. ihrer Verbindung mit der Regierung ungeheure pecunigire Vor— t
dem Koͤnige von
einommen worhes, — Dleses Schiff ist ungefahr sa0 Tonnen groß, l der Horten ,. y und ist mit urn, Gl, peter, Zimmt ü. f w. beladen. — Es verließ Goa am 11. Mai und legte hei Mozambique und Angola an, da es, in Folge sehr schlech— ten Wetters beim Vorgebirge der guten Hoffnung leck geworden war. Ich ersuche Sie um Instructionen, falls dieses Schiff oder ein Theil seiner Ladung in England versichert seyn sollte. (gez.) A. Përier.“
Die hiesigen Blätter enthalten die Uebersicht der Ein—̊— nahme des mit dem 19. Oktober zu Ende gehenden Vierteljahrs. Im Vergleich zu demselben Vierteljahr des vorigen Jahres er— giebt sich eine Vermehrung der Einnahme von 696,847 Pfd. Sterling Wenn aber das mit dem 10. Okt. zu Ende gehende
ganze Jahr mit dem vorigen verglichen wird, so ergiebt sich noch immer ein Ausfall von 327,575 Pfd. Sterl. Am meisten tru⸗
gen im abgelaufenen Vierteljahre zur Vermehrung der Einnahme die Zölle und die Accise bel. aͤrstere trugen 4,596,129 Pfd. Sterl. ein, also 356,88 Pfd. mehr als in demfelben Quartal des v. J. Letztere brachte 4,668,183 Pfd. Sterl. also 297,59! Pfd. Sterl. mehr als in demselben Quartal des Jahres 1831. Die direkten Steuern ergaben einen vergleichsweisen Ueberschuß von 116,383 Pfd. Sterl. ᷣ
Der Morning-Herald ertheilt den in Edinburg und ganz Schottland eingeleiteten Schritten zur Verherrlichung des Andenkens an Sir Walter Scott die groͤßten Lobspruͤche, und druͤckt die Hoffnung aus, daß die Englaͤnder ihren nordischen Bruͤdern an Eifer zur Beförderung einer Angelegenheit, bei der die literarische Ehre des ganzen Landes betheiligt sey, nicht nach— stehen werden.
In der Nacht vom Sonntag auf Montag wurde London von einem heftigen, mit Donner und Blitz begleiteten, Sturm heimgesucht. Dicht vorher und wahrend der Dauer desselben fiel das Barometer auf eine fast beispiellose Weise, indem der Fall binnen zwei Stunden einen ganzen Grad betrug, und als das Wetter sich aufgeklärt hatte, stieg das Quecksilber mit gleicher Schnelligkeit hoͤher, als es vorher gestanden hatte. — In Li— verpool hat derselbe Sturm viel Schaden angerichtet. Der „William Nelson“, welcher wenige Stunden vorher nach New— Orleans in See gegangen war, wurde durch die Gewalt des Sturmes auf die Sandbaͤnke geschleudert und zerschmettert, ohne daß man im Stande war, auch nur einen Einzigen von der Mannschaft zu retten. Auch der nach Boston bestimmte „Grecian“ scheiterte an der Kuͤste, wobei 3 Personen das Leben verloren. Viele andere Schiffe sind bedeutend beschaͤdigt worden. — Man sieht traurigen Berichten aus anderen Hafen entgegen.
Die letzten Nachrichten aus Jamaika gehen bis zum 30. August. Die Zeitungen sind hauptsaͤchlich mit Adressen der Einwohner an den neuen General-Gouverneur und mit dessen Antworten angefuͤllt. — Aus-Bogota, Santa Martha und Kar— thagena waren daselbst Nachrichten bis zum 8. August eingegan⸗ gen. Die Vorposten der Grenada'schen Truppen hatten Obando verlassen, und waren zum General Flores uͤbergegangen. Santander war in Karthagena angekommen, und mit großem Jubel empfangen worden. — Ein Schreiben aus Honduras voln 1. August meldet, daß sich das Fort St. Omoa noch immer in den Händen der Insurgenten befand, daß man aber dem Fall desselben stuͤndlich entgegen sah. — Am 19. August segelte das Britische Schiff „Pear“ von Port Royal nach Savannahæla— Mar, mit zwei Compagnieen Truppen am Bord, um einen Äuf— stand zu dampfen, der am Sten wegen eines Sekten-Predigers, Herrn Knigdon, entstanden war. Man drang auf seine Abreise, und es hatte sich ein Haufen nach seinem Hause begeben, um ihn dazu zu zwingen, wobei es zu Thaͤtlichkeiten gekommen, und Blut geflossen war.
Im Courier liest man: „Wir erhalten so eben die Bot— schaft, durch welche der Praͤsident der Vereinigten Staaten dem Senate sein Veto hinsichtlich der Bill wegen Erneuerung des Freibriefes fuͤr die Amerikanische Bank uͤbersendet. — Dieses Dokument ist vom hoͤchsten Interesse fuͤr England, da es auf indirekte Weise die Frage wegen Erneuerung des Freibriefes fuͤr die Bank von England beruͤhrt, welches einer der ersten und wichtigsten Gegenstaͤnde ist, die der Erwägung des reformirten Parlamentes vorgelegt werden durften. Die folgende Stelle be— zieht sich hauptsaͤchlich auf die Gewalt, welche auch die Bank von England besitzt, und die hier nicht weniger gemißbilligt wird, als in Amerika: ;
„Die gegenwaͤrtige Corporation, unter der Benennung- Praͤsi⸗ dent, Direktoren und Compagnie der Bank der Vereinigten Stag— ten, wird zu der Zeit, wo man diese Akte in Wirksamkeit treten zu lassen beabsichtigte, 25 Jahre bestanden haben. Sie genießt ein aus— schließliches Bank⸗-Privilegium unter dem Schutz der allgemeinen Regierung, ein Monopol ihrer Beguͤnstigung und Unterstuͤtzung und als eine nothwendige Folge davon, fast ein Monopol fuͤr die frem—⸗ den uünd einheimischen Wechsel. Die Rechte, Privilegien und Be⸗ guͤnstigungen, welche ihr in dem urspruͤnglichen Freibrief zugestanden worden sind, haben den Actien⸗Inhabern einen Gewinn von vielen Millionen verschafft.“
Weiterhin heißt es in dem Veto des Praͤsidenten:
„Als ein Argument zu Gunsten der Erntuerung des Freibriefes ist angeführt worden, daß durch die Abwickelung der Geschaͤfte der Bank, durch das Einziehen ihrer ausstehenden Gelder große Ver— legenheit und Noth herbeigeführt werden durfte. Die Zeit, welche ihr zur Abwickelung ihrer Geschaͤfte bewilligt wird, ist lang, und wenn sie gut geleitet worden ist, so wird der Abschluß leicht seyn, schwer nur im Fall einer schlechten Leitung. Wenn daher Verle⸗ genheiten oder Noth entstehen sollten, so koͤnnte dies nur der Fehler der Bank und ein Grund mehr seyn, um die Gewalt nicht zu er⸗ neuern, die so augenscheinlich gemißbwuucht worden ist. Und wurde es wohl jemals eine Zeit geben, wo jener Grund nicht vorgebracht werden koͤnnte? Seine Gültigkeit anerkennen, hieße daher einraͤu⸗ men, daß die Bank ewig dauern und die Actien-Besitzer als eine privilegirte Klasse angesehen werden mußten, welche nicht allein zum Besitz einer großen politischen Gewalt gelangen, sondern auch
eile ziehen würde.“
Im heutigen Blatte des Courier liest man mit Bezug auf denselben Gegenstand: „Es ist von Denen, die die von olland angenommene Politik billigen, zuver⸗ sichtlich behauptet worden, daß eine erlauchte Person, deren Nei— gungen bei allen Fragen, die die Moglichkeit des Krieges oder des Friedens in sich schließen, von den Mintstern besonders zu Rathe gezogen werden muͤssen, eine große Abgeneigtheit gegen alle Zwangs-⸗Maßregeln gegen den König von Holland an den Tag gelegt habe. — Wir haben Grund zu glauben, daß das un—⸗ bedingteste Vertrauen in die Verwaltung des Lord Gkey gesetzt wird; und sollte die Nothwendigkeit, die vereinte Gewalt Eng— lands und Frankreichs, als ausfuͤhrende Agenten des allgemeinen Willens der Konferenz, zu entwickeln, nicht vermieden werden konnen, so darf man nicht an der vollkommensten Uebereinstim— mung hinsichtlich der anzuwendenden Politik zweifeln.“
Nieder lande.
