1832 / 218 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Er (Sir Robert) hoffe, daß dem so seyn moͤge, er sehe aber 3. B. in Irland eben keine große Verminderung der offentlichen Itkufregung. Lord Althorp machte hier die Bemerkung, daß die Einnahme in Irland wahrend des letzten Jahres zugenom— men habe. (Gelaͤchter Ueber eine solche Thatsache, sagte Sir Rob. Peel, muͤsse er wirklich erstaunen, da er fruͤher niemals eine solche Wirkung durch eine solche Ursache habe hervorbrin— gen sehen. Es koͤnne seyn, daß die Aufregung in England nach— lassen werde, aber er glaube nicht, daß die mit der Verfassung vorgenommenen Veranderungen darauf berechnet waren, die oͤf— fentliche Einnahme zu vermehren; denn es koͤnne nicht fehlen, daß Befuͤrchtungen fuͤr die Sicherheit des Eigenthumes eintraͤ— ten, die immer nur nachtheilig auf die Landes-Einnahme wirken konnten. Wenn der edle Lord den Einfluß der Cholera zu gering angeschlagen, so habe derselbe offenbar auf den Cours der Landes-Valuta zu viel Werth gelegt; wenn aber die Behauptungen des edlen Lords in dieser Beziehung richtig waren, so leuchte daraus um so mehr die Nothwendigkeit hervor, daß man ohne Zeitverlust eine feste Begruͤndung fuͤr die Landes-Valuta aufstellen muͤsse. Er fordere daher die Re— gierung auf, weil doch der Bericht des geheimen Ausschusses ber die Bank-Angelegenheiten in dieser Session wahrscheinlich nicht mehr abgestattet werden wuͤrde, ihre Ansichten uͤber diesen Gögenstand dem Hause vorzulegen. „Ich bedaure uͤbrigens“, fuhr Sir Robert fort, „daß wir, im Begriff, uns zu trennen, uns in dem Zustande der groͤßten Unwissenheit uͤber unsere Be— ziehungen zu den Westindischen Kolonieen und uͤber unsere aus— waͤrtigen Angelegenheiten befinden. Die einzige Mittheilung, welche wir von der Regierung in Bezug auf die Kolonieen er— halten haben, besteht darin, daß die Geheimeraths-Befehle nicht mit Gewalt in Kraft gesetzt werden sollen. In diesem Falle aber halte ich es der Ehre und Wuͤ6rde des Landes fur augemessen, dieselben ganz zuruͤckzunehmen. Was unsere auswaͤrtigen Angelegenheiten betrifft, so wuͤnsche ich, daß die Minister aussagen inoͤgen, ob der König von Holland dem ihm vorgeschlagenen Traktat beigetreten ist, oder ob, wenn dies nicht der Fall ist, diesem Lande kein anderer Weg uͤbrig bleibt, als vereint mit Frankreich den Koͤnig dazu zu zwingen. Ich glaube, daß wir jeden Grund haben, uns uͤber das gegen Por⸗ tugal beobachtete Verfahren zu beklagen. Es herrscht daselbst jetzt Buͤrgerkrieg: und ein Streit um den Thron des Landes; ich bin aber uͤberzkugt, daß weder eines noch das andere der Fall seyn wurde, wenn England nicht dazu aufgemuntert haͤtte. Sollte . Holland dem Traktat nicht beitreten und ein Krieg die Folge dieser Weigerung seyn, so wuͤrde jede Ausgabe zur Unter— haltung eines solchen Krieges der richtigen Politik Englands zuwiderlaufen. Eine Ausgabe, um die kleineren Europaͤischen Maͤchte an der Ausuͤbung ihrer Unabhaͤngigkeits-Rechte zu ver— hindern, und dies in Verbindung mit Frankreich gegen Holland, wuͤrde unvertraͤglich mit alle den Grundsaͤtzen seyn, welche die auswärtige Politik Englands stets geleitet ha— ben, und die von den Freunden des wahren Interesse des Lan— des immer unterstuͤtzt werden muͤssen.“ Lord Althorp faßte nöch einmal die Bemerkungen der Oppositions-Redner zusam— men und suchte dieselben in kurzen Worten zu widerlegen, wo— beiner die in seiner Einleitungs-Rede vorgebrachten Argumente im Wesentlichen wiederholte. In Bezug auf die Aeußerungen des vorigen Redners hinsichtlich der auswärtigen Angelegenhei— ten, erwiederte er, daß, wenn sich das Haus in Ungewißheit uber dieselben befaͤnde, die Schuld an den noch nicht beendigten Unterhandlungen liege. Die Regierung koͤnne es bei einem solchen Stand der Dinge nicht rechtfertigen, wenn sie Aufklaͤ⸗ rungen gaͤbe, die moͤglicherweise nachtheilig auf die Verhandlun⸗ gen einwirken koͤngten. So viel wolle er indeß bemerken, daß er zuversichtlich hoffe, daß die Unterhandlungen zu einem freund⸗ schaftlichen Schluß gebracht und nicht zu einem Krieg fuͤhren wuͤrden.

London, 29. Juli. Die Portugiesischen Nachrichten, die ge— stern erwartet wurden, sind ausgeblieben. Die gestrige Times wie⸗ derholte bloß aus dem Courier die vorgestern eingegangenen un— verbuͤrgten Meldungen uͤber die Einnahme von Aveirs und Coimbra.

Sir T. Tyrwhitt, bisheriger Ceremonienmeister des Ober hauses (Usher of ihe hlack road), will, wie es heißt, den Rest seiner Tage in Deutschland zubringen und daselbst von seinem großen Vermoͤgen leben. ; Der Globe bezeichnet folgende zufallig zusammengelesene drei Zeitungs-Artikel aus den neuesten Irlaͤndischen Blattern als charakteristisch fuͤr den gegenwärtigen Landes⸗Zustand; Mittwoch wurde Roger Hays Esq. als Friedens-Kommissar fuͤr diese Stadt vereidigt; die erste katholische Magistrats-Person in Water ford seit Jakobs II. Regierung.“ (Water ford Mirror) Die (protestantische) Kirchspiels-Kirche in Doon ist von dem Geistli⸗ chen an derselben, Herrn Coote, geschlossen worden, weil er, in dem gegenwartigen aufgeregten Zustande, seiner persoͤnlichen Si— cherheit wegen, nicht wagen kann, dort Gottesdienst zu halten. Man fuͤrchtet, daß es mit vielen Kirchen im Lande so kommen werde. Die Bauern weigern sich jetzt, fuͤr einen protestantischen Geistlichen zu arbeiten. Frage: Ist jenes nicht der ehrwürdige Herr Coote, der des (katholischen) Priesters Pferd als Pfandung für Zehnten verkaufte?“ (Dublin Plain Dealer) 5 „Un⸗ sere Korrespondenten aus Baltinglaß melden, daß 48 Familien,

