistenz erhalten muß. — Die gegenseitigen Verpflich⸗ tungen, welche aus den erklaͤrten Artikeln hervorgehen, würden, wenn sie nicht cine legale Gestalt erhielten, in ihrer Anwendung eine unerschbpfliche Qüelle von Streitigkeiten werden. Das Haa⸗ 6er Kabinct wurde sich bei jedem Zwist an die fünf Höfe iöen— en müͤssen, um die Anwendung der Erxplicationen zu erlangen, welche, wenn sie nicht in Artikel abgefaßt sind, selbst zu einer Mei⸗ nung g en e, zwischen den fünf Höfen Anlaß geben könnten. Endlich findet sich die Ansicht der Konferenz, welche am 4. Jan. in Bezug auf ben letzten der 24 Artikel kund gegeben worden ist, und wanach sie nichts dagegen einzuwenden sah, ihre guten Dienste anjubieten, um den Termin zur gegenseitigen Raäͤumung der Ge⸗ bietstheile 4 Tage bis 4 Wochen nach dem Austausch der Ratisi⸗ eationen zu verlaͤngern, in foͤrmlichem Widerspruch mit dem Ästen
erlaͤuternden Artikel, der einen bessimmten Tag festsetzt.“
„Unabhaͤngig von den durch das Haager Kabinet uͤber die 24 Artikel gemachten Bemerkungen, entsprechen die Daten im 14ten Artikel nicht mehr den zu bewirkenden Zahlungen, da Holland nicht allein schon das am. 1. Januar verfallene Semester bezahlt, sondern auch schon die nöthigen Fonds angewiesfen hat, um die am J. Juli d. J. zum Verfall kommenden Zinsen zu zahlen.“
„Aus diesen Gründen kann die Antwort auf die Frage, ob, im Fall. Belgien seine Zustimmung zu dem ohen erwähnten Entwurf eines direkten Uebercinkommens zwischen beiden Landern gaͤbe, die⸗ ser Entwurf, so wie der zu einem Ueberein kommen zwischen den funf Höfen und dem Koͤnige, von Sr. Maj, angenommen werden würde, nur verncinend ausfallen; zu gleicher Zeit aber hat sich der Haager Hof bemüht, einen Weg gufzußinden, Der geeignet seyn durfte, in dem gegenwaͤrtigen Zustand ber Unterhandlung die resp. Parteien zufrieden zu stellen.“
„Das Haager Kabinet glaubt, daß ihm dieses durch den anlie⸗
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genden Gegen-Entwurf zu einem Traktat zwischen dem Koͤnige und den Hofen gelungen sei, der dazu destiimmt iß, die Trennung Bel— giens von Holland zu reguliren, und der zugleich den zwischen Hol⸗ land und Belgien abzuschließenden Traktat enthalt; ein Gegen⸗Ent⸗ wurf, den der Unterzeichnete beauftragt ist der Konferenz zu uͤber⸗ reichen, wie er es die Ehre hat durch gegenwartige Note zu thun. Die Herren Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hoͤfe werden darin einen neuen Beweis des bestimmten und aufrichtigen Wunsches der Rie— derlaͤndischen Regierung finden, den gegenwartigen Schwierigkeiten, fuͤr die man in den diplomatischen Annalen vergebens ein Beispiel suchen wurde, unverzuͤglich ein Ziel zu setzen, ohne den Gefahren der Ungewißheit kuͤnftiger Unterhandlungen ausgesetzt zu seyn. — Der Unterzeichnete hofft, daß Ihre Excellenzen, die versohnenden Gesinnungen wuͤrdigend, welché in diesem. Entwurf herrschen, ihn so schnell mit einer guͤnstigen Antwort beehren werden, als es ihre Berathungen nur immer zulassen.“ ;
„Er hat den Besehl erhalten, hinzuzufuͤgen, daß der Koͤnig dem Frieden zwar hene Hpfer habe bringen koͤnnen, daß diese aber zu druckend und schmerzhaft wären, um nicht die letz ten zu seyn und auf die bestimmteste und foͤrmlichste Weise zu erklaren, daß, wenn die hohen Parteien sich nicht uber den Inhalt dieses Entwurfes verstaͤndigen konnten, derselbe als nicht geschehen und nichtig zu betrachten sey, daß der König sich alsdann ganz ausdruͤcklich das Recht vorbehaͤlt, sich durch alle Mittel, welche die Vorsehung zu Seiner Verfuͤgung gestellt hat, auf dem Gebiet des Anhanges A um 12ten Prototolle zu behaupten, ohne, bis er annehmbare Be— en rar erhglten hat, die politische Unabhaͤngigkeit Belgiens oder den Prinzen Leopold von Sachsen-Koburg anzuerkennen; daß der Koͤnig die Verantwortlichkeit füͤr die moͤglichen Verwickelungen, auf welche die Konferenz hindeutet, und die Se. Maj. nicht herbor— gerufen hat, zuruͤckwweist; und daß Er niemals weder die Ehre noch
das erste Gesetz unabhaͤngiger Nationen antasten wird, — ein nie gig
alterndes gehesligtes Gesctz, das kein Staat ungestraft verletzt, und das jeder Regierung eines freien Volkes vorschreibt, keinen anderen
Schiedsrichter, als ihren eigenen Entschluß, anzuerkennen. — Der
Unterzeichnete ergreift diese Gelegenheit u. s. w. (gez H. van Zuylen van Nyeveld.“
In dem Badeorte Scheveningen hat sich die Cholera ge—⸗ zeigt. Die Staats-Courant meldet unterm 3Zten Juli, daß man daselbst seit einigen Tagen mehrere Krankheitsfälle mit be— denklichen Symptomen beobachtete, und daß die demnächst ange⸗ ordnete amtliche Untersuchung das Daseyn der Cholera konstatirt habe. Es scheint sicher, daß die Krankheit nicht von außen ein— geschleppt worden, sondern daß sie sich an dem Orte selbst ent⸗
wickelt hat; sie brach an verschiedenen Stellen und bei verschie⸗
denen Personen, die in gar keiner Verbindung mit einander standen, zu gleicher Zeit aus. Die Erkrankten sind groͤßtentheils Fischer, die eine unregelmäßige Lebensweise fuͤhren.
