1832 / 197 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gehen. Dieser Traktat, fuͤgte der Minister hinzu, wuͤrde dem Hause binnen wenigen Tagen vorgelegt werden.

Man liest im Alb ion; „„sZiwischen den Bevollmächtigten

von England, Rußland und Frankreich sind die Natificationen des Vertrages uͤber die Feststellung der Angelegenheiten Grie— chenlands ausgewechselt worden. Jeder der erwähnten Staaten wird den dritten Theil einer ẽè . von 2, 400,900 Pfd. Sterl. übernehmen, ohne daß irgend ein Zeitpunkt der Abtragung nam— haft gemacht wird. Sehr freigebig für einen Staat wie Eng⸗ land, sagt der Albion, dessen vierteljähriges Defizit im April bloß L260, 0990 Pfd. Sterl. betrug!“

Der Globe sagt: „Wir hoffen, daß die Spanische Regie⸗ rung Je. nicht in den Streit zwischen den beiden Fuͤrsten aus dem Hause Braganza mengen wird; denn in diesem Falle wuͤrde

die Englische Regierung sich nicht nur auf die entgegengesetzte

Seite schlagen, sondern Dom Miguel wuͤrde auch der militairi⸗

schen Talente der Offiziere beraubt werden, die ihm zur Orga—⸗ nisation und zum Kommando seines Heeres so nothwendig sind. Sollte die Englische Regierung durch das Benehmen Spaniens gezwungen werden, gegen Dom Miguel Partei zu ergreifen, so muͤßte Sir John Campbell den Portugiesischen Dienst verlassen, da nicht anzunehmen ist, daß er aus Liebe zu Dom Miguel sich der Strafe des Hochverrathes aussetzen wird.“ ;

Dasselbe Blatt behauptet, daß der Fuͤrst Talleyrand im Oktober nach England zuruͤckkehren werde. .

Seit der Ankunft des neuen Gouverneurs, Hrn Wilmot Horton, auf Ceylon ist dort nicht allein eine ordenkliche Regie⸗ rüngs-Zeitung, das Colom bo-Journal, gestiftet, sondẽrn es fahrt auch eine Post-Kutsche zwischen Candy und Eolombo, und es wird eine National⸗Sparbank eingerichtet.

Nieder lan de.

Aus dem Haag, 11. Juli. Der Buͤrgermeister und die Schoͤffen der hiesigen Residen; haben eine Kommission ernannt, welcher die Vertheilung von . und gesunden Nah— rungsmitteln unter die Beduͤrftigen von Scheveningen aufgetra⸗ gen worden ist; am 16ten d. M. wird zu diesem Zwecke hier eine oͤffentliche Kollekte stattfinden.

Die Neue Amsterdamsche Courant meldet, daß die af Deutsche Bundes ⸗Versammlung auf das an sie von der

ondoner Konferenz ergangene Ersuchen, den Militair-Gouver— neur von Luxemburg zu beauftragen, daß er die Freilassung des . bewirken solle, sich fuͤr inkompetent dazu er⸗ klaͤrt habe.

Es ist nunmehr auch eine Denkmuͤnze auf den Helden⸗Tod van Speyk' erschienen. Auf der Vorder“ Seite erblickt man das in die Luft fliegende Kanonier-Boot Nr. 2, uͤber welchem ein Genius schwebt, der die Niederlaͤndische Flagge, wahrend er auf das Boot hinweist, himmelwaͤrts traͤgt; die Umschrift lau⸗ tet: De Vindice Celsior lane Ad Antverpiam V. Febr. MbCCGCXXXI.“ Auf der Ruͤckseite der Denkmuͤnze befindet sich ein Kranz von Eichen-Laub mit nachstehender In scris

J. C. J. van Speyk Ad LTuendum Batavi Nominis Et Ahlastris Decus Ultro Incensa Nave Mortem Oppetens.“ Diese Denkmuͤnze ist von dem Medailleur van der Kellen in Utrecht, nach der Angabe des Königl. Niederlaͤndischen Insti⸗ tuts, sehr kunstvoll angefertigt worden. .

Amster dam, 11. Juli. Im Handelsblad liest man: F„Ueher das Schicksal der Vorschlage, welche zuletzt von Seiten der Niederländischen Regierung an die Londoner Konferenz ge⸗ macht worden, sind die widersprechendsten Geruͤchte in Umlauf. Heute vernimmt man, daß bei der ersten Zusammenkunft der Konferenz die Gesinnungen derselben nicht guͤnstig gewesen seyen, und daß Lord Palmerston sofort die Sache von der Hand habe weisen wollen, daß jedoch in einer spaͤteren Sitzung vom 6ten d. M. die Stimmung der Gemuͤther sich sehr zu unseren Gun⸗ sten geaͤndert habe. Bestaͤtigt sich dieses Geruͤcht, fo würde man die Hoffnung naͤhren konnen, daß die Konferenz es bei den letzten Niederlaͤndischen Vorschlaͤgen , lassen und zugleich Belgien zu bewegen suchen werde, die illigkeit derselben an⸗ zuerkennen.“ . Bruͤssel, 10. Juli. In der Union liest man: „Gestern dorgen ist ein Franzoͤsischer Kabinets-Courier in Bruͤssel einge⸗ troffen, der Depeschen von der höchsten Wichtigkeit uͤberbringt. Man sagt, daß das Franzoͤsische Ministerium das Ultimatum der Belgischen Regierung, als Antwort auf die neuen Vorschlaͤge des Königs von Holland, verlange, und daß in den Depeschen der Rath ausgesprochen werde, sich in neue Unterhandlungen einzulassen. Wir glauben aber zu wissen, daß der Konig Leo— pold die Antwort habe ertheilen lassen, daß er keinem Vor chlage mehr Gehoͤr schenken werde, daß er die sogenannten neuen Vor⸗ schläge des Königs von Holland nicht kenne, und daß sein Ülti— matum die Raäͤumung des Gebietes vor dem 20. Jult sey, weil er sonst am 21. Juli die regelmäßige Belagerung Mastrichts werde anordnen muͤssen. Der Courier, welcher diese Ant- wort uͤberbracht hat, ist heute fruͤh um 1 Uhr von hier ab⸗ gegangen.“ .

