1832 / 209 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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. 18 . . nutzung der bereits vorhandenen Vorarbeiten, eine neue den gegen⸗ wärtigen Verhaͤltnissen angemessene Provinzial-Schul⸗Ordnung zu entwerfen und einzureichen, wörguf Wir das Gutachten, des Pro⸗ vinzial-Landtags darüber zu erfordern Uns vorbehalten.

35. Auf den Antrag Ünserer getreuen Staͤnde, den unterricht in der Polnischen Sprache auf den Gymnasien zu Conitz und Thorn in den Lehrplan aufzunehmen, finden Wir keine Veranlassung, von der bisherigen Einrichtung abzugehen. , .

Was den Antrag auf die e nz des Unterrichts in der Franzoͤsischen Sprache auf den Gymnasien der dortigen Provinz be⸗ trifft, so ist darch eine inzwischen unterm 19. Februar v. J. uͤber die Aufnahme dieses Untezrichts in den Lehrplan erlassene Berord—= nung so weit fuͤr diesen Gegenstand gesergt, daß die Wuͤnsche Un⸗ serer getreuen Staͤnde daduech erledigt sind. .

353. Wir halten, in Uebercinstimmung mit der vom Landtage edußer en Ansicht, die Ermittelung von Stipendien fuͤr die kathö⸗ ischen Studirenden des geistlichen ünd höheren Lehrstandes in West⸗ preüßen, zur Beftrderung einer besseren wissenschaftlichen Bildung unter denselben, fuͤr ein dringendes Beduͤrfniß, und werden, sobald sich bei den eingeleiteten Errterungen die Mittel dazu in den vor⸗ handenen geistlichen Fonds vorfinden, auf Befriedigung dieses Be⸗ duͤrfnisses Bedacht nehmen. . ;

31. Die Modification des Mahl- und Schlachtsteuer⸗-Gesetz es wegen Einbringung steuerfreier Quantitäten ist in der Provinz Preußen bisher nur fuͤr Königsberg in Verfolg der von den dorti⸗ gen Gewerbetreibenden erhobenen Klagen uber Beeinträchtigung ih⸗ res Gewerbes durch mißbraͤuchliche Benutzung der fruheren Steuer⸗ freiheit grbserer Quantitaͤten verfuͤgt worden. Die Zurücknahme dieser Maßregel wurde die Erneuerung der fruͤheren Mißbraͤuche und der dadurch hervorgerufenen gegruͤndeten Beschwerden der Ge— werbetreibenden zur 6 haben, daher Wir auf den diesfall sigen Antrag Unserer getreuen Staͤnde einzugehen Bedenken finden muͤssen.

465. Den Antrag des Landtags, den Regierungen die Verwer⸗ fung von Klassensteuer⸗Reelamatlonen gegen das uͤbereinstimmende Butachten der Orts- Behheden, der Landraͤthe und kreisstaͤndischen Kommissionen ohne vorherige Autorisation des Finanz⸗Ministeriums

zu untersagen, können Wit, da ein solches Verfahren mit dem r—⸗⸗

gelmäßigen Gange einer wohlgeerdneten Finanz-Verwaltung un⸗ vereinbnr seyn wurde, nicht gewaͤhren. Wir haben aber angeord⸗ net, daß in Faͤllen die ac nn, daruͤber von den Reglerun⸗— gen auf vorgaͤngigen Vortrag in plano gefaßt werden sollen. wegen des Antrages auf bffentliche Bekanntmachung detaillir— ter Veranlagungs⸗Grundsaͤtze, als die Instruetion vom 35. August 1816 enthaͤlt, müssen Wir unter Beziehung duf den Landtags-Ab— schied vom 9. Januar 183 11. 26. h und das Gesetz vom 1. Juli

1823 5.

41. Die in Folge elner besonderen Untersuchung festgestellte Lage des staͤdtischen Haushalts von Königsberg hat es nicht gestat⸗ tet, die Abgabe von eingehenden fremden Produkten und Waaren,

welche dort unter⸗dem Namen eines Handlungs- Unkosten⸗-Geldes mit Unserer Genehmigung fuͤrerst noch erhoben wird, schon jetzt

aufzuheben. Der Stadt ist die Forterhebung unter mehreren den Verkehr erkeichternden Modificationen noch bis zum 1. Januar 1833 gestattet worden. 2 ; .

Dagegen werden Unsere Behbrden fortwaͤhrend dahin wirken, alle sonstige dem freien inneren Verkehr noch entgegenstehende Hin—⸗ dernisse auf dem durch dte Gesetze bezeichneten Wege zu beseitigen. Zu diesen Hindernissen kann aber diejenige Verbrauchs Steuer auf das Brennmgterial nicht gerechnet werden, deren Einfuͤhrung unter gewissen Umstaͤnden den Stadt- Gemeinden nach 8. 7 Unserer De⸗ claration vom 11. Juli 1322 zum Gesetze vom J. Sept, ist uͤber die polizeilichen Verhaͤltnisse der Gewerbe nachgelassen ist.

42. Die von Unseren getreuen Standen in Antrag gebrachte Bewilligung der bestehenden Steuer- Bonification fuͤr die Brannt⸗ wein-Ausfuhr, an Jeden ohne Unterschied, der inlaͤndischen Brannt⸗ wein uͤber Sce exportirt, ohne belaͤstigende Kontrollen fuͤr den Ver⸗ kehr mit diesem Gegenstand, wurde den Staats-Kassen mehr kosten, als sie an Steuer von dem erportirten Branntwein empfangen ha— ben, und dennoch dem davon erwarteten Zweck nicht entsprechen. Es liegt aber schon jetzt in den Befugnissen der Steuer-Behoöoͤrde, auch für denjenigen inländischen Branntwein, welcher durch Ver— mittelung eines Großhaͤndlers uͤber See exportirt wird, die Bonifi⸗ cation zu gewähren, wenn nachgewiesen wird, daß er aus den Pack⸗ hofs⸗Kredit⸗Laͤgern oder aus solchen Brennereien abstammt, die bei unmittelbarer Exportation, gegen Erfuͤllung aller durch das Regu⸗ lativ vom 26. Dez. 1825 bestimmten Bedingungen, darauf Anspruch aben wurden. . . .