Bruͤssel, 3. Juli. Gestern hielt die Senatoren-Kam— mer eine Sitzung, in welcher die von der anderen Kammer an— genommenen Gesetz-Entwuͤrfe uͤber die Reserve-Armee uͤber den Kredit der 4,100, 000 Fl. und uͤber die neue Gerichts⸗Ordnung vorgelegt und Kommissionen zur Pruͤfung derselben ernannt wurden.
In der Repräsentanten⸗Kammer begann gestern die Berathung Über den Gesetz-Entwurf in Betress des neu zu er⸗ richtenden Militair- und Civil-Ordens. Mehrere Mitglieder, unter ihnen die Herren Vilain XIV., Liedts, Desmanet und Lardinois, hielten die Errichtung eines Eivil-Ordens fuͤr verfassungswidrig, da dies der exekutlven Gewalt eine Aus— dehnung gäbe, welche sich durch die Constitution nicht recht⸗ fertigen lasse. Herr A. Rodenbach dagegen sprach zu Gunsten eines solchen Ordens. Die Minister der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten vertheidigten das Verfassungsmaͤßige des Entiwurfes damit, daß ein Still— schweigen uͤber diesen Gegenstand kein Verbot ausdruͤcke, und daß, wenn die Central-Section des Kongresses allerdings gegen die Errichtung eines Civil-Ordens gewesen, dadurch nicht erwiesen sey, daß die Majoritäͤt des Kongresses diese Ansicht ge⸗ theilt habe. Herr Dumortier sagte, daß, wenn man jetzt einen Civil-Orden errichte, es sich ereignen wurde, daß Leute, die an der Revolution Schuld gewesen waͤren, jetzt ein goldenes Kreuz erhielten, waͤhrend man denen, die den jetzigen Zustand der Dinge mit Aufopferung ihres Lebens herbeigefuͤhrt, fruͤher ein eisernes verweigert haͤtte. Herr Gendebien bemerkte, daß der Kongreß die Absicht gehabt habe, dem Lande durch das Koͤnigthum alle Vortheile einer Republik zu gewaͤhren und ihm dabei die Nachtheile einer Praͤsidenten⸗Wahl zu ersparen. Auf dem Wege aber, den man setzt befolge, werde man bald zu einer eben so unumschraͤnkten Monarchie gelangen, als die gewesen sey, die man umgestuͤrzt habe; denn wenn die Constitution erst einer anscheinend unbedeutenden Frage halber verletzt werde, so wurde man bald bei wichtigeren Gelegenheiten Hand an sie legen. Die Herren Chs. von Brouckere und van Meenen spra⸗ chen sich ebenfalls noch gegen den Entwurf aus, worauf die Be⸗ rathung bis zum folgenden Tage verschoben wurde.
Der General Desprez soll, unseren Zeitungen zufolge, nach—⸗ stehende militairische Dispositionen getroffen haben? Zwei Ba⸗ taillone des 2Zten Jäger⸗Regimentes zu Fuß und eine Eskadron des 2ten Jaͤger-Regimentes zu Pferde sind bei Visen uͤber die Maas gegangen und sind in verschiedene Dorfer um Mastricht
erum auf dem rechten Maas- Ufer gelegt worden. Ein Ztes Bataillon des 2ten Jaäger-Regimentes zu Fuß und
eine Eskadron des 2ten Jaͤger-Regimentes zu Pferde sind !
auf dem linken Ufer der Maas von Liehe bis Reikem aufge⸗ stellt; sie halten Numpst, Lanaken u. s. w. besetzt. Ein Reserve⸗
Corps steht in Bilsen. — Gestern sind zwei nach Mastricht be⸗
stimmte Transporte mit Lebensmitteln eine Stunde von der Stadt von den Belgischen Truppen angehalten worden. Man scheint entschlossen, alle Maßregein einer vollstaͤndigen Blokirung streng in Ausuͤbung zu bringen.
Hiesigen Blattern zufolge, soll der Baron von Loe Befehl erhalten haben, sich bereit zu halten, unverzuͤglich als außerorden licher Gesandter und bevollmaͤchtigter Minister nach Wien abzugehen.