. Die hiesigen Oppositions-Blaätter tadeln es sehr, daß der General. Maynan die beiden vor Mastricht gefangen ge⸗ nommenen Hollaͤndischen Offiziere (s. das gestrige Blatt der Staats-Zeitung) wieder freigelassen habe. Um dem General Dibbets gefällig zu seyn, meinen sie, scheine man die Lage des Herrn Thorn ganz vergessen zu haben.

Aus Namur schreibt man vom gten d.! „Das Bataillon der in Philippeville in Garnison stehenden Buͤrgergarden ist heute unter dem Befehl des Major Montpellier nach der Um— gegend von Mastricht abgegangen. Heute Morgen ist ein Ba— taillon der hiesigen Buͤrgergarde ebenfalls dahin abmarschirt.“

Der Lynx giebt folgende Uebersicht uber den Zustand der Belgischen Finanzen: „Durch den Traktat der 24 Artikel hat Velgien eine saͤhrliche Schuld von 8,400, 000 Fl. gegen Holland garn n, 3 cht ein Kapital sah

uld kapitalisirt, macht ein Kapital von ungefahr

ö 3. 201, 600,000 Fl.

J 3 50, 000,900 2

x Q ¶ᷣCä—ä—Q Im Ganzen an Holland zu zahlen Sr sd nds ? Zur Zahlüng dieser Sumtne muß wenn man den Cours von O pCt. annimmt, eine Anleihe von 359, 128,571 Fi. gemacht werden. Die Zinsen dieser Anleihe à 5 pCt. betragen jahrlich 17,971, 428 Fl.

und das Amortissement à 1 pCt.. . . . . . . . . 3 591,285 *

; . 96 21, 5bõ, 713 Fl.

Von der Anleihe der ä8 Millionen Gulden ist die l

Haͤlfte bereits negoziirt, und betragen Zinsen und Amortisation davon jaͤhrlich

Die Anleihe der 48

2,880, 000 *

Latus V, Ms, fi J.

* . n n e n,, e e n it.

ungleich wuͤnschenswerther fuͤr den groͤßten

Schuld zum Cours der Tproc, wirklichen

fin n , , ee ae.

790 . . Transport men, und die gewöhnlichen Einnahmen betragen

2a, Mas, iz gs.

S6, 9, 0é9 Fl. Die Ausgaben, mit Einschluß des kuͤrzlich dem Kriegs-Minister bewilligten Kre— dits, belaufen sich auf gi, 85,000 Fl., wodurch . fuͤr das Jahr 1832 ein Defizit von 30, 285,006

l. herausstellt, welches eine Anleihe von 43, 264, 285 Fl erfordert, deren Zinsen und Amortissement jaͤhrlich betragen .. ...... ,

Im Ganzen sind also an Zinsen und Amortfffe? ment jahrlich zu bezahlen .. . . . . .. .. 27,041, 570 Fl. Da die jährlichen Sänahmen Belgiens, wie gesagt, auf unge⸗ faͤhr 33 Millionen Gulden anzunehmen sind, so bleiben fuͤr die Beduͤrfnisse des Staates ungefahr 6 Millionen uͤbrig.“

Deutschlan d.

Hannover, 13. Juli. In der ersten Kammer der Staͤnde— Versammlung wurde am 10ten d. hauptsaͤchlich uͤber einen bei dem Ministerium zu machenden Antrag auf Vertagung der Stände⸗ Versammlung debattirt. Eine Vertagung wurde nicht nur als rathsam und billig, sondern auch als nothwendig dargestellt, weil in der ersten Kammer, bei Gewaͤhrung der von einzelnen Mit— gliedern nachgesuchten Beurlaubung, nächstens nur noch 25 Rit⸗ glieder anwesend und sonach, wenn etwa demnaͤchst einzelne Mitglieder durch Krankheit oder andere Ursachen am Erschei—⸗ nen behindert wuͤrden, vielleicht nicht mehr die zu einer Beschluß⸗ nahme erforderliche Zahl mehr vorhanden . Die den Kammern vorliegenden Geschaͤfte wuͤrden noch viele Monate zur Beendigung erfordern, und es scheine daher, als werde die Noth—⸗ wendigkeit einer kurzen Vertagung spaͤter allgemein efuͤhlt wer⸗ den. Muͤsse nun aber eine solche eintreten, 1 sey 6e jetzt doch

heil der Abgeord⸗ neten, als etwa im Spaͤt-Herbst. Schließlich wurde der Vor⸗ schlag genehmigt, und zwar mit der Bestimmung, daß die Beur⸗ laubung fuͤr den Zeitraum vom 21sten d. M. bis zum 3. Sept. in Antrag zu bringen se nt.

In der zweiten Kammer wurde am Tten, gten und 10ten d. mit der Diskussion des 7ten Kapitels des Staatsgrundgesetzes weiter vorgeschritten, wobei namentlich der 19te Paragraph, we⸗ gen Deckung der fur den oͤffentlichen Dienst erforderlichen Aus— gaben, eine lange Debatte veranlaßte, schließlich aber mit einem Zusatz, so wie demnaͤchst auch die Paragraphen 20. und 21., an⸗ genommen wurde. . .

Wurzburg, 10. Juli. Das vorgestern eingetretene Ge— burtsfest Ihrer Majestaͤt der Königin wurde in der Fruͤhe von der Festung Marienberg durch Kanonensalven und durch Musik⸗ Corps in der Stadt angekuͤndigt. Nach dem feierlichen Gottes⸗ dienst in der Kathedral-Kirche war Parade auf dem Residenz⸗ Platze. In dem Verein zum geselligen Vergnuͤgen fand ein festlicher Ball statt. Die Harmonie Gesellschaft hatte bereits

25g, 857

am ten d; zur Vorfeier des freudigen Tages ein Ballfest und die Gesellschaft der Wittelsbacher eine Wasserfahrt auf dem Maine veranstaltet. . .