Pächter vom Herzoge von Aldborough, gestern aus ihren kleinen „Wohnungen in Rathbran vertrieben wurden. Das Herauswer— fen dieser armen Leute soll mit der Zehntenweigerung zusammen— haͤngen.“ Dublin Register.) r Hier sind gleichzeitig zwei Deutsche Zeitungen, der Deut— sche Anzeiger und die Deutsche Sonne, angekuͤndigt wor— den; das erstgenannte Blatt erscheint in zwei Kolumnen, von

denen die eine Deutsch und die andere Englisch ist.

Niederlande.

Aus dem Haag, 1. August. Dem Vernehmen nach, sind vorgestern Abends sehr guͤnstige Nachrichten von der Lon— doner Konferenz eingegangen und sogleich durch Stafette an den König abgesandt worden. Man glaubt stets mehr an eine bal— dige Ausgleichung der Hollaͤndisch⸗Belgischen Angelegenheiten.

Die hauptsaͤchlichen Fonds sind heute an der Boͤrse nicht unbeträchtlich in die Hoͤhe gegangen. Die Zuversicht auf eine baldige und vortheilhafte Ausgleichung unserer Angelegenheiten mit Belgien scheint allgemeiner zu werden, so daß besonders die Hollaͤndischen Fonds der Gegenstand der Speculationen gewor⸗ den. Auch nach Franzoͤsischen und Englischen war viel Frage. Vom Z30sten zum 3Isten d. M. sind in Rotterdam aufs neue an der Cholera erkrankt 62 Personen, genesen 11, gestor— ben 19, Bestand 129. Hier kam ein Beurtschiff von dort an, worauf der Schiffer hierselbst verstarb; obschon, wie aͤrztlich ver⸗ sichert wurde, nicht an der Cholera, wurden doch Schiff und La— bung, nachdem einige geloͤschte Ballen wieder hineingebracht

zu verleumden, hat gestern angezeigt, daß im Palast ein Mi⸗

„„welche Art von Majoritaͤt man durch solche Elemente im

Beweise ablege.

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In Rotterdam will man die Bemerkung gemacht haben, daß seit dem Daseyn der Cholera in den dortigen Gaͤrten der auf den Pflanzen sich ansetzende Morgenthau, statt wie gewoͤhn⸗ lich fluͤssig zu feyn, etwas oͤhliges und klebriges an sich habe.

Der Franzoͤsische Konsul in Rotterdam hat dem Handels— stande angezeigt, daß durch Beschluß unseres Ministers des Aus. wärtigen vom IZ0sten v. M. die Quarantaine fuͤr Franzoͤsische Schiffe, die in der Maas ankommen, aufgehoben sey.

Zu Kampen in Oberyssel starben am 258sten und 29 d. drei Militairs im Hospital an der Cholera, drei andere waren erkrankt. So meldet die Overysselsche Courant aus Zwolle.

Breda, 31. Juli. Die Musterung, welche des Koͤnigs Majestaͤt gestern in der Nahe des Lagers von Reyen hielten, hat den Erwartungen, welche man davon hegte, vollkommen entspro— chen. Nachdem der verehrte Monarch, begleitet von seinen bei— den Erlauchten Soͤhnen und einem zahlreichen glaͤnzenden Stab, die gesammten Truppen der ersten Infanterie-Division, die ver— schiedenen Regimenter der ersten Kavallerie⸗Brigade, so wie die anwesende reitende und Feld-Artillerie in Augenschein genom— men, fuͤhrten dieselben einige große Manoͤver aus, die ein unge— mein schoͤnes Schauspiel gewaͤhrten, worauf sie vor Sr. Majestaͤt vorbeidefilirten. Unmittelbar nach beendigter Musterung sind Se. Majestaͤt nach Tilburg zuruͤckgekehrt.

Brüssel, 31. Juli. Gegen 1 Uhr heute Mittag traf ein von Herrn Lehon abgesandter Courier im auswaͤrtigen Departe— ment ein, dessen Depeschen, deren Inhalt man fuͤr sehr wichtig haͤlt, sogleich dem Koͤnige nachgesandt wurden. 2

Der hie sige Moniteur enthaͤlt Folgendes: „Der Cour— rier Belge, dem alle Mittel gut scheinen, um die Regierung

nister-Rath gehalten worden sey, dem die Herren von Tallengy und Latour-Maubourg und Sir Robert Adair beigewohnt haͤt⸗ ten. „„Das Publikum wird begreifen““, fuͤgt er hinzu,

Minister-Rathe bilden will.““ Eine solche abgeschmackte und unverschaͤmte Behauptung strafen wir auf das foͤrmlichste Luͤgen. Niemals, bei keiner Gelegenheit, haben die Herren Gesandten Frankreichs und Englands Zutritt zu dem Minister-Rath gehabt. Und was die Masoritaͤt betrifft, deren der Courrier erwaͤhnt, so ist es durchaus unnoͤthig, dieselbe zusammenzusetzen, da unter allen Mitgliedern des Kabinets Uebereinstimmung der Ansichten herrscht.“

Der hie sige Courrier macht die Bemerkung, daß, obgleich die Vermählung des Koͤnigs, wie man versichere, kn den ersten Tagen des naͤchsten Monats stattfinden solle, die gesetzliche Publi— catlon, welche 10 Tage vor der ehelichen Verbindung stattfinden muͤsse, auf dem Bruͤsseler Stadthause noch nicht geschehen sey.