Deutschlan d. Munchen, 4. Juli. Das Regierungs⸗Blatt enthalt
eine Verordnung uͤber die Fixirung und Ablosung des Handlohns und anderer unständiger Besitzveraͤnderungsgefaͤlle des Staates. Diese Fixirung kann zu jeder Zeit geschehen. Die Grundlage zu die⸗ ser Festsetzung liefern die jeden Orts nach Vertrag, Gesetz oder rechtsguͤltigem Herkommen bestehenden Anfallsvnꝓrhaͤltnisse und Prozent⸗Maße (oder, mit anderen Worten, der bisherige Durch— schnitts- Ertrag). Dieser fixirte Handlohn ist ablösbar durch die Bezahlung des doppelten Betrags des fixirten Handlohns. Auch kann nur die eine Hälfte bezahlt und die andere als Bo denzins, Jahrs, Rente angenommen werden. Dieser jaͤhrliche Bobenzins ist selbst wieder durch die Bezahlung des 25fachen Betrags ablösbar. Mit der Ablosung, ste geschehe ganz oder theilweise, erlischt die Grundbarkeit des Gutes mit ihren Folgen, (insbesondere hinsichtlich der Konsense zu Veraͤußerungen, Ver— pfaͤndungen, Vertheilungen, Halbsetzungen, Millengeidern 2c. ), und das Eigenthum geht auf den Grundholden uͤber. Freistiftige
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frei. Bei kuͤnftigen Heimfaͤllen leibrechtiger, neustiftiger
laut Art, 36 des Edikts, alle darauf Bezug habende G'
nige Vernachlaͤssigungen sollen mit Strenge geahndet h
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Guͤter, oder solche, welche nach vorgaͤngiger, zur vertragsmo Jede Versammlung auf Straßen und oͤfeentlicheu Platzen in Zeit geschehenen, Aufkuͤndigung vom Grundherrn gegen Mizer Stadt und deren Umgebungen nach Eintritt der Daͤmme⸗ tung des Erwerbpreises der Laudemien und. Meliorationen g' ist verboten und wird, wo solche bemärkt wird. nach erfolg lo gezogen werden koͤnnen, sollen wie die erbrechtbaren beh0 Warnung mittelt Aufrufs der bewaffneten acht zerstreut und werden. Die Verhandlungen uͤber diese Fixirungen und. Ei) ,,, sich widersetzt, verhnftet und den Gerichten über⸗ ungen sind von allen Taxen, Stempeln und sonstigen Geh. Die Polizcistunde ist von heute an bis zur gaͤnzlich wiederher— ellten Ruhe auf 10 Uhr festgesetzt und wird mit unnachsichtlicher enge gehandhabt werden. .
Man versieht sich zu der achtaren hiesigen Buͤrgerschaft, aus n Zahl auch nicht Einer bei diesen tumultugrischen Auftritten thaätig bemerkt worden zst, daß sie sich diesen zur Erhaltung der he und Sicherheit, und ihres so oft bewahrten Rufes der Lohali— und Ordnungsliebe noͤthigen Maßregeln nicht nur willig fuͤgen, dern auch die Behörden und deren mit dem Vollzug beagufträgte nnschaft dthigenfalls unterstützen und Uusangehörigen, Gehuͤlfen, Lehrjungen und Gesinde ein wachsames ze richten, auch die ihnen zur Kenntniß kommenden Beweise von freitnng, und Verfuͤhrung derselben der Behörde sogleich anzei⸗ werde. ;
Gestern ging Alles ziemlich ruhig ab; zwar versammelte wieder eine Menge Menschen, eines Theils vor dein Rath⸗ se und staͤdtischen Gefaͤngnisse, worin die Gefangenen der hangenen Nacht rohmeiers Wohnung, und schrie mitunter noch ein Lebe— h. Um 10 Uhr gingen starke Vuͤrger⸗Patrouillen, worauf ah und horte man
freistifter Guͤter soll eine weitere Verleihung auf Leib“, stifts- oder Freistifts-Gerechtsame nicht mehr, sondern nu solche auf freies bodenzinsliches Eigenthum stattfinden.
Darm stadt, 3. Juli. Das morgen erscheinende Regierungsblatt enthält das „Edikt, die Organisation den Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten rungs- Behörden betreffend.“ Es zerfällt in fünf Absg und 37 Artikel. Nach Art. 1 sind die Regierungen der vinzen Starkenburg und Oberhessen, die Polizei⸗Deputa zu Darmstadt und Gießen, die Waisenhaus⸗ Deputation endlich die Stellen der Landraͤthe, jedoch mit Ausnahme d gen, ruͤcksichtlich welcher ein Praͤsentationsrecht ausgenbt wir gehoben. Art. 2 uͤberweist die Attributionen dieser verschie Behörden besonderen Beamten, welche als erste Adminis Beamte der neuen Verwaltungs-Bezirke, Kreise ge den Titel Kreis-Rath fuͤhren werden. Artilkel 37 delt von der Regierung der Provinz Rheinhessen.
