1832 / 352 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Mittwoch, 19. Dez. Im Schauspielhause: Kaiser Friedrich II., n . Tragoͤdie emm wird in der

Etster Theil, oder: Friedrich und sein Sohn,

in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. (Hr. Titel-Rolle wieder auftreten.)

Koönigastädtisches Theater.

Dienstag, 18. Dez.

nach dem Franzoͤsischen. Hierauf: Schuͤ kleinen Wilddiebe, Vaudeville-Posse in 1 Akt,

1üstschen, frei bearßeitet von L. Angely.

R achrichten. Der König hat, auf den Antrag des

NM eueste . .

Fina 3⸗ sinisters, mittelst Verordnung vom gten d. M. eine ö 3 D ö 2 ; ö

Nitzliedern bestehende Kommission ernannt, die sich mit

der Hrufang der auf die Staats-Verwaltung bezůüͤzlichen Rech⸗

alls *

nungen des laufenden Jahres, bevor dieselben den Kammern vorgelegt werden, beschaͤftigen soll. der Pair, Baron Portal.

Durch eine zweite Verordnung von demselben Tage werden die drei Wahl cKallegien der Ardeche zu Privas, der Haiden zu Dex, und des Norden zu Bergues auf den 7. Januar zusam— nenbernsen, um an die Stelle der aus der Kammer ausgeschie— Herren Dubois, Basterrèͤche und Paul Lemaire andere eputirten zu wahlen.

In der Pairs-Kammer fand gestern wieder eine oͤffent— liche Sißzang statt, in welcher der Finanz-⸗-Minister, nachdem zuvor einize neu ernannte Pairs aufgenommen worden, der Ver— nmlüng den von der Depucirten⸗ Kammer bereits angenomme— * M fe ĩ d

81 . 5 6 etz⸗Eutwurf uͤb 9 *. 1

mne nor ) 1 y *

J. vorlegte. Der Praͤsident er⸗ 7 Witgliedern bestehende Kommission

Herr Humann, der mittlerweile

e R dnerdähne nicht verlassen hatte, brachte darauf einen zwei—

en Gesetz- Entwurf ein, der darauf abzweckt, Veruntreuungen,

wie derjenige des General-Schatz-Kassirers Keßner, kuͤnftig un— moglich zu machen. Der Großsiegelbewahrer legte sodann einen dritten, sehr wichtigen Gesetz Entwurf vor, wodurch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Betreff des Be— lagerungs-Zustandes vervollstaͤndigt werden sollen. Der erste Artikel des Entwurfs betrifft den Belagerungs-Zustand in Kriegs— platzen und militairischen Posten. Den folgenden 6 Artikeln zu— folge, soll in allen solchen Gemeinden, Bezirken oder Departe— nents, in denen ein Volks-Aufstand oder eine Empsrung mit bewaffneter Hand stattfindet, die Militair-Behoͤrde durch eine Tönigliche Verordnung angewiesen werden durfen, diejenigen Individuen, deren Gegenwart fuͤr die öoͤffentliche Ruhe als ge— fährlich erscheint, ohne Weiteres zu entfernen, saͤmmtliche Waf— fen, und Munitions-Vorräthe in Beschlag zu nehmen und bei Tag und bei Nacht Haussuchungen, Behufs der Verhaftung der Schuloigen, anzustellen. Durch den Hten und letzten Artikel werden die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Fructidor des Jahres V. und des Kaiserlichen Dekrets vom Jahre 1811, in— soweit dieselben dem gegenwartigen Gesetz-Entwurfe zuwiderlau— fen, aufgehoben. (Einen Auszug aus dem Vortrage, womit der Minister die Vorlegung dieses Gesetz- Entwurfes be— gleitete, behalten wir uns auf morgen vor. Nachdem Herr Barthe noch einen anderen Gesetz-Entwurf von örtlichem In— teresse eingebracht hatte, bestieg der See-Minister die Redner— bahne, und entwickelte die Gruͤnde zu einem Gesetz-Entwurfe uber die Bedingungen, unter denen änftig Matrosen, die bloß auf Kauffahrtei-Schiffen gedient, zum Staats dienste zugelassen werden sollen. Die Kammer vertagte sich sodann bis zum naäͤch—

. Zum erstenmale wiederholt: Italiaäͤni⸗ sche Rache, oder: Der Franzose in . Lustspiel in 2 Akten,

erschwaͤnke, oder: Die nach dem Fran⸗

sammentreten durften.

Praͤsident der Kommission ist

soll Lefebvre ses

ie provisorische Fer-Erhebung der ö entweder kein einziger die zu pruͤfende Materie gruͤndlich kenne,

1120

des Handels⸗Ministers. An diesem Tage wird auch dem ver— storbenen Cuvier eine Gedaͤchtniß-Rede gehalten werden.

In der gestrigen Sitzung der Depuütirten-Kammer be— richtete Herr J. Lefebvre uber die Proposition des Generals Demargay wegen der kuͤnftigen Zusammensetzung der Kommis⸗— sion zur Pruͤfung des Budgets. Diese Kommission bestand fruͤ— her nur aus neun Mitgliedern, die sich gleichzeitig mit dem Aus— gabe- und dem Einnahme-Budget zu beschaͤftigen hatten; spaͤ— terhin wurde sie auf die doppelte Anzahl erhoͤht, wovon die eine Halfte die Ausgaben, die andere die Einnahme pruͤfte, die aber, Behufs einer gemeinschastlichen Besprechung, auch zu— Im Jahre 18390 endlich wurde be— stimmt, daß kuͤnftig, sowohl fuͤr die Ausgaben als fuͤr die Einnahme, nur eine einzige, aus 27 Mitgliedern be— stehende Kommission ernannt werden solle, mit der Befugniß, sich in so viele einzelne Sectionen zu theilen, als sie zu einer gründlichen Pruͤfung des gesammten Budgets für angemessen faͤnde. Im vorigen Jahre warde diese Kommission auf 36 Mit— glieder erhoht, und jetzt trägt Herr Demargay darauf an, kuͤnf—