. 45. . wiederholté Antrag Unserer getreuen Staͤnde auf Auf— hebung der fixirten Tranksteuer ist aus den bereits im Landtags⸗ Abschiede vom 17. August 1325 enthaltenen Gruͤnden nicht zu ge— waͤhren. z 2 k Eren so wenig kann die Aufhebung der Muͤhlen-Contribution erfolgen. Auch diese Steuer wird in Ostpreußen nicht minder als in Westyreußen entrichtet, und ist in bem erstgedachten Theile der Provinz in den Kgtastern gleichfalls nicht besonders ausgeworfen, . in der Hufen⸗ Contribution 1 In beiden Landes⸗ theilen ruht sie eben sowohl auf den Muͤhlen, welche als nutz bare Grundstuͤcke uberall der Grundsteuer unterworfen sind, als auf dem dazu gehörigen Grund und Boden, und da diese Thatsache allein entscheidet, so kann es auf die Erbrterung des urspruͤnglichen Ver⸗ anlagungs⸗Maßstabes nicht ankommen.

Das Real⸗-Schutzgeld in Westpreußen, dessen Aufhebung eben⸗

falls nachgesucht worden, ist in der Art, wäöe es seit i820 regulirt worden ist, eine Steuer von Haͤusern und kleinen Grundstuͤcken, und daher nicht unter die aufzuhebenden Personal-Abgaben zu ahlen. ; . 7 Wenn nun auch hiernach die Antraͤge im Allgemeinen nicht zu berüͤcksichtigen sind, so bleibt es doch jedem Einzelnen uͤberlassen, bek der Behörde nachzuweisen, daß unter den von ihm geforderten Abgaben solche begriffen sind, welche nach den Gesetzen vom 2. No— vember 1310 und 31. Mai 132) aͤtten wegfallen sollen. Es wird dann nach gehdͤriger Bescheinigung den Gesetzen gemaͤß verfuͤgt werden. n

41. Wir haben im Landtags-Abschiede vom 17. August 1825 die vom ersten Landtage vorgeschlagene Einrichtung, nach welcher fuͤr die Natural-⸗Verpflegung der Land⸗Armen durch die Kreis-Verbdnde gesorgt werden soll, provisorisch und bis zur Publication der begb— sichtigten Armen⸗-Ordnung genehmigt. Der Entwurf zu diesem Ge— seß ist bereits Unseren getreuen Standen zur. Begutachtung vorge— legt gewesen; auch befahlen Wir an, daß, die weitere Bearbeitung der Sache moͤglichst beschleunigt werde. Wir müssen daher Beden⸗ ken sinden, das auf Antrag der Stande getroffene Interimistikum, mit welchem, wie es nach dem beigefuͤgten Scparat⸗-Voto scheint, nur einige Kreise unzufrieden sind, von Erscheinung der Armen⸗ Ordnung wieder aufzuheben, und es fuͤr eine wahrscheinlich nur kurze Zeit durch eine andere Einrichtung zu ersetzen, welche, da sich die definitive Einrichtung erst nach Erscheinung des Gesetzes treffen lassen wird, wieder nur ein Interimistikum seyn wuͤrde. 4

Auch die Kosten für die Unterhaltung der Landarmenhau—⸗Ge⸗ baͤude auf Staats-Kassen zu übernehmen, muͤssen Wir Bedenken finden, da, wenn man auch die Provinz nur als Nießbraucherin die⸗ ser Gebäude betrachtet, derselben doch schon nach allgemeinen Rechts⸗ Grundsäͤtzen die nach §. 47 u. ff. Tit. 21 Thl. J. des allgemeinen

Landrechts näher angegebenen Verbindlichkeiten obliegen, außerdem

aber nach dem Landarmen⸗Reglement vom 31. Oktober 1793 5. 112

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0 den fruͤheren Bescheid wiederholen. Die kreisstaͤndischen Kommissarien und aber von den Regierungen mit den angenomme— nen speziellen Veranlagungs⸗Grundsaͤtzen bekannt zu machen.

S3 4 und 129 dieselbe die Unterhaltung zu besorgen hat, und nach . 413 und 117 auch die Einsassen Unferer Domainen Landarmen⸗Beitraͤge zu i gi rrn und die ibnen zugetheilte Quote unter sich aufzubrin⸗ en haben. ; ; 45. Was die verschiedenen in Beziehung quf das Landarmen⸗ Wesen von Westpreußen geschehenen Antraͤge anlangt, so 9. ad a auf den Antag der Provinzial-⸗Staͤnde wegen Aufhebung der mit der Besserungs-Anstalt zu Graudenz verbundenen Zucht- und Haus-Schüle eine nahere der Provinzial Behörde aufjutragende Erbrterung des Sach verhaltnisses vorbehalten, und, bis dahin der che uͤber diesen Antrag ausgesetzt werden. ; . !

d b, wollen Wir den Antrag der Stande dahin r g n, daß

die Regierungen zu Danzig und. Marienwerder, bevor sie fortlaufende Ünterstuͤtzungen gus dem Westpreußischen Land⸗ armen⸗Fonds bewilligen, die n un, der staͤndischen Land⸗ armen-Kommission, welche auf den Grund der in den hand⸗

röäͤthlichen Kreisen von den Kreisstaͤnden, in den Staͤdten Danzig, Elbing und Thorn aber von den Magistraͤten ein—⸗ uzirhenden Gutachten abzugeben ist, einzufordeen und sich hi Einverstaͤndniffes derselben zu versichern, sonst aber, wenn die Kommission Einwendungen macht, welche die Regierun⸗ gen nicht fuͤr begruͤndet halten, an das Ministerium des In⸗ e, und der Polizei zur weiteren Entschließung zu berichten aben. 9 C. bedarf der Vortrag der Staͤnde eitzer Berichtigung.