die Menge zerstreute, und um 11 Uhr
ist nicht aufgehoben, sondern wird fuͤr die Folge , , e. 3 — , . dem Titel Pxovinzial . Direction fortbestehen. Nach ts mehr als die in gemessenen Schritten einherschreitenden
formirten Buͤrger⸗Corps. h Frankfurt a4. M., 6. Juli. Der Ober Post⸗Amts⸗Zei⸗
; . . fol enthält der „Wächter hein“ Zten d. NM den zu beaufsichtigen haben. Zufolge Art. 31 erhalten dis zufolge, enthaͤlt der „Wachter am og an . b. M. lrtikel Mannheim er⸗
. — . . 22 . otestatio des 61 De hig vinzen Starkenburg und Oberhessen eine gemeinschaftlicht? , , ,, h ö im e Behoͤrde unter dem Titel: Administrativ⸗Justizhof. Er h önten , n, n, a. von, dem Großherzogl. Hofge— kollegialischer Geschäͤftsverhandlung bewirkt werden könn Khßregeln, , n et i erklürt, nur der offenen Gewalt zeither von den beiden aufgehobenen Regierungen aus chen zu wohßen. Nach einem, vom hiesigen Journal mitge⸗ Da sowohl die eine als die andere dieser beiden Provinj ilten Schreiben alls Mannheim vom gten d. M. waͤre Stroh⸗ gierungen zugleich auch als Lehnhof konstituirt war, so h
28 werden dem Staats-Ministerium zwei Beamte beigt werden, welche die Provinzial- und Bezirks⸗Verwalcungs
ier, in Folge der von ihm vor Gericht eingelegten Prorestation jen das Verfahren wider ihn, aus feiner Haft enklassen wor— und bereits abgereist, um eine toͤdtlich kranke Schwester zu uchen. ;
Hannover, 6. Juli. In der ersten Kammer der Stande rsammlung wurde am 30. Juni und 2ten d. uͤber die Negu⸗
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dem vorhin erwaͤhnten Justizhof uͤberwiefen. — Das hi Beamten⸗-Personale wird, in so weit es das Beduͤrfniß erh bei der neuen Verwaltung wieder verwendet werden; nur Subalternenstellen duͤrfte hin und wieder in dieser Bez eine Ausnahme stattfinden. ;
Am 28. Juni hat die hiesige Provinzial⸗Regierung e nerale, „die durch Ereignisse der neueren Zeit noͤthig gem geschaͤrfte Aufsicht uͤber die Fremden betreffend“, an die raͤthe erlassen, in welchem es heißt: „Aus Veranlassung! rer, in Frankreich und in verschiedenen Deutschen Bundes vorgefallener, der oͤffentlichen Ruhe und Sicherheit gefaͤ Ereignisse der neueren Zeit weisen wir Sie, in Folge erh hoͤchsten Auftrags, hierdurch gemessenst an, auf alle Fr
ge gefaßte Beschluß wegen Annahme des 21 Guldenfußes be⸗ igt. — Bei der demnaͤchst am 2ten'd. fortgesetzten Berathung r das Staats-Grundgesetz wurde der am 36 sten geschehene An— g: „dieses Gesetz nur mit dem Vorbehalt anzunehmen, daß es ht eher in Kraft trete, bis es auch von saͤmmtlichen Provinzial⸗-Land— aften angenommen worden, damit diesen Gelegenheit gegeben rde, die ihren bisherigen Rechten entgegenstehenden Bestim⸗ ngen durch besondere Verhandlungen mit der Regierung auf
zumal solche, welche anderwaͤrts ausgewiesen oder entflohen sin Ffassungsmäßigem Wege auszugleichen“, nicht minder auch der welche aus Orten oder aus Gegenden kommen, wo sich Verbin Hrag: „daß das Staats- Gründgesen nicht eher zum Gesetz zum Umsturze der Deutschen Regierungen gebildet haben, ihr Hoben werden möge, bis solches den Provinzial-Ständen zum dere Aufmerksamteit zu wenden. Dahin gehören nan hsamen Gutachten mitgetheilt worden!, verworfen und dage— auch wandernde Handwerksbursche. Wegen solcher An genehmigt, sich im Hrotokolle im Allgemeinen zu verwah— linge, welche sich uͤber die Motive zu ihrem Aufenthalt in, daß man nur mit Vorbehalt der Nechte der Provinzial— nicht genuͤgend legitimiren konnen, ist jedesmal Bericht ände zur Verathung des fraglichen Gesetzes schreite. ö stattzn, damit wegen deren etwaiger Ausweisung das Ge In der Sitzung vom Zten d. wurde die Berathung uͤber verfügt werden kann. Die Ihnen untergebenen Polhzp 6 Staats-Grundgesch fortgesetzt und namentlich über das te zianten (Buͤrgermeister, Polizei-Commissaire) sind von Hitel, von den Finanzen, als das wichtigste, diskutirt in gleichem Sinne gehoͤrig zu instruiren. Auch haben 6 d ö 9h. ö . daß schri = d j ! en Kar ? de am 2 . ö bestehenden Paßvorschriften aufs strengste zu handhaben s mit der Diskussion des Staats-Grundgesetzes und nament— Ihre Untergebenen werden Sie in dieser Hinsicht vo] H des sten Kapitels fortgefahren. uͤberwachen.“ Turkei.