tig eben so viele Kommissionen zu ernennen, als es einzelne Mi⸗ nisterien giebt, also in dte'sem Augenblicke 8, eine jede aus 9 Mitgliedern hestehend; diese Kommissionen sollen durchaus in

keiner Beruͤhrung mit einander stehen und eine jede von ihnen einzeln der Kammer ihren Bericht ahsatten. zog nun die Vortheile und die Nachiheile die— Vorschlages in Betracht, und glaubte, daß diese jene uͤberwogen, indem namentlich die, einem Finanz-Systeme so nöthige Einheit dabei verloren gehen wuͤrde, wozu noch der Uebelstand komme, daß nicht selten die einzelnen Kommis— sionen aus Mannern zusammengesetzt seyn wuͤrden, von denen

oder die alle davon genau unterrichtet wären, zwei gleich große Nachthrile. Unter diesen Umstaͤnden (bemerkte der Be— richterstatter) sey er beauftragt worden, fuͤr die Verwerfung der Proposreion des Generals Demarçay zu stimmen, und dagegen der Kammer vorzuschlagen, die gegenwaͤrtige Zahl von De— putirten zur Pruͤfung des gesammten Budgets beizubehalten, mit der Anweisung, sich gemeinschafilich zu berathen, suͤr das Ausgabe-Budget jedes einzelnen Minijteriunas aber einen beson— dern Berichterstaiter zu ernennen. Die Diskussion hieruͤber wurde auf den nächsten Mittwoch (den 12ten) angesetzt und die Sitzung, da sonst kein Gegenstand an der Tagesordnung war, aufgehoben.

Man spricht von einem Duell, das zwischen dem Grafen von Argout und dem Grafen von Mosbourg auf Anlaß der heftigen Aeußerungen, die der Minister sich in der Sonnabend— Sitzung gegen den Deputirten erlaubte, stattsinden soll.

Herr Guizot befindet sich zwar in der Besserung, doch ist ihm noch jede Arbeit streng untersagt.

Der Nouvelliste glaubt in seinem heutigen Blatte der Nachricht, daß ein Angriff auf das Fort St. Laurent unternom— men worden und daß dabei eine große Anzahl von Leuten des 52sten Regiments geblieben sey, mit Bestimmtheit widerspre— chen zu koͤnnen. Es habe, meint jenes Blatt, gar kein Angriff stattge funden. (7)

Der Chef des Generalstabes der Nord-⸗Armee, General Saint-Cyr-Nugues, giebt die Zahl der vor Antwerpen seit dem 29. November (als dem Tage der Eroͤffnung der Tranchée) bis zum 8. Dezember Getoͤdteten und Verwundeten auf nicht mehr als achtundachtzig Mann an, worunter eilf Todte.

Der GeneralzLieutenant Jacquinot, Commandeur der zwei— ten Kavallerie⸗-Division der Ost-Armee, hat sein Hauptquartier in Verdun aufgeschlagen.

Es heißt, daß der Vice-Admiral Ducrest⸗-de-Villeneuve das

Politik und di

Unabhaͤngigkeit

Herr 5 ihnen

, der Franzoͤsischen Station vor Nlo⸗Janeiro en wuͤrde.

Das heute auf außerordentlichem Wege hier eingegn neueste Blatt der Madrider Hof⸗Zeitung enthaͤlt ein wichtiges Rundschreiben, das der Conseils-Praͤsident an sw liche Spanische Agenten im Auslande erlassen hat. sager des Ehamhres giebt bereits in seinem heutigen A blatte Auszuͤge daraus, indem er sich die ausfuͤhrliche Mu lang dieses Aktenstuͤckes vorbehäͤlt. Stelle vor: „Die Koͤnigin erklaͤrt sich fuͤr eine unversohn Feindin jeder religissen oder politischen Neuerung, die zu

Zwecke unternommen würde, dem Koͤnigreiche eine ander Dog

die jetzt bestehende Ordnung der Dinge zu beretten. sie nicht abgeneigt, in die verschiedenen Verwaltangs-zy alle diejenigen Verbesserungen einzufuͤhren, welche eine gef

Im Betreff des Zwistes zwischen dem Hause Braganza haßt von dem bisher befolgten e Hoͤchstdleselben werden eine sy Neutralitaͤt beobachten und dadurch ihre Achtung fuͤ der Nationen bekunden. Ihre Ma empfangen auch von Seiten Frankreichs und Englands die lichsten Versprechungen, daß auch diese beiden Maͤchte di verheißene Neutralitet nicht brechen werden.“ werden morgen auf dieses Rundschreiben zuruͤckommen.) Aus Tripoli meldet man unterm 6ten v. M.: „Die z wird bestaͤndig von den Staͤmmen des flachen Landes holt bei den häuftzen Ausfällen der Belagerten kommt es jeg zu kleinen Scharmützeln, die indessen zu keinem Resultat, ren; denn wenn auch die Belagerer zuweilen zuruͤckgehh werden, so finden sie sich regelmäßig mit dem Einbruch Nacht wieder ein. Indessen wird die Lage der Stadt mit Tage kritischer. Der Englische Konsul bewohnt sein haus; der Amerikanische hat, da er teine Genugthuung st nen auf seinen Dolmetscher abgefeuerten Pistolenschuß langen konnte, die Flagge von seiner Wohnung chg men und sammt allen seinen Landsleuten die Stadt n sen. Die Einwohner wollten sich anfangs dieser Abmrse waltsam widersetzen, und schon gewann es das Ansehen, nh es zu ernstlichen Haͤndeln kommen wuͤrde, als der Bethe Bey eintraf, die Nord-Amerikaner ruhig ziehen zu lassen Schwedische Konsul ist ebenfalls abgereist, ohne einma Gruͤnde zu diesem Schritte näher anzugeben. Der Bey ss dies Betragen der Konsuln sehr ungehalten. Auf hi Rhede liegen noch immer zwei Englische Fregatten, eine? litanische Brigg und dis Franzoͤsische Kriegs-Brigg „der Fn Ein furchtbarer Sturm hat in diesen Tagen hier viel St angerichtet. Der Schooner, die Schebecke und die beiden nonierböte, woraus die ganze Marine des Bey besteht, sip die Kuͤste geworfen worden, und mehrere Kauffahrteischiffe

Maͤnner anrathen.“ beiden Bruͤdern aus „Ihre Majestzt werden me nicht abweichen.

dasselbe Schicksal gehabt.“ 3j Heute schloß proc. Rente pr. compt. 98. 15. sin

sin cour. 68. 10.

g 0G woe n, me ,. proc.