1162
evorstehenden Entbindung der Prinzessin Albrecht von Preußen gegenwartig zu seyn. Das Am sterdamsche Handelsblatt enthaͤlt folgendes
ich Abschrift von dem letzten Theile des Protokolles Nr. 70 vom 1. Oktober, welchen ich mich beeile, Ihnen mitzutheilen; er lau— tet wie folgt: z
„„Der Englische Minister bezeugt sein Leidwesen, auf die im gegenwartigen Protokolle enthaltenen Vorstellungen der Be—
gehen zu durfen, so sehr er auch von dem Vortheile durchdrun— gen sey, welchen Einstimmigkeit in den Handlungen der Konfe— renz⸗Mitglieder herbeifuͤhre. Diese Ueberzeugung hatte ihn schon bei einer fruheren Gelegenheit veranlaßt, der Noͤthigung durch Vorenthalten von Geldmitteln den Vorzug vor strengeren Zwangs— Maßregeln zu geben, da er gehofft, daß jener Ausweg den Beifall der Konferenz finden wurde. Beim gegenwartigen Zustande der Dinge aber ist der Englische Minister uͤberzeugt, daß die Erhaltung des Frie⸗ dens schnell wirkende Maßregeln von Seiten der großen Mächte erfordere, besonders hinsichtlich der Vollziehung des von densel— ben verbürgten Traktates vom 15. November; es thut ihm leid,
finden, was geeignet sey, dem Drange der Umstaͤnde abzuhelfen. Was die Aufforderung zu weiteren Unterhandlungen betrifft, setzt, nachdem man die Ueberzeugung von dem Fruchtlosen der— selben erhalten, und gesehen hat, wie die Bemuͤhungen der drei benannten Hofe, durch ihren Rath und ihr Abmahnen auf die Enischluͤsse der Niederlandischen Regierung zu wirken, ohne Erfolg geblieben sind, so kann er (der Englische Minister) nicht in Maßregeln willigen, welche nur zu einer langeren Verzögerung fuͤhren; er behält es der Englischen Regierung vor, eine solche Handlungsweise zu befolgen, wie sie fuͤr die geeignetste zur Erfüllung der von ihr eingegangenen Ver⸗ bindlichkeiten halt, und muß, sich damit begnuͤgen, sein Leidwesen' daruͤber ausgesprochen zu haben, daß die Bevollmächtigten der drei Hoͤfe nicht bereit sind, gemeinschaftlich und durch die That zur Ausfuͤhrung eines Traktates mitzuwirken, welcher durch alle Maͤchte ratifizirt worden ist, und dessen Nichtvollziehung täglich groͤßere Gefahren fuͤr Europa zu Wege bringt. — Der Franzoͤ— sische Bevollmächtigte erklaͤrte hierauf: Ich stimme Allem bei, was der Englische Minister gesagt hat; wie er, kann ich, so leid es mir thut, auf die Vorschlaͤße der Bevollmächtigten Rußlands, Preußens und Oesterreichs nicht eingehen, und verharre vielmehr bei denjenigen, welche ich an die Konferenz bereits habe gelan— gen lassen, Frankreich alle Zustaͤndigkeiten vorbehaltend, um zur Vollziehung des mit Belgien geschlossenen Traktates so zu han— deln, wie seine Rechte, seine uͤbernommenen Verbindlichkeiten, und sein Vortheil es erheischen.““
Da obiges Aktenstück vom 1. Oktober datirt, am 4ten aber die Konferenz dennoch wieder zusammengekommen ist, so scheint es, als ob die dringenden Vorstellungen Frankreichs noch zu einer Aenderung der Beschluͤsse gefuͤhrt haben.
Belgien.