Mannheim. 3. Juli. Am 30. Juni und 1. Jul Konstantinopel, 9. Juni. Ueber die Ernennung des hier unruhige Auftritte stattgefunden. Der Anlaß und ben . Ion herr. Jm der der Moniteur , der Sache war, nach der Mannheimer Zeitung, ful hblgendes: „Scherif Jahya, dem vor einer Reihe von Jahren Der (als. Berfasser Ainzs lufsates im, Ciöcbächter am . Verwaltürcz doo! ter, derm äu wurde, hatte sich in der n , . des Ministersums beschuldigtg und z sge einiger unbesonnener Schritte genothigt gesehen, Arabien monatlicher Haft verurtheilte Kamera, Prakt fãnt Sin verlassen und sich nach Aegypten zurückzuziehen. Der ver— hatte, vorgeblich zum Behuf einer Familien Reise, un ebene Galib Sadeh Scherif Abdul Matlab 'war hierauf ein— Paß nachgesucht. ie Justizbehorde, hiervon in Kenntniß mmig von den Seids und Scherifs der heiligen Staten an verweigerte denselben, da Strohmeier noch wegen ä ine Stelle gewähst worden. Ilber ler wurde dald Son Tode e mfg, ö g . gezogen werden wird, eit, und die Einwohner von Mekka erfuchten nun ' den Ex⸗ 36 ihm Hausarrest, Dierauf sollte ihm am 0 statthalter von Aegypten, Mehemet Alt, sich bei der hohen
. ., n gen Schwindelköpfen 16 Ständchen forte dafur zu verwenden, daß sie den Sohn des Galib' Sa— c, on, 4. ches von der Pele um etwaigen Erzessen „(Abdul Matlab, zu seinem Nachfolger ernenne. Mehemet 'ugen, verweigert wurde. Aus Besorgniß aber, daß di n hatte damals schon Privatzwecke vor Augen, die er bei jeder . sich nicht an den Polizeibefehl binden wuͤrden, en gelegenheit verfolgte. Er machte der hohen Pforte bemerk— 96 berbehdrden Befehl an das Militair, sich bereit zu Hh, daß die Zwistigkeiten in Mekka nicht aufhören würden, so Einige Freiheitsschwindler, unter Anfuͤhrung eines BVerrn nge die Person, welche jenen Posten bekleide, von dem n , ig, als man ihnen im Virthshdus um 11 Uhr Fei famnie Süseid sey, zu dem Scherif Jahya gehoͤrte; und er geboten hatte, das Haus des Strohmeier und brachten t daher, daß die Regierung den Scherif zu diesem hohen Po— Lebehoch, Angesichtz des Stadt- Kommandanten und der En aus einem anderen Stamm erwählen moge. Vabeᷣ ließ er vorstände, die zur Abwehrung sich eingefunden hatten. E ichblicken, daß man wohl ihm selbst diefe Wahl uͤberlassen lang es erst, die Ruhe wieder herzustellen und die Menschen an i nnte derzutreiben. Am 1. d. wiederholten sich diese Auftritte auf S G
insbesondere auf ihre
aufbewahrt wurden, anderen Theils vor
Die Pforte schenkte den Bitten Mehemet Ali's geneig⸗
ing des Muͤnzwesens debattirt und der bereits an ersterem
s Gehoͤr, weil sie hoffte, auf diese Weise endlich Ordnung und
denklichere Weise. Abends 9 Uhr durchströmte schon eine Meng uhe in jenem Theil ihrer Stadten hergestellt zu sehen; sie
64 die Straßen laͤngs der Planken 6 Quersis hersandte ihm den Großherrlichen Befehl unausgefuͤllt und er— Strohmeiers Wohnung verüͤber. Gegen 9! Uhr (en Lichtigte ihn, den Namen des Scherifs den er an die Spitze sich vor der ohnung Strohmeiers zusammen, schrie ir Verwaltung von Mekka stellen wolle, in den offen gelaffenen särniten, und hrachten Vivats aus; noch spaͤter gegen zum einzutragen. Mehemet Ali uͤbertrug diefes Amt dem ien ö n , ,, zu ssingen, 1 n, cherif Mehemet Bin Awn vom Stamm der Abadileh, der sich 2 . n , Polizei und Burger 2 eghpten aufhielt und von diesem Augenblick an sein Geschöpf ndlich des Schreiens muͤde, fingen sie an, mit Stein rde. Der provisorische Scherif Abdul Matlab, wohl voraus-; Haus zu bombardiren, in welchem Strohmeier wohnt, ö hend, daß Meheniet Ali ihm dieselben Schlingen legen und ren im Degrisf die. dausthare zu sprengen, um ihn zu b Heselben Intriguen gegen ihn anzetteln würde, die er angewandt worauf das Militair anruͤckte; bald gewahrte man, daß! ate, um dessen Vater Galib Sadeh zu quaͤlen und aus dem Amt Infanterie n , ,, , werden konnte; n verdraͤngen, enischloß sich, Arabien zu verlassen, und wies deswegen die abgllerie einige Chargen unter sie le Insinuattbnen zurück, womit der Statthalter ihn nach Aegyp— worauf sie sich zerstreuten, aber bald wieder zusammen ju locken suchte. Den Absichten Mehemet Alt mißtrauend, und neuerdings n n ng laͤrmen und zu schreien. mah er sich uͤber Bagdad nach Konstantinopel. Bei seiner Steinwürfe, womit sie sich gegen das Militair stellten nkunft hierfelbst ward Abdul Matlab, mit den seinem Charak⸗ sie das Zeichen zum eigentlichen Angriff; mit gefalltem Fbührenden Auszeichnungen empfangen, erhielt reiche Ge— drangen die Soldaten auf sie ein, trieben sie aus einande henke und wählte dann Brussa zu seinem Aufenthalts ort. Seit, wunderten Etliche, worunter Einer, welcher einem Drage Lm horte der Sualtan'ntcht auf, abgesehen von dem ihm aus— Säbel entwinden wollte, von demselben durchstechen wu ssetzten regelmäßigen Gehalt, ihn mit besonderen Wohlthaten toͤdtlich danieder liegt, und machten gegen 49 Gefangen n beehren, um ihm eine ruhige und freundliche Existen zu ver⸗ unter sich vier vertriebene Polen befinden sollen, die im Haffen. Jetzt noöͤthigt das Benehmen des Rebellen , . zettelbuche 3 . ei gar nicht eingetragen waren li zu neüen Anordnungen. Der Scherif Mehemet ist seine n , 9e gil n h renn. 6 96 9 reatur; entweder gezwungen oder aus Neigung wird derselbe i w lll en . i erm 2ten d. M. folgende , . Plaͤnen , , 6 richten, der ihn auf die Stelle 9 . ö ; acht, die er einnimmt, und ihn von si angig er z
„ie in zen letz twergangenen Nächten von einem Hanf die Urbanen und die Vewohner von 3 . ie ge n, n , b reren ie, altung Abdul Matlah's bestaͤndig gelobt; er stammt von Scherifs Macht beglelteten Stohlungen der bffentlichen genh⸗ ver die man ihrer Bildung und musterhaften Sittlichkeit wegen ich verehrte, und er hat den heiligen Stuhl von Mekka nur
die höhere Behörde zu folgenden Anordnungen, welche hien 5. an t ͤ Warnung und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wen urch treulose Machinationen, welche die Regierung tauchten, ein⸗
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S2, 567 Dollars.