Neap. Pr. Cumßt. 80. 65. sin our. S0. 75. perp. 58. 3proc. dito 323.

Anlehn 98. 25.

Frankfurt a. M., 14. Dez. Oesterr. 5proc. Mete S5 nn,. 4proc. JJ. 733. 2Ipros. 44. pros. ige Br., Actien 1314. 1312. Part.⸗Obl. 126. 1253. Loose zu 100 G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 753. 757. Poln. Loose 55.

Redacteur Cottel.

. . Gedruckt bei A. W. Hayn

Der 1

J renßischt Staats- Zeitung.

Berlin, Mittwoch ven 19ten Dezember

Es kommt darin fol

e Einsichten der wahrhaft pitriotisch gäfn

5proc. Belg. Anl. 764. M

sten Mittwoch, Behufs der Entgegennahme einer Mittheilung

.

·

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Das, zur Kredit-Masse der verehelicht gewesenen ät ann Zotel gebornen von Kahlden gehörige, zu Alt-⸗Koppenbrück belegene, Fol. 173 des Hypotheken buch- verzeichnete Holländergut, gerichtlich gewürdigt in 35858 Thlr. R sur. 9 pf. Courant, soll im Wege der nothwendigen Subhastation in den dazu auf

den 28. e r nge 1853,

2 . J jedesmal Vermittags 11 Uhr, im Rathhause zu Neu⸗ stadt a. d. Dosse, anberaumten Bietungs-Termine, von welchen der letzte peremtorisch ist, verkauft werden.

Die Taxe, gegen welche bis 4 Wochen vor dem letzten Termine Erinnerungen zulaͤssig, ist taͤglich in unserer Registratur einzusehen.

Neunstadt. a. d. Dosse, am 6. Dezember 1862

Königl. Preuß Justiz⸗Amt.

ie g n

Die unbekannten Erben und Nachlaß⸗Glaͤubiger der am 17. April 1828 zu Brinitze bei Constadt verstor⸗ benen Johanna Nieslony werden hierdurch vorgela— den, in dem peremtorischen Termin den 4. Marz 1833 les Brinitze, vor unterieichnetem Gericht in Person, oder durch gesetzlich zulaͤssigen und legitimir⸗ ten Mandatar, wozu der Justij⸗Kommissarius Strzüki zu Namtlau und Nikolawitsch zu Brieg vorgeschlagen wird, zn erscheinen, ihr Erbrecht, oder ihre Forderun⸗ agen an den Nachlaß nachzuweisen, widrigenfalls der⸗ selde dem Koͤnialichen Preußischen Fiscus als herren⸗ leses Gut zugespro Ken, der spaͤter sich meldende Erbe pvräclabirt und verbunden sein wird, ohne Rechnungs⸗ legung und Srsatz der gezogenen Nutzungen die Masse in der Leger anzunehmen, worin sie sich bei der Vin— dicarson befinden, auch die Gläubiger nur bei dem ihre Befeir digung suchen koͤnnen, welchem der Nach— laß jusesprochen und uͤberliefert sein wird.

Landsberg i S, den 13. Februar 1832

Gericht samt Brinitze.

Nach einem neunjährigen ununterbrochenen Forschen im Gehiete der Mechan k, wurde ich endlich der Freude theihst, die Rralsarion einer Idee zu finden, welch bis dahin meinem Geiße vorges webt und, zur Erleich— vrYiidutId Ausdehnung der Shifffahrt, ein mrechani— she: Werk betrifft, dis die Stelle der Dampfkraͤfte e naim ut und deraestalt ein Fahrzeug auf freier See, trotz Sturm und widriger Winde, schnell in Bewe— g nz setzt, die bedeutendsten Re ssen unternehmen laͤßt, und je Besorgniß vor Gefahr, welche von eine: Dampf nas wine dargeboten wird, emfernet. Die Ueber⸗—

üüng von dem wirklichen Gelingen dieser Rrbeit

Allgemerner Anzeiger

e fur war mir geworden. Um aber ein solches Kunstschiff erbauen zu koͤnnen, gewaͤhrte mein eigenes Vermoͤgen nir nicht die hinreichenden Mittel. Ein beguͤterter Kunstfreund mußte mir zur Ausfuͤhrung meines pro— sektirten Unternehmens die Hand reichen, wenn nicht meine Idee nur eine Idee bleiben und durch Miß— muth und endliche Ermuͤdung aus der Wirklichkei! verdraͤngt werden sollte. Doch wie selten findet man einen Kunstfreund, der nicht bloß mit diesem Namen pranget, sondern in seiner Brust auch ein Heiz traͤgt, velches ihn anmuthigt, für eine Sache, welche die Gemeinnützigkeit betrifft, bereitwillig Opfer darzubrin⸗ gen und eine bedeutende Summe zu wagen. Es wurde mir das Gluͤck, in Danzig einen solchen Kunst— freund ju finden. Der Königl. Preuß. Kommerzien rath und Ritter des Kaiserl. Russischen St. Annen⸗ Ordens 2ter Klasse Herr J. M. P. Heidfeld ng⸗ mentlich verlieh meinem Unternehmen die kraͤftigste , und fuhrte es durch seinen uneigen— nuͤtzigen und anspruchslosen Beistand dem Ziele des Gelingens entgegen. Am 26 Juli d. J. begann ich den Bau ves Kunstschiffes, und konnte mit demselben bereits im Oktober die erste Probefahrt unternehmen. Der Erfolg entsprach den Erwartungen, und ließ nur in. Betreff der schnelleren Bewegung noch einige Wunsche. Doch dieser Mangel war, wie es jedem Kenner der Mechanik und hydraulischen Wissenschafi einleuchten wird, bald zu beszitigen und ging nur au— der nicht zureichenden Stärke einzelner Theile des Triebwerkes hervor. Jetzt ist das Werk gaͤnzlich voll— endet, und wird, (sobald der Weichselstrom wieder von seiner Eisdecke befreit ist, zur Nätzen⸗Anwen ung ge— fuͤhrt werden. Kunstfreunden, und Allen, die fur neue Erfindungen empfänglichen Sinn besitzen, erlaube ich mir diese vorlaͤufige Mittheilung zu machen; ganz be— sonders aber geschieht dieses, um dem würdigen Ehren manne, der entgegenkommend mir die Mittel zur Aus— führung meines Unternehmens ge vaͤhrre und nur Ge— neinnützigkeit und Kunstbefsörderugg dabei beabsi htigte hier offentlich meinen innigen Dank ju sigen! Danzig, im Dezember 13832.