Karlsruhe, 7. Juli. Das gestrige Regier. Blatt giebt eine Verordnung des Königl. Ministeriums, allgemeine Bestim⸗ mungen uͤber die Erganzung des Offiziercorps betreffend. Hier⸗ nach kann jeder Badener, welcher die noͤthigen Eigenschaften, Kenntnisse und gute moralische Zeugnisse besitzt, sobald er we⸗ nigstens . Jahre im wirklichen Dienst zugebracht hat, zum Affizier befördert werden. Verkuͤrzungen der vorgeschriebünen Dienstzeit, so wie die Erlassung der erforderlichen wissenschaftli⸗ chen Bildung, findet nur im Kriege statt. Diejenigen, welche sich dem Offtzier-⸗Stande widmen, konnen auf zwei Weisen in Dienst treten: als Freiwillige diese muͤssen im Alter von 17 20! Jahren, von einer wissenschaftlichen Bildung seyn, eine Vorpruͤfung bestehen, elterliche Einwilligung und hinreichendes Vermoͤgen besitzen, um die erste Equipirung zu bestreiten und ferner auf ihre Kosten zu leben, da sie nur auf Waffen und Ausruͤstungs-Gegenstaͤnde Anspruch haben; als konskribirte Unter-Offiziere und Soldaten, welche die nöthigen Vorkenntnisse haben und hoͤchstens 22 Jahr alt feyn duͤrfen, und wenigstens 6 Monate schon gedient und die Erlaubni haben, sich dem Offizierstande widmen zu duͤrfen. Beide Theile muͤssen zwei Jahre lang Unterricht in den Vorkenntnissen zum Offizierstand

enossen haben. Nach diesem Kursus und nach uͤberstandener Fiel geschieht auf den Antrag der Militair-⸗Studien⸗Kom⸗ mission die Ernennung zum Portepee⸗Faͤhnrich. Dieser kann G jeder Zeit ohne Angabe der Gruͤnde auf Antrag des Kriegs⸗ Ninisteriums wieder aus dem Dienste entfernt werden. Die drei aäͤltesten Portepee-Faͤhnriche koͤnnen bei vorhandener Vaka⸗ tur nach uͤberstandenem Offsizier-Examen, nach Vorschlag des Kriegs⸗Ministeriums Cresp. die Militair⸗Studien⸗Kommission und das Armeecorpvs⸗-Kommando) zu Offiziers ernannt werden. Eine zweite Verordnung des Kriegs⸗Ministeriums betrifft die neue Eintheilung des Großherzogthums in drei Rekrutirungs⸗ Bezirke: Freiburg, Karlsruhe und dannheim.

Darm stadt, 11. Juli. Das heute erschienene Regie⸗ rungsblatt Nr. 59 enthaͤlt ein Allerhoͤchstes Edikt, das Volks⸗ schulwesen im Großherzogthume uͤberhaupt und insbesondere die Organisation der Behoͤrden zur Leitung der Schul⸗Angelegenhei— ten hetreffend. Dieses Edikt enthaͤlt die durch die Aufhebung der Kirchen- und Schulraͤthe der Provinzen Starkenburg und Ober⸗Hessen und die Veraͤnderungen in dein Wirkungskreise der an, die Stelle der Regierung zu Mainz tretenden Provinzial⸗ Direction daselbst noͤthig gewordenen organischen Bestimmungen in Beziehung auf die Leitung des Schulwesens erforderlichen Behoͤrden, so wie auch diejenigen Normen, welche sich aus der bei dieser Gelegenheit vorgenommenen Revision der bisherigen Einrichtung des Volks- und Elementar Unterrichts uͤberhaupt er⸗ geben haben. Die allgemeine Schul⸗Ordnung vom 22. Ottober 187 wird ausdrücklich fuͤr aufgehoben erklärt Besagtes Edikt zerfaͤllt in zwei Abtheilungen und g9 Artitel.

Mainz, 10. Juli. Wenn wir (sagt die Mainzer Zei⸗ tung) einerseits mit Vergnuͤgen wahrnehmen, daß sich bel der gegenwaͤrtigen schoͤnen Witterung unsere benachbarten Taunus⸗ baͤder mit Kurgaͤsten anfuͤllen, fo duͤrfte es andererseits keine uninteressante Bemerkung seyn, daß sich jaͤhrlich auch in unserer Stadt die Zahl der Fremden mehrt, die eigens zum Gebrauche 3. stärkenden Rheinbaͤder auf einige Zeit ihren Wohnsitz hier nehmen.

Oe sterreich. Wien, tl. Juli. Nach dem aͤrztlichen Berichte vom 10ũten d. M. läßt der Verlauf des Wochenbettes Ihrer Kaiserl. Ho— n. der Durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Sophie, so wie das Befinden des neugebornen Erzherzogs, nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Nach einem von der Stuttgarter Zeitung mitgetheilten Schreiben aus Wien vom 4. Juli ist der durch Gelehrsamkeit

und vielseitige Bildung ausgezeichnete Major v. Prokesch (von

dem, tion

dentlich die Rede

und

sonrgte derselbe

Sitzung der Tagsatzung

von

ben uͤberhaupt stimmten die drei Vororte. Bern, Luzern, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Graubuͤnd: Appenzell a. Rh. wollten die äußeren Bezirke zulassen.

burg

kein dann Schwyz.

nicht

berief sich dabei auf ihr bisheriges Verfahren, Stand von seinem Votum noch niemals Mißbrauch gemach

sein ten.

genommenen Erklaͤrung zufrieden. In der dritten Sitzung vom 4. Juli wurde mit 1 men beschlossen, einstweilen auf das Begehren der Landsch

sel u

Rom, 4. Konsistorium i nachstehender sieben v. J. in petto behaltenen Kardinäle bekannt gemacht zh

Alex. Nun

Spanien; Hugo Peter Marchese Spinola, bisher aposte

tius

verneur von Rom;