763 gebuͤßt. Der Sultan hat daher befohlen, daß ihm dieser Posten wieder zu Theil werde. In Folge dieser Entscheidung wurde ein Beamter des Palastes nach Brussa abgefertigt, um den Scherif mit allen seinem Rang gebuͤhrenden Ehrenbezeugungen nach Kon! stantinopel zu geleiten. In dieser Hauptstadt angelangt, fand er seine Gemaͤcher bei dem Direktor der Tabackszoͤlle, Kapidschi⸗ Baschi Hadschi Mustapha Aga, in Bereitschaft. Nach mehreren Zusammenkuͤnften, wobei die mit dieser Ernennung in Ver— bindung stehenden Anordnungen verabredet wurden, wurde der Oberst vom 3ten Garde, Kavallerie Regiment, Re— schid Bey, am 22. Mai abgesandt, um ihn von Seiten des Sultans nach dem Serail einzuladen. Er ward in Ge— genwart des Groß-Mufti, des Kaimakam und des Seraskier Pascha zur Audienz vorgelassen. Se. Hoheit empfing den Abdul Matlab mit der größten Freundlichkeit, kuͤndigte ihm seine Er— nennung zu dem wichtigen Amt eines Scherifs von Mekka an und nahm sogleich seine Investitur vor, indem er ihn mit einem prächtigen gruͤnen Harvani-⸗Mantel bekleidete, dessen Kragen mit Gold und Perlen gestickt und mit brillantener Agraffe versehen war. Nach dieser Teremonie erlaubte ihm der Sultan, sich zu setzen, und ertheilte ihm mündlich seine Instructionen. Zum Be⸗ weis seiner Achtung und als hoͤchste Gunstbezeugung schenkte ihm der Großherr sein in Brillanten gefaßtes Pertrait, und in dem Augenblick, wo der Scherif sich empfahl, ließ er, ihm zur Deckung der Reisekosten eine betrachtliche Summe aus seiner Schatulle verabreichen. Als Abdul Matlab den Palast verlassen hatte, wurde er zu Schiffe nach dem Stapelplatz von Baktsche⸗Kapisi gebracht, wo ihn ein reich beschirrtes Roß, ebenfalls ein Geschenk Sr. Hoheit, erwartete. Ein zahlreiches Gefolge begleitete ihn bis nach seinem Palast. Der Scherif beschäftigt sich jetzt mit den Vorkehrungen zu seiner Abreise; er wird sich unverzuglich zur Armee an die Seite des Feldmarschalls begeben, der schon den Austrag erhalten hat, ihn in seiner neuen Eigenschaft anzu⸗ erkennen. Diese von selchen Auszeichnungen begleitete Ernen— nung hat in den Annalen des Osmanischen Reichs kein Beispiel; sie beweist, daß der reformirende Monarch alle Beamten, die in die verschiedenen Zweige der Verwaltung die Verbesserungen eines neuen Systems einführen, und alk Personen, die durch ihr Beispiel die Ehrfurcht fuͤr Religion und Glauben aufrecht erhalten, mit den hoͤchsten Achtungs-Bezeugungen beehrt.“
Das 4te und Üste Bataillon des 131en Negiments, bestehend aus Ewladi⸗Fatihans oder Soͤhnen der Sieger, sind aus Salo— nichi hier angekommen. Zum Chef des letzteren ist Hussein Aga, ehemaliger Präfekt des Bezirks von Tikwesch, an die Stelle des wegen eines groben Disziplinar-Vergehens degradirten Kontur Sadeh Mustapha Bey, ernannt.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika—
New-⸗York, 19. Mai. In der Sitzung vom Zten d. M. empfing der Senat eine Botschaft des Praͤsidenten, welcher zwei zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko abgeschlossene Verträge beigefuͤgt waren. Hierauf wurde der Antrag des Aus— schusses fuͤr den Distrikt Columbien auf Konstituirung eines aus 2 Senatoren und einem Repraͤsentanten bestehenden Comitès zur Abfassung eines Civil- und Kriminal-Kodex fuͤr den genann⸗ ten Distrikt angenommen. .
Im Repraͤsentantenhause erhielt am 3Zten d. M. die Bill, wodurch den noch nicht pensionirten Kriegern aus der Re— volutionszeit Unterstuͤtzungen bewilligt werden, ihre dritte Lesung und wurde demnächst mit 128 gegen 46 Stimmen angenommen.
In der Sitzung des Repräsenta ntenhauses vom gten d. M. trug Hr. Verplanck darauf an, daß das Haus die noͤthigen Gelder bewilligen moge, um den Indianischen Staͤm⸗ men die stipulationsmaͤßigen Zahlungen fuͤr die Abtretung ihres Gebiets und ihre Auswanderung machen zu koͤnnen. Die des— fallsige Bill wurde zweimal verlesen und an den Ausschuß ver— wiesen. Dasselbe geschah mit einer von Hrn. Newton einge— brachten Bill, wonach eine gewisse Summe zum Bau von Leucht— thuͤrmen, Feuerbecken, Warnungs-Zeichen und dergleichen bewil⸗ ligt werden soll. ö
Am 10ten d. M. stattet Herr Ellsworth Bericht uber eine Bill ab, wodurch die Strafen für das Nachmachen fremder Muͤnzen und fuͤr die Verbreitung solcher falschen Geldstuͤcke be— stimmt werden. Die Bill erhielt die zweite Lesung und wurde in den Ausschuß gebracht.