Der im Jahre 1827 zur, Abhuͤlfe des Nothständes in

Westpreußen aus landesherrlichen Magazinen hergegebene Roggen hat nach den dessallsigen Bestimmungen uberall nur als Vorschuß verabreicht, und öeim Unvermögen der Em— pfaͤnger zur Erstattung von den zur Armenpflegé verpflichte⸗ ten Kommunen und Fonds wieder eingezogen werden sollen. Diese Einziehung ist uͤberall, wo sie zu bewi⸗ken gewesen, er⸗ folgt. Demgemaͤß ist mithin auch damgls von den Ministe— rien des Innern und der Finanzen verfuͤgt worden, daß die an Landarme verabreichten unterstüͤtzungen aus dem Land⸗ armen⸗ Fonds, welcher durch die Regierung zu Marienwerder verwaltet wird, erstattet werden sollen. Staͤnde uͤher das damalige Verfahren der Verwaltungs-Be— hörde erscheint daher eben so wenig begruͤndet, als der An— spruch derselben auf Zuruͤckzahlung der aus dem Laudarmen⸗ Fonds zur Deckung der an Landarmt geleisteten Vorschuͤsse im Betrage von 3153 Rthlr. J Sgr. J Pf. entnommenen Summe. Wir haben indessen aus landesherrlicher Gnade un, Finanz⸗Minister zur Zuruͤöckzahlung dieser Summe autorisirt. d. soll dem Antrage wegen Trennung der Straf-Anstalt von der Besserungs-Anstalt zu Graudenz gewillfahrt werden, so⸗ bald ein anderweites angemessenes Lokal zur Einrichtung einer Straf⸗Anstalt ermittelt und zur Aufnahme von Straͤflingen in Stand fetzt seyn wird.

e endlich ift die Gewaͤhrung des Antrages in Betreff der Veranlagung der Landarmen- Beiträge in Westprenußen nach dem Gesammt⸗Betrage der Klassen⸗Steuer, keinem Bedenken unterworfen, daher daz Weitere zu dessen Ausfuͤhrung einge⸗— leitet werden soll. ö .

46. Was die wegen Klufstellung von⸗Denkmalen im Schlosse zu Marienhurg geschehenen Anträge anlangt, so muß dieses Schloß, da es als ein zu erhaltendes Denkmal deg Alterthums hergesiellt wor⸗ den, auch diesen Charakter bewahren, und ist daher zur Aufstellung von Darstellungen, welche sich auf die neueste Zeit beziehen, nicht

ceignet. ;

; Inf. Wir haben aus der Uns eingereichten Denkschrift ersehen, daß Unsere getreuen Stande im Anerkenntnisse der Verdienste des Feldmarschalis Grafen York von Wartenburg das Andenken dessel— ben durch Errichtung einer Statue zu ehren beschlossen haben, fin⸗ den jedoch zweckmäßig, daß die definitive Beschluß nahme daruber bis zum naͤchsten Landtage vorbehalten werde, da die gegenwartigen bei der Versammlung des vierten Landtages nicht vorgusgesehenen Zeit⸗Verhaͤltnisse die Aufbringung des erforderlichen Kosten- Auf⸗ wandes fuͤr die Theilneß mer zu sehr erschweren wuͤrden. Soweit es demnaͤchst uͤber die Modalitaͤten bei der Ausfuͤhrung Unserer un—⸗ mittelbaren Entscheidung bedarf, werden Wir die näheren Vor— schlaͤge erwarten.

Von demjenigen, was in Folge obiger Entschließungen weiter verfuͤgt werden wird, werden Wir Unsere getreuen Standẽ bei ihrer naͤchsten Zusammenkunft benachrichtigen lassen, und verbleiben den⸗— selben in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 3. Mai 1832.

Friedrich Wilhelm. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. v. Schuckm ann. v. Lottum. v. Bernstorff.

v. Alten stein. t Her v. Brenn. v. Kamptz. Muͤhler.

v. Hake. Maassen.

A. Pr o mem ort a . des Ministeriums des Innern und der Polizei.

Daß die Entschaͤdigung fuͤr das, im Fall des wirklichen Aus⸗ bruchs der Viehseuche, auf Grund der Bestimmung, des & 33 des Patents vom 2. April 1305 getbdtete erkrankte Vieh in den Pro⸗ vinzen, wo keine Versicherung eingerichtet ist, nach Maßgabe det s. izt aus Königl. Kassen bezahlt werden soll, ist von Seiten des Ministeriums des Innern und der Polizei nie bezweifelt worden, anders aber verhaͤlt es sich mit der Entschaͤdigung fuͤr dasjenige Vieh, welches entweder nach ermittelter Existenz der Viehseuche, ungeachtet es noch gesund war, auf Grund des §. 33, oder aber zur Ausmittelung der eigentlichen Natur der Krankheit auf Grund des 5. 36 getbdtet worden. ; .

Diese Entschaͤdigungen, so wie viele andere durch die Viehseu⸗ che und die Maßregeln zu ihrer unterdruͤckung entstehende Kosten, sind durch den 8. 11s ausdruͤcklich auf die Kreis-Kassen gewiesen und nach der ganzen Fassung des JI. Abschnitts des 2ten Kapitels des gedachten Patents und namentlich auch nach der Fassung der §8. 13 und 121 kann ich nicht bezweifeln, daß der Gesetzgeber un— ter den Kreis-Kassen keine Khnigliche, sondern Kreis-Kommunagl⸗ Kassen gemeint und die Absicht gehabt habe, daß alle im 8. 113 , n rr, Kosten und Entschäͤdigungen aus letzteren und, bei deren Mangel oder Unzulaͤnglichkeit aus den Beiträgen der Kreis-Einge— sessenen berichtigt werden sollten. Dafuͤr spricht schon ganz deutlich die Verschiedenheit des Ausdrucks in den S§. 118 und 121. Denn wenn der Gesetzgeber unter den Kreis⸗Kassen ebenfalls Königliche Kassen verstanden hatte, so waͤre gar nicht abzusehen, warum er sich veeschiedener Ausdrücke bedient haͤtte; ja die ganze Bestimmung des §. 131. waͤͤre unnuͤtz und folgte schon aus dem 8. 113. Dafür speicht aber außerdem noch die Ueberschrift des Abschnitts, worin ausdruͤcklich von der Verbindlichkeit der Einwohner des Orts oder Kreises zur Ausfuhrung der geordneten Maßregeln Geld⸗ Beitrage aufzubringen, die Rede ist. Nun handeln aber in dem ganzen Abschnitt nur die ss. von Geld- Entschaͤdigungen, namlich die 55. 114, 113 und 121. Der erstere weiset diese Entschaͤdigung, wovon er spricht, auf die Kommungl-Kassen, der letztere aber auf die Kbnigl. Kassen an, und der Fall, daß von den Kreis- Einsassen

Bie Beschwerde der.