Der Lynx richtet mehrere satyrische Fragen an den Mini— ster der auswärtigen Angelegenheiten, indem er sich dabei dersel— ben Worte bedient, welche Letzterer bei verschiedenen Gelegenhei— ten in der Kammer gebrauchte. „Wohlan! Herr von Meule— naere“, heißt es unter Anderem, „ist der Traktat vom 15. Nov. unser offentliches Recht? Sind die Ratificationen nichts als Formalitäten? Waren die Vorbehalte wegen Luxemburg nichtsbedeutend? Sollte die Ausfuͤhrung des Traktates vor oder nach den Modificationen stattfinden? Sind das guͤtliche Modificationen, die man dem einen Theil auf Verlangen und zu Gunsten des anderen auferlegt? Ist die Garantie und die Caution eines Traktates ein und dasselbe?“

Die Union sordert alle Belgier auf, die Bittschriften an den Koͤnig zur Eroͤffnung der Feindseligkeiten zu unterzeichnen. Europa, meint jenes Blatt, habe die Augen auf Belgien gerich— tet und werde beim Anblick der Bittschriften sein ferneres Ver— fahren reiflich uͤberlegen. .

Der Commandeur der vier Legionen der hiesigen Buͤrger— Garde, Graf Stegendeputte, macht in den hiesigen Zeitungen bekannt, daß bei der Buͤrgergarde keine Bittschrift an den Koͤnig uͤber politische Gegenstaͤnde cirkulire.

Das Journal de Liege beklagt sich daruͤber, daß zu dem Diner, welches der Konig in Luͤttich gegeben hat, der Muniei— palitaͤtsRath der Stadt nicht eingeladen worden sey, und schreibt diese Ruͤcksichtslosigkeit der Unabhaͤngigkeit zu, von der die Mu— nicipalitaͤt in ihren Beziehungen zu der Regierung fortwaͤhrend

Der Politique meldet: „Am Sonnabend erschien eine Franzoͤsische Kriegs-Brigg vor Boulogne, schickte ihre Boͤte ans Land und ließ alle Lootsen des Hafens an Bord bringen. Man befragte dieselben, und da man mehrere fand, die der Schifffahrt auf der Schelde kundig zu seyn schienen, so behielt man sie und schickte die anderen zuruͤck. Man sandte hierauf Befehle nach Norden an die Lootsen von Ambleteuse, Calais und Duͤnkirchen, um diejenigen außzufordern, welche mit den Fahr— Wassern der Schelde bekannt wären. Alle diese Lootsen sind am Sonntag und Montag in Boulogne angekommen und ha— ben sich an Bord der Brigg begeben. Das Schiff segelte gen Westen in der Richtung nach Cherbourg, wo, wie man vermu— thet, die Englische und Franzoͤsische Flotte sich vereinigen werden.“

Auf dem Museum zu Antwerpen sind gegenwärtig 5 Ge— maͤlde aufgestellt, die sich um den großen Preis in Rom bewer— ben werden. . .

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Munchen, 31. Juli. (Nürnberger Korrespondent.) Die Ernennung des Frhrn. v. Welden zum Praͤsidenten des Ober-Appellationsgerichts ist gestern zur offiziellen Publication gelangt. Morgen reist der Minister des Aeußeren, Frhr. v. Giese, nach seinem Landgute Teiplitz ab. Der Abgang des Feldmarschalls Fuͤrsten Wrede aus. dem Rheinkreise war, dem Ver⸗ nehmen nach, neuerlich auf den 29sten d. festgesetzt. In der Person des Hauptmanns Trentini ist dieser Tage ein Courier nach Griechenland abgesandt worden. Der schon seit langerer Zeit hier anwesende Griechische Abgeordnete, Herr Artemond, hatte kuͤrzlich bei dem Minister des Auswärtigen Audienz.

Muͤnchen, 1. Aug. Am 13ten v. M. wurde, auf Re— quisition der Koͤnigl. Bayerschen Regierung des Rhein-Jreises, der Advokat Hallauer zu St. Wendel im Fuͤrstenthume Lichten berg verhaftet. Er war einer der heftigsten Redner auf dem Hambacher Berge.

Stuttgart, 30. Juli. Das Regierungs-Blatt vom heutigen Tage enthaͤlt unter der Rubrik: Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete, Nachstehendes:

„Die Bundes⸗Beschluͤsse vom 283sten Juni 1832 betreffend. In der 22sten Sitzung der Bundes-Versammlung vom 23sten Juni 1832 sind folgende sechs Artikel beschlossen worden. (Nun folgen die bekannten sechs Artikel, und dann heißt es weiter:) Indem wir diese Beschluͤsse andurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, erklaͤren wir zugleich, zu Beseitigung kund gewordener Mißverstaͤndnisse über ihre Bedeutung, in Vollmachts-Namen

darf

Gefaͤhrdung der Landes-Verfassung weder beabsichtigt worden

Akte ausdruͤcklich festsetzt, daß die in anerkannter Wirksamke

gem Wege wieder abgeaͤndert werden koͤnnen.

Beschlüsse zu besorgen, so wird auch die Staats-Regierung,

den fen, mit gewissenhafter Treue aufrecht zu halten. Stuttgart, den 28. Juli 1832. Abwesenheit Seiner Majestaͤt des Koͤnigs aus besap Hoͤchster Vollmacht: Maucler. . Weishaar. Schwab. Herzog. Karlsruhe, 1. Aug. Nachstehendes ist der vollst Inhalt der (gestern erwähnten) in der neuesten Numm Großherzogl. Staats- und Regierungs-Blattes tenen Verordnung: „Leopold von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden,; von Zaͤhringen. Nachdem mittelst eines von der Bundes-Ven lung am 5ten l. M. gefaßten Beschlusses Unsere saͤmmtlichen desgenossen einmuͤthig erklaͤrt haben, daß das von Uns unt 238. Dezember v. J. erlassene Preßgesetz mit der dermaligen Gesetzgebung uͤber die Presse unvereinbar sey und daher nicht hen duͤrfe; nachdem auch die einzelnen Bestimmungen des Presg⸗

u

einem fruͤheren Bundes-Kommissions- Bericht verzeichnet sind, Inhalt sich die Bundes-Versammlung durch ihren Beschluß jn gemacht; in Erwaͤgung, daß die Bundes-Versammlung bert den Sinn der Bundes-Gesetze, wenn daruͤber Zweifel erhob den, Behufs ihrer gleichfoͤrmigen Anwendung zu bestimmen; i vermbge des §8. 7 der Verfassungs - Urkunde «die Preßfreiheß den Bestimmungen der Bundes⸗-Versammlung gehandhahh den soll; sehen Wir Uns veranlaßt, das Preßgesetz vom