Hofmann, Ingenieur, und Mit lied der bildende Kaͤnste in Wien.

Literarische Anzeigen.

m ag a zi n für die Literatur des Auslandes.

Mit dem ersten Januar beginnt diese Zeitschrif⸗ (welche auch ein in sich abgeschlossenes Belblatt der 2llagem. Preuß Staars-Zeitung bildet) den zweiten Jahrgang. Im Laufe des Jahres 1832 ist darsn uͤben die Erscheinungen fast aller Europaͤischen Literaturen,

5

die Preußischen nordischen Literatur, bald mehr und bald minder au“ fahrlich, sowohl durch kritische Raisonne ments als durch Auszuͤge, immer jedoch in einer unterhaltenden belehrenden Weise, berichtet worden. Unter den fort laufenden bibliographischen Notizen aber wurden auch diejenigen Werke des Auslagdes, die nicht auefuͤhr— icher zur Sprache kommen konnten, mindestens dem Namen nach erwaͤhnt. Durch vielseitige Theilnahme dazu ermuntert, wird die Redaction fortfahren, in der hisherigen Art das Interessanteste aus dem Gesammt— w. der auslaͤndischen Literatur auch ferner mitzu— theilen. Der Praͤnumerations-Preis dieser drei Mal woͤchent— lich (in enagedrucktem klein Folio) erscheinenden Zeit— schrist ist 3 Thlr. jaͤhrl., 1] Thlr. halbjaͤhrl, und 22 sar. bierteljaͤhrlich, wofuͤr sis (ohne Erhöhung) durch alle doͤnigl. Preuß. Post-Aemter ju beziehen ist. In Ber— lin wird in der Expedition der Allgem. Preuß. Staats⸗ Zeitung, Mohrenstraße Nr. 34, praͤnumerirt.

Bei A. W. Hayn, Zimmerstraße Nr. 29, ist er . und daselbst so wie in allen Buchhandlungen zu aben:

Drei Aufsaͤtze über das Muͤnzwesen. Abgedruckt aus der Allgemeinen Preußishen Staats zeitung, mit Raͤcksicht auf beabsi htigte Mänz⸗Vereine Geh. Preis 10 zr.

Bei Schaarschmidt und Volckmar in Leivzi. sst so eben erschienen und in der Enslin hen Buch— dandlung (. Müller) Breitestrafe Nr 23 zu haben:

0

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Ein Geschenk fuͤr jedes Alter und Geschlech,

Führer fuͤr die Jugend, ein Angebinde für Ki

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den Leidenden. Herausgegeben von Dr. Reich

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Der Nachstehende Inhalt wird die best En lung dieses herrlichen Buches sein.

Der Mensch und sein Wollen und Wirken. 6 beberrschung und Scelengröͤße. Der Menss fein Schicksal. Erlangung des Gluͤcks. Streben nach Vollkommenheit. Die Liebe den welt. Mitgefühl und Mitleiden Das Gl Gegenwart. Von der Freundschaft. Von der kenntniß. Von dem Nutzen des Reichthum der buͤrgerlichen Unabhängigkeit. Von der Vn Gottes. Gott und, Unsterblichkeit. Der“ liche Geist Das Kindesalter. Das Jung! ter. Die Jungfrau. Von den Leidenschafta! Vom Stande des Hausvatert Stande der Hauzmutter. Von den Freng Leiden der Haͤuslichkeit Vom thaͤtigen Lebe der Zufriedenheit. Religion und Gottegrehh⸗

Ein Jahr auf dem Lande. Oder: das Landleben mit seinen Freuden. in allen Jahreszeiten fur die

der Stadt von J. C K Foͤrt sch, Diae. Wie sehr der Verfasser verdient den kesten deut shen Schriftstellern für die Jugend, ols Campe, Wesße, Thieme u. s. w., an die Seite aestellt zu werden, und vie es ihm atlang, den so schwer und selten zu finden den Idtengang und Ton fuͤr die Jugend zu erreichen, n wessen die viel lachen aünstigen Beurtheilungen, deren sch seine fruͤhere Schrift; „lehrreiche Bilder au— em Familienleben.“ (2 Baͤnde, welche zusammen 2 Thlr. 5 sqr. sosten) erfrente.

In gesälligkem Geyande und in der gelungenster Sprach“ führt er hier das game Landlaben mit allen s inen Reijen vor die juzendlicke Seele. Alle jene ndlichen Freuden, welche für die unverdordene Ja— gend einen zuberischen Reiz haben, als: das froöhe

u. 4. m. hat er mit einen unnachahmlichen Lehendig— eit geschildert, und so hoffen wir denn, daß auch diese kleine Schrift Kindern ein willkommnes Geschenk seyn wird.

Der hoͤchst billige Preis fuͤr ein gebundenes Exempl

so wie der margenlaͤndischen, Amerikanischen und Ait

Jugend aus!

dung.