Geld-Beitrage zu lelsten waͤren, konnte daher gar nicht vorka men, wenn man nicht den s. 118 so erklärte, wie es von Sch

des Ministeriums dez Innern und der Polizei, geschehen ist.

dann entspricht der Inhalt des Abschnitts seiner leberschrift n

werden soll; die 35. 115 und 116 setzen die Verbindlichkeit der

zelnen Orte und der §. 117 das Verhaͤltniß der Obrigkeiten i

Allgemeine

2

nur dann ist eine logische Ordnung in demselben vorhanden. De 84 0 ö . bie 8s. 112 und 113 handeln von der Verbindlichkeit einzelner I 3 9 ; * dividuen; der 8. 114 bestimmt, daß in einzelnen Faͤllen den J 6 ; Cs 2 viduen eine billige Entschadigung von den Kommunen gewaäh 2 ; ; . . 6 6. 85 *

Gemeinden in den einzelnen Orten fest; darguf folgen im z. die Verbindlichkeiten der Kreise mit naheren Erläuterungen in

J

Ss§. 119 und 12h; und im S. 121 ist von der eventuellen Verhn ] 209. . lichkeit der Staats⸗Kasse die Rede, worauf endlich im §. 6.

zum Schluß noch einige nähere Vorschriften wegen der Sperrunsenn weer, ,,, en, , Wachen und die Lieferung der Beduͤrfnisse fuͤr die Abgespern k 6

folgen.

Deieser Auslegung des Patents und namentlich des 8. 118 1g auch nicht fuͤglich der Umstand entgegengesetzt werden, daß zur

der Emanation in Preußen die Kreis -Kassen bloß landeshertl Revenuen erhoben: denn theils liegt schon in der Ueberschrift Abschnitts ein hinreichender Wink, Kreis⸗Kassen durch Beitraͤge Kreis⸗Einsassen ; ren

sen in den uͤbrigen Provinzen, namentlich in Pommern und Marken, wirklich staͤndische Kassen, aus denen der Landesherr. bestimmte Abgaben-Kontingente erhob, und es ist anzunehmen, der Gesetzgeber, wenn er sich des Ausdrucks Kreis-Kasse bedie nur den Begriff damit verband, welcher gewohnlich damit verh den war. Auch ist diese Auslegung keinesweges neu, vielmehr is

wenigstens in allen Kͤbrigen ,,, von jeher zun Anwendn 35 46. j j 5 f 9 5 h . 2 . h 6 3 ebracht: ja in den Marken und in Pommern sind in den vol e zu St. Trinitatis daselbst versetzt;

ommenen Faͤllen sogar diejenigen Verguͤtungen, welche nach 8.

aus Königlichen Kassen zu berichtigen waͤren, durch außerordentl

Beitrage ven Seiten der Viehbesißer aufgebracht. und bei den rathungen uͤber den Gesetz-Entwurf wegen Verguͤtung des zur!

terdruͤckung ansteckender Krankheiten getßdteten Rindviehes hat!

ßer dem Preußischen kein einziger Provinzial-Landtag eine we Ausdehnung der Verpflichtung der Koͤniglichen Kasse, als auf! im §. 124 dusdrücklich hervorgehobenen Fall behauptet.

Daß bis zum Jahre 829 auf solchs Entschaͤbigungen, m nach 53. 113 auß die Kreis-Kassen gewiesen worden, in Preußen der Staats-Kasse bezahlt worden, muß ich zwar hinsichtlich der riode von 1425 an, wo die Anweisungen vom Ministerium des nern ertheilt worden, zugeben, indeß habe ich nicht ermitteln nen, daß demselben etwas anderes als Verwechselung der in SS. 143 und 131 bezeichneten Falle zum Grunde gelegen habe muß daher dieselben als irrthuͤmlich geschehen betrachten. D Umstand kunn indeß, selbst wenn dargethan wurde, daß in allen der Publication des Patents vorgekommenen Faͤllen in der Pt Preußen die auf die Kreis-Kgsse angewiesenen Entschaͤdigungen der Staats-Kasse geleistet waͤren, der Provinz kein Recht geben, fernere Zahlung aus der Staats-Kasse zu verlangen, denn dlese vinz wuͤrde dadurch nur auf Kosten alle uͤbrigen, welche diese! gabe aus eigenen Mitteln bestreiten, auf eine der Gerechtigkeit n entsprechende Art begnstigt werden.