Brussel, 12. . Okt. einem ausfuͤhrlichen Artikel die neue Gerichts-Organisation gegen die Angriffe der Journale zu vertheidigen. Es heißt darin unter Anderm: „Welche Meinung man auch uͤber die neue Gerichts— Organisation an den Tag legen mag, so muß man doch aner— kennen, daß die Regierung mit Klugheit und mit einer lobens— werthen Vorsicht gehandelt hat, indem sie in der Stille des Kabinettes an dem großen Werke arbeitete. — Nach welchem System mußte die Regierung bet der Wahl der Mitglieder zu Werke gehen? Dies war der wichtigste Punkt der allgemeinen Frage, und er ist in einem Sinne entschieden worden, der den Prinzipien unserer Revolution so gemaͤß als moͤglich war. Der Grundsatz, welcher bei dem ministeriellen Werke vorgewal— tet hat, war der, zu den richterlichen Functionen nur Männer zu berufen, die durch unsere politischen Kaͤmpfe erprobt sind, oder die dein Lande foͤrmliche Buͤrgschaften fuͤr ihre Anhaͤnglichkeit an die Institutionen, durch welche dasselbe regiert wird, gegeben haben. — Und wer wollte wohl behaupten, daß die Regierung bei dieser Gelegenheit ihre Pflichten verkannt habe? Hat sie nicht das Werk der Revolution vervollständigt, indem sie den groͤßten Theil der Leute, welche sie mit allen ihren Wuͤnschen und gallen ihren Kraͤften unterstuͤtzt haben, in die Reihen der un— absetzbaren Gewalt aufnimmt? Oder hat etwa das Ministerium, von dieser einzigen Idee ganz eingenommen, die Fahigkeit und die Talente zum Vortheil eines traͤgen und ungeschickten Patkio— tismus ausgeschlossen? — Wenn das Nachdenken den ersten Auf— regungen des Parteigeistes gefolgt seyn wird, dann glauben wir voraussagen zu konnen, daß die Gerichts-Organisation, wenn sie auch nicht ein in allen Punkten vollkommenes Werk ist, guͤnsti— ger beurtheilt werden wird, und daß die heftigen Angriffe, denen sie jetzt ausgesetzt ist, einer gerechten und billigen Würdigung dieser wichtigen Arbeit Platz machen werden.“
Der Koͤnig hat Herrn Tielemans von Luͤttich nach Bruͤssel berufen; derselbe ist auch bereits heute fruͤh hier eingetroffen.
Die Zusammenrottirungen auf den Straßen dauerten auch vorgestern Abend noch fort, indessen hatte es beim Absingen pa— triotischer Lieder sein Bewenden. Es war so wenig Besorgniß fuͤr eine ernstliche Stsrung der oͤffentlichen Ruhe vorhanden,
erachtet wurde. Gegen Mitternacht herrschte bereits die tie fste Ruhe in der Hauptstadt. ;
Das Journal d' Anvers sagt: „Wir sind erstaunt, daß man in Bruͤssel nicht schon fruͤher an Spott-Musiken gedacht hat, da dieselben doch in Paris schon so lange Mode sind.“
Auch in Lüttich hat man gestern Abend mit den Spott— Musiken den Anfang gemacht. Das Haus, welches Herr Rai— kem fruͤher bewohnte, und der Platz vor der Wohnung des Herrn Lebeau, waren die Schauplaͤtze der tumultuarischen Auf— tritte. =
Aus Valenciennes schreibt man: „Es befindet sich in diesem Augenblick ein unbekanntes Individuum hier, dessen Be— tragen anfaͤngt, Verdacht zu erregen. Taͤglich laßt er ein Dutzend Tauben abfliegen, die ihm zweimal woͤchentlich von Holland ge— bracht werden. Man glaubt, daß er den Auftrag haben koͤnnte, die Hollaͤndische Regierung von allen Vorbereitungen, die hier und in den Graͤnz-Festungen getroffen werden, in Kenntniß zu setzen.“
82 Deutschland.
Darmstadt, 11. Okt. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Groß— herzogin ist von einem mehrwoͤchigen Besuche bei Ihrer Durch⸗ lauchtigsten Frau Schwester, der verwittweten Königin von Baiern Masestät zu Muͤnchen, heute Abend nach 5 Uhr wieder in hiesiger Residenz eingetroffen.
Se. Durchlaucht der Landgraf von Hessen⸗Homburg, Gou—
Aus dem Haag, 12. Okt. Dem 1 nach, wer⸗ den Ihre Masestaͤt die Koͤnigin gegen Ende diefes Monats oder
verneur der Bundesfestung Luxemburg, ist heute Mittag hier
̃ n Anfang des kommenden nach Berlin aßrelsen, üm bei der
vollmaͤchtigten Rußlands, Preußens und Oesterreichs nicht ein—
in den Vorstellungen oben genannter drei Maͤchte Nichts zu
Schreiben aus dem Haag vom 11. Okt.: „So eben empfange
daß das Einschreiten der militairischen Gewalt nicht fuͤr noͤthig
, . unt im Gasthause zum Barmstabter Hi gestiegen.
Mannheim, 10. Okt. man: „Der Verfasser wie der Verbreiter eines auf ein Pläen hiesiger Stadt ausgestreuten Flugblattes „Mithür, überschrieben, koͤnnen sicher seyn, daß Mannheims Bürge niemals von schleichenden Buben werden bethoͤren lassen auch die in diesem gedruckten Blatte ausgesprochene Tendenz nin
aufnehmen werden. Auch in Heidelberg machte diese heimliche q 133
Miene, jene Empfangs-Feierlichkeit zu untergraben, allen gelang ihr dort eben so wenig, als es hier der Fall seyn p Uebrigens ist man allgemein überzeugt, daß diese Luft aus f Nachbarstaate weht, und sie findet daher um so weniger Anhn