Von des Menschen Versfuchung und Kam

der Suͤnde. Von den Sorgen um die zh Von der religidsen Erhebung des Gemuͤtht der Erhebung des Gemuͤths durch die Freud der Armuth Von der Sparsamkeit und den Von dem Streben nach Gemeinnuͤtzigkeit. M Einfalt. der Sitten. Vom Gleich snuth Vu Sanftmuth und der Geduld. Von der religidsen Von der Gerechtigkeit gegen Andre, der Gerechtigkeit gegen sich selbst. Vom Scheüß vom Wesen. Vom Einslusse des Schlechteh (Gemeinen. Von der Sitte im Betragen. äußerer Schoͤnheit und Anmuth. Vom Aut und der Verschwendung. Von der Schamhaßt Von der Schamlosigkeit. Von der Iffem Meinung. Von dem inneren Richter. Vom

Vom Zorne. Vom Neide. Vom Undank, der Vöorsicht im Reden. Von der Vertraͤglichl

erntefest, die Obst- und Weinlese, das Aepfelschütteln1Versöhnung. Von der Bestaͤndigkeit in der ʒ

schaft. Von der Verschwiegenheit. Von der achtung vor jedem Stande Von der Beha des Gesindes. Von der Wohlthaͤtigkeit. V Liebe zwischen Aeltern und Kindern. Vo, Schdnen der Einsamkeit. Bom Aiter, Jah

ist 4 Thlr. 3 sar. 9 pf.

trachtung am (tze burtstage,

Der Fuhrer auf dem Lebenswen

Allgemeine

D, , n , , enn n, // ,

1832.

w T

——

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

ö. Majestät der Koͤnig haben dem Professor Ullrich am snnasium zu Sagan und dem Prediger Block zu Schoͤn⸗ n Regierungs-Bezirk, Magdeburg, den Rothen Adler— Klasse zu verleihen geruht,

vierter u v Majestaͤt haben den Kammergerichts-Assessor

Des Koͤnigs

1enas zum Rath bei dem Landgerichte zu Bromberg zu

nen geruht.

Bekannt mach ung. hu Erlangung einer zweckmaͤßigeren Brief⸗Post⸗Verbindung In Berlin, Posen ünd Warschau wird vom 1. Januar Im die Korrespondenz aus Berlin nach Posen und War⸗

ehen:

the mit der Berlin⸗Posener Schnell—

nsstag 7 Uhr Abends Post uͤber Landsberg a. d. W.

mnabend 7 . bis Posen und von dort ab mit

besonderer Reit⸗Post,

Abends mit der Berlin-Breslauer Schnell— Post bis Frankfurt a. d. O. und von dort ab mit besonderer Reit-Post.

hiesen Wege trifft dieselbe in Posen ein:

De e s ue Leu Freitag 11 Uhr Abends,

Warschau Freitag Dienstag

mmnerstag 6 Uhr

1 Uhr Mittags,

Sonntag 7 Uhr fruͤh. Varschau geht die Brief-Post uͤber Posen nach Berlin ab Montag à Uhr Nachmittags,

) 3 Uhr Nachmittags;

Mittwoch Sonnabend

ifft in Posen ein ö Dienstag 7 8 Uhr Abends, Donnerstag . Sonntag 6 —7 Uhr Abends,

geht am ersteren Tage mittelst besonderer Reit-Post uͤber

kfurt a. d. O., an den beiden anderen Tagen mittelst der

ell⸗Post uͤber Landsberg a. d. W., welche vom 1. Januar ab regelmaͤßig

Donnerstag Sonntag 7 Uhr Abends

posen abgefertigt wird, nach Berlin weiter, wo sie Donnerstag 6— 7 Uhr fruͤh, Sonnabend ] . 9 . Dienstag 5 6 Uhr fruͤh ff. Die Bromberg-Berliner Schnell-Post, welche Wischen hien a. d. W. und Berlin mit der Posen-Berliner nnl⸗Post vereinigt ist, geht von demselben Tage an zu dem us Bromberg 1

i 1è1 Uhr Mittags, anstatt um 5 Uhr Morgens,

Die Reit-Post aus Koͤnigsberg in Pr. nach Berlin, welche

romberg auf die Schnell-Post nach Berlin influirt und jetzt

3

6 2 Uhr Nachmittags t, wird von jenem Termine ab erst um 8 Uhr Abends aus asberg in Pr. abgefertigt. Diese Vernderungen werden hiermit zur allgemeinen Kennt— gebracht. Fankfurt a. M., den 14. Dezember 1832.

Der General-Postmeister. Nagler.

Aö6gereist: Der General-Major und interimistische Com— heur der gten Division, von Rudolphi, nach Glogau.

Zeitungs-⸗Nachrichten. A us land.

Frankreich.

paris, 11. Dez. Vorgestern war großer Cirkel in den krieen, wozu sich gegen achthundert Personen eingefunden n. Gestern arbeitete der Koͤnig mit den Ministern der Ju— des Handels und mit dem Conseils-Präsidenten.

Der Großsiegelbewahrer druckte sich, als er gestern der Pairs mmer den Gesetz-Entwurf uͤber den Belagerungs-Zustand vor— im Wesentlichen folgendermaßen aus:

Wir kommen, m. H., Ihnen ein Gesetz vorzulegen, wodurch

Isehende Gesetzgebung über den Belagerungs-Zustand revidirt, sert und ergaͤnzt werden soll. Sie werden sich aus dem In⸗ desselben uͤbekzeugen, ; kneuesten Berathungen gefolgt, und wie sorgfaͤltig sie auf dit kel bedacht ist, Ihre hochherzigen Absichten mit ihren eigenen hten und Rechten zu verschmelzen. Lassen Sie uns zuvdrderst sigenwaͤrtig bestehende Gesetzgebung uͤber den fraglichen Ge⸗ ind ndher untersuchen. Diese besteht aus den Gesetzen vom Ai 179ls, vom 10. und 15. Fructidor des Jahres V, und aus