6 Pr omemoria ; des Ministeriums der Geistlichen, unterrichts- un Medizinal⸗Angelegenheiten.

. Dem Religions- unterrichte in den Gymnasien, fuͤr welchen der vorliegenden Denkschrift des ten Provinzial-Landtags der) vinz Preußen Einheit und feste Methode, und die Anstellung wisfenschaftlich ausgebildeten Lehrern, welche religiös anerkan Geistliche sind, gewuͤnscht wird, haben ich in Anerkennung seiner hen ,, n. und des heilsamen Einflusses, welchen er auf Gesgmmtbildung der Jugend, wenn er zweckmaͤßig ertheilt m ausüben kann, fortwaͤhrend eine ee , ,,. at met, und schon laͤngst habe ich alle die Aliordnungen Hettü welche noͤthig schienen, um die Erreichung des dem Religionz⸗⸗ terrichte in den Gymnasien zum Grunde liegenden Zwecke sichern. In jeder Klasse saͤmmtlicher Gymnasien sind fuͤr di Unterricht wöchentlich zwei Lectionen bestimmt, und die Köͤniglit Konsistorien und Provinzial-Schul⸗Kollegien sind angewiesen, C binatignen mehrerer Klassen in diesem Unterrichts⸗-Gegenstande n zu dulden. Der Stufengang, nach welchem der Religions- um richt in den verschiedenen Klassen der Gymnasien nach dem le begriffe der betreffenden Konfession ertheilt werden soll, ist un schrieben und wird beobachtet, wie die in den jaͤhrlichen St Programmen abgedruckten Lehr⸗Plaͤne fuͤr die einzelnen Klas weisen. Um zu verhindern, daß bei dem Religions- Unterricht den Gymnasien keine unzweckmaͤßige und mit dem Lehrbegriff betreffenden Konfession nicht uͤbereinstimmende Lehrbücher gebtn werden, ist eine Revision aller in den Gymnasien vorhandenen! buͤcher fuͤr den Religions Unterricht veranstaltet, und in Folge selben sind die als unzweckmaͤßig anerkannten Lehrbuͤcher ent und ist zugleich den ahn glichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegien an eben worden, die Einfuͤhkung keines neüen Lehrbuches fuͤr den igions-Unterricht in den Gymnasien, ohne vorherige Genehm⸗ des meiner Leitung anvertrauten Ministeriums, zu gestatten. ist angeordnet, daß der Religions-Unterricht in den Gymnasieh solchen Lehrern übertragen werde, welche von einem leben Glauben an die Wahrheit des Christenthums erfuͤllt sind, die lige Schrift, wenigstens das neue Testament, in der Grundst zu interpretiren verstehen, mit den allgemeinen Regeln der bibl Kritik und Hermeneutik und mit der Geschichte der biblischen cher und deren Verfasser hinreichend bekannt sind, die chi Dogmatik und Morgl in ihren Haupt Momenten zu entn wissen und sich von der Kirchen-Geschichte nicht bloß eint meine Uebersicht, sondern auch eine naͤhere Kenntniß det Begebenheiten angeeignet haben, welche fuͤr die Gestaltu kirchlichen Lebens und die Ausbildung des Lehrbegriffes der fenden Kirche von entschiedenem Einflusse gewesen sind. 3 cherung dieser Anordnung ist auf meinen Antrag von Sr. M dem Könige genehmigt, daß den Königlichen wissenschaftlichh fungs-Kommissionen noch ein fuͤnftes Mitglied beigesellt ? welchem gusschließlich die Pruͤfung der Sch ul Amts Kandidin der Theologie und in der Hebräischen Sprache obliegt. i katholischen Gymnasien in saͤmmtlichen Provinzen wird der gions- Unterricht von wirklichen Geistlichen ertheilt, eben dit auch in mehreren evangelischen Ghmnasien der Fall. Imme ich Bedenken getragen, diese Einrichtung bei allen cvangel Gymngasien zu treffen und zu einer allgemeinen zu machen, he durch den Gymnasigl⸗Lehrern das trefflichste Mittel gent wurde, auch sittlich religioͤz bildend auf ihre Schuͤler einzun in eine innere Seclen-Gemeinschaft mit ihnen zu treten, und ihr ganzes Leben einen segens eichen Einsiuß zu gewinn fin davon abgesehen, daß nicht alle evangelische Srts Geistlich Ertheilung dieses Unterrichts geschickt oder geneigt sind, um nicht alle Gymnasien im Stande sind, fur den Religions⸗ lin einen besonderen Lehrer geistlichen Standes anzustellen. 6 sind auch uͤberall von mir die nöͤthigen Anordnungen getros in der die Gymnasien besuchenden Jugend nicht nur den ch religibsen, sondern auch den kirchlichen Sinn zu wecken mn kirchliche Element zum Bewußtseyn zu bringen.

u bilden, theils aber waren damals die Kreis-z

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Juli

Amtliche Rachrichten.

. . Kronik des Tages.

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Justiz-Kommissarius und us von Borries zu Minden zum Justiz-Kommissions; zu ernennen Allergnaͤdigst geruhi. ̃ ͤ

Im Bezirk der Königlichen - Regierung Breslau ist der seitherige Prediger am Kranken-Hospi— lerheiligen, Urbatsch, zum Prediger an der Hohpital—

lu Bromberg ist der bisherige Vikarius an' der Metro— niKirche in Posen, Jose ph Kozlowski, zum Propst äölegiat- und Pfarr⸗-Kirche in Czarnikau, der bisherige sendarius Lukas Kotkowski zum Pfarrer der katholi⸗ Kirche in Zabartowo, im Kreise Wirsitz, und der bisherige ndarius Ry szkiewicz zum Pfarrer der katholischen Kir— GGoscieszyn, Mogilnoer Kreises, befoͤrdert worden; «*

Gumbinnen ist der bisherige Praäcentor Kiesewetter ttenu zum Pfarrer der Gemeinde Schirwindt berufen estatigt worden; 9 Königsberg ist zu der erledigten Pfarrstelle an der lschen Kirche zu Friedenberg, bei Gerdauen, vom Pa— der bisherige Lehrer an der Toͤchterschule zu Marienwer— hredigt⸗Amts-Kandidat Karl Moritz Kuhn, tzerufen und Pahl landesherrlich bestaäͤtigt worden;

Magdeburg ist die durch Pensionnirung des Predi— Mevius erledigte evangelische Pfarrstelle in der Sudenburg— beburg dem Kandidaten des Predigt-Amts, Ferdinand eln Rudolph Otto; die erledigte evangelische Pfarr— in Breitenfelde, Schwiesau und Quarnebeck, Dioces Gar— n, dem Prediger Mylius in Jeetze; die erledigte zweite igerstelle an der evangelisch Deutsch-reformirten Kirche zu deburg dem Divisions-Prediger Dr. Berger verliehen und sandidat der Thevlogie und des Schul-Amts, Heinrich fried Wilhelm Halsinger, zum Rektor der Stadt— in Osterwieck ernannt und bestaͤtigt worden. Ingekommen: Der Königl. Schwedische General-Major, rreüvon Stackelberg, von Karlsbad.

Ibgereist: Der Kaiserl. Oesterreichische Kämmerer, außer⸗ iche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Graf von Trautmannsdorff⸗Weinsberg, nach Eger.