als Unter-Befehlshaber der Hesterreichischen Marin. Dasselbe Schreiben eigt den Empfang mehrerer Abschriften in der Levante, auch in der Staats⸗Zeitung fruͤher . an, l, Dom Pedro im Namen seiner Toch—⸗ gewesen) zum Kaiserl. Hofrath bei den modifizirt und proklamirt hat. Diese Constitution besteht Staats⸗Kanzlei ernannt worden. In der letzten 3 145 Artikeln und enthaͤlt im Wesentlichen Folgendes: Er⸗ issionen von Wichtigkeit in Italien. ung der Freiheit und Unabhaͤngigkeit der Portugiesischen 5. ; ion; Bezeichnung ihres Gebietes in Europa, Afrika und ch we iz. n. Die Regierung ist monarchisch, erblich und reprasentativ In der am Zten d, gehaltenen ir der Macht des Hauses Braganzcl in der Person ber enk wurde das Zulgssen der Gesan ria da Gloria. Sie Römisch— atholische Religion ist die Fuͤr Ausschließen igion des Stagtes; aber alle andere Gottesverehrüngen stehen Die Staͤnde nden frei. Es werden vier constitutionndlle Gewalten ehen: die gesetzgebende, die kontrollirende, die ausübende die richterliche. Die gesetzgebende Gewalt steht den tes zu, welche aus der Pairs- ünd Deputirten-Kaminer be— en. Erstere wird von dem Koͤnige auf Lebenszeit ernannt; zweite ist temporair und wird vom Volke gewählt. Jede sglatur dauert vier Jahre und jede Session drei Monate. ökontrollirende sowohl als die ausuͤbende Gewalt gehören Koͤnige, dessen Person heilig und unverletzlich ist. Die kerliche Gewalt ist unabhaͤngig. Die Constitution erkennt Verfahren durch Geschworene, einen oberen Cassations⸗ Hof, Unverletzlichkeit der buͤrgerlichen und politischen Rechte der tugiesischen Buͤrger und die Freiheit der Presse unter gesetz⸗ r Beschrankung und Verantwortlichkeit an. Das Gesetz ist Alle gleich. Die Constitution kann nur im Fall eines Auf⸗ rs oder einer fremden Invasion suspendirt werden.

Turkei.

Konstantinopel, 23. Juni. Der Moniteur Otto— n meldet den Fall von St. Jean d' Acre in folgender Weise: m A. Mai ergab sich die Festung St. Jean d Acre, zu

Luzern, 6. Juli. Schwyz in Berathung gezogen.

schlug vor, der anwesenden Gesandtschaft zar Sig Stimmrecht zu geben. Vierzehn Stimmen entschig fuͤr Zulassung der anwesenden Standes⸗Gesandtscht Aargau machte den Antrag, Schwyz solle wen 34 von e

in eigener Sache stimmen; die Gesandts wonach

Recht jedoch muͤsse er sich auf das bestimmteste vn Die meisten Stande äußerten sich mit dieser zu P

m Sitz in der Bundes⸗-Versammlung nicht einzugeh⸗

Italten.

Juli. In dem vorgestern gehaltenen g von Sr. Paͤpstlichen Heiligkeit die Ern in dem Konsistorium vom 30. Sen

srnison vertheidigt, den Anstrengungen Ibrahim Pascha's, sie, nachdem er Verstaͤrkungen erhalten, Tag und Nacht mbardirte. Abdullah Pascha's Intendant verlor dabei das en. Abdullah und sein Gefolge wurden als Kriegs⸗Gefangene

Aegypten abgefuͤhrt. Seitdem Mehemet Alt diesen Krieg

Giustiniani, Erzbischof von Petra fruͤher apos tius in Portier ric, Tiberi, fruher apostol. Nun

am Kaiserl. Oesterreichischen Hofe; Bened. Cappellet Aloys del Drago, Praͤfekt des vatih

Palastes; Franz Maria Pandolsi⸗Alberini, Ober⸗Kämma onnen hat, hoͤrte er nie auf, zu wiederholen, daß derselbe Heiligkeit; Ludwig Gazzoli, Praͤsident der Comarca. er nichts zum Zwecke habe, als ihm eine glaͤnzende dem hat der Papst in demselben Konsistorium Seinem ugthuung von Seiten des Statthalters von St. Bean

meister, Marius Mattei, Maria Velzi, die Kardinalswuͤrde verliehen.

sind WS.

Marie Christine sind nach Modena abgereist, um in

von

zusammenzutreffen.

24. Juni bringt die folgende Proclamation Dom che derselbe in Terceira Portugal erlassen hat:

.

hendisen und reichsten Staaten in Europa bestimmt, sieht ohn fel mit Schmerz seine Einwohner unterdruͤckt, seine P Grunde gerichtet, die Huͤnste vern achläfsigt, feinen Kredlt a , , , Handel vernichtet, seine Flotte gethü gleichsam zer

worfen, an. Städte mit Bettlern überschwemmt seins mit Uebeltbaͤtern bedeckt, die, des. Lebens im Elende m den Verfolgungen einer unbeschraͤnkten Polizei aus

und daß seine Bestrebungen bloß Paschas gerichtet seyen. Durch he List gelang es Ibrahim Pascha in der ersten Zeit, in Syrien festzusetzen, indem er die Bevoͤlkerung die wenigen Truppen, welche sich in dieser Provinz befan⸗ ju taͤuschen wußte. Wenn Mehemet Ali's Erklaͤrungen in gen Gemuͤthern noch Zweifel uͤber seine weiteren Absichten ücklassen konnten, so muß sein jetziges Benehmen sie beseiti⸗ Abdullah ist in seiner Gewalt und seine Nache also befrie⸗ Hierauf beschraͤnkte sich, so sagte er, sein Benehmen. rum haͤlt er dann jetzt seine Truppen noch laͤnger in Syrien ück und fuͤhrt den Krieg gegen die von der Regieruug einge⸗ ken Chefs weiter fort? Es liegt am Tage; die schaͤndlichste d unseligste Empoͤrung ist offenkundig. Mehemet Ali will die üllung seiner ehrgeizigen Plaͤne durch die Verwuͤstungen des rgerkrieges herbeifuͤhren. Die Gefetze und das von ih⸗ Organen ausgesprochene Urtheil werden vollstreckt wer— Der Beistand des Hoͤchsten wird das Schwert lei⸗ welches gegen die verbrecherischen Urheber der Anarchie oben ward, und bald werden die durch ihre Schandthaten shmutzten und verwuͤsteten heiligen Staͤten von ihnen befreit f. Die letzten Berichte des Feldmarschalls Hussein Pascha

und dem Magister Palatii, tre zu verschaffen,

en die Person dieses Turin, 3. Juli. JJ. MM. der Koͤnig und die von hier nach der Königl. Villa bei Racconiggi abga