ekrete vom 24. Dezember i61t. Das Gesetz vom 10. Juli nterschied fuͤr die festen Plaͤtze und militairischen Posten zwi⸗ dem Friedens- Zustande, dem Kriegs-Zustande und dem Bela⸗ zö⸗Zustande. Der Kriegs-Zustand wurde durch ein Gesetz ober, wesenheit des gesetzgebenden Körpers, von dem Könige allein eine Verordnung, die jedoch in der naͤchsten Legislatur sanc⸗ et werden mußte, festgestellt. Der Belagerungs - Zustand nicht ploß bel einem * feindlichen Angriffe, sondern sogar n dann ein, wenn der Feind in einer gewissen Entfernung

die Verbindung unterbrochen hatte. Bei dem Kriegs Zu—

stande blieben die Ciwil⸗-Behörden mit der Handhabung der Ord⸗

nung und innern Polizei beauftragt. Bei dem Belagerungs⸗Zustande

dagegen gingen alle Befugnisse der Civil-Behörden sofort in die

Hande des Militgir-Kommandanten uͤber. Indessen galt dies nur

fuͤr diejenigen festen Platze und militairischen Posten, deren Ver⸗

zeichniß dem obgedachten Gesetze angehaͤngt war. Damals also

durfte (wie sich hieraus klar ergiebt) außer den namhaft gemachten Plaͤtzen kein anderer weder in Kriegs-, noch in Belagerungs⸗-Zustand erklaͤrt werden. Spaͤterhin, und zwar durch das Gesetz vom 19ten Fruectidor V., wurde festgesetzt, daß keine Gemeinde im Innern des Landes anders als durch ein Gesetz in Kriegs⸗Zustand sollte versetzt werden durfen. Dasselbe galt fuͤr den Belagerungs-Zustand, nur mit dem Unterschiede, daß man nicht bleß annahm, die Einschlie—⸗ ßung des betreffenden Platzes koͤnne von feindlichen Truppen, son—

dern auch von Rebellen bewirkt werden. Einige Tage spaͤter, am 19. Fructidor, wurde das Direktorium durch ein Gesetz ermaͤch⸗ tigt, eine Gemeinde eventuell in Belagerungs-Zustand zu versetzen. Aus diesem Allem ergiebt sich nun, daß der Belagerungs-Zustand von der vollziehenden Gewalt allein auf jede Gemeinde im In⸗ nern angewandt werden konnte. Das Dekret vom 24. Dez. 1311 stellte die Rechte der Civil und Militair-Behoͤrden naͤher fest. Alle Befugnisse der richterlichen und Polizei-Beamten sollten danach an den Platz-Kommandanten uͤbergehen, und die ge— woͤhnlichen Gerichte sollten durch Kriegs- Gerichte ersetzt wer— den. „„Der Belagerungs⸗-Zustand““, sagte zugleich der 53ste Artikel dieses Dekrets, „„wird, entweder durch ein Kaiser⸗ liches Dekret, oder durch die Einschließung, oder durch einen offenen feindlichen Angriff, oder durch eine ueberrumpelung, oder durch einen inneren Aufruhr herbeigefuͤhrt.““ Aus den drei angefuͤhrten gesetzlichen Bestimmungen ergiebt sich hiernach, daß das Recht, einen Platz in Belagerungs-Zustand zu versetzen, ausschließlich der vollziehenden Gewalt unter eigener Verantwort⸗— lichkeit oblag. Unter der Charte von 1839 wie unter der von 1814 konnte ein solches Recht nur dem Koͤnige unter der Verant⸗ wortlichkeit seiner Minister zustehen. Dasselbe ist ein Ausfluß der dem Monarchen verfassungsmaͤßig vorbehaltenen Befugniß, Krieg zu fuͤhren und Friede zu schließen. Es fragt sich jetzt, Haben die Charte von 1814 und 1830 die obgedachten Gesetze abgeschafft? Wir sind nicht dieser Meinung. Das System, wonach man die fruͤhern besondern Gesetze, deren Anwendung die Umstaäͤnde noͤthig machen koͤnnen, als von Rechts wegen unguͤltig darstellen will, kann nur Gefahren fuͤr den Staat herbeiführen. Erscheint ein Gesetz als mangelhaft, so muß es verbessert werden, man kann es aber nicht eher als abgeschafft betrachten, als bis es durch ein anderes ersetzt worden; das Reich der Gesetze wuͤrde sonst ganzlich aufhoͤͤren. Al lerdings sagt die Charte, daß Niemand seinen natuͤrlichen Richtern, d. h. den Richtern, die das Gesetz ihm im Voraus bestimmt, entzo-— gen werden duͤrfe. Unter gewöhnlichen Umstaͤnden ist dies auch ganz in der Ordnung. Wie aber, wenn nun z. B. eine Stadt vom Feinde belagert wird? wer vermochte da zu behaupten, daß man bie Eharte verletzte, wenn man in solchen extremen Faͤllen von der Regel abwiche? Nicht der Wunsch, meine Herren, das Betragen der Regierung zu rechtfertigen, floͤßt mir diese Be⸗ trachtungen ein: es giebt Faͤlle, wo eine Regierung strafbar seyn wuͤrde, wenn sie nicht von der bestehenden Gesetzgebung all' die Energie lieh, deren sie bedarf, um die geselischaftliche Ordnung gegen die Angriffe der Factionen zu schuͤtzen. Sie haben dies selbst erkannt, m. H, denn wenn Sie auch die Volksfreiheiten ehren, so verabscheuen Sie doch, wie wir und ganz Frankreich, den Buͤrger⸗ krieg und die Anarchie. Meine Absicht war nur, das Verfassungs maͤßige der ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, den ich Ihnen heute vorlege, in wenigen Worten hervorzuheben und eine falsche Aus⸗ legung der Charte zu bekaͤmpfen, wodurch die Gegenwart entwaff— net und der Zukunft das Recht entrissen werden wuͤrde, der gebiete—