Zeitungs-Nachrichten. A n 8 J and. Frankreich. . aris, 21 url Der Koͤnig empfing gestern, nach seiner nst aus Saint-Cloud, den Doktor Halma-Grand, der Mönarchen seinen Bericht uͤber den Verlauf der Cholera zndon zu uͤberreichen die Ehre hatte.

We Verhandlungen in dem Prozesse gegen die Theilneh—

an dem Komplotte der Prouvaires-Straße wurden gestern dem hiesigen Assisenhofe fortgesetzt. Acht Advokaten hielten heidigungsreden fuͤr funfzehn unter den Angeklagten.

Die Kriminal-Section des Cassationshofes beschaͤftigte sich

U mit dem Gesuche des jungen Geoffroy um Annullirung

Fechtsspruchs der Anklage-Kammer des Koͤnigl. Gerichts- „, das ihn als Theilnehmer an den Ereignissen des 5. und Funi vor den Assisenhof verweist. Geoffroy war naͤmlich verschiedener Anklage⸗Punkte von dem Kriegsgerichte zum verurtheilt, jedoch von der Beschuldigung, daß er eine rothe E getragen und dadurch ein Zeichen zur Rebellion gegeben fteigesprochen worden. Dessenungeachtet hatte die An— Sammer des Koͤnigl. Gerichtshofes auch dieses letztere Fak— wieder unter die Anklage⸗Punkte mit aufgenommen. ke Gerichtshof kassirte jetzt, als eine Verletzung der abgeur— ache, denjenigen Theil des oberwähnten Rechtsspruchs, Das Tragen der rothen Fahne betraf, und verwies den oh wegen der uͤbrigen Anklage-Punkte vor den Assisenhof. nfra, der von dem Kriegsgerichte zum Tode verurtheilt ist jetzt ebenfalls von der Anklage-Kammer des Koͤniglichen ktöhofes dem Geschwornen Gerichte uͤberwiesen worden. fl diese Sache als die des Geoffroy durften in den ersten gen des kuͤnftigen Monats vor den hiesigen Assisen ver— ut werden. . n der gestrigen Sitzung des Cassationshofes verwarf die— iuch das Gesuch der Herren Bascans und Sarrut C(Cresp. häftsfuͤhrers und Redackeurs der Tribune) um Cassation des ils des Assisenhofes, das Beide wegen Beleidigung der un des Königs zu jähriger Haft und einen jeden besonders 2 Geldbuße von 6669 Fr. condemnirt. Der Cpourrier de l'Europe meldet, der Herzog von taux sey am läten d, nachdem er einige Tage in Inverary silt und alle malerische Punkte der Umgegend besuͤcht, von erzogin von Guiche und deren Kindern, dem Herrn von and dem Marquis v. Foresta begleitet, nach Holyrood ie Quotidienne, solge von Artikeln den politischen Zustand saͤmmtlicher Eu— der Ste aten betrachtete, enthalt heute ebenfalls einen sol⸗ 9 in es in Bezug auf Deutschland heißt: „Schließen wir utschland, diesem gelobten Lande des Franzoͤsischen Libe— us; ohne Zweifel werden dort wie anderwarts, und viel— 6. mehr wie anderwaͤrts, die unruhigen und ehrgeizigen öh re Bruͤder in Frankreich um den Beistand ihres Gol— er Intriguen und Unordnungen bitten; aber die Massen

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welche seit einigen Tagen in einer

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nehmen an diesen Speculationen keinen Antheil. Jedes Volk will fuͤr sich bleiben; Niemand kuͤmmert sich um unsere Bajo— nette, noch um die Freiheit, die sie angeblich verschaffen; Alle

wissen, daß an dem Tage, wo Flaminius im Namen Roms die

Freiheit Griechenlands proklamirte, die Griechen aufhoͤrten, frei zu seyn. Die Volker in Deutschland werden im. Allgemeinen gut regiert, und waͤhrend wir, jenem Pilgrim aͤhnlich, der das sonderbare Geluͤbde that, auf seiner Reise nach Jerusalem immer zwei Schritte vorwärts und einen ruͤckwaͤrts zu thun, in unse— rem Streben nach einer falschverstandenen Freiheit oft Ruͤck⸗ schritte machen, gehen die Deutschen Völker unter der Leitung ihrer Fuͤrsten und von dem revolutionnairen Schreckgespenst be— freit, langsamen, aber sicheren Schrittes den Institutionen ent— gegen, die der Entwickelung ihrer Wohlfahrt gunstig sind.“

Der Courrier frangais enthalt heute einen Artikel, wor⸗ in er behauptet, das Ministerium suche im Bewußtseyn der von ihm begangenen Fehler die Zusammenberufung der Kammern so lange wie möglich hinauszuschieben. „Die Belgischen Kammern“, heißt es in diesem Artikel, „sind geschlossen; von der . berufung der unsrigen ist weniger denn jemals die ede, und wenn es moͤglich wäre, dafuͤr einen spaͤteren Termin anzusetzen, als den November, so wuͤrde man nicht ermdligeln, es zu chun. Constitutionnelle Regierungen nehmen gewoͤhnlich unter schwieri—⸗ gen Umstaͤnden den Beistand der Kammern in Anspruch; bei uns ist das Gegentheil der Fall, man schließt und vertagt sie gerade dann, wenn ihre Gegenwart durch die Ereignisse am unenkbehr— lichsten gemacht wird. Nichts beweist besser als dieser Umstand, wie sehr das Ministerium sich seiner Fehler bewußt ist und die Schwierigkeit, sich zu rechtfertigen, fuͤhlt, Man fucht den Au— genblick oͤffentlicher Widerlegung so weit als moͤglich hinauszuschieben und beharrt auf dem falschen Wege, was auch fuͤr das Land daraus entstehen moͤge. Das Ministerium hofft, daß binnen drei Mo— naten seine Stellung besser seyn werde, daß die unangenehmen Eindrücke sich verwischen und in den Konjunkturen, von denen es bedroht wird, einige guͤnstige Aenderungen vorgehen werden; sieht es aber nicht, daß im Gegentheil die Zeit ihm unguͤnstig ist, und daß keine Woche verfließt, welche die Schwierigkeiten seiner Lage nicht noch verwickelter machte ? Nach Périer's Tode war die Lage des Ministeriums keinesweges glaͤnzend, aber es hatte doch noch den Zauber der Gesetzlichkeit für sich, den der verstor⸗ bene Conseils-Praͤsident nicht von sich geworfen haben wurde, den die jetzigen Minister aber durch den Belagerungszustand fuͤr immer verloren haben. Wahrend der Zeit bls zum Zusammen— treten der Kammer wird die Zahl der Fehler zunehmen, die Um⸗ staͤnde werden schlimmer, die Gefahren zü6ßer werden, und den, noch wird der Tag eintreten, wo man gezwungen seyn wird, Rede zu stehen.“ .