KK. Hh. die Herzogin von Lucca und die Pu

Cataio mit dem Herzoge und der Herzogin von

Portugal. Ein in Paris eingegangenes Schreiben . sa ho edro vor der Einschiffung der Armg Portugiesen! Portugal, durch die Natur zu einem n

roy f

tt, seine Armee einer tyrannischen Willkür

esetzt, di

ten Ausschweifungen begehen; die Gesetze ohne raft, di die Regiernng melden daß die Arvant-Garden-Brigade Be— d,, . er e g durch das Gesetz und endlich Pascha's, mit der sich die unter dem Kommando ber Statt⸗ teig bortzugul, emen dezpofischen. König und, Ufurzn bers von Silistria, Mehemet Pascha, befindlichen Truppen einer blutgierigen und grundsatzlosen Regierung unterworfen einigt haben, ihren Marsch nach Hainäh angetreten hat. Die

tugiesen! Wenn die Nation mit Unwillen die behauernswertz kungen einer absoluten Regierung erträgt, so bleibt doch wa ein Trost, der naͤmlich, geh und waͤhrend sie der bevorstehenden Emancipation der Pon entgegensieht, kann sie hoffen, bald das Ende aller Leiden zt

ken;

, ,,, seyn; Freiheit, ; een bald ö. Freudenthraͤnen mit den Eurigen mischen Ihr, wie ich . ;

Freiheit“ nicht uncmpfndlich bleibt. in Portugal, die nicht von dem durch die Despoten vergossenen Blute befileckt wäre, w Trauer uͤber die Nation verhreitet, nicht aufhört, mit ein losen unverschaͤmtheit zu wiederhslen, daß er der zaͤrtlich seiner Unterthanen und

enden Brigaden, unter den Befehlen des Divisions⸗Gene⸗ 6 Mehemet Pascha, werden Antiochia besetzen, und das Gros Armer, welches von Koniah abmarschirt ist, beschleunigt sei⸗ Marsch, um auf den Kriegsschauplatz zu gelangen, von dem n mit nächstem nr g Nachrichten erwartet.“

Der Scherif Abdul Mutalib, dem die Verwaltung von Mekka ertraut worden, ist nach dem Ort seiner Bestimmung aufge⸗ hchen. Die Regierung hat ihn mit Vollmachten versehen, um der Provinz Hitzas alle von ihm fuͤr wuͤrdig befundene Per— en zu belohnen und in Aemter einzusetzen. Auf Befehl des stans hat jeder der Pfortenminister dem Scherif ein reich hhirrtes Pferd zum Geschenk gemacht. Haschim Aga, einer Kapidschi⸗Baschis, ist beauftragt, ihn bis zu seiner Residenz begleiten. Da die fur die heilten Staͤten bestimmten Groß⸗

dem Uebel abgeholfen werda

enn die Anstrengungen aller wahren Patrioten miss und diese Patrioten diese Verthein iese Maͤnner, welche Euer Gluͤck wieder herstellen

hoffe, gegen unseren denn ,. „Eh

Es ist keine Miethling der, waͤht

seine Regierung durchaus vaͤten

Ahcenbdis Nation sießt mit Abschen, das dieser zärtliche B Füchen Fonds wenn der Kriegs Unruhen nicht abgehen konn— Söhnt durch grausame Strafen hin gpfert, und daß dies so war den könn r, , , . , Ne e,, . , n , . 9 . ien, sie wieder nach Lonstantindpel zurückzubringen; jetzt aber verfolgt, Anspertt zcherbanngt, hach den Galerten sendet, in dieseben an den Scherif übergeben werden, damit? er lss auch auf Portugiesischem Boden Kriegsgerichte cinsetzt, n 9 werden, damit er sie

selben mit dem Blute derer zu beflecken, welche er seine g nennen wagt. uUhnterdruͤckung erschoͤft,

Maͤnner bewahrt und . auf den guͤnstigen A harrt, um Euren Zustand zu an

und

den Ruf, der Freiheit von der bir . des Tajo in Lisst

durch alle Provinzen wiedertb nen, und de

gi Dieser aͤnnern, die edelmuͤthige Gesinnungen besitzen, un möͤglig

terdruͤckung der Shlaverct zu leben. Kertn sigsen, Die

er der Freiheit, die Befreier Portuga

rbe

Aufruf an Eure Vaterlandsliebe ergehen. Sie zweifeln

Eure

ahne der Freiheit bedarf, um den wahren Portu iesen zun sich ihr sogleich anz schließen. Zu den . Pott

en, Laßt

mit der thun

Bedenkt, daß wir lle Mitglieder ein es Staates, Allie be rechthaltung der Freiheiten,

sind. liebe

Klassen sollt z nommen wird. Die E

die v ren,

Vergangenheit denken? saͤtzen verfahren wird, so Tyrannei und Despotismus sind immer feig

potismus . vernichten, der die Nation belastet, und h Zeit im Einklang sind.

seiner Ankunft an den heiligen Staten vertheile. sich nach Mudania eingeschifft. ; Ueber die Unterwerfung Bosniens enthaͤlt der Moniteur toman noch folgende Details: „Der Statthalter von Bos— ne Mahmud Hamdi Pascha, hatte den eifrigsten Anhänger ssein⸗Capitans, des Anstifters und Oberhauptes des Bosni— en Rebellen, Sarchosch Ali Pascha, gaͤnzlich geschlagen und sich epols und Aladscha⸗Chans bemächtigt. Nach der Einnahme Aladscha⸗Ehan marschirte Mahmud Pascha in eigener Per⸗ gegen Sarchosch Ali Pascha, der sich mit den Seinigen in Festung Tschelebi⸗Bafar eingeschlossen hatte. Dieser aber lite einen ernstlichen Angriff nicht ab, sondern ergriff die cht, nachdem man einige Schuͤsse gewechselt hatte. Da auf e Veise das ganze Laud eine ziemliche Strecke weit gesaͤubert k. ss hatte Mahmud Pascha nur noch ein entscheidendes Manoͤver * Vosna⸗ Serail Sarajewo) zu unternehmen, wo die saͤmmt— ö Streitkrãfte der Insurgenten konzentrirt waren. Dies . denn auch, nachdem er vorher die Civil⸗ und Milltair— . tung in Tschelebi⸗Basar konstituirt und sein Hauptquar⸗ e. nach. Aladscha Chan verlegt hatte. Hussein⸗Eapitan . der Spitze ven 19,90) Mann Infanteris und Kavalle— i. Bosna Serail ausgeruͤckt, um dem Mahmud Pascha zu 63 Die gegenseitigen Lager waren eine halbe Meile von 7 . . ; e n i keine Herne ner wagen und r tahmud Pascha in den Rücken zu kommen

7 er die Plaͤtze Tschelebi⸗Basar und ke nenn, werrumpesung wiederzuerobern gedachte. ö gegen die erstere Stadt und marschirte Heusend Mann gegen die letztere. Die Albanefischen Tschams 4 welche die lvantgarde des gegen ihn operirenden Eorps