Dez. v. J., insoweit der vorgedachte Kommissions⸗Bericht

unwirksam zu erklaren ünd hiernach weiter zu verordnen, wie

Art. 1. Schriften, die in der Form taͤglicher Blaͤtt heftweise erscheinen, desgleichen sölche, die nicht uͤber ) Ba Druck stark sind, durfen nur mit Vorwissen und vorgaͤngin nehmhaltung der betreffenden Polizei⸗Behoͤrde zune Druck ii werden. Art. 2. Wird diese Vorschrift umgangen, so verftl Schuldige in eine Strafe von 5 bis 30 Fl., vorbehaltlich dern Strafe, die wegen des Inhalts der Druckschrift eintreten kim Art. 3. Die im vorhergehenden Artikel angedrohte, Geldstraf bis zum Doppelten erhöht werden, wenn die nachgesuchte ? Erlaubniß ausdruͤcklich versagt und hierauf der Druck denn genommen worden ist. Art 4. Wird das Einholen der?

Polizei⸗Behorde verpflichtet, die Druckschrift von Amts wegh Beschlag pn belegen. Art. 5. Bei Ertheilung oder Versaqu Druck-Erlaubniß hat die Polizei⸗Behoͤrde das Bundes⸗-Prefßgest 20. Sept. 1819,‘ sodann die §§. 18, 20, 21 und 22 des Prefg vom 23. Dezember v. J. zur Richtschnur zu nehmen. J Die Oeffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens wegen Prß— brechen oder Preß-Vergehen ist aufgehoben. Art. J. All schriften des Preßgesetzes vom 28. Dezember v. J., welche mi stehenden Bestimmungen unvereinbar sind, wohin namentlich den §s§. 1, 8, 12, 44, 15, 16 und 17 enthaltenen Vorschtiften, die Vorschrift wegen Oeffentlichkeit des Berfahrens in den 8 53, 58, 59, 66 und 83 gehoͤren, treten außer Wirksamkeit. Diese Verordnung ist sogleich zu vollziehen. Gegeben zu ruhe, in Unserem Großherzogl. Staats- Ministerium, den 23. Jul Leo hp ond. Frhr. v. Rei Frhr. v. Schäffer. v. Boͤckh. v. Türckheim.“ v. Gulat. Winter. Jolly— Frhr. v. Weiler. Auf Befehl Sr. Koͤnigl. Hoheit des Großherg Eichrodt.“ Naͤchstdem enthaͤlt das Regierungs-Blatt auch Vollzugs-Verordnung zur vorstehenden Verordnung, fo Inhalts: . „Leopold von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, zog von Zaͤhringen. Zum Vollzug Unserer Verordnung vom gen Tage, das Preßgesetz vom 23. Dezember v. J. betreffend Wir hiermit Nachstehendes fest: Art. J. Die im Art. J. ovengedachten Verordnung erwahnte Polizei-Behoͤrde ist! zirks-Polizei-Stelle des Orts, wo eine Druckschrift erschemm Art. 2. Der Verfasser oder Verleger, welcher. die nach de Artikel erforderliche Genehmhaltung nachsucht, muß von jenn zelnen Blatt einer Zeitung, von jedem einzelnen Heft ein schrift und von jeder Schrift, die nicht über 20 Bogen in betraͤgt, ein mit Seitenzahlen versehenes Manuskript oder! tungen den zur ersten Korrektur bestimmten Probe-Bogth Polizei⸗-Behdrde uͤbergeben. Die letztere ist nicht verantworn Rand-Zusaͤtze, Einschiebungen oder Ausstriche, welche n nicht durch Handzug besonders beurkundet wurden. De leger kann diese Beurkundung verlangen, wenn geh Inhalt gesetzlich nichts zu erinnern ist. Leere Zr die Polizei -⸗Stelle selbst mit einem Striche Art. 3. In Betreff der Zeitschriften soll die Polizei-Bi. Bezirks nach Vernehmung der betheiligten Redaktoren, sicht auf die Ankunft und den Abgang der Posten, din Weise eine Stunde festsetzen, in welcher die Nachsuchung e Erlaubniß jeden Tag geschehen kann. Findet daruͤbet? der Polizei Behoͤrde und den Redaktoren eine Velht nicht statt, so erfolgt die Festsetzung durch die Kreis-&R Die Ausstellung der Urkunde uͤber Gestattung u sagung des Drucks darf nicht verzögert werden. Art. 4 Fall des Artikels 3 Unserer Eingangs gedachten Verordhnh thige Beweis uͤber die Versagung der nachgesuchten Druchh niß im Ganzen oder fuͤr bestimnite Theile wird durch die . tions- Bescheinigung gefuͤhrt, welche unter die Urschrift dehf fenden Dekrets zu setzen ist. Art. 5. Die in den Artikeln J. der Verordnung bezeichneten Uebertretungen verfolgt det Anwalt kraft seiner Amtspflicht. Art. 6. Die Bezirks⸗ stelle hat jede ihr zukommende Nachricht von den in den! 2 und 3 der Verordnung bemerkten Faͤllen dem Staats, ohne Verzug mitzutheilen; in dem Falle des Artikels .

zenstein. ĩ

pflichtet, eine fuͤrsorgliche Maßregel selbst zu treffen. Die Artikel , 1, 11, 12 und 5 unscrer Vollzugs- ehh vom 153. Febr. J. J. (Regierungs-Blatt Nr. JX.) sind auf Gegeben zu Karlsruhe, in Unferem Großherzogl. Staats-) rium, den 28. Juli 1832. . geg p . h. Winter. . Auf Befehl Sr. Khnigl. 8a ee , ich ro dt.. Dresden, 3. Aug. Hier ist nachstehende, die M des Voigtlaͤndischen Preß-Vereins betreffende Bekannt erschienen: ö Es hat sich im Voigtlande, zur unterstuͤtzung der strj ein Verein gebildet, auch seine Statuten theilweise bereit 9 der Voigtlaͤndischen Blaͤtter zur oͤffentlichen Lenntnißs in

worden, schnell von hier wieder entfernt und alle Vorsicht bei Beerdigung der Leiche wahrgenommen.