Auch in Toulon und der Umgegend haben die Anhaͤnger der vorigen Dynastie das St. Heinrichsfest durch Freudenfeuer, Nacketen u. s. w. gefeiert. ; .

Einige Compagnieen der hier in Garnison liegenden Regi—

einigen Tagen in der Handhabung dieser neuen Waffen.“ Der im Departement der Vaucluse kommandirende General— Major Aymar hat unterm ten d. M. folgendes Schreiben an den Obersten des in Avignon befindlichen Depots Polnischer Fluͤchtlinge erlassen: „Herr Oberst! Der Kriegs-Minister hat den die achte Division kommandirenden General-Lieutenant be— ugchrichtigt, daß ein neues Bataillon der Fremden-Legion orga— nisißt und ganz aus denjenigen Polnischen Fluͤchtlingen zusammen⸗ gesetzt werden soll, die in Danzig eingeschifft worden, um nach Toulon und von dort nach Algier gebracht zu werden. Die— senigen Polen, die zu den in Frankreich befindlichen Depots ge⸗ hoͤren und in die Fremden-Legion einzutreten wunschen, konnen auf ihr Verlangen in dieselbe aufgenommen werden.“ Nach Briefen aus Rochefort wurden auf der dortigen Rhede Preu— sische Schiffe mit mehreren hundert Polen am Bord erwartet. Das Schiff „Thisbe“ hatte sich aus dem Hafen auf die Rhede begeben, um eine Kommunikation jener Fahrzeuge mit dem festen Lande zu verhindern, da die Polen unmittelbar auf Franzoͤsische Schiffe gebracht werden sollten.

Der Messager des Chambres macht darauf aufmerk⸗ sam, daß nach der neuen Englischen Reform-Bill Großbrita— nien neunmal mehr Waͤhler als Frankreich haben werde; dort kamen namlich etwa 24 Einwohner auf 1 Wähler, während das Franzöͤsische Wahlgesetz nur 1 Wähler auf 213 Einwohner bewillige.

Im zweiten Quartale d. J. sind 796,651 Fr. proc. Rente zu dem Durchschnitts-Course von g6 Fr. 90 C. mit 15, 438, 542 fr. 27 C.; 7196 Fr. 4Iprocent. Rente zu dem Durchschnitts— CLourse von 89 Fr. 77 E. mit 143,476 Fr. 87 C.; 22,672 Fr. proc. Rente zu dem Durchschnitts-Course von 87 Fr. C. mit La, Ss6. Fr. 27 Er endlich 271,336 Fr. Zproc. Rente zu dem Durchschnitts-Course von 69 Fr. 45 C. mit 6.281, 350 Fr. 9 C. aufgekauft worden. .

Binnen Kurzem wird hier von einem ehemaligen Adjutanten des General Lafayette, Herrn Sarrans, ein Werk unter dem Titel: „Lafayette und die Revolution von 1830, Geschichte der Ereignisse und der Maͤnner des Juli“, im Buchhandel erschei⸗ nen. Der Verfasser war eine Feit lang erster Redacteur des Courrier des Electeurs.

Gestern wurde in mehreren Theilen der Hauptstadt und namentlich an der Boͤrse ein untergeschobenes Gedicht Bérengers vertheilt, worin dieser, von Gram niedergebeugt, seinen nahen Tod verkuͤndet und seinem Vaterlande, nebst der Dichterharfe, das „Kind“ vermacht, „das anden Seen Schottlands weile.“ Der Ceonstitutionnel macht die Bemerkung, man muͤsse nie ein Böérengersches Lied gelesen haben, um ein in obigem Geiste ab⸗ gefaßtes Gedicht fuͤr aͤcht halten zu konnen. ͤ

Großbritanien und Irland.

London, 20. Juli. Se. Königl. Hoheit der Prinz Adal⸗ bert von Preußen kam am vorigen Freitagéè nach York, nahm die dortige Kathedrale in Augenschein und setzte dann seine Reise

nach Edinburg fort.

menter haben Perkussions-Gewehre erhalten und uͤben sich seit

Der Globe meldet: „Ganz ohne Mord und Todschlag i

doch die Jahresfeier des 12. 1 in Irland nicht . Das Opfer war ein Orange⸗Mann Namens George Barclay, der in dem Distrikt Donaghmore nahe bei Newry wohnte. Er kehrte Abends mit einem Freunde, George Irwin, von einer Prozession nach seiner Wohnung zuruͤck. Auf dem Wege be— gegneten sie einem Katholiken, Namens Hugh O Neill, der in einem herausfordernden Ton fragte, ob George Ir— win sich bei der neulichen Acker-Wette als ein rechtlicher Mann benommen habe? Irwin, der jeden Streit vermeiden wollte, sagte, daß er jetzt von einer Sache, uͤber die sie sich fruͤher gestritten haͤtten, nichts wissen wolle. Da Barclah die Streitsucht O Neill's bemerkte, so legte er sich freund schaft⸗ lich dazwischen, nahm ihn beim Arm und 'fuͤhrte ihn foͤrt. Ir— win bemerkte keinen Streit zwischen ihnen und hoͤrte keinen Wortwechsel, als sie⸗sich aber trennen wollten, sah er, wie O Neill einen Dolch oder ein Messer, das er bisher verborgen hatte, , n und es dem Barclay in die Brust stieß, der mit dem lusruf: „Moͤrder! Ich bin erschlagen!“ zu Boden stuͤrzte und sogleich den Geist aufgab. O Neill floh, wurde aber von Irwin und einigen Hinzugekommenen verfolgt, denen es gelang, seiner habhaft zu werden und ihn in's Gefaͤngniß abzufuͤhren.“ Außerdem meldet der Newry Telegraph noch einen anderen Todschlag, dessen naͤhere Details aber noch nicht bekannt sind.