Sch weiz. Luzern, 8. Okt. wurde beschlossen: 1) Da in Folge des erwaͤhnten Tagsa n Beschlusses der Kanton Basel in Bezug auf die öffentlich J waltung in zwei besondere unter sich unabhangige Gemein getheilt ist, so sind, unter Vorbehalt der Wiedervereinigun Nezierungen beider Theile als solche mit den einem Stande zukommenden Rechten und Pflichten von der Lin senschaft anerkannt. 2) Gemäß der inhaltlich obigen Besh in den durch solchen bezeichneten 12 Gemeinden, unter 4 der eidgen. Kommissarien vorschriftmaͤßig, stattgefundenen I mung, fallen zum Stadttheil: die Gemeinden Reinach, dorf, Lampenberg und Diepflingen, zum Landtheil aber die Gn den Binningen, Bottmingen, Langenbruck, Tecknau, Zungen, und Wenslingen. Ueber die Gemeinde Zeglingen findet laut vi vom 3. Okt. eine abermalige Abstimmung statt, je nach Resultat döér Vorort entscheiden wird, zu welchem Theil s hören soll. 3) Beide Kantonstheile sind aufgefordert, iht fassungen mit Befoͤrderung den eidgen. Ständen mitzung und derselben Gewaͤhrleistung zu unterwerfen. 4) Auf der n kuͤnftigen ordentlichen oder außerordentlichen Tagsatzung, s⸗ uͤberhaupt in den folgenden Tagsatzungen, genießen bee tonstheile das Reprasentationsrecht, und zwar jeder mi halben Stimme; ebenso, wenn die ordentliche Tagsahln n 1332 sich vertagen und wieder versammeln sollte. 5) K Ende sind beide Landestheile aufgefordert, in Vollzichim 6ten Artikels oberwahnten Tagsatzungs-⸗Beschlusses die des i Verhaͤltnisse vermitteist von ihnen zu wählenden Ausschisa nerhalb Monatsfrist festzustellen. Sollten dieselben sich nich staͤndigen konnen, so hat die Gesandtschaft des Stadtwhes der naͤchstsolgenden Tagsatzung den Vorsitz; die weitern Pa nisse in und zur Bundes-Behöͤrde sind jenen der Kantone nn walden und Appenzell gleich gestellt, bis die Tagsatzung disf definitiv wird ausgemittelt und festgesetzt haben. 6) Jede tonstheil ist ferner aufgefordert, innerhalb Monatsfrist dre schuͤsse zu wählen, welche in Folge des 5. Art. des mehren ten Beschlusses, unter Vermittelung eidgen. Kommissarien, Trennungsgeschaͤft in Bezug auf das Staats-Eigenthum, Ausscheidung und Vertheilung dessetben zu besorgen und die
falligen Verkommnisse noͤthigenfalls auch uͤber die nachbats
Der hiesige Moniteur sucht in Verhaͤttnisse im Gerichts,, Polizei- und Besteuerungswesn
wie uͤber die gemeinschaftliche Verwaltung der Kirchen- und menfonds abzuschließen haben. Das allfalls Streitige wird schit richterlich, nach Vorschrift des erwaͤhnten 5. Art., erlediht
Bestimmung des Orts und der Zeit der Zusammenkuns ft eidgensssischen Vorort uͤberlassen. 7) Eine Kommission vin Mitgliedern aus dem Schoße der Tagsatzung, zu welchf die eidgenössischen Kommissarien waͤhlbar sind, soll in Gem des 7ten Artikels des Tagsatzungs-Beschlusses vom 14. En ber mit den Ausschuͤssen beider Landestheile innerhalb Mu frist zusammentreten, um Geld- und Mannschafts-Konth edes einzelnen Theils zu bestimmen; immerhin in dem E daß die Summe beider Kontingente an Geld und Mansst
derjenigen gleichkomme, die fuͤr den Kanton Basel bisher ss J idlie ö mee stellen sollen, ihm vorgeschriebenen Maaßregeln zu vollzie—
setzt war. Die Kommission wird das Ergebniß ihrer Vethr
lung, mit einem Gutachten begleitet, der Tagsatzung zur an
chen Schlußnahme hinterbringen. 8) Sollte aber obigen Ant gen von dem einen oder andern Theil oder von beiden zugleihhin halb der bestimmten Frist nicht entsprochen werden, so pin Vorort beauftragt, die Tagsatzung unverweilt zusammen ubm und zu Erzielung der Vollziehung derselben, so wie überhaupt ut schlusses vom 14. Sept. d. J. die geeigneten Entschließunn fassen.“ 9) Endlich werden beide Theile mit Nachdruck in
ter besonderer Verantwortlichkeit ermahnt, vereint mit da
Kommissarien, im Sinne der fruheren Beschluͤsse, Rin
Ordnung streng zu handhaben, und gegen Fehlbare die fi den Gesetze in Anwendung zu beingen. Zugleich wird des gaͤnzliche Vergessenheit der bisherigen Vorfälle anemph 10) Der Vorort ist ermaͤchtigt, wahrend der Abwesenhtk
Tagsatzung die eidgen. Kommissarien je nach Maaßgabe di . und Umstaͤnde zuruͤckzuberufen, zu entlassen und h etzen. 11) Der Vorort ist mit Bekanntmachung dieses Betz ses an die betreffenden Theile beauftragt. — Dieser Beschluß in fast durchgangig von 14 Stimmen gefaßt, Sch affh ausen
abwesend, Zug behielt sich das Protokoll offen, Bafel wien seine foͤrmliche Protestation und die 5 Staͤnde Uri, Schmn Unterwalden, Wallis und Neuenburg ihre bekannz d wahrung.
In der Hästen Sitzung am 6ten Oktober wurde der einer Spezial-Kommission vorgelegte Entwurf von Instruchtn und Vollmachten fuͤr den eidgenoͤssischen Vorort, in Beg. die Leitung der eidgenoͤssischen Geschaͤfte in Abwesenheit di satzung in Berathung gezogen. Er lautet so:
Die eidgensssische Tagsatzung, nach Beendigung] ordentlichen Geschaͤfte, in Betracht, daß die Tagsatzung, Art. 9 des Bundes-Vertrags, die Befügniß hat, auf ö daß sie nicht fortdauernd versammelt bleiben kann, denn ort hesondere Vollmachten zu ertheilen; in Betracht, . nothwendig sey, verschiedenen von ihr getroffenen Vtthh gen Folge zu geben; in Betracht der ungewissen Eurhns Verhaͤltnssse und der außerordentlichen Lage der Schwei er n n f, Die ordentliche Tagsatzung des Jahres öh vom Datum des gegenwaͤrtigen Beschlusses an geschlosten. aber theils einige vorgesehene Faͤlle, theils unvoegefehene Eteih die Einberufung außerordentlicher Tagsatzungen nothwendig ih koͤnnen, so ist der Vorort beauftragt, die h. eidg. Staͤnde enn den, auf diesen Fall hin ihre Gesandbtschaften zu bestellen, dam dieselben ohne Verzug an den Sitz des Vororts begeben kn sobald ihre Einberufüng erfolgt. Vor ihrer Auflöͤfung fit Tagsatzung folgende Beschlüsse, welche die Inst'uctionen und? machten enthalten, die sie dem Vorort uͤberkraͤgt: J. A u g wart Verhaͤltnisse. verlaͤßt sich die Tagsaßung auf die Sorgfalt des Vororts, die und das Ansehen der Schweiz aufrecht zu. halten und. zu verhh gen. Sie erneuert und brstaͤtigt mit Gegenwaͤrtigem den ersen⸗
.
ragraphen des 1. Art. der Inffruction vom J. Mat 185. „Dit
oͤrkliche Behörde wird es sich zur angelegenen Aufgabe machen in
alle ihr zu Gebote stehenden Mittel, und besonders durch ei unterbrochene Korrespondenz mit den Regierungen der bettef
In der hiesigen Zeitung nd . . Volks-Bewegungen u. dgl.