Letzterer

Portugiesen Ihr, die Ihr durch das z noch immer die Gesinnungch

dern,

. hebt das Haun vereinigt Eure Anstrengungen mit den

unsrigen

r Sieg unserer

uf, wird Anklang bei Euch finden; den

s, an deren Spiße Eures verstorbenen Koͤnigs Johann Vi. befindet, lan

r Mitwirkung; denn sie wissen, daß er nur der Entfn

uns den letzten Tropfen Blutes hingeben, um da reiheit Institutionen erlangen, die mit den Portugiesen! Was hi übrig? Kommt und verstaͤrkt unsere Reihen mit

der

welche wir erlangen wollen, Jeder möge seine Meinungen, seine Vorurtheile, seim und ö, Ehrgeiz dem Vaͤterlande zum Opfer bringt

ten zu dem kroßen Werke beitragen, welches jeh 1w le Elemente desselben zu vereinigen und exeinten Bemühungen der Portugiesen zu ihrem Isel⸗ darin muß jetzt die Größe bestehen Wr wollte jeh Portugiesen! Wenn nach diesen ist unser Sieg nicht zweifelhn gewesen,

Maͤnnern gegenuͤberstanden, die sich ihrer Rechte bewußt, urden v f

,, ,,,, ,, , , ,. n, , se,, g ,, unf t. e Ce Feen 0. Juni 18353, am Bord des hesetebelten an und schungen ie in dee Fit hr e , cr, kee ir a, den 10. Juni 1832, am B Albaneser aus ihrem Hinterhalt herd , 7 a

(unterz von ven Mitglievern der Regen tschssson naöthigten, sich in größten Eil' auft der ro! enen fn

sser und zu Lande belagert und von einer sehr geschwaͤchten

791 mee zurückzuziehen. Nicht im Stande, seine Position langer zu . inn. er in der Nacht sein Lager ab, zog h. ö. Bosna⸗erail zuruͤck und besetzte die a Bersebeh, welche die

Stadt beherrscht, und wo er sich verschanzte. Am 5 Juni be— gann Mahmud Pascha den Angriff in zwel Kolonnen, die Ar—

tillerie im Centrum. Alle Verschanzungen wurden beim ersten

Anlauf genommen, und bald war Alles in Unordnung gebracht. Hussein nahm die Flucht, und ein kleiner Theil der Seinigen folgte diesem Beispiel. Die Meisten streckten die Waffen Ünd baten um Pardon, der ihnen auch bewilligt wurde. Ali und Hussein Pascha empfingen die Unterwerfungs-Akte der Stadt und uͤbernahmen das Kommando derselben. Mahmud Pascha schlug sein Lager jenseits der Stadt auf.“ Die Opium-Ernte in den verschiedenen Bezirken von Ana— tolien wurde sonst von den Schiffobedienten aufgekauft, die in . Menge auf dem Lande umherstreiften, ünd denen die andleute dieses Produkt zu einem sehr niedrigen Preise ablie⸗ ßen. Eine Großherrliche Verordnung vom Jahre 1829 hatte zum Zweck, diesem Mißbrauch ein Ziel zu setzen, der einer ge⸗ wissen Klasse von Unterthanen zu großem Schaden gereichte; der Hpiumhandel wurde daher unter die Aufsicht der Regierung . und Eumer Lutfi zum Direktor desselben ernannt. Diefer erordnung gemaͤß, hatte Letzterer den Ankauf des Opiums an Ort und Stelle zu besorgen. , wurde die Stadt Smyrna zum Central-Depot fuͤr den pium⸗Handel bestimmt, und dort fand auch der Verkauf der Ernten von 18 9 und 1836 statt. Spaͤter wurde das Depot nach Konstantinopel verlegt. Im Jahre 1831 befahl der Sultan, den Ankaufspreis des Opiums

um 2 Piaster auf das Scheki zu erhöhen. Diese Erhoͤhung ist

auch fuͤr das laufende Jahr beibehalten worden.

Die Wiener Zeitung enthalt folgende Mittheilungen:

„Aus Stolacz hat man vom gten Juni folgende Nach⸗ richten Alle vornehmere Einwohner vou Seraglio und Trav— nik, von der rebellischen Partei, welche bei der allgemeinen Verwirrung entkommen konnten, und unter denen sich auch Kaimakan Villich und der Hauptmann von Duvno befinden, haben sich nach Livno retirirt, in welcher Festung sich der beruͤchtigte Capitain Firdus zu einem hartnaͤckigen Widerstande vorbereitet.“ .

„Aus der Herzegovina wird unterm 10. Juni berichtet: Seitdem man in Erfahrung brachte, daß die Großherrlichen Trup⸗ pen, mit welchen sich auch die Hauptleute Ali Pascha von Sto⸗ lacz und Hassanbegh von Trebigne vereinigten, Sarajevo einge⸗ nommen haben, hat sich der Zustand der Dinge gaͤnzlich geaͤn— dert. Die Rebellenpartei hat keine Hoffnung mehr, sich langer erhalten zu konnen, und man sieht ganze Horden, welche sich nach dem Hesterreichischen Gebiete fluͤchten. Osmanbegh und Ibrahim Aga Xinovich von Mostar sind mit einigen Anhaͤngern von da nach Gliubuschi gezogen. Einige behaupten, daß sie sich hier verschließen, und noch Andere glauben, daß sie sich gleichfalls nach Dalmatien fluͤchten werden. Sollte das Letztere geschehen,

so wird fast die ganze Herzegovina in den Haͤnden der recht⸗

mäßigen Partei seyn, und dann laͤßt sich hoffen, daß unter den dortigen Einwohnern bald wieder die erwuͤnschte Ordnung, Ruhe und Sicherheit hergestellt seyn wird. In Betracht der fer— neren Bewegungen der Großherrlichen Armer giebt es Einige, die behaupten, daß dieselbe berelts auch die Stadt Travnik in Besitz genommen habe, Andere aber versichern, sie wolle nicht eher von Sarasevo ziehen, bevor nicht der Großwesir Muur Saihl ein⸗ getroffen sey, von dessen Ankunft aber man noch keine bestimmte Nachricht geben kann.“

In land.