wie aufmerksam die Regierung einer

rischsten Nothwendigkeit zu genuͤgen⸗“ Nach diesem Eingange ging der Minister zu einer Beleuchtung und Vertheidigung der acht einzelnen Artikel des Gesetz⸗ Entwurfes uͤber, die woͤrtlich also lau⸗ ten Art. 1. Wenn in den, in dem Dekrete vom 24. Dez. 1811 an⸗ gedeuteten Faͤllen ein fester Platz oder ein militatrischer Posten sich im Belagerungs-Zustand befindet, so hat die Militair⸗Gerichtsbar⸗ keit uͤber alle, die Sicherheit des Platzes gefährdende Verbrechen und Vergehen zu erkennen. Giebt es in dem Platze keinen permanen⸗ ten Kriegs-Rath, so werden die Kriegs-Gerichte den Militair-Gesetzen gemäß organisirt. Art. 2. Städte oder Gemeinden, die nicht zu den festen Plaͤtzen oder militairischen Posten gehͤren, koͤnnen, was den Belage⸗ rungs-Zustand und seine Folgen betrifft, diesen Plaͤtzen und Posten nur in solchen Faͤllen gleich gestellt werden, wo sie von feindlichen Truppen oder von Rebellen eingeschlossen sind, und sich sonach im Vertheidigungs-Zustande befinden. Die Einschließung findet statt, sobald die Verbindung von Innen nach Außen und von Außen nach Innen unterbrochen ist. Art. 3. Bei Empoͤrungen mit bewaffneter Hand, oder bei Unruhen, welche die öffentliche Sicherheit in einer Gemeinde, einem Bezirke, einem oder mehreren Departements, so wie uͤberhnupt an jedem Orte bedrohen, der nicht zu der Zahl der festen Plaͤtze und militairischen Posten gehoͤrt, auf die sich das Dekret vom 24. Dez 1311 bezieht, ist die Regierung zu nachstehenden Maßregeln er⸗ maͤchtigt Art. 4. Zunaͤchst verkuͤndet eine Königliche Verordnung, daß zu der Anwendung folgender Bestimmungen Grund vorhanden sey— Art. 5. Von dem Augenblicke an, wo diese Verordnung erlassen worden, steht dem kommandirenden General der Division, so wie jedem andern von der Regierung besonders abgeordneten Beamten, das Recht zu, von dem, den inen een des gegenwärtigen Ge⸗ setzes unterworfenen, Territorium diejenigen Individuen zu ent⸗ fernen, von denen er glaubt, daß ihre Gegenwart die öffentliche Ruhe sidren koͤnnte. Art. 6. Die im worigen Artikel bezeich⸗ nete Behörde hat das Recht, Waffen und Münitionen jeder Art in Beschlag nehmen zu lassen. Art. 7. Es duͤrfen, sogar wahrend der Nacht, entweder von den im 9gten Artikel der Kriminal-Gerichts⸗ Ordnung bezeichneten Gerichts-Polizei Beamten, oder von jedem Befehlshaber einer militairischen Abtheilung, der den Rang ernes Ofsizierß oder eines Gensdarmerie⸗Unterofftziers hut, Haussuchungen zu dem Zwecke angestellt werden, die Vekhaftung der Schuldigen oder die Entdeckung und Beschlagnahme von Papieren und sonstl⸗ gen Gegenständen, oder endlich die Wegnabme von Waffen und Munitionen zu bewirken. Art. 8. Das Gesetz vom 10. Fructidor des Jahres V., der 39ste Artikel des Gesetzes vom 19. Fructidor V., der Ärt 103. des Dekrets vom 21. Dezember 1811, so wie alle son⸗ stigen, dem gegenwartigen Gesetze zuwiderlaufenden Bestimmungen, werden hiermit aufgehoben. Der Minister schloß seinen Vortrag in folgender Wesse: „Dies, meine Herren, ist der Inhalt des Gifenn Entwurfes, fuͤr den wir Ihre Einsichten und Ihre Zustimmung in Anspruch nehmen. Derselbe zeugt, wie Sie sehen, von dem Ver⸗ trauen, das die Regierung aus Her eigenen Kraft, wie aus Ihrer Mitwirkung schoͤpft. Wir haben denselben gleichsam in Ihrem Ge⸗ wissen gelesen, als Sie, in Betreff einer Frage, die kein Zaudern ge⸗ stattete, der Vergangenheit unbedingt Ihren Beifall zollten, und der

zorge aͤberlteßen, auf die Zukunft be itlich nur Ihre eigenen Wuͤnsche er⸗

Autorität von Ihnen verlangt, werden zur Verthesdigung der eÜlschaft hinreichen. Das Vertrauen der Staats-Gewalten zu sich selbst und zu dem Lande wird sich zu letzt auch der allzugewissenhaften und zaghaften Gemuͤther bemaͤch⸗ tigen, die sich zuweilen selbst bloßgestellt sahen. Jedenfalls wicd die Regierung weder gegen sich selbst noch gegen die Gesellschaft gefehlt haben, wenn sie sich aller ihrer Waffen hediente, als es darauf an⸗ kam, zu siegen, und sie zum Theil wieder niederlegte, als es nur noch galt, sich den Sieg zu bewahren. Diese hochherzigen Gefühle werden ohne Zweifel in dieser Kammer Anklang sinden; sie sind es, die uns diesen Gefetz⸗Entwurf eingefloͤßt haben; sie werden ihm auch eine guͤnstige Aufnahme verschaffen.«

Der Gesetz-⸗Entwurf uͤber den Belagerungs-⸗Zustand erfährt von den Oppositions-Blaͤttern den heftigsten Tadel. Der Temps aͤußert daruͤber: „Erhalten die Vorschläge des Großsiegelbewah— rers Gesetzeskraft, so wird es zweifelhaft, ob wir noch unter einer verfassungsmaͤßigen Regierung leben oder nicht. Hat die absolute Gewalt despotischere Formen und eine unbegränztere Willkuͤr? Durch den Belagerungs-Zustand kann ein Minister uͤber das Leben und die Freiheit der Buͤrger, durch den Aus— spruch, daß ein bewaffneter Aufstand vorhanden sey, uͤber ihre Freiheit, ihr Gluͤck und ihre Zukunft verfügen. Koͤnn— te dieses monstroͤse Gesetz von den Kammern und dem Lande gebilligt werden, so muͤßte man sein Haupt verhul— len und das Vaterland beklagen, das nach vierzigjaͤhrt— gen politischen Stuͤrmen unter den tuͤckischen Liebkosungen einiger Doctrinairs untergehen wuͤrde.“