In der ögsten Sitzung der Tag scy n
La Vorort, in Gemaͤßheit des vorhergehenden Artikels, ein Trup—⸗
61 aßregeln erfordern, so wird der Vorort unverweilt die Tagsatzung zu⸗ ümmenrufen. 8) Was die Angelegenheiten von Schwyz und Basel insbe⸗
as Befinden Sr. Majestät des Koöͤnigs, welche saͤmmtlich von
lbends, datirt, lautet: „Der Zustand des Königs ist fortdauernd
1) In Bezug auf die auswärtigen , in
sanß Kantone, sich von allem Pemtenigen gengzh und bollstanbig reich et zu halten, was in den Nachbar⸗Stzaten Bemertenswerthes
se Sicherheit der Schweiz vorfallen mochte, sey es in Bezie⸗ uf Truppen⸗Bewegungen oder andere militairische Anstalten, Die Regierungen der Graͤnz⸗ ntone werden es gewiß als eine heilige Qbtiegenheit erachten, Vorort hierin auf jede mdgliche Weise entgegenzukommen und hilflich zu seyn.“ [. Eidgendssische Bewaffnung. 2. Da Tagsatzung durch ihren Beschluß vom 10. September, wodurch „Follziehung desjenigen vom 31. August angeordnet wird, eidge⸗ „che Militair-Inspectionen angeordnet hat, so ist der Vorbrt Eustragt, mit aller Beflissenheit auf die Vollziehung dieser Be⸗ süst zu achten. Zu diesem Ende wird er sich nicht nur verge⸗ fern, daß die angeordneten Inspectionen vor sich gehen, sondern
baffir besorgt seyn, daß die Kantone die bei den Inspectionen zum worschein gekominenen Lücken und Maͤngel vervollstaͤndigen und vervoll⸗ nnen. Eben so wird er sich hierauf Gewißheit verschaffen, daß die in (ier Beziehung von ihm ertheilten Weisungen ihre Vollziehung er⸗ ten. 3) Da, zufolge Artikels 4 des Bundesvertrags, im Fall ei⸗
plötzlichen Gefahr von außen jeder bedrohte Kanton berechtigt die andern Kantone zu Huͤlfe zu nehmen, folglich die gleiche srechtigung um so viel mehr dem Vororte im Jüteresse der Si= srheit der Schweiz zustehen muß, — so ermaͤchtigt die Tagsatzung Vorort, auf den Fall einer von außen kommenden Gefahr die forderlich erachteten Truppen aufzubieten und diejenigen Chefs zu saichnen, welche sie einstweilen kommandiren sollen. 4) Sobald
haufgebot in mehrerem oder mindersm Maße erlassen wird, soll die Tagsatzung außerordentlich zusammenberufen. 3) Der Tag⸗ säzung steht alsdann die Ernennung des Oberbefehlshabers und des ‚shefs des Generalstabes zu. 6) Wenn zwischen den der Schweiz be⸗ schbarten Staaten ein Krieg ausbrechen, oder die Feindseligkeiten ohne brhergegangene Erklaͤrung beginnen wurden, so ist der Vorort ge⸗ alten, die Tagsatzung unverzuͤglich zusammenzurufen. IL. Innere olttische Verhaältnisse. I Der Vorort wird im Allgemeinen amit beauftragt, den Gang der inneren Ereignisse in der Schweiz nit Sorgfalt zu beobachten. Insofern in irgend einem Kanton Un⸗ ühen oder Storungen der gesetzlichen Ordnung stattfaͤnden, erhaͤlt der Vortort gaͤnzliche Vollmacht, auf Herstellung und Aufrechthal⸗ ung der gesetzlichen Ordnung durch Absendung der eidgendssischen seyraͤsentanten, durch Mahnung der benachbarten Staͤnde zu ge— reuem Aufsehen und im Nothfall durch das Aufbieten von Truppen hinzuarbeiten. Treten Ereignisse ernsterer Art ein, welche kraͤftigere
bndere anbelangt, so wird der Vorort mit der Vollziehung der auf sese beiden Kantone bezuͤglichen Tagsatzungs-Beschluͤsse beauftragt. zudem wird er autorisirt, alle erforderlichen Mittel anzuwenden, m den Landfrieden dort aufrecht zu erhalten oder herzustellen. s. Sanitaͤtspolizeiliche Verhältnisse. 9) Die Tag— stzung bezieht sich hieruͤber lediglich auf die Art. 13 — 15 ihres Be⸗ ihlusses vom 9. Januar 1851, so wie auf den Beschluß vom 28. hugust 1832. 10) Der Vorort ist mit der Vollziehung des gegen— gͤrtigen Beschlusses beauftragt. Beschlossen in Luzern, im Oktober 1832. Die eidgenossische Tagsatzung.
Spanien.
Madrid, 2. Okt. Die hiesige Hof-Zeitung enthaͤlt in hrer heutigen Nummer eine lange Reihe von Bulletins uͤber efriedigendem Inhalte sind. Das letzte, vom 30. Sept. 10 Uhr hr befriedigend; Se. Majestaͤt haben äͤußerst ruhig geschlafen. pie ganze Koͤnigl. Familie genießt des vollkommensten Wohl— yns.“
h 1.
Konstantinopel, 22. Sept. Sobald der Groß⸗-Wesir den igenhändigen Befehl des Sultans erhalten hatte, wodurch er zum »Ober-Befehlshaber der Armee in Natolien ernannt wird, be— eilte er sich, die in Bezug auf den Truppen-Antheil, welchen die
nter seiner Verwaltung befindlichen Provinzen zur aktiven Ar—
en. In seinen letzten Depeschen meldet er, daß in wenigen agen die unter seinen Befehlen stehenden Linientruppen und die neuen von ihm organisirten Bataillone ausruͤcken, und daß Ihnen augenblicklich die von ihm ausgehobenen zahlreichen In— anterie- und Kavallerie⸗Mannschaften folgen werden, welche aus Abbanesischen Gehkas, Toskas und Bosniern bestehen. Diese verschiedenen Corps werden sich unter dem Kommando von Bri— gode⸗Genetalen nach der Hauptstadt begeben. Der Groß-Wesir, pon seinem Generalstabe begleitet, wird sich nach ihnen in Marsch sezen. Reschid Bey hat den Befehl erhalten, sich in das Haupt— Ruartier des Groß-Wesirs zu begeben, um mit demselben uͤber die Maßregeln Ruͤcksprache zu nehmen, welche zur baldigen Befoͤr— derung dieser Truppen nach dem Lager von Koniah erforderlich sind; er wird ihm die in dieser Hinsicht zu Konstantinopel ge— lrefenen Verfuͤgungen mittheilen. Reschid Bey reiste am 56. August von Konstantinopel nach seinem Bestimmungsort ab. Ein Bericht des Näuff Pascha, Stellvertreters des Wesirs im kager von Natolien, besagt, daß er am 17. v. M. von Kara— hissar abgegangen und am Ihsten zu Koniah angelangt ist, wo ir scch, nachdem er seine Ernennung den Armee-Chefs angezeigt hatte, sogleich mit der ihm uͤbertragenen allgemeinen Organssation heschaftigte.