Berlin, 16. Juli. Als die Rhein⸗Provinzen mit dem Preußi⸗ schen Staate verbunden wurden, befand sich das Schulden⸗Wesen der dortigen Gemeinden in einer Lage, welche den Glaͤubigern kaum eine Hoffnung ließ, jemals zur Befriedigung ihrer Forderungen zu gelangen. Durch die Franzoͤsische Regierung in jeder freien Be— wegung gehemmt, waren die Gemeinden noch insbesondere we⸗ 69 ihres Schulden-Wesens in die Unmöglichkeit versetzt, ihren

erbindlichkeiten Genuͤge zu leisten, da die weitere Behandlung dieser Angelegenheit durch ein Dekret vom 21. August 1810 von weiteren Bestimmungen abhaͤngig gemacht war, welche zu erthei⸗ len hoͤchst wahrscheinlich nicht einmal in' den Absichten der Fran⸗ zoͤsischen Gewalthaber lag. Die Preußischen Regierungen ver⸗ wandten daher, gleich vom Anfange ihrer Wirksamkeit an, auf die . dieses wichtigen Gegenstandes eine große Sorg⸗ falt, bis das Gesetz vom 7. Maͤrz 1823 zur volligen Erledigung desselben bestimmte Grundsaͤtze aufstellte. Schon oͤfters ist in diesen Blattern von den Resultaten Nachricht gegeben worden, welche in einzelnen Jahren und 4 erstrebt worden sind. Folgende Nachweisung dient zur Uebersicht der ganzen Angele—

genheit: Vom Jahre 1816 1 Am Ende des ; bis e sind an Davon sind bis Jahres 133 Regierungs⸗ Schulden li jui⸗ 1830 getilgt verblieb Bezirke. . dirt ; Schuld Rthlr. sar pf] Ntblr. sar vf. Rthlr. sar] pf. Wien... 1,856,686 24 9 1/6 75,575 3 11 181,111 20 109 Achen Yil6b, ats 22 11 1,845, 9569 25 4 373, 155 3535379 Koln H 1,002, 84 22 5 531, 3)7 - 8 471,497 21 9 Koblenz linkes Rhein⸗ufer 3,066, 77 2368 21734646 91 21 593,131 19]. 6

is 6s dis r i s T T 7 . 23), IT7os s5s J Aus dieser Nachweisung wird man die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes und die Summe ersehen, welche den Gläubigern der Rheinischen Gemeinden durch die Preußische Gesetzgebung und Verwaltung gerettet worden ist. Da aber von der thaͤtigsten Verwaltung ein solches Resultat ohne die willigste und kraͤftigste ditwirkung der Schuldner nicht zu erreichen gewesen waͤre, so wird man auch die in der Provinz vorwaltende Gesinnung mit hoher Achtung anzuerkennen sich gedrungen fuͤhlen, besonders da durch das Gesetz dom 7. Maͤrz 1822 den Gemeinden selbst die Behandlung der Sache mit großer Selbststaͤndigkeit uͤbertragen worden ist. Von der Behandlung aller Gemeinde⸗Angelegenhei⸗ . 6 den Grundsaͤtzen der Preußischen Staͤdte⸗Ordnung las⸗ en si Tuͤchtigkeit des Volks mit großer Sicherheit die erfreulichsten Wirkungen erwarten.

Aus Wittenberg vom 12. d. M. schreibt man: Ein festlicher Empfang wurde dem am ten d. aus den Rheinpro⸗

veinzen hierher in Garnison zuruͤcktehrenden Fuͤselier⸗ Bataillon des

27. Infanterie⸗Regiments Theil. Nachdem das Bataillon auf der Rothen Mark von dein Magistrat und verschiedenen Depu⸗/ tationen der Buͤrgerschaft feierlichst bewillkommt worden, wurde dasselbe zu einem Fruͤhstuͤck gefuͤhrt, das in dem schoͤnen Eich⸗

daher in der Rheinprovinz bei solcher Redlichkeit und

waͤldchen unter Zelten und an 4 verschiedenen Tafeln bereitet

war. Musikchoͤre erhoͤhten die frohe Stimmung und den herz—

lichen Empfang, und so wie das zahlreich versammelte Publikum selbst die Wirthe fuͤr die zuruͤckkehrenden Freunde und Bekannten machte, so erwiederten diese die Ihnen dargelegten Gesinnungen

mit der offensten und dankbarsten Anerkennung. Das dem Koͤ⸗

nige vor Allem dargebrachte Lebehoch erregte unbeschreiblichen ur die Armen . das Bataillon ausgebrach⸗

Jubel, und auch die ten Toasts fanden den allgemeinsten und n . nklang. Am folgenden Tage wurde von dem größten , der an⸗ gesehensten irn, , aller Staͤnde dem Offizier⸗Eorps ein fest⸗ liches Mahl gegeben. Der Saal war zu diesem Zweck mit Militair⸗Trophaͤen, so wie mit der von Drangerie umgebenen Buͤste Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, geschmäckt. Auch hier galt das erste Lebehoch dem geliebten Monarchen. ÜUnter den

kommandirenden General, Herrn General der Infanterie, von Jagow, und auf das 2te Baͤtaillon des 19ten Infanterie ⸗Regi⸗ ments, welches sich unter seinem wuͤrdigen Commandeur, dem Prinzen Wilhelm Radziwill, in , Zeit hier die Liebe und Achtung der Einwohnerschaft erwarben, eine besondere Erwaͤh⸗ nung. Die freundlichste Stimmung herrschte bei dieser Ver⸗ anlassung, die auch sonst von keinem Ünfall getruͤbt wurde, und wenn bei dieser Gelegenheit sich zunaͤchst allerdings die Freude uͤber die Ruͤcklehr alter Freunde und Bekannten auf die herzlich⸗ . Weise aussprach, so lag doch sicher in dem Empfange des

ataillons auch noch die tiefere Bedeutung, daß man der Ar⸗ mee zeigen wollte, wie sehr sie auf das Anerkenntniß des Va—⸗ terlandes rechnen darf, wenn sie mit unerschuͤtterlicher Treue

und Hingebung auf den Ruf ihres Königs dahin eilt, wo es af ankommt, dem Vaterlande Ordnung und Ruhe zu er— alten. . * 2. Cholera. In Paris waren gestorben mis zum 30. 36 ö 14, 196 hinzugekommen am 1. Juli ... . . . . . . . ... 39 k. ,,, 31 1 40 ae, 45 mn, ,, ,,,, 41 ,, n . 38 2 ,,,, 40

Ueberhaupt ... 14,70

Wissenschaftliche Nachrichten.

ueber die Volter⸗ Wanderung. Von R. v. L.