Die gesetzgebende Versammlung des Staats Connecticut eroͤffnete ihre Sitzungen am 2. d. M. zu New-⸗Haven. Die Botschaft des dortigen Gouverneurs, Herrn Peters, wird von dem American als ein klares, einfaches und den bluͤhendsten Wohlstand des Staats bekundendes Aktenstuͤck bezeichnet. In Bezug auf die Tarif⸗Frage heißt es darin; „Das Gedeihen und Aufbluͤhen der Fabriken und Manufakturen ist so sehr mit den Lebensbedingungen unseres Staats verwachsen, daß eine Beein— traͤchtigung derselben das groͤßte Opfer fur uns seyn und die schoͤnsten Ih unseres Landes mit Noth und Verheerung be— drohen wurde.“ Die Finanzen des Staats sind in einem sehr guͤnstigen Zustande und seine Ausgaben gering. Der feststehen— de Fonds fuͤr die Staatsbeduͤrfnisse betraͤgt 435,101 Dollars, mit deren Zinsen alle Ausgaben der Regierung gedeckt werden. Die Einnahmen von Connecticut betrugen im vorigen Jahre Das Staatsgefangniß bietet sehr erfreuliche Resultate dar, indem es dem Staat noch 8,613 Dollars einge— bracht hat. Mit Hinsicht auf den offentlichen Unterricht sagt der Gouverneur in seiner Botschaft: „Durch eine kräftige ,, der in Bezug auf die Erziehung der Jugend beste—⸗
enden Gesetze koͤnnte das einzige Brandmal, womit der Staat
noch behaftet ist, indem nach offiziellen Berichten 30 unserer Mitbuͤrger nicht lesen konnen, ebenfalls getilgt werden.“ Der American macht hierzu die Bemerkung, daß man nicht recht wisse, ob dies ironisch oder im Ernst gemeint sey, denn wäre das Letztere der Fall, so koͤnne sich der Gouverneur immer— hin uͤber dieses Brandmal des Staats Connecticut troͤsten und uͤberzeugt seyn, daß es keinen Staat in der Welt gebe, der sich nicht gluͤcklich fuͤhlen wurde, wenn er sich eines so „kleinen“ Brandmals zu ruͤhmen haͤtte. .
In Bezug auf die Armee der Vereinigten Staaten liest man Folgendes im hiesigen Amertcan: „Ein großes Hinderniß, das sich in Amerika dem Eintritt in die Armee entgegenstellt, ist die Unsicherheit und Hoffnungslosigkeit, im Greisenalter, wenn der Soldat durch Strapazen und Krieg zum aktiven Felddienst untuͤchtig geworden ist, eine Zuflucht zu finden. Daher koöͤmmt es, daß die Armee meistentheils aus Indivibuen besteht, die nichts zu gewinnen und nichts zu verlieren haben. Und ehe jenes Hin⸗ derniß nicht gehoben ist, wird es umsonst seyn, durch milde Ge— setze die Disciplin zu bessern; im Gegentheil, es sind die schaͤrf⸗ sten Strafen nothwendig; nur erst wenn man dafuͤr gesorgt ha— ben wird, ehrenwerthen Personen den Eintritt in die Armee annehmlich zu machen, kann man an eine Milderung des Straf⸗ Kodex denken.“
Dem Albany Argus zufolge, hat die gesetzgebende Ver⸗
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sammlung des Staats New-Hork in ihrer letzten Session 2.4 Privilegien auf Eisenbahnen mit einem Gesanmt, Kapital von 26,775,000 Dollars und 7 Privilegien auf Banken mit einem Kapital von 1,450, 009 Dollars bewilligt; auch wurden zu dem Kapital der Hudsons,Bank noch 50, 000 Dollars hinzugefügt.
Noͤrdlich von dem Maumee⸗Fluß, der den Staat Ohio von dem Gebiet Michigan trennt und sich in dem Erie-See muͤn— det, wurde vor einiger Zeit von mehreren Einwohnern der Stadt New⸗Horf der Grund zu einer „die Weichsel“ genannten neuen Stadt gelegt. Sie soll eine Station fuͤr die zwischen Buffalo und Detroit fahrenden Dampfboote werden. Schon ist daselbst ein Werft angelegt, und es werden große Wagren,Ma— zazine und Vorrathshaͤuser gebaut. Die Umtegend ist meisten theils von unternehmenden Auswanderern aus den oͤstlichen Staaten bebaut worden. Man hat auch schon Anstalten zur Anlegung von Kanälen und Eisenbahnen getroffen.
Br af nr, n.
Die Hamburger Börsenhalle giebt nach einer Reihe von Blaͤttern des in Rio-Janeiro erscheinenden Jornal do Commercio bis einschließlich 1. Mai Nachrichten ber die im Laufe des Monats April daselbst stattgehabten (von uns bereits gemeldeten) Ereignisse. Nach dem Blatte vom 1. Mai, hatte am 24. April der Adjutant des Polizei-Intendanten eine Nach— suchung im Kaiserlichen Lustschlosse St. Christovgo gehalten und mehrere Waffen, Patronen und ingleichen 1 Faß Pulver daselbst in Beschlag genommen. — Der (inehrerwähnte) angebliche Ba⸗ ron Buͤlow soll, jenen Nachrichten zufolge, eigentlich Hoizer heißen.
Jnlan d.