In Folge der Ernennung der Obersten des 2ten und gten dhien . Infanterie Regiments, welche unter den Befehlen des Groß, Wesirs stehen, Sadullah Bey und Hayreddin Bey, zu Bri⸗ nude Generalen ist der Oberst⸗Lieutenant des 2ten Regiments, Me— met Bey, zum Oberst desselben, der Oberst-Lieutenant des 14ten Regiments, Achmet Bey, zum Oberst des Iten, und der Major
1163 Ble beteutende Anzahl von regulatren und rregulaloon Truppen, welche der Groß-Wesir nach dem Lager von Kontah zu senden im Begriff ist, an welchem Ort die Versammlung aller Truppen stattfinden soll, erheischte die Aufbringung von großen Massen an Proviant und Vorraͤthen. Da die Ernte in die— sem Jahr uͤberall sehr guͤnstig ausgefallen ist, so hat die Regie—⸗ rung an den Ober-Lieferanten der Armee, Arif Efendi, und an die Mussellims der verschiedenen um Koniah liegenden Sand— schaks den Befehl ergehen lassen, daß sie auf den Maͤrkten von Kutahia, Kara⸗Hissar, Bozok, und Angora Lebensmittel zum Marktpreise ankaufen, dieselben nach Koniah befoͤrdern und den Transport bezahlen sollen. Was die Lebensmittel betrifft, welche zur See in die Häfen von Smyrna, Adalia und Itsch-Eli ge— schafft werden, so haben die Behörden dieser Hafen ebenfalls den Befehl erhalten, den Transport-Preis bis Koniah puͤnktlich zu berichtigen. Die Einwohner sollen in dieser Beziehung nicht die geringste Last zu tragen haben, und es ist dies allen Beamten in Natolien aufs ausdruͤcklichste eingeschaͤrft worden, unter Andro⸗ hung strenger Strafe fuͤr den Fall, daß sie die Einwohner ir— gendwo bedruͤcken oder ihnen die Zahlungen vorenthalten.
In Erwartung der Ankunft des Groß-Wesirs im Lager von Koniah werden die erforderlichen Anstalten getroffen, um Artillerie-Parks, Munition und Zelte dorthin zu befördern. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Verwaltungszweig errichtet wor— den, und die Regierung hat fuͤr jeden zu passtrenden Distrikt einen Kommissar niedergesetzt, der mit diesem Dienst beauftragt ist. Arif Bey ist zum Ober-Kommissar ernannt; er soll dafuͤr sorgen, daß der Transport uͤberall gehoͤrig von Statten geht, und daß die Landleute und Eigenthuͤmer von Thieren fuͤr die gesetzlichen Requisitionen eine angemessene Entschaͤdigung erhal— ten. Die Verguͤtigungen sollen stundenweise berechnet werden, und zwar wird die Regierung die eine Haͤlfte derselben tragen, die andere Haͤlfte aber soll den einzelnen Distrikten zur Last fallen und unter die Gesammtzahl der Einwohner repartirt werden.
Im Palast des Seraskiers wird ein zweites Ergaͤnzungs— Bataillon zu dem 1sten Linien-Infanterie-Regiment gebildet. Zum Chef dieses Bataillons ist der Capitain der Aten Compa— gnie, Suleiman Aga, ernannt worden.
Die vom Groß-Wesir ausgehobenen Truppen werden sich auf verschiedenen Wegen nach Natolien begeben, damit nicht eine Anhäufung zu bedeutender Massen auf einem und demselben Wege entsteht. Der Marschroute zufolge, sollen die Regimen ter der regulairen Truppen und ein Theil der irregulairen durch Adrianopel marschiren, welches zum Sammelplatz fuͤr die Euro— paͤischen Provinzen bestimmt ist, und dann uͤber Konstantinopel den Weg nach Nicaea nehmen. Die anderen irregulairen Corps begeben sich nach Gallipoli, von wo aus sie die Meerenge der Dardanellen passiren, um den Weg nach Brussa einzuschlagen. Die Linien-Regimenter sind von ihren Unter-Intendanten begleitet, und diese haben den Befehl, auf den Etappen bis zur Hauptstadt die noͤthigen Lebensmittel gegen baare Bezahlung anzuschaffen. Die— selben Maaßregeln sind fuͤr die irregulairen Truppen getroffen, und es ist dafuͤr gesorgt, daß ihr Marsch mit derselben Ordnung von Statten geht, wie der der disziplinirten Truppen. Spezial⸗Kommissarien, Halil Bey und Aguiah Efendi, sind mit dem Proviantdienst fuͤr die irregulairen Corps y, der Eine auf dem Wege von Adrianopel bis Gallipoli, der Andere auf dem von Gallipoli bis Koniah, fuͤr diejenigen, welche von der Hauptstadt aus die Straße nach Nicaea einschlagen, hat der mit dem Transport des Kriegsmaterials beauftragte Ober-Kom—
Zwei
far ben gegenwartigen Kriegsschauplatz bestimmt, um tem, (n seinen kriegerischen Operationen immer mehr und mehr vorschrei⸗ tenden Vice⸗-Koͤnig von Aegypten Widerstand zu leisten.
Ger iechenland.