Weisheit der Regierung die S dacht zu seyn Wir haben daher eige fuͤllt. Die Waffen, welche die

l

Der National meint, man finde in dem Gesetz-Entwurfe Alles, nur nicht die Erinnerung an die Artikel der Charte, in welchen die Buͤrg— schaften der Nation ausdruͤcklich stipulirt seyen. Ueber einen solchen Entwurf lasse sich nicht diskutiren, sondern man muͤsse dessen Anwendung abwarten. Der Courrier frangais glaubt, daß es der Regierung, nachdem sie einmal die Bahn der Willkuͤr betreten, schwer fallen werde, auf derselben inne zu hal— ten. „Ein Ausnahme⸗Gesetz“, fahrt er sort, „bleibt niemals ohne Nachfolger; man wird bald inne, daß die Vernichtung einer Garantie nichts hilft, wenn man die andere fortbestehen laßt. Das gestern vorgelegte Gesetz reicht, obgleich es scheinbar nur die persoͤnliche Freiheit angreift, in der Wirklichkeit viel weiter; es stellt die periodische Presse unter die Willkuͤr der Behoͤrde, da die Schriftsteller und Drucker durch eine Verordnung entfernt werden koͤnnen. Das vorgelegte Ausnahme-Gesetz ist nicht für eine gewisse Zeit bestimmt, sondern soll in unser Gesetzbuch aufgenommen werden; fruher stellte man, wenn man zur Willkuͤr seine Zuflucht nahm, wenigstens einen Termin fuͤr dieselbe.“ Das Journal du Commerce aͤußert, die pe— riodische Presse muͤsse jetzt, da die Deputirten⸗Kammer es nicht thue, fuͤr die Aufrechthaltung der Charte wachen; selbst in den ungluͤcklichsten Zeiten sey die Willkuͤr nicht mit solcher Dreistig— keit aufgetreten, als jetzt. „Nach den letzten Debatten der Kam— mern“, faͤhrt dasselbe Blatt fort, „koͤnnen wir nicht darauf rech— nen, daß sie das, was man ihnen vorlegt, verwerfen werden. Die Regierung hat, nach der Aeußerung des Herrn Barthe, ein Recht, die lebhafteste Sympathie von den Kammern zu erwar— ten, die ihr die Sorge uͤberlassen haben, die Zukunft zu ordnen. In der Charte von 1830 findet sich aber der Art. 66, welcher also lautet: „Gegenwaͤrtige Charte und alle von ihr geheiligten Rechte bleiben der Vaterlandsliebe und dem WMurhe der ional⸗Garde, so wie aller Franzoͤsischen Buͤrger anvertraut.“ Es wird ohne Zweifel ein Tag kommen, wo dieser Artikel einen Sinn erhalten wirb.“ Nach der Ansicht des Constitution— nel ist der Gesetz⸗Entwurf eine Wiederherstellung der geheimen Verhaftsbefehle und Verbannungen, nur unter andern Namen und unter andern Formen. Die Tribune betrachtet den Ge— setz-Entwurf als einen Schritt des verwegensten Despotismus; in sieben Artikeln verlange die Regierung die Vernichtung aller Garantieen, die Abschaffung der ganzen Charte, werde aber, wenn sie von dieser Waffe der Willkür Gebrauch machen wolle, sich den eigenen Untergang bereiten. Von den ministeriellen Blaͤttern schweigt das Journal des Débats uͤber den Gesetz-Entwurf ganz; die France nouvelle hingegen aͤu— ßert. „Wir wollen uns uͤber ein so wichtiges Gesetz nach einer einfachen Lektuͤre desselben noch kein Urtheil erlauben, was

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wir aber daran bemerkenswerth gefunden haben, ist der darin herrschende Geist der Mäßigung. Die Regierung verlangt von den Kammern nur die zu ihrer Erhaltung unumgänglich noͤthigen Mittel.“ Auch die legitimistischen Oppositions-Blaͤtter treten den Angriffen der liberalen bei; so äußert z. B. die Ga— ette dẽ France: „Die Willkuͤr schreitet vorwärts; ein Schrek— w ist in die Pairs⸗Kammer gebracht worden. Die Ver— nichtung der persönlichen Freiheit, das Recht, zu prostribiren, gefangen zu halten, das Alles verlangt man von der Pairs Tam, mer, und zwar in einem Augenblicke der vollkommensten Nuhe, wo der Straßen-Aufruhr aufgehoͤrt hat, wo die Presse unter druͤckt ist, wo die Opposition auf die Defensive beschränke ist. Was unter schwierigen Umstaͤnden als eine Nothwendigkeit ge— schehen war, soll also jetzt zu einem definitiven Gesetze gemacht werden., Der Geist der Freiheit wird gegen diesen Versuch reagi— ren, wie der Geist der Ordnung gegen den Aufruhr vom 5. und 6. Juni reagirt hat.“

Der Temps meldet: „Auf das wiederholte dringende Ver langen des Koͤnigs und der Koͤnigin von Spanien, und mit Ge— nehmigung des Herrn Zea Bermudez ist Graf Ofalig doch be— reits am Sonnabend Abend von hier nach Madrid abaercist.“

Herr von Mesnard, der bisher die Gefangenschast der Her— ogin von Berry in Blaye theiste, wird nach Montbrisen ge— 6 und, als in den Prozeß gegen die Passagiere des Sacor nischen Dampfboots „Carlo Alberto“ verwickelt, vor den dorti—

gen Assisenhof gestellt werden.

Die Gazerte de France enthält eine Protestation von Einwohnern der Stadt Grenoble gegen die Verhascung der Herzogin von Berry, und eine Petition von Einwohnern von Montpellier zu Gunsten der Prinzessin. Die letztere ist, nach der Versicherung des genannten Blattes, von 10 Advotaten und