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des Koͤnigs Majestaͤt, daß durch diese Beschluͤsse irgend eine

So wie hieraus schon sich ergiebt, daß der Zweck desse

stehenden landstaͤndischen Verfassungen nur auf verfassungen Gleichwie

in keiner Beziehung ein Grund vorliegt, irgend eine mi Verfassung nicht im Einklang stehende Anwendung jener Bun ur üunterstützung und Verbreitung des in Rheinbayern durch bisher, fortfahren, die Verfassung in allen ihren Bestimmin chen : J . moͤgen solche das Recht der staͤndischen Theilnahme an der sente Staärrsucht des Deutschen Nordens zu bewegen und deshalb setzßebung, oder das Steuer-Verwilligungs-Recht, oder son Wuͤrttembergischen Staatsbuͤrgern zugesichertes Recht h

welche als Anlaß zu dieser Erklarung betrachtet werden muͤsch

als der Preßgesetzgebung des Bundes widersprechend bezeichs

Erlaubniß umgangen oder das Druck-Verbot uͤbertreten, sos

öangenen nunmehr in

t und 3 jener Statuten, unter Anderem dahin geht, zuerkannte

noch auch habe beabsichtigt werden koͤnnen, da namentlich rafen zu mildern, höerdurch aber, so wie auf andere Weise, die Art. 5Sßz der in denselben mehrmals angeführten Wiener Sch

sterliche Strafgewalt unwirksam zu machen und das Ansehen der

Frichts⸗Behdrden zu schmaͤlern, so hat sich noch zweifelloser aus den Mitgliedern des Central Preß Comité‘ zu Plauen auf

ordnung der Landes-Dixection abgeforderten Papieren die straf

e Absicht des gedachten Vereins hervorgethan.

Derselbe bezweckt naͤmlich:

Schüler, Savoye, Geib und „andere Ehrenmaͤnner“ gestifteten Jeutschen Preßvereins, „im Interesse des Liberalismus, die indo

unaͤchst im Voigtlande einen Preßverein zu bilden, damit das licht der Presse von hier aus inimer nördlicher dringe.“ Zu dem Ende sollen unter der Leitung des in Plauen bereits zusammen— hetretenen Central - Preßcomité, im Saͤchsischen, Böhmischen, Zayerschen, Reuß schen, Weimarischen und Älienburgischen Voigt⸗ ande in großeren Staͤdten „administrativ suborhinirke“ Filial-⸗Eo mnit('s sich bilden, welche wieder in kleineren Städten und Doͤr— sfern „entschicdene patriotische Manner zu Delegirten auszuwaͤh⸗ len haben.“ Auf diesem Wege sollen die durch das Central-Comit« siestimmten Schriften vertheilt werden, wobei den Delegirten und Filial⸗Comité's überlassen bleibe, „die politische Muͤndigkeit des streffenden Publikums zu pruͤfen und danach zu bestimmen, ob sch gemäßigte Blatter oder reifere staͤrkere Kost besser eignen.“ luch sollen die Redactionen der „freisinnigen Blaͤtter“ ersucht erden, dem Vereine eine Anzahl Exemplare gratis faͤr unbemit— felte Disteikte zu uͤberlassen. Der Ueberschuß der monatlich ein zesammelten Beitrage soll dem Central-Comité« des Deutschen Hreßvereins zugesandt werden, an welchen sich durchgehends an— suschließen sey. Nach einem spaͤteren Beschlusse sollen felbst ver— boten Schriften und Flugschriften angeschafft und entweder durch die Post oder erpresse Boten an die Filial-Comité's versandt werden. Auch sollte, diesem Beschlusse zufolge, die Beroͤffentli⸗ chung der Einrichtung des Vereins durch die Blatter aus dem PVoigtlande in einem „diplomatisch abzufassenden“ Auffatze und dur besondere Abdruͤcke der Statuten geschehen.

barfreulich an sich jede Bestrebung ist, welche, auf Gehorsam ge— mVerfassung, Gesetze und Behoͤrden gegruͤndet, Gemeinsinn und helnahme am offentlichen Leben zu wecken sucht, so klar liegt es Tage, daß Verbindungen, welche, wie diese, dem Treiben einer tte in fremden Laͤndern nachgebildet, uͤber ganz Deutschland sich sweigend, den ruhigen Buͤrger durch einseitige Begriff verwir—⸗ de Lektuͤre qufzuregen, das Ansehen der bestehenden Gesetze und shorden zu schwaͤchen und der verfassungsmaͤßigen Entwickelung sconstitutionnellen Lebens durch König und Staͤnde vorzugreifen sen, weder der Pflicht, noch der Wuͤrde, am wenigsten aber dem scke und Frieden des Saͤchsischen und Deutschen Volkes zu ent— ichen vermoͤgen. Indem daher die Landes-Direction, auf Anord— ng des Koͤnigl. Ministeriums des Innern, den Preß⸗Verein im ßigtlande hiermit fuͤr aufgeldst erklart und dessen Fortdauer ver— it, spricht sie vertrauensvoll die Hoffnung aus, daß es gewiß Iht der Androhung von Strafe beduͤrfen werde, um jeden Recht Ordnung liebenden Sachsen von der Theilnahme an diesen und flichen Verbindungen abzumahnen. Dresden, den 1. Aug. 1832.

Kbnigl. Saͤchsische Landes-Direction. . v. Wietersheim. Ackermann, 8.“

Hannover, 3. Aug. Am 30. Juli wurde in der ersten immer der Staͤnde-Versammslung, nachst mehreren anderen, Petition der Leibeigenen im Fuͤrstenthum Osnabruͤck, wegen hebung der Eigenbehoͤrigkeits-Verhaltnisse und mehrerer bei Abloͤsungs-Ordnung zu beruͤcksichtigenden Punkte, verlesen beschlossen, diese so wie eine denselben Gegenstand betref— de Eingabe eines Colons zu Glandorf, zur Benutzung bei nbevorstehenden Bergthung der Abloͤsungs-Ordnung, auf den ö niederzulegen. Sodann ward die Berathung uͤber das Kapitel des Staats-Grunnwgesetzes fortgesetzt. Ein Antrag „rm einer den Paragraphen 2 bis 6 uͤberhaupt zu gebenden, suinderten, allgemeinen Fassung wurde verworfen, dagegen aber utden mehrere Modificationen in der Fassung des §. XW angenom—

en. Ein in Bezug auf diesen §. gestellter Antrag ging dahin:

l Vertretung des kirchlichen Interesses in den Provinzial— oschaften aufzunehmen. Fuͤr den Antrag ward gesagt: Die heistichkeit sey füüher uͤberall mit vertreten gewesen, theilweise hr stark;, man muͤsse sich deshalb nicht wundern, wenn der ssliche Stand die Zuruͤcksetzung, welche die Veranderungen der Reuesten Zeit mehrfach fuͤr ihn herbeigefuͤhrt, unangenehm pfinde. Der geistliche Stand sey, wo ihm eine richtige Stel— ng gegeben sey, viel zu einflußreich, um nicht auch eine solche sertretung mit Recht in Anspruch nehmen zu konnen, oder selbst

meine solche nicht dem Interesse des Staats angemessen finden

llassen. Ohnehin kommen oft Rechte der Geistlichkeit wegen Zehnten, semtioneh u. s. w. zur Sprache. Dagegen aber wurde bemerkt, daß

uͤher der geistliche Stand allein die Intelligenz vertreten habe; 6 sey jetzt ganz anders geworden. Von einer anderen Seite

urde ebenfalls dawider angeführt: Die Provinzial-Landschaften uͤrden vermuthlich, wo es thunlich sey, gegen eine angemessene urtretung der Geistlichkeit nichts zu erinnern haben; aber dar— er sey mit ihnen zu verhandeln, und so ausgedehnte Vertre— ngwie der gesammter Baueenstand, dessen dieserhalb besonders wähnt sey, würde sie doch wohl nicht in Anspruch nehmen men. Fruͤher habe der Grund der großeren Vertretung auch dem größeren materiellen Interesse im Besitze vom Grundei— nthum gelegen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag it is gegen 8 Stimmen verworfen und schließlich der 5. 3. 1 den beliebten Modisicationen von großer Mehrheit an— nommen. ö . In der zweiten Kammer wurde Lbenfalls mit der Berathung fr das sechste Kapitel des Grundgesetzes fortgefahren und die

Hagraphen 6 bis g, letzterer mit einem Verbesserungs-Antrage,

szenommen. Sodann schritt man zur Wahl der Mitglieder E die Kommission wegen der Bundestags-Beschluͤsse; sie fiel ö, Herren Hr. Christiani, Schatzrath Dr. Stuͤve, Geheime I er anf Rose, und die Herren Hofrath Dahlmann und Dr. ö. h hatten gleich viel Stimmen, so daß ihretwegen eine Een nhl stattfinden mußte, welche am folgenden Tage mit . ei einiger Stimmen auf den Abgeordneten Dr. Freuden— 68 . =

2 der Sitzung vom 31. Juli wurde zuvoͤrderst uuͤber die hwendigkeit diskutirt, daß die Kommission wegen der Celler , Thaͤtigkeit trete, wobei sich ergab, daß r Mi . hauptsaͤchlich in der Abwesenheit einzel⸗ heren 9 ieder der Kommission gelegen. Sodann brachte der sen nete Pi, Freudentheil den folgenden Tag fuͤr die Dis— [n bines Antrags wegen der neuesten Bundes tags⸗ Artikel in nie e, welches genehmigt ward. Bei demnaͤchst fortgesetzter hn ang des sechsten Kapitels des Staats-Grundgefetzes erhob s'inehlebhaste Debatte uͤber den 5. 10 desselben, welcher lautet: uns der Stande ist nicht erforderlich zu denjeni⸗ hig. sagungen, pelche der Koͤnig über das Heer, dessen For— , . Dienst. uͤberhaupt erlaͤßt. Die Militair⸗Aus⸗ e in ie so wie die Rechte und Pflichten der uͤbrigen san en in Beziehung auf. das Heer, koͤnnen jedoch nur mit mung der Staͤnde abgeändert werden. Ueber das zu er⸗

ende Mifi t a3. * 8 2 22 J 2 sende Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch ist mit den Standen zu berathen.“

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Von mehreren Seiten ward dahin angetragen, die sen Patagrapher' in der Weise abzuändern, daß das zu erlassende Militair / Straf⸗ gesetzbuch nur mit Zustimmung der Stände entworfen werden koͤnne. Es wurde dabei hauptsächlich angefuͤhrt, daß es derma— len, wo das Heer nicht mehr wie in fruͤheren Zeiten durch Wer—

bung zusammengebracht werde, sondern die Militairpflichtigkeit

als eine allgemeine Buͤrgerpflicht gelte, fur jeden Familienvater dringend wuͤnschenswerth sey, seinen militairpflichtigen Sohn gegen Stockstrafen u. a. dergleichen koͤrperliche Zuͤchtigung ge— sichert zu wissen. (Den Schluß der Debatte theilt die Hannovzr⸗ sche Zeitung noch nicht mit.)

Die hielige Zeitung meldet aus Celle vom 1. August: „Die hiesige Koͤnigl. Justiz- Kanzlei hat in der Untersuchungs—⸗ Sache wider den Advokat Gans, wegen grober Injurien und Kalumnien, deren sich derselbe in einem fuͤr die hiesigen Staats— Gefangenen verfaßten und des Königs, Majestaͤt im Junl v. J. eingesandten Abolitions-Gesuche schuldig gemacht, ein Erkenntniß publizirt, wodurch derselbe zu sechsmonatlicher Zuchthaus strafe und zur. Remotion von der Advokaten-Praxis verurtheilt ist. Die von dem Verurtheilten gegen die Publication, wegen ihm angeblich abgeschnittener Vertheidigung, zur Hand genommene Nichtigkeits-Beschwerde ist von dem Königlichen Ober⸗Appella⸗ tions-Gerichte, nach eingeforderten und eingesehenen Untersu⸗ chungs-Akten, fuͤr unbegruͤndet erklaͤrt und verworfen.

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Luzern, 27. Juli. In der 14ten Sitzung vom 24. Juli wurde ein Schreiben des Landraths von Liestal verlesen, worin derselbe gegen jeden Beschluß der Tagsatzung protestirt, welcher. ohne Zulassung seiner Gesaudtschaft gefaßt werden sollte, ferner gegen jede andere Abstimmung, als die, ob partiell' oder total getrennt werden so und im Falle partieller Trennung sollen nur die nicht getrennten Gemeinden befragt werden, ob sie zu Liestal halten wollen.