Die Gazzetta di Venezia enthaͤlt nachstehende offizielle
Note der Residenten der verbündeten Maͤchte an den Staats—
Secretair der auswaͤrtigen Angelegenheiten bei der provisorischen
Regierung von Griechenland:
„Geehrtester Herr! Von dem Augenblick an, wo der Entschluß
zur zusammenberufung des National-Kongresses gefaßt worden war,
wurde nichts von uns verabsaͤumt, um den Mitgliedern der Regie⸗
rungs- Kommission, von welchen diese Zzusammenberufung abhing,
die verderblichen Folgen vorzustellen, welche durch den Zusammen⸗
tritt des Kongresses in einem Zeitpunkt, wo in Folge der letzten
Vorgaͤnge die Leidenschaften aufgeregt waren und sich mit größter
Erbitterung befehdeten, entspringen muͤßten, und wo die verbuͤnde⸗—
ten Maͤchte sich durch das Organ ihrer zu London in Konferenz
versammelten Minister, in Geneinschaft mit dem Königl. Bayer⸗
schen Hofe, damit beschäftigten die Wuͤnsche zu befriedigen, welche
die Griechische Nation zu wiederholten Malen gegen die besagten Maͤchte, denen die Nation ihre Emancipation, so wie die erforder⸗ lichen Mittel zur Befestigung ihrer politischen Existenz verdankt, ausgesprochen hatte. — Bem allem ungeachtet sind unsere Worte und unsere Rathschlaͤge nicht beachtet worden, im Gegentheil hat die Regierung die zusammenberufung des Kongresses, welche unter den betruͤbendsten Auspizien stattgefunden hat, beschleunigt. Der Buͤrgerkrieg, die Anarchie verheerten ganz Griechenland. Die Machtgewalt der Regierung erstreckte sich nicht uber die Graͤnzen der von den Truppen der Allianz beschirmten Stadt hinaus, und die Gesetzmäßigkeit des Kongresses ward durch vielfache Protestatio— nen aus den Provinzen bestritten. Bei so bewandter Lage der Dinge sind uns Auszuͤge aus den neuesten Verhandlungen der Londoner Konferenz, zu Haͤnden gekommen, woraus erhellt, daß die Wuͤnsche der Griechsschen Ration durch die Wahl des Soubergins erhprt worden sind. Um nun das kuͤnftige Schicksal Griechenlands besser zu sichern, statuiren wir Folgendes: 1) daß die provisorische Re⸗ gierung, so wie sie bestand, bis zur Ankunft der Regentschaft in der Gesammtheit fort . verbleiben habe; 2) daß wahrend dieser 3wi⸗ schenzeit keine Veraͤußerung von Rational-Laäͤndereien vorgenommeh, und uͤberhaupt nichts ausgeführt werden solle, was dem neuen Staate sinan zielle nn, bereiten konnte; 3) daß ohne die Mit⸗ wirkung der Königlichen Autoritaͤt weder eine permanente Verfas⸗ sung, noch Fundamental-Gesetze vorgeschlagen oder sanctionnirt werden durfen, weil ein solches Verfahren in offenbarem Wider⸗ spruche mit dem Akte staͤnde, durch welchen die Griechische Nation die Wahl ihres Monarchen den drei Maͤchten anheimgestellt hat. — Noch ehe uns die offiziellen Meldungen zugekommen waren, haben wir uns beeilt, den wesentlichsten Inhalt derselben dem Staats⸗ Seeretair fuͤr die auswärtigen Angelegenheiten mitzutheilen, um sich den Umstaͤnden gemaͤß danach richten zu können. — Wir koͤn= nen daher nicht obne tiefe Betrübniß wahrnehmen, daß sich die Deputirten zu Pronia Ceiner Vorstadt von Nauplia) versammelt und Anordnungen getroffen haben, welche mit den Akten, durch welche, das anftig Schicksal Griechenlands festgestellt worden ist, in schroffem Widerspruche stehen, und die den wah— ren Interessen des Griechischen Volkes in hohem Grade nach— theilig sind. Indem dieser Kongreß die Verfassungs-Gewalt usurpirt, welche ihm von der Nation abgesprochen wird, die hinfüͤh— ro ohne die Mitwirkung der Königlichen Gewalt nicht mehr zu be— stehen vermag, verkuͤndet er dadurch nicht nur seinen Entschluß, de— finitive Grundlagen fuͤr die Verfassung des Staats aufzustellen, son⸗ dern durch die Abschaffung des Senats, welcher Körper cinen unzer⸗ trennlichen Theil der provisorischen Regierung ausmacht, und dessen von der Zeit geheiligte Existenz jetzt mehr wie jemals nöͤthig ist, um den Ungestuͤm der Leidenschaften . zügeln, und um vor der Ankunft der Regentschaft durch das Aufhören der Parteiungen die Einigkeit
missar Ali Raif Efendi i Cr gen
Ali Pascha von Stoltza, der zur Belohnung fuͤr seine Dienste in Bosnien zum Mirimiran befoͤrdert worden war, ist jetzt auf Vorstellung des Groß-Wesirs zur Wuͤrde eines Wesirs erhoben und zur Armee in Natolien berufen worden. Der Mussellim von Marasch, Suleiman Bey, ist fuͤr seine treuen Dienste in diesem Amt zum Mirimiran ernannt worden.
Der Sultan hat den Abgebrannten von Tschenguil-Keny eine Unterstuͤtzung von 15,000 Piastern bewilligt. Diese Sum— me ist, ohne Unterschied der Religion, unter die Huͤlfsbeduͤrf— tigsten vertheilt worden.
Waͤhrend des letzten Krieges waren uͤber 200 Familien der am rechten Donau⸗Ufer wohnenden Budschak-Tartaren nach Asien ausgewandert, wo sie von der Regierung unterstuͤtzt wur— den und von Seiten der Einwohner eine gastfreundschaftliche Aufnahme fanden. Vor Kurzem haben diese Familien um die Erlaubniß nachgesucht, in ihr Vaterland zuruͤckzukehren, die ihnen auch bewilligt wurde. In Folge dessen sind sie näch Ru— melien aufgebrochen. Als der Sultan von Ok-Meydan zuruͤck— kehrte, begegnete er einigen derselben und sandte einen seiner Offiziere ab, um sich erkundigen, in welchem Zustande sie sich befunden hätten, als sie eine so lange Wanderung unternahmen. Diese Tartaren haben, als Unterthanen des Reichs, viele ihrer Kinder und Verwandten in den von den Obersten Said Mirza Bey und Tschura Bey befehligten Kavallerie⸗Regimentern. Der Sultan hat den in diesen Regimentern befindlichen Tartaren, Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen, eine Gratification von 25,600 Piastern bewilligt, die ihnen dazu dienen soll, ihre Fa— milien zu unterstuͤtzen und sie zum Theil fuͤr ihre Reisekosten zu entschaͤdigen. Der Oberst des 1sten Garde-Kavallerie-Regi— ments, Hafis Bey, wurde mit der Vertheilung dieser Summe beauftragt, die auch sogleich erfolgte.
Der Mussellim des Sandschaks von Bozok, der sich Unge— rechtigkeiten gegen die Einwohner erlaubt hat, ist abgesetzt wor— den. Er hatte ungesetzliche Steuern und Requisitionen von den Einwohnern erhoben. An seine Stelle ist der Kapidschi-Baschi
kom 14ten Regiment, Benderli Achmet Bey, zum Oberst-Lieu— änant des 2Zten Regiments befoͤrdert worden.
Auf den Antrag des Seraskiers hat der Sultan den Ma— srMAdjutant des zu Adalia garnisonirenden Bataillons, Memisch ha, an Stelle des zum Gberst, Lieutenant des 186en Linien tgiments ernannten Chadschi Schakir Aga zum Chef dieses ataillons befoͤrdert.