Einleitung. ;

Vir sind gewobnt, bei dem Worte Rilker⸗Wan derung un will fürlich an jene verworrene unheilvolle Zeit zu denken, in welcher Attila, der Hunnen-König, unter dem Namen Etzel als mythi⸗ scher Held des Nibelungen-Liedes, unter dein selbst gewahlten Bei⸗ namen „Geißel Gottes“ in allen Sagen und Ehrontken bekannt seine schnei vor ibergehende Herrschaft von der Wolga und Donau aus, über fast alle Völker Germaniens und Sarmatiens verbreitete, die Kaiser von Rom und . sich zinsbar gemacht und, auf dem Zuge über den Rhein an die Loir— durch ein Romisch⸗Deutsches Heer, so wie guf dem Zuge uͤber die ipen durch die Beredtsamkeit eines ehrwuͤrdigen Greises zurückgewiefen, seinen Tod endlich in

Begriff jenes Wortes (inigrati gentium) scheint den Alten unbe⸗ kannt, oder doch ihnen nicht gelaͤusig, erst im sechzehnten Jahr⸗ hundert das Bürgerrecht empfangen zu haben“ und i in der, neuesten Zeit seinem umfange und seiner wissenschaftlich bestimnmten Bedeutung nach mannigfach emodelt, theils be⸗ schraͤnkt, theils ausgedehnt worden. Wenden wir uns an die vielbesuchte Quelle populgirer Belehrung, die uns deshalb als das Organ der heut zu Tage in unserem Deuischen Vaterlande meist ver⸗ breiteten Ansicht gelten mag, an die Leipziger Real- Encyklopädie fuͤr gebildete Staͤnde, so erhalten wir folgende Auskunft: „Unter der nicht ganz schicklich en Benennung 5 ver⸗ steht man eine Reihe von Begebenheiten, da verschiedene olker, welche von den Römern Barbaren genannt wurden, a Deutsche, in die Lm schen re nn eindrangen und sich diesel⸗ ben unterwarfen. Diese in ihrer Art einzige Bewegung der Boͤl⸗ ler, die mit Recht eine Revolution genannt werden kann, fing von dem EGismecre an, erstreckte sich bis zu dem Litlantischen Ocean und verbreitete ihre Wirkungen felbst bis in das nördliche Afrika. Sie dauertz von 73 an, da die Hunnen in Europa einbrachen, bis über die Haͤlfte des sechsten Jahrhunderts (568) hinaus, als die Longo⸗ barden Italien eroberten; fast zwei Jahrhunderte also vergingen, bis die Völker in den von ihnen eroberten Provinzen ruhig verblie—= ben. Die ursachen dieser Bewegung waren sehr verschieden: uͤber⸗ haͤufte Bevblkerung, der Andrang“ anderer Voͤlkerschwaͤrme, der lockende Reiz der hn und angebauten Roͤmischen Provinzen. ehe schon hatten einzelne Voölkerschaften theilweise ihre Wohn⸗ itze veraͤndert, und die große Vdͤlker⸗Wanderung ward in der Folge dadurch mit befͤrdert. Der erste Stoß, der die große Voͤlker⸗ r rn n, geschah im nordoͤstlichen Asien. Hier wohn⸗ ten die Hunnen (ihrem UÜrsprunge nach wahrscheinlich Mongolen oder Kalmücken), ein zahlreiches, wildes und kriegerisches Bolt, an den Graͤnzen der Chinesen. Von diesen gegen das Ende des ersten Fahrhunderts n. Ehr. aus ihren Wohnsitzen vertrieben, brei⸗ teten si sich nun gegen Westen aus, dertrichen die Alanen, eine vom Kaukgsus hergekommęene Völkerschaft aus dem Asiar: chen Sar⸗ matien und (375) die arge ben, welche in dein alten Dacien und in den Gegenden zwischen dem Dniester, der Donau und Weichsel wohnten. Die Alanen kamen nach langem Herumschweifen an die Donau im heutigen Ungarn, verbanden sich mit den seit . faͤhr hundert Jahren da wohnenden Vandalen, einer urspruͤnglich Norddeutschen Völkerschaft, durchzogen mit ihnen Germanien und vereinigten sich mit einem Theile der Sueven, einem Suͤddeutschen Volke, das sich an der oberen Donau niedergelassen hatte. Diese drei

oͤlker nahmen nun vereinigt den Weg näch dem Rhein, drangen (äo6) über denselben in Gallien ein, und richteten da die größten Verwüstungen an. Nach zwei Fahren 9 drangen sie über die Pyrenden in Spanien kin und heilten (att) das größtentheils er. oberte Land durch das Loos unter sich; nur ein kleiner Theil Spa⸗ niens blieb noch unter der Herrschaft der Römer. Diefe Letz leren ammelten jedoch bald wieder Krafte und fanden sich im Stande, n Verbindung mit den inzwischen auch nach Spanien gekommenen West⸗ Gothen die Eroberer anzugreifen. Die Alanen, welche im heutigen Portugal eln Reich gestiftet hatten, wurden (413) gaͤnzlich überwunden. Die Vandalen führten mehrere Kriege mit den Kö! mern und hatten sich dadurch über diese eine üeberlegenheit ver schafft, als sie (439) den Entschluß faßten, nach Afrika uͤberzuge⸗ hen. Das Reich, das ihr beruͤhmter Konig Genserich da

Lrrichtete, wurde nach einer Dauer von 155 Jahren‘ von des Griechischen Kaisers Justinian großem delbbernn Beli⸗ ar 9534) gaͤnzlich bernichtel Die Sueven, die sich nach em Abzuge der Pandalen weiter in Spanien ausgebreitet hatten, behaupteten sich laͤnger; doch ward auch ihr Reich durch die West⸗ othen (584) zertrüͤmmert. Die Hunnen, welche, wie oben ge⸗

agt worden, die erste Veranlassung zu diesen Kriegen gewesen wö—

vielfachen Toasts, welche sodann folgten, verdienen die auf den

den Armen der schönen Ildiko gefunden hat. Der dei uns übliche

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