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Nach einem im neuesten Blatte der Allgemeinen Zeitung enthaltenen Schreiben aus Rom vom 49. Juli, ist der (letzthin erwähnte) Plan einer Genuesischen Anleihe aufgegeben worden, und auch das Salzfisch⸗Monopol wird wohl nicht zu Stande kommen. Neun Jahre sollte dte Pacht dauern, das Gouverne— ment jahrlich 50, 000 Scudi empfangen, und zwar den Betrag fuͤr die ersten sechs Jahre auf der Stelle. Von allen Seiten kamen Eingaben gegen die Bewilligung eines solchen Monopols, dessen Wirkungen besonders fuͤr die niedere Klasse der Einwoh⸗ ner Roms, die einen bedeutenden Theil des Jahres von Salz— fischen leben, mehrfach nachtheilig gewesen seyn wuͤrden; die kraͤftigen Vorstellungen Englands, dessen Handel sehr gelitten haben würde, die Furcht vor einer Zoll-Erhoͤhung auf Hanf, Baumrinde, Seide Und andere vom Kirchenstaate nach England gehende Waaren gaben den Ausschlag; Monsignor Capaccini erklaͤrte sich auch dagegen, die Regierung entschloß sich am Ende, die Sache der Handels-Kammer zu uͤbergeben, und nun zweifelt Niemand mehr ane der Verwerfüng des Projekts. Von einem anderen Monopol ist auch die Rede, welches freilich mehr die wohlhabenderen Klassen druͤcken wuͤrde, namlich von der Ver— pachtung des Fleischverkaufs. Ueber einen anderen Vorschlag des Banquiers Torlonia, die ganze Paͤpstliche Mauth zu pachten, ist noch nichts entschieden. ;

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Berlin, 6. Aug. Aus Herzberg (Sachsen) wird gemeldet: Wie sonst immer und mit gleich herzinnigem Antheile wurde auch gestern der 3. August in unserer Stadt festlich begangen. Nach Beendigung des gewohnlichen Freitags-Gottesdienstes, dem sie bei— gewohnt hatte, begal sich die hiesige Schuͤtzengilde in wohigeord—

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netem Zuge auf den Marktplatz, wo das Volkslied: „Heil Dir

im Siegerkranz“ angestimmt und von dem Senator jon Rosen— thal Sr. Masestaͤt dem König ein Lebehoch ausgebracht wurde, in welches unter dem Donner der Kanonen die zahlreich versam— melten Buͤrger jauchzend einstimmten. Mittags hatten die Civil und Militair-Beamten, die Geistlichkeit, die Stadtverordneten, die Affiziere der Schuͤtzengilde und andere gebildete Einwohner der Stadt sich zu einem festlichen Mahle vereinigt. Der Saal war mit Laubgewinden und frischen Kraͤnzen geschmuͤckt und die Versammlung uͤberaus zahlreich und heiter. In Miene und

Wort sprach sich unzweideutig die ehrerbietige herzinnige Liebe

aus, mit welcher alle Gemuͤther dem besten Koͤnige zugethan sind, und mit tiefer ungeheuchelter Ruͤhrung wurde ein von dem Landrath Sommer fuͤr diese Feier gedichtetes Tischlied gesungen. Von dem wuͤrdigen Major und Landwehr-Bataillons - Comman— deur von Herwarth wurde Sr. Majestaͤt ein abermaliges Lebe— hoch ausgebracht, und fromme Wuͤnsche und Segensspruͤche wur— den dem Allgeliebten von begeisterten Lippen zugerufen. Waͤh— rend in den Nachmittagsstunden die Buͤrgerschuͤtzen sich zu einem solen en Sternschießen vereinigten, an welches sich froͤhliche Taͤnze anschlossen, versammelte sich eine andere nicht minder zahlreiche Gesellschaft in dem freundlichen Sommer-Lokal der Societaͤt bei dem Dorfe Altherzberg, wo, von dem schoͤnen Tage beguͤnstigt, ein Konzert im Freien veranstaltet worden war. In einer Laubhalle, zwischen duftenden Blumenkraͤnzen, war die Buͤste Sr. Masestäs des Koͤnigs aufgestellt, und des Abends wurde der ganze von der Elster umflossene freundliche Raum glaͤnzend erleuchtet und mit wohlgewählten Transparents ge— schmückt. 4 Zu Wittstock beging am 25sten v. M. der dasige Su— perintendent Wegener die Jubelfeier seines sunfzigjaäͤhrigen segens— reichen amtlichen Wirkens. Am fruͤhen Morgen durch einen von saͤmmtlichen dasigen Lehrern ausgefuͤhrten vierstimmigen Ge— sang begruͤßt, wurde der wuͤrdige Jubilar demnaͤchst von dem Magistrat und einer Deputation der Stadtverordneten aus sei— ner Wohnung durch die Reihen der seinen Weg mit Blumen bestreuenden Jungfrauen nach der mit Kränzen geschmuͤckten Kirche geleitet, an deren Eingang die Discesen? Geistlichkeit ihn empfing und einer der Herren Geistlichen im Namen aller eine Anrede an ihn hielt. Nach verrichteter Liturgie und erfolgter Auffuͤhrung einer erhebenden Kirchenmusik und nachdem von dem Schul⸗-Inspektor Prediger Graͤfe am Altar die Fest-Rede gehal— ten worden war, uͤberreichte Letzterer dem Jubilar die von Sr. Maj. demselben zu dem bereits fruͤher ertheilten Rothen-Adler— Orden Zter Klasse verliehene Schleife und die Gluͤckwünschungs— Schreiben des Königl. Konsistoriums und der Koͤnigl. Regierung. Die sich hierbei kundgebende innige Ruͤhrung der zahlreichen Versammlung zeigte am deutlichsten, in welcher hohen Achtung und Liebe der wuͤrdige Jubelgreis stehe. Mittags war im Lokal der dasigen Harmonie-Gesellschaft eine Gesellschaft aus al— len Staͤnden zu einem Ehrenmahle um den Jubelgreis versam— melt, wobei ihm von der Stadt ein silberner Pokal und von dem Magistrat und den Stadtverordneten ein Gedicht

Neum. Int Sch. du.