Ueber die Kriegs-Ereignisse befindet sich in den letzten Blüttern des Moniteur Ottoman nur folgende kurze Mel—⸗ ng: „Der Statthalter von Aleppo, Mehemet Pascha, hatte nach der Schlacht bei Homs von der Armee getrennt. Aus hen letzten Berichten geht hervor, daß, waͤhrend'er sich an der bitz von 3000 Mann zu Antab befand, Ibrahim ein starkes etaschement hatte vorruͤcken lassen, um sich des Platzes Kum⸗ nleh zu bemaͤchtigen. Mehemet Pascha wurde noch zur rech⸗ un Zeit hiervon benachrichtigt, marschirte gegen den Feind, griff n unversehens an und rettete den Platz, in dem er eine fuͤr * Zeit lang zur Vertheidigung desselben hinreichende Besazʒ⸗ ung zuruͤckliß. Er fur feine. Person begab sich nach Malatid, ö er die Instructionen der Regierung abwartet. Diese hat
maufgetragen, mit Räuff Pascha, dem Statthalter des Wesirs, ; ger von Koniah, dem in dieser Beziehung Befehle zuge⸗ bangen sind, Ruͤcksprache zu nehmen.“
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Schakir Bey ernannt, und Mesrur Aga, sein Vorgaͤnger, hat den Befehl erhalten, nach Konstantinopel zu kommen, um uͤber sein Benehmen und uͤber die von den Einwohnern erpreßten Summen Rechenschaft abzulegen.
Der Moniteur Ottoman enthaͤlt zwei laͤngere Artikel unter der Ueberschrift: „Ueber Mehemet Ali's Empoͤrung“ und „Betrachtungen uͤber die innere Lage Aegyptens.“ (Eine Mit— theilung aus denselben behalten wir uns vor.)
Podgoricza, 15. Sept. Die Vorbereitungen hinsichtlich der beabsichtigten Invasion in Montenegro haben plotzlich eine andere Gestalt angenommen, indem alle getroffene Maßregeln zur Herbeischaffung und Sammlung der Lebensmittel eingestellt sind, und diejenigen Mundbeduͤrfnisse, welche vorraͤthig waren, sind theils von den nahen Truppen verzehrt, theils nach Scu— tari transportirt worden. Selbst der Groß-Wesir, welcher sich in Pehia befand, ist nach Bitolien abgegangen, und hat alle regulaire Truppen mit Ausnahme eines einzigen Regiments, welches in Scutari garnisoniren muß, mit sich genommen. — Vor seinem Abzuge wurde in Macedonien und Tuͤrkisch-Alba—⸗ nien eine starke Rekrutirung angeordnet, welche dergestalt festge— setzt ist, daß von fuͤnf Familien ein Mann zum Kriegsdienst ausgehoben wird, welche Aushebung wohl eine merkliche Rekru—
tenzahl ausmachen duͤrfte. Diese Truppen sind, wie man glaubt,
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Aller herbeizuführen, hat er sein eigentliches Ziel und Augenmerk offenbart. — Ein solcher in seinem Prinziv willkuͤrlicher und unge⸗ setzlicher und in seinen Wirkungen verfassungswidriger Akt kann nichts anders als traurige Folgen fuͤr das kuͤnftige Schicksal Geie⸗ chenlands nach sich ziehen. — Wir ersuchen Sie daher, den Inhalt gegenwaͤrtiger Note denen, die es angeht, mitzutheilen, und selbe aufs Kraͤftigste n unterstuͤtzen, weil wir verlangen, daß selber geren Folge geleistet werde, und daß dieses geschehe, dies wer— en wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln ju bewirken suchen. In Folge dessen protestiren wir feierlichst gegen jede bereits stattgefundene oder kuͤnftig stattfindende Verletzung der vorstehenden Normen, und wir konnen keine andere provisorische Regierung, als diejenige, welche vor der Zusammenberufung des Kongresfes von Pro— nia bestand, und keine anderen Reformen anerkennen, als die, welche den Senat durch unvorgesehene und gebieterische Umstaͤnde genz= thigt, in Gemaͤßheit des Protokolls vom J. Maͤrz und bis zur An. kunft der Regentschaft anzuordnen fuͤr noͤthig erachten durfte. Wir ersuchen Sie, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung
zu genehmigen. (unterz. Dawkins. Rouen. Rückmann.“
In la nern.
Berlin, 17. Okt. Man meldet aus Köln vom 12ten d.: Der Prinz von Montfort (Jerome Buonaparte) traf verwichene Nacht wieder hier ein. Er hatte seine Reise nach London in Harlem wegen der Cholera aufgegeben, und ist, nach einem zweistuͤndigen Aufenthalt in einem hiesigen Gasthofe, wieder nach Italien abgereist.“
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Ausstellung auf der Königlichen Akademie der Kuͤnste.
Wir lassen uns auch noch ferner von der Duͤsseldorfer S fesseln; und zwar wuͤnschen wir diesmal die . . jenigen jungen Kunstler im Historienfach hinzulenken, welche sie uns jetzt zum erstenmale vorstellt., Unter diesen vßllig neuen Nas men bringt sie uns zuvoͤrderst einen, dessen Werk eines der edelsten Kunstwerke ist, schön und wahr empfunden und klar und kraͤftig ausgesprochen, von so durchaus ungetruͤbtem Eindruck, daß wir es wohl hinter dem Bendemannschen nennen durfen.
Der heilige Bonifacius von Rethel aus Achen (Nr. 541).
Das Bild enthaͤlt nur Eine Figur; der Heilige, noch mit dem Beil in der Hand, hat so eben die Eiche gefallt und auf deren Wur⸗ zelstumpf seinen Pilgerstab, ein Kreuz mit der Fahne, aufgepflanzt. An dies Kreuz nun wendet sich der gottbegeisterte Ma nn, mit erhn— benem Aufschwung segnet er es ein für das ganze Land und fuͤr alle kuͤnftigen Geschlechter. Welch ein Gegensand wieder; in ber That schon diese bloße Wahl und Auffassung verbürgt uns einen Kuͤnstler er hat einen inhaltsschweren Moment herausgegriffen, der uns Blicke in weite Perspektiven vor- und rückwärts werfen laßt. Das Heidenthum ist ausgerottet, das Banner des Christenthums steht da, und, der folgenreichen That sich bewußt, erhebt sich' ie roße Gestalt des Apostels. Was wir so oft in aͤhnlichen Darstel— ungen vermißten, das finden wir hier: freien Muth, heilige That⸗ kraft, siegreiche Begeisterung. Dices ist nicht jenes geoͤrückte Fhri= stenthum, das den Menschen demuͤthigt und niederhaält, sondern das ihn vom Scheitel bis zur Sohle durchwäͤrmt, erhebt und zum Hel- den macht. Die feste Haltung des Bonifacius, die fesie Bewegung dieser Hand, mit der er zugleich segnet und in Besitz nimmt, befon“ ders aber die klare, freie und innige Begeisterung in seinem Antlitz und die Glaubenskraft in seiner ganzen Gestalt, hat etwas Ueber
dringendes. Weil der Maler ergriffen wurde, darum ergreift er, die
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