In Glasgow will man die Bemerkung gemacht haben, daß, so heftig auch die Cholera daselbst gewuͤthet hat, keine Per⸗ son von denen, die in den Baumwollen-Spinnereien arbeiten, davon ergriffen worden ist.

; Niederlande

Aus dem Haag, 23. Juli. Der Koͤnigl. Preuß. Ge— sandte Graf von Waldburg-Truchseß wird binnen kurzem die he Residenz verlassen und trifft bereits Anstalten zu seiner Abreise. z ; Vom 21 sten bis zum 22sten d. Vormittags sind hier 5 Per⸗ sonen an der Cholera erkrankt, 2 gestorben und 1 genesen. Seit dem Ausbruche der Krankheit bis zum Ahsten Juli sind im Gan— zen 53 Personen erkrankt, 17 gestoͤrben und 16 genesen. In Scheveningen erkrankten vom 2l sten zum 22sten d. 25 Personen, starben 6 und genasen 2. Im Ganzen sind dort bis gestern 209 erkrankt, 74 gestorben und 58 genesen; 77 Personen befin⸗ den sich noch in aͤrztlicher Behandlung.

Bruͤssel, 22. Juli. Der hie sige Moniteur enthalt heute in seiner nicht⸗amtlichen Rubrik nachstehenden Artikel: „Ein Jahr ist verflossen, seit ein Prinz, der durch den Wunsch -der Nation berufen wurde, den Belgischen Thron bestiegen hat. Unsere Institutionen haben sich stufenweise befestigt, unsere Ar— mee hat sich gebildet, unsere Nationalitaͤt konsolidirt. Dem re volutionnairen Gewirre entronnen, ist es der Regierung Leo— polds gelungen, die Furcht zu beseitigen, die Industrie neu zu beleben, und an Die Stelle der truͤben Aussicht, welche ei— nige Feinde der guten Ordnung uns bereiteten, die Hoffnung auf eine heitere Zukunft zu eröffnen. Einige leidenschaft— liche Gemuͤther, die unsere Stellung den fremden Mächten gegenuͤber nicht begreifen wollen, haͤtten gewuͤnscht, daß Bel— gien eine Lanze mit ihnen bräche, ünd sein Schicksal den ungewissen Chancen eines Kampfes unterwuͤrfe, der Europa in Flammen setzte. Die Weisheit der Regierung wußte einen passenderen Weg einzuschlagen. Unsere Rechte wurden auseinandergesetzt, und mit Festigkeit vor dem Tribunal der Kö. nige vertheidigt. Es wurden Schiedsrichter erwaͤhlt; sie suchten die aufgeregten Parteien zu beruhigen, und schlugen Arrange— ments vor, die Belgien vertrauensvoll und ohne Ruͤckhalt an— nahm. Wenn diese Arrangements von Seiten Hollands Zoͤ— gerungen erlitten haben, wenn der Köͤnig Wilhelm es sortwah rend zu , ,, sucht, daß das Resultat der Unterhandlungen nicht den gewuͤnschten Erfolg erlange, koͤnnen wir dann aber nicht dagegen behaupten, daß unsere Lage in BVezug auf Holland sich seit einem Jahre gaͤnzlich veraͤndert hat? Die der That und dem Rechte nach von den Maͤchten anerkannte und gebilligte Trennung, ist ein ungeheurer Vortheil für Belgien, welches das Band zerreißen konnte, das eine Nation an eine andere knuͤpfte. Ohne Armee, ohne Finanzen, ohne in nere Verwaltung, einzig durch die Kraft seines Muihes, hat sich Belgien frei gemacht. Die Konferenz erkannte diese Freiheit an. Die innere Verwaltung, die Finanzen, die Armee, Alles hat sich jetzt organisirt, Alles verspricht ein immer gedeihlicheres An sehen zu gewinnen. Die Nation vergißt die leichten Meinungs Verschiedenheiten, welche einige ihrer Kinder trennten. Alle Wuͤnsche, alle Bestrebungen richten sich auf ein gemeinschaftliches Ziel: Wohlstand des Landes- Stabilität des Thrones, Uma ben von der Liebe der Belgier wacht der Koͤnig uͤber ihre theuer sten Interessen. Er hat geschworen, sich ganz der Vertheidigung seines neuen Vaterlandes zu weihen. Wir haben seine Eide empfangen, er die unsrigen; seine Interessen und die der Nation sind unzertrennlich, und Belgien, indem es dieselben vertheidigt, wuͤrde noͤthigenfalls den Beweis zu fuͤhren wissen, daß es wur dig ist, die Stelle einer freien und unabhaͤngigen Natton einzu nehmen.“ 2 Im hiesigen Courrier liest man: „Vorgestern hat im Hotel der auswärtigen Angelegenheiten ein Minister-Rath stat gefunden. Er dauerte ziemlich lange und war der Prüfunz des letzten Protokolles der Londoner Konferenz gewidmet, weh ches die neuen dem Koͤnige von Holland gemachten Vorschlss— enthaͤlt. Dieses Protokoll so wie einige andere Depeschen des Generals Goblet sind von dem Hrn. von Beaulieu, Absuranke! des Generals, nach Bruͤssel gebracht worden. Es scheint, das unsere Minister sowohl den Inhalt der Aktenstuͤcke, welche sie von London erhalten haben, als die Berathungen, die dadurch veranlaßt worden sind, in das tiefste Geheimniß hüllen wollen.“ Dasselbe Blatt macht seine Glossen darüber, daß bei dem gestrigen Abfeuern der Kanonen, die davor gespannten Pferde so scheu geworden waͤren, daß man sie groͤßtentheils hatte

abspannen muͤssen, so daß manche Kanone, die mit 6 Pferden