überreicht wurde. Als eschreibt man aus Wittstock) der Toast

auf den Landesvater ausgebracht und die oben erwahnten Gluͤck⸗

wuͤnschungs-Schreiben vorgelesen wurden, sprach sich allenthalben der lauteste Enthusiasmus fuͤr das Heil des Koͤnigs und die Achtung gegen die hohen Behoͤrden aus, die so das Verdienst treuer Beamten anerkennen und ehren. Erst spaͤt beschloß die Gesellschaft die frohe Feier. Am folgenden Sonntag (29. Juli) hielt Herr Superintendent Wegener seine Jubel-Predigt, die auf die ihn mit Recht so hoch schaͤtzende Gemeinde den tiefsten Ein— druck machte. Moͤge die Vorsehung noch viele Jahre den wuͤr— digen Mann erhalten. 4. = 6 Nachrichten aus Rastenburg zufolge, feierten am 25. Juli auch die dort und in der Umgegend lebenden Nach— kommen der eingewanderten Salzburger, und zwar in dem benach— barten groͤßtentheils von Salzburgern bewohnten Dorfe Krausen⸗ dorf, das 100 jährige Jubiläum des Einzuges ihrer Vorfahren in Preußen durch Gottesdienst und gemeinschaftliches Mahl; dankbar erinnerten sie sich dabei, des hohen Gluͤckes theilhaftig zu seyn, unter dem Schutz und der Regierung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs zu leben.

Aus Treuenbrietzen vom Aten d. M. schreibt man⸗ Gestern Nachmittag thuͤrmten sich einige Gewitterwolken auf, und in der fünften Stunde erfolgte plotzlich ein Blitzschlag, der zwischen zwei Scheunen niederfuhr und im Augenblicke zuͤndete, o daß diese schon gefuͤllten Scheunen in kurzer Zeit, ehe noch Huͤlfe geschehen konnte, in hellen Flammen standen. Der sich demnaͤchst erhebende Sturm, welcher die Feuerfunken uͤberall hin verbreitete, wuͤrde die Stadt in große Gefahr gebracht haben, wenn nicht zum Gluͤck ein starker Regen eingetreten wäre. Bin— nen einer Stunde waren die beiden Scheunen, so wie 2 Wohn— gebaͤude nebst Hintergebaͤuden, ein Raub der Flammen gewor— den, doch gelang es, einer weiteren Verbreitung derselben Ein- halt zu thun. Leider hat bei den desfallsigen Bemuͤhungen ein Handarbeiter durch den Umsturz einer Leiter sein Leben verloren, mehrere andere Personen aber sind beschaͤdigt worden.

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Das Schwerinsche Abendblatt meldet aus Rostock vom 30. Juli: „Bis jetzt ist die Cholera hier nur gelind, im Vergleich mit anderen Städten, wo diese Krankheit wuͤthete und noch wuͤthet, aufgetreten, denn seit dem Ausbrüche derselben in hiesiger Stadt bis heute Morgen 10 Uhr sind nur erkrankt 27, gestorben 15, genesen 4, in der Behandlung 8. In Luͤbeck sol— len schon nahe an 400 Menschen ein Opfer derselben geworden seyn, und uͤber 200 liegen noch an derselben dort danieder.“

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Meteorologische Beobachtung;

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 5 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

15332. 5. August.)

Luftdruck .. Luftwaͤrme. Thaupunkt. Dunstsaͤttg. m,, Wind

Wolkenzug .

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Z36, 5 Var. 3566, Par. 335, 4 Par. 135409 R. 15,49 R. is, 140 R. 8 NR., ne R 9 N St pC't. 54 pCt. 7 pCt. halbheiter, halbheiter. truͤbe. W. W SW.

Quellwärme J.7 92 R. Flußwärme 16,0 9 R. Bodenwärme 13,1 9 R. Ausdünstung 1051. riederschlag 0.

H erlin gr Büäör g e. Den 6. Ausust 1832.

Amtl. Fonds und Geld- Gours Zettel. (Premrisss. Com.)

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41003 100 1 1053. ö. 193,

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St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Er. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Or w

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Ostpr. Pfand het. bonn. Pfandbrls. Kur- u. Jueum. 10. 4 Schlesische A0. 4 R kf. G. d. K- u. N *

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Berl. Stadt- Ohlig. Königshęg. do̊o.— Elbinger da. Dan. do. in Th. Woestor. Pfandbr. 4 Grosshz. Pos. do. 4 99

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Anl. 97. Russ. (v. 18335) 965. do. (v. 1031) 85

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Wien, 1. August Loose zu 140 FI 192.

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Actien 1133.

231 1234.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 7. Aug. Im Opernhause: Der Spiegel des T sendschoͤn, Burleske in 1 Akt, von C. Blum. Hierauf: Therese, die Nachtwandlerin, pantonsimisches Ballet in 2? Abtheilungen, von Aumer; Musik von Herold. (Mad. Lecomte, erste Taͤnze⸗ 34 der großen Italiänischen Oper zu London: Therese, als Gast rolle.) *

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. Köͤnigstaädtisches Theater.

Dienstag, 7. Aug. Fra Diavolo, oder: Das Wirthshaus zu Terracina, komische Oper in 3 Akten, von Scribe; Musit von Auber.

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Neueste Nachrichten.

Parts, 31. Jul. Der Koͤnig und die Koͤnigliche Familie werden sich naͤchsten Sonnabend, den 4. Aug., nach Compiégne begeben. Ihre Maj. die Koͤnigin besuchte gestern, von den Prin— zessinnen und den Herzögen von Nemours und Joinville beglei— tet, die Koͤnigl. Druckerei. ö

Der hiesige Platz- Kommandant, General-Major Baron Darriule, ist zum General-Lieutenant befoͤrdert worden.

Durch eine Koͤnigliche Verordnung vom 2ssten d. wird der von seiner Badereise zuruͤckgekehrte Marschall Soult zur Wieder— Uebernahme der Signatur des Kriegs-Ministeriums ermächtigt.

Der Herzog von Dalberg, Pair von Frankreich, ist von hier uber Straßburg nach Deutschland abgereist.

Es geht das Geruͤcht, daß der König Leopold sich gleich nach seiner Vermaͤhlung mit der jungen Koͤnigin nach England bege— ben wolle, wo das Schloß Claremont bereits zu seinem Empfange in Bereitschaft gesetzt werde. Dem Vernehmen nach werden bei Gelegenheit der Vermählung der Prinzessin Louise init dem Könige Leopold von der Stadt- Paris abermals sechzehn junge Toͤchter von Juli-Rittern ausgestattet werden, und zwar vor—

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