Berlin, 9. Juli. In der vorgestrigen Sitzung der geo⸗ graphischen Gesellschaft gab Herr Geh. Rath Engelhardt meh— rere geographische und topographische Bemerkungen, die er auf seiner Reise uͤber Hamburg nach Kopenhagen gemacht hat. Herr Professor Ritter trug eine Abhandlung vor: uͤber Gebirgs⸗ entdeckung, und legte eine darauf bezuͤgliche Karte vor. — Herr Professor Zumpt theilte Reisebemerküngen uber Italien mit. — Herr Professor Ritter abergab mit einem Schreiben des Herrn Chev. Graherg de flemsö als ein Geschenk desselben dessen Le- gons de Cosmographie, Géographie et de Statistique, so wie dessen Notice hio graphique sur le Clev. J. Graherg de Hemsö. Herr General-Auditeur Friccius schenkte die Pfausche Karte von Polen, welche Geschenke, so wie einige andere, mit Dank empfangen wurden. Mehrere neu erschienene Werke wurden zur Ansicht vorgelegt.
Aus Teplitz sind nachstehende den dasigen Gesundheits— Zustand betreffende Kundmachungen fuͤr die Badegaͤste hier ein⸗ gegangen, welche wir, in Verfolg der gestern aus dem Dresdener Anzeiger entlehnten Bekanntmachung, hier mitzutheilen uns beeilen:
„Nach einer so eben eingelangten Eroͤffnung der Koͤnigl. Immediat-Kommission zu Dresden ist von Seiten der Königl. Sachsischen Regierung verordnet worden, daß den aus Teplitz kommenden Reisenden und Badegaͤsten die Beguͤnstigung zukom— men soll, wenn sie durch ihre Reise⸗Papiere nachweisen, daß sie in einem krankheitsfreien Hause gewohnt haben, bis zum 9ten d. M. ungehindert und kontumazfrei die Koͤnigl. Saͤchsische Graͤnze passiren konnen.
Da jedoch fuͤr den vorausgesetzten Fall einer Epidemie die Kontumaz⸗-Anstalten am 9. Juli J. J. in Wirksamkeit treten sol⸗ len, so wurde die Koͤnigl. Saͤchsische Immediat⸗Kommission so—⸗ gleich in die Kenntniß gesetzt, daß in der Badestadt Teplitz und ihrer Umgebung keine Besorgnisse fuͤr das Vorhandensehn einer epidemischen Brechruhr vorkommen, und es wird bis morgen zur Beruhigung des verehrten Bade-Publikums oͤffentlich bekannt gemacht werden, inwiefern es von dem fuͤr den 9. Juli d. J. festgesetzten Eintritte einer Kontumaz-A1nstalt wieder abkomnten werde.
Teplitz, am 5. Juli 1832.
Von der K. K. Bade-Inspection.“
„Die gestern bekannt gemachte Anzeige an die Koͤnigl. Saͤch⸗ sische Immediat⸗Kommission zu Dresden hat bereits den guͤnsti⸗ gen Erfolg gehabt, daß der interimistische Chef dieser Königl. Kommission, Herr B. von Falkenstein, jene Anzeige mit dem gefaͤlligen Schreiben erwiederte: diese werde soglelch zur Kennt— niß der Behoͤrde gebracht und bei dem so beruhigenden Gesund⸗ heitszustande der Badestadt und ihrer Umgebung noch heute Abend die Bekanntmachung uͤber diejenigen Maßregeln erfolgen, welche zur Beruhigung und Erleichterung fuͤr die Reisenden und Badegaͤste dienen sollen.
Da der obigen Anzeige gestern noch das aͤrztliche Gutachten über den vollkommenen beruhigenden Gesundheitszustand und uͤber den Umstand, daß auch nicht die geringste Besorgniß einer hier ausgebrochenen bedenklichen Krankheit vorhanden sey, mit Estaffette nachgesendet wurde, so hofft die gefertigte Bade⸗In⸗ spection nach dem Eintreffen dieser zugesicherten Bekanntmachung die Herren Badegaͤste vollstaͤndig beruhigen zu koͤnnen.
Teplitz, den 6. Juli isz2. Von der K. K. Bade-Inspection.“
e i Den 9. Juli 1832. und Geld- Cours - Vettel. ( Premri/sis. Cour.)
II. Hr σαμσσ.
S E.
Amtl. Fonds
If. Brief. Geld.
t. Schuld- Scß. J 4 16 94 93 J Qêtpr. Pfand hr. 4 1001 992 PEr. Engl. Anl. 1859 — 1024 KFomm. Pfandbrf. 4 1055 1055 Er. Engl. Anl. 22 5 — i02! Kur- u. Neum. do. 4 06s 105 Pr. Enzl. Obl. 30 4 87 87 Schlesiscie do. 4 — 106 Kurm. Ohl. m. IC. 4 9 — Rkot. C. d. E- n. X — — — Neum. Int. Sch. du. 4 92 L. Sch. d. K- u. N — 356 — Berl. Stadt- Oblig. 4 94 —
Königshęg. do. 4 944 — . Elbinger do. 4 — 94 IIoll vollw. Duk. — 18 — Lanz. do. in Th. — 34 Bone dito. — — 181 Westpn— psandbr. 498 — Triedrichsd'or . — 14 131 Gren. Pos. do. 4 9911 — Disconto . . . .. Un 5 er a ee m eee, e, e, .
Auswärtige Börsen.
Amsterdam., 4. Juli. Nied. wirk]. Schuld 427. 58 neue do. S0 .
Kanz- Bill. 153. 68 Anl. 95. COest. 53 Met. 83. Russ. (r. 1833) 2
do. v. 1831) Sa.
Wien., 4. Juli. 58 Met. 86 . 2483 do. 441. Loose zu 1400. 